Alexander Bauer
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was in Syrien nun schon im dritten Jahr passiert, darüber muss man keine großen Worte verlieren. Der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen fasste die Lage wie folgt zusammen:
Syrien ist zur großen Tragödie dieses Jahrhunderts geworden, einer empörenden humanitären Katastrophe.
Wer die Nachrichten verfolgt, der weiß: Dem ist nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, Deutschland steht aber nicht unbeteiligt am Rande; denn seit dem Beginn des Konflikts vor rund drei Jahren haben zahlreiche Menschen aus Syrien in unserem Land Zuflucht gefunden. Auch vor Ort, in der Krisenregion, hilft unser Land, gerade auch in den von den Flüchtlingsströmen betroffenen Nachbarländern. Deutschland hat über 170 Millionen € zur Verfügung gestellt und ist damit nach den USA der zweitgrößte Geldgeber, und diese Summe wird inzwischen verdoppelt.
Diese Hilfe vor Ort ist auch wichtig, und sie kommt dem Wunsch der syrischen Flüchtlinge entgegen. Denn der überwiegende Teil will schnellstmöglich in eine befriedete Heimat zurückkehren und sucht gerade nicht nach Aufnahme in Deutschland oder einem anderen westlichen Land.
Die Lage in Syrien zu befrieden, dazu können wir in Hessen keinen oder nur einen sehr kleinen Beitrag leisten. Aber deshalb werden wir gerade das Mögliche tun, und dazu zählt die Aufnahme von Flüchtlingen. Wir nehmen uns dieser Herausforderung insbesondere aus humanitären Gründen an. Wir nehmen uns ihr gerade mit Blick auf die syrischen Christen an, die unter diesem grausamen Bürgerkrieg in besonderer Weise leiden. In solchen Konflikten zwischen Sunniten und Schiiten stehen sie gleichsam ungeliebt zwischen den Fronten, auch in Ägypten und anderswo, und sind wehrlose Opfer in diesem Glaubensstreit. Wir sind hier gerade in der Vorweihnachtszeit, die bald bevorsteht, besonders gefordert.
Wir hatten damals – Kollege Roth hat es angesprochen – gemeinsam und übereinstimmend die Hessische Landesregierung darum gebeten, den Familiennachzug syrischer Flüchtlinge zu ermöglichen und damit weitere Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Dazu wurde eine Aufnahmeanordnung entsprechend gestaltet, und deren wesentliche Bestandteile sind eben keine zahlenmäßigen Begrenzungen, aber eine Verpflichtungserklärung für die Kostenübernahme für Krankheit und anderes. Jetzt gilt es, diese Anordnung praktikabler zu machen, damit sie konkret zur humanitären Hilfe beitragen kann.
Meine Damen und Herren, eine irische Weisheit lautet: Ein Tropfen Hilfe ist mehr wert als ein Ozean von Mitleid. – Entsprechend wollen wir auch in Hessen verfahren. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass wir im Grunde genommen schon einen Konsens haben; denn der Antragstext, den Sie eingereicht haben, ist im Vorfeld schon mit uns abgestimmt. Aber Sie verweisen auf einen entscheidenden
Punkt, der noch nicht geregelt ist. Wenn Sie NordrheinWestfalen als glorreiches Beispiel herausstellen, dann steht in Ihrer Begründung eben auch, dass Nordrhein-Westfalen eine Deckelung der Kosten herbeigeführt hat, dass es eine ganz klare Grenze gibt. Der Umfang der abzugebenden Verpflichtungserklärung ist in Nordrhein-Westfalen begrenzt.
Über eine solche Kostendeckelung müssen wir auch sprechen; denn am Ende ist es ganz klar: Wir müssen uns Gedanken darüber machen, dass die Landkreise und damit die Städte und Kommunen für diese Kosten geradestehen. Wenn man das aufsummiert, sind das nicht unerhebliche Beträge, über die man sich im Ausschuss wohlwollend im Sinne des Ganzen Gedanken machen muss. Man kann das nicht aus dem Ärmel schütteln. Wir sind bereit, uns der Aufgabe zu stellen, haben auch signalisiert, dass wir die humanitäre Frage ernst nehmen. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einem guten gemeinsamen Ergebnis kommen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Solange es Menschen gibt, ist der Mensch in Gefahr. Die Erde war noch nie ein sicherer Ort. Daran hat sich trotz allen technischen Fortschritts nichts geändert. Man könnte sogar das Gefühl haben, die Bedrohungen seien vielfältiger geworden. Zu den alten Gefahren sind neue hinzugetreten.
Noch immer bedroht uns die Natur mit Unwettern, Hochwassern, Erdbeben, und selbst in Deutschland treten bereits Tornados auf. Auch Seuchen sind immer noch möglich. Dazu kommt die Gefahr von Amokläufen aller Art. Nicht zu vergessen sind Gefahren, die der technische Fortschritt mit sich bringt: Großbrände, Großunfälle, Giftwolken, Trinkwasserverunreinigungen und Bombenfunde.
Vor alledem wollen und müssen wir die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich warnen und schützen.
Meine Damen und Herren, gewarnt wurde schon immer: in alter Zeit mit dem Läuten von Kirchenglocken, im 20. Jahrhundert mit Sirenen. Wer in Zeiten des Kalten Krieges groß geworden ist, erinnert sich an die regelmäßigen Proben. Wovor aber genau der Sirenenalarm jeweils warnen wollte, war nicht immer jedem klar: War es ein Luftangriff der Roten Armee, ein Atomunfall?
Meine Damen und Herren, all das sind vergangene Zeiten. Seit den Neunzigerjahren wurden viele der rund 80.000 Sirenen auf öffentlichen Gebäuden abgebaut, auch deshalb, weil nach dem Ende des Kalten Krieges deren Unterhaltung zu teuer wurde.
Heute, im 21. Jahrhundert, verfügen wir über ganz andere technische Möglichkeiten, als es Sirenen oder Lautsprecherwagen darstellen. Wenn Sie kurz überlegen, wie Sie eigentlich jederzeit erreichbar sind, dann liegt die Antwort auf der Hand – zumindest steckt sie in der Tasche: Das
Mobiltelefon oder das Smartphone ist das Endgerät, mit dem nahezu jeder Bürger unseres Landes erreicht werden kann.
Das ist eine ganz einfache und auch nicht neue Idee. In zahlreichen Großstädten wird sie bereit umgesetzt. In Frankfurt, Hamburg und Berlin sowie im Ausland, in New York und Washington, laufen Erprobungen. Die Vielzahl dieser Projekte gibt den Fachleuten – dazu zählen auch die Datenschützer – viele Möglichkeiten, zu lernen, das System zu verbessern. Bei uns führt das Fraunhofer-Institut die technische Aufsicht.
Meine Damen und Herren, eine Warnung und Information der Bevölkerung über das Handy oder das Smartphone basiert auf Freiwilligkeit. Wer das nutzen will, muss sich zuerst anmelden. Man muss jedoch dafür werben und über die Vorteile eines solchen Systems in geeigneter Weise aufklären.
Meine Damen und Herren, ein solches KATWARN-System, wie wir es mit dieser Gesetzesänderung technisch ermöglichen wollen, kann Menschenleben retten. Ähnliche Systeme haben das bereits unter Beweis gestellt.
Ein solches Katastrophenwarnsystem hat noch einen weiteren Vorteil, und zwar einen finanziellen. Die Kosten werden letztendlich überschaubar sein; denn die Bürgerinnen und Bürger verfügen bereits über das nötige Endgerät, und es werden für sie keine eigenen, weiteren Investitionen nötig. Auf der anderen Seite verbleiben lediglich die Kosten für die Einführung für die nötige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Meine Damen und Herren, wir wollen keine Panik verbreiten und auch keinen Alarmismus ausrufen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen natürlich nicht bei jeder Gelegenheit in Angst und Schrecken versetzt werden. Aber wir denken, es wäre einfach fahrlässig, wenn die sich technisch bietenden Möglichkeiten nicht genutzt würden. Wir sollten daher dieses zusätzliche – ich betone das Wort „zusätzliche“ ausdrücklich – Momentum einer Information der Bevölkerung in angemessenem Umfang nutzen.
Dafür schaffen wir heute durch eine Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zunächst den rechtlichen Rahmen, dem wir als CDU-Fraktion zustimmen. Meine Damen und Herren, das ist ein Anfang. Damit das Ganze erfolgreich funktionieren kann, benötigen wir dafür weitere Unterstützung. Wir brauchen Multiplikatoren in den Landkreisen. Wir brauchen letztendlich die Akzeptanz und Mitarbeit der Bevölkerung, zu deren Schutz dieses erweiterte und moderne Informations- und Warnsystem zusätzlich eingeführt werden soll.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie der Gesetzesänderung Ihre Zustimmung erteilen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Otto von Bismarck ist das Zitat überliefert:
Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten helfen uns die besten Gesetze nichts.
Meine Damen und Herren, wir haben den Anspruch, in beiden Bereichen gut abzuschneiden, bei der Qualität unserer Gesetze und bei der Wertschätzung der Beamtinnen und Beamten.
Dabei darf man freilich auch nicht die Qualität eines Kompromisses aus den Augen verlieren. Bekanntlich ist ein Kompromiss, zu dem auch die Ergebnisse eines Tarifabschlusses zählen, immer der Ausgleich zwischen dem Wünschenswerten und dem Notwendigen, also das Machbare. Die heute zu beschließende Besoldungsanpassung ist aus unserer Sicht machbar.
In Hessen werden die Ergebnisse des Tarifabschlusses nämlich weitestgehend auf unsere Beamtinnen und Beamten und auch auf die Versorgungsempfänger übertragen. Die dem Tarifabschluss entsprechende 1:1-Übertragung des linearen Gehaltzuwachses bedeutete zum 1. Juli dieses Jahres eine Lohnsteigerung um 2,6 % und zum 1. April 2014 eine Steigerung um weitere 2,6 %. Das ist durchaus eine spürbare Anerkennung der Leistungen unserer Beamtinnen und Beamten in Hessen.
Für das Land ergeben sich für die Jahre 2013 und 2014 für diesen Bereich der Besoldung Mehrausgaben von insgesamt rund 285 Millionen €, für die Versorgung weitere 134 Millionen €. Das ist eine nicht unbedeutende Summe für einen noch immer defizitären Landeshaushalt. Das setzt den Ausgaben Grenzen. Der Tarifabschluss stellt deshalb einen tragfähigen und maßvollen Kompromiss zwischen den Zielen der Haushaltskonsolidierung und den Interessen der Landesbeschäftigten dar. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das ein guter Kompromiss.
Der Kompromiss ist angemessen für die Anerkennung der Dienste in unserem Land. Angesichts der Tatsache, dass über 40 % des Landeshaushalts für Personalkosten aufgewendet werden, eine Summe von rund 8,5 Milliarden €, können nicht alle berechtigten Wünsche und Erwartungen erfüllt werden.
Die Einmalzahlung für die hessischen Beamtinnen und Beamten ist deshalb finanziell nicht darstellbar. Das wird die Betroffenen schmerzen, gewiss. Wenn sie aber über die Landesgrenzen hinausblicken, werden auch sie es verschmerzen. Im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern, die reale Lohneinbußen hinnehmen müssen und teilweise auch mit Stellenabbau konfrontiert werden, können sich in Hessen die Beamtinnen und Beamten über Gehaltszuwächse freuen, wenn auch in bescheidenem Umfang.
Meine Damen und Herren, die Ihnen in der Beratung vorgelegten Änderungen sind erforderlich. Sie sind sehr umfangreich, das gebe ich gern zu. Das sind zum einen formale Aktualisierungen der Tabellen und der Betragsangaben. Es sind auch etliche notwendig gewordene redaktionelle Klarstellungen. Hinzu kommt die Problematik, dass der
vorliegende Gesetzentwurf Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in einem Zeitraum regelt, in dem einerseits noch das Bundesrecht und andererseits schon das hessische Besoldungsrecht gilt.
Das Hessische Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetz tritt mit seinen wesentlichen Teilen erst zum 1. März 2014 in Kraft. Das macht die ganze Angelegenheit sehr komplex und umfangreich. Deswegen sind die Blätter auch entsprechend gefüllt, die den Änderungsantrag umfassen. Wir stehen zu dieser Anpassung, die wir bereits im Mai parlamentarisch auf den Weg gebracht haben. Nach der Anhörung und der Auswertung wollen wir sie nun rechtlich absichern.
Die betroffenen Personenkreise bekommen die Anpassungen schon länger unter dem Gesetzesvorbehalt ausgezahlt. Es ist heute unsere Aufgabe, diesen Schwebezustand mit einem guten Gesetz zu beenden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Faeser, das Bild, das Sie von der Polizei in Hessen zeichnen, ist schon erschreckend.
Sie wollen mit dem Antrag Vertrauen schaffen. Sie wollen das Ansehen der Polizei heben – und bewirken damit das krasse Gegenteil. Wer Vertrauen in die Polizei schaffen will, der darf keine solchen Gesetzentwürfe vorlegen.
Es ist bekannt, dass die Menschen in Hessen, aber auch in der ganzen Bundesrepublik durchaus Vertrauen in die Polizei haben. Es gibt Umfragen, die belegen, dass die Polizei in Deutschland regelmäßig Spitzenwerte erreicht, wenn Bürgerinnen und Bürger gefragt werden, zu wem sie Vertrauen haben. Es gibt eine aktuelle Umfrage mit dem Ergebnis, dass 79 % der Menschen in Deutschland der Poli
zei vertrauen. Das sind 20 % mehr als in allen anderen europäischen Ländern.
Nach Erkenntnissen einer Umfrage von „Global Trust Report“ liegt der Vertrauenswert im Jahre 2013 sogar bei bemerkenswerten 81 %, wobei insbesondere der eigene Umgang mit Fehlern eine herausragende Bedeutung hat.
Meine Damen und Herren, Vertrauen ist für die anspruchsvolle und mitunter auch gefährliche Arbeit der gut 18.000 Beschäftigten bei der hessischen Polizei eine wichtige Sache. Sie ist wichtiger denn je. Wenn sich Beamte untereinander nicht vertrauen, dann werden auch die Bürgerinnen und Bürger der Polizei nicht vertrauen. Es ist daher für die Arbeit der Polizei von großem Schaden, wenn Tag für Tag gegen die Polizei agitiert wird.
Das Argument stimmt aber. Ich habe nicht Sie angesprochen, aber der getroffene Hund bellt.
Es fällt doch auf Sie selbst zurück. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Der Zwischenruf unterstreicht, dass es Ihnen gar nicht darum geht, eine Vertrauensperson einzusetzen, sondern darum, sich erneut auf dem Rücken der Polizei zu profilieren. Das ist doch ganz klar.
Das Vertrauen in die hessische Polizei ist gerechtfertigt, denn sie leistet eine hervorragende Arbeit.
Diese hervorragende Arbeit kann auch nicht durch das Fehlverhalten Einzelner getrübt werden. Wir wollen gar nicht in Abrede stellen, dass es bei einem so großen Konzern auch das Fehlverhalten Einzelner gibt. Das rechtfertigt aber noch lange nicht, die ganze Organisation in den Schmutz zu ziehen.
Meine Damen und Herren, die Polizei macht einen guten Job. Die Aufklärungsquote ist auf einem historischen Höchststand. Die Aufklärungsquote ist von Jahr zu Jahr gestiegen, und die Zahl der Straftaten geht zurück.
Meine Damen und Herren von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf ernst nehmen, dann lesen Sie doch einmal nach, was die Gewerkschaftsverbände dazu sagen. Ich darf aus einer Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft zitieren, die in den Anhörungsunterlagen auf Seite 8 nachzulesen ist.
Die zentrale Einrichtung eines „Landespolizeibeauftragten als unabhängige Ombudsstelle“, durch die ein umfassendes Beschwerdemanagement geschaffen werden soll, begegnet grundsätzlichen politischen und rechtsstaatlichen Bedenken.
Eine derartige Beschwerdestelle signalisiert bereits ein unbegründetes generelles Misstrauen gegenüber polizeilichen Maßnahmen. Keiner anderen Berufsgruppe wird von vornherein und unabhängig von Einzelfällen permanentes Fehlverhalten oder rechtswidriges Handeln unterstellt.
Genau das – sagt die Gewerkschaft – werde mit diesem Gesetzentwurf politisch verfolgt.
Meine Damen und Herren von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie diskreditieren auch die bisherige Ermittlungsarbeit und die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften. Sie offenbaren mit Ihrem Antrag eine unvertretbare Staatsferne und säen fundamentales Misstrauen in staatliche Einrichtungen.
Wie ist denn die derzeitige Situation in Hessen? Die in dem Gesetzentwurf zu findende Behauptung, dass der Beauftragte, Henning Möller, nicht erfolgreich genug arbeite und der Vertrauenszuwachs nicht gerechtfertigt sei, entbehrt, wie die Polizei selbst schreibt, jeder Grundlage. Ich weiß nicht, was Sie haben. Der Mann macht eine hervorragende Arbeit; Sie haben das auch erwähnt. Was soll denn noch an Ombudsmöglichkeiten geschaffen werden?
Das wichtigste Fundament – das schreiben die Polizeileute selbst – ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der Polizei; denn die Polizei ist auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Von daher ist auch das innerdienstliche Arbeitsklima – das Zweite, was Sie wollen – eine wichtige Voraussetzung für eine gute Teamarbeit, und um den Berufsanforderungen im Polizeidienst gerecht zu werden.
Ich will es ganz kurz auf den Punkt bringen, weshalb wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen: In den Polizeibehörden gibt es heute schon – auch ohne Ihren Gesetzentwurf – eine ausreichende Anzahl von Ansprechpartnern und Einrichtungen: Gleichstellungsbeauftragte, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen, Personalräte, Personalberatungen, soziale Ansprechpartner, Zentraler Polizeipsychologischer Dienst, Gremien zum behördlichen Gesundheitsmanagement, runde Tische und der Polizeibeauftragte. Sie alle können innerdienstliche Angelegenheiten neutral entgegennehmen und ernsthaft und konsequent bearbeiten. Wir brauchen Ihren Gesetzentwurf und eine neue Ombudsstelle überhaupt nicht.
Auch die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger werden aufgenommen und nachvollziehbar abgearbeitet. Es gibt die entsprechende Wege, die man gehen kann.
Darüber hinaus hat das hessische Ministerium im Februar 2013 eine Anordnung übersandt: eine Konzeption für den Umgang mit Konflikten in der hessischen Polizei. Man hat die Polizeibehörden dazu verpflichtet, mindestens eine Konfliktberaterin oder einen Konfliktberater im Hauptoder Nebenamt zu beauftragen. Konflikte, die auf dieser Ebene nicht gelöst werden können, werden dem Landespolizeipräsidium vorgetragen. Wir brauchen keine weitere Stelle, die – ganz nebenbei – fast 1 Million € an Haushaltsmitteln verschlingen würde.
Nehmen Sie bitte auch ernst, was die kritischen Stimmen, die vom Bund Deutscher Kriminalbeamter und auch von
der Gewerkschaft der Polizei kamen, Ihnen ins Stammbuch schreiben. Auf der Seite 5 der schriftlichen Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft heißt es – ich darf noch einmal zitieren –:
Ein/e Polizeibeauftragte/r als „Hilfsorgan des Hessischen Landtages“ würde sich neben den bewährten und rechtsstaatlich legitimierten Kontrollinstanzen als „Superrevisionsinstanz“ etablieren wollen – dies ist weder verfassungsmäßig gewollt noch vorgesehen.
Ich komme zum Schluss: Rechtswidriges Verhalten von Polizeibeschäftigten in Hessen wird weder geduldet noch stillschweigend akzeptiert. Es wird nach klaren rechtsstaatlichen Regeln untersucht und aufgeklärt, und es wird auch geahndet, wenn sich die Vorwürfe bestätigt haben. Auch und gerade die Staatsanwaltschaften unterliegen dabei einer ebenso klar geordneten und verfassungsrechtlich abgesicherten Verfahrens- und Überprüfungspraxis, an deren Effektivität es keinen Anlass zu zweifeln gibt. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Flüchtlingselend, Angst und Schrecken – wir alle kennen die schlimmen Nachrichten, die furchtbaren Bilder. Menschen verlieren ihre Angehörigen, ihre Häuser, ihre Existenzgrundlage, ihre Heimat. Wir alle kennen diese Berichte über tragische Schicksale. Gestern vernahm ich in den Nachrichten die Zahl, dass jede Minute vier Flüchtlinge über die syrische Grenze gehen und ihre Heimat verlassen.
Es ist gut, dass wir deshalb im Hessischen Landtag im weitestgehenden Konsens das Thema aufgreifen; denn das Thema ist wirklich nicht geeignet, sich in parteipolitischen Schützengräben des Wahlkampfs aufheizen zu lassen
und in den Wahlkampf gezogen zu werden. Was in Syrien nun schon im dritten Jahr geschieht, darüber muss man hier keine großen Worte verlieren; denn der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen fasst die Lage mit folgenden Worten zusammen, denen wir als CDU-Fraktion uns auch anschließen können:
Syrien ist zur großen Tragödie dieses Jahrhunderts geworden, einer empörenden humanitären Katastrophe.
Wer die Nachrichten verfolgt, weiß, dem ist nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, Deutschland steht nicht unbeteiligt und tatenlos am Rand. Es wurde schon erwähnt, seit Beginn des Konflikts vor über zweieinhalb Jahren haben 15.000 Menschen aus Syrien in unserem Land Zuflucht gesucht und gefunden. Im März hat die
Bundesregierung, einer europäischen Aufnahmeaktion vorgreifend, die Aufnahme von 5.000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen angekündigt. Das Ganze läuft jetzt auch an.
In der Krisenregion hilft Deutschland vor Ort gerade den von Flüchtlingsströmen besonders betroffenen Nachbarländern. Deutschland hat über 170 Millionen € zur Verfügung gestellt und ist damit nach den USA der zweitgrößte Geldgeber. Diese Summe wird inzwischen verdoppelt.
Meine Damen und Herren, die Hilfe vor Ort ist wichtig, und sie kommt auch dem Wunsch der syrischen Flüchtlinge entgegen; denn der überwiegende Teil will schnellstmöglich in eine befriedete Heimat zurückkehren und sucht nicht die dauerhafte Aufnahme in Deutschland oder in einem anderen westlichen Land.
Die Lage in Syrien zu befrieden, dazu können wir in Hessen nur indirekt einen Beitrag leisten. Natürlich unterstützen wir nachdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, einen entsprechenden Bürgerkrieg durch eine umfassende politische Lösung zu beenden. Wir werden auch hier das Mögliche tun, einen bescheidenen Beitrag zu leisten; denn bekanntlich ist ein Tropfen Hilfe mehr als ein Ozean von Mitleid.
Meine Damen und Herren, wir werden dies in Zeiten tun, in denen insgesamt die Zahl der Asylbewerber in unserem Land wieder ansteigt. Diese zusätzliche Aufnahme ist also eine Herausforderung für unser Land, der wir uns gleichwohl stellen wollen. Wir nehmen diese Herausforderung aus humanitären Gründen an, besonders weil wir auch syrische Christen in dem Land in den Blick nehmen, die unter diesem grausamen Bürgerkrieg besonders leiden.
In solchen Konflikten zwischen Sunniten und Schiiten stehen sie ungeliebt zwischen den Fronten und sind, wie auch in Ägypten und anderswo, besonders wehrlose Opfer im Glaubensstreit. Sie sind gesuchte Opfer; denn gerade die radikalislamische Al-Nusra-Front, die mehr und mehr an Boden gewinnt, lässt den syrischen Christen ausdrücklich nur eine Wahl: Konversion zum Islam oder den Tod.
Diese radikalen Islamisten wollen Syrien in einen Gottesstaat, in ein Kalifat verwandeln – wahrlich kein lebenswerter Ort für jeden Menschen, noch weniger für Christen. Wir sind hier besonders gefordert. Deshalb können wir uns dem Anliegen anschließen.
Wir fordern die Hessische Landesregierung auf, den Familiennachzug syrischer Flüchtlinge zu ermöglichen und damit weitere Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Dazu muss eine Aufnahmeanordnung entsprechend gestaltet werden. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Wie wird das Soforthilfeprogramm zur Unterstützung der vom Hochwasser geschädigten hessischen Landwirte ausgestaltet?
Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass den eingekesselten Demonstranten unterschiedliche Angebote von
der Einsatzleitung zur friedlichen Fortsetzung des Demonstrationszuges gemacht worden sind?
Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vom 30. Mai bis zum 1. Juni stehen in Frankfurt wieder Blockupy-Aktionstage bevor. Dass der politische Protest auf die Straße gebracht wird, ist in Ordnung. In der Tat heißen wir friedliche Demonstranten auch in Frankfurt durchaus willkommen, keine Frage.
Achten Sie auf meine Wortwahl: Denn die Versammlungsfreiheit sieht das vor. Das ist ein bedeutendes Grundrecht. Das ist unantastbar, keine Frage. Dabei darf es auch keine Rolle spielen, ob man das politische Anliegen derer teilt, die Art. 8 unserer Verfassung für ihre Demonstration in Anspruch nehmen. Wer dieses Recht in Anspruch nimmt, muss sich aber auch an die Vorgaben halten. Diese lauten, dass man sich „friedlich und ohne Waffen“ versammelt. So heißt es in Art. 8 Grundgesetz.
Daran haben sich manche Teilnehmer der letzten Blockupy-Aktionstage in Frankfurt im Mai 2012 gerade nicht gehalten.
Vor einem Jahr demonstrierten 20.000 Menschen. Davon waren 1.000 gewaltbereite Demonstranten des sogenannten Schwarzen Blocks und 500 weitere ebenso gewaltbereite des linksautonomen Spektrums.
Ihren Absichten entsprechend kamen drei Viertel dieser Personen vermummt. Das war zwar vom Verwaltungsgericht verboten, aber daran pflegt man sich in diesen Kreisen nicht zu stören. Dieser Schwarze Block zündete nicht nur bengalische Feuer und Rauchbomben, er verschoss nicht nur Leuchtmunition, dieser Schwarze Block griff auch die eingesetzten Beamtinnen und Beamten mit Fußtritten und Steinwürfen an.
Meine Damen und Herren, das hat mit der Verklärung und Lobhudelei des Antrags nichts zu tun, den die GRÜNEN hier zu dieser Debatte eingebracht haben. 33 Polizeibeamte trugen damals Verletzungen davon.
Von den vielen Farbschmierereien, Vandalismusschäden – –
Vielen Dank, dass Sie so aufmerksam zuhören. Es ist in der Tat ein Antrag der LINKEN. Wie konnte ich das verwechseln? Es tut mir leid.
Natürlich, Herr Präsident.
33 Polizeibeamte trugen Verletzungen davon. Es gab viele Farbschmierereien – Sie kennen das alle –, Beschädigungen an Gebäuden und an Einsatzmitteln sowie versuchte Brandstiftungen an Streifenwagen. Davon will ich gar nicht reden. Das war der Preis für die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit im Mai 2012. Das sind die gemachten Erfahrungen mit Blockupy-Aktionstagen in Frankfurt. Nicht lange davor, am 31. März 2012, spielten sich bei der Antikapitalismusdemonstration, der M-31-Demo in Frankfurt, ähnliche Szenen ab.
In den kommenden Wochen drohen sich – das ist unsere Sorge – diese Ereignisse zu wiederholen. DIE LINKE freut sich darauf. Wir können diese Freude vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen nicht teilen. Auch dieses Mal rechnen die Sicherheitsbehörden mit 2.000 gewaltbereiten
Protestierenden. Bereits im Vorfeld wurden von der Polizei Depots mit Wurfmunitionen entdeckt.
Die linksradikalen Aktivisten des kommunistischen „umsGanze“-Bündnis, die im März 2012 federführend dabei waren,
sind inzwischen zu Blockupy gestoßen. Das ist besorgniserregend. Man lässt uns nicht im Unklaren, was auch dieses Mal zu erwarten ist. Ich zitiere aus dem entsprechenden Aufruf:
[Wir wollen] Grenzen überschreiten, massenhaft ungehorsam sein, uns den Anordnungen der Polizei widersetzen, die Kampfzone von unserer Seite aus ausweiten.
So weit der Revolutionssprech der Linksradikalen.
Laut Blockupy will man, Zitat:
… den üblichen Geschäftsablauf der EZB sowie anderer Akteure des Krisenregimes öffentlich sichtbar … stören.
Das klingt harmloser, könnte aber dasselbe meinen.
Meine Damen und Herren, Sie verstehen vielleicht, dass wir gerade die Freude der LINKEN über die bevorstehenden Ereignisse nicht teilen können. Wir begrüßen die internationalen Blockupy-Proteste in Frankfurt daher auch nicht. Wir akzeptieren allerdings jede Form von friedlicher Demonstration. Auch für die bevorstehenden Aktionstage der Blockupy-Protestbewegung gilt: Die Demonstrationsfreiheit wird gewährleistet; die Sicherheit unserer Bürger, ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Eigentum werden ebenfalls gewährleistet werden. Wer im Schutz der Demonstrationsfreiheit schwere Gewalttaten gegen Menschen und Sachen, gegen Bürger und den Staat begeht, kann sich nicht auf Art. 8 des Grundgesetzes berufen. Das Gewaltmonopol des Staates steht nicht zur Disposition.
Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass einen nicht unbeträchtlichen Teil der Teilnehmer an den sogenannten Demonstrationen nicht die Sorge um das Finanzsystem oder die Sorge um eine gerechte Gesellschaft leitet. Das könnte für manche auch nur ein Vorwand sein, den Staat herauszufordern und an seinen Grundlagen zu rütteln.
Leider hat sich DIE LINKE während der Landtagsdebatte hierzu und im vergangenen Jahr nicht von dieser Gewalt distanziert, wie es sich eigentlich gehört. Sie haben dazu heute, selbst gewählt, erneut Gelegenheit. Nutzen Sie diese Chance, lassen Sie sie nicht erneut verstreichen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss überprüfen dürfen, ob Wort und Tat in irgendeinem Zusammenhang stehen.
Deshalb muss man es beim Wort nehmen, wenn der Kollege von der SPD sagt, das sei kein Gnadenbrot; die Beamten hätten einen Anspruch auf eine angemessene Besoldung. Oder er sagt das Credo der Sozialdemokratie auf, das
Beamtenrecht solle dem Tarifrecht folgen. Man muss einmal nachschauen dürfen, ob Wort und Tat dort, wo Sie Verantwortung tragen, zusammenpassen. Deshalb müssen wir das, was wir in Hessen leisten – das ist eine gute Leistung –, ins Verhältnis zu dem setzen, was andere Bundesländer vorsehen. Die haben nämlich die gleichen finanziellen Probleme wie wir in Hessen.
Dann sprechen Sie hier von einer Einmalzahlung in Höhe von 600 € und vergessen dabei, dass in anderen Bundesländern die Beamten aufgrund Ihrer politischen Entscheidungen reale Einkommensverluste haben. Das ist die Wahrheit.
Sie sagen, es reiche nicht aus, und wir würden die unteren Besoldungsgruppen vergessen. Dabei vergessen Sie, dass sich in Rheinland-Pfalz alle Besoldungsgruppen, die niedrigen wie die hohen, bis zum Jahr 2016 mit 1 % begnügen müssen. Angesichts der Inflation ist das ein Einkommensverlust.
Nordrhein-Westfalen wurde schon genannt: Da wird der höhere Dienst komplett ausgenommen, und alle anderen bekommen, wie in Rheinland-Pfalz, eine 1-prozentige Erhöhung. Welche Reaktionen kommen, wenn Sie die Verantwortung für die Beamten tragen, will ich Ihnen zeigen, indem ich aus „Spiegel Online“ zitiere. Da heißt es nämlich:
Am Mittwochmorgen übergaben Polizeigewerkschafter dem Düsseldorfer Innenminister die Unterschriften von mehr als 19.000 wütenden Polizisten – damit hat sich fast jeder zweite Ordnungshüter in NRW gegen den Finanzkurs der Landesregierung ausgesprochen. Der Richterbund drohte bereits mit einer Klage. Und die Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW tönte zuletzt: „Wir sind nicht das Sparschwein der Landesregierung.“
Wie sieht es denn in Hessen aus? Es sieht hier viel besser aus als in Ländern, in denen Sie die Verantwortung tragen.
Es kommt dazu, dass es nicht nur darum geht, dass die Beamtinnen und Beamten anderweitig schlechter behandelt werden. Davon wollen wir nicht ablenken; es ist aber noch schlimmer, weil damit eine Stellenkürzung und eine Arbeitsverdichtung einhergehen. Was glauben Sie, wie sich ein Schulsystem verändert, wenn man, wie in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz, die Zahl der Lehrerstellen um 11.000 bzw. um 2.000 kürzt? Wer macht dann die Arbeit? Das machen die anderen Kollegen. Die Arbeit wird auf weniger Schultern verteilt. Das ist keine sinnvolle Politik und auch nicht beamtenfreundlich.
Beamte in Ländern mit einer rot-grünen Regierung sind nicht zu beneiden. Dass ihre Leistung nicht wertgeschätzt wird, sehen sie bei einem Blick in ihr Portemonnaie. Wir können auch nicht mit dem Füllhorn durch das Land gehen. Aber die hessischen Beamtinnen und Beamten können
froh sein, dass wir die politische Verantwortung tragen; denn die Ergebnisse werden weitestgehend übernommen.
Auch wir haben es mit finanziellen Zwängen zu tun, über die wir nicht hinwegkommen können. Deshalb wird der Tarifbeschluss an das angelehnt, was die entsprechenden Tarifbeschäftigten bekommen. Der Gehaltszuwachs ist schon genannt worden: 2,8 %. Das ist ein spürbarer Unterschied. Das Land hat die Mehrausgaben in Höhe von 580 Millionen € zu schultern.
Meine Damen und Herren, 580 Millionen € sind eine nicht unbedeutende Summe für einen noch immer defizitären Landeshaushalt. Deshalb sind den Ausgaben Grenzen gesetzt. Der Tarifabschluss ist daher ein tragfähiger und maßvoller Kompromiss zwischen den Zielen der Haushaltskonsolidierung und den Interessen der Landesbeschäftigten. Es ist ein guter Kompromiss.
Ich will das einmal an einem Beispiel deutlich machen: Die meisten Beamtinnen und Beamten arbeiten im Schuldienst. Was kommt denn dabei rüber? Nach unserem hessischen Modell hat ein hessischer Studienrat, wie wir feststellen, wenn wir die Gehaltserhöhungen addieren, am Ende rund 110 € pro Monat mehr in der Tasche, im Gegensatz zu seinem Kollegen in Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie das für die zwei Jahre addieren, stellen Sie fest, dass ein hessischer Beamter jeden Monat rund 220 € mehr bekommt.
Natürlich, das kommt dazu; das gleicht es doch ein Stück weit aus. Die müssen mehr arbeiten, bekommen aber auch mehr Geld dafür. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Das ist eine angemessene Besoldung für die Dienste in unserem Land. Wir von CDU und FDP stärken den öffentlichen Dienst. Das haben wir schon mit der sozial verträglichen Regelung im Beihilferecht und auch mit den beamtenfreundlichen Regelungen in der zweiten Dienstrechtsmodernisierung bewiesen.
Angesichts der Tatsache, dass rund 46 % des Landeshaushalts Personalkosten sind – eine Summe von weit über 8 Milliarden € –, können wir nicht alle berechtigten Wünsche und Erwartungen erfüllen. Die Einmalzahlung ist nicht darstellbar. Das wissen die Betroffenen; das ist eine schmerzhafte Lücke. Aber wenn man über die Landesgrenzen hinausblickt, erkennt man, dass man das wird verschmerzen können.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir machen keine Wahlgeschenke, aber unsere Beamtinnen und Beamten behandeln wir gut, gerade mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung. Wir behandeln sie viel besser, als es in Ländern der Fall ist, in denen Sie die Regierungsverantwortung tragen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen auch weiterhin einen gut aufgestellten Verfassungsschutz, der kontrolliert, transparent und zukunftsfähig agiert. Daran besteht kein Zweifel. Den Verfassungsschutz zu stärken, ihn fit für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu machen und die richtigen Konsequenzen aus Fehlern der Vergangenheit zu ziehen, das ist sicherlich der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, die SPD bleibt mit ihrem Gesetzentwurf aber ihrer Masche treu, wie schon in den letzten Wochen mehrfach erfolgt, einen alten Gesetzentwurf erneut vorzulegen – leider mit einem unangenehmen Beigeschmack, gerade hinsichtlich der öffentlichen Debatte um die Gerichtsverhandlung in München. Diesmal buhlt die SPD im Windschatten des NSU-Verfahrens erneut um Aufmerksamkeit. Durch die leicht modifizierte Neuauflage eines alten Gesetzentwurfs werden die alten Regelungsvorschläge jedoch nicht besser. Sie widersprechen im Übrigen vollständig den Ideen der Linkspartei, die den Verfassungsschutz abschaffen will, mit der die SPD durchaus zu koalieren erwägt.
Wie „angemessen“ Ihr Regelungsvorschlag ist, zeigt sich auch an der Reaktion Ihres weiteren potenziellen Koalitionspartners, denn der Kollege Frömmrich von den GRÜNEN kommentiert Ihren Gesetzentwurf mit den Worten: „SPD-Verfassungsschutzreform ist gut gemeint, aber zu kurz gedacht... Die Regelung ist aus Sicht der GRÜNEN unvollständig und unzureichend.“ Da bin ich in der Tat der Meinung des Kollegen. Ich darf ihn erneut aus einer Pressemitteilung zitieren: „Die SPD wäre gut beraten gewesen, die Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages abzuwarten, um die gewonnenen Erkenntnisse in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen.“ So Jürgen Frömmrich. Er hat recht. Das ist genau das Problem mit dem Schnellschuss, den Sie hier vorgelegt haben.
Wir haben in Hessen bereits Änderungen herbeigeführt. Wir haben die Weiterentwicklung des Verfassungsschutzes und dessen parlamentarische Kontrolle mit einem eigenen Antrag angestoßen. Wir haben es ermöglicht, Sachverständige zu beauftragen. Wir haben die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten ermöglicht. Wir haben eine Protokollierungspflicht eingeführt, ein erweitertes Akteneinsichtsrecht und die Haushaltskontrolle durch Abgeordnete. Wir haben außerdem – das vergessen viele – eine Verdachtsberichterstattung ermöglicht.
Meine Damen und Herren, man kann darüber streiten, ob die bisherigen Gesetzesänderungen ausreichend waren. Sie haben es angesprochen: Landauf, landab debattiert man über den Umbau der Sicherheitsbehörden. Warum also nicht auch in Hessen? Die in Berlin gewonnenen Erkenntnisse geben durchaus Anlass zu der Annahme, dass es im Kontext der NSU-Morde, bei deren Einschätzung, Bearbeitung und Aufklärung, bundesweit zu Fehlern gekommen ist. Das kann niemand ernsthaft bestreiten. Gerade deshalb sind die Ergebnisse des Berliner Untersuchungsausschusses grundsätzlich abzuwarten, um endgültige Schlüsse ziehen zu können. Das ist das Problem, das wir mit Ihrem Gesetzentwurf haben.
Es ist erfreulich, dass Sie die Initiative von Innenminister Boris Rhein unterstützen, der sich schon frühzeitig um die Ausbildung der Verfassungsschutzmitarbeiter bemüht hat und diese bundesweit einheitlich regeln möchte. Bereits bei der Konferenz der Innenminister in Berlin gab es ein Zehn-Punkte-Konzept, das Bausteine für die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes enthalten hat. Anfang dieses Jahres wurden entsprechende Beschlüsse gefasst, z. B. eine beim Bund konzentrierte Sammlung von Daten – analog der Verfahren beim Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum – im Rahmen eines Abwehrzentrum für Extremismus mit gemeinsamer Geschäftsführung für den Bund und die Länder.
Natürlich ist es sinnvoll, die Kompetenzen der Länder nicht einzuschränken, aber künftig eine Informationspflicht gegenüber dem Bund einzuführen. Natürlich ist es sinnvoll, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern und zu vertiefen. Die Länder sollen künftig verpflichtet werden, Informationen an den Bund weiterzugeben. Es ist auch wichtig, dass die Auswahl der V-Leute, ihre Führung und die Kontrolle ihres Einsatzes nach klaren und verbindlichen Regelungen erfolgen. Dazu braucht man bundesweit einheitliche Standards für die Führung von VLeuten. Dazu zählt auch, wie Innenminister Boris Rhein das schon lange vor Ihrem Gesetzentwurf angekündigt hat, eine Verbesserung der Aus- und Fortbildung. Ich sage es noch einmal: Man braucht bundeseinheitliche Standards. Ihr Vorschlag sagt zu den Themen Weiterbildung und Führung leider überhaupt nichts.
Bei der Reform und Weiterentwicklung des Verfassungsschutzes sind die Auswahl und die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Herstellung von Analysefähigkeiten bei einzelnen Verfassungsschützern wichtige Aspekte. Wie gesagt, Ihr Gesetzentwurf ist hier sehr lückenhaft.
Ich komme zum Schluss mit dem Fazit: Der Gesetzentwurf ist zwar gut gemeint, er ist aber vorschnell und schlecht gemacht, ein populistischer Schnellschuss, den wir ablehnen.
Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was während des Boston-Marathons geschah, ist schrecklich. Es ist in der Tat eine Tragödie. Auch wir trauern um die unschuldigen Opfer, und unser Mitgefühl gilt allen Angehörigen.
Dieser feige Anschlag in Boston hat uns allen wieder vor Augen geführt, mit welchem Gefahrenpotenzial wir in unserer westlichen Gesellschaft leben und jederzeit zu rechnen haben. In der Tat gibt es keine absolute Sicherheit.
Dieser Anschlag wurde leider nicht verhindert, auch nicht durch die vorhandenen Videokameras. Aber er wurde durch Videoaufnahmen aufgeklärt. Die Täter wurden durch Zuhilfenahme von Videoaufnahmen ausfindig gemacht. Die Bilder lieferten wichtige Ermittlungsansätze.
Die darauffolgenden Ereignisse machten deutlich, dass damit auch weitere Untaten verhindert wurden.
Meine Damen und Herren, nicht erst seit Boston ist im Kampf gegen das Verbrechen die Videoüberwachung ein wichtiges Instrumentarium der Sicherheitsbehörden. Wir als CDU wollen das im gesetzlichen Rahmen auch effizient nutzen. Dieses Mittel wirkt präventiv, da es Verbrecher abschreckt. Es wirkt beruhigend auf die Bevölkerung, da es deren Sicherheitsgefühl stärkt. Vor allem aber hilft es bei der Beweisführung und bei der Überführung von Tätern.
Deshalb haben wir den Einsatz von Kameras an Kriminalitätsschwerpunkten und auf öffentlichen Plätzen wie etwa Bahnhöfen immer unterstützt und tun dies auch heute.
Aber das hat natürlich auch Grenzen. Es muss mit Augenmaß geschehen. Wie Innenminister Friedrich angekündigt hat, gibt es aber durchaus Möglichkeiten, beispielsweise mit der Bahn Gespräche über eine verhältnismäßige und maßvolle Verstärkung der Videoüberwachung an Bahnhöfen zu reden.
Meine Damen und Herren, wir haben 5.700 Bahnhöfe. Nach Angaben des Ministeriums werden derzeit 500 mit Videokameras überwacht, und an 141 Bahnhöfen werden die Bilder aufgezeichnet. Meine Damen und Herren, das sind Zahlen, über die man ernsthaft nachdenken kann: ob
man hier nicht mehr Sicherheit auch an Bahnhöfen herstellen kann.
Wir wollen keine englischen Verhältnisse. In diesem Bereich ist England ganz klar kein Vorbild für uns. Was wir tun können und tun müssen, muss eng mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden. Das ist in Hessen und in Deutschland möglich.
Meine Damen und Herren, zu einem Verbrechen gehören drei Konstanten: der Täter, das Opfer und ein Tatort. Die präventive Arbeit der Sicherheitsbehörden hat also theoretisch drei Ansatzpunkte: Man kann die möglichen Opfer bewachen, die möglichen Täter im Auge behalten, und man kann die möglichen Tatorte bestreifen. Unser Verständnis von Freiheit verbietet es, die potenziellen Opfer präventiv zu belästigen. Es bleibt also nur Prävention bei den beiden Bereichen Täter und Tatorte.
Hier muss so wenig wie möglich Präsenz gezeigt werden, aber so viel wie nötig. Deshalb muss unsere Polizei auf den Straßen präsent sein, und deswegen müssen die Ermittler beispielsweise auch im Internet unterwegs sein – gerade bei möglichen Taten, die nicht wiedergutzumachen sind, sondern nur durch entsprechende Präsenz zu verhindert sind.
Meine Damen und Herren, vor einem Jahrzehnt war es Bundesinnenminister Otto Schily, der vor dem Hintergrund der damaligen Kofferbombenfunde am Dresdner Hauptbahnhof eine erhebliche Intensivierung der Videoüberwachung an Bahnanlagen forderte und ankündigte. Auch hier können wir die heutigen Distanzierungsreflexe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von den damals in der Regierung Handelnden nur bestaunen.
Für die hessische CDU und die Landesregierung hat die Sicherheit immer höchste Priorität. Dazu haben wir eine Sicherheitsarchitektur geschaffen, die für eindrucksvolle Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung gesorgt hat.
Meine Damen und Herren, wenn man die Statistiken danach anschaut, welche Bundesländer sicher sind, dann – ich darf den Begriff von gestern nochmals aufgreifen – sind der Schwanzmeister in dieser Statistik die rot-grün regierten Länder.
Meine Damen und Herren, mit den rechtlichen Instrumentarien, mit einem Höchststand an Polizeibeamten, mit modernster technischer Ausstattung haben wir in Hessen die letzten 14 Jahre lang unser Land sicherer gemacht.
Extremistische Einzeltäter wie solche in Boston wird es immer geben. Sie sollen aber in ihr Kalkül mit einbeziehen, dass gerade in Hessen die Gefahr, entdeckt zu werden, sehr hoch und dass die Polizei zwischen Kassel und der Bergstraße auf zack ist.
Meine Damen und Herren, wir wollen und wir sorgen in Hessen für Sicherheit. Denn ohne Sicherheit ist keine Frei
heit möglich, sie ist deren Voraussetzung. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch kurz eine Stellungnahme der CDUFraktion zu den Anträgen betreffend die Optionspflicht einbringen und hier vortragen.
Nachdem die SPD-Fraktion bereits im vergangenen September einen Antrag zur Abschaffung der Optionspflicht vorgelegt hat, zeigen uns nun die GRÜNEN, wie man diese Forderung noch steigert, und DIE LINKE zeigt uns, wie maximale Forderungen in diesem Themengebiet aussehen.
Eines vorweg: Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält schon heute die Möglichkeit, eine Mehrstaatigkeit zuzulassen, nämlich durch die Härtefallregelung in § 12 des Gesetzes. Das ist den LINKEN selbstverständlich nicht genug, denn DIE LINKE will eine generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit. Sie wollen die Staatsangehörigkeit geradezu mit der Gießkanne verteilen. Ausreichende Deutschkenntnisse oder Kenntnisse über unseren Staatsaufbau, unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung, unsere Werte und unsere Geschichte, darauf will DIE LINKE verzichten und die Einbürgerung nicht mehr davon abhängig machen. Die GRÜNEN sind in weiten Teilen in diesem Bereich keinen Deut besser.
Meine Damen und Herren, um eines klarzustellen: Menschen mit deutschem Pass sind nicht besser oder schlechter als Menschen mit spanischem, türkischem oder syrischem Pass. Niemand wird gezwungen, Deutscher zu werden, und niemand wird gezwungen, in diesem Land zu leben. Wir werben freilich zunehmend um eine qualifizierte Zuwanderung. Wir leben in einem freien Land, und wir leben in einer offenen und bunten Gesellschaft. Dies ist gut so. Wir leben in einem offenen Europa und in einer globalisierten Welt.
In Deutschland und gerade auch in Hessen gibt es eine lange und erfolgreiche Zuwanderungstradition. Hier leben Menschen unterschiedlicher Nationalität friedlich zusammen. Diese Internationalität ist auch der Nährboden für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Exportnation auf dem Weltmarkt.
Kollege Mick hat es in seiner Rede schon erwähnt: Die Frage der Staatsbürgerschaft hat im Kontext der Integrationspolitik sicher ihre Relevanz. Diese Frage ist aber bei Weitem nicht die entscheidende. Sie ist eben kein bedeutungsvolles Alltagsthema, wie es Kollege Mick dargestellt hat.
Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist die Optionspflicht ein guter Kompromiss, der sich in der Praxis bewährt hat. Keinem der Betroffenen wird die deutsche Staatsangehörigkeit verwehrt. Er muss sich nur dafür entscheiden. Keiner der Betroffenen muss sich entscheiden, denn entscheidet er sich nicht, entfällt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Es ist also weniger eine Optionspflicht als eine Optionsmöglichkeit.
Um einmal deutlich zu machen, worüber wir reden: Wir reden über junge Menschen, die in Deutschland groß geworden sind, über junge Menschen, die in Deutschland sozialisiert wurden.
Von ihnen ein deutliches Bekenntnis zu unserem Land zu verlangen soll, so muss man den Antrag von LINKEN und GRÜNEN lesen, zu viel verlangt sein.
Dabei haben sich auf der anderen Seite inzwischen gut 1 Million türkischstämmiger Mitbürger für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Die Einbürgerungsstatistiken zeigen doch ganz deutlich, dass sich immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund dafür entscheiden, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Ich sage es noch einmal: Wir wollen die deutsche Staatsangehörigkeit niemandem aufdrängen. Niemand muss Deutscher werden. Aber wir werben dafür, weil das ein starkes und auch erfreuliches Signal für die neue Heimat wäre.
Die GRÜNEN beziehen sich in ihrem Antrag auf den Beschluss der Integrationsministerkonferenz, der – übrigens auf Vorschlag von NRW – mit der Mehrheit der rot-grünen Bundesländer gefasst worden ist. Sie sagen, es sei eine Unverschämtheit, zu verlangen, dass man sich entscheidet. Wir sehen das nicht so. Wir halten das durchaus für zumutbar. Herr Staatsminister Hahn hat deutlich gemacht, dass fast 100 % derer, die sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, die deutsche wählen.
Das ist das entscheidende Signal. Es ist also keineswegs so, dass wir es, wie Sie das in Ihrem Antrag suggerieren, mit dem weitverbreiteten Phänomen einer unlösbaren Zerrissenheit zu tun hätten. Erklären Sie doch bitte einmal, warum Sie den ganz wenigen, die sich bewusst gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, diese voraussetzungslos zuteilwerden lassen oder sogar schenken wollen.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben. Wir begrüßen es, wenn sie sich in unserem Land wohl und dazugehörig fühlen und sich als deutsche Staatsbürger engagieren. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist für uns mehr als nur ein Pass; sie ist mehr als nur ein Legitimationspapier.
Sie ist auch ein Bekenntnis.
Niemand gehört zwei Religionsgemeinschaften an. Nicht einmal zwei Parteien kann man sinnvollerweise zugleich angehören. Eine doppelte Staatsangehörigkeit soll nach unserer Überzeugung nur die Ausnahme sein.
Es geht einzig und allein darum, welchem Land mit all den damit verbundenen Rechten und Pflichten der Betroffene loyal angehören will. Die Staatsangehörigkeit ist ein starkes Band: ein Band der Loyalität zwischen Staat und Individuum. Für uns gibt es keine Staatsangehörigkeit unter Vorbehalt. Wir wollen, dass diejenigen, die sich einbürgern lassen, Loyalität gegenüber unserem Land empfinden und ganz bewusst Deutsche werden. Wir wollen aber nicht eine Art von Nützlichkeitsdenken, bei dem man die Vortei
le des deutschen Passes gern mitnimmt, ohne auf die Vorteile einer weiteren Staatsangehörigkeit zu verzichten.
Die Doppelstaatigkeit ist ein Privileg; das steht außer Frage. Es ist schon seltsam: Ausgerechnet DIE LINKE spricht sich hier für eine Privilegierung durch Geburt aus. Wir wollen, dass niemand wegen seines Migrationshintergrunds benachteiligt wird. Aber wir wollen auch nicht, dass jemand wegen seines Migrationshintergrunds privilegiert wird.
Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gilt aus guten Gründen das Prinzip, dass Mehrstaatigkeit vermieden werden soll; denn mit der Mehrstaatigkeit sind auch ganz praktische Probleme verbunden: im Steuerrecht, im Strafrecht, im internationalen Privatrecht, im Erb-, Unterhalts- und Familienrecht, in der Ausübung politischer Rechte, beim Wahlrecht oder auch beim diplomatischen Schutz.
Für die LINKEN, für die GRÜNEN und auch für die SPD ist die Gewährung der doppelten Staatsangehörigkeit ein Teil des Integrationsprozesses. Wir sind vom Gegenteil überzeugt. Für uns geht eine erfolgreiche Integration der Einbürgerung voraus; denn wer gleiche Rechte anstrebt, muss auch gleiche Pflichten haben. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft – das unterscheidet uns – muss am Ende einer erfolgreichen Integration stehen, nicht am Anfang.
Meine Damen und Herren, Hessen ist und bleibt ein weltoffenes Land. Wir haben hier zahlreiche Beispiele einer erfolgreichen Integration. Wir betreiben in Hessen seit vielen Jahren eine erfolgreiche Integrationspolitik, und wir wollen diese künftig intensivieren. Derzeit arbeitet die eigens dafür eingerichtete Enquetekommission an ihrem Abschlussbericht, um weitere Perspektiven und neue Wege aufzuzeigen.
Wir wollen, dass Hessen – ganz Deutschland – für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zur neuen Heimat wird. Das muss man freilich wollen, und dazu muss man sich auch bekennen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist eben nicht, wie schon erwähnt, nur ein Pass, sondern sie ist ein Bekenntnis zu unserem Land, das kulturelle und religiöse Toleranz fördert, aber auch einfordert. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Beleg von Rot-Grün dafür, beinahe bei jeder Gelegenheit Misstrauen gegenüber den Strukturen, Leistungen und der Kompetenz der hessischen Polizei zu streuen.
Dieser Gesetzentwurf sät Misstrauen gegen existierende Verfahrenswege und bereits bestehende Hilfemöglichkeiten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist unbestritten, wichtig und unverzichtbar, dass Beamtinnen und Beamte unserer Polizei und die Bürgerinnen und Bürger vertrauenswürdige und zuverlässige Möglichkeiten der Beschwerde haben. Ich darf feststellen: Hierfür bestehen bereits zahlreiche Gelegenheiten und Möglichkeiten. Neben den rechtstaatlich umfänglich geregelten innerdienstlichen Wegen, wie z. B. Disziplinarverfahren, besteht die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft einzuschalten oder zivilrechtlich vorzugehen. Auch besteht die Möglichkeit, sich an Interessenvertretungen zu wenden, beispielsweise an Mitarbeitervertreter und Gewerkschaften.
Der Gesetzentwurf sieht 1 Million € an Haushaltsmitteln als finanziellen Mehraufwand für die Schaffung eines Polizeibeauftragten vor. Das ist für eine weitere Beschwerdestelle schlicht nicht vertretbar.
Es ist zudem auch noch schöngerechnet; denn Sie kalkulieren zwar Einsparungen durch die unterstellte Verkürzung und die effiziente Abwicklung von Verfahren sowie durch die Eingliederung ein, können das aber nicht belegen. Glauben Sie wirklich, dass, wenn es eine weitere Beschwerdestelle gibt, alles besser, einfacher und schneller geht? Meine Damen und Herren, diese 1 Million € sind schlecht ausgegebenes Geld.
Die Verfahrensdauer hängt in der Regel von der Komplexität des Einzelfalls und den konkreten örtlichen Umständen ab, nicht aber davon, wer die Beschwerde entgegennimmt.
Wir haben für den internen Bereich der Polizei eine gute Lösung gefunden. Vor gut zwei Jahren wurde die bundesweit einmalige Stelle eines unabhängigen Ansprechpartners für die Beschwerden und Anliegen der Polizeibeamten in Hessen geschaffen. In einer Einrichtung mit über 18.000 Beschäftigten gibt es immer wieder Schwierigkeiten; das ist keine Frage. Sie sind bei einer solch großen Behörde unvermeidbar. Da ist ein solcher Ansprechpartner von großem Nutzen.
Diese Aufgabe wird, wie Sie erwähnt haben, von Henning Möller erfolgreich wahrgenommen. Er ist unabhängig; das hat er gezeigt. Er ist ein echter Kümmerer, dem die Polizisten vertrauen. Darauf kommt es an.
Er genießt großes Vertrauen bei den Mitarbeitern der Polizei, die auch seine Unabhängigkeit schätzen. Seine Arbeit wurde auch von der Opposition anerkannt und gelobt. Sein Bericht im Innenausschuss hat deutlich gemacht, dass es keine Anhaltspunkte für weitere Beschwerden gibt. Im September 2011 war der Ansprechpartner zu Gast im Innenausschuss. Im Protokoll der Sitzung ist nachzulesen, dass sich die Mitglieder aller Fraktionen darüber freuten, wie positiv Herr Möller berichtete, und dass sie seine Arbeit wertschätzten.
Auch für den externen Bereich – für etwaige Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern – haben wir bereits Mittel und Wege gefunden.
Ich stelle mir ernstlich die Frage: Woher rührt das Misstrauen der SPD und der GRÜNEN gegenüber der Funktionsweise unseres Rechtsstaats?
Bürgerinnen und Bürger, Beamtinnen und Beamte, sie alle können auf den von unserer Rechtsordnung seit Jahrzehnten vorgesehenen und bewährten Wegen ihre Rechte einfordern. Warum wollen Sie das in Abrede stellen?
Ein neues Hilfsorgan zu schaffen, das dem Landtag untersteht, ist auch verfassungsrechtlich problematisch.
Wenn es bei der Polizei Probleme mit der inneren Führung gäbe, sollten die Vertreter der Opposition das klar belegen und nicht nur behaupten. Hier sind übrigens auch die Gewerkschaften in der Pflicht.
Meine Damen und Herren, es ist auch nicht zu erkennen, dass in Hessen eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Bürgerbeschwerden gegen die Polizei vorliegt. Es sind doch Ammenmärchen, die Sie hier erzählen.
Es ist ganz klar: Die existierenden Beschwerdemöglichkeiten um eine weitere zu ergänzen ist nicht sinnvoll und nicht zielführend.
Es zeugt von einem ganz tief verwurzelten Misstrauen gegen die existierenden rechtsstaatlichen Verfahrenswege und Hilfsmöglichkeiten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie wissen, Vertrauen ist der Anfang von allem. Gegenseitiges Vertrauen ist für die Polizeibeamtinnen und -beamten bei ihrer Arbeit wichtiger denn je. Wenn die Beamten einander nicht vertrauen, werden auch die Bürgerinnen und Bürger der Polizei nicht vertrauen. Es ist daher für die Arbeit der Polizei von großem Schaden, wenn jeden Tag gegen die Polizei agitiert wird. Das ist zum Schaden der Polizei, nicht zu ihrem Nutzen.
Auch hier wird erneut der Eindruck erweckt, dass es der Opposition nicht um den Landespolizeibeauftragten geht, sondern dass sie andere, dahinterliegende Gründe hat.
Die Schaffung eines Ansprechpartners für die Polizisten gehört mittlerweile zur Bilanz der Polizei. Wenn Sie mit dem Misstrauen gegen die Polizei die Polizisten bei ihrer Arbeit weiterhin so demotivieren, wird es schwierig werden, die erfolgreiche Bilanz der hessischen Polizei fortzusetzen. Wir haben eine erfolgreiche Polizeibilanz; Sie wissen das. Aufklärungsquote, Anzahl der Straftaten – ich will das nicht im Einzelnen wiederholen –: Die Polizei leistet hervorragende Arbeit.
Unsere hessische Polizei ist sehr gut aufgestellt. Sie genießt das Vertrauen der Bevölkerung, und sie ist der Partner der Bürgerinnen und Bürger.
In unserer hessischen Polizei gibt es bereits jetzt Mittel und Wege, um die Beschwerden auf- und ernst zu nehmen. Wir brauchen keine weitere Beschwerdestelle, die über 1 Million € kostet, und lehnen deshalb den Gesetzentwurf ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben es schon genannt. Der Grund für diesen Gesetzentwurf ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012, das sich mit dem Telekommunikationsgesetz befasst hat. Das hat eben auch Auswirkungen auf die Landesgesetzgebung, und dem kommen wir mit dem entsprechenden Gesetzentwurf nach.
Sie wissen und haben es dargestellt, dass das Verfassungsgericht entschieden hat, dass der bisherige Gesetzespassus in der vorliegenden gesetzlichen Ausgestaltung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar ist. Diese Entscheidung hat deshalb insbesondere auf die Bestandsdatenauskunft Auswirkungen – die Kollegen haben schon gesagt, was das ist –, die nach unserer Auffassung nach wie vor ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ist.
Meine Damen und Herren, das Recht auf informationelle Selbstverstimmung,
nein, informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Darunter wird bekanntlich das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Dieses Recht ist zwar nicht explizit im Grundgesetz geregelt, aber das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten entwickelt werden kann. Deshalb ist es auch eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass etwaige Eingriffe nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wenn eine qualifizierte Rechtsgrundlage für die jeweils auskunftsersuchende Behörde geschaffen wird.
Genau das regelt der vorliegende Gesetzentwurf von CDU und FDP. Er schafft die normenklare Regelung, die auch für die auskunftspflichtigen dynamischen Internetprotokolle erforderlich ist. Es ist die Lösung einer sogenannten Doppeltür, die eben bezweckt, dass zum einen das Telekommunikationsrecht des Bundes und zum anderen das je
weilige Fachrecht der Länder, also das HSOG und das LfV-Gesetz, wie Doppeltüren zusammenwirken.