Michael Bartels

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Last Statements

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bremen ist in der Tat ein Bundesland, welches aus vielfältigen Nationen Zuwanderungen erhalten hat, und das ist auch gut so. Die unterschiedlichen Kulturen und Vertreter der Länder sind uns hier sehr willkommen. Wir brauchen aber eine aktivierende und aktive Einwanderungspolitik für unsere beiden Städte Bremen und Bremerhaven mit dem klaren Ziel der Integration. Hauptaufgabe muss es sein, jene Familien konsequent zu integrieren, die schon vor Jahrzehnten in Deutschland eingewandert, aber immer noch nicht in unserer Gesellschaft angekommen sind. Die Fehler der vergangenen Jahrzehnte dürfen nicht wiederholt werden. Eine zielgerichtete Integrationspolitik hat es nämlich in der Vergangenheit in der Form nicht gegeben.
Die Vision von Multikulturalität über eine problemlose Integration ist von der Realität eingeholt worden. In den vergangenen fünf Jahren hat die Union auf Bundesebene unter der Kanzlerschaft von Frau Dr. Merkel viele Akzente gesetzt, so zum Beispiel den Nationalen Integrationsplan, den Integrationsgipfel und auch die Deutsche Islamkonferenz. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wir diskutieren heute den Abschlussbericht über die Konzeption zur Integration für Zuwanderinnen und Zuwanderern in Bremen. Das positive Bild, das hier seitens des Senats gezeichnet wurde, können wir in dieser Form nicht teilen. Natürlich sind viele Handlungsziele benannt worden, und davon sind auch viele Ziele weitestgehend erreicht. Die Frage ist aber immer, wie hoch man die Messlatte legt. Wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, dass eben nicht alles positiv und erledigt ist. Vielmehr ist das Thema Integration das gesellschaftspolitische Thema unserer Zeit, und wir befinden uns mitten in einem Prozess, der wahrscheinlich nie enden wird.
Auch der Antrag von Grün-Rot, der hier eingebracht wurde, ist in der Einleitung weitestgehend eine Rechtfertigung über das, was in dieser Legislaturperiode gemacht wurde. Wir können dem Antrag zwar zustimmen, aber wir werden hier in der Debatte auch klar benennen, was wir konkreter haben wollen. Ich darf mich in dem Zusammenhang auch für die Zusammenarbeit im Unterausschuss sehr herzlich bedanken, und ich denke, Frau Cakici, wir hatten da doch die eine oder andere gute Diskussion, wenn Sie da waren.
Ich habe mich sehr über Frau Dr. Mohammadzadeh gefreut, die ich auch immer wieder gern bei ihrem Drängen, das Ressort weiter nach vorn zu bringen, unterstützt habe. Die Integration ist eben kein einseitiges Angebot, sondern erfordert die Bereitschaft und den Willen, sich in die bestehende Gesellschaft auch einzufügen, und die CDU-Bürgerschaftsfraktion sieht darin eine Verpflichtung zur Integration. Grundlage für eine erfolgreiche Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache, und wir haben eine ganze Reihe an Integrations- und Sprachkursen. Die Frage ist aber immer, wie sehr diese Kurse auch tatsächlich als Integrationskurse benannt werden können. Ich glaube, dass wir da nicht stehen bleiben dürfen, sondern diese Kurse weiterentwickeln müssen.
Auch die Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse muss erleichtert und beschleunigt werden. Wir unterstützen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Land Bremen und fordern die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. Uns ist klar, Deutschland braucht den verstärkten Zuzug von Facharbeitern. Wir haben auch bundespolitisch schon den Zugang für qualifizierte Arbeitskräfte, wie zum Beispiel Ingenieure, in den vergangenen Jahren erleichtert, und hier muss es weitergehen.
Die jüngste Debatte über Integration hat die Unzufriedenheit vieler Menschen mit den Ergebnissen der bisherigen Integrationsbemühungen deutlich gemacht. Weite Teile der Bevölkerung beurteilen die Integrationsarbeit vollkommen anders als wir politisch Handelnde. Das muss uns mahnen und darf uns eben nicht träge werden lassen. Zu viel hängt von einem Erfolg bei der Integrationspolitik ab.
Konkret zu Bremen! Laut Statistik leben in Bremen und Bremerhaven mehr als 80 000 Ausländer. Viele hier lebende Deutsche haben darüber hinaus einen Migrationshintergrund, das heißt, mindestens ein Elternteil wurde im Ausland geboren oder hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Schon heute hat jedes zweite Kind bis sechs Jahre in der Stadt Bremen ausländische Wurzeln.
Ein zu großer Teil der Menschen mit Migrationshintergrund ist noch nicht in der Mitte unserer Gesellschaft integriert. Wir können und dürfen es uns weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich und schon gar nicht vor dem Hintergrund unseres christlichen Menschenbildes leisten, ganze Bevölkerungsgruppen aufzugeben und von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen. Jeder Einzelne ist es wert, dass wir uns um ihn kümmern und ihm eine individuelle Entwicklungschance geben. Integration ist kein einseitiges Angebot, sondern erfordert die Bereitschaft und den Willen, sich in die bestehende Gesellschaft einzufügen, und wir als CDU bestehen darauf! Es gibt eine Verpflichtung zur Integration. Das bedeutet eben auch, dass wir Integrationsverweigerer sanktionieren.
Eine erfolgreiche Integration zeichnet sich durch die Teilhabe in allen Lebensbereichen aus. Wir erwarten, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer ebenso wie Deutsche ihren Lebensunterhalt mit eigener Arbeit verdienen und ihren Kindern Bildungsehrgeiz vermitteln. Dabei wollen wir sie gern unterstützen, denn der Sozialstaat basiert auf dem Grundgedanken einer funktionierenden Solidargemeinschaft. Diese ist keine Einbahnstraße ohne Verpflichtung zur Gegenleistung.
Die unterstützenden Maßnahmen kosten heute sicherlich Geld und erfordern eine Umsteuerung vorhandener Ressourcen. Langfristig werden sich diese Ausgaben aber auszahlen. Wir eröffnen den Betroffenen so die Chance auf einen Arbeitsplatz, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sozialen Zusammenhalt. Dies ist der Kern gelungener Integration. Wir reichen den Menschen aus anderen Nationen und mit Migrationshintergrund die Hand und unterstützen sie im Aufbau ihres Lebens in Bremen und Bremerhaven. Im Gegenzug erwarten wir eben, dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie solche mit Migrationshintergrund, die hier dauerhaft leben wollen, unsere Rechts- und Werteordnungen akzeptieren, ohne dabei ihre eigenen Wurzeln und Kultur aufgeben zu müssen. Noch kann von einer Chancengerechtigkeit für Migrantinnen und
Migranten keine Rede sein, wir setzen jedoch auf die Vorbildfunktion erfolgreicher Integration. Davon gibt es ja auch in diesem Haus einige leuchtende Beispiele.
Ich darf mich an dieser Stelle von Ihnen sehr herzlich verabschieden, denn dies ist meine letzte Debatte in diesem Haus. Ich habe es immer als eine Ehre empfunden, hier als Abgeordneter dienen zu dürfen. Ich wünsche Ihnen allen persönlich viel Gesundheit, wir sehen uns bestimmt in unseren beiden Städten irgendwo wieder. Das Gemeinwesen Bremen ist ja nicht allzu groß. In diesem Sinn – –.
Ich werde nicht immer auf der Besuchertribüne sitzen können, aber ich bleibe trotzdem sehr interessiert hier bei der Sache. Ich wünsche Ihnen, dass Sie hier weiterhin so engagiert kämpfen und streiten für unsere beiden Städte Bremen und Bremerhaven, und vergessen Sie mir nicht meine schöne Region BremenNord, aus der ich komme. – Vielen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist die Betreuung ein wichtiges Thema, und vielleicht hat der eine oder andere Kollege hier es auch im engeren Familienkreis schon einmal miterlebt, dass Menschen in einem schwierigen Lebensumfeld, in einer schwierigen Lebenssituation, tatsächlich Betreuung notwendig hatten. Es ist gut, dass wir heute Gelegenheit haben, hier auch noch eine kurze Debatte dazu zu führen, wobei ich vermute, dass das auch ins Stammbuch derjenigen geschrieben werden muss, die dann der nächsten Bürgerschaft und auch der nächsten Sozialdeputation angehören werden, weil das ein Thema ist, das sich lohnt, noch einmal genau betrachtet zu werden.
In Deutschland ist die rechtliche Situation der behinderten Menschen mit der Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Volljährige, dem sogenannten Betreuungsgesetz, zum 1. Januar 1992 bereits geändert worden, und so gibt es in Deutschland keine Entmündigung mehr. Die Betreuung ist an dessen Stelle gesetzt worden, und das ist eine wirklich gute grundlegende Verbesserung. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich seit 1992, in diesem langen Zeitraum, die Zahl der Betreuten ungefähr ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
verdreifacht hat. Die Menschen leben zum Glück immer länger, aber auch Demenz- oder Alzheimererkrankungen nehmen zu, und so kommt es durchaus vor, dass Betreuung stattfinden muss.
Was ist Betreuung? Zunächst die gesetzliche Vertretung! Für eine Betreuungsbestellung müssen ganz bestimmte, enge Voraussetzungen gegeben sein. Der Betreuer hat in erster Linie die Interessen der betreuten Menschen zu vertreten und sie gegenüber Institutionen zu vertreten, zum Beispiel gegenüber Gerichten, Behörden, dem Vermieter, den Heimen, den Pflegeversicherungen und so weiter, und viele Ehrenamtliche sind auch oft überfordert. Es ist wichtig, dass wir seitens der Politik diese ehrenamtlichen Betreuer nicht allein lassen, sondern Möglichkeiten schaffen, wie sie gut geschult werden.
Gut zwei Drittel aller Betreuungen werden heutzutage ehrenamtlich geführt, meistens von Familienangehörigen, das restliche Drittel wird von Berufsbetreuern geführt. Diese sind selbstständig tätig oder bei Betreuungsvereinen angestellt und sollen sich um besonders schwierige Betreute kümmern, zum Beispiel um solche mit akuten psychischen Krankheiten und Suchterkrankungen, also um Menschen, die besonders schwierige Lebenssituationen durchlaufen. Damit sind die Familienangehörigen oft überfordert. Die meisten Berufsbetreuer haben eine sozialarbeiterische oder juristische Ausbildung, allerdings werden gesetzlich keine bestimmten Anforderungen gestellt. Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit vom Betreuungsgericht eine Vergütung, die seit dem 1. Juli 2005 pauschal geführt wird. Berufliche Betreuer sind auch bei Betreuungsvereinen und -behörden tätig, man nennt sie dann Vereins- beziehungsweise Behördenbetreuer.
Der Senat und auch wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion finden es grundsätzlich sinnvoll, den Anteil der ehrenamtlichen Betreuer zu erhöhen, allerdings ist das immer nur in diesen Fällen möglich, in denen die Lebenssituation der betreuten Personen nicht zu komplex ist und dort eine Professionalisierung stattfinden muss. Es gibt in Tat den gesetzlichen Auftrag durch das Bürgerliche Gesetzbuch, dass Betreuung vorrangig im Ehrenamt durchgeführt werden soll. Das ist zumindest aber auch die Intention des Betreuungsgesetzes, und den Einschränkungen bei diesen komplexen Lebenssituationen, die ich eben dargestellt habe, müssen wir natürlich auch in Zukunft Rechnung tragen.
Wir unterstützen und befürworten die Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer durch die Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Außerdem erhalten ehrenamtliche Betreuer die Unterstützung durch die Betreuungsgerichte, und es ist auch gut, dass hier die Professionalisierung vorangeht. Im Jahr 2010 wurden im Bundesland Bremen, in unseren beiden Städten, 5 859 Betreuungen im Ehrenamt geführt, davon waren 4 961 Betreuer Angehörige und 898 Betreuer nicht Familienangehörige, also die Tendenz
ist da durchaus gut. Zielsetzung des Projektes „Ehrensache: rechtliche Betreuung“ ist die Förderung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung. Im Jahr 2010 konnten durch das Projekt zusätzlich 46 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer geworben werden. Eine nähere Bewertung, so heißt es ja auch in der Antwort des Senats, soll nach zweijähriger Laufzeit, also Ende des Jahres erfolgen. Es ist wichtig, dass sich dann auch die nächste Bürgerschaft diese Daten genau anschaut.
Wir befürworten, dass das Bundesministerium der Justiz hierzu eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingeführt hat, das Betreuungsrecht hier auch zu modernisieren und der Frage nachgehen soll, inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention hier Anwendung finden muss. Ich finde, wir haben auch schon viele Debatten zu dem Thema UN-Behindertenrechtskonvention geführt, und genau dieses Thema der Betreuung gehörte auch dazu. – In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mein Dank und der Dank der CDU-Bürgerschaftsfraktion gehen natürlich an Herrn Dr. Steinbrück für die Stellungnahme zu dem Bericht des Senats. Herr Dr. Steinbrück, Sie sind seit Jahren ein guter Ansprechpartner für uns, aber Sie sind auch, das darf man ruhig sagen, anstrengend. Anstrengend im positiven Sinne, weil Sie nie nachlassen, uns Fachpolitiker auf die Probleme hinzuweisen. Dafür meinen ganz herzlichen Dank!
Im Übrigen darf ich sagen, das waren die kurzweiligsten fünf Minuten, die ich je erleben durfte, Herr Dr. Steinbrück.
Das ist wahrscheinlich eine meiner letzten Debatten in diesem Haus, zunächst erst einmal. Ich freue mich, dass wir zu diesem Thema sprechen, und ich muss sagen, wir haben hier in der Tat schon seit Jahren einen parteiübergreifenden Konsens in den Belangen der Behinderten. Das ist gut, aber das darf uns auch nicht träge machen, sondern wir müssen weiterhin so engagiert bleiben, um auch weiterhin fortschrittlich zu bleiben. Da hat sich in der letzten Zeit eine ganze Menge getan, das ist richtig. Der Bericht aber, und das ist ein bisschen Wasser, das ich da in den Wein gießen muss, führt auf, welche positiven Effekte es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gegeben hat, unterlässt aber leider zu erwähnen, dass es eben auch noch viele Bereiche gibt, in denen wir in der nächsten Zeit besser werden müssen. Diese Bereiche bleiben leider unerwähnt.
Es ist interessant zu lesen, wie die einzelnen Verbände Stellung genommen haben, und auch die Kritik des Behindertenbeauftragten möchte ich hier mit einbringen. Wir haben sehr viele Bereiche, in denen wir besser werden müssen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit zwei Jahren ratifiziert, muss umgesetzt werden, aber in Bremen haben wir überhaupt noch kein Konzept, wie wir da zu einem Aktionsplan kommen sollen. Das ist vor zwei Jahren gewesen, da hätten wir tatsächlich mehr machen können. Das ist ein Feld, das wir in der nächsten Legislaturperiode sicherlich konkretisieren und zu solch einem Aktionsplan kommen müssen. Vielleicht greift der Bericht die Mängel auch einfach nicht so sehr auf, weil die einzelnen Verbände nicht die Gelegenheit hatten, auf die einen oder anderen Themen hinzuweisen. Ich glaube, das würde solch einem Bericht auch guttun, wenn wir hier Vereine wie SelbstBestimmt Leben oder den Gehörlosenverband mehr in die Struktur dieses Berichts mit einbeziehen würden. Das ist etwas, das wir als CDUBürgerschaftsfraktion, denke ich, dringend fordern, dass wir in den nächsten Berichterstattungen auch einen wesentlich kritischeren Ton haben, weil der parteiübergreifende Konsens auch immer ein Stück weit dafür sorgt, dass man zu träge wird.
Ich selbst muss sagen, ich habe immer große Probleme, mir vorstellen zu können, wie es eigentlich ist, mit einer Behinderung durch das Leben zu gehen, sehbeeinträchtigt oder gehörlos zu sein. Ich bin da zwar Fachpolitiker, aber ich bin selbst nicht betroffen und brauche da immer dringend den Rat und die Unterstützung. Deshalb gilt mein Dank auch meinen Kollegen in den Fraktionen, mit denen wir immer sehr sachlich und fachlich debattiert haben. Diese Fachlichkeit haben zweifellos das Team um Herrn Dr. Steinbrück und Herr Dr. Steinbrück selbst. Ich wünsche mir, dass in der kommenden Legislaturperiode der Drive erhalten bleibt, dass wir auch alle dieses Thema Disability Mainstreaming aufnehmen und dass wir konkret ein Konzept erarbeiten, damit wir die UN-Behindertenrechtskonvention hier in Bremen auch umsetzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen der Forderung der LINKEN, wie schon oft in diesem Hause erklärt, ausdrücklich nicht zu. Die Höhe der Regelsätze der LINKEN fußt weder auf verlässliches empirisches Datenmaterial noch beachtet es das Lohnabstandsgebot, ganz zu schweigen von der Finanzierbarkeit, von der nicht mit einem einzigen Wort in diesem Antrag die Rede ist. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der die Beschlusspunkte 1 und 2 des Antrags der LINKEN ersetzt durch: „Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, dem Kompromisspaket zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze im Bundesrat zuzustimmen.“
Meine Damen und Herren, Rot-Grün hatte ja damals in der Regierung Schröder erst die Regelsätze so pauschal festgelegt, die Regelsätze, die im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden nicht ausdrücklich der Höhe nach, sondern das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, die das Statistische Bundesamt alle 5 Jahre für diese Methode erhebt, die geeigneten empirische Daten liefert.
Gerügt hat das Gericht hingegen die mangelnde Transparenz der Berechnungen, mit denen der damalige Gesetzgeber aus diesem Datenpool die Regelleistungen abgeleitet hat, Schätzungen ins Blaue, willkürliche Abschläge oder unbegründete prozentuale Kürzungen seien unzulässig. Das Gericht bestätigte, die Festlegung des Leistungsumfangs sei alleinige Aufgabe des Gesetzgebers. Das Urteil verlangt eine klare Definition der Referenzgruppe zur Bemessung, nachvollziehbare Wertentscheidungen darüber, welche der 230 Ausgabepositionen in den Haushaltsbüchern der Einkommens- und Verbrauchsstatistik regelsatzrelevant sind und welche nicht, eine eigenständige Ermittlung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche, die sich an deren jeweiligen Entwicklungsphasen orientieren und die Entwicklung einer sachgerechten Systematik für die jährliche Anpassung der Regelleistungen.
Der jetzt, zugegeben in sehr schwierigen und anstrengenden Verhandlungen gefundene Kompromiss zur Neuregelung beruht auf einer transparenten Berechnung der Hartz-IV-Sätze und sieht eine Erhöhung für die 4,7 Millionen erwachsenen HartzIV-Empfänger in zwei Schritten vor. Zunächst wird der Regelsatz rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro und ab 2012 um drei Euro zusätzlich zu einer regulären an Lohnentwicklung und Inflation orientierten Anpassung erhöht.
Darüber hinaus sollen 2,5 Millionen Kinder nicht nur von Hartz-IV-Empfängern, sondern auch von Geringverdienern von einem Bildungspaket profitieren, das dazu beitragen soll, dass Kinder nicht in Armut aufwachsen müssen. Der Zugang zu Bildungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen ist elementarer Bestandteil der langfristigen Bekämpfung von sozialer Benachteiligung von Kindern. Das Bildungspaket umfasst insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro, und das ist eine wirklich gute Nachricht, meine Damen und Herren!
Damit kann zukünftig Kindern und Jugendlichen beispielsweise die Mitgliedschaft in Sportvereinen ermöglicht werden. Es beinhaltet Mittel für Nachhilfekosten, einen Zuschuss zum Mittagessen für Kindergarten-, Schul- und Hortkinder sowie Mittel für Sozialarbeiter an Schulen. Das alles ist insbesondere im bremischen Interesse, da wir in besonderem Maße von Kinderarmut und sozialer Benachteiligung in unseren beiden Städten betroffen sind.
Der Kompromiss sieht zudem eine Entlastung der Kommunen durch den Bund bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 12,2 Milliarden Euro allein bis 2015 vor.
Ferner sind Mindestlöhne im Wachgewerbe, in der Weiterbildungsbranche sowie in der Leiharbeit Teil dieses Kompromisses. Insgesamt überweist der Bund in Stufen bis zum Jahr 2014 rund 58 Millionen Euro an Bremen für Mittel der Grundsicherung. Das ist überhaupt kein Pappenstiel. Noch einmal zur Erinnerung: Die Kosten der Grundsicherung hatte damals Rot-Grün auf die Kommunen abgewälzt.
Frau Linnert schlägt dieses dringend benötigte Geld aus parteitaktischen Erwägungen einfach aus, weil sie und die Grünen Verfassungsbedenken haben. Ihr Koalitionspartner hat dies offenbar nicht. Herr Böhrnsen würde dem Kompromiss, an dem er selbst gestern beteiligt war, am liebsten zustimmen. Frau Rosenkötter begrüßt den Kompromiss, er schaffe nun Klarheit. Herr Böhrnsen als Vorsitzender des Vermittlungsausschusses hat gestern daran direkt mitgewirkt. Heute sagen ihm seine Bremer Grünen: Wir sind dagegen, weil wir Bedenken haben. Wie steht Ihr Bürgermeister nun da?
Wir haben ausdrücklich keine Bedenken und denken, dass der Kompromiss gerichtlich Bestand haben wird. Wenn man vom Verhandlungstisch einfach aufsteht und sauer ist, dann ist man seiner historischen Verantwortung nicht gerecht geworden.
Diese historische Verantwortung haben die Grünen als Teil der damaligen Regierung, die diese verfassungswidrigen Regelsätze überhaupt erst gebildet hat. Es ist also überhaupt notwendig, dass dieser Landtag heute diese Landesregierung hier in die Pflicht nimmt, dem Kompromiss, der im ureigensten Interesse unseres Landes ist, auch im Bundesrat zuzustimmen.
Ein Land, in dem wir eine so hohe Dichte an Leistungsbeziehern haben, kann nicht wegen Bedenkenträgertums eines verstimmten Koalitionspartners diese Klarstellung für die Betroffenen ablehnen und einfach auf die Entlastung von 58 Millionen Euro durch Bundesgelder verzichten. In der Sozialdeputation in der vorvergangenen Woche, als die Verhandlungen zunächst ins Stocken gekommen waren, machten noch Vertreter der Koalition vollmundigste Äußerungen
darüber, wie unmöglich man die Verunsicherung für die Menschen finde, da keine Klarheit in der Höhe der Regelsätze bestünde. Nun besteht in dem gefundenen Kompromiss diese Klarheit, und nun will der rot-grüne Senat durch Enthaltung im Bundesrat – das wirkt wie eine Ablehnung – diese Klarheit nicht mitmachen. Meine Damen und Herren, deshalb fordern wir heute, dagegen sein war gestern, dem Kompromisspaket, auch durch Bremer Stimmen, ist morgen, im Bundesrat zuzustimmen! – Vielen Dank!
Frau Senatorin, werden denn die verfassungsrechtlichen Bedenken von Bürgermeisterin Linnert auch durch den Senator für Justiz geteilt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, im Beruf zu stehen, Arbeit zu haben, hat für viele Menschen eine hohe Bedeutung, für unsere Menschen mit Behinderung in der Stadt eine ganz besondere. Deshalb ist es wichtig, dass wir die hohen Hürden, die es immer noch gibt, Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, überwinden. Wir glauben, dass der Antrag der Regierungskoalition richtige Punkte enthält, deshalb können wir ihn auch heute voll und ganz unterstützen.
Die sogenannte unterstützte Beschäftigung ist auch eine von der jetzigen Bundesregierung eingeführte neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Mitteilung des Senats greift dies auf. Ziel der unterstützten Beschäftigung ist ein regulärer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das schafft genau die neuen Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe hierbei ist insbesondere die Gruppe behinderter Menschen, die vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen stehen, also in erster Linie junge behinderte Menschen, denen eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Berufsausbildung wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung bislang nicht möglich ist. Zusätzlich ist die unterstützte Beschäftigung für Menschen gedacht, bei denen sich beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer physischen oder einer psychischen Erkrankung im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung eingestellt hat.
Die unterstützende Beschäftigung gliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, die in der Regel zwei Jahre dauert und mit einem regulären Arbeitsverhältnis endet. Daran schließt sich der zweite Baustein der unterstützten Beschäftigung – die Berufsbegleitung – an. Die Berufsbegleitung wird dann geleistet, wenn weitere Begleitung nötig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern. Der Mensch mit Behinderung ist also nicht auf sich allein gestellt, wenn er den Sprung in ein reguläres Arbeitsverhältnis geschafft hat und auf weitere Unterstützung angewiesen ist.
Wichtig wäre es in diesem Zusammenhang auch, Schulpraktika für behinderte Jugendliche vermehrt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes anzu––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
bieten. Hier sind weitere Anstrengungen zu unternehmen. Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist es wichtig, dass mit den Anstrengungen, die wir hier in Bremen unternehmen, auch ein Weg beschritten wird, der den Menschen eine praxis- und betriebsorientierte Chance der Teilhabe eröffnet. Die relativ neue leistungsunterstützte Beschäftigung geht vom Prinzip „erst platzieren, dann qualifizieren“ aus. Das bedeutet, dass zuerst ein Platz für den behinderten Menschen in einem Unternehmen gesucht wird, und dann kann der behinderte Mensch erproben, welche Tätigkeiten er am besten ausüben kann. Spezielle Betreuer qualifizieren den behinderten Menschen anschließend für eine sehr konkrete Tätigkeit im Unternehmen. Das Prinzip „erst platzieren, dann qualifizieren“ ist keine fixe Idee, es hat sich schon sehr gut in der Praxis bewährt.
Es ist auch sehr wichtig, dass wir die Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen nicht zementieren, sondern dass sie auch durchlässig sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass für behinderte Menschen mehr Möglichkeiten – auch und gerade im Arbeitsleben – geschaffen werden können, wenn es darauf ankommt, ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken. Es wird insbesondere auf eine ausreichende intensive und individuelle Betreuung der behinderten Menschen ankommen, damit auch die Maßnahmen am Arbeitsplatz ankommen.
Ich will auf die weiteren auch in dem Antrag formulierten Programme nicht konkret eingehen, aber auch das Jobbudget ist für uns, wie wir denken, eine richtige Maßnahme, um Menschen vermehrt in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn wir, und ich schaue in den Kollegenkreis, im Betriebsausschuss der Werkstatt Bremen regelmäßig hören, welche Anstrengungen auch dort unternommen werden, dann bekommen wir das eine oder andere Mal tatsächlich leuchtende Augen. Die Anstrengungen, die auch in der Werkstatt Bremen unternommen werden, sind wirklich vorbildlich. Ich verrate keine Betriebsgeheimnisse, wenn ich sagen darf, dass zum Beispiel auch in Zukunft am Flughafen oder in einem Gästehaus wirklich gute Wege beschritten werden. Darauf und dass es solch eine Einrichtung gibt, können wir sehr stolz in unserer Stadt sein.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir alle hier im Hause sind auch Botschafter bei den vielen Gesprächen in den Unternehmen und in den Betrieben. Wir sprechen es an, wie die Beschäftigungsquoten jeweils vor Ort sind. Wir werben dafür! Ich glaube, dass der Weg sich lohnt, dass man Menschen mit Behinderungen auch konkret in den Betrieben einsetzt.
Wir denken, dass der Antrag von Rot-Grün hier an dieser Stelle unterstützungswürdig ist. Deshalb wer
den wir ihm zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bremen bekommt ein neues Heimrecht, und das ist gut so. Wir als CDU––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Fraktion sind bereits weit im Vorfeld eingebunden gewesen. Das Ressort hat uns erste Entwürfe vorgestellt, und wir waren gut beteiligt, insofern – das darf man auch als Opposition einmal sagen – gilt der Dank dem Ressort, dass wir hier gut informiert waren und daran mitwirken konnten.
Das neue Gesetz, das uns vorgelegt wird, ist in der Tat ein modernes Gesetz, denn es wird jetzt erst verabschiedet. Die Frage, die sich stellen wird, ist aber, ob es auch alltagstauglich ist. Wir haben dieses Gesetz zunächst einmal für fünf Jahre, werden es dann evaluieren und schauen, ob die Praxis damit auch tatsächlich umgehen kann. Wir als CDUBürgerschaftsfraktion werden schon während dieser fünf Jahre genau hinschauen, ob die Menschen, die damit umgehen müssen, auch zurechtkommen. Wir sind da ein Stück weit skeptisch, wir teilen die Kritik der FDP, dass hier sicherlich sehr viel reguliert ist, aber eventuell ist das auch so notwendig. Wenn wir uns daran erinnern, welche Vernachlässigungsfälle wir leider auch in Heimen in unserem Land hatten, ist es richtig, wenn der Staat die Anwaltsfunktion auch ernst nimmt und hier Regelungen trifft.
Wir finden es gut, dass die alternativen Wohnformen hier aufgenommen sind. Das sehen wir in dem doch sehr kurzfristig vorgelegten Antrag der FDP nicht so. Dort sind diese alternativen Wohnformen sehr vernachlässigt, sodass wir diesem Gesetz in dieser Form auch nicht zustimmen können. Wir werden sicherlich dem Gesetz der Koalition heute zustimmen können und dann auch in die zweite Lesung gehen.
Ich kann nur sagen, es wird für die Heimaufsicht sehr schwer sein, diese einzelnen Punkte, die an Informationspflichten festgelegt sind, am Ende tatsächlich auch zu überwachen. Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es auch kontrolliert werden kann. Ich habe große Zweifel, dass dies mit der jetzigen Personalausstattung der Heimaufsicht möglich sein kann. Ich denke, da erwarten wir auch Aussagen der Koalitionäre, des Senats, inwiefern der Personalbedarf hier vernünftig geregelt werden soll. Ob das Ganze aber überbürokratisiert und überreguliert ist, das werden wir, wie gesagt, in der Praxis und Anwendung dieses Gesetzes sehen. Ich glaube, dass wir mit diesem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz ein vernünftiges Gesetz bekommen, und ich hoffe doch sehr, dass es auch alltags- und praxistauglich ist.
Viele Bundesländer haben bereits ein solches Heimgesetz umgesetzt. Es ist gut, dass die Länder jetzt auch in der Verantwortung stehen, dieses
Heimgesetz umzusetzen. Ich muss sagen, dass wir das durchaus positiv begleiten. Wir haben frühzeitig immer wieder darauf gedrängt, dass dieses Heimgesetz kommt. Es hat lange gedauert, ich kann mich entsinnen, dass wir im Jahr 2008 einen ersten Entwurf zur Kenntnis nehmen konnten. Damals gab es noch viel mehr Paragrafen, insofern hat sich schon einiges reduziert, aber die Anzahl der Paragrafen sagt erst einmal auch nichts über die Qualität eines solchen Gesetzes.
Das hat auch etwas mit der Struktur dieses Gesetzes zu tun, es soll leicht lesbar sein. Ich glaube aber, dass wir gegenüber den Menschen, die es am Ende betrifft, noch eine ganze Menge Aufklärungsbedarf haben. Ich glaube, über die Abgrenzung, wann welche Information an die Heimaufsicht gegeben werden muss, wird es in der nächsten Zeit ein Stück weit Verunsicherung geben, deshalb kann ich nur empfehlen, dass der Senat sich hier auch bemüht, die notwendige Aufklärungsarbeit zu leisten.
Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion werden diesem Gesetz in erster Lesung jetzt so zustimmen! Den Antrag der FDP sehen wir eher als Rückschritt und in dieser Art und Weise nicht als modernes Gesetz.
Ich muss auch bemängeln – ich finde nicht, dass man das so machen kann –, dass das Gesetz erst am Montagabend eingebracht wird. Im Gegensatz dazu steht das Gesetzgebungsverfahren der Koalition, zu dem wir lange Anhörungen hatten. Ich muss wirklich einmal sagen, man soll ja als Opposition nicht zu viel loben, aber diese Anhörungen haben mir viel Spaß gemacht, auch die Meinungen der Sachverständigen an dieser Stelle.
Ich kann nur sagen, das, was die FDP da vorgelegt hat, entbehrt jeder Grundlage, und deshalb stimmen wir dem auch so nicht zu. – Vielen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist es wichtig, dass wir hier bei dem Thema Eingliederungshilfe vorankommen und sie weiterentwickeln. Wir sehen Reformbedarf, um eine moderne und teilhabeorientierte Behindertenpolitik zu ermöglichen. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns hier heute fraktionsübergreifend einig, und das ist gut und richtig. Wir haben erheblichen Herausforderungen der zukünftigen Entwicklung der Eingliederungshilfe Rechnung zu tragen und auch in Bremen und Bremerhaven die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention einzubeziehen. Ich würde mir wünschen, dass wir da gemeinsam mehr tun und auch die berechtigte Forderung unseres Landesbehindertenbeauftragten – er ist heute auf der Tribüne bei uns, herzlich willkommen, Herr Dr. Steinbrück! –,
dass wir auch ressortübergreifende Ziele für Bremen und Bremerhaven entwickeln und erarbeiten, berücksichtigen. Es geht bei der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um den Perspektivenwechsel von der Fürsorge zur Selbstbestimmung, vom Objekt- zum Subjektstatus, vom Problemfall zum Träger von Rechten. Es ist deshalb richtig, dass wir mit diesen Anträgen heute diese Debatte führen. Eine Ausweitung der Werkstattplätze ist, wo immer möglich, zukünftig zu vermeiden. Die exzellente Arbeit unserer Werkstätten möchte ich gar nicht in Abrede stellen, aber der Trend muss – das ist auch schon in den Vorreden angeklungen – zu teilstationären Plätzen gehen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Es geht darum, Plätze zur Verfügung zu stellen, sodass Menschen mit Behinderungen nach einer angemessenen Förderung der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht nur ermöglicht, sondern dieser auch konkret gefördert wird. Der Antrag der Koalition greift dies insofern auch richtig auf. Es geht auch darum, dass abstrakte Begriffe verstärkt mit Leben gefüllt werden müssen, zum Beispiel die in diesem Zusammenhang häufig genannte Formulierung Teilhabe oder auch das Wort Selbstbestimmung. In der Diskussion wurde bislang von allen Seiten verdeutlicht, dass es ein unumstrittenes Ziel ist, Menschen mit Behinderungen genauso wie Menschen ohne Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wir glauben, wir brauchen eine konsequentere Steuerung des Zugangs zu den Werkstätten für behinderte Menschen. Wir wollen den Weg in den regulären Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen aktiv unterstützen.
Zur Teilhabe und Selbstbestimmung gehört ebenso die Förderung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets. Wir haben als CDU-Fraktion schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass wir hier mehr Engagement des Senats einfordern. Bislang ist die Zahl der Anträge für ein persönliches Budget nicht ausreichend. Hier muss das Land mehr tun. Der Schulungsbedarf im Verwaltungsbereich ist auch im Antrag der Koalition richtigerweise aufgegriffen worden, besser, als es der Antrag der FDP getan hat. Deshalb werden wir auch heute dem Antrag der Koalition zustimmen. Wichtigster Grundsatz bei der Reform der Eingliederungshilfe ist, dass der Mensch mit Behinderung in den Mittelpunkt gerückt wird.
Die Betroffenen müssen selbst entscheiden können, wo sie wohnen und arbeiten wollen. Leistungen müssen dem Menschen mit Behinderung folgen und nicht der Mensch den Leistungen. Der FDP-Antrag hat sicherlich den Anstoß für die heutige Plenardebatte gegeben. Beide Anträge befassen sich in unterschiedlicher Weise mit der Zukunft der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen. Ich habe durchaus mit beiden Anträgen Sympathien, allerdings ist die größere Übereinstimmung wiederum beim Antrag der Koalition.
Die enthaltene Kritik über die Trägerstrukturen im FDP-Antrag möchte ich noch kurz bewerten. Ich glaube, dass die Strukturen, sofern sie sich bewährt haben, auch beibehalten werden sollten. Wir sollten sehr genau hinschauen, was wir zukünftig in der Trägerstruktur verändern. Wichtig ist, dass die Leistung bei dem Menschen ankommt. Ich finde, man sollte die Debatte darüber sehr transparent führen und aufpassen, dass man keinen Missgriff tut und sich zu sehr dem Bericht des Rechnungshofs anschließt und sagt, es ist alles zu überprüfen. Ich glaube, wir haben hier
eine gute Leistung bei unseren Trägern in Bremen und Bremerhaven. Ich finde, das muss in einer solchen Debatte auch bei aller Kritik gesagt werden können. Last, not least möchte ich sagen, der Fachkräftemangel, wie wir ihn auch schon hier in diesem Haus diskutiert haben, ist sicherlich ein dringendes Problem. Die unterschiedliche Versorgung mit Fachkräften in den Einrichtungen ist eindeutig. Ich glaube, wir müssen hier wirklich mehr tun, als einfach nur zu sagen, dass wir in den Ausbildungsbereichen mehr Plätze organisieren müssen. Nein, wir müssen tatsächlich für die Qualität werben und auch genau auf die Attraktivität dieser Berufe schauen, damit sich auch mehr Menschen im Bereich der Pflege und Betreuung beruflich engagieren. Wir sind gespannt auf den Tätigkeitsbericht des Senats, wenn er dann Ende des Jahres vorliegt, und als CDU-Bürgerschaftsfraktion werden wir das dann auch eng begleiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu solch später Stunde nun doch ein für uns alle interessantes Thema, nämlich der drohende Fachkräftemangel in der Altenpflege. Seit einiger Zeit zeichnet sich dieser Mangel an fachlich qualifizierten Pflegerinnen und Pflegern in der Altenpflege ab. Dies ist Anlass für die CDU-Bürgerschaftsfraktion gewesen, hier auch einmal aktuelle Zahlen aus Bremen und Bremerhaven abzufragen, Einschätzungen des Senats zu bekommen und daraus auch letztendlich Schlüsse zu ziehen. Eine Studie der Universität Freiburg hat für die Bundesrepublik Deutschland einmal analysiert, dass wir in der Altenpflege bis zum Jahr 2050, das ist zwar noch eine lange Zeit hin, aber bei 840 000 offenen Vollzeitstellen liegen werden.
Wir nehmen dieses Thema sehr ernst, und die Mitteilung des Senats auf unsere Große Anfrage hat gezeigt, dass aktuelle Zahlen nicht vorliegen, dass es auch schwer ist, sie kurzfristig zu ermitteln. Wir haben zum Beispiel nach den im Verlauf der letzten fünf Jahre offenen Stellen gefragt, getrennt nach den ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeanbietern, und schon hier hat sich gezeigt, dass die Daten der Bundesagentur für Arbeit dazu nicht sehr aussagekräftig sind, weil sie teilweise anders verschlüsselt sind, oder die Zuordnung nicht vollständig möglich ist. Im Jahr 2009 gab es, so belegt die Antwort des Senats, 42 offene Stellen, aber auch hier sagt der Senat, so ganz aussagekräftig ist dies nicht. Er erwartet, dass in den nächsten Jahren der Bedarf wachsen wird, und darauf sollten wir uns einrichten, darauf sollten wir als Politik reagieren.
Die nicht transparente Datenlage veranlasst mich, hier an dieser Stelle auch einmal einen Vorschlag zu machen, und dazu bitte ich um eine Aussage des Herrn Staatsrat. In Hessen gibt es einen sogenannten Pflegemonitor, das ist ein onlinegestütztes System, in dem die offenen Stellen erfasst werden und in dem auch Transparenz für die Institutionen, aber auch für die Bewerberinnen und Bewerber vorgehalten wird. Die Aussage, die ich erwarte, ist, ob sich der Senat auch hier in Bremen so etwas vorstellen könnte. Ich denke, es würde sehr hilfreich sein. Die Arbeit in der Altenpflege ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, nicht nur psychisch, physisch auch, sehr emotional, und es ist gut und richtig, dass wir diese ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
offenen Stellen auch mit kompetenten Bewerbern besetzen, weil hier der Dienst am Menschen betrieben wird, und da ist es wichtig, dass wir qualifizierte Kräfte haben.
Wir haben mit der Antwort des Senats zur Kenntnis genommen, dass es auch viele Bewerber auf Ausbildungsplätze gibt teilweise, wenn ich das richtig sehe, auf 150 Ausbildungsplätze 353 Bewerbungen. Das sagt jetzt erst einmal noch nichts über die Qualifizierung der Bewerber aus. Die eine oder andere Schule meldet doch sehr kurzfristig, dass die offenen Ausbildungsplätze besetzt werden, das lässt darauf schließen, dass es nicht unbedingt der Berufswunsch des Lebens war, der da realisiert wurde, sondern dass es auch Bewerber sind, die sich einfach aus der Not heraus darauf bewerben.
Unser Interesse muss es sein, die Menschen in diesen anspruchsvollen Beruf zu bekommen, die ihn auch wirklich leben können. Die Verweildauer in der Altenpflege liegt bei 8,4 Jahren, so sagt die Statistik, bei der Krankenpflege ist sie länger: 13,7 Berufsjahre. Auch hier ist aus unserer Sicht ein Ansatz gegeben, dass wir die pflegerischen Kräfte in ihrer Tätigkeit unterstützen. Das hat nicht nur etwas mit Wertschätzung zu tun, das hat auch etwas mit der richtigen Entlohnung zu tun.
In diesem Sinn haben wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion diese Große Anfrage gestellt. Wir bedanken uns noch einmal beim Senat für die Beantwortung, die ja auch bereits in der Presse kommentiert wurde, bevor der Senat überhaupt entschieden hat, sie hier so einzureichen. Insgesamt, muss man sagen, hat der Senat Mut zur Lücke bewiesen, gerade bei dem Datenmaterial. Wir würden uns wünschen, dass wir auch in Perspektive des neuen Heimgesetzes, das die Qualität noch einmal erhöhen soll, den Fokus auf die Altenpflege und die Berufsfindung in diesem Bereich legen, damit wir auch den Fachkräftemangel in unseren beiden Städten in den Griff bekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich für die Fraktion der CDU noch einmal für die Debattenbeiträge, die hier geleistet wurden, bedanken. Ich glaube, dass in diesem Thema alle Fraktionen nicht weit auseinander liegen. Es ist jetzt die Frage, was der Senat aus diesem Fachkräftemangel macht. Dabei wollen wir ihn gern unterstützen. Wir wollen ihn aber auch gern kontrollieren.
Mir ist bei der Debatte so ein bisschen aufgefallen, der Bereich Entlohnung war ein zu großer Schwerpunkt. Ich freue mich sehr, dass heute das Signal aus Berlin gekommen ist, sodass wir in dieser Branche auch einen Mindestlohn bekommen werden. Das ist ein gutes Signal. Es geht aber um Qualifikation, das ist uns ganz wichtig. Gerade in diesem Berufsbild ist Qualifikation das A und O.
An dieser Stelle vielleicht zum Abschluss für meine Fraktion: Wir haben die große Wertschätzung für diese Berufsgruppe hier noch einmal zum Ausdruck zu bringen! Die Pflegerinnen und Pfleger in der Altenhilfe leisten hervorragende Arbeit. In diesem Sinn werden wir den Fachkräftemangel weiter im Auge behalten und hoffen, dass wir dabei jetzt einen Schritt weiter kommen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hier ist wirklich die Luft am brennen.
Ich finde, bei diesem Thema Armutsbekämpfung in Bremerhaven, aber auch in Bremen, brauchen wir mehr Seriosität und auch ein bisschen mehr an Ernsthaftigkeit, bei aller Liebe!
Als ich die beiden Anträge gesehen habe, habe ich mich doch schon sehr gewundert: erneut die Forderung nach einem Masterplan, nachdem wir in der letzten Bürgerschaftssitzung bereits in der Aktuellen Stunde diese BIAJ-Studie hier zur Kenntnis genommen und debattiert haben! Die Diskussion hat uns da in keiner Weise weitergeführt. Das sind alles Fakten, die wir seit Jahren kennen, und auch diese Studie ist in ihren Zahlen nicht völlig neu. Ihre erneute Forderung nach einem Masterplan führt uns hier nicht weiter. Wir lehnen natürlich diesen Antrag ab. Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, auch wenn man sagen kann, einigen Teilen Ihres Antrags könnte man als Union zustimmen, die Forderungen sind sehr unkonkret, wir werden ihn auch nicht mitmachen. Man könnte in weiten Teilen genauso gut schreiben: Zukunft ist für alle gut. Bei aller Ernsthaftigkeit!
Meine Damen und Herren, wir wollen uns doch darauf konzentrieren, dass wir unsere Sozialsysteme ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
verfassungsgemäß ausrichten und etwas für die Menschen tun und dass wir auch hier vor Ort unsere Hausaufgaben in Bremen und Bremerhaven machen.
Natürlich ist der CDU-Bürgerschaftsfraktion sehr bewusst, dass wir schwierige Lebenslagen in beiden Städten haben, und der Senat muss natürlich auch einen Teil beitragen. Es reicht eben nicht, ausschließlich etwas über Bundesratsinitiativen erwirken zu wollen, sondern es geht auch immer mit einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik hier einher. Daran muss man den Senat auch messen, meine Damen und Herren.
Ich finde, insgesamt werden wir gerade auch diesem wichtigen Thema Kinderarmut, die bei uns im Land wirklich einen besonderen Stellenwert hat, nicht gerecht. Ich mahne hier alle, die meinen, sie können jetzt Sozialpolitik machen, zu mehr Ernsthaftigkeit! Ich bin auch ein Stück weit erschrocken über die Debattenlage von gestern und von heute. Ich glaube und biete das sehr an, dass wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion zu der Bekämpfung von Armut auch unseren Beitrag leisten, aber so, wie wir hier debattieren, auch aufgeheizt durch die bundespolitische Debatte, finde ich, kommen wir kein Stück weiter. Meine Damen und Herren, darum gebe ich mir auch nicht weiter Mühe, mich hier dem Thema mit diesen beiden Anträgen zu widmen. Die Abstimmungslage ist klar: Wir lehnen beide Anträge ab. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wann beabsichtigt der Senat, den zuständigen parlamentarischen Gremien sowie der Bremischen Bürgerschaft die bremische Nachfolgeregelung zum Heimgesetz vorzulegen?
Zweitens: Welchen Grund gibt es für die zeitliche Verzögerung der Einbringung der bremischen Nachfolgeregelung zum Heimgesetz?
Frau Senatorin, erst einmal herzlichen Dank für die Antwort! Wir freuen uns, dass es im März dann eingebracht werden kann. Aber warum hat es so lange gedauert? Ich kann mich erinnern, dass wir im August 2008 zunächst einen Entwurf bekommen haben. Vertreter Ihres Ressorts haben ihn meiner Fraktion vorgestellt, und dann haben wir lange nichts gehört. Im Dezember 2009, sagen Sie jetzt, ist es den Verbänden und den Ressorts zugegangen. Warum hat es so lange gedauert, ein Jahr?
Frau Senatorin, ist der Abstimmungsbedarf mit Niedersachsen erfolgt, oder haben wir hier eine Insellösung, oder wie sieht der Entwurf aus? Es macht ja keinen Sinn, einen Alleingang hier in Bremen zu machen.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst für die CDU-Bürgerschaftsfraktion sagen, wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, weil es auch einen klaren Auftrag für den Gesetzgeber bedeutet. Im Übrigen ist es kein Urteil, was völlig überraschend ist, das muss man sagen. Wir Sozialpolitiker haben ein Stück weit auch dieses Urteil ersehnt, weil es eine Rechtsklarheit bringt. Es ist aber, das muss man auch sagen, immer eine Aufgabe von Politik, zuallererst eine Regelung zu finden, und nicht von Gerichten. Insofern aber hat das Bundesverfassungsgericht in der Tat am 9. Februar einen wichtigen Spruch geleistet und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, für transparente Bemessungsgrundlagen zu sorgen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daraufhin sofort erklärt, dass sie auch zügig zu einer Lösung kommen will, und wir sind sehr froh, dass Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen bereits eine Expertengruppe eingerichtet hat, denn es ist sinnvoll, dass wir hier zu klaren Grundlagen kommen und auch die Bedarfe gerade von Kindern klar erfassen. Die sind im Grunde genommen die Gewinner, denn was wir bisher in der Bedarfserrechnung für den Regelsatz hatten, war etwas Zusammengesuchtes. Dort waren zum Beispiel keine Bedarfe für Bildungsaufwendungen eingerechnet. Gerade Kinder in dem Alter, wie sie hier sind, brauchen eine finanzielle Unterstützung, aber auch eine sachgerechte Unterstützung für ihre Bildung. Daher hat das Bundesverfassungsgericht hier eine klare Aussage getroffen, auch zur Frage der Abzüge, die zum Teil auch doch relativ willkürlich getroffen wurden. So wurden zum Beispiel 15 Prozent der Energiekosten für Kinder pauschal abgezogen. Da fragt man sich: Woher nimmt man das? Da hat das Gericht auch klar gesagt, das kann so nicht sein, und das muss nachweisbar sein. Nun haben wir eine Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 2008: Die Daten sind noch nicht aufbereitet, werden aber derzeit auch aufbereitet. Das kann ein Anhaltspunkt sein, dass wir hier zu einer Anhebung der Regelsätze kommen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sehr klar keine Aussage getroffen über die Höhe.
Absolut, Kollege Frehe, seine Aufgabe ist es nicht, das lässt sich auch aus dem Grundgesetz nicht ableiten, das ist am Ende Aufgabe des Bundesgesetzgebers, des Deutschen Bundestages, sodass ich hoffe, dass das Expertenteam hier eine klare Handlungsempfehlung auch dem Deutschen Bundestag geben wird. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich muss sagen, die Debatte der letzten Tage hat auch mich befremdet. Ich glaube, dass sich da so mancher verrannt hat, der in der Glückseligkeit eines Bierzeltes dann auf den Schwächeren herumgeschlagen hat. Das ist nicht das Menschenbild der CDU, meine Damen und Herren! Wir als Bürgerschaftsfraktion teilen diese Auffassung nicht!
Wir haben ganz kurzfristig nach diesem Urteil zur Kenntnis genommen, dass es eine Härtefallregelung für bestimmte Bedarfe gibt. Ein Bedarf ist zum Beispiel, dass Eltern, die getrennt leben und Aufwendungen haben, weil sie ihre Kinder, die in weiter Entfernung wohnen, sehen wollen, also im Sinne des Umgangsrechts, diese Fahrtkosten erstattet bekommen können. Das ist, glaube ich, gut und richtig! Es gibt dort einen Katalog der Bundesagentur für Arbeit, der mittlerweile auch vom Bundesarbeitsministerium genehmigt ist. Ich glaube, dass wir da einen Übergangszustand geschaffen haben, in dem wir zunächst diesen unabweisbaren, aber auch dauerhaften Bedarfen Rechnung tragen. Ich glaube, dass es zu früh ist, hier einfach Rezepte vorzuschlagen wie ein Grundeinkommen oder Vorschläge zu machen, die dem Urteil nicht in Gänze gerecht werden. Genauso wenig glaube ich, dass es viel Sinn macht, über Sanktionen weiter nachzudenken. Dort haben wir, Herr Frehe hat es hier auch noch einmal dargestellt, einen Katalog, der auch wirklich hart ist. Bei Personen, die wirklich in der Minderheit sind, das muss man immer wieder sagen, die es aber gibt, sind solche Sanktionen natürlich auch konsequent anzuwenden. Wir wissen, dass im Bundesgebiet ganz unterschiedlich mit diesen Sanktionen umgegangen wird. In Süddeutschland und gerade in Bayern wird da wahrscheinlich öfter zugelangt, und es gibt ja auch gewisse Statistiken, in denen man das alles nachlesen kann. Im Land Bremen selbst gibt es Differenzen, wir haben vor kurzem erst hier in der Bremischen Bürgerschaft darüber gesprochen, zwischen der Stadt Bremerhaven und der Stadtgemeinde Bremen. Da ist noch einmal genau hinzuschauen! Aber das sind Missbrauchsfälle, die wirklich nicht auf die große Masse der Hilfebedürftigen abzielen. Daher bringt uns die Schärfe in der Debatte, die hier in den letzen Tagen geführt wurde, in keiner Weise weiter.
Richtig ist, dass uns das Lohnabstandsgebot natürlich sehr wichtig ist, da diejenigen die einer Arbeit nachgehen können, auch entsprechendes existenzielles Einkommen haben müssen. Aber, meine Damen und Herren, und das wissen Sie, unsere Position ist da glasklar, was den Mindestlohn angeht: Wir halten den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn für nicht das probate Mittel, weil er eben auch eine
Jobvernichtung mit sich bringt. Das zeigen die Erfahrungen der anderen europäischen Staaten eben auch!
Was machbar ist, und das haben wir in den letzten Tagen auch im Bundeskabinett, CDU/CSU haben das beschlossen, ist, dass man branchentypische Mindestlöhne, wenn sich die Tarifparteien darauf geeinigt haben, umsetzt. Das ist, glaube ich, der richtige Weg! Wir entlassen die Tarifparteien nicht aus ihrer Pflicht.
Wir als Bürgerschaftsfraktion sind gespannt, wie die weitere Diskussion laufen wird. Es ist ja noch der Redner der FDP hier heute da. Ich verstehe meinen Beitrag hier, dass dieses Thema sich versachlicht. Ich muss sagen, die letzten Tage haben doch gezeigt, wer etwas von Sozialpolitik versteht und wer nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Garling, wenn man sich hier vorn hinstellt und solch ein Ergebnis auch zu vertreten hat, wie es diese BIAJ-Studie uns nun vorgelegt hat, und die Bundesregierung kritisiert, wobei das eigene Land die rote Laterne hat, das hat schon eine besondere Qualität!
Ich möchte aber angesichts der Dramatik, die diese Studie uns auch immer wieder vor Augen führt, gar nicht hier die Schärfe hineinbringen. Diese Zahlen sind nicht neu, Frau Troedel! Wenn man sich die Arbeitsmarktdaten Monat für Monat anschaut, dann ist einem das schon sehr klar, was hier in Bremen und Bremerhaven los ist. Dann sollte man doch lösungsorientierter an die Sache gehen. Ich glaube nicht, dass die Aktuelle Stunde uns wirklich weiterbringt. Ich glaube, Ihre Forderungen, die Sie hier eingebracht haben, sind nebulös und wenig gegenfinanziert! Sie haben ja angekündigt, habe ich gehört, dass es in der nächsten Bürgerschaftssitzung auch einen Antrag Ihrerseits geben soll, dann bin sich sehr gespannt.
Ach, der ist schon eingebracht, höre ich gerade. Dann bin ich sehr gespannt, ich werde ihn mir genau anschauen, inwiefern der uns denn weiterbringt.
Meine Damen und Herren, wofür aber wir als CDUBürgerschaftsfraktion stehen, ist, den Strukturwandel in unseren beiden Städten voranzubringen. Das schafft existenzsicherende Arbeit, und dazu habe ich hier heute herzlich wenig von der Regierungskoalition gehört.
Meine Damen und Herren, ich habe leider wenig Zeit, aber dieses Thema ist wirklich ein bedeutendes Thema für unsere beiden Städte und für unser Land.
Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion sind an der Armutsbekämpfung dran. Kinderarmut ist ein Thema, dem sich auch unsere Bundesministerin sehr verschrieben hat. Wir werden das Ziel weiterverfolgen, hier etwas für die Menschen in unseren beiden Städten zu erreichen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur noch wenige Anmerkungen auch aus integrationspolitischer Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Meine Kollegin Frau Dr. Spieß hat ja bereits das, was unsere Hochschulen im Lande Bremen angeht, hier betont, aber ich möchte dies auch nun aus meiner Perspektive für die Fraktion darstellen. Ich glaube, dass das Konzept insgesamt gut ist. Wir haben hier im Bereich der Integrationspolitik einen breiten Schulterschluss auch im Hause, und ich finde, dass das auch ganz gut ist. Wo wären wir eigentlich, meine Damen und Herren, wenn das nicht so wäre?
Wir sind mit unseren beiden Städten so aufgestellt, dass wir einen sehr großen Anteil an Migrantinnen und Migranten haben. Die Zahlen sind schon genannt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
worden, wenn wir von 52 Prozent von Schülerinnen und Schülern sprechen, die bereits jetzt in der Grundschule sind, dann heißt das, diese Generation wächst hoch, dieser Anteil wird zunehmen, und da ist es gut, wenn wir auch solche Bildungsvorbilder, im wahrsten Sinne, nämlich Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund vernünftig ausbilden, dass wir da auch hinschauen und dass wir das ernst nehmen und dass wir da voranschreiten. Darum ist dieses Konzept durchaus ein wichtiger Teil dabei. Da sind wir sehr nah bei Ihnen.
Frau Dr. Spieß hat ein wenig kritisiert, dass es doch in einigen Bereichen unverbindlich ist. Ich will aber sagen, dass wir damit, so wie das Konzept ist, doch leben können. Wenn man sich vorstellt, ich selbst habe keinen Migrationshintergrund, aber wenn ich als Migrant hier in Bremen angekommen wäre und es dann schaffen würde, mich als Lehrer hier in Bremen ausbilden zu lassen, dann wäre ich tatsächlich, Frau Dr. Mohammadzadeh, ein richtiges Vorbild, und dann hätten auch die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund tatsächlich ein Vorbild, mit dem sie umgehen können und sagen können, Mensch, ich kann hier in dieser Gesellschaft etwas werden. Etwas Besseres können wir uns, meine Damen und Herren, gar nicht wünschen. Darum unterstützen wir das in diesem Sinne sehr.
Die Staatsministerin der Bundesregierung, Frau Böhmer, hat vor kurzer Zeit einige Äußerungen gemacht, dass die Quote auch im öffentlichen Dienst für Migrantinnen und Migranten erhöht werden soll. Darum ist dies auch Teil der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung geworden, wo wir uns als schwarzgelbe Bundesregierung dieses Themas annehmen.
Wir haben in Bremen in den vergangenen Jahren gemeinsam viel erreicht im Polizeidienst. Ich finde, dass das in anderen öffentlichen Bereichen auch der Fall ist, dass die Migrationsquoten immer höher werden, dass das sinnvoll ist. Dies wollen wir nun auch im Lehramt und bei den Erzieherinnen und Erziehern. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich für die CDU-Fraktion sagen, ja, mit diesem Konzept können wir doch leben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist eine Geschäftsordnungsdebatte, und ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir zunächst einmal sehr ernsthaft an der Thematik verhaften und auch diesen rund 450 Seiten starken Armuts- und Reichtumsbericht hier noch einmal gegenüber dem Parlament darstellen. Mein Wunsch als Sozialpolitiker ist, dass dieser Armuts- und Reichtumsbericht nach dieser Debatte in der Tat nicht wie––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der im Schrank verschwindet, sondern wir haben hier im Land Bremen daran zu arbeiten. Dies ist kein einfacher Bericht, ich nehme meinen Kollegen hier im Haus ab, dass sie sich wirklich auch mit der Thematik auseinandergesetzt haben, und ich empfinde es auch ein Stück weit als Pflicht, Ihnen die Inhalte hier noch einmal darzustellen, bevor wir dann vielleicht im zweiten Teil auch zu einer politische Debatte kommen.
Dieser Bericht stellt also die unterschiedlichen Lebenslagen dar. Er ist im Entwurf bereits Anfang des Jahres vorgelegt und dann von ganz unterschiedlichen Gruppierungen und Interessenverbänden diskutiert worden. Es sind uns auch Konsequenzen empfohlen worden, die wir bewerten mussten, und die sollten wir uns in Bezug auf die Umsetzbarkeit auch sehr genau vornehmen. Dieser ganze Bericht geht von einem erweiterten Armutsbegriff aus und spiegelt nicht nur die finanzielle Armut wider, die hier in unseren beiden Städten tatsächlich auch vorhanden ist, sondern es ist auch eine Armut an Zukunftschancen.
Dieser Bericht gliedert sich in unterschiedliche Kapitel. So werden zum Beispiel die Einkommens- und Schuldenentwicklung, die Quote von Transferleistungen und die Quote von Erwerbstätigkeit in dem einen Kapitel dargestellt, aber auch die Auswirkungen von Armut und Benachteiligung auf gesellschaftliche Gruppen wie Kinder, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Migranten, aber auch Frauen. Armut und Reichtum wird nicht nur auf Stadtteilebene dargestellt, sondern auch in den Ortsteilen und ganz kleinteilig in den Quartieren, was wir durchaus auch für uns als Sozialpolitiker als Qualitätsverbesserung empfinden. Die Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung sind allerdings schwierig.
Ihren Antrag werde ich wahrscheinlich erst im zweiten Teil bewerten, denn aus erster Sicht – wir haben ihn sehr spät und kurzfristig bekommen – ist das nicht die Richtung, die die CDU-Fraktion mitgehen kann, aber lassen Sie mich dazu nachher etwas sagen!
Einige Schlaglichter aus der Statistik des Berichts darf ich Ihnen mit auf den Weg geben! Die Bevölkerung in unserem Land ist mittlerweile rückläufig, es gibt Veränderungen in ihrer Zusammensetzung aufgrund des demografischen Wandels, aber auch aufgrund von Abwanderung aus unseren beiden Städten. Der Anteil von Migrantinnen und Migranten im gesamten Land Bremen liegt mittlerweile bei 26 Prozent, in der Stadt Bremerhaven bei 27 Prozent und in Bremen bei 20 Prozent. Bei den Kindern bis zu sechs Jahren ist die Gruppe derjenigen mit Migrationshintergrund mittlerweile höher als die Gruppe derjenigen ohne Migrationshintergrund.
Die erwerbsfähige Bevölkerung im Land wird in den nächsten Jahren abnehmen, das ist die Tendenz. Das heißt, es gibt einen sinkenden Bevölkerungsanteil, den Anteil derjenigen, die für die Einnahmen im so
zialen Sicherungssystem sorgen müssen. Das bedeutet doch, dass sich die Politik daran auszurichten hat, steigende Beschäftigungsquoten anzustreben. Davon habe ich von meinen Vorrednern bisher nichts gehört. Migranten, ältere Arbeitnehmer, Alleinerziehende und Frauen müssen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Für das Land Bremen beträgt das Armutsrisiko, je nach Methode, zwischen 19,4 und 27 Prozent. Das heißt, es besteht ein relatives Armutsrisiko für circa 130 000 bis 180 000 Bremerinnen und Bremer, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Die Anzahl der mittleren Einkommen nimmt gleichzeitig im Land ab. Der Anteil der von Überschuldung bedrohten oder bereits überschuldeten Privatpersonen und Privathaushalte liegt in unseren beiden Städten bei 60 000 Personen in rund 30 000 Haushalten. Ende 2007 erhielten 111 200 Bremerinnen und Bremer Transferleistungen, die SGB-II-Quote im Land lag bei 18,5 Prozent. Rund ein Viertel, 23 Prozent, dieser Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind erwerbstätig und bekommen aufstockende Leistungen.
Die Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit ist die Hauptursache von relativer Armut in unserem Land. 41 100 Männer und Frauen sind im Jahr 2007 arbeitslos, darauf fußt dieser Armuts- und Reichtumsbericht, 18 500 sind sogar in der Langzeitarbeitslosigkeit. Was bedeutet das für die Familie? Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sinkt seit dem Jahr 2000, das ist Realität. Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten dagegen stieg um fast ein Viertel, um 23 Prozent. Die Anzahl von Leiharbeitnehmern ist um 126 Prozent gestiegen. Das sind alles statistische Werte, die wir uns eigentlich auch selbst hätten beschaffen können, indem wir einfach im Statistischen Landesamt nachgefragt hätten. Dieser Bericht fasst dies nun zusammen und stellt die ganze Lage dar, wie sie ist. Das ist durchaus für uns auch von Vorteil. Wir begrüßen das, aber im Grunde genommen hätte es auch genügt, wenn wir uns tatsächlich auch einfach die statistischen Werte ansehen und uns immer wieder vergegenwärtigen, wie die Tendenzen sind.
Das Land Bremen ist das Land mit dem höchsten Anteil, nämlich 5,8 Prozent, von Personen ohne einen allgemeinbildenden Schulabschluss. Was soll aus den Menschen werden? 27,3 Prozent der Bevölkerung sind ohne jegliche Berufsausbildung. Auch dort ist zu fragen: Was soll aus den Menschen werden? Wie sollen sie ihr Einkommen sicherstellen? Das heißt, wir haben eine extreme Herausforderung und müssen hier handeln. Im Bildungssystem gibt es hier im Haus einen Konsens, zumindest ist er verabredet. Ich hoffe, dass das für die betroffenen Bevölkerungsgruppen auch in den nächsten Jahren trägt und dass es etwas bringt,
denn dieses Problem des Armuts- und Reichtumsbericht, der sich in weiten Teilen auf die Problematik von relativer Armut nur bezieht, ist mir bei der Lektüre des Berichts noch einmal sehr deutlich geworden. Es ist in weiten Teilen nur ein sachlicher Bericht, das muss ich anerkennen und zugeben, dass er mich in den Bann gezogen hat, meine Damen und Herren.
Der Anteil von einkommensarmen Haushalten mit Kindern liegt bei 19,6 Prozent, und Kinder sind eine ganz besonders betroffene Gruppe, ebenso wie die Frauen. Die Lohnunterschiede von Frauen sind ebenso gut in diesem Bericht dargestellt.
Das liegt unter anderem daran, dass Frauen durch längere Erziehungszeiten wieder zurück in Jobs gehen, auch einem ständigen Jobwechsel unterliegen und schlechter bezahlt werden. Das sind alles Herausforderungen, die wir hier lösen müssen.
Das Armutsrisiko ist in der Tat auch für Ältere hoch. Das liegt daran – auch in Zukunft wird das steigen –, weil sie heutzutage schon relativ geringe Einkommen haben und wenig in die Rentenkasse einzahlen. Ich will diese Debatte extra so führen, dass dieser Bericht uns mahnt und eine Herausforderung ist. Ich werde gleich im nächsten Schritt zur Beurteilung des Antrags kommen. Sie werden es wahrscheinlich verstehen, dass man als Opposition auch mit diesem Antrag von Rot-Grün so nicht leben kann, aber das bewerte ich gleich. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte angekündigt, dass ich noch einmal zu dem Antrag der Koalition Stellung nehme, aber nun nehme ich auch Stellung zum Änderungsantrag der LINKEN. Frau Kollegin Garling, zunächst noch einmal zu Ihrem Einwurf: Ich finde, wir als Kollegen sollten uns nicht gegenseitig vorhalten, wir würden diese Berichte nicht richtig lesen. Ich glaube, ich habe in meinem doch sehr moderaten ersten Statement deutlich gemacht, dass mir dieser Bericht, wie er dargestellt wurde, durchaus nahegegangen ist. Ich finde es einfach nicht richtig, dieser Armutsund Reichtumsbericht ist doch in Wahrheit auch ein Armutsbericht für 60 Jahre Sozialpolitik hier im Lande!
Ich hätte mir gewünscht, dass gerade auch vonseiten der SPD mehr Demut in der Debatte gezeigt würde.
Ich muss ganz ehrlich sagen, wer weiß, dass dieser Bericht seit längerem zur Debatte ansteht, und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
erst gestern Abend einen solchen Dringlichkeitsantrag einbringt, der uns in Wahrheit nicht nach vorn bringt, muss sich darüber im Klaren sein, dass das parlamentarisch schwierig ist, wenn man sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandersetzen will.
Was ich aber nicht akzeptiere, ist, dass man während der Debatte auch noch einen Änderungsantrag erhält, wenn man gleichzeitig den Kollegen lauschen muss. Ehrlich gesagt, ich habe ihn quergelesen! Der Antrag der LINKEN ist gespickt von gestrigen Parolen und Gerede. Ich finde, bei diesem ernsthaften Thema sollten wir uns hier nicht mit solchen Anträgen überschütten.
Ich muss Ihnen sagen, ich habe echt Sorge um die SPD,
weil seit dem Sonntag nicht klar ist, was Sie machen. Denken Sie daran, Sie haben 35 Prozent bekommen, als Sie noch die Hartz-Gesetzgebung verteidigt haben, im Wahlkampf haben Sie weitestgehend davon Abstand genommen, jetzt sind es 23 Prozent!. Beim Mindestlohn ist das Ergebnis vom Sonntag deutlich: Die Menschen im Lande haben die Parteien gewählt, die nicht dem Mindestlohn hinterherhängen. Er ist kein Allheilmittel gegen die Armut in unserem Lande!
Die CDU-Fraktion wird nicht nur den Antrag der Koalition ablehnen, sondern natürlich auch den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird dem Antrag der FDP natürlich zustimmen, denn auch wir finden, dass es ein ganz hervorragender Antrag ist.
Es ist Zeit, jetzt zu Taten zu schreiten. Wir als CDUFraktion sind im Sommer letzten Jahres bereits mit ersten Entwürfen befasst worden und fragen uns ernsthaft, warum wir jetzt im Mai 2009 immer noch nicht zu einem Ergebnis kommen konnten. Frau Troedel hat es bereits erwähnt, ein erstes Eckpunktepapier gab es im Februar 2007, und wenn Kollegin Garling sagt, es geht uns um Qualität und nicht um Schnelligkeit, einmal allen Ernstes, das ist jetzt über zwei Jahre her, da hätte man zu Taten schreiten können.
Ich kann mich gut entsinnen, dass wir hier im Januar über den Skandal in Bremerhaven diskutiert haben. Ich kann mich gut entsinnen, wie sich die Senatorin vor die Presse gestellt und gesagt hat: Jetzt machen wir aber etwas Neues, jetzt machen wir ein Heimgesetz, das Transparenz für die Betroffenen und für die Angehörigen der Heimbewohner gibt. Danach war aber still ruht der See. Es hat sich nichts bewegt!
Das, Frau Senatorin, kann nicht sein! Was wir konkret erwarten, ist, dass Sie uns als Parlament heute sagen, wie es weitergeht. Wann werden wir mit einem richtigen Entwurf hier befasst? Sie haben gesagt, Ende des Jahres wollen Sie zu einem Ergebnis kommen. Dann wird es aber höchste Zeit, dass Sie uns auch einmal einweihen. Das, was an völlig unkonkreten Skizzen bisher im Ressort vorliegt, reicht uns bei Weitem nicht aus. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Das sehen wir nicht! Deshalb sind wir als CDU-Fraktion gern dazu bereit, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr verehrter Herr Präsident, auch die CDU-Fraktion ist für die Neuberechnung der Kinderregelsätze auf einer neuen Grundlage. Die schon jetzt im Konjunkturpaket II enthaltene Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist zu begrüßen, aber dies kann nur ein erster Schritt sein. Nötig ist vielmehr eine grundlegende Neuorientierung bei der Berechnung der Kinderregelsätze. Wir müssen hier zu einer kinderspezifischen Regelung kommen. Die Regelsätze für Kinder von Erwerbslosen, die Arbeitslosengeld II beziehen, werden ab 1. Juli 2009 stärker differenziert. Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis 13 Jahren erhalten dann 70 anstatt 60 Prozent des Regelsatzes von Erwachsenen, das heißt, von 211 Euro steigt der Satz auf 246 Euro, das sind immerhin 35 Euro mehr im Monat. Nicht zu vergessen ist, jedes Kind erhält noch im laufenden Jahr einmalig 100 Euro.
Diese Einmalzahlung wird über die Familienkassen an alle Kindergeldbezieher ausgezahlt, und sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Nicht zu vergessen ist auch das Schulstarterpaket, ebenfalls 100 Euro, das jedem zur Verfügung gestellt wird. Diese Maßnahmen begrüßen wir, sie sind wichtig und richtig, dennoch dürfen wir bei der gesamten Diskussion diejenigen nicht vergessen, die das alles erwirtschaften müssen. Diese Menschen und ihre Leistungsbereitschaft dürfen wir nicht außer Acht lassen; sie gehen jeden Tag arbeiten, und mit ihren Steuern wird unser Sozialstaat finanziert. Das muss belohnt und unterstützt werden. Diese Menschen müssen am Ende mehr Geld in der Tasche haben als die, die nicht einer Erwerbsarbeit nachgehen können, aus welchen Gründen auch immer. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Richtig ist aber, Kinder im Wachstumsprozess benötigen öfter neue Kleidung als Erwachsene und außerdem zusätzliche Mittel für die schulische und außerschulische Bildung. Deshalb ist jede Ableitung von 60 oder 70 Prozent eines Erwachsenenregelsatzes nicht die richtige Antwort.
Das Bundessozialgericht – es ist hier schon angeklungen – hat in seinem Urteil den Gesetzgeber aufgefordert, den Regelsatz für Kinder zu differenzieren, exakt nachzurechnen, was Kinder benötigen, den Regelsatz für Kinder also nicht einfach von dem für Erwachsene abzuleiten, wir halten das auch für richtig. Hier wird ein Webfehler des SGB II korrigiert werden müssen.
Wir sind überzeugt, dass wir eine Regelung benötigen, die den Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen sehr viel mehr gerecht wird. Wir brauchen Regelsätze, denen eine spezifische Bedarfsprüfung der Kinderbedarfe vorausgegangen ist. Ich bin davon überzeugt, dass man zu eigenständigen und eben nicht vom Erwachsenenregelsatz abgeleiteten Kinderregelsätzen kommen wird. Die Bundesregierung arbeitet ja derzeit auch an einer solchen Bedarfserhebung. Dieser Regelungsbedarf ist nicht aus dem Blickfeld der Berliner Regierungskoalition gefallen, Herr Kollege Dr. Buhlert, wie Sie es, im Antrag formuliert, befürchten. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil aber nicht gesagt, wie hoch der Satz sein muss, diese Entwicklung müssen wir noch abwarten. Die Bedarfsprüfung sollten wir sehr gewissenhaft machen, damit wir zugleich auch Rechtssicherheit für die Betroffenen gewinnen.
Wir haben ein sehr ausgefeiltes und dicht geknüpftes soziales Netz, darauf ist unser Staat stolz, das ist gut, aber ich habe den Eindruck, dass dieses Netz an manchen Stellen sehr starr ist. Wir müssen die Durchlässigkeit, bezogen auf die vielfältigen Situationen, in denen sich Kinder und Jugendliche und damit auch Familien befinden, erhöhen und dadurch mehr Durchgängigkeit organisieren. Wir werden uns bei dem hier vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion enthalten, denn es ist damit letztlich völlig ungeklärt, welche finanziellen Folgen ein abzugsfreier Hinzuverdienst von 400 Euro monatlich haben wird. Wie gesagt, Enthaltung seitens der CDU-Fraktion! Wir sehen ohnehin, dass der Antrag nicht mehrheitsfähig ist, allerdings ist er ein Beitrag, die aktuelle Diskussion auch in diesem Haus noch einmal hochzuhalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf vorweg anmerken, dass wir als Fraktion der CDU den Antrag der LINKEN ablehnen, nicht aus dem Grund, weil wir etwa gegen ein Sozialticket wären, wir haben hier hinlänglich und mehrfach deutlich gemacht, dass wir uns das vorstellen können, wenn es sauber gerechnet wird.
Im Übrigen darf ich sagen, in der Seestadt Bremerhaven ist es tatsächlich so, dass es Überlegungen in der Stadtverordnetenversammlung gibt, auch in Bremerhaven ein Sozialticket einzuführen. Wir halten es aus sozialpolitischer Sicht für sinnvoll, weil natürlich die Flexibilität der betroffenen Personen dadurch erhöht wird, die kulturelle Teilhabe in unserer Stadt damit auch verbessert werden kann für diesen Personenkreis und man eben auch für die unterschiedlichen Behördengänge und Bewerbungsgespräche, die ja doch notwendig sind, eine höhere Mobilität für die Personen erreichen kann.
Ich habe in der vergangenen Woche den Artikel gelesen, dass der Kollege Frehe und die geschätzte Kollegin Frau Garling einen Ausflug nach Dortmund gemacht haben. Dortmund ist eine Stadt, Sie haben es eben erwähnt, die dieses Sozialticket eingeführt und ein erhebliches Risiko hat. Wir als Fraktion der CDU legen sehr viel Wert darauf, wenn das hier in Bremen und in Bremerhaven auch gemacht wird, dass es so eine Risikoübernahme seitens der Stadtgemeinde und der Seestadt Bremerhaven eben dann nicht geben kann. Es kann auch nicht zulasten der übrigen Tarifteilnehmer in den Verkehrsbetrieben eingeführt werden.
Die Initiative des Sozialtickets hat vor einigen Jahren begonnen und damals ist grob gesagt worden, wir könnten uns vorstellen, für 15 Euro ein solches Ticket anzubieten. Jetzt konnte ich vernehmen, dass Dr. Sieling in einem Gespräch mit dem „Weser-Kurier“ gesagt hat, die Obergrenze wäre 29 Euro. Ich will hier nicht über Preise diskutieren, aber ich finde auch, wenn man solch ein Ticket einführt, muss man eine Preispolitik auch mit Signalcharakter machen, damit möglichst viele, die derzeit dieses Ticket nicht haben oder haben können, dann auch auf ein solches Ticket umsteigen.
Überlassen wir doch einfach den Experten der BSAG und von Bremerhaven Bus die richtige Auswertung und die Produkteinführung für ein solches Sozialticket. Ich selbst könnte gar nicht beurteilen, wie viele Berechtigte und wie viele Personen auf ein solches Ticket umsteigen. Das, finde ich, sollten wir ein Stück weit den Experten in den Betrieben überlassen. Ich will nur sagen, es wird ja immer geredet, dass der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Personenkreis ungefähr 100 000 Menschen umfasst. In dem Zusammenhang lassen Sie mich als Abgeordneter aus Bremen-Nord sagen, wir in Bremen-Nord sind auch 100 000, und wir sind immer noch benachteiligt durch die unterschiedlichen Tarifzonen.
Diejenigen aus Bremen-Nord klatschen, sie sind betroffen. Der Verkehrssenator hat es bis heute nicht hinbekommen, diese Ungleichbehandlung aufzulösen. Wir reden hier über ein Sozialticket, das auch über 100 000 Menschen betrifft. Ich würde mir im Sinne aller Menschen aus Bremen-Nord wünschen, dass wir an diesem Thema auch weiter arbeiten und die Koalition hier zu Ergebnissen kommt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man könnte jetzt einmal fragen, wie eigentlich die Situation des Sozialtickets in Berlin ist, aber das erspare ich Ihnen, Frau Kollegin Nitz.
Wir haben durchaus Verständnis, wenn es bei der Koalition noch etwas dauert. Ich könnte es mir einfach machen und hier einfach sagen: Worüber reden wir denn hier eigentlich? Wenn Sie ein Sozialticket einführen wollen, dann legen Sie auch konkrete Zahlen vor! Soweit ist es noch nicht. Dafür haben wir Verständnis. Ich will nur sagen, ich glaube, Kollege Frehe – deshalb habe ich mich eigentlich gemeldet – hat das falsch verstanden, oder ich habe es falsch formuliert: Ich überlasse es natürlich nicht den Verkehrsbetrieben zu sagen, was dann der Tarif kostet, aber das sind Fachleute, und die können solche Denkmodelle machen, die können solche Zahlen vorlegen, und das muss man natürlich politisch bewerten. Ich rate uns allen, dass wir das sehr sauber machen, damit wir eben nicht in ein solches Risiko laufen, wie manch andere Kommune und vertrauen darauf, dass wir dafür auch die Unterstützung der Verkehrsbetriebe haben werden, denn nichts ist schlimmer, als dass man ein Produkt einführt, das nicht die Marktreife erlangt hat. Man landet damit sehr schnell auf dem Bauch. Ich glaube, wir sind auf dem Weg. Natürlich behalten wir uns als CDU-Fraktion vor, dem Ganzen am Ende zuzustimmen, wenn das für uns plausibel ist. Lassen Sie uns schauen, wenn es konkrete Vorlagen gibt! – Vielen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Berichterstattung über die Vorkommnisse im Pflegezentrum in Bremerhaven hat auch meine Fraktion betroffen gemacht. Wir fordern von dieser Stelle aus eine lückenlose und schnelle Aufklärung dieser Vorkommnisse.
Ich habe deshalb namens meiner Fraktion bereits in der vergangenen Woche Frau Senatorin Rosenkötter um einen umfassenden Bericht in der Sozialdeputation gebeten, um das, was wir aus der Öffentlichkeit erfahren haben, auch tatsächlich nachprüfen zu können. Es sind schlimme Vorfälle, mutmaßliche Vorfälle muss man noch sagen, die anscheinend auch ein Stück der personellen Situation in dieser Pflegeeinrichtung geschuldet sind. Es muss ein unheimlicher Druck auf den Mitarbeitern lasten. Es gibt ein massives Führungsproblem und das über Jahre, und selbst die Kontrollen, von denen hier schon die Rede war, sind scheinbar ohne Ergebnis verlaufen. Kontrolle ist das eine, aber wenn man einen Missstand erkennt, dann muss es auch eine gewisse Konsequenz haben und eine Sanktion folgen.
Das haben wir so bisher nicht sehen können. Wir warten sicherlich den Bericht ab, aber man kann nicht allein nur auf Kontrollen hoffen, sondern dann muss ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
auch eine konsequente Antwort her, wenn solche Zustände, wie sie offenkundig da sind, auftreten.
Meine Damen und Herren, bereits aus dem Jahr 2002 sind gewisse Mängel bekannt, wenn man den Leserbriefen Glauben schenken kann. Da fragt man sich schon: Wie kann das über die Jahre in dieser Einrichtung zu solchen Zuständen kommen? Es gibt auch, wie wir im „Sonntagsjournal“ lesen konnten, Vorwürfe gegen einen Geschäftsführer einer städtischen Gesellschaft Bremerhavens. Diese Vorwürfe müssen lückenlos aufgeklärt und gegebenenfalls auch ausgeräumt werden. So, wie sie aber im Raum sind, muss denen nachgegangen werden.
Es stellt sich schon die Frage, ob dort sachfremde Einflüsse oder fremde Interessen auf die Heimleitung eingewirkt haben und ob diese die personellen Probleme bevorteilt haben. Wir haben dann zur Kenntnis genommen, dass am vergangenen Montag Frau Senatorin Rosenkötter vor die Presse getreten ist und angekündigt hat, sie wolle das Heimgesetz novellieren. Nun gut, wir haben im Sommer des vergangenen Jahres bereits einen ersten Entwurf vorgestellt bekommen, der auch vielversprechend ist. Der soll in der Frage des Verbraucherschutzes viel mehr Transparenz schaffen. Aber wir fragen uns: Warum soll dieses Heimgesetz erst in diesem Herbst hier die parlamentarische Befassung erreichen? Wir haben eigentlich fest damit gerechnet, dass man das auch schon im Herbst letzten Jahres hätte machen können.
Wenn Sie also jetzt die Antwort auf die konkreten Zustände in diesem Heim finden, wir novellieren das Heimgesetz, dann fragen wir uns schon: Muss immer erst etwas passieren, bevor die Senatorin reagiert?
Wir fordern eine Senatorin, die proaktiver die Aufgaben angeht und proaktiver auch solche Gesetzesvorhaben, die ja hier ein Stück weit unstrittig sind, vorantreibt. Transparenz ist wichtig, damit nicht nur die Angehörigen wissen, wie sich die einzelnen Einrichtungen aufgestellt haben, sondern damit auch der Wettbewerbsdruck, den wir hier unter den Einrichtungen in Bremerhaven und in Bremen haben, nicht nur ein Kostendruck ist, meine Damen und Herren, sondern auch ein Qualitätsdruck. Das ist, glaube ich, das Wichtige!
Derzeit haben wir in vielen Einrichtungen einen Wettbewerbsdruck, der sich dann darin äußert, dass man versucht, Kosten herunterzufahren, um möglichst günstige Angebote zu machen. Das soll keine Pauschalierung sein. Ich möchte noch einmal darauf eingehen und sagen: Uns ist wichtig, ein Großteil der
Einrichtungen in unseren beiden Städten macht eine hervorragende Arbeit.
Wir wollen keinen Generalverdacht, aber es ist immer ein negativer Nebeneffekt, wenn ein solcher Pflegeskandal aufgedeckt wird, dass die gesamte Branche gleich in Mitleidenschaft gezogen wird. Wir brauchen also Wettbewerb, einen transparenten Wettbewerb, der dann eben auch zu Qualitätsverbesserungen kommt. Da glauben wir tatsächlich, Frau Senatorin, und wir begleiten Sie dabei auch positiv, dass das neue Heimgesetz dazu einen guten Beitrag leisten kann. Tragen Sie dann aber auch dazu bei, dass die Abstimmungen zwischen den beteiligten Verbänden der Wohlfahrtspflege, des Bundesverbandes der privaten Anbieter für soziale Dienste und der Seniorenvertretung vorangetrieben werden!
Meine Damen und Herren, die Heimaufsicht hat die Prüfung in dem Heim durchgeführt und auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Die Frage ist aber, ob bei der Heimaufsicht tatsächlich immer qualifiziertes Personal vorhanden ist. Wie wir heute in einem Interview in der „Nordsee-Zeitung“ lesen mussten, sagt ein Mitarbeiter der Heimaufsicht: „Nein, so richtig fachlich können wir das gar nicht beurteilen, was in den Heimen geschieht.“ Dann müssen wir auch darüber nachdenken, wie die Heimaufsicht zukünftig häufiger Kontrollen macht, dass sie dann auch fachlich in der Lage ist, das alles zu bewerten und nicht nur der Medizinische Dienst der Krankenkassen,
der im Übrigen seltener die Kontrollen macht und durch diese seltenen Kontrollen auch höhere Kosten verursacht. Wir sollten darüber nachdenken, qualifiziertes Personal an dieser Stelle einzusetzen.
Es geht also alles in allem um Qualität und, wo keine Qualität ist, auch um konsequentes Nachhaken, um gegebenenfalls Sanktionen zu erteilen, nicht nur Ordnungsgeld, sondern bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis, wenn es gar nicht anders geht. Wir brauchen ein Handlungskonzept des Senats, denn das fehlt ein Stück weit. Ich wüsste nicht, dass der Senat sich in den letzten Monaten dazu geäußert hat, wie es in der Altenpflege weitergeht, wie wir die Überkapazitäten, die es in diesem Bereich in Bremen und Bremerhaven gibt, abbauen können und wie wir den Trägern und Betreibern von Altenpflegeeinrichtungen dort helfen können. Das fehlt!
Die Frau Senatorin hat gleich die Gelegenheit, dazu etwas zu sagen und ihr Heimgesetz vorzustellen. Wir sind da sehr gespannt! Ich kann nur sagen, es ist hier schon mehrmals angeklungen, der Wert einer Gesellschaft macht sich immer daran deutlich, wie sie mit den jungen Menschen, mit unseren Kindern, und mit
den alten Menschen umgeht. Das sollte uns bei der gesamten Diskussion um Pflege und Qualität von Pflege sehr mahnen.
Meine Damen und Herren, wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion werden diesen Fall sehr eng in der Sozialdeputation begleiten, und Sie können gewiss sein, dass wir bei der Novellierung des Heimgesetzes unseren Beitrag leisten werden. – Vielen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Erlanson, Sie haben hier ja ein bisschen so den Eindruck vermittelt, als würden nur Sie das Thema Armut entdeckt haben in unseren beiden Städten, und das ist mitnichten der Fall. Das Einzige, was Ihnen beim Thema Armut einfällt, ist, eine Neiddebatte zu initiieren und das Thema Arm und Reich auf die Tagesordnung zu setzen. Ich finde, Sie machen es sich da sehr einfach. Sozialpolitik ist wesentlich komplexer, als Sie es hier heute vorgetragen haben!
Im Übrigen ist das auch keine nachhaltige Strategie, die Sie da verfolgen. Wir brauchen keinen Masterplan, wir lehnen Ihren Antrag ab. Ich will Ihnen sagen, was wir brauchen: Wir brauchen existenzsichernde Arbeitsplätze und qualifizierte, gebildete Menschen, die diese besetzen können. Wir brauchen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
eine Politik, die es vor allem den mittelständischen Unternehmen ermöglicht, Arbeitsplätze zu schaffen, um möglichst vielen Menschen eine Beschäftigung zu ermöglichen, mit der sie auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Sie wollen die Anhebung der Regelsätze, Sozialtickets, Sportangebote und Kulturangebote für Kinder mit Sozialgeldbezug kostenlos machen. Was wollen Sie eigentlich den Menschen im Land sagen, die weniger zur Verfügung haben als Wohngeld und Arbeitslosengeld II und dennoch arbeiten gehen, oft mit mehr als einem Job pro Tag, und dennoch zurechtkommen? Wer arbeitet, muss mehr im Portemonnaie haben als der, der nicht arbeitet, meine Damen und Herren!
Relative Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen, auch bei uns in unseren beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Die aktuelle Armutsdebatte verschiebt sich aber eindeutig von der finanziellen Armut auf Themen wie Bildung, soziale Entwicklung, Partizipation und kulturelle Identifikation. Die sogenannte Kinderarmut, von der wir auch in Bremen und Bremerhaven betroffen sind, ist ein sehr dringendes Problem, das wir schon des Öfteren hier debattiert haben, aber man kann es eben nicht so eindimensioniert angehen mit einen Masterplan, wie es hier DIE LINKE fordert.
Defizite in der Essensversorgung führen zu Übergewicht, gerade bei Kindern, oder anderen Ernährungsstörungen, Zahnkrankheiten und weiteren Erkrankungen. Armut findet sich meistens in Gebieten mit preisgünstigem Wohnraum, daher führt sie zur Konzentration vielfältiger Problemlagen in sozial benachteiligten Wohngebieten. Das zeigt schon, dass wir mit einen Masterplan, den wir dann auf stadtteilbezogener Ebene diskutieren, nicht weiterkommen. Dies geht häufig auch in den Stadtteilen mit räumlicher Enge und einem Mangel an Freizeiträumen für Kinder und Jugendliche einher. Da sind wir als Politik auch gerade in den Stadtteilen sehr gefordert, ganz konkret etwas für die Menschen zu erreichen und nicht mit einem theoretische Ansatz, wie es DIE LINKE hier heute gebracht hat.
Wir dürfen uns bei allem auch nicht allein auf konjunkturelle Aufschwünge verlassen, dass Arbeitsplätze entstehen, nein, der Senat muss konkret auch dem Mittelstand helfen und Unterstützung leisten, damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Die Arbeitslosigkeit ist im September auf den bundesweit niedrigsten Stand seit 16 Jahren gesunken, das ist ein hervorragendes Ergebnis, und auch die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen steigen weiter an. Dies ist ein ermutigendes Signal, dennoch
ist die Arbeitslosenquote in Bremen und Bremerhaven immer noch zu hoch. In Bremen betrifft sie derzeit 26 599 Menschen oder 11 Prozent, in Bremerhaven sind dies 8610 Menschen, immerhin 17,1 Prozent. Dies ist die zentrale Herausforderung der Politik, der sich auch der Senat zuwenden muss.
In einer reichen Gesellschaft wie Deutschland, in einem Wohlfahrtsstaat wie dem unseren, geht es nicht um die existenzielle Armut und um das reine Überleben, wenn wir über Armut sprechen, sondern um das soziokulturelle Existenzminimum. Es geht um Teilhabe am Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Wir wissen, dass wir als städtische Ballungszentren mit Bremen und Bremerhaven einen erhöhten Sozialgeldbezug gerade von unter 15-Jährigen haben, nämlich über 28 Prozent, das heißt, bei jedem vierten Kind. In der Seestadt sind es sogar 38,4 Prozent.
Seit Mitte der Neunzigerjahre sind Kinder in nichtdeutschen Haushalten sogar stärker von Armut betroffen als Kinder in deutschen Haushalten. Dieses Phänomen – und damit gerade das Problem der Kinderarmut, das uns als CDU-Fraktion besonders bewegt – zeichnet sich in Bremen auch in der Zusammensetzung der Bevölkerung in den Stadtteilen sehr deutlich ab. Deshalb ist es richtig, wir müssen die Instrumente der Familienförderung ohne ideologische Präferenzen überprüfen und ein einheitlich ineinander greifendes System aufbauen.
Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es sein, den Kindern, gerade auch aus einkommensarmen Familien, eine Zukunftsperspektive zu vermitteln. Dies geht in erster Linie über Bildung. Wir stehen also gemeinsam in der Verantwortung. Das Thema Bekämpfung der relativen Armut ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich nicht nur die Sozialpolitiker zu stellen haben. So ist die Arbeit in unseren WiN-Gebieten so wichtig, aber auch in unseren Häusern der Familie, den Mütterzentren, unseren Kindertagesheimen und Schulen sowie in vielen anderen Institutionen, den Wohlfahrtsverbänden, dem Kinderschutzbund, all jenen, die man hier gar nicht alle aufzählen kann.
Wir brauchen eine Kultur des Hinschauens, nicht des Wegschauens und des Ignorierens. Wir brauchen auch keinen neuen Debattierklub, den wir mit einer Enquetekommission hier haben würden. Wir haben eine sehr genaue Datenlage über das, was in unseren Stadtteilen passiert, und wir werden diese Datenlage auch noch in den nächsten Monaten verbessern, indem wir die stadtteilbezogene Sozialplanung auch noch einmal mit genaueren Daten bekommen werden. Das, sagen wir als CDU-Fraktion, ist sehr vernünftig, dass wir da genauer hinschauen.
Wir als CDU-Fraktion wenden uns gegen einander übertreffende Forderungen, die hier teilweise von der
Linksfraktion, aber auch von Rot-Grün im Bereich der Armutspolitik kommt. Wir müssen uns mit den Gründen von Armut beschäftigen, anstatt nur mit den Symptomen eine Linderung einzustellen. Wir brauchen ein Ende von Symbolpolitik und den Beginn einer strategischen Auseinandersetzung mit Armut. Allerdings ist dies mit einem Masterplan, wie Sie das hier umschreiben, nicht machbar. Das Problem muss an der Wurzel bekämpft werden.
Zur LINKEN kann man nur sagen: Sie bringen hier Ihre alten Positionen herüber, die von der Alimentation der Arbeitssuchenden getragen sind. Das ist keine zukunftsgerichtete Politik! Die Antwort für den Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit lautet fördern und fordern, das sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille, meine Damen und Herren.
Das, was Sie nur beabsichtigen, ist, dass sich die Leistungsempfänger in ihrer Hilfebedürftigkeit einrichten und die Motivation verlieren, sich aktiv bei der Arbeitssuche einzubringen. Wir haben heute im Übrigen auch nichts von ihren Ansätzen zur Arbeitsmarktpolitik gehört. Das ist hier eigentlich immer so, wenn DIE LINKE ans Mikrofon kommt. Bei der Heraufsetzung von Transferleistungen sind Sie die Ersten und überflügeln auch meistens Forderungen, die vor Ihnen gebracht worden sind, um ein Weiteres, aber Sie sagen nicht, wie Sie es finanzieren wollen.
Wir haben es stets damit zu tun, dass DIE LINKE hier Forderungen à la Robin Hood bringt: Nehmt es den Reichen, gebt es den Armen! Aber Bremen ist eben nicht Sherwood Forest, und die Welt ist nicht so einfach, meine Damen und Herren! Wir lehnen, wie gesagt, Ihren Antrag ab! – Vielen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grundidee von Hartz IV ist, die Eigenverantwortung der Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln heraus bestreiten können, so heißt es in Paragraf 1 des Sozialgesetzbuchs II. Ziel dieses Grundsatzes des Förderns und Forderns ist die Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt. Neben den vielfältigen Förderungsmöglichkeiten und dem vom Gesetzgeber beabsichtigten intensiven Betreuen der Hilfebedürftigen durch ihren Fallmanager soll vor allem die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bewirkt werden. In der bisherigen Praxis allerdings zeigt sich, dass das nur unzureichend funktioniert. Die Hartz-IV-Gesetzgebung ist eben keine Einstiegsförderung in die Hilfebedürftigkeit, sondern eine Ausstiegsförderung in Beschäftigung.
Wir halten die Verhängung von Sanktionen für absolut notwendig, meine Damen und Herren,
denn selbstverständlich sind gegenüber denjenigen, die sich nicht an die Regeln halten, spürbare Sanktionen notwendig. Das liegt im Interesse der Menschen, die täglich frühmorgens aufstehen, zur Arbeit gehen, mit ihren Steuern und Sozialabgaben die Leistung finanzieren, die diejenigen bekommen sollen, die in diesem Land der Hilfe bedürfen. Das Leistungsrecht muss daraufhin überprüft werden, wo, ohne die notwendigen Unterstützungen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu beschneiden, weitere Effizienzsteigerungen möglich sind. Diese Debatte hatten wir gerade erst vorgestern in der Stadtbürgerschaft zum Thema Baustelle BAgIS. Dort gibt es viele Effizienz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
steigerungen. Da es in Bremen zu einem Rückgang der Sanktionen um über 20 Prozent binnen Jahresfrist entgegen dem Bundestrend gekommen ist, ist es kein Erfolg, was der Senat hier vorzuweisen hat: 20 Prozent weniger Sanktionen in der Stadtgemeinde Bremen, wo wir einen bundesweiten Anstieg von über 50 Prozent haben, 56,8 Prozent im vergangenen Jahr, in Bremerhaven haben wir sogar ein Anstieg von 58 Prozent.
Meine Damen und Herren, ein Vieraugenprinzip in der BAgIS gibt es nicht, wo der Sachbearbeiter den anderen in der Entscheidung absichert, das ist doch auch eine Frage von Qualität! Das hat sicherlich mit der Fluktuation in der BAgIS zu tun, mit der unzureichenden Personalsituation und mit der Personalentwicklung in der Arbeitsgemeinschaft. Dass gegen Sanktionen in Bremen 30 Prozent der Widersprüche durchsetzbar sind und in Bremerhaven jede zweite Sanktion durch stattgegebenen Widerspruch als falsch einzustufen ist, ist doch völlig unmöglich. Um das Leistungsrecht stärker auf die Integration in den Arbeitsmarkt auszurichten, muss sich alles stärker als bisher an dem Grundsatz des Förderns und Forderns orientieren.
Fordern bedeutet, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige aktiv beiträgt; Anreize zur Arbeitsaufnahme müssen gegeben werden. Diese gesetzliche Maxime muss beachtet werden, dass die Träger die Hilfebedürftigen umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit unterstützen und auch Sanktionsvorschriften korrekt, aber konsequent anwenden. Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion wollen nicht, dass sich Starke als Schwache verkleiden, sondern diejenigen Hilfe von der Gesellschaft erhalten, die sich nicht um ihren eigenen Lebensunterhalt kümmern können.
Zwischen der Anzahl der Sanktionen und der Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es einen engen Zusammenhang. Wo keine Stelle angeboten werden kann, können wir auch nicht die Arbeitswilligkeit überprüfen und Sanktionen verhängen, das ist doch klar! So gibt es auch immer noch zu wenig offene Stellen in Bremen und Bremerhaven, und hier ist der Senat gefordert, der Wirtschaft zu ermöglichen, Beschäftigungsangebote zu unterbreiten. Man muss aber auch klar sagen, wir haben nun bundesweit einen großen Schritt in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit getan, und ich will Ihnen ganz klar sagen: Wenn auch bei diesen Arbeitsmarktzahlen, wie sie diese Woche veröffentlicht wurden – die uns noch nicht zufriedenstellen –, die zumutbaren Arbeitsangebote auch immer noch ein Problem sind, dann muss man sagen, wenn solche Zahlen früher veröffentlicht worden wären, ich sage Ihnen, der damalige Bundeskanzler Gerhard
Schröder hätte hier nationale Festwochen veranstaltet und sich feiern lassen.
Ich will noch einmal auf den Begriff der zumutbaren Arbeit eingehen! Nicht zumutbar sind Angebote, die sittenwidrig sind. Als sittenwidrig gilt zum Beispiel ein Lohn, der 30 Prozent unter dem jeweilig ortsüblichen Lohn liegt, zum Beispiel darf der Job auch nicht die Rückkehr in den eigentlichen Beruf des Arbeitssuchenden erschweren. Es gibt noch weitere Ausnahmen: Arbeit ist nicht zumutbar, wenn Sie ein Kind erziehen, das jünger als drei Jahre ist, oder einen Angehörigen pflegen.
Meine Damen und Herren, man muss sensibel mit diesen Sanktionen umgehen, das ist keine Frage, aber wir brauchen diese konsequente Anwendung. Die Große Anfrage der Linksfraktion bringt uns im Grunde genommen nicht weiter. Es gibt keinen neuen Erkenntnisgewinn, vielmehr bringt sie mit ihren Fragen ihre alten Positionen herüber, die von der Alimentation der Arbeitssuchenden getragen sind. Das ist keine zukunftsgerichtete Politik! Die Antwort für den Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit lautet Fördern und Fordern. Das sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Dieser Politik fühlen wir uns verpflichtet! – Vielen Dank!