Harry Nestler

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen versprechen, ich werde mich erstens kurz fassen und zweitens etwas anders auf das Thema eingehen. Als ich diesen Tagesordnungspunkt zur Kenntnis genommen habe, habe ich mich zuerst einmal ernsthaft gefragt, was denn der Anlass hier heute für eine Debatte ist.
Das Thema wurde bereits in der Bildungsdeputation in mehreren öffentlichen Sitzungen vielseitig diskutiert, und dort wurde eine breite Übereinstimmung erzielt, und die Beschlusslage war am Ende einstimmig. Wir haben dann das Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes hier im Parlament in der ersten Lesung auch einstimmig beschlossen.
Ohne Debatte! Hätten Sie also noch Redebedarf gehabt, wäre das der richtige Zeitpunkt gewesen, unter Umständen auch ausführlich darüber zu sprechen.
Mir ist aber nicht bekannt, dass es zwischenzeitlich irgendwelche Änderungen gegeben hätte, die dann die heutige Debatte erforderlich gemacht hätten. Also habe ich noch einmal heute aufmerksam Ihren Beiträgen gelauscht, um eventuell doch noch einen Grund zu erfahren, der jetzt diese Debatte erforderlich macht. Leider kann ich jedoch auch nach Ihrem Beitrag nicht erkennen, warum Sie hier und heute über diese Vorlage sprechen. Der einzige Grund kann also sein, dass sich jeder noch einmal ein wenig auf die Schulter klopfen möchte. Genau das, meine Damen und Herren, sollten wir uns eigentlich ersparen.
Wir haben zu diesem Punkt immer noch einige Sachen, bei denen wir Einwände erheben, und wir sollten nicht vergessenen, insbesondere die Betroffenen darauf hinzuweisen, dass die Gesetzesnovelle einen grundlegenden Systemwechsel in der Förderung nach sich zieht, nämlich indem die Förderung durch die öffentliche Hand abgestuft wird, und zwar in Bezug auf das Ausmaß des öffentlichen Interesses. Das heißt: großes öffentliches Interesse gleich mehr Förderung, geringes öffentliches Interesse gleich weniger Förderung. In diesem Zusammenhang erwarten wir, dass das neue Modell auch in dem Sinne begleitet wird und dass die Wirksamkeit und die Auswirkungen eventuell evaluiert werden. Das alle drei Jahre von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zu erstellende Konzept für lebenslanges Lernen sollte deshalb wirklich zu einer Bestandsaufnahme, aus der auch Konsequenzen gezogen werden, genutzt werden.
Wir sehen aber auch, dass dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht werden muss, weil es grundsätzlich den richtigen Weg aufzeigt. Da sich unsere Meinung hierzu zwischenzeitlich nicht geändert hat, werden wir genau wie in der ersten Lesung verfahren: Wir werden diesem Gesetz zustimmen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Viel ist ja bereits gesagt worden, und ich muss einfach zugeben, es sind doch einige Fragen bereits beantwortet, die ich eigentlich gehabt hätte.
Ich komme zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Einsparungen im Kommunal- und Landeshaushalt durch arbeitsmarktpolitische Investitionen, das hat etwas, allein, wir glauben es nicht ganz! Wenn man genau dahinter schaut, bleibt aus dieser Anfrage nicht viel mehr übrig als Abänderungen von Maßnahmen, die Erhöhung von Entgelten und die verlängerten Laufzeiten. Solche Maßnahmen, meine Damen und Herren, kosten aber in der Regel mehr Geld, Geld, welches die Kommunen, Länder oder der Bund zu finanzieren haben. Man fragt sich natürlich auch, welche von den jetzt bestehenden Maßnahmen hier denn betroffen sein werden und was für eine Erfolgsquote, welche arbeitsmarktpolitischen Erwartungen denn hinter diesen neuen Maßnahmen stehen oder was gezielt damit erreicht werden soll. Irgendwie wird man das Gefühl nicht los, dass hier unter dem Deckmantel des öffentlichen Interesses und der Zusätz
lichkeit ein neuer, gesonderter Arbeitsmarkt entstehen soll.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, hören Sie doch endlich auf, in Ihren Anträgen den Menschen zu suggerieren, dass sie durch eine solche Tätigkeit eine in der Höhe ausreichende Rente erhalten werden. Selbst wenn diese betroffenen Menschen ein Leben lang in eine der hier angestrebten Maßnahmen verbleiben, werden diese Menschen mit solchen Maßnahmen nicht eine Rentenhöhe erreichen, die nicht einer zusätzlichen Aufstockung durch die Grundsicherung bedarf. Die erreichen Sie nur und ausschließlich, wenn sie wieder den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zurückfinden.
Kommen wir zu den gestellten Fragen! Da wundern wir uns eigentlich, warum Sie denn alle in dieser Form gestellt haben. Es sind neun Fragen, von denen die ersten sechs eine reine Abfrage von allseits bekannten Zahlen sind. Dort fragen sie ab, welche monatlichen Kosten für die Unterkunft entstehen, wie hoch ein Einkommen sein müsste, damit keine zusätzlichen Leistungen mehr durch den Staat zu erfolgen haben, ja, sie fragen sogar die bestehenden Tarifgruppen ab. Meine Damen und Herren von der LINKEN, kennen Sie denn diese Zahlen nicht, und wenn nein, hätte da nicht ein Anruf genügt, um sie zu bekommen? Das wäre mit Sicherheit einfacher gewesen, aber vielleicht wollten Sie ja auch den Senat und dessen Mitarbeiter mit ein wenig zusätzlicher Arbeit versorgen.
Die Fragen sieben, acht und neun, aus denen man etwas konkreter eine Antwort auf ihre Grundfrage hin hätte entnehmen können, sind nicht durch den Senat beantwortet. Genau deren Beantwortung aber wäre interessant gewesen, und vor allen Dingen hätte sie unter Umständen auch etwas Neues gebracht. Sie jedoch können das und bewerten diese Zahlen und ziehen daraus ihre Schlüsse. Das hat zum Ergebnis, dass diese Anfrage uns eigentlich nicht weiterhilft. Aus unserer Sicht wäre sie gar nicht notwendig gewesen.
Zum Antrag der SPD, hier geht das Ansinnen der Koalitionäre klar hervor: Maßnahmen mit längeren Laufzeiten in der Entgeltvariante unter dem Gesichtspunkt, dass es dabei auch noch zu Einsparungen kommt. Dieses Thema verfolgt die Koalition ja schon seit Längerem. Ihre Feststellung, dass dann die Menschen in der Regel aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II fallen, ist auch nichts Neues, sondern gewollte Normalität und ein Hauptgrund für alle Maßnahmen nach AGH-E. Aber, meine Damen und Herren, wenn auch das Arbeitslosengeld II entfällt, wenn auch das Wohngeld entfällt, spart doch im Endergebnis niemand dabei. Das Geld wird doch auf der anderen Seite wieder für diese Maßnahmen gebraucht. Diese Maß
nahmen kosten doch schließlich unter dem Strich mehr Geld, denn sonst würden die Teilnehmer doch auch weiterhin auf Zuzahlungen des Bundes angewiesen sein. Die, die dieses Mehr finanzieren müssen, sind wir, das sind der Bund, das Land und die Kommune. Wie hieraus dann positive fiskalische Effekte und zusätzliche Spielräume für die aktive Arbeitsmarktförderung entstehen sollen, das, meine Damen und Herren, würde auch uns brennend interessieren.
Darum kann ich auch feststellen, dass wir für Ihre erste Beschlussempfehlung einige Sympathie empfinden. Es kann zumindest nicht schaden, einmal zu prüfen, ob sich die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante durch Reduzierung der Kosten zum Beispiel für die Unterkunft fiskalisch neutral oder sogar positiv, sprich rückläufig, auswirken würde. Warum Sie dann jedoch umgehend in Punkt 2 den Senat bitten, das, was er auf Ihren Beschluss hin zu erarbeiten hat, jetzt auch gleich selbst zu bewerten und daraus Handlungsempfehlungen für Bremen und Bremerhaven abzuleiten, das bleibt für uns einfach rätselhaft.
Wenn hier einer das Ergebnis der Prüfung zu bewerten hat, dann, meine Damen und Herren, sind Sie es doch selbst. Dann ist es doch das Parlament und nicht der Senat. Dass Sie jetzt schon festsetzen, wie mit dem Ergebnis umzugehen ist, welches wir ja schließlich noch gar nicht kennen, nämlich nach Berlin in den Bundesrat zu gehen, ist irgendwie mittlerweile bei Ihnen auch nichts Neues, sondern schlicht Standard. Wenn Sie aber schon solche Vorschläge machen, dann sagen Sie doch auch gleich den Zweck und das Ziel dieser neuen oder abgewandelten Maßnahmen nach AGH-E! Wenn Sie so etwas machen möchten, dann muss man doch einfach auch wissen, dass dafür andere bestehende Maßnahmen nicht nur umgewandelt, sondern auch aufgegeben werden müssen. Ich hatte das Ihren Unterlagen, Ihren Anträgen nicht entnommen, aber insbesondere durch die Erklärungen von Frau Ziegert und Frau Schön bin ich da jetzt ein ganzes Stück weiter, und ich finde das gut, was hier gesagt worden ist.
Wenn man so etwas machen möchte, dann muss für uns, für die CDU, hierfür an erster Stelle das Ziel einer markt- und bedarfsgerechten Qualifikation stehen. Denken Sie daran, dass die Menschen, um die es Ihnen hier geht, eine solche Chance dringend brauchen! Neue Arbeitsplätze gibt es im Land Bremen genug, nur besetzen können wir diese nicht, insbesondere aus dem Kreis der Langzeitarbeitslosen. Dies zu ändern ist für uns ein Hauptanliegen künftiger Arbeitsmarktpolitik, und es wäre schön, wenn solche Maßnahmen entstehen, dass sie gerade dazu dienen.
Ihren Antrag können wir in dieser Form natürlich nicht mittragen, darum verbleibt uns nichts anderes als die Ablehnung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln hier heute das Tariftreuegesetz, das erste Mal in Kraft gesetzt 2002, dann 2009 geändert, und zwar auch mit unserer Zustimmung. Heute liegt uns erneut eine Änderung auf dem Tisch, und ich muss ganz ehrlich sagen, auch nach Ihren Debattenbeiträgen kann ich die beiden Dringlichkeitsanträge der Koalition immer noch nicht ganz verstehen.
Eine Mindestlohndebatte ist das hier mit Sicherheit nicht, sondern nur die Forderung an Betriebe, einen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen anzusetzen.
Im ersten Beschlussvorschlag fordern Sie den Senat auf, die im Gesetz geregelte Forderung an Unternehmen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mindestens 7,50 Euro zu zahlen, aufzuheben und dafür 8,50 Euro einzusetzen. Das heißt, wer keinen entsprechend vorgegebenen Lohn zahlt, bekommt keine öffentlichen Aufträge mehr. Nur, den Firmen, die Sie hier auffordern, ist das mit Sicherheit ziemlich egal. Schließlich und endlich ändert es nichts an deren eigenen Tarifverträgen, sondern einzig und allein, wenn sie öffentliche Aufträge im Land Bremen erhalten wollen, werden sie ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern – und zwar nur denen, die für diese Aufträge eingesetzt werden – mindestens 8,50 Euro bezahlen. Sie fordern also damit die Anbieter auf, die unter dieser Grenze liegen, teurer zu werden. Das ändert zwar die Höhe des Angebots, aber im Übrigen nichts. Zu bezahlen hat diese Mehrleistung dann ausschließlich der Senat.
Vielleicht kann uns der Senat ja einmal sagen, wie viele Firmen eigentlich in dem öffentlichen Aufgabenbereich ihre Leistungen unter dieser Lohngrenze von 8,50 Euro anbieten. Vielleicht kann er uns sagen, wie viele Menschen betroffen sind, welche Tätigkeiten sie anbieten, und wenn es zu dieser Erhöhung kommt, welche Summe dann auf den Haushalt des Landes Bremen zukommt, denn, wie gesagt, dieser Haushalt muss es tragen. Natürlich kann man auch einmal einen Gedanken darüber verlieren, ob Sie auf diesem Weg nicht vonseiten der Regierung versuchen, einen Eingriff in die Tarifautonomie bei anderen Unternehmen vorzunehmen. Ganz abwegig, Herr Dr. Kuhn, ist das zumindest nicht.
Ich schaue nicht immer nach Berlin! Ich schaue auch über die Landsgrenzen zu unsere Nachbarn, wissen Sie, und die machen es nicht!
Ganz am Rande: Die Lohnerhöhungen, die Sie hier einfordern, den Betroffenen aufzudiktieren und dann selbst bezahlen zu wollen, betragen immerhin bis zu 13 Prozent. Vielleicht feiern die Gewerkschaften ja, wenn Ihre Vermittlung Früchte trägt, dies auch noch als ihren Erfolg. Wenn Ihnen dies jetzt einfällt, und das auch noch als Dringlichkeitsantrag – Sie hätten Zeit genug dazu gehabt –, dann kann ich Ihnen nur ein Zauberwort sagen, und dieses Zauberwort heißt Wahl. Nun noch einmal ein kleines, nettes Wahlgeschenk, finanziert aus Steuermitteln, und einen ordentlichen Schlag extra aus dem Haushalt eines Notlagelandes!
Nein, ich habe gesagt, das fällt nur dem Haushalt zu!
Im ersten Beschlussvorschlag – dazu komme ich jetzt! – bitten Sie noch den Senat, mit den Gewerkschaften und den Interessenvertretungen Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel einer gemeinsamen Selbstverpflichtung, allen Beschäftigten, die für die öffentliche Hand im Land Bremen tätig sind, einen Mindestlohn zu zahlen, und zwar in Höhe von 8,50 Euro. Hier ist die Bestätigung. Es geht um das Bekenntnis einer Selbstverpflichtung, nicht um einen tariflich festgelegten Mindestlohn. Dann – da beginnt nun unser Unverständnis – fordern Sie im Beschlussvorschlag des zweiten Dringlichkeitsantrags, diesen Betrag von 8,50 Euro umgehend in erster Lesung im Gesetz festzuschreiben. Sagen Sie uns doch einmal, warum denn die Interessenvertreter aufgefordert werden, Verhandlungen zu führen, wenn Sie diesen Betrag sowieso bereits vor jedem Gespräch im Gesetz festschreiben! Sie werden verstehen, dass Sie uns für solche Spielchen nicht an Ihrer Seite haben!
Beim zweiten Beschlussvorschlag im ersten Antrag fragen wir uns dann ernsthaft, ob das vielleicht auch nur ein vorgezogener Aprilscherz ist. In der letzten Bürgerschaftssitzung haben Sie doch selbst beschlossen und damit den Senat aufgefordert, eine Bundesinitiative für die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns zu initiieren. Sie selbst haben dies hier beschlossen, und heute nun bedanken Sie sich bei demselben Senat, dem Sie diesen Auftrag ins Buch geschrieben haben, dass er Ihre Forderungen umsetzt. Da kann man nur sagen, dazu fällt einem wirklich nicht mehr viel ein! Hierzu werden Sie unsere Zustimmung hier und heute nicht bekommen.
Verbleibt der Änderungsantrag der LINKEN! Sie toppen den sozialen Mindestlohn so eben einmal wieder auf 10 Euro. Das kennen wir schon. Ich glaube, hier ist auch schon genügend dazu gesagt worden. Wir werden nicht weiter darauf eingehen, sondern lehnen auch diesen Antrag ab. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde es kurz machen! Herr Tschöpe, drehen Sie doch nicht einfach Aussagen, die hier vorn getroffen werden, so hin –
ja, ich komme damit! –, wie Sie sie gerade gern hätten. Mit den Spielchen habe ich weiß Gott nicht die Menschen gemeint,
sondern die Widersprüchlichkeit Ihrer beiden Anträge.
Im ersten Antrag sagen Sie ganz klar, dass hier mit den Interessenvertretern Gespräche aufgenommen werden sollen, um zu einem Ergebnis zu kommen. Zehn Sekunden später sagen Sie im zweiten Dringlichkeitsantrag, wir setzen diese 8,50 Euro fest. Warum sollen denn dann überhaupt noch Gespräche geführt werden? Das müssen Sie uns einmal erklären.
Ja, bitte!
Jetzt frage ich Sie einmal, Herr Dr. Kuhn: Die Beschäftigten, die für den öffentlichen Dienst tätig sind, bekommen die das über das Vergabegesetz geregelt, oder worüber? Das Vergabegesetz sagt doch, dass die Anbieter ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro bezahlen sollen.
Dann habe ich es falsch verstanden.
Das gebe ich ja zu, aber ich bin sehr erstaunt, dass Ihre eigenen Mitarbeiter unter 8,50 Euro bekommen!
Darüber könnte man wirklich einmal sprechen.
Auf den Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen, aber es ist eine gute Idee seitens der Grünen, das einmal zur Diskussion zu stellen.
Das Zweite ist: Wenn Sie das Entsendegesetz ansprechen, sollten Sie es richtig ansprechen. Weder Bulgarien noch Rumänien werden daran teilnehmen. Die Dinge, die am 1. Mai auf uns zukommen, betreffen Polen, Tschechien und Ungarn, aber Rumänien und Bulgarien sind davon immer noch ausgeschlossen. Wenn Sie das hier ansprechen, liegen Sie da vollständig falsch. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich wissen auch wir hier, dass die Kürzungen des Bundes Bremen und insbesondere Bremerhaven besonders hart treffen. 16,5 Prozent Arbeitslosigkeit in Bremerhaven sprechen da eine ganz eigene Sprache. Aber, meine Damen und Herren, die Kürzungen der arbeitsmarktpolitischen Mittel durch die Bundesregierung sind auch nachzuvollziehen. Die Arbeitslosigkeit ist von ehemals über fünf Millionen auf drei Millionen Arbeitlose gesunken. Da verwundert es doch nicht, dass sich diese Tatsache auch auf die Mittelbereitstellung des Bundes für diesen Bereich niederschlägt. Mit Kürzungen in diesem Bereich konnten wir alle rechnen. Auch wenn in Deutschland die Arbeitslo
sigkeit stark zurückgegangen ist, hat man in Bremen nicht viel davon gemerkt.
Ich komme doch dazu. Lassen Sie mich einfach aussprechen, Frau Schön! Das ist nicht so, weil es keine neuen Arbeitsplätze gibt, nehmen Sie einfach einmal Bremerhaven. In den Bereichen Wind, Metall, Tourismus, Dienstleistungen oder insbesondere im Hafen sind viele Arbeitsplätze frei, und Arbeitskräfte werden gesucht. Nur haben die Bremerhavener kaum etwas davon. Es hapert insbesondere vielfach an fehlenden Qualifikationen. Nur Beschäftigungsmaßnahmen, wie wir sie derzeit in großen Teilen betreiben, ob in Bremerhaven oder in Bremen, bringen uns hier nicht weiter.
Die Träger müssen verstärkt den Langzeitarbeitslosen etwas beibringen. Sie müssen diese Menschen für den ersten Arbeitsmarkt und für die Arbeitplätze fit machen, die nachgefragt sind. Frau Schön, wenn Sie dann von einem Skandal der Kürzung der 20 Millionen Euro des Bundes sprechen, frage ich mich eigentlich, wie Sie zu den Kürzungen im Bereich des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms, BAP, im Land Bremen stehen. Innerhalb der letzten drei Jahre haben Sie das BAP um 17 Millionen Euro gekürzt. Ich kann Ihnen auch klar sagen wie. 2007 waren es noch 36 Millionen, 2008 waren es noch 26 Millionen und 2010 noch 19 Millionen Euro. Das ist eine Gesamtkürzung von 47 Prozent! In Ihrer eigenen Darlegung der Erforderlichkeit der Ausgaben erläutern Sie doch selbst, dass die Landesmittel für das Programm auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden. Das zählt für Sie aber gar nicht. Da kommen, wie gesagt, die Kürzungen des Bundes gerade recht, um von den eigenen Verfehlungen ein wenig abzulenken.
Natürlich ist uns klar, dass das Land die bereits durchgeführten Kürzungen und die Kürzungen des Bundes nicht aus dem hohlen Bauch heraus verkraften kann. Machen wir uns auch nichts vor, auch in den nächsten Jahren wird es, was die Mittel betrifft, mit Sicherheit nicht einfacher. Obwohl das BAP zurückgefahren wurde, haben wir ernsthafte Befürchtungen von den Bremer Trägern damals nicht gehört. Es scheint so, als ob man dort mit den gekürzten Mitteln immer noch gut zurechtgekommen ist. Jetzt kommt die Bundeskürzung dazu. Das Geld reicht natürlich nicht mehr hinten und nicht mehr vorn. Ich kann Ihnen sagen, als ich gelesen habe, dass Sie die Lö
sung mit den 1,9 Millionen Euro gefunden haben, ich kann Sie eigentlich nur beglückwünschen. Ich finde, es ist ein toller Weg, den sie dort im Sinne der Arbeitsmarktpolitik beschritten haben.
Aber es zeigt auch ganz klar auf, dass eigentlich mit geringen Mitteln doch viel erreicht werden kann.
Ein „Weiter so“ wie bisher ist für uns kein guter Weg. Es ist einfach mehr als erforderlich, dass sich die Arbeitsmarktpolitik den gegebenen Umständen anpasst. Natürlich müssen Projekte, die sich über Jahre als sinnvoll erwiesen haben, erhalten bleiben. Wir werden aber nicht darum herumkommen, vieles kritisch auf seine Sinnhaftigkeit zu hinterfragen und unter Umständen auch aufzugeben. Es ist noch nicht lange her, da haben alle in diesem Land die Ein-EuroJobs verteufelt. Wenn man darüber nachdenkt, was ein großer Teil dieser Jobs den Menschen für ihre Zukunft bringt, dann sage ich Ihnen, zumindest nicht viel. Arbeit werden sie aufgrund einer Beschäftigung in diesem Bereich mit Sicherheit kaum finden.
Darum noch einmal: Wirken Sie verstärkt darauf hin, dass Maßnahmen so entwickelt und umgesetzt werden, dass sie den Teilnehmern auch eine reelle Chance bringen, aus dem Kreislauf Arbeitslosengeld II auszubrechen. Die LINKEN fordern hier mit ihrem Antrag jedoch, es einfach weiter so zu machen. Das hat mit realer Arbeitsmarktpolitik für uns nicht viel zu tun. Das ist Populismus und mit Sicherheit ein großes Stück zu kurz gegriffen. Wir lehnen deshalb diesen Antrag ab. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wie viele Bundesratsinitiativen von diesem Landtag in letzter Zeit initiiert werden. Noch erstaunlicher ist es, dass es hier laufend um Gesetze geht, die von der Großen Koalition in Berlin verabschiedet wurden, und zwar durch federführende Erarbeitung sozialdemokratischer Arbeitsminister.
Wenn man aber ernsthaft Ihr Anliegen verfolgt, wird man zumindest den Verdacht nicht los, dass Ihre eigenen Arbeitsminister in der Vergangenheit in Berlin aus Ihrer Sicht nicht gerade allzu viel richtig gemacht haben können. Dabei haben gerade diese Minister eines mit Sicherheit nicht: Sie haben sich bei ihren Entscheidungen nicht von der CDU unter Druck setzen lassen. Nein, meine Damen und Herren, die Herren Müntefering, Clement und Scholz haben sich – zu diesem Schluss kommt man schon zwangsläufig – nicht einmal von Ihnen beeinflussen lassen. Dieses Gesetz zur Bezugsdauer ist in veränderter Form doch erst seit dem Jahr 2008 in Kraft. Große Teile davon wurden noch durch den Altvorsitzenden der SPD Herrn Beck, und den DGB auf den Weg gebracht.
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Gesetze der Regel nach eine etwas längere Geltungsdauer haben. Auch wenn Sie hier heute mit den Ergebnissen nicht einverstanden sind, zum Zeitpunkt des Entstehens dieser Gesetze haben Sie sich mit keinem Wort gemeldet, wobei da auch keine Wahl war. Sol
che Ansinnen, solche Versprechen werden da lieber vor einer Wahl aus dem Hut gezaubert, dem ernsthaften Anliegen dienen sie wahrlich nicht. Das, was Sie hier heute wieder abändern wollen, ist ein Kind mit der klaren Handschrift der SPD und sonst nichts!
Dabei debattieren wir hier heute über ein Thema, das für jedes Bundesland von großer Bedeutung ist. Verlängerung des Arbeitslosengeldes I bedeutet schlicht und einfach die sofortige Entlastung der Landeshaushalte, und zwar im erheblichen Maße. Natürlich ist die logische Folge, dass der Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit entsprechend belastet wird und damit, weil der Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit wohl nicht allzu viel hergibt, der Bund in die Pflicht genommen werden soll. Darauf kann man eigentlich zurzeit nur kommen, wenn man selbst nichts mehr zu sagen hat. Man muss sich schon fragen, woher denn das Geld kommen soll. In leere Taschen zu greifen, macht wenig Sinn.
Ich will hier nicht verschweigen, dass es auch bei uns unterschiedliche Auffassungen gibt, was die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und die Arbeitslosenversicherung betrifft. Nehmen wir doch einmal die sogenannten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, ABM, 50 plus, Bürgerarbeit. Die Beschäftigungsdauer beträgt hier einen längeren Zeitraum. Sozialabgaben werden abgeführt, aber Arbeitslosenversicherung wird hier nicht abgeführt, selbst wenn die Kommunen, das Land, dies auf eigene Rechnung machen wollte, was sich bestimmt lohnen würde. Es geht nicht, da der Bund, das Gesetz dies nicht zulassen. Dies hat zur Folge, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zwar längerfristig sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, sie oder er jedoch keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I hat und auch die Betreuung durch die Agentur für Arbeit entfällt.
Das heißt, wenn die Tätigkeiten enden, fallen die Betroffenen zurück in das Arbeitslosengeld II und damit den Kommunen wieder zur Last. Darüber könnte man auf Landesebene wahrlich diskutieren und nach Lösungswegen suchen. Die Frage bleibt jedoch, wer dies hier mit wem regeln soll. Vielleicht würden daraus auch Ansätze entstehen, die eine Bundesratsinitiative begründen könnten. Die schlichte Forderung danach, wohl wissend, dass es mit Sicherheit sofort an den Finanzierungsmöglichkeiten scheitert, tragen wir nicht mit.
Dann Ihre zweite Forderung, höhere Beteiligung des Bundes beim Wohngeld! Da sprechen Sie natürlich jedem Kämmerer aus der Seele. Wir gehen mit Ihnen konform, dass es dort Verhandlungsbedarf gibt, sodass zumindest nicht noch weitere Kürzungen auf uns zukommen, die von den Kommunen nur schwer aufzufangen sind.
Der Deutsche Städtetag bestätigt, dass immer mehr Städte für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen
zahlen. Der Deutsche Städtetag hat auch schon entsprechende Forderungen aufgestellt, denn – das müssen Sie bedenken – der Bund ist nur für die Leistungen zum Lebensunterhalt, das heißt, für das Arbeitslosengeld II verantwortlich. Das Wohngeld, die Kosten der Unterkunft, tragen dem Gesetz nach die Kommunen. Wir müssen eigentlich froh sein, wenn sich der Bund überhaupt noch daran beteiligt und hoffen, dass es nicht weitere Kürzungen gibt.
Vielleicht müssen wir auch einmal schauen, wie es denn um unsere Mieten steht. Vielleicht sind auch die zumindest in bestimmten Bereichen zu hoch. Vielleicht sollte man einmal überprüfen, ob Verdienstmöglichkeiten, und damit meine ich die Zuverdienste bei Hartz IV, nicht mindestens zu einem kleinen Teil auf das Wohngeld angerechnet werden könnten. Derzeit mindert dieser Zuverdienst ausschließlich das Arbeitslosengeld II. Meine Damen und Herren, diese Themen bedürfen zuerst einmal einer Überlegung, einer Klärung und dann einer Lösung, Wege aufzuzeigen und unter Umständen entsprechend einzufordern.
Wir wollen natürlich eine Initiative zur Wahl im Bundesrat, und Sie wollen sie sofort. Wir sagen, machen Sie erst einmal Ihre Arbeit vor Ort, und lehnen Ihren und auch den FDP-Antrag ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden sich nicht wundern, dass ich zu diesem Thema eine etwas andere Meinung habe. Auch die CDU hat da eine etwas andere Meinung. Obwohl ich Ihnen, Frau Ziegert, in vielen Dingen zustimmen kann, wundert mich doch Ihr Einstieg hier, weil Sie da sagen, dass Sie auf dieses zusätzliche Instrument eigentlich hätten verzichten können. Ich frage mich dann natürlich: Warum hat sich Bremen dann dafür beworben? Dann hätten Sie doch gleich einschreiten können, dann wäre das gar nicht passiert, und dann hätten wir hier Bürgerarbeit nicht gehabt, und man wäre Ihrem Wunsch des Verzichtens mit Sicherheit nachgekommen. Bürgerarbeit ist ein relativ neues Instrument im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, eine Möglichkeit für Menschen, die es aufgrund ihrer oft fehlenden Kenntnisse oder Lebensumstände schwer haben, auf dem regulären Arbeitsmarkt eine Beschäftigung gegen Entgelt zu finden. Bürgerarbeit bedeutet – das ist hier schon richtig gesagt worden –, bis zu drei Jahren 20 bis 30 Wochenstunden einer sozialversicherungspflichtigen gemeinnützigen Arbeit nachzugehen. Bürgerarbeit bedeutet aber auch, wieder den Kontakt zum Arbeitsleben und damit zu einer neuen Gemeinschaft zu finden. Bürgerarbeit bedeutet, wieder über Qualifikation die Möglichkeit zu bekommen, sich von der staatlichen Alimentation zu lösen. Bürgerarbeit bedeutet eine Chance auf eine neue Lebensqualität.
Bürgerarbeit ersetzt keine Maßnahmen. Bürgerarbeit ist vorerst ausschließlich ein Modellprojekt. Was passiert? Nach einem vierstufigen aufeinander aufbauenden System wird jedem Arbeitslosen, unabhängig von seiner Rechtskreiszugehörigkeit, ein auf seine individuelle Situation zugeschnittenes Angebot gemacht. Ich spare mir die Aufzählung zu den einzelnen vier Stufen. Bemerken sollte man jedoch, dass während des gesamten Verlaufs immer die Eingliederung erwerbsfähiger langzeitarbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt das Ziel ist und absoluten Vorrang hat. Über die Vergütung kann man sich mit Sicherheit streiten. Sie kann zum Beispiel, wie hier auch schon angeführt wurde, durch bestimmte Möglichkeiten, die das Gesetz hergibt, verändert werden. Sie kann, braucht es aber nicht. Die Bürgerarbeit wurde nicht bundesweit eingeführt, die Städte mussten sich darum bewerben. Hier sage ich auch einmal Danke für die gute Arbeit des Senats, denn das ist keine Selbstverständlichkeit gewesen, dieser Zuschlag war eben nicht selbstverständlich. Die Städte, die den Zuschlag für ihre Bewerbung für Bürgerarbeit erhalten haben, können einen großen Teil der Form der Umsetzung der Bürgerarbeit, insbesondere was die Bezahlung betrifft, selbst bestimmen. Bremen geht einen Weg, durch den es möglich ist, durch Anpassung an die örtlichen Tarife der spä
teren Institutionen, die diese Menschen beschäftigen, für den einzelnen Arbeitsplatz eine finanzielle Erhöhung durch Zahlung des dort gültigen Tarifs zu erhalten, die dann den Betroffenen zugutekommt.
Bremerhaven geht da einen anderen Weg. Hier wird Bürgerarbeit über Träger durchgeführt, die natürlich – das muss man ganz deutlich sagen – über viel Erfahrung und Kompetenz und auch über die Unterstützungsmöglichkeiten verfügen, die diese Menschen während der Maßnahme benötigen. Das bedeutet aber, dass Zuverdienstmöglichkeiten hier nicht gegeben sind. Ein Land, meine Damen und Herren, zwei Städte und zwei verschiedene Verfahren, das macht es mit Sicherheit nicht einfacher.
Die erste Phase der Bürgerarbeit ist angelaufen, und wir können davon ausgehen, dass in beiden Städten die geplanten Zahlen – in Bremerhaven 210, in Bremen 200 – umgesetzt werden. Bürgerarbeit – auch das muss gesagt werden – ist freiwillig, was gut ist, weil Freiwilligkeit auch etwas mit Motivation zu tun hat. Deshalb kann man sich aber trotzdem nicht selbst herbeigeführte Verfehlungen leisten. Wenn das der Fall ist, greift das Prinzip des Forderns und Förderns, und die Betroffenen haben wie auch bei anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Sanktionen zu rechnen. Hier sehen wir die Chancen, die dieses Programm für Langzeitarbeitslose beinhaltet. Über den gesamten Zeitraum wird immer die Integration in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt. Bürgerarbeit macht keinen Unterschied zwischen Jung und Alt, zwischen Mann oder Frau, Bürgerarbeit kann für jeden eine Chance sein.
Für DIE LINKE ist das alles zu schlecht. DIE LINKE fordert die Dinge, die weder finanzierbar noch umsetzbar sind, und verspricht, dass sie auch nur den geringsten Teil dieser Versprechungen umsetzen können, bleibt immer zweifelhaft. Man muss sich fragen, warum diese Anfrage in dieser Form überhaupt in diesem Haus gestellt wurde. Die Antworten hätten Sie doch umgehend aus der Verwaltung erhalten können. Nein, Sie wollen dieses Projekt einfach auf diesem Weg grundsätzlich schlechtmachen. Eine solche Vorgehensweise ist einfach zu wenig, zu durchsichtig und vor allen Dingen nicht angebracht. Es gibt genügend Städte – Sie haben es angeführt –, in denen DIE LINKE mitregiert. Wir werden sehen, wie Sie sich dort, wo Sie in der Verantwortung stehen, verhalten werden. Sie haben das Beispiel Berlin genannt, schauen wir uns doch auch einmal die anderen Städte an! Wie gesagt, wir sehen in diesem Programm Chancen. Diese Chancen werden wir unterstützen, und ich hoffe, dass auch in diesem Haus für die Bürgerarbeit ein großer Konsens herrscht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schön, Frau Ziegert, ich bin ja eigentlich zuerst davon ausgegangen, dass wir uns irgendwo finden könnten und vielleicht sogar etwas Gemeinsames machen könnten. Das hätte mich sehr gefreut. Dann haben wir aber festge
stellt, dass wir uns dort doch nicht nähergekommen sind. Wir stimmen in vielen Dingen überein, das ist einfach festzustellen.
Lassen Sie mich für die CDU eines vorab klar und deutlich sagen: Wir wollen auch keine miserabel bezahlte Zeitarbeit. Wir wollen auch nicht, dass Zeitarbeitsfirmen zwecks Lohndumpings in der eigenen Firma gegründet oder betrieben werden. Wir wollen auch, dass den schwarzen Schafen das Handwerk gelegt wird.
Wir vergessen aber auch nicht, dass gerade die Instrumentarien Kurzarbeit, Konjunkturpaket II und natürlich Zeitarbeit dazu beigetragen haben, dass unser Land die Finanz- und Wirtschaftskrise so gemeistert hat, wie sie sie gemeistert hat. Wir wissen auch, dass die schwarzen Schafe nicht in der Überzahl, sondern eine Minderheit sind. Der größte Teil der Zeitarbeitsfirmen arbeitet auf einer soliden seriösen Basis. Wenn man Ihren Antrag erst einmal überfliegt, dann aber die Ausführungen hört, kommt man fast auf den Gedanken, dass Zeitarbeit für Sie generell schlecht ist. Selbst das IAB stellt in einer Presseinformation am 29. Juni 2010 fest, dass Leiharbeit zwar keine Brücke, aber ein begehbarer Weg in die Beschäftigung ist. Machen wir uns doch nichts vor! Befristete Beschäftigungen, Leih- oder Zeitarbeit sind eines der wichtigsten Instrumente für die Unternehmen, um personalpolitisch flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Natürlich steht für uns außer Frage, dass Leiharbeit, auf mittlere Sicht gesehen, natürlich die Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose erhöht.
Sie fordern für Leiharbeiter die gleichen Löhne wie für Stammbeschäftigte. Das würden wir uns auch jederzeit wünschen. Jederzeit! Nur wird es in vielen Bereichen wohl kaum dazu kommen, da die Leiharbeiter dann einfach teurer wären als die einzelnen Stammbeschäftigen, und kleine und mittlere Unternehmen können sich das wahrscheinlich nicht leisten. Da muss man zumindest einmal überlegen. Die Anzahl der Leiharbeiter im Jahr 2010 ist um 34 Prozent gestiegen.
Wenn man jetzt zu der Beschlussfassung Ihres Antrags kommt, merkt man schnell, wohin der Zug eigentlich fahren soll. Das ist der Grund, warum wir hier nicht übereinstimmen. Sie möchten die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns beschließen, nicht mehr für Zeitarbeiter, die werden hier nicht mehr genannt, sondern es wird nur noch der allgemeine Mindestlohn genannt. Darum geht es Ihnen, nicht um die Leih- oder Zeitarbeit, wie in der Überschrift genannt, sondern um den allgemeinen Mindestlohn für alle.
Mindestlohn ist für uns immer die Anpassung eines Lohns an der untersten Grenze. Alles, was darüber liegt, ist auch heute noch ausschließlich Sache der
Tarifpartner. Wir wüssten doch gern, was Sie denn unter Mindestlohn in diesem Bereich verstehen. 7,50 Euro oder doch lieber mehr? Wie gesagt, das Aushandeln von Lohntarifen ist ureigenste Sache der Tarifpartner, und die haben das in diesem Bereich längst getan, und zwar alle drei großen Gewerkschaften. Die Erhöhung der Entgelte wurde durch die IG Metall, ver.di und die christlichen Gewerkschaften festgelegt. Sagen Sie uns also doch einmal, was Sie sich als Mindestlohn vorstellen, und sagen Sie uns doch, ob diese Gewerkschaften – schließlich alle für diesen Bereich zuständig –, die diese Löhne ausgehandelt haben, es aus Ihrer Sicht gar nicht können und eigentlich der Staat dafür zuständig sein sollte! Wir finden es einfach wirklich schade, dass ein so ernstes Thema von Ihnen auf diese Art und Weise behandelt wird.
Es gibt aber gute Gründe, Zeitarbeit ins Entsendegesetz aufzunehmen. Mit der Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zum 1. Mai 2011 droht der deutschen Arbeitsbranche und den dort beschäftigten Menschen ein ruinöser Wettbewerb durch Dumpinglöhne insbesondere osteuropäischer Wettbewerber. Darum wollen wir mit der Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Entsendegesetz gleiche Wettbewerbschancen gewährleisten, da dann ja für die neuen Wettbewerber ein Mindestlohn Anwendung finden würde, der für alle Zeitarbeiter gilt, auch für die, die nach Deutschland entsandt werden.
Auf den Antrag der FDP gehe ich hier nicht weiter ein. Meine Damen und Herren, Sie kennen die Diskussion in Berlin, die FDP ist auch dort der Blockierer, also werde ich mich mit diesem Antrag hier nicht beschäftigen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mich hier so umschaue, denke ich daran, dass draußen eine große Weihnachtsfeier laufen muss.
Ob auf unserer Seite oder auf der anderen Seite! Ganz so viele sind zumindest nicht mehr hier. Es ist eigentlich schade, weil Arbeitsmarktpolitik doch ein wichtiges Thema ist.
Das ist ganz lieb von Ihnen, Herr Fecker!
Eines vorweg, damit wir hier nicht auf dumme Bemerkungen kommen. Die CDU hat sich bei Maßnahmen, die zum Inhalt gezielte Qualifikationen haben, nie verweigert. Die Fachkräfteinitiative wurde von uns immer positiv begleitet. Wir haben hier und an anderer Stelle aber auch immer gesagt, dass wir endlich verstärkt in diese Richtung, in die Richtung Qualifikationen agieren müssen.
Jetzt zu diesem Antrag! Da kann man einfach nur sagen, ein altes Sprichwort wird wahr, was lange währt, wird endlich gut. Ich will einmal sagen, es scheint so, als ob Sie langsam begreifen, dass nicht Beschäftigungspolitik das Allheilmittel ist, was nicht bedeutet, dass dies in vielen Dingen sinnlos ist, sondern dass nur mit einer markt- und bedarfsgerechten Qualifikation ein Schlüssel zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt besteht,
und zwar bei den Maßnahmen und in der Wirtschaft. Nur wer ausreichend qualifiziert ist, hat zumindest die Chance, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen und wieder für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Ich sage hier nichts Neues, sondern wir haben hier und anderswo nie eine andere Meinung vertreten,im arbeitsmarktpolitischen Bereich, aber auch zum Beispiel beim Einsatz und der Durchführung verstärkter Angebote beruflicher Bildung im Bildungsurlaub!
Aufgrund des erkennbaren bundesweiten Aufschwungs auf dem Arbeitsmarkt, aber auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels in Deutschland klagen immer mehr Betriebe über den Fachkräftemangel. Die Zahl der nur mit Verzögerung oder der definitiv nicht besetzbaren Stellen aus eigenen Ressourcen liegen bundesweit im hohen sechsstelligen Bereich.
Laut Bundesagentur für Arbeit stagniert jedoch im Land Bremen die Arbeitslosenquote seit über einem Jahr bei plus/minus 11,7 Prozent. Trotz dieser hohen Arbeitslosigkeit, in Bremerhaven beträgt sie sogar 16,5 Prozent, haben die Unternehmen in Bremen und Bremerhaven Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden. Vor allem in der Windkraft und im Hafenlogistikbereich fehlt entsprechendes Fachpersonal.
Gemäß dem Bericht des IAB, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, aus dem November 2010 gibt es rund 800 000 offene Stellen in Deutschland. Das sind 27 Prozent mehr als im Vorjahr, und in der Industrie liegt das Stellenangebot in diesem Jahr sogar bei 70 Prozent über dem Vorjahr.
Obwohl der Qualifizierungsbedarf bei den Langzeitarbeitslosen besonders hoch ist, erleben wir und stellen fest, dass gerade die Menschen aus diesem Bereich entsprechende Angebote nur im sehr geringen Maße annehmen. Dabei stellen alle Fachinstitute fest, dass künftig immer verstärkter ungelernte und angelernte Kräfte auf dem Arbeitsmarkt kaum noch eine Chance haben. Es mögen genug Akademiker da sein, aber in Deutschland fehlen rund 30 000 Ingenieure. Wir müssen im Land Bremen die Zahl der Studienanfänger in den mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern wie Nanotechnologie, Logistik und Biomaterialphysik erhöhen, wir müssen mehr internationale Studierende gewinnen, und wir müssen die Abbrüche bei den Studierenden verringern.
Der Anteil der Arbeitskräfte im Alter von 50 bis 64 Jahren wird aus unserer Sicht steigen. Gerade der ältere Mensch verfügt aber über umfassendes Wissen und Erfahrung. Die lebenslange Qualifizierung ist notwendiger denn je. Um die Erwerbsquote von Frauen zu erhöhen, muss man die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, und zwar dringend.
Deswegen können wir das hier aber noch einmal diskutieren. Ich denke, das dürfte nicht die Schwierigkeit sein, weil es hierher passt.
Bevor dies alles doch hoffentlich auch in Angriff genommen und mit geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen begonnen werden kann, ist eine kurzfristige, möglichst genaue Bedarfsanalyse der Branchen in Bremen und Bremerhaven, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, natürlich unter enger Einbindung der Kammern vorzunehmen. Ich kann hier sagen, dass Sie uns mit Ihrem Antrag eigentlich zuvorgekommen sind. Damit können wir aber gut leben. Wir legen jedoch großen Wert darauf, dass Sie nicht nur allein auf die Wirtschaft schielen und dies
auffordern, sondern dass Sie hier insbesondere auch Ihre eigenen Möglichkeiten mit einbringen.
Den Antrag sehen wir jedoch als ein starkes Signal für den richtigen Weg, der zukünftig eingeschlagen werden sollte. Darum werden wir diesem Antrag auch voll und ganz überzeugt zustimmen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es auch ganz kurz. Frau Ziegert, nichts wird besser, wenn man etwas behauptet, das ein anderer nicht gesagt hat. Ich habe gestern in der Haushaltsdebatte ganz klar gesagt, auch für die Beschäftigungsträger, dass Mittel im BAP gekürzt worden sind, die diese jetzt in eine Situation bringen, die wirklich nicht gut ist und wo viele daran denken, dass sie unter Umständen ihre Tätigkeit einstellen. Dazu stehe ich heute und gestern, und dazu werde ich auch morgen stehen. Darauf können Sie sich verlassen!
Ich habe gestern aber auch ganz klar gesagt, dass wir hohen Wert auf mehr Qualifikation legen. Ich habe
gesagt, dass Beschäftigung, die vollständig sinnlos ist, überdacht werden muss, ob wir sie in dieser Art und Weise, wie sie derzeit durchgeführt wird, auch weiter durchführen. Auch bei dieser Meinung bleibe ich, weil ich ganz einfach denke, dass nur Beschäftigung uns aus der Misere hilft.
Natürlich bin ich dafür, mit den Betrieben zu sprechen, natürlich bin ich dafür, die Betriebe auch aufzufordern, ihre Ausbildungsplätze einzurichten und Ausbildung durchzuführen. Nur eines sage ich auch: Auch die Verwaltung hat die Verpflichtung, in ihren Maßnahmen, in ihren Arbeitsprogrammen verstärkt auf Qualifizierung hin zu arbeiten, weil nur – und dabei bleibe ich – das der Weg ist, den wir in diesem Land brauchen, um wieder Arbeitskräfte zu bekommen, und zwar in der Stadt Bremen und in der Stadt Bremerhaven, die dort nicht nur ihr Auskommen finden, sondern auch den Haushalt so stützen, dass es ihnen mit Sicherheit hinterher ein bisschen besser gehen wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen, man lernt ja eigentlich nie aus. Ich habe gerade eben intensiv zugehört und festgestellt, im Sozialbereich und in der Arbeit ist in diesem Land alles vollständig in Ordnung und auf dem Weg nach vorn. Sie müssen schon gestatten, dass wir das etwas anders sehen!
Wenn wir über diesen Haushalt reden, kommen wir ja an dem Bereich Soziales nicht vorbei, obwohl uns dazu kaum noch Worte einfallen: Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ich vor dreieinhalb Jahren meine erste Sitzung in der Sozialdeputation wahrgenommen habe, da gab es sehr große Sprüche von Ihnen. Der erste lautete: „Endlich keine CDU mehr!
Endlich haben wir einen Haushalt aufgestellt, der auch über ausreichende Mittel für diesen Bereich verfügt, und – und zwar nur aus Vorsicht – eine Sicherungsreserve von über 80 Millionen Euro eingebaut. Die brauchen wir natürlich nicht, aber wir haben sie aus Vorsicht eingebaut.“ Was ist passiert? Es hat kein gutes halbes Jahr gedauert, da hatten Sie diese über 80 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben, da waren sie weg!
Wer jetzt erwartet hätte, dass zumindest der folgende Haushalt einigermaßen verlässlich aufgestellt wurde, wurde leider erneut enttäuscht. Zwar haben Sie jedes Jahr den Haushaltsanschlag erhöht, von 2009 auf 2011 allein um rund 100 Millionen Euro, es kommen aber immer noch die Risikoreserve und unter Umständen Nachtragshaushalte dazu, wobei es wohl wirklich besser und ehrlicher wäre, diese doch gleich als Festbetrag in den Haushalt mit einzufügen. Wenn das dann immer noch nicht reicht, wird eben noch einmal zusätzlich ein Nachtragshaushalt fällig, und zwar allein für Bremen in diesem Jahr wieder in vielfacher Millionenhöhe. Ich frage mich ernsthaft: Wo
bleibt denn endlich Ihr großmundig angekündigter ausreichender Haushalt?
Es scheint aber ja so, als hätten Sie Angst, mit der Wahrheit herauszurücken, oder können Sie wirklich so schlecht rechnen beziehungsweise vorausplanen – wovon ich nicht ausgehe –, dass man sich auf Ihre selbst vorgegebenen Summen nicht verlassen kann?
Dass Stadtstaaten unter höheren Sozialhilfekosten leiden, wissen wir auch, aber müssen wir denn der Spitzenreiter in Bezug auf die Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland sein? Müssen wir denn auch noch die höchsten Sozialleistungen in Deutschland bereitstellen? Wir fragen uns: Wo bleibt überhaupt bei Ihnen auch nur der kleinste Ansatz zum Sparen?
In Westdeutschland, okay! Jetzt stimmt es dann wieder!
Wäre es denn nicht zumindest höchste Zeit, die Dinge auf den Prüfstand zu stellen? Wir erwarten diesbezüglich von Ihnen nichts, und da, wo man die Menschen aus dem Sozialhilfesystem herausbekommen könnte, indem man versucht, sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, fahren Sie die Mittel extrem zurück.
Hören Sie endlich auf zu erklären, dass das, was Sie hier vornehmen, keine Kürzungen sind, und begründen Sie sie schon gar nicht damit, dass in den vergangenen Haushalten Rest- und zusätzliche Mittel enthalten waren! Rest- und zusätzliche Mittel können auch nur zusätzlich verbraucht werden. Diese Mittel können nur einmal ausgegeben werden, stehen also nur für einen kurzen, begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Man muss sich doch fragen, ob Sie damit nicht etwa langfristige Projekte finanziert haben, ohne auch nur im Geringsten an die Folgefinanzierung zu denken! Sie haben doch selbst im Produktplan 31 bestätigt, dass Sie die Mittel auf ein Minimum zurückgeführt haben. Was soll denn dieser Hinweis, außer dass Sie zugeben, die Mittel gekürzt zu haben? Anscheinend gilt bei Ihnen aber nicht einmal mehr das eigene geschriebene Wort.
Wenn Sie Ihre Haushaltssätze von 2007/2008 beibehalten hätten, gäbe es heute keinerlei Probleme bei den Trägern. Das beste Beispiel haben wir doch in der letzten Deputation erlebt: Da demonstrierten rund 2 000 Menschen, Vertreter dieser Träger dür
fen uns dann in der Deputation ihr Anliegen vortragen. Sie, Frau Ziegert, als Vertretung für die Senatorin, beginnen natürlich erst einmal mit der Beschimpfung der Kürzungen im Bundesbereich und bekommen dann von einer Sprecherin der Träger zu hören, ich zitiere: „Sie müssen hier etwas falsch verstanden haben. Wir sind nicht hier wegen der Kürzungen auf Bundesebene, wir sind hier wegen der Kürzungen, und zwar teilweise auf Null, der Landesmittel.
Das ist der Grund, warum bei uns die Projekte in höchster Gefahr sind.“ Bei diesem Beitrag hätten Sie von der SPD und von den Grünen einmal Ihre Gesichter sehen sollen!
Lassen Sie sich sagen, entgegen Ihrer laufenden Behauptung, beim Arbeitsressort nicht einzusparen, auch der letzte Träger in unserem Land weiß mittlerweile, dass Sie die Landesmittel gekürzt haben. Wir sagen aber auch hier und heute, und zwar zum x-ten Mal: Arbeitsmarktpolitik muss sich zwingend ändern. Auch wir haben den Beschäftigungsmaßnahmen überwiegend zugestimmt. Auch wir erkennen die Sinnhaftigkeit von Beschäftigungsmaßnahmen für eine bestimmte Klientel an, aber deutschlandweit beträgt die Zahl der Arbeitslosen keine drei Millionen mehr, und dazu kommt ein Fachkräftemangel. Überall gehen die Arbeitslosenzahlen nach unten, nur in Bremen nicht, in Bremen stagnieren diese Zahlen. Sie nehmen im ersten Arbeitsmarkt nicht ab, und sie nehmen schon gar nicht im zweiten Arbeitsmarkt ab, und in Bremerhaven steigen sie im zweiten Arbeitsmarkt sogar noch an.
Auch Sie lesen doch täglich in der Zeitung Berichte über die neuen Stellen! Windkrafttechnik, Lebensmitteltechnologie, der Hafen kommt wieder in Schwung, und der Tourismus ist auf dem Weg nach oben. Wenn Sie sagen, Herr Senator Günthner, dass wir dadurch Arbeitsplätze dazugewonnen haben, dann sage ich natürlich: Ja, nur unsere Bürgerinnen und Bürger haben kaum etwas davon, wie man ja an den gleichbleibenden Arbeitslosenquoten gut erkennen kann! Anscheinend profitieren ausschließlich andere davon. Genau hier muss sich künftig der Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik verändern, und hier muss er ansetzen.
Wir müssen die Menschen in unserem Land dazu bringen, verstärkt in diesen Arbeitsmarkt hineinzukommen. Das stärkt nicht nur deren Selbstbewusstsein, es hätte auch wahrlich gute Auswirkungen auf Ihren Haushalt. Aber irgendwann – und zwar eher, als Sie denken – wird Sie die Realität einholen! Ich bin dann auf Ihre Erklärung gespannt. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 ist bundesweit wieder eine Entspannung, unter anderem auf dem Arbeitsmarkt, klar erkennbar. In allen Bundesländern ist ein Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, sodass sich die Arbeitslosenquoten langsam den Werten vor der Krise annähern, sie teilweise schon erreicht haben, und – auch das ist der Fall – teilweise auch schon besser sind.
In Bremen – auch wenn die Antwort versucht, es anders zu umschreiben – ist dieser Trend noch längst nicht angekommen. Die Arbeitslosenquote stagniert hier bei circa 11,7 Prozent, und das seit weitaus mehr als einem Jahr. Damit liegt Bremen ganz weit hinten im Vergleich der deutschen Städte, von Bremerhaven will ich erst einmal gar nicht sprechen, rund 16,5 Prozent Arbeitslose, dazu muss man, glaube ich, nicht mehr allzu viel sagen.
Die Zahl von unter drei Millionen Arbeitslosen ist unterschritten, und damit sollten sich eigentlich alle – auch hier im Haus – freuen. Wie das aber so ist: Wo Freude ist, da gibt es natürlich auch Neid. Da meldet sich bereits jemand, der reklamiert aus dem fernen Moskau erst einmal den Erfolg für sich und verweist klar auf die Agenda 2010. Wenn es denn so ist, sollen Sie sich von der SPD auch eindeutig für die Agenda 2010 aussprechen, und – das hat es natürlich zur Folge – auch für Hartz IV!
Zumindest deutet die Stimme aus Moskau an, dass Hartz IV in erster Linie sein Werk ist und dass die SPD dafür steht. Ich hoffe zumindest nicht, dass die bekannte Stimme des Altkanzlers demnächst auch noch Herrn Hartz für das Bundesverdienstkreuz vorschlägt.
Wenn man die Presse verfolgt, liest man ständig von neuen Arbeitsplätzen. Allein die neuen Energien werden als wahre Jobbeschaffer gepriesen, und das sind sie auch. Nur an der Arbeitslosigkeit in unse
rem Land hat diese Tatsache, haben diese neuen Jobs nichts geändert. Lesen wir dann den Benchmarkbericht 2009 aufmerksam, wirft auch gerade dieser Bericht kein gutes Licht auf die Arbeitsmarktpolitik im Land Bremen. Die Anstrengungen des Senats bleiben in vielen Bereichen der Arbeitsmarktpolitik hinter den Erwartungen im Land Bremen zurück. Sowohl die Ausschöpfungs- als auch die Eingliederungsquote, die als Indikator des Erfolgs der regionalen Arbeitsmarktpolitik gelten, sinken weiter.
Anmerken muss man hier jedoch auch, ob es überhaupt noch Sinn hat, einen Bericht auf den vorhandenen Grundlagen zu erstellen. Die Antwort des Senats weist deutlich auf die Schwierigkeiten bei der Verwertung und Anwendung der vorhandenen vergleichbaren Kennzahlen mit anderen Städten hin. Miteinander verglichen werden hier sowieso nur noch München, Berlin und Bremen. Ob diese Städte überhaupt miteinander vergleichbar sind, ist aus unserer Sicht doch zumindest stark zu bezweifeln. Da muss man sich fragen, was ein auf dieser Grundlage basierendes Benchmarking überhaupt bezwecken soll.
An einem Beispiel möchte ich das Ganze einmal verdeutlichen. Unsere Frage 1 bezieht sich auf die Eingliederungsquote. Klar geht aus der Antwort hervor, dass die Eingliederungsquote in Bremen gesunken ist. Dann verweist man jedoch darauf, dass dies in München auch der Fall ist. In München hat man aber bei 1,36 Millionen Einwohnern nicht einmal eine halb so hohe Arbeitslosenquote! Wenn man hier auch nur annähernd einen solchen Prozentsatz wie in München erreichen sollte, bräuchten wir über solche Themen doch gar nicht mehr zu diskutieren. Insgesamt waren in München 56 000 Personen arbeitslos gemeldet, in Bremen und Bremerhaven 40 000, Frau Ziegert. München hat 1,3 Millionen Einwohner und 4,9 Prozent Arbeitslosigkeit. Das Land Bremen hat derzeit eine Arbeitslosenquote von 11,7 Prozent bei 660 000 Einwohnern. Wenn Sie dann in Ihrer Antwort darauf verweisen, dass auch bei den ARGEn die Eingliederungsquoten nach unten gehen und somit einen Trend im Land Bremen aufzeigen, sagen wir, klar, das ist richtig. Dieser Trend ist aber ein schlechter, und darum muss man versuchen, ihn zu verändern, und zwar hier in Bremen und nicht in München.
Dann immer wieder die gleichen Erklärungen! Was nützen die ewigen Hinweise auf Änderungen der EURichtlinien? Damit müssen wir umgehen, über die Kürzungen des Bundes werden wir hier mit Sicherheit demnächst noch diskutieren. Sie verschweigen aber permanent, dass Sie in den letzten drei Jahren allein die Haushaltsmittel des BAP um rund 17 Millionen Euro gekürzt haben. Das sind Mittel, die dafür da waren, langzeitarbeitslose Menschen in Bremen und Bremerhaven wieder in Arbeit zu bringen. Sie können auch noch so oft, auch in den Sitzungen, wie
derholen, dass in Wirklichkeit gar nicht gekürzt wurde. Sie können das so oft behaupten, wie sie wollen, 89 Millionen Euro sind 89 Millionen Euro und bleiben 89 Millionen Euro. Für den Bereich des BAP ist diese Aussage schlicht und einfach falsch.
Nehmen Sie den Produkthaushalt 31! Er beinhaltet das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm des Landes Bremen, durch das die Arbeitsmarktpolitik im Land Bremen gestaltet wird. Durch die Darstellung der Produktbereiche lässt sich nachvollziehen, dass die Kürzungen im Bereich Arbeit ausschließlich das BAP, also die regionale aktive Arbeitsmarktförderung, betreffen, und zwar einfach und allein an den Zahlen. Der Gesamtausgabenanschlag für das BAP beträgt 2007 36 Millionen Euro, für das Jahr 2008 26 Millionen Euro, für das Jahr 2010 noch 19 Millionen Euro. In der Darlegung der Erforderlichkeit der Ausgaben wird für das BAP erläutert, dass die Landesmittel für das Programm auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden. Welche Begründung brauchen Sie denn noch für eine Kürzung? Natürlich wissen auch wir, dass dieses Land einsparen muss. Eingespart wurde aber gemäß Ihrer Aussage nichts, nur anscheinend anders verwendet. Ob das der richtige Weg in der Arbeitsmarktpolitik ist, bleibt zumindest für uns sehr fraglich.
Die Zeit ist um. – Ich bedanke mich und werde mich gleich noch einmal melden!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen, ich bin sehr überrascht, wie die Debatte läuft, Frau Schön! Ich wundere mich schon, dass Sie hier von Ihren fünf Minuten Redezeit viereinhalb Minuten be
nötigen, um auf den Bund zu schimpfen. Die Maßnahmen des Bundes treten ab 1. Januar in Kraft und werden dann auch umgesetzt. Ich denke, wir werden hier noch viel Zeit damit verbringen, darüber zu diskutieren. Diese Anfrage bezieht sich auf die Jahre 2008 bis 2010 und betrifft die Bremer Arbeitsmarktpolitik. Dafür hatten Sie einmal gerade 30 Sekunden übrig. Besser kann man eigentlich nicht ablenken!
Frau Ziegert, ich weiß nicht, ob wir uns falsch verstanden haben! Auch ich habe das BenchmarkingSystem bemängelt, in dem dann nur noch drei Städte sind, und wollte an diesem Beispiel einmal klarmachen, dass ein Benchmarking auf diese Art und Weise uns einfach nicht weiterbringt und wir eigentlich auf dieses Benchmarking besser verzichten sollten, als es in dieser Form überhaupt aufrechtzuerhalten. Wenn Sie es aber anders verstanden haben und anders sehen, dann ist es so!
Vernünftige Arbeitsmarktpolitik ist einer der wenigen Wege, der Menschen wieder in eine Einkommenssituation bringen kann, die ja dann, wenn sie gelingt, auch das Land entlasten. Was wir mit dieser Großen Anfrage erreichen wollen, ist, dass wir die Arbeitsmarktpolitik in einzelnen Bereichen neu überdenken sollten: Sind die Aufgaben, die diesen Bereich umfassen, überhaupt noch zeitgerecht? Werden Ziele überhaupt noch erreicht, und vor allen Dingen, was haben denn die Betroffenen von den Maßnahmen? Ich sage Ihnen: zu den größten Teilen gar nichts! Sie gehen zeitweise einer Beschäftigung nach, und dann erfolgt sofort wieder die Einstufung in Arbeitslosengeld II, sprich in Hartz IV, und das für einen langen Zeitraum.
Wie oft haben wir hier schon angesprochen, dass nur verstärkte Qualifikation ein Schlüssel zur Wiederaufnahme in den ersten Arbeitsmarkt ist? Dazu werden wir aber ja noch in einem späteren Antrag kommen! Unter Qualifikation verstehen wir nicht das einfache Erlernen irgendwelcher Tätigkeiten, die nirgends auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden. Mehrmals den Gabelstablerschein zu machen ist nicht wirklich hilfreich, und das dritte Bewerbungstraining nacheinander ohne jegliche eigene Qualifikationsnachweise, ohne Schulabschluss mit Fünfen und Sechsen in den Hauptfächern bringen den Betroffenen rein gar nichts, sondern sie spülen ausschließlich Geld in die Kassen bestimmter Träger.
Nein, gezielte Qualifikation muss es sein, Qualifizierung für Tätigkeiten, die am Markt vorhanden sind! Nehmen Sie doch die Windkraft: Warum gibt es beispielsweise kaum Programme, die zum Beispiel fachspezifisches Personal bedarfsgerecht in der Kunststoffverarbeitung heranbilden? Fragen Sie einmal, woher das Personal kommt und wer dort neu eingestellt wird! Die Windkraft ist ein Jobbeschaffer, aber zurzeit in erster Linie für die Menschen im Umland.
Es wird höchste Zeit, dass Sie auch an die Menschen in Bremen und Bremerhaven denken!
Bremerhaven macht es gerade vor, dort wird endlich ein neuer und erfolgversprechender Weg mit dem BBB und dem BFW eingeschlagen: Ausbildung und Qualifizierung bedarfsorientiert. Diese Menschen haben auch eine realistische Chance in der Zukunft. Wir hätten beispielsweise gern gewusst: Wie viele Teilnehmer aus Maßnahmen, auch aus sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen, wie beispielsweise ABM, haben denn hinterher tatsächlich einen echten Arbeitsplatz gefunden? Keine weitere Fortbildung, keine Unterbringung bei Trägern, sondern einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt! Eine Antwort haben wir nicht bekommen. Aber wie wollen Sie denn feststellen, ob Sie erfolgsorientiert arbeiten, wenn Sie nicht einmal wissen, wie die Ergebnisse aussehen? Das von Ihnen aufgezeigte Ergebnis bei den Frauen zeigt zumindest die bestehenden Missstände deutlich auf, sodass man auch dort vielleicht handeln kann.
Wir wollen mit dieser Anfrage erreichen, dass wir ein wenig mehr Klarheit gewinnen. Schön wäre es auch gewesen zu erfahren, ob man weiter auf verstärkte Beschäftigung, über deren Sinn oder Unsinn man sich lange streiten kann, setzt, oder ob man auf Erfolg und damit verstärkt auf Qualifizierung setzt. Die Antworten, die wir erhalten haben, hätten Sie sich in dieser Form zum größten Teil auch sparen können.
Dann ist dort ja noch der Bericht zur Situation auf dem Arbeitsmarkt des Landes Bremen und der Arbeitsmarkteffekt bremischer Politik für das Jahr 2008! Der Bericht geht unter anderem auf die Problematik des Arbeitsmarktes Umland/Stadt ein. Ich habe schon gesagt, dass wir diese Problematik genauso sehen, und damit wird es Zeit, für diesen Bereich eine Analyse durchzuführen. Genauso wird es dann aber Zeit, das Ergebnis zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, auf Deutsch, in der Arbeitsmarktpolitik umzusteuern. Sie schreiben selbst, dass Bremen in den westdeutschen Bundesländern im Jahr 2008 mit Abstand die höchste Arbeitslosenquote hatte. Ich sage Ihnen, bis zum heutigen Tag hat sich daran absolut nichts geändert. Bremerhaven hat wie 2008 auch heute noch die höchste Arbeitslosenquote aller kreisfreien Städte in Westdeutschland. Vom Aufschwung haben wir in Bremen und Bremerhaven bis dato nichts gemerkt.
Ich kenne Bremerhaven sehr gut! Ja, Frau Schön, Sie werden es kaum glauben: Der Weg von hier nach dort
ist genauso lang wie umgekehrt! Es ist schlicht und einfach noch nicht angekommen.
Ich komme zum Schluss! Alles in allem wahrlich kein Zustand zum Jubeln, aber Sie versuchen, auch noch dieses miserable Ergebnis schönzureden. Der Bericht enthält viele Zahlen, viel Eigenlob und Selbstbeweihräucherung, aber unter dem Strich nur dünne Luft. Das mag Sie zufriedenstellen, für uns hat das aber in keinster Weise irgendeine Wertigkeit. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Wie schon gesagt, diese Debatte haben wir eigentlich schon am 30. September 2009 geführt, und wir können heute für uns, für die CDU-Fraktion, feststellen, dass sich bis zur heutigen ersten Lesung vom Grundsatz nicht viel geändert hat.
Zuerst einmal, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ein Vorwort zu dieser Vorlage! In einer Sitzung am 14. Januar 2010 hat die Bildungsdeputation die Vorlage zur Änderung des Bildungsurlaubsgesetzes gemäß Protokoll unter Punkt acht zur Kenntnis genommen. Heute bei der ersten Lesung des Gesetzes erfahren wir eine seltsam eigenmächtige Abänderung des Beschlusses und können in der Mitteilung des Senats vom 9. Februar 2010 beim Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes lesen: „Die Deputation für Bildung hat dem Gesetzentwurf auf ihrer Sitzung am 14. Januar 2010 zugestimmt.“ Da fragt man sich schon, werden Deputationsbeschlüsse vom Senat überhaupt wahrgenommen, und interessieren ihn diese Beschlüsse? Ich denke aber, bis zur zweiten Lesung lässt sich das ändern. Ein Gesetz sollte mit Sicherheit nicht mit einer solchen Falschaussage in Umlauf gebracht werden.
Wie bereits gesagt, für uns hat sich nicht viel geändert. Was sollte sich auch ändern? Zwar hat man insgesamt 22 Institutionen und Verbände um Stellungnahmen und Vorschläge gebeten. Neun Stellungnahmen mit Vorschlägen sind eingegangen, nur kein einziger Vorschlag, auch nicht von den großen Verbänden, ist im Gesetz berücksichtigt worden. Das zeigt wieder einmal haargenau auf, was Sie von der Meinung anderer halten. Verzichten Sie doch einfach auf ein solches Verfahren, setzen Sie Ihre Vorschläge um, und dann brauchen wir hier nicht groß darüber zu diskutieren!
Wie sieht es zum Beispiel mit der Kontrolle aus? Einmal anerkannte Bildungsträger bestimmen hier in Bremen in der Regel eigenmächtig, welche Veranstaltung ihres Erachtens nach die Voraussetzung erfüllt. Wo findet denn eine Kontrolle statt? Ich kann es Ihnen sagen, sie findet gar nicht statt! Der Negativkatalog als Rechtsverordnung zur Anerkennung
von Bildungsurlauben bindet doch gerade einmal die Verwaltung, auf die Bildungsträger wirkt er allenfalls mittelbar. Dadurch kann man feststellen, dass der rechtliche Rahmen in Bremen gründlich missglückt ist. In allen anderen Bildungsurlaubsgesetzen in den Ländern sind die Grenzen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen direkt im Gesetz geregelt. Hannover, sprich Niedersachsen, hat dies sogar zur Grundlage zur Zustimmung des dort geltenden Bildungsurlaubsgesetzes gemacht.
Für uns handelt es sich auch weiterhin bei den angebotenen Bildungsurlauben in der Praxis oft um Veranstaltungen mit überwiegendem Sport- und Freizeitcharakter, die mit Weiterbildung nicht viel zu tun haben, an denen jeder, wenn er denn möchte, in seiner Freizeit als Hobby auf eigene Kosten teilnehmen kann. Aufgegriffen werden sollte deshalb – und dies ist hier von Frau Böschen angesprochen worden – ein Ihnen unterbreiteter Vorschlag eines großen Trägers, eine Clearingstelle mit Behördenvertretern, Gewerkschaftern, Arbeitnehmerkammer, Unternehmensverbänden und der Handelskammer einzurichten, die bei Bedarf einberufen werden kann und dann eine beratende Funktion im Hinblick auf sachfremde Veranstaltungsangebote ausüben soll.
Die Aufzeichnung dieses Problems, diese Wünsche haben zwar bei Ihnen Gehör gefunden, eine Arbeitsgruppe sollte bis Ende Januar 2010 darüber befinden, in das neue Gesetz ist jedoch aus dieser Arbeitsgruppe nichts eingeflossen, und über ein Ergebnis der Arbeitsgruppe ist uns auch nichts bekannt geworden. Aber vielleicht verfährt der Senat hier ja auch genauso, wie er das mit Beschlüssen aus der Deputation macht!
Wie bereits in der letzten Debatte eingebracht, wird von uns die Ausweitung auf private Anbieter begrüßt. Das ist eine Maßnahme, die wir schon lange gefordert haben. Diese Maßnahme ist längst überfällig. Es bleibt jedoch die Frage, warum private Anbieter gegenüber den staatlichen Anbietern keine Förderung für einzelne Maßnahmen erhalten sollen. Wir empfinden dies auch weiterhin als ungerechte Verteilung von zur Verfügung stehenden Mitteln.
Bildungsurlaub, meine Damen und Herren, dient der politischen, beruflichen und der allgemeinen Weiterbildung. Wir fragen uns da einfach, warum wird der Bereich der beruflichen Bildung – diese hat übrigens bei uns Vorrang, weil sie einzig und allein dazu dient, Arbeitsplätze zu sichern und unter Umständen auch neue Arbeitsplätze erreichen zu können – anders, schlechter behandelt wird als der Bereich der politischen und der allgemeinen Bildung, denn die berufliche Bildung erreicht kaum Zuschüsse. Sie werden kaum eine einzige Bildungsveranstaltung im beruflichen Bereich finden, die Zuschüsse erhält.
Bildungsurlaub an einem Tag! Meine Damen und Herren, da vertreten wir eine andere Meinung. Man kann sich ja davon überzeugen lassen, dass das in
Einzelfällen sogar sinnvoll sein mag. Mit Sicherheit gibt es die eine oder andere Maßnahme, die gut an einem Tag durchgeführt werden kann und die auch sinnvoll für die Betroffenen ist, die daran teilnehmen. Wir bleiben aber bei unserer Aussage, zehn einzelne Tage verteilt auf zwei Jahre, das kann es nicht sein.
Das reißt Mitarbeiter aus ihren Betrieben. Das ergibt für uns keinen Sinn. Leider klingelt es im Hintergrund. Ich werde mich gleich noch einmal melden. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mir jetzt größte Mühe geben, dass der Präsident nicht wieder
zur Glocke greifen muss, sondern ich in der vorgeschriebenen Zeit bleibe und das hier auch beenden kann.
Ich beginne noch einmal mit dem Bildungsurlaub an einem Tag, weil ich dort unterbrochen worden bin. Wir vertreten dort eine andere Meinung, aber wir haben uns natürlich überzeugen lassen, auch durch viele Gespräche, dass so etwas in Einzelfällen ohne Weiteres sinnvoll sein kann und auch durchgeführt werden sollte. Wir bleiben jedoch bei unserer Aussage: Zehn einzelne Tage verteilt auf zwei Jahre, das kann es nicht sein, das reißt Mitarbeiter aus ihren Betrieben, das ergibt für uns keinen Sinn.
Die Frage, die sich dabei ergibt – Frau Böschen, Sie haben es ja angesprochen, wir haben es vorher nur nie gewusst –, ist natürlich, ob Bildungsurlaub von einem Tag Dauer nicht in der Anzahl begrenzt werden sollte. Man kann dies festschreiben, ohne den Anspruch auf zehn Gesamttage in zwei Jahren zu beschneiden. Hierzu gab es vorher aber schlicht und einfach keine Aussage. Ich weiß auch nicht, wie es mit den europäischen Richtlinien aussieht, die jetzt gerade beschlossen werden. Ich weiß nicht, ob sie berücksichtigt wurden oder ob da auf uns noch Änderungen zukommen.
Bei Ihrer Aussage zur Clearingstelle ist es genau das Gleiche, wir haben nie etwas davon gehört. Wir wissen, dass das eingereicht ist, wir wissen, dass es eine Arbeitsgruppe gegeben hat, wir wissen, dass es eine Arbeitsgruppe gegeben hat, die im Januar Ergebnisse vorlegen sollte, man hat uns nur nicht unterrichtet. Wenn man uns nicht unterrichtet, haben wir eben kein Ergebnis und können darüber auch nicht befinden, das ist einfach so. Wenn es dort tatsächlich noch Änderungsbedarf gibt, den Sie angesprochen haben, können wir die zweite Lesung abwarten. Wir werden es dann ja wiederfinden, anderenfalls müssten wir darüber noch einmal sprechen, wenn es sich dann überhaupt noch lohnt. Ihren Antrag lehnen wir heute in der ersten Lesung ab!
Zum FDP-Antrag möchte ich ganz ehrlich sagen: Ich habe es selten erlebt, dass ich fünf Minuten, bevor die Debatte beginnt, einen Änderungsvorschlag auf dem Tisch hatte. Damit musste ich mich erst einmal befassen, habe aber sehr schnell gemerkt, dass dabei doch einige Dinge von unseren Vorstellungen gewaltig abweichen. Die FDP hat kein Interesse, Bildungsurlaub an einem Tag einzuführen, das sehen wir etwas anders, zwar differenziert, aber etwas anders. Die FDP erwähnt keine Clearingstelle und auch keinen Katalog, der von unserer Seite aus ins Gesetz eingearbeitet werden muss, damit man diese Lehrgänge, diese Bildungsurlaube besser überprüfen kann.
Wir wollen den FDP-Antrag nicht ablehnen, aber wir werden uns hier heute enthalten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schön, ich weiß nicht, ob Sie mir richtig zugehört haben. Auch wir sind mittlerweile nicht mehr gegen Tagesveranstaltungen. Ich habe das sehr deutlich gesagt, ich habe aber gesagt, man möge diese Tagesveranstaltung für die einzelne Person begrenzen. Das heißt nicht zehn Stück in zwei Jahren, sondern vielleicht zwei oder drei Veranstaltungen in zwei Jahren. Ansonsten muss Bildungsurlaub zusammenhängend genommen werden, so wie das Gesetz ihn vorschreibt. Da sind wir eigentlich auf einer Linie, wenn es nicht wirklich um zehn Tage in zwei Jahren geht.
Zur allgemeinen Bildung! Ich habe kein Wort gegen allgemeine Bildung hier gesagt, ich habe kein Wort dagegen gesprochen, auch nicht gegen politische Bildung. Aber natürlich gibt es im Bereich der allgemeinen Bildung Bildungsurlaubsveranstaltungen, von denen wir sagen, sie gehören dort nicht hin. Ohne dass ich große Namen nennen muss, gebe ich einfach einmal ein Beispiel. Digitale Fotografie wird über ein bestimmtes Programm in der EDV eingestellt. Das dauert fünf Tage, das sind 30 Stunden, es kostet 193 Euro, und ich weiß nicht, ob das überhaupt noch etwas mit Bildungsurlaub zu tun hat. Das ist Privathobby, da hat einer fotografiert und will das auf seinen Computer bringen. Dafür muss er schon selbst Sorge tragen. Das muss ich nicht unbedingt über
Bildungsurlaub veranstalten, und ich frage mich auch, ob solche Lehrgänge bei den Preisen überhaupt noch von vielen genutzt werden. Das ist das, was ich meine! Aber Allgemeinbildung ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass das über Bildungsurlaub gemacht wird, und jede andere Aussage ist da falsch.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus dem Fall Schlecker ist ja jetzt erst einmal ein weit gefächertes Thema geworden. Ich denke aber, das ist gut so, weil dieses Thema wichtig ist. Was den Fall Schlecker betrifft, sollte man erst einmal feststellen, dass es sich in der Abarbeitung befindet und hier als aktuelles Thema eigentlich fehl am Platz wäre. Dass es jedoch ein äußerst wichtiges Thema ist, steht für alle außer Frage. Außer Frage steht für uns auch, dass die Firma Schlecker versucht hat, auf äußerst kritikwürdige, arbeitnehmerfeindliche, unseriöse Arbeitsweise Lohndumping über eine eigene Zeitarbeitsfirma vorzunehmen. Die Arbeitsministerin hat mit ihren Ankündigungen dafür gesorgt, dass die Firma Schlecker sofort den Vertrag mit der entsprechenden Zeitarbeitsfirma aufgekündigt hat und mit ihr keine künftigen Verträge mehr abschließen will.
Meine Damen und Herren, das genügt uns aber noch nicht. Natürlich muss jetzt geprüft werden, welche Verträge schon vorher auf diese Art und Weise mit dieser Zeitarbeitsfirma abgeschlossen wurden. Die Bundesregierung, die Gewerkschaften, aber auch wir müssen darauf dringen, dass die bereits bestehenden neuen Verträge, die mit dieser Zeitarbeitsfirma aufgekündigt wurden, wieder durch die alten Verträge ersetzt werden.
Natürlich hat das zur Folge, dass auch andere Zeitarbeitsfirmen überprüft werden. Wenn es sich daraus dann als notwendig herausstellt, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, und davon müsste man eigentlich ausgehen, muss eine entsprechende gesetzliche Regelung herbei. Dafür wurde bereits im Arbeitsministerium eine Arbeitsgruppe gegründet, die dies prüft und das Ergebnis vorlegt. Frau von der Leyen hat bereits angekündigt, in einem solchen Fall die entsprechenden Regelungen, die solche Maßnahmen unterbinden, einzuleiten.
Eines wollen wir aber auch nicht vergessen: Die Personalpolitik der Firma Schlecker ist nicht illegal. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz lässt dies schon lange eindeutig zu. Da fragt man natürlich: Warum wurde dieses Gesetz nicht schon längst geändert? Nur
das werden Sie verstehen – richtet sich diese Frage nicht an uns, sie richtet sich ausschließlich an die SPD. In wessen fester Hand war denn das Arbeitsministerium seit ewigen Zeiten? Darüber schweigt man hier heute.
Es gibt bereits heute Richtlinien, so muss zum Beispiel die Bundesanstalt für Arbeit schon jetzt die Zulassung jeder Zeitarbeitsfirma genehmigen und eine entsprechende Lizenz vergeben. Diese Lizenz muss auch nach gewissen Zeiten erneuert werden. Da muss man sich doch fragen: Ist die Prüfung von Zeitarbeitsfirmen auf einem solchen aktuellen Stand, Missbrauch zu verhindern? Hält die Gewerkschaft auch in diesem Bereich beratend Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit? Da könnten sich doch eine Menge Möglichkeiten eröffnen, um Missbrauch unter Umständen zu verhindern.
Hier sollte Zeitarbeit dazu dienen, in diesem Fall echte Tarife, gerechte Arbeitsplätze zu vernichten, dagegen muss schlicht und einfach vorgegangen werden. Wir sollten aber Zeitarbeit nicht allgemein verteufeln. Ich glaube, das hat Zeitarbeit nicht verdient. Zeitarbeit hat uns aus einer großen Krise geholfen, Zeitarbeit hat seriöse Arbeitsplätze, hat feste Arbeitsplätze und jetzt einfach allgemein darauf herumzuschlagen, ist mit Sicherheit nicht der richtige Weg.
Frau Ziegert, auch ich bin nicht unbedingt ein Freund der christlichen Gewerkschaft, ich sage das hier ganz deutlich.
Ich sage aber auch, man muss einmal bei den eigenen Gewerkschaften schauen. Sehen Sie sich die Bäcker, die Friseurinnen an, in diesen Bereichen haben Ihre Gewerkschaften die Tarifverträge geschlossen. Die liegen unter sechs Euro Stundenlohn. Ob das der richtige Weg ist, weiß ich auch nicht. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute in der Aktuellen Stunde das einheitliche Angebot für Langzeitarbeitslose, aber für mich ist der zweite Punkt eigentlich viel wichtiger, die Zerschlagung von BAgIS und Arge zu verhindern. Wenn ich solch eine Überschrift lese, dann sage ich: Das ist schon ziemlich starker Tobak, den Sie hier heraufbeschwören. Das ist deshalb starker Tobak, weil Sie schon genau wie wir seit Jahren, und zwar schon zu Zeiten der alten Bundesregierung, zu Zeiten von Arbeitsminister Scholz, wissen, was im Bereich der Argen umgesetzt werden soll und was Berlin unter Herrn Scholz vorgeschlagen hat. Es ist für mich noch verwunderlicher, dass sich gerade die SPD über die jetzt aufgestellten Vorschläge so entrüstet.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Argen ein Urteil gefällt, dass bis Ende 2010 umgesetzt werden muss. In dem Urteil vom 10. Dezember 2007 wurde festgelegt, dass die Arbeitsgemeinschaften nach Paragraf 44 b SGB II in der jetzigen Form verfassungsrechtlich unzulässig sind. Das Zusammenwirken von Bundesbehörden, genannt Arbeitsagenturen, und Landesbehörden in den Arbeitsgemeinschaften überschreitet die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen. Nach der Systematik des Grundgesetzes wird der Vollzug von Bundesgesetzen entweder von den
Ländern oder vom Bund, jedoch nicht zugleich von Bund und Land oder einer von beiden geschaffenen dritten Institution wahrgenommen.
Da aber bereits zum damaligen Zeitpunkt erkennbar war, dass sich die gut eingeführten Verfahren der Argen eingelaufen und bewährt hatten, waren alle 16 Bundesländervertreter, also alle Ministerinnen und Minister, der Auffassung, dass man die Argen in dieser Form belassen und mit einer entsprechenden Gesetzesänderung im Grundgesetz auf rechtmäßige Füße stellen sollte. Im Februar dieses Jahres scheiterte auf Bundesebene dann ein entsprechender Kompromiss zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaften und der Optionsmodelle, und auch die CDU-Fraktion in Berlin und die neue Bundesregierung sehen eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vor.
Wie sah denn der damalige Vorschlag aus, meine Damen und Herren? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll jeder Träger, BA oder Land, seine Aufgaben in der Grundsicherung eigenverantwortlich wahrnehmen. Weil aber im Interesse der Hilfebedürftigen auch künftig eine Zusammenarbeit sinnvoll und notwendig erschien, schlug man ein kooperatives Jobcenter – der Name ist mir noch gut im Kopf – vor. In diesem sollte auf freiwilliger Basis der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit von den beiden Trägern weiterhin gute Dienstleistung unter einem Dach abgeleistet werden.
In Bremen waren die CDU, die FDP und insbesondere die Grünen gegen eine solche Umsetzung, da der Einfluss der Kommune auf die Arbeitsmarktpolitik sich somit geradezu gegen null bewegen würde. Allein, man höre und staune, in allen Deputationssitzungen war die SPD für die Einführung dieses kooperativen Jobcenters. Ich sehe das nicht als Wunder an, schließlich war der zuständige Minister ja auch ein Minister der SPD. Erst als dann von der CDU zum 5. Juni 2008 ein Dringlichkeitsantrag in die Bürgerschaft eingebracht wurde, reagierte die Koalition und erwiderte dies mit einem eigenen Antrag, und, oh Wunder, die SPD-Fraktion lenkte ein.
Jetzt liegt erneut ein Vorschlag der Regierung auf dem Tisch. Seit vergangenem Montag steht fest, dass Arbeitsministerin von der Leyen bis zum Frühjahr 2010 einen Vorschlag zur Zusammenarbeit, der dann der Verfassung entspricht, vorzulegen hat. Wenn man sich die Überlegungen, die dahinterstehen, näher anschaut, stellt man sehr schnell fest, dass es viele Übereinstimmungen mit dem ersten Vorschlag, dem kooperativen Jobcenter gibt. War die SPD damals noch im ersten Schritt für diese Center, malt sie heute sofort den Schrecken an die Wand, schließlich kommt der Vorschlag ja jetzt nicht mehr von ihrem Minister. Die Idee, die jetzt unterbreitet wird, ist also nicht gänzlich neu.
Absehen konnte man zumindest, dass auf die Länder Veränderungen zukommen würden. Die Options
kommunen, 69 an der Zahl, sollen bleiben, aber nicht erweitert werden. Die 346 Jobcenter werden zwar organisatorisch getrennt, können aber freiwillig weiter zusammenarbeiten. Das soll den Betroffenen entgegenkommen, die dann zwar keine Betreuung aus einer Hand, aber immerhin eine Betreuung unter einem Dach erhielten. Genau das, meine Damen und Herren,
Herr Frehe, hat bereits der damalige Arbeitsminister Scholz auch vorgeschlagen. Das können Sie nachlesen. Daran hat sich gar nichts geändert. Nur die Reaktion, insbesondere der SPD, ist jetzt eine andere. Hier wird sofort der Teufel an die Wand gemalt. In Bremen geht auf einmal nichts mehr, in Bremen wird auf einmal alles zerschlagen, in Bremen wird jetzt der Bereich der Arbeitsmarktpolitik zusammenbrechen, in Bremen bekommen die Betroffenen künftig nicht einmal mehr pünktlich ihr Geld, und in Bremen können die Menschen ohnehin nicht zu zwei Anlaufstellen gehen, damit ist jeder sowieso überfordert.
Das, was auf uns zukommen würde, ist im Grunde das gleiche Verfahren, was es schon einmal gab, als wir nämlich auf das jetzige System umstellen mussten. Das gleiche Verfahren, nur andersherum! Ich kann mich noch gut erinnern, da gab es in Bremen Probleme hinsichtlich der Auszahlungen an die Betroffenen, in Bremen und nicht in Bremerhaven! Da sollte man vielleicht denken, dass man sich noch einmal mit Bremerhaven in Verbindung setzt, dann wird dies für die Zukunft auch nicht passieren.
Wenn es denn einen neuen verfassungsgerechten Vorschlag gibt, dann bestimmt nicht für das Land Bremen allein, nein, dies haben dann alle Bundesländer umzusetzen. Wenn jemand in Bremen jetzt vom Zusammenbruch der Arbeitsmarktpolitik redet, mag das stimmen, aber nicht aufgrund eines neuen Verfahrensvorschlages, der vom Bundesverfassungsgericht eingefordert wird, sondern zum Beispiel aufgrund der haushaltsmäßigen Kürzungen, die im Bereich des BAP erneut erfolgen, mit der Folge, dass viele arbeitsmarktpolitische Maßnahmen künftig gar nicht mehr durchgeführt werden können. Bevor Sie hier den Teufel an die Wand malen, sollten Sie doch erst einmal den Vorschlag, der aus Berlin auf den Tisch kommt, abwarten! Dann wird auch das Bundesland Bremen die anstehenden Aufgaben und die anstehenden Änderungen meistern und die Menschen nicht im Regen stehen lassen.
Wenn dann trotzdem alle Stricke reißen sollten, und es geht aus Ihrer Sicht gar nichts mehr, empfehle ich, holen Sie sich rechtzeitig Rat! Da gibt es auch Kommunen, immerhin 23 an der Zahl, in denen die Ar
beitsmarktpolitik hervorragend läuft, ohne dass man sich dort je auf ein Jobcenter oder eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur eingelassen hat. Wenn man also einen Rat braucht, dort könnte man ihn bestimmt erhalten.
Unsere Meinung, die Meinung der CDU, hat sich aber nicht geändert. Natürlich will ich hier nichts ausschließen, was gesetzlich auf uns zukommt und zwingend umzusetzen ist, aber der Vorschlag aus Berlin ist, so wie er ist, so wie es das kooperative Jobcenter war, für das Land kein guter Vorschlag, nicht für Bremen und auch nicht für die anderen Länder. Der Vorschlag, soweit er mir bekannt ist, kostet die Länder schlicht und einfach einen Haufen Geld, dazu den Verlust der eigenen Arbeitsmarktpolitik. Wir sagen, die Kommune hat gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit die weitaus größere Kompetenz im Bereich ihres eigenen Arbeitsmarktes.
Wir fragen uns, wer denn die auf das Land zukommenden zusätzlichen Kosten trägt. Stellen Sie sich vor, der Bund verkürzt erneut seinen Wohngeldzuschuss! Woher soll das Land dann den anstehenden Millionenbeitrag nehmen? Stellen Sie sich einmal vor, die Bundesanstalt beurteilt allein die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Menschen! Vielleicht kommt die Bundesanstalt schnell zu dem Schluss – und ich will hier nichts unterstellen –, dass viel mehr ArbeitslosengeldII-Empfänger gar nicht arbeitsunfähig sind. Dann werden aus diesen Menschen umgehend Sozial- oder Grundsicherungsempfänger. Die Kosten hierfür trägt allein die Kommune. Hier darf doch nicht einfach einseitig allein die Bundesagentur entscheiden!
Was machen wir denn mit einem Personal, welches derzeit von der Kommune den Argen zur Verfügung gestellt wurde? Die Personalkosten hierfür trägt derzeit die Bundesanstalt. Kommen diese Menschen wieder zurück, übernehmen wir die Kosten? Wo setzen wir diese Menschen ein? Haben wir überhaupt Arbeit in der Verwaltung für sie? Fragen über Fragen! Darum muss der Bund erst einmal klarstellen, wie er gedenkt, die Kommunen von diesen zusätzlichen Kosten zu befreien. Darüber werden wir, davon gehe ich aus, im neuen anstehenden Vorschlag etwas hören. Wir sind natürlich der Auffassung, dass die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen weiter so unbürokratisch wie möglich getroffen wird. Die Trennung der Zuständigkeit von Agentur für Arbeit und Bremen und Bremerhaven in den Job-Centern wird erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand durch die Umstrukturierungsmaßnahmen verursachen.
Es besteht für uns immer noch der Verdacht, dass die Bundesanstalt für Arbeit den gesamten Bereich der Arbeitsvermittlung in den Ländern und Kommunen schnellstens unter ihr Zepter bekommen wird. Es wird wieder von freiwilliger Zusammenarbeit und
Einbindung der Länder gesprochen. Aber richtet sich nicht genau hiergegen das Urteil des Verfassungsgerichtes? Das Ergebnis ist doch, die Bundesanstalt ist künftig immer die entscheidende letzte Instanz.
Wir aber wollen mitbestimmen, wenn es um die Arbeitsmarktpolitik in unseren beiden Städten geht, dafür sollten wir uns auch einsetzen. Wir sollten aber auch nicht immer und überall sofort die Schreckgespenster herausholen, wenn es um problematische Situationen geht. Es wird einen neuen Verfahrensweg geben, verfassungsgerecht, mit oder ohne unsere Zustimmung, dem sollten wir nicht hilflos, sondern gut vorbereitet gegenüberstehen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation am Arbeitsmarkt ist uns allen bekannt. Täglich entnehmen wir der Presse neue Mitteilungen über Insolvenzen, täglich planen Betriebe, sich von einer Anzahl ihrer Mitarbeiter zu trennen, um so kostenmäßig über die Runden zu kommen. Aber täglich greifen auch immer mehr Firmen auf das Mittel Kurzarbeit zurück, um eben nicht entlassen zu müssen. Kurzarbeit ist das Unterfangen in der Krise, die Situation im Bereich Personal zu meistern. Kurzarbeit bedeutet die Entlastung der Betriebe von erheblichen Kosten und damit die Möglichkeit, nicht zu Entlassungen zu greifen. Kurzarbeit erhält, kurz gesagt, in einer schweren Zeit Arbeitsplätze. Kurzarbeit ist in der derzeitigen weltweiten Krise fast schon ein Segen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und das Programm für die Kurzarbeit verlängert und dazu wichtige Neuerungen eingeführt. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld. Sie wurde auf 24 Monate verlängert, und die Antragstellung wurde für die Arbeitgeber vereinfacht: Über Beiträge zur Sozialversicherung bis zur hundertprozentigen Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen oder die Möglichkeit, jetzt auch Leiharbeiterinnen oder Leiharbeiter in Kurzarbeit zu geben; es gibt viele neue Bestimmungen, die die Kurzarbeit noch attraktiver machen und die dadurch Entlassungen verhindern, da sind sich die Fachleute einig. Die beste Idee in der gegenwärtigen Krise ist das Angebot der Regierung an Arbeitnehmer und Unternehmer, die Zeit der Kurzarbeit für Aus- und Fortbildung zu nutzen. Aber nicht nur Kurzarbeit wurde mit neuen Grundlagen versehen, sondern außerhalb der Kurzarbeit wurden auch bestehende Programme wie zum Beispiel WeGebAU ausgeweitet. Ein Problem dieser Debatte liegt jedoch darin, dass Sie nie richtig über verlässlich konstante Zahlen reden können. Wie schnell sich in diesem Bereich die Zahlen ändern, wird aus folgender Anmerkung deutlich: Bewe
gen sich die Zahlen von Mai bis September 2008 noch konstant um 300, springen sie bis zum Dezember 2008 schon auf 2 300. Im Januar 2009 sind bereits 4 000 Menschen in Kurzarbeit, und im Mai beträgt die Zahl über 21 000, um dann im Juni abrupt und ohne einen erkennbaren Grund wieder auf 12 000 zu sinken. Zurzeit liegen sie wohl geschätzt etwa bei 10 000. Fragt man jetzt bei den Kammern oder der BA nach, wo denn die 12 000 Kurzarbeiter vom Mai bis dato geblieben sind, bekommt man zur Auskunft, dass sie nicht in der Arbeitslosigkeit verschwunden sind, wie man ja leicht annehmen könnte, sondern dass sie zum größten Teil wieder ihre ursprüngliche Beschäftigung aufgenommen haben. Sie arbeiten wieder in ihren alten Betrieben. Hier hat das Instrument Kurzarbeit seinen Zweck voll und ganz erfüllt.
Der Branchenspiegel der am meisten betroffenen Betriebe zeigt die Situation im Lande Bremen sehr deutlich auf. Im Land Bremen sind von Kurzarbeit und Entlassungen überwiegend Unternehmen der Automobil- und der Stahlindustrie, Hafen und Logistik, des Transports, des Maschinenbaus und der Baubranche betroffen. Die Palette der Unternehmen reicht von kleinen bis zu großen Unternehmen.
Das weit abgefragte Feld in der Anfrage von Entlassungen bis zu einer Bundestagsinitiative ist aus unserer Sicht vom Senat in ausreichender Form beantwortet worden. Zwar stimmen aufgrund der anstehenden Änderungen und Neuerungen für die Zukunft viele Zahlen nicht mehr, aber wir neigen jedoch nicht dazu, hier zusätzliche Zahlen abzufragen. Ein Allheilmittel wird es sowieso nicht geben. Unsere Hoffnung liegt in der Erholung des Arbeitsmarktes. Wir begrüßen, dass der Senat seine Anfang 2009 begonnene Aktivitäten, der Krise regional zu begegnen, fortsetzt. Wir wünschen Ihnen im Sinne der betroffenen Menschen dabei viel Erfolg! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mich hier so umsehe, dann gehe ich einmal davon aus, dass dieses Thema kein ganz so großes Interesse mehr weckt, denn ich sehe fast mehr leere Stühle als besetzte.
Vielleicht wäre es von den Kolleginnen und Kollegen in Zukunft auch einmal ganz gut, bis zum Schluss der Debatte hier zu bleiben. Ich klage ja keinen an, Frau Busch! Es ist nur eine Bitte, mehr habe ich gar nicht geäußert.
Ja, aber man kann es weitergeben, wenn sie hereinkommen.
Wenn man sich mit dieser Großen Anfrage ein wenig näher beschäftigt, wird einem sehr schnell klar, was die Partei DIE LINKE hiermit bezweckt. Ein Großteil der heutigen Arbeitsmarktpolitik soll eigentlich grundlegend verändert werden. Langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt EinEuro-Jobs, der Staat als neuer Arbeitgeber, und das alles hört sich auch noch sehr gut an.
Nun steht auch für die CDU fest, dass Ein-EuroJobs kein Mittel zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit sind. Dieses Mittel kann nur Fitmachen für den ersten Arbeitsmarkt heißen, anstatt Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig und langfristig in kommunalen Betrieben zu beschäftigen, in denen sie produktive Arbeit gar nicht leisten können oder, noch viel schlimmer, gar nicht leisten dürfen. Schließlich sagt auch DIE LINKE in ihrer Anfrage, dass die nicht geförderte Beschäftigung mit ihren Arbeiten nicht gefährdet werden darf. Da stellt sich doch zwingend die Frage: Was sind das denn für Arbeiten, die nicht geförderte Arbeit gefährden?
Wir sagen klar, dass breit angelegte, teure öffentliche Beschäftigungsprogramme kein Beitrag zur nachhaltigen Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sind. Die Erfahrungen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen haben zum Beispiel gezeigt, dass öffentliche Beschäftigungsprogramme Arbeitslosigkeit nicht nur verringern, sondern auch sogar verfestigen. Um Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten eine Perspektive zu geben, müssen alle Kräfte in einer umfassenden Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsoffensive konzentriert werden. Die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt muss jederzeit Vorrang vor öffentlicher Beschäftigung haben.
Gerade für Geringqualifizierte sind öffentliche Beschäftigungsmaßnahmen oft attraktiver als einfache Tätigkeiten am ersten Arbeitsmarkt, die entsprechend der niedrigen Produktivität auch niedrig entlohnt werden. Diese Fehlanreize werden durch eine tarifliche oder ortsübliche Entlohnung öffentlicher Beschäftigung und die Ausgestaltung als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis noch verschärft. Insbesondere Langzeitarbeitslosen wird so fatalerweise suggeriert, einer regulären Beschäftigung nachzugehen.
Viele, meine Damen und Herren in der Partei DIE LINKE, und ich habe dies einmal im Internet recher