Rainer Neumann
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Last Statements
Nach Presseberichten will die EU-Kommission den ohne Ausschreibung abgeschlossenen Vertrag des Landes Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG vom Dezember 2002 auf seine Rechtmäßigkeit hin prüfen lassen. Den Meldungen zufolge hat der Vertrag ein Volumen von knapp 2 Milliarden Euro und sichert der Bahn AG das Recht, ca. 75 % des Bahnnetzes im Land Brandenburg zehn Jahre lang zu betreiben.
Ich frage die Landesregierung: Entsprechen der Vertragsabschluss und der Vertragsgegenstand den geltenden Rechtsvorschriften und den Wirtschaftlichkeitsbestimmungen des Landes?
Am 6. November vergangenen Jahres informierte der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr im Landtag über eine Stellungnahme der Bundesregierung zur LKW-Maut. Damals hat der Bund erklärt, dass die Verzögerungen bei der Erhebung der LKW-Maut zu keinen Kürzungen bezüglich der Infrastrukturmaßnahmen führen dürfen. Nach den Entwicklungen der letzten Zeit müssen wir jedoch davon ausgehen, dass mit Einnahmen aus der LKW-Maut frühestens im III. Quartal 2004 bzw. Anfang nächsten Jahres, also mindestens ein Jahr später, zu rechnen ist.
In der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom vergangenen Jahr hat der Leiter des Brandenburgischen Straßenbauamtes in Kyritz deshalb die Befürchtung geäußert, dass sich Straßenbauprojekte aufgrund der Ausfälle teilweise um Jahre verzögern könnten.
Ich frage die Landesregierung: Welche aktuellen Erkenntnisse hat sie über die Auswirkungen der Einnahmeausfälle bei der LKW-Maut auf die Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen in Brandenburg?
In der Zwischenzeit ist das, was im Vorspann meiner Frage formuliert worden ist, überholt, wenn ich Pressemeldungen Glauben schenken darf. Gestern ist zu dem Gegenstand der Frage nämlich ein Kabinettsbeschluss gefasst worden. So viel weiß ich schon. Ich möchte aber gern aus dem Munde des zuständigen Ministers selbst hören, wie er die Sorgen der Kommunen wegen des Stadtumbaus bewertet und was es mit dem in den Pressemeldungen erwähnten Kabinettsbeschluss genau auf sich hat.
Ich kann den Vorspann etwas kürzen; ich hoffe, Sie haben ihn gelesen.
Das Amt Bad Wilsnack hat wirklich große Sorge, dass der Niedergang der Region durch die Landesregierung organisiert wird.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie bewertet sie die Kritik und die Sorge des Amtes Bad Wilsnack und der Gemeinden im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Überschrift des Antrags fordert die PDS-Fraktion: Flussausbauprojekte auf den Prüfstand. - Doch im Antragstext zeigt die PDS-Fraktion ihre wahre Absicht. Sie will alle Wasserbaumaßnahmen in Brandenburg verhindern. Was macht es sonst für einen Sinn, schon die Planungen zu stoppen?
Seit 1990 hat die Bundesanstalt für Wasserbau allein für die Elbe in ca. 90 Gutachten und Stellungnahmen alle flussbaulichen Fragen und deren Auswirkungen auf den Hochwasserschutz - darum ging es der PDS-Fraktion ursprünglich insbesondere - und auf die Umwelt umfassend untersucht. Das ist auch den Antragstellern bekannt.
Die Anhörung von Experten, die wir im Ausschuss und auch anlässlich unserer 6. Entwicklungskonferenz in Wittenberge dazu durchgeführt haben, hat es noch einmal deutlich gemacht: An der Hochwasserkatastrophe waren nicht die Flussbaumaßnahmen, sondern war der extreme Regen schuld.
Im Übrigen ist eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung von Flussbaumaßnahmen, dass deren Hochwasserneutralität nachgewiesen wird. Auch hier sind sich die Fachleute einig: Bei der Elbe, Herr Dellmann, geht es um die Instandsetzung schadhafter Buhnen und Leitwerke zur Regulierung der Fahrrinne im Niedrigwasserbereich.
Sie haben keinen Einfluss auf den Hochwasserablauf. Schon bei Mittelwasser sind die Leitwerke nämlich überspült.
- Das ist schön. Dann verstehe ich Ihre Haltung aber nicht. - Ein unregulierter Fluss mit zerstörten Buhnen sucht sich immer wieder ein neues Bett; wir sprechen da auch von Vagabundieren, Herr Dellmann. Die Folgen sind Erosion und Anlandungen in der Fahrrinne. Das führt lokal zu höheren Hochwasserständen.
Nicht weniger, sondern mehr Wasserbau ist nötig, um künftigen Naturkatastrophen besser begegnen zu können. Dazu zählt auch die Schaffung von Poldern und Überflutungsflächen, dies aber im Oberlauf. Im Unterlauf sind diese Deichrückverlegungen als Hochwasserschutz nur bedingt relevant. Im Oberlauf müssen
wir für Speicherkapazitäten sorgen, während es im Unterlauf eines schnelleren Abflusses des Hochwassers bedarf. Bewuchs oder auch Bepflanzungen des Vorlandes mit Auwäldern, Büschen und Hecken stören den Hochwasserablauf und bringen zusätzliche Gefahren mit sich.
Was für die Elbe gilt, gilt auch für die Wasserstraße des Projektes 17. Auch hierbei wurden bereits alle Maßnahmen auf ihre Hochwasserrelevanz und ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft. Die Forderung, diese Prüfungen noch einmal durchzuführen, führt zu unnötigen Verzögerungen und weiteren Verwaltungskosten, die nicht hinnehmbar sind.
Ja, gern. Bitte.
Selbstverständlich, Herr Dellmann, müssen wir noch mehr Polderfächen schaffen. Wenn Sie mir aufmerksam zugehört hätten, dann hätten Sie auch mitbekommen, dass ich gesagt habe, dass solche Polderflächen am Oberlauf einen Sinn machen, weil wir das Wasser dort zurückhalten können, während im Unterlauf, Herr Dellmann, ein schneller Abfluss erforderlich ist, damit das Wasser in der Nordsee landet.
- Wir brauchen auch keine Polderflächen in der Nordsee.
Entschuldigung, das nehme ich zurück. - Polderflächen brauchen wir oben bei Dresden und noch höher.
- Für die Deichrückverlegungen trifft das Gleiche zu. Genau das ist das Thema: Nach oben hin, nach Dresden, aber nicht nach Hamburg hin. Sonst gibt es dort Probleme.
Ich meine, wir sollten dafür sorgen, dass mit dem Projekt 17 verbundene Fragen als Schlüsselfragen angesehen werden. Wir brauchen über die Elbe mehr Anschluss an die Region der Nordseehäfen und die westlichen Wirtschaftszentren. Wir brauchen gleiche Wasserstände und Abladetiefen. Ohne diese Kompatibilität ist die Nutzung der Wasserstraße für die Binnenschifffahrt eigentlich unwirtschaftlich.
Wer auf einen entsprechenden Ausbau verzichten will, leistet einer weiteren Abwanderung der Wirtschaft mit ihren Arbeitsplätzen und letztlich unserer Bevölkerung Vorschub. Das wussten schon diejenigen, die damals die Mauer gebaut haben. Wir wollen dem eine vernünftig funktionierende Verkehrsinfrastruktur entgegensetzen. Dies ist Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West.
Wir freuen uns, dass das Projekt 17 auch im neuen Bundesverkehrswegeplan enthalten sein wird.
Anders verhält es sich mit der Elbe. In überstürzten Reaktionen hat Rot-Grün in der neuen Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, dass Ausbaumaßnahmen und in ihren Auswirkungen vergleichbare Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe nicht umgesetzt werden sollen. Das ist angesichts der gutachterlich nachgewiesenen Erkenntnisse verhängnisvoll für den Hochwasserschutz, verhängnisvoll für unsere Kulturlandschaft, denn mittlerweile können wir nicht nur über verbesserte Badewasserqualität, sondern auch über eine verbesserte Entwicklung der Artenvielfalt reden, verhängnisvoll aber auch für die Binnenschifffahrt - ich habe das schon begründet - und verhängnisvoll für den Wirtschaftsstandort. Mittlerweile haben mehr als 4 000 Beschäftigte in den Elbehäfen eine Tätigkeit gefunden.
Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zu folgen, den Antrag der PDS abzulehnen und sich gleichzeitig für den Hochwasser- und Naturschutz einzusetzen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen frage ich die Landesregierung: Welche Kosten hat das Land Brandenburg bei bestehender Gesetzeslage pro Schüler an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft zu tragen?
Die Elbe hat uns in den letzten Wochen immer wieder gezeigt, wie gefährlich Hochwasser sein kann, insbesondere dann, wenn noch Eisgang hinzukommt. Schönen Dank an das Landesumweltamt für die Beherrschung der Situation. Herr Minister, das möchte ich an dieser Stelle einmal loswerden.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie weit ist die Erfüllung des Sofortprogramms 2002 als Konsequenz aus dem Elbehochwasser im August vergangenen Jahres?
In der ARD-Sendung „Panorama“ vom 7. November 2002 wurde in einem Bericht mit dem Titel „Die überregulierte Republik - Deutschland zwischen Bürokraten und Paragraphen“ festgestellt, dass Deutschland die höchste Regelungsdichte aller Länder in Europa hat. Beispielsweise wurde festgestellt, wie die
wirtschaftenden Menschen in unserem Land oftmals durch eine Vielzahl von Verordnungen, Normen und Standards in ihrer Kreativität und Innovation eingeengt und benachteiligt werden. Der Bericht hat erneut deutlich gemacht, dass der Abbau von Normen und Standards eine der dringlichsten Aufgaben ist, deren Umsetzung innerhalb der Brandenburger Landesregierung jedoch sehr uneinheitlich erfolgt. So sind - nach Angaben der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1850 zum Beispiel im Bereich des Innenministeriums bisher über 700 Vorschriften weggefallen, während in einigen anderen Ministerien noch nicht einmal Überprüfungen stattgefunden haben.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Was wird sie unternehmen, um die Regelungsdichte in Brandenburg abzubauen und damit den wirtschaftenden Menschen mehr Gestaltungsspielräume zu geben?
Im Brand- und Katastrophenschutzbericht wird festgestellt, dass fast 50 % der Löschfahrzeuge der Brandenburger Feuerwehren älter als 22 Jahre sind und dass der Anteil der nicht einsatzfähigen Fahrzeuge in den letzten Jahren ständig zugenommen hat. Der Landesfeuerwehrverband hat deshalb gefordert, dass der Beschaffung von Löschfahrzeugen bei der finanziellen Förderung des Brandschutzes oberste Priorität eingeräumt wird.
Aus den oben genannten Unterlagen geht jedoch hervor, dass die Kommunen, die eigenverantwortlich diese Mittel einsetzen, in den letzten fünf Jahren fast zwei Drittel der von ihnen zum Brandschutz eingesetzten Investitionsmittel für Feuerwehrgerätehäuser und nur etwa ein Viertel für die Verbesserung der Feuerwehrfahrzeuge verwendet haben. Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen und trägt über das Gemeindefinanzierungsgesetz einen Anteil von jährlich knapp 40 % an den Investitionen auf dem Gebiet des Brandschutzes.
Ich frage die Landesregierung: Auf welche Weise stellt sie sicher, dass die Landesfördermittel für Investitionen auf dem Gebiet des Brandschutzes zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Brandenburger Feuerwehren eingesetzt werden?
Das Landesumweltamt plant, an der Stepenitz ein Wehr wegfallen zu lassen, und Landwirte beklagen sich bei mir, dass sie diesbezüglich nicht berücksichtigt bzw. nicht gefragt worden sind.
Ich frage deshalb die Landesregierung, wie sie beabsichtigt, die betroffenen Landwirte im Planungsverfahren zu berücksichtigen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem letzten Hochwasser wird beklagt, dass man im Land Brandenburg nicht wie in Mecklenburg-Vorpommern die genauen Höhenkarten - also digitale Höhenkarten, und zwar über das Gebiet vor dem Deich, also landseitig - eingesetzt hat.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist damit zu rechnen, dass sie als Schlussfolgerung aus dem Hochwasser solche digitalen Höhenkarten auch in Brandenburg einsetzt?
In einer Zeitschrift informierte das Verkehrsministerium darüber, dass seit Anfang 2001 für alle größeren Straßenbauvorhaben des Landes Brandenburg Sicherheitsaudits durchgeführt wurden. Mit diesem Verfahren sollen die Straßen schon bei der Planung auf Sicherheitsdefizite hin untersucht werden, um beim Bau alle Möglichkeiten der verkehrssicheren Gestaltung ausschöpfen zu können.
Wie das Verkehrsministerium mitteilt, haben die bisher auditierten Vorhaben gezeigt, dass noch eine Vielzahl von Verbesserungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in die Planungsentwürfe eingearbeitet werden muss.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erfahrungen hinsichtlich der Realisierbarkeit der eingearbeiteten Verbesserungen zur verkehrssicheren Gestaltung bzw. deren Auswirkungen auf die Kosten der Straßenbauvorhaben hat sie bei den bisherigen Sicherheitsaudits gesammelt?
Die Landesregierung bemüht sich seit Jahren darum, einen Industriepark Holz mit zwei Hauptinvestoren in Wittenberge anzusiedeln. Nachdem sich einer der beiden Investoren zurückgezogen hat, hat der Wirtschaftsminister im Januar im Landtag erklärt, dass die Klenk AG ohne Einschränkungen - auch ohne
zeitliche Einschränkungen - am Standort Wittenberge festhält. Darüber hinaus wurde durch den Wirtschaftsminister betont, dass auch die Zellstoffherstellung in die weiteren Überlegungen einbezogen werden sollte.
Pressemeldungen zufolge soll in Arneburg in Sachsen-Anhalt ein Zellstoffwerk errichtet werden. In diesem Zusammenhang gibt es in Wittenberge Informationen, dass die Firma Klenk nicht mehr in Wittenberge, sondern in Arneburg in Nachbarschaft des neuen Zellstoffwerkes, ca. 50 km entfernt, bauen und produzieren will.
Ich frage die Landesregierung: Welche Informationen liegen ihr darüber vor?
Mit Wirkung vom 01.10.2002 ist eine Haushaltssperre in Kraft getreten, mit der die Landesregierung Lücken im Haushalt schließen möchte.
Welche Auswirkungen hat nun die Haushaltssperre auf die Bewilligung und Ausreichung von Fördermitteln insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen?
Zur Finanzierung der notwendigen Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der zerstörten bzw. beschädigten Deiche wurden vom Bund über das „Arbeitsmarktprogramm Hochwasser, Teil III, Deichbau“ insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Ich frage die Landesregierung: Welche zusätzlichen Deichbaubzw. Sicherungsmaßnahmen können und sollen mithilfe dieses Programms in Brandenburg realisiert werden?
In den letzten Wochen hat sich entlang der gesamten Elbe von Sachsen bis Mecklenburg-Vorpommern erneut auf dramatische Weise gezeigt, welche lebenswichtige Bedeutung die Deiche für den Hochwasserschutz haben. Vier weitere Anfragen dazu heute unterstreichen das. Unzählige freiwillige Helfer, Feuerwehrleute, das Technische Hilfswerk und Soldaten sowie Polizisten haben Tag und Nacht an den Deichen gearbeitet, um unser Leben und unsere Gesundheit sowie unser Hab und Gut vor den drohenden Elbwassermassen zu schützen. Dafür und für die beispiellose Hilfs- und Spendenbereitschaft von Menschen aus dem ganzen Land sind wir in unserer Region besonders dankbar.
Da das Wasser nun langsam zurückgeht, gilt es, sich darüber Gedanken zu machen, wie wir derartigen Katastrophen in Zukunft wirksam begegnen können. Dazu gehört vor allem, dass wir die Erkenntnisse und Erfahrungen der Elbeflut nutzen und Schlussfolgerungen ziehen, wie das Deichsanierungsprogramm fortgeführt werden kann.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bisher aus der Elbeflut gewonnen?
Herr Staatssekretär, ist die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass die schon sanierten Deiche ausreichend standhaft waren, auch zu der Auffassung gekommen, das Deichsanierungsprogramm zu beschleunigen und die Deichsanierung vorzuziehen?
Im September letzten Jahres hat der Landtag einen Beschluss zur „Förderung und Unterstützung der Feuerwehren im Land Brandenburg- gefasst. Darin fordert der Landtag die Landesregierung unter anderem auf, die Rahmenbedingungen für die Feuerwehr so zu gestalten, dass die Freiwilligen vor Ort ihre Tätigkeit ausüben können, ohne hierbei von Normen und Standards in ihrem Betätigungsfeld über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt zu werden.
ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen sind geplant oder wurden bisher um gesetzt, um die Feuerwehren in Brandenburg zu unterstützen?
Nach Auskunft des Verkehrsministeriums, Referat Eisenbahnen, soll, wenn alles nach Plan läuft, der Ausbau der PrignitzExpress-Strecke zwischen Neuruppin und Wittstock im nächsten Jahr beginnen und bis Dezember 2004 abgeschlossen wer
den. Um die Maßnahmen insgesamt zu vollenden, fehlt noch die Realisierung des Ausbaus der letzten Etappe von Wittstock zum Endpunkt nach Wittenberge.
Wie sieht der Zeitplan für den Ausbau bzw. die Fertigstellung der Prignitz-Express-Strecke zwischen Wittstock und Wittenberge aus?
In einer hydraulisch-morphologischen Untersuchung zur geplanten Elbdeichrückverlegung bei Lenzen hat die Bundesanstalt für Wasserbau festgestellt, dass die Rückdeichung zu einer Verringerung des Transportvermögens des Flusses und damit zur Veränderung der Feststofftransportverhältnisse im Fluss führen würde. Lokal kann es, besonders durch plötzliche Querschnittsverlängerungen bei Hochwasser, zu Problemen kommen, unter anderem durch das Auftreten von Querströmungen und die Ablagerung des Geschiebetransports in der Fahrrinne.
Die Bundesanstalt für Wasserbau kommt in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Veränderungen infolge der Rückdeichung hinsichtlich der Gewährleistung der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs als problematisch eingeschätzt werden müssen.
Ich frage die Landesregierung: Was wird die Landesregierung unternehmen, um die befürchteten negativen Auswirkungen der Rückdeichung auf die Schiffbarkeit der Elbe zu verhindern?
Im Hochwasserfall müssen auf den Deichen Wachdienste eingerichtet und organisiert werden. Bisher gibt es in Brandenburg jedoch keine eindeutige Regelung, wer die Kosten für die Deichläufer übernimmt. Nach meinen Informationen konnten sich das Umwelt- und das Innenministerium bisher nicht darüber einigen, wer für die Finanzierung dieser Maßnahme zuständig ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Finanzierung der Kosten für die Deichwachen bei Hochwasser geregelt?
Zwischen der fertig gestellten Ortsumgehung Wustermark und der noch im Bau befindlichen Ortsumgehung Nauen wird ein etwa drei Kilometer langes Teilstück der B 5 liegen, das aufgrund der planungsrechtlichen Arbeiten nicht fertig gestellt werden wird, sodass wir hier aufgrund der hohen Belastung weiterhin mit Verkehrsstau rechnen müssen. Nach Informationen des Verkehrsministeriums ist zwar ein vierstreifiger Ausbau dieses Teilstücks geplant, um aber dieses Nadelöhr zwischen den beiden Ortsumgehungen zu beseitigen, wäre es wünschenswert, diesen Ausbau zeitnah zum Bau der Ortsumgehung Nauen vorzunehmen.
Ich frage die Landesregierung, wie sie die Möglichkeiten, dieses Teilstück der B 5 zeitnah zur Ortsumgehung Nauen auszubauen, beurteilt.
Herr Minister, ist es denkbar, dieses Teilstück vielleicht dadurch vorzuziehen, dass wir es privatwirtschaftlich vorfinanzieren oder direkt finanzieren?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Prignitzer Presse wurde Ende des letzten Jahres darüber berichtet, dass ein Gespräch des Wirtschaftsministers und des Wittenberger Bürgermeisters mit der Klenk Holz AG in Potsdam stattgefunden hat. Den Meldungen zufolge ging es in diesem Gespräch darum, nach dem Ausscheiden der Kunz Holding AG die Chancen zur Verwirklichung des Holzzentrums in Wittenberge zu erörtern. Außerdem wurde über die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung der erforderlichen Standortvoraussetzungen gesprochen.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie im Ergebnis der Gespräche die Chancen zur Verwirklichung des Holzzentrums in Wittenberge?
Herr Minister, wird das Industriegebiet Wittenberge-Süd auch unter neuen, veränderten Bedingungen, wenn nun die Kunz AG auch noch wegfällt, trotzdem ausgebaut werden?
Am 30. Juni 1999 unterzeichneten die KUNZ Holding, die Klenk Holz AG und die im Auftrag der Stadt Wittenberge tätige brandenburgische Landesentwicklungsgesellschaft im Beisein des Ministerpräsidenten eine Vereinbarung zur Entwicklung des Geländes des Industriegebietes Wittenberge-Süd zu einem Industriepark Holz.
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung mit den Investoren wurden seitens der LEG Mittel für die Durchführung der Bauleitplanung, für die Erschließungsplanung sowie für den Kauf der Flächen eingesetzt.
Nach meinen Informationen hat nun einer der beiden Investoren für den Industriepark Holz erklärt, dass er von dieser verbindlichen Absichtserklärung zurücktritt und von der geplanten Errichtung eines Faserplattenwerkes in Wittenberge Abstand nimmt. Der zweite Investor will natürlich seine Entscheidung darauf abstimmen und noch einmal überdenken.
Ich frage die Landesregierung: Was ist der konkrete Inhalt dieser verbindlichen Absichtserklärung der Investoren?
Mit der Initiative des Landes Brandenburg „Zukunft im Stadtteil - ZiS 2000" wurde für ausgewählte Städte die Möglichkeit geschaffen, Fördermittel für die Durchführung strukturpolitischer Maßnahmen in städtischen Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf zu beantragen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände, zur Verbesserung der Infrastruktur oder zur Beschäftigungs- und Arbeitsmarktförderung. Pressemeldungen zufolge wurde Anfang Oktober das erste ZiS-Projekt genehmigt.
Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Durchführung des Förderprogramms „Zukunft im Stadtteil - ZiS 2000"?
Der Elberadweg ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen, mit der Brandenburg in das Radfernwegenetz Deutschlands eingebunden wird. Durch seine reizvolle Lage erfreut er sich bei Radtouristen wachsender Beliebtheit. Von der Entwicklung des Radtourismus entlang der Elbe ist besonders die Prignitz-Region betroffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Radweg den Anforderungen entsprechend ausgebaut ist.
Ich frage die Landesregierung: Wer ist für den Ausbau und die Instandhaltung des Elberadweges - selbstverständlich in unserer Region - zuständig?
Herr Minister, ist der Landesregierung erstens der Zustand dieses Radweges in der Prignitzregion bekannt, insbesondere natürlich, dass er kaum noch befahrbar ist?
Zweitens: Ist ihr auch bekannt, dass gerade in dieser Region eine starke Konkurrenzsituation dadurch entstanden ist, dass das Land Sachsen-Anhalt diesen Radweg auf der anderen Seite schon ausgebaut, nämlich in einen komfortablen Zustand versetzt hat?
Für den Elbedeichbau von der Landesgrenze MecklenburgVorpommern bis Cumlosen sind unter der Bezeichnung „Elbedeichbau Lenzen” im Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Gesamtkosten von 20,452 Millionen Euro ausgewiesen. Nach dem Haushaltsplanentwurf 2002/2003 wird diese Summe bis Ende 2001 vollständig ausgegeben sein. Der Elbedeichbau in diesem Bereich ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Insbesondere ein Abschnitt, der für eine Deichrückverlegung vorgesehen ist, wurde von der Sanierung bisher ausgenommen.
Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Haushaltstiteln erfolgt die Finanzierung für die Elbedeichsanierung oder die Deichrückverlegung in diesem Abschnitt?
Das Land Brandenburg fordert gegenüber dem Bund, dass die Bahnübergänge entlang der ICE-Strecke Hamburg - Berlin ohne Kostenbeteiligung der jeweiligen Baulastträger beseitigt werden.
Das resultiert unter anderem, wie Ihnen ja bekannt ist, aus dem Ersatz dieser Maßnahme für den Transrapid. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage vom 25. Januar 2001 informierte der Verkehrsminister den Landtag über die ablehnende Haltung des Bundes in dieser Frage und kündigte - im Übrigen auch gestern - die Fortsetzung der Verhandlungen an.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie angesichts des derzeitigen Verhandlungsstandes die Möglichkeiten bzw. Chancen für eine Kostenregelung, die die jeweiligen Baulastträger finanziell entlastet?
Mit der Gründung der Zukunftsagentur Brandenburg wurde die T.IN.A-Außenstelle in Wittenberge geschlossen und in die Außenstelle der Zukunftsagentur nach Neuruppin verlegt. Am 24. Januar informierte der Wirtschaftsminister dazu im Landtag, dass stattdessen in Wittenberge in enger Abstimmung mit der Zukunftsagentur und anderen Einrichtungen des Landes ein
regionales Strukturbüro eingerichtet werden soll. Ziel sei es, dieses in Kürze zu eröffnen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Pläne verfolgt sie im Hinblick auf den Zeitpunkt der Einrichtung des Strukturbüros in Wittenberge sowie dessen Besetzung und Aufgaben?
Herr Präsident, ich danke Ihnen für den Rat.
Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur ist eine entscheidende Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in den Randregionen. Aufgrund der angespannten Finanzsituation in unserem Land kann die Straßeninfrastruktur jedoch nicht so zügig ausgebaut werden, wie dies für die Entwicklung der Wirtschaft erforderlich wäre. Deshalb wurde entschieden, die Realisierung einiger wichtiger Straßenbauprojekte in Brandenburg mithilfe einer privaten Vorfinanzierung zu beschleunigen. Den Angaben im Haushalt 2000/2001 zufolge sind das die Ortsumgehungen Fürstenwalde und Altlandsberg/Seeberg, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die bisherigen Erfahrungen bei der Realisierung der Landesstraßenbaumaßnahmen durch private Vorfinanzierung und, schlussfolgernd daraus, die Möglichkeiten für die Umsetzung weiterer Projekte?
Herr Minister, gibt es auch bei der Finanzierung der privaten Vorfinanzierung Möglichkeiten der Förderung aus EU- und Bundesmitteln?
In verschiedenen Presseveröffentlichungen war zu lesen, dass etwa 60 % der studierwilligen Brandenburger Abiturienten das Land verlassen und in anderen Bundesländern studieren, weil in Brandenburg nicht genügend Studienplätze vorhanden sind. Der Landtag hat sich deshalb in der Maisitzung für eine zielgerichtete Umstrukturierung und einen bedarfsgerechten Ausbau der Berufsschulen ausgesprochen. In dem dazu verabschiedeten Maßnahmenpaket wird unter anderem vorgeschlagen, die Kooperation zwischen Berufsschulen und Wirtschaft zu verstärken und die Studienangebote in Berlin und Brandenburg abzustimmen.
Ich frage die Landesregierung: Hält sie die Gründung einer Berufsakademie in Brandenburg, gegebenenfalls auch als gemeinsame Einrichtung mit Berlin, für eine Alternative, um die Kooperation mit der Wirtschaft auf diesem Gebiet zu verstärken und die Ausbildungskapazitäten für studierwillige Abiturienten in Brandenburg zielgerichtet zu erweitern und gegebenenfalls auch ein Zeichen für eine Fusionsbereitschaft zu signalisieren?
Für die Standortwahl ansiedlungswilliger Unternehmen ist es von Bedeutung, welche Unterstützung sie vom Land bei der Umsetzung ihres Vorhabens erhalten. Dies gilt auch für heimische Unternehmen, die investieren wollen, um zum Beispiel die Betriebe zu erweitern oder zu modernisieren. Die Unternehmen erwarten neben der Hilfe bei der Überwindung bürokratischer Hürden und kurzen Genehmigungsverfahren vor allem eine zügige Bearbeitung und Bewilligung ihrer Fördermittelanträge.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Qualität der Unterstützung der Unternehmen durch das Land und die Bearbeitungsdauer der Fördermittelanträge, insbesondere der aus Brandenburg stammenden Unternehmen?
Durch das Gesetz zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Justiz des Landes Brandenburg wurde 1991 die Möglichkeit geschaffen, Richterstellen in Brandenburg mit über 65-Jährigen zu besetzen. Die Regelungen für das so genannte Seniorenmodell an Brandenburger Gerichten liefen nach mehrmaliger Verlängerung Ende 1999 aus.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie rückblickend die Wirksamkeit und die Effizienz des Seniorenmodells für die Arbeitsfähigkeit der Justiz in Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Aufbau der Justiz in Brandenburg wurde auch damit begonnen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit PC-Technik und verschiedenen Programmsystemen auszurüsten, um bestimmte Arbeitsvorgänge und Verwaltungsabläufe zu automatisieren. Die Nennung der verschiedenen Systeme, MEGA, MESTA, ARGUS usw., möchte ich mir hier ersparen, weil dies ohnehin nicht so schnell zu erfassen ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich nach den bisherigen Erfahrungen die Einführung der einzelnen Programmsysteme auf die Effizienz der Geschäftsabläufe, auf den Personaleinsatz, auf die Verfahrensdauer sowie auf die Kosten für den Geschäftsbetrieb in den Brandenburger Gerichten, Staatsanwaltschaften und Grundbuchämtern ausgewirkt?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wir alle wissen. betreibt der ORB gemeinsam mit dem SFB das InfoRadio. Seit Anfang des Jahres sind nun insbesondere zwei größere Regionen des Landes, die Prignitz und die Uckemiark, vom Hören dieses Radios abgekoppelt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie nimmt sie ihre Rechtsaufsicht im Rahmen des ORB-Gesetzes wahr?
Mit dem Ausbau der 10E-Strecke Hamburg - Berlin müssen in Brandenburg insgesamt 27 niveaugleiche Schienen- und Straßenkreuzungen durch Unter- bzw. Überquertingen ersetzt oder geschlossen werden. Bei 14 dieser Knotenpunkte sind Landkreise oder Gemeinden Straßenbaulastträger und sollen deshalb ein Drittel der Baukosten tragen.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage im Oktober 2000 vertrat die Landesregierung die Auffassung. dass sich in diesem „besonderen Fall" der Bund oder die Bahn an den Kosten der Kommunen beteiligen sollen. Sie informierte weiterhin, dass hierzu entsprechende Gespräche stattfinden, um eine Lösung in diesem Sinne zu ermöglichen.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die bisherigen Ergebnisse dieser Gespräche und damit die Möglichkeiten bzw. Chancen für eine Kostenregelung. die die betroffenen Kommunen finanziell entlastet?
Landtag Idrand,• hurg - 3. Vt. ahlperiode - Plenarprotokoll 3 30 - 25. Januar 2001 1807
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der „Märkischen Oderzeitung- war zu entnehmen. dass keine Transrapidstrecke durch Berlin und Brandenburg führen wird. Als Ausgleich dafür soll Herr Verkehrsminister Meyer 120 Millionen DM für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Berlin und Dresden mit Halt in Schönefeld von der Bundesregiening eingefordert haben.
Ich frage die Landesregierung: Welche Verhandlungsergebnisse zwischen Landes- und Bundesregierung liegen hinsichtlich der 120 Millionen DM vor?
Herr Minister Meyer. können Sie eine konkrete Aussage. wie Sie sie zum lnterregio Cottbus gemacht haben. auch tür den lnterregio von Schwerin über Wittenber ge nach Magdeburg etc. machen?
Nach der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten nicht zulässig. Die Gründe für den Erlass dieses Verbots sind für viele Gartenfreunde nicht nachvollziehbar. Es regt sich hiergegen zunehmend Widerstand. Zum Beispiel wird gefordert, dass schadbefallener Baumschnitt nicht verbrannt werden darf. Insbesondere um der Ausbreitung von Pilzen und Viren in Kleingärten entgegenzuwirken, fordern die Kleingärtner, dass hier eine Änderung erfolgt.
Ich frage die Landesregierung, welche Auffassung sie in dieser Frage vertritt, insbesondere zu der Forderung nach Aufhebung der entsprechenden Regelung in der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung.
Die FFH-Richtlinie bestimmt, dass Vogelschutzgebiete sangund klanglos in FFH-Gebiete umgewandelt werden, wenn die Länder ihre Meldungen dazu abgegeben haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie kann angesichts dieses Sachverhaltes erreicht werden, dass im Landschaftsschutzgebiet Brandenburgische Elbtalaue, wo bereits flächendeckend die FFH-Richtlinie gilt, und zwar unabhängig davon, ob einzelne Teilflächen noch zusätzlich als FFH-Gebiete gemeldet werden, die Anbindung des geplanten Industrieparks Holz in Wittenberge an die 13 189 und die abgesprochene Autobahntrasse bei Wittenberge aus der FFH-Gebietsausweisung herausgenommen werden?
Herr Minister, meine Nachfrage bezieht sich auf Artikel 7 der FFH-Richtlinie. Ist meine Interpretation dann falsch und wie interpretieren Sie, dass in den europäischen Vogelschutzgebieten ab dem Datum, an dem in einem Mitgliedsstaat die FFHRichtlinie zur Anwendun g kommt, an die Stelle der Pflichten, die sich aus Artikel 4 Abs. 4 der Vogelschutzrichtlinie herleiten. die Verpflichtung nach Artikel 6 Abs. 2, 3 und 4 der FFHRichtlinie tritt?
Zu dem als Alternative zum Transrapid angekündigten Ausbau der Bahnstrecke Berlin - Hamburg auf ICE-tau gliche 230 Stundenkilometer gibt es eine Reihe widersprüchlicher Meldungen. So sind verschiedene Ferti gstellungstermine zwischen 2002 und 2005 sowie mehrere Streckenführungen und Haltepunkte im Gespräch. Große Bedenken gibt es gerade nach den tragischen Vorfällen von Eschede und Brühl, weil es bezüglich der Sicherheit Ausnahmegenehmigungen geben soll.
Das Institut für Bahntechnik in Berlin dagegen hält aus sicherheitstechnischen Gründen ein neues Gleis und aus Gründen der Attraktivität die Anbindung von Schwerin für notwendig. Für ein neues Gleis wären jedoch eine Bauzeit von 20 Jahren und ähnliche Kosten wie für den Transrapid zu veranschlagen, so das Institut für Bahntechnik.
Ich frage die Landesregierung, welche aktuellen Informationen zu den Planungen für den Bau einer ICE-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin. und zwar über Wittenberge, ihr vorliegen.