Marion Walsmann

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik - so steht es in der Thüringer Verfassung - und sie führt - so weiter - den Vorsitz in der Landesregierung und leitet deren Geschäfte. Das Führungsinstrument ist die Staatskanzlei. Dem in der Verfassung formulierten Anspruch muss dieses Instrument genügen.
Das gilt auch für die Mitarbeiter, die dort ihren Dienst tun. Genau davon lässt sich die Staatskanzlei bei der Auswahl dieser Mitarbeiter leiten. Thüringen ist mit dieser aus der Staatskanzlei koordinierten Landesregierung bisher gut gefahren. Es gibt große Fortschritte bei der Sanierung des Landeshaushalts, eine Forst- und Polizeireform wurde verabschiedet,
Kita-Betreuung verbessert etc., vieles in Angriff genommen, nur um das zu nennen.
Meine Damen und Herren, damit das auch so bleibt, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei so ausgewählt und beschäftigt, dass sie ihren Teil zum Gesamterfolg der Landesregierung beitragen können. Das trifft auch auf die Fälle zu, die hier in der Plenardebatte und zuvor in der Öffentlichkeit diskutiert worden sind.
Zu den Einzelheiten dieser Berufung verweise ich auf die Antworten der Landesregierung zu den vielen entsprechenden Anfragen. Die Mitarbeiter sind nach dem jeweiligen Bedarf und der dafür geeigne
ten Form verpflichtet worden. Wenn es um die Frage um den persönlichen Referenten der Ministerpräsidentin geht, da gab es sogar eine deutschlandweite Ausschreibung, die er für sich entschieden hat.
Seit vergangenem Wochenende führt die Öffentlichkeit eine Debatte um die Bezüge meines Kabinettskollegen Matthias Machnig. Die hier geführte Debatte macht deutlich, wie wichtig es ist, Transparenz und Klarheit zu schaffen, denn nur so kann der Eindruck der Selbstbedienungsmentalität widerlegt werden, wie er derzeit in der Öffentlichkeit allen Politikern gegenüber in Form eines Generalverdachts ausgesprochen wird.
Es zeigt auch, wie wichtig und richtig es ist, dass wir in diesem Hohen Hause sehr zügig über die Frage der Versorgungsansprüche von politischen Beamten sprechen müssen. Mein Kollege Dr. Voß hat zugesagt, zeitnah einen Vorschlag für eine Neuregelung ins Kabinett einzubringen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion habe ich deshalb mit Schreiben vom 16.09. Herrn Minister Machnig aufgefordert, seine finanziellen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Ministeramt in Thüringen und entsprechende Zahlungen, die aus seiner Zeit als beamteter Staatssekretär im Bund resultieren, detailliert und vollumfänglich darzulegen.
Vor diesem Hintergrund hat Herr Kollege Machnig umfangreichen Schriftwechsel mit der Bundesfinanzdirektion, der Landesfinanzdirektion, der Staatskanzlei und dem Finanzministerium vorgelegt. Auf seine Bitte hin darf ich wie folgt aus drei Schreiben in dem Umfang, wie es Herr Minister Machnig aus Datenschutzgründen gestattet hat, zitieren.
1. Schreiben der Bundesfinanzdirektion vom 12.09.2013 - ich zitiere: „Herr Minister Machnig hat mich gebeten, die Sicht der Bundesfinanzdirektion Mitte zu seiner Versorgungsangelegenheit darzustellen.
Erstens: Im November 2009 ist Herr Minister Machnig durch Urkunde des Herrn Bundespräsidenten als Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Aufgrund der Zurruhesetzung standen Herrn Minister Machnig Ansprüche nach den Vorschriften des Bundesbesoldungsbzw. Bundesversorgungsgesetzes zu.
Zweitens: Die Anrechnung der Herrn Minister Machnig ab November 2009 gewährten Bezüge als Staatsminister auf seine Ansprüche aus dem Bundesbeamtenverhältnis ist auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften des Beamtenversorgungsrechtes, insbesondere § 53 Beamtenversorgungsgesetz, erfolgt. Aufgrund eines im Jahr 2011 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Rechtsauffassung/Verwaltungspraxis des Bun
des zum Verfahren der Anrechnung der erzielten Einkünfte geändert. Dies hatte zur Folge, dass im Ergebnis eine höhere Anrechnung der Ministerbezüge auf die Versorgungsansprüche gegenüber dem Bund erfolgte.
Drittens: Aus Sicht der Bundesfinanzdirektion Mitte ist die Versorgungsangelegenheit von allen Verfahrensbeteiligten entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage/Rechtsauffassung behandelt worden.“
2. Auszug aus dem Bescheid der Bundesfinanzdirektion vom 10. März 2011 - ich zitiere: „Hinsichtlich der Anwendung der Ruhevorschriften des Thüringer Ministergesetzes auf das vom Grunde her zustehende Ruhegehalt des Bundes wurde jedoch nochmals Rücksprache mit dem für Versorgungsfragen zuständigen Fachbereich am Bundesministerium für Finanzen gehalten. Im Ergebnis der dortigen Überprüfung der Rechtslage war festzustellen, dass die Anwendung des § 15 Abs. 2 Thüringer Ministergesetz bei der Regelung Ihrer hiesigen Pensionsansprüche zu Unrecht erfolgte. Bei den von der Thüringer Landesfinanzdirektion in Erfurt bezogenen Amtsbezügen handelt es sich vielmehr um reguläre Erwerbseinkünfte im Sinne des § 53 Abs. 7 Beamtenversorgungsgesetz. Somit waren Ihre Versorgungsbezüge richtigerweise nach den Vorschriften des § 53 Beamtenversorgungsgesetz zu regeln.“
Herr Machnig ist zudem der Auffassung, dass die Anwendung des § 53 Beamtenversorgungsgesetz auch der Landesfinanzdirektion bekannt war, wie sich aus einer E-Mail vom 23. August 2011 ergebe. Darin heiße es unter anderem: „Im Zuge der hier zu leistenden Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung der Anrechnung des Amtsgehaltes nach § 53 Beamtenversorgungsgesetz wäre ich Ihnen dankbar …“.
3. Des Weiteren hat die zuständige Landesfinanzdirektion mit Schreiben vom 16.09.2013 auf Anfrage von Herrn Machnig Folgendes mitgeteilt: „Sehr geehrter Herr Minister Machnig, auf Ihre heutige Bitte hin bestätige ich Ihnen, dass Ihre Amtsbezüge als Thüringer Minister auf der Grundlage des Thüringer Ministergesetzes zutreffend berechnet wurden.“
Aus Sicht der Landesfinanzdirektion stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Der Landesfinanzdirektion als der für die Zahlung der Thüringer Amtsbezüge zuständigen Stelle war durch die Bundesfinanzdirektion Mitte, Servicecenter Süd-Ost, mit Schreiben vom 12. Februar 2010 mitgeteilt worden, dass Herr Machnig nach Ablauf der Übergangszeit gemäß § 4 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes dem Grunde nach ab 1. März 2010 einen Anspruch auf Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz hat. In diesem Zusammenhang teilt die für die Zahlung des Ruhegehalts zuständige Bundesfinanzdirektion Mitte mit, dass die gegenüber dem Bund bestehenden Pensionsansprüche der Ruhensvor
schrift des § 15 Abs. 2 des Thüringer Ministergesetzes unterliegen. Insoweit wurden durch die Bundesfinanzdirektion Mitte Vergleichsmitteilungen zur Höhe des nach dem Thüringer Ministergesetz zustehenden Amtsgehaltes erbeten, die durch die Landesfinanzdirektion auch bei Veränderungen in der Höhe der Ministerbezüge und auf entsprechende Einzelanfragen hin erteilt wurden. Die Bezügestelle konnte daher zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass die Vorschriften des Thüringer Ministergesetzes - insbesondere § 15 Abs. 2 - zur Anwendung kommen und durch die Bundesfinanzdirektion Mitte beachtet werden. Mit Bescheid vom 10. März 2011 - wie zitiert - wurde Herrn Minister Machnig durch die Bundesfinanzdirektion Mitte mitgeteilt, dass keine Verrechnung nach dem § 15 Abs. 2 Thüringer Ministergesetz - alte Fassung -, sondern nach § 53 Beamtenversorgungsgesetz erfolgte. Der Bescheid wurde gestern Herrn Minister Voß zur Kenntnis gegeben.
Zur Höhe der Zahlungen, die durch den Bund an Herrn Minister Machnig geleistet werden, kann nur er selbst Auskunft geben. Herr Minister Machnig hat dem Kabinett am 17.09. mitgeteilt, dass er die Bundesfinanzdirektion und seinen Steuerberater beauftragt hat, eine Aufstellung seiner Ansprüche auf Versorgungsleistungen vorzulegen. Sobald diese vorliegen, wird er es öffentlich machen. Es wird jedoch nun nach Bekanntwerden der Tatsache, dass Herr Kollege Machnig Zahlungen vom Bund erhält, sorgfältig zu prüfen sein, wie die bestehenden Ruhestandsregelungen des Beamtenversorgungsrechts des Bundes tatsächlich zur Anwendung kamen. Minister Machnig hat mit gestrigem Schreiben die Bundesfinanzdirektion aufgefordert, der Landesfinanzdirektion Thüringen alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Berechnung seiner Versorgungsbezüge zur Verfügung zu stellen. Minister Dr. Voß hat am gestrigen Tag den Bescheid der Bundesfinanzdirektion an Herrn Minister Machnig vom 10. März 2011 an die Landesfinanzdirektion zur umfänglichen Prüfung nach dem Thüringer Ministergesetz weitergeleitet und die Landesfinanzdirektion aufgefordert, dazu auch Kontakt mit der Bundesfinanzdirektion aufzunehmen.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung nimmt den Fall sehr ernst und wird sorgfältig die hier einschlägigen Vorschriften auf ihre Einhaltung hin überprüfen und mit Transparenz alle Sachverhalte aufklären. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine kurze Begründung. Am 31.07.2013 endet fristgemäß die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrats der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH. Entsprechend der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags hat die Thüringer Landesregierung zwei Vertreter benannt, die den Freistaat Thüringen ab 1. August 2013 im Aufsichtsrat der MDM vertreten sollen. Es handelt sich einerseits um mich, meine Person und zweitens um den Staatsekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herrn Staschewski. Meine Benennung resultiert aus der Zuständigkeit für den Medienbereich innerhalb der Landesregierung des Freistaats Thüringen und die von Herrn Staatssekretär Staschewski erfolgt als Vertreter des unter anderem für Kreativwirtschaft zuständigen Ressorts. Die Bestellung des neuen Aufsichtsrats der MDM per Beschluss der Gesellschafterversammlung ist für den 19. Juli geplant. Für die Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen ist gemäß § 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen die Zustimmung des Landtags vorgesehen. Ich bitte deshalb die Abgeordneten des Hohen Hauses um Zustimmung zum Antrag der Landesregierung und das Votum für die Entsendung. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bereits bei der ersten Beratung dieses Antrags im November letzten Jahres hat der damalige Staatssekretär Zimmermann betont, dass große Offenheit bestehe für alle Vorschläge für mehr Nutzer- beziehungsweise Bürgerfreundlichkeit auf „thueringen.de“. Ich möchte auch noch mal betonen, dass es hinsichtlich der grundsätzlichen Zielstellung, Transparenz zu schaffen, Offenheit zu schaffen, Orientierung zu geben, selbstverständlich überhaupt keinen Dissens gibt. Und das gilt im verstärkten Maße auch weiter so. Ich möchte kurz zu den einzelnen Punkten des Antrags etwas sagen.
Punkt 1 fordert die Schaffung einer zentralen Rechtsprechungsdatenbank. Das Ziel behalten wir im Auge, die Umsetzung auf „thueringen.de“ ist derzeit aber noch nicht möglich und ich kann Ihnen aber versichern - das habe ich auch so eingeworfen in die Runde und das meine ich auch so -, wir bleiben an diesem Thema dran. Das wäre zum Beispiel eine interessante Ergänzung des bereits bestehenden Serviceportals auf „thueringen.de“ zu dem bereits auch die Seite „Landesrecht“ gehört, auf der schon seit Jahren alle Thüringer Gesetze und Verordnungen recherchiert werden können. Wir behelfen uns vorübergehend damit, dass wir auf der Startseite von „thueringen.de“ unter der Rubrik „Bürgerservice“ eine Sammlung aller derzeit vorhandenen Links zu den online verfügbaren Entscheidungen Thüringer Gerichte auflisten. Die Diskussion im Justizausschuss hat auch gezeigt, es ist mehr die justizielle Seite beraten und diskutiert worden, deshalb von mir diese grundsätzlichen Anmerkungen dazu. Wir werden uns das auch noch mal genau anschauen.
Frau Berninger, bei Ihnen ist mir aufgefallen, wenn Sie bei der Justiz den Thüringer Verfassungsgerichtshof suchen, werden Sie ihn dort nicht finden.
Er ist ein Verfassungsorgan, steht also nicht unter Justiz, sondern hat schon den Anspruch auf eine separate Darstellung. Das ist immer so das Problem, weil landläufig die Meinung besteht, klingt wie Justiz, findet man alles dort, also das muss man eben auch - Herr Meyer hat es ja auch angesprochen - berücksichtigen.
Punkt 2 fordert eine zentrale Plattform für die elektronische Fassung des Gesetz- und Verordnungsblattes, des Staatsanzeigers und weiterer Amtsblätter. Hier ergab die Prüfung, dass speziell der Thüringer Staatsanzeiger nicht ohne Weiteres staatlicherseits ins Netz gestellt werden kann. Es existiert eine vertragliche Regelung zur Herausgabe des Staatsanzeigers durch einen privaten Verlag. Der Verlag bietet bereits den Staatsanzeiger im Internet an, allerdings gegen Entgelt. Diese Auslagerung der Veröffentlichung ist unterm Strich kostengünstiger für den Staat als jede Form von Veröffentlichung in Eigenregie. Der Vertreter des Innenministeriums, der im Ausschuss Stellung genommen hat, hat im Justizausschuss berichtet, dass über die Einnahmen des Verlags für den öffentlichen Teil derzeit die Kosten für den amtlichen Teil getragen werden. Ich merke nur noch mal an: Eine andere Konsequenz wäre eine Veröffentlichung in Eigenregie, das würde bedeuten, dass im zuständigen Innenministerium zum Beispiel die gesamte Vertriebsorganisation für den Staatsanzeiger aufgebaut werden müsste, und das müsste man sich sehr genau ansehen, ob man das wirklich wollte. Ich glaube, so ist die Lage eindeutig besser.
Punkt 3 fordert schließlich eine zentrale Plattform für die Gerichtsaushänge. Auch die Prüfung dieser Frage ergab, dass die Verwirklichung der Forderung derzeit noch an den fehlenden technischen und vor allem personellen Ressourcen scheitert. Das ist hier exakt auch so dargestellt und benannt worden. Auch hier kann man sich vorstellen, dass uns die weitere technische Entwicklung im IT-Bereich der Umsetzung einer solchen Forderung vielleicht näherbringt. Die von der Landtagsverwaltung erstellte Umfrage in den anderen Ländern hat gezeigt, dass sich diese Herausforderung für alle anderen Länder ebenso stellt.
Ich will abschließend nochmals betonen, dass „thueringen.de“ ein Projekt ist, das ständig weiterentwickelt wird. Das bedeutet, dass wir Vorschläge wie im vorliegenden Antrag nicht unter den Tisch kehren wollen, das kann ich Ihnen wirklich versichern, sondern wir verstehen das als Anregung für eine vernünftige nutzer- und behörden-, bürgerorientierte Weiterentwicklung für „thueringen.de“. Nun
lässt sich eben einiges derzeit zumindest noch nicht umsetzen. Das muss man ehrlicherweise auch sagen, weil finanzielle und personelle Ressourcen auch schlicht und einfach begrenzt sind und weil bestimmte Projekte längerfristig geplant und in den Landeshaushalten auch entsprechend eingestellt bzw. hinterlegt sein müssen. Die Landesregierung ist sich dabei durchaus bewusst, dass die weitere Entwicklung zum Open Government und zum Beispiel die sich daraus ergebenden Informationsfreiheitsgesetze immer mehr Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns fordern und diese Transparenz durch die technische Entwicklung im Internet und im IT-Bereich auch zunehmend leichter ermöglicht wird. Wir wollen mit „thueringen.de“ diesen Ansprüchen und Entwicklungen genügen und entsprechen. Dass wir mit „thueringen.de“ dabei auf einem guten Weg sind, zeigen die ständig steigenden Zugriffszahlen. In letzter Zeit wurden monatlich über 900.000 Seiten von „thueringen.de“ angeklickt, was eine enorme Steigerung in den letzten 12 Monaten darstellt.
Als letztes Wort der viel umstrittene Ausspruch von Frau Bundeskanzlerin Merkel mit dem Neuland das ist richtig. Da gab es eine wunderbare Abhandlung in der FAZ dazu: Neuland in der Weise, dass wir uns zwar in sozialen Netzwerken bewegen, aber noch lange nicht die Dimension des Netzes der globalen Vernetzung in ihren Chancen und Risiken wirklich durchforscht und durchdrungen hätten. Ich glaube, da können viele zustimmen. Wer beim Jahresempfang der IHK war und den Herrn Schirrmacher mit seinem Vortrag gehört hat, der wird sicher Ja zu dieser Schlussfolgerung sagen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die gestatte ich.
Ja. Da verweise ich Sie auf unsere Antwort zu der Kleinen Anfrage, die zur Barrierefreiheit gestellt wurde. Dort hatten wir in Breite auch dazu ausge
führt, dass dort die Voraussetzungen der Barrierefreiheit geschaffen werden bzw. schon geschaffen sind. Ich bitte um Verständnis, dass ich das jetzt einfach auf diesem Wege erledige. Danke.
Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich wie folgt, die Fragen eins bis drei werde ich dabei zusammenfassen:
Der Bundesrat hat am 3. Mai 2013 beschlossen, der Bundesregierung eine Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung mit dem Titel „Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit“ zuzuleiten. Das federführende Bundesministerium wird die Vorlage nun prüfen und entscheiden, ob und wenn ja - in welcher Fassung eine solche Verordnung erlassen wird oder nicht. Über diese Entscheidung wird der Bundesrat in Kenntnis gesetzt. Der Verordnungsentwurf war am 24. April 2013 vom Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg im Namen der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in das Bundesratsverfahren eingebracht worden. In dem Einbringungsschreiben wurde beantragt, ich zitiere, „die Vorlage auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am 3. Mai 2013 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen“. Deshalb ging die Landesregierung davon aus, dass das Für und Wider oder mögliche Änderungen des Verordnungsantrags zunächst in den Bundesrats
ausschüssen erörtert würden. Eine mögliche Mitantragstellung Thüringens wurde nicht diskutiert. Im Vorfeld des Bundesrats wurde dann allerdings durch die Freie und Hansestadt Hamburg beantragt, auf die Ausschussbefassung zu verzichten und bereits am 3. Mai 2013 über die Initiative abzustimmen. Dies konnte ein Teil der Landesregierung nicht mittragen. Angesichts der Bedeutung des Themas und des bisherigen Engagements der Landesregierung für „Gute Arbeit“ hätte auch ich mir vor der Beschlussfassung eine vertiefte fachliche Erörterung gewünscht. Vor diesem Hintergrund hat sich Thüringen sowohl zu dem Antrag ohne Ausschussberatung sofort in der Sache zu entscheiden, als auch zur Frage der Zuleitung der Verordnung an die Bundesregierung enthalten.
Zu Frage 4: Das Erkennen und Behandeln von Depressionen als eine Form psychischer Erkrankungen ist seit 2007 fester Bestandteil im Thüringer Gesundheitszieleprozess. So befasst sich im Rahmen des Thüringer Gesundheitsziels 3 „Depressive Erkrankungen verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln“ eine dazu eingesetzte Arbeitsgruppe seit 2012 schwerpunktmäßig mit dem Thema psychische Gesundheit in der Arbeitswelt. Hierzu gehören auch das Thema arbeitsbedingter Stress als Auslöser von Burnout-Syndrom und Depressionen. Dabei arbeitet die Arbeitsgruppe insbesondere mit allen großen Krankenkassen in Thüringen zusammen, um die vorhandenen aktuellen Informationsund Schulungsangebote der Krankenkassen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zusammenzustellen und über eine Website www.gesundheitszielethueringen.de allen Interessierten und Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Danke schön.
Nein. Also insofern ist das zuständige Bundesministerium natürlich gehalten, schnellstmögliche Prüfung auszuführen und vorzunehmen, weil es ja ein Auftrag des Bundesrats war, aber mir liegen jetzt
keine Erkenntnisse vor, wann damit zu rechnen wäre.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Tat, vor ziemlich genau zwei Jahren haben Landtagspräsidentin Birgit Diezel und Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hier im Plenarsaal ganz in feierlicher Atmosphäre die Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in EUAngelegenheiten unterzeichnet. Vorausgegangen waren lange, manchmal auch kontroverse, aber immer konstruktive Gespräche über den besten Weg der Landtagsbeteiligung. Dabei darf ich sagen, hat uns immer das Ziel geeint, den EU-Angelegenheiten in der parlamentarischen Arbeit mehr Raum zu geben. Der Grund dafür ist so einfach wie auch zutreffend: Die über die Jahre gewachsenen Kompetenzen der Europäischen Union bedürfen einer parlamentarischen Rückkopplung und Kontrolle, und zwar nicht nur auf europäischer und nationaler Ebene, sondern gerade auch in den Ländern, wenn die europäische Integration nicht als bürgerferne Ver
anstaltung wahrgenommen werden soll. Europa ist besonders in den Zeiten der Krise Diskussionsthema bei den Bürgerinnen und Bürgern, das haben wir alle immer vor Ort hautnah auch erlebt. Warum sollte diese Entwicklung ausgerechnet vor den Parlamenten haltmachen?
Ausgelöst durch den Vertrag von Lissabon und seine neuen Beteiligungsrechte für die Länder wollen wir deshalb durch gezielte Information die Grundlage für eine qualifizierte europapolitische Willensbildung des Landtags und für eine wirksame Beteiligung des Parlaments am sogenannten Subsidiaritätsfrühwarnsystem schaffen. Sie haben viel dazu ausgeführt, deshalb spare ich es mir, das zu wiederholen. Das kann ich alles unterstreichen dazu. Damals war uns bewusst, dass wir mit der Vereinbarung in mancherlei Hinsicht Neuland betreten und dass es auch einen Lernprozess geben muss, damit die Vereinbarung mit Leben erfüllt wird. Die Verpflichtung zu einer Evaluierung war deshalb gut gedacht und gut angelegt. Ich danke nochmals den Koalitionsfraktionen, aber ich glaube, da sind wir auch alle einig, dass es gut war, diesen Antrag auf den Weg zu bringen, um uns auch selber zu vergegenwärtigen, wo ist der Stand, wie ist der Stand, und aufzuzeigen, wie wir diese Evaluierung in einem praktischen, praktikablen Verfahren eben auch vornehmen können. Ich will den Ergebnissen überhaupt nicht vorgreifen. Ich denke, die Vereinbarung und ihre Umsetzung in die Praxis wird von allen Fraktionen grundsätzlich positiv gesehen. Das ist jedenfalls der Eindruck, den ich aus den vielen Sitzungen des Europaausschusses immer gehabt habe. Ich darf auch sagen, die Einrichtung dieses Ausschusses ist für den Stellenwert der Europaangelegenheiten allein schon von unschätzbarem Wert. Also wer da Zweifel hatte, der ist jetzt eines Besseren belehrt an dieser Stelle. Wir haben beispielsweise bei der Behandlung der europapolitischen Strategie der Landesregierung erlebt, dass das Parlament in einem bisher nie da gewesenen Ausmaß an der europapolitischen Ausrichtung der Landespolitik auch teilgenommen und die Debatte bereichert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kernstück der Vereinbarung, auch das ist schon erwähnt worden, ist in der Tat die Beteiligung des Landtags am Subsidiaritätsfrühwarnsystem. Ich bin kein Fan des Namens, man hätte es vielleicht auch einfacher machen können, aber mir fällt auch nichts Besseres ein, aber man muss es immer ziemlich umständlich erklären, bis klar ist, was gemeint ist. Auch hier ziehen wir mit dem Landtag nach meiner Wahrnehmung an einem Strang, das finde ich ganz positiv, und zwar beide aus der gleichen Seite. Als Beispiel kann man mal den Entwurf für die EU-Konzessionsrichtlinie nehmen, wo wir wirklich sehr intensiv an dem Dokument gearbeitet haben, eine
Grundposition vertreten haben. Ich glaube, dass es richtig ist, dass man so ein Beispiel auch mal nutzen und darstellen kann, wie positiv Folgen von Handlungsfreiheit für Kommunen sich auch daraus entwickeln können und wie man auch die Positionierung der Kommunen unterstützen kann durch dieses Verfahren.
Meine Damen und Herren, die erfolgreiche Umsetzung der Vereinbarung ist für alle Beteiligten mit Aufwand verbunden. Das haben wir vorher gewusst, da haben wir uns auch nicht darüber hinweggetäuscht. Ich bin aber überzeugt, dass dieser Weg sich lohnt und dass wir ihn im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weitergehen müssen. Sie erwarten von uns zu Recht, dass wir Ihre Interessen in Brüssel mit Nachdruck vertreten und dass wir auch begründen können, warum wir sie mit Nachdruck vertreten und warum wir bei der wahnsinnigen Informationsflut das richtige Maß und die nötige Zielgenauigkeit auch immer im Blick behalten müssen, was ja gar nicht so einfach ist, die Zahlen sind genannt worden.
Meine Damen und Herren, ich sehe dem Austausch im Rahmen der Evaluierung mit Interesse, mit Spannung entgegen und wir werden uns natürlich sofort an die Berichterstattung machen. Vielen herzlichen Dank, Ihnen auch danke für die Mitarbeit. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der mehrjährige Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 bis 2020 wird erhebliche Auswirkungen auch auf den Freistaat Thüringen haben. Aus diesem Grunde begrüße ich sogar, dass wir nicht nur im Europaausschuss, sondern auch hier im Plenum über dieses wichtige Thema reden.
Bevor ich mich zu den beiden Anträgen äußere, möchte ich zunächst den europäischen Rahmen noch einmal komplett skizzieren, in den diese Debatte auch einzuordnen ist.
Sie haben schon gesagt, die Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Gipfel am 8. Februar 2013 nach äußerst schwierigen Verhandlungen auf einen mehrjährigen Finanzrahmen für die Europäische Union verständigt. Sie haben die Zahl genannt, Herr Abgeordneter Meyer. In einem Zeitraum von sieben Jahren ist eine Ausgabenobergrenze von ca. 960 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen sowie Zahlungsermächtigungen in Höhe von 908 Mrd. € vorgesehen und damit blieben die Staats- und Regierungschefs deutlich unterhalb der von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Ausgabenobergrenze von 1.047 Mrd. €.
Darüber hinaus haben die Staats- und Regierungschefs bei ihrer Einigung eine Reihe weiterer Festlegungen getroffen, von denen ich an dieser Stelle nur die für Thüringen wesentlichen Fakten nennen und darauf eingehen möchte. An erster Stelle ist nämlich die Kohäsionspolitik zu nennen. Dafür sol
len in der nächsten Förderperiode ca. 325 Mrd. € zur Verfügung stehen, ca. 29 Mrd. € weniger als in der laufenden Förderperiode. Thüringen gehört zukünftig zu den sogenannten Übergangsregionen, einer neuen Kategorie, die alle Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP zwischen 75 und 90 Prozent des durchschnittlichen BIP der EU 27 umfasst.
Als ehemalige Konvergenzregion erhalten wir jedoch einen Sonderstatus. Mittels eines Sicherheitsnetzes sollen uns 60 Prozent der in der laufenden Förderperiode erhaltenen Mittel zugewiesen werden. Der Kompromiss sieht zudem eine zusätzliche Sonderzuweisung für die bisherigen ostdeutschen Konvergenzregionen in Höhe von 510 Mio. € vor. Insgesamt kommen wir damit auf 64 Prozent der bisherigen Mittelzuweisungen. Damit ist der Europäische Rat zwar unter den von der Kommission und den ostdeutschen Ländern geforderten 66 Prozent für das Sicherheitsnetz geblieben, aber auch deutlich oberhalb den von der Ratspräsidentschaft zeitweise vorgeschlagenen 57 Prozent. Man darf das hier also durchaus als einen Erfolg für Thüringen konstatieren.
Positiv ist ferner für uns, dass die Mehrwertsteuer zukünftig für alle gemeinsamen strategischen Rahmenfonds förderfähig bleiben soll, wenn sie im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer nicht rückerstattbar ist. Anders gerichtete Planungen der Kommission hätten faktisch eine erhebliche Absenkung der Fördersätze gegenüber der bisherigen Praxis im EFRE und dem ESF zur Folge gehabt. Der Kofinanzierungssatz wurde für den EFRE und ESF von derzeit 75 Prozent auf 80 Prozent angehoben. Unstrittig ist aber auch, dass der Verlust des Konvergenzstatus mit erheblichen finanziellen Einschnitten für Thüringen verbunden sein wird. Das war allerdings zu erwarten, da Thüringen aufgrund seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung die 75 Prozent BIP-Grenze in der neuen Förderperiode deutlich überschreitet. Die zukünftige Strukturfondsförderung wird stärker auf die Umsetzung der Europa-2020-Strategie ausgerichtet werden. Insgesamt werden wir uns daher mit weniger Mitteln auf weniger Förderbereiche konzentrieren müssen.
Ich komme zur Agrarpolitik: Diese bleibt zwar immer noch der stärkste Haushaltsposten, mit Kürzungen in Höhe von 59 Mrd. € trägt sie jedoch in der ersten Säule erheblich zu Einsparungen bei. Für die ostdeutsche Landwirtschaft ist positiv hervorzuheben, dass die Kappung der Direktzahlungen an Großbetriebe den Mitgliedstaaten freigestellt werden soll und nicht, wie von der Kommission und vom Parlament gefordert, auf EU-Ebene verbindlich festgelegt wird.
Für den Bereich des ELER wird für ganz Deutschland mit etwa 8 Mrd. € gerechnet. Eine Aussage für
die einzelnen Bundesländer ist hier seriös allerdings noch nicht möglich.
Insgesamt betrachtet können wir mit dem Gipfelergebnis zufrieden sein. Es ist auch anzuerkennen, dass die Bundesregierung sich der Interessen der ostdeutschen Länder nachdrücklich angenommen hat und ihnen auf der EU-Ebene Geltung verschafft hat. Die vorausgegangenen intensiven Abstimmungen zwischen Bund und Ländern, insbesondere im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz, haben sich somit - und das sage ich mal im wahrsten Sinne des Wortes - ausgezahlt.
Mit der Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Februar wurde allerdings nur die erste Hürde auf dem Weg zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 genommen. Die nächste, nicht minder hohe Hürde stellen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dar, das erstmals zustimmen muss. Solange das EP nicht zugestimmt hat, stehen somit alle genannten Zahlen unter Vorbehalt, auch die für Thüringen relevanten Finanzmittel für EU-Förderprogramme. Das Europäische Parlament hatte im März in einer mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung die Einigung der Staats- und Regierungschefs in der gegenwärtigen Form abgelehnt. Zugleich hat es eine Reihe von Bedingungen formuliert, die bei den weiteren Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament zu berücksichtigten sind, um zu einer Einigung zwischen den EU-Haushaltsbehörden zu kommen. Diese Bedingungen sind z.B. die Forderung nach einer stärkeren Flexibilität zwischen den einzelnen Haushaltsrubriken sowie über die Haushaltsjahre hinweg. Weiterhin wird eine noch stärkere Ausrichtung an den Zielen der Europa-2020Strategie, etwa durch höhere Investitionen in Innovationen, Forschung, Entwicklung, Umwelt, Bildung etc., verlangt. Neben einer verbindlichen Festschreibung einer Revisionsklausel fordert das Parlament den Einstieg in echte Eigenmittel. Die Kommission wird deshalb aufgefordert, hierzu weitere Vorschläge vorzulegen und sicherzustellen, dass die Einnahmen aus der geplanten Finanztransaktionssteuer zumindest teilweise als Eigenmittel in den EU-Haushalt überführt werden.
Schon dieses Thema allein birgt vor dem Hintergrund der Diskussionen über die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer und deren Verteilung erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Rat. Aus Sicht des Europäischen Parlaments sind Schritte in diese Richtung von grundlegender Bedeutung für eine Einigung. Eine weitere Vorbedingung des Europäischen Parlaments für eine Einigung ist die Forderung nach einem Nachtragshaushalt für 2013, um sicherzustellen, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen nicht durch Zahlungsrückstände aus den Vorjahren belastet wird. Die
Kommission hat daher am 27. März einen Nachtragshaushalt in Höhe von 11,2 Mrd. € vorgelegt, der nun in Rat und Parlament beraten wird.
In der Praxis heißt das, dass die Mitgliedstaaten für das laufende Haushaltsjahr frisches Geld zur Verfügung stellen müssen. Für die Bundesrepublik Deutschland würde das bedeuten, dass in 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 2,2 Mrd. € bereitgestellt werden müssten. Die Hürden für eine Einigung sind also hoch und die verbleibende Zeit ist äußerst knapp. Allerdings hat das Europäische Parlament das von den Staats- und Regierungschefs vereinbarte Gesamtvolumen des MFR nicht mehr infrage gestellt. Es hat deutlich gemacht, dass es die Verhandlungen über den MFR, sämtliche mehrjährigen EU-Programme sowie die institutionelle Vereinbarung als Gesamtpaket versteht. Dabei gilt der Leitsatz, dass nichts als vereinbart gilt, solange nicht alles vereinbart worden ist.
Eile ist geboten, will man diesen Verhandlungsmarathon fristgerecht bewältigen. Der irische Ratsvorsitz plant nach wie vor eine Einigung bis Ende Juni zu erzielen - sportlich. Da ja gerade aktuell der Abbruch der MFR-Verhandlungen zwischen EP und Rat und die damit verbundenen wechselseitigen Schuldzuweisungen stattfinden, ist das kein gutes Omen und kann auch nicht in unserem Interesse sein. Die Zeitschiene ist aus Sicht der Landesregierung unbedingt einzuhalten, wenn wir für die 2014 beginnende neue Förderperiode Planungssicherheit haben wollen. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass der Gesamtfinanzrahmen, auf den sich die Staats- und Regierungschefs verständigt haben, nochmals erhöht würde. Das fordert selbst das Europäische Parlament nicht. Auch deswegen lehnen wir den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Für uns ist es von elementarer Bedeutung, dass das beschlossene Paket, das für Thüringen insgesamt positiv zu bewerten ist, nicht erneut infrage gestellt wird. Eine Einigung mit den auf dem Gipfel beschlossenen Eckwerten muss wirklich zügig vorankommen. Ein Scheitern hätte auch für Thüringen unabsehbare Folgen und kann nicht in unserem Interesse sein. Folgerichtig fordert der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD unter anderem einen zügigen Abschluss der MFR-Verhandlungen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 8. Februar. Parallel hierzu fordern die Fraktionen eine rasche Verabschiedung des Gesetzgebungspakets zu den anhängigen Legislativvorschlägen für die EU-Ausgabenprogramme. Das ist notwendig, damit wir landesseitig die Voraussetzung schaffen können, pünktlich - hoffentlich noch - zum Jahreswechsel 2014 mit der neuen Förderperiode zu starten. Aus diesem Grund bitte ich um Unterstützung dieses Antrags der Fraktionen der CDU und SPD und bedanke mich. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei der FDP-Fraktion für die Initiative, das Thema „Regionalpartnerschaften“ in eine Aktuellen Stunde zu nehmen. Ich sage einmal deutlich, unsere Partnerschaften sind es wert, dass sie hier im Parlament vorgestellt werden und dass für sie geworben wird.
Sie sind wichtig für unser Land. Unsere Regionalpartnerschaften gehen letztlich auch zurück auf ein
historisches Ereignis. Ende August 1991 trafen sich die damaligen Außenminister von Deutschland, Polen und Frankreich, Hans Dietrich Genscher, Hollande Dumas und Krzystof Skubiszewski zu Gesprächen in Weimar.
Am 29. August 1991 verkündeten Sie ein 10-Punkte-Programm, eine gemeinsame Erklärung zur Zukunft Europas. Das war die Geburtsstunde des Weimarer Dreiecks. Ich möchte einfach noch einmal Genscher zitieren, der damals für die Wahl der Klassikerstadt eine Begründung gegeben hat, die nach wie vor wahr ist und einen Kernpunkt darstellt für unsere Europapolitik und unsere Regionalpartnerschaften. Er sagte: „Die Wahl des Gründungsortes Weimar sollte zum Ausdruck bringen, dass dieses Europa, dieses neue Europa, mehr ist als eine Wirtschaftsgemeinschaft, dass das, was uns verbindet, die eine gemeinsame europäische Kultur ist, zu der alle Völker Europas Großes beizutragen haben.“
Das ist nach wie vor der zentrale Punkt. Diesem Leitspruch des Weimarer Dreiecks fühlt sich die Thüringer Landesregierung verpflichtet. Verbale Entgleisungen gehören nicht zum Programm der Landesregierung
und bleiben auch nicht unbeantwortet. Aber damit ist an dieser Stelle genug dazu gesagt. Unser Ziel ist ein weltoffenes, ein internationales und modernes Thüringen.
Weltoffenheit und Internationalität sind für mich ganz wichtige Bestandteile und Eckpfeiler unserer Demokratie, unserer demokratischen Gesellschaft, und sie tragen zur kulturellen Vielfalt unseres Landes bei. Ein wichtiges Element für die verstärkte Internationalisierung Thüringens sind die Partnerschaften des Freistaats mit anderen Regionen Europas. Mit unseren Partnern in der Picardie und in Malopolska bilden wir wirklich ein zukunftsträchtiges starkes Weimarer Dreieck. Auf regionaler Ebene leben viele Weimarer Dreiecke, gerade hier in Thüringen. Partnerschaften unterhalten wir noch in viele andere Regionen, ich sage auch mit Ungarn und mit der Provinz Shaanxi, viele andere bilaterale Projekte, die darüber hinaus zu nennen wären.
Ich will eines sagen: In enger Zusammenarbeit mit unseren Partnerregionen wollen wir auch gemeinsame Projekte initiieren, bündeln, sie zum Erfolg führen. Da bin ich etwas anderer Meinung als Herr Meyer, denn Schulpartnerschaften sind ein wichtiger Grundstein für die Begegnung von Kulturen,
von Menschen, von den Austauschen. Wenn das schon in den Schulen passiert, dann wird da ein ganz wichtiger Baustein gelegt. 84 Thüringer Schulen unterhalten partnerschaftliche Beziehungen mit französischen Schulen, 25 davon mit der Picardie. Mit polnischen Schulen gibt es 47 Schulpartnerschaften, 10 mit der Region Malopolska, 26 bestehen mit Ungarn.
Nehmen Sie die anderen Projekte, ich nenne es jetzt nur exemplarisch. Beim Projekt Werft der Universität Compiègne und der TU Ilmenau geht es zum Beispiel um Antriebstechnologien für intelligente Elektrofahrzeuge. Die Fachhochschule Jena arbeitet mit der Universität Compiègne beim Projekt NanoToxiScreen im Nanotechnologiebereich zusammen. Das ist ein wichtiges Projekt, was auch für die Krebsforschung ganz entscheidend ist. Sie können im wissenschaftlichen Bereich, im Schulbereich, im wirtschaftlichen Bereich inzwischen aus diesem Grundstein von ´91 und später auch ganz wichtige Impulse für unsere Länder erkennen. Das wichtige Projekt Adream hat Herr Bergemann genannt, ein wunderbar gelungener Architektur- und Designwettbewerb, der zur Umsetzung in die Praxis gedacht ist, Produkte, die hergestellt werden, die projiziert werden, die dann einfach als Piloten in die Praxis überführt werden sollen, auch Produkte daraus entstehen sollen. Meine Damen und Herren, diese Eröffnung der Ausstellung mit Exponaten der Preisträger, die wirklich sehenswert sind, die fantastisch sind, in Amiens war auch der Anlass für die Reise der Ministerpräsidentin in die Picardie vor wenigen Wochen. Dabei wurde sie von einer Wirtschaftsdelegation begleitet. Das Augenmerk der Unternehmer lag darauf, auszuloten, wo es im Bereich der erneuerbaren Energien Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den französischen Partnern geben könnte.
Ich glaube, das sind wenige Beispiele, es ist schon viel dazu gesagt worden, woran sich zeigt, dass in vielen Segmenten sich wirklich zukunftsträchtige Impulse für Zusammenarbeit und vieles darüber hinaus entwickeln. Ich muss sagen, wenn Sie in der umgekehrten Richtung sehen, vor knapp einer Woche, am 18. April, besuchte eine Delegation der Handwerkskammer Krakau die Handwerkskammer in Erfurt. Sie finden ebenso gute umgekehrte Beispiele von Besuchen, von Austauschen, von Kooperation. Im kommenden Monat, vom 8. bis 12. Mai, wird in Malopolska ein Zukunftsseminar von Jugendlichen aus Thüringen, Kleinpolen und Lemberg ausgerichtet. Den Kontakt auf dieser ganz persönlichen Ebene zu pflegen mit jungen Leuten gemeinsam, das ist auch ein wichtiger Punkt der Zusammenarbeit. Auch die seit 50 Jahren bestehende Partnerschaft zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der traditionsreichen Jagellonen-Universität in Krakau ist heute ein ganz fester Bestandteil zwischen Thüringen und Malopolska.
Von den Hochschulen gibt es inzwischen 54 Vereinbarungen mit polnischen Partnern, um nur mal kleine Ausschnitte aus dem ganzen Spektrum auch zu benennen.
Meine Damen und Herren, diese wenigen Beispiele zeigen, Thüringen ist mit seinen Partnerregionen international gut vernetzt. Ich könnte jetzt noch Beispiele aus China, aus der Partnerprovinz Shaanxi nennen. Das will ich an dieser Stelle gar nicht tun, aber ich will eines sagen: Wenn wir die Grundlagen, die mit dem Weimarer Dreieck ´91 hier gelegt wurden, ernst nehmen und die Worte, die damals gesprochen wurden, ernst nehmen,
dann sind die Freundschaft und die kulturelle Verbindung und der Austausch mit anderen Regionen nicht nur Tagesgeschäft, sondern Verpflichtung und Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in unserem Europa. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. bis 26. Oktober 2012 in
Weimar die Rundfunkkommissionen gebeten, bis zu ihrer Jahreskonferenz im Herbst 2013 einen Entwurf für einen Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz vorzulegen.
Zu Frage 2: Den Vorsitz der Arbeitsgruppe Jugendmedienschutz der Länder hat Sachsen inne.
Zu Frage 3: Nach derzeitigem Diskussionsstand sind sich die Länder einig, einen neuen Anlauf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags mit folgenden Themenfeldern zu unternehmen: Wahrung der bestehenden Gesetzgebungskompetenz der Länder gegenüber dem Bund, Altersverifikationssystem im Internet, gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz und der obersten Jugendschutzbehörden, Verhandlung nutzergenerierter Internetinhalte - das sind soziale Netzwerke, Blogs -, staatsvertragliche Absicherung der weiteren Finanzierung von jugendschutz.net.
Zu Frage 4: Die Kritik aus 2010 wird ernst genommen und wird in die anstehende Meinungsbildung einfließen. Danke.
Das habe ich nicht so gesagt, sondern ich habe Ihnen gesagt, zu den Themenfeldern, die Berücksichtigung finden, gehören auch die Altersverifikationssysteme im Internet. Mehr habe ich dazu nicht gesagt und mehr kann ich auch jetzt noch nicht ausführen dazu. Der Auftrag läuft, Vorlage im Herbst 2013. Die nächste Rundfunkkommission, die vielleicht einen kleinen Einblick gibt in die bisherigen Arbeiten, steht erst bevor. Wir haben seit dieser Reise auch keinen Bericht gehört. Insofern kann ich dazu auch nichts weiter mitteilen im Moment.
Es wird für den Entwurf des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags diese Fragestellung erörtert. Ob und wie es Eingang findet, ist dann eine Frage, wie es in dem Entwurf vorgeschlagen wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Stange beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Erlauben Sie mir folgende Vorbemerkung, bevor ich die Fragen im Einzelnen beantworte. Die Thüringer Landesvertretung bei der EU als Teil der Staatskanzlei richtet seit mehr als zehn Jahren einmal im Jahr ein sogenanntes Frühlingsfest in ihren Räumen in der Rue Pelletier aus. Traditionell werden
dazu Gebietskörperschaften oder Institutionen aus Thüringen als Partner gewonnen. Diesen wird dabei die Gelegenheit gegeben, sich und ihre kulturellen und geografischen Besonderheiten auf europäischer Bühne einem relativ breiten Publikum zu präsentieren. Das Fest wird in der Regel von einigen Hundert Teilnehmern besucht, die nicht nur aus Thüringen und Deutschland, sondern auch gerade aus anderen Mitgliedstaaten der EU kommen. Die Präsentation der Partner erfolgt in der Regel durch eine gebietskörperschafts- bzw. institutsbezogene Ausstellung, Plakate, Videofilme und dergleichen oder beispielweise im Fall der Stadt Sonneberg als Spielzeugstadt mit Spielzeugexponaten in den Räumen der Vertretung. Dadurch wird der Bekanntheitsgrad der Partner erweitert. Konkret führte dies nach hiesigen Informationen in der Vergangenheit dazu, dass Besucher die Präsentation zum Anlass genommen haben, Thüringen anschließend zu besuchen. Damit kann sich diese Praxis nicht nur touristisch, sondern auch wirtschaftlich positiv auf Thüringen auswirken.
Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Zu Frage 1: Es handelte sich beim Sponsor nicht um die Wismut GmbH, sondern um die Stadt Sonneberg. Der entsprechende Eintrag im Sponsoringbericht der Landesregierung, auf den sich die Fragestellerin bezieht, ist bedauerlicherweise unzutreffend. Dieser beruht auf einem Übertragungsfehler bei der Erstellung des Berichts - Wismut AG ist doppelt benannt, aber hat nur einmal gesponsert und die Einladung zum Frühlingsfest diente der Präsentation der Stadt Sonneberg und deren Werbung, insbesondere als Spielzeugstadt. Aufgrund der großen Anzahl der Besucher nicht nur aus Thüringen und Deutschland hat sich der Bekanntheitsgrad der Stadt Sonneberg durch diese Veranstaltung erweitert.
Zu Frage 2: Für die ega gilt das Gleiche wie für die Stadt Sonneberg. Auch hier ging es um Präsentation und Werbung für die ega. Und, liebe Frau Stange, Sie kennen das ja eigentlich aus eigenem Erleben sehr gut, früher war das die Internationale Gartenbauausstellung und damals war das 50-jährige Jubiläum und deshalb kann ich auch auf die gleiche Motivation wie bei der Stadt Sonneberg verweisen.
Zu Frage 3: Die jeweils 900 Thüringer Bratwürste, 900 Brötchen, Gebäck für 350 Personen, 300 Liter Bier, Transportkosten und Servicepersonal für das Frühlingsfest 2012 wurden von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Kongress- und Tourismusservice Weimar GmbH unentgeltlich bereitgestellt. Auch hier ging es um Präsentation und Werbung für die Klassikerstadt Weimar. Für das Frühlingsfest 2013 wird mit einem Beitrag in gleichem Umfang gerechnet, den die Stadt Gera zur Verfügung stellen wird.
Zu dem ersten Punkt, der Korrektur: Mir sind jetzt keine weiteren Fehler bekannt. Dass ein Übertragungsfehler passieren kann, ich glaube, das ist menschlich und da will ich auch zunächst einmal, weil, es haben ja Mitarbeiter erstellt, nicht zu streng in der Frage sein, das kann jedem passieren.
Das Zweite ist, es gibt Jahresmottos in Thüringen, zum Beispiel das Van-de-Velde-Jahr oder Gera als Otto-Dix-Stadt etc. Viele Interessenten bewerben sich schon im Vorhinein, da man zu einem Mottojubiläum auch dort die Möglichkeit hat, sich über die Grenze unseres Freistaats hinweg zu präsentieren. Es gibt mehr Nachfragen als überhaupt befriedigt werden können. Das Interesse auf europäischer Bühne auch gerade an Thüringen, an seinen Kulturstädten, an den Jahresveranstaltungen ist sehr groß und man versucht damit, auch die Publizität unserer Städte und Gemeinden, aber auch unserer Institutionen zu erweitern. Das klappt auch sehr gut. Die Damen und Herren, die immer vertreten sind, werden das sicher bestätigen können aus jeder Fraktion. Danke.
Frau Präsidentin, zu dem Antrag der FDP in Drucksache 5/5685 gebe ich für die Landesregierung folgende Sofortberichterstattung: Ich möchte eine Vorbemerkung machen. Im November 2011 hat der Thüringer Landtag dem Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zugestimmt. Mit diesem Gesetz wurde die neue, geräteunabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie im Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt ist, in Thüringer Landesrecht umgesetzt. Die Veröffentlichung erfolgte im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt am 8. Dezember 2011. Somit wurde für die Umsetzung des neuen Rundfunkbeitragsmodells ein Vorlauf von über einem Jahr gegeben. Parallel lief die Evaluierung der Auswirkungen an, denn bei einer derart umfassenden Reform war durchaus absehbar, dass es bei einer Umstellung von 42 Mio. Teilnehmerkonten zu nicht vorhersehbaren Problemen kommen kann. Darüber hinaus ist festzustellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich punktuell valide Erfassungsdaten des Beitragsservice, früher GEZ, vorliegen, da erst der 15. Februar 2013, also heute, der erste Termin der neuen Zahlweise ist, denn gesetzlich geregelte Zahlungspflicht ist zur Mitte des Quartals. Insoweit ist eine konkrete Benennung der Auswirkungen auf die ca. 42 Mio. Teilnehmerkonten erst vereinzelt möglich. Die von der Antragstellerin erbetenen detaillierten, umfassenden Auskünfte können letztlich nur von der die Beiträge einziehenden Stelle, also dem Beitragsservice, erfolgen. Neben den datenschutzrelevanten Aspekten gilt dabei, dass die Ländergemeinschaft im Rahmen ihrer Evaluierung eine Gesamtschau vorzunehmen hat. Abzuwarten sind zunächst die Finanzplanungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die bis zum 30. April 2013 vorzulegen sind und in den 19. KEF-Bericht, Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, einfließen werden.
Mit der Vorlage des 19. KEF-Berichts ist frühestens im Januar 2014 zu rechnen. Diese Parameter sind Bestandteil der Evaluierungsarbeit. Auch ist dem Vorwurf deutlich entgegenzutreten, der neue Rundfunkbeitrag sei komplizierter als das alte, gerätebezogene Finanzierungssystem. Offenkundig ist es einfacher, Wohnungen sowie Betriebsstätten, Beschäftigte und Fahrzeuge zu zählen als Radiogeräte, Fernseher, internetfähige PCs und internetfähige Handys. Diese bisher zahlungsbegründenden Empfangsgeräte mussten teilweise durch lästige Vor-Ort-Kontrollen erhoben werden, was jetzt nicht mehr notwendig ist. Der einmalige Mehraufwand, der momentan für die Umstellung auf Wohnungen, Betriebsstätten, Beschäftigte und Fahrzeuge erforderlich ist, rechtfertigt daher nicht eine Gesamtablehnung des Modellwechsels.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nach diesen einleitenden Bemerkungen kurz auf die in dem Antrag aufgeworfenen Einzelfragen eingehen.
Zu Ihrer Frage 1: Der Landesregierung liegen mit Blick auf die in der Vorbemerkung genannten Gründe zum jetzigen Zeitpunkt keine validen Daten über die künftige Höhe der vom Land, den Landkreisen und den Kommunen zu zahlenden Rundfunkbeiträge vor. Für den Bereich der Landesregierung ist davon auszugehen, dass es teilweise zu Entlastungen kommen kann, teilweise hingegen zu einem Ansteigen der Beiträge, denn die Beitragsbemessung hat sich geändert. Es kommt nicht mehr auf die Empfangsgeräte an, sondern auf Standorte, auf Mitarbeiter und Fahrzeuge. Das wird in den Ministerien mit nachgeordneten Bereichen voraussichtlich zu höheren Beträgen führen, in den übrigen Ministerien voraussichtlich zu niedrigeren Beträgen. Allerdings liegen auch hier noch keine wirklich aussagekräftigen Zahlen vor.
Zu Frage 2: Sie haben nach der durchschnittlichen Belastungsveränderung sowie nach dem größten Belastungsanstieg und nach der größten Belastungs- oder Beitragsminderung im Land, in den Landkreisen und in den Kommunen gefragt. Auch dazu können derzeit aufgrund der noch fehlenden Daten keine verlässlichen Angaben gemacht werden.
Zu Frage 3: Bei dieser Frage möchten Sie als antragstellende Fraktion wissen, ob Thüringer Kommunen ihre Rundfunkbeiträge nicht zahlen oder dies in Erwägung ziehen. Hierzu liegen der Landesregierung keine offiziellen Informationen oder Mitteilungen vor. Wie aus Pressemitteilungen zu entnehmen war, sollen einige Städte, darunter Erfurt, Weimar, Gotha und Nordhausen, ihre Zahlungen wohl unter Vorbehalt leisten wollen. Der MDR ist derzeit mit den Kommunen in intensiven Beratungsgesprächen. Am 12. Februar hat der MDR zu dieser Sonderthematik sogar eine kurze, allgemein gehaltene Pressemitteilung veröffentlicht. Nachdem Ende 2012 erste Vorgespräche zwischen dem MDR und dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Landkreistag geführt worden waren, sind auch weitere Gespräche mit der kommunalen Ebene avisiert.
Zu Frage 4, der Frage nach der Einschätzung durch die Landesregierung: Die Landesregierung begrüßt, dass diese Gespräche fortlaufend geführt werden. Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass die jetzige Rechtssituation bereits am 8. Dezember 2011 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gegeben wurde und sich die entsprechenden Stellen auf diese rechtlichen Verpflichtungen einstellen konnten.
Zu Frage 5: Das ist die Frage nach den Auswirkungen auf die Landesregierung selbst und die nach
geordneten Behörden. Es sei daran erinnert, dass den Ministerien die anstehende Veränderung der Rechtslage natürlich auch schon aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens bekannt war. Dadurch haben sie sich rechtzeitig auf die Veränderung der Bemessungsgrundlage und daraus möglicherweise resultierende Veränderungen der Beitragshöhe eingestellen können.
Zu Frage 6: Die Belastungsveränderungen der öffentlichen Haushalte ergeben sich vor allem aus § 3 Abs. 2 und § 5 und § 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. § 3 Abs. 2 regelt die Abgrenzung der Wohnung von der Betriebsstätte. Mit Blick beispielsweise auf Asylbewerberheime betrifft diese Regelung unmittelbar die Kommunen. § 5 regelt den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich. Hier findet sich beispielsweise die Staffelregelung, wonach sich die Beitragshöhe für eine Betriebsstätte nach der Zahl der dort Beschäftigten richtet. Folglich müssen die Verwaltungen jetzt ihre Mitarbeiter an allen Standorten zählen, nicht mehr die Empfangsgeräte. Ebenso kommt es bei den Dienstfahrzeugen nicht mehr darauf an, ob ein Radio eingebaut ist. Entscheidend ist jetzt, ob es sich um solche Kraftfahrzeuge handelt, die von detaillierten gesetzlichen Regelungen erfasst werden. § 6 enthält Legaldefinitionen der Betriebsstätte, des Betriebsstätteninhabers und des Beschäftigten im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Auch diese Regelungen wirken sich unmittelbar auf die Verwaltungen aus, die prüfen müssen, welche ihrer Standorte überhaupt Betriebsstätte sind. Im Übrigen liegen dem Thüringer Landesverwaltungsamt zum jetzigen Zeitpunkt fünf Haushaltspläne von Landkreisen zur Genehmigung vor. In keinem dieser Haushaltspläne sind gravierende Änderungen im Bereich Post- und Fernmeldegebühren festzustellen. Ob sich diese Planansätze als ausreichend erweisen, ist abzuwarten.
Zu Frage 7: Gefragt ist nach der Planung der Landesregierung, auf die Entwicklung politisch zu reagieren. Hierzu darf ich nochmals auf die bereits angelaufene Evaluierung verweisen. Eine solche Evaluierung hatte nicht nur der Thüringer Landtag per Entschließung gefordert, sie ist auch Bestandteil der Protokollerklärung aller Länder zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Rundfunkreferenten der Länder hat in den vergangenen Monaten mehrfach getagt und wird sich am 20. März 2013 erneut mit den bis dahin vorliegenden Zwischeninformationen befassen. Diese AG Evaluierung unter Federführung des Landes Baden-Württemberg stimmt sich eng mit der AG Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab, indem Einzelfragen des neuen Beitragsrechts geklärt werden. Dadurch kann die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt der auf die Jahre 2013 bis 2014 angelegten Evaluierungsphase konkret Einfluss nehmen.
Zu Frage 8: Schließlich möchte die antragstellende Fraktion wissen, wie es um den Rundfunkbeitrag in den Verwaltungen anderer Länder steht, insbesondere in Nordrhein-Westfalen oder in Berlin. Allerdings liegen der Landesregierung derzeit keine Informationen über die Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags auf die Landesverwaltungen, die Landkreise und Kommunen in anderen Ländern vor. Da ist die Situation der Erhebung valider Daten genau so wie hier im Moment. Sämtliche Länder arbeiten in den beiden bereits genannten Arbeitsgruppen mit und haben somit auch Gelegenheit, die Belastung ihrer Landesverwaltungen, Landkreise und Kommunen durch den Rundfunkbeitrag dort anzusprechen.
Zum Abschluss möchte ich noch auf die beiden in dem Antrag formulierten Forderungen an die Landesregierung eingehen, sie möge sich für eine gerechtere Finanzierung des öffentlichen Rundfunks und für einen neuen Rundfunkbeitrag einsetzen. Aus Sicht der Landesregierung ist der Rundfunkbeitrag bereits gerechter als die frühere Rundfunkgebühr. Denn der Rundfunkbeitrag ist geeignet, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichmäßig zu verteilen. Das zuvor millionenfach genutzte Schlupfloch der Nichtanmeldung ist verschlossen und vor diesem Hintergrund wird sich die Landesregierung nicht für einen nochmaligen grundlegenden Modellwechsel bei der Rundfunkfinanzierung einsetzen und schon gar nicht, so lange die Evaluierung des erst vor sechs Wochen in Kraft getretenen neuen Beitrags noch andauert. Über die Anknüpfung und die Höhe des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich wird bei der Evaluierung ohnehin noch einmal zu reden sein. Das gilt insbesondere für den Drittelbeitrag, der für nicht privat genutzte Fahrzeuge anfällt. Allerdings besteht in diesem System keinerlei Doppelbelastung von Bürgern, Kommunen und Unternehmen, wie die Antragstellerin unterstellt. Das war auch bei der alten Rundfunkgebühr nicht anders, denn eine Betriebsstätte oder ein betrieblich genutztes Fahrzeug ist nun einmal etwas anderes als eine Wohnung. Betriebsstätten, Behörden und Kommunen können in anderer Weise und zusätzlich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren, als das die Bewohner einer Wohnung tun. Nach Auffassung der Landesregierung ist mit dem neuen Rundfunkbeitrag bereits die wegweisende bürokratiearme, maßvolle und für den Programmauftrag auskömmliche Finanzierungsform gefunden. Soweit im Rahmen des Evaluierungsprozesses Änderungen einzelner Regelungen für erforderlich gehalten werden sollten, wird sich die Landesregierung aktiv kritisch und natürlich auch mit wachem Blick für die Interessen der Beitragszahler an allen Diskussionen beteiligen. Das darf ich Ihnen nachdrücklich und ohne jegliche Einschränkung an dieser Stelle auch versichern. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will auch nur ganz kurz etwas zum Einzelplan sagen und darf ich am Anfang einfach mal Danke sagen? Sie haben auch viel Lob für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei hier geäußert, dafür möchte ich mich herzlich bedanken,
denn es ist die Arbeit derjenigen, die täglich vor Ort an verschiedenen Stellen ihren Dienst tun und die auch das ermöglichen, was wir auf der Bühne mit einbringen, sei es in Thüringen oder sei es auch in Brüssel. Sie haben es ja richtig benannt, wir haben Schwerpunkte, zu denen schon etwas gesagt wurde, vorhin auch in der Rede der Ministerpräsidentin zu dem Schwerpunkt MPK-Vorsitz. Das Vorsitzland bringt mit sich, dass man protokollarische und technische Standards auch bei den Konferenzen und Zusammenkünften erfüllen muss und dass wir dem entsprechen wollen, was auch unsere Vorgänger geboten haben. Sie haben vorhin schon gehört, dass manche Dinge schon in Thüringen von Thüringen aus auf den Weg gebracht wurden, wo andere Länder sich schon länger bemüht haben, das vielleicht in die richtige Spur zu bringen. Das zeigt, dass wir so schlecht gar nicht aufgestellt sind, sondern dass wir unseren Weg auch als kleines Land in der Mitte Deutschlands durchaus nehmen können und nehmen wollen.
Ich glaube, die insgesamt 374.000 € an Sachkosten, die im Haushaltsjahr 2013 dafür veranschlagt sind, sie werden akribisch überprüft, dass nicht zu viel ausgegeben wird darüber hinaus. Aber die sind eben nötig, um diesen Standard zu halten. Weil in der Diskussion auch die Ausgaben für Repräsentationszwecke eine Rolle spielten - Herr Kubitzki, Sie haben es gesagt, Herr Bergemann hat es gesagt -, man kann natürlich versuchen, an allem zu sparen. Aber man muss Kontakte knüpfen und man muss die Dinge auch angehen, die anstehen. Eines, was dann wieder ansteht, ist der Thüringentag, und dass es mal weniger war in diesem Titel, liegt daran, dass nicht jedes Jahr Thüringentag ist, sondern ich sage mal, zu nennen sind eben hier der Ansatz des Thüringentags, der um 200.000 € höher ist in diesem Jahr als im vorhergehenden Jahr. Ich denke, alle partizipieren auch vom Thüringentag, das Budget ist auch nicht zu hoch, es ist jahrelang konstant geblieben. Also insofern könnte ich ganz andere Vergleiche ziehen. Aus diesem Titel, der auch - ich schaue in Richtung FDP - so ein bisschen Anliegen der Begehrlichkeiten war, werden auch noch die Auslandsreisen der Ministerpräsidentin mitfinanziert. Wirtschaftliche Kontakte zu ermöglichen und sie herzustellen, funktionieren eben auch nicht immer nur von Thüringen aus, sondern auch da war immer Ihre Forderung, geht auf Reisen, knüpft Kontakte etc. Ich brauche da gar nicht viel sagen, ich erinnere an die Worte, die gesprochen wurden.
Ein Wort zur Europapolitik: Auch da einen herzlichen Dank für die Unterstützung und ganz besonders all den Ausschussmitgliedern des Europaausschusses. Lieber Herr Kollege Koppe, gerade Herr Kommissar Oettinger hat uns Thüringer neulich gelobt, dass wir zum Beispiel eines der wenigen Länder sind, wo das Kabinett jedes Jahr seit vielen Jahren in Brüssel vor Ort ist, und das wird dort registriert, weil ja für mich auch immer die Frage kommt: Fällt denn das eigentlich auf, wird das registriert? Es wird registriert und es ist notwendig. Es ist notwendig, das in Kontinuität zu tun, an den Themen dranzubleiben. Und unser Frühwarnsystem funktioniert, obwohl wir nicht Neuschwanstein dort stehen haben in Brüssel. Aber wir sind effizient, unsere Mitarbeiter sind engagiert und wir haben die richtigen Kontakte. Das ist manchmal entscheidender als eine große Hülle. Aber die Hülle muss funktionieren. Deshalb ist es nach 20 Jahren - Gustav Bergemann hat es gesagt - notwendig, diese Hülle auch im Wert zu erhalten, deshalb die Erhöhung in diesen Titeln, Eigentum verpflichtet, auch im Ausland. Und dem wollen wir uns stellen. Deshalb wollen wir auch die notwendigen Sanierungsarbeiten durchführen. Denn wenn man sie nicht macht, wird es in der Regel hinterher teurer. Wir wollen auch, dass unsere Mitarbeiter dort einen ordentlichen Arbeitsplatz haben, damit sie eben auch das leisten können, was wir von ihnen erwar
ten, Frühwarnsystem zu sein, für uns Fürsprecher zu sein und uns zu unterstützen.
Europäisches Informationszentrum ist gesagt worden; ich bin sehr froh und glücklich, dass uns das gelungen ist, dass wir diesen Zuschlag wieder bekommen haben, gerade in der aktuellen Debatte, die vielen Fragen, die es zu Europa gibt. Es braucht einen Platz, wo Bürgerinnen und Bürger Informationen erhalten, Ansprechpartner haben. Diesen Arbeitsauftrag, auch die Förderung des Europagedankens an sich, den erfüllt das EIZ in hervorragender Weise. Ich glaube, es ist gut, dass wir diese Bastion haben, dass wir das auch hier weitermachen können. Deshalb sage ich auch da mal, bei einem Budget von weniger als 200.000 € im Jahr und der Aufgabenfülle, die dahintersteht, da kann man nicht noch kürzen wollen und gleichzeitig aber den Anspruch haben, dann noch mehr zu machen und zu erwarten. Deshalb sage ich mal, es ist gut so, wie es dort auch eingestellt ist.
Ein kleines Wort zu den Medien: Diese Position, die wir im Kindermedienbereich erlangt haben, die wollen wir konsolidieren. Wir wollen unsere Position stärken, uns inhaltlich auch ausbauen in der Positionierung. Deshalb muss es unser strategisches Ziel sein und deshalb die Ansätze, die Sie diesbezüglich im Haushalt finden, das kann ich auch alles unterstützen, was schon gesagt wurde, das muss man nicht wiederholen, der Zuwachs in Bezug auf die Mittel der MDM ist einfach, um die Regionaleffekte auch zu erhöhen. Die anderen Länder sind vorausgegangen, wir ziehen jetzt nach. Unsere Schulden haben wir im übernächsten Jahr dann auch abbezahlt. Und die Leuchtturmprojekte, die wir haben, die wollen wir weiter unterstützen - Goldener Spatz, Europäischer Kinderfilmpreis, KIDS Regio, aber auch die Förderung von Medienproduktionen, von Produzenten, von jungen Produzenten hier am Standort.
Das sind viele Dinge, die einfach einen Einsatz von höheren Mitteln erfordern, damit wir unseren Medienstandort fest etablieren und ausbauen können und unsere Strukturen sichern können.
Last, but not least, das ist Kreativwirtschaft. In diesem Bereich tätig zu werden, ist gar nicht so einfach, dazu gehört auch sehr viel Lobbyarbeit. Aber da gehört auch dazu, dass man mit vielen Veranstaltungen auch zeigt, wo hier Möglichkeiten bestehen und welche Potenziale unser Land hat, was gleichzeitig wieder Werbung für Thüringen nach außen ist. Dabei will ich es schon bewenden lassen. Verstärkung der Mittel für politische Bildung, da sage ich, der Änderungsantrag ist gut gemeint, aber bei der Beihilfe würde ich es nun wieder nicht wegnehmen, denn die steigenden Gesundheitskosten
sind, glaube ich, auch nicht dazu geeignet, in den Bereich zu gehen. Wir bemühen uns, dass wir es konstant halten, und dort auch die Arbeitsbedingungen sicher zu halten. Dazu haben wir auch im Kuratorium gesprochen, deshalb herzlichen Dank für die Unterstützung. Danke schön.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Gründung des kommunalen Zweckverbandes geschieht in der eigenen Verantwortung der Kommunen. Die Landesregierung ihrerseits hat im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres energiepolitischen Konzepts ein hohes Interesse daran, dass eine mögliche Übertragung der von E.ON angebotenen Anteile an die ETE in kommunaler Trägerschaft und deren gestalterischer Verantwortung gelingt. Ich verweise da auf die Aktuelle Stunde vom gestrigen Tage. Die Thüringer Staatskanzlei hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie alle Beteiligten einschließlich des Innen- und Finanzministers sehr frühzeitig an einen Tisch geholt, um den erforderlichen Abstimmungsprozess aktiv zu moderieren und zu begleiten.
Zu Frage 2: Auch hier verweise ich auf die Erörterung der gestrigen Aktuellen Stunde hier im Hohen Haus. Bislang wurde lediglich die von den Kommunen beantragte Satzung für einen kommunalen Zweckverband geprüft und durch das Landesverwaltungsamt genehmigt. Eine abschließende Entscheidung in der eigentlichen Hauptsache ist damit noch nicht gegeben. Derzeit erfolgt die Prüfung der mit der Bildung des Zweckverbandes und dem Aktienerwerb verbundenen vermögens-, unternehmens- und haushaltsrechtlichen Fragestellungen durch die Kommunen im Anschluss durch das Landesverwaltungsamt.
Zu Frage 3: Die erforderlichen Genehmigungsanträge, die eine detaillierte Prüfung erlauben, wurden bisher noch nicht gestellt. Wir befinden uns im kommunalaufsichtsrechtlichen Verfahrensbereich.
Zu Eckwerten, über die vorab informiert wurde, ist Vertraulichkeit vereinbart.
Zu Frage 4: Die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung sind klar geregelt. Hier handelt es sich um einen kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungsvorgang, der wegen seiner politischen Bedeutung auch ressortübergreifende Bedeutung hat und an dem neben dem Innenministerium das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, das Finanzministerium und koordinierend die Staatskanzlei beteiligt sind. Danke.
Herr Abgeordneter Kemmerich, ich habe bereits ausgeführt, dass gegenwärtig die Prüfung der mit der Bildung des Zweckverbandes und anderen Dingen durch die zuständigen Ressorts verbundenen vermögens-, unternehmens- und haushaltsrechtlichen Fragestellungen erfolgt. Es ist ein informeller Austausch zu Eckwerten erfolgt, zu denen ich mich nicht äußern werde an dieser Stelle. Das war Ergebnis der Vereinbarung mit den kommunalen Vertretern.
Die kommunalen Entscheidungsträger haben sich selbst den Termin 26.11., das ist der Montag nächster Woche, zu einer Informationsveranstaltung gesetzt. Darüber hinaus begleiten die Landesregierung und das jeweils federführende Ressort, indem die notwendigen Plausibilitätsprüfungen und andere Dinge schon begleitend in dem Prozess auch durchgeführt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn heute die europäischen Staats- und Regierungschefs zusammenkommen, schauen auch wir gebannt nach Brüssel. Auf dem Sondergipfel geht es um viel Geld. Für Thüringen geht es um die Entscheidung, wie viel von diesem Geld zukünftig in die Regionalentwicklung fließen wird. Die Thüringer Interessen sind klar. Landtag und Landesregierung haben intensiv für ein Sicherheitsnetz geworben, dass uns zwei Drittel der bisherigen Fördermittel aus der EU-Kohäsionspolitik auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 belässt. Die Landesregierung hat in den vergangenen Wochen nochmals alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Bundesregierung auf Kurs zu halten. Wir haben der Bundeskanzlerin und dem Auswärtigen Amt klar signalisiert, dass sich die EU-Kohäsionspolitik nicht zum Sparen eignet. Ich wünsche mir daher einen erfolgreichen Gipfel für Europa, für Thüringen, denn die Bewältigung der drängenden Probleme in Europa setzt voraus, dass die Politik sich auf diese Aufgaben konzentriert. Sie sollte sich daher nicht mit aufreibenden Haushaltsverhandlungen blockieren.
Europa braucht dringend neuen Schwung, einen Schwung, wie es ihn hier im Thüringer Landtag im vergangenen Jahr gegeben hat und mit der europapolitischen Strategie der Thüringer Landesregierung ist uns bislang etwas Einmaliges gelungen. Noch nie ist so intensiv über die Zukunft Thüringens in Europa und die Zukunft Europas in Thüringen diskutiert worden.
Kein europapolitisches Dokument der Landesregierung hat bislang eine solch breite und kontinuierliche Aufmerksamkeit erhalten wie diese Strategie. Wir verdanken diese positive Entwicklung zum einen unserem strategischen Konzept, das die langfristigen Entwicklungen in Europa im Auge hat. Die Strategie beschreibt die für Thüringen relevanten Herausforderungen auf europäischer Ebene in den zentralen Politikfeldern und koppelt immer zurück mit dem, was für uns vor Ort das Entscheidende ist, und auf diese Herausforderungen haben wir eben Handlungsbedarf abgeleitet und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Es sind die Positionen, die bis zum Ende der Legislaturperiode nichts an Aktualität verlieren werden.
Zum anderen hat sich die Einrichtung eines eigenständigen Europaausschusses im Zusammenhang mit unserer Vereinbarung über die Beteiligung des Landtags in EU-Angelegenheiten, ich sage es mal, als Glücksfall erwiesen. Der Ausschuss hat der Strategie über ein Jahr hinweg in acht Sitzungen große Aufmerksamkeit zukommen lassen und der vorliegende Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ist Ausdruck dieser intensiven Befassung. Die Diskussion in neun mitberatenden Fachausschüssen hat die europapolitische Auseinandersetzung inhaltlich weiter bereichert. Denn in der Tat, alle Vorredner haben es gesagt, Europa betrifft Thüringen in allen Politikfeldern. Der Europaausschuss hat daher zu Recht die Fachausschüsse mit in die Pflicht genommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für diesen interessanten, intensiven und auch andauernden Diskurs bedanken bei allen, bei den Mitgliedern des Europaausschusses, dem Vorsitzenden, bei allen, die dazu beigetragen haben, den Mitgliedern der Fachausschüsse, die daran mitgewirkt haben, den europapolitischen Sprechern vorn dran, das sage ich ganz deutlich, die sich da auch ganz intensiv eingebracht haben. Ich denke, es war eine konstruktive Zusammenarbeit. Wir sind gefordert, sie fortzusetzen, intensiv fortzusetzen.
Ich will ein Wort zum Subsidiaritätsfrühwarnsystem sagen. Wir haben uns da herantasten müssen, alle zusammen. Der Kern des europapolitischen Diskurses bildet das Zusammenwirken beim Subsidiaritätsfrühwarnsystem, denn nahezu alle Frühwarndokumente sind Ausfluss der aktuellen Europapolitik. Ich erinnere beispielsweise an die erst kürzlich diskutierten Vorlagen zur Einrichtung einer europäischen Bankenaufsicht, zur Reduzierung des CO2Ausstoßes von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Unsere Diskussionen haben dabei immer Thüringer Betroffenheit im Auge, sei es bei der Frage, ob für Pflegeberufe künftig die Hochschulreife vorausgesetzt wird oder ob ältere Autos künftig jährlich zu TÜV-Untersuchungen sollen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass sich das Zusammenwirken aller Beteiligten im Frühwarnsystem erst einmal einspielen musste. Auf der Ebene des Landtags mussten wir die gleichen Erfahrungen machen wie auf der Ebene des Bundesrates und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten. Es gibt keine eindeutigen Kriterien, keine unstrittige Blaupause für die Rüge einer Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Aber ich denke, wir haben trotz dieser Unsicherheit hier im Landtag mittlerweile einen guten praktikablen Weg gefunden, der die Möglichkeiten des Frühwarnsystems nutzt, ohne seine Instrumente durch inflationären Gebrauch zu entwerten.
Meine Damen und Herren, das Subsidiaritätsfrühwarnsystem atmet zudem den Geist des Vertrags von Lissabon. Mit dem geltenden EU-Grundlagenvertrag und seiner Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht haben die nationalen Parlamente eine bedeutende Rolle im europäischen Kompetenzgefüge bekommen. Sie sind nun Mitspieler und nicht mehr länger nur Zuschauer.
Diesen Geist müssen wir bewahren, das ist wichtig. Wenn es darum geht, das europäische Vertragssystem an die aktuellen Herausforderungen anzupassen, sollte man das nicht vergessen.
Meine Damen und Herren, bezüglich der Währungs- und Wirtschaftsunion brauchen wir weitreichende Neujustierungen im Rechtsrahmen der EU, das ist ganz offensichtlich. Die Finanz-, Bankenund Wirtschaftskrise hat uns einige Geburtsfehler der Wirtschafts- und Währungsunion deutlich vor Augen geführt. Ob diese Neujustierung innerhalb des bestehenden Rechts oder durch Vertragsänderung erfolgen kann, ist eine ganz andere Frage. Ich unterstütze es nachdrücklich, dass die Anstrengungen derzeit auf allen Ebenen darauf konzentriert sind, das Vertrauen in die europäischen Institutionen und den Euro wiederherzustellen, denn es ist auch eine Vertrauenskrise, die eingetreten ist. Wir brauchen eine pragmatische Herangehensweise, gerade weil mit Blick auf die weit auseinanderliegenden Vorstellungen der Mitgliedstaaten eine erneute Vertragsänderung schwer zu realisieren sein wird. Die Landesregierung hat mit dem Thüringer Landtag die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Integration des Haushaltsrahmens, des Finanzrahmens und des wirtschaftspolitischen Rahmens ausführlich erörtert.
Ich möchte nur noch einmal stichpunktartig unsere zentralen Positionen unterstreichen:
1. Wir brauchen eine neue Stabilitätskultur in Europa, denn die europäische Staatsschuldenkrise hat klare Risse bekommen. Eine ausufernde Verschuldung macht Staaten verwundbar. Nur wenn es uns gelingt, in ganz Europa finanzpolitisch nachhaltig zu agieren, bleiben finanzielle und damit politische Freiräume auch in Zukunft bestehen.
2. Wir brauchen tragfähige Instrumente, um diese Stabilitätskultur dauerhaft zu verankern. Der Fiskalpakt ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg zu einer finanzpolitischen Stabilitätsunion. Er bedeutet eine deutliche Verschärfung gegenüber den Bestimmungen im Stabilitäts- und Wachstumspakt.
3. Wir brauchen außerdem eine effiziente Regulierung der Finanzmärkte. Nationale Alleingänge angesichts hochgradig interdependenter Finanzmärkte machen keinen Sinn. Hier liegt in diesem Bereich eine große Verantwortung für Europa. In den vergangenen zwei Jahren sind bereits wesentliche
europäische Finanzmarktvorschriften überarbeitet worden. Ich sage hier nur Ratingagenturen, Leerverkäufe, Finanzinstrumente, Insidergeschäfte, die Sanierung und die Abwicklung von Kreditinstituten, das sind nur einige Beispiele, um die Vielfalt der Regelungsbereiche zu beschreiben. Ich erwähne auch nur das Stichwort der Forderung der Kommission nach einem integrierten Finanzrahmen mit einer gemeinsamen Bankenaufsichtsbehörde, einem gemeinsamen Abwicklungsrahmen sowie koordinierten nationalen Einlagensicherungssystemen. Auch wenn hier sicher Handlungsbedarf besteht, muss ich sagen, bei derartig weitreichenden Entscheidungen, die tief in nationale Kompetenzen und Strukturen eingreifen, muss Zeit für die Prüfung der konkreten Vorschläge bleiben. Die jeweiligen Vorteile einer vertieften Integration müssen gegenüber dem Erhalt bewährter Strukturen und der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips abgewogen werden.
Meine Damen und Herren, auch bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitik sind wir ein ganzes Stück vorangekommen. Was wir hier brauchen ist vor allem die konsequente Umsetzung der bereits vereinbarten Maßnahmen. Ich spare mir Ausführungen zum europäischen Semester. Wir haben das, glaube ich, im Ausschuss ausführlich beraten und uns dazu verständigt.
Ich will aber etwas zu den Rechten der nationalen Parlamente sagen. Ohne Zweifel, die Bewältigung der Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrise führt zu einem deutlichen Integrationsschub. Das kann man grundsätzlich nur begrüßen. Gerade die Haushaltspolitik zeigt aber, dass die Rechte der demokratisch legitimierten Verfassungsorgane nicht einfach schleichend ausgehöhlt werden dürfen.
Innerhalb eines Jahres, ich darf daran erinnern, hat das Bundesverfassungsgericht allein in vier Fällen über die parlamentarische Rückbindung von Entscheidungen der Bundesregierung beim Euro-Krisenmanagement befunden.
Dem Urteil vom 19. Juni, es ist noch frisch in Erinnerung, haben wir es zu verdanken, dass die Bundesregierung schließlich einlenkte und auch für die Einrichtung zum europäischen Stabilitätsmechanismus, dem ESM, eine Zustimmung des Bundesrats einholte. Das wollen wir mal nicht vergessen, dass vorher eine ganz andere Diskussionslage war. Das Bundesverfassungsgericht hat klar herausgestellt, auch wenn es sich bei dem ESM um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, der außerhalb der bisherigen Struktur des Unionsrechts etabliert wurde, ist er dennoch eine Angelegenheit der Europäischen Union und deshalb greifen die Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte von Bundesregierung und Bundesrat.
Meine Damen und Herren, was für die EMS-Ratifizierung gilt, muss auch für zukünftige Änderungen des ESM-Vertrags und für andere wichtige Entscheidungen gelten. Meine Damen und Herren, Europa braucht Reformen. Nur über den Weg von Reformen werden wir politische Stabilität sichern und wirtschaftliche Dynamik in Europa freisetzen. Auch der europäische Binnenmarkt und die europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung Europa 2020 dürfen wir da als Reformagenda nicht vergessen.
Ich will als letzten Punkt, weil es ja auch schon spät ist und ich merke, die Konzentration lässt nach
aber eines zu unserem wichtigsten Feld sagen. EUKohäsionspolitik - ich glaube, das ist das, was uns im Moment auf den Nägeln brennt. Wenn wir an diesem Punkt große Abstriche hinnehmen müssen, sind viele Dinge, die wir in den letzten Jahren aufgebaut haben, schwer zu bewahren. Eine zentrale Bedeutung hat bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 insbesondere die EU-Regionalpolitik in Thüringen.
Bei der laufenden Vorbereitung der Förderperiode müssen wir uns klar an der Frage ausrichten, welche Maßnahmen und Projekte in welchem Umfang zur Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen. Mit deutlich weniger Mitteln werden wir konkrete Zielvorhaben der Kommission umzusetzen haben. Das erfordert eine Konzentration der Förderzwecke, auch wenn es schwerfallen wird, sich von bewährten Förderbereichen zu verabschieden. Die heute im Europäischen Rat zur Diskussion stehende Verhandlungsbox sieht nunmehr ein Sicherheitsnetz von 57 Prozent für die Höchstförderung ausscheidender bisheriger Regionen wie Thüringen vor. Wer rechnen kann, merkt, dass das klar unter 66,6 Prozent liegt, was wir eigentlich am Anfang erhofft haben und was von der Kommission vorgeschlagen wurde und die sich alle deutschen Länder und die Bundesrepublik als Zielmarke wünschen. Bezogen auf die aktuelle Mittelausstattung in Höhe von 2,106 Mrd. würde der Vorschlag der Kommission für Thüringen einen zukünftigen Ansatz von ca. 1,4 Mrd. bedeuten. Bei einem Sicherheitsnetz von 57 Prozent wären wir bei ungefähr 1,2. Unsere Handlungsspielräume bei der Bewältigung unserer verbleibenden strukturellen Defizite würden damit deutlich eingeschränkt.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, sind die Verhandlungslinien für den Sondergipfel klar. Die Nettozahlerländer, darunter auch Deutschland, fordern deutliche Einsparungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag. Der sieht 988 Mrd. € an Ausgaben und 1.033 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen vor und weitere 60 Mrd. € für Ausgaben außerhalb des EU-Haushalts. Die Nettozahler wollen davon Abstriche in Höhe von 100 Mrd. € machen. Großbritannien gar von 200 Mrd. €. Großbritannien hat ja bekanntlich bereits gedroht, den Gipfel platzen lassen zu wollen, wenn den Forderungen des Landes nicht Rechnung getragen wird.
Meine Damen und Herren, die zyprische Ratspräsidentschaft hatte vor zwei Wochen Kürzungen von mindestens 50 Mrd. € vorgeschlagen und EU-Ratspräsident van Rompuy hat jetzt mit seiner neuen Verhandlungsbox die Zahl auf 77 Mrd. € konkretisiert. Also die Zahlen sind nicht besonders erfreulich, um die es geht. Erfreulicher sind die Fortschritte in den inhaltlichen Verhandlungen zu den Strukturfondsverordnungen. Da zeichnet sich wirklich ein Ergebnis ab, nämlich zu mehr Flexibilität beim Einsatz der Strukturfonds, und auch die Möglichkeit zur Förderung produktiver Unternehmensinvestitionen soll wieder ausgeweitet werden.
Ich überspringe die EU-Agrarpolitik.
Das ist einer der wichtigsten Bereiche, ich weiß nicht, warum man hier klatscht an der Stelle.
Aus meiner Sicht ist das Entscheidende, und das sage ich deutlich zum Abschluss: Wir können hier sehr intensiv diskutieren, aber es ist das Entscheidende, Gespräche zu führen,
Menschen zusammenzubringen und vor allen Dingen mit unserer europapolitischen Strategie für unsere Zielstellungen zu werben. Ich will auch noch mal sagen, deshalb ist es wichtig, dass wir in Brüssel vertreten sind. Deshalb sind es keine Vergnügungsreisen, sie sind in der Tat anstrengend.
Das sind jetzt mehr als die Mitfahrer. Sie sind anstrengend, weil man viel erklären muss. Sie sind deshalb wichtig, weil wir in vielerlei Bereichen andere Konstruktionen haben als andere Mitgliedstaaten. Unser föderalistisches System muss vielen vermittelt werden, unsere Kommunale Selbstverwaltung muss vielen vermittelt werden, die Entscheidungen vorbereiten. Deshalb ist es wichtig, face to face vor Ort zu sein, das ist durch nichts anderes zu ersetzen. Deshalb ist unser Landesbüro wichtig und deshalb wird nächste Woche unsere Ministerpräsidentin bei Barroso einen Termin wahrnehmen, begleitet von den Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt, weil es um etwas geht für uns
in Europa. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns immer wieder zu den Themen austauschen, die formal gesehen sicher manchmal einen trockenen Anstrich haben, die formal gesehen langwierig sind, die Dokumente durchzulesen, aber die wichtig für uns sind, weil in dem Kleingedruckten das Entscheidende dafür steht, ob das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wird und ob unsere Interessen kompatibel sind mit den Dingen, die sie auf europäischer Ebene spiegeln. Deshalb ist es wichtig, immer wieder dafür einzutreten, vor Ort zu sein und das zu sagen, was uns berührt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich sage zu Beginn einmal danke schön in Richtung von Herrn Ramelow und Herrn Fiedler, die ja zutreffend und mir jetzt Worte ersparend den Sachverhalt vollkommen richtig dargestellt haben und auch die Genese ein Stückchen in Erinnerung gebracht haben, warum wir heute hier zu diesem Thema noch einmal reden. Ich bringe auch noch einmal ein Datum in Erinnerung, es war der 4. Juni dieses Jahres als die E.ON AG bekannt gab, dass sie sich von der über E.ON Energie AG gehaltenen Beteiligung an der E.ON Thüringen Energie AG trennen will und diese zum Verkauf stelle. Man wolle diese den Thüringer Kommunen anbieten. Beginnend im Juni und Juli 2012 haben Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen und Zusammensetzungen stattgefunden, um erste Sondierungen vorzunehmen. In einer Arbeitsgruppe habe ich mich gemeinsam mit meinen Ministerkollegen, Herrn Kollegen Machnig, Herrn Kollegen Geibert und Herrn Dr. Voß, aktiv in den Prozess eingebracht und Unterstützung angeboten. Diese wurde von der kommunalen Seite aufgegriffen. Es war erforderlich, weil es sich bei dieser Situation um einen Vorgang von grundsätzlicher Bedeutung für das Land Thüringen handelt und er nicht nur kommunalaufsichtsrechtlich betrachtet werden kann. Zudem hat am heutigen Tag ein weiteres Gespräch zwischen Mitgliedern der Landesregierung, Herrn Innenminister, Herrn Finanzminister, Herrn Wirtschaftsminister, ich persönlich war zugegen, dem Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes und den Vertretern der KEBT stattgefunden. In diesem Gespräch hat die KEBT insbesondere Fragen der Finanzierung und andere relevante Fragen erläutert. In diesem Gespräch wurde bekräftigt, dass sowohl die Landesregierung als auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der KEBT den Erwerb der E.ON-Anteile an der ETE durch die Thüringer Kommunen als gemeinsames Ziel verfolgen. Die Mitglieder der Landesregierung verstehen dies als Teil des gemeinsamen Bekenntnisses im Koalitionsver
trag, dass CDU und SPD die örtliche Energieversorgung und -erzeugung der Städte und Gemeinden als Teil der kommunalen Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge stärken wollen. Dabei gilt es freilich - und das ist zutreffend angesprochen worden, ich schaue auch in die Richtung von Herrn Kemmerich und anderen -, Risiken von den Kommunen und vom Land fernzuhalten und zugleich die Investitionsfähigkeit des Unternehmens bei gleichzeitiger Rendite sicherzustellen. Das Geschäft muss rentierlich sein.
Im Ergebnis des Gesprächs sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Wertschöpfung im Land verbleibt, das ist doch die Zielstellung, Arbeitsplätze erhalten bleiben und dass Thüringer Akteure im Landesinteresse die Energiewende weiter voranbringen.
Alle Beteiligten wollen kurzfristig die Voraussetzungen dafür schaffen, dass bis zum 31. Dezember 2012 die Chance zum Erwerb genutzt werden kann. Da wir nach der Bildung des Kommunalen Energiezweckverbandes, der künftig ja mit „KET“ abgekürzt wird, in eine neue Phase eingetreten sind, wurde zwischen den Akteuren und der Landesregierung eine enge Kommunikation vereinbart.
Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage ich, derzeit erfolgt die Prüfung der mit der Bildung des Zweckverbandes und dem Aktienerwerb verbundenen vermögens-, unternehmensund haushaltsrechtlichen Fragestellung. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen hier keine weiteren Ausführungen zu den Details machen kann, um den Gesamtprozess nicht zu gefährden. Ich glaube, das ist unser aller Anliegen, dass man dort nicht zusätzlichen Sand ins Getriebe bringt und anderen mit anderen Interessen damit eine Bühne bietet. Ich kann Ihnen versichern, wir ziehen an einem Strang als Landesregierung. Wir werden weiter den Prozess wie begonnen einheitlich begleiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde an der Stelle nicht den Fehler begehen und jetzt in eine Debatte über die Energiewende, über Rezepte und Handlungsempfehlungen, über Pro und Contra und Sonstiges einsteigen. Das haben Sie ja auch gar nicht bezweckt, Sie wollen ja etwas anderes erreichen.
Ich darf Ihnen aber versichern, die Energiewende ist und bleibt eines der politischen Topthemen auch in Thüringen. Das ist auch eines der Schwerpunktthemen der Ministerpräsidentenkonferenz, für die Thüringen nächste Woche den Vorsitz übernehmen wird. Da geht es um einen bundesweiten, ja sogar europaweiten Konsens.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Kollege Ramelow, richtig, im letzten Jahr hat die Ministerpräsidentin eine Regierungserklärung zur Energiewende hier im Haus abgegeben. Leitlinie der Energiepolitik in Thüringen ist seitdem das Energiekonzept Thüringen 2020 mit seinen ambitionierten, seinen realistischen Zielen, die bundesweit vorbildlich sind. Die ehrgeizigen Ziele kennen Sie, den Anteil der erneuerbaren Energie am Nettostromverbrauch bis 2020 auf 45 Prozent und am Endenergieverbrauch auf 30 Prozent zu erhöhen. Ich könnte viele Punkte hier noch anfügen. Wir könnten den Punkt über erneuerbare Energien, bessere Ausschöpfung von Energieeffizienz und Sonstiges noch ausdehnen. Ich will nicht in diese Falle hineintappen.
All das kann Thüringen, können auch die anderen Länder nicht autonom gestalten, sondern nur gemeinsam und gemeinsam mit dem Bund und in diesem Rahmen wird bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Weimar der nächste Energiegipfel im Bundeskanzleramt vorbereitet.
Das, was wir aber mal in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stellen sollten, ist die Tatsache, dass der Thüringer Landtag am 8. Juli 2011 im Zusammenhang mit dem Beschluss „Thüringen aktiv für den Energieumbau“ die Thüringer Landesregierung gebeten hat, eine vom Kabinett beauftragte Arbeitsgruppe mit den beteiligten Ministerien unter Führung der Thüringer Staatskanzlei einzurichten. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe sollte es sein, dem Thüringer Landtag einen jährlichen Bericht zu Maßnahmen und Fortschritten des Energieumbaus vorzulegen. Der erste Bericht sollte dem Landtag am 1. Juli 2012 vorgelegt werden. Wir sind diesem Auftrag nachgekommen. Der Bericht liegt vor, fristgerecht. Das ist ein umfassender Bericht. Der Bericht war bereits Thema im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und wurde am 11. September abschließend behandelt. Der muss ja nicht in diesem Ausschuss abschließend behandelt sein. Der Bericht liegt vor. Es ist jetzt der Landtag am Zug, über diesen Bericht zu debattieren. Den Bericht betrachte ich - ich darf das auch mal sagen gerade nach Ihren Anmerkungen - als gelungen, weil er nämlich deutlich macht, dass es einen Weg für die Landesregierung gibt. Er ermöglicht Ihnen als Abgeordnete eine umfassende Übersicht über all das, was in Thüringen in Angriff genommen wird, um zu einem Energieumbau zu kommen. Das gelang in Abstimmung zwischen den Ressorts. Es ist ein Bericht, der den neuesten Sachstand wiedergibt. Aus diesem Grund, das sage ich ganz deutlich, es gibt keinen weiteren Stand, den es hier in einer Regierungserklärung zu debattieren gäbe. Man sollte erst einmal das debattieren, was vorliegt. Das tun wir auch. Wenn die Phase der Meinungsbildung auch zwischen Ministerien eine Weile des Weges braucht, dann ist es vielleicht auch der Tatsache geschuldet, dass man nicht nur eine Zuständigkeit in den Blick nehmen kann, sondern übergreifende Aspekte beachten muss.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE entbehrt aus meiner Sicht jeder Grundlage. Ich kann die Notwendigkeit einer Regierungserklärung nicht erkennen. Im Übrigen wird Frau Ministerpräsidentin zu gegebener Zeit selbst entscheiden, weil sie es für richtig hält, zu diesem Thema erneut eine Regierungserklärung abzugeben.
Verehrte Frau Abgeordnete, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Bei den nachfolgenden Ausführungen wird davon ausgegangen, dass als Einkünfte im Sinne der Anfrage solche gemeint sind, die infolge der Ausübung von Nebentätigkeiten und Nebenämtern fließen. Für die Mitglieder der Landesregierung sieht die Thüringer Verfassung in Artikel 72 Abs. 2 und Thüringer Ministergesetz in § 5 eine klare Regelung vor. Sie dürfen neben ihrem Amt kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Ohne Zustimmung des Landtags dürfen sie
weder der Leitung noch einem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Die Zustimmung des Landtags erfolgte dann in einem offenen und transparenten Verfahren in den Drucksachen 5/260, 5/2342, 5/3802 und 5/4899, hier liegt noch keine Beschlussdrucksache vor, aber der Antrag der Landesregierung laut Plenarprotokoll ist bereits aufgenommen. Dort können Sie konkret nachlesen, in welchen Fällen der Landtag die Zustimmung gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Thüringer Verfassung erteilt hat. Überdies hat die Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ramelow, das war die Drucksache 5/533, nochmals alle Nebentätigkeiten, auch solche, die nicht gemäß Artikel 72 Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 5 Ministergesetz anzeigepflichtig wären, der Minister und Staatssekretäre aufgelistet. Diese Drucksachen sind über die Parlamentsdokumentation für alle Bürgerinnen und Bürger auch einsehbar. Jeder Interessierte kann sich somit einen Überblick verschaffen, welche Nebentätigkeiten von den Mitgliedern der Landesregierung und den Staatssekretären ausgeübt werden. Für die Mitglieder der Landesregierung gilt ferner eine Höchstgrenze für Einkünfte aus Tätigkeiten, zu deren Wahrnehmung der Landtag die Zustimmung erteilt hat, in Höhe eines monatlichen Amtsgehalts pro Jahr. Bei Überschreitung dieses Höchstbetrages ist im Ministergesetz eine Abführung des den Betrag übersteigenden Anteils vorgesehen. Für die Staatssekretäre gilt das Thüringer Beamtengesetz und die Thüringer Nebentätigkeitsverordnung, worin sich genaue Regelungen für die Ausübung von Nebentätigkeiten und den Umgang mit einer erhaltenen Vergütung finden. Die vorgenannten Regelungen setzen voraus, dass Minister und Staatssekretäre die Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten in Kenntnis der Vorschriften den jeweils zuständigen Stellen aus eigener Verpflichtung anzeigen. Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über konkrete Nebeneinkünfte von Ministern und Staatssekretären ist weder im Ministergesetz noch im Thüringer Beamtengesetz vorgesehen. Die konkrete Beantwortung der Frage wäre daher ein Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 2 der Thüringer Verfassung. Unter Bezug auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Verfassung, das ist das Zitiergebot, wird daher von einer weitergehenden Beantwortung abgesehen.
Zu Frage 2: Initiativen zur Änderung des erst in 2011 novellierten Thüringer Ministergesetzes sind aktuell nicht vorgesehen. Ebenso sind dahin gehende Änderungsbestrebungen in Bezug auf das Thüringer Beamtengesetz und das Thüringer Besoldungsgesetz nicht beabsichtigt. Eine Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes liegt sachlich in der vernehmlichen Verantwortung des Landtags. Die Landesregierung sieht insofern davon ab, hier
zu Stellung zu nehmen oder Gesetzesinitiativen vorzulegen, das würde sich verbieten.
Zu Frage 3 darf ich auf die Antwort zu Frage 2 Bezug nehmen.
Zu Frage 4: Die Landesregierung kann aufgrund der Vielschichtigkeit der Problematik ohne konkreten Bezug jetzt keine datenschutzrechtliche Einschätzung abgeben.
Danke.
Dafür wird keine Notwendigkeit gesehen. Wir haben eine sehr strikte Regelung, die Abführungsregelung ist eine der schärfsten Regelungen, die es überhaupt gibt.
Erstens ist das jedem selbst überlassen, was er tut. Aber freiwillig, da gebe ich Ihnen recht, kann jeder über seine persönlichen Verhältnisse, auch Abgeordnete können das tun, jederzeit natürlich so transparent wie möglich Auskunft erteilen. Aber das war nicht die Frage, sondern hier haben Sie die Landesregierung gefragt. Deshalb habe ich die Frage so beantwortet, wie sie rechtlich zulässig zu beantworten ist. Was darüber hinaus geschieht, ist das persönliche Verhalten. Das Zweite habe ich jetzt …
Ach so. Die Minister und Staatssekretäre werden jedenfalls zur Amtsübernahme darüber informiert und daraufhin belehrt und mit jedem neuen Zugang von Nebentätigkeiten, was ja auch dem Landtag zuzuleiten ist, das erklärte ich, ist ja auch dargestellt in den Drucksachen, wird natürlich auch noch einmal darauf hingewiesen. Aber es gilt das Grundprinzip, dass Voraussetzung, dass auch gegebenenfalls eine Abführungspflicht greift, die Selbstanzeige ist. Bisher gab es nach den mir bekannten Daten nur eine Abführungspflicht eines Staatssekretärs, der aber auch nicht mehr im Dienst steht.
Die Mündliche Anfrage des Herrn Kollegen Blechschmidt beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt, möchte mir aber eine kleine Vorbemerkung dazu, auch zum besseren Verständnis, erlauben:
Da sich die Gesamtfinanzierung von Filmprojekten zumeist aus vielen nationalen und internationalen privaten Geldern sowie unterschiedlichen nationalen und internationalen Fördermitteln zusammensetzt, ist diese Frage nur bedingt in der gewollten Trennschärfe beantwortbar; dies insbesondere auch deshalb, da der Regionaleffekt zum Beispiel in Gagen oder im Postproduktionsbereich akzessorisch zu den gewählten Beteiligungsfirmen ist. So ist es durchaus üblich, dass sich zum Beispiel ein Thüringer Produzent mit einem Thüringer Regis
seur zusammenschließt, der aufgrund seiner künstlerischen Ausrichtung immer mit einem sächsischen Kameramann, einem Sachsen-Anhaltiner Cutter oder mit einem Berliner Medienbildner zusammenarbeitet. Wenn dann noch private Geldgeber aus Frankreich und weitere Fördermittel zum Beispiel aus NRW hinzukommen, ist die sendgenaue Aufdröselung der Effekte kaum mehr leistbar. Unter anderem vor diesem Hintergrund ist die in der Feststellung erbetene Aufschlüsselung nach Thüringer Summen und Produzenten leider so ganz konkret nicht leistbar.
Klar bezifferbar sind jedoch die folgenden Zahlenwerte: Von den vom Freistaat Thüringen der MDM im Jahre 2011 zugeführten Mitteln hat die MDM 2.255.443 € zur Förderung von Projekten eingesetzt. Durch die Mittelbereitstellung aller Gesellschafter war es der MDM möglich, im Jahr 2011 ein Gesamtvolumen von 15,6 Mio. € zu vergeben. Durch die Vergabe dieser Mittel an insgesamt 105 Projekte konnte ein von der MDM bezifferbarer Regionaleffekt in Höhe von 5,97 Mio. € allein für Thüringen erreicht werden. Es wurde also ein deutlicher Mehrwert hier vor Ort geschaffen, der sich aus dem in meiner Vorbemerkung erwähnten Ansatz der kumulierten Mittelzuführungen ableiten lässt. Vereinfacht gesagt bedeutet dies einen Effekt von 1 : 2,25, denn nach Abrechnung aller Faktoren einer Medienproduktion, beim Kinofilm zum Beispiel, vom Beginn der ersten Drehbuchentwicklung bis zur abschließenden DVD-Auswertung konnten für jeden konkret eingesetzten Thüringer Fördereuro im Jahr 2011 für Thüringen 2,25 RegionaleffektEuros in den unterschiedlichen Phasen einer Produktion bei Thüringer Firmen oder Personen generiert werden, zum Beispiel im Autoren- oder dem Schauspielerbereich, dem Bühnenbau, der post production oder im Bereich der Produktion oder wo auch immer an verschiedenen Stellen. Das entspricht in der Sprache der Filmförderer einem effektiven Prozentsatz von rund 225 Prozent.
Zu Frage 2: Von den 105 von der MDM im Jahr 2011 bewilligten Projekten sind für 48 Projekte Regionaleffekte in Thüringen ausgewiesen. Um nicht alle 48 Projekte aufzuzählen, seien nachfolgend nur diejenigen 15 Projekte genannt, deren Thüringer Regionaleffekt über 100.000 € lag. Als Regionaleffekt in Thüringen wird allein für diese 15 Großprojekte, von denen 14 große Kinoproduktionen sind, ein Gesamtbetrag von 4.353.993,12 € ausgewiesen. Die Einzelausweisungen des jeweiligen projektbezogenen konkreten Regionaleffektes sind in der MDM bekannt, sie sind aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle so klar ausweisbar.
Ich würde jetzt aber diese 15 Projekte einfach benennen: Das ist das Projekt „Sputnik“, das ist eine Filmproduktion genauso wie „Odysseus“, „Das Mädchen und der Tod“, „In Embryo“, „Friends from
France“, „Das große Heft“, „Der schwarze Schmetterling“, „Die Vermessung der Welt“ - eine 3D-Filmproduktion, „Huck Finn“, „Die Quellen des Lebens“, „Der Turm“, „Come To My Voice“, „Man tut was man kann“ und „TP2 Talentpool“ - ein Qualifizierungsangebot, das mit den Regionaleffekten für Thüringen einhergeht.
Zu Frage 3: Die MDM wurde 1998 als spezialisierte Förder- und Beratungsgesellschaft von den drei beteiligten Ländern gegründet. Primärer Ansprechpartner in Bezug auf Beantragung und Umsetzung von Medien- und Filmprojekten ist deshalb die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH höchst selbst. Die MDM hat von ihren Gesellschaftern nämlich die Aufgabe übertragen bekommen, dafür Sorge zu tragen, dass wirtschaftlich Erfolg versprechende Filmund Medienproduktionen in der Region realisiert werden. Die MDM verfügt deshalb zur Umsetzung dieser Aufgabe über entsprechend ausgebildete und qualifizierte Förderberater, die kompetent und professionell eine Betreuung der Antragstellung und Begleitung der geförderten Projekte durchführen. Für die passgenaue Beratung und lokale Begleitung im Freistaat sorgt zudem in den Räumen des Kindermedienzentrums eine Mitarbeiterin der MDM Film Commission, die anteilig sowohl von der MDM als auch vom Freistaat finanziert wird. Die fachliche Zuständigkeit für Medien- und Filmförderung und damit auch für die Angelegenheiten der Mitteldeutschen Medienförderung liegt im Freistaat bei der Thüringer Staatskanzlei. Selbstverständlich erhalten Produzenten und Medienschaffende bei entsprechendem Bedarf in Vorbereitung und Durchführung ihrer Medienprojekte im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auch von der Thüringer Staatskanzlei umfassende Beratung und Unterstützung.
Soweit mir jetzt präsent ist, nicht, aber das müsste ich noch einmal checken. Wenn es anders sein sollte, würde ich Sie noch einmal informieren.
In etwa gleich im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln. Mit Sachsen-Anhalt liegen wir zum Beispiel ziemlich gleich. Sachsen zahlt etwas mehr ein, da ist der Effekt dadurch auch etwas höher.
Zum ersten Punkt: Die Regionaleffekte sind nachgewiesen, es sind wirklich wirtschaftliche Effekte, die da sind, die auch belegbar sind. Das ist ganz klar, das haben Sie selbst richtig aufgeschlüsselt. Es gibt aber natürlich auch eine Konkurrenz zwischen den beteiligten Ländern, das muss man auch sagen. Dass wir ein bisschen gleichauf sind mit Sachsen-Anhalt, zeigt aber auch, dass die Konkurrenz gerade im Moment mit Sachsen-Anhalt und filmischen Produkten, die von da kommen, oder Anträgen ziemlich hart ist und die Konkurrenz auch zunimmt. Was die filmische Qualität ist, da achtet die MDM sehr genau darauf, dass sehr hochwertige Produkte gefördert werden. Ich persönlich würde im Blick auf - das sage ich ganz persönlich - Regional
effekte ein Stückchen mehr in die Breite gehen und empfehlen wollen, sich mehr anzuschauen, auch Serienproduktionen können hochwertig sein und sind natürlich gerade im Hinblick auf den Regionaleffekt Standortmarketing von besonderer Nachhaltigkeit, aber auch da ist das immer wieder ein Prozess. Sie sehen, dass man sich sehr viele Gedanken um die Frage, qualitativ muss nicht nur der große Kinofilm sein, sondern qualitativ hochwertig kann auch ein anderes Produkt sein, das gefördert wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Herr Staatssekretär Zimmermann hat außerhalb seines Dienstes als Privatperson an der Veranstaltung teilgenommen.
Zu Frage 2: Die Verschwiegenheitspflicht gehört zu einer der Grund- und Hauptpflichten des Berufsbeamtentums, Beamtinnen und Beamte wie auch politische Beamte haben gemäß § 37 Beamtenstatusgesetz über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheitspflicht zu bewahren. Verstöße hiergegen werden unter anderem durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen geahndet: Strafbestimmung, Datenschutzgesetz, Disziplinarrecht und andere sind da einschlägig. Herr Staatssekretär hat beim Mediengespräch seine Verschwiegenheitspflicht eingehalten.
Zu Frage 3: Ich gehe davon aus, dass sich die Fragestellerin auf dienstliche Termine bezieht. Davon hat Herr Staatssekretär im Jahr 2011 sechs und im Jahr 2012 keinen Termin wahrgenommen.
Darauf kann ich sehr einfach antworten. Natürlich ist Herr Staatssekretär Zimmermann auch in seiner dienstlichen Funktion bekannt und man weiß, was er ausübt. Ich kann leider keinen Einfluss darauf nehmen, in welcher Form er wie angekündigt wird. Das kann man vor Ort richtigstellen. Man kann auch ausführen, in welcher Eigenschaft man dort eingeladen ist. Sie haben gesagt, dass er dort privat teilgenommen hat. Aber Sie wissen auch selbst, dass man nicht immer, man kann da viele Beispiele nennen, Einfluss darauf hat, in welcher Form man von der Presse dann benannt wird.
Prinzipiell, weil Sie die Frage an mich gerichtet haben, stehen wir für alle Gesprächskreise, so sie zu einem vernünftigen Thema sind, zur Verfügung, auch als Mitglied der Landesregierung. Selbstverständlich komme ich auch gern als Privatperson, wenn mich das Thema interessiert. Da ist es unerheblich, welche Kreise von Bürgerinnen und Bürgern die Einlader sind, wenn das terminlich funktioniert. Bisher hat es da auch keine Probleme gegeben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion greift ja erneut, nicht zum ersten Mal, die Zukunft des Truppenübungsplatzes Ohrdruf auf. Es ist gut, wenn sich auch der Landtag mit dem Thema Bundeswehrreform befasst. Ich darf Ihnen aber am Anfang erst mal versichern, dass die Landesregierung sich diesem Thema bisher mit Sachlichkeit und Geduld gewidmet hat
und das auch weiter tut, konsequent die Interessen Thüringens vertritt und dafür noch in Anspruch nimmt, dass wir auch bei 99,9 Prozent der Begrifflichkeiten und der Definitionen eigentlich richtig liegen und nicht scheuen müssten, dass Truppenvertreter hier anwesend sind.
Also in diesem Sinne, vieles was in der Erörterung zur Diskussion ansteht, relativiert sich, wenn man mal - die Ihnen ja allen bekannt ist, die Kleine Anfrage und unsere Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Abgeordneten Pidde zur Zukunft des Geländes des Truppenübungsplatzes Ohrdruf zur Hand nimmt.
Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung dazu liegt Ihnen ja vor. Dort finden Sie die klare Aussage, dass der Truppenübungsplatz nach der bisherigen militärischen Planung bis Ende 2013 ausgebucht ist und infolgedessen bis dahin in seiner Funktion bestehen bleibt. Da gibt es erst mal gar keine Veränderung. Auch zur Frage, was danach passiert, findet sich oder finden sich sogar mehrere Hinweise, denn der Fragesteller verweist selbst auf das Szenario, wonach Ohrdruf als Standortübungsplatz - kleine Anmerkung, es gibt also keinen Standorttruppenübungsplatz, sondern es gibt nur Standortübungsplätze als Alternative zu Truppenübungsplätzen - für Gotha weiter genutzt werden soll. Dieses Szenario ist natürlich der Landesregierung bekannt und es wurde uns von der Bundeswehr, nämlich vom Landeskommando Thüringen, auch bestätigt. Das heißt ganz klar und deutlich, Ohrdruf wird weiterhin militärisch genutzt werden. Das ist auch sinnvoll, weil der Platz vor allem für die Gothaer Aufklärer ein wichtiges Übungsfeld ist, zum Beispiel für deren Aufklärungsdrohnen, wofür nach Bundeswehrinformationen der Platz die Mindestgröße besitzt. Wenn Ohrdruf künftig nicht mehr als eigener Standort geführt wird, sondern dann sehr wahrscheinlich zu Gotha gehören wird, heißt es eben nicht, dass dort nicht auch andere Thüringer Truppenteile üben können. Im Gegenteil, das ist ja gar nicht ausgeschlossen. Das erscheint zum Beispiel auch für die Erfurter Einheiten gerade