Kerstin Eisenreich

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Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, nun endlich werden auch in Sachsen-Anhalt die längst umstrittenen Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Viel zu lange haben die Bürgerinnen und Bürger des Landes darauf warten müssen, obwohl der Gesetzentwurf unserer Fraktion bereits seit mehr als zwei Jahren im Hause vorliegt.
Statt unserem Vorschlag einer endgültigen Abschaffung zum 1. Januar 2017 zu folgen, tritt die Abschaffung mit dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, nun erst zum 1. Januar 2020 ein. Na ja, immerhin haben Sie sich nach monatelangem Hin und Her in der Koalition einigen können. Dass diese Einigung letztendlich doch noch zustande gekommen ist, ist dem Engagement der Volksinitiative „Faire Straße“ und zahlreichen Bürgerinitiativen im Land zu verdanken. An dieser Stelle auch noch mal stellvertretend für alle unser Dank an Frau Birkner und Herrn Kühn.
So schön das alles klingt, kurz vor Weihnachten, gerade in der aktuell schwierigen finanziellen Situation vieler Menschen und der Kommunen im Land, haben Sie ein schön verpacktes Geschenk auf den Gabentisch gelegt. Aber man sollte die Packungsbeilage ganz genau lesen und man wird staunen. Denn wer nun glaubt, dass nun alles gut sei und endlich keine Bescheide mehr ins Haus flatterten, der irrt. Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, sieht zum jetzigen Zeitpunkt für die Jahre 2017 bis 2019 immer noch vor, dass die Kommunen Straßenausbaubeiträge erheben können, wenn die sogenannte Schlussrechnung bis zum 31. Dezember 2019 bei der Gemeinde eingegangen ist.
Reden Sie also bitte Klartext mit den Menschen im Land; denn bis einschließlich 2023 können immer noch Bescheide über Straßenausbaubeiträge verschickt werden. Insbesondere jene Kommunen, die knapp bei Kasse sind - das werden in der zugespitzten Pandemiesituation immer mehr -, werden keine Option haben, auf diese Einnahmen zu verzichten, da können die Kommunalaufsichten noch so großzügig sein.
Diese Beiträge werden vom Land nicht erstattet, wenn sie nicht erhoben werden. Damit handeln Sie auch dem Anliegen der Volksinitiative „Faire Straße“ zuwider.
Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen! Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf die Chance für wirkliche Rechtssicherheit und eine faire Lösung verpasst. Ihre Kannregelung ist streitanfällig. Erklären Sie doch mal den Bürgerinnen und Bürgern, was es mit der Schlussrechnung auf sich hat. Woher sollen denn die Menschen wissen, wann bei der Gemeinde die Schlussrechnung vorhanden ist? - Das ist doch für niemanden nachvollziehbar und hat nichts mit Klarheit, Rechtssicherheit und Transparenz zu tun.
Sie stehlen sich damit aus der Verantwortung, weil die Auseinandersetzungen auf der kommunalen Ebene stattfinden werden. Dann sind Sie dann fein raus.
Klar und eindeutig ist dagegen die Regelung in unserem Gesetzentwurf, die besagt, dass die Bescheide, die bis zum Stichtag der Abschaffung der Beiträge bei den Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind, Bestand haben und alle anderen nichtig sind. So wäre wirklich Klarheit geschaffen worden.
Doch dann ist da noch die Finanzierung: Mit der Spitzabrechnung für 2020 und 2021 kann man sich arrangieren, aber dass Sie ab 2022 als Haushaltsgesetzgeber sage und schreibe 15 Millionen € für die Kommunen im Land bereitstellen wollen, zeugt nicht vom Willen, den aufgelaufenen Investitionsstau bei der Gemeindestraßensanierung abzuarbeiten.
Denn das eigentliche Minus rührt doch nicht von den ausfallenden Beitragseinnahmen her. Seit Jahren hat sich dieser Stau aufgebaut, weil die Kommunen gar nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Das ist hier oft thematisiert worden und auch das hat die Volksinitiative gefordert. Aber auch an dieser Stelle erfüllen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Erwartungen nicht.
Im Übrigen hat auch der Landesrechnungshof bei der Anhörung im Finanzausschuss darauf hingewiesen, dass der Bedarf weit über den 15 Millionen € liegt. Ich darf deshalb noch einmal auf unseren Gesetzentwurf verweisen, der mit einer Änderung im Finanzausgleichsgesetz über besondere Ergänzungszuweisungen immerhin 55 Millionen € in summa veranschlagt.
Trotz unseres eigenen Gesetzentwurfes, den meine Fraktion vor zwei Jahren vorgelegt hat, hat sich die Fraktion DIE LINKE mit einem Änderungsantrag in den Ausschüssen eingebracht, um die gröbsten Schnitzer auszubessern. Das ist leider nicht gelungen. Und leider waren Sie auch nicht bereit, über unseren Gesetzentwurf direkt zu diskutieren. Unser Gesetzentwurf enthält die besseren Ideen, auch zur Finanzierung. Der Entschließungsantrag, den Sie heute vorgelegt haben, bestätigt dies eigentlich, auch wenn das, was darin steht, in das Gesetz gemusst hätte.
Aufgrund dieser vielen Kritikpunkte - das ist Wasser in Ihrem Weihnachtswein - lehnen wir die Beschlussempfehlungen zu den beiden Gesetzentwürfen ab. Außerdem liegt Ihnen unser Ände
rungsantrag zur Beschlussempfehlung zur Volksinitiative vor. Zu dem Entschließungsantrag enthalten wir uns der Stimme. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das ist richtig, aber woher weiß der Bürger, wann die Schlussrechnung da ist? Woher nimmt er diese Information? - Die hat er nicht und dann bekommt er plötzlich den Beitragsbescheid. Das ist doch das Leben.
Das ist Ihre Interpretation und diese ist einfach schlicht falsch. Der Bürger weiß nicht, wann die Schlussrechnung eingegangen ist und er weiß auch nicht, dass er bis zum Jahr 2023 immer
noch mit einem Beitragsbescheid rechnen muss. Das ist doch das Problem. Ich gehe nicht davon aus, dass jemand etwas an dem Eingangsdatum ändert.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Boden ist das wichtigste Produktionsmittel in der Landwirtschaft zur Erzeugung unserer Lebensmittel. Und er ist endlich, darauf hat Frau Kollegin Frederking hingewiesen. Deshalb ist er wertvoll und gehört aus unserer Sicht in die Hände derjenigen, die ihn bewirtschaften. Das setzt jedoch voraus, dass Landwirtinnen und Landwirte sich den Boden auch leisten können. Genau deshalb sehen wir
mit großer Sorge die Entwicklungen der letzten zehn bis 15 Jahre, in denen sich die Pacht- und Kaufpreise enorm erhöht haben.
Es sind hier schon verschiedene Zahlen angeführt worden. Ich nehme einzelne heraus: Von 2010 bis 2015 stiegen die Preise um ca. 80 %. Im Jahr 2017 lagen die durchschnittlichen Hektarpreise sogar bei 22 500 €. Durchschnitt bedeutet aber auch immer, dass bei Verkäufen auch wesentlich höhere Preise aufgerufen wurden und bis heute werden. Derartige Preise - das wissen wir - sind aber nicht zu erwirtschaften. Preistreiber ist natürlich ein gesteigertes Interesse am Boden als Anlageobjekt, insbesondere von zahlungskräftigen, nicht ortsansässigen und nicht landwirtschaftlichen Investoren aufgrund der Niedrigzinspolitik, aber eben auch eine völlig verfehlte, auf Höchstpreise setzende Vermarktung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH.
Dies gilt in zunehmendem Maße auch für die Anteilskäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen, die das Grundstücksverkehrsrecht umgehen. Damit geraten ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte absolut ins Hintertreffen, und das Eigentum an Boden konzentriert sich weiter, statt zu einer breiten Streuung zu gelangen, wie wir das eigentlich wollen. In der Folge werden der Boden und auch die ländliche Struktur komplett bedroht.
Die Probleme sind hinlänglich bekannt. Nicht zuletzt hat auch meine Fraktion daher im März 2019 für eine Bodenpreisbremse plädiert. In der damaligen Debatte kam immer wieder das Signal, dass Regelungsbedarf bestehe.
Mit der Zielstellung von stabilen land- und forstwirtschaftlichen Strukturen, transparenten Eigentumsverhältnissen und einer ausgewogenen Verteilung von Eigentum sind Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, auch in diese Legislaturperiode gestartet. Dazu soll - ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag -
„aufbauend auf dem Leitbild […] eine Gesetzesinitiative zur Reformierung des Bodenmarktes erfolgen, welche insbesondere dem Ziel der Preisdämpfung auf dem Pacht- und Bodenmarkt dienen soll. Dabei sollen Regelungen für Geschäftsanteilsverkäufe getroffen werden.“
Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der diesen Zielstellungen gerecht werden soll. Richtig ist der Ansatz, hierbei auch die Forstwirtschaft einzubeziehen. Nun erinnern wir uns aber zunächst an das gemäß dem Koalitionsvertrag vorauszusetzende Leitbild für die Landwirtschaft, das zwar erarbeitet, aber letztendlich von 15 Organisationen abgelehnt wurde und damit kein Konsenspapier ist. Das begründet möglicherweise das
wenig ambitionierte agrarstrukturelle und bodenmarktpolitische Leitbild des Landes in dem ersten Teil der Begründung. Frau Frederking hat darauf verwiesen.
Dabei sollte aber eben dieses Leitbild aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE klare Leitlinien für den Erwerb und die Nutzung von Agrarflächen zur gesetzlichen Umsetzung enthalten. Das spiegelt sich dann auch in § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs wider, in dem als agrarstrukturelles Ziel die Gewährleistung leistungsfähiger Unternehmen der Landwirtschaft formuliert wird.
Ich darf dazu Vergleiche ziehen. In dem Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen, zu dem sich durchaus Parallelen herstellen lassen, steht hingegen - ich zitiere -:
„Agrarstrukturelles Ziel ist insbesondere die Gewährleistung leistungsfähiger, nachhaltig wirtschaftender bäuerlicher Familienbetriebe sowie die Dämpfung des Anstiegs der Boden- und Pachtpreise.“
Ganz ähnlich ist dies in dem Brandenburger Gesetzentwurf formuliert. Von Nachhaltigkeit kann ich aber weder in dem uns vorliegenden Gesetzestext noch in dem darin angeführten Leitbild etwas lesen.
Auch bei der Definition der Begriffe Landwirt und landwirtschaftliche Betrieb sehen wir Lücken. In den letzten Jahren haben sich alternative und gemeinnützige Bewirtschaftungsformen auf relativ kleinen Flächen etabliert, zum Beispiel die solidarische Landwirtschaft. Was passiert mit denen? Fallen die wieder durch das Raster?
Für die Fraktion DIE LINKE möchte ich noch ein paar wesentliche Punkte hervorheben: das Vorkaufsrecht für Landwirte aus Sachsen-Anhalt und deren Stärkung, die Streuung des Bodeneigentums sowie die Verhinderung weiterer wettbewerbsschädlicher Konzentration am Bodenmarkt, Höchstgrenzen für den Erwerb und die Pacht von Flächen und eine Deckelung der Kauf- und Pachtpreise sowie die Genehmigungspflicht für den Kauf von Unternehmensanteilen.
Insgesamt bietet der Gesetzentwurf ein paar gute Ansätze - diese wurden hier genannt -: Vorkaufsrecht für die Landgesellschaft, Bodenfonds und Einbeziehung der Anteilskäufe. Allerdings geht der Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht weit genug und öffnet an der einen oder anderen Stelle durchaus Hintertürchen, die wiederum den eigentlichen Zielen zuwiderlaufen könnten. Da gilt es, genauer hinzuschauen. Deswegen muss darüber intensiv diskutiert werden. Wir stimmen deshalb einer Überweisung in die Ausschüsse zu. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Afrikanische Schweinepest ist angekommen und steht quasi vor unserer Haustür. Dass uns das aufschreckt, ist kein Wunder. Aber es ist ein Thema, das uns tatsächlich schon länger bewegt. Auch in den Ausschussberatungen war immer klar, es geht nicht darum, ob sie kommt, sondern eigentlich nur darum, wann.
Dass dazu eine ganze Reihe von Maßnahmen erforderlich ist und wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass Prävention und durchaus auch die Umgestaltung der Landwirtschaft wichtige Punkte sind, sei jetzt vorangestellt.
Aber dieser Änderungsantrag hat mich schon überrascht. Wenn man einmal die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss anschaut und das, was Sie, verehrte Damen und Herren der Koalition, uns hier vorlegen, habe ich mir an einigen Stellen sehr die Augen gerieben.
Das möchte ich jetzt nicht positiv bewerten. Es gibt positive Dinge, die Sie klargestellt, die Sie richtig gesagt haben; in den Punkten 1 und 2 Richtigstellung und Ergänzung zu dem, was in
der Beschlussempfehlung unter den Punkten 1 bis 3 steht. Das ist völlig in Ordnung.
Aber dann drehen wir die Seite einmal um, und ich habe das Gefühl, genau das sollte verhindert werden, indem man heute diesen Änderungsantrag einbringt und gleichzeitig die Debatte von morgen auf heute vorzieht.
- Ich habe die 600 Briefe an die Jägerinnen und Jäger sehr wohl vernommen.
Aber da sind Gegenstanderweiterungen in dem Änderungsantrag zu einer Beschlussempfehlung des Ausschusses, die so nicht beraten waren. Dann ist dort eine Gesetzesänderung drin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das darf man nicht vergessen.
Es ist spät. Ich bitte um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. - Mit Punkt 3b soll die Landesregierung beauftragt werden, zur Erleichterung der Bergung von Schwarzwild auf landwirtschaftlichen Flächen den bestehenden rechtlichen Rahmen in § 35 des Landesjagdgesetzes zu entfristen und eine landeseinheitliche Versicherungslösung für bestätigte Schweißhundegespanne zu schaffen. Das ist eine Gesetzesänderung, und wir sind der Gesetzgeber.
Die Landesregierung könnte einen Gesetzentwurf vorlegen, völlig legitim. Aber genau das ist ein Punkt, bei dem wir sagen, das ist das allergrößte Manko. Es sind noch mehr drin, aber meine Redezeit ist gleich zu Ende. Aber genau das ist ein Grund, das abzulehnen. Wir sollten uns das nicht aus der Hand nehmen lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! So geht es nicht und mit uns schon gar nicht!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Krull, Ihr Kollege Herr Erben hat das Thema in seinen Ausführungen bei der Einbringung des Gesetzentwurfes erwähnt und Sie haben auch noch einmal dazu ausgeführt. Ich würde gern etwas zu dem Jahr 2019 und zu dieser Kannregelung fragen.
Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden, dass die Gemeinden die Beiträge noch erheben können, wenn die Beitragspflicht zwar entstanden ist, aber noch keine Beiträge erhoben worden sind. Es liegt in deren Ermessen. Die Kommunalaufsicht soll außen vor bleiben.
Was passiert aber im Hinblick auf die entgangenen Einnahmen der Gemeinden?
Ja. - Bloß zur Klarstellung: In einem Halbsatz haben Sie gesagt, sie bleiben auf den Kosten sitzen, wenn sie sie nicht eintreiben. Das muss man klar sagen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Vertreterin der Volksinitiative! Seit Jahren werden in Sachsen-Anhalt bundesweit die Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geführt. Seit 2018 wurden sie in mehreren Bundesländern abgeschafft. Aber noch immer haben wir auch in Sachsen-Anhalt - die Rednerin der Volksinitiative, Frau Birkner, hat auch darauf hingewiesen - Straßenausbaubeiträge in vier-, fünf- und sogar sechsstelliger Höhe, die von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zu zahlen sind und jene in finanzielle Not bringen oder gar bis an den Rand ihrer Existenz.
Dass das inakzeptabel war und ist, ist wohl nun allen klar, denn immerhin haben wir im Gesetz bisher zwar Billigkeitsmaßnahmen gehabt, die aber kaum Wirkungen entfaltet hatten.
Die Akzeptanz ist mithin für diese Beiträge längst geschwunden, denn es ist ja ungerecht, wenn nur wenige den Straßenausbau mitfinanzieren, obwohl ein Nutzen für viele bzw. für die Allgemeinheit entsteht.
Hinzu kommt, dass für einen Teil längst abgeschlossener Maßnahmen erst sehr viel später die Beitragsbescheide ins Haus flattern. Darüber müssen wir heute auch noch einmal reden.
Mitunter hat der hohe Verwaltungsaufwand - auch darauf ist hingewiesen worden - der Kommunen bei der Erhebung dieser Beiträge einen erheblichen Teil der eingenommenen Beiträge selbst wieder geschluckt.
Hinzu kamen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Kommunen um die Erhebung bzw. in Konsequenz der Unfrieden, der vor Ort gestiftet wurde. In der Folge gab es eine Überlastung der Verwaltungsgerichte; denn die mussten sich schließlich damit auseinandersetzen. Das und diese Argumente waren allen hinlänglich bekannt.
Doch betrachten wir die Vergangenheit, dann ist die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt zur Hängepartie geworden und scheiterte immer wieder an der Blockadehaltung - das sage ich ausdrücklich - der CDU, die sich nämlich bis zum letzten Moment immer wieder gegen die Abschaffung sperrte.
Endlich haben die Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auch die Regierungskoalition veranlasst, diesen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Doch dazu musste offensichtlich der Druck im Kessel insbesondere der CDU massiv erhöht werden. Mit der Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in SachsenAnhalt“, deren Antrag das Hohe Haus hier heute mitbehandelt, war es nun offensichtlich so weit mit dem Druck im Kessel.
Deshalb gilt unser Dank an dieser Stelle ausdrücklich den zahlreichen Bürgerinitiativen im Land, die seit Langem beharrlich und laut die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingefordert haben.
Der Dank gilt allen Engagierten, die die Volksinitiative erfolgreich zum Abschluss und heute hier ihre Forderungen in den Landtag eingebracht haben. Sie alle haben uns Politikerinnen und Politiker mit vielen Aktionen, Petitionen und Diskussionen an unseren Wählerauftrag erinnert.
Dabei könnten die Straßenausbaubeiträge doch längst abgeschafft sein. Denn immerhin seit November 2018 - also seit fast zwei Jahren - liegt der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 vor und zugleich ein Vorschlag über die finanzielle Entlastung der Kommunen dafür, dass ihnen hierdurch Einnahmen entgehen.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen will dies nun zum 1. Januar 2020 tun. Das heißt, für sehr viele Betroffene hier in diesem Land haben wir ein weiteres verlorenes Jahr, umso mehr, als auch zahlreiche Kommunen in der Erwartung einer gesetzlichen Regelung Beitragserhebungen oder gar Ausbaumaßnahmen ausgesetzt haben.
Wir haben gerade darüber geredet. Ich habe bewusst noch einmal nachgefragt: Ein Jahr steht zur Debatte, 2019 mit einer Kannregelung, bezogen auf den 31. Dezember 2019. Möglicherweise geht es um viel mehr Jahre, für die noch keine Beiträge gezogen wurden, wo jetzt die Kannregelung gilt und sich jetzt viele fragen: Was flattert mir an Forderungen noch ins Haus?
Da werden bei mir - ganz ehrlich - auch ein paar Erinnerungen wach, die unschön sind. Dabei denke ich an das Jahr 2015, als noch ein Jahr Puffer zum Einziehen der Herstellungsbeiträge gewährt wurde.
Das ist eine Assoziation, die können Sie bei mir nicht vom Tisch wischen. Ich glaube, da kann
man schon einmal sagen: Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar, warum die Koalitionsfraktionen, nachdem diese angekündigt hatten, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, im Mai den Antrag meiner Fraktion auf ein Beitragsmoratorium in die Ausschüsse überwiesen haben. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, über unseren Antrag zu entscheiden, zumal Sie ohnehin vorhatten, noch in diesem Jahr oder ab diesem Jahr die Beiträge abzuschaffen.
Damals waren Sie übrigens in der Rede noch davon ausgegangen, dass im Juli ein Gesetzentwurf vorliegen werde. Wir haben jetzt September. Auch dies macht deutlich, wie hier gearbeitet wird.
Aber offenbar war eben doch noch nicht alles zu 100 % sicher, denn in der CDU waren wohl immer noch nicht alle bereit, ihre Blockadehaltung endlich aufzugeben und als Ausstiegsdatum stand dann wohl auch immer noch der 1. Januar 2021 zur Debatte. Gott sei Dank ist es nun anders gekommen.
Von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind die Kommunen ebenfalls unmittelbar betroffen, da die durch die Beitragserhebungen zufließenden Einnahmen entfallen.
Für die Zurückzahlung bereits eingenommener Beiträge hatte die Regierungskoalition vorsorglich für das Haushaltsjahr 2021 wohl 15 Millionen € eingestellt. - Nun ja. Hier bleibt nur zu hoffen, dass es reicht. Aber was ist, wenn diese Summe ausgeschöpft ist? Bleiben dann die Kommunen wieder auf ihren Kosten sitzen?
Gravierender noch ist der Ansatz, ab 2022 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von gerade mal 15 Millionen € für die Kommunen im Land zur Verfügung zu stellen. Diese Summe ist in Anbetracht des Sanierungsstaus bei Verkehrswegen in den Kommunen einfach lächerlich, meine Damen und Herren.
Dazu haben wir, die Fraktion DIE LINKE, in unserem Gesetzentwurf von 2018 in der Drs. 7/3578 einen weiterreichenden Vorschlag unterbreitet, der die Bedarfe der Kommunen besser abbildet. Wir haben im Finanzausgleichsgesetz für die Straßenunterhaltung 27 Millionen € mehr als bisher und weitere 28 Millionen € über die besonderen Ergänzungszuweisungen, auch für Gemeinden und kreisfreie Städte, veranschlagt.
Da stellt sich doch die Frage, was mit einer solchen fast schon symbolisch wirkenden Summe von 15 Millionen € bewegt werden soll. Droht
dann der Straßenausbau im Land in den Kommunen völlig zum Erliegen zu kommen? Oder will hier noch jemand durch die Hintertür dafür sorgen, dass Kommunen gegen die Abschaffung Sturm laufen?
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie sich nun im Land aufführen, als ob Sie Retter der Entrechteten seien, und das sogar annoncieren - nicht wahr, Herr Schröder -, dann ist das schon sehr dreist. Sie und allen voran auch der Innenminister haben bis zuletzt gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gekämpft. Erst als der Druck von der Straße, von der Volksinitiative und den vielen Bürgerinitiativen im Land nun offenbar so hoch geworden ist, dass Sie gezwungen sind, umzudenken und die nächste Landtagswahl und weitere Wahlen nun in greifbare Nähe gerückt sind, haben Sie wohl zähneknirschend eingelenkt.
Das hat doch nichts mit der Wahrnehmung von Interessen von Bürgerinnen und Bürgern zu tun, sondern allein mit Wahltaktik.
Und ja, meine Damen und Herren, nachdem unser Gesetzentwurf nun fast zwei Jahre unbehandelt im Ausschuss gelegen hat, besteht nun zumindest die Chance, diesen gemeinsam mit dem vorliegenden zu diskutieren.
Für die Bürgerinnen und Bürger im Land rückt die Abschaffung nun endlich in greifbare Nähe. Mögen die Beratungen zu Lösungen führen, die den Interessen und der Menschen und der Kommunen tatsächlich gerecht werden. - Vielen Dank.
Ich habe es ja indirekt auf Ihren Zuruf hin schon korrigiert. Es ist in der Tat richtig, dass es um die Jahre 2017, 2018 und 2019 geht. Ich hatte es verkürzt auf das Jahr 2019. Aber das macht das Problem, das ich im Anschluss genannt habe, nicht kleiner.
Meine Assoziation bleibt, dass noch für drei Jahre Beiträge erhoben werden können. Und das erinnert mich eben an 2015, als wir die Problematik mit den Herstellungsbeiträgen hatten. Das war das Grundproblem. Es ging nicht nur um das Jahr 2019. Sie haben es jetzt eigentlich noch schlimmer gemacht, weil es sogar um drei Jahre geht.
Ich hoffe, dass sie nicht so getroffen werden; das ist richtig.
Wenn Sie auf die kommunalen Mandatsträger der LINKEN abstellen, dann sage ich Ihnen auch, dass die Mehrheitsverhältnisse in Gemeinde- und Stadträten doch wohl so sind, dass DIE LINKE vielleicht nicht die entscheidenden Stimmen hat. Ich hoffe, dass alle dort demokratisch vertretenen Parteien diese Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger treffen. Es bleibt aber eine Hoffnung. Rechtlich besteht ja noch eine andere Möglichkeit.
Genau die Einwände, die auch schon aus dem Plenum kamen, sind durchaus berechtigt. Es geht
ja nicht nur isoliert um die Betrachtung dieser Beiträge, sondern es geht auch um die Betrachtung der Gesamtsituation. Wenn die Gemeinderäte zwischen dem Neubau bzw. der Sanierung einer Schule oder einem Schwimmbad auf der einen und den Straßenausbaubeiträgen auf der anderen Seite zu entscheiden haben, dann betrifft das immer auch Bürgerinteressen. Eine solche Entscheidung fällt einem natürlich immer schwer. Darauf möchte ich einfach hinweisen. Ich habe nicht gesagt, dass das so passieren wird. Ich habe nur auf eine reelle Gefahr verwiesen.
Das habe ich nicht gesagt. Das war nicht meine Forderung. Das kann ich Ihnen dazu sagen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Nur noch eine kleine Klarstellung: Mein Hinweis auf die Kannregelung war lediglich ein Hinweis. Es war keine Forderung dahin gehend, dass Sie bis zum SanktNimmerleins-Tag alles erstatten sollen. Das wollte ich nur richtigstellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erzeugung erneuerbarer Energien als wesentlicher Bestandteil der klimapolitisch unumgänglichen Energiewende war von Anfang an gegenüber den hoch subventionierten marktbeherrschenden Energieerzeugungen aus fossilen und atomaren Brennstoffen benachteiligt. Deshalb war es politischer Wille, die erneuerbaren Energien ebenfalls zu subventionieren und wettbewerbsfähig zu machen.
Dabei fallen natürlich erhebliche Zusatzkosten an und dazu gehören unter anderem Netzentgelte mit durchschnittlich einem Viertel und die EEGUmlage mit durchschnittlich mehr als 23 % des Strompreises. Aber seit Jahren werden genau
diese Kosten eben nicht gerecht auf alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher verteilt. Der Industrie werden Rabatte, Vergünstigungen, Ausnahmen bei der EEG-Umlage, Netzentgelten und Steuern gewährt. Diese müssen aber trotzdem bezahlt werden, und zwar von den übrigen Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Dabei sind diese Vergünstigungen jedoch nur teilweise berechtigt. Die EEG-Ausnahmen für Großkonzerne müssen dementsprechend abgeschafft werden. Dann wird auch die Umlage sinken.
Bei den Netzentgelten, die unter anderem für die Durchleitung entstehen, zahlen die Endverbraucher in den Ländern mit einem hohen Anteil an Windenergie die höchsten Kosten. Auch darüber haben wir hier schon debattiert.
Die bundesweite Angleichung der Netzentgelte soll zwar bis 2023 erfolgen, allerdings ist sie auf die Höchstspannungsebene beschränkt. Und damit bleiben zwei Drittel des Problems ungelöst, weil die anderen Netzebenen nicht berücksichtigt werden. Auch dies muss endlich geändert werden.
Hinzu kommt eine Stromsteuer mit einem Anteil von 7 % am Strompreis. Dabei lässt die Europäische Union durchaus einen weitaus geringeren Steuersatz zu, sodass pro Kilowattstunde
0,1 Cent statt bisher 2,05 Cent möglich wären. Deswegen lautet unsere Forderung: Stromsteuer absenken!
Bei allen Diskussionen um die Energiewende werden aus unserer Sicht die Themen Energieeinsparung und -effizienz genauso wie -speicherung immer noch viel zu wenig berücksichtigt. Und immer noch wird von einem stetig und enorm steigenden Energiebedarf ausgegangen. Das kann aber nicht der richtige Lösungsansatz sein.
Und dann, meine Damen und Herren, dürfen wir auch nicht die Augen davor verschließen, dass es um die Transparenz der Strompreisbildung
schlecht bestellt ist. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, warum die an der Strombörse gehandelten niedrigen Strompreise nicht an die Endkunden weitergereicht werden. Hier müssen Regularien für mehr Transparenz geschaffen werden, denn von selbst werden es die Energieunternehmen kaum tun.
Zum Schluss möchte ich noch einmal auf meine Rede vom 19. Juni des vergangenen Jahres zu unserem Antrag „Menschengemachten Klima
wandel anerkennen - Treibhausgase drastisch reduzieren“, Drs. 7/4494, verweisen. Ich zitiere:
„Im Übrigen würde erst der Abbau umweltschädlicher Subventionen im Energiesektor überhaupt für gleiche Wettbewerbsbedingungen für verschiedene Energieträger, also [auch für] die erneuerbaren, sorgen und zugleich den Förderbedarf für diese senken.“
Da muss angesetzt werden und nicht die Zeit zurückgedreht werden wie im Ursprungsantrag.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Anlass für die Große Anfrage, zu der wir heute die Aussprache führen, war offensichtlich auch der Ausbruch der Vogelgrippe in Wieglitz, Teil der Gemeinde Bülstringen im Landkreis Börde, im März dieses Jahres, in dessen Ergebnis in dem betroffenen Bestand und auch in den Kontaktbetrieben - mein Vorgänger hat es schon gesagt - rund 33 000 Puten gekeult werden mussten.
Es kam zu einem derartigen Ausbruch trotz einer nur mäßigen Risikoeinschätzung durch das Friedrich-Loeffler-Institut, nachdem bereits im Januar dieses Jahres die Vogelgrippe und ihr Erreger H5N8 in der Nähe der polnischen Grenze in Brandenburg festgestellt worden war. Das ist natürlich für den Geflügelhalter selbst ein wirtschaftlich schwerwiegendes Ereignis. Darüber hinaus sind durch die Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes weitere Haltungsbetriebe und Hobbyhalter von den Schutzmaßnahmen betroffen. Zum Glück gab es keine weiteren positiven Befunde und auch der Eintrag des Erregers in den Bestand konnte weitestgehend geklärt werden.
Das ist sicherlich problematisch und es ist auch noch zu überprüfen, inwieweit die Unternehmen so wirtschaften, wie sie es sollen. Denn der Eintrag bei einer Ausstallung ist problematisch wie auch die Übertragung durch die gemeinsame Nutzung von Arbeitskleidung. Das sind hausgemachte Probleme, die verhindert werden können. Das sollte uns alarmieren angesichts der Tatsache, dass Biosicherheitsmaßnahmen und strenge Vorgaben zur Hygiene gelten, mit denen eigentlich genau solche Szenarien vermieden werden sollten.
Die Biosicherheit und mögliche Lücken werden sowohl im Fragenkomplex 2 im Zusammenhang mit den Auswirkungen und Ursachen der letzten Vogelgrippe in den Jahren 2016 und 2017 als auch im Fragenkomplex 11 zum Thema Kontrolle thematisiert. Das Ministerium erklärt darin, dass die Geflügelhaltungsbetriebe zur Überprüfung der Biosicherheit angehalten sind. Dazu haben ihnen unter anderem das Friedrich-Loeffler-Institut und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft eine Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen aviären Influenza an die Hand gegeben.
Als weiteres Instrument dient die Onlinerisikoampel, die von der Universität Vechta entwickelt wurde. Diese basiert allerdings auf Freiwilligkeit und wird anonym von den Betrieben angewendet, sodass die Kontrollbehörden nur eine Kontrolle nach einer Eigenkontrolle der Betriebe vornehmen können. So richtig solche Instrumente der Eigenkontrolle sind, so wenig können diese behördliche Kontrollen ersetzen. Hierbei darf es kein Nachlassen geben.
In den Antworten zu den Fragenkomplexen zu Beständen, Haltungsformen, Verfahren,
Aufstallungsmanagement, Produktionsrichtung,
Schlachtdaten, Mortalitätsraten usw. für die einzelnen Geflügelarten wird deutlich, dass die statistischen Daten sehr unterschiedlich erfasst werden. Hier ist zu überprüfen, inwieweit diese Daten vielleicht doch besser nach einheitlichen Kriterien erfasst werden sollten. Denn diese dienen einer weitaus besseren Einschätzung der Gesamtsituation im Land und auch dem „Wohin wollen wir eigentlich?“ in der Geflügelhaltung und deren Entwicklung in Sachsen-Anhalt.
Durchaus erfreulich ist die steigende Tendenz bei der Bodenhaltung und der ökologischen Erzeugung bei Legehennen und Eierproduktion. Mit der rückläufigen Tendenz bei der Freilandhaltung wird aber deutlich, dass Geflügelpestausbrüche Betriebe veranlassen, diese Haltungsform aufzugeben. Auch wenn mit etwa 13 700 Legehennenhaltungsplätzen in mobilen Ställen, den sogenannten Hühnermobilen, der Anteil dieses Haltungsverfahrens noch gering ist, so ist mit der
Vereinfachung des baurechtlichen Genehmi
gungsverfahrens ein wichtiger Schritt gegangen worden, um mehr Haltungsbetriebe für diese tierwohlgerechte Haltungsform zu begeistern und vielleicht auch künftig noch weitere Anreize zu schaffen.
Nicht wirklich nachzuvollziehen ist für mich allerdings, dass die Antwort auf die Frage nach der Konzentrationsdichte bei Legehennen ausblieb. Denn die Berechnung ist relativ einfach und der Wert Großvieheinheit pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ist wichtig für die Betrachtung des Tierbesatzes im Land sowie für die Frage, wohin die Entwicklung eigentlich gehen soll. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Leitbild Landwirtschaft verwiesen, das, wir wissen es, nicht wirklich zustande gekommen ist. Diesbezüglich liegt im Land also noch einiges an Arbeit vor uns.
Der Fragenkomplex 8 befasst sich mit Einstreu und Mist. Leider sind die anfallenden Geflügelmistmengen insgesamt nicht bekannt, da mit dem Meldeprogramm ausschließlich die überbetriebliche Verbringung erfasst wird. Dass hiervon der größere Teil - die Frau Ministerin hat es schon gesagt - in Biogasanlagen landet, ist aus unserer Sicht eine sehr positive Entwicklung. Allerdings sei an dieser Stelle noch einmal auf die Düngeverordnung verwiesen. Und da ist eine Erfassung des betrieblichen Anfalls von Gesamtmengen durchaus wichtig.
Bei den Antworten auf die Fragen zu Transport und Schlachtung fielen mehrere Aspekte hinsichtlich der Kontrollen der Tiertransporte auf. Die Zahl der Kontrollen hat zugenommen. Da aber keine digitalisierte Erfassung der Kontrollen erfolgt, können keine Angaben zu einzelnen Transporten gemacht werden. Aus unserer Sicht ist in diesem Bereich noch eine ganze Menge Luft nach oben. Ehrlich gesagt ist dieser Zustand auch nicht wirklich nachvollziehbar. Denn gerade aus Tierschutzgründen müssen wir genauer hinschauen und die Daten wirklich exakt erfassen.
Es war nicht immer richtig zu erkennen, was die Fragesteller mit ihren Fragen bezweckt haben, wohin es sie eigentlich trieb.
Einige der wenig aussagekräftigen Antworten, die in der Großen Anfrage auftauchten, waren sicherlich auch den Fragestellungen geschuldet. Allerdings fehlen auch einige spannende und wichtige Fragenkomplexe. Zum Beispiel hätten Fragen zu der Problematik und zu Maßnahmen der Prävention oder auch zu der Rolle und der Einbindung von Forschung sicherlich noch wichtige Erkenntnisse liefern können.
Schlussendlich bleibt bei der Prävention und dem Krisenmanagement nach unserer Auffassung noch einiges zu tun und manche Datengrundlage ist noch verbesserungswürdig. - Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir erleben gerade eine sehr interessante und aufschlussreiche Situation. Erst viele Coronaerkrankungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Tönnies und anderen Schlachtbetrieben von Großvieh, inzwischen aber auch bei Geflügelschlachtern wie Wiesenhof haben die eigentlich schon längst bekannten und auch immer wieder kritisierten Zustände in der Schlachtindustrie in das öffentliche Bewusstsein und - noch viel wichtiger - in die politischen Debatten gebracht.
Die Arbeits- und Lebensbedingungen vor allem der migrantischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden jahrelang überall einfach so hin
genommen, wie sie sind, und zum Teil ignoriert. Welche Folgen das hat, das sehen wir jetzt ganz deutlich.
Es wurde schon darüber gesprochen, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem aus Ost- und Südosteuropa hier angeworben werden. Sie stehen ohne Sprachkenntnisse oder gar Beistand da, wenn sie Verträge unterschreiben. Sie wissen nicht, was sie da unterschreiben, und werden von ihren Arbeitgebern in ein absolut unsägliches Abhängigkeitsverhältnis getrieben. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten beklagt dies, meine Damen und Herren, als sklavenähnliche Beschäftigungsverhältnisse.
Solche sklavenähnliche Beschäftigungsverhältnisse heute hier in unserer Zeit und in unserem Lande sind absolut unwürdig und nicht vertretbar.
Auch die Beratung migrantischer Arbeitskräfte - sie wurde heute hier schon mehrfach genannt - hat bei der Anhörung zu diesem Thema im Sozialausschuss darauf verwiesen, dass die Hilfslosigkeit der ausländischen Arbeitskräfte massiv ausgenutzt wird; denn abgesehen vom Inhalt des Vertrages haben sie keine Kenntnis von ihren Rechten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie wissen nicht, wie sie sich gegen miserable Arbeitsbedingungen wehren sollen. Sie haben einfach nur Angst, den Job, den sie mühsam bekommen haben, zu verlieren. Es gab - auch das wurde berichtet - sogar Fälle von Gewaltandrohung gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die versucht haben, sich zu wehren.
Frau Ministerin, ich muss schon sagen: Hier von einer schwachen Verhandlungsposition der migrantischen Arbeitskräfte zu sprechen, ist eine mehr als schöne Umschreibung dessen, was in der Realität passiert. Das ist eine gnadenlose Ausbeutung und Ausnutzung dieser Menschen, die im Vertrauen auf eine Arbeit in das Land kommen.
Die Werkverträge, meine Damen und Herren, sind dabei das Grundproblem. Laut Angaben der Industrie sind heute bundesweit bis zu 50 % der Arbeitsplätze im Kernbereich über Werkverträge vergeben. Die Gewerkschaft NGG spricht sogar von bis zu 80 %.
Was beinhalten diese Werkverträge? - Die Beschäftigten erhalten zwar den Mindestlohn, jedoch im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung. Der Anspruch auf Urlaub wird falsch berechnet. Dazu werden die Kosten für Arbeitsmaterial, für die Bereitstellung einer Unterkunft sowie für den Transport zum und vom Arbeitsort direkt vom
Lohn abgezogen. Und wer sich beschwert, der fliegt quasi sofort.
Damit insbesondere die migrantischen Arbeitskräfte, die besonders unter dieser Situation zu leiden haben, Unterstützung erfahren, muss das Projekt „Beratung migrantischer Arbeitskräfte“ über das Auslaufen des Förderzeitraums zum 30. Juni 2021 hinaus fortgesetzt werden.
Nicht erst prüfen, das muss passieren; denn hier finden die migrantischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohnehin ziemlich wenig Vertrauen in staatliche Ordnungsbehörden haben, sprachliche und fachliche Hilfe und Unterstützung. Sie haben inzwischen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, das in dieser Situation besonders wichtig ist.
Meine Damen und Herren! Der Missbrauch in Form von Scheinwerkverträgen zur Ausgliederung der Kernarbeit muss auf Bundesebene zügig gesetzlich unterbunden werden. Dass das angekündigt ist, ist in Ordnung, aber hier brauchen wir endlich schnelle Regelungen. Daran führt kein Weg vorbei.
Viel zu lange wurde - das wurde schon mehrfach angesprochen - auf freiwillige Selbstverpflichtung gesetzt, statt klare Regelungen für gute Arbeitsbedingungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen. Statt mit Tarifverträgen und betrieblicher Mitbestimmung durch Betriebsräte und Gewerkschaften haben sich die Unternehmen mit Subunternehmen und Werkverträgen aus ihrer Verantwortung für die Beschäftigten gestohlen. Der blanke Hohn ist es, wenn dafür gebetsmühlenartig angeführt wird, dass solche Verträge branchenüblich seien und man als Branche wettbewerbsfähig bleiben müsse. Das ist gelogen, meine Damen und Herren;
denn der ausländische Konkurrenzdruck ist eben nicht die Ursache für die unhaltbaren Zustände in der Branche. Im Gegenteil: Das europäische Ausland leidet unter dem deutschen System, weil nirgendwo so billig geschlachtet wird wie hier.
In Dänemark sieht das ganz anders aus: Stundenlöhne von 25 €, Schichten von maximal 7,5 Stunden zeichnen doch ein gänzlich anderes Bild von dem, was hier im Land passiert.
Doch die Unternehmen werden es nicht freiwillig ändern und der Markt wird es nicht regeln. Das steht doch schon einmal fest.
Deshalb brauchen wir strengere Regelungen für sichere Arbeitsverhältnisse mit festen Verträgen
und einer tariflichen Entlohnung, von der die Beschäftigten gut leben können.
Damit diese neuen Regelungen nicht wieder unterlaufen und neue Schlupflöcher gesucht werden - es ist Kapitalismus, dass die Unternehmen immer wieder danach suchen -, ist es an der Zeit, endlich die entsprechenden Kontrollen durchzuführen. Doch bisher brauchte sich ein Unternehmen in Deutschland überhaupt keine Sorgen zu machen. Im Schnitt kommt nur alle 17 Jahre ein Kontrolleur ins Unternehmen. Das liegt vor allem daran, dass das Personal der Kontrollbehörden und -ämter massiv reduziert wurde. Das muss sich endlich ändern.
Auch hierzu ist im Sozialausschuss vom Landesamt für Verbraucherschutz gesagt worden: Allein wenn man die Betriebe alle zehn Jahre einmal prüfen möchte, brauchte man 20 Beamte mehr. Im Übrigen haben wir diese Forderung zur Aufstockung unter anderem beim Landesamt für Verbraucherschutz hier mehrfach gestellt und werden das auch künftig weiter mit Nachdruck tun.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Einhaltung der geltenden Schutzgesetze stärker zu kontrollieren und dazu vermehrt unangekündigte Arbeitsschutzkontrollen durchzuführen.
Es ist einfach skandalös, dass man sein Geschäftsmodell auf schlechten Arbeitsbedingungen gründet und damit enorme Gewinne macht. Die Grundsätze gute Arbeit und Mitbestimmung im Betrieb müssen Kriterien für die Wirtschaftsförderung sein. Die Wahl von Betriebsräten muss erleichtert werden. Das Thema der Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat keiner der Vorredner überhaupt einmal aufgegriffen.
Diese klaren Regelungen betreffen im Übrigen auch die Landwirtschaft und den Einzelhandel, der jetzt seine Verantwortung wahrnehmen muss und nicht über Dumpingpreise die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft und den Unternehmen ruiniert. Hierzu braucht es ein Lieferkettengesetz. Das bedeutet, wer in seiner Lieferkette Schäden an Mensch und Umwelt verursacht oder auch nur billigend in Kauf nimmt, der haftet dafür.
Das ist nach unserer Auffassung der bessere Weg als eine alleinige Forderung nach einem Mindestpreis für Fleisch oder einer Tierwohlabgabe. Bei beidem wird das Pferd vom falschen Ende aus, nämlich von hinten, aufgezäumt. Dies ändert nichts automatisch an den Arbeitsbedin
gungen und auch nicht an den Haltungsbedingungen der Tiere, weil es keinerlei Garantie gibt, dass der höhere Umsatz von Einzel- und Großhandel an die Produzenten weitergegeben wird.
Die Gesundheitssituation in den Schlachthöfen und deren Schließung führen zu einem weiteren Problem; denn einerseits verlängern sich die teilweise ohnehin schon sehr langen Transportwege zu den Schlachthöfen, was dem Tierwohl zuwiderläuft. Andererseits werden tierhaltende Betriebe in der momentanen Situation ihre Schlachttiere nicht mehr los.
Das bringt diese nun wiederum in mehrfacher Hinsicht in Bedrängnis. Sie müssen immer mehr Tiere länger versorgen. Das übersteigt ihre genehmigten Haltungskapazitäten und sie können dadurch Tierwohlvorgaben nicht einhalten. Dann erfüllen diese Tiere, die nun länger gehalten werden, die vereinbarten Schlachtgewichte nicht mehr. Hieran wird deutlich, dass die Konzentration auf wenige große Schlachtbetriebe der falsche Weg war und Risiken birgt, von denen keiner vorher auch nur eine Ahnung hatte.
Auch deshalb sind wir der Auffassung - das haben nur wenige der Rednerinnen und Redner vorher so explizit gesagt -, dass Erzeugung, Schlachtung und Vermarktung wieder mehr regional organisiert werden müssen. Deshalb fordern wir - Frau Frederking hat das sehr gut dargestellt - dezentrale Schlachthöfe und weitere Möglichkeiten der lokalen Schlachtung. Hier heißt es, die Transportstrecken zu verkürzen und damit den Stress der Tiere zu verringern. An dieser Stelle wäre doch einmal, meine sehr geehrten Damen und Herren gerade der Regierungskoalition, ein Förderprogramm mehr als sinnvoll. Darüber sollten Sie sich einmal austauschen.
Nun höre ich von vielen Seiten - das ist hier schon mehrfach genannt worden - die Einwände, dass diese Maßnahmen zu höheren Fleischpreisen führen, und das wäre sozial nicht zu vertreten. Ja, meine Damen und Herren, es ist richtig und traurige Realität, dass sehr viele, viel zu viele Bürgerinnen und Bürger jeden Cent mehrmals umdrehen und sich überlegen müssen, ob sie Fleisch im Angebot oder beim Fleischer kaufen, wo es um einiges teurer ist. Doch die Lösung ist eben nicht, dass extrem niedrige Preise beibehalten werden.
Deutschland hat in Westeuropa den größten Niedriglohnsektor. Aus diesem Niedriglohnsystem müssen wir raus. Wir brauchen Tarifbindung, eine höhere, sanktionsfreie Mindestsicherung, zum Beispiel 1 200 €, damit sich die Menschen gut versorgen können.
Denn klar wird doch: Billigfleisch geht zulasten aller. Das fängt beim Tier an, geht über die
Landwirte, die Arbeitskräfte in der Fleischindustrie bis zu den Verbrauchern, die nicht immer wissen, was im Tier steckt. Dieses Geschäftsmodell, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat aus unserer Sicht abgewirtschaftet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung, das sogenannte Kohleausstiegsgesetz, und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregion verabschiedet.
Dazu musste allerdings im Bundestag sogar das Hammelsprungverfahren bemüht werden. Wer jedoch nun annahm, dass die mangelnde Zustimmung darauf zurückzuführen wäre, dass mit dem Kohleausstiegsgesetz der Kompromiss der Kohlekommission gekündigt wurde und statt eines stetigen Abschaltpfades nunmehr zusätzliche 134 Millionen t CO2 dem Weltklima beschert werden, der irrt.
Nein, die Anhänger eines „Weiter so!“ mit der Verstromung von Kohle ließen ihre Muskeln spielen. Das ist absurd; denn ich erinnere mich an die gestrige Debatte zum Antrag zu den Umweltscouts, in der unter anderem der Abg.
Herr Schumann von der CDU von der Bewahrung der Umwelt für uns und spätere Generationen sprach. Ich wiederhole ich mich im Plenum gern: Ohne Klimaschutz werden alle anderen Bemühungen zum Umweltschutz und zur Erhaltung unserer Lebensgrundlagen umsonst sein.
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Gesetze verabschiedet und Milliarden für die betroffenen Länder vorgesehen. Immerhin 4,8 Milliarden € Strukturhilfen werden nach Sachsen-Anhalt fließen.
Doch wenn wir von betroffenem mitteldeutschen Revier sprechen, so endet dies nicht an der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt, sondern reicht darüber hinaus nach Sachsen und auch nach Thüringen. Das stellt besondere Herausforderungen an eine kooperative Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg. Aus unserer Sicht ist der Blick auf die Entwicklung des Reviers und damit der gesamten länderübergreifenden Region bisher zu kurz gekommen.
Auch von der Landesregierung wird hierzu bisher zu wenig unternommen. Immerhin sind die Bemühungen vor Ort mit der Metropol- und der Innovationsregion Mitteldeutschland unter Einbeziehung von Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft usw. deutlich wahrnehmbar.
Doch bisher fehlt die enge Verzahnung zur Landespolitik in den Ländern.
Momentan gewinnt man jedoch teilweise den Eindruck, dass sich neue, sehr stark lokal interessengeleitete Bündnisse bilden, um so viel wie möglich vom Kuchen zu bekommen. Das steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Strukturpolitik und der Entwicklung einer ganzen Region, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Jegliche Kleinfürstentummentalität verbietet sich von selbst, denn es geht um die Interessen der Menschen in der gesamten Region.
Auch die jeweiligen Landtage sollen die länderübergreifende Region als Einheit betrachten und sie als solche mit entwickeln. Hier klafft aus unserer Sicht noch eine Lücke. Schließlich sind wir, das Parlament, Gesetzgeber und zugleich Kontrollinstanz der Landesregierung.
Wer, wenn nicht die Abgeordneten der Parlamente sollen den Strukturwandelprozess im mitteldeutschen Revier aktiv begleiten, kontrollieren und schließlich auch länderübergreifend kooperieren? - Aus diesem Grund schlagen wir auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt für die Dauer der siebenten Legislaturperiode die Bildung eines
zeitweiligen Ausschusses für länderübergreifende Angelegenheiten der Strukturentwicklung vor.
Analog dazu soll auch in Sachsen ein solcher Ausschuss gebildet werden. Eine ähnliche Struktur wurde im Übrigen im Januar 2019 mit dem Deutsch-Französischen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit vertraglich vereinbart und eingesetzt.
Da Parlamente auf der Grundlage der jeweiligen Landesverfassung und gemäß einer eigens gegebenen Geschäftsordnung agieren, haben wir auf die uns gegebene Möglichkeit eines zeitweiligen Fachausschusses orientiert. In der Verantwortung dieses Ausschusses liegen vor allem länderübergreifende Fragen der Strukturentwicklung und des Strukturwandels.
Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir in der Beteiligung der im mitteldeutschen Revier lebenden betroffenen Menschen. Hier gilt es, die Menschen, die Vereine, die Gewerkschaften und die Verbände ebenfalls in die Ausschussarbeit einzubeziehen. Sie sind die Experten vor Ort.
Außerdem sind durch diesen Ausschuss die Projekte und Fortschritte im Zuge der Strukturstärkung auch zu beurteilen und zu kontrollieren, dass die von Bund und Land bereitgestellten Mittel im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Region eingesetzt werden. Für die direkte Zusammenarbeit der beiden Landesfachgremien in Sachsen und in Sachsen-Anhalt schlagen wir vor, zweimal im Jahr zu einer gemeinsamen Beratung zusammenzukommen.
Die Beratungen sollen im Revier an wechselnden Orten stattfinden und insbesondere sachkundige Expertinnen aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft beteiligen und natürlich auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein.
Grundlage für die Arbeit sind wie üblich Selbstbefassungen oder an das Fachgremium überwiesene parlamentarische Initiativen und Vorlagen mit dem Ziel, auch gemeinsame Initiativen in die jeweiligen Landesparlamente einzubringen.
Da nunmehr auch der Landkreis Altenburger Land in Thüringen im Bundesgesetz als Fördergebiet ausgewiesen ist, bedarf es ebenfalls dessen Einbeziehung und einer koordinierten Zusammenarbeit innerhalb der Region und auch weiterer Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landtag. Die Form bedarf sicherlich noch einer Verständigung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir gehen davon aus, dass Landtag und Landesregierung gewillt sind, den Strukturwandel im
mitteldeutschen Revier erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Wir können es uns in SachsenAnhalt gar nicht leisten, die Menschen in einer in der Vergangenheit schon durch Strukturbrüche stark gebeutelten Region im Regen stehen und vor allem junge Menschen mangels persönlicher und beruflicher Perspektiven gehen zu lassen.
Mit den Folgen von Abwanderung in fast 30 Jahren kämpft das Land bis heute und wird es weiterhin kämpfen. Darüber hinaus steht uns im Land Sachsen-Anhalt ein weiterer Strukturwandel bevor. Das markanteste Beispiel ist die Automobilindustrie. Auch darüber haben wir hier im Hohen Haus bereits debattiert.
Wir sollten als Parlamentarier zeigen, dass wir uns bei den anstehenden Strukturwandelprozessen engagieren, und zwar über die Ländergrenzen hinaus. Das abgestimmte länderübergreifende Vorgehen und die Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene sind dazu aus unserer Sicht eine wesentliche Voraussetzung. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn es schon spät ist, kann ich Ihnen ein bisschen Schelte nicht ersparen, was Ihren Alternativantrag angeht.
Unser Antrag ist darauf gerichtet, dass wir als Landtag aktiv werden, dass wir unsere gesetzgeberische und gestaltende Funktion wahrnehmen. Ihr Antrag führt dazu, uns als Gesetzgeber, als Kontrollgremium, als Parlament in eine rein zur Kenntnis nehmende Institution zu degradieren und als solche die Berichte der Landesregierung entgegenzunehmen.
Das ist doch genau das, was Sie gerade gesagt haben, Herr Erben. Die Leuchtturmprojekte in dem Sofortprogramm, die bei den Menschen überhaupt nicht angekommen sind, haben Behörden entschieden. Die sind aus irgendwelchen Schubladen herausgeholt worden. Das hat die Landesregierung und das haben auch regionale Behörden ohne Kontrolle der gewählten Gremien gemacht.
Dabei wäre das doch entscheidend gewesen. Da hätte man doch sagen müssen: Es ist Mist, was ihr anfangt.
Deswegen ist Ihr Alternativantrag für uns ein zahnloser Tiger. Sie können ihn gerne stellen. Aber das hat nichts mit dem zu tun, was wir eigentlich fordern, vor allem was das länderübergreifende Wirken mit Sachsen und auch Thüringen auf der parlamentarischen Ebene angeht.
Es stünde uns als Parlament auch gut zu Gesicht, dort vor Ort zu erscheinen und mit den Menschen gemeinsam diesen Prozess zu begleiten.
Herr Farle, Ihre Atomkraftgeschichten sind ja nun schon sehr alt. Aber Sie haben immer noch nicht begriffen, warum das alles so billig ist. Das scheint nur billig zu sein, weil der Staat genau diese Technologie, und zwar im allerhöchsten Maße, subventioniert.
Das hat nichts damit zu tun, dass das eine billige Technologie ist. Also verabschieden Sie sich doch bitte endlich einmal von diesen Vorstellungen.
Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir enthalten uns bei Ihrem Alternativantrag der Stimme, denn er bringt nichts.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jedem ist die Funktionsweise einer Messstelle klar, was sie tun soll, welche Werte dort je nach Aufgabenstellung ermittelt werden. Aber diese Werte sind nur ein Ergebnis, das anzeigt, dass dort irgendetwas passiert ist oder passiert. In unserem Fall geht es um den Eintrag von Stickstoff im Boden, der sich irgendwann durcharbeitet und im Grundwasser landet.
Das ist alles nichts Neues, aber wenn ich allein über Messstellen diskutiere, rede ich irgendwie am Thema vorbei. Der entscheidende Schritt ist zu gucken, wo die Ursachen dafür liegen, dass wir schon seit Langem von zu hohen Nitratwerten im Grundwasser bzw. im Boden sprechen.
Wir kommen nicht umhin, die Landwirtschaft als Verursacher mit ins Boot zu nehmen. Wenn man sich heute über das unzureichende Messstellen
netz beschwert, dann muss man sagen, das ist eigentlich ein Herumdoktern an den Symptomen und keine tatsächliche Suche und Beseitigung der Krankheitsursache.
Man muss auch sagen: Wenn die Regierenden im Bund und die berufsständischen Vertreter das Problem nicht jahrelang kleingeredet und Veränderungen, die frühzeitig hätten gemacht werden können, blockiert hätten, wäre es doch möglicherweise gar nicht erst zu diesem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland gekommen. Das muss man einfach so zur Kenntnis nehmen.
Die Klage, die jetzt läuft, und die nunmehr verabschiedete Düngemittelverordnung sind doch - das muss man auch sagen - der eigentliche Anlass für die hier vorgebrachte Kritik.
Dass durch die schärferen Regeln der Düngemittelverordnung nun auch Betriebe betroffen sind, die grundwasserfreundlich wirtschaften, ist auch für uns nicht zufriedenstellend. Klar ist, man muss differenzieren.
Aber wir sind doch momentan gar nicht in der Position, irgendwelche Verhandlungen überhaupt nur aufrufen zu wollen. Weshalb genau die Forderung - Frau Ministerin hat es schon gesagt - im Antrag nach dem Aussetzen der ab dem 1. Januar 2021 geltenden Maßnahmen das völlig falsche Signal ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir dürfen nicht außer Acht lassen, selbst wenn momentan die Trinkwasserwerte in Ordnung sind, das Grundwasser eine wichtige Trinkwasserquelle ist. Was sich daraus entwickelt und wie sich Trinkwasser entwickelt, das ist so noch nicht absehbar. Auf jeden Fall bedeuten mehr Einträge auch einen viel höheren Aufwand, das Trinkwasser aufzubereiten, und das wird für alle teurer.
Das Thema der Wasserrechte ist im Ausschuss auch angesprochen worden. Gerade auch in Zeiten von Dürre spielt das eine Rolle. Abgesehen von der Problematik, wer derzeit irgendwelche Rechte hat und wie diese anderen nutzbar gemacht werden können, müssen wir auch betrachten, wie sich diese Bewässerung auf den Nitrateintrag auswirkt.
Solche Konsequenzen fehlen auch in dieser kompletten Antragstellung. Man betrachtet das nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Bemerkung in Richtung Antragsteller. Ich verwahre mich entschieden dagegen, dass Sie in Ihrer Begründung im Namen meiner Fraktion irgendetwas sagen wollen. Wir sprechen für uns allein. Abgesehen davon ist die Darstellung in Ihrer Rede, Herr Loth, auch wieder
nicht richtig. Wir haben die Stellungnahme abgelehnt wegen gravierender inhaltlicher Fehler und weil sie kein parlamentarisches Instrument ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit zwei Jahren ringt Sachsen-Anhalt um die Abschaffung der längst umstrittenen Straßenausbaubeiträge. Immerhin haben sich nunmehr auch die Koalitionsfraktionen geeinigt, dass diese Beiträge abgeschafft werden sollen, allerdings erst zum 1. Januar 2021.
Das bedeutet in der Praxis ein weiteres Jahr Hängepartie; denn zwischenzeitlich haben zahlreiche Städte und Gemeinden beitragspflichtige Baumaßnahmen auf Eis gelegt. Darüber hinaus hatten im letzten Jahr und Städte- und Gemeinderäte Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung verfasst, die Beiträge zeitnah und rechtssicher abzuschaffen. Doch die notwendige
Rechtssicherheit für alle Seiten fehlt immer noch. Allein die Ankündigung, dass in der zweiten Jahreshälfte dann wohl eine gesetzliche Regelung vorliegen soll, hilft da nicht weiter.
Aber notwendige Ausbaumaßnahmen lassen sich eben nicht ewig hinausschieben. Und so werden weiter Beitragsbescheide verschickt, Beiträge vollstreckt, Widerspruchsverfahren durchgeführt usw. Das heißt: Weiterhin werden Bürgerinnen und Bürger, aber auch kleine Unternehmen mit teilweise enormen Beitragssummen belastet und an den Rand ihrer Existenz gebracht.