Detlef Matthiessen
Appearances
17/3
17/5
17/7
17/8
17/9
17/12
17/14
17/18
17/19
17/21
17/23
17/27
17/28
17/30
17/31
17/32
17/33
17/36
17/38
17/39
17/40
17/41
17/42
17/43
17/44
17/46
17/47
17/49
17/51
17/52
17/54
17/56
17/57
17/58
17/59
17/61
17/63
17/64
17/67
17/68
17/69
17/73
17/74
17/75
17/76
17/79
Last Statements
Herr Kollege Thoroe, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Energieversorgung zu den unverzichtbaren Menschenrechten gehören würde. Meinen Sie das im rechtlichen Sinn? Und würden Sie uns das gegebenenfalls bitte kurz erläutern oder herleiten, wie das gemeint ist?
Ich möchte Herrn Lindner gleich einmal darüber aufklären, was sein Parteikollege von der FDP hier eben für einen Unsinn geredet hat,
wenn er behauptet, die Entscheidung, an den Standorten atomare Zwischenlager zu schaffen, durch die AtG-Novelle unter Rot-Grün sei verkehrt gewesen. Denn die Alternative oder Beendigung war damals das Verfrachten unseres Atommülls nach England und Frankreich. Ich halte unsere Entscheidung nach wie vor für eine sehr gute Entscheidung, wenn auch die Atommüllfrage ein Fass ohne Boden ist.
Meine Damen und Herren, das wurde nur vom Repräsentanten der LINKEN hier getoppt, der sagte, er finde es gut, dass sich E.ON den Sozialtarifen anschließe.
Lieber Herr Kollege Thoroe, das meinte der Vorstandsvorsitzende von E.ON so, dass er das gern auf Kosten der Allgemeinheit erledigen wollte. Sie wollten also die Profitmaximierung eines kapitalistisch-oligopolistischen Großkonzerns auf Kosten der Allgemeinheit maximieren. Ich glaube, da lagen Sie einfach daneben.
Schleswig-Holstein ist aktuell atomstromfrei. Die AKW Brunsbüttel und Krümmel sind stillgelegt, Brokdorf ist im Moment durch eine technische Panne nicht verfügbar. Da sollen die Brennelemente nachuntersucht werden.
Das Atomgesetz muss der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Der Stillstand, der jetzt plötzlich da ist, führt vor Augen, dass in der Vergangenheit die Probleme, die sich jetzt stellen, schlicht gesetzgeberisch nur sehr fragil und unvollkommen geregelt worden sind.
Es muss klare Regeln für die Zeitpläne des Rückbaus geben, damit der Atomausstieg auch tatsächlich endgültig ist. Der sogenannte sichere Einschluss ist als Dauerlösung nicht akzeptabel. Der Mangel an Präzision im AtG ist ein Beleg für den unabdingbaren Willen der Politik - bevor es die grüne Partei gab -, dass das Atomprogramm durchgesetzt werden sollte - Augen zu und durch, hieß es damals. Gefahren des Betriebs, kein Endlager, Proliferationsgefahr und vor allem eine Belastung künftiger Generationen bis in alle Ewigkeit - das ist eine Argumentation, die damals schon von der Anti-AKW-Bewegung vorgetragen wurde. Sie wurde vehement vorgetragen. Jeder wusste eigentlich, was passiert. Auch hier im Hohen Hause sitzt eine Reihe von Politikern, die das Atomprogramm aktiv mitgetragen und politisch ermöglicht hat. Ich frage mich: Schämen die sich heute eigentlich, oder ist politische Verantwortung frei von einer persönlichen Dimension?
Große Sorgen machen wir Grünen uns wegen der Finanzierung des Rückbaus. Es war hier auch schon Gegenstand in den Debatten des Landtags, dass die Rückstellungen, die die Großkonzerne bilden, eventuell erst mit einem sehr großen zeitlichen Versatz zur Anwendung kommen sollen. Bis dahin können Konzerne pleitegehen. Ich erinnere daran, dass der amerikanische Energiekonzern Enron pleitegegangen ist. Er war größer als E.ON. Insofern ist es notwendig, die Rückstellungsmilliarden insolvenzsicher zu stellen. Ich fand, der Kollege Kubicki hat eine von mehreren Lösungen in der Debatte genannt, nämlich, dass man schlicht im Insolvenzrecht verfügt, dass auf dieses Geld bei Insolvenzen nicht - ähnlich wie zum Beispiel Renten, die als betriebliche Renten gebildet werden - der Kuckuck geklebt werden darf. Solch eine Lösung muss es mindestens geben. Wir könnten uns auch vorstellen, dass in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen, damit gesichert ist, dass die Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein rückgebaut werden können.
Ich erinnere daran, dass die endgültige Stilllegung des AKW Greifswald 1995 begonnen wurde und es 2012/2013 erst zur grünen Wiese werden wird. Die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Ab
fälle in einem Endlager sind damit noch nicht abgedeckt.
Von einer Energiewende redet die CDU nach dem Atomausstiegsbeschluss. Leider ist Reden das eine, Handeln das andere.
Die Erweiterung der Windflächen wird in die nächste Legislaturperiode geschoben, Herr Innenminister. Ich sage Ihnen: Weisen Sie wenigstens die unstrittigen - so sehr interessiert Sie das vielleicht auch nicht, habe ich den Eindruck - vorzeitig aus. Die Landesregierung steht im Moment auf einer Investitionsbremse.
- Ich freue mich auf Ihre Zwischenfrage.
Bitte.
- danke!
- jedenfalls halten Sie sich dafür -: Ist Ihnen klar, dass wir, um die Windenergieflächen in allen fünf Regionalplanungsbereichen rechtssicher ausweisen zu können, am Ende dieses Prozesses bei der erheblichen Abweichung, die wir zum Entwurf dieser fünf Regionalpläne - Teilfortschreibung Wind - hatten, weil wir jetzt bei 1,68 % und nicht bei 1,5 % der Landesfläche liegen, eine Gesamtabwägung brauchen und erst dadurch Rechtssicherheit erlangen würden? Ist Ihnen auch bewusst, dass wir ansonsten jegliche Investition verzögern oder gar verhindern würden? Ist Ihnen das alles bewusst?
- Herr Kollege Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Wir teilen, dass wir mit einem
rechtssicheren Verfahren am Ende eine Erweiterung der Windflächen durch einen neuen Teilregionalplan Wind brauchen. Gleichzeitig sage ich Ihnen aber auch, dass jegliche Planung - wir kennen das zum Beispiel auch aus Planvorhaben von Gemeinden - eine rechtserhebliche Vorwirkung hat. Daraus ergibt sich, dass die heute unstrittigen Flächen in dem Plan die ganz überwiegende Mehrheit darstellen. Ich schätze, dass 10 oder 20 % der Flächen strittig sind. Dann können wir die unstrittigen Flächen sozusagen vorausweisen, indem wir die Ausschlusswirkung der bestehenden Teilregionalpläne insoweit aussetzen, als diese schon als verkündungsreife Vorhaben hinzugefügt werden. Das war die rechtliche Seite. Darüber liegen uns Gutachten vor. Ich habe auch mit dem Wissenschaftlichen Dienst besprochen, dass dies möglich ist. Warum handelt eine Landesregierung und eine CDU-geführte Landesregierung, die sich eine große Wirtschaftskompetenz zumisst, nicht so?
Ich sage Ihnen: Die Gutachten ergeben 6 GW Windenergiezubau auf den geplanten Flächen. Das sind 6 Milliarden € Investitionen in unserem Land. Da stehen Sie auf der Bremse und sorgen für eine Verzögerung. Weisen Sie morgen die ersten Flächen aus, damit die Investitionen beginnen können, Herr Minister. Das ist die Beantwortung Ihrer Frage.
Eine traurige Bilanz der Energiepolitik in Schleswig-Holstein - Überschrift: CDU. Da nützt es wenig, auf Plakate im Wahlkampf 100 % zu schreiben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die Aufregung hier im Hause sehr gut verstehen, wenn Herr de Jager in Sachen Windenergie nicht den Fuß von der Investitionsbremse nimmt. Herr Minister, wir können selbstverständlich die Gebiete vorab ausweisen. Richtig ist - da haben Sie uns voll an Ihrer Seite -, wir müssen ein rechtskonformes Gesamtverfahren zu einem Ende bringen, und wir müssen damit auch vor Gericht bestehen können. Es ist aber auch so, dass die überwiegende Mehrheit der beantragten Gebiete rechtlich völlig unstrittig und auch frei von öffentlichkeitsbeteiligten Eingaben ist. Diese Gebiete, Herr Minister, können als sogenannte verlautbarungsreife Eignungsgebiete bereits in das Verfahren eingestellt werden, weil ein Planverfahren - ähnlich wie die Aufstellung eines Planbeschlusses durch eine Gemeinde - eine sperrende Wirkung zum Beispiel auf entgegengerichtete Maßnahmen entfaltet, obwohl die Planung noch nicht zu Ende geführt ist.
- Frau Präsidentin, nach meiner Kenntnis der Geschäftsordnung ist es der Landesregierung nicht gestattet, andauernd dazwischenzuquatschen. Es stört mich.
Herr Minister, ich habe Ihnen eben zugehört. Wir haben hier eine - das muss ich zugestehen - etwas komplexere Rechtsmaterie. Aber ich finde, dass sich die Beschäftigung mit dem Thema angesichts einer 6-Milliarden-€-Investitionsbremse, auf der die CDU steht, durchaus lohnt.
Dazu bedarf es eines Erlasses des Umweltministeriums zur Anweisung nachgeordneter Behörden und zum anderen einer Bekanntmachung des Innenministers als Planungsbehörde, nämlich eine Auflistung eben dieser unstrittigen, widerstandsarmen Gebiete. Zurzeit nehmen die Genehmigungsbehörden Bauanträge in Schleswig-Holstein noch nicht einmal an. Die Windwirtschaft in Schleswig-Holstein stagniert, weil Sie mit einem Mammutverfahren die ganze Erweiterung der Windflächen gegen die Wand gefahren haben.
Darüber liegen meiner Fraktion Rechtsgutachten vor.
Wir haben diese auch einer weiteren kritischen Prüfung ausgesetzt. Es spricht nichts dagegen, so zu verfahren. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. Juli 2010, 4C4/08.
Meine Damen und Herren, es geht. Herr de Jager, nehmen Sie den Fuß von der Investitionsbremse für die Windenergie hier in unserem Lande.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Dass es in Schleswig-Holstein Tausende Fässer mit mittelradioaktiven Abfällen gibt, war den meisten wahrscheinlich unbekannt und ist erst durch den Skandal in das Bewusstsein gerückt, weil sie - fast vergessen über einen langen Zeitraum - durchgerostet sind. Ich bin wie jeder normale Mensch eigentlich davon ausgegangen, dass so etwas in Deutschland regelmäßig kontrolliert wird.
Ist denn nie der Zustand der gelagerten Fässer überprüft worden? Gibt es kein Einlagerungskataster für mittelaktive Abfälle?
Einlagerung in Kavernen als billigste Variante des Strahlenschutzes - für wenige Jahre geplant, weil ja angeblich in kurzer Zeit ein Endlager definiert sei. Ein solches haben wir heute noch nicht. Tatsächlich gab es eine jahrzehntelange Lagerung. Da müsste man doch mit wiederkehrenden Prüfungen kontrollieren, wie sich das entwickelt. Das halte ich für eine selbstverständliche Betreiberpflicht.
So oder so: Die politische und historische Verantwortung für diesen Müll wie auch für die stark strahlenden Brennstäbe tragen die Parteien, die das Atomprogramm aufgebaut haben,
ohne Endlager und mit der Gewissheit einer Atommüllhinterlassenschaft für Jahrtausende, also diejenigen, die noch vor wenigen Jahren - es ist nicht einmal zwei Jahre her - die Verlängerung der Laufzeiten als Energierevolution verkaufen wollten.
Wir stellen zum wiederholten Male fest, Herr Minister: Der Betreiber Vattenfall kann es nicht oder das muss man vielleicht vermuten - will es nicht. Die Betreiberin geht nicht verantwortungsvoll mit Atomkraft um.
Das sollte der wesentliche Konsens im Hause sein.
Es fehlt der Betreiberin an Sensibilität für die Technik. Ausgehend von einer Grundeinstellung, dass Atomkraftwerke zwar komplex, aber beherrschbar seien, dass die Technik funktioniere, Fehler erkannt und behoben würden, mangelt es der Betreiberin an einer kritischen Distanz zu den technischen Abläufen in ihrem Werk.
Daneben treten im personellen und organisatorischen Bereich immer wieder Fehler auf. Die Unzuverlässigkeit des Betreibers kann nicht - auch im rechtlichen Sinne nicht - durch fortwährende Verbesserungsversprechen geheilt werden. Mal wird die eine Leitung entlassen, mal tritt die andere Leitung zurück, mal fällt die neue Leitung durch die Eignungsprüfung. Mal ist aber auch Schluss mit dem Zuwarten der Genehmigungsbehörde.
Nicht ohne Grund lautet § 17 Abs. 3 Satz 3:
„Genehmigungen können widerrufen werden, wenn nicht in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen wird.“
Der Gesetzgeber kann mit dieser Formulierung nur die solide und dauerhafte Abhilfe gemeint haben. Ich verweise auf die Passage im Antrag der CDUund der FDP-Fraktion:
„Der Landtag begrüßt, dass die von der Landesregierung veranlasste Prüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers Vattenfall durchgeführt wird.“
Das ist ein Zitat aus Ihrem Antrag. Dies teilen wir.
Ich hatte den Eindruck, der Abgeordnete Kubicki quatscht auch dazwischen, Frau Präsidentin.
Die Kommunikation des Betreibers ist unterirdisch. Der Minister hat dazu ja auch Ausführungen gemacht. Es fehlt Vattenfall an Transparenz und Offenheit. Immer nur verschleiern, vertuschen, kleinreden! Aus den genannten Gründen fordern wir: Vattenfall muss die Betriebsgenehmigung für die AKW Krümmel und Brunsbüttel entzogen werden.
Nach den Debatten, die wir hier vielfach in diesem Hohen Haus geführt haben, ist dies eine gemeinsame Auffassung der Politik.
Ich komme aber auch zu den bitteren Erkenntnissen, die mit einer solchen Forderung verbunden sein könnten. Nach meiner Einschätzung führen die Rechtsfolgen einer solchen Entscheidung nicht zu einer komfortablen neuen Situation. Man muss ja die Dinge zu Ende denken. Eine solche Verfügung muss zunächst vor Gericht Bestand haben. Denn beklagt würde sie allemal. Den Ausgang einer solchen Auseinandersetzung würde ich mit „ungewiss“ prognostizieren.
Die Lage stellt sich wie folgt dar: Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb ist für beide Vattenfall-AKW erloschen. Kein Reaktorbetrieb, kein Strom. Wir haben aber in der Vergangenheit gelernt, die Betriebsgenehmigung schließt die Berechtigung zum Stillstandsbetrieb mit ein. Diesen Zustand haben wir jetzt. Ob es eine Berechtigung zu einem Stilllegungsbetrieb gibt, weiß ich nicht, Herr Minister. Grundsätzlich gilt jedoch: Voraussetzung ist hier ebenso wie für den Leistungsbetrieb die Zuverlässigkeit des Betreibers nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Atomgesetzes. Der Mangel an Zuverlässigkeit wird denn folgerichtig von der Reaktoraufsicht beziehungsweise dem Minister festgestellt, und mit einer entsprechenden Anordnung wird die Betriebsgenehmigung entzogen. Damit wären die AKW Brunsbüttel und Krümmel betreiberlos. Das darf nicht sein. Miteigentümerin ist die E.ON AG. Sie
könnte als Miteigentümer eine Genehmigung zum Stilllegungsbetrieb beantragen. Ob sie das tut, ist natürlich offen. Wir wissen es nicht. Von dem zeitlichen Ablauf der ganzen Übung will ich hier schweigen. Was ist denn in der Zwischenzeit zwischen Betreiberlosigkeit und Weiterbetrieb mit einer unzuverlässigen Betreiberin, bis eine Lösung gefunden wird?
Seit meinem 16. Lebensjahr bin ich Atomgegner. Muss ich eigentlich diese Fragen beantworten? Ich kann mich nur erinnern, dass sich die Befürworter immer gegen eine emotionalisierte Debatte verwahrt haben und auf das strengste Atomgesetz der Welt und den hohen technischen Standard in Deutschland hingewiesen haben. Soll sich doch bitte die CDU zu diesen Problemen äußern.
Dieses korrodierte Fragment eines Fasses zur Aufbewahrung von radioaktivem Müll in Deutschland hat einen riesigen Imageschaden für unser Land verursacht. Der Gedanke an eine Ingenieurin im Ausland, die für den Einkauf ihrer Firma Entscheidungen trifft, die Zeitung aufschlägt und ein Bild von einem Fass in Deutschland sieht, ist geradezu zum Fremdschämen.
Bitte, Herr Callsen.
- Herr Callsen, ich habe versucht, auf die Kausalitäten und die politische und historische Verantwortung hinzuweisen, und darauf, wie sie sich auf die Parteien verteilt. Ich kann mich nur erinnern, dass ich als Atomkraftgegner auf dieses Gesetz verwiesen worden bin, das es unter anderem auch ermögliche, bei einer Unzuverlässigkeit des Betreibers die Genehmigung zu entziehen.
Ich muss jetzt im fortgeschrittenen Alter - inzwischen habe ich viel gelernt - erkennen: Diese Versprechungen, die uns damals gemacht worden sind, waren ebenso leer wie das, was mir ein Minister Maihofer gesagt hat: Die Dinger sollen nur 19 Jahre laufen. Das habe ich ja alles persönlich erlebt. Ich saß mit ihm auf dem Podium in Berlin in meiner Studentenzeit. Da war ich 23 und hatte noch nicht so viel Ahnung von der Sache.
Ich will nur sagen: Das ganze Atomprogramm ist ein einziges Lügengebäude.
Sie versuchen - darum habe ich mich auch bei Herrn Arp so aufgeregt -, einer Verantwortungsumkehr das Wort zu reden.
Deutsche Atomkraftwerke seien sicher - wir haben das nie behauptet, das haben andere behauptet.
Es lagert also schwarz-gelber Atommüll in den Kavernen und nicht grüner Atommüll. Herr Arp, der mich so hämisch angeguckt hat, ist leider hinausgegangen. Ich habe mich aufgeregt, weil ich es schwer ertragen kann, wenn Kollegen aus der CDU hier hämisch grinsen, wenn grüne Politik in exekutiver Verantwortung vor der Schwierigkeit steht, wie wir mit dem Atommüll umgehen müssen.
Ich finde, dass eine gegenseitige Schuldzuweisung eine schwierige politische Nummer ist. Es gibt eine Gemeinsamkeit in der Verantwortung für die Sicherheit der AKW und ihre Folgen. Es gibt aber keine Gemeinsamkeit darüber, wer für den Atommüll hinsichtlich der Verursachung die politische Verantwortung trägt.
Der Minister hat sich ja in seinem Beitrag ganz überwiegend mit einigen Sätzen meines Fraktionsvorsitzenden auseinandergesetzt, Herr Kubicki. Diese Beifallsorgie zum Schluss ist nur eine Show des schlechten Gewissens!
Aber sicher.
Sie haben gesagt, wir machen hier keine Schuldzuweisungen. Es ist schade, dass meine Rede so wenig deutlich war. Aber genau das habe ich versucht, hier deutlich zu machen, wer die politische Verantwortung für das Atomprogramm trägt und wer nicht. In dem Sinne war ich geradezu darum bemüht, diesbezüglich eine Schuldzuweisung vorzunehmen. Ich will das auch einmal in einem ethischen Sinne sagen: Diejenigen, die das hier in Deutschland exekutiert haben, haben tatsächlich eine sehr schwere Schuld auf sich geladen. Denn wir hinterlassen Zigtausende von Jahren nach menschlichen Maßstäben für die Ewigkeit - den nachfolgenden Generationen Atommüll. Meine Töchter werden in Kürze erleben, dass sie keine müde Kilowattstunde Atomstrom nutzen dürfen. Sie werden nur mit diesen Hinterlassenschaften zu kämpfen haben, wie auch noch viele Generationen danach. Ich finde es ein bisschen unbescheiden und wenig demütig, wie Sie sich hier angesichts der Frage präsentieren. Der Kollege der CDU trauert heute noch den Atomkraftwerken hinterher.
Bitte, Herr Kollege Magnussen!
jetzt eine Arbeitsaufgabe der Firma Vattenfall wird, mit der Atomaufsicht gemeinsam Systeme und Konzepte zu entwickeln, wie wir dieser Situation vor Ort Herr werden? Und würden Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass ich mich als kleiner Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages vielleicht als Speerspitze der Kernenergie sehe, aber dass ich nicht die Umkehr herbeiführen kann und auch nicht will, und dass ich mich aber selbstverständlich der Energiewende stelle und Sie auffordere, sich in die sachgerechte Umsetzung der Energiewende einzubringen, wozu auch der Rückbau der Kernenergie gehört? Ich weiß nicht, ob Sie das alles verstanden haben.
- Zum einen habe ich natürlich diese Ausführungen gelesen; ich finde das auch gut, es ist nichts daran zu kritisieren. Zum anderen bin ich für die ökologische Energiewende. Ich darf bescheiden darauf hinweisen, dass ich etwas länger davon rede als die jetzt regierende Koalition. Ich darf daran erinnern, dass die Sprecherin für Energiepolitik der FDP hier über Windenergie hergezogen hat;
Graf Kerssenbrock, Windfeind Nummer eins und so weiter.
Insofern versuchen Sie hier sozusagen eine historische Verdrehung. Ich finde, das ist angesichts der gravierenden Probleme der Hinterlassenschaft der Atomindustrie und Ihres Atomprogramms ziemlich infam.
Bitte!
Herr Kollege, erklären Sie mir doch bitte einmal, warum Sie in dem von Ihnen vorgelegten Antrag in Punkt 4 schreiben:
Ist Ihnen bekannt, dass für den Eingriff in das Landschaftsbild bei einer Windmühlenerrichtung nur ein monetärer und kein flächenhafter Ausgleich erfolgt, Herr Kollege? Ihnen wird bekannt sein, dass es da Unterschiede gibt, zum Beispiel bei Überplanung und im Außenbereich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Winter liegt schon fast hinter uns. Die Preisentwicklung ist moderat. Wir haben Frankreich mit Strom beliefert und nicht umgekehrt. Wir haben einen deutlichen Stromexportüberschuss.
Die Erfolge der Energiewende beruhen nicht auf einer klugen Energiepolitik der CDU/FDP-Koalition in Bund und Land. Im Wesentlichen beruht der Erfolg auf dem EEG aus roter und vor allen Dingen grüner Regierungszeit.
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ist eine große Erfolgsgeschichte. Mehr als 40 Länder haben es von uns abgeschrieben. Diesem Gesetz soll es jetzt an den Kragen gehen.
Das von Schwarz-Gelb novellierte EEG war gerade einmal eineinhalb Monate in Kraft. Es sah eine
Vergütungsdegression von Solarstrom von 15 % zum Jahresanfang und weiteren 15 % zur Jahresmitte vor. Da kommt der FDP-Bundeswirtschaftsminister daher und verkündet, die Absenkung vom Juli ziehe er vor, verdoppele sie, und das Ganze solle in drei Wochen wirksam werden.
Unmittelbar nach dieser Ankündigung stornieren Kunden ihre Bestellungen, wenn sie denn vertraglich können, Banken ändern ihre Kreditlinie zu der darauffolgenden Woche, Lagerware verliert über Nacht ihren Wert, Handwerker werden gehetzt, ihre Arbeit umgehend zu erledigen, Leute werden entlassen. Auf der Messe New Energy haben die Unternehmen zahllose Beispiele dieser Art mitgeteilt.
Meine Damen und Herren, Minister Rösler weiß, was er tut. Wer die Wirtschaft schädigen will, verhält sich genau wie der Bundeswirtschaftsminister. Wer die Wirtschaft schädigen will, verhält sich genauso wie Rösler. Und der Umweltminister von der CDU macht mit.
Im Ausschuss im Kieler Landtag lässt der Energieminister de Jager berichten, dass das alles so völlig in Ordnung gehe, ja geradezu eine Unterstützung der Solarwirtschaft im Lande sei. Die schwarzgelbe Seite nickt das Ganze eifrig ab. Nur die betroffene Wirtschaft sieht das anders. Aber die bequeme Perspektive vom Schreibtisch des Abteilungsleiters, des Ministers, der Staatssekretärin erkennt die Wirklichkeit selbstverständlich genauer als die Branche selbst.
Während die Abgeordneten von Schwarz-Gelb verkünden, sie wollten kämpfen, kein Gesetz komme aus dem Bundestag so heraus, wie es hineingehe, man habe bei der Fristsetzung schon eine Verschiebung erreicht, während dieses abgekartete Spiel stattfindet, ist der Schaden schon angerichtet. Das vernebelt, dass ein schwarz-gelber Angriff auf den Kern des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geritten wird.
Nach § 33 EEG-Änderungsgesetz sollen künftig für PV-Dachanlagen mit 10 kW Leistung nur noch 85 %, für größere Anlagen 90 % der Strommenge vergütet werden. Dieser Ansatz wird in dem Gesetz als „Marktintegrationsmodell“ bezeichnet.
Ist denn der Landwirt in Wesselburenerkoog mit seiner Solaranlage ein Stromhändler? Im Übrigen wird sein Dach auf dem Wirtschaftsgebäude im Außenbereich nur noch wie eine Freifläche bezahlt. Wundern Sie sich etwa, dass der Bauernverband zu einer Demo vor dem CDU-Parteitag aufruft? Die Bank verlangt für die 10 %, die nicht mehr unter die Preisvorschrift des Gesetzes fallen, einen Risikoaufschlag.
Die schwarz-gelben Wolken führen nicht nur zu einer Sonnenfinsternis bei der Solarwirtschaft, sondern verdunkeln die anderen Branchen der Erneuerbaren ebenfalls. Das Marktintegrationsmodell soll auf Wind, Biomasse und so weiter ausgedehnt werden, und mit einer Verordnungsermächtigung in § 64 des Änderungsgesetzes soll der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben werden, die Regelung für die PV nach § 33 EEG-Änderungsgesetz auf alle erneuerbaren Energien zu übertragen, und zwar ohne Beteiligung des Bundestags.
Nicht dass wir uns missverstehen: Wir Grüne sind nicht gegen eine Preisdegression generell.
Eine kontinuierliche, am Marktwachstum der Photovoltaik orientierte nachgesteuerte Solarstromvergütung ist wichtig und richtig. Gemacht wird das in vielen kleinen Schritten, um Schwingungen aus dem System zu nehmen. Das berühmte Jahresendzeitrennen wird es dann nicht mehr geben.
Das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium zerstören mit ihrer Gesetzesinitiative erfolgreiche Landespolitiken wie bei uns in Schleswig-Holstein. Ihre Vision von 100 %, Herr de Jager, war mit dem alten EEG nicht sehr ambitioniert. Jetzt müssen Sie darum fürchten. Freunde wie Rösler und Röttgen kann man sich nicht aussuchen. Und den grün eingefärbten Schal können Sie mit denen dann getrost zur Seite legen.
Wir haben mit Drucksache 17/2262, Windenergie nutzen statt abschalten, dem Hohen Haus einen Vorschlag unterbreitet. Der Änderungsantrag der CDU- und FDP-Fraktionen entspricht ungefähr unserer Intention. Daher freut sich der Wirtschaftsaus
schuss auf die Beratung dieser vier Anträge, deren Überweisung ich an dieser Stelle beantrage.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung. Die Energiewende ist ein schickes Thema geworden. Ich wünsche mir mitunter etwas mehr Demut bei dem Thema Energiewende von denen, die vor nicht einmal zwei Jahren die Verlängerung der Atomlaufzeit als Energierevolution verkauft haben. Es geht ohne Kohle und Atom, aber nicht mit jedem. Den Wählern sei das Original empfohlen: Das ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich finde es ein bisschen schade, dass die Koalition angekündigt hat, über sämtliche Anträge hier in der Sache abzustimmen. Ich habe mich aber im Wesentlichen gemeldet, um direkt auf einige Redebeiträge einzugehen.
Frau Ostmeier, auf Sie gehe ich gleich noch ein. Ich wollte den Herrn Minister ansprechen, weil er das OWAG erwähnt hat. Ich kann nur darauf hinweisen, dass es in der Zeit, als das OWAG eingeführt wurde, in der Erzeugerlandschaft Schleswig-Holsteins eine Atomstromsenke gab. Diese wird jetzt zunehmend zu einer Windstromsenke. Das ist ein bemerkenswerter Unterschied.
Herr Minister, Sie sagen dem Hohen Haus selbst, dass Sie finden, dass die Solarkürzungen zu schnell umgesetzt wurden und dass sie zu vorfristig gesetzt sind, wobei ich davon ausgehe, dass zwischen dem 9. März, als der Bundesminister dies ankündigte, und dem 1. April, dem Datum, das die Fraktionen jetzt ankündigen, nur ein marginaler wirtschaftlicher Unterschied besteht. Daher verstehe ich nicht, warum Sie unserem Antrag nicht zustimmen.
Herr Minister, ich bin mit Ihnen konform, dass wir hier einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zu erledigen haben. Dieser sollte nicht zu sehr in Parteiengezänk zerfleddert werden. Frau Ostmeier, auch wenn wir das Wort Energiewende, das die CDU von den Grünen übernommen hat und das wir schon seit Jahrzehnten verwenden, gleichsam verwenden, dann bedeutet das nicht automatisch einen Konsens. Ich verweise in der Kürze der Zeit auf den großen Unterschied, dass wir sagen, wir wollen aus dem Neubau von Atom- und Kohlekraftwerken gleichzeitig aussteigen. Das unterscheidet uns. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer bedeutender Unterschiede, Frau Ostmeier.
Zu der Historiendebatte in diesem Hohen Haus möchte ich festhalten: Wenn es auf politischer Seite in politischer Verantwortung einen Pionier der Windenergie gibt, dann ist Günther Jansen als ehemaliger Sozialminister zu nennen.
Ich sage es so, wie es ist. Er hat ein Landesförderprogramm aufgelegt, und dann kam erst Schwung in die Sache.
Was mich ein bisschen erschüttert: Ich erinnere an die ganzen Debatten vergangener Legislaturperioden, als insbesondere die CDU in der Opposition war, wo das Wort - Herr Ministerpräsident, nu laat mi doch mal schnacken - vom Berichtsunwesen verwendet wurde. Ich habe nichts dagegen, dass wir vernünftige Statistiken im Energiebereich erheben, aber was bitte schön ist eine Anschlusskapazität? Meinen Sie damit kumulierte Leistung oder Auslegung der Leitung? - Was bitte schön ist der einsame Bericht, der einzige Bericht, über die Arrondierung von Windeignungsflächen? Das passt gar nicht in das ganze Gefüge. KWK - in welcher Größe denn? Soll damit auch der Dachs von SenerTec mit seinen 5 kW elektrischer Leistung gemeint sein? Tiefenund Wärmepumpen, also Geothermie - soll da Tiefengeothermie zur Verstromung oder sollen auch Wärmepumpen damit gemeint sein? Welche Art und Größe von Erzeugung wollen Sie denn erfassen?
- Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Das ist doch Kraut und Rüben, was Sie hier beantragen.
- Ja. Ich sage nur: Die Daten, die Sie hier verlangen, hat jedenfalls die Landesregierung zurzeit noch nicht zur Verfügung. Konsequent wäre, dass wir dann ein Gesetz machen, mit dem wir den Netzbetreiber zur Herausgabe dieser Daten verpflichten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Sachen Tierschutz hat die jetzige Landesregierung nicht eben viel vorzuweisen. Frau Dr. Rumpf, Sie sind nicht nur Landwirtschaftsministerin, Sie sind auch Tierschutzministerin. Konkrete Aktivitäten, die Situation im Tierschutz zu verbessern, sind mir aus Ihrer Amtsperiode jedenfalls nicht bekannt.
Schleswig-Holstein ist beim Tierschutz rückwärtsgewandt. Das hat sich bei der Tierschutz-Verbandsklage gezeigt, das zeigt sich auch beim Thema Pferdekennzeichnung.
Haben Sie, Frau Ministerin, eigentlich eine Stellungnahme Ihres Tierschutzbeirats eingeholt? Das
ist eine ganz schlichte Frage, die werden Sie wahrscheinlich ganz einfach beantworten können.
Diese Landesregierung will stattdessen einer kleinen, gut organisierten Lobby ein Abschiedsgeschenk bereiten. Das ist Klientelpolitik in Reinform, meine Damen und Herren.
„Die Landesregierung bleibt fest“ - so lautet die Überschrift im „Bauernblatt“.
Es ist jedoch wahrlich nicht die gesamte Pferdezucht- und Reitsportbranche, die glaubt, die Abschaffung des Schenkelbrandes würde zum Untergang der schleswig-holsteinischen Pferdewirtschaft führen. Die Geschäftsführerin des Pferdestammbuchs sagt, sie könne gut damit leben, wenn nicht mehr gebrannt werde.
Es sind einige Zuchtverbände, die ihr „Markenzeichen“ erhalten möchten - der Mercedesstern auf der Ware „Pferd“.
Markenzeichen hört sich gut an, verschleiert aber die Tatsache, dass es sich um eine Brandnarbe handelt.
Wir haben den Tierschutz ins Grundgesetz geschrieben. Das ist gut so. Dem müssen aber auch Taten folgen.
Die Spanier haben sich vom Stierkampf getrennt, da werden wir uns ja wohl von der Tradition des Schenkelbrandes verabschieden können.
Ich bin sicher, dass der Holsteiner-Verband auch ohne Brandzeichen weiterhin gute Pferde und Spitzenpferde hervorbringen wird und gut verkaufen kann.
In unserem Nachbarland Dänemark ist der Schenkelbrand verboten.
Der Bundesrat hat einen Beschluss zur Abschaffung des Schenkelbrandes gefasst. Dort heißt es:
„Mittlerweile stehen für die Kennzeichnung von Equiden unter die Haut implantierbare Transponder zur Verfügung, deren Anbringung mit wesentlich weniger Schmerzen,
Leiden und Schäden für die Tiere verbunden ist.“
So weit der Bundesrat! Die Bundesregierung, Bundesministerin Aigner, hat dem Bundesrat im Januar 2011 mitgeteilt, dass sie dem nachkommen will.
Was soll jetzt dieser Vorstoß der schleswig-holsteinischen Landesregierung, über die Änderung der Viehverkehrsverordnung, quasi durch die Hintertür, den Beschluss des Bundesrats zu kippen?
Sie haben ein Gutachten dazu vorgelegt - öffentlich bezahlt -, das ich nur als hanebüchen bezeichnen kann. In einem sensibel innervierten Gewebe wird eine Verbrennung 3. Grades zugefügt. Denn natürlich tut das höllisch weh. Dass die Tiere ihren Schmerz anders zeigen, steht auf einem anderen Blatt. Denken Sie an „Serengeti darf nicht sterben“. Das Zebra als Fluchttier zieht sein gebrochenes Bein scheinbar unbeeinträchtigt hinter sich her und bleibt in der Herde, damit der Löwe nicht aufmerksam wird.
Aber Ihr Gutachten gibt selbst nicht einmal das her, was Sie daraus ableiten.
Ich darf zitieren, falls es den agrarpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion interessiert:
„Der Prozess des Brennens löst beim Fohlen in der Regel eine Belastung von bemerkenswerter Intensität und kurzer Dauer aus, in der sich wohl Erschrecken, Angst und Schmerz verbinden. Der Heißbrand führt zu einer Brandwunde, die möglicherweise über einige Tage Schmerzen auslöst.“
Ich sage als Tierarzt: Das Wort „möglicherweise“ können wir in dieser Stellungnahme streichen.
Es heißt weiter:
„Aber angesichts der Belastungen, die generell mit dem Leben eines Pferdes verbunden sind, ließen sich diese Leiden uns Schmerzen nicht als erheblich einstufen.“
Wenn ich das einmal auf unsere Situation im Landtag beziehen darf: Wir hier auf den Oppositionsbänden empfinden Erschrecken angesichts des Vorgehens der Landesregierung, und es schmerzt uns sehr, dass Sie das durchdrücken wollen und damit dem Ansehen des Landes Schaden zufügen.
Aber angesichts der Dinge, die sich Schwarz-Gelb bei Schulen, Verkehr, Universitäten sowie Energie und so weiter in dieser verkürzten und doch zu langen Legislaturperiode geleistet haben, wäre es nach der oben geschilderten Logik fraglich, ob diese Schmerzen als erheblich anzusehen sind. Sie sind es, meine Damen und Herren.
- Dr. Stegner, klatschen Sie nicht zu früh.
Sie sind es auch, weil die SPD den Schenkelbrand zu einer Gewissensfrage erklärt und den Fraktionszwang aufhebt. Ich sage den verirrten Genossen: Weder de Jager ist dabei ein Schlager noch ist ein Lieblingsland, wo Schenkelbrand!
Meine Damen und Herren, es bleibt jedoch ganz ohne Humor in der Sache festzustellen:
Diese schwarz-gelbe Koalition blickt auf eine traurige Bilanz beim Thema „Tierschutz“ zurück. Alle Initiativen der Opposition sind abgebügelt! Eigene Tierschutzinitiativen: Fehlanzeige!
Gern.
- Ich kann Ihnen sagen: Ich habe zweimal von meinem Gewissen Gebrauch gemacht.
Ich habe mich also zweimal von meinem Gewissen leiten lassen, gegen die Fraktionsmeinung abzustimmen.
- Das war jetzt eine verunglückte Formulierung. Zurück.
Ich konnte bis auf zwei Ausnahmen sämtliche Beschlüsse meiner Fraktion mit meinem Gewissen vereinbaren und habe mich in der Frage der Resolution des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Einmarsch in den Kosovo und in der Frage, ob wir in der europäischen Verfassung einen Gottesbezug haben wollen, bei diesen beiden Gelegenheiten vom Fraktionszwang befreien lassen. Sozialdemokraten haben da andere Hürden.
Herr Kollege, nachdem man sich hier des Öfteren gegenseitig auf das Versäumen von Veranstaltungen aufmerksam gemacht hat, frage ich Sie, ob Sie mir glauben, dass ich schon einmal ein Pferd im Leben gesehen habe?
Ehe Ihre Rede zu Ende ist, möchte ich auf die Frage in meiner Rede zurückkommen: Haben Sie Ihren Tierschutzbeirat mit dieser Frage befasst?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen. Dies geht aus dem Atomgesetz hervor. Damit ist der Atomausstieg nicht mehr länger eine politische Forderung, sondern nach langem Kampf endlich auch durchgesetzt, und das ist gut so.
Meine Damen und Herren, die politische Forderung ist Gesetz geworden. Der Atomausstieg ist beschlossen. Dieser muss nun praktisch umgesetzt werden. Dabei zeigt sich, dass es jede Menge Probleme gibt.
Zunächst einmal ist der Rückbau der Atomkraftwerke im Atomgesetz überhaupt nicht konkretisiert. Soll es einen sicheren Einschluss oder einen Rückbau zur grünen Wiese geben? Suchen Sie einmal eine Antwort auf diese exotische Frage! Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Suche im Gesetz oder in anderen untergesetzlichen Rechtsvorschriften.
Wenn es zu keinem sofortigen Rückbau kommt, was dann? Wie lange soll die Abklingphase dauern? Was soll abklingen und wie lange? Wie soll der hochradioaktive Abfall konditioniert werden für die Einlagerung? Es ist eindeutig, dass das Atomge
setz präzisiert werden muss. Von einer klaren Handlungsanweisung zum Atomausstieg ist das bisherige Regelwerk weit entfernt.
Darüber hinaus haben wir kein Endlager. Die Politik hat sich noch nicht einmal über die Methode geeinigt, wie ein Endlager gefunden werden soll. Gorleben ist jedenfalls nicht geeignet. Dies ist und bleibt ein Potemkinsches Dorf der Atomindustrie und der Politik, die das Atomprogramm befördert hat.
Die Suche nach alternativen möglichen Endlagerstandorten, die Untersuchung dieser Standorte auf Eignung, Ausbau und Einrichtung zum Endlagerbetrieb, diese Aufgaben müssen angegangen und erledigt werden. Dabei wird natürlich noch viel Zeit ins Land gehen.
Nun kommen wir zum zentralen Thema unseres Antrags, den wir Ihnen heute vorlegen: Was ist mit den Rückstellungen? Die Atomkonzerne haben Rückstellungen in Milliardenhöhe gebildet. Mit diesem Gesetz soll der Ausstieg finanziert werden. Es gibt aber keine Regeln, wie die Rückstellungen für den Zweck, zu dem sie gebildet werden, zu sichern sind. Sie sind aufgrund der sehr langen Zeiträume, in denen Rückstellungen gebildet, aber nicht ausgegeben werden, wie steuerfreie Gewinne zu behandeln. Das ist eine Wettbewerbsverzerrung. Das sind Subventionen. Die Monopolkommission wird nicht müde, dies auch als Subvention zu benennen und dies immer wieder zu kritisieren. Vor allem sind unkonditionierte Rückstellungen nicht pleitesicher. Am Ende zahlen nicht die Verursacher, sondern die öffentliche Hand den Atomausstieg, nämlich dann, wenn einer oder mehrere dieser Konzerne insolvent werden.
Das ist keine abstrakte Gefahr. Vattenfall steckte in roten Zahlen und kommt erst langsam wieder aus diesen heraus. In diesem Fall könnte man noch von insolvenzsicheren Rückstellungen reden, weil letztlich der schwedische Staat für diesen Konzern bürgt.
Anders ist dies bei E.ON. Am 14. Dezember 2011 titelte das „Handelsblatt“:
„Gewinnschmelze bei E.ON“.
Der Branchenprimus, der über Jahre hinweg zweistellige Zuwachsraten präsentierte, sieht einem Milliardenverlust entgegen. Teure Übernahmen, hohe Abschreibungen im Ausland, überteuerte Verträge im Gashandel belasten das Ergebnis, Doppelarbeit in der Verwaltung, sicher geglaubte Gewinne brechen weg und so weiter. Hiervon sind nur einige
Probleme hausgemacht, andere jedoch branchentypisch.
Dass Größe allein nicht vor Pleite schützt, zeigt auch der Untergang des damals sehr viel größer als E.ON dastehenden Konzern Enron in den USA, der zahlreiche Rentenfonds mit in den Abgrund gerissen hat. Sie haben das vielleicht noch in Erinnerung.
Es gibt, wie in der Begründung zu unserem Antrag erwähnt, eine Kleine Anfrage von mir und eine Kleine Anfrage des Kollegen Werner Kalinka. Die Antwort der Landesregierung bestätigt meine soeben gemachten Ausführungen. Schleswig-Holstein mit seinen Atomkraftwerken hat ein vitales Interesse, dass einer möglichen Insolvenz der Verpflichteten vorgebeugt wird. Das kann ein öffentlich-rechtlicher Fonds sein wie in der Schweiz, das können Bürgschaften oder eine Absicherung zum Beispiel durch die Münchener Rück oder andere sein. Über die Methode der Insolvenzsicherung der Rückstellungsmilliarden kann man natürlich streiten, über ihre Notwendigkeit jedoch nicht.
Der Atomstrom ist verbraucht. Die strahlenden Altlasten bleiben. Daher muss sich die Politik der Verantwortung stellen, auch die Politik, das sind wir, die das Atomprogramm immer abgelehnt haben, aber natürlich auch die Politik, und das sind die schwarzen Brüder und Schwestern hier im Hause, die das Atomprogramm getragen haben, die vor den Folgen jedoch immer die Augen verschlossen haben.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion beantragt Ausschussüberweisung zur näheren Beratung auch der von Ihnen in Zwischenfragen aufgeworfenen Fragestellungen: Wie wird eine Insolvenzsicherung gewährleistet? Wie soll die Bundesratsinitiative zur Präzisierung des Gesetzes aussehen und so weiter? Alles das wollen wir im Ausschuss vertiefen.
Kollege Kumbartzky, nachdem Sie mir nun so freundlich kollegial unterstellt haben, ich hätte mich nicht mit dem Handelsgesetzbuch beschäftigt und mit Rückstellungssystematiken, wollte ich Sie dann doch mal fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass im Vergleich mit einer Kiesgrube die Rückstellungsmittel, die dafür gebildet werden, abzusichern sind und bei Atomkraftwerken nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Mich hat die Diskussion doch eher beunruhigt als beruhigt. Ich erlebe die CDU-Seite wieder einmal als diejenige, die Probleme, die erkannt sind, kleinredet, die Lösungen möglichst klein hält. Auch Ihr Beitrag, Frau Ministerin, hat im Wesentlichen die Botschaft gehabt, in SchleswigHolstein sei die Welt noch in Ordnung. Da verwechseln Sie den Nachweis von Antibiotika in Lebensmitteln mit dem Entstehen von resistenten Keimen, die auf Lebensmitteln massenhaft nachgewiesen worden sind.
Selbstverständlich haben wir die Hemmstofftests in der Fleischhygiene. Die Hemmstoffe werden in einer ausreichenden Frequenz amtlich nachgewiesen. Die Resistenzbildung setzt die minimale Hemmstoffkonzentrationsüberschreitung vorweg, und die haben wir dann in der Anwendung. Da entstehen resistente Keime im Organismus der betroffenen Tiere während der Behandlung und bei dem sie pflegenden Personal. Dann finden wir solche resistenten Keime nachweislich in den Produkten, die zu den Menschen kommen. Da ist die schleswig-holsteinische Haltung in keiner Weise frei von Beiträgen negativer Art.
Wir haben es schlicht mit dem Problem zu tun, dass wir eine massenhafte Tierhaltung etabliert haben, die für die Tiere nicht verträglich ist. Die Tiere dekompensieren, sie können mit diesem System nicht klarkommen. Damit sie klarkommen, werden Antibiotika eingesetzt. Wir haben es tierschutzrechtlich mit dem Phänomen der Anpassung von Tieren an Haltungssysteme zu tun. Das ist meiner Meinung nach die Ursache.
Ich möchte erst noch meinen Gedanken zu Ende bringen. Von der CDU ist vorgetragen worden, es sei so schön, dass wir Wachstumsmärkte in Indien und China mit günstigem Geflügelfleisch versorgen könnten. Wenn Sie damit die Dritte-WeltDebatte führen wollen, geht der Schuss gewaltig nach hinten los.
Solange Europa Futtermittel von 30 Millionen ha importiert, also seine Fläche sozusagen in der Dritten Welt um 30 Millionen ha erweitert, haben wir es mit einer Situation zu tun, dass wir diese 30 Millionen ha den Bewohnern in der Dritten Welt als Anbaufläche schlicht stehlen.
Die sind dann nicht in der Lage, unsere so produzierten Lebensmittel zu kaufen. - Bitte schön, Herr Rickers!
Ich sehe zu meinem Entsetzen das auch hier auf der Uhr, Frau Präsidentin, und muss Ihnen in jeder Beziehung recht geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Dithmarsia nostra floreat!
Die Koalitionsfraktionen haben einen Bericht beantragt mit dem Ziel zu prüfen, inwieweit eine ehrenamtliche Ombudsstelle für Streitfragen im Bereich der erneuerbaren Energien eingesetzt werden kann. Die Landesregierung kommt zu einem negativen Ergebnis und antwortet, aus Sicht der Landesregierung bedürfe es keiner weiteren expliziten Ombudsstelle für Streitfragen im Bereich der erneuerbaren Energien.
Die Idee der Koalition war also nicht von Erfolg gekrönt. Aber die Absicht der Antragsteller ist ehrenwert. Wir sollten uns nämlich ständig prüfen, ob unsere Beteiligungsangebote, Mitwirkungsrechte, Transparenz der Verfahren und letztlich auch Möglichkeiten für Bürger, sich zur Wehr zu setzen, wenn sie glauben, ihre Rechte sind verletzt, bei den Bürgerinnen und Bürger ankommen und noch zeitgerecht sind. Verstehen die Bürgerinnen und Bürger ihre Möglichkeiten? Erlangen sie Kenntnis davon? Machen sie davon Gebrauch?
Letztlich geht es um die Frage, ob betroffene Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten akzeptieren. Wir alle wollen, dass es in unserem Rechtsstaat gerecht zugeht und dass vor allen Dingen die Betroffenen in der Wirtschaft, aber auch in der Verwaltung und als Nachbarn und in den Verbänden, wenn sie Interessen vertreten, eben dieses Gefühl haben: Es geht bei den Verfahren gerecht zu.
Der Bericht liefert dazu eine gute Übersicht. Man kann sagen, es wird viel für Transparenz, Teilhabe und Akzeptanz getan. Es gibt die EEG-Clearingstelle, wenn auch in Berlin: Die Regionalplanung hat qua Gesetz eine Koordinierungsfunktion. Die vor allen Dingen beim Netzausbau - vorgezogene und begleitende Bürgerbeteiligung ist neu. Es gibt eine begleitende Bürgerbeteiligung dann, wenn das Verfahren in die Gänge kommt. Es gibt Mediation im Bauleitplanverfahren und ein flächen
deckendes Angebot für gerichtliche Mediation für Konflikte aller Art.
Was ich mir in dem Bericht gewünscht hätte, wären freiwillige Maßnahmen, die von den Antragstellern veranstaltet werden, wie zum Beispiel NordLinkForum für das Kabel zwischen Norwegen und Schleswig-Holstein.
Ich trage das Ergebnis der Landesregierung mit wie auch die Vorredner, die Antragsteller selber -: Wir brauchen keine neue Institutionen. Aber ich sage auch deutlich: Man kann und muss vieles besser machen.
An erster Stelle empfehle ich, den Bericht weiter auszuarbeiten als Bürgerhandreichung, beispielsweise mit Adressen: Wo kann ich eine Mediatorin, einen Mediator erreichen? Genaue Bezeichnung der gesetzlichen Grundlagen! Was steht dazu im Internet? Ein Bericht für das Parlament ist schön - Herr Minister, in der Kürze liegt die Würze -, aber mit ein wenig mehr könnte der Bericht eine Broschüre für den praktischen Gebrauch für die Bürgerinnen und Bürger werden.
Das Verfahren zur Ausweisung neuer Windvorranggebiete lief und läuft schlecht. Wir wollen dies als kontinuierliches Verfahren durchsetzen. Ich will das begründen. Herr Minister, Sie selbst haben sehr spezielle Erlebnisse gehabt, zum Beispiel im Redderhus in Holzbunge, wo Sie von Ihren eigenen Leuten verhauen worden sind.
- Der Landrat hat verkehrt informiert? - Also ist da offensichtlich etwas nicht ganz gut gelaufen, wenn selbst ein Landrat nicht kapiert hat, wie Ihre Verfahren laufen.
- Nein, das liegt nicht an Ihnen; das liegt sicherlich an dem doofen Landrat des Kreises, der das nicht begriffen hat. Das nehme ich jetzt einmal zur Kenntnis.
Ohne die Kampfarena zu betreten, sage ich: Wir glauben, dass wir schon längst eine ganze Reihe von Gebieten hätten ausweisen können. Es gibt in ganz Schleswig-Holstein über 150 Gebiete. Darunter gibt es zahlreiche, die konfliktarm sind, die man schon lange auf dem Weg in die Wirtschaft hätte entlassen können. Die konfliktbeladeneren hätte man im Verfahren halten und bearbeiten können. Wir wünschen uns, dass dieser Prozess nicht als ein
Mammutverfahren mit einer völligen Überlastung der Behörden durchgezogen wird; wir glauben, es ist besser, wenn man das landesplanerisch als einen kontinuierlichen Prozess fortsetzt, sodass auch etwas mehr Ruhe reinkommt.
Bitte, Herr Schlie.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst,
ich will diese Sternstunde der Harmonie des Hohen Hauses nicht stören, sondern einige Ausblicke industrie- und technologiepolitischer Art machen.
Herr Minister, es ist zu überlegen, ob man wirklich Dieselfahrzeuge anschaffen soll. Zweifellos ist es das Billigste, wenn ich mit einem Lkw-Motor von der Stange in einem Triebwagen fahre. Es ist richtig, was der SPD-Kollege und die anderen Fraktionen gesagt haben, dass die Zukunft der Antriebstechnologie im Schienenverkehr stromgebunden sein muss. Da wir - wie Sie schon sagten - das Schienennetz in Schleswig-Holstein nur sehr lückenhaft elektrifiziert haben, plädiere ich dafür, im Bereich der dieselelektrischen Antriebe, die später mit Fahrdraht oder bei der S-Bahn mit dem Abnahmepunkt an der Schiene für die Elektrizität verbunden werden, Dieselelektrik mit dem Ausblick auf Akkus nachzurüsten und gleichzeitig Fahrdrahtströme für diese Technik zu nutzen.
Diese Überlegung ist hier im Hohen Haus ein bisschen neu; darum war es mir ein Bedürfnis, das einmal vorzutragen. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass es, wenn sich Hamburg als WindHauptstadt bezeichnet und wir uns als die Region der regenerativen Energien verstehen, natürlich gut ist, wenn wir mit Strategien der Verstetigung der fluktuierenden Energieerzeugung aus dem Regenerativbereich solche Technologien im Verkehrssystem verbinden, die als gezielte Lastsenkung einsetzbar sind.
Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass wir in Schleswig-Holstein keineswegs arm an Kompetenzen in der Industrie sind. Wir haben die Firma Voith in Kiel, wir haben die Firma Vossloh, die Antriebstechnologie machen, die Hersteller von Triebwagen und Lokomotiven sind. Wir haben die Firma Dispatch in Itzehoe, und wir haben die Firma o.m.t. in Lübeck, die mit Akkutechnik Weltspitze sind. Wir haben die Firma Weier, die Generatoren und Motoren herstellt und bereit ist, sich an einem solchen FuE-Verbund zu beteiligen.
An der Frage AKN-Elektrifizierung hängt eine ganze Menge an technologiepolitischen und industriepolitischen Aufgaben. Ich wollte mit diesem ersten Aufschlag darauf aufmerksam machen, dass sich das Hohe Haus auch in dieser Richtung technologiepolitisch engagiert.
Herr Kollege Arp, wenn man die Bilanzen des Flughafens liest, stellt man fest, dass der Verlust mit steigenden Fahrgastzahlen größer wird.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In zwei Redebeiträgen klang es an, dass wir nach dem Ausstieg aus dem Atomprogramm hinsichtlich der Gefahrenpotenziale sorgenfrei wären. Das ist keineswegs so. Erstens. Wir haben noch ein für eine längere Zeit laufendes Atomkraftwerk. Zweitens. Auch das radioaktive Inventar in einem in den Stillstandsbetrieb gefahrenen Kraftwerk strahlt noch sehr stark. Herr Minister, ich habe gelernt.
Wir haben diese Große Anfrage bereits vor den Ereignissen in Fukushima geplant und erarbeitet. Herr Kollege Matthießen, mein Namensvetter, bei Ihnen klang es so an, als würden wir Sorgen in der Bevölkerung politisch instrumentalisieren wollen. Davon sind wir weit entfernt. Ich glaube allerdings auch nicht, dass sich die Bevölkerung große Sorgen macht, denn das, was selten erscheint, beunruhigt eigentlich keinen. Trotzdem müssen wir uns in der Politik mit diesen Fragen beschäftigen.
Ich habe den Eindruck, dass diese Frage ein wenig in den Bereich einer politischen Kampfarena geraten ist, indem hier Defizite betont worden sind. Koalitions- und auch regierungsseitig wurde dieses Thema ein wenig als ein sorgenfreies Themengebiet vorgestellt. Ich finde, das soll nicht so sein.
Wir wollen in aller Sachlichkeit arbeiten. Die Vorschläge von den Kollegen Beran, Voß und Jezewski finde ich überlegenswert. Wir sollten fragen, ob wir im Ausschuss noch einmal die Benachrichtigung überdenken müssen und so weiter. Ich glaube aber
auch, dass die in Ihrem Bericht zugrunde gelegten Annahmen überprüft werden müssen, Herr Minister. Der Kollege Voß sagte es: Wir kennen die Wechselwirkung von Ereignissen oder das Zusammenkommen mehrerer nicht sehr wahrscheinlicher Ereignisse nicht. Dies müssen wir zugrunde legen. Wir werden es wahrscheinlich mit einem Stromausfall und einem Austritt von Radioaktivität, unter Umständen in Kombination mit einer Überflutung zu tun bekommen. Solche Dinge müssten wir zumindest einmal denken. Wir müssen gucken, ob wir Antworten darauf finden.
Ich darf daran erinnern: Ein atomarer Unfall mit einem Kernschmelzereignis wird als Super-GAU bezeichnet. Als GAU, als größten anzunehmenden Unfall, bezeichnet man Ereignisse, die wir noch beherrschen können. Ein Kernschmelzunfall darf eigentlich nicht passieren. Er ist mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von einem Mal in 20.000 Jahren prognostiziert worden. Wir haben aber beobachtet, dass er innerhalb von 25 Jahren bereits zweimal aufgetreten ist. Das ist eine Besonderheit.
- Ja, jetzt hätten wir also 40.000 Jahre Ruhe.
Herr Minister, mir fiel in dem Bericht auf, dass die Radien um die Atomkraftwerke offensichtlich nur Schleswig-Holsteiner erfassen.
Ja. Ich wollte darauf hinweisen, dass die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wie Hamburg und Niedersachsen einer Vertiefung bedarf. Insofern sehe ich der Ausschussberatung mit etlichen Vorschlägen entgegen.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen wird seit Langem kontrovers diskutiert. Mit dem Besuch des Zirkus Krone in Husum, Rendsburg, Kiel, Hamburg, Lübeck und weiteren Städten in Norddeutschland ist das Thema in der Öffentlichkeit wieder hochgekocht. Inzwischen hat der Bundesrat einen Vorstoß gemacht - das kommt in dem Koalitionsantrag zum Ausdruck -, den ich sehr begrüße. Er geht aber aus meiner Sicht nicht weit genug. Das wurde auch schon ausgeführt. Es fehlen entscheidende Tierarten, die im Zirkus leben und eine Rolle spielen, zum Beispiel Seehunde oder Raubkatzen.
Viele Menschen, große und kleine, gehen gern in den Zirkus, weil sie dort etwas erleben, das ihre Gefühlswelt anspricht, das Vergnügen bereitet. Das sind Clownsnummern, das sind Akrobatikkunststücke, aber das sind natürlich auch die Tierdressuren, die das Publikum anrühren und begeistern.
Es ist schon erstaunlich, welche Geschicklichkeit Elefanten an den Tag legen können. Es ist beeindruckend, gefährliche Raubtiere wie Löwen oder Bären aus der nächsten Nähe anzusehen. Das hat auch mich und viele hier im Haus als Kind fasziniert.
Mich hat in der Kindheit auch die Dr.-Doolittle-Geschichte geprägt, die des englischen Tierarztes vielleicht auch für meine Berufsauswahl -, der die Sprachen der Tiere spricht und unter abenteuerlichen Bedingungen die Seehunddame Sophie aus dem Zirkus befreit und ans Meer bringt, damit sie
wieder heim ins Polarmeer zu ihrem geliebten Seehundgatten kann.
Genauso wie wir uns fragen müssen, wie tiergerecht unsere Nutztierhaltung ist, ob das Hundegesetz noch zeitgemäß ist, wie es in unseren Tierheimen aussieht, genauso müssen wir die Situation in der Tierhaltung in den Zirkussen auf den Prüfstand stellen.
Es gibt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Wildtieren und domestizierten Tieren. Der Löwe ist eindeutig ein Wildtier und bleibt es auch, wenn er bereits in Gefangenschaft geboren wurde, in Bezug auf seine Instinkte, seine Bedürfnisse und seine Ansprüche an die Lebensumwelt.
Bei Elefanten kann man sich streiten, zugegebenermaßen, denn Elefanten werden ja zum Beispiel in Indien bereits seit sehr langer Zeit von Menschen gehalten und als Arbeitstiere genutzt. Allerdings ist es allein aufgrund der Größe und Bewegungsbedürfnisse dieser Tiere bei den gegebenen Rahmenbedingungen in Zirkussen mit wenig Platz, viel Herumreisen dort schlichtweg nicht machbar - trotz aller Zuwendung, die die Betreuer aufwenden mögen -, diesen Tieren ein auch nur einigermaßen artgerechtes Unterbringen und Verhalten zu ermöglichen.
Die grüne Bundestagsfraktion fordert seit Langem ein Haltungsverbot bestimmter wildlebender, nicht domestizierter Tierarten im Zirkus und hat dazu auch Anträge gestellt, die bislang aber an SchwarzGelb im Bund gescheitert sind, genauer gesagt man muss schon einmal differenzieren -: im Wesentlichen an der Union.
Die Haltung von Wildtieren im Zirkus läuft grundsätzlich dem Tierschutzgedanken zuwider, wie er im Tierschutzgesetz und vor allem in unserer Verfassung formuliert ist. Das scheint allmählich auch in den Köpfen anzukommen. Das ist gut so. Denn Tierschutz hat Verfassungsrang.