Axel Wilke

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Last Statements

Es tut einem in der Seele weh, wenn man nur zehn Minuten reden darf.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eine Haushaltsdebatte am Ende einer Wahlperiode bietet eine gute Gelegenheit, nicht nur nackte Zahlen zu betrachten, sondern auch eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Regierung zu suchen. Da macht die Justiz keine Ausnahme.
Herr Bamberger, als Sie Ihr Amt im Jahr 2006 antraten, genossen Sie einen großen Vertrauensvorschuss in der Justiz insgesamt, aber auch bei mir persönlich. Was ist davon geblieben? Ich hätte jetzt gerne einiges Gute
auch über Ihre Arbeit gesagt, dass muss ich jetzt leider wegen der Kürzung der Redezeit streichen.
Ich muss jetzt leider auf die kritischen Punkte zu sprechen kommen. Da gibt es wirklich leider einige Dinge, die den Gesamteindruck dieser Wahlperiode stark verdunkeln, und zwar so stark, dass ich mich eigentlich frage, warum wir heute die Haushaltsdebatte noch mit Ihnen und nicht mit Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger führen.
Um es hier einmal ganz klar auf den Punkt zu bringen, in der Personalpolitik hinterlassen Sie ein Trümmerfeld.
Sie haben in der Debatte, die wir über Ihre Entlassung vor einigen Wochen geführt haben, darauf hingewiesen, fast alle Personalentscheidungen, die Sie getroffen hätten, wären einmütig durchgegangen. Aber Entschuldigung, Herr Minister, was nützt uns das, wenn Sie dann in den entscheidenden Situationen so richtig hingelangt haben?
„Bambergers Minutenakt“ – keine Formulierung, die von mir stammt,
sondern das war in der „Allgemeinen Zeitung“ in Mainz vor einiger Zeit. Das heißt, die Blitzernennung des falschen, weil weniger geeigneten Bewerbers zum OLGPräsidenten in Koblenz hat wahrlich Rechtsgeschichte geschrieben.
So etwas hat es weder in diesem Land noch in einem anderen vorher gegeben. Erst haben Sie den falschen Bewerber ausgesucht, dann haben Sie ihn unter zweifelhaften Umständen durch den Richterwahlausschuss gebracht. In einem üblen Verfahrenstrick haben Sie versucht, Ihre Entscheidung unangreifbar zu machen. Damit sind Sie nun auf ganzer Linie gescheitert. Der Flurschaden, den Sie damit angerichtet haben, ist gewaltig.
Ich zitiere den Deutschen Richterbund: „Der rheinlandpfälzische Richterbund erwartet, dass sich der Justizminister zu den durch ihn begangenen Rechtsverstößen bekennt. Das ist Voraussetzung dafür, den entstandenen Vertrauensschaden für die rheinland-pfälzische Justiz wenigstens zu begrenzen.“ Sie haben richtig gehört, nicht wiedergutzumachen, nicht aus der Welt zu schaffen, sondern zu begrenzen.
Das Ganze hat nicht nur politischen Schaden gestiftet, sondern hat auch eine haushaltsmäßige Seite. Mit Herrn Bartz haben Sie einen Justizangehörigen, für den Sie eigentlich keine Verwendung haben. Seine jetzige Stelle muss er räumen, die alte Stelle, die er vorher hatte, ist besetzt. Sie wollen ihn jetzt ins Ministerium nehmen. Dort sind auch alle Leitungsstellen besetzt. Ein zusätzli
cher, nach R 6 besoldeter Abteilungsleiter, eine Abteilung, die Sie erst noch schaffen müssen, kommt den Steuerzahler teuer zu stehen. Das sind 90.000 Euro jährlich. Das ist nur das Grundgehalt.
Über eines habe ich mich sehr gewundert. Bei den Haushaltsanträgen der SPD hätte ich einen Antrag erwartet, im Ministerium eine zusätzliche Leitungsstelle für Herrn Bartz zu schaffen. Da kam aber nichts. Nachdem Sie, die SPD-Landtagsfraktion, noch Herrn Bamberger Beifall gespendet haben, dass er das Misstrauensvotum überstanden hat, da hätten Sie ihm diesen Gefallen auch noch tun können.
Hoffentlich ist Ihnen der Fall Bartz eine Lehre für andere hochrangige Personalentscheidungen, die noch zu treffen sind. Ich nenne ganz konkret die Neubesetzung des Generalstaatsanwaltes in Zweibrücken. Nach meinem Eindruck haben Sie letzte Woche im Rechtsausschuss da ziemlich gemauert. Ich hoffe doch sehr, dass Sie da nur nach Recht, Gesetz und Verfassung entscheiden und nicht nach anderen Kriterien. Wir werden jedenfalls Ihre Entscheidung ganz sorgfältig überprüfen.
Ich wende mich nun dem Haushalt im Einzelnen zu, dabei zunächst den Gerichten. Ich würde gern etwas über die Einnahmenseite bzw. über die Gerichtsgebühren sagen, weil dazu ein Gesetzentwurf im Bundesrat liegt, den Sie leider ablehnen. Das muss ich aus Zeitgründen streichen. Ich komme damit gleich zur Personalausstattung der Justiz. Sie erinnern sich, vor Kurzem flackerte eine Diskussion in den Medien auf, ob die Verwaltungsgerichte möglicherweise eine zu üppige Personalausstattung haben.
In der Verfassung gibt es den Grundsatz der Gleichheit der Lebensverhältnisse, die anzustreben wären. Wenn man das auf die Justiz herunterbricht, dann heißt das nichts anderes, als dass die Arbeitsverhältnisse in allen Zweigen der Justiz gleich sein müssen. Ich kann das in Bezug auf die Verwaltungsgerichte nicht überprüfen oder feststellen. Wir werden das im nächsten Jahr sorgfältig untersuchen müssen. Wir wissen aber, dass die Sozialgerichte unglaublich überlastet sind. Die Personalausstattung ist verbessert worden, aber ob das ausreicht, müssen wir abwarten. Schon erwarten Experten, dass die neuen Hartz-IV-Gesetze zu einer weiteren Klageflut führen.
Wenn ich nun in den Haushalt schaue, was sehe ich da? Bei 73 Sozialrichterstellen sind zehneinhalb mit kwVermerken versehen. Bei den Verwaltungsgerichten ist das bei keinem einzigen der Fall. Das halte ich für unausgewogen. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Das ist den Sozialgerichten gegenüber nicht fair.
Eine Menge Unklarheiten sehe ich auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Als Rechtspolitiker hat man sich erst einmal die Augen gerieben, erst haben wir jahrelang über Unterversorgung diskutiert, dann hieß es plötzlich, dass es bei den Grundbuchämtern eine massive Überbesetzung gebe. Ich kann das schlecht beurteilen. Wir müssen das sorgfältig untersuchen. Es ist völlig klar, dass der Rechtsausschuss dazu eine sachbezoge
ne Debatte führen muss. Ich weiß nicht, ob dabei der Antrag der SPD hilfreich ist.
Auch bei den Rechtspflegern ist ein wichtiges Thema der Beförderungsstau in weiten Teilen der Justiz. Schon bei der letzten Haushaltsdebatte hatten wir das bei den Rechtspflegern, den Strafvollzugsbediensteten und den Bewährungshelfern beklagt. Wir hatten einen Haushaltsbegleitantrag gestellt, den Sie, die SPD, abgelehnt haben. Der neue Haushaltsentwurf der Regierung sah nichts vor.
Jetzt kommt die SPD und hat einen Haushaltsantrag, der sagt, 75 Höhergruppierungen im Strafvollzug und sieben bei der Bewährungshilfe sind vorgesehen. In der Sache haben Sie recht. Da will ich gar nicht widersprechen. Das war unser Credo. Das wollten wir haben. Kritik muss aber trotzdem sein. Erstens ist das reines Wahlkampfmanöver Ihrer Partei. Zweitens ist es in Bezug auf den Strafvollzug nicht ausreichend, weil der gehobene Dienst ebenfalls einen Beförderungsstau wie der mittlere Dienst hat. Den hätten Sie mit einbeziehen müssen.
Drittens bleiben bei Ihnen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger völlig außen vor. Das ist unfair. Unser Haushaltsbegleitantrag hat den Mut zu sagen, wir wollen einen Beförderungsstau auch in diesem Zweig der Justiz auflösen.
Ich wette mit Ihnen, bei der nächsten Haushaltsdebatte werden Sie einen Antrag stellen, dass auch bei den Rechtspflegern Höhergruppierungen stattfinden. Ich sage Ihnen, es ist wie bei dem Märchen mit dem Hasen und dem Igel, wo Sie hinrennen, sind wir schon da.
Ich komme zum Strafvollzug. Herr Minister Bamberger, da fällt mein Urteil sehr durchwachsen aus. Ich kann das jetzt nur kurz darstellen. Ich will kurz die Baustellen aufzählen, bei denen wir finden, dass sie nicht das gebracht haben, was wir von einem Justizminister in diesen fünf Jahren erwarten durften.
Erste Baustelle ist die Arbeitsverwaltung. Die Einnahmenseite in Kapitel 4 unseres Haushaltstitels der Justiz verharrt auf einem enttäuschend niedrigen Niveau. Seit Längerem diskutieren wir, wie man den Kostendeckungsgrad im Strafvollzug erhöhen könne. Die Erfolge sind bescheiden. Die Rechnungsergebnisse sind sowohl was 2007, 2008 oder auch 2009 angeht, sehr niedrig.
Im Haushalt haben Sie den neuen Ansatz vorsichtshalber schon nach unten gefahren. Dafür haben Sie den Ansatz für die Neustrukturierung der Arbeitsverwaltung verdoppelt. Ergebnisse sehe ich bisher keine. Machen Sie sich bitte an die Arbeit. Wie es im Moment ist, ist es absolut unbefriedigend. Wir brauchen und wollen Ergebnisse.
Die zweite Baustelle ist die Sicherungsverwahrung. Bei der Sicherungsverwahrung sind wir uns einig, dass der derzeitige Vollzug in Rheinland-Pfalz verfassungsmäßigen Vorgaben nur ansatzweise gerecht wird. Seit Jahren
wälzen Sie Pläne, wie es richtig gemacht werden soll. Erst war geplant, in Wittlich, in der dort neu gebauten Anstalt, die Sicherungsverwahrten unterzubringen.
Mitarbeiter wurden geschult. Geld wurde ausgegeben. Dann, los, rasch, rasch, neue Devise, jetzt wird in Diez ein eigenes Gebäude gebaut. Im Juni haben Sie im Rechtsausschuss dazu gesagt, man will jetzt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Seit Jahren schleppen Sie dieses Thema mit sich herum. Ergebnisse sehe ich keine. Es ist allerhöchste Zeit, dass Sie ein schlüssiges Konzept auf den Tisch legen.
Andere haben es gelöst, Herr Hartloff.
Ich rede jetzt hier. Wie es der Ministerpräsident gestern gesagt hat, wer am Mikrofon steht, der hat die Macht.
Die vierte Baustelle ist der Behandlungsvollzug. Das will ich nur kurz streifen, weil die Zeit massiv voranschreitet. Sie sehen zwölfeinhalb Stellen für Behandlungsvollzug in den Fachdiensten vor, die aber nur besetzt werden dürfen, wenn gleichzeitig im allgemeinen Vollzugsdienst wieder gekürzt wird. Wir halten es für unfair, verschiedene Bereiche des Strafvollzuges gegeneinander auszuspielen. Es liegt im Übrigen nicht im Sicherheitsinteresse der Bevölkerung, dass beim allgemeinen Vollzugsdienst, den wir gerade erst aufgestockt haben, schon wieder gekürzt wird.
Die fünfte Baustelle ist das Übergangsmanagement. Was ich da sehe, ist für mich ein veritabler Skandal. Im laufenden Doppelhaushalt hat dieses Parlament hierfür 30.000 Euro bewilligt.
Ein bisschen darf ich noch.
Wir hatten seinerzeit sogar 50.000 Euro für notwendig erachtet. Was hören wir jetzt? Sie haben bis Ende August gerade einmal 1.000 Euro aus diesem Etattitel ausgegeben. Das ist ein Skandal. Sie können sich auf eines verlassen: Wenn die CDU hier regiert, dann wird das Thema „Übergangsmanagement“ eine ganz große Rolle spielen. Wir werden das entsprechend zu einem Megathema der Justizpolitik dieses Landes machen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Herr Minister, Ihr Haushalt wird an mehreren Stellen den Anforderungen nicht gerecht, die für eine gut funktionierende Justiz einschließlich Strafvollzug unabdingbar sind. Wir können dem Justizhaushalt nicht zustimmen.
Lassen Sie mich schließen mit einem aufrichtigen Dank, einem Dank an alle Angehörigen der Justiz, ob Ministerium, Gerichte, Fachgerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, Bewährungshilfe, Gerichtsvollzieher und Strafvollzug. Sie machen eine fantastische Arbeit in diesem Land. Wir werden Sie dabei weiter unterstützen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Meine Kurzintervention bezieht sich auf den Kollegen Hoch, auch wenn es schon ein bisschen länger her ist, dass er gesprochen hat.
Zum einen: Mitnichten habe ich hier behauptet, Herr Bartz sei unqualifiziert – um Gottes willen. Sie haben nicht zugehört. Ich habe nur gesagt: Der Minister braucht eine Verwendung für ihn, und die hat er im Moment nicht. Wenn er sie findet, kostet das einen Haufen Geld.
Aber warum ich hauptsächlich hier stehe, hat einen ganz anderen Grund, Herr Hoch. Sie haben vorhin, wenn ich es richtig gehört habe – wenn nicht, dann korrigieren Sie mich –, behauptet, es gebe 105 Beförderungen im Strafvollzug. Das stimmt nicht. Ich habe hier Ihren eigenen Antrag in der Hand: 50 Beförderungen im Bereich von A 8, 20 Beförderungen bei A 9 und fünf bei A 9 mit Amtszulage, das macht zusammen wie viel? 75, keine 105. Das will ich noch klarstellen. – Danke.
Herr Minister, Sie sprachen eben davon, nach Abschluss der Baufachlichen Prüfung würde der endgültige Bewilligungsbescheid zeitnah ergehen. Wann versprechen Sie uns denn, dass die Baufachliche Prüfung abgeschlossen ist?
Herr Minister, da es drei Jahre lang nicht möglich war, die Baufachliche Prüfung durchzuführen, möchte ich wissen, was dafür noch fehlt und wer das beizubringen hat.
Herr Staatssekretär, ist eine Formulierung, dass da nichts Neues zu erwarten wäre, ein pauschales Werturteil, oder ist es das nicht?
Herr Staatssekretär,
widersprechen Sie der Auffassung, dass es dem Rechnungshof gegenüber eine Respektlosigkeit darstellt, wenn man das Ergebnis des Berichts vorwegnimmt, bevor der Rechnungshof selbst in der Lage ist, der Öffentlichkeit die Ergebnisse seiner Arbeit zu präsentieren?
Das mache ich gerne, Herr Staatssekretär. Widersprechen Sie der Auffassung
jetzt warte ich einmal, bis alle Interventionen hier abgeschlossen sind –, dass es eine Respektlosigkeit dem Rechnungshof gegenüber darstellt, eine Bewertung dessen Arbeitsergebnisse vorzunehmen, bevor der Rechnungshof selbst überhaupt in der Lage ist und Gelegenheit hatte, die Ergebnisse seiner Arbeit der Öffentlichkeit und dem Landtag als seinem Auftraggeber bekannt zu geben?
Herr Staatssekretär, wenn Sie es als durchaus normal und nicht ungewöhnlich beschreiben, dass der Herr Ministerpräsident in pauschaler Form schon vor der Veröffentlichung des Berichts den Rechnungshofbericht kommentiert, können Sie sich an andere Vorgänge erinnern, bei denen er das auch schon in der Vergangenheit getan hat?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der heute zur
Schlussabstimmung ansteht, ist in der 89. Sitzung des Landtags am 26.05. ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat in seiner 39. Sitzung über den Gesetzentwurf beraten.
Da eine Aussprache weder beim letzten Mal noch dieses Mal stattfindet, darf ich vielleicht einmal kurz darstellen, worum es geht. Das Arbeitsgericht Koblenz unterhält in Neuwied auswärtige Kammern, sozusagen eine Art selbstständige Zweigstelle, die zum Ende des Jahres aufgelöst werden soll. Das heißt, diese Kammern kehren in das Arbeitsgericht Koblenz zurück. Die Begründung der Landesregierung für diese Änderung ist zum einen, dass die derzeitige Unterbringung unbefriedigend sei und die räumlichen Verhältnisse mehr als schlecht seien.
In Koblenz entsteht das Justizzentrum, das bald fertiggestellt sein wird, und dort besteht genügend Platz, um sämtliche Kammern des Arbeitsgerichts Koblenz, inklusive der auswärtigen Kammern, aufzunehmen. Angesichts der geringen räumlichen Entfernung zwischen Neuwied und Koblenz – 17 Kilometer sollen es sein – seien negative Auswirkungen für die Bevölkerung nicht zu erwarten.
Hinzuzufügen ist noch zur Beurteilung, zwar mögen in Neuwied die Kammern geschlossen werden, aber die Sprechtage, die das Arbeitsgericht Koblenz in Sinzig, in Betzdorf und in Hachenburg hat, bleiben erhalten, sodass für eine wohnortnahe Versorgung auch bei der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bereich Koblenz weiterhin Sorge getragen ist. Das war auch mit ein Grund für den Ausschuss, letztlich einstimmig zu entscheiden, dem Landtag den Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen.
Vielen Dank.
Vor dem Hintergrund der am 6. Mai 2010 beim Untersuchungsausschuss „Nürburgring GmbH“ eingegangenen Akten fragen wir die Landesregierung:
1. Ist es im Dezember 2009 zu einem Treffen mit Bezug zum Projekt „Nürburgring 2009“ zwischen dem ehemaligen Minister der Finanzen, Prof. Dr. Ingolf Deubel, und Staatsminister Dr. Heinz-Georg Bamberger gekommen?
2. Wenn ja: Wurden im Rahmen dieses Treffens Unterlagen übergeben?
3. Wenn ja: Welchen Inhalt hatten diese?
4. Hat Staatsminister Dr. Bamberger diese Unterlagen auch dem Untersuchungsausschuss 15/2 zur Verfügung gestellt?
Herr Minister, ist Ihnen der Aktenbeiziehungsbeschluss des Untersuchungsausschusses vom 16.09.2009 bekannt?
Nach dem Aktenbeiziehungsbeschluss vom 16.09.2009 war auch das Justizministerium verpflichtet, sämtliche im
Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehenden Akten vorzulegen.
Sie sagten vorhin, Sie hätten die Unterlagen an Ihre Strafrechtsabteilung weitergegeben, die das dann auch an die Generalstaatsanwaltschaft weiterleitete. Also sind es Akten des Justizministeriums geworden.
Verneinen Sie eine Pflicht der Strafrechtsabteilung und letztlich damit auch von Ihnen, die Akten, die eingingen, daraufhin zu überprüfen, ob sie auch Relevanz für den Untersuchungsausschuss hätten? Es muss Ihnen doch bekannt gewesen sein, dass diese Unterlagen Bezug zum Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses „Nürburgring GmbH“ hatten.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf, der zur Beschlussfassung und endgültigen Beratung ansteht, hat die Landesregierung am 13. April 2010 in den Landtag eingebracht. Gegen- stand dieses Gesetzes ist die Konzentration aller Streitverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz beim Verwaltungsgericht in Trier, also landesweit für alle Verwaltungsgerichte.
Die Begründung der Landesregierung ist, dass es in diesen Verfahren über die Jahre einen ganz erheblichen Rückgang gegeben hat. Was ehemals 12.000 Verfahren im Jahr an Neueingängen waren, sind jetzt gerade noch einmal gut 500. Zur Abwicklung dieser Verfahren ist erhebliches Spezialwissen notwendig, und genau das legt eine Konzentration an einem Gerichtsstandort von unseren vier Verwaltungsgerichten nahe.
Solche Konzentrationen gibt es auch in anderen Sachbereichen. Ich nenne nur die Disziplinarrechtsstreitigkeiten, die auch in Trier zentral verhandelt werden. Die Streitigkeiten über die Vergabe von Studienplätzen werden in Mainz verhandelt.
Die Landesregierung erwartet sich von dem Gesetz eine Sicherung des Gerichtsstandorts in Trier; denn das muss man auch dazusagen, das Verwaltungsgericht in Trier ist von dem Rückgang der Verwaltungsstreitverfahren in den letzten Jahren insgesamt besonders betroffen gewesen.
Der Landtag hat in seiner 87. Sitzung am 28. April 2010 den Gesetzentwurf ohne Aussprache zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Der hat gestern in seiner 38. Sitzung das Gesetz beraten und einstimmig diesem Parlament zur Annahme empfohlen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über eines sind wir uns hier im Haus einig – das hat schon die erste Beratung gezeigt –, der Rechtsstatus von Betroffenen, also solcher Personen, gegen die sich der Untersuchungsauftrag eines Untersuchungsausschusses richtet, ist, so wie er derzeit im Untersuchungsausschussgesetz geregelt ist, unbefriedigend.
Dass Minister, Exminister, aber auch Fahrer und Sekretärinnen im Landesdienst umfassend aussagen müssen, selbst wenn sich eine Untersuchung gegen sie richtet, aber hoch dotierte Manager von landeseigenen Gesell
schaften, wie zum Beispiel der Nürburgring GmbH, das nicht tun müssen, ist unlogisch.
Gerade der laufende Untersuchungsausschuss zum Thema „Nürburgring GmbH“ zeigt überdeutlich die Konsequenzen; denn dass die Herren Lippelt und Kafitz ihre Aussage verweigern, führt zu einer massiven Beeinträchtigung unserer Ausschussarbeit.
Spitzenmanager des Rings, an die wir viele, wirklich viele Fragen zu richten hätten, stehen uns als Zeugen nicht zur Verfügung. Also ist es konsequent, wenn wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, sagen, dieses umfassende Aussageverweigerungsrecht für die Geschäftsführer solcher Gesellschaften muss weg.
Jetzt entnehme ich den Medien, dass die SPD-Kollegen unser Gesetz wegen einer angeblich unzulässigen Rückwirkung ablehnen.
Dazu drei Punkte:
1. Mit einer echten Rückwirkung haben wir es schon einmal gar nicht zu tun;
denn dieses Gesetz tritt jetzt in Kraft und gilt für die weitere Zeit der Ausschussberatungen.
2. Es wird nur Verfahrensrecht geändert. Es ist bekannt – das müsste auch Ihnen bekannt sein, Kollege Pörksen –, beim Verfahrensrecht sind die Anforderungen an solche Änderungen, auch mit einer gewissen Rückwirkung – einer unechten Rückwirkung, wie man das fachtechnisch exakt nennt – sowieso niedriger als bei materiellem Recht. Das ist verfassungsrechtlich mehrfach entschieden.
3. Es gibt – das scheint mir wichtig, auch hier heute noch einmal zu erwähnen; ich habe es schon einmal getan – eine ausführliche Abwägung des Wissenschaftlichen Dienstes, was denn überwiegt.
Sonst glauben Sie doch auch immer dem Wissenschaftlichen Dienst.
Ist das Interesse des Ausschusses an Aufklärung wichtiger, oder ist das Interesse der Betroffenen wichtiger, dass alles so bleibt, wie es die ganze Zeit war, das heißt, dass sie die Aussage verweigern können, ohne dafür irgendeine Begründung geben zu müssen?
Ergebnis des Wissenschaftlichen Dienstes: Die Abschaffung des umfassenden Aussageverweigerungsrechts ist gut vertretbar. – Unsere Meinung ist das auch, weil die Beeinträchtigung dieser Ausschussarbeit massiv ist, wie wir tagtäglich, also in 16 Sitzungen jetzt gespürt haben, und andererseits die Folgen der Gesetzesänderung für die Betroffenen nicht erheblich sind; denn sie fallen nicht der Rechtlosigkeit anheim, wie ganz gern suggeriert wird;
denn wenn ihnen strafrechtliche Verfolgung droht – das wissen Sie selbst, Herr Pörksen –, können sie immer noch das Zeugnis verweigern, wie jeder andere Zeuge auch. Aber sie müssen es begründen.
Wenn ihnen keine strafrechtliche Verfolgung droht, dann müssen sie aussagen. Wenn das käme, dann wären wir in unseren Ausschussberatungen, in unseren Möglichkeiten, diese Vorgänge um den Nürburgring aufzuklären, deutlich weiter.
Wenn Sie von der SPD das jetzt ablehnen, dann berauben Sie – anders kann man es nicht sagen – den Ausschuss wesentlicher Erkenntnismöglichkeiten. Dann frage ich Sie: Wie sollen wir denn dann in dem Untersuchungsausschuss unserem Auftrag, den dieses Parlament erteilt hat, überhaupt richtig gerecht werden?
Also da bleibt einem doch nichts anderes, als den Verdacht zu äußern, dass Sie an wirklicher Aufklärung der Vorgänge am Nürburgring
nicht richtig ernsthaft interessiert sind.
Nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ haben Sie sich jetzt dafür ausgesprochen, den Betroffenheitsstatus komplett abzuschaffen, aber – der Haken steckt natürlich im Kleingedruckten – erst ab der nächsten Landtagsperiode.
Das heißt also, für diesen Ausschuss greift das nicht mehr.
Wir waren dazu gesprächsbereit – ich darf das noch einmal erwähnen –, aber nicht ohne Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts mit sofortiger Wirkung.
Auf dieses Angebot unseres Fraktionsvorsitzenden an Ihren Fraktionsvorsitzenden haben wir nichts mehr gehört.
Eigenartig. Das muss jeder für sich dann würdigen.
Wenn Sie also das, was wir hier vorschlagen, jetzt nicht mittragen, dann bleibt der Verdacht eines gebremsten Aufklärungswillens an Ihnen hängen.
Ein Spiel auf Zeit nützt hier nichts, sondern wir brauchen dieses Gesetz hier, und wir brauchen es jetzt. Deswegen besinnen Sie sich bitte noch einmal eines anderen.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident! Eigentlich würde ich gern eine Langintervention und nicht nur eine Kurzintervention machen; so viel ist bei dem, was mein Vorredner gesagt hat, richtigzustellen.
Ich möchte nur auf drei Punkte eingehen. Ich habe heute nichts anderes gesagt als gestern. Ich habe gesagt, dass wir Gesprächsbereitschaft signalisiert haben, von Ihnen aber nichts kam. Sie waren in der Bringschuld, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unserem Vorschlag entsprochen hat.
Ja, unser Angebot war glasklar: Abschaffung des Betroffenenstatus. – Darüber lässt sich diskutieren, wenn gleichzeitig das Aussageverweigerungsrecht mit sofortiger Wirkung abgeschafft wird. Dies war das glasklare Angebot des Kollegen Baldauf, und darauf ist Herr Hartloff bis heute nicht eingegangen.
Ich komme zu meinem zweiten Punkt. Sie haben soeben von gutem parlamentarischem Brauch gesprochen: Parlamentsrecht ändern wir immer nur für die nächste Legislaturperiode. – Lieber Herr Hoch, wie war das denn mit der Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes im Zusammenhang mit dem Anwesenheitsrecht von Mitarbeitern bei vertraulichen Sitzungen? Wann haben wir das geändert?
Wann haben wir das geändert? Zu welchem Zeitpunkt haben wir das geändert? – Wir haben es im laufenden Ausschuss geändert, mit sofortiger Wirkung. Nichts anderes schlagen wir in diesem Zusammenhang vor.
Von daher sind Ihre Argumente an den Haaren herbeigezogen. Sie wollen einfach nicht dem Ausschuss die Möglichkeit geben, die er braucht. Das geht mit Ihnen
heim. Die Menschen oben hören das, und die Menschen draußen werden es hören.
Es tut mir leid, das bleibt an Ihnen hängen.
Danke.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kontrolle der Regierung ist bekanntermaßen eine der zentralen Aufgaben der Opposition im Landtag. Das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist eines der vornehmsten Rechte bei der Ausübung dieser Kontrollfunktion. Untersuchungsausschüsse sind ein scharfes Schwert, und sie werden immer dann zum Einsatz gebracht, wenn die Opposition im Parlament das Gefühl hat, sie kommt anders nicht mehr weiter.
Aber jede Klinge eines Schwertes ist immer nur so scharf wie die Mittel, die der Opposition oder dem Parlament insgesamt zur Verfügung stehen, um dieses Aufklärungsbegehren umzusetzen.
Deswegen ist es gut begründet, dass in Untersuchungsausschüssen die gleichen Beweiserhebungsrechte bestehen wie im Strafprozess; denn noch mehr als dort haben wir es selten beim Untersuchungsausschuss mit „geständigen Angeklagten“ zu tun.
Umso wichtiger ist vor diesem Hintergrund, was einem an Beweismitteln zur Verfügung steht: Da gibt es zum einen die Regierungsakten, die sehr wichtig sind, aber es gibt auch die Zeugen. Die Zeugen sind deshalb besonders wichtig, weil sie zum einen einer Aussagepflicht unterliegen, und zum zweiten, wenn sie aussagen, auch einer Wahrheitspflicht.
Allerdings gibt es auch Zeugen, die sich in einer besonderen Lage befinden, wenn sie nämlich in der Gefahr stehen, durch ihre Aussage selbst einen Nachteil zu erleiden, beispielsweise ein Amt zu verlieren. Unser Untersuchungsausschussgesetz, wie wir es anwenden, nimmt darauf entsprechend Rücksicht. Dies tun beileibe nicht alle Untersuchungsausschussgesetze im Bund und in den Bundesländern, aber das rheinland-pfälzische Gesetz tut es; denn wir kennen in diesem Parlament – das ist auch bekannt – den sogenannten Betroffenenstatus. Derjenige, gegen den sich die Untersuchung richtet, muss nicht als Zeuge aussagen. Dies ist – um es noch einmal klar zu sagen – ein Privileg; denn andere Zeugen, die wir vorladen und verhören, dürfen die Aussage nur verweigern, wenn ihnen strafrechtliche Verfolgung droht.
Aus gutem Grund gilt das Privileg, als Betroffener nicht aussagen zu müssen, aber natürlich nicht für die Angehörigen der Landesregierung; denn dann wäre der Untersuchungsausschuss auch gar nicht weiter notwendig, wenn gerade diejenigen, gegen die sich unsere Kontrollaufgabe richtet, sich der Aussage entziehen könnten. Dies gilt nicht nur für die Landesregierung, sondern nach unserem Gesetz auch für alle anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
Ich komme nun zum springenden Punkt. Die Aussagepflicht, die ich soeben beschrieben habe, gilt nur für die Regierung und die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber für Mitglieder privatrechtlicher Organisationen, und zwar selbst dann nicht, wenn hinter diesen Organisationen das Land, also letzten Endes wieder der Staat, steht. Dies ist in gewisser Weise unlogisch, und das leuchtet auch unmittelbar ein.
Ein Minister, aber auch sein Fahrer und seine Sekretärin müssen aussagen, der Angehörige eines Führungsorgans einer landeseigenen Gesellschaft aber, ein Geschäftsführer, muss es nicht, obwohl der Geschäftsführer einer landeseigenen Gesellschaft – dies ist eine Binsenweisheit – sicherlich über ein Mehrfaches an Einflussmöglichkeiten und Gestaltungsaufgaben und an Verantwortung verfügt als die Sekretärin oder der Fahrer eines Ministers.
Diese Situation, wie wir sie derzeit haben, schwächt natürlich das Untersuchungsinteresse und den Untersuchungsauftrag dieses Parlaments, und dies wird auch beim Untersuchungsausschuss „Nürburgring“ mehr als deutlich. Als dieses Problem auftauchte, als Herr Dr. Kafitz und Herr Lippelt, Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, sich auf den Betroffenenstatus und damit auf ihr umfassendes Aussageverweigerungsrecht berufen haben, haben wir für eine analoge Anwendung der „Regierungsbestimmung“ plädiert. Der Wissenschaftliche Dienst hat dies überprüft und Bedenken angemeldet. Die Mehrheit des Ausschusses hat daraufhin ent
schieden, dass es das Aussageverweigerungsrecht für die Geschäftsführer der Nürburgring GmbH in umfassender Weise gibt.
Wir haben das hingenommen. Wir hätten es auch gerichtlich klären lassen können, aber wir haben es hingenommen, erkennen jedoch den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf darin. Um diesen Handlungsbedarf umzusetzen, um ein Gesetz zu erlassen, das diese Lücke schließt, war es uns ein großes Anliegen, den Wissenschaftlichen Dienst ein weiteres Mal einzubinden. Das Ergebnis liegt allen Fraktionen vor. Das Gutachten besagt ganz klar, eine Gesetzesänderung, die den Untersuchungsbetroffenen das umfassende Aussageverweigerungsrecht nimmt, wenn sie Leitungsorgane eines landeseigenen Unternehmens sind, ist zulässig, ist möglich.
Ich füge hinzu, für uns ist ein solches Gesetz nicht nur zulässig, nicht nur möglich, sondern auch unbedingt nötig. Ich gehe in diesem Fall von einer breiten Zustimmung in diesem Haus zu diesem Gesetzesvorschlag aus; denn wer dagegen wäre, das Gesetz so zu ändern, der muss sich fragen lassen, wie ernst es ihm mit dem Aufklärungsinteresse des Parlaments ist.
Ich habe die Frage in den Raum gestellt. Das ist auch in Ordnung. Wir alle müssen uns fragen, wie wichtig uns das Aufklärungsinteresse des Parlaments ist.
Sie sind jetzt herzlich eingeladen, sich dazu zu äußern.
Vielen Dank.
Zunächst. Er ist der Einzige, der spricht.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf daran erinnern, dieser Gesetzentwurf, über den eine Aussprache nicht stattfindet, ermöglicht die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission aller Bundesländer zwecks Überprüfung der Einhaltung der UNFolterkonvention in Einrichtungen der Länder, in denen Freiheitsentzug stattfindet.
Den am 26. Februar 2010 in das Parlament eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung hat dieses Parlament in seiner 85. Sitzung am 17. März 2010 dem Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen, die gestern stattgefunden hat.
In seiner 37. Sitzung am 27. April 2010 hat der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme durch das Parlament.
Wichtig ist vielleicht auch noch zu erwähnen, dass der Herr Minister der Justiz zugesagt hat, dass über das Verwaltungsabkommen, das noch zur Durchführung geschlossen werden muss, im Rechtsausschuss berichtet werden wird und dann auch die Details der Umsetzung dargestellt werden.
So weit mein Bericht, vielen Dank.
Herr Minister, der Landrat des Landkreises Bad Neuenahr-Ahrweiler hat im Untersuchungsausschuss ausgesagt, er hätte sich nachhaltig für die Einstellung eines Baucontrollers in der GmbH eingesetzt, er wäre aber mit diesem Wunsch, diesem Vorschlag, gegen eine Wand gelaufen.
Wissen Sie davon, und wie beurteilen Sie das?
Vielen Dank! Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn man über ein Thema zu lange redet, kann dies auch eine Art von Folter sein. Deswegen möchte ich mich kurz fassen.
Ich habe gesagt, ich rede kurz.
Ich weiß nicht, welchen Zusammenhang Sie dabei herstellen, Herr Ministerpräsident. Lassen Sie mich doch einfach kurz und knapp über dieses Thema reden.
Man kann sich mit Fug und Recht fragen: Was hat Folter mit unserem Land zu tun?
Herr Kollege Klöckner hat schon darauf hingewiesen, dies ist eigentlich eher ein Thema für weiter entfernt liegende Staaten. Die Dinge, die sich bei uns abspielen, sind doch eher von untergeordneter Bedeutung.
Aber wir sind völlig einer Meinung in diesem Haus: Es ist wichtig, dass es dieses internationale Übereinkommen zum Thema „Folter“ gibt. Die Bekämpfung und Ächtung von Folter ist ein weltumspannender Auftrag, dem alle Staaten nachkommen müssen. Deswegen war es auch richtig, dass die UN dieses Abkommen angestoßen hat, und es war genauso richtig, dass ihm Deutschland beigetreten ist. Weiterhin war es richtig, dass Deutschland auch dem Zusatzabkommen beigetreten ist, mit dem in jedem Land eine Einrichtung geschaffen werden muss, die unabhängig ist und überprüft, ob Foltervorwürfe berechtigt sind oder nicht und ob Dinge verbessert werden müssen oder nicht.
Deswegen ist auch klar, dass die Länder, die hauptsächlich davon betroffen sind, dafür zuständig sind, einen entsprechenden Umsetzungsmechanismus zu schaffen. Genau darum geht es in dem Gesetzentwurf.
Ich finde auch den Ansatz der Länder sehr vernünftig zu sagen, nicht jeder Staat kocht sein eigenes Süppchen, sondern wir errichten über einen Staatsvertrag eine gemeinsame Einrichtung. Dies unterstützen wir.
Es ist aus unserer Sicht auch richtig, diese Institution an eine Einrichtung wie die Kriminologische Zentralstelle anzubinden, die es schon gibt und die sachnah ist. Die Regelungen dazu enthält der Staatsvertrag. Deswegen ist dies inhaltlich in keiner Weise zu kritisieren. Im Gegenteil, der deutsche Staat, das Land Rheinland-Pfalz übernimmt damit auch international eine Vorbildfunktion, um andere Staaten, die momentan noch ein Problem mit der Folter haben, dazu zu bewegen, Folter ebenfalls zu ächten und auszumerzen.
Man kann sich mit Fug und Recht fragen, ob 200.000 Euro, von denen ebenfalls im Gesetzentwurf die Rede ist, für diese Kommission, die geschaffen werden soll, notwendig sind. Dass davon auf Rheinland-Pfalz nur 10.000 Euro entfallen, macht die Sache nicht unbedingt besser. Aber dies ist eine Angelegenheit, die die Verwaltungen und die Regierungen im Vollzug überprüfen müssen. Wir finden den Staatsvertrag inhaltlich in Ordnung, wir finden das Zustimmungsgesetz in Ordnung und werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie sprachen eben davon, es gäbe in der Einschätzung keine Unterschiede zwischen der Leitung des LUA und des Ministeriums. In der Frage von Frau Kollegin Schäfer war aber auch nach der Einschätzung des Personals gefragt worden.
Können Sie das bitte auch noch beantworten?
Frau Ministerin, Sie sprachen eben von 21 Stellen, die im Februar von Ihnen versprochen worden waren. Wo genau sind sie geschaffen worden, und sind sie alle besetzt?
Es ist ja leider nur eine Fragestunde, auf den letzten Satz wäre einiges zu sagen.
Aber meine Frage an die Frau Ministerin ist: Wie kommt es aus Ihrer Sicht, dass der Präsident des Landesuntersuchungsamtes nach außen den Eindruck erweckt, zu den Problemen öffentlich eisern zu schweigen, und in der Presse der Eindruck bei den Pressemitarbeitern entsteht, man habe ihm seitens des Ministeriums einen Maulkorb verpasst?
Herr Minister, wie war denn die bisherige Rechtslage, bevor dieses Abkommen geschlossen wurde?
Herr Minister, darf ich Ihre Antwort auf meine vorherige Frage so verstehen, dass Sie sagen, der jetzige Rechtszustand ist schlechter als der, der vorher geherrscht hat?
Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, Sie halten das jetzige Abkommen für schlechter, weil es Dinge festschreibe, die mit unseren datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht übereinstimmen. Wie war denn bitte schön der Rechtszustand vorher? Können Sie uns das ein bisschen näher erläutern?
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Es sei mir noch einmal erlaubt, auf die Ausführungen von Herrn Innenminister Bruch und Herrn Staatsminister Bamberger einzugehen.
Ich könnte mich kurz fassen und sagen, alles, was Herr Kollege Mertin ausgeführt hat, ist richtig. Niemand hat davon gesprochen, dass an einen Privatmann, an eine private Gesellschaft Informationen weitergegeben werden sollten. Es ging lediglich um die Frage: Konnten Sie als Landesregierung in das Bundeszentralregister hineinschauen, ja oder nein?
Sie haben ausgeführt, dass dies nicht möglich sei; aber die Vorschriften sind doch eindeutig, Herr Staatsminister Dr. Bamberger. Sie haben es auch zitiert: Die obersten Bundes- und Landesbehörden dürfen hineinschauen. Anders als bei allen anderen, die im Katalog des § 41 des Bundeszentralregistergesetzes aufgeführt sind, ist keine weitere Beschränkung der Zweckbestimmung gegeben: Nr. 8: Den Gnadenbehörden ist es erlaubt für Gnadensachen. – Nr. 4: Den Finanzbehörden ist es erlaubt für die Verfolgung von Straftaten, die in ihre Zuständigkeit gehören. – Bei den obersten Landes- und Bundesbehörden gibt es keine Einschränkungen. Es heißt nur, wie Sie richtig zitiert haben, dass der Zweck angegeben werden muss, für den die Einsichtnahme verlangt wird.
Herr Kollege Eymael hat dazu vorhin deutliche Worte gefunden. Sind denn die vielen Millionen, um die es
ging, kein berechtigter Zweck, hineinzuschauen? – Ich meine schon. Im Interesse des Steuerzahlers war es ohne Weiteres zulässig, Einblick zu nehmen. Was man hinterher damit anfängt, steht auf einem anderen Blatt.
Herr Staatsminister Bamberger, ich komme nun zu Ihren Ausführungen zu einem Vermerk des Datenschutzbeauftragten. Wir haben uns gerade noch einmal auf die Schnelle schlau gemacht: Nirgendwo in der Kommentarliteratur wird diese Einschränkung postuliert, von der er gesprochen hat. Nirgendwo steht, es müsse eine Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeingut gegeben sein, damit eine solche Einsichtnahme erlaubt wäre.
Wenn es so wäre, frage ich Sie: Wie verhält es sich, wenn jemand die Verdienstmedaille des Landes bekommt? Wird dann ins Bundeszentralregister geschaut, ja oder nein?
Dabei geht es schließlich um wichtige Güter des Gemeinwesens. Darf in diesem Fall in das Bundeszentralregister geschaut werden oder nicht? Ich muss doch von Ihnen verlangen, dass Stringenz an allen Punkten herrscht und dass Sie immer die gleiche Linie verfolgen und nicht nur nach Kassenlage entscheiden: Dort, wo es Ihnen unpassend ist, darf nicht hineingeschaut werden, weil es angeblich keine Gefahr für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter gäbe. Dort, wo es Ihnen passend erscheint, schauen Sie hinein, ohne sich darum zu scheren. – Wenn schon, müssen Sie logisch und konsequent bleiben, und das vermisse ich bei Ihnen. Deswegen glaube ich, Sie hätten hineinschauen sollen. Sie hätten die Informationen verwerten können, dann wäre uns so mancher Ärger erspart geblieben.
Danke.
Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Reform des Verfahrensrechts der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das FamFG darf ohne Zweifel und ohne Übertreibung als Meilenstein der Rechtspolitik auf Bundesebene bezeichnet werden. Es ist ein Gesetz, zu dem man die Große Koalition – die hat auch wirklich gute Sachen hinterlassen – nur beglückwünschen kann. Damit wurde nämlich für den Bereich der nicht streitigen Gerichtsbarkeit – Herr Kollege Hoch hat schon ein paar Stichworte erwähnt, wie Kindschaftssachen, Vormundschafts- und Betreuungssachen, Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister – eine moderne Gesetzgebung aus einem Guss verabschiedet, nachdem vorher im Grunde nur noch ein Gesetz vorhanden war, das eher Kraut und Rüben entsprach.
Das, was wir heute in der Beratung haben, ist nur ein notwendiger Nachklapp dazu, ein bescheidener zudem. Das häufigste Stichwort in der Gesetzesbegründung – den Kolleginnen und Kollegen, die das gelesen haben, wird das genauso aufgefallen sein – ist „redaktionelle Anpassung“. Dieses Stichwort – ich habe das einmal gezählt – kommt 23-mal in der Gesetzesbegründung vor. Das zeigt uns sehr deutlich, dass wir es mit einem unspektakulären Gesetz zu tun haben, bei dem sich politische Kontroversen in irgendeiner Form weiß Gott nicht aufdrängen.
Es gab einen Punkt – Herr Kollege Hoch hat ihn schon erwähnt –, der allerdings einer vertieften Betrachtung bedurft hat, und das war das Thema „Beschwerdezuständigkeit für das ganze Land beim Oberlandesgericht Zweibrücken“. Die Konzentration im Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht in Zweibrücken muss vor dem Hintergrund hinterfragt werden, dass heutzutage – das ist eine grundlegende Änderung – in dem Beschwerdeverfahren auch die Tatsachenverhältnisse noch einmal überprüft werden können. Das war bisher anders. Das kann natürlich bedeuten, dass Beteiligte des Verfahrens unter Umständen lange Wege zurückzulegen haben, wenn sie sich aus der Eifel oder aus dem Westerwald nach Zweibrücken begeben müssen.
Das haben wir im Ausschuss mit Herrn Staatsminister Dr. Bamberger diskutiert. Den Eindruck, den wir dort gewonnen haben, ist der, dass die Verfahren, bei denen die Verfahrenszuständigkeiten in der zweiten Instanz in Zweibrücken konzentriert sind, Verfahren sind, bei denen nur wenige Beteiligte tatsächlich persönlich angehört werden. Das heißt, das Problem, ob das ein Fall von Bürgerfreundlichkeit oder Bürgerfeindlichkeit ist, stellt sich letztlich nicht.
Herr Minister, anders als bei Ihrer Würdigung des Bundeszentralregistergesetzes vorhin, als Sie wirklich versucht haben, uns etwas vom Pferd zu erzählen, haben wir es hier mit einem Sachverhalt zu tun, bei dem wir Ihren Ausführungen vertrauen und das genauso sehen wie Sie. Vor dem Hintergrund sind wir auch mit diesem Punkt einverstanden. Wir begrüßen das in dem Punkt auch als eine Stärkung unseres kleineren Oberlandesgerichts in Zweibrücken und stimmen dem Gesetz insgesamt zu.
Vielen Dank.
Herr Minister, ich möchte gerne eine Frage zu beiden Komplexen stellen, dem ersten und dem zweiten. Welche Maßnahmen hat das LKA genau unternommen? Hat zum Beispiel auch eine Abfrage des polizeilichen Datenbestandes hinsichtlich der Person, um die es da ging, stattgefunden?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind seit März, seit der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs hier im Plenum acht Monate vergangen – eine überraschend lange Zeit, aber auch eine vernünftige Zeit; denn es ist ein Gesetzentwurf gewesen, der einer sehr vertieften Betrachtung bedurfte.
Es hat uns gefreut, dass sich auch die beiden anderen Fraktionen dieses hohen Hauses sehr intensiv und engagiert mit unserem Entwurf auseinandergesetzt haben. Die FDP hat ebenso die SPD-Fraktion eine Expertenanhörung veranstaltet. Es sind zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes erstellt worden, weswegen also niemand draußen in der Bevölkerung diesem Landtag den Vorwurf machen kann, sich hier nicht intensiv auseinandergesetzt zu haben.
Wo stehen wir heute? – Sie, die SPD-Fraktion, lehnen diesen Gesetzentwurf weiterhin ab.
Das bedauern wir, weil wir genau wissen, es gibt bei Ihnen auch andere Strömungen, die dies durchaus mittragen würden, wenn man sie denn ließe.
Die FDP hat inzwischen einen eigenen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Sache, so mein Verständnis, mit unserem Entwurf weitgehend deckungsgleich ist. Das erfüllt uns mit Freude.
Wir wissen, wie schwer es ist, eine einmal gefundene Position infrage zu stellen und neu zu fassen. Deswegen mein Respekt der FDP-Fraktion gegenüber, dass sie diesen Weg gegangen ist.
Für uns war die Sache einfacher. Für uns ging es nur darum, uns zu vergewissern, dass auf rechtlicher Basis dieser Entwurf, den wir vorgelegt haben, wirklich beanstandungsfrei und verfassungsfest ist. Diesbezüglich fühlen wir uns durch die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes in den Grundlinien bestätigt, weswegen wir diesen Entwurf, so wie er war und eingebracht wurde, auch in der zweiten und dritten Beratung unverändert vorlegen.
Es steht jetzt fest, wir können dieses Gesetz verabschieden. Wir wollen es auch verabschieden, da wir
dieses Gesetz brauchen, um den Schulfrieden in unseren Schulgemeinschaften auch weiterhin zu erhalten.
Niemand draußen darf uns deshalb Intoleranz vorwerfen.
Deutschland, Rheinland-Pfalz bleibt auch mit einem Gesetz gegen das Tragen von Kopftüchern durch Lehrkräfte in unseren Schulen ein tolerantes Land, gerade auch, wenn man das im internationalen Vergleich sieht: Frankreich kennt seit 2004 das totale Kopftuchtrageverbot in den Schulen für Lehrkräfte und Schüler.
Wenn Sie schauen, was sich jetzt gerade in Holland für eine Diskussion abspielt, so hat das dort noch eine ganz andere Dimension, wenn dort diskutiert wird, ob Frauen, die den Ganzkörperschleier, die Burka, tragen, Sozialleistungen vorenthalten werden sollen.
Toleranz, wie wir sie für richtig halten, bedeutet nicht Beliebigkeit. Sie endet dort, wo Handlungsweisen den Eindruck vermitteln, dass sie Grundwerte unserer Verfassung infrage stellen. Das gilt doppelt und dreifach gerade bei Lehrkräften, die für unsere Kinder einen Erziehungsauftrag wahrnehmen und erfüllen und daher eine besondere Vorbildfunktion haben.
Die Schlüsselfrage, mit der wir uns auch schon in der ersten Lesung auseinandergesetzt haben, lautet also: Was bedeutet bzw. was bezeugt das Kopftuch? – Wir halten weiterhin daran fest, dass das Kopftuch aus Sicht der Bevölkerung – auf sie kommt es entscheidend an – Ausdruck eines falschen Verständnisses des Verhältnisses zwischen Mann und Frau ist, Ausdruck einer untergeordneten Stellung der Frau gegenüber dem Mann. Dies ist zwar von Experten bestritten worden, aber es gibt genauso viele Experten – insbesondere solche, die aus dem Bereich der Migration kommen –, die uns in unserer Auffassung bestätigen. Deswegen kann die Bevölkerung, die weithin genau diese Empfindung hat, so falsch nicht liegen. Da das Verfassungsgericht im Jahr 2003 dargelegt hat, dass es auf den Empfängerhorizont, auf das, was in der Bevölkerung gedacht wird, entscheidend ankommt, halten wir dies auch weiterhin für richtig.
Wir maßen uns also keine Deutungshoheit über das Kopftuch an, sondern wir gehen auf das ein, was die Bevölkerung bewegt. Die Bevölkerung sagt, wir sehen in einem Kopftuch ein Dokument dafür, dass die Frau dem Mann untergeordnet ist und dass sie sich nicht frei entfalten kann, wie sie möchte, sondern dass der Mann die Herrschaft über die Frau einnimmt. Damit ist der entscheidende Punkt aus unserer Sicht auch weiterhin gültig, und er ist auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags bestätigt worden.
Für uns ist klar – dies ist von Frau Staatsministerin Ahnen in der ersten Lesung bestritten worden –, es wird diese Probleme wieder erneut geben. Sie können sich darauf verlassen, wo immer Sie als Nächstes eine Lehrerin mit Kopftuch zur Einstellung vorschlagen, wird es
genau dieselben Proteste wie in Worms oder in Speyer geben. Genau dem wollen wir entgegenwirken, genau jetzt, nach achtmonatiger Beratung, wo wir in Ruhe darüber diskutieren können, und nicht erst dann, wenn aufgrund von Protesten die Diskussion erneut losbricht. Wir haben Ihnen unseren Entwurf vorgelegt. Er entspricht der Verfassung. Er wahrt den Schulfrieden, und er hilft damit unserem Bildungswesen. Deshalb bitten wir noch einmal um Ihre Zustimmung.
Danke schön.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass dieses Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten, notwendig ist, haben die Vorredner schon entsprechend bestätigt. Darüber waren wir uns im Hause auch schon bei der ersten Lesung einig.
U-Haft – das wurde auch schon von den Vorrednern betont – ist ein Mittel der Strafverfolgung. Hier greifen – auch das ist nichts Neues – Bundes- und Landeszuständigkeiten ineinander. Der Bundesgesetzgeber – das ist gegenüber der ersten Lesung neu – hat seine Hausaufgaben inzwischen erledigt. Er hat Ende Juli eine Reform der entsprechenden Bestimmungen der Strafprozessordnung verabschiedet und dies auch schon im Gesetzblatt veröffentlicht. Jetzt sind die Länder am Zug, dazu das flankierende Gesetz zur Vollzugsgestaltung der Untersuchungshaft nachzuschieben.
Dafür haben auch wir unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben eine erste Lesung und eine Ausschussberatung durchgeführt. Hier hat sich insgesamt gezeigt – ich glaube, es wurde von den Vorrednern und auch von Ihnen, Herr Minister, schon angesprochen –, dass wir weitgehend im Konsensverfahren sind.
Wir wissen, dass sich der Untersuchungshaftvollzug im Spannungsfeld zwischen einerseits bestmöglicher Sicherung der Strafverfolgung und andererseits den Rechten des einzelnen Betroffenen bewegt. In diesem Zusammenhang ist von den Vorrednern auch schon die Unschuldsvermutung als ein sogar verfassungskräftiges Grundrecht angesprochen worden.
Leider kennt der U-Haft-Vollzug, wie er sich jetzt gestalten wird, für die elektronische Fußfessel keinen Raum. Ich hatte das in der ersten Lesung schon angesprochen. Ein elektronisch überwachter Hausarrest wäre aus unserer Sicht ein vernünftiger Ansatz, U-Haft dort, wo es geeignete Fälle wären, in einer angemesseneren und letztlich vor allen Dingen auch kostengünstigeren Form
zu vollziehen. Dazu wäre aber erst einmal eine Bringschuld auf der Bundesebene gegeben, die bisher nicht eingelöst wurde.
Wir werden auch diese Rechtsentwicklung aufmerksam zu beobachten haben. Es gibt in anderen Ländern schon Ansätze dafür. Für uns ist das aber im Moment noch Zukunftsmusik.
Was den Vollzug der U-Haft in staatlichen Anstalten angeht, so haben wir – Sie haben das auch schon erwähnt – verschiedene Anregungen in das Verfahren in der ersten Lesung und auch im Ausschuss eingebracht. Sie haben die Stichworte wie die Besuchszeiten, die Besucherüberwachung, die Feststellung von Drogenmissbrauch und auch die Verhinderung von Mobilfunk- und Handymissbrauch genannt.
Sie selbst haben im Ausschuss und auch teilweise heute noch einmal gesagt, dass Sie samt und sonders unseren Vorschlägen und Anregungen nicht folgen wollen.
Herr Minister, Ihre Argumente überzeugen uns nach wie vor nicht, umso mehr, als wir zu diesen Anregungen in der Praxis sehr viel Zuspruch erfahren haben. Allerdings – Sie hatten das schon erwähnt – werden uns viele dieser Punkte dann wieder begegnen, wenn wir ein Strafvollzugsgesetz im Hohen Haus verabschieden, das insgesamt den Vollzug von Strafhaft regeln wird. Insofern heben wir uns die Diskussion darüber noch ein Stück weit auf.
Für den Moment ist aus Sicht der CDU-Fraktion festzuhalten, dass die Bedenken, die wir in einzelnen Punkten erheben, nicht so schwer wiegen, dass wir das Gesetz ablehnen müssten. Trotz dieser gewissen Bedenken werden wir diesem Gesetz zustimmen.
Jeder Zustimmung folgt aus oppositioneller Sicht auch immer ein Aber. Der Gesetzeswortlaut ist das eine. Die praktische Umsetzung das andere. In unserem Bundesland gibt es unbestritten auch im U-Haftvollzug einige Defizite. Auf diese haben wir immer wieder im Rechtsausschuss und auch an anderer Stelle hingewiesen. In diesem Zusammenhang nenne ich das Stichwort „JVA Koblenz“.
Herr Minister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden, wie auch beim Jugendstrafvollzug, sehr genau verfolgen müssen, wie sich die Umsetzung dieser neuen gesetzgeberischen Regelung vollziehen wird. Sie haben schon einen neuen Vollzugsplan vorgelegt. Diesen werden wir sorgfältig darauf prüfen, ob er diesen Anforderungen genügen wird.
Wir meinen aber auch, dass genauso aufmerksam betrachtet werden muss, wie weit unsere Anstalten baulich und personell auf die Anforderungen dieses neuen Gesetzes vorbereitet sind; denn wir wollen als CDUFraktion, wie es, glaube ich, die Kollegen auch wollen, einen U-Haftvollzug, der sicher ist. Das erwartet die Öffentlichkeit von uns.
Wir wollen einen U-Haftvollzug, der die Häftlinge nicht mehr belastet, als es unbedingt notwendig ist. Wir wollen – das muss an dieser Stelle auch noch einmal betont
werden – einen U-Haftvollzug, der auch für die Bediensteten in den Anstalten vernünftige und faire Arbeitsbedingungen bietet.