Herbert Jullien
Appearances
14/1
14/3
14/5
14/7
14/9
14/10
14/11
14/12
14/14
14/17
14/18
14/19
14/20
14/21
14/22
14/23
14/25
14/27
14/28
14/29
14/30
14/32
14/34
14/36
14/37
14/39
14/42
14/50
14/52
14/53
14/54
14/57
14/58
14/59
14/62
14/64
14/65
14/67
14/68
14/69
14/74
14/75
14/76
14/82
14/84
14/86
14/87
14/89
14/91
14/93
14/95
14/98
14/100
14/102
14/103
14/104
14/105
Last Statements
Herr Minister, in dem Vorspann dieser Mündlichen Anfrage wird ausgeführt und Bezug auf eine Zeitung genommen, „dass der Rheinsteig kein ‚von Gott oder mittelalterlichen Handelsleuten gewollter, sondern ein von Tourismusstrategen ausgetüftelter’ Wanderweg“ sei. Teilen Sie diese Auffassung? Gilt das auch für die übrigen Wanderwege in Rheinland-Pfalz?
Herr Staatssekretär, gestern war in der „Pirmasenser Zeitung“ zu lesen, dass der Geschäftsführer der Stadiongesellschaft darauf hinweist, dass mit weiteren Kosten zu rechnen ist und dies im Wesentlichen mit – ich zitiere jetzt wörtlich – „temporären Maßnahmen im Bereich der Medientechnik“ begründet wird. Können Sie hier einmal erläutern, was das für temporäre Maßnahmen sind und wie hoch sich in etwa die Kosten diesbezüglich belaufen?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Chancen gibt die Landesregierung dem Eintreten des Ministerpräsidenten für eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und Elementarschäden, nachdem seine bisherigen diesbezüglichen Ankündigungen seit 2002 ergebnislos verlaufen sind?
2. Wie stellt sich die Landesregierung die Lösung der grundlegenden und bisher ungelösten Fragen beispielsweise zum Thema Umfang der Versicherung, zur verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit, zu finanzieller Belastung und Beitragskalkulation, zu Selbstbehalt und Verwaltungsaufwand sowie Risikozonierung und Leistungshöhe vor, angesichts derer die Ministerpräsidentenkonferenz die Angelegenheit seit Frühjahr 2004 nicht mehr weiter verfolgt hat?
3. Warum setzt sich die Landesregierung nicht für den Hochwasserfonds ein, den die HochwasserEnquete-Kommission des Landtags favorisiert hat?
4. Wie lange sollen die betroffenen Menschen hinsichtlich des Schutzes vor Hochwasser- und Elementarschäden noch im Regen stehen gelassen werden?
Herr Staatssekretär, kann nunmehr davon ausgegangen werden, und zwar konkret, dass die Landesregierung die Hochwasserfondslösung nicht mehr weiterverfolgt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die CDUFraktion beantrage ich eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2, Rücktritt des Verwaltungsdirektors des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz betreffend.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Entschließungsantrag der CDUFraktion „Mehr Chancen für Kinder durch die Fördernde Grundschule“ – Drucksache 14/4679 – beantrage ich namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dieser vorgeschrittenen Stunde, allerdings vor vollem Hause, diskutieren wir heute Abend den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mehrwertsteuererhöhung – beschäftigungsfeindlich und sozial ungerecht“. Ich glaube, das muss man auch einmal betonen. Mit dem Kollegen Pörksen haben wir eben schon einen Dialog geführt. Ich glaube, § 46 der Geschäftsordnung des Landtags lässt grüßen.
Meine Damen und Herren, es ist ein Antrag, zu dem ich gleich vorab sage, dass er nicht nur populistisch und reine Effekthascherei ist, sondern auch als ein Stück heuchlerisch bezeichnet werden muss.
Meine Damen und Herren, Herr Mertes, ich glaube, Sie sollten mit dem Beifall etwas zurückhaltender sein; denn man muss schließlich auch einmal fragen, wie sich die derzeitige Haushaltslage im Bund gestaltet, und die Frage genauso stellen und beantworten, wer für diese desolate Haushaltslage verantwortlich zeichnet.
Seit 1998 hat es in Berlin eine rotgrüne Bundesregierung gegeben. Ich glaube, dass die jetzige Haushaltslage, so wie sie sich derzeit gestaltet, doch im Wesentlichen – Herr Mertes – auf diese rotgrüne Bundesregierung zurückzuführen ist.
Herr Kollege Mertes, um das auch zu begründen, muss man schon einmal auf die Haushaltslage eingehen, wie sie sich derzeit gestaltet.
Wir alle hier im Haus wissen, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2005 bei 4 % des Bruttoinlandsprodukts liegt. Der Bundeshaushalt überschreitet die Verfassungsgrenze der Neuverschuldung in diesem Jahr um 35 Milliarden Euro. Genau um diesen Betrag muss die jährliche Deckungslücke des Bundeshaushalts geschlossen werden, um die Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrags zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, auch die Zinslast des Bundes liegt zwischenzeitlich bei 40 Milliarden Euro jährlich, und das bei einem seit langem extrem niedrigen Zinssatz, das heißt, der Bund muss neue Kredite aufnehmen, um die Zinsen für seine Schulden zu finanzieren. Das jährliche strukturelle Haushaltsdefizit liegt bei rund 65 Milliarden Euro.
Diese Verantwortlichkeit und diese Zahl sind natürlich eine Errungenschaft der abgelösten rotgrünen Bundesregierung in Berlin. Diese ist auch verantwortlich für die Haushaltslage so, wie sie nun vorgefunden wird.
Frau Kollegin Thomas, rotgrün: Da war Ihre Partei ein Teil dieses Regierungsbündnisses und ein Teil, wofür sie sich dann auch für diese Haushaltslage zuschreiben lassen müssen.
Wenn wir über die Worte „beschäftigungsfeindlich“ und „sozial ungerecht“ diskutieren, dann sollten wir schon noch einmal die Frage aufwerfen, wovon ein Teil dieser Mehreinnahmen, die – das haben Sie heute Abend nicht in der Deutlichkeit gesagt – erst zum Januar 2007 in Kraft treten – – –
Wenn man Ihren Antrag liest, muss man zu der Auffassung gelangen, bereits zum 1. Januar 2006 tritt diese Mehrwertsteuererhöhung in Kraft.
Frau Kollegin Thomas, mitnichten. Stichtag ist der 1. Januar 2007.
Wenn Sie sagen, dass diese Mehrwertsteuererhöhung beschäftigungsfeindlich ist, dann muss man auch die Frage stellen: Wozu wird dann der Großteil dieser Mehreinnahmen verwendet, wozu werden sie benutzt?
Ob Sie es hören wollen oder nicht: Es ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass zur Senkung der Arbeitslosenversicherung, 2 % insgesamt, wovon 1 % auf den Bereich der Arbeitnehmer entfällt – – –
Es findet immerhin eine Senkung der Lohnnebenkosten statt. Genau damit wird auch begründet, warum diese Mehrwertsteuererhöhung in dieser Phase unumgänglich ist.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir beklagen doch alle in Deutschland, dass es dringend notwendig ist, um wieder mehr Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu schaffen, weshalb eine Senkung der Lohnnebenkosten dringend erforderlich ist. Ich glaube, wir brauchen nicht näher auszuführen, dass wir in Deutschland – – –
Herr Ministerpräsident, also hören Sie, lassen Sie doch einmal Fakten für sich sprechen.
Lassen Sie doch Fakten für sich sprechen, indem wir sagen, die Bruttostundenlöhne sind zu hoch. Das, was dem Arbeitnehmer übrig bleibt, ist zu niedrig. Um dazu einen Beitrag zu leisten, muss die Senkung der Lohnnebenkosten kommen.
Frau Thomas, wenn Sie sagen, die Erhöhung ist sozial ungerecht, dann glaube ich aber auch, hier sagen zu müssen, wo, wie und für wen insbesondere sich diese Erhöhung auswirkt.
Frau Präsidentin, einen letzten Satz noch.
Wir wissen doch alle, dass der begünstigte Mehrwertsteuersatz, der insbesondere für Lebensmittel und Produkte und Bedürfnisse des täglichen Lebens anfällt, doch bei 7 % bleibt und hier keinerlei Erhöhung stattfindet. Also das, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, dass insbesondere Familien, Rentner, Arbeitslose und Studierende von dieser Mehrwertsteuererhöhung betroffen sind, ist nicht zutreffend.
Frau Kollegin Thomas, diese Mehrwertsteuererhöhung ist unumgänglich und zwingend erforderlich, um die dringend notwendige Haushaltskonsolidierung herbeizuführen.
Herr Schnabel, würden Sie einmal aus dem Schreiben von Professor Schoch darlegen, wer die angesprochenen maßgeblichen Teile der Landesregierung waren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im kommunalen Bereich haben seit Anfang der 90er-Jahre die Bestrebungen zur grundlegenden Modernisierung der Kommunalverwaltungen beständig zugenommen, insoweit auch die Entwicklung über das Landesgesetz, über das wir heute diskutieren, nämlich die Einführung der kommunalen Doppik. Nachdem die Innenministerkonferenz im November 2003 die Musterentwürfe für die notwendigen Rechtsvorschriften beider Buchungssysteme für ein neues Gemeindehaushaltsrecht gebilligt hat, kann jetzt auch die Umsetzung in Landesrecht erfolgen.
Die kommunale Doppik wurde in einem gemeinsamen Projekt der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz und des Ministeriums des Innern und für Sport mit Betreuung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erarbeitet und begleitet. Dieser Projektgruppe ist eine Beschlussfassung der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren vorausgegangen; denn die Reform des Gemeindehaushaltsrechts soll in unterschiedlicher Ausgestaltung in allen Bundesländern vollzogen werden. Insoweit hat auch im Juni des Jahres 2005 die Projektgruppe für Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Schlussbericht vorgelegt.
Um diese Reform – ich glaube, hier kann man schon von einem Paradigmenwechsel sprechen, wenn wir von der althergebrachten Kameralistik in diese doppelte Buchführung in Kontenform umstellen und insoweit hier einen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten – voranzubringen, sollten wir alles und nur das eine nicht tun, diesen Gesetzentwurf mit Zeitdruck und auch mit einer gewissen Einstellung hier in den weiteren Beratungen begleiten.
Wir sollten schon darauf achten, dass dieser Gesetzentwurf mit großer Sorgfalt in den einzelnen Beratungen, auch in den Ausschüssen, beraten wird, weil es einfach darum geht, die Kommunen nicht zu überfordern bzw. durch gewisse zeitliche Vorgaben es dahin zu bringen, dass das Gesetz unter einem besagten Zeitdruck zustande kommt.
Meine Damen und Herren, Ziel ist die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und damit auch einhergehend eine Verwaltungsmodernisierung.
Die Haushaltspläne der Kommunen – Herr Innenminister Bruch, das haben Sie auch gesagt – werden eine völlig neue Form erhalten. Die kommunale Doppik orientiert sich zukünftig am kaufmännischen Rechnungswesen, an den allgemeinen Grundsätzen des Handelsrechts und auch des Bilanzsteuerrechts. Das gesamte Vermögen der Kommunen wird bilanziert, entsprechend erfasst und bewertet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist mit Sicherheit kein leichtes Unterfangen, wenn Sie einmal überlegen, was es nicht nur an Zeitaufwand bedeutet, sondern auch welche Vorarbeiten und Bewertungsfragen zu klären sind, wenn die Bewertung des kommunalen Vermögens ordnungsgemäß und nach den Bestimmungen des Handelsrechts zu erfolgen hat.
Die Bilanzierung führt dazu, dass in dieser Bilanz nach Handelsrecht die aktiven und passiven Vermögenswerte auszuweisen und entsprechend zu bilanzieren sind und in Form einer Gegenüberstellung mit dem Ergebnis enden, dass sich dann zwischen aktivem und passivem Vermögen das Eigenkapital der Kommune ergibt.
Es ist, um es in einfachen Worten auszudrücken, die rechnerische Differenz zwischen Aktivvermögen und Verbindlichkeiten das Eigenkapital der Kommunen.
Es hat im Zuge der vorhergehenden Beratung zur Vereinfachung des Gemeindehaushaltsrechts seinerzeit zwei Lösungsmöglichkeiten gegeben: Zum einen die heute diskutierte Einführung eines neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens, und zum anderen die Erweiterung des bisherigen Systems auf der Basis einer erweiterten Kameralistik.
Ich glaube, es ist gut und vor allem eine richtige Entscheidung, dass gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Entscheidung ergangen ist, dass wir uns nunmehr für dieses erstgenannte System dieser doppelten Buchführung in Kontenform entschieden haben.
Es ist vorgesehen, dass die kommunale Doppik in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2007 eingeführt werden soll. Um den Kommunen aber genügend Zeit zur Umstellung zu geben, da die Größen auch innerhalb der einzelnen Verwaltungen bekannterweise sehr differieren, wird den Gebietskörperschaften eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt, sodass die kommunale Doppik auch zum 1. Januar 2008, aber spätestens zum 1. Januar 2009 vor Ort eingeführt werden muss.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber auch einige kritische Anmerkungen zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf machen und insbesondere darauf hinweisen, dass es weiteren Beratungsbedarf allein aus der Tatsache gibt, dass noch bis Ende März 2006 weitere Arbeitstreffen der Projektgruppe stattfinden, die damit beauftragt ist, Leitfäden zur Einführung der kommunalen Doppik zu erarbeiten und fortzuführen.
Was aber auch an dieser Stelle zu erwähnen ist, ist, dass die Kommunen in diese doppelte Buchführung nicht nur sehr viel Zeit, sondern auch bereits sehr viel Geld investiert haben und in dieser Weise die Kommunen allerdings keinen finanziellen Ausgleich und Entschädigung seitens des Landes dafür erhalten.
Herr Ministerpräsident, auch das lassen Sie uns hier als kritische Anmerkung sagen.
Die Kommunen haben nicht nur den organisatorischen, sondern auch den zeitlichen und personellen Aufwand. Sie erhalten aber vom Land diesbezüglich keinen finanziellen Ausgleich. Das müssen Sie einfach in diesem Zusammenhang zur Kenntnis nehmen.
Ich möchte noch auf einen weiteren Bereich hinweisen. Wir finden es gut und begrüßen es, dass die Kommunen nunmehr diese Doppik einführen sollen und auch einführen werden. Aber ich bitte, auch an dieser Stelle darüber nachzudenken, ob es nicht eine sinnvolle Einführung für das Land wäre. Beim Land halten wir weiter an der althergebrachten Kameralistik fest.
Es wäre in der Tat nicht nur überlegenswert und nachdenkenswert, sondern auch eine konsequente Entscheidung, wenn sich das Land zukünftig an diese Vorgaben der Doppik im Rahmen seines Haushalts halten würde.
Herr Ministerpräsident, das ist kein primitives Gerede.
Das Land – das ist eine klare Aussage – wird weiterhin an der Kameralistik festhalten.
Herr Innenminister, ich möchte auch das unterstützen, was Sie gesagt haben: Wir haben bereits gewisse Erfahrungswerte aus den Eigenbetrieben in den Kommunen, die schon seit längerer Zeit die kaufmännische Buchführung praktizieren, wo in diesem Rahmen entsprechend abgerechnet wird.
Ich sage das auch auf Ihre mehrfachen Einwendungen und Zwischenrufe: Was für die Kommunen gut ist, das sollte auch für das Land gut sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da sollte auch einmal für das Land entsprechend nachgedacht werden.
Ich kann nur hoffen und zum Ausdruck bringen, dass mit der Einführung der Doppik keine Vermögensvermehrung der Kommunen stattfindet, was sich auf dem Papier abzeichnet, dass die Kommunen mehr oder weniger auf dem Papier reich gerechnet werden, aber dieses dann ausgewiesene Vermögen der Kommunen in der Realität nicht existiert.
Ich glaube, man kann abschließend sagen, es kann und darf nicht Zweck der doppelten Buchführung sein, dass die Doppik dahin kommt, dass den Kommunen Vermögenswerte zugerechnet und zugeordnet werden, die sie in der Realität nicht besitzen.
Wir werden, da wir heute in erster Beratung diesen Gesetzentwurf diskutieren, die weitere Beratung kritisch und konstruktiv begleiten. Ich kann jetzt schon sagen, dass die CDU auch im Rahmen der weiteren Beratung ihre kritische Einwendungen geltend machen wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung
des Schulgesetzes beantrage ich für die CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung gemäß § 46 der Geschäftsordnung des Landtags.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion beantragt gemäß § 99 der Ge
schäftsordnung des Landtags eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 „Offene Drogenszene in Rheinland-Pfalz“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hält die Landesregierung es mit geltendem Recht für vereinbar, im unmittelbaren Vorfeld einer Bun
destagswahl eine Imagekampagne aus Landesmitteln durchzuführen?
2. Gelten die rechtlichen Einschränkungen für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen nach Auffassung der Landesregierung nur vor Wahlen auf der jeweiligen staatlichen Ebene oder gelten sie generell für Wahlen, die nur oder aber auch im jeweiligen Verantwortungsbereich einer Regierung durchgeführt werden?
3. Welcher genaue zeitliche Abstand zu einer Wahl, an der die Bürgerinnen und Bürger des Landes teilnehmen, sollte nach Auffassung der Landesregierung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingehalten werden?
4. Beabsichtigt die Landesregierung im Winterhalbjahr 2005/2006 eine ähnlich gelagerte Imagekampagne im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen?
Herr Regierungssprecher, am 2. Juni hat der Chef der Staatskanzlei zu einer Mündlichen Anfrage zu dieser Thematik wie folgt geantwortet: Er glaubt und hat begründete Hoffnung, dass durch diese Standortkampagne Investitionen und Investoren auf Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht werden. – Können Sie etwas sagen, inwieweit sich diese begründete Hoffnung schon bestätigt hat, oder leben Sie weiter von dem Prinzip Hoffnung?
Schumacher, Ständiger Vertreter des Chefs der Staatskanzlei:
Ich kann Ihnen von sehr vielen positiven Reaktionen berichten. Wir haben die Standortkampagne ganz gezielt in Medien geschaltet, die sich an Entscheider wenden. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Kampagne beim Pub
likum sehr gut angekommen ist. Etwa die Leser der „Rheinpfalz“ haben ein Motiv zum Motiv des Monats gewählt. Das sehen wir als Zeichen der Akzeptanz.
Ich kann es Ihnen noch einmal zeigen. Es ist dieses schöne Motiv. Wir haben archivarische Preziosen in der Staatskanzlei. Zum Vergleich habe ich ein Motiv mitgebracht, das die letzte CDU-geführte Landesregierung in einer Kampagne verwandt hat. Da heißt es: In Rheinland-Pfalz geht alles den Bach herunter. Das ist unser Motiv: „Unsere Modelle für mehr Lebensfreude.“ Es ist wahrscheinlich verständlich, dass sich die Leser dafür entschieden haben.
Herr Regierungssprecher, ich habe nach Investitionen und möglichen Investoren gefragt. Sie haben von positiven Reaktionen gesprochen. Können Sie diese positiven Reaktionen etwas konkretisieren?
Schumacher, Ständiger Vertreter des Chefs der Staatskanzlei:
Ich kann jetzt keine Namen dazu nennen.
Sie wissen, es wird eine Evaluation dieser Kampagne geben. Wir werden Ihnen diese Fragen alle beantworten können. Die Kampagne ist noch nicht beendet. Sie wird in diesem Monat beendet.
Ich kann das im Einzelnen noch nicht beantworten. Wir werden das gern nachreichen.
Wir haben gerade aus der Wirtschaft sehr viele positive Reaktionen.
Herr Regierungssprecher, Sie haben gerade das Thema oder den Slogan dieser Kampagne genannt „Wir machen’s einfach“. Wäre es nicht sinnvoller vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes, diese Kampagne einfach unter das Motto zu stellen „Wir lassen es einfach“?
Schumacher, Ständiger Vertreter des Chefs der Staatskanzlei:
Herr Abgeordneter, ich glaube, alle Jokes und alle Variationen, die mit diesem Claim möglich sind, sind in den letzten Monaten gemacht worden. Das zeigt gerade die Stärke dieses Claims, dass man ihn verballhornen kann. Das zeigt, dass darüber gesprochen wird. Dass sogar Sie Ihre Witze darüber machen, zeigt, wie kreativ und gelungen dieser Spot ist.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass es Kommunen gibt, die Beschlüsse gefasst haben, den RheinlandPfalz-Tag nur noch alle zwei Jahre zu besuchen? Wäre das auch eine Überlegung für die Landesregierung im Hinblick auf anstehende Veränderungen des RheinlandPfalz-Tags?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ramsauer, ich finde es schon ein starkes Stück, sich als Vertreter einer Partei hinzustellen, die Backen aufzublasen und die Wahrheit zu verschweigen, dass Ihre Partei doch Deutschland in den finanziellen Ruin getrieben hat.
Sie sind doch verantwortlich für den Bankrott Deutschlands.
Herr Ramsauer, wenn Ihnen sonst nichts mehr einfällt, will ich Ihnen die Ausgangssituation und die -lage in Deutschland schildern. Wie ist denn die Situation?
890 Milliarden Euro Gesamtschulden, rund 9 Millionen Arbeit suchende Menschen, über 40.000 Firmenpleiten jährlich, Herr Ramsauer. Das ist die Bilanz dieser rotgrünen Bundesregierung. Sie sollten das zur Kenntnis nehmen.
Wer ist denn verantwortlich für dieses Dilemma, Herr Ramsauer? Wer hat dieses Desaster verursacht? Drehen Sie nicht die Tatsachen um.
Nachdem Sie das Land an den finanziellen Ruin und in den Ruin geführt haben, versuchen Sie ein Ausweichmanöver. Mehr können Ihre Äusserungen nicht sein.
Wenn wir heute von steuerlichen Versprechen reden,
dann möchte ich gern sagen, was sich im Wahlmanifest der SPD alles wiederfindet.
Lieber Herr Ramsauer, Sie sollten schon überlegen, welcher Partei Sie nunmehr die Bezeichnung Steuererhöhungspartei jeweils zuordnen.
Die Reichensteuer, von dem Ministerpräsidenten ins Gespräch gebracht, Herr Ministerpräsident. Wobei man sich darüber sehr wundern muss, wie Sie innerhalb von sechs Tagen die Rolle rückwärts geschafft haben, nachdem Sie – wie im „Tagesspiegel“ zu lesen war – geschrieben haben, dass Sie gar nichts von der beabsichtigten Steuer für Millionäre halten, Herr Ministerpräsident.
Das war am 20. Juni, nachzulesen im „Tagesspiegel“. Herr Ministerpräsident, am 26. Juni erklären Sie: „Besserverdienende müssen aber zur Kasse gebeten werden.“ – Vielleicht sollten Sie einmal darlegen, wie Sie zu dieser Erkenntnis kommen und weshalb Sie innerhalb von sechs Tagen Ihre Auffassung zu dieser Steuer ändern.
Selbst Ihr Finanzminister hat sich zu dieser so genannten „Reichensteuer“ geäußert. Herr Mittler, ich hoffe, dass Sie dies heute einmal klarstellen. Herr Minister, Sie
sagen wörtlich – Frau Präsidentin, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren –: „Es ist für mich ein Schönheitsfehler“ – Herr Minister, das haben Sie in Ihrer wohl ausgewogenen Art gesagt –,
„dass man den Spitzensteuersatz für steuerpflichtige Einkommen von 42 % auf 45 % erhöht“, kritisiert der Sozialdemokrat die Reichensteuer-Pläne seiner Partei.
Ihr früherer Staatssekretär, Herr Dr. Sarrazin, zwischenzeitlich Finanzsenator in Berlin, hat sich ebenfalls im „Spiegel“ diesbezüglich geäußert. Er sagte, das Ganze könne nur ein kommunikativer Gag sein, den seine Partei vorhabe. Meine Damen und Herren, nur so viel zu dem Thema „Reichensteuer“, das von Ihnen ins Gespräch gebracht wird.
Des Weiteren fordern Sie in Ihrem Wahlmanifest eine höhere Erbschaftsteuer. Sie reden ständig von der Wiedereinführung der Vermögensteuer. Last but not least geht die Vertreterin Ihrer Linken, Frau Nahles, hin und fordert neuerdings die Abschaffung des Ehegattensplittings. Das soll eine sozial ausgewogene Steuerreform sein, meine Damen und Herren? – Sie sind und Sie werden die Steuererhöhungspartei bleiben. Das beweisen Sie wiederum ausdrücklich mit Ihrem Wahlmanifest.
Herr Mertes, ich rede nicht laut. Das sind die Fakten!
Verehrte Damen und Herren Sozialdemokraten, ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern,
was in dem Wahlprogramm der CDU stehen wird. Oberstes Ziel wird mehr Beschäftigung und mehr Wachstum in Deutschland sein.
Die Belastung mit Steuern und Abgaben muss in der Summe sinken und darf nicht weiter steigen. Dafür werden wir uns einsetzen, meine Damen und Herren.
Die Bruttoarbeitskosten in Deutschland müssen von den Lohnnebenkosten entlastet werden. Auch das wird eine
Forderung sein, die Sie in unserem Wahlprogramm finden werden.
Wir brauchen ein einfaches, ein klares und ein für jeden nachvollziehbares Steuerrecht. Hochverehrter Herr Mertes, da Sie heute Morgen mit der Wiedergabe von Protokollen oder dem Inhalt von Wahlprogrammen einen Beitrag geliefert haben, – – –
Der Satz, den Sie heute Morgen zitiert haben und den unser Fraktionsvorsitzender gesagt haben soll: „Das Land leidet wie ein Hund.“, ist in unserem Wahlprogramm nicht enthalten.
Herr Mertes, so gehen Sie mit der Wahrheit um. Sie zitieren etwas, was in unserem Programm nicht steht.
Lieber Herr Mertes, das gehört zur Seriosität dazu, und ich muss Ihnen schon diesbezüglich einige Defizite nachsagen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Zu welchem Zeitpunkt soll die letzte Publikationsmaßnahme im Rahmen der nun angelaufenen so genannten „Imagekampagne“ der Landesregierung abgeschlossen sein?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass diese Imagekampagne durch den nun parallel stattfindenden Bundestagswahlkampf vollends die Grenzen zur politischen Parteienwerbung überschreitet und als unparteiische Werbung für ein Land nun gar nicht mehr wahrgenommen werden kann?
3. Glaubt die Landesregierung wirklich, dass der Hauptslogan ihrer Kampagne und zentrale visuelle Elemente wie die drei Damen oder die drei Rotweingläser oder aber textliche Hinweise wie die auf die so genannte „Kinderuniversität“ das Bild eines ehrgeizigen, technologisch und unternehmerisch dynamischen Landes vermitteln können?
4. Welcher Verwendungszweck für drei Millionen Euro
Haushaltsmittel dient nach Auffassung der Landesregierung angesichts des strikten Zwangs zu Prioritäten in dramatischer Haushaltslage dem Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz mehr: eine Werbekampagne, die das Lob der Landesregierung in den Mittelpunkt stellt, oder zum Beispiel eine verkehrssichere Landesstraße oder auch besser ausgestattete technisch-wissenschaftliche Hochschulinstitute?
Herr Staatssekretär, vor der letzten Landtagswahl im Jahr 2001 hat es auch eine ähnliche Kampagne gegeben, die rund drei Millionen DM gekostet hat. Die jetzige Imagekampagne kostet rund drei Millionen Euro. Worin unterscheiden sich die beiden Kampagnen, und worauf ist die Kostensteigerung zurückzuführen?
Herr Staatssekretär, welche konkreten Erwartungen verbindet die Landesregierung mit dieser Imagekampagne in Bezug auf mögliche Investoren und damit auch auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in RheinlandPfalz?
Herr Staatssekretär, wäre es nicht sinnvoller und auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes geboten, diese Imagekampagne,
die unter dem Slogan „Wir machen es einfach“ läuft, in den Slogan umzubenennen „Wir lassen es einfach“ und entsprechend zu handeln?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion beantragt eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2, Finanzhilfen des Landes und des Bundes für den Ausbau der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion beantrage ich eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2, „Auswirkungen der Visaaffäre auf Rheinland-Pfalz“.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion beantrage ich einen Vorabdruck des Protokolls über diese Aktuelle Stunde. Insbesondere aufgrund erfolgter Zwischenrufe von der Regierungsbank gibt es dafür einen entsprechenden Anlass.
Herr Minister, ist das Thema „Transrapid“ für die Landesregierung ganz vom Tisch, oder sehen Sie eine Möglichkeit einer Realisierung?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die CDUFraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Josef Keller und Erhard Lelle (CDU), Anspruch und Wirklichkeit der Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 14/3851 – betreffend.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Braun, ich will im Hinblick auf den heute vorgelegten Gesetzentwurf bei Ihnen keine falschen Hoffnungen aufkommen lassen. Es gibt in der Tat erhebliche Bedenken, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden sind. Das, was Sie mit größtmöglicher Transparenz umschreiben, kann ich nur mit den Worten unausgegoren, größtenteils unzumutbar und so nicht umsetzbar bezeichnen. Es sind in diesem Gesetzentwurf handwerkliche Fehler enthalten, über die Sie einmal nachdenken sollten.
Herr Dr. Braun, Frau Grützmacher, einmal ist von Einkünften die Rede, dann nehmen Sie eine Klassifizierung
in Größenklassen vor, und dann ist von Entgelten die Rede. Lesen Sie einmal Ihren Gesetzentwurf und erklären Sie uns, worin der Unterschied zwischen Einkünften und Entgelten liegt. Auf diese Diskussion freue ich mich jetzt schon.
Das, was von Ihnen vorgelegt worden ist, ist mehr oder weniger ein Schnellschuss, über den man zwar diskutieren kann, der aber im Hinblick auf die Größenklassen und die damit verbundene Offenlegung in dieser Art und Weise nicht hinnehmbar ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Verlauf der bisherigen Diskussion haben alle Fraktionen übereinstimmend erklärt, dass aufgrund der bekannt gewordenen Vorgänge eine Überprüfung der geltenden Verhaltensregeln notwendig ist. Dieser Situation wurde durch Beschluss des Ältestenrats Rechnung getragen, indem der Wissenschaftliche Dienst beauftragt wurde, eine gutachterliche Stellungnahme zu Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu erstellen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie anscheinend das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes entweder nur oberflächlich oder überhaupt nicht gelesen haben.
Dieses Gutachten beinhaltet vier Schwerpunkte.
Frau Thomas, wir haben dieses Gutachten genauso wie Sie bekommen. Reden Sie doch einmal über diese vier Schwerpunkte, die im Gutachten ausgewiesen worden sind. Frau Thomas, Sie sollten sich insbesondere einmal damit beschäftigen, was zum Bereich der Offenlegung gesagt wurde und wo diese verfassungsrechtlichen Bedenken liegen. Ich will Ihnen da gern etwas nachhelfen. Das ist doch der eigentliche Knackpunkt.
Nach Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes wäre eine Offenlegung der Einkünfte nur dann zulässig, wenn nur die Einkünfte erfasst würden, die im Zusammenhang mit möglichen Interessenkollisionen zwischen dem Mandat und der beruflichen Tätigkeit des Abgeordneten stehen. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass dem Abgeordneten aus der Offenlegung keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen und Schweigepflichten, die er gegenüber anderen Berufsgruppen und Personen habe, wie zum Beispiel Mandanten, datenschutzrechtliche Bestimmungen oder Schweigepflichten gegenüber Patienten nicht beeinträchtigt werden.
Wenn Sie sich einmal Gedanken über die Offenlegung der Einkünfte machen, werden Sie sehr schnell zu der Erkenntnis kommen, dass mit Ihrem Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang nicht viel anzufangen ist, Frau Thomas.
Wir haben inzwischen dem Gutachten einige Vorstellungen entnehmen können, was veränderbar ist. Natürlich muss die Anzeige- und Meldepflicht aktualisiert werden. Es kann nicht angehen, dass zu Beginn einer Legislaturperiode die Nebentätigkeiten angezeigt werden und sie dann für die gesamte Legislaturperiode gelten. Es ist in der Tat eine Aktualisierung notwendig. Es ist auch notwendig, dass wir neue Medien wie das Internet nutzen und dies in einem jährlichen Rhythmus aktualisieren. Man kann sogar über einen halbjährlichen Rhythmus bei den Anzeige- und Meldepflichten nachdenken.
Wir sollten – so wie wir das im Ältestenrat vereinbart haben – keinen Schnellschuss herbeiführen, sondern wir sollten den im Ältestenrat beschlossenen Weg weitergehen, indem wir das Ergebnis der auf der Ebene der Landtagspräsidenten eingerichteten Arbeitsgruppe abwarten und uns darüber Gedanken machen, welche Veränderungen an unseren Verhaltensrichtlinien notwendig sind. Wir tun uns meiner Meinung nach keinen Gefallen, wenn wir, so wie Sie das wollen, als Erster mit einem Gesetzentwurf an die Öffentlichkeit gehen, indem wir in irgendeiner Weise eine Regelung herbeiführen wollen, die für die Abgeordneten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger die Transparenz schafft, die Sie immer wieder einfordern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt dieses Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Wir können meiner Meinung nach sagen, dass dies eine gute Arbeits- und Diskussionsgrundlage darstellt. Insoweit sollten wir ohne Hektik und ohne Zeitdruck gemeinsam überlegen und beraten, wie wir eine Regelung finden können, die den schutzwürdigen Interessen der Abgeordneten entspricht,
die aber auch die notwendige Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Art der Nebentätigkeit und die Höhe des daraus erzielten Einkommens mit sich bringt. In diesem Sinn sollten wir die Beratungen führen und uns davor hüten, mit irgendwelchen Schnellschüssen Regelungen zu schaffen, die letztlich mehr Schaden anrichten als mehr Transparenz, wie Sie sie fordern, schaffen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die CDUFraktion beantrage ich eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2, Bemessung der Bedarfszuweisungen nach § 17 LFAG.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den gestern genannten Gründen wird die CDU-Fraktion nicht an der Wahl teilnehmen.
Herr Dr. Schiffmann, ich betone, dass dies nichts mit Ihrer Person zu tun hat, sondern sich ausschließlich auf die Vorgehens- und Verfahrensweise bezieht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben eben eine vorzunehmende Änderung der Tagesordnung der vorgesehenen Plenarsitzung angesprochen, und zwar in Zusammenhang mit der Besetzung eines stellvertretenden Mitglieds in den Ausschuss der Regionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon verwunderlich, dass wir noch einmal feststellen müssen, wie diese Landesregierung mit dem Parlament umgeht. Es beweist aber auch, was diese Landesregierung vom Parlament hält und in welcher Art und Weise sie dieses Parlament mehr oder weniger entmündigt.
Was ist nun der eigentliche Vorgang? Es scheidet ein Abgeordneter aus dem Landtag aus, der bisher stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss der Regionen war. Es wäre das Normalste und das Selbstverständlichste, wenn der Landtag nun beauftragt würde, aus den Reihen des Landtags einen geeigneten Kandidaten oder eine geeignete Kandidatin vorzuschlagen und auch zu wählen.
Meine Damen und Herren, was tut diese Landesregierung? Was tut der Ministerpräsident?
Er schlägt nun in einem Schreiben, das den Fraktionen am gestrigen Tag zugegangen ist, vor, dass für die verbleibende Zeit der Mandatsperiode bis Februar 2006 für das Amt des stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen erneut das ausgeschiedene Mitglied aus dem Landtag, Herr Dr. Schiffmann, vorgeschlagen werden soll, mit der Begründung, die Benennung erfolge nunmehr unter der Vorgabe, dass er nach Niederlegung seines Landtagsmandats von der Landesregierung vorgeschlagen wird und bei der Ausübung seines Mandats gegenüber dem Landtag als einer gewählten Versammlung im Sinn von Artikel 263 EG-Vertrag politisch verantwortlich ist.
Meine Damen und Herren, diese Vorgehensweise ist nicht zu akzeptieren. Sie ist eine Entmündigung des Parlaments und bezeichnend, wie unverfroren und selbstherrlich diese Landesregierung mit dem Parlament umgeht.
Herr Ministerpräsident, wir hätten Gelegenheit gehabt – wenn Sie uns entsprechend unterrichtet hätten –, im Ältestenrat über diese Personalmaßnahme zu diskutieren. Es wäre sicherlich Gelegenheit gewesen, über diese Vorgehensweise entsprechend auch zu diskutieren und nicht die Fraktionen mehr oder weniger vor vollendete Tatsachen zu stellen und ihnen gestern ein derartiges Schreiben zukommen zu lassen.
Die CDU-Fraktion widerspricht daher in aller Deutlichkeit der Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung. Wir sagen auch in aller Deutlichkeit, sollten Sie diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung entsprechend aufnehmen, wird sich die CDU-Fraktion an der Wahl nicht beteiligen.
Beim Wahlvorschlag für das Verwaltungsgericht Trier möchte ich eine Änderung zu Nummer 6 bekanntgeben: Herr Rudolf Müller wohnt nicht in Wasserbillig, sondern in Welschbillig.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch für meine Fraktion darf ich an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung ein Wort des Dankes sagen. Ich erwähne hier niemanden namentlich, sondern tue das an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.
Meine Damen und Herren, wir beraten heute das Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, ein Gesetz, ein Thema das mit Sicherheit mehr Emotionen hervorruft, als ihm gebührt und zusteht. Es ist aber auch ein Gesetzentwurf, der nicht nur und vor allen Dingen nicht für polemische und populistische Vorgänge geeignet ist und hier im Plenum mit der gebotenen Sachlichkeit und dem gebotenen Augenmaß diskutiert werden sollte. Um diese sachliche Diskussion zu führen, muss man sich einmal vergegenwärtigen, was die Ausgangssituation und wie die Ausgangssituation ist.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, diese Ausgangssituation wird nun einmal vom Bundesverfassungsgericht beschrieben, und zwar führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Entschädigung der Abgeordneten nach der Rechtsprechung der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht wird.
Wenn man diese Ausführungen ernst nimmt und dann den weiteren Hinweisen des Bundesverfassungsgerichts folgt, die da lauten, das Bundesverfassungsgericht hat darauf hinzuweisen, dass die Freiheit des Mandats gefährdet werden kann, wenn die Entschädigung im Gefolge der wirtschaftlichen Entwicklung allmählich die Grenze der Angemessenheit unterschreitet, wird man mit Sicherheit nicht zu der Auffassung gelangen, dass über das, was wir heute diskutieren, eine Anhebung der Abgeordnetenbezüge im Jahr 2005 in Höhe von 1,8 % und eine Anhebung im Jahr 2006 von 1,5 % als unangemessen und überzogen zu bezeichnen ist.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass genau mit diesen Ansätzen die Grundsätze der Angemessenheit beachtet sind, wir auch den wirtschaftlichen Problemen, vor denen wir stehen, mit diesen Ansätzen gerecht werden und wir auch berück
sichtigen sollen, dass nach nunmehr zwei Nullrunden in den Jahren 2003 und 2004 diese Anhebung verteilt auf insgesamt vier Jahre eine durchschnittliche Anhebung von 0,8 % ausmacht und damit mit Sicherheit unter den Tarifabschlüssen in der freien Wirtschaft und auch im öffentlichen Dienst liegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer über die Anhebung der Diäten diskutiert, muss auch darüber Bescheid wissen, dass eine Anpassung an gesamtwirtschaftliche Entwicklungen vorgenommen werden muss und es hier gerade für Abgeordnete keine Abkopplung geben kann. Es ist natürlich immer sehr interessant und auch sehr aufmerksam für die Öffentlichkeit, wenn dann, wie die GRÜNEN es tun, Vorschläge unterbreitet werden, die natürlich von weiteren Nullrunden sprechen und insbesondere auch Vorschläge beinhalten, die sich damit befassen, eine Neuregelung bei der Altersversorgung und beim Sterbegeld vorzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind mit Sicherheit Maßnahmen, die zu überlegen sind. Das sind mit Sicherheit Maßnahmen, die auch in Zukunft Berücksichtigung finden müssen. Nur, wenn wir eine Neufassung, eine Neugestaltung, der Abgeordnetenbezüge wollen, dann können wir dies nicht partiell tun, sondern müssen dies in einer Gesamtregelung, in einer Gesamtmaßnahme umsetzen und nicht nur einen Punkt herauspicken, wie Ihre Fraktion dies getan hat, Frau Thomas.
Wir sehen, wie die Diskussion in anderen Bundesländern verläuft. Es wird in Nordrhein-Westfalen über eine Neuregelung der Abgeordnetenbezüge diskutiert. Es war Thema in Schleswig-Holstein gewesen. Ich bin mir auch sicher, dass es weiterhin Thema im rheinlandpfälzischen Landtag sein wird.
Lassen Sie mich zum Abschluss kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das rheinlandpfälzische System der Abgeordnetenentschädigung ist transparent, klar und präzise. Es ist nachvollziehbar und verfassungsrechtlich gedeckt. Die Diäten sind angemessen und nicht überhöht. Insoweit erkläre ich auch für meine Fraktion die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Lassen Sie mich aber auch noch ein Wort zu einem vorliegenden Entschließungsantrag meiner Fraktion sagen, der sich mit der Änderung des Ministergesetzes befasst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, liegt Ihnen ein entsprechender Entschließungsantrag vor, der davon ausgeht, dass, wenn über diese Änderung des Ministergesetzes abgestimmt wird, wir auch hier nachdenken sollten, ob und in welcher Weise es nicht angebracht wäre, eine Gleichschaltung mit der Regelung der Versorgungsbezüge für die Abgeordneten zu erreichen. Ich sehe keinen vernünftigen Grund und keine Veranlassung, warum bereits ein Minister oder eine Ministerin und der Ministerpräsident nach fünf Jah
ren Zugehörigkeit und Ausübung des Amtes eine Versorgungsregelung von 71,75 % erhalten soll,
während bei Abgeordneten die Versorgungsregelung erst bei 20 Jahren mit einem Prozentsatz von 68 % eintritt.
Meine Damen und Herren, ich glaube, auch hier sind wir gefordert, dass wir diese Gleichbehandlung zwischen Ministern und Abgeordneten herbeiführen. Insoweit wäre ich den Regierungsfraktionen dankbar, wenn Sie dem vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Ihre Zustimmung erteilen würden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
1. Um welchen Betrag müssen nach der Steuerschätzung vom November 2004 die Einnahmen des Haushaltes für die Jahre 2005 und 2006 verändert werden?
2. Welche Folgen haben die zu erwartenden Änderungen der Steuereinnahmen der Kommunen auf die Höhe des so genannten „Verstetigungsdarlehens“?
3. Wie verändert sich nach der Steuerschätzung der Abstand der veranschlagten Nettoneuverschuldung zur Verfassungsgrenze der eigenfinanzierten Investitionen?
4. Bleibt die Landesregierung auch angesichts des extrem knappen Abstandes der Neuverschuldung zur Verfassungsgrenze im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2005/2006 und angesichts der Einbindung großer Teile der veranschlagten Investitionen in weite Deckungskreise mit nicht-investiven Ausgaben bei ihrer Auffassung, das eine Überschreitung der Verfassungsgrenze mit Blick auf die dafür zulässigen Ausnahmetatbestände nicht erforderlich ist?
Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass die Landesregierung beabsichtigt, die Ausgaben im Doppelhaushalt um ca. 60 Millionen Euro zu reduzieren, und zwar im Bereich der Personalkosten und der Zinsen. Könnten Sie diese Reduzierung einmal konkretisieren? Was ist zum Beispiel mit der Reduzierung bzw. bei der Reduzierung der Personalkosten vorgesehen?
Herr Staatssekretär, wäre es nicht sinnvoller vor dem Hintergrund der Tatsache, dass seit Jahren die Einnahmen in den jeweiligen Haushaltsplänen unter Berück
sichtigung der Steuerschätzung zu hoch angesetzt wurden, von vornherein einen entsprechenden Sicherheitsabschlag vorzunehmen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die CDUFraktion beantrage ich eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2, „Sicherungsverwahrung“ betreffend.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren hat das Stiftungswesen einen starken Aufschwung erfahren. So sind allein im
Jahr 2003 fast 800 neue Stiftungen in Deutschland errichtet worden. Die Breite der Stiftungszwecke ist vielseitig und dient vor allem gemeinnützigen Zwecken. Stiftungen haben ihren festen Platz in unserer Gesellschaft. Daher ist es eine ganz besondere Aufgabe des Staates, das Stiftungswesen zu fördern und zu unterstützen.
Bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes haben alle im Landtag vertretenen Fraktionen darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur weiteren Förderung des Stiftungswesens in Rheinland-Pfalz ist. Bereits in der vorhergehenden Plenardebatte ist auch darauf hingewiesen worden, dass der vorliegende Entwurf den bisherigen Umfang des Stiftungsgesetzes erheblich reduziert. Herr Kollege Stretz, Sie haben bereits darauf hingewiesen. Die Zahl der Paragraphen wurde von 54 auf nunmehr 15 zurückgefahren.
Dieses neue Stiftungsgesetz hat eine klare Zielsetzung, die im Wesentlichen darin besteht:
1. Die Bereitschaft zur Gründung von Stiftungen soll verbessert und aktiviert werden.
2. Die Stiftertätigkeit und das Stiftertum sollen gestärkt werden.
3. Die gesetzlichen Regelungen sollen auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt werden, indem ein einfacheres und überschaubareres Gesetz geschaffen wird.
Durch die Bündelung der stiftungsbehördlichen Aufgaben bei einer zentralen Stelle, die landesweit als Stiftungsbehörde zuständig ist, wird zugleich ein Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Verwaltungsvereinfachung geleistet.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt vor allem eine Stärkung der Eigenverantwortung von Stiftungen und Stiftern sowie die Gewährleistung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Stiftungsorgane. Daneben sollen mit diesem Landesstiftungsgesetz auch die staatlichen Aufgaben im Bereich des Stiftungswesens auf den unbedingt notwendigen Mindestumfang zurückgeführt werden.
Es ist darüber hinaus anzumerken, dass der vorliegende Gesetzentwurf von den kommunalen Spitzenverbänden ohne Einwände gebilligt wurde und von den Kirchen und Notarkammern in Rheinland-Pfalz ausdrücklich begrüßt wird.
Es bleibt daher abschließend festzuhalten, dass mit diesem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für die Einrichtung und Verwaltung von Stiftungen erheblich verbessert werden. Insoweit werden mit diesem Gesetz die Voraussetzungen für die nachhaltige Stärkung der Stifterfreiheit und der Eigenverantwortung von Stiftungen geleistet.
Meine Damen und Herren, Stiftungen sind und müssen ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sein. Stiftungen dürfen allerdings nicht einer staatlichen Überregle
mentierung unterliegen. Insoweit wird dieser Gesetzentwurf dem Anliegen gerecht, indem Stiftungen so viel Eigenständigkeit wie möglich erhalten und so wenig staatliche Reglementierung, Aufsicht und Kontrolle wie nötig erfahren. In diesem Sinn wird die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die CDUFraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU), Nachträgliche Sicherungsverwahrung – Nummer 2 der Drucksache 14/3168 –.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung ein neues Stiftungsrecht, mit dem die Bürger in Rheinland-Pfalz dazu ermuntert werden sollen, Stiftungen zu gründen oder in solche gemeinnützigen Einrichtungen einzusteigen. Die Zielsetzung dieses neuen Stiftungsrechts ist wie folgt:
Erstens soll die Bereitschaft zur Gründung von Stiftungen verbessert und aktiviert werden, zweitens sollen die Stiftertätigkeit und das Stiftertum gestärkt werden, und drittens sollen die gesetzlichen Regelungen auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt werden, indem ein einfaches und überschaubares Gesetz geschaffen wird.
Nachdem die Novellierung der §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt ist, sind nunmehr die Länder aufgefordert, im Anschluss hieran ihre Stiftungsgesetze an die veränderte bundesrechtliche Lage anzupassen. Wir sollten daher gemeinsam diese Notwendigkeit als Chance begreifen, unser rheinland-pfälzisches Stiftungsrecht grundlegend zu überarbeiten, an die neue Rechtsentwicklung anzupassen, Impulse aus der Reformdiskussion aufzunehmen und überflüssige oder überkommene Regelungen aus dem Gesetz zu entfernen.
Die Novellierung des rheinland-pfälzischen Stiftungsgesetzes ist vor dem Hintergrund der neuen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zwingend notwendig geworden. Ziel dieser im Jahr 2002 durchgeführten Novellierung des Stiftungsrechts war die transparentere und einfachere Gestaltung der rechtlichen Anforderungen für das Gründen von Stiftungen. Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf des rheinland-pfälzischen Stiftungsgesetzes gehen im Wesentlichen folgende Änderungen einher:
Der Umfang des Stiftungsgesetzes reduziert sich erheblich. Die Zahl der Paragraphen wird von 54 auf 15 zurückgeführt.
Meine Damen und Herren, bisher obliegt die Rechtsaufsicht über die Stiftungen den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen.
Durch diese Novellierung soll nunmehr eine einheitliche Stiftungsbehörde geschaffen werden, damit sichergestellt werden kann, dass das Stiftungsrecht in RheinlandPfalz einheitlich zur Anwendung kommt.
Zur Verbesserung der Transparenz im Stiftungswesen wird nach dem vorliegenden Gesetzentwurf bei der zentralen Stiftungsbehörde auch ein Verzeichnis der rheinland-pfälzischen Stiftungen angelegt. Zum Zweck der vereinfachten Einsichtnahme für Bürgerinnen und Bürger soll die Liste der Stiftungen auch ins Internet aufgenommen und dort für jedermann zugänglich gemacht werden.
Des Weiteren ist hervorzuheben, dass nach dem Regierungsentwurf in Änderung der bisherigen Praxis Entscheidungen der Stiftungsbehörde nicht mehr im Staatsanzeiger veröffentlicht werden müssen. Danach müssen die behördlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Stiftungen oder die spätere Änderung der Stiftungssatzung nicht mehr von den Stiftungen kostenpflichtig bekannt gemacht werden, womit auch einhergeht, dass bisher erheblich anfallende Gebühren wegfallen.