Oliver Wittke

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich mit einer ungewöhnlichen Bemerkung beginnen.
Ich will für das Protokoll festhalten, dass während der gesamten Debatte über die Zukunft des Köln/Bonner Flughafens die Abgeordneten Hollstein, Knieps und Möbius anwesend sind, während die Abgeordneten Eumann, Börschel und Brunn durch Abwesenheit glänzen.
Das ist mir besonders wichtig, weil es hier nicht um irgendeine kleine Einrichtung irgendwo auf dem platten Lande, sondern um eine zentrale Einrichtung für das Land Nordrhein-Westfalen und einen der größten Arbeitgeber der Stadt Köln geht.
Ich habe großes Verständnis dafür, wenn der eine oder andere Abgeordnete anderen Verpflichtungen nachgeht – das geht mir als Minister manchmal genauso –, ich habe aber kein Verständnis dafür, wenn diejenigen, die seit Wochen vorgeben, die Interessen der Stadt Köln zu vertreten, es noch nicht einmal für notwendig erachten, in dieser Debatte anwesend zu sein.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bitte darum, das an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben, die von just diesen Abgeordneten, die heute nicht anwesend sind, seit Wochen mit Verleumdungen, Unwahrheiten und Halbwahrheiten aufgewiegelt und angestachelt werden.
Jetzt zum eigentlichen Antrag! Die Überschrift dieses Antrages lautet: „Land NRW torpediert Grundstücksübertragung auf den Flughafen Köln/Bonn“.
Meine Damen und Herren, der Weg für die Grundstücksübertragung ist frei. Wir bitten inständig, dass der Bundesfinanzminister so schnell wie möglich den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dieser Grundstücksangelegenheit befasst. Die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen haben sich geeinigt. Auf der Basis dieser Einigung ist die Grundstücksübertragung sofort möglich, und sie ist dringend erforderlich, damit wir dauerhaft die Zukunft dieses wichtigen Airports und damit die über 12.000 Arbeitsplätze absichern.
Die ganze Unehrlichkeit dieser Debatte zeigt sich darin, dass einige an dieses Rednerpult getreten sind und behaupten, wir, die Landesregierung, hätten Absichten, irgendetwas an diesem Flughafen zu verändern. Um das klipp und klar festzustellen: Nicht wir haben Bedingungen für die Übertragung
des Grundstücks gestellt, es war der Bund. Es war der sozialdemokratische Bundesfinanzminister, der seine Anteile verkaufen will, Kasse machen will und damit der Privatisierung Vorschub leistet.
Um das genauso deutlich zu sagen: Es ist schon eine Unverfrorenheit,
sich hier hinzustellen und den Bund völlig außen vor zu lassen und so zu tun, als habe er überhaupt keine Absichten, Anteile am Flughafen zu verkaufen, und uns als Landesregierung oder der Stadt Köln zu unterstellen, man habe ein Interesse daran, die Gesellschafterstruktur an diesem Flughafen zu verkaufen. Nein, es ist der „Privat-vor-StaatSteinbrück“, der an dieser Stelle die Flughafenanteile veräußern will.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, eine Bemerkung zum Schluss! Wir werden uns als Landesregierung von niemandem in unserem Bestreben übertreffen lassen, den Flughafen dauerhaft abzusichern und weiterhin auszubauen.
Das haben wir bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt. Denn wir waren es, die den Flughafen in eine gute Zukunft geführt haben, indem wir die Nachtflugregelung bis zum Jahre 2030 verlängert haben.
Wir hätten uns gefreut, wenn all diejenigen, die sich in den vergangenen Wochen immer wieder zum Anwalt des Flughafens aufgespielt haben, sich damals nicht in die Büsche geschlagen, sondern ebenfalls den Rücken hingehalten hätten, als es darum ging, diese unpopuläre Maßnahme vor Ort zu verteidigen und zu begründen.
Wir wollen einen florierenden Flughafen. Wir wollen die Weiterentwicklung des Flughafens. Und wir wollen insbesondere, dass die mehr als 12.000 Beschäftigten an diesem Flughafen eine gute Zukunft haben – im Interesse der Stadt Köln, im Interesse der Region und im Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn Sie erlauben, möchte ich zum Antrag reden. Das scheint nicht üblich zu sein, zumindest nicht von der antragstellenden Fraktion. Herr Priggen, Sie haben eine Ausnahme gemacht. Ich beziehe es ausdrücklich auf die antragstellende Fraktion.
Die SPD-Fraktion beantragt in diesem Hohen Hause, drei Punkte zu beschließen.
Zum ersten Punkt teile ich Ihnen mit, Frau Walsken: Es ist relativ einfach. Stimmen Sie in 14 Tagen gegen die 6. Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes. Dann braucht die Landesregierung diesen Gesetzentwurf nicht zurückzuziehen.
Zum zweiten Punkt will ich Ihnen sagen: Wir werden in diesem Jahr keinen einzigen Euro, auch nicht aus den Überschüssen, aus dem Wohnungsbauvermögen herausholen. Wir werden den Überschuss nicht abschöpfen.
Wir werden ihn in der NRW.BANK, wir werden ihn in der Wfa belassen.
Zum dritten Punkt teile ich Ihnen mit: Wir haben gestern gegen Ihre Stimmen beschlossen, dass das Wohnungsbauförderungsprogramm auf 950 Millionen € erhöht wird. Im Änderungsverzeichnis war es beinhaltet. Ich sage Ihnen darüber hinaus zu: Sollte es mehr Anträge geben, werden wir auch in diesem Jahr 2009 wie schon im vergangenen Jahr keinen einzigen Antrag nicht positiv bescheiden.
Damit ist klar: Das, was Sie hier aufbauen, ist ein Popanz. Sie wollen den Menschen weismachen, es gäbe künftig in Nordrhein-Westfalen keine Wohnungsbauförderung mehr. Das Gegenteil ist der Fall. Wir werden eine höhere Wohnungsbauförderung als in der Vergangenheit haben. Wir werden mehr Geld für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ausgeben.
Das wird nicht nur im nächsten Jahr 2009 so sein, das wird auch in den darauffolgenden Jahren der Fall sein, Herr Priggen. Da kann ich Sie beruhigen.
Ich freue mich deshalb auf die Debatten, die wir in den kommenden Wochen zu diesem Thema noch zu führen haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Herr Kollege Hilser, ich will gerne einen Fehler eingestehen. Ja, es ist wahr, im nächsten Änderungsverzeichnis werden wir das Wohnungsbauförderungsprogramm auf 950 Millionen € um 110 Millionen € erhöhen. Ich bitte dafür um Entschuldigung. Ich habe mich vorhin falsch ausgedrückt.
Ich will aber gleichzeitig feststellen, dass jetzt schon der zweite Redner der antragstellenden Fraktion nicht zum Thema gesprochen hat.
Herr Hilser, auch Sie haben es versäumt, Ihren Antrag zu begründen.
Sie haben es versäumt, und zwar deshalb, weil dieser Antrag schlicht überholt ist. Er ist durch die Wirklichkeit, die diese Koalition in den vergangenen Wochen geschaffen hat, überholt.
Ich will eine weitere Bemerkung machen, weil Sie jetzt so tun, als sei es diese schwarz-gelbe Koalition, die das Landeswohnungsbauvermögen für weitere Zwecke nutzt.
Es war die rot-grüne Koalition, die das Landeswohnungsbauvermögen zum haftenden Eigenkapital der NRW.BANK gemacht hat. Haben Sie das denn schon vergessen?
Damals ging die Welt nicht unter. Es war eine Selbstverständlichkeit und überhaupt nicht schlimm, dass das Wohnungsbauvermögen auch für andere Zwecke genutzt wurde.
Wir setzen konsequent fort, was Sie in Ihrer Regierungszeit eingeleitet haben. Nichts anderes tun wir.
Ich will Ihnen noch etwas sagen, weil Sie jetzt so tun, als sei es etwas sehr Schlimmes, wenn Investoren in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit, in der die Finanzmärkte durcheinandergeraten sind, Investitionen noch einmal überprüfen. Es gibt nicht nur Whitehall und die LEG, sondern eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, die ihre für dieses Jahr geplanten Investitionen auf Eis gelegt haben, weil sie zunächst einmal abwarten wollen, wie sich die Wirtschafts- und Finanzmarktlage in Deutschland weiter entwickelt. Das ist doch vernünftig und gut so.
Denn es geht darum, die Unternehmen durch diese schwierige Zeit zu steuern. Darum sage ich: Wir haben die beste Sozialcharta und Investitionsvereinbarungen getroffen, die von Whitehall bei der LEG Punkt für Punkt eingehalten werden. Hören Sie endlich auf, die Mieterinnen und Mieter in diesem Land weiter zu verunsichern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Walsken, ich muss Sie korrigieren: In der Tat wird in einer Fußnote des Haushalts – er liegt mir im Moment nicht vor; sonst hätte ich Ihnen sogar präzise die Stelle genannt – genau aufgeführt, welchen Umfang das Landeswohnungsbauprogramm im Jahre 2009 haben wird.
Genau darauf habe ich mich bezogen. Das wird im Änderungsverzeichnis geändert. Wir werden das Landeswohnungsbauvermögen in diesem Jahr um 110 Millionen € anheben, auch wenn es Ihnen nicht gefällt.
Ich habe eine große Bitte: Bevor Sie sich weiter in Formalien ergehen und weiterhin an der Oberfläche diskutieren, reden Sie doch über die Substanz. Das Landeswohnungsbauprogramm steigt im Jahr 2009. Das mag Ihnen nicht gefallen, aber es wird so sein.
Dazu werden wir die Voraussetzungen noch in diesen Haushaltsplanberatungen schaffen. Ich bin gespannt, ob Sie dem zustimmen oder nicht. Es bleibt dabei: Auch bei der dritten Rednerin der antragstellenden SPD-Fraktion ist zum Antrag immer noch kein einziges Wort gefallen. Das ist ein Armutszeugnis für die Beratung Ihres Antrags.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Römer, unser Ziel ist eine Verbesserung der Kapitalsituation der NRW.BANK. Dies soll durch eine unbeschränkte Anerkennung des Wfa-Vermögens als vollwertiges Haftkapital der NRW.BANK im Sinne des Kreditwesengesetzes durch die BaFin sichergestellt werden. Zu diesem Zweck plant die Landesregierung eine Vollintegration der Wohnungsbauförderanstalt in die NRW.BANK.
Herr Abgeordneter Römer, das wird dem weiteren Gesetzgebungsverfahren überlassen bleiben. Wir werden eine Vielzahl von Gesetzen ändern. In diesem Zusammenhang werden wir entsprechende Entscheidungen zu treffen haben.
Die Landesregierung wird sicherstellen, so wie sie es auch in den letzten dreieinhalb Jahren gemacht hat, dass die auf Programme zur Wohnungsbauförderung gestellten Anträge, die entscheidungsreif und entscheidungsfähig sind, allesamt positiv beschieden werden. Das sehen Sie beispielsweise daran, dass im vergangenen Jahr rund 110 Millionen € mehr Kredite vergeben worden sind, als im eigentlichen Wohnungsbauförderungsprogramm vorgesehen war. Das wird auch künftig sichergestellt sein.
Ja.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle die Position nicht nur des Ministers, sondern der gesamten Landesregierung übermitteln: Wir wollen, dass in NordrheinWestfalen auch künftig Wohnungsbauförderung in ausreichendem Umfange sichergestellt ist.
Ich wiederhole die Antwort auf die Dringliche Anfrage des Kollegen Römer gerne noch einmal: Unser Ziel ist eine Verbesserung der Kapitalsituation der NRW.BANK. Dies soll durch eine unbeschränkte Anerkennung des Wfa-Vermögens als vollwertiges Haftkapital der NRW.BANK im Sinne des Kreditwesengesetzes durch die BaFin sichergestellt werden. Zu diesem Zweck plant die Landesregierung eine Vollintegration der Wohnungsbauförderanstalt in die NRW.BANK.
Durch zielgerichtete Gesetzgebungsänderungsverfahren im Wohnungsbauförderungsgesetz, im
NRW.BANK-Gesetz und in anderen gesetzlichen Vorschriften.
Herr Kollege Schulte, ich bin nicht nur der Auffassung, sondern will zusichern, dass die Landesregierung das künftig im Auge haben wird; denn die Wohnungsbauförderungsprogramme der letzten Jahre waren echte Renner. Wir haben dort ja ein Stück weit umgesteuert und sind nicht mehr mit der Gießkanne durchs Land gezogen, sondern haben zielgerichtet an den Stellen angesetzt, an denen Wohnungsbauförderung notwendig und sinnvoll ist.
Der Erfolg gibt uns recht. Sonst hätten wir im vergangenen Jahr, im Jahr 2008, nicht über 947 Millionen € Darlehen vergeben können – 110 Millionen € mehr, als ursprünglich geplant. Sonst würden wir daraus auch nicht die Konsequenz ziehen, in einem Nachtrag für das Jahr 2009 das ursprünglich in einem Umfang von 840 Millionen € geplante Wohnungsbauförderungsprogramm kräftig aufzustocken, um die erfolgreiche Geschichte der Wohnungsbauförderung der letzten drei Jahre fortzusetzen.
Durch entsprechende gesetzliche Regelungen.
Sie ist mitunter nicht erforderlich. Mir geht es nämlich darum, Wohnungsbauförderung in NordrheinWestfalen sicherzustellen, und nicht darum, an irgendwelchen Formalien festzuhalten. Solange es sicher ist, dass Wohnungsbauförderung in ausreichendem Umfang möglich ist, wird der Wohnungsbauminister damit immer einverstanden sein.
Das Wohnungsbauvermögen ist keine Sparkasse des Finanzministers, Herr Kollege Becker. Das sehen Sie alleine daran, dass seit dem Amtsantritt dieser Regierung das Landeswohnungsbauvermögen um
500 Millionen € angestiegen ist. Somit entbehrt Ihre Frage jeglicher Grundlage.
Herr Kollege, ich habe großen Respekt vor diesem Parlament. Darum kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, was künftig wird. Denn darüber entscheidet dieses Parlament. Wir werden uns erlauben, als Landesregierung Vorschläge zu machen. Die werden wir in den nächsten Monaten erarbeiten.
Herr Kollege, auch das kann ich nicht sicherstellen. Das
kann nur das Parlament sicherstellen, indem es gesetzlich die Rahmenbedingungen so fasst, dass auch künftig die politische Einflussnahme möglich sein wird.
Das ist, Herr Kollege Wißen, relativ leicht zu beantworten: weil wir die Eigenkapitalbasis der NRW.BANK stärken wollen und glauben, dass das im Sinne des gesamten Hauses ist in der Intention, die damals einmütig hier gefasst worden ist.
Sie wird keine Auswirkungen auf die Beschäftigten der Wfa haben, was ihre inhaltliche Ausrichtung anbelangt. Denn es wird auch künftig eine Wohnungsbauförderung in erheblichem, angemessenen und notwendigen Umfang in Nordrhein-Westfalen geben, sodass die bewährte gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bei der Wfa auch künftig benötigt wird.
Frau Kollegin Walsken, als Mitglied verschiedener Gremien müssten Sie wissen, dass es wichtig ist, die Eigenkapitalbasis der NRW.BANK zu stärken. Es geht hier nicht um Raubzüge, es geht hier nicht darum, irgendetwas wegzunehmen. Ich wiederhole noch einmal: Es wird auch künftig eine Wohnungsbauförderung in Nordrhein-Westfalen geben. Von daher wollen wir nicht, so wie Sie es ursprünglich geplant haben, Schulen finanzieren oder sonst etwas mit dem Vermögen machen, sondern wir wollen weiterhin Wohnungsbauförderung betreiben.
Von daher sehe ich in der Frage, die Sie gestellt haben, keine ausreichende Basis, um zustimmen zu können, dass es sich hier um Raubzüge oder sonst etwas handelt.
Frau Ruff-Händelkes, Sie wissen doch ganz genau, dass wir das in den Einkommensgruppen des sozialen Wohnungsbaus gemacht haben. Wir sind nur nicht mit der Gießkanne durchs Land gelaufen und haben am Markt vorbei sozialen Geschosswohnungsbau in schrumpfenden Regionen gefördert, sondern wir haben es da getan, wo es vernünftig und sinnvoll ist.
Wir haben es da getan, wo es um Qualitätsverbesserung geht. Wir haben beispielsweise mehr im Bestand getan, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Wir haben mehr in Wachstumsregionen getan. Wir haben vor allem Familien gestärkt, wir haben Kinder gestärkt. Wir haben das unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels getan, aber immer insbesondere für sozial schwache Haushalte. Das müssten Sie eigentlich als Mitglied des Fachausschusses wissen, wenn ich mir das erlauben darf zu sagen.
Auch das bleibt einem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Von daher ist die Anfrage zwar dringlich, aber vielleicht doch etwas zu früh.
Entschuldigung, aber ich habe nicht von Überschüssen aus dem Landeswohnungsbauvermögen gesprochen.
Ich habe gesagt: Wir werden Vorschläge machen, wie künftig mit dem Landeswohnungsbauvermögen umgegangen wird. Aber ich habe nicht von den Überschüssen des Landeswohnungsbauvermögens gesprochen, Entschuldigung. Das können wir gerne im Protokoll nachlesen. Über Überschüsse haben wir aber bisher nicht gesprochen. Vielleicht haben Sie eine Frage übersprungen bei dem, was die Mitarbeiter da aufgeschrieben haben. Da müssen Sie einmal schauen.
Herr Hilser, haben Sie in den vergangenen Wochen zur Kenntnis genommen, dass es eine neue Situation im Bankensektor und auf dem Kapitalmarkt gibt? Vor dem Hintergrund dessen halten wir es für notwendig, die Eigenkapitalbasis der NRW.BANK deutlich zu stärken und dieses wichtige Förderinstrument für die nordrhein-westfälische Politik zu stärken und auszubauen.
Ich glaube, dass sich die Situation in den vergangenen Wochen dramatisch geändert hat. Das müsste eigentlich überall im Hohen Hause mittlerweile angekommen sein.
Herr Kollege Becker, ich habe gerade dargestellt, dass zur Vollintegration der Wohnungsbauförderanstalt in die NRW.BANK eine Vielzahl von Gesetzen geändert werden muss.
Die beiden wichtigsten Gesetze sind das NRW.BANK-Gesetz und das Wohnungsbauförderungsgesetz. Das ist Parlamentsangelegenheit. Dazu werden wir in den nächsten Monaten Ände
rungsvorschläge erarbeiten, und diese hat dann das Parlament zu beschließen. So ist das in der Gewaltenteilung. Das wird nicht die Regierung beschließen, sondern das werden Sie alle hier in diesem Hohen Haus zu beschließen und vor allem auch zu debattieren haben.
Die BaFin hat keinerlei Vorgaben gemacht. Es wäre auch vermessen, wenn die BaFin einer Regierung oder einem Parlament Vorgaben machen würde. Gleichwohl wissen wir, dass für eine höhere Anerkennung des Wohnungsbauvermögens als haftendes Eigenkapital bestimmte Bedingungen zu erfüllen sind. Und genau diese Bedingungen versuchen wir jetzt abzuarbeiten und zu erfüllen. Kern des Ganzen wird die Vollintegration sein.
Entschuldigung, Frau Kollegin, dann sind Sie falsch informiert. Die Vollintegration soll nicht zum März dieses Jahres stattfinden.
Entschuldigung, Herr Jung, aber das entscheidet das Parlament, weil das Parlament den Haushalt feststellt.
Entschuldigung, aber was ist das für ein Parlamentsverständnis? Was ist das für ein Selbstverständnis? – Das sage ich jetzt als Abgeordneter, obwohl ich auf der Regierungsbank sitze.
Genau zu dem Zeitpunkt, der im Verfahren vorgesehen ist, werden wir dies tun. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich die Verbände kurzfristig eingeladen habe, um ein erstes Informationsgespräch mit ihnen zu führen; das ist keine Anhörung. Es ist meiner Meinung nach nämlich wichtig, dass wir jetzt reden, um vor allem denjenigen das Wasser abzugraben, die jetzt als Kassandras durch die Gegend laufen und wieder versuchen, Unruhe zu stiften, wie wir es schon an anderen Stellen erlebt haben.
Wir wollen das Landeswohnungsbauvermögen künftig intensiver nutzen, und wir wollen nicht, dass das Landeswohnungsbauvermögen so, wie es in der Vergangenheit vor unserem Regierungsantritt häufig der Fall gewesen ist, für Dinge verwandt wird, die wir als unsinnig erachten. Gleichwohl wollen eine Nutzung im Sinne der Förderbank und der Förderpolitik des Landes initiieren. Das bedeutet dann natürlich auch, dass andere Fördergegenstände ebenfalls Gegenstand von Förderprogrammen werden können.
Aber es wird – das ist in Eckpunkten festgelegt – eine auskömmliche Dotierung der Wohnungsbauförderungsprogramme, die es auch zukünftig geben wird, sichergestellt werden.
Keine.
Frau Kollegin, erstens will ich Ihnen sagen, dass ich die Verfassungswirklichkeit dargestellt und nicht meine Meinung hier vorgetragen habe. Da ist es nun einmal so, dass über Gesetzesänderungen nicht diese Landesregierung zu entscheiden hat, sondern dass das Parlament zu entscheiden hat.
Zweitens. Ja, es ist wahr: Das Kabinett hat einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Vollintegration voranzutreiben. Es hat eine Vielzahl von Eckpunkten aufgelistet, die teilweise mit Fragezeichen versehen sind, weil sie im weiteren Verfahren geprüft werden müssen. Darum ist es bei Weitem zu früh, zum jetzigen Zeitpunkt darüber zu reden. Es wird aber ein sauberes und geordnetes Verfahren geben, weil eine Vielzahl von Gesetzen – das habe ich bereits mehrfach ausgeführt – zu ändern ist. Daran wird das Parlament natürlich seinen Anteil haben. In diesem Rahmen wird es ausreichend Beratungsmöglichkeiten geben. Von daher muss Ihre Ungeduld an dieser Stelle noch ein klein wenig bestehen bleiben und ich Sie auf das weitere parlamentarische Verfahren verweisen.
Das wichtigste Ziel ist, die Kapitalmarktfähigkeit der NRW.BANK zu stärken. Es ist misslich, wenn bei einem Landeswohnungsbauvermögen von über 18 Milliarden € gerade einmal vier Komma soundso viel Milliarden Euro als haftendes Eigenkapital anerkannt werden. Das soll, muss und kann deutlich mehr werden. Damit werden wir, wie ich gerade schon ausführte, auch in anderen Bereichen mehr Fördermöglichkeiten haben. Ich glaube, dass das insgesamt der Förderpolitik des Landes und damit dem Land Nordrhein-Westfalen zugute kommt.
Es wird weitere Synergien zwischen Wohnungsbauförderungsanstalt und der NRW.BANK geben, von der EDV bis zu anderen Dingen. Das werden eher innere Angelegenheiten sein, bei denen es Synergien geben wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass uns eine Vollintegration in die Lage versetzt, die NRW.BANK künftig neben der Wohnungsbauförderung kräftig zu stärken. Man kann tatsächlich das eine Ziel erreichen, ohne das andere Ziel aufzugeben. Das werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren unter Beweis stellen.
Frau Kollegin, das wird beispielsweise davon abhängen, ob Ihre Fraktion Anhörungen beantragt, wie der Gesetzgebungsprozess vonstatten geht. Das liegt nicht in der Hand der Regierung, sondern in der des Parlaments. Darum bitte ich, diese Frage vielleicht im Ältestenrat zu erörtern.
Ja.
Herr Kollege Sichau, es bleibt selbstverständlich wie auch in der Vergangenheit erhalten, weil es sonst nicht die Funktion von haftendem Eigenkapital bei der NRW.BANK haben könnte.
Nein, Frau Kollegin, weil primäres Ziel der Operation nicht die Neugestaltung der Wohnungsbauförderung in Nordrhein-Westfalen ist, sondern eine Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der NRW.BANK.
Herr Garbrecht, auch das kann ich Ihnen noch nicht sagen,
weil wir Fragen klären müssen – Entschuldigung, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit –, beispielsweise mit der BaFin, mit den Verbänden und vielen anderen. Wir haben einen Grundsatzbeschluss gefasst.
Ich sage es noch einmal: Es ist eine Dringliche Anfrage, ja, aber es ist eine verfrühte Anfrage. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen heute noch keinen Referentenentwurf präsentieren kann, dass ich Ihnen heute noch keine Details präsentieren kann. Das wird alles in den nächsten Monaten folgen.
Ja. Das tut aber nichts zur Sache, weil die Regierungskoalition in der nächsten Legislaturperiode ja die gleiche ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe großes Verständnis dafür, dass sich Kollegin Ruff-Händelkes heute in dieser Haushaltsdebatte nicht mit Haushaltsdaten auseinandergesetzt hat,
weil dann Ihre Argumentation als Opposition schwierig geworden wäre.
Denn wie wollen Sie erklären, dass das Wohnungsbauförderungsprogramm in diesem Jahr 2009 von 840 auf 910 Millionen € steigt, wie wollen Sie erklären, dass zur Städtebauförderung von 114,1 Millionen € noch einmal 5,1 Millionen € allein an Landesmitteln zur Kofinanzierung des Konjunkturprogramms dazukommen,
wie wollen Sie erklären, dass bei der Denkmalpflege 5 % mehr im Jahre 2009 verausgabt werden, und wie wollen Sie erklären, dass das Wohngeld im durchschnittlichen Betrag von 90 auf 140 € im Jahre 2009 steigt?
Allein diese vier Daten zeigen, dass wir nicht nur inhaltlich eine Neuorientierung der Wohnungsbau- und Städtebaupolitik in Nordrhein-Westfalen vorgenommen haben, sondern auch finanziell kräftig draufgelegt haben. Dass Ihnen das nicht recht ist, das glaube ich. Darum versuchen Sie, hier immer wieder alte Kamellen aufzuwärmen.
Natürlich wäre es Ihnen lieb gewesen, wenn es nach dem Verkauf der LEG plötzlich überall im Land Panik gegeben hätte, so, wie Sie versucht haben, diese zu schüren.
Natürlich wäre es Ihnen lieb gewesen, wenn es große Mieterdemonstrationen vor dem Landtag gegeben hätte, die bis heute nicht stattgefunden haben, weil die Leute wissen, dass sie gut aufgehoben sind bei einer Sozialcharta, die ihresgleichen in Deutschland sucht.
Natürlich möchten Sie Unruhe in die Bevölkerung bringen, möchten Sie den Städten sagen, Städtebauförderung und Wohnungsbauförderung findet demnächst nicht mehr statt.
Aber diese Geschichte nimmt Ihnen keiner ab, und ich glaube, das ist auch schwierig bei den Zahlen, die ich vorgelegt habe.
Darum werden wir eine Politik fortsetzen, die an den Erfordernissen der Zeit orientiert ist.
Wir werden bei der Wohnungsbauförderung nicht mehr mit der Gießkanne durchs Land laufen und beliebig fördern, was immer uns angeboten wird,
ganz im Gegenteil. Wir haben zum ersten Mal Förderschwerpunkte in der Wohnungsbaupolitik entwickelt. Wir sorgen dafür, dass beispielsweise den unterschiedlichen Erfordernissen auf den unter
schiedlichen Wohnungsmärkten Rechnung getragen wird. Da muss man dann eben in Wachstumsregionen eine andere Politik machen als in Schrumpfungsregionen. Da muss man im Ballungsraum eine andere Politik machen als in den ländlichen Räumen. Genau das tun wir mit unserer Wohnungsbauförderung.
Wir tun mehr für Familien mit Kindern. Wir tun mehr in den Regionen, wo es teuer ist, Eigentum zu bilden, wie die Eigentumsförderung überhaupt ein neuer Schwerpunkt unserer Wohnungsbauförderung geworden ist.
Das mag Ihnen alles nicht schmecken, aber ich sage Ihnen: Das ist zielgerichtet, und das zeigen im Übrigen auch die erfolgreichen Bilanzen der Wohnungsbauförderungsprogramme in den vergangenen Jahren.
Meine Damen und Herren, wir werden auch künftig dafür sorgen, dass jeder gerechtfertigte Antrag in Nordrhein-Westfalen auf Wohnungsbauförderung berücksichtigt wird. Das haben wir in der Vergangenheit getan, das werden wir zukünftig tun.
Aber eines werden wir nicht mehr tun. Wir werden nicht die großen Wohnungsbaukonzerne fragen: Wie hättet Ihr es denn gerne, wo können wir Euch noch mal zehn, 20 oder 30 Millionen geben? Denn es war Ihre Wohnungsbaupolitik der Vergangenheit, dass Sie die Großen noch größer, die Fetten noch fetter gemacht haben, aber nicht dafür gesorgt haben, dass das Geld tatsächlich da ankommt, wo es hingehört.
Genauso ist es bei der Städtebauförderung. Auch da laufen wir nicht mehr mit der Gießkanne durchs Land, sondern wir sorgen dafür, dass an vier Schwerpunkten Prioritäten gesetzt werden. Jawohl, wir wollen die solidarische Stadt. Darum wollen wir auch weiterhin im Bereich des Programmgebietes „Soziale Stadt“ Schwerpunkte bei benachteiligten Stadtteilen setzen, weil wir nicht wollen, dass das, was einer meiner Vorgänger mal mit dem unseligen Ausdruck Armutsinsel bezeichnet hat, bei uns in Nordrhein-Westfalen um sich greift.
Wir wollen dafür sorgen, dass auch Stadtteile, die es aufgrund unterschiedlicher Ursachen schwer haben, auf die Beine gestellt werden und Hilfe zur Selbsthilfe erlangen.
Wir wollen aktive Stadtzentren haben. Wir wollen Innenstädte stärken. Das tun wir nicht nur mit Geld, sondern das tun wir auch dadurch, dass wir die Planungsvoraussetzungen so setzen, dass beispielsweise der Handel wieder da stattfinden kann,
wo er hingehört, nämlich in die Innenstadt. Wir haben Schluss gemacht mit einer Wildwestpolitik der Ansiedlung auf der „grünen Wiese“, die bei Clement und Co. noch üblich war. Wir wollen, dass Handel in der Stadt stattfindet, weil es nicht geht, dass wir uns sonntags immer darüber beklagen, dass die Innenstädte mehr und mehr veröden, aber montags dann dafür sorgen, dass Einzelhandel auf der „grünen Wiese“ stattfinden kann. Das war Ihre Politik in der Vergangenheit. Dieser Politik haben wir ein Ende bereitet.
Wir wollen dafür sorgen, dass der Stadtumbau West endlich in Schwung kommt. Ich kann mich daran erinnern, wie es noch vor acht oder neun Jahren war, als der damalige Oberbürgermeister von Gelsenkirchen die damals sozialdemokratisch geführte Bundesregierung aufgefordert hat, Stadtumbaunotwendigkeiten nicht nur im Osten der Republik anzuerkennen, sondern auch hier im Westen die Notwendigkeiten im Stadtumbau zu sehen.
Gott sei Dank ist das mittlerweile bei allen angekommen, selbst bei den Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen, die damals noch für eine Politik im Bundesrat die Hand gehoben haben, die eine solche Notwendigkeit von Stadtumbaumöglichkeiten und -notwendigkeiten im Westen der Republik nicht gesehen hat. Ich bin froh, dass wir mittlerweile einen deutlichen Schritt weiter sind.
Deshalb noch einmal: Ich glaube, dass wir in der Wohnungsbau- und in der Städtebaupolitik einen guten neuen Weg eingeschlagen haben, nicht nur inhaltlicher Art, nicht nur im Setzen von gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch mit einer ausreichenden Finanzausstattung, wie eindrucksvoll dieser Haushalt durch die Rahmendaten, die ich gerade noch einmal genannt habe, belegt.
Ich habe nur eine große Bitte zum Schluss. Ich habe diese Bitte schon häufig vorgetragen, und vielleicht findet sie doch irgendwann einmal Gehör. Hören Sie von der Opposition endlich auf, die Menschen im Lande zu verunsichern und Panikmache zu betreiben mit einem Gut, das ein ganz hohes ist, nämlich mit dem Gut der Wohnung. Denn Menschen wissen, dass Wohnen existenziell ist.
Wir wissen, dass Wohnen existenziell ist. Darum haben wir unsere Politik an den Bedürfnissen der Menschen im Bereich des Wohnens auch so ausgerichtet, wie wir sie ausgerichtet haben.
Aber wenn Sie ständig durch das Land laufen und versuchen, Unruhe zu stiften, wenn Sie ständig Menschen verunsichern, insbesondere sozial Schwache, Alte, Menschen, die nicht mehr mobil sind, dann leisten Sie der Wohnungsbaupolitik unseres Landes einen Bärendienst. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist
schon erstaunlich, dass die Vertreter der Opposition eine Haushaltsdebatte völlig ohne Zahlen führen können. Wenn wir schon Haushaltsberatungen haben, dann sollten wir über das reden, was in diesem dicken blauen Buch,
in das Sie vielleicht Gelegenheit hatten, Herr Wißen, hineinzuschauen, steht.
Ich will Ihnen einige Zahlen nennen. Im Bereich der Landesstraßen steigt der Haushaltsansatz von 133,7 Millionen € auf 172,4 Millionen €. Beim Substanzerhalt wird es künftig 26,7 Millionen € mehr geben, nämlich 80 Millionen € mehr als nie zuvor in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Bereich des Neu- und Ausbaus wird der Ansatz um 3 Millionen € auf 70 Millionen € steigen. Beim Radwegebau – das muss Ihnen von den Grünen doch ganz besonders gefallen, oder vielleicht tut es Ihnen weh, weil Sie es nicht gönnen, weil Sie nur parteipolitisch denken können – wird der Ansatz um 9 Millionen € auf 12,4 Millionen € steigen. 1,41 Milliarden € werden wir für den ÖPNV ausgeben. Und im Bereich der Binnenschifffahrt werden wir 15 % mehr, nämlich 12 Millionen € im nächsten Jahr ausgeben.
All diese Zahlen sind nicht irgendwelche Propaganda, nicht ein Hirngespinst des Verkehrsministers, sondern nachzulesen im Haushaltsplan für das Jahr 2009 des Landes Nordrhein-Westfalen. Wie Sie vor diesem Hintergrund auf den Gedanken kommen, die Verkehrspolitik wäre auf dem Abstellgleis und hätte einen geringen Stellenwert, wie Sie es hier vorgetragen haben, bleibt Ihr Geheimnis.
Ich will aber noch einige Bemerkungen mehr machen. Wir werden in diesem Jahr 2009 zum ersten Mal mehr als 1 Milliarde € in den Ausbau, den Neubau und die Instandsetzung der Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen investieren. Das ist ein Wert, den dieses Bundesland noch nie erreicht hat und den wir nur mit Hilfe des Konjunkturprogramms erreichen konnten, weil wir in den vergangenen Jahren Vorsorge getroffen und Planfeststellungsverfahren zu Ende gebracht haben, bei denen Sie nicht den Mut hatten, sie zu Ende zu bringen.
Herr Kollege Wißen, Sie haben gefragt, was in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Konjunkturpakets I und II der Bundesregierung passiert. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen noch regieren würden, würde sich nichts tun, weil Sie nicht die Möglichkeiten geschaffen hätten, das Geld, das in Berlin bereitgestellt wird, auch tatsächlich bei uns in Nordrhein-Westfalen zu verbauen.
Das ist jetzt anders, und das ist nicht Selbstzweck, sondern wir sorgen dafür, dass mit einer ordentlichen Verkehrsinfrastruktur die Wirtschaftsstruktur gestärkt wird und das Land Nordrhein-Westfalen auch wirtschaftlich noch erfolgreicher werden kann.
Ich will ein anders Beispiel nennen. Sie haben mir vor drei Jahren vorgeworfen, dass ich angekündigt habe, keine Schienenvorrangpolitik mehr zu betreiben. Ja, das ist richtig. Ich bleibe dabei: Es gibt keine Schienenvorrangpolitik mehr in diesem Land. Es gibt auch keine Straßenvorrangpolitik und keine Binnenwasserstraßenvorrangpolitik. Es gibt eine Verkehrsvorrangpolitik in Nordrhein-Westfalen, weil wir die benötigen, um in Zukunft dem Ansturm der Verkehre gerecht werden zu können.
Deshalb haben wir vor Weihnachten ein großes Bahnpaket für Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Wir werden in den nächsten Jahren in einer ersten Modernisierungsoffensive weitere 108 Bahnhöfe für mehr als 400 Millionen € in Ordnung bringen. Wir werden die großen Verkehrsbahnhöfe in Münster, Dortmund, Duisburg und Essen in Ordnung bringen.
Wir werden dafür sorgen, dass der Rhein-RuhrExpress nicht nur geplant, sondern auch gebaut wird. Wir haben zum ersten Mal eine Finanzierungssicherheit für den Rhein-Ruhr-Express. Etwas, was Sie über Jahre mit Metrorapid, Metroexpress, Transrapid – und wie die ganzen Vorgängermodelle hießen – nicht hinbekommen haben.
Wir werden im Übrigen auch dafür sorgen, dass der Güterverkehr verstärkt auf die Schiene gebracht werden kann. Seitdem Schwarz-Gelb in NordrheinWestfalen regiert, hat die Betuwe-Linie an Fahrt aufgenommen. Wir werden das Planfeststellungsverfahren für das dritte Gleis zu Ende bringen. Wir werden die Bahnübergänge beseitigen und wir werden endlich für Lärmschutz entlang der Strecke sorgen, deren Durchsetzung Sie jahrelang hier in Nordrhein-Westfalen versäumt haben.
Und wir haben Bewegung in den Eisernen Rhein gebracht, eine leistungsfähige Güterverkehrsanbindung zwischen Antwerpen und dem Rhein-RuhrGebiet. Ein Thema, bei dem Sie sich zehn Jahre lang in Duldungsstarre ergangen haben. Sie haben sich zurückgelehnt und erklärt: Wir warten mal ab, was Belgien und die Niederlande wollen, und dann schauen wir, wie wir damit umgehen. Wir haben die Initiative ergriffen, wir haben den Nationalstaaten Feuer unterm Hintern gemacht. Das war dringend notwendig, weil wir nicht den Kollaps auf unseren Autobahnen, sondern mehr Verkehre auf den Schienen haben wollen.
Weil wir gerade dabei sind, will ich noch etwas zum Luftverkehr sagen, nur um das Thema abzurunden: Jawohl, wir haben unsere Ankündigung wahrgemacht, wieder eine aktive Luftverkehrspolitik für Nordrhein-Westfalen zu machen. Wir hatten den Mut, eine neue Betriebsgenehmigung für den Düsseldorfer Flughafen zu erlassen, mit dem Ergebnis, dass die höchsten Wachstumsraten aller europäischen Airports hier bei uns in Nordrhein-Westfalen, in Düsseldorf, stattfanden:
mit über einer Million mehr Passagiere als zu Ihrer Zeit, mit 46 Destinationen, die zusätzlich von Düsseldorf aus erreichbar sind, und, was das Wichtigste ist, mit 2.500 neuen Arbeitsplätzen am Düsseldorfer Flughafen.
Wir haben uns auch erlaubt, Planungssicherheit am Köln/Bonner-Flughafen zu schaffen. Wir haben die Nachtflugregelung bis zum Jahr 2030 verlängert und damit den Weg freigemacht für eine 70Millionen-€-Investition von FedEx, die im nächsten Jahr ihr europäisches Drehkreuz von Frankfurt nach Köln verlagern werden, sodass wir auch dort neue Arbeitsplätze gewinnen werden.
Und ich hätte mich gefreut, wenn wir all diejenigen bei dieser unpopulären Entscheidung an unserer Seite gehabt hätten, die sich in den letzten Tagen und Wochen zum Robin Hood des Kölner Flughafens aufgespielt haben. Das war an Verlogenheit wohl wirklich nicht zu überbieten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie sehen: Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen hat Fahrt aufgenommen. Verkehrspolitik hat Vorrang. Wir brauchen gut ausgebaute Straßen, attraktive Schienenverbindungen, gut ausgebaute Wasserwege, eine funktionierende Luftfahrtinfrastruktur, weil wir diesen Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen stärken wollen und weil wir den Anforderungen eines wachsenden Verkehrs auch in Zukunft gerecht werden wollen. Diese Politik werden wir auch in diesem Jahr 2009 konsequent fortsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich gebe meine Rede zu Protokoll. (Siehe Anlage 2)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auf die Entstehungsgeschichte bzw. die Urheberschaft dieses Antrages wollte ich an dieser Stelle eigentlich nicht eingehen.
Herr Kollege Becker, eine Bemerkung kann ich mir aber doch nicht verkneifen. Diejenigen, die diesen Antrag für Sie verfasst haben – wer auch immer das gewesen sein mag –, haben nicht kreativ nachgedacht und selbst Formulierungen gesucht, sondern zu einem wesentlichen Teil aus Papieren der nordrhein-westfälischen Landesregierung abgeschrieben. Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss; denn ich kann Ihnen nachweisen, dass das, was Sie hier als Antrag einbringen, in weiten Passagen aus Papieren aus meinem Hause, dem nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium, stammt.
Allein diese Tatsache zeigt, dass es eine Unverschämtheit ist, wenn Sie sich hierhin stellen und behaupten, diese Landesregierung und diese Landtagsmehrheit hätten nirgends Einfluss auf die LuFV genommen und an keiner einzigen Stelle die Debatte geführt.
Jawohl, wir haben uns eingemischt. Es ist schön, dass Sie diese Position übernommen haben, Herr Becker.
Am 23. Mai 2008 hat der Bundesrat einstimmig beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser Gesetzentwurf enthält eine Fülle von konkreten inhaltlichen Vorschlägen zur Ausgestaltung der zwischen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG abzuschließenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Diese Vorschläge sollen insbesondere vor den Gefahren einer Ausdünnung bzw. einer Verteuerung des Schienenpersonennahverkehrs schützen.
Im Zusammenhang mit der geforderten Stärkung der Regulierungsbehörde hat der Bundesrat im November dieses Jahres die Bundesregierung aufgefordert, parallel zur Vorbereitung der LuFV die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Einführung einer Anreizregulierung zu schaffen.
Die vorgenannten Initiativen zur Optimierung der LuFV haben ihre Wurzeln nicht zuletzt in dem Gutachten, das federführend von uns in NordrheinWestfalen im Jahr 2007 zu dem damals beabsichtigten und dann aufgegebenen integrierten Börsengang der Deutschen Bahn AG in Auftrag gegeben wurde.
Die Berechtigung der Forderungen der Länder wird nunmehr sowohl vom Bundesrechnungshof als auch von dem Gutachten der TU Berlin als auch von diesem Antrag der Grünen bestätigt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dem hier zur Beratung stehenden Antrag, der nichts anderes als eine Schaufensteraktion ist, kann wirklich nur mit Kopfschütteln begegnet werden. Die Überschrift „Handeln statt Stillschweigen“ ist genauso unangebracht wie der Titel Ihres letzten in dieser Angelegenheit eingebrachten Antrages. Wir erinnern uns ja noch gut an die „Achsen des Bösen“, Herr Becker.
Vor einigen Wochen hatten Sie sich noch im Tonfall vergriffen. Jetzt verzerren Sie bewusst oder in Unkenntnis die Wirklichkeit. Die Initiativen, die Sie jetzt anmahnen, wurden bereits längst ergriffen – insbesondere auch durch das Engagement der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Ich kann Ihnen bei Bedarf gerne die Nummern der einzelnen Bundesratsdrucksachen zur Verfügung stellen. Dann brauchen Sie nächstes Mal nicht an andere Stellen zu gehen, Herr Becker. Ich biete Ihnen an, dass ich beim nächsten Mal Ihre Anträge formuliere, wenn wir bei den von Ihnen dargestellten Positionen ohnehin in vielen Teilen Deckungsgleichheit haben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, populistisch oder aber unbedarft ist auch Ihr neuerlicher Hilfsantrag. Wie soll denn eine Initiative zur zeitlichen Verschiebung des Inkrafttretens der LuFV aussehen? Soll die Landesregierung im Bundesrat einen Antrag stellen, der lediglich Rhetorik enthält?
Sie wissen doch ganz genau, dass das Grundgesetz für eine Verschiebungsinitiative schlichtweg keinen Raum bietet. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ist ein exekutives Finanzierungsinstrument des Bundes. Sie steht damit eindeutig außerhalb des direkten Einflussbereiches der Länder.
Dort, wo wir mitwirken konnten, haben wir das getan – und zwar nicht nur in Debatten und nicht nur auf dem Papier, sondern im Handeln, beispielsweise im Bundesrat. Damit sind wir unserer Verpflichtung
nachgekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In der Tat besteht ein großes Ziel der Verkehrspolitik dieser Landesregierung darin, die notwendigen Verkehre möglichst sicher und möglichst umweltverträglich abzuwickeln. Aber bei der Wahl der Mittel muss man ganz genau hinschauen.
Ich glaube, dass der Kollege Schemmer völlig recht hatte, als er gerade feststellte, dass Sie, Herr Becker, wieder ganz tief in die politische Mottenkiste
gegriffen haben. Ihr heutiger Vortrag vor diesem Hohen Haus ist der fünfte, sechste oder siebte Aufguss von Ideen der Vergangenheit, die uns keinen Deut weiterführen, ganz im Gegenteil. Ich finde diese Debatte mittlerweile ermüdend.
Darum gehe in aller Kürze zuerst auf die angebliche Umweltentlastung durch Tempolimits ein. Würde morgen nicht Tempo 130, sondern Tempo 120, wie von einigen Ihrer Freunde gefordert wird, auf nordrhein-westfälischen und auf deutschen Autobahnen eingeführt, könnten die Stickoxid- und die Kohlendioxidemissionen gerade einmal um 2 % gesenkt werden.
Vor diesem Hintergrund hat der sicherlich auch Ihnen bekannte ehemalige Bundesumweltminister, Jürgen Trittin, im vergangenen Jahr in der Fernsehsendung „Hart aber fair“ ausdrücklich erklärt, dass mit der Verringerung des klimaschädlichen Kohlendioxidausstoßes ein generelles Tempolimit von 120 oder gar 130 km/h nicht zu rechtfertigen sei. – An dieser Stelle hat Herr Trittin ausnahmsweise recht; vielleicht hören Sie einmal auf ihn.
Herr Kollege Becker, wenn Sie mehr Überholverbote für LKW fordern, muss man fragen, was aus Ihren Initiativen der Vergangenheit geworden ist. Diese nordrhein-westfälische Landesregierung hat dafür gesorgt, dass heute auf 50 % mehr Autobahnabschnitten LKW-Überholverbote gelten, als es zu rot-grünen Regierungszeiten, die gerade einmal dreieinhalb Jahre zurückliegen, der Fall war. Nichts haben Sie getan! Aber Sie haben eine relativ große Klappe, stellen sich hierhin und fordern immer mehr!
Die nordrhein-westfälischen Autobahnen sind die sichersten Straßen in Europa. Es gibt keine sichereren Autobahnen oder Straßen auf diesem Kontinent. Ich will Ihnen die Zahlen nennen, denn manchmal hilft es, sich mit Fakten auseinanderzusetzen, anstatt pure Ideologie zu verbreiten.
Während auf den Bundesstraßen in Deutschland im Jahre 2006 zwölf Menschen pro Milliarde gefahrener Kilometer getötet worden sind, waren es auf den Autobahnen gerade einmal drei Getötete. Um nicht missverstanden zu werden: Sowohl die zwölf Getöteten auf Bundesstraßen wie auch die drei Getöteten auf Bundesautobahnen pro Milliarde KFZKilometer sind immer noch zu viele. Das ist in der Tat ein Spitzenwert.
Ich kann ihn auch auf die Einwohnerzahl beziehen. In Nordrhein-Westfalen gibt es gerade einmal vier im Straßenverkehr getötete Menschen pro Hunderttausend Einwohnerinnen und Einwohner. Selbst im EU-Vorzeigestaat, den Niederlanden, sind es 4,5 Getötete pro Hunderttausend Einwohner. Wäre
Nordrhein-Westfalen ein eigener Nationalstaat, würden wir die Europaliga der Sicherheit unserer Straßen anführen. Daher brauchen wir von Ihnen keine Belehrungen, wie wir die Straßen noch sicherer machen!
Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wir werden nicht nachlassen, unsere nordrheinwestfälischen Straßen noch sicherer zu machen. Wo es notwendig ist, werden wir weitere LKWÜberholverbote nicht nur auf vier-, sondern auch auf sechsstreifigen Bundesautobahnen einführen, die wir schon an vielen Stellen in diesem Land finden.
Aber wir werden bei der Sicherheit und bei der Umweltverträglichkeit unserer Verkehrspolitik nicht in die ideologische Mottenkiste greifen.
Wir werden nicht unsinnigen Forderungen nachgeben, sondern wir werden tun, was dringend notwendig ist, um Straßen sicherer und um Verkehre ökologisch zu gestalten, wie wir es in der Vergangenheit getan haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der uns vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist ein Sammelsurium aus Pressemitteilungen der Grünen-Landtagsfraktion der vergangenen Wochen und aus Forderungen, die nur der Bund als Eigentümer tatsächlich erfüllen kann, und ein Konglomerat aus Beschimpfungen der Bahn und ihres Managements. Kurz gesagt: Dieser Antrag ist an Substanzlosigkeit nicht zu toppen.
Deshalb zum Beschlussvorschlag nur zwei Sätze:
Erstens. Der vom Bundesverkehrsminister angestrebte Börsengang ist auf Betreiben der Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalens, massiv verändert worden und wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr stattfinden.
Zweitens. Bevor die Landesregierung einen umfassenden Bericht zur Zukunft der Bahn vorlegt, muss zuerst einmal der Eigentümer, also der Bund, sagen, wie er sich die Zukunft dieses Unternehmens vorstellt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben habe, dass Fakten, die hier vorgetragen werden, irgendwann doch einmal zur Kenntnis genommen werden. Herr Kollege Wißen, ich glaube, Sie haben heute vor diesem hohen Hause zum dritten Mal die Behauptung aufgestellt, dass andere Bundesländer wegfallende Regionalisierungsmittel durch Landesmittel ersetzt haben. Das ist nachweislich falsch. Andere Bundesländer verhalten sich jetzt so rechtstreu, wie sich Nordrhein-Westfalen immer verhalten hat.
Sie haben Schülerbeförderungskosten, die sie früher rechtswidrig aus Regionalisierungsmitteln er
stattet und bezahlt haben, erneut in den Landeshaushalt eingestellt. Das heißt: Sie verhalten sich jetzt rechtstreu und geben keinen einzigen Euro mehr für Regionalisierung und Regionalverkehre aus. Ich bitte Sie, das irgendwann einmal zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben gestern schon über lebenslanges Lernen gesprochen. Vielleicht kommt dieser Appell irgendwann auch bei Ihnen an, lieber Kollege Wißen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der Tat, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Recht, denn sie stellt in ihrem Antrag fest, dass die Landesregierung im April eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzstrategie beschlossen hat. Mit einem umfangreichen Maßnahmen- und Handlungspaket wollen wir die energiebedingten KohlendioxidEmissionen in unserem Lande bis zum Jahre 2020 um 81 Millionen t gegenüber 2005 senken.
Im Handlungsbereich regenerative Energien dieses Klimaschutzkonzeptes haben wir auch Aussagen zum Ausbau der Windenergienutzung gemacht. Da heißt es wörtlich: Repowering kann zu einer Verdoppelung der Stromerzeugung aus Windkraft in Nordrhein-Westfalen führen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach einer zum Stichtag 31. Dezember 2006 bei den Bezirksregierungen als obere Bauaufsichts- und Emissionsschutzbehörden durchgeführten Umfrage,hatten in Nordrhein-Westfalen von den 396 insgesamt 322 Gemeinden, also über 81 %, Konzentrationszonen ausgewiesen. Die Konzentrationszonen waren unterschiedlich ausgelastet. Beispielsweise betrug die Auslastung im Regierungsbezirk Düsseldorf 62 %.
Die noch verfügbaren Flächenressourcen in den ausgewiesenen Konzentrationszonen und insbesondere das Repowering bieten ausreichend Potential, damit in Nordrhein-Westfalen die Windkraft
ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann.
In allen Konzentrationszonen, die keine Höhenbegrenzung enthalten, wären die zurzeit größten Windkraftanlagen mit Narbenhöhen von 117 m und einem Rotordurchmesser von 126 m, das heißt, einer Gesamthöhe von 180 m und einer Gesamtleistung von 5 MW zulässig. Wegen ihrer Ausmaße und dem sich daraus ergebenden Abstand zu den anderen Anlagen müssen im Binnenland in vorhandenen Konzentrationszonen mehrere alte kleine Anlagen dann allerdings weichen.
Diese Art des Repowering befürwortet die Landesregierung, denn es hilft, die Leistungsausbeute aus regenerativer Energie zu steigern und gleichzeitig die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Lärmemissionen und die von Landschaft und Tierwelt zu senken.
Jetzt zu Ihnen, lieber Kollege Priggen. Sie haben auf andere Bundesländer verwiesen. Zum 31. Dezember 2007 hatten die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern zusammen 1.253 Windkraftanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 1.291 MW. Nur mal zum Vergleich: Wir in Nordrhein-Westfalen hatten zum gleichen Stichtag 2.626 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.601 MW. Das heißt, wir in Nordrhein-Westfalen hatten doppelt so viele Windräder wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern zusammen.
Gleichzeitig muss man wissen, Herr Kollege Remmel, dass wir in Nordrhein-Westfalen nur einen Waldanteil von 26 % haben, während der Waldanteil in Rheinland-Pfalz 41,7 %, in Bayern 38,1 % und in Hessen 36,3 % beträgt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das zeigt, der Wald in Nordrhein-Westfalen ist ein besonders schützenswertes Gut. Nur rund ein Viertel der Fläche unseres Landes ist mit Wald bestockt. Wie man vor dem Hintergrund auf den Gedanken kommen kann, Bäume durch Betonmasten ersetzen zu wollen, und das als grüner Landespolitiker, das bleibt Ihr Geheimnis, Herr Kollege Priggen. Darum ist es auch richtig, Ihren Antrag abzulehnen. Denn Sie schädigen die Umwelt, Sie schützen sie nicht. Sie versuchen hier unter dem Deckmäntelchen einer neuen Energiepolitik Landschaftszerstörung zu betreiben. Genau das werden wir nicht zulassen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Um es gleich vorweg zu sagen: Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die Initiativen von Kommunen zur Einführung eines Sozialtickets. Aber die Landesregierung sagt genauso deutlich, dass das eine kommunale Angelegenheit ist, die vor Ort entschieden werden muss,
aber nicht nur entschieden werden muss, sondern auch finanziert werden muss. Denn es gibt eine Vielzahl anderer kommunaler Initiativen, die wir genauso für sinnvoll erachten, wie die Einführung eines sozialen Kulturtickets, eines Sporttickets für sozial Schwache, ein soziales Freizeitticket und viele weitere Initiativen, die es im Land gibt.
Aber es ist blanker und durchschaubarer Populismus, wenn bei jeder Gelegenheit gefordert wird, das Land müsse sich dann aber bitte schön auch an der Finanzierung beteiligen. Das ist durchschaubar, was Sie hier veranstalten. Das ist im Übrigen auch nicht finanzierbar. Denn es gibt einen ganz einfachen Grundsatz in dieser Republik: Jeder ist für das finanziell verantwortlich, wofür er zuständig ist. Es gibt Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene, für deren Finanzierung dann die Kommune verantwortlich ist, es gibt Zuständigkeiten auf Landesebene, für deren Finanzierung das Land zuständig ist, und es gibt Angelegenheiten auf Bundesebene, für deren Finanzierung der Bund zuständig ist. Das gilt im Übrigen nicht nur für ein Sozialticket im ÖPNV, sondern auch für den SPNV, Herr Kollege Wißen. Das wissen Sie ganz genau. Sie wissen,
dass mit der Übertragung der Aufgabe des schienengebundenen Regionalverkehrs und Nahverkehrs auf die Kommunen und auf die Länder der Bund gleichzeitig eine Zusage abgegeben hat, dass er für die Finanzierung zu sorgen hat. Wir in Nordrhein-Westfalen waren anders als die Bundesländer, die Sie gerade aufgezählt haben, im Bundesrat dagegen, dass die Regionalisierungsmittel gekürzt werden,
weil wir der festen Überzeugung sind, dass sich der Bund von einer Aufgabe verabschiedet, die eigentlich seine originäre Aufgabe ist.
Darum will ich an dieser Stelle das wiederholen, weil Sie vergessen, das hier vorzutragen, was ich bereits zum wiederholten Male vorgetragen habe: Wenn es heute eine Vielzahl von Bundesländern gibt, die angeblich aus Landesmitteln wegfallende Regionalisierungsmittel ersetzt, will ich darauf hinweisen, dass es genau die Länder sind, die vorher rechtswidrig Bundesmittel aus dem Regionalisierungstopf genutzt haben, um originäre Landesaufgaben zu finanzieren.
Die Bayern haben zum Beispiel Schülerbeförderungskosten aus Regionalisierungsmitteln bezahlt. Rechtswidrig!
Wenn die Bayern jetzt sagen, sie würden sich jetzt rechtmäßig verhalten, indem sie künftig die Schülerbeförderungskosten tatsächlich aus Landesmitteln bezahlen, wie das in Nordrhein-Westfalen immer üblich war,
dann dürfen sie nicht dadurch belohnt werden, dass sie, weil sie sich jetzt rechtmäßig verhalten, ganz besonderen Applaus einfordern.
Um es klar und deutlich zu sagen: Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen immer rechtmäßig verhalten. Aber jeder ist für die Finanzierung dessen verantwortlich, wofür er die Verantwortung trägt.
Gerne.
Herr Becker, Sie wissen ganz genau, dass für die Schülerbeförderungskosten, für die das Land aufzukommen hat, ausschließlich die Unterrichtstage gelten. Das heißt: Schülerbeförderungskosten an Ferientagen, an Nachmittagen, an denen kein Unterricht stattfindet, zu bezahlen, ist ein Luxus, den wir in der Tat beseitigt haben.
Nach § 45 a zahlen wir aus originären Landesmitteln 130 Millionen € an Schülerbeförderungskosten, so viel wie kein anderes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland. Jahr für Jahr 130 Millionen € aus originären Landesmitteln!
Ich glaube, der Kollege Becker möchte seine Antwort mitbekommen, Herr Kollege Wißen. Sie können sich gerne zu Wort melden. Ich lasse jede Zwischenfrage zu. Aber es gebührt die Fairness, dass der Kollege Becker die Chance erhält, die Antwort, die ich ihm gerne geben will, tatsächlich zu hören. Ich appelliere an Ihre Fairness gegenüber Ihrem Oppositionskollegen.
Herr Kollege Becker, angesichts dessen ist es nicht ganz in Ordnung, dass die Bayern jetzt sagen: Wir finanzieren jetzt die Schülerbeförderungskosten tatsächlich aus Landesmitteln, während wir vorher rechtswidrig dafür Regionalisierungsmittel genutzt haben. – Dass Sie denen dann noch auf den Leim gehen und sagen, dass angeblich Regionalisierungsmittel, die beim Bund weggefallen sind, durch Landesmittel ersetzt werden, zeugt entweder von Unwissenheit oder ist in dieser Debatte eine vorsätzliche Täuschung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will einen letzten Hinweis darauf geben, wie das Sozialticket finanziert werden kann. Der Kollege Romberg hat gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass das Land nach § 11 Abs. 2 des ÖPNV-Gesetztes den Aufgabenträgern – sprich: den drei Zweckverbänden und damit
auch den Kommunen – Jahr für Jahr 110 Millionen € für Aufgaben, die sie frei entscheiden können, zur Verfügung stellt. Diese 110 Millionen € können natürlich auch für das Sozialticket eingesetzt werden.
Wenn das als kommunale Aufgabe prioritär angesehen wird, spricht überhaupt nichts dagegen, von diesen 110 Millionen € aus dem Landeshaushalt einen Teil zu nehmen und daraus das Sozialticket zu finanzieren.
Nur eines werden wir nicht zulassen: Wir werden nicht zulassen, dass Sie auf populistische Art und Weise an jeder Stelle versuchen, das Land auch bei Aufgabestellungen mit ins Boot zu holen, die originär kommunalpolitische Aufgaben sind und bei denen es in der Hoheit der Stadträte, der Kreistage und Gemeinderäte liegt, zu entscheiden, was finanziert werden soll und was nicht.