Wilfrid Adam

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht erst das Elbe-Hochwasser oder das Zugunglück bei Bad Münder, sondern bereits das Zugunglück von Eschede und besonders eindrucksvoll die Ereignisse vom 11. September 2001 haben die Bedeutung eines funktionierenden und leistungsfähigen Katastrophen- und Zivilschutzes deutlich werden lassen. Die nach dem 11. September veränderte Bedrohungslage gibt jedoch keinen Anlass, an der Leistungsfähigkeit des niedersächsischen Katastrophenschutzes zu zweifeln. Insoweit ist der Innenministerkonferenz zuzustimmen, die erst kürzlich festgestellt hat, dass Bund und Länder über ein funktionierendes System zur Bewältigung auch von Großschadensereignissen verfügen.
Die bestehenden Kapazitäten in den Bereichen Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Technisches Hilfswerk, die Regelungen der Länder im Bereich Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr sowie die Regelungen zur Hilfeleistung der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes gewährleisten ein funktionierendes System zur Bewältigung auch von Großschadensereignissen.
Ich warne davor, meine Damen und Herren, unser Land unsicher zu reden. Das ist es nicht!
Meine Damen und Herren, die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA und auch die Hochwasserkatastrophe im August 2002 haben jedoch gezeigt, dass zunehmend Ereignisse in die Planungen einzubeziehen sind, die aufgrund ihrer Dimensionen eine Fortentwicklung der bestehenden Systeme erfordern. Ich glaube, dass unsere Meinungen diesbezüglich auch gar nicht auseinander gehen.
Hinzu kommt aber auch, meine Damen und Herren, dass ein im Irak geführter Krieg mit ziemlicher Sicherheit ein erneutes Erstarken des internationalen Terrorismus nach sich ziehen wird. Wir müssen daher auf drei höchst unterschiedliche Ereigniskategorien vorbereitet sein: auf Großschadenslagen wie in Bad Münder, auf Katastrophen
fälle wie beim Elbe-Hochwasser und leider nicht zuletzt auch auf terroristische Anschläge.
Lassen Sie mich zunächst auf Bad Münder eingehen: Wir haben die Ereignisse von Bad Münder im Innenausschuss ausführlich, auch mit einer sehr eindrucksvollen Anhörung, aufgearbeitet. Dabei hat es sich gezeigt, dass der Chemieunfall auf eine Verkettung äußerst unglücklicher Umstände zurückzuführen war.
Nach den Aussagen aller Beteiligten hat sich allerdings auch gezeigt, dass der Versuch, der auch heute hier wieder gemacht wurde, der Landesregierung eine Verantwortung für den Unfall in die Schuhe zu schieben, durch nichts, aber auch gar nichts gerechtfertigt ist. Meine Damen und Herren, ich halte es für völlig unangemessen, dass auch heute noch versucht wird, derartige Gelegenheiten auszunutzen, um auf dem Rücken der Betroffenen Stimmung zu machen und Stimmung zu schüren.
Wir haben an dieser Stelle vor gar nicht allzu langer Zeit bereits ausführlich über Bad Münder diskutiert. Ich begrüße es für meine Fraktion daher ausdrücklich, dass die Landesregierung bereits jetzt die angekündigten Konsequenzen auch aus den Ereignissen von Bad Münder gezogen hat.
Das Kabinett hat in der vergangenen Woche beschlossen, zur Verbesserung der Arbeit des Bevölkerungsschutzes ein Kompetenzzentrum für Großschadenslagen im Innenministerium einzurichten. Der Minister ist darauf eingegangen. Dieses Kompetenzzentrum wird sich schwerpunktmäßig mit Präventionsmaßnahmen, mit Übungen und mit Beratungstätigkeiten hinsichtlich potenzieller Gefahrenslagen beschäftigen. Die Mitarbeiter des Landes, die für die Bekämpfung derartiger Schadenslagen hilfreich sein können, strukturieren, fassen zusammen und beraten. Das Kompetenzzentrum wird künftig bei Großschadenslagen wie etwa in Bad Münder an der Schnittstelle von Politik, Verwaltung und Einsatzgeschehen für die notwendige Koordination und Vernetzung sorgen.
Meine Damen und Herren, ich meine, damit hat die Landesregierung wahrlich die notwendigen Konsequenzen aus Bad Münder gezogen.
Lassen Sie mich aber noch einmal sagen: In Bad Münder hat es einen sehr schweren Unfall, aber keine Katastrophe gegeben!
Meine Damen und Herren, auch bei der Nachbetrachtung des Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit dem Elbe-Hochwasser im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass es über die operativ tätige Ebene hinaus einen weiter gehenden Koordinations-, Entscheidungs- und nicht zuletzt auch Schadensabwicklungsbedarf gibt. Deshalb wird das Kompetenzzentrum für Großschadenslagen auch bei derartigen Schadenslagen zu einer weiteren Verbesserung des Katastrophenmanagements führen.
Es wäre meines Erachtens ein Fehler, die hervorragende Leistungsfähigkeit des niedersächsischen Katastrophenschutzes, die sich im Zusammenhang mit dem Elbe-Hochwasser gezeigt hat, zu vernachlässigen. Es wäre auch ein Fehler, nicht darauf hinzuweisen, dass der Katastrophenschutz ohne die Einbindung und Hilfe der zahlreichen ehrenamtlichen Einsatzkräfte nicht auf dem gegenwärtigen hohen Niveau funktionieren würde. Deshalb nutze ich die Gelegenheit, insbesondere allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Lande für ihr unermüdliches Engagement bei der Bewältigung des Elbe-Hochwassers zu danken.
Meine Damen und Herren, mehr und mehr in den Mittelpunkt des Interesses rücken aufgrund der veränderten Bedrohungslagen leider auch Szenarien, die die Schnittstelle zwischen dem Katastrophenschutz des Landes und dem Zivilschutz, für den eine Bundeszuständigkeit besteht, berühren. Ich denke hierbei an die Gefahren, die vom internationalen Terrorismus ausgehen. Zwar gibt es nach wie vor keine Hinweise auf eine konkrete Anschlagsgefahr, aber trotz allem befürchte ich, dass ein Irak-Krieg zu einem weiteren Erstarken des Terrorismus und zu einer Zuspitzung führen wird.
Die Terrorismusgefahr führt uns vor Augen, dass die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Zivilschutz als Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall - also eine Aufgabe des Bundes - und der zivilen Gefahrenabwehr - eine Aufgabe des Landes der Bedrohungsrealität nicht mehr gerecht wird. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den Vorschlag
des Bundesinnenministers, ein eigenständiges Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu schaffen.
Meine Damen und Herren, der Katastrophenschutz in Niedersachsen ist in guten Händen und auch auf einem guten Wege. Wir sind der Meinung, dass seine Leistungsfähigkeit gegeben ist. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, meine Damen und Herren, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Der Änderungsantrag, den Sie, Herr Coenen, eingebracht haben, enttarnt Sie. Leider muss ich das sagen. Sie haben wortwörtlich Ihren Antrag vom 29. November abgeschrieben und diesem Plenum wieder vorgelegt. Das ist zu wenig, wenn man nicht auf das eingeht, was sich zwischen dem 29. November und dem heutigen Tag ereignet hat.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin doch sehr verwundert, dass Herr Möllring zur Bezirksregierung geht, um Bebauungspläne genehmigen zu lassen.
In Anbetracht dieser Aussage muss ich Sie, Herr Jurist, schon fragen: In welcher Welt leben Sie denn eigentlich?
- Herr Koch, regen Sie sich nicht so auf! Sie sind doch ein netter Mann. Denken Sie an Duderstadt!
Meine Damen und Herren, nicht zur Kenntnis zu nehmen, was in Sachen Verwaltungsreform in den letzten Jahren zum Teil einvernehmlich im Ausschuss beraten worden ist, ist ein Affront gegen das Arbeiten der zuständigen Ausschüsse und dieses Plenums.
Herr Möllring, ich war schon sehr verwundert, in der Presse lesen zu müssen, dass Sie am 14. November 2002 vor die Presse getreten sind und offen gelegt haben, mit welchen Maßnahmen Sie, die CDU-Fraktion, den von Ihnen immer wieder und heute fälschlicherweise wieder behaupteten Stillstand beim Abbau von Verwaltungshemmnissen beheben wollen. Sage und schreibe 26 Vorschläge zur Verkürzung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren boten Sie der Presse an. Zu Ihrem großen Verdruss, Herr Möllring, stellte die Landesregierung am gleichen Tag noch unmissverständlich klar, dass von Ihren 26 Vorschlägen - wenn ich mich recht erinnere, waren Sie nicht der alleinige Urheber, sondern es gehörte Herr Schünemann als Mitautor dazu - 24 aus dem Papier der Landesregierung von Ihnen schlicht abgeschrieben waren. Nichts anderes war das!
Meine Damen und Herren, worum geht es? - Die Landesregierung hat Anfang 2002 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Vereinfachung und Verkürzung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren auseinandersetzen sollte. In dieser Arbeitsgruppe waren selbstverständlich auch die Wirtschaftsverbände beteiligt. Teilgenommen haben Vertreter der Unternehmerverbände Niedersachsen, der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen, des Verbandes der Chemischen Industrie Niedersachsen und der Niedersächsischen Industrie- und Handelskammer. Die Arbeitsgruppe hat eine sehr erfolgreiche Arbeit geleistet. Einvernehmlich konnte ein Katalog von 47 Vorschlägen zur Vereinfachung und Verkürzung der Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren aufgestellt werden. Aus dem Reservoir dieser Vorschläge haben Sie sich offensichtlich bedient, Herr Möllring, um Material für Ihre von mir zitierte Pressekonferenz zu bekommen.
Etwas seltsam ist allerdings, dass Sie die Ideen und Ausführungen der Landesregierung einfach übernehmen und so tun, als ob es Ihre Vorschläge waren. Nicht wenige Formulierungen - das wissen Sie - sind von Ihnen sogar wortgleich übernommen worden.
Meine Damen und Herren, die Geschichte geht aber noch weiter: Am 3. Dezember letzten Jahres hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Verkürzung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren beschlossen. Die einzelnen Fachressorts sind aufgefordert worden, die Vorschläge zu konkret vereinbarten Terminen umzusetzen. Die Umsetzung wird durch Controlling begleitet, um den Erfolg des Maßnahmenpakets sicherzustellen. Man sollte nun glauben, dass die CDU-Fraktion es damit gut sein lässt; denn in der Sache besteht eigentlich Übereinstimmung. So langsam wächst auch Gras über die Pressekonferenz des Herrn Möllring vom 14. November. Doch mit Datum vom 4. Dezember 2002 - ein Tag nach dem Beschluss des Landeskabinetts - hat die CDUFraktion einen von Herrn Möllring unterschriebenen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht.
- Richtig! - Von den 26 Vorschlägen des November-Papiers sind 23 Vorschläge geblieben. Von diesen 23 Vorschlägen stammen wiederum 21 aus der Kabinettsvorlage.
Jedem Vorschlag ist interessanterweise in Kursivschrift angefügt, dass zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Organisation etwas gefordert hat.
Dieses Bemühen soll sicherlich verschleiern, lieber Herr Möllring,
aus welcher Quelle Ihre Vorschläge tatsächlich stammen.
Durch den Beschluss des Kabinetts vom 3. Dezember 2002, meine Damen und Herren, ist der abgeschriebene Antrag der CDU-Fraktion schlichtweg überflüssig geworden.
- Danke, Herr Wolfkühler. - Für mich macht die Tatsache, dass die CDU-Fraktion dennoch diesen Antrag eingebracht hat, deutlich, worum es ihr geht: Wer keine eigenen Themen hat, der schreibt diese Themen bei anderen ab. Wer der Meinung ist, dass die Landesregierung etwas erfolgreich gemacht hat, der versucht, diesen Erfolg der Landesregierung auf seine eigenen Fahnen zu schreiben.
Meine Damen und Herren, wenn die CDUFraktion diesen Entschließungsantrag nicht in den Landtag eingebracht hätte, hätte ihn, glaube ich, niemand vermisst. Insofern sage ich Ihnen: Die Landesregierung ist hinsichtlich der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren sowie der Verbesserung des Klimas für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum nicht nur auf einem guten, sondern auf einem viel besseren Weg als dem, den die CDUFraktion hier anzudenken versucht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir ist unverständlich, dass wir ein so genanntes Aktionsprogramm beraten sollen, das selbst dann, wenn es 1 : 1 umgesetzt werden würde, nicht einen Deut zur Verbesserung der inneren Sicherheit in Niedersachsen beitragen würde.
Herr Schünemann, wie schon Ihre Rede, die Sie um 14.30 Uhr gehalten haben, bestand auch die von Ihnen soeben gehaltene Rede wieder nur aus Unwahrheiten, unberechtigten Vorwürfen und bewussten Falschdarstellungen.
- Geht es Ihnen gut, Herr Biallas? - Etwas mehr Ernsthaftigkeit hätte ich mir von einem Ministeramtsträumer doch schon erwartet.
Meine Damen und Herren, jede einzelne Forderung, die Herr Schünemann hier gestellt hat, ist an dieser Stelle in den letzten Monaten ausführlich besprochen worden. Herr Schünemann, erstens wollen Sie 1 000 Polizeianwärter einstellen,
um die Polizei personell besser auszustatten und um die Polizeidichte in Niedersachsen zu erhöhen. Darüber müssen wir gar nicht groß streiten. Wenn das aber, was Sie hier eben vorgetragen haben, ein seriöser Finanzierungsvorschlag gewesen sein soll, dann wird mir Angst und Bange um die Zukunft der Polizei.
Meine Damen und Herren, ich erinnere an Folgendes: Wir haben nach dem 11. September 2001 zeitnah 500 neue Polizeistellen geschaffen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie wollen die Ausbildungskapazitäten für Polizeianwärter entsprechend dem vorausplanbaren Bedarf erhöhen. Waren Sie im Innenausschuss denn nicht anwesend - Sie müssen das doch gehört haben, Herr Biallas -, als dieses Thema ausführlich diskutiert worden ist? Sie wissen doch, dass die Ausbildungskapazitäten auf Jahre hinaus dem vorausplanbaren Bedarf entsprechen. Ihre Forderung ist also überflüssig.
Sie wollen das Landesamt für Verfassungsschutz durch die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter für die Bekämpfung neuer terroristischer Bedrohungsszenarien stärken. Auch diese Forderung kommt wieder einmal zu spät. Sie wissen, dass wir längst reagiert haben.
Sie fordern Schutzwesten für alle Polizeibeamten. Wen wollen Sie eigentlich für dumm verkaufen? Jeder Polizistin und jedem Polizisten - das wissen
Sie - wird in Niedersachsen bereits heute eine Schutzweste zur Verfügung gestellt. Sie wissen, dass Niedersachsen bei der Ausstattung mit Schutzwesten im Bundesvergleich führend ist.
Sie wollen die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität verbessern. Herr Schünemann, wo haben Sie diese Forderung her? Wer schreibt Ihnen so etwas auf? Haben Sie gar nicht gemerkt, dass in Niedersachsen die Polizei, nicht aber der Verfassungsschutz die Aufgabe hat, die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen?
Noch ein Griff in die Mottenkiste des Herrn Schünemann: Sie wollen den Begriff „öffentliche Ordnung“ in unser modernes Gefahrenabwehrgesetz aufnehmen,
obwohl Sie, wenngleich Amateurjurist, wissen sollten,
dass dieser Schritt keinerlei zusätzliche Sicherheit bringen, sondern nur zu mehr Rechtsunsicherheit und mehr Prozessen vor den Verwaltungsgerichten führen würde.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, für gewöhnlich regen Sie sich über zu viele Vorschriften in Niedersachsen auf. Nun aber wollen Sie den Kommunen die Möglichkeit geben, Sachen, die das Land längst geregelt hat, in so genannten Gefahrenabwehrverordnungen noch einmal zu regeln. Ich empfehle Ihnen, Kollege Schünemann, daher die Lektüre des vom Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden herausgegebenen Wegweisers zu diesem Thema.
Zusammengefasst, Herr Schünemann: Alles schon geregelt.
Aber weiter in Ihrem Aktionsprogramm: Sie wollen - jetzt wird es für mich strafrechtlich höchst bedenklich -, dass in Zukunft aus Anlass jedweder Straftat die Anordnung einer DNA-Analyse zulässig ist, sofern von dem Täter schwere Straftaten zu befürchten sind.
Wie Sie wissen, können DNA-Anlaysen schon jetzt vorgenommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei der Anlasstat um eine schwere Straftat handelt. Wir wollen den Katalog der Anlasstaten, wie Sie wissen, auf alle Sexualdelikte ausweiten. Ein Grund ist nahe liegend: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass jemand, der als Exhibitionist auffällt, später einmal schwerere Sexualdelikte begeht.
- Regen Sie sich nicht so auf, Herr Biallas. Sie haben gar keine Ahnung davon. - Da gehen unsere Meinungen überhaupt nicht auseinander, wohl aber, wenn Sie künftig jedem Schwarzfahrer oder wegen Trunkenheit am Steuer belangtem Bürger eine DNA-Analyse abverlangen wollen.
In der Neuen Presse, meine Damen und Herren, stand kürzlich ein sehr treffender Kommentar zu diesem von Ihnen, Herr Schünemann, gemachten absurden Vorschlag, den Sie entweder nicht gelesen haben oder nicht lesen wollten. Ich zitiere:
„Die Vorschläge der CDU, zu denen auch vorbeugende Telefonüberwachungen und Videokontrollen gehören, sind ein Weg in den Polizeistaat und ein kalkuliertes Spiel mit Ängsten und Sorgen der Wähler. Schill lässt grüßen.“
- So die Neue Presse.
Herr Schünemann, wenn Sie schon die Presse nicht wahrnehmen wollen, dann sollten Sie sich zur Angewohnheit machen, wenigstens hin und wieder in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu schauen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im April letzten Jahres klargestellt, dass es
verfassungsrechtlich schlichtweg nicht möglich ist, die Daten von jedem Straftäter aufzunehmen, so wie Sie es fordern.
Sie wollen den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern erhöhen. Das wollen wir auch; ich sagte es bereits. Der Bund hat erst vor ein paar Monaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung in der Form der Vorbehaltslösung eingeführt.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns davor hüten, das Strafrecht für eine Politik des Unschädlichmachens zu missbrauchen. Mit derartigen Gedankengängen haben wir keine guten Erfahrungen gemacht.
Ihr zweifelhafter Forderungskatalog ist immer noch nicht zu Ende. Sie wollen die geschlossene Heimunterbringung für hochgradig gefährdete Kinder und Jugendliche ermöglichen und verschweigen dabei, dass eine solche Unterbringung bereits heute selbstverständlich möglich ist und auch durchgeführt wird.
Meine Damen und Herren, ich habe mir einmal die Mühe gemacht, das Aktionsprogramm der CDUFraktion sorgfältig zu überarbeiten.
Nein!
Dabei habe ich all die Punkte herausgestrichen, meine Damen und Herren, die entweder einen bedenklich leichtfertigen Umgang mit der Wahrheit erkennen lassen oder die ignorieren, dass eine gesetzliche Regelung bereits erfolgt ist oder unmittelbar bevorsteht.
- Herr Biallas, ich muss Ihnen einmal sagen: Wenn Sie auch in Ihrer Kirche solche Äußerungen machen, wie Sie sie hier verlauten lassen, die zum Teil beleidigend sind, dann tut mir Ihre Gemeinde Leid.
Meine Damen und Herren, ich habe schließlich die Punkte gestrichen, die eigentlich ganz sinnvoll sind, aber für die jeglicher Finanzierungsvorschlag fehlt. An den Stellen, an denen Sie die Tatsachen ausnahmsweise nur leicht verdreht haben, habe ich mich um Richtigstellung bemüht. Von Ihren drei Seiten ist nur der folgende Entschließungstext übrig geblieben, den ich Ihnen nicht vorenthalten will. Er müsste eigentlich folgendermaßen heißen. „Der Landtag stellt fest: Nach zwölf Jahren SPDRegierungszeit hat die innere Sicherheit in Niedersachsen ein Niveau erreicht, das zu Zeiten der CDU-Regierungsverantwortung noch unvorstellbar war.“
„Die Polizeiliche Kriminalstatistik macht deutlich, dass die Aufklärungsquote der Polizei in den letzten beiden Jahren so hoch liegt wie nie zuvor.“
„Gleichzeitig ist die Zahl der Straftaten gerade in solchen Bereichen, für die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung von erheblicher Bedeutung ist, deutlich gesunken.“
Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Das Thema Innen- und Rechtspolitik ist keine Spielwiese, auf der Politiker die Grenzen des Rechtsstaates austesten dürfen. Hier geht es um Grundrechte, um unsere Verfassung und letztlich sogar um den Bestand unserer Demokratie. Lieber Herr Schünemann, wenn z. B. Herr Biallas einer Ihrer großen innenpolitischen Berater ist,
dann habe ich um den Fortbestand Ihrer innenpolitischen Aktivitäten große Sorge. Sie bleiben auch nach dem 2. Februar 2003 das, was Sie jetzt schon sind: ein innenpolitischer Träumer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss hat dem Plenum die Beschlussempfehlung vorgelegt, diesen Antrag für erledigt zu erklären - für erledigt zu erklären, weil allen Forderungen Rechnung getragen wird.
Lieber Kollege Wenzel, man kann fordern, fordern und fordern, muss aber auch Realist bleiben und einmal ein bisschen in die Region hineinhören.
Die Region im Nordwesten kann mit dem neuen Fahrplan und den Angeboten leben. Es kommt zu einer angemessenen Verknüpfung des Nordwestens mit dem gesamten Fernverkehr. Oldenburg wird weiterhin ein wichtiger Knotenpunkt bleiben. Das Gleiche gilt für Osnabrück. Die Westtrasse von Ostfriesland in das Rhein-Ruhr-Revier ist gestärkt. Insbesondere diese Trasse ist für den Nordwesten, für den touristischen Bereich, sehr wichtig. Also: Der Nordwesten ist nicht abgehängt. Auch die Strecke von Leer über Neuschanz nach Groningen steht. Aber - und darin sind wir uns alle einig -: Wehret den Anfängen. Die Bahn darf sich nicht durch den Abbau von Leistungen auszeichnen. Wir sind die Anwälte, die dafür zu sorgen haben, dass diese Leistungen bestehen bleiben.
Nichtsdestotrotz gibt es Probleme. Als Problem ist z. B. zu bezeichnen, dass die Ausweitung der Strecke von Wilhelmshaven über Oldenburg nach Bremen immer noch auf ihre kurzfristige Durchführung und die umsteigefreie Weiterfahrt nach Hannover langfristig auf Realisierung wartet. Hier ist noch viel Arbeit für Landesnahverkehrsgesellschaft und Bahn. Nur der Antrag, der hier vorliegt, ist wirklich erledigt, weil der grenzüberschreitende Fernverkehr steht und die Region mit dem Angebot leben kann.
Meine Damen und Herren, die Bahn wird uns aber sicherlich auch in Zukunft zu fraktionsübergreifender Zusammenarbeit in der Parlamentariergruppe Bahn herausfordern. Dann, wenn die Bahn nicht fahren kann oder nicht fahren will, gibt es natürlich Alternativen, wie im Nordwesten durch die NordWestBahn gezeigt wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meiner Meinung nach sind sich alle hier in
diesem Hause darüber einig, dass meine Vorredner Recht hatten, wenn sie gesagt haben, dass die schrecklichen Anschläge auf das World Trade Center in New York und auf das Pentagon in Washington das Ausmaß und die Unmittelbarkeit der Bedrohung durch den Terrorismus deutlich gemacht haben. Meine Damen und Herren, niemand hat sich zuvor mit so viel Menschenverachtung durchgeführte Anschläge vorstellen können. Niemand konnte sich Anschläge mit derartigen Folgen vorstellen. Weil solche Anschläge inzwischen aber verübt worden sind, haben die Bundesregierung, aber auch die Niedersächsische Landesregierung - das haben sowohl der Herr Innenminister als zum Teil auch die Kollegin Frau Stokar in ihren Reden deutlich gemacht - mit aller Konsequenz, aber auch mit Augenmaß auf die veränderte Sicherheitslage reagiert.
Der Bundesregierung, insbesondere aber dem Bundesinnenminister ist dafür zu danken, dass nach dem 11. September die umfassendsten Sicherheitspakete beschlossen worden sind, die es in der Geschichte der Bundesrepublik jemals gegeben hat. Mit dem Sicherheitspaket II - also mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz - wird den Bürgerinnen und Bürgern ein Maximum an Sicherheit garantiert. Zugleich jedoch werden Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Bürgerrechte bewahrt. Das, meine Damen und Herren, ist für uns ein sehr hohes Gut.
Auch Niedersachsen - das kam in den Reden zum Ausdruck - hat die Sicherheitslage längst neu bewertet. In einigen Bereichen sind veränderte rechtliche Rahmenbedingungen für die Polizeiarbeit geschaffen worden, damit den neuen Gefahrensituationen frühzeitig und effektiv begegnet werden kann. Ich erinnere an die von uns umgesetzten Ergänzungen des Polizeirechts und die in diesem Hause vorgenommene Erweiterung der Ermittlungsmöglichkeiten. Wenn wir uns auch über die Einführung und den Zeitpunkt gestritten haben, so waren wir uns doch zumindest mit der rechten Seite dieses Hauses einig, als es hieß, die Rasterfahndung sowie die Videoüberwachung und die Videoaufzeichnung auf öffentlichen Plätzen einzuführen.
Meine Damen und Herren, während der Rede des Innenministers machte der Kollege Ontijd den
Zwischenruf: Erst jetzt wird die Regierung tätig. Kollege Ontijd, ich könnte diesen Zwischenruf jetzt zurückgeben. Nach dem Anschlag auf das World Trade Center hat die CDU-Fraktion zwölf Monate gebraucht, um derartige Anträge vorzulegen.
Was aber soll das alles, meine Damen und Herren? Innere Sicherheit ist wahrlich - das haben alle in ihren Reden so gesagt; ich muss aber davon ausgehen, dass sie zum Teil etwas anderes damit gemeint haben - ein viel zu ernstes Thema, um damit Polemik und - heute rein zufällig auf der Tagesordnung - Wahlkampfgeplänkel zu betreiben.
Kollege Schünemann, ich habe mich ernsthaft gefragt, welchen Sinn die drei von Ihnen vorgelegten Initiativen eigentlich machen, wenn doch bekannt ist, dass Sie zumindest eine dieser Initiativen zum Teil 1 : 1 von Bayern abgeschrieben haben.
Welchen Sinn macht es eigentlich, wenn Sie hier die Initiativen von Bayern einbringen? Warum soll die SPD-Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative für ein von Ihnen zitiertes Sicherheitspaket III aufgefordert werden, wenn solch eine Initiative doch auch von den CDU-regierten Bundesländern gestartet werden könnte? Wo ist denn Ihr Einfluss auf die CDU-regierten Bundesländer? Der scheint gleich null zu sein.
Meine Damen und Herren, ich will ferner sagen, dass ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass die eine oder andere Forderung in Ihren Anträgen - Sie sagten, die innere Sicherheit sei nicht als Wahlkampfthema geeignet - dem Wahlkampf geopfert wird. Alle drei Anträge - das halte ich für schlimm, meine Damen und Herren - versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass Niedersachsen von organisierter Kriminalität, gewaltbereiten Terroristen, Islamisten und Asylbewerbern - große Unterschiede machen Sie in Ihren Anträgen nicht
akut bedroht ist. Sie wissen, dass das falsch ist. Deshalb halte ich das für schlimm und gefährlich.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist und bleibt ein sicheres Land. Mit unserer gemeinsamen Sicherheitspolitik auf Bundes- und Landesebene werden wir dafür sorgen, dass das auch so bleibt.
Meine Damen und Herren, darin sind wir uns wohl alle einig: Der 11. September hat zweifellos eine neue Dimension des internationalen Terrorismus offenbart. Er hat nicht zuletzt zahlreiche Anpassungen der Sicherheitsgesetze durch den Bundesgesetzgeber erforderlich gemacht. Diese Anpassungen sind längst erfolgt. Ein Ziel hat der 11. September allerdings nicht erreicht. Der 11. September bedeutet nicht das Ende des Rechtsstaats. Er bedeutet auch nicht ein Ja zu ausufernden Ausweisungsmöglichkeiten für irgendwie möglicherweise verdächtigten Ausländer. In einem Rechtsstaat gilt immer noch: Der Verdacht ist Anlass für weitere Ermittlungen. Nur wenn man konkrete Belege in der Hand hat, können die entsprechenden strafrechtlichen und ausländerrechtlichen Sanktionen folgen, nicht aber aufgrund einer möglicherweise falschen Verdächtigung.
Herr Beckstein aus Bayern kritisiert, dass nach dem Schily-Gesetz - ich zitiere - die Sicherheitsbehörden im Einzelfall Belege dafür erbringen müssen, dass der Betroffene einer terroristischen Vereinigung angehört oder sie unterstützt, damit eine Ausweisung erfolgen kann. Was gibt es daran bitte zu kritisieren, meine Damen und Herren? - Ein solches Verfahren ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit.
Meine Damen und Herren, Terroristen müssen ausgewiesen werden. Darin sind wir alle uns einig.
Die gesetzlichen Grundlagen sind aber längst vorhanden und müssen nicht erst zusätzlich gefordert werden. Eine bloße Verdachtsausweisung wird und darf es in Deutschland nicht geben. Spätestens das Bundesverfassungsgericht wird das zu verhin
dern wissen. Ich darf aus der Süddeutschen Zeitung vom 19. Juli zitieren:
„Beckstein lässt sich nicht vom Bundesverfassungsgericht beeindrucken, das soeben deutlich darauf hingewiesen hat, dass der Grundrechtsschutz auch für Ausländer gilt.“
Meine Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, gilt das auch für Sie? - Sie sollten Ihre Position noch einmal überdenken.
Die CDU-Fraktion sagt, dass die Landesregierung bisher keinen Gesetzentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung des im Januar 2002 in Kraft getretenen Terrorismusbekämpfungsgesetzes vorgelegt hat. Sie verschweigt, dass eine solche Umsetzung - in den vorhergehenden Reden ist darauf hingewiesen worden - bisher auch in den anderen Bundesländern nicht geschehen ist. Sie wissen - der Minister hat darauf hingewiesen -, dass daran gearbeitet wird. Sie wissen, dass wir gerade mit unserem Gefahrenabwehrgesetz längst eine ganze Reihe von Instrumentarien für eine wirksame Bekämpfung zur Verfügung gestellt haben. Sie wissen, dass wir allein aus diesem Grunde nicht hektisch an neuen Gesetzen basteln müssen.
Gleiches gilt für den Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist bei uns aus guten Gründen Aufgabe der Polizei und nicht des Verfassungsschutzes. Ab und zu sollten Altvordere auch einmal auf ihre Jugendorganisationen hören. Ich zitiere aus einer Presseerklärung der Jungen Union vom 13. Dezember 2001. - Herr Busemann, ich weiß nicht, ob Sie diese Erklärung kennen. Die Junge Union steht Ihnen ein bisschen näher als mir. - Die Junge Union schreibt am 13. Dezember 2001:
„Die Junge Union Niedersachsen hat in der Auseinandersetzung mit dem Islamismus für eine ausgewogene Strategie plädiert. Notwendig seien sowohl rechtsstaatliche Mittel gegen gewalttätige Extremisten als auch ein größeres Bemühen um eine Verständigung mit dem Islam als Religion und Kulturkreis von Millionen in Deutschland Lebenden.“
Meine Damen und Herren, wenn Sie das von Ihrer Jungen Union hören, sollten Sie darauf Ihre eigenen Anträge in diesem Plenum noch einmal durchlesen.
- Schade für die Junge Union.
Die Presseerklärung hat zwei Schwerpunkte, welche ich deutlich machen möchte. Terrorismusbekämpfung hat im Rahmen des Rechtsstaates mit rechtsstaatlichen Mitteln zu erfolgen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn es eine Selbstverständlichkeit ist, frage ich mich, warum Sie derartige Anträge stellen.
Meine Damen und Herren, mir drängt sich noch eine Frage auf. Nach Ihren heutigen Anträgen soll die Religionszugehörigkeit im Ausländerzentralregister erfasst werden. Was ist der nächste Schritt, meine Damen und Herren? - Ich habe wahrlich Angst, wenn ich darüber nachdenke.
Nehmen wir jetzt einmal Ihr so genanntes Sicherheitspaket III. Die Stichworte „Verdachtsausweisung“ und „Ausländerzentralregister“ habe ich schon genannt. Sämtliche Forderungen, die Sie hier stellen, stammen - das wissen Sie - aus einem Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion vom 13. Dezember 2001 zum Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes. Diese Forderungen sind damals aus gutem Grunde sprichwörtlich beerdigt worden. Das, was Sie in Berlin nicht durchgekriegt haben, versuchen Sie uns nun hier durch die Hintertür als Ihre neue herausragende Idee unterzujubeln. Sie wollen den Leuten - diesen Vorwurf mache ich Ihnen - ohne jeden sachlichen Grund allein aus wahltaktischen Gründen eine innere Unsicherheit einreden. Das machen wir nicht mit.
In dem Entschließungsantrag findet sich nach meiner Überzeugung auch ein schwerer handwerklicher Fehler. Warum sollten wir die Befugnis des Landesamtes für Verfassungsschutz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erweitern, wenn die Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei uns in Niedersachsen doch aus gutem
Grund Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaften ist? Wir halten nichts von Doppelzuständigkeiten.
Wie oft müssen wir Ihnen eigentlich noch erzählen, dass das, was in Bayern passiert und was Sie hier abgeschrieben haben, kein Vorbild für Niedersachsen ist?
Kollege Biallas und auch Kollege Schünemann haben nicht Unrecht, wenn sie sagen, in einigen Punkten bestehe zwischen uns Konsens, und über diese Punkte könnten wir in den Ausschüssen sachlich diskutieren. In der Grundfrage befinden Sie sich unserer Meinung nach aber auf einem innenpolitischen Crashkurs, der nicht zum Vorteil des Landes, der nicht zum Vorteil der Menschen in diesem Lande ist. Ich bin übrigens auch sehr dankbar für Ihren Antrag betreffend Stärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung. Am 21. August forderte der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Vielen Dank für diesen Appell. Wir werden nach dem 22. September daran weiterarbeiten, Sie auf dieser Seite, wir in der Regierungsverantwortung.
Damit alle drei Anträge in dem gebotenen Zusammenhang besprochen werden können, beantrage ich für meine Fraktion, dem Innenausschuss ebenfalls die Federführung bei der Beratung des Antrags betreffend Stärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung zu übertragen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Der Norden fährt ab“ lautet seit Jahren der Slogan der großen NDR-Radtour quer durch unser Bundesland. Soweit es um die positive Entwicklung unseres Bundeslandes, des Küstenlandes Niedersachsen, geht, können wir mit Blick auf die Entwicklung an der Küste, die Entwicklung in den Häfen, bei der Schifffahrt, auf den Werften, in der Raumund Luftfahrtindustrie sowie bei weiteren zukunftsorientierten Technologien behaupten: Es war richtig, dass die von meiner Partei geführte Bundesregierung und die Landesregierung Niedersachsen den Norden nicht nur gestärkt, sondern zukunftsgerichtet aufgebaut haben und weiter ausbauen werden.
Ich weiß nicht, was Herr Wulff gesagt hat, aber, Herr Wulff, die Bewegungen waren rechts und links gleichermaßen stark.
- Sicherlich daran, dass Ihre Leute genug haben von Ihrer Schuldiskussion. Dafür habe ich aber auch Verständnis.
Meine Damen und Herren, der Norden fährt wirklich ab. Die norddeutschen Bundesländer haben sich in den 90er-Jahren positiv entwickelt. Diese Entwicklung ist zustande gekommen, obwohl die von der damaligen CDU/CSU-FDP-Bundesregierung verteilten Fördermittel eindeutig zulasten des Nordens und zugunsten des Südens gingen.
Ich will das an einigen Zahlen und Fakten verdeutlichen. So förderte die liberal-konservative Koalition in Bonn in den 80er-Jahren die Länder Bayern und Baden-Württemberg mit öffentlichen Aufträgen in Höhe von bis zu 80 Milliarden DM pro Jahr, während für Niedersachsen ganze 6 Millionen DM übrig waren, so erhielt Bayern zu Zeiten Kohls pro Kopf doppelt so viel Geld für Forschung und Entwicklung wie wir in Niedersachsen, und so verweigerte uns die alte Bundesregierung - wir wissen es - eine ausreichende finanzielle Unterstützung für die EXPO.
Heute, meine Damen und Herren, dürfen wir mit Stolz sagen, dass der Standort Niedersachsen im Bundesvergleich einen Spitzenplatz einnimmt. Im jüngsten Ländervergleich der Bertelsmann-Stiftung konnten wir im Standort-Ranking und beim so genannten Aktivitätsindex Boden gut machen und liegen mittlerweile im vorderen Drittel - und das trotz 16 Jahre finanzieller Benachteiligung durch die damalige Bundesregierung. 16 Jahre lang versickerten Förder- und Forschungsmittel des Bundes im Süden. 16 Jahre lang traten die norddeutschen Bundesländer als Bittsteller an den Bund heran und mussten sich mit dem Rest der Dinge,
die aus dem Süden nicht abgenommen wurden, begnügen.
Ihren verfassungsmäßigen Auftrag, annähernd gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Bundesgebiet zu schaffen, hat die Regierung Kohl sträflich vernachlässigt und vorsätzlich missbraucht. Ein Beispiel, meine Damen und Herren: Hafen- und Schifffahrtspolitik hieß damals „Stärkung des Main-Donau-Kanals“, und nichts anderes.
Meine Damen und Herren, wir haben uns hier selbst zu helfen gewusst. Die Wissenschaftler der Bertelsmann-Stiftung loben den Standort Niedersachsen heute vor allem wegen seiner angebotsorientierten Wirtschaftspolitik und der vorbildlichen Situation in der inneren Sicherheit.
Wir haben gute Arbeit geleistet, doch, meine Damen und Herren, wir dürfen uns nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Wir stehen seit vielen Jahren in einem multilateralen Wettbewerb, der auf wirtschafts- und strukturpolitische Versäumnisse keine Rücksicht nimmt. Wer heute die Entwicklung in Bildung und Forschung verschläft, wer seine Häfen und Verkehrswege vernachlässigt, wer bei der Energiegewinnung keine Alternativen sucht und diese nicht fördert, der wird gnadenlos untergehen und nachfolgenden Generationen die rote Laterne in die Hand drücken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Niedersachsen Anstrengungen unternommen, um im verschärften Standortwettbewerb bestehen zu können. Zusammen mit Arbeitnehmern und Unternehmern haben wir und unsere norddeutschen Nachbarländer eine konstruktive und zukunftsorientierte Politik gemeinsam auf den Weg gebracht, die auf wirtschafts- und infrastrukturelle politische Kooperation setzt. Nur so haben wir in den letzten Jahren das Süd-Nord-Gefälle abschwächen können, und nur so können wir weiter aufholen und unsere Position weiter ausbauen.
Der Norden, meine Damen und Herren, muss seine Politik noch stärker koordinieren und in zentralen Bereichen noch enger zusammenarbeiten. Mit der Metropolregion Hamburg und der gemeinsamen Landesplanung Niedersachsen/Hamburg
- liebe Frau Vockert, ich bin noch gar nicht bei Ihnen, ganz ruhig! - sowie der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Niedersachsen und Bremen ist es uns parteiübergreifend gelungen, zu einer gemeinsamen Arbeit für unsere Region zu kommen. Leitprojekte der Regionalen Entwicklungskonzepte der Metropolregion Hamburg und der gemeinsame Landesplanung Niedersachsen/Bremen, z. B. das Großschutzgebiet Elbtalaue, das GewerbeflächenInformationssystem oder die Regionale Arbeitsmarktpolitik, wurden länderübergreifend von unseren Kolleginnen und Kollegen auch als wirtschaftspolitische Strategie ausgeführt.
Bei Europark in der Grafschaft Bentheim und der Finanzierung der A 31 im Emsland haben wir es übrigens erstmals geschafft, niederländische Wirtschaftsregionen auch bei bedeutenden Infrastrukturprojekten einzubinden.
Wie wichtig die Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg ist, zeigt die Luft- und Raumfahrttechnik. Auch wenn wir gestern einen Antrag direkt in den Ausschuss überwiesen haben, wissen besonders unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuss, wie wichtig diese Arbeit ist. Stade vor den Toren Hamburgs oder Lemwerder vor den Toren Bremens seien genannt.
Meine Damen und Herren, hätte Niedersachsen keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt, hätte das Werksgelände in Hamburg-Finkenwerder nicht erweitert werden können. So wird jetzt der Airbus A 380 dort gebaut, und so haben Hamburg und Niedersachsen gemeinsam den Grundstock für 4 000 neue Jobs gelegt und damit für den norddeutschen Raum Standortvorteile gesichert.
Meine Damen und Herren, die erfolgreichen Kooperationen müssen wir forcieren und ausbauen. Dazu sind folgende Punkte notwendig:
Erstens. Zur Optimierung der laufenden Projekte sollte unsere Landesregierung die administrative Zusammenarbeit der norddeutschen Länder analysieren und auswerten. Ziel ist es hierbei, Prioritäten zu setzen und einen Arbeits- und Zeitplan zu erstellen. Man kann das auch alles mit dem Begriff „strukturelles Controlling“ umschreiben.
Zweitens. Alle Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur müssen konsequent auf den Wert der gemeinsamen Nutzung überprüft werden. Im nächsten Schritt müssen die beteiligten Länder das je
weilige Zukunftsprojekt vereinbaren und anerkennen, so wie wir das bereits mit der Metropolregion Hamburg oder der Gemeinsamen Landesplanung Niedersachsen/Bremen angefangen haben.
Drittens. Dazu gehört eine länderübergreifende Koordinierungsstelle auf höchster Ebene, in der Planung, Steuerung und Controlling gebündelt werden.
Viertens. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dem Landtag bis zum 1. September 2004 einen vorläufigen Bericht zur Kooperation der Nordländer vorzulegen. Damit können wir auch die Zielpunkte festlegen.
Die Zusammenarbeit im Norden war bisher, so glauben wir, meine Damen und Herren, ein Erfolgsmodell. Das soll auch so bleiben. Leider hat sich Hamburg unter der von der CDU dominierten Regierung aus unserem gemeinsamen Projekt, dem Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven, zurückgezogen.
Nein. - Statt sich gemeinsam dem Wettbewerb mit Häfen wie Rotterdam oder Antwerpen zu stellen, will Hamburg sein eigenes Ding drehen. Ich halte das in der heutigen Zeit schlichtweg für unvernünftig.
Dennoch, meine Damen und Herren, sage ich: Wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen. Die Tür für Hamburg ist nicht zu. Aber ich sage auch: Der JadeWeserPort wird auch ohne Hamburg gebaut!
Meine Damen und Herren, der Wille zur länderübergreifenden Zusammenarbeit muss entwickelt werden. Wir wollen den Norden gemeinsam stärken. Bei den vielen Zwischenrufen von der rechten Seite gehe ich davon aus, dass die Aktion „Wir wollen den Norden gemeinsam stärken, wir wollen unser Land nach vorne bringen“ mit den
Damen und Herren von rechts nicht zu machen ist. Dann werden wir den Karren eben alleine ziehen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Pressemeldungen wird sich die Freie und Hansestadt Hamburg nicht mehr am geplanten Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven beteiligen. Hamburg wolle sich nicht an einem Hafenprojekt beteiligen, welches in einem direkten Konkurrenzverhältnis zum eigenen Hafen stehe. Vielmehr wolle Hamburg mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens erhalten.
Vor dem Regierungswechsel in Hamburg haben sich die Regierungschefs der am Hafenprojekt beteiligten Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg grundsätzlich auf die Notwendigkeit eines Tiefwasserhafens in der Deutschen Bucht für Containerschiffe geeinigt, „die aufgrund ihrer Größe Bremerhaven und Hamburg auch unter zukünftigen Tiefgangsbedingungen nicht mit einer ökonomisch sinnvollen Auslastung anlaufen können“. Der Hafen sollte gemeinsam von Hafenunternehmen der Länder Hamburg, Bremen und Niedersachsen betrieben werden. Hamburg hat sich nun offensichtlich aus diesem wichtigen Gemeinschaftsprojekt der norddeutschen Küstenländer verabschiedet.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wird der Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven auch nach dem Ausstieg von Hamburg realisiert werden können ?
2. Hält es die Niedersächsische Landesregierung für möglich, andere Investoren für das Projekt Tiefwasserhafen zu gewinnen ?
3. Welche neuen Fakten haben den Hamburger Senat bewogen, sich aus dem gemeinsamen Projekt zurückzuziehen?
Frau Ministerin, auch auf die Gefahr hin, dass ich eine Rüge des Präsidenten bekomme, sage ich: Ich danke Ihnen für Ihr klares Bekenntnis - -
- - - gegen einen europäischen „Mainport“-Hafen und für eine gemeinsame norddeutsche Hafenzukunft. Hierbei sollten wir uns nicht auseinanderdividieren lassen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, ich habe lange überlegt, ob ich das machen soll. Da ich jedoch zwei Fragen habe, habe ich befürchtet, dass Sie mir die zweite Frage streichen würden.
Ich frage die Landesregierung: Teilen Sie die Einschätzung der Hafenwirtschaft, dass es den Begriff „Ergänzungshafen“
im Prinzip nicht gibt, dass jeder Hafen ein Ergänzungshafen zu einem anderen Hafen ist?
Zweite Frage: Können Sie etwas zum Zeitplan sagen? Ist durch die Hamburger Entscheidung oder Nichtentscheidung Zeit verloren gegangen für die Planung und Realisierung des Hafenprojektes?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer Gespräche mit den örtlichen Kreishandwerkerschaften führt - ich gehe davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause diese Gespräche führen -, der erfährt sehr schnell, dass die Probleme gerade der kleinen und vielleicht auch mittleren Baubetriebe in einem unterdrückenden Konkurrenzkampf, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen, bestehen, bei dem sehr oft die kleinen Handwerksbetriebe auf der Strecke bleiben. Aus diesem Grunde ist es richtig und wichtig, sich über Tariftreue zu unterhalten, denn Tariftreue, meine Damen und Herren, heißt Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen und die Bauwirtschaft stärken. Dazu gehören aber bessere Rahmenbedingungen für die Tariftreue, die zum festen Bestandteil bei öffentlichen Aufträgen gemacht werden müssen.
Einigkeit sollte darüber bestehen, dass eine bundeseinheitliche Regelung die beste Lösung wäre. Bislang hatte ich den Eindruck, dass dieses Thema im Landtag in großer Übereinstimmung diskutiert und behandelt wird, wenn es darum geht, ein Vergabegesetz zu verabschieden. Ich erinnere an die einstimmigen Landtagsbeschlüsse und an die Presseerklärungen, die alle Fraktionen nach diesen Beschlüssen herausgegeben haben. Heute muss ich allerdings feststellen, dass sich zumindest die CDU-Fraktion aus dieser Gemeinsamkeit verabschiedet hat oder auf Anordnung aus Berlin verabschieden musste.
- Sie können ja gleich etwas anderes sagen. - Tariftreue scheint für Sie kein Thema mehr zu sein.
Sie wissen, dass Sie mit Ihrer Politik die Bauwirtschaft vor Ort alleine lassen.
Meine Damen und Herren, es ist nicht einzusehen, weshalb der kleine oder mittlere Baubetrieb nur deshalb bei öffentlichen Aufträgen hinten herunterfällt, weil er seine Mitarbeiter nach Tarif bezahlt und weder bereit noch in der Lage ist, bei Preisen, der Einrichtung von Arbeitsstellen und Arbeitsstunden Dumping-Angebote abzugeben.
Meine Damen und Herren, wir halten eine Regelung auf Bundesebene für besser, weil wir meinen, dass es der Bauwirtschaft nicht zugemutet werden kann, sich mit 16 verschiedenen Regelungen auseinander zu setzen, die sie vor bürokratische Hürden stellen. Wenn es auf Bundesebene aber nicht zu einer Einigung kommt, wollen wir nach wie vor unsere niedersächsische Regelung durchsetzen. Einen Kompromiss auf Bundesebene wollen wir nicht gefährden. Meine Damen und Herren, wir fordern Sie auf, Ihre Berliner Kontakte zu nutzen, damit es zu einer Einigung auf Bundesebene kommt.
Uns ist wichtig, die Wirtschaft zu stärken und Dumping bei öffentlichen Aufträgen zulasten der Arbeitnehmer, aber auch zulasten der Unternehmer zu verhindern.
- Herr Möllring, Sie haben so viele Probleme in Hildesheim. Lösen Sie diese Probleme in Hildesheim.
Meine Damen und Herren, wir haben niemals behauptet, dass alleine mit einem Vergabegesetz die Probleme der Bauwirtschaft gelöst würden. Tatsache ist jedoch, dass eine bundesweit gültige Tariftreueregelung ein ganz wesentliches Element für faire Wettbewerbsbedingungen darstellt. Wir wollen immer noch unsere schärferen niedersächsischen Regelungen. Wir wollen aber verhindern, dass eine bundesgesetzliche Regelung daran scheitert. Wir wollen die Absenkung der Bagatellgrenze auf 20 000 Euro und die Abschaffung der Tariftreuestaffel. Wir wollen 100-prozentige Tariftreue, und wir wollen die Überprüfung unangemessen niedriger Angebote. Wir wollen kein Dumping.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend betonen: Unsere Wunschvorstellung wäre eine bundesgesetzliche Regelung. Daran können Sie und wir mitarbeiten. Scheitert eine solche bundesgesetzliche Regelung, dann wollen wir unsere niedersächsische Regelung, um so Tariftreue zu unterstützen, Korruption zu bekämpfen und die niedersächsische Bauwirtschaft zu stärken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Klein, wenn ich Ihren Beitrag beurteile, dann muss ich sagen: Thema verfehlt,
weil Sie eigentlich gar nicht wollen, dass wir uns mit der Problematik beschäftigen. Sie reden davon, dass das Schiff das umweltfreundlichste Verkehrsmittel ist. Im gleichen Moment sagen Sie aber, dass eine Erweiterung und attraktivere Gestaltung unserer Binnenwasserstraßen für Sie überhaupt nicht zur Debatte stehen.
Sie haben noch einmal Ihr so genanntes Feindbild gegenüber den niedersächsischen Hafenplanungen an den Seehäfen dargestellt. Im Prinzip haben Sie sich - wenn Sie für Ihre Fraktion gesprochen haben - ins Abseits der niedersächsischen See- und Binnenhafenpolitik gestellt.
Das steht im Gegensatz zum Beitrag von Herrn Wiesensee, den ich sehr würdige. Herr Wiesensee hat mir bewiesen, dass wir in der Lage und bereit sind, uns in dieser Thematik auf eine Linie zu verständigen.
Es geht auch - darüber haben wir uns heute Morgen unterhalten - um strukturschwache Regionen. Herr Klein, wenn Sie sich informiert und dem Kollegen Werner Buß ein bisschen zugehört hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass die Stichkanäle, über die der Kollege Buß gesprochen hat,
in keiner Weise konkurrenzfähig sind, weil sie das Europaschiff nicht aufnehmen können. Im Prinzip sind sie noch genauso wie vor 80 Jahren. Das ist der Ansatz.
Meine Damen und Herren, der Kollege Wiesensee hat völlig Recht, wenn er auf die Konkurrenzsituation der Niederlande - man kann aber auch die anderen Benelux-Staaten dazurechnen - eingeht. Wer auf dem Küstenkanal von Papenburg bis Oldenburg fährt und sieht, wie wenig deutsche, aber wie viele niederländische Binnenmotorschiffe unterwegs sind, der weiß, wie wichtig es ist, zu handeln. Verstöße gegen EU-Recht, die befürchtet werden, sollten uns nicht dazu veranlassen, Ähnliches zu denken. Eine gemeinsame Allianz in Brüssel – das habe ich auch bei dem Kollegen Wiesensee herausgehört – ist nötig, um die Binnenschifffahrt generell zu stärken und zu unterstützen. Dem Kollegen Wiesensee danke ich für seinen Beitrag. Ich sehe eine gute Möglichkeit für eine gemeinsame Initiative im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich Frau Stokar von Neuforn und Herrn Schünemann eine Sorge nehmen: Die nächste Statistik und der nächste Sicherheitsbericht werden vom Innenminister Heiner Bartling vorgelegt, von seinen Mitarbeitern vorbereitet. Ihre Hobbystatistiker werden keine Chance haben, hier etwas Seriöses vorzulegen. Also keine Sorge, Herr Schünemann. Lehnen Sie sich genüsslich zurück. Auch der nächste Bericht wird vom Innenminister Heiner Bartling vorgelegt.
Meine Damen und Herren, die Forderung nach einem Sicherheitsbericht für Niedersachsen lässt vermuten, dass sich der Antragsteller einen sachlichen Überblick - vielleicht auch als Grundlage für eine Diskussion über die Entwicklung, die Strukturen und die Ursachen des Kriminalitätsgeschehens
in Niedersachsen - verschaffen will. Spätestens nach der Rede des Kollegen Schünemann müssen wir feststellen, dass es der CDU-Fraktion nicht um eine sachliche Auseinandersetzung oder um eine sachliche Aufarbeitung geht, sondern um politische Polemik. Herr Kollege Schünemann, Sie haben leider nichts zu Ihrem eigenen Antrag gesagt.
Meine Damen und Herren, ich möchte versuchen, die Geschichte des Entschließungsantrags der CDU-Fraktion, wie sie sich für mich darstellt, nachzuzeichnen.
- Herr Kollege Schünemann, Sie haben Kriminalstatistik, Ermittlungserfolge, Kriminalitätsaufklärung und anderes mehr durcheinander gebracht. Sie wissen, dass diese Aufarbeitung - das hätten Ihnen Ihre Hobbystatistiker eigentlich aufschreiben müssen - überhaupt nicht zu vergleichen ist.
Meine Damen und Herren, am 25. März hat der Minister der Öffentlichkeit die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Niedersachsen vorgestellt. Noch am selben Tag wandte sich der Kollege Schünemann an die Presse und diagnostizierte einen Anstieg der Kriminalität. Diesen Anstieg führte er auf eine angeblich verfehlte Sicherheitspolitik der SPD zurück. Kollege Schünemann, in dem von Ihnen heute so vehement geforderten Sicherheitsbericht würden Sie nicht nur all das nachlesen können, was Ihnen der Innenminister gesagt hat, sondern auch all das, was schriftlich vorliegt.
Meine Damen und Herren, das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, liegt in Niedersachsen heute deutlich niedriger als noch in den 80er-Jahren.
Nun aber weiter in der Historie dieses Entschließungsantrags: Der Kollege Schünemann kündigte für den 26. März eine Pressekonferenz an, auf der er die aus seiner Sicht wichtigsten Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung vorstellen wollte. Über diese Pressekonferenz, die offenbar stattgefunden hat, informiert die CDU mit den falschen Behauptungen, die bekannt sind.
- Ja, die will ich Ihnen gern nennen: Heiner Bartling täuscht die Bevölkerung bewusst über die Kriminalitätsentwicklung.
Herr Schünemann, Sie wissen, dass das nicht nur infam, sondern auch falsch ist. Um bei Ihrem Fraktionsvorsitzenden aber gut Wetter zu machen, müssen Sie natürlich alles unternehmen, um zu glänzen. Die gleiche Situation haben wir auch heute Morgen wieder bestens erlebt.
Meine Damen und Herren, auf diese Anschuldigungen aufbauend, Herr Schünemann, forderten Sie ein konsequentes Umsteuern in der Kriminalpolitik. Sie führten hierfür sieben Punkte an, von denen Sie aber genau wissen, dass sie entweder aus der kriminalpolitischen Mottenkiste stammen oder aber längst schon umgesetzt worden sind. Sie fordern diese Punkte trotzdem, um Stimmung zu machen. Um nichts anderes geht es Ihnen.
Meine Fraktion hat am selben Tag mit einer Pressemitteilung reagiert. Der ganze CDU-Aktionismus, dieses ganze Geschrei war nichts weiter als der Versuch, auf einem Boden wieder etwas gut zu machen, auf dem Heiner Bartlings Politik von allen Seiten Zustimmung erfährt.
Meine Damen und Herren, schon im März haben wir empfohlen, vor solchen Pressekonferenzen besser mit den Experten zu sprechen. Ich gebe Ihnen, Herr Schünemann, jetzt einmal das zurück, was Sie mich schon vor einigen Wochen gefragt haben: Wer hat Ihnen bloß diese Rede aufgeschrieben, die Sie hier gehalten haben?
- Herr Jahn, Sie haben mir doch gesagt, wir sollten nicht so viele Zwischenrufe machen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik immer auch ein Abbild der Ermittlungsschwerpunkte der Polizei ist. Genauso verhält es sich im Übrigen mit dem in der letzten Woche vom Innenminister und vom Justizminister vorgestellten Lagebild zur Organisierten Kriminalität in Niedersachsen. Wenn die Polizei in Niedersachsen besondere Ermittlungsschwerpunkte setzt, dann wäre es meiner Meinung nach sehr erstaunlich, wenn es nicht gelänge, mehr Kriminalität sichtbar zu machen und sie aus dem Dunkelfeld in das Hellfeld der bekannt gewordenen Delikte zu überführen. - Meine Damen und Herren, die Reaktion von der rechten Seite dieses
Hauses zeigt einmal mehr, wie ernst die CDUFraktion ihre eigenen Anträge nimmt. Es geht ihr nur um Polemik und nichts anderes.
Ihnen, meine Damen und Herren, geht es nicht um einen Sicherheitsbericht für Niedersachsen, sondern es geht Ihnen darum, den Innenminister Heiner Bartling mit seiner Politik und die Politik der die Landesregierung tragenden Sozialdemokratischen Fraktion draußen bloßzustellen. Es geht Ihnen um Faktendreherei. Es geht Ihnen darum, in der Bevölkerung Angst und Schrecken zu erzeugen.
Meine Damen und Herren, die Polizeiliche Kriminalstatistik ist keine Spielwiese für Hobbystatistiker. Sie wissen, lieber Kollege Schünemann, dass Ihre Presseerklärung vom 26. März gegen Heiner Bartling nicht nur unsachlich und unredlich, sondern sogar total falsch war. Solange Sie diese Pressemeldung nicht aus dem Internet zurückziehen, wird eine sachliche Auseinandersetzung über den von Ihnen geforderten Bericht nicht möglich sein. Die Kollegin Stokar hat Recht, wenn sie darauf hinweist: Wenn Sie mit Ihren Berliner Kollegen gesprochen hätten, dann wüssten Sie jetzt, dass man schon viel weiter ist als das, was Sie hier einfordern. - Vielen Dank.
Ich finde, die Zwischenrufe der Juristen auf der rechten Seite des Hauses zu diesem Thema sind sehr hilfreich und interessant.
Herr Minister, Sie haben von den Möglichkeiten und Schwierigkeiten einer beruflichen Perspektive in den Justizvollzugsanstalten gesprochen. Ich frage Sie: Gibt es Perspektiven für eine positive Entwicklung der beruflichen Bildung in den Justizvollzugsanstalten?
Herr Präsident, die Zwischenrufe von der rechten Seite sind sehr interessant!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die kommunalen Finanzen befinden sich zurzeit in einer dramatischen Situation und schränken die Leistungsfähigkeit vieler Kommunen vom Norden bis zum Süden in dieser Republik erheblich ein.
- Meine Damen und Herren, Sie wissen, ich mache auch gerne Zwischenrufe. Aber es gibt Themen, bei denen wir uns überlegen sollten, ob Zwischenrufe passend sind. Das gilt für alle Seiten.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion - das habe ich bereits in der Aktuellen Stunde im letzten Plenarsitzungsabschnitt deutlich gemacht - teilt die Sorge der niedersächsischen Kommunen und ihrer Spitzenverbände. Wir meinen allerdings auch, dass der Themenbereich der kommunalen Finanzen viel zu bedeutsam ist, als dass er sich für einen politischen Schlagabtausch instrumentalisieren ließe.
Die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte sind bundesweit stärker zurückgegangen als vermutet. Dieser Einbruch hat jedoch nichts mit der Steuerreform zu tun, auch wenn der Herr Kollege Althusmann beim vorherigen Tagesordnungspunkt versucht hat, diesen Eindruck zu erwecken. Das wird auch von allen Politikern, sowohl den Innenals auch den Haushaltspolitikern, anerkannt.
Meine Damen und Herren, hier geht es auch darum, eine Altlast der vorherigen Bundesregierung
abzuarbeiten; denn auf dem Sektor der Gemeindefinanzreform hat die CDU/FDP-Bundesregierung nichts, aber auch gar nichts unternommen.
Meine Damen und Herren, ganz anders die jetzige Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Steuersenkungsgesetz wurde die größte Steuerentlastung der Nachkriegszeit auf den Weg gebracht. Das Entlastungsvolumen im Rahmen der Steuerreform betrug alleine im Jahre 2001 45 Milliarden DM. Von dieser Entlastung haben im Wesentlichen die Arbeitnehmer, die Familien und die Wirtschaft profitiert, bei der Wirtschaft ganz besonders der Mittelstand.
- Herr Heineking, Sie wissen, dass Ihr Zwischenruf falsch ist!
Die Mittelstandsfreundlichkeit dieser Steuerreform zeigt sich insbesondere in der Tatsache, dass nach der Neuregelung die Personenunternehmen ihre Gewerbesteuerschuld von der Einkommensteuerschuld abziehen können. Das bedeutet ganz konkret: Der Mittelstand wird nicht mehr mit der Gewerbesteuer belastet. Aber für die Kommunen ist diese Quelle erhalten geblieben. Das ist eine Leistung, die die CDU/CSU in 16 Jahren Regierungsverantwortung nicht einmal ansatzweise zustande gebracht hat.
Meine Damen und Herren, mit einem Missverständnis muss ich an dieser Stelle auch einmal aufräumen: Das, worüber wir heute im Zusammenhang mit allen Anträgen debattieren, nämlich die dramatischen Einbrüche bei der Gewerbesteuer, hat mit der Steuerreform nichts zu tun. Vielmehr haben sich die Ölpreisexplosion, die deutliche Abkühlung der amerikanischen Wirtschaft, die Krisen in Japan, in der Türkei und in Argentinien, quasi in allen Teilen der Welt, ganz deutlich auf die Weltwirtschaft und wegen der starken Exportorientierung der deutschen Wirtschaft auch bei uns ausgewirkt.
Die Gewerbesteuerausfälle sind in erster Linie auf die konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen. Es besteht allerdings kein Grund dafür, die derzeit bei den Kommunen zu verzeichnenden Einnahmeausfälle zu verharmlosen. Die Schere zwischen den verfügbaren Einnahmen und den bestehenden Ausgabeverpflichtungen, die sich aus gesetzlichen Pflichtaufgaben ergeben, geht weit auseinander. Sowohl im Bereich der sozialen Sicherung über das BSHG als auch in noch stärker steigendem Maße im Bereich der Leistungen der Jugendpflege ergeben sich von Jahr zu Jahr beachtliche Steigerungen, die die Kommunen stark belasten.
Wegen der schleppenden Konjunktur fehlen Impulse vom Arbeitsmarkt, die zu einem Absenken der Leistungsverpflichtungen in der Sozialhilfe, vor allem bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, beitragen könnten. Insbesondere sind die steigenden Leistungen für die betreuungs- und erziehungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Herr Kollege Mühe hat gestern darauf hingewiesen - ein deutliches Anzeichen für gesellschaftliche Veränderungen, etwa durch unvollständige Familienstrukturen, sinkende Erziehungsfähigkeit von Eltern oder Personensorgeberechtigten und eine Verschärfung der sozialen Probleme, wie wir sie tagtäglich in unseren Kommunen, also zu Hause, erleben. Dies erfordert zunehmend den Einsatz kommunaler Mittel im Bereich der Hilfen zur Erziehung, um die Probleme zu mildern oder zu beheben.
Es stimmt auch, dass der Aufwand der Kommunen für die Betreuung und Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gewachsen ist. Die Kommunen können zwar durchaus mit Stolz darauf verweisen, dass sie die ihnen gesetzlich auferlegte Verpflichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz eingelöst haben. Der finanzielle Aufwand der Kommunen für dieses Tätigkeitsfeld, nämlich die Finanzierung von Tageseinrichtungen in eigener oder fremder Trägerschaft, ist in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Die insbesondere im Sozialbereich ungebremste Ausgabenentwicklung bei rückläufigen kommunalen Einnahmen ist mit ein Hauptgrund für die sich verschärfende Finanzlage der Kommunen. Vor diesem Hintergrund ist den Interessen der Kommunen nicht durch bestenfalls gut gemeinte, aber nicht durchfinanzierte bzw.
nicht finanzierbare Sofortmaßnahmen, sondern nur durch eine Gemeindefinanzreform gedient.
Aus diesem Grunde begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission zur Vorbereitung einer umfassenden Gemeindefinanzreform einzuberufen. Wir sind der Landesregierung dafür dankbar, dass sie die Arbeit dieser Kommission mit konstruktiven Vorschlägen unterstützen will. Ziel muss es sein, die gegenwärtigen Probleme auf dem Gebiet der Kommunalfinanzen einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Lösung zuzuführen.