Uwe Bartels
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe die CDU-Fraktion wirklich nicht mehr. Ich will auch begründen, warum das so ist. Dieser Antrag, der hier beraten wird, liegt das zweite Mal, praktisch inhaltlich unverändert, auf dem Tisch.
- Gut, dann ist es das dritte Mal. - Wenn Sie nicht mehr in der Agrarpolitik zu bieten haben, meine Damen und Herren,
als Ihre alten Anträge immer in einem bestimmten Turnus wieder aufleben zu lassen, dann ist das wirklich beschämend, und es ist arm um Sie bestellt in der Agrarpolitik.
Meine Damen und Herren, ich habe mir die Mühe gemacht, einmal ins 100-Tage-Programm hineinzugucken. Ich habe gedacht, da wirst du doch irgendwo ein paar Aussagen zur aktuellen Agrarpolitik finden, damit du auch einmal von der CDU erfährst, was sie eigentlich will. Im 100-Tage-Programm steht - das ist ja das, was man als das Wichtigste ansieht, was man sofort anpacken will, weil dringender Handlungsbedarf besteht -, dass
Sie die Wasserwirtschaft ins Ministerium holen wollen. Aber es gibt keine Aussage zur aktuellen Agrarpolitik, die wirklich hautnah abläuft, die in Brüssel zurzeit gemacht wird und jeden Betrieb in Niedersachsen massiv betrifft - keine Aussage dazu, was Sie für Vorschläge dazu haben.
- Ich verstehe die Unruhe bei Ihnen. - Da macht der Kommissar Fischler bereits im Juli letzten Jahres seine Vorschläge zur Reform der Agrarpolitik. - Keine Reaktion! Da macht er im Dezember massive Vorschläge für die WTO-Runde. Ich hätte Ihren Aufschrei mithören wollen. - Nichts gehört!
- Ja, selbstverständlich! - Meine Damen und Herren, dann kommt der Kommissar mit den Gesetzesvorschlägen - das haben Sie wahrscheinlich alle nicht mitbekommen, Frau Hansen; ich sage es Ihnen dann jetzt. Heute Mittag hat der Kommissar alle Gesetzesvorschläge vorgelegt, die die Agrarpolitik, die jeden bäuerlichen Betrieb in Niedersachsen massiv betreffen: Modulation, Kürzungen in Höhe von 250 Millionen Euro in Niedersachsen. - Keine Reaktion der CDU.
Meine Damen und Herren, Cross-compliance, massive Auflagen, 38 Richtlinien der EU sollen damit verbunden werden. - Keine Reaktion der CDU! Entkopplung der Prämie vom Produkt auf die Fläche oder auf den Betrieb, Stärkekartoffelanbau in Niedersachsen ist massiv betroffen. - Keine Reaktion hier im Landtag!
Nun frage ich mich, Herr Wojahn: Wo sind Ihre Punkte im 100-Tage-Programm? Was wollen Sie da machen?
Sagen Sie den Landwirten doch einmal, meine Damen und Herren, was Sie wollen. Keine Positi
onsbeschreibung, nichts habe ich dazu gehört. Herr Wojahn, das ist grausig!
Jetzt komme ich dazu, was Sie machen. Wir kriegen von Ihnen Phrasen vorgehalten, wir kriegen von Ihnen Unwahrheiten vorgehalten, und wir kriegen wirklich auch Widersprüchliches vorgehalten. - Nehmen wir einmal die Unwahrheiten: Da sagt der gute Fraktionsvorsitzende, Herr Wulff, in seiner Pressemitteilung - die fängt schon in der Überschrift falsch an; hören Sie genau zu -: „Auf einer Wahlkampfveranstaltung in Oesede hat der Vorsitzende“ usw. das und das gesagt. - Das war keine Wahlkampfveranstaltung! Das war der Landwirtschaftstag in der Heimvolkshochschule in Oesede! - Dann geht es weiter:
„Die Zahl der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe sei seit 1990 um 40 % zurückgegangen. Das dramatische Höfesterben gehe unvermindert weiter und in den Betrieben breite sich immer mehr Zukunftspessimismus aus. Die Investitionen in der Landwirtschaft hätten ein Rekordtief erreicht. Die Landesregierung hat unsere Bäuerinnen und Bauern jahrelang eklatant vernachlässigt. Der Anteil des Agrarhaushalts am Gesamthaushalt des Landes ist seit 1990 um unglaubliche 50 % zusammengestrichen worden.“
Was ist wahr? Fangen wir mit dem Letzten an. Meine Damen und Herren, der Agrarhaushalt ist nicht zusammengestrichen worden. Das haben wir Ihnen aber auch immer gesagt. Es gibt die Mittel für Flächenstilllegungen im Agrarhaushalt nicht mehr, die jetzt über Prämien abgewickelt werden. Es gibt die Mittel für die Extensivierung nicht mehr im Agrarhaushalt, weil sie über Prämien abgewickelt wird.
- Nein, Herr Wojahn? Das ist nicht so? - Es gibt den soziostrukturellen Einkommensausgleich nicht mehr, weil der durch die Kohl-Regierung abgeschafft worden ist. Es gibt die GasölBetriebsbeihilfe nicht mehr, weil die über den Bundeshaushalt läuft. Das hat dazu geführt, dass unser Haushalt kleiner geworden ist - nichts anderes.
Meine Damen und Herren, ich komme dann zu weiteren Unwahrheiten. Stichwort Investitionszurückhaltung: Die Investitionsbereitschaft in der niedersächsischen Landwirtschaft ist die höchste in ganz Deutschland. Das sagt sogar Präsident Sonnleitner. Er hebt dies ganz ausdrücklich hervor und spricht von einer Spitzeninvestitionsbereitschaft bei den Betrieben in Niedersachsen.
Nun kommt der Punkt, bei dem uns Herr Wulff massiv vorwirft, wir hätten sozusagen den Strukturwandel verantwortet. Ich zitiere Herrn Oestmann bei der Einbringung dieses Antrages vor gut einem Jahr: Ich glaube, sagt Herr Oestmann, dass es mittlerweile ziemlich zweifelsfrei ist, dass die Annahme, man könnte die strukturellen Veränderungen aufhalten, weil sie einem nicht passten, unzutreffend ist. - Ich kann Herrn Oestmann nur Recht geben. Er hätte das aber auch seinem Fraktionsvorsitzenden sagen sollen, dann hätte er diesen Unsinn, diesen Vorwurf uns gegenüber nicht gemacht.
- Ich komme zum Schluss. - Sie sagen auch heute nicht, woher das Geld kommen soll. Sie sagen jetzt nur noch: Nehmt es aus der Modulation. Aber in der letzten Sitzung haben Sie die Modulation abgelehnt.
Herr Biestmann hat mich aufgefordert, die Modulation in Berlin zu stoppen. Meine Damen und Herren, da sage ich natürlich: Widersprüchlicher kann Agrarpolitik nicht sein!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch über den Entschließungsantrag, wie er jetzt dem Landtag vorgelegt worden ist. Ich begrüße die Inhalte und die Aufträge, die wir erhalten haben.
Lassen Sie mich mit einigen Sätzen auf die aktuelle Diskussion eingehen. Ich meine, dass Sie das auch von mir erwarten. Es geht um die Veröffentlichung, die der NABU in seinen Pressemitteilungen vor wenigen Tagen gemacht hat, und die Vorwürfe, die daraus erwachsen sind, dass erneut nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt worden seien.
Es wird hier immer davon geredet, meine Damen und Herren, der NABU habe eigenständige Untersuchungen gemacht. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Auch die Pressemitteilung, die der NABU mit der Überschrift „Aktuelle Untersuchung - im Alten Land jetzt auch illegale Pestizide auf Obst gefunden“ herausgegeben hat, ist falsch. Diese Veröffentlichung basiert auf Untersuchungen, die das Land Niedersachsen in den Jahren 1997 bis 2001 in Auftrag gegeben hat. Hier ist nichts Aktuelles veröffentlicht worden. Man greift auf unsere Untersuchungen zurück, die wir damals auch schon im Zusammenhang mit der Einbringung dieses Antrages diskutiert haben. Es geht einerseits um die Untersuchung in den Gewässern und die Ergebnisse, die wir dort vorgefunden haben, andererseits um die Untersuchung, die unser Lebensmitteluntersuchungsamt, das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, in den Jahren von 1997 bis 2001 durchgeführt hat. Auch diese Untersuchungsergebnisse haben wir, nachdem sie uns damals vorlagen, öffentlich gemacht und darüber geredet. In diesen Untersuchungen ist in der Tat festgestellt worden, dass es auf den Äpfeln Rückstände gegeben hat. Aber, meine Damen und Herren, es ist auch ganz klar und eindeutig festgestellt worden: Kein Einziger der mit Wirkstoffresten entdeckten Äpfel überschritt die vorgeschriebenen Höchstwerte. Darum waren alle Äpfel, die in Verkehr gebracht worden sind, auch verkehrsfähig. Es liegt mir sehr viel daran, das hier so deutlich zu sagen.
Ich finde es schon ein wenig beschämend, was hier gemacht worden ist, auch hinsichtlich der Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher,
auch, meine Damen und Herren, was hier in Richtung der Obstanbauer im Alten Land und anderer gemacht worden ist, und zwar auch vor dem Hintergrund dessen, was der Landtag als Entschließung herausgegeben hat, was wir an veränderter Allgemeinverfügung nach draußen gegeben haben, was wir an verstärkten Kontrollen dort durchgeführt haben und durchführen und was an Beratung und technischer Hilfeleistung stattfindet sowie an Umbau dort langfristig geschieht. Alles das wird durch diese Veröffentlichung in Misskredit gezogen, meine Damen und Herren, und unnötigerweise infrage gestellt. Denn alles das, was wir bisher an Informationen über das bisherige Verhalten der Obstanbauer im Alten Land durch unser sehr enges Kontrollnetz erfahren haben, belegt die Vermu
tung, nein, sogar die Anschuldigung, die dort in der Pressemitteilung gemacht worden sind, in keiner Weise. Insofern ist das kontraproduktiv, das ist nicht in Ordnung.
Mir lag daran, das an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen. Wir sind mit der Entschließung, mit den Aufträgen, die wir bekommen haben, auf dem richtigen Weg. Alle ziehen an einem Strang. Ich hoffe, dass insgesamt - das will ich auch als Erwartung ausdrücken - alle diejenigen, die im Alten Land wirtschaften, den Ernst der Situation erkannt haben, auch diese zweite Chance erkannt haben und alle daran positiv mitwirken. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden verstehen, dass ich mich außerordentlich freue, dass der von der Mehrheitsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf nach Abschluss der Ausschussberatungen den Maßgaben entspricht, die durch eine gesetzliche Regelung erreicht werden sollen.
Wir wollen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf hohem Niveau. Das war von Anfang an - seit 1999 - unsere Ansage. An dieser haben wir durchgehend festgehalten, und darüber bin ich
froh. Bereits die damals von uns vorgetragene Gefahrtierverordnung zum Schutz von Mensch und Tier vor von Hunden ausgehenden Gefahren knüpfte an Listen an, in denen Hunderassen genannt worden sind, bei denen u. a. aufgrund der Zuchtauslese, der Größe, der Beißkraft oder eines gesteigerten Aggressionsverhaltens Gefährlichkeitsmerkmale vermutet wurden.
Herr Abgeordneter und Kollege Oestmann, ich entsinne mich an ein Zitat Ihrerseits im Landwirtschaftsausschuss bei der Beratung dieses Sachverhaltes. Die Erfahrungen, die wir mit der Umsetzung dieser Gefahrtierverordnung gemacht haben, sind, dass sich im Bewusstsein der Menschen ein Wandel dahin gehend vollzogen hat, dass Hunde erhebliche Gefahren für den Menschen bedeuten können und dass zur Gefahrenvorsorge ein verantwortungsbewusster Umgang des Menschen mit einem Hund unerlässlich ist.
Wenn wir uns die aktuellen Statistiken in den großen Städten anschauen, stellen wir gerade auch in der Stadt Hannover, wo darüber Buch geführt worden ist, heutzutage im Vergleich zu der Zeit vor dem In-Kraft-Treten der Gefahrtierverordnung weniger schlimme Beißzwischenfälle fest.
Fakten sind: Erstens. Aggressivität ist auch ein züchterisches Selektionsmerkmal. Zweitens. Die Rassezugehörigkeit spielt allein dadurch eine Rolle, dass große und kräftige Hunde - das wissen wir -, wenn sie beißen, schwererwiegende Verletzungen hervorrufen als kleinere Hunde und dass manche Rassen ihr Opfer auch nicht so leicht loslassen, wie das eben andere Hunderassen tun. Die Statistiken und Untersuchungsbefunde belegen, dass bei Angriffen auf Menschen, aber auch bei Beißereien zwischen Hunden bestimmte Rassen, gemessen an der Verbreitung, eindeutig überrepräsentiert sind. Das sind Fakten, über die es keinen Streit gibt. Dies bestärkt mich, den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts folgend, eine gesetzliche Regelung anzustreben, die dem Niveau unserer bisherigen Gefahrtierverordnung entspricht.
Meine Damen und Herren, ich halte es auch für richtig, wenn wir uns an der Bundesregelung, an der Einschätzung des Bundesgesetzgebers, orientieren, der für vier Hunderassen sowie deren Kreuzungen ein Zucht-, Einfuhr- und Handelsverbot bundesgesetzlich vorgeschrieben hat. Was der Bund für richtig hält, was dort als richtig und notwendig angesehen wird, kann doch von uns nicht
einfach beiseite gewischt und nicht zur Kenntnis genommen werden.
Von dieser Bundesregelung sind die vier Rassen betroffen, die wir in dem Gesetzentwurf aufgeführt haben. Die heute zur Abstimmung stehende Frage, ob diese Rasseliste des Bundes auch für Niedersachsen gelten soll, haben andere Länder auch zu beantworten gehabt, und sie haben sie beantwortet. 13 Bundesländer haben die Frage so beantwortet, wir sie heute beantworten wollen, einige sogar noch schärfer.
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, alle diese Länder haben die Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung eingesehen und haben das gemacht. Im November, nicht vor zwei Jahren, Frau Hansen, sondern im November 2002 hat das Bundesland Hessen eine gesetzliche Regelung für die bestehende hessische Rasseliste verabschiedet. Bayern - Herr Schumacher hat es eben gesagt - hat seine Rasseliste noch um den Rottweiler ergänzt. Heute, zeitgleich zu unseren Beratungen hier im Landtag, wird das Bundesland NordrheinWestfalen eine viel umfangreichere, viel differenziertere Hunderasseliste verabschieden.
Dort, Herr Klein, regieren die Grünen mit den Sozis zusammen und haben ganz andere Argumente vorgetragen und werden andere Argumente vortragen, als Sie es hier heute tun.
Wenn ich mir die Entscheidungen von 13 Bundesländern vor Augen führe, frage ich mich in der Tat: Ist dort mehr Unvernunft zu Hause, meine Damen und Herren? Das frage ich, weil Frau Hansen, eben gesagt hat: Lassen Sie Vernunft walten. Die machen es anders. Ist das, was diese 13 Länder gemacht haben, Unvernunft?
Ist das weniger Sachlichkeit? Oder haben die weniger auf die Wissenschaft gehört, Frau Hansen? Ich glaube, nein.
- Sonst nehmen Sie sich doch immer Bayern als Vorbild.
Nun wundert es mich aber, dass Sie sagen: Wir müssen nicht hinterherdackeln.
Wir sind gut beraten, aus Verantwortung für unsere Bevölkerung - und darum geht es, meine Damen und Herren - die bestmögliche Vorsorge zu treffen. Der Schutz des Menschen ist uns als Gesetzgeber ein zentrales Anliegen und muss es auch sein.
Aus der Anhörung zum Gesetzentwurf, die der Landwirtschaftsausschuss durchgeführt hat, wird von CDU und Grünen zu Unrecht gefolgert, eine Basis für eine Rasseliste gäbe es nicht.
Fordert nicht unsere Verantwortung, dass wir Vorsorge so früh wie möglich ansetzen müssen? Ich meine, ja, meine Damen und Herren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. Januar 2000 gemeindliche Hundesteuerregelungen für rechtmäßig erklärt, die für bestimmte Hunderassen einen gegenüber dem normalen Steuersatz achtfach höheren Steuersatz festgelegt haben.
Das Gericht hat unter Berufung auf wissenschaftliche Gutachten - ich unterstreiche das noch einmal festgehalten, dass bestimmten Hunderassen ein Gefährlichkeitspotenzial innewohne und sie wegen gesteigerter Aggressivität auffielen. Dabei zitiert das Verwaltungsgericht u. a. Professor Unshelm,
früher Leiter des Instituts für Tierhygiene, Verhaltenskunde und Tierschutz der Universität München. Dessen Gutachten zur Frage der wissenschaftlichen Basis für Rasselisten differenziert und macht keine Schwarz-Weiß-Malerei. Darin steht: „... die relativ häufig wegen ihrer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufgefallen sind.“ Weiter schreibt Professor Unshelm: „Eine a priori aufgrund rassespezifischer Merkmale gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit ist bei den Hunden der Kategorie 1 sicherlich überproportional häufig.“ Unter Kategorie 1 finden sich die Hunde, die wir im Gesetz aufgelistet haben. Professor Unshelm belegt seine Bewertung mit Untersuchungen u. a. in Frankfurt und in München.
Meine Damen und Herren, nun weiß ich, die Gerichte und die Wissenschaft können uns die Entscheidung nicht abnehmen. Sie können uns Hilfestellung leisten, aber die Entscheidung haben wir hier miteinander zu treffen. Aus der Vielfalt der Meinungen kann jedenfalls nicht gefolgert werden: Rasseliste zulässig oder Rasseliste unzulässig. Wir Parlamentarier müssen entscheiden. Wo setzen wir - das ist die Frage - mit unserer Verantwortung an? Ich appelliere an die CDU-Fraktion und auch an die Bündnis 90/Die Grünen: Folgen auch Sie dem Vorsorgegrundsatz „Erst der Mensch und dann der Hund“. Lassen wir den ersten Biss, der tödlich sein kann, wie wir wissen, nicht zu.
Fragen wir uns, was das bedeutet. Die Aufnahme von Rassen in unsere Liste bedeutet, dass diese Hunde einem Wesenstest unterzogen werden sollen.
Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Vorsorge vor den Gefahren, die von den genannten Rassen ausgehen können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend eines feststellen: Ich habe eben von 13 Bundesländern gesprochen. Es fällt auf, dass die Entscheidungen in diesen 13 Ländern immer allein von den Regierungsfraktionen getroffen worden sind und getragen wurden oder werden. Das war in
Hessen so, wo die Opposition auch Nein sagte, das scheint heute auch hier in diesem Landtag so zu sein. Aber lassen Sie mich abschließend sagen: Es gibt auch ein anderes Verhalten einer Oppositionspartei, und da, Frau Hansen, appelliere ich in der Tat an Sie und bitte alle, einmal aufmerksam zu sein. Ich sagte, der nordrhein-westfälische Landtag berät übermorgen über das Hundegesetz. Frau Höhn von den Grünen hat dort gemeinsam mit der SPD einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, der viele Hunderassen enthält.
Die CDU-Fraktion, Herr Oestmann, hat auch einen Antrag im nordrhein-westfälischen Landtag vorgelegt. Hier liegt er. Ich nehme an, die CDUFraktion im nordrhein-westfälischen Landtag ist nicht unvernünftig, leidet nicht unter mangelndem Sachverstand. Davon gehe ich einmal aus.
Meine Damen und Herren, der Antrag, den die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht wird, ist genau unser Gesetz.
Ich kann es Ihnen vorlesen, es ist Wort für Wort abgeschrieben worden.
Nun frage ich Sie ernsthaft, Frau Hansen, ob Ihre Argumente, die Sie hier vorgetragen haben, wirklich so noch gelten können und ob Sie die auch gegenüber Ihren Parteifreunden in NordrheinWestfalen aufrechterhalten wollen. Nein, stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 29:
Tagesordnungspunkt 30:
Tagesordnungspunkt 31:
Persönliche Bemerkung gemäß § 76 GO Biallas (CDU)...................................................12337 Harden (SPD)...................................................12337
Tagesordnungspunkt 32:
Tagesordnungspunkt 33:
IV
Tagesordnungspunkt 34:
Tagesordnungspunkt 35:
Tagesordnungspunkt 36:
Tagesordnungspunkt 37:
Nächste Sitzung:.................................................... 12367
V
Vom Präsidium:
Präsident W e r n s t e d t (SPD) Vizepräsident G a n s ä u e r (CDU) Vizepräsidentin G o e d e (SPD) Vizepräsident J a h n (CDU) Vizepräsidentin L i t f i n (GRÜNE) Schriftführer B i e l (SPD) Schriftführerin E c k e l (SPD) Schriftführerin H a n s e n (CDU) Schriftführer L a n c l é e (SPD) Schriftführer Lücht (SPD) Schriftführerin S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin S c h l i e p a c k (CDU) Schriftführer S c h l ü t e r b u s c h (SPD) Schriftführer S e h r t (CDU) Schriftführerin V o g e l s a n g (CDU)
Auf der Regierungsbank:
Ministerpräsident G a b r i e l (SPD)
Innenminister Staatssekretär L i c h t e n b e r g , B a r t l i n g (SPD) Niedersächsisches Innenministerium
Finanzminister Staatssekretär D r. L e m m e , A l l e r (SPD) Niedersächsisches Finanzministerium
Staatssekretär W i t t e , Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales
Kultusministerin J ü r g e n s - P i e p e r (SPD)
Ministerin für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Dr. K n o r r e
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Staatssekretär S c h u l z, Forsten Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, B a r t e l s (SPD) Landwirtschaft und Forsten
Justizminister Staatssekretär D r. L i t t e n , D r. P f e i f f e r (SPD) Niedersächsisches Justizministerium
Minister für Wissenschaft und Kultur O p p e r m a n n (SPD)
Umweltminister Staatssekretärin W i t t e , J ü t t n e r (SPD) Niedersächsisches Umweltministerium
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten S e n f f (SPD)
Beginn: 9.01 Uhr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir schon gedacht, dass hier mit Rollenverteilung zwischen den Fraktionen gearbeitet wird. Herr Klein, auch die Nachhutgefechte zum Nitrofen-Skandal bringen hier nichts, weil das, was Sie hier gesagt haben, nicht belegbar ist, weil es haltlos ist.
Ich habe damals bei der Debatte und auch draußen im Lande immer wieder deutlich gemacht, dass dieser Skandal kein Skandal der konventionellen Landwirtschaft war. Er war genau so wenig ein Skandal des Ökolandbaus. Wir wissen, wo die Ursache lag, nämlich in Malchin. Wir wissen auch, dass dort offenbar mindestens grob fahrlässig über einen längeren Zeitraum hinweg Nitrofenbelastetes Getreide in die Produktion von Ökofuttermitteln und auch direkt in die Lebensmittelkette gelangt ist. Das ist das eine. Da lässt sich hinterher keine Legende stricken, um Ihrer Klientel noch eine Freude zu bereiten.
Die Frage der Aufklärung, wer welches Maß an Schuld hat und wie das in unserem Rechtssystem geahndet wird, ist nicht die Aufgabe des Landes, sondern die Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaften, die hier ermitteln und auch schon ermittelt haben. Sie sind zu einem gewissen Abschluss gekommen bzw. nähern sich ihm an. Wenn Sie das kritisieren wollen, dann müssen Sie Ihre Kritik an die Staatanwaltschaften richten, aber bitte nicht in Richtung des Landwirtschaftsministeriums und der Landesregierung. Meine Damen und Herren, wir
haben als Konsequenz aus diesem Fehlverhalten sofort eine dem Futtermittelrecht entsprechende Meldeverpflichtung von Herstellern und InVerkehr-Bringern in das Lebensmittelrecht eingeführt. Das ist mittlerweile aufgenommen und durch eine entsprechende Änderung des Lebensmittelund Bedarfsgegenständegesetzes umgesetzt worden. Im Gegensatz zu dem, was Frau Hansen gesagt hat, die den Eindruck erwecken wollte, als sei nicht gehandelt worden, haben wir auf vielen Feldern sehr konkret gehandelt. Ich bedauere auch, wie es Herr Groth eben schon für die Fraktion der SPD zum Ausdruck gebracht hat, dass das Verbraucherinformationsgesetz nicht beschlossen worden ist. Der Hinweis, dass das Gesetz sozusagen rechtsunsicher gewesen sei, ist nicht zielführend und untermauerbar. Nein, hier war der politische Wille nicht vorhanden, ein solches Verbraucherinformationsgesetz wirklich auf den Weg zu bringen.
Ich bin deshalb außerordentlich froh, dass die Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung noch einmal aufgeführt hat, dass das Verbraucherinformationsgesetz in der Breite, wie ich es auch persönlich gewollt habe - nämlich unter Einbeziehung der Wirtschaft und der Notwendigkeit, dass die Wirtschaft auch ihre Informationen offen legt -, in der Zukunft wiederum in den Bundestag bzw. dann in den Bundesrat eingebracht wird. Ich bin außerordentlich froh darüber, dass das so passieren wird.
Zweiter Punkt: Wir haben zwischenzeitlich das LAVES, das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, eingerichtet.
Dieses Amt hat in der Aufbauphase drei schwierige Ereignisse im Lebensmittelbereich bewältigen müssen. Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Dieses Amt hat hervorragend gearbeitet,
und zwar von der ersten Stunde an und unter verschärften Bedingungen in der Aufbauphase. Ich richte hier auch meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nächtelang und wochenendelang mit größter Sorgfalt ihre Arbeit gemacht haben. Ich denke, hier ist der Ort, an dem wir das gemeinsam auch der Öffentlichkeit sagen sollten.
Der Antrag der SPD-Fraktion spricht von einer Eigenkontrolle. Wenn wir wirklich die Sicherheit für den Verbraucher erhöhen, gleichzeitig aber die Ressourcen des Staates nicht überfordern wollen, dann brauchen wir das System der Eigenkontrolle und der Überwachung der Eigenkontrolle durch akkreditierte Institute. Dieser Weg ist der Richtige. Er ist zielführend. Er soll hier gegangen werden. Wir haben mit der Futtermittelwirtschaft bereits Verabredungen getroffen. In diese Richtung zielt zum Beispiel das Schadstoffabkommen, das zwischen Futtermittelherstellern und der Landwirtschaftskammer Weser-Ems geschlossen worden ist. Wir haben das Futtermittelrecht verbessert.
Wir haben die offene Deklaration der Inhaltsstoffe von Futtermitteln gesetzlich verankert. Wir haben neben der freiwilligen und offenen zwar immer noch die halboffene Deklaration. Aber ich denke, dass wir insoweit auf EU-Ebene sehr schnell weiterkommen werden.
Wir haben mit der letzten Änderung des Futtermittelgesetzes eine Regelung getroffen, nach der bereits der Verdacht auf unerwünschte Stoffe durch jede Person, die mit Futtermitteln umgeht, gemeldet werden muss. Auch das ist eine Erkenntnis aus dem Nitrofen-Skandal, die umgesetzt worden ist. Das ist geltendes Recht. Hier haben wir also sehr fix gehandelt. Wir haben auf EU-Ebene ein Verbot von antibiotischen Zusatzstoffen erreicht.
Im Bereich des Futtermittelrechts können wir nun auch die Frage beantworten, ob wir den gleichen Standard wie beim Lebensmittelrecht erreicht haben. Ja, durch die Änderungen, die wir innerhalb des letzten Dreivierteljahres auf den Weg gebracht haben, haben wir den gleichen Standard wie beim Lebensmittelrecht erreicht. Auch das ist innerhalb dieser überschaubaren Zeit eine gute Bilanz.
Ich bin auch zufrieden und begrüße ausdrücklich, dass in dem SPD-Entschließungsantrag noch einmal deutlich gemacht worden ist, dass wir keine Polarisierung in Bezug auf ökologisch erzeugende und wirtschaftende Betriebe und Betriebe, die im konventionellen Bereich tätig sind, benötigen und dass sie auch keinen Sinn macht. Beide haben ihre Funktionen. Beide sind wertvoll für unsere Gesell
schaft. Beide, sowohl der ökologische als auch der konventionelle Bereich, können voneinander lernen. Insofern bringt eine Polarisierung überhaupt nichts. Ich setze mich weiterhin, wie im Entschließungsantrag gewünscht, für ein konstruktives Nebeneinander der ökologischen Betriebe und der konventionell wirtschaftenden Betriebe ein.
Natürlich, Herr Klein, besteht auch die Notwendigkeit, die Ökokontrollsysteme zu verbessern. Wir haben das ja mit den Ökokontrollverbänden und den Ökolandwirten erörtert und gemeinsam Wege ergründet, wie wir das Kontrollsystem verbessern können. Die Frage der Glaubwürdigkeit hat schlicht und ergreifend auch einen entscheidenden Einfluss auf das Verbraucherverhalten. Deshalb habe ich die Initiative ergriffen und meinen Ministerkolleginnen und -kollegen vor einigen Monaten einen Beschlussvorschlag zur Verbesserung des Kontrollsystems für Ökolebensmittel vorgelegt. Darin wird die Bundesregierung beispielsweise aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf europäischer Ebene einheitliche Vorgaben zur stärkeren Risikoorientierung des Kontrollverfahrens gemacht werden müssen. Ich denke, da besteht Einvernehmen. Ich hoffe, dass wir alsbald zu solchen Regelungen kommen, damit auch diese Lücke dann wirklich geschlossen ist.
Meine Damen und Herren, natürlich liegen noch weitere Aufgaben vor uns. Ich will nur mit einem Satz auf das Problem der Lebensmittelimporte aus Drittstaaten hinweisen, die uns große Sorgen bereiten; denn die Standards, unter denen diese Lebensmittel in den Drittstaaten erzeugt werden, entsprechen sehr häufig nicht unseren Standards. Ich war vor zwei Wochen in Brüssel in der Generaldirektion von Herrn Byrne. Ich habe dort einen Alternativvorschlag dazu unterbreitet, wie wir die aktuellen Probleme schnellstmöglich in den Griff bekommen können. Ich bitte auch um Ihre Unterstützung für diesen Vorschlag; denn hierbei geht es darum, dass wir, wenn wir in den Erzeugerländern die Probleme mit den dort erzeugten Produkten nicht in den Griff bekommen, weil die EU ihre Hausaufgaben nicht macht, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt die Importeure von Lebensmitteln aus Drittstaaten in die Pflicht nehmen und ihnen auferlegen, durch akkreditierte Labore die Importware auf Rückstände untersuchen zu lassen, die uns heute Sorgen bereiten, wie z. B. Nitrofurane, und ihnen erst dann den Zugang zu unseren Märkten erlauben. Dabei handelt es sich um ein Riesenproblem.
Auch hieran sehen Sie, meine Damen und Herren, dass wir auf allen Ebenen aktiv für die Verbraucherinnen und Verbraucher tätig sind. Deshalb hat die Landesregierung eine gute Handlungsbilanz im Bereich des Verbraucherschutzes. Wir sind gut aufgestellt. Der Antrag weist an dem einen oder anderen Punkt auch in die richtige Richtung. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin schon erstaunt, Herr Lindhorst, wenn ich mir Ihre Rede noch einmal in Erinnerung rufe. Sie haben mehrfach wiederholt: Der Schlamm muss raus! Ich sage einmal: Bei Ihnen muss der Schleier weg, der sich offenbar niedergelegt hat, sodass Sie die Realität nicht mehr erkennen können.
Das will ich belegen. Herr Lindhorst, wenn Sie hier an dieser Stelle sagen, dass in den letzten Jahren keine Entschlammung des Steinhuder Meeres stattgefunden habe, dass man sich nur um Naturschutz gekümmert habe - allein dieser Vorwurf ist schon genauer zu durchleuchten und zeigt ein bisschen Ihren Hintergrund -, dass nichts geschehen sei, dass die Regierung nicht gehandelt habe, dass Zusagen nicht eingehalten worden seien, dann ist das Unfug, wie er hier nicht größer dargeboten werden kann.
Sie sollten wissen, dass ab 1990 praktisch jedes Jahr in etwa 750 000 bis 1 Million DM zur Entschlammung zur Verfügung gestanden haben und auch eingesetzt worden sind, dass der Schlamm, Herr Lindhorst,
ab 1995 herausgebaggert worden ist und in Poldern abgelagert wurde. Auch das lässt sich alles nachvollziehen und nachlesen, das können Sie alles nachfragen.
Ich darf auch daran erinnern, dass es damals die CDU-Landesregierung gewesen ist - ich kritisiere das überhaupt nicht -, die in den 80er-Jahren zum Steinhuder Meer festgestellt hatte, man könne tatsächlich nur punktuell entschlammen, um das ökologische Gefüge des Steinhuder Meeres nicht zu vernichten, es nicht anzugreifen. Das machen wir jetzt: Wir entschlammen punktuell, um dafür zu sorgen, dass der Schlamm dort abgelagert werden wird, wo er umweltverträglich und ohne Schaden für die Natur lagern kann.
Meine Damen und Herren, ich habe mich im Sommer zusammen mit der Regierungspräsidentin und mit Heinrich Aller dort umgesehen. Wir haben die Schlammablagerungen gesehen. Ich habe von den anwesenden Kommunalvertretern - Herr Lindhorst, hören Sie genau zu - und auch von den Seglerverbänden keine Kritik an der im Sommer geübten Vorgehensweise gehört. Ich frage mich, bzw. Sie sollten sich fragen, weshalb man Sie zu der Befahrung des Steinhuder Meeres, die vor etwa einer halben Woche stattgefunden hat, nicht eingeladen hat. Man hat Sie wohl deshalb nicht eingeladen, weil man offenbar den Eindruck hat, dass Sie nicht an der Lösung des Problems Interesse haben, sondern allenfalls an Klamauk.
Die politisch Verantwortlichen am Steinhuder Meer sind mit der Vorgehensweise einverstanden. Sie haben keine Kritik geübt. Im Gegenteil! Sie haben uns für die behutsame Vorgehensweise gelobt, meine Damen und Herren.
- Bitte sehr, wenn Sie ein besserer Fachmann sind als die Leute, die im Landesamt für Ökologie seit Jahren an dem Thema arbeiten, dann müssen Sie das hier erst einmal beweisen. Sie stellen sich hier hin und ziehen die Aussage des Landesamtes, dass das übermäßige Wachstum der Algen nach einem gewissen Zeitablauf in sich zusammenbrechen wird, in Zweifel. Aber an dieser Aussage ist doch nichts zu kritisieren! Sie haben hier so getan, als täten wir nichts, schauten zu, warteten ab und hofften, dass das möglichst bald geschehe.
- Das ist doch Quatsch. Jetzt nicken Sie auch noch. Das ist doch völliger Unfug, meine Damen und Herren.
Herr Reckmann hat doch deutlich gemacht, dass das Mähboot eingesetzt worden ist, und zwar nicht einmal oder zweimal, sondern auch ein drittes Mal, und es wird noch ein viertes Mal eingesetzt werden. Natürlich hat das Mähboot seine segensreiche Wirkung sowohl für die Freizeitnutzung als auch durch das Abmähen des Krautes entfaltet. Das Abmähen wird fortgesetzt werden. Die Entschlammungsmaßnahmen werden fortgeführt werden.
Wir werden in diesem Jahr 40 000 m3 im Nordbereich des Meeres bei Mardorf entnehmen. Außerdem haben wir im vergangenen Jahr 60 000 m3 im Bereich Steinhude/Großenheidorn entnommen. Natürlich haben wir nicht so viele Polderflächen, wie wir es uns manchmal wünschten, um den Schlamm ordnungsgemäß zu lagern. Aber wir stimmen diese Maßnahmen eben auch mit dem Naturschutz und mit den Kommunen ab. Die Bezirksregierung ist zurzeit damit befasst, weitere Polderflächen zur Ablagerung des Schlammes zu finden.
Insofern gibt es hier überhaupt keinen Bedarf, uns zur Eile zu mahnen. Hier wird gehandelt, hier ist seitens der Bezirksregierung, aber auch der zuständigen Ministerien hervorragend gehandelt worden. Herr Reckmann hat deutlich gemacht, dass wir den Fachverstand, der in den Behörden zur Verfügung steht, auch im Rahmen der Erforschung der Ursachen und der Zusammenhänge nutzen. Und dann werden wir natürlich an dem Projekt „Steinhuder Meer“ weiter so konsequent arbeiten, wie wir es in der Vergangenheit getan haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nur ganz kurz erwidern. Herr Dr. Stumpf, da war nichts Neues dabei. Dass wir Polderflächen brauchen, habe ich doch eben sehr deutlich gemacht.
Ich habe auch deutlich gemacht, dass das nicht einfach ist.
- Nun hören Sie doch zu! - Es ist nicht das Problem fehlenden Geldes, weswegen wir die Polderflächen nicht haben, sondern es ist das Problem, dass es hier in der Region außerordentlich schwierige Grundstücksverhandlungen gibt, um die passenden Polderflächen zu bekommen, weil nicht jede Fläche geeignet ist. Das ist der erste Grund.
Zweitens. Herr Lindhorst hat gesagt - jetzt ist er weg -,
für diese dringend notwendigen Maßnahmen sei kein Geld zur Verfügung gestellt worden.
Ich habe belegt, dass das nicht der Fall ist, sondern dass wir seit 1995 auch zur Auskofferung und zur Verbringung auf Polderflächen erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt haben.
Das Letzte ist Folgendes: Herr Dr. Stumpf, wenn Sie der Region Gutes tun wollen, dann rate ich Ihnen wirklich, das Steinhuder Meer nicht schlechtzureden.
Sie können sich noch ein paar Mal hier hinstellen und schlecht darüber reden. Fragen Sie sich doch einmal ernsthaft, warum in diesem Sommer gerade an den Binnenseen überall weniger Touristen gewesen sind. Sie kommen vielleicht auf eine ganz einfache Antwort. Aber sie liegt nicht in der Gewässergüte des Steinhuder Meeres begründet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier über die Gefahrtier-Verordnung sprechen, und es ist nicht das erste Mal, dass die CDU-Fraktion eine Kehrtwende macht. Ich habe das schon beim letzten Mal deutlich gemacht.
Es ist schon erstaunlich, Frau Hansen: Sie haben uns damals in der ersten Runde hier im Niedersächsischen Landtag zur Eile gemahnt und uns vorgeworfen, wir kämen nicht in die Strümpfe. Dann haben Sie uns einen Entschließungsantrag vorgelegt, aus dem ich einmal zitiere:
„Für bestimmte Hunderassen bzw. bereits aufgefallene Hunde sollte ein generelles Zuchtverbot verhängt werden. Die angekündigte Initiative der Landesregierung, bestimmte Zuchtlinien
der Bullterrierrassen von der Zucht auszuschließen, geht in die richtige Richtung, reicht jedoch nicht aus.“
Wir haben das nun gemacht. Dass wir alle am Ende der gerichtlichen Entscheidung, die es hierzu gegeben hat, schlauer sind, ist völlig klar. Es war uns von Anfang an klar, dass nicht nur die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung bestritten würde, sondern natürlich auch die anderer Länder. Ich wäre heilfroh gewesen, wir hätten eine bundeseinheitliche Regelung hinbekommen. Dann hätten wir als Länder nicht tätig werden müssen.
Ich mache das im Moment nicht, Frau Hansen, weil ich weiß, was Sie fragen oder worauf Sie hinweisen wollen. Ich nehme das schon mit auf.
Ich weiß natürlich, dass Sie sich durch Aktenstudium eines Besseren haben belehren lassen, dass Sie nämlich der Auffassung sind, die Rasselisten seien nicht das Mittel der Wahl, sondern man müsse anders vorgehen.
Da ich ahne, dass das Ihre Argumentation ist, will ich Ihnen dazu sagen: Kein Gericht in Deutschland hat die Rasselisten gerügt, sondern das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich gesagt: Es gibt guten Grund, aus einem Verdachtgrund der Regelung eine Rasseliste zugrunde zu legen, weil wir ja prophylaktisch tätig werden wollen und nicht warten, bis ein Beißzwischenfall eingetreten ist. Das Oberverwaltungsgericht hat das in seiner Argumentation ausdrücklich hervorgehoben. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat die Rasselisten nicht kritisiert, sondern lediglich gesagt, dass der Verordnungsgeber damit überfordert sei und das im Rahmen eines Abwägungsprozesses durch ein
Gesetz geregelt werden müsse. Das machen wir jetzt. Es gibt da keine gegenteiligen Aussagen.
Ich will Ihnen durch ein Zitat noch einmal deutlich machen, dass die Wissenschaft nach wie vor der Auffassung ist, dass es durchaus ein aggressives Verhalten bei bestimmten Rassen gibt. Zitat:
„Übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten, das leicht auslösbar und biologisch weder bezüglich Zweck noch Ziel sinnvoll ist, kann grundsätzlich in vielen Rassen oder Zuchtlinien auftreten, zeigt sich jedoch besonders ausgeprägt in bestimmten Zuchtlinien der Bullterrrier, American Staffordshire Terrier und Pitbullterrier.“
Das ist eine ganz klare Aussage. Und noch eine Aussage, weil Sie die Veterinäre zitiert haben, Frau Hansen. Wenn Sie eine Sekunde zuhören, können Sie vielleicht etwas Neues aufnehmen. Die ArgeVet, die Arbeitsgemeinschaft der Veterinäre auf Bund-Länder-Ebene, hat im September letzten Jahres - das ist also nicht lange her - in der Arbeitsgruppe für Tierschutz festgestellt:
„Unter Berücksichtigung insbesondere der verwaltungsgerichtlichen Urteile aus Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen aus Bayern, Berlin und RheinlandPfalz sind die vier oben genannten Rassen als stets gefährlich einzustufen.“
Ja, wen wollen wir denn noch befragen, wenn uns diese Sachverständigen ganz eindeutig sagen, dass diese Rassen als stets gefährlich eingestuft werden müssen?
Ich bin der festen Überzeugung: Wir tun hier das Richtige, aber wir stützen uns eben nicht allein auf diese Rassen und diese Zuchtlinien ab, sondern wir haben darüber hinaus den Aspekt der Vorsorge auch auf andere Tiere ausgedehnt. Das ist das Neue in dem Vorschlag der SPD-Fraktion. Wir nehmen auch die auffällig gewordenen Hunde, und zwar unabhängig von der Rassezugehörigkeit, mit hinein und sagen aus Gründen der Risikovorsorge, dass sich auch diese Tiere dann, wenn sie nachgewiesenermaßen auffällig sind, einem Wesenstest zu unterziehen haben und die gleichen Regeln, die gleichen Vorgaben, die gleichen Auflagen gelten
wie bei den vier Rassen, die wir aus dem Bundesgesetz übernommen haben. Wir legen die gleichen vier Vorgaben auch bei diesen Hunden an, nämlich Erlaubnisvorbehalt, der hier greifen müsste, und natürlich auch Wesenstest, Leinenzwang sowie Haftpflichtversicherung.
Das alles sind sinnvolle Maßnahmen, die den Aspekt der Prophylaxe eindeutig verstärken. Von daher bin ich der festen Überzeugung, dass wir mit dieser Ihnen jetzt vorgelegten Regelung nicht nur sehr schnell nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gehandelt haben, sondern dass uns die SPD-Fraktion auch einen Regelungsentwurf vorgelegt hat, der dem Ansatz der Prophylaxe in vollem Umfang Rechnung trägt. Gleichzeitig nimmt er alle Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes so mit auf, dass wir in der Zukunft den hohen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden weitestgehend sicherstellen können. Ich sage aber ganz deutlich, dass es uns nicht gelingen wird, auszuschließen, dass es Ausreißer gibt. Wir haben aber ein sehr hohes Schutzniveau. Wir haben das ausgereizt, was uns die „Leitplanken“ der gerichtlichen Entscheidungen vorgegeben haben. Darüber sollten wir uns im Ausschuss gemeinsam unterhalten. Ich empfehle aber, nicht andauernd Kurven zu fahren, sondern eine Linie beizubehalten.
Ich bedanke mich bei den Grünen, die während der gesamten zweieinhalb Jahre der Diskussion um die Gefahrtierverordnung eine klare Linie eingenommen haben. Sie haben immer deutlich gesagt, was sie wollen, und nicht ihr Fähnlein in den Wind gehalten, um festzustellen, wo die größere Lobbygruppe ist, für die man noch etwas tun kann. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kommissar Fischler hat seinen Arbeitsauftrag, den er mit der Verabschiedung der Agenda 2000 im Jahr 1999 mitbekommen hat, fristgerecht erfüllt. Er hat einen Vorschlag vorgelegt, wie es weitergehen soll in der europäischen Agrarpolitik. Er hat mehr gemacht, als viele vermuteten, auch viele aufgrund früherer Äußerungen des Kommissars vermuten konnten. Das muss man fairerweise dazu sagen. Er hat mehr geregelt, mehr Vorschläge unterbreitet. Aber ich warne davor, zum jetzigen Zeitpunkt diese Vorschläge sozusagen pauschal abzulehnen, zur Seite zu drücken.
Vielmehr bin ich schon dafür, dass wir uns sehr, sehr sorgfältig mit diesen Punkten im Einzelnen auseinander setzen, meine Damen und Herren,
und zwar - doch keine Aufregung, ich habe doch nichts Böses gesagt
vorbeugend. - Gut, sehe ich ein. - Vor allen Dingen natürlich auch vor dem Hintergrund, dass wir noch viel zu wenig über die Legislativvorschläge wis
sen, die die Kommission zurzeit erarbeitet und die wir demnächst bekommen. Wenn wir das alles vorliegen haben, dann haben wir natürlich auch die Chance, besser abwägen zu können, was sich mit dem einen oder anderen Vorschlag tatsächlich verbindet.
Was wird denn nun diskutiert, meine Damen und Herren? - Im Moment wird ganz heftig die Frage diskutiert: Ist der Zeitpunkt für das, was Fischler aktuell vorschlägt, der richtige, oder sollen wir nicht insgesamt bis zum Jahr 2006 warten? Die Agrarministerkonferenz der Länder hat – gemeinsam mit dem Bund - in Bad Nauheim die Position vertreten: Es gilt erst einmal die Planungssicherheit für die Landwirte, und es gilt erst einmal auch der Planungszeitraum, der gesamte Zeitraum der Agenda 2000. Aber die Frage, die wir ernsthaft miteinander diskutieren müssen, ist doch: Hat Kommissar Fischler denn nicht wirklich Recht, wenn er jetzt schon, im Vorfeld des Beitritts der MOELänder - im Jahr 2004 stehen die ersten an -, eine Entscheidung darüber haben will, was mit den Agrarmitteln, zumindest mit einem Großteil, in der Zukunft passieren soll? Hat er nicht Recht, wenn er sagt: Es ist richtiger, jetzt schon die Weichen, z. B. in Richtung der Modulation, zu stellen? Denn wenn im Jahre 2004 andere Länder mitdiskutieren über die Frage, wie es weitergeht, dann ist das, was wir im eigenen Interesse der EU alt gern für die Zukunft - auch bis zum Jahr 2006 ff. - fortgesetzt haben wollen, nicht mehr allein zu entscheiden. Dann wirken andere Kräfte mit. Deshalb die Überlegung, ob nicht die für den Agrarbereich vorgesehenen Mittel durch Überführung - zumindest eines Teiles - schon jetzt in die zweite Säule tatsächlich langfristig für den Agrarbereich gesichert sind.
Ich neige dazu, dieser Argumentation zu folgen. Wir werden das im Ausschuss miteinander weiter diskutieren. Aber wir sollten es nicht von vornherein beiseite schieben und sagen, das sei falsch, was dort gedacht werde, d. h. auch der Anfang 2004 sei falsch.
Im Übrigen sage ich ganz klar: Es muss so sein, dass erstens eine moderate Modulation stattfindet, dass zweitens die Mittel - da bin ich anderer Auffassung als Herr Klein - in der Region bleiben müssen, d. h. dass niedersächsische Mittel in Niedersachsen bleiben müssen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Und wir müssen die Bandbreite des Einsatzes dieser Mittel in der Tat für den ländlichen Raum, für die Infrastruktur im ländlichen Raum erreichen. Wenn wir betriebliche Fortschritte machen wollen, brauchen wir auch das Wachstum der Infrastruktur, das Anpassen an moderne, an zukunftsfähige Verhältnisse. Wir müssen sozusagen dieses Aufgabenspektrum weiten.
Herr Biestmann, genauer nachlesen, empfehle ich an dieser Stelle. Das, was Sie hier fordern, nämlich Tierschutz, Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit, ist in dem Vorschlag von Fischler dezidiert angesprochen worden. Die betrieblichen Audits sollen gefördert werden. Die Lebensmittelsicherheit, Qualitätsmanagementprogramme sollen gefördert werden. Alles das, was auch ich in Richtung Brüssel immer gefordert habe, wird jetzt gemacht.
Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass das schon implementiert ist. Dieser Punkt muss genau miteinander besprochen werden; er wird, glaube ich, von einer anderen Seite zu beleuchten sein, als Sie das eben gemacht haben.
Meine Damen und Herren, ich sagte, wir müssten schauen, was in den Umsetzungsvorschriften der EU, in den Legislativvorschlägen hinterher genau angesprochen wird. Wir sind mitten in der Diskussion. Ich führe seit vier Wochen, seitdem der Vorschlag auf dem Tisch liegt, Gespräche mit der Wirtschaft. Da greift Ihr Vorschlag, Ihre Aufforderung an uns, wir sollten uns mit dem Landvolk zusammensetzen und ein Konzept entwickeln, zu kurz. Natürlich ist der Landvolkverband unser Partner. Mit ihm haben wir uns zusammengesetzt und haben das diskutiert. Aber denken Sie an die Ernährungswirtschaft, Herr Biestmann! Das ist doch nicht der Landvolkverband, es sind nicht die Bauern, die von der Fortschreibung allein betroffen sind, sondern das ist die Ernährungswirtschaft. Ich habe mit der Getreidewirtschaft gesprochen. Soll ich die nicht einladen? Ich habe mit der Fleischwirtschaft bei mir im Hause gesprochen. Soll ich die einfach außen vor lassen? Ich habe mit den Mühlbetrieben gesprochen.
- Ja, das steht dort genau drin. - Wir müssen alle, die an dem Bereich beteiligt sind, zum Gespräch einladen, meine Damen und Herren, weil alle davon betroffen sind. Sehen Sie sich mal die vorliegenden Analysen an, welche Auswirkungen die Entkoppelung der Prämien vom Produkt auf die Fleischwirtschaft hat. Schauen Sie sich das an - wir haben mit der Kartoffelindustrie gesprochen -, was es für die Versorgung der Kartoffelstärkefabriken bedeutet, wenn die Kartoffelstärke nicht bevorzugt wird, nicht herausgehoben wird mit der Prämie!
- Nein! - Wir müssen darüber mit den Leuten reden. Ich habe das bisher schon getan.
Wir müssen natürlich auch die Szenarien durchspielen: Was bedeutet Entscheidung A, B und C für die einzelnen Bereiche in Niedersachsen? Das ist meine Aufgabe, da bin ich mittendrin, dazu bedarf es nicht mehr der Aufforderung. Das haben wir schon weitestgehend gemacht. Die Aufträge an die Wissenschaft sind ergangen, meine Damen und Herren, sodass ich hoffe, dass wir dann bei Vorliegen der Ergebnisse etwas mehr Licht ins Dunkel bekommen.
Lassen Sie uns doch miteinander feststellen: Die Ziele, die Fischler vorgegeben hat, stimmen mit den Zielen der Gesellschaft überein, sie stimmen mit unseren Zielen überein, und sie stimmen mit den Zielen des Berufsstandes überein. Ich habe immer gehört: Wir wollen mehr Markt. Der Fischler-Vorschlag sieht das vor. Ich habe immer gehört: Wir wollen weniger Bürokratie. Der FischlerVorschlag sieht das zumindest theoretisch vor. Ob es in praxi hinterher der Fall ist, müssen wir uns genauer ansehen. Aber der Ansatz ist da. Wir wollen also weniger Agrarbürokratie, und wir wollen mehr für Verbraucherschutz, mehr für den ländlichen Raum. All das ist enthalten.
Ich sage noch einmal: Wir müssen uns über die Frage der Entkopplung der Prämie sehr genau unterhalten. Es spricht sehr viel dafür - das ist eine alte Forderung gewesen -, den gesamten Prämienwirrwar auf einer Flächenprämie zu aggregieren.
Aber dann muss man genau prüfen, was man dann macht, was die Probleme macht. Herr Oestmann, das ist völlig klar: Da gibt es eine Fülle von Problemen, die wir miteinander zu erörtern haben, die
auch zu mehr Bürokratie, zu mehr Ungerechtigkeiten führen können. Das ist mir alles geläufig. Darüber werden wir zu reden haben.
Die niedersächsischen Landwirte sind gut aufgestellt. Herr Stolze hat das deutlich gemacht. Wir haben ein hohes Prämienvolumen, das wir verteidigen müssen. Wir haben eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft, und wir haben Landwirte, die sich schon seit langem auf dem Markt eingerichtet haben, die gut aufgestellt sind. Deshalb glaube ich, dass wir auf die Vorschläge, die unterbreitet worden sind, vernünftig reagieren können, wenn wir sie alle miteinander besprochen haben und niedersächsische Positionen dort eingebracht haben. Ich nenne nur das Stichwort „Roggenintervention“ und die Probleme, die daraus entstehen, die wir nicht akzeptieren können, wozu ich von dieser Stelle aus auch sage: Da werden wir so lange gegenhalten, bis entweder eine andere Regelung vorgeschlagen wird oder eine Kompensation für die niedersächsischen Roggenanbauer in den betroffenen Gebieten stattfindet.
Da werden wir uns einbringen - je frühzeitiger, desto besser. Je einiger wir sind, desto schlagkräftiger werden wir in der Zukunft sein. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme zu den Ausführungen des Abgeordneten Schirmbeck wie folgt Stellung:
Erstens. Er hat gestern in der Tat das gesagt, was er eben zitiert hat. Wie hätte sich der Abgeordnete Bartels früher verhalten, wenn das bei Gerhard Glup passiert wäre? - Er hat diese Aussage nicht in dem Zusammenhang gemacht, den er hier gerade konstruiert hat - nämlich bezüglich des Verhaltens der Landkreise Cloppenburg und Ammerland -, sondern in Bezug auf eine Lebensmitteluntersuchung aus dem Landkreis Osnabrück, die er uns vorgelegt hat.
Er hat mich gefragt, ob ich dazu etwas sagen könne. Daraufhin habe ich gesagt: Der Abgeordnete Bartels hat sich damals informiert, bevor er jemandem etwas vorgeworfen hat. Das war bei Herrn Schirmbeck insofern nicht gegeben, als ich ihm an dieser Stelle klargemacht habe, dass es einen Unterschied zwischen Akutuntersuchungen auf der einen Seite
- selbstverständlich! - und Untersuchungen im Rahmen von Monitoringverfahren auf der anderen Seite gibt. Genau das war der Zusammenhang, meine Damen und Herren.
Zweitens möchte ich Ihren Vorwurf zurückweisen, Herr Schirmbeck. Ich habe den Landkreisen Cloppenburg und Ammerland - das steht in der Tat in der Presseerklärung; das muss ich nicht zurücknehmen - nicht den Vorwurf gemacht, sie seien untätig gewesen. Ich habe nur deutlich gemacht, dass sie ihrer Mitteilungsverpflichtung an die Behörden LAVES und Bezirksregierung - bezogen auf den Landkreis Ammerland - nicht nachgekommen sind. Lesen Sie die Presseerklärung bis zum Schluss, dann finden Sie die Passage, in der steht, dass an dieser Stelle besser gearbeitet werden muss. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir lag daran, abzuschichten, in welchem Zusammenhang diese Diskussion gelaufen war. Das waren zwei Komplexe.
Nun zu dem Komplex, den Herr Schirmbeck noch einmal gesprochen hat, nämlich den Unterschied zwischen Verdachtsproben im Akutfall und den Monitoringproben und Verfolgungsproben, die wir generell machen, um Tendenzen im Lebensmittelsektor herauszubekommen. Noch einmal - für ihn jetzt - gesagt: In der Tat hat es - ich habe das natürlich aufklären lassen - diese Zeiten gegeben. Aber die lassen sich insofern erklären, als bei einer Akutprobe, wenn sie gezogen wird und positiv ist, der Betreffende sofort informiert wird. Wenn diese Probe negativ ist und damit keine Gefährdung für die Person vorliegt, die diese Probe in Auftrag gegeben hat oder für die die Probe vorgelegt worden ist, wird die Person auf dem Postweg informiert. So die Aussagen des Amtes.
Aber das nur zur Aufklärung. Sonst steht die Aussage, die ich eben gemacht habe zum Verhältnis der Landkreise und zu der Aussage, die in der
Pressemitteilung enthalten ist, nicht im Widerspruch zu dem, was ich hier vorgetragen habe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gute Nachricht ist gestern Abend aus Brüssel gekommen: Die EU ist zufrieden mit den in Deutschland getroffenen Maßnahmen. Sie hat gestern festgestellt, dass alles ordnungsgemäß und schnell angepackt worden ist. Die EU hat keinen Anlass zur Beanstandung gesehen. Belgien hat die Sperre, die es nach unserer Auffassung rechtswidrig eingesetzt hat, ausgesetzt. Meine Damen und Herren, das ist ein eindeutiger Beleg für gutes Krisenmanagement auf Landes- und Bundesebene.
Meine Damen und Herren, wir haben den ökologischen Landbau gefördert und werden ihn auch weiterhin fördern. Unsere Zielzahl ist 10 %. Wir haben dazu entsprechende Fördergrundsätze und Förderprogramme auf den Weg gebracht. Wir haben Mittel in ausreichender Größenordnung für diesen Bereich zur Verfügung gestellt. Wir haben ein Kompetenzzentrum für den Ökolandbau eingerichtet, das bald seine Arbeit aufnehmen wird. Es gibt keinen Anlass zur Änderung dieser Politik. Wer anderes behauptet und unterstellt, Frau Harms, der sagt schlicht und ergreifend die Unwahrheit.
Meine Aussage, meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Nitrofen-Skandal will ich Ihnen gerne noch einmal vor Augen führen. Ich habe gesagt, es macht keinen Sinn, den ökologischen und den konventionellen Bereich gegeneinander in Stellung zu bringen. Es macht keinen Sinn, eine Schwarz-Weiß-Malerei vorzunehmen. Beide Bereiche sind verletzbar durch kriminelle Machenschaften, durch Vorsatz und durch Schluderigkeit.
In beiden Bereichen, meine Damen und Herren - das habe ich bei jeder Gelegenheit gesagt -, haben diejenigen Landwirte, die gewissenhaft und ordnungsgemäß arbeiten, die Last zu tragen. Diese sind Opfer eines solchen Prozesses. Deshalb, Frau Harms, haben wir deutlich gemacht, dass wir die in Existenznot geratenen ökologischen Betriebe durch
ein Sonderprogramm unterstützen werden. Wir prüfen zurzeit, ob wir die Maßnahme C im Rahmen der ökologischen Förderung durchführen können,
ob wir die Mittel schon vorzeitig auszahlen können, damit die Landwirte Liquidität haben. Wir brauchen - das habe ich deutlich gemacht - ein Qualitätssicherungssystem, das die Verstöße, die in der Zukunft auftreten, zwar nicht absolut ausschließen kann, das aber dazu beiträgt, dass bei Verstößen die Verantwortlichen sofort dingfest gemacht werden können und der Schaden begrenzt werden kann. Ich sage noch einmal: Wir brauchen auch ein Verbraucherinformationsgesetz mit den Inhalten, die wir in Niedersachsen formuliert haben.
Dieser Skandal hätte auch im konventionellen Bereich auftreten können. Es ist ein Zufall gewesen, dass er im ökologischen Bereich aufgetreten ist, meine Damen und Herren. Mich hat aber geärgert – das habe ich bereits zum Ausdruck gebracht; das wissen Sie auch ganz genau, Frau Harms -, dass mehr als sechs Monate lang von unterschiedlichen Zeitpunkten an unterschiedliche Beteiligte über diesen Skandal informiert waren. Mich ärgert, dass die Ökoszene das nicht anders gemanagt hat. Das ist der Punkt, über den wir reden müssen.
Frau Harms, es sind nicht nur die beteiligt, betroffen und sozusagen mit Wissen ausgestattet, die Sie genannt haben. Der Beurteilung, die Sie hier vorgetragen haben, will ich nicht widersprechen. Diese Zusammenhänge gibt es. Deshalb haben wir so scharf und konsequent gehandelt. Meine Damen und Herren, Zahlen und Fakten werde ich heute Nachmittag dazu benennen.
Die Ursache der Belastung ist in Niedersachsen, in Deutschland innerhalb von acht Tagen ermittelt worden. Wenn wir uns um Ursachen kümmern müssen, dann müssen wir uns in der Situation auch um Erzeugerbetriebe von Getreide kümmern. Das waren Zulieferbetriebe von GS agri. Sie hätten mir doch einen Vorwurf gemacht, wenn wir uns um diese Betriebe in Niedersachsen, in MecklenburgVorpommern und in Brandenburg nicht geküm
mert hätten, wenn wir sozusagen nicht alle Quellen untersucht hätten. Wir mussten doch ausschließen, dass diese Betriebe mitverantwortlich waren. Deshalb gab es eine Untersuchung in diesen Betrieben.
Meine Damen und Herren, wir haben das Futtermittelwerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Ökoproduktionsbereich geschlossen. Es wird grundgereinigt. Die belasteten Vorräte und Futtermittel werden unschädlich entsorgt. Denkbaren Belastungen an beiden Standorten geht das Landesamt für Verbraucherschutz unter Einschaltung auch außenstehender Fachleute nach. Wir haben 59 Betriebe gesperrt. Ich nenne Ihnen die Zahlen für Weser-Ems: Wir haben 18 Betriebe in der Region Weser-Ems gesperrt. 16 Betriebe davon sind beprobt worden, sechs positiv, acht negativ und zwei ohne Ergebnis. Wir haben Lebensmittel zurückgeholt, Rückholaktionen haben stattgefunden. Die Öffentlichkeit ist kontinuierlich durch uns informiert worden, meine Damen und Herren. Ich kann für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Landesebene feststellen, dass in den fast drei zurückliegenden Wochen rund um die Uhr gearbeitet worden ist und dass der Vorwurf, hier hätten Schlampereien stattgefunden, absolut ungerechtfertigt ist.
Meine Damen und Herren, dass bei der Bezirksregierung in Lüneburg nach der Selbstanzeige eines Unternehmens am 2. Mai ein telefonischer Hinweis von einer meldepflichtigen Kontrollstelle zwar in nicht eindeutig nachvollziehbarer Weise ausgesprochen wurde und nicht so weiter verfolgt worden ist, wie ich mir das gewünscht hätte, ist nicht nur ärgerlich, meine Damen und Herren. Das darf nicht passieren. Wir werden in Zukunft sicherstellen, dass dieses nicht wieder passiert.
Für den Landkreis Ammerland gilt: Er ist seiner Meldepflicht nicht nachgekommen, weder gegenüber der Bezirksregierung noch gegenüber dem LAVES.
Ein Hinweis auf die Nitrofenbelastung hat es beim LAVES nicht gegeben.
- Nein, das ist nicht widerlegt. - Wir haben sehr schnell die Lücken erkannt und schnell gehandelt.
Aufgrund dieses Handelns hat Deutschland dieses Zertifikat von der EU bekommen. Besser konnte es nicht laufen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was hätte der Abgeordnete Bartels in dem Jahr, das Sie gerade erwähnt haben, gemacht? Er hätte sich vorher informiert, Herr Abgeordneter Schirmbeck.
Das nicht zu tun, ist typisch für Sie. Sie haben eine Anfrage dazu gestellt. Warten Sie doch, bis Sie morgen oder übermorgen eine Antwort darauf bekommen. Dann werden Sie nämlich Folgendes zur Kenntnis nehmen können:
Auf der einen Seite gibt es die MonitoringUntersuchungen, die Sie gerade angesprochen haben. Monitoring-Untersuchungen sind systematische Untersuchungen, die dazu dienen, sozusagen Tendenzen im Lebensmittelsektor abzugreifen. Solche Untersuchungen sind nicht akut anlassbezogen, sondern sollen einfach eine Linie verfolgen. Ein Beispiel ist unser Muttermilch-Monitoring auf Dioxin, das deutschland- oder sogar europaweit nahezu einzigartig ist. Da brauchen wir keine aktuellen Ergebnisse, da müssen wir sozusagen die Linie fortschreiben.
Daneben gibt es akut anlassbezogene Untersuchungen. Da brauchen wir natürlich schnelle Ergebnisse. - Das ist der Unterschied.
Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, meine Damen und Herren, und fangen Sie nicht an, eine gut funktionierende Verwaltung madig zu machen und schlecht zu reden. Das finde ich schlimm.
Ich habe Verständnis dafür, meine Damen und Herren, wenn Sie sich mit mir persönlich und mit meinem Verantwortungsbereich auseinander setzen. Das muss ich aushalten, dafür bekomme ich mein Geld. Aber lassen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Verantwortung in den Ämtern wahrnehmen, außen vor.
Zum Nächsten. Frau Kollegin Harms, Sie haben einen Punkt angesprochen, auf den ich nicht eingehen konnte. Sie haben gesagt, Niedersachsen habe aufgrund der Tatsache, dass es eine zweite Ursache mit in die Diskussion gebracht hat, das Geschehen in Brüssel überhaupt erst ausgelöst. - Ich habe leider Gottes in der Eile vergessen, die Überschrift mitzunehmen, aber ich darf auf die Frankfurter Rundschau verweisen, in der es hieß „Frau Künast geht von einer zweiten Quelle aus“. - Zu Recht! Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis, Frau Harms.
Wir hatten ein neues Ergebnis von einem Wurstunternehmen aus dem Ammerland.
- Selbstverständlich. Da können Sie doch nicht den Kopf schütteln. Dieses Ergebnis konnte ich doch nicht verschweigen!
Wir haben das Ergebnis öffentlich gemacht und gesagt, wenn dieses Ergebnis mit dem Produktionsdatum 7. September stimmt, dann stimmt unsere gesamte Philosophie nicht mehr - nämlich dass das Geschehen erst im November losgegangen ist -, sondern dann muss das Geschehen praktisch im Juni passiert sein. Das hat Staatssekretär Schulz deutlich gemacht. Hätte ich das Ergebnis nicht öffentlich gemacht, wären Sie doch über uns hergefallen, und dann hätte es hier „Vertuschung“ geheißen.
Nein, wir mussten dieser Spur nachgehen, und wir sind ihr nachgegangen. Wir haben geprüft und festgestellt, dass die Untersuchungsergebnisse, die damals in der betrieblichen Eingangskontrolle erzielt worden waren, so nicht stimmten und korrigiert werden mussten. Dies haben wir dem BMVEL gleich mitgeteilt, und das hat dann zu der Auflösung dieser Frage geführt.
- Da können Sie den Kopf schütteln, wie Sie wollen. Das sind Fakten.
Nächster Punkt, meine Damen und Herren. Herr Ehlen beklagt - da verstehe ich die gesamte CDU nicht mehr -, dass wir, als die Diskussion aufkam, dass der konventionelle Bereich ebenso betroffen sein könnte - das konnte doch keiner von uns ausschließen -, diesem aus vorsorgendem Verbraucherschutz heraus gesagt haben: „Wenn ihr uns nachweist, dass ihr nicht bei GS agri gekauft habt, dann brauchen wir eure Tiere nicht zu untersuchen. Aber wenn ihr dort gekauft habt, werden eure Tiere beprobt.“
Ich habe das im Ausschuss dargestellt und bei der CDU um Unterstützung gebeten. Alle haben genickt und gesagt, das ist aus vorsorgendem Verbraucherschutz notwendig. Und jetzt lese ich in der Pressemitteilung der CDU, es wäre unverschämt und ungeheuerlich, dass wir dies gemacht hätten. - Meine Damen und Herren, wo ist denn da der vorsorgende Verbraucherschutz bei Ihnen?
Herr Wulff, Sie haben diese Presseerklärung mit abgefasst und werfen uns vor, wir machten eine Zickzackpolitik, weil wir nach nur drei Tagen, nachdem wir eine Reihe von negativen Untersuchungsergebnissen hatten, diese sehr stringente Maßnahmen, die natürlich zu Schwierigkeiten im wirtschaftlichen Ablauf geführt haben, wieder zurückgenommen haben, weil wir sicher sein konnten, dass das nicht in den konventionellen Bereich übergelaufen ist. Diese Haltung verstehe ich nun überhaupt nicht, meine Damen und Herren.