Philipp da Cunha

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte behaupten, dass jeder von Ihnen schon einmal vor dem Schweriner Schloss stand und ziemlich stolz darauf war, an einem so schönen Ort arbeiten zu dürfen.
Grundsätzlich geht es mir nämlich so, wenn ich daran denke, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern wohnen, ein Bundesland, das immer noch Reiseziel Nummer eins in Deutschland ist. Wir alle lieben das Meer, die Weite und die damit in Ruhe abgeschiedenen Ortschaften. Natürlich gibt es auch Dinge, die uns gehörig nerven, aber rundum leben wir in einem Land inmitten einer wunderschönen Landschaft – eine tolle Umgebung, die auch
perspektivisch viele Menschen außerhalb der Urlaubszeit einen Platz zum Verweilen, gar zum Arbeiten bieten könnte.
Wir sprechen häufig in diesem Parlament darüber, wie wir die ländlichen Räume noch besser attraktiveren können, um weitere Investitionsmaßnahmen nachhaltig zu gestalten. Aber viel sinniger wäre es doch, wenn wir nicht nur die Touristinnen und Touristen von der Schönheit unseres Landes überzeugen könnten, sondern gleichermaßen auch die Berufstätigen, die jetzt schon ortsungebunden arbeiten können, die Personen, die sich vorstellen können, in unserem Land zu wohnen, aber noch nicht ihre passende Anstellung auf dem Arbeitsmarkt gefunden haben oder für ihre Selbstständigkeit hier noch nicht das richtige Netzwerk sehen.
Die vergangenen Wochen und Monate haben uns bewiesen, dass das Homeoffice eine gute Alternative zum gängigen Arbeitsplatz bietet. Natürlich gilt das nicht für jedes Unternehmen, aber viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten sich erproben und in vielerlei Fällen auch Gefallen am alternativen Arbeiten gewinnen. Sicherlich gab es anfänglich Schwierigkeiten. So ist die eigene Wohnung nicht zwangsläufig mit einer ruhigen Arbeitsecke gesegnet, aber sobald der Arbeitsplatz in ungewohnter Umgebung eingerichtet ist, konnte die Kreativität noch mal gänzlich neu ausgeübt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich möchte ich auch heute meiner selbst zugeschriebenen Rolle als Digitalisierungswerbefigur nachkommen und dafür eintreten, dass uns auch in diesem Zusammenhang die Förderung weiterer Initiativen dienlich sein kann. Mit dem Breitbandausbau als Grundstein schaffen wir die notwendige Infrastruktur, um tatsächlich überall, an jeder Milchkanne arbeiten zu können.
Mit den sechs digitalen Innovationszentren schaffen wir Orte der Vernetzung, bei denen Gründerinnen und Gründer, Digitalunternehmerinnen und Digitalunternehmer und Interessierte Beratung und das nötige Know-how erhalten, um sich vernetzen zu können. Unter der Dachmarke „Digitales MV“ werden Aktivitäten rund um Vernetzungstreffen wie die „meet discuss create“, der Landesdigitalkongress und die vielen weiteren Formate gebündelt und Ideen gesammelt, um sie in die Digital Community zurückzutragen. Und nicht zuletzt mit dem im August gegründeten Verein Smart Doerp wurden in den vergangenen Monaten die ersten Co-Working-Spaces im ländlichen Raum aufgebaut und umgebaut, die Idee vom Smart Doerp, eine Perlenkette von sich gegenseitig unterstützenden Co-Working-Spaces überall im ländlichen Raum, damit überall dort, wo jemand arbeiten möchte, auch die nötige Infrastruktur zur Verfügung steht. Und der Minister hat es zu Recht gesagt, warum nutzen wir die digitalen Innovationszentren nicht auch dafür, gewisse Co-Working-Spaces in ihren jeweiligen Regionen zu unterstützen. Diese bereits geschaffenen Ideen wollen wir mit der vorliegenden Initiative weitertragen und ausbauen.
Was an dieser Stelle aber immer wieder auffällt, ist, viele unserer Instrumente der Regelförderung sind nicht immer geeignet, um Projekte der Digitalisierung zu unterstützen, egal, ob mit Modellcharakter oder darüber hinaus. Daher wird hiermit auch angeregt, die aus dem Modellvorhaben gewonnenen Erfahrungen mit in die Anpassung der In
strumente der Regelförderung aufzunehmen. Beim ILERL ist es beispielsweise schon gelungen, und Projekte wie Co-Working-Spaces sind hier explizit aufgenommen worden und mittlerweile förderfähig. Dort, wo das Land mit Fördergeldern wirtschaftlich tätig wird, müssen wir Digitalisierung immer mitdenken.
Ich werbe für Ihre breite Unterstützung, um neue Arbeitsformen zu ergründen und diese zu einem festen Bestandteil unserer digitalen Strategie zu befördern. Eine solche Symbiose kann in vielen Bereichen nur von Vorteil sein. Wir als Koalition wollen mit unserem Antragsentwurf einen Dialog beginnen, um weitere Ansiedlungen in diesem Bereich zu unterstützen.
Ich weiß, dass sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Gestaltungsfreiheit in ihren beruflichen Ausübungen wünschen. Das haben immer wieder verschiedene Studien in den vergangenen Jahren gezeigt. So planen aktuell circa drei Viertel der befragten Unternehmen weltweit, langfristig auf mobile und digitale Arbeitsmodelle zu setzen. Vielleicht haben wir nun unfreiwillig den richtigen Zeitpunkt erwischt, um eine eindringliche Debatte diesbezüglich zu führen.
Trotzdem stellt das nicht für jede Person eine Option dar, den Beruf trotz der Homeoffice-Möglichkeit in den eigenen vier Wänden auszuüben. In diesen Fällen stellen Co-Working-Spaces eine gute Ausweichmöglichkeit dar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können so trotzdem für Unternehmen, beispielsweise in den Metropolen wie Hamburg oder Berlin, tätig sein und parallel mit Meerblick auf die Ostsee oder mit Blick auf einen der vielen Seen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.
Ob nun Gründer/-innenzentren, Gemeinschaftsbüros, Maker oder Co-Working-Spaces, es ist auch unsere Aufgabe, in diesem Bereich innovative Impulse zu setzen, um die Attraktivität zu fördern. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie dieser Idee eine Chance geben und dem vorliegenden Antrag zustimmen. – Ich danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Während ich gestern noch die Kollegen der AfD-Fraktion beinahe gelobt habe,
dass sie endlich auch akzeptieren, dass eine Energiewende unerlässlich ist, versuchen Sie, Herr Arppe, heute wieder einmal eine Grundsatzdebatte zu führen, heute unter dem Titel „Die Energiewende wird zur Ökodiktatur“.
Unabhängig von der Wortwahl im Antragstext versuchen Sie auf eine gar plumpe Art und Weise Angst in der Bevölkerung zu schüren, Angst vor einer Energiewende, die Unheil bringt und uns als Zivilgesellschaft das letzte Fünkchen Mitspracherecht nimmt. Sie möchten erwirken, dass die Landesregierung aufgefordert wird, auf Bundesebene in die Novellierung des EEGs einzugreifen, den Paragrafen 1 Absatz 5 – ich zitiere: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ – gänzlich zu streichen, weil Sie befürchten, dass es so zu einer Art Machtmissbrauch kommen würde und wir würden versuchen, für die Bevölkerung sämtliche Formen der Beteiligung zu unterbinden. Ehrlich gesagt, finde ich es nicht nur erschreckend, sondern gleichzeitig auch beängstigend, dass Sie unsere politische Zielrichtung so betrachten beziehungsweise wahrnehmen. Wir wollen einen Wandel, wir wollen mehr Transparenz und Sie unterstellen uns genau das Gegenteil, wie man hier sieht, aber ohne jegliche Grundlage.
In Ihrer Begründung führen Sie aus, dass wir die Menschen in unserem schönen Bundesland beim Ausbau der Wind- und Solarstromerzeugung immer weiter zurückdrängen. Sie sprechen im weiteren Text von umstrittenen Ökoprojekten und dass wir so juristische Vorgehensweisen beschränken wollen. Und vor allem beschäftigt mich Ihre Darlegung der schwindenden Akzeptanz hinsichtlich der Energiewende in der Bevölkerung. 89 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sprechen sich für den Ausbau erneuerbarer Energien aus und wollen aktiv eine stärkere Nutzung der Technologie. Diese Zahlen sind nicht rückläufig. Diese statistischen Erhebungen unterstreichen, dass eine grüne Wende zu einem dringenden Bedürfnis der Zivilgesellschaft geworden ist. Vielmehr noch sprechen wir von einem Interesse der öffentlichen Sicherheit, weil es im allgemeinen Interesse unserer Bevölkerung liegt, dass wir uns weitreichende Gedanken über nachhaltige Klima- und Umweltschutzmaßnahmen bereiten.
Dazu gehört eine grüne Energiewende und das ist auch das Fatalste an Ihrer Argumentation. Sie verlangen ausschließlich, dass wir einen Passus streichen, leisten aber keinerlei Beitrag, wie ein politischer Lösungsansatz stattdessen aussehen könnte.
Ihre Politik ist eine Antipolitik, ein „Es soll alles so bleiben, wie es ist“, und Sie merken nicht, dass sich die Welt um Sie herum bewegt. Ich möchte nicht platt formulieren, dass sich die Zeiten und Anforderungen geändert haben, aber können Sie gänzlich nicht nachvollziehen, dass wir in der Verantwortung stehen? Die Ressourcen sind endlich, die Treibhausgase steigen, die Pole schmelzen, die Permafrostböden tauen und der Regenwald stirbt, und da erkennen Sie nicht das öffentliche Interesse im Dienst der Sicherheit?
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Damen und Herren! Historisch betrachtet leben wir trotz der andauernden Krise in einer sehr komfortablen Gesellschaft,
und nichtsdestotrotz beziehungsweise gerade deswegen tragen wir eine große Verantwortung, um die bisherigen Lebensverhältnisse beizubehalten. Wir wollen keine symbolischen Verträge schließen. Wir wollen alternative Konzepte gestalten, die unsere Standards sichern, nachhaltig wirtschaften, und zugleich – und das vergessen Sie schlichtweg – wollen wir eine möglichst breite Unterstützung der Zivilgesellschaft genießen. Genau deswegen fördern wir transparente Verfahren und binden die Bürgerinnen und Bürger ein.
Richtigerweise fördert das übergeordnete öffentliche Interesse eine Erleichterung bei der Durchsetzung von Bauanträgen. Dies bedeutet aber niemals gleichermaßen, dass sämtliche Regeln des politischen Miteinanders außer Kraft gesetzt werden. Eine nachhaltige Wende kann niemals ohne die breite Unterstützung aller gelingen, und dies wird diese Novelle sicherlich nicht gefährden. Wir werden weiterhin abwägen und auf Grundlage von stichhaltigen Fakten die Verfahren prüfen. Neue Antworten sind für mich keine Ökodiktatur. Und deswegen werden wir den Antrag selbstverständlich ablehnen. Und ich hoffe sehr, dass Ihre Ansichten niemals politische Bedeutung erlangen, damit wir anschließend nicht erleben müssen, ob unsere Erde in einer fünf Grad heißeren Welt existieren kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Kollegen der AfD-Fraktion!
Ich muss zugeben, ich habe ein wenig gestutzt, als ich den vorliegenden Antrag auf den Tisch bekam. Die AfD setzt sich für die erneuerbaren Energien ein, für eine bessere Förderung aus dem EEG, die ja letztendlich die Gefahr bergen würde, dass die Menschen in unserem Land minimal höhere Strompreise zahlen müssen. Ist das ein plötzlicher Sinneswandel in diesem Jahr kurz vor der Wahl? Haben wir es endlich geschafft, Sie mit unseren Anliegen zu überzeugen?
Aber gut, bei näherem Lesen durfte ich dann feststellen, dass wir von einem vergleichsweise kleinen Bereich der erneuerbaren Energien sprechen, nämlich von der Biogasgewinnung und Nutzung aus Gülle, also einem grundsätzlich anfallenden Rohstoff aus der tierischen Produktion.
Doch kommen wir zunächst einmal zur inhaltlichen Dimension. Durch die bisherige Nutzung von Gülle in Biogasanlagen werden in Deutschland laut dem Bundesverband Bioenergie jährlich rund 2,2 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart und rund 12,5 Terrawattstunden an Strom produziert. Das Potenzial für Biogas aus Gülle liegt, so der Branchenverband, bei insgesamt circa 30 Terrawattstunden und Treibhausgaseinsparungen von 5,25 Millionen Tonnen jährlich. Zum Vergleich: Der Gesamtenergiebedarf Deutschlands im Jahr 2019 lag laut der AG Energiebilanzen des BDEW bei 3.560 Terrawattstunden.
Biogas aus Gülle kann also, wenn wir das Potenzial maximal nutzen, circa 0,8 Prozent unseres Gesamtenergiebedarfes decken. Das mag wenig klingen, aber es ist durchaus aus meiner Sicht tatsächlich ein Baustein der Energiewende und ein wichtiger Schritt hin zur grünen Energie. Allerdings lässt sich dieser Anteil kaum noch steigern, um mehr Biogas aus Gülle zu gewinnen. Wir halten in der Bundesrepublik sehr viele Schweine, Rinder, Hühner und möchten zukünftig mit einem bewussteren Konsum mit möglichst nachhaltig erzeugtem Fleisch besser und vor allem schmackhafter leben und speisen. Biogas aus Gülle ist geeignet, das netzdienlich zu nutzen, sprich die entsprechenden Anlagen dann zu fahren, wenn andere Energiequellen gerade nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Es ist also durchaus ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Strategie für eine Energiewende, zumal tatsächlich die Geruchsbelästigung der vergorenen Gülle, wenn sie dann als Dünger auf den Acker gelangt, deutlich reduziert ist – eine Weiterentwicklung nach dem Bilderbuch.
Was ich in Ihrem Antrag dann aber völlig vermisse, ist eine echte Zielstellung. Sie fordern die Landesregierung lediglich dazu auf, etwas hinsichtlich der Sondervergütungsklasse in Paragraf 44 EEG zu unternehmen, damit entsprechende Anlagen weiterhin wirtschaftlich arbeiten können. Und dann?
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir wenigstens gewünscht, Sie hätten sich zum Beispiel mit der Stellungnahme des Bundesverbandes Bioenergie zum Kabinettsbeschluss vom 23. September dieses Jahres zum EEG beschäftigt und daraus eine entsprechende Forderung formuliert, aber nichts dergleichen. Sie werfen eine Idee auf, ohne wirklich einen Lösungsansatz zu präsentieren. So können Sie Oppositionsarbeit definieren, aber damit erwirken Sie keine politische Kehrtwende. Oder aber Sie hätten sich mit der Frage beschäftigt, dass Bioenergie, die ja in der Regel durch Verbrennung genutzt wird, vor allem dann wirtschaftlich zu betreiben ist, wenn gleichzeitig zur Stromproduktion auch die Nutzung der anfallenden Wärme stattfindet –
kein Wort hierzu. Dass die Leistungsgrenzen bei einer Sondervergütung angepasst werden sollten, damit Anlagenbetreiber auch über 150 Kilowattstunden hinaus Generatoren installieren können, um die Anlage für eine
netzdienliche Fahrweise vorzubereiten – nicht mal eine Andeutung. Und was ich dann am Interessantesten finde, ist der eingangs bereits erwähnte Verzicht auf eine Auseinandersetzung mit den Folgen für das EEG. Denn Bioenergie aus Gülle ist in den Entstehungskosten relativ teuer. Strom aus Wind oder Fotovoltaik kann heute schon zu einem Bruchteil der Kosten hergestellt werden, bietet aber nicht den Vorteil der Systemstabilität.
Kurzum: Wir als SPD-Fraktion werden weiterhin daran arbeiten, die Energiewende zu einem Erfolg zu führen, einem Erfolg, den wir als unsere politische Pflicht verstehen. Ein Baustein einer erfolgreichen Energiewende wird dabei auch die Bioenergie sein. Stückwerk bringt uns gleichwohl bei diesem Thema nicht weiter. Vielmehr streben wir nach ganzheitlichen Lösungen, die dann miteinander funktionieren. Daraus werden wir als SPD hier im Land weiter an einem umfassenden Ansatz arbeiten, der alle Formen der erneuerbaren Energien in den Blick nimmt und nicht nur einen winzigen Teilbereich. Ihr Antrag, auch wenn er freundlicherweise einmal auf Populismus verzichtet und sogar ansatzweise sachorientiert ist, ist letztlich aber zu wenig, um ihm zuzustimmen.
Und das, was Sie fordern, haben wir schon längst in unserem politischen Betrieb berücksichtigt. – Und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute in der Zweiten Lesung über den Gesetzentwurf beraten und eine positive Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses vorliegt.
Wie bereits auf der 95. Sitzung am 26. August dieses Jahres von mir ausgeführt, benötigen wir dringend ein novelliertes Regelwerk für eine zukunftsfähige Medienpolitik in Deutschland und somit auch für unser Bundesland. Ganz gleich, ob beispielsweise in der Sozial-, Klima-, Digitalisierungs- oder eben Medienpolitik – wir müssen uns mit unseren Regularien an die zeitgegebene Herausforderung anpassen und den digitalen Wandel aktiv mitgestalten. Der Rundfunkstaatsvertrag ist in seiner aktuellen Form nicht mehr entsprechend und deswegen ist es unsere Pflicht, den laufenden Prozess zu begleiten. Doch nicht nur wir begleiten diesen Prozess, insgesamt sind über 1.300 Stellungnahmen eingegangen, während parallel mündliche Anhörungen durchgeführt wurden. Dieser Mantelstaatsvertrag ist das Produkt einer partizipierten Politik.
Wie bereits in der Problemstellung des Antrags deutlich wurde, verschwimmen die Grenzen zwischen der sozialen Welt und den klassischen Medien. Dadurch resultiert ein Handlungsbedarf. Es ist kein Geheimnis, dass dieser Schritt nun knapp fünf Jahre in Anspruch genommen hat und gleichermaßen auch auf europäischer Ebene das Anforderungsprofil gewachsen ist. Fünf Jahre sind in der digitalen Welt ein Zeitraum, der sich kaum noch greifen lässt. Dass wir nun diesen vorliegenden Antrag haben, zeugt von einem starken Willen.
Auch im Europäischen Parlament haben die deutschen Vertreterinnen und Vertreter eine Vorreiterrolle eingenommen. Der seit 1991 Anwendung findende Rundfunkstaatsvertrag wird durch den Mantelstaatsvertrag zur Neuordnung der Medien abgelöst und bildet die Grundlage der Debatte.
Die weiterhin zunehmende Ausbreitung des Internets in gar allen Lebensbereichen stellt für die Medienregulierung ganz klar eine Schwierigkeit dar. Um diesem Missstand zu begegnen, benötigen wir schnellstmöglich einen inhalts- und vor allem vielfältigkeitsfördernden Ansatz. Das Schlagwort in dem vorliegenden Entwurf bildet das sogenannte „Level Playing Fields“, das heißt die Schaffung gleicher, grundsätzlich technikneutraler, diskriminierungsfreier und transparenter Ausgangsvoraussetzungen –
ein politischer Anspruch, der uns mittlerweile bei allen gesetzgebenden Novellierungen begegnet.
Ich erspare es uns an dieser Stelle, noch einmal konkret auf die Änderungen im Ganzen einzugehen. Die Darstellung sollte mir Ende August bereits in vollem Maße gelungen sein und wird heute bestimmt auch noch mal an
der einen oder anderen Stelle aufgegriffen. Der Vertrag tritt an vielen Stellen für Werte und Verständnis ein, die mittlerweile ein Common Sense sein sollten. Und nichtsdestotrotz wiederhole ich gerne meine Aussage, dass der Vertrag natürlich nicht in Stein gemeißelt ist und dennoch einer stetigen Weiterentwicklung bedarf.
Es handelt sich nur vorübergehend um einen möglichst zeitgemäßen Lösungsansatz. Ob dies nun als medienpolitischer Meilenstein zu werten ist, ist jedem selbst überlassen. Ich kann aber verraten, dass ich durchaus davon sprechen würde, dass es an dieser Stelle gelungen ist. Es ist wichtig, dass nun die Kernpunkte wie die Onlinestreamingdienste, Social-Media-Plattformen sowie die Spracherkennungsassistenten gerade hier verankert sind. Aber auch die Regulierung von Zulassungsbeschränkungen ist ein sehr wichtiges Gut.
Wie gesagt, ich möchte an dieser Stelle nicht jeden Punkt nochmals wiederholen. In diesem Sinne freue ich mich über die positive Empfehlung und hoffe demnach sehr, dass wir den Antrag heute ebenso in Zweiter Lesung beschließen können. Das wäre ein wichtiges Signal für moderne Digitalpresse. – Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/5479 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze. Mit dem Entwurf stimmen wir über die Anpassung unseres Landesrechts an zwei europäische Regelungen ab. Zum einen geht es um die Datenschutz-Grundverordnung und zum Zweiten um die Datenschutzrichtlinie im Bereich von Justiz und Inneres. Daneben spielen noch eine Reihe von Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eine Rolle. Das klingt ziemlich kompliziert und das ist es auch, denn neben dem Justizvollzugsdatenschutzgesetz, einem wirklich neuen Gesetz, haben wir mit unserer Beschlussempfehlung sämtliche fünf Strafvollzugsgesetze des Landes verändert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, und in der Tat geht es um Veränderungen. Wir haben auf der Grundlage einer
umfangreichen, ergiebigen Anhörung mit unserer Empfehlung fünf Änderungen des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Und diese Änderungen machen aus dem Gesetz ein modernes Gesetz. Denn Justizvollzug hat immer drei Seiten: den Straftäter, das Opfer und den Staat. Bei allen gilt, dass ihre Interessen verwirklicht und gewahrt bleiben müssen im Angesicht des Datenschutzes.
So geht es beispielsweise um die berechtigten Interessen der Kriminalitätsopfer. Stellen Sie sich vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind Opfer einer Straftat, die Adresse dieser Opfer – das dient dem Datenschutz – muss der Täter nicht aus den Akten wahrnehmen, und umgekehrt gilt, dass auch Straftäter einen Anspruch auf Vertraulichkeit haben. Auch Seelsorgerinnen und Seelsorger können so wie auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Ärztinnen und Ärzte, BerufspsychologInnen ihre Schweigepflicht gegenüber der Haftanstalt und dem Justizministerium geltend machen. In diese Richtung gehen auch die Änderungsanträge.
Mein Dank gilt allen Fraktionen, insbesondere auch den beiden Oppositionsfraktionen, denn diese haben ihre eingebrachten Änderungsanträge vor dem Hintergrund der umfangreicheren Anträge der Koalitionsfraktionen zurückgezogen, sodass wir die Anträge und das Gesetz einstimmig angenommen haben. Insgesamt, so finde ich, haben wir mit dem Gesetzentwurf, mit der Anhörung und mit den Änderungsanträgen geradezu ein Musterbeispiel vorgelegt für den auf den Landtag zugespitzten Spruch von Peter Struck, ich zitiere: „Kein Gesetz verlässt das Parlament, wie es eingebracht wurde.“ Zitatende. Und das ist gut so.
Ich bedanke mich bei den Beteiligten im Ausschuss, bei den ExpertInnen, bei dem Ministerium und fordere Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auf, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich möchte ich auch im Namen meiner Fraktion zum Entwurf des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes gerne noch ein paar Worte verlieren. Ich werde mich auch kurzfassen, wobei ich bereits vorwegnehmen kann, dass wir natürlich selbstredend der Beschlussempfehlung zustimmen werden.
Die seit dem Mai 2018 geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung hat unsere Sicherheit in verschiedenen Bereichen prägend verändert. Es ist auch nicht verwunderlich, dass eine solche einschneidende Veränderung zur Verunsicherung geführt hat. Nichtsdestotrotz sollte mittlerweile eine Art Gewöhnung eingetreten sein, sodass die Datenschutz-Grundverordnung auch kein Fremdwort mehr ist. Und so, wie die Verordnung unsere Lebensqualität tangiert, müssen gleichermaßen auch die nationalen Regelungen in einheitliches Recht geformt werden.
Wir haben in den vergangenen über zwei Jahren gemerkt, dass einheitliche europäische Regelungen den Datenschutz großflächig vereinfachen und teilweise schon heute bürokratische Hürden drastisch reduzieren. Wir vereinfachen die Verbindlichkeiten, aber nicht nur für Unternehmen, sondern gleichermaßen für die Institutionen und somit folgend auch immer für die Bürgerinnen und
Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichwohl hat uns die Europäische Union unmittelbar mit der Aufgabe betraut, die jeweiligen nationalen Datenschutzgesetze anzupassen. Die Überführung der bisherigen datenschutzrechtlichen Standards in ein neues eigenständiges Justizvollzugsdatenschutzgesetz bei gleichzeitiger Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 entspricht den Bestrebungen des überwiegenden Teils der Bundesländer, die ebenfalls eigene Justizvollzugsdatenschutzgesetze auf der Grundlage eines Musterentwurfs der Länder beabsichtigen oder bereits umgesetzt haben.
Demzufolge ist die heute nun hoffentlich abschließende Änderung des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes in der Vorlage des Ausschusses eine logische Konsequenz. Das Gesetz verknüpft zukünftig alle wichtigen Regularien. Die Gesetzgebung führt zu mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit. Wir schützen im richtigen Maß die Informationen und statten unsere Anstalten mit handlungsfähigen Rechtsinstrumenten aus. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft es, das Straf-, das Jugendstraf-, das Untersuchungshaftvollzugsgesetz und die Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung sowie den Jugendarrest in einer zeitgemäßen, transparenten Form an das europäische Recht anzupassen.
Wir mussten lediglich, wie bereits erwähnt, ein paar Änderungen in Bezug auf die zusätzliche Absicherung des Opferschutzes zur Akteneinsicht und einige weitere ergänzen, die in großem Maße – deswegen mein herzlicher Dank an die ExpertInnen – von diesen vorgeschlagen und aufgegriffen wurden. Ich bin mir bewusst, dass aus dem Beschluss des Gesetzes höhere Anforderungen, beispielsweise in der Protokollierung der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten und so weiter, resultieren. Ich hoffe sehr, dass demnach bald genauere Bezifferungen vorliegen, gehe aber fest von einer tragbaren Umsetzung aus. Die Realisierung sollte aus den vorhandenen Mitteln zweifelsohne gelingen.
Ich möchte mich an dieser Stelle außerdem für das kollegiale Miteinander im Ausschuss bedanken. In meiner Wahrnehmung steht einer Annahme des Entwurfes nichts entgegen, sodass ich dafür plädieren möchte, dem heutigen Entwurf zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Digitalisierung ist ein stetiger Prozess und nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken. Der Mensch als Individuum steht dabei im Mittelpunkt der digitalen Welt. Die digitale Welt muss als politische Herausforderung angenommen werden, und deswegen war es auch ein wichtiger Schritt, 2015 das erste E-Government-Gesetz des Landes erfolgreich zu verabschieden. Nichtsdestotrotz gilt weiterhin, dass wir die digitale Infrastruktur ausbauen müssen. Es ist dabei für mich ein Leichtes, auf den Nachtragshaushalt zu verweisen, der diese Richtung auch mit sich trägt.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes konnten wir viele Erfahrungen sammeln, die sich nicht nur aufgrund von technischen Erneuerungen, sondern gleichermaßen
durch organisatorische Grundlagen ergeben haben. Mit einer Änderung des Gesetzes wollen wir weitere Hürden erleichtern. Diese Herausforderungen werden sicherlich nicht die letzten Punkte sein, die wir langfristig verbessern müssen.
Die einzelnen Veränderungen, wie beispielsweise die Einführung einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung, der elektronischen Rechnungsstellung beispielsweise zur Optimierung und Überarbeitung von Verwaltungsabläufen innerhalb der Landesbehörde und so weiter, möchte ich gar nicht zwingend alle separat aufzählen. Insgesamt betrachtet werden natürlich vor allem Neuerungen in EU- und Bundesgesetzen in Landesrecht umgesetzt. Ich denke, dass die Notwendigkeit einer ständigen Weiterentwicklung und somit Dynamik des Gesetzes offensichtlich ist. In diesem Zusammenhang begrüße ich natürlich ebenfalls das positive Votum des Energieausschusses.
Die Digitalisierung ermöglicht uns allen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe sowie eine daraus sich ergebende intensivere Zusammenarbeit der Behörden. Und wir merken, dass wir durch die politische sowie wissenschaftliche Begleitung einen wichtigen Beitrag leisten, um auch damit resultierende Ängste im Umgang mit unbekannten Medien abzubauen. Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich und ist faktisch kein abgeschlossener Prozess. Für mich ist die Digitalisierung eine Chance und vielleicht sogar der größte Gewinn für Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb werbe ich hier auch für die Zustimmung.
Den Änderungsantrag, den der Kollege Ausschussvorsitzender gerade schon vorgetragen hat, der liegt ja ebenfalls heute im Plenum noch mal vor. Der Kollege Albrecht hat eben schon darauf verwiesen, auf die Ablehnungsgründe im Ausschuss. Ich würde jetzt gar nicht mal so weit darauf eingehen, vielleicht nur ganz kurz:
Bei Punkt 1 wurde ja schon gesagt, ich glaube, römisch eins war das, Punkt eins, arabisch eins, sehe ich gerade, Digitalstrategie, digitale Agenda. Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gezeigt, dass wir mit der digitalen Agenda und der Verknüpfung einen sehr guten Weg gegangen sind, den wir natürlich auch kontinuierlich weiterentwickeln, der aber ein wichtiger Punkt war als Ausgangspunkt, um das Ganze zu verknüpfen, zusammenzuführen mit dem Digitalisierungsministerium, was seit 2016 bei uns ist. Das ist natürlich eine sehr gute Verzahnung.
Weiterhin wird natürlich noch mal im Punkt 2 auf die Digitalisierungsstrategie der verschiedenen Bereiche, Schwerpunkte, verwiesen. Das haben wir, glaube ich, auch mit dem Nachtragshaushalt noch ganz gut abgedeckt.
Bei den Unterpunkten b) bis d) geht es natürlich um die Frage der Kommunen, wie wir die Kommunen bei dem ganzen Thema E-Government weiter einbinden. Da hat Herr Kollege Albrecht ja gerade schon darauf hingewiesen, dass wir einen E-Government-Zweckverband haben. Und wir haben einen, das finde ich gar nicht schlecht. Andere Bundesländer sind da noch einen Schritt zurück, die planen teilweise noch die Umsetzung oder sind in den letzten paar Jahren nur weiter vorangekommen.
Was natürlich ein bisschen schade ist, ist, dass dieser E-Government-Zweckverband nicht die komplette kommunale Ebene abdeckt. Es wurde ja gerade schon gesagt, da
ist kein Landkreis Mitglied in diesem E-GovernmentZweckverband. Das wäre aber die ideale Verknüpfung, um tatsächlich zu sagen, wir wollen die Aufgaben als Land und kommunale Ebene in Gänze gemeinsam erfüllen. Deswegen wollen wir sie aus der Pflicht lassen und müssten uns überlegen, wie wir da vorankommen. Und dazu gibt es auch weitere Gespräche, denn das wird dieses Ziel sein. Die Digitalisierung lässt sich nur gemeinsam mit den verschiedenen Ebenen bewerkstelligen. Dafür setzen wir uns ein und das werden die Herausforderungen der nächsten Jahre sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Resozialisierung ist einer der Strafzwecke, der erfüllt werden muss, um die Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft zu absolvieren. Der Begriff findet seine Verankerung direkt im Paragrafen 1 und folgenden Strafvollzugsgesetz und unterstreicht die humanitäre Relevanz. Die Personen sollen befähigt werden, auch zukünftig in eigener sozialer Verantwortung ein selbstbestimmtes Leben ohne die weitere und somit wiederholte Ausübung von Straftaten zu meistern. Das Gesetz bildet die Grundlage eines humanen Strafvollzugs in der gesamten Bundesrepublik.
Meine Damen und Herren, da möchte ich an der Stelle – es passt vielleicht ganz gut – auch ein riesiges Dankeschön gerade an die ganzen Mitarbeitenden im Strafvollzug richten, denn ich konnte mich in den vergangenen Jahren darüber, ja, bestätigen, welchen Aufwand die Mitarbeiter betreiben, um diesen humanitären Strafvollzug auch wirklich bei uns im Land zu gewähren, und was Sie eigentlich dort alles unternehmen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE soll das Ziel verfolgt werden, dass die Resozialisierungsmaßnahmen an unseren Einrichtungen des Landes konsequenter verfolgt werden. Dies umschließt die Aufnahmeverfahren, das Diagnoseverfahren sowie die Beschleunigung des Vollzugs und der Eingliederungsplanung. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, beispielsweise mit Familie, soll erweitert und Vergütungsleistung angepasst werden. So schön, so gut. Resozialisierung ist wichtig, und das ist uns vermutlich hier auch allen im Raum klar.
Kommen wir nun zu den maßgeblichen Bedenken: Der Entwurf weist in meinen Augen leider viel zu unkonkret darauf hin, dass die Umsetzung mit einem erhöhten Personalaufwand verbunden ist. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden dabei nicht ansatzweise benannt. Im Konkreten werden aus vielen Kann- wiederum Sollbestimmungen und die Mindestbearbeitungszeiten werden in der Regel halbiert. Der Entwurf sieht somit Standardanhebungen vor, die zu einem zusätzlichen Mittel- und Stellenbedarf führen würden. Hierfür sind finanzielle Mittel weder eingeplant noch aufgrund der aktuellen Situation – und dazu muss ich sicherlich nicht weiter ausholen – vorhanden.
Doch schauen wir uns gerade die aktuelle Arbeitsweise noch einmal konkreter am Beispiel aus dem Strafvollzugsdienst an. Für die Durchführung der Zugangsgespräche und des Aufnahmegesprächs gibt es standardisierte Festlegungen. Das Zugangsgespräch erfolgt innerhalb der ersten zwei Stunden. Unabhängig von der Haftart folgt ein Aufnahmegespräch innerhalb der nächsten drei Werktage. Es folgt das Diagnoseverfahren für die Erstellung einer Vollzugs- und Eingliederungsplanung. Der vollständige Plan muss in den ersten acht Wochen vorliegen, bei Haftzeiten unter einem Jahr sogar innerhalb von vier Wochen und bei Jugendlichen grundsätzlich innerhalb einer Frist von bis zu sechs Wochen. Im Gesamtschnitt lagen die Fristen in unserem Land 2017 bis 2019 bei 35,6 Tagen und somit bei knapp fünf Wochen.
Ein zusätzliches Controlling betreibt die Aufsichtsbehörde mit einer jährlich stattfindenden Visitation in den Justiz
vollzugsanstalten. Dabei wird auch die fristgerechte Erstellung von Vollzugs- und Eingliederungsplänen in den Blick genommen. Bei Bedarf können in der Folge Nachsteuerungen angeordnet werden und sich in Zielvereinbarungen niederschlagen.
Dies ist die gelebte Realität in unserem Land. Die Grundsätze des Strafvollzugs haben in Mecklenburg-Vorpommern oberste Priorität. Wir möchten, dass alle Täterinnen und Täter nach Verbüßung ihrer individuellen Strafe ein Leben in Freiheit führen können und wir gegen alle schädlichen Einflüsse sowie die Folgen des Strafvollzugs entgegengewirkt haben.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, ich schätze Ihre Bemühungen um die Personen im Strafvollzug in unserem Land absolut, allerdings reicht mir der vorliegende Antrag schlichtweg nicht aus, um über das Problem und die damit verbundenen, nicht bezifferbaren Mehrkosten hinwegsehen zu können. Vielmehr würde ich es begrüßen, wenn wir gemeinsam ein Verfahren zur weiteren Messung der Wirksamkeit unserer angewendeten Maßnahmen im Strafvollzug entwickeln. Schlussendlich werden vom Anfang bis zum Ende der Haftzeit eine Vielzahl von Informationen erhoben, die Rückschluss auf den Erfolg der Behandlungsmaßnahmen zulassen.
Mir reicht es nicht aus, direkt eine Gesetzesänderung anzustreben, sondern ich möchte, dass wir nachhaltig die Zugangsvoraussetzung verändern und Instrumente in die Haftarbeit dort installieren. Beispielsweise haben wir schon gesehen, dass auch die Digitalisierung im Strafvollzug zeitliche Einsparungen ermöglichen kann. Dafür könnte ich mir ebenso vorstellen, so wie bei dem Musterentwurf 2013, wieder in den Austausch mit anderen Bundesländern zu treten und gemeinsam an der Weiterentwicklung der Resozialisierung nach aktuellen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu arbeiten.
In diesem Sinne sehen Sie mir nach, dass wir Ihren Gesetzentwurf nicht als Grundlage für dieses Thema betrachten können und eine Überweisung ablehnen. Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf eine weitere produktive Zusammenarbeit gerade bei diesem so wichtigen Thema, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir guten und vor allem freien Journalismus fördern wollen, dann müssen wir ihn auch mitfinanzieren. Wie wir bereits gemerkt haben, ist der jedoch recht sperrige Titel relativ kurz erklärt. Der Rundfunkbeitrag soll ab dem 1. Januar kommenden Jahres um 86 Cent erhöht werden, so weit sind sich die Regierungschefinnen und -chefs einig, und nun müssen wir als Landesparlamente unseren Beitrag leisten.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, hatte durch eine eingehende Analyse eine Finanzierungslücke ausgemacht und empfiehlt uns im 22. Bericht vom 20. Februar 2020, einer Beitragserhöhung zuzustimmen, um weiterhin einen starken Rundfunk zu fördern. Von den Kosten entfallen bei einer geänderten Aufteilung mit 12,78 Euro auf die ARD 4,69 Euro auf das ZDF, 54 Cent auf das Deutschlandradio und 35 Cent auf die Landesmedienanstalten. Seit dem 1. Januar 2009 lag der Beitrag bei 17,98 Euro im Monat und wurde dann schlussendlich – ebenso nach einer Empfehlung der Kommission – seit dem 1. April 2015 auf 17,50 Euro gesenkt. Dieser Beitrag wurde dann auch für die aktuelle Beitragsperiode von 2017 bis 2021 übernommen. Somit steht erstmals nach nunmehr zwölf Jahren eine Erhöhung an. Dies ist für mich politisch vermittelbar. Doch warum ist eine tiefgreifende Diskussion überhaupt notwendig?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für mich persönlich müssen wir die Erhöhung überhaupt nicht infrage stellen, aber selbstverständlich ist die neu entflammte Diskussion in den vergangenen Wochen nicht an mir vorbeigegangen. Es werden im politischen Raum Stimmen laut, dass eine Erhöhung aktuell während einer Pandemie nicht vermittelbar sei. Dies sehe ich anders, denn gerade in den vergangenen Monaten, in Zeiten von Corona haben wir bewiesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein Sparprodukt sein kann.
Während der Corona-Pandemie und somit auch aktuell verfügen die öffentlich-rechtlichen Anstalten über ein sehr breites Informationsspektrum. Bereits bestehende Formate wurden ausgebaut und neue geschaffen. Es geht nicht darum, dass mit dem Rundfunkbeitrag zu 100 Prozent meine eigenen Wünsche erfüllt werden, aber es geht mehr um eine diverse Medienbildung. Angebote aus gemeinschaftlichen Mitteln zu finanzieren, nennt sich sozial, und dafür stehen wir als SPD.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für mich fünf Angebote bedienen: Informationen verbreiten, Bildungsangebote bieten, Kultur fördern und vor allem beraten, aber auch schlussendlich unterhalten. Dies wird mit dem aktuellen Angebotsumfang auf jeden Fall garantiert. Ob ich nun royale Hochzeiten oder Volksmusikkonzerte sehen möchte, bleibt dann anschließend noch mir oblegen, aber ganz grundsätzlich geht es hier nicht um die inhaltliche Reformierung und nicht um die Grundsatzdebatte des Rundfunkbeitrages, sondern es geht um eine bedarfsgerechte Finanzierung.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle noch mal anmerken, dass bei der letzten Preisanpassung, die ja bekanntlich eine Senkung war, trotzdem das Ruder in die Hand genommen wurde und dass zum Beispiel das Angebot Funk erschaffen wurde. Seit 2016 wird mit jährlich knapp 45 Millionen Euro und noch mal zusätzlich das Unterhaltungsprogramm für junge Erwachsene ergänzt. Aber ganz unabhängig von diesem Engagement ist auch eine Ablehnung aus juristischen Gründen fast unmöglich, weil wir dazu verpflichtet sind, eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen.
Eine Zustimmung zu diesem Antrag ist für mich ein Bekenntnis für einen starken, unabhängigen Rundfunk, für eine freie Presse. Dies ist in vielen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Dies haben wir in den letzten Wochen oft gemerkt, und deswegen werde ich mich immer mit
meiner politischen Überzeugung hinter den Rundfunkbeitrag in Deutschland stellen. Gerade in diesen Zeiten sind sauber aufbereitete Fakten und seriöser Journalismus enorm wichtig.
Ich danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/5383 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Jahresbericht der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Wenn ich Ihnen diese Beschlussempfehlung jetzt vorstelle, meine Damen und Herren, dann geschieht das in vollem Respekt und in Hochachtung vor der Arbeit der Landesbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und diesen Respekt darf ich auch im Namen aller Mitglieder des Ausschusses so teilen.
Unter Ziffer 1 der Entschließung haben wir den Teilbereichen der Aufgaben der Landesbeauftragten Rechnung getragen. Als Besonderheit ist dort zum Beispiel die Arbeit der Landesbeauftragten für die ehemaligen DDR-Heimkinder aufgeführt, außerdem die Tätigkeit als Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Und schließlich ist die Landesbeauftragte als Anlaufstelle für die in der DDR von Doping betroffenen und geschädigten ehemaligen Sportlerinnen und Sportler aktiv gewesen.
Hinter jeder dieser Positionen stehen zum Teil ergreifende Schicksale, Unrechts- und Leiderfahrungen, Schicksale, die bewegen und betroffen machen, und Schicksale, die dazu geführt haben, dass die Landesbeauftragte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein hohes Ansehen innerhalb und außerhalb unseres Landes genießen, denn –
auch das muss an dieser Stelle gesagt werden – mit der Tätigkeit für Sportlerinnen und Sportler als Opfer des Dopings steht unsere Landesbeauftragte deutschlandweit einzigartig da.
Wenn ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, diesen Bericht nahebringen kann, dann sollen Sie auch und gerade die dort enthaltenen Fallbeispiele lesen, die ich Ihnen aus Zeitgründen hier nicht in Gänze vorstellen kann. Doch einen Bericht muss ich Ihnen hier kurz zitieren, denn dabei geht es um die Erfahrungen von Scham und Leid. Da ist der Fall von Frau E. Sie war grundsätzlich leistungsorientiert. Ihre Eltern gaben ihr bei dem Wechsel an die Kinder- und Jugendsportschule mit, dass sie, und da zitiere ich, „sie durchziehen müsse“, Zitatende. Das hat gezogen, auch als sie das erste Mal nackt vor ihrem Trainer stehen musste. Sie hatte früh Rückenschmerzen, da gab es Tabletten und Spritzen. Später kamen unterschiedliche Tabletten hinzu, wie sich später herausstellte, anabole Steroide. Ebenfalls bekam sie Medikamente, damit die Monatsblutung stoppte. Als dann später ein Nominierungswettkampf für Olympia fehlschlug, musste sie in eine psychosomatische Behandlung. Mit 18 hatte sie einen Bandscheibenvorfall, und das bei einer ehemals hoch motivierten jungen Dame. Depressionen, Angststörungen und Zwangshandlungen beeinträchtigten ihr Leben und die Spätfolgen. Und dann kommt sie in die Beratung bei der Landesbeauftragten und in eine Selbsthilfegruppe, und erst jetzt kommt so etwas wie Anerkennung des Leides, das sie erfahren hat.
Das soll es auch an der Stelle gewesen sein. Wir sollten mitnehmen, mit wie viel Verständnis bei der Landesbeauftragten mit den Schicksalen umgegangen wird.
Meine Damen und Herren, und da geht es auch wieder um anderes, uns alle auch wirklich im letzten Jahr auch direkt Tangierendes. Das Jahr 2019 stand bei der Landesbeauftragten und der Landeszentrale für politische Bildung ganz im Mittelpunkt der zentralen Aufarbeitung. Dazu kommt das Konzept „Gedächtnisort Friedliche Revolution 1989 in Mecklenburg-Vorpommern“. Hier ist ein Element des zentralen Erinnerns geplant worden, ein künstlerischer Wettbewerb ist ausgelobt worden, ein Siegerentwurf wurde gekürt, und genau ein Jahr nach unserer Feier wird am 16. Oktober 2020, also in drei Wochen, das zentrale Denkmal „Perspektiven zur Freiheit“ von Dagmar Korintenberg und Wolf Kipper in Waren an der Müritz eröffnet. Aus meiner Sicht ist das eine Abrundung der Geschichte.
Das mag hinreichen, um die Beschlussempfehlung zu begründen. Vielen Dank für Ihr Interesse, und ich hoffe, dass Sie der Beschlussempfehlung zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal fragt man sich ja schon, welchen Eindruck die AfD-Fraktion hier von den restlichen Fraktionen im Landtag hat und ob sie allen Ernstes glaubt, dass man nicht über die Überschrift hinaus liest. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, da muss ich Sie enttäuschen. Auf Bundesebene streuen Ihre einzelnen Vertreter Ihrer Partei ja gerne mal den Gedanken, dass die Altparteien sich von der AfD inspirieren lassen würden, Gedanken reproduzieren. Bei dem hier vorliegenden Antrag frage ich mich ja schon, wo denn eigentlich der eigene Gedanke der AfD ist.
Sie haben das Thema „Nord Stream 2“ verschlafen und versuchen jetzt, mit einem ärmlichen Antrag sich auf dieses Thema draufzusetzen, zudem sehr schwach umgesetzt. Oder warum taucht der Name Nawalny zwar in der Überschrift auf, aber an keiner Stelle im Beschlusstext?
Ich darf gern daran erinnern, dass dieses Haus bereits in der letzten Sitzungswoche einen Antrag von SPD, CDU und LINKE einstimmig beschlossen hat, wo unsere Haltung zum Thema „Nord Stream 2“ unmissverständlich auf den Punkt gebracht wird.
Ich darf festhalten: Das Thema Nawalny war am 20. August. Unsere Sitzung war eine Woche später.
Ja, Rechnen ist vielleicht nicht die Stärke.
Ich darf festhalten, dass die Ministerpräsidentin diese Position des Hauses in den letzten Wochen wiederholt in der Öffentlichkeit so durchgetragen hat. Sie werden bei entsprechender Suche in Medienquellen gut 2.000 Treffer hierzu finden. Zuletzt hat Manuela Schwesig am vergangenen Freitag im Bundestag unsere Position bekräftigt: Wir werden dieses Wirtschaftsprojekt nicht kurz vor seiner Fertigstellung aus populistischen Gründen fallen lassen!
Ich zitiere da gerne kurz aus ihrer Bundestagsrede: „Wir wollen Klimaschutz, wir wollen saubere Energie aus Windkraft und anderen erneuerbaren Energieträgern verbunden mit der Wasserstofftechnologie. Dazu brauchen wir allerdings zusätzlich Gas als Überbrückungstechnologie.“ Zitatende.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in einer Sache jedoch eines nicht benötigen, dann ist es dieser in meinen Augen unnötige Antrag, der für niemanden hier im Raum, für niemanden hier in Mecklenburg-Vorpommern oder in der ganzen Bundesrepublik irgendeinen Mehrwert schafft. Keine der im Landtag vertretenen Fraktionen hat in den vergangenen Wochen verlauten lassen, dass ein Baustopp oder ein Ende des Projekts auch nur ansatzweise eine Option für uns wäre. Im Gegenteil, wir haben Gespräche geführt, um die Notwendigkeit der Fertigstellung zu unterstreichen. Und wir haben uns auch weiterhin auf bundespolitischer Ebene dafür engagiert, dass Nord Stream 2 fertiggestellt wird.
Doch bitte differenzieren Sie, sehr geehrte Herren von der AfD, dass jegliche Überlegungen, die irgendwo im Bund kursieren, nichts mit der Wahrnehmung unserer politischen Pflichten zu tun haben.
Ähnlich wie der Brief, den die drei US-Senatoren an diverse Projektbeteiligte mit markigen Worten versandt haben,
handelt es sich bei der Diskussion in Berlin nach meiner Auffassung in erster Linie um Meinungsäußerungen. Diese kann man missbilligen, aber man muss sie auch akzeptieren und kann sie nicht verbieten.
Und, werte Herren der AfD-Fraktion, Sie predigen uns doch so oft, dass wir uns auf die Meinungsfreiheit besinnen sollen. Wer hat denn zu dieser Landtagssitzung eine Aussprache zum Thema „Grundrechte bewahren, Meinungsfreiheit verteidigen“ eingereicht? Und wenn jemand
den Fall Nawalny nutzt, um irgendwelche gelagerten Interessen zum Stopp des Baus von Nord Stream 2 umzusetzen, dann gibt es kein Gesetz, das diese Personen daran hindern könnte, das zu sagen. So funktioniert letztlich Populismus. Aber das wissen Sie ja zur Genüge.
Lassen Sie uns unseren Job machen und lassen Sie uns beim nächsten Antrag vielleicht einmal etwas Neues zukommen! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen.
Die Zwischenfrage, ich kann die Zwischenfrage gerne beantworten am Ende meiner Rede.
Sehr geehrter Herr Obereiner, ich kenne den Beschlusstext des Europaparlaments nicht und ich habe auch in keinster Weise gesagt, dass es nicht irgendeinen Europa-SPD-Abgeordneten oder sonstigen SPDParlamentarier gibt. Ich habe gesagt, kein Mitglied dieses Hauses hat irgendwo meines Wissens sich gegen diesen Bau gestellt. Und das unterstellen Sie mit diesem Antrag, denn dieser Antrag formuliert eine Neupo
sitionierung des Landtages. Der Landtag hat sich in der letzten Sitzung aber einstimmig positioniert hinter diesen Bau. Daran hat sich nichts verändert. Wir als Vertreter dieses Bundeslandes, als Landtag MecklenburgVorpommern haben keine neue Positionierung. Und in Ihrem Antrag suggerieren Sie, dass das so wäre. Und kein Vertreter dieses Hauses ist mir bekannt, der sich dagegengestellt hat. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, herzlichen Dank für Ihren Antrag zu diesem Thema, das uns ja auch regelmäßig umtreibt, der Frage nämlich, wie wir in einem Industrieland die CO2-Wende hinbekommen und der Welt zeigen, dass Klimaneutralität, Planet retten und Wohlstand bewahren einander nicht ausschließen müssen.
Sie haben in Ihrem Antrag ein Thema aufgegriffen, das auch in der deutschen Sozialdemokratie schon sehr lange intensiv diskutiert wird. Der leider schon vor zehn Jahren verstorbene Hermann Scheer hat in seinem Buch „Solare Weltwirtschaft, Strategie für eine ökologische Moderne“ bereits aufgezeigt, welche Energiegewinnungspotenziale wir in Deutschland liegen lassen, wenn
wir Dachflächen und versiegelte Flächen nicht als Potenziale für die solare Energiegewinnung verstehen. Die TU München hat 2010 gemeinsam mit Siemens errechnet, dass wir ein Installationspotenzial für Fotovoltaik auf Dachflächen von etwa 161 Gigawattstunden Peak in Deutschland besitzen. Wenn Sie sich heute mit Experten in diesem Bereich unterhalten,
liegt das Potenzial aufgrund des technischen Fortschritts bei Fotovoltaikmodulen allein auf Dachflächen noch deutlich höher. Wenn wir uns über die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen – und hier gefordert nach dem Beispiel von Baden-Württemberg – zur Förderung der Solarnutzung von Dächern unterhalten, dann darf man auch den Status quo aber nicht vergessen.
Und wie ist er eigentlich, der Ausbaustand in Deutschland?
Wenn man sich die Zahlen für 2018, also die einzigen, die jetzt gerade für alle Bundesländer vergleichbar sind, als einheitliche Vergleichsbasis da sind, und sich da das Beispiel Baden-Württemberg noch mal rausnimmt, von dem Sie ja gesprochen haben, dann haben Sie im Jahr 2018 lediglich 0,53 Kilowattstunden Peak je Einwohner für die Fotovoltaiknutzung installiert. Das lag 2018 im Mittelfeld aller 16 Bundesländer, auch wenn Baden-Württemberg aufgrund seiner südlichen Lage etwa 15 Prozent höhere Energieeinstrahlungen pro Quadratmeter hat als Mecklenburg-Vorpommern. Bayern mit ähnlich guten Einstrahlungswerten kommt da mit etwa 0,96 Kilowattstunden Peak je Einwohner auf knapp den doppelten Wert von Baden-Württemberg, aber, wie Sie merken, immer noch unter einer Kilowattstunde. Mecklenburg-Vorpommern liegt mit 1,17 Kilowattstunden Peak je Einwohner deutschlandweit auf Platz zwei. Spitzenreiter Brandenburg erreicht fast den dreifachen Wert von Baden-Württemberg. Was ich sagen möchte, die Notwendigkeit, in Baden-Württemberg endlich tätig zu werden, ist deutlich höher als bei uns im Land.
Keine Frage, die Nutzung der Dachflächenpotenziale für eine solare Nutzung müssen auch wir im Land noch deutlich erhöhen. Aber im Gegensatz zu BadenWürttemberg, die vor allem auf die Fotovoltaik setzen, hätte ich ganz gerne vorab eine Diskussion darüber, welche Solarnutzung wir haben wollen. Ich persönlich finde nämlich alle drei Formen begrüßenswert: Fotovoltaik zur Stromproduktion, Solarthermie zur Wärmegewinnung und auch die Dachbegrünung, insbesondere auch in Ballungsräumen, um dort, wo es angebracht ist, etwas für das Mikroklima unserer Städte zu tun. Das wäre es, was ich unter einer echten Solarpflicht im Neubaubereich verstehen würde.
Jetzt kommen wir aber wieder zu dem Obligatorischen: Ja, warum stimmen Sie dann nicht zu? Ganz einfach, weil Ihr Antrag mit der heißen Nadel gestrickt ist. Sie benennen nicht, wo wir die Regelungen zur Solarpflicht einführen sollen. Wir haben – haben Sie auch schon gesagt – kein Klimaschutzgesetz wie Baden-Württemberg, in dem wir eine solche Änderung einfügen können,
werden wir in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr bekommen. Landesbauordnung, KiföG ist dann frei wählbar.
Steht nicht drin, wo es eingeführt werden soll.
Da ist hier auch die Frage, ab wann eine solche Regelung in Kraft treten soll. Bei Ihnen steht eine Regelung zum 1. Mai 2021. Soll sie dann in Kraft treten oder sollen wir am 1. Mai 2021 mit der Arbeit an einer solchen Regelung beginnen? Auch wenn Sie in der Rede näher präzisiert haben, ist das in diesem Antrag relativ vage. Und natürlich stellt sich auch die Frage, ob überhaupt eine Eignung gegeben ist, ob es erlaubt ist und natürlich auch, was machen wir mit nicht rentablen Standorten. Und wie bereits gesagt wurde, würde ich eine Solarpflicht auch tatsächlich als solche sehen. Solarnutzung ist letzten Endes eben mehr als die reine Fotovoltaiknutzung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wer sich mit dem beschäftigt, was die SPD hier im Land inhaltlich so treibt, der wird feststellen, dass wir Energie- und Umweltthemen einen hohen Stellenwert einräumen. Die Energiewende wird bei uns nicht einfach nur als Umweltschutz begriffen, sondern auch als Chance, als Chance für neue Wirtschaftsfelder, Potenziale für unser Land zu eröffnen, als Wertschöpfung und darüber hinaus. Und ich bin optimistisch, dass der achte Landtag Mecklenburg-Vorpommern sich dann auch mit der Frage einer Solarnutzung, hoffentlich in Verbindung mit einem Klimaschutzgesetz auseinandersetzen wird.
Auf dem Weg dahin sind Diskussionen wie die heutige sehr wichtig. Auch wenn wir in der Sache am gleichen Strang ziehen, gibt es doch unterschiedliche Sichtweisen, über die wir gerne reden können und reden müssen. Und ich sehe auch noch Handlungsbedarf in Berlin, die Rahmenbedingungen für die Solarnutzung durch Privathaushalte zu verbessern, denn im Idealfall sind die Rahmenbedingungen so, dass wir einem Parkplatzbesitzer oder einem Häuslebauer erst gar nicht verordnen müssen, Solarenergie auf seinen Flächen zu gewinnen, im Idealfall rechnet sich seine Investition nämlich einfach für alle Seiten.
Wir bleiben bei dem Thema Solarenergie im Gespräch, gern auch darüber hinaus im Fachausschuss und auf anderer Ebene. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ihnen liegt der Antrag der Fraktion DIE LINKE unter der Überschrift „Förderung von Erdöl und Erdgas im Küstenmeer verhindern“ vor. Die Handlungsaufforderung des Antrags erschöpft sich darin, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, mehr aber nicht. Das macht die Landesregierung aber sowieso, denn ebenso wie Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, liegt auch den Koalitionsfraktionen daran, im Bereich des Küstenmeers keine Erdölförderung zu bekommen. Und darum hatte die Landesregierung ja auch den Versuch gestartet, über das Landesraumentwicklungsprogramm eine Erdölförderung zu verhindern.
Wir müssen nun heute feststellen, ohne die Urteilsbegründung im Detail zu kennen, dass das Gericht diesen Wunsch auf die Unversehrtheit unseres fragilen Ökosystems an der Küste dem raumordnerischen Grundsatz, dass Raumordnung eben nur ordnen, aber nicht grundsätzlich verhindern darf, unterordnet. Erlaubt ist damit die Erdölförderung – das hat der Minister ja auch gerade schon substanziell vorgetragen – noch lange nicht.
Die letzten Zahlen, die ich zu den vermuteten Reserven in dem Gebiet gefunden habe, um das es geht bei Barth, gingen von etwa 40 Millionen Barrel Erdöl aus, was einem aktuellen Marktwert von etwa 1,7 Milliarden US-Dollar
entsprechen würde. Natürlich hat das Unternehmen, wenn es eine Erlaubnis zum Aufsuchen besitzt, grundsätzlich auch ein Interesse daran, aus einer solchen Erlaubnis auch möglichst Profit zu erwirtschaften. Das ist die Grundlage eines jeden Unternehmens. Wie sich CEP verhalten wird – auch dazu hat der Minister ausgeführt –, wissen wir derzeit noch nicht.
Bestünde denn überhaupt eine Gefahr für unser Küstenmeer, wenn Erdöl gefördert würde? Und ja, die würde bestehen. Selbst das weltweit größte Ölfeld der Welt, Ghawar in Saudi-Arabien, produziert derzeit maximal 3,8 Millionen Barrel Erdöl am Tag, nur, weil ebenso Tag für Tag 8 Millionen Barrel Meerwasser an das Erdöl gepumpt werden, um die Produktion aufrechtzuerhalten. Das ist noch nicht Fracking, wie es in den USA exzessiv zur Erdgasgewinnung verwendet wird, aber hydraulische Stimulation klingt auch als erst einmal nicht ganz so euphorisch. Leckagen sind bei solchen Prozessen, auch bei größerer Sorgfalt, niemals vollumfänglich auszuschließen. Also ja, es besteht eine potenzielle Gefahr für Leckagen, weshalb bei uns sich auch die Koalition gegen eine Erdölförderung ausspricht. Dahin gehend besteht in dem Landtag wohl kaum ein Dissens.
So weit, so gut und bekannt, was uns zurück zu Ihrem Antrag bringt. Wir sind in der Sache, und das wissen Sie ja auch, gar nicht mal auseinander. Ich hoffe, dass meine Rede das auch noch einmal deutlich gemacht hat. Die Landesregierung wird auch sämtliche rechtlichen Möglichkeiten nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen und dann werden wir in der Koalition schauen, welche Handlungsoptionen wir denn tatsächlich haben, Erdöl- und Erdgasförderung an unserer Ostseeküste effektiv zu unterbinden. Die Beschlussfassung des hier vorliegenden Antrags ist hierfür aber verzichtbar, da eben genau jene Fragen, was soll eigentlich nach einer erfolgten Prüfung passieren, komplett ausgespart sind. – Und deswegen danke für Ihre Aufmerksamkeit, und wir werden ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 5. Dezember 2019 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der jeweiligen Bundesländer einen Entwurf zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland gefasst, eine Antwort der Länder für eine zukunftsfähige Medienwelt. Nun steht unser Votum aus.
Ich bin mir bewusst, dass ich das Schlagwort „zukunftsfähig“ in meinen Redebeiträgen recht häufig verwende, in meinen Augen bringt es aber auf den Punkt, was wir uns in vielen Bereichen, wie wir uns den in neuen Zeiten gegebenen Herausforderungen stellen müssen. Der digitale Wandel ist in aller Munde, und demnach ist es eine logische Konsequenz, dass auch der Rundfunkstaatsvertrag sich verändern muss. In dieser Medienwelt gehören nämlich die Inklusion, der Schutz der Jugend, Transparenz, die regionale Vielseitigkeit sowie die Öffnung der Medienmärkte gleichermaßen dazu.
Wie bereits in der Problemstellung erläutert, verschwimmen die Grenzen zwischen der klassischen Medienwelt und Angeboten der digitalen Welt immer weiter. Das muss ich nicht behaupten, das merken wir in unserem täglichen Arbeiten andauernd. Dadurch resultiert ein Handlungsbedarf, der auch politisch eine entsprechende Steuerung benötigt. Seit über fünf Jahren wird nun also auf Bundesebene mit den Ländern an einer entsprechenden Lösung gearbeitet. Es wurden viele Akteurinnen und Akteure in diesen Prozess inkludiert und konnten frei Stellung beziehen. Gleichermaßen sind auch die Anforderungen durch die Maßgaben der Europäischen Union gewachsen, was ebenso ein natürlicher Prozess ist.
Herausgekommen ist in meinen Augen ein Entwurf, der den richtigen Schritt wagt. Der nun bislang seit 1991 Anwendung findende Rundfunkstaatsvertrag wird durch den Mantelstaatsvertrag zur Neuordnung der Medien ab
gelöst und bildet eine Grundlage, durch die klare Richtlinien gesetzt werden. Wer die Sinnhaftigkeit hinterfragt, sollte sich vor Augen führen, dass der bisherige Vertrag von einem dualen System, bestehend aus öffentlichen und privaten Fernseh- und Hörfunkanstalten, ausgeht. Eine neue Definition ist längst überfällig. Änderungen finden sich demnach auch in dem JugendmedienschutzStaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio-Staatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, so, wie im Antrag ausgeführt.
Doch schauen wir uns den konkreten Inhalt mit seinen Veränderungen ein wenig genauer an. Der komplette Vertrag ist neu geordnet und vereinfacht worden. Es geht also nicht nur um Änderungen im gesetzlichen Sinne, sondern gleichermaßen um überarbeitete Formulierungen. Hinzu kommt die inhaltliche Auseinandersetzung mit Online-Streaming-Angeboten, darunter auch Smart-TVs und Social-Media-Plattformen wie Facebook, YouTube und Co sowie Suchmaschinen. Die rechtliche Verantwortung gilt weiterhin ausschließlich für die Organisation.
Der Vertrag wirbt für Transparenz, verfolgt das Ziel, möglichst viele Anbieterinnen und Anbieter am Markt zu halten und Diskriminierungen jeglicher Form zu unterbinden. Vielmehr sollen eine Förderung der Angebotsauswahl sowie die Darstellung diverser Meinungen stattfinden, selbstverständlich unter der Maßgabe geltenden Rechts. Der Vertrag tritt dafür ein, dass unsere Jugend geschützt wird und Schleichwerbung als Werbemöglichkeit untersagt wird. Es gilt folgend eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots. Wo die Kontrolle stärker ausgebaut wird, soll aber auch eine Vereinfachung der Verfahrens- und Bewilligungsabläufe stattfinden, wie beispielsweise bei der Zulassungspflicht.
Rundum betrachtet stecken in diesem Vertrag viele gute Neuerungen. Ich möchte dabei nicht behaupten, dass der Vertrag in Stein gemeißelt ist, aber den aktuellen Stand gut darstellt und gesetzlich vereinfacht. So schnell, wie sich die mediale Welt entwickelt, wird sich mit Sicherheit auch dieser Vertrag in Zukunft verstetigen. Nun gilt es aber zunächst, eine zeitgemäße Lösung zu finden, die dem Standard entspricht. Dieser Vertrag ist ein wichtiger Grundstein. Es ist vielleicht gar nicht so verkehrt, von einem Meilenstein zu sprechen. Wir als SPD stehen für eine Reform der Medien ein. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zur Überweisung in den zuständigen Ausschuss, um die Gesetzgebung, um die Umsetzung in unserem Land voranzubringen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Es ist nicht das erste Mal, dass wir in dieser Legislaturperiode über die Situation unserer Justiz in Mecklenburg-Vorpommern hier im Parlament reden. Wir haben neue Stellen geschaffen, wir haben im Pilotprojekt die E-Akte eingeführt und ausgeweitet. Wir wollen auch im juristischen Bereich Digitalisierung am Schopfe packen. Und ja, bei circa 650 Staatsanwälten und Richtern in Mecklenburg-Vorpommern wird davon ausgegangen, dass ab 2026 mit circa 40 Pensionierungen pro Jahr zu rechnen ist.
Tatsächlich haben wir diese Diskussion nicht verpasst, sondern die Zahlen sind so weit bekannt. Unsere Justiz
ministerin hat diesbezüglich sogar schon im Kabinett eine entsprechende Initiative vorgestellt, wie wir diesem Trend entgegenwirken können. Und das seit Längerem auferlegte Nachwuchsprogramm des Landes ist ebenfalls da.
Es ist bereits deutlich erkennbar, dass wir in den vergangenen Jahren besonders viele Proberichterinnen und Proberichter eingestellt haben, ebenso ist eine neue Besoldungsordnung in Planung, denn natürlich wollen wir gegen diesen personellen Trend gegensteuern, der übrigens kein Phänomen ausschließlich in unserem Bundesland ist, sondern bundesweit wird über die Entwicklung diskutiert. Es ist unumstößlich, dass es momentan weniger Absolventinnen und Absolventen gibt, die beide Staatsexamen anstreben und sich zusätzlich gegen eine Anstellung im öffentlichen Dienst entscheiden. Wir wollen deswegen vollumfänglich die Attraktivität für diesen Bereich steigern!
Und ja, gerade die Vorschläge, die uns auch schon im Rechtsausschuss vorgestellt wurden, der Arbeitsgruppe sind hier eine wichtige Grundlage, die ein Bündel, wie eben schon gesagt, ein Bündel von Maßnahmen umfassen, um die große Welle, die auf uns zukommt ab 2026, die ungefähr 2030 ihren Höchststand erreicht, abzuflachen, um so einerseits, wie eben auch schon angesprochen wurde, mit der Steigerung der Attraktivität, wie zum Beispiel dem Altersteilzeitmodell, aber auch des vorzeitigen Ruhestands, wie diese Arbeitsgruppe vorgestellt hat, aber auch die Frage, wie man den Ruhestand hinausschieben kann, diese Welle abzuflachen.
Weiterhin hat die Ministerin erwähnt: Neuordnung der Einstellungsgespräche, die Verbeamtung der Referendare, die uns auch einen Zulauf aus vielen anderen Bundesländern bringt, und natürlich die ganz wichtige vorzeitige Einstellung der Nachwuchskräfte.
Meine Damen und Herren, wir haben diese Thematik auch schon im Rechtsausschuss befasst. Deswegen sind auch wir der Meinung, dass man dies nicht erneut zum Thema im Rechtsausschuss machen muss. Deswegen werden wir die Überweisung ablehnen und werden auch den Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir uns in dieser Legislatur ja schon mit den unterschiedlichsten Themenfeldern rund um die erneuerbaren Energien beschäftigt haben, haben wir heute einen Antrag der
Koalition zum Thema CO2-neutrale Wasserstoffwirtschaft. Unser Ziel ist dabei auch ziemlich klar formuliert: Wir wollen die Wertschöpfungspotenziale einer wasserstoffbasierten Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern heben und die Schaffung guter Arbeitsplätze in diesem Wirtschaftsbereich unterstützen. Darum muss es eine intensive Begleitung dieses stark wachsenden Marktes auch in unserem Bundesland geben.
Das Thema CO2-freier, neutraler oder aber auch grüner Wasserstoff und die dafür benötigten Technologien hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und wichtige Schritte, auch hin zum Massenmarkt und gerade zur industriellen Produktion, sind dabei gegangen worden. Gerade mit Blick auf den Klimaschutz ist grüner Wasserstoff besonders interessant, da händeringend ein Ersatz für die fossilen Brennstoffe gesucht wird. Wir wissen auch – und das wurde hier schon mehrfach im Haus diskutiert und von einigen beharrlich geleugnet –, dass die menschgemachte CO2-Emission so schnell wie möglich auf null gebracht werden muss. Grüner Wasserstoff muss und wird hierbei eine ganz wichtige Rolle spielen.
Wasserstoff ist dabei keine Energiequelle, sondern ein Energieträger. Er bietet die Möglichkeit, Energie zu speichern, zu transportieren, und kann in verschiedenen Bereichen – Verkehr, Gebäude, Elektrizität und Wärme – zusammengebracht werden. Dies gelingt, weil der Wasserstoff besonders universell einsetzbar ist. Gleichzeitig ist Wasserstoff aber auch fast unbegrenzt auf unserem Planeten verfügbar, jedoch ausschließlich, nahezu ausschließlich in chemischen Verbindungen wie beispielsweise in Wasser oder Kohlenwasserstoffen, wie zum Beispiel Erdgas.
Ein Vorteil von Wasserstoff ist die extreme Energiedichte in Bezug auf die Masse, die viermal höher ist als zum Beispiel die Dichte von Benzin. Der Nachteil ist, dass wir bisher sehr aufwendige Druckspeicher benötigen, die den Vorteil der Energiedichte oft wieder ausgleichen, insbesondere beim Einsatz im Pkw. Stationär können vergleichbare Druckspeicher wie auch bei Erdgas verwendet werden, welche es von wenigen Litern bis zu industriellen Großspeichern gibt. Genutzt werden kann Wasserstoff aber auch zum Beispiel bei Brennstoffzellen für die portable Stromversorgung für Elektrogeräte oder Kleinkraftwerke. Es ist aber beispielsweise auch ein Ausgangsprodukt bei der Synthese von Ammoniak, von Methanol oder vielen anderen Verbindungen, die auch für uns für den wirtschaftlichen Einsatz ein großes Nutzungspotenzial haben. Bei dem Weg zu einer nicht auf Erdöl, sondern Wasserstoff basierenden Gesellschaft geht es also vor allem darum, die Verfahren der Herstellung bis hin zur Nutzung zu verbessern, um die Technologie fit für den industriellen Maßstab und auch die Massenproduktion zu machen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Unserer Ansicht nach – und auf diesem Gedanken basiert auch unser vorliegender Antrag – müssen wir jetzt gerade in Anbetracht dieser krisenbedingten schwierigen Zeit für unsere Wirtschaft Anreize für Zukunftsthemen setzen. Jetzt geht es darum, zu investieren und den längst überfälligen Prozess einzuleiten, denn schaut man sich an, dass wir gerade im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch Technologieführer sind und auch zu denen gehören, dann ist es nur konsequent, den Bereich auch sektorenübergreifend zu betrachten. Mit dem Konjunkturpaket auf
Bundesebene der Koalition aus CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche ist dem auch Rechnung getragen worden, und unsere Vorstellung, die CO2-neutrale Wasserstoffwirtschaft besonders hervorzuheben, findet sich dort wieder.
Aber wo soll der Wasserstoff eigentlich herkommen? Bisher wird Wasserstoff nämlich vor allem im Bereich der chemischen Industrie aus Erdgas gewonnen, und dabei wird sehr viel CO2 freigesetzt. Das ist natürlich doppelt abwegig, denn auf diese Art und Weise trägt der so gewonnene Wasserstoff nicht zum Klimaschutz bei. Grüner Wasserstoff, der CO2-neutral wäre, ist aufgrund der geringen Produktionskapazitäten aktuell aber noch sehr teuer, um im Vergleich zum aktuell bevorzugten billigen Öl überhaupt konkurrenzfähig zu sein.
Idealerweise wird grüner Wasserstoff aus Wind- und Solarenergie erzeugt. Dafür müssen wir bei uns im Land aber auch zusehen, dass wir für diesen Bereich gerade im Hinblick auf die Genehmigungsverfahren eindeutige allgemeine Vorgaben installieren, damit sowohl auf der Seite der Betreiber als auch aufseiten der Anwohnerinnen und Anwohner Rechtssicherheit herrscht und Verfahren nicht endlos in die Länge gezogen werden können.
Bevor wir uns jetzt aber einen unkontrollierten Ausbau vorwerfen müssen, wir wollen rechtssichere Verfahren, aber trotzdem einen Fokus auf den Ausbau setzen. Wir werden, wenn wir es ernst meinen mit dem Energieland, aber nicht umhinkommen, die Potenziale für die erneuerbaren Energien im Land konsequent zu nutzen, immer mit der Maßgabe, für die Menschen im Land Wertschöpfung zu realisieren und, ganz getreu nach unserem Motto, für gute Arbeit zu sorgen.
Und das funktioniert – und da muss ich leider den Kollegen Waldmüller ein bisschen korrigieren,
fachlich an der Stelle widersprechen – leider nicht mit der abgeregelten Energie, die wir hier im Land haben, denn wenn man sich gerade auch so Berichte aus dem letzten Jahr anguckt, sprechen wir von 150 Gigawattstunden, was vermutlich erst mal sehr viel klingt, die im Rahmen des Energiemanagements aufgelaufen sind. Das ist aber tatsächlich am Ende des Tages nur die Jahresstromproduktion von knapp 20 mittleren Windrädern. Und darauf lässt sich halt keine wirtschaftlich tragfähige Wasserstoffwirtschaft aufbauen, die mit so kleinen Energiemengen auskommt.
Das Bundeskabinett hat gestern die Ziele für die Wasserstoffstrategie des Bundes vorgestellt: fünf Gigawattstunden Erzeugungskapazität für Wasserstoff bis 2030. Wenn man das jetzt in Energiemengen unterlegt, dann kommt man auf knapp 100 Terrawattstunden grünen Strom, um daraus Wasserstoff zu erzeugen. Das wäre mit Stand heute knapp die Hälfte der erneuerbaren Energieproduktion in Gesamtdeutschland.
Für mich klingt das nach einer ganzen Menge an Potenzial für unser Land. Wenn wir diese Chance nutzen, nutzen wir die erneuerbaren Energien in unserem Land und können auch weiter zu einem Energie- und Wirtschaftswachstum im Land werden. Bei der Erprobung konkreter Ansätze und Anwendungsfälle sehen wir im
Antrag vor allem die Möglichkeit, im Rahmen der Innovationsstrategie M-V und der wirtschaftsnahen Förderung ganz konkrete Projekte zu ermöglichen, bei denen die Industriereife dieser Technologie verbessert wird, aber auch der tatsächliche Einsatz erprobt wird, wie er beispielsweise auch ganz aktiv, davon konnte ich mich im Dezember überzeugen, in Wismar an der Hochschule tatsächlich in Fahrzeugen, aber auch in anderem Einsatz erprobt wird.
Und nicht zuletzt müssen wir mit den anderen Bundesländern und dem Bund an das Abgaben- und Umlagesystem ran und konstruktiv daran arbeiten, denn bisher ist der Betrieb von Elektrolyseuren alles andere als wirtschaftlich, und dort herrscht noch Nachholbedarf.
Es bleibt aber die Frage, wie effizient der Einsatz von Wasserstoff denn eigentlich ist. Wenn wir grünen Wasserstoff dazu nutzen wollen, Energie in Zeiten von wenig Wind und Sonne vorzuhalten, kommen wir auf Wirkungsgrade von etwas über 40 Prozent von der damals produzierten Energie. Aber was heißt das eigentlich in der Praxis? Nehmen wir mal an, wir haben einen konstanten Bedarf von einem Megawatt elektrischer Leistung, konstant das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag. Dann muss ich, wenn ich diesen Bedarf einzig und allein mit Windkraft und Wasserstoff als Puffer sowie einer Brennstoffzelle sichern möchte, ungefähr 5,6 Megawatt Peak an Windkraftanlage vorhalten, also circa zwei moderne Windräder. Oder kurz gesagt, allein mit zwei Windrädern lassen sich knapp 2.000 Haushalte das ganze Jahr lang sicher mit Strom versorgen.
Im Verkehrsbereich ist die Rechnung noch etwas anders. Im direkten Vergleich mit Batteriefahrzeugen haben Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb nämlich einen deutlich schlechteren Wirkungsgrad. Der liegt ungefähr halb so hoch. Wenn ein Windrad reicht, um zum Beispiel 1.000 Batteriefahrzeuge ein Jahr lang mit Strom zu versorgen, benötigen wir bei Wasserstoff schon zwei Windräder. Wenn man das vergleicht mit dem Energiegehalt von Benzin, wären wir bei der doppelten Menge noch, denn gerade Benzinfahrzeuge verschwenden einen Großteil der Energie mit einem relativ geringen Wirkungsgrad. Darum haben wir bereits bei Diskussionen um E-Fuels darauf verwiesen, dass Wasserstoff aber kein Allheilmittel ist, sondern dass es darauf ankommt, für unterschiedliche Einsatzbereiche die effizientesten und umweltfreundlichsten Lösungen zu suchen.
Und ehe jetzt wieder Einwände kommen, dass wir bei Wasserstoff ein zweites Windrad benötigen, denn das ist völlig okay, ein zweites Windrad dafür, dass wir unsere erdölbasierte Wirtschaft auf eine wasserstoffbasierte Wirtschaft umstellen, denn das ist deutlich besser, als einen zweiten Planeten zu besorgen. Dabei verbleiben dann aber auch die weiteren Vorteile von Wasserstoff: einfach zu speichern, zu transportieren und schnell wieder aufzufüllen.
Und wir haben an dieser Stelle auch schon mehrfach gesagt, unserer Meinung nach bedarf es eines Mix aus verschiedenen Technologien, je nach Anforderung, denn im maritimen Bereich, der Luftfahrt und der individuellen Mobilität jedes Einzelnen gibt es unterschiedliche Anforderungen. Diese müssen eruiert und dann bedient werden. Wir müssen uns als Gesellschaft also die Frage stellen, wie effizient wollen wir tatsächlich mit der uns zur Verfügung stehenden Energie umgehen. Und wir müssen
uns hier in Mecklenburg-Vorpommern fragen, ob wir die Wertschöpfung und Arbeitsplätze immer anderen überlassen wollen oder ob wir in einer Branche mit Zukunft ganz vorne mit dabei sein wollen.
Die SPD-Fraktion ist eindeutig dafür, ganz vorne mit dabei zu sein. Und der vorliegende Antrag beschreitet dafür für uns einen ganz wichtigen Schritt. Ich hoffe auf breite Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass die Kollegen der AfD-Fraktion nichts mit unseren Ansätzen der Windenergie anfangen können, ist die eine Sache. Trotzdem hätte man sich ja doch ein bisschen mehr Mühe geben können, gerade bei diesem Antrag. Und wir hätten uns auch ein bisschen Kreativität gewünscht, denn das Wort „Moratorium“, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, das fällt dann doch ein bisschen auf, und die Vorredner haben es schon gesagt, wenn man es in der Parlamentsdatenbank sucht, dann findet man die Bestätigung. Genau vor einem Jahr, nahezu genau im Mai 2019, haben wir Ihren Antrag „Moratorium für Genehmigungen von Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz von Mensch und Natur“ abgelehnt.
Vergleicht man beide Anträge, fällt nicht nur auf, dass nun der Titel deutlich kürzer ausfällt, sondern auch der Antrag im Allgemeinen doch ein bisschen was an Fülle verloren hat. Trotzdem haben Sie es sich nicht nehmen lassen, den Punkt 2 direkt zu kopieren. Der erste Satz zum Absatz 1 wurde ein wenig eingekürzt und der dritte Punkt einfach gänzlich gestrichen. Bei der Begründung dachten Sie sich wohl, in der Kürze liegt die Würze, und so haben Sie aus 376 Wörtern 126 gemacht, um deutlich zu machen, dass Ihnen unsere Politik nicht passt.
Das Thema der erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Gewinnung wird auch in MecklenburgVorpommern in den vergangenen Jahren immer weiter emotional hochgefahren – verständlicherweise, denn das Thema scheint durchaus massentauglich zu sein. Die Zukunft der Energie betrifft uns alle. Und sicherlich ist es auch Ihre Aufgabe als Opposition, unsere Koalitionspolitik kritisch zu hinterfragen, aber bitte besitzen Sie den Anstand, eine Argumentation zu finden, die auf tatsächlichen Grundlagen basiert. Stattdessen nutzen Sie wieder
einmal nur die Rhetorik, die bei den Bürgerinnen und Bürgern Angst schürt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Anmerkungen Ihnen gegenüber auch gerne ausformulieren. So schreiben Sie in Ihrem ersten Satz der Begründung von einem „unkontrollierten Ausbau“. Damit implizieren Sie den Bürgerinnen und Bürgern des Landes, dass ohne Aufsicht ungehindert Windkraftanlagen gebaut werden können. Ihnen sollte bewusst sein, dass jeder Park, jedes einzelne Windrad durchaus ein separates Genehmigungsverfahren durchlaufen muss, um realisiert werden zu können.
Außerdem fragen wir uns, von welcher Vielzahl von neuen Anlagen Sie sprechen, wenn der Bau in den letzten Jahren ja quasi zum Erliegen gekommen ist. In welchem alternativen Mecklenburg-Vorpommern leben Sie eigentlich? Unterhalten Sie sich auch mal mit den Unternehmern und Unternehmerinnen in diesem Land, die gerade in dieser Branche und den Zulieferbranchen aktiv sind, die aufgrund des stagnierenden Ausbaus im Land Angst um ihre Arbeitsplätze haben? Ich scheine jedes Mal bei Ihren Anträgen den Fall zu haben, dass Sie das nicht tun.
Im zweiten Absatz führen Sie in der Begründung weiter aus, dass wir eine endgültige „Festlegung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in allen vier Planungsgebieten“ abwarten sollen, bis weitere Genehmigungen erteilt werden. Ich möchte Sie jetzt nicht enttäuschen, aber von solcher Zielstellung kann gar nicht die Rede sein. Planungsgebiete sind raumordnerische Festlegungen. Die Planung in diesen Gebieten ist, ähnlich wie bei wissenschaftlichen Erkenntnissen, ein Prozess permanenten Fortschreibens. Eine endgültige Lösung wird es also nicht geben. Sie möchten hiermit eine abschließende Gültigkeit erzwingen, die in dieser Form gar nicht angestrebt wird, und Sie wollen vor allem durch die Forderung den Windkraftausbau an Land komplett unmöglich machen. Aber dann können Sie auch einfach sagen, dass Ihnen von der AfD der menschengemachte Klimawandel und die Zukunft der Kinder in diesem Land egal sind.
Mut zur Wahrheit, kann man da nur sagen!
Mit Ihrem Antrag, der nun wirklich nicht umfänglich ausfällt und keine neuen Erkenntnisse besitzt, setzen Sie uns die Pistole auf die Brust und wollen in Wirklichkeit das Projekt der nachhaltigen Energiepolitik als gescheitert erklären. Gegenüber der Öffentlichkeit schüren Sie das Bild, dass wir mit unseren politischen Entscheidungen vorschnell agieren, nur, weil Sie nicht anerkennen wollen, dass wir nun endlich alle handeln müssen. Den Klimawandel als Privatperson zu leugnen, ist Ihre persönliche Angelegenheit,
doch bitte zwingen Sie als Politiker den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nicht Ihre Angstmacherei auf!
Alle Personen, die ohne Hintergrund Ihren Antrag lesen können, meinen, dass in diesem Land eine Menge Windparks illegal gebaut werden.
Wenn ich ehrlich bin, habe ich kurz damit geliebäugelt, auch meine Rede aus dem letzten Jahr hervorzuholen, um zu testen, ob Ihnen das auffällt, dass ich eine Wiederholung eingereicht habe, und wenn ja, hätte ich damit argumentiert, dass Sie eben genauso wenig Arbeit hier vor Ort in unsere parlamentarische Demokratie investieren. Nichtsdestotrotz bin ich mir meiner Verantwortung unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber durchaus bewusst und deswegen ist es mir eine Herzensangelegenheit, darauf hinzuweisen, dass Ihre politischen Forderungen einen Rückschritt bedeuten. Ihre Politik bringt uns nicht vorwärts, denn nun stehe ich wieder hier, um Ihnen zu verdeutlichen, dass der Antrag abgelehnt wird. Suchen Sie sich ein neues Thema und versuchen Sie mal, wirklich einen sinnvollen politischen Diskurs zu führen!
Und erlauben Sie mir noch kurz eine Reaktion auf die Behauptung vor Kurzem durch den Abgeordneten Obereiner zum Thema „Erneuerbare Energien und EEGUmlage“. Der Abgeordnete Obereiner versteift sich auf die Einschätzung, dass aufgrund der leicht gesunkenen CO2-Emissionen weltweit aufgrund der Corona-Pandemie auch der CO2-Gehalt der Atmosphäre hätte sofort sinken müssen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien brächte angeblich nichts. Werter Herr Obereiner, werte Herren von der AfD, jedes Kilogramm CO2, das der Mensch durch Verbrennen fossiler Energien und Rohstoffe in die Atmosphäre gibt, ist immer zusätzlich, ein zusätzliches Kilo im globalen Kohlenstoffkreislauf. Auch wenn wir weniger CO2 ausstoßen, haben wir zusätzliches CO2 ausgestoßen.
Sie sind vielleicht der verlängerte parlamentarische Arm der Anti-Windkraft-Bewegung, aber das bedeutet noch lange nicht, dass Sie unsere Meinung ändern werden. Wir kämpfen weiter für eine zukunftsfähige Energiewirtschaft.
Wir werden für die folgenden Generationen diese Schuld tun und Ihren Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/5034 vor. Der Gesetzentwurf wurde federfüh
rend an den Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen.
Im Rahmen der Beratung haben wir im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in der Vertreter aus Wissenschaft und Praxis zu Wort kamen. Alle angehörten Sachverständigen begrüßten hierbei das Ziel des Gesetzentwurfes, Meinungs- und Entscheidungsprozesse transparenter zu gestalten. Es gab jedoch auch kritische Anmerkungen, die einige Änderungsbedarfe aufzeigten. So ist zum Beispiel hinterfragt worden, ob das Ziel des Gesetzes mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich erreicht werden könne. Zwar wurde die Beschränkung der Dokumentation ausschließlich auf schriftliche Beiträge begrüßt, da ansonsten möglicherweise die anfallende Datenmenge zu groß werden würde, jedoch birgt die Beschränkung auch Umgehungsmöglichkeiten, wie beispielsweise im Fall von mündlichen Beiträgen oder Videobeiträgen. Überdies gab es weitere Stimmen, die Änderungen in Bezug auf die sprachliche und systematische Gestaltung des Gesetzentwurfes sowie den Zeitpunkt der Dokumentationspflicht angeregt haben.
Ähnlich äußerten sich die Fraktionen der SPD, CDU und AfD in den Ausschussberatungen. Die Fraktion der CDU verwies zudem auf den zusätzlichen Personal- und Sachaufwand. Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls Änderungsbedarfe, insbesondere in Bezug auf den Titel des Gesetzes hin, gesehen. Hinsichtlich des Personal- und Sachaufwandes hat sie ausgeführt, dass die finanziellen Auswirkungen nicht gravierend seien und in der Umsetzungsphase beim Schweriner Landtag keinen zusätzlichen Personal- und Sachaufwand verursacht haben.
Weitere Argumente, meine Damen und Herren, werden Sie sicherlich in der anschließenden Debatte hören.
Zudem hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag eingebracht, der unter anderem die Änderung des Titels in „Gutes Fußabdruckgesetz Mecklenburg-Vorpommern – GFG M-V“ zum Gegenstand hat.
Im weiteren Verlauf der Beratungen sind Änderungsanträge von der Fraktion der AfD und nochmals von der Fraktion DIE LINKE eingebracht worden, die der Ausschuss jeweils mehrheitlich abgelehnt hat.
Vonseiten der Koalitionsfraktionen wurde mit Blick auf das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfes, die Transparenz von politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen zu erhöhen, angeregt, im Rahmen von Gesprächen mit der Landtagsverwaltung Möglichkeiten innerhalb bereits bestehender Systeme beim Landtag zu erörtern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Einzelheiten zum Gesetzentwurf, Beratungsverlauf und vor allem zu den Stellungnahmen in der Anhörung finden Sie in meinem schriftlichen Bericht. Ausdrücklich möchte ich mich an dieser Stelle im Namen des Rechtsausschusses bei allen Sachverständigen für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken. Ich bedanke mich aber auch bei allen Ausschussmitgliedern für die konstruktive
Zusammenarbeit. Mein Dank gilt natürlich auch insbesondere dem Ausschusssekretariat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir diskutieren heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation. Und wenn es auch vielleicht ein bisschen ungewöhnlich ist, aber ich möchte der Fraktion DIE LINKE zuerst einmal herzlich für diesen Gesetzentwurf danken und die damit verbundene Idee. Auch wenn wir den Gesetzentwurf heute ablehnen werden, was ich auch gleich näher begründen möchte, war es für mich doch persönlich relativ wichtig, dass wir uns mit einem solchen Konzept der Transparenzsteigerung beschäftigt haben.
Die Koalition aus SPD und CDU hat im Rahmen der Erarbeitung der Beschlussempfehlung für diesen Gesetzentwurf gegen die Einführung eines solchen Gesetzes gestimmt, da wir der Meinung sind, ein solches Gesetz und der damit verbundene Aufwand geht weit über die eigentliche Idee der Transparenzsteigerung hinaus. Außerdem berücksichtigt der Gesetzentwurf auch nicht, welche Maßnahmen der Landtag und die auch damit betraute Verwaltung bereits unternimmt, um dem Recht auf Öffentlichkeit und öffentliche Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens gerecht zu werden.
Andererseits, in der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren ein hohes Korruptionsgefährdungspotenzial in sich trage, aber auch dies könne durch den Gesetzentwurf nicht beseitigt werden. Insbesondere die Frage, welche Reichweite die Regelungen aus einem solchen Gesetz haben, konnte auch nicht abschließend geklärt werden. So stellt sich gerade bei langwieriger Vorbereitung von Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Landtages die Frage, wann für die Fraktionen oder die Abgeordneten der für die Dokumentationspflicht notwendige oder maßgebliche Zeitpunkt beginnt. Gerade, wenn man mit einer Stellungnahme im Gesetzentwurf beteiligt wird, hat das verschiedene Zeitpunkte, gerade wann es eingebracht wird oder auch nicht und erst nach Vorliegen eines Gesetzentwurfes oder schon vorher oder bereits im Vorfeld während Meinungsbildungsprozessen innerhalb einer Fraktion.