Detlef Lindner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Erhalt des Wolgaster Krankenhauses, die kinderärztliche Versorgung, die geriatrische Versorgung – 19.096 Menschen haben für den Erhalt der medizinischen Versorgung im Wolgaster Krankenhaus unterschrieben. Das Mittel der Volksinitiative ist in der Verfassung verankert. Es sieht in MecklenburgVorpommern aus gutem Grund hohe Hürden vor. Deswe
gen sind wir gut beraten, der Volksinitiative mit Respekt zu begegnen. Wir bedanken uns bei den Beteiligten der Volksinitiative für ihren Einsatz, für die klaren Forderungen, mit denen man sich auseinandersetzen kann und muss, für den Mut und die Zeit, sich in Bewegung zu setzen.
Bei dem Thema gibt es inhaltlich noch viel zu diskutieren. Deshalb haben auch wir im Sozialausschuss der Anhörung zugestimmt. Die Anhörung wird zeitnah vorgesehen, damit Gewissheit für alle Beteiligten entstehen kann. In der Anhörung werden wir noch einmal ausgiebig mit den Verantwortlichen, den Experten und den Querdenkern über das Thema diskutieren.
Ich sage es heute noch mal, das habe ich letztens schon mal gesagt, die CDU-Fraktion hat sich zu allen Krankenhausstandorten bekannt, und zu diesem Wort stehen wir. Dabei sehen wir nachhaltige Entwicklungschancen für die Gesundheitsversorgung in der Region, ganzheitliche regionale Strukturen gesundheitlicher Versorgung könnten hier entstehen und beispielgebend wachsen. Ich darf aus der Werbung zitieren: „Wir geben Profil.“ Die Volksinitiative hat uns die Aufgaben gestellt und wir nehmen sie gerne an. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte es gleich vorausschicken: Jedes in Armut lebende Kind ist genau eines zu viel,
dieser Grundsatz gilt auch für meine Fraktion und für mich. Unsere Kinder sind das schwächste und wertvollste Glied in unserer Gesellschaft und hierdurch besonders schützenswert.
Liebe Frau Bernhardt, Sie werfen unserer Landesregierung regelmäßig Ignoranz vor, was das Thema Armut betrifft. Glauben Sie wirklich, wir sitzen nur tatenlos rum und uns ist es egal, was mit unseren Kindern passiert? Den Wind kann ich Ihnen gleich aus den Segeln nehmen,
denn wir tun alles dafür, dass es unseren Jüngsten gut geht und sie nicht in die Armutsfalle rutschen.
Ja, es ist richtig, dass Mecklenburg-Vorpommern das zweithöchste Armutsrisiko hat. Aber es ist an dieser Stelle auch richtig, dass die Armutsquote in unserem Land gesunken ist,
nämlich von 23,6 Prozent auf 21,3 Prozent. Und unser Land holt auf. Auch die Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen unter 18 sank zwischen 2005 und 2014 um mehr als sieben Prozentpunkte, nachzulesen bei der Hans-Böckler-Stiftung, Januar 2016. Ich erkläre Ihnen auch noch mal, dass die CDU-Fraktion im Landtag um die verschiedenen Aspekte der Armut in M-V weiß. Denn auch wir lesen Statistiken und Armutsberichte. Natürlich ziehen wir unsere Konsequenzen aus den verschiedenen Berichten, Statistiken und Forschungen. Wohl kaum würde die Armutsquote sonst sinken.
Sie fordern eine landeseigene Statistik zur Kinderarmut und einen Sozialbericht im Turnus von zwei Jahren. Was soll uns das letztendlich bringen?
Denn wir alle wissen, dass Kinderarmut in der Regel der Einkommensarmut der Eltern geschuldet ist. Außerdem gibt es einige Institute, die regelmäßig Statistiken und Berichte zur Armut erstellen.
Meine Damen und Herren, Kinderarmut ist nicht hinnehmbar. Deshalb unternehmen wir alle Anstrengungen, um dies zu vermeiden. Längst haben wir auf Bundes- und Landesebene Lösungen entwickelt, um Kinderarmut nach und nach weiter abzusenken.
Auch auf Bundesebene, dazu komme ich jetzt.
Auf Bundesebene wurden auf Basis der Hartz-IV-Neu- berechnung kinderspezifische Bedarfe ermittelt. Es gibt keine prozentuale Abteilung des Kinderbedarfs vom Erwachsenenbedarf mehr, denn der Regelsatz für Kinder wurde neu berechnet. Die Regelleistungen werden zukünftig jedes Jahr auf der Grundlage der Preis- und Lohnentwicklung angepasst.
Das ist ein entscheidender Schritt gegen Kinderarmut.
Weiter wurde das Kindergeld sowohl für das letzte als auch für dieses Jahr angehoben. Für das erste und zweite Kind gibt es seit 2014 184 Euro,
ab 2015 188 Euro und ab 2016 190 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll Mitte 2016 um 20 Prozent auf maximal 160 Euro steigen. Damit steht den Eltern mehr Geld für den Nachwuchs zur Verfügung.
Ein sehr hilfreiches Programm ist in diesem Zusammenhang das Bildungs- und Teilhabepaket.
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Eine Integration in das gesellschaftliche Leben ist so gegeben und Kindern aus ärmlichen Verhältnissen wird der Zugang zu Bildung und die Chance auf einen höheren Abschluss gewährt.
Meine Damen und Herren, gute Arbeitsbedingungen und gute Bildung, beides ist sehr wichtig, um Kinderarmut zu vermeiden. Wir als CDU-Fraktion sind sehr bestrebt, den Arbeitsmarkt in M-V zu verbessern und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Zahl der Arbeitslosen ist stark gesunken. Seit der Wiedervereinigung …
Lassen Sie mich doch …
Die Zahl der Arbeitslosen ist gesunken. Seit der Wiedervereinigung gab es im Januar erstmals weniger als 100.000 Arbeitslose. Und jetzt kommts, Frau Gajek: Parallel dazu wächst die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse.
Auch unsere Langzeitarbeitslosen profitieren von der positiven Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Damit die Eltern ihrem Beruf nachgehen können, ist die Betreuung der Kinder wichtig und in unserem Land überdurchschnittlich gut. Wir können eine flächendeckende Kinderbetreuung sicherstellen, die an hohe Qualitätsstandards gekoppelt ist. Familien oder Alleinerziehende in Schichtarbeit werden mit 24-Stunden-Kitas unterstützt.
An dieser Stelle, liebe Frau Bernhardt, sei noch eine Anmerkung gestattet: Ihr Parteifreund, Senator Bockhahn, blockiert momentan den Bau einer 24-StundenKita in Rostock. Auch dieses würde helfen.
Durch die Novellierung des KiföGs wurde ein richtiger Schritt in die richtige Richtung getan. Die Eltern werden beispielsweise im letzten Kalenderjahr unterstützt. Des Weiteren erhalten Kinder aus sozial schwachen Familien...
Ja, im Vorschuljahr, ja.
Des Weiteren erhalten Kinder aus sozial schwachen Familien ein kostenloses Mittagessen. Die frühkindliche Bildung wird in unserem Land großgeschrieben. Es wurde ein Bildungskonzept für Null- bis Zehnjährige erarbeitet. Damit sollen die Qualität der frühkindlichen Bildung und die Erziehung verbessert werden. Ziel ist es, damit dem Zusammenhang zwischen sozialer Benachteiligung und unzureichenden Bildungschancen entgegenzuwirken, denn Bildung ist der Schlüssel,
um Kindern in unserem Land eine Perspektive zu geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden Ihrem Antrag
nicht folgen, denn wir brauchen eine verlässliche Politik
gegen Armut und keine weitere Statistik,
Handeln statt Verwalten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden hier über ein Thema, welches nach wie vor die Gemüter erhitzt. Das ist insofern verständlich, weil es sich um ein sehr emotionales Thema handelt. Gerade bei der Gesundheitsversorgung werden Veränderungen oft von Sorgen und Bedenken begleitet. Ich muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sowohl Sie, Frau Gajek,
als auch ein Teil der Medien die Bedenken lieber verstärkt
und damit weiter Unruhe reinbringt, als sich auf der Sachebene mit dem Thema der stationären medizinischen Versorgung im Landkreis Vorpommern-Greifswald auseinanderzusetzen. Was Sie seit Monaten tun, ist reine Panikmache, Frau Gajek.
Ich erkläre Ihnen deshalb wiederholt gern, dass wir als CDU-Fraktion uns für die Belange der Bevölkerung interessieren. Aber in einer solchen Debatte sind Emotionen fehl am Platz. Es geht hier um den Erhalt aller 37 Standorte im Land
und um die Sicherstellung der qualitativ hochwertigen Versorgung für das gesamte Land.
Die CDU-Fraktion steht zu ihrem Wort, alle 37 Standorte zu erhalten.
Sehr geehrte Frau Gajek, in der letzten Landtagsdebatte …
Nein, habe ich wohl registriert.
In der letzten Landtagsdebatte haben Sie das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen lassen.
Doch auch das wird nichts an der Faktenlage ändern. Die Ministerin, wir haben es gerade gehört, macht noch einmal deutlich, dass die Entscheidung so bleiben wird, weil sie langfristig sachlich richtig ist,
denn der demografische Wandel erreicht MecklenburgVorpommern früher als alle anderen Bundesländer.
Unsere Bevölkerung setzt sich bald aus wesentlich mehr älteren Landesbewohnern und weniger jüngeren Landesbewohnern zusammen. Aufgrund dieser Veränderung sind Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft notwendig. Auch die wirtschaftlichen Aspekte müssen mitbeachtet werden. Da gibt es leider keine Ausnahme.
Liebe Frau Gajek, Aussagen wie, fachärztliche Notfallversorgung von Kindern in der Region Usedom/Wolgast wäre nicht mehr gewährleistet, weise ich entschieden zurück, denn sowohl das Krankenhaus Wolgast hat eine Notfallmedizin, die im Übrigen weiter ausgebaut wird, als auch die Krankenhäuser Anklam und Greifswald. Zudem wird aktuell an einer kindermedizinischen Notfallversorgung gearbeitet. Dazu führte die Ministerin entsprechende Gespräche. Wolgast ist und bleibt das Zentrum der medizinischen Versorgung im Landkreis VorpommernGreifswald. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Meine Herren von der NPD, die Forderungen, die Sie hier aufstellen, sind natürlich eine Spielwiese nach Ihrer ureigenen Fasson. Mecklenburg-Vorpommern hat ein gutes und qualitativ hochwertiges Kinderbetreuungsnetz. Die Inanspruchnahme der Kita liegt bei circa 97 Prozent in unserem Land. Hier nehmen anscheinend trotz der Elternbeiträge die Eltern die Krippe, die Kita oder den Hortplatz in Anspruch.
Laut Ihrem Antrag sind die Elternbeiträge schuld am Rückgang der Geburten. Haben Sie denn schon einmal die aktuellen Geburtenzahlen in Mecklenburg-Vorpom- mern gesehen? Aktuell sind die Geburten in Mecklenburg-Vorpommern auf einem hohen Niveau und sie steigen weiter. Damit ist die Aussage, dass mit kostenlosen Kinderbetreuungsplätzen die Geburtenraten steigen werden, hinfällig. Dennoch habe ich mich nach dem Deckungsvorschlag gefragt
als ich Ihren Antrag las,
aber den blieben Sie uns leider wieder schuldig.
Ich will Sie ein Stück weit wieder auf den Teppich zurückholen, denn Mecklenburg-Vorpommern gilt als Kinderland Nummer eins
und ist sehr kinderfreundlich.
Ein kostenloser Platz zur Betreuung der Kinder, wer wünscht sich das nicht, aber man sollte den Tatsachen ins Auge blicken: Die Qualität der Betreuung unserer Jüngsten steht im Vordergrund. Das haben alle demokratischen Fraktionen längst erkannt.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal daran erinnern, dass wir sehr vielen Kindern in den letzten Jahren sehr viel Gutes getan haben, denn es ist uns bewusst, dass die Kinder unsere Zukunft sind. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung tun viel, um die Eltern und die Kommunen zu entlasten.
Da wären zum Beispiel die Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung, die auf Bundesebene entwickelt und umgesetzt werden.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2013 stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung, die wir auch zur Entlastung der Eltern nutzen.
Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt der Bund sowohl das Land als auch die Kommunen.
Das Land beteiligt sich sogar daran, es hat die Gelder für die Kinderbetreuung erhöht und kommt für Qualitätsstandards auf. Die Fachkraft-Kind-Relation wurde bereits angepasst und herabgesetzt. Gerade im Kindergartenbereich war es uns wichtig, den Betreuungsschlüssel zu senken. Hierauf müssen wir uns in den nächsten Jahren weiter konzentrieren. Ziel muss es sein, die FachkraftKind-Relation weiter abzusenken, denn auch das steigert die Qualität der Betreuung.
Meine Damen und Herren von der NPD, zu den Elternbeiträgen muss ich Ihnen, …
Entschuldigung, nur die Herren.
… zu den Elternbeiträgen muss ich Ihnen noch ein- mal sagen, dass diese bereits zum Schuljahresbe- ginn 2012/2013 für Krippenkinder um 100 Euro und die Beiträge für die Tagespflege um 40 Euro pro Kind und Monat gesenkt wurden. Ebenfalls einen Anspruch auf anteilige Entlastung von Elternbeiträgen durch das Land
haben die Eltern von Kindern im letzten Jahr vor dem voraussichtlichen Eintritt in die Schule. Das Land unterstützt die Eltern also sehr wohl und versucht, sie so weit es geht zu entlasten.
Ihr Antrag ist weder finanziell untersetzt, noch stimmen Ihre Ausführungen. Ein solcher Antrag wie der von der NPD hilft uns absolut nicht weiter. Die demokratischen Fraktionen werden Ihren Antrag ablehnen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es auch kurz machen.
Ich bedanke mich bei der Frau Ministerin Hesse für ihre allumfänglichen Ausführungen.
Doch, sicherlich.
Eine Rückführung des Landesjugendamtes vom KSV zum LAGuS erscheint momentan nicht sinnvoll.
Meine Damen und Herren, damit ist alles gesagt. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich könnte es jetzt eigentlich ganz kurzmachen, weil Frau Ministerin Hesse alles gesagt hat.
Aber ganz so einfach, …
Frau Gajek, bleiben Sie ganz ruhig!
… ganz so einfach möchte ich es mir nicht machen.
Wir als CDU-Fraktion haben uns für den Erhalt der 37 Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen und dazu stehen wir auch. Aber eine flächendeckende medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern kann nur sichergestellt werden, wenn es Strukturveränderungen gibt, und die muss es nun mal geben, Frau Gajek.
Nur so können wir langfristig gesehen die Standorte Wolgast und Anklam erhalten. Hierfür ist der oben genannte Einschnitt unausweichlich. In der demografischen Situation spielt die finanzielle Lage aufgrund der mangelnden Fallzahlen eine Rolle und macht eine Verlagerung der Geburtshilfe und der Pädiatrie an einen anderen Standort, nämlich nach Anklam, notwendig.
Meine Damen und Herren, Wolgast gehört aber nicht zu den Verlierern. Eine geriatrische Tagesklinik wird dort errichtet, die Intensivmedizin und die Notfallmedizin werden weiter ausgebaut. Die Altersmedizin muss weiter gestärkt werden. Das bedeutet für Wolgast in Zukunft eine gute Prognose mit vielen Entwicklungschancen. Gerade vor dem Hintergrund der vielen Touristen spielt auch die Notfallmedizin für Wolgast eine große Rolle und muss weiter gestärkt werden. Damit bleibt Wolgast ein Zentrum der medizinischen Versorgung im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Wolgast, Frau Gajek, ist damit kein Verlierer.
Durch die Umstrukturierung kommt es zu einer Stärkung des Krankenhausstandortes Wolgast.
Angebotsverlagerung ist keine Qualitätsminderung.
Frau Gajek, ich hoffe, Sie haben es verstanden, dass die demografische und wirtschaftliche Situation in Betracht gezogen werden müssen. Ein Gegeneinanderausspielen der Krankenhäuser
ist definitiv nicht der richtige Weg.
Ich hoffe, dass Sie wenigstens bei diesem Thema die Wahlkampfbrille wieder abnehmen.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU
und Dr. Norbert Nieszery, SPD –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion hier im Landtag wissen um die Bedeutung dieses Themas und selbstverständlich gilt auch für uns der Grundsatz, jedes in Armut lebende Kind ist genau eines zu viel.
Frau Bernhardt, ich verwahre mich gegen Ihre Äußerung, dass es für die Koalition lästig ist, sich mit diesem Thema zu befassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Ministerin hat gerade die Instrumente zur Bekämpfung der Kinderarmut genannt. Ich erspare es mir, diese hier noch mal zu wiederholen.
Wie Sie sehen, Frau Bernhardt, wurden die aufgezeigten Maßnahmen umgesetzt. Es wurde deutlich, dass gehan
delt wird. Nun ist es wichtig, dass an den Projekten weitergearbeitet wird und weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Ich habe eingangs davon gesprochen, dass es darum geht, geeignete Instrumente zur Armutsbekämpfung zu benutzen. Viele davon hat Frau Ministerin genannt und sind aufgeführt worden.
Ihren Antrag, wiederholt Bedarfe festzustellen oder zu evaluieren, brauchen wir nicht. Über dieses Stadium sind wir hinaus. Wir lösen die Probleme hier im Land.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass eine Petition auf einen Missstand aufmerksam macht und die
Verwaltung zum Handeln auffordern kann, zeigt folgendes Beispiel des uns vorliegenden Berichtes des Petitionsausschusses:
Eine Petentin beklagte sich darüber, dass die Veranstaltungen an der Uni Greifswald in ihrem Studiengang viel zu überfüllt sind, und zwar so stark, dass sie keine Möglichkeit sah, an allen Veranstaltungen teilnehmen zu können, die sie für ihr Staatsexamen besuchen muss. Nach Einreichung der Petition wurde das Bildungsministerium aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Daraufhin wurde veranlasst, dass die Petentin die Möglichkeit erhielt, an allen notwendigen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Außerdem wurde das Zulassungsverfahren überarbeitet, sodass auch Studenten, die nicht mehr in der Regelstudienzeit sind, sich über das elektronische System einschreiben können. Die Studenten werden nun darüber informiert, an wen sie sich wenden können, falls sie keinen Seminarplatz erhalten haben. Damit die Fachdidaktikveranstaltungen zukünftig ausreichend personell ausgestattet stattfinden, wurde die entsprechende Stelle zum Sommersemester 2014 wieder besetzt. Dem Anliegen der Petentin konnte somit komplett entsprochen werden.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Einreichung einer Petition nicht nur für den Petenten von Bedeutung sein kann, vielmehr können auch viele andere Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, von dieser Entscheidung profitieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich in Anlehnung an die letzte Landtagsdebatte die Gunst der Stunde nutzen und erneut auf ein Thema aufmerksam machen, das als Wegweiser für die zukünftigen Debatten dienen kann. Oft erhalten wir Rückmeldungen, dass das Petitionsverfahren sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, ehe eine Entscheidung gefällt wird. Zeitverzug kann vor allem in dringenden Angelegenheiten für die Petenten Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Ursache dafür ist, dass das Verfahren sehr zeitintensiv ist, da der komplette Kommunikationsweg auf dem postalischen Weg abläuft und den Petenten, den Ministerien und den betroffenen Behörden ausreichend Zeit eingeräumt werden muss für die Stellungnahmen. Das Petitionsverfahren kann sich so teilweise über mehrere Monate hinweg erstrecken.
Sehr geehrte Damen und Herren, einige Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen und Hessen, haben daher die Möglichkeit geschaffen, das Petitionsverfahren zu beschleunigen, indem sie mittels eines verschlüsselten elektronischen Managementsystems arbeiten, und das bereits seit über zehn Jahren sehr erfolgreich. Die elektronische Petitionsakte ist ein zentraler Speicher, in dem alle Informationen einer Petition elektronisch archiviert und immer in der aktuellen Version abrufbar sind. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass es eine große Papier- und Zeitersparnis darstellt und auch bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzung unterstützen kann. Es bietet zudem die Möglichkeit, die Daten mit den zuständigen Ministerien über einen verschlüsselten elektronischen Weg austauschen zu können, sodass die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da der Datenschutz oberste Priorität hat, wird auf ein internes Programm zurückgegriffen, das verschlüsselt ist und auf das nur ein begrenzter Kreis mittels eines Codes zugreifen kann. Das sind die zuständigen Abgeordneten und die
Mitarbeiter des Petitionsausschusssekretariats. Die Erfahrungsberichte …
Danke, Frau Präsidentin.
Die Erfahrungsberichte betreffend den Petitionsausschuss sind durchweg positiv. Im Endeffekt konnte ein großer Effizienzgewinn festgestellt werden, der vor allem den Petenten wie auch den Bearbeitern zugutekommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der zuvor dargestellten Überlegungen muss nun die Politik klar ab- wägen, ob die Möglichkeit gegeben ist, dass der elektronische Kommunikationsweg im Petitionsverfahren vielleicht zukünftig auch im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Einzug halten kann. Um den Beschwerden der Petenten nach einem zügigen Petitionsverfahren gerecht werden zu können, müssen weitere Überlegungen angestrebt werden. Eine grundlegende Debatte wäre angesichts der zuvor genannten Argumente meines Erachtens sehr wünschenswert.
Wir werden natürlich dem Bericht zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte hat sich zu einer festen und unentbehrlichen Institution in unserem Land entwickelt. Dass sich sein Amt als Schnittstelle zwischen Politik und den Bürgern bewährt hat, beweist erneut die gestiegene Anzahl der Eingaben. Das Vertrauen, das die Bürgerinnen und die Bürger ihm entgegenbringen, kann als großer Gewinn für die Demokratie gewertet werden.
Das Amt des Bürgerbeauftragten genießt daher völlig zu Recht ein hohes Ansehen.
Dem guten parlamentarischen Brauch folgend
werden wir den heutigen Tag zum Anlass nehmen,
den Bericht in die Fachausschüsse zu überweisen. Diese werden den Bericht ausführlich beraten und mit einem großen Erkenntnisgewinn abschließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der CDU-Fraktion möchte ich dem Bürgerbeauftragen Herrn
Matthias Crone meinen Dank für seine engagierte und zuverlässige Arbeit ausdrücken. Wir freuen uns auf eine weitere konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich erst mal bei Frau Ministerin Hesse für das Gesagte.
Und eigentlich ist alles gesagt. Aber trotzdem, so einfach möchte ich es mir nicht machen. Ich habe auch noch ein paar Ausführungen.
Wie erwartet greifen Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, das Thema Kindertagesförderung und Vollverpflegung in den Kitas auf. Kaum wird etwas in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, versuchen Sie hieraus politisches Kapital zu schlagen. Ich halte diese Art und Weise, Politik zu machen, für verantwortungslos und falsch, verantwortungslos und falsch
deshalb, weil das, was im Antrag steht, schon gar nicht mehr den realen Bedingungen vor Ort entspricht, denn real ist es so, dass viele Träger in unserem Land verantwortungsvoll gehandelt haben und die gesetzlichen Neuregelungen zum KiföG gut umgesetzt haben. Und das bezieht sich selbstverständlich auch auf die Beteiligung der Eltern in Bezug auf die Vollverpflegung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich empfehle Ihnen an dieser Stelle einmal einen Blick ganz konkret auf die Situation in den Landkreisen und den kreisfreien Städten, denn für den Landkreis Vorpommern-Rügen und für den dortigen Jugendhilfeausschuss kann ich beispielsweise sagen, dass die Umsetzung des KiföG und auch die Elternbeteiligung sehr gut funktionieren.
Nun bleiben Sie doch ganz ruhig!
Sie können auch gern noch reden nachher. Jetzt bin ich erst mal dran.
Dass gesetzliche Neuregelungen – und die gibt es ja zweifellos in dem neuen KiföG – und auch temporäre Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung bestehen können, ist weiterhin nicht verwunderlich. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ist im Übrigen auch der entscheidende Punkt der Diskussion.
Es geht aus meiner Sicht gar nicht primär um eine Nachbesserung der bestehenden Regelungen. Wenn diese, so wie von der Sozialministerin angekündigt, zu einer Klarstellung in den einzelnen Punkten führen können, werden wir uns als CDU diesem Anliegen nicht verschließen. Aber entscheidend ist doch die Umsetzung des neuen KiföG,
das eben eine Elternbeteiligung, ein konkretes Mitspracherecht bei der Vollverpflegung einfordert. Dies wird von den Trägern und den Eltern in der Praxis auch vielfach gelebt. Fragen Sie bei den Jugendämtern und den Jugendhilfeausschüssen nach!
Es werden individuelle Lösungen gesucht auch bezüglich der Spitz- oder Pauschalabrechnung. Und, meine Damen und Herren, dass es auch einzelne Träger gibt, die diese Partnerschaft zwischen Eltern und Trägern nicht oder nur unzureichend leben, will ich hier gar nicht wegdiskutieren. Aber deshalb muss doch nicht gleich das ganze Gesetz geändert werden. Vielmehr muss hier – und da
wiederhole ich mich gern – auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen durch die Träger gedrungen werden.
Was, meine Damen und Herren, hingegen überhaupt nicht geht, sind Extrembeispiele, wo Eltern unter Druck gesetzt werden und Bedingungen zur Abrechnung akzeptieren sollen oder sonst die Kündigung für den KitaPlatz erhalten. Da sind wir uns hier, so denke ich, doch alle einig, dass so was nicht geht.
Wo es Probleme gibt, treten die Jugendämter in den Kreisen und den kreisfreien Städten vielfach als Vermittler zwischen dem Träger und den Eltern auf. Auch das gehört zur gelebten Praxis dazu. Und weiterhin wurden die Elternrechte bereits durch den Elternbrief, der durch die Ministerin Hesse versandt wurde, bekanntgegeben. Es wurde geschrieben, dass die Träger alle Kosten transparent und nachvollziehbar belegen müssen. Zudem besagt der Brief, dass nicht alles abgerechnet werden darf, wenn das Kind nicht in der Kita ist. Auch dies gehört zur Öffentlichkeitsarbeit des neuen KiföG dazu.
Das, Frau Bernhardt, was Sie fordern, steht auch alles schon im Gesetz. Es besagt, dass der Elternrat im Wesentlichen bei Angelegenheiten der Einrichtungen mitwirkt,
insbesondere bei der pädagogischen Konzeption, regelmäßigen Öffnungszeiten und bei der Essensversorgung. Die Vertreter des Elternrates können an den Verhandlungen über die Leistungen, das Entgelt und die Qualitätssicherung der örtlichen Träger der Jugendhilfe beratend teilnehmen. Zudem können Elternvertretungen gebildet werden.
Liebe Frau Bernhardt, die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen brauchen doch nicht Sie und Ihre Fraktion, um zu wissen, wie man für Transparenz mit Gesetzen sorgt. Schaufensteranträge, wie den hier heute durch Sie vorgelegten,
brauchen wir nicht, denn er verkennt die reale Situation vor Ort
und bringt eine Generalkritik an der Vollverpflegung vor, die ich so nicht stehenlassen kann.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, ich kann Sie nur auffordern, die Dramatisierung und die Polemisierung der Vollverpflegung in den Kitas endlich sein zu lassen und werbe hierfür ausdrücklich um Sachlichkeit in der Diskussion!
Schaufensteranträge und Handreichungen bringen uns hier mit Sicherheit nicht weiter. Wir werden Ihren Antrag und auch den Änderungsantrag der GRÜNEN ablehnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte möchte ich zum Anlass nehmen, das Für und Wider eines Themas mit Ihnen zu diskutieren, das in einigen Landesparlamenten bereits Einzug gefunden hat und auch bei uns als Denkanstoß für die zukünftige Debatte verstanden werden sollte.
Die elektronische Kommunikation hält in allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens Einzug. Die elektronisch eingereichte Petition stellt daher in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ein nicht zu vernachlässigendes Mittel der politischen Teilhabe dar. Auch der Petitionsausschuss unseres Landes muss sich der Debatte stellen, wie im Zuge der Digitalisierung mit den an das Parlament gerichteten Anliegen der Bürger und Bürgerinnen umgegangen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst muss man die Begrifflichkeit unterscheiden. Die Einreichung einer Petition auf dem elektronischen Wege ist bereits jetzt eine Möglichkeit, die unsere Landesverfassung zulässt und von der die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend Gebrauch machen. Die Grundlage hierfür findet sich in den Verfahrensgrundsätzen der Geschäftsordnung des Landtages. So heißt es, das Petitionen zwar schriftlich eingereicht werden und den Antragsteller erkennen lassen müssen, aber, ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zitieren: „Die Schriftform kann durch die elektronische Form er
setzt werden. Bei elektronisch übermittelten Petitionen ist die Schriftform gewahrt, wenn der Urheber sowie dessen vollständige Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet zur Verfügung gestellte Formular verwendet und vollständig ausgefüllt wird.“ Zitatende.
Die Onlinepetition hat sich als Instrument der Bürgerbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bewährt. Allein im letzten Jahr wurden 92 der 420 Eingaben über den Weg des Onlineformulars eingereicht. Das macht einen prozentualen Anteil von 22 Prozent aller Anliegen aus und die Tendenz, meine Damen und Herren, ist steigend.
Eine weitere Möglichkeit der politischen Teilhabe stellt die öffentliche Onlinepetition dar. Diese Form der politischen Teilhabe wird neben dem Bundestag zurzeit von vier weiteren Landesparlamenten angeboten. Das Besondere dabei ist, dass die Petitionen nicht nur online eingereicht werden können, sie können auch veröffentlicht, von anderen Bürgern mitdiskutiert oder gar mitgezeichnet werden. Die Bürgerinnen und Bürger können dabei ihre Anliegen auf einer Diskussionsplattform austauschen. Eine solche Form der Handhabung sieht unsere Landesverfassung für Petitionen bisher nicht vor, denn, meine Damen und Herren, es gibt berechtigte Bedenken, die gegen eine derartige Behandlung von Petitionen sprechen. Solche Herangehensweisen bergen nämlich auch die Gefahr, dass die Bürger bewusst in eine Richtung gelenkt werden und ein objektives, kritisches Auseinandersetzen mit dem Für und Wider nicht mehr stattfindet. „Couchaktionismus“, „Klicktivismus“ oder „hingeworfene Blitzgedanken“ sind die Begriffe, die dieses Phänomen greifbar machen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, welche Dimension eine Petition oder eine Onlinepetition erreichen kann, die den Zweck einer ernsthaften Auseinandersetzung verfehlt, zeigt sich auf der Seite von privaten Petitionsinternetseiten, auf denen teilweise regelrechte Hetzjagten gestartet wurden. Beispielsweise lässt sich eine Petition nennen, die eine regelrechte Kampagne gegen den damaligen Moderator der ZDF-Sendung „Wetten dass..?“, Markus Lanz, auslöste. Dass populistische Parolen derlei Aufmerksamkeit generieren können, stimmt uns als Volksvertreter, die sich dem Thema stellen, natürlich nachdenklich.
Zwar ist die öffentliche Onlinepetition eine Möglichkeit, eine große politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die über die klassische Form der politischen Beteiligung, wie zum Beispiel Wahlen, nicht erreicht werden können, denn diese Formen der Beteiligung können im Umkehrschluss das politische Interesse derjenigen steigern, die sich der politischen Teilhabe verschlossen haben. Dem, meine Damen und Herren, steht aber entgegen, dass Studien belegen, dass viele soziale Gruppen in Onlinepetitionen unterrepräsentiert sind und soziale Unterschiede dadurch eher verschärft werden. Öffentliche Onlinepetitionen machen oft auf solche Anliegen aufmerksam, die nur das Anliegen einiger weniger darstellen, die sich aber durch ihren Onlineaktivismus Gehör verschaffen können.
Auf privaten Plattformen eingereichte Onlinepetitionen werden häufig von Männern im mittleren Alter mit überdurchschnittlich hoher Bildung eingereicht. Frauen, Seni
oren und Menschen mit niedrigem Bildungsstand hin- gegen
nutzen diese Form der politischen Teilhabe wesentlich seltener oder verfügen nicht über den entsprechenden Zugang.
Frau Borchardt, das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist eine Studie des Deutschen Bundestages,
können Sie nachlesen.
Werden diese Anliegen veröffentlicht und finden die Petenten ausreichend Unterstützung, kann dies die Relevanz für die Allgemeinheit verfälscht darstellen. Andererseits führt uns ein aktuelles Beispiel vor Augen, dass auf privaten Internetseiten durchgeführte Petitionen durchaus politisches Gewicht annehmen und auf einen Missstand aufmerksam machen können. So überreichte eine Elterninitiative Anfang des Monats dem Petitionsausschuss eine Petition, die zunächst auf einer privat betriebenen Petitionsplattform online gestellt wurde und dort fast 3.000 Unterstützer fand. Hintergrund dieser Petition ist die seit dem 1. Januar 2015 geltende Regelung des Kindertagesförderungsgesetzes,
die die Träger der Kitas zu einer gesunden und vollwertigen Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit der Kinder verpflichtet. Mit dieser Petition fordern die Petenten stärkere Mitspracherechte der Eltern bei der Vollverpflegung und bei der Essensabrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch. Dieses Beispiel zeigt, meine Damen und Herren, dass Petitionen Seismografen für die politische und gesellschaftliche Entwicklung sein und auch als ein deutliches Zeichen an die Politik verstanden werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der zuvor dargestellten Überlegungen ist die Politik in der Pflicht, die Argumente, die für oder gegen eine elektronisch übermittelte, veröffentlichte Petition sprechen, klar abzuwägen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung muss völlig zu Recht eine intensive Debatte über dieses Thema geführt werden.
Dem Tätigkeitsbericht 2014 stimmt die CDU-Fraktion zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Artikel 10
unserer Landesverfassung heißt es: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das Petitionsrecht ist in unserer Verfassung garantiert. Es bietet eine bedeutsame Chance, mit den Bürgern in den direkten Dialog zu treten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Sorgen, Nöte und Anregungen der Bürger kontinuierliches Gehör bei der Volksvertretung finden. Das Petitionsrecht hat sich bewährt und ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie geworden.
Im Petitionsausschuss steht der Einzelne mit seinem Anliegen im Vordergrund. Petitionen ermöglichen dem Bürger, einen direkten Einfluss auf Entscheidungen im politischen Willensbildungsprozess zu nehmen. Die Besonderheit ist dabei, dass die zu behandelnden Themen nicht von der Politik, sondern von dem Bürger festgelegt werden.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, findet die Arbeit des Petitionsausschusses hinter verschlossenen Türen statt. Viele Fälle enthalten sensible Details aus dem Leben der Menschen, sie sind nicht geeignet, in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen muss für uns weiterhin oberste Priorität haben. Der vorliegende Bericht unterstreicht sehr deutlich, dass es unsere Aufgabe ist, sehr gewissenhaft mit jedem einzelnen Anliegen der Bürger umzugehen. Um der Vielfältigkeit der Themen Ausdruck zu verleihen, möchte ich einige Beispiele nennen, die unsere Arbeit sehr gut darstellen.
Dass eine Petition auf einen Missstand aufmerksam macht, zeigt folgendes Beispiel: Ein Petent beschwerte sich über die langen Bearbeitungszeiten eines von ihm beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereichten Widerspruchs. Der Widerspruch bezog sich auf ein Feststellungsverfahren nach dem SGB IX, das Regelungen für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen betrifft. Der Petitionsausschuss sah darin nach einträglicher Erörterung ein wichtiges Anliegen und machte die Landesregierung sowie die Fraktionen des Landtages darauf aufmerksam. Als Ergebnis wird aktuell mit einem externen Berater untersucht, wie Feststellungs- und Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX verkürzt werden können. Es wurde vorübergehend zusätzliches Personal eingesetzt. Außerdem sollen langfristig weitere Maßnahmen getroffen werden, um eine schnellere Bearbeitung der Anliegen zu gewährleisten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht allen Eingaben kann im Sinne des Petenten abgeholfen werden. Dass der Petitionsausschuss auch ein wichtiges Signal nach außen setzen kann, belegt dieses Beispiel: Der Petent hat sich darüber beschwert, dass 150 Flüchtlinge in der Gemeinde Torgelow untergebracht werden sollten. Zudem wurde beklagt, dass die Bürger an dieser Entscheidung nicht beteiligt wurden. Im Ergebnis haben die demokratischen Fraktionen die Petition bereits in der ersten Beratung für abschließend erledigt erklärt, denn die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft wurde in mehreren Bürger- und Einwohnerversammlungen erörtert. Außerdem ist die Aufnahme der Flüchtlinge eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich keiner verweigern darf. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat außerdem Maßnahmen getroffen, die eine erfolgreiche Integration in das gemeinschaftliche Leben gewährleisten.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich mich noch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariates und der Ministerien sowie allen anderen Beteiligten bedanken, denn sie ermöglichen eine konstruktive Bearbeitung jedes Anliegens und tragen zu einem reibungslosen Petitionsverfahren bei. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat bereits ein ausführliches Zahlenwerk für das Land vorgelegt. Ergänzen möchte ich, dass die Kommunen auch von der Bundesebene zusätzliche Mittel im Bereich der Kita-Finan- zierung erwarten können. Allein im Bereich der Kindertagesstätten sollen die Kommunen ab nächstem Jahr um rund 6 Milliarden Euro entlastet werden. Die Bundesregierung hat Anfang September einen Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Wie wichtig dieses Thema ist, zeigt der ehrgeizige Zeitplan. Bereits im November wird das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Damit wird sich die Finanzsituation der Kommunen in den nächsten Jahren entspannen.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung legt dazu ein Investitionsprogramm für die Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 vor. Mit dem darin enthaltenen Bundessondervermögen stehen 550 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nach der Anzahl der Kinder auf die Bundesländer verteilt werden. Auf Mecklenburg-Vorpommern werden circa 11 Millionen Euro entfallen.
Meine Damen und Herren, besonders die Betriebskosten drücken auch die Kita-Träger. Auch hier wird der Bund seine Beteiligung erhöhen – in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils um 100 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, auf der finanziellen Seite wurde viel getan, um die Kommunen bei den Kita-Kosten zu unterstützen. Aber abschließend möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass nicht nur Geld in das System gespült wird. Wichtig ist auch, dass auf die qualitativen Anforderungen an die Kinderbetreuungsangebote besonderes Augenmerk gelegt wird, denn die qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Kinderbetreuung trägt zur frühkindlichen Bildung und dadurch zur Chancengleichheit in besonderem Maße bei.
Allerdings muss bei der Feststellung des pädagogischen Rahmens auch das Erziehungsrecht der Eltern betrachtet werden. Ich darf zitieren, im Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Zitatende. Die staatliche Gemeinschaft soll also nur dann unterstützend eingreifen, wenn Defizite elterlicher Erziehung festgestellt worden sind. Ich gehe davon aus, dass das Sozialministerium hierauf ebenso achtet wie auf die auskömmliche Finanzierung.
Sehr schön.
Die Koalitionsfraktionen werden den Antrag ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geehrten Damen und Herren! „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes“,
so steht es im Artikel 22 der Verfassung unseres Landes. Deshalb ist es unbestritten, wer im Vordergrund unserer gesamten Arbeit stehen muss: die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Sie wenden sich mit ihren Vorschlägen, Bitten und Beschwerden an ihre gewählten Volksvertreter, also an uns. Petitionen sind daher ein wichtiges Herzstück unserer Demokratie.
Mit dem Ihnen vorliegenden Bericht und der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses trägt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern der Bedeutung der Petition und damit dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung. In diesem Berichtszeitraum konnte im Vergleich zum vergangenen Jahr ein Anstieg von 25 Eingaben verzeichnet werden. Mit den 122 eingegangenen Anliegen wird deutlich, dass die Inanspruchnahme der Möglichkeit einer Petition in der Bevölkerung auf große Resonanz stößt. Es ist zudem aber auch ein Beweis dafür, dass viele Bürger die in unserer Demokratie geschaffenen Möglichkeiten nutzen, ihre Sorgen, Bitten und Nöte an uns zu richten. Petitionen tragen somit wesentlich zum Vertrauen der Bürger in den Staat und in das gewählte Parlament bei.
In dem vorgestellten Berichtszeitraum konnte von allen als Petitionen eingestuften Schreiben insgesamt elf entsprochen werden. Fünf konnten zur Prüfung an die Landesregierung und zehn zur Prüfung an den Bundestag
beziehungsweise an andere Landtage weitergeleitet werden. Wenn auch dem Ersuchen des Petenten nicht entsprochen werden kann, dann ist es umso wichtiger, dem Petenten die jeweilige Entscheidung verständlich zu machen. Dementsprechend ist es immer unser Ziel, eine sachgerechte Prüfung jedes einzelnen Anliegens durchzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bandbreite der Themen der Petitionen ist sehr vielfältig. Ich möchte Ihnen daher ein Beispiel nennen, das die Aufgaben und die Handlungsmöglichkeiten des Ausschusses sehr gut widerspiegelt. Das Bauen im ländlichen Bereich ist ein Thema, das auch im Zentrum unserer Arbeit steht. Ein Petent beklagt sich über die Entscheidung eines Bauamtes, die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes nicht zu genehmigen. Nach intensiven Gesprächen aller Beteiligten und der Möglichkeit einer Ortsbesichtigung erklärte sich die untere Bauaufsichtsbehörde bereit, das Nebengebäude zur Nutzung zu genehmigen, solange es sich um eine Nebennutzung handelt. Um Splittersiedlung zu vermeiden, erklärte sich der Petent bereit, die ebenfalls begehrte Erweiterung eines auf der anderen Straßenseite liegenden Schafstalls nicht weiterzuverfolgen.
Dieses Beispiel, meine Damen und Herren, zeigt, die besonderen Mittel, die der Petitionsausschuss zur Verfügung hat, tragen dazu bei, eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten herbeizuführen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nun die Gelegenheit nutzen, meinen Dank für die gute Zusammenarbeit auszusprechen. Dies gilt insbesondere den Mitarbeitern im Ausschusssekretariat, den beteiligten Behörden und den Institutionen für die überwiegend kooperative Zusammenarbeit. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir uns in der Koalition zu diesem Gesetzentwurf ausgetauscht haben, war eines klar: Eine intensive inhaltliche Debatte war in diesem Verfahren aufgrund seiner besonderen Bedeutung nicht zu erwarten. Es sollte von Anfang an über die zeitliche Ausgestaltung des Gesetzes gesprochen werden.
Eine Entfristung ist erforderlich, wenn der bisherige ausgestaltete Schutz erhalten bleiben soll. Ganz schnell stellte sich dann die Frage nach der Effizienz des bestehenden Gesetzes. Statistiken, Zahlen und Begründungen wurden bemüht. Es war spannend zu beobachten, wie sehr wir uns von Zahlen beeindrucken lassen.
Also, Frau Gajek, dann waren Sie nicht da, beim Ausschuss.
Großräumige Sachzusammenhänge wurden dabei ausgespart.
Als aktiver Nichtraucher stehe ich für einen möglichst weitreichenden Schutz. Da meine ich nicht nur das Abstellen auf bloße Zahlen, sprich auf Menschen bezogen, sondern auf bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel Kinder oder Menschen in besonderen Lebenssituationen, wie zum Beispiel Schwangerschaften. Ich habe deshalb nicht die Geschichte eines großen zahlenmäßigen Erfolges erwartet. Ob es sich um Landes- oder Bundesdurch
schnitte handelt oder ob die Zahlen schon unter ihrem Verfallsdatum leiden, ich glaube eben gerade nicht, dass blanke Zahlen den Erfolg des Nichtraucherschutzes ganzheitlich wiedergeben. Die Effekte des Gesetzes sind unter verschiedenen Aspekten zu betrachten.
Es war insofern eine interessante Diskussion, aber wesentlicher ist doch jeder einzelne Erfolg, jede konkrete Umsetzung, die gesundheitliche Schädigungen minimiert. Die Sicherung eines umfassenden Nichtraucherschutzes ist oberste Messlatte und nicht das reine Zahlenwerk.
Meine Damen und Herren, die Akzeptanz gegenüber den Tabakwaren sinkt. Rauchen wird immer unattraktiver, der Schutz der Nichtraucher nimmt flächendeckend Form an.
Jeder Schritt nach vorn ist also in seinem Bestand zu sichern. Eine Entfristung ist unentbehrlich.
Meine Damen und Herren, insofern war ich für den Ausflug in die Grundsatzfragen dankbar. Beachtlich fand ich aber auch die Diskussion über die kleinen Eckkneipen, wir hörten sie schon. Sie wissen, ich meine die Kleinstgaststätten um die Ecke, in denen sich der Raucher gut aufgehoben fühlt – nicht größer als 75 Quadratmeter, und das Rauchen ist erlaubt.
Einmal mehr habe ich festgestellt, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes unserer Opposition an der einen oder anderen Stelle deutlich voraus ist. Sie wirkt nicht nur gestalterisch, nein, sie hat auch dokumentiert, dass sie in den Fragen der wirtschaftlichen Bestandssicherung klare Grenzziehungen schafft. Das Ergebnis ist nämlich exakt die Ausnahmeregelung in Bezug auf die Kleinstkneipen, wie eben beschrieben.
Überrascht war ich aber trotzdem, denn bereits in dem zweiten Bericht zu diesem Gesetz aus dem Jahre 2011 hat die Landesregierung das Urteil des Verwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2008 herangezogen. Die Kleinstgaststätten waren damals also auch schon Thema. Ich frage mich, ob tatsächlich eine fachliche Diskussion stattfinden sollte oder ob wir es hier eher mit einer Nachhilfestunde im aktuellen Bezug zu tun hatten.
Meine Damen und Herren, ich darf in aller Kürze feststellen: Wir stehen zu jedem Nichtraucherschutz und zu dem Gesetz mit seinen Regelungen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Entfristung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben es schon von meinem Vorredner gehört, dass im Vergleich zum letzten Jahresbericht die Zahl der eingegangenen Petitionen gestiegen ist, was ein deutliches Signal dafür ist, dass der Petitionsausschuss von den Bürgern unseres Landes noch bewusster als Schlichter zwischen Politik und Bürger wahrgenommen wird.
Meine Damen und Herren, die Themen der 826 Petitionen waren wieder einmal vielfältig und haben das Leben in Mecklenburg-Vorpommern widergespiegelt. Die Schwerpunkte lagen vor allem in den Bereichen der kommunalen Angelegenheiten, des Sozialrechts, der Bildungspolitik, des Steuerrechts und des Strafvollzugs. Bei den Sammelpetitionen stachen insbesondere folgende Themen
schwerpunkte hervor: die Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten, die Gerichtsstrukturreform und die Personenbeförderung im Schienenverkehr.
Ich möchte gern auf zwei Themenbereiche eingehen, die mir persönlich aufgefallen sind. Dies betrifft zum einen die kostenlose Fahrradmitnahme in den Regionalzügen. Gleich mehrere Petenten forderten, die kostenlose Fahrradmitnahme in Regionalzügen auch nach dem Jahr 2012 zu ermöglichen. Bis dahin gab es eine Vereinbarung zwischen der Bahn und dem Land, dass Inhaber von Jahreskarten der Deutschen Bahn Fahrräder kostenlos mitnehmen können. Die Bahn hatte diese Vereinbarung aufgekündigt beziehungsweise nur zu erheblich schlechteren Konditionen fortsetzen wollen. Bereits bei der Anhörung haben die Vertreter des Energieministeriums verdeutlicht, dass das Land die Idee der Fahrradmitnahme begrüße, aber wegen der Haushaltslage zunächst nicht fortsetzen könne.
Da die kostenlose Fahrradmitnahme gerade für Pendler in einem Flächenland außerordentlich wichtig ist, wurde die Petition an die Landesregierung überwiesen, damit das Thema nicht aus dem Fokus gerät. Wir werden gerade im Interesse der Pendler in unserem Land das Gespräch mit dem Verkehrsminister suchen und erneut Verhandlungen mit der Bahn anregen.
Meine Damen und Herren, es gab noch eine weitere Petition, die ich besonders erwähnen möchte. Sie betraf die Einrichtung von Pflegestützpunkten in MecklenburgVorpommern. Die Konzeption sieht vor, dass Pflegestützpunkte als erste Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige unabhängig und trägerübergrei
fend beraten sollen. Sie koordinieren alle für die Versorgung und Betreuung wesentlichen pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote und stärken so die ambulanten und teilstationären Angebote. Der Petent forderte die Umsetzung dieses noch jungen Konzeptes in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach den seinerzeit geltenden rechtlichen Vorgaben sollte in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis mindestens ein Pflegestützpunkt aufgebaut werden. Nach der damaligen Kreisstrukturreform – 12 Landkreise und 6 kreisfreie Städte – wären das 18 Pflegestützpunkte gewesen. Mittlerweile gibt es in unserem Land 13 Pflegestützpunkte. Der Kreisgebietsreform wurde insoweit Rechnung getragen, als es jetzt mehr Pflegestützpunkte in den einzelnen Kreisen gibt. Darüber hinaus gibt es Außenstellen und zusätzliche auswärtige Sprechtage in den Regionen. Dies ist ein guter und weiter ausbaufähiger Ansatz.
Meine Damen und Herren, die Pflegestützpunkte erfordern einen hohen Personalaufwand. Die Kommunen sind deshalb dauerhaft auf die finanzielle Unterstützung des Landes angewiesen. Die Kommunen vertrauen auf die Zusage des Sozialministeriums, dass die Finanzierung langfristig bestehen bleibt und sie so Planungssicherheit haben, denn, meine Damen und Herren, Pflege kennt keine Betreuung nach der Haushaltslage, sondern muss sich immer nach dem Bedarf richten. Insoweit begrüße ich es außerordentlich, dass sich nach der Anfangsförderung auch die Anschlussförderung ergeben hat – im Interesse der Pflegebedürftigen, der Angehörigen sowie der Kommunen. Es ist wünschenswert, dass die Finanzierung der Pflegestützpunkte langfristig gesichert wird.
Meine Damen und Herren, das waren nur zwei der zahlreichen Themen aus der Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr. Diese wie auch alle anderen Petitionen zeigen, wie wichtig die Arbeit des Petitionsausschusses als Anlaufstelle für alle Bürger ist. Die CDU-Fraktion wird dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Frau Bernhardt, ich könnte Ihnen heute dasselbe erzählen, was ich schon am 15. November 2013 getan habe,
aber das lasse ich lieber. Ich glaube, das ist nicht zielführend.
Aus diesem Grund möchte ich trotzdem noch mal einiges erörtern.