Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 18. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/751 vor.
Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird in Vertretung für die Finanzministerin die Fragen beantworten und hierzu bitte ich den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Mit welcher Begründung hat sich das Land beziehungsweise der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (kurz BBL) aus den Vertragsverhandlungen mit dem Studentenwerk Rostock und dem Eigenbetrieb der Kommunalen Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (kurz KOE) bezüglich des Objekts Studentenwohnheim, Haus Nummer 4 in der Richard-Wagner-Straße 30 und 31 in Rostock-Warnemünde, zurückgezogen?
Herr Saalfeld! Frau Präsidentin! Ich hatte ja schon einmal das Vergnügen, Ihnen die Antwort der Finanzministerin vorzustellen, die heute wieder auf der Finanzministerkonferenz ist, und ich darf insofern auch darauf antworten.
Wie Sie sehr genau wissen, hat der städtische Eigenbetrieb und damit der Kommunale Betrieb für Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock dem BBL, dem Betrieb für Bau und Liegenschaften, ein Kaufangebot für das genannte Objekt unterbreitet, das unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts dann geprüft worden ist. Ich denke, das haben Sie auch so wahrgenommen.
Im Zuge dieser Prüfung hat sich jedoch herausgestellt, dass das Land letzten Endes keine Berechtigung hat, das Studentenwohnheim zu erwerben. Hintergrund ist die Landeshaushaltsordnung – Sie kennen Sie ja mittlerweile und haben das sicherlich verinnerlicht –, in der es nämlich heißt und ganz klar geregelt ist, dass Grundstücke für die Zwecke des Landes nur erworben werden können und dürfen, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit erforderlich sind.
Und dann ist auch klar – und da bitte ich um Verständnis –, die Schaffung von Wohnraum für Studierende ist gesetzlich nicht Aufgabe des Landes, sondern dafür gibt es ja die Studentenwerke und damit, und das ist für mich und auch für die Finanzministerin von allergrößter Bedeutung, näm
lich das Studentenwerksgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Das ist insbesondere auch daran zu erkennen, diese Aufgabe für die Studentenwerke, dass diese Aufgabe nicht zu denen zählt, die das Studentenwerk im Auftrag des Landes wahrnimmt, der sogenannte übertragene Wirkungskreis, sondern dass es studentische und damit eigenverantwortliche Aufgabe ist. Die Schaffung von Wohnraum ist damit eine Selbstverwaltungsaufgabe der Studentenwerke. Die Rechtsaufsicht liegt im Übrigen – auch das wissen Sie – im Bildungsministerium. Demnach ist der Betrieb von Studentenwohnheimen keine Landesaufgabe.
Sie wissen aber schon, dass es einige Häuser gibt unter der Verwaltung der Studentenwerke, die dem Land gehören beziehungsweise vom BBL auch bewirtschaftet werden?
Ja, das ist allgemein bekannt. Aber hier ging es ja darum, originär die Aufgabe praktisch neu zu definieren und letzten Endes damit diese Liegenschaft zu erwerben. Und das ist nicht originäre Aufgabe des Landes.
2. Waren ursprünglich Mittel für den Kauf des Objektes durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (kurz BBL) vorgesehen und was ist nun stattdessen mit diesen Mitteln vorgesehen?
Also im Haushaltsplan 2010/2011 war in dem Titel 1211 356.01 eine Entnahme aus dem Sondervermögen BBL Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, nämlich aus den Rücklagen, aus dem Grundstock, zum Erwerb von mehreren Liegenschaften, insbesondere an dem Hochschulstandort Warnemünde. Diese waren dort auch in den Titeln, das können Sie ja gerne auch noch mal nachschauen, veranschlagt.
Für den Erwerb von Haus 4 vorgesehene Mittel wurden aufgrund der rechtlichen Prüfung damit logischerweise nicht entnommen und verbleiben somit logischerweise wiederum in der Rücklage, im Grundstock.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus und bitte den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher bereits ergriffen, um Rückforderungen aus den 50 Millionen Euro Fördermitteln, die vom Land im Zusammenhang mit dem Grand Hotel Heiligendamm gezahlt wurden, sicherzustellen?
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, das Wirtschaftsministerium hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um einmal zu ermitteln, welche Höhen grundsätzlich zu widerrufen sind und/oder ob Teilwiderrufe von Förderbescheiden einzufordern sind. Wir haben auch den Insolvenzverwalter schriftlich angehört. Das Anhörungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Im Übrigen sind vorsorglich alle Fördermittel als Forderung des Landes im Insolvenzverfahren angemeldet worden.
Die werden noch ermittelt. Der Insolvenzverwalter hat noch nicht abschließend geantwortet. Die Frage würde ich dann beantworten, wenn sie beantwortbar ist.
4. Kann die Landesregierung mir vorliegende Informationen bestätigen, wonach das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus dem Insolvenzverwalter vom Grand Hotel Heiligendamm signalisiert hat, einem neuen Investor eventuell erneut Fördergelder zukommen zu lassen?
Herr Fraktionsvorsitzender, grundsätzlich muss Folgendes festgestellt werden: Das Grand Hotel Heiligendamm ist bereits gefördert worden und nach den geltenden Fördergrundsätzen sind Doppelförderungen ausgeschlossen. Zusätzliche Förderungen von zusätzlichen Erweiterungsinvestitionen wären nur dann zu genehmigen, wenn sozusagen Infrastrukturmaßnahmen am Hotel als neu zu bewerten sind.
Zusatzfrage: Ich verstehe Sie also richtig, dass Sie hier konkret aussagen, dass zukünftig keine Fördergelder – mit Ausnahme der Infrastrukturmaßnahmen, die Sie andeuteten – vom Land fließen werden?
Das heißt, wenn an diesem Objekt neue Infrastrukturmaßnahmen in Rede stehen, muss man dann, wenn der Antrag vorliegt, über diesen Antrag reden.
Ich mache an dieser Stelle noch einmal auf unsere Geschäftsordnung Paragraf 65 aufmerksam und darauf, dass
die Fragen genauso zu stellen sind, wie sie bei uns eingereicht wurden, und in dem Zusammenhang auch auf den Absatz 5, wo eindeutig steht: „bis zu zwei Zusatzfragen“ – nicht drei, nicht vier, nicht fünf, sondern zwei.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte die Abgeordnete Frau Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 5 zu stellen.
5. Wann ist aus Sicht der Landesregierung mit einem Start der Planungs- und Beteiligungsprozesse im Rahmen der Aufstellung eines Managementplans für das EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Gajek! Der Start des Planungs- und Beteiligungsprozesses für den Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ durch das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Westmecklenburg ist für dieses Jahr vorgesehen. Und der Managementplan – auch das ist mir wichtig, Ihnen als Information mitzugeben – für den Schweriner Außensee ist in 2010, also zum 15.12., abgeschlossen worden. Also wir leiten in diesem Jahr diesen Prozess ein. Ich gehe davon aus, dass wir innerhalb der nächsten anderthalb Jahre dann diese Managementplanung abschließen können.
Ich habe da noch eine Nachfrage, und zwar: Wie ist aus Ihrer Sicht – also aus Sicht der Landesregierung – die Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet?