Protocol of the Session on August 30, 2012

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 23. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis mit Blick auf den gestrigen Sitzungsverlauf. Ich bitte alle Anwesenden, sicherzustellen, dass sie sowohl ihre Mobiltelefone als auch ihre lüfterlosen Lesegeräte auf lautlos gestellt haben.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/1064 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/1064 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

Guten Morgen!

Die erste Frage:

1. Wann wird das Konzept des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zum Schutz der Biodiversität mit Sicherheit veröffentlicht?

Also, sehr geehrte Frau Präsidentin! Um mit ein bisschen Humor anzufangen: Können Sie mir mit Sicherheit sagen, Frau Karlowski, dass die GRÜNEN in der nächsten Legislaturperiode im Landtag sitzen werden?

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Zuversicht, Herr Minister.)

Mit Zuversicht, dann will ich Ihnen auch konkret die Antwort geben. Spaß beiseite.

Ich habe ja schon einmal hier erklärt vor dem Hohen Hause, und zwar am 24.05.2012, dass wir mit großer Intensität an einem Biodiversitätskonzept in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten. Ich muss auch ganz klar sagen, ich bin dankbar für die vielen Hinweise der Verbände und der unterschiedlichsten Einrichtungen. Diese sind jetzt so gut wie ausgewertet. Und dann ist es natürlich auch so, da bitte ich um Verständnis, eine solche Biodiversitätsstrategie, die schüttelt man nicht aus dem Ärmel. Wir sind hier jetzt auf einem sehr, sehr guten Weg. Und ich hatte auch hier angedeutet vor dem Hohen Hause, dass ich davon ausgehe, dass wir in Richtung drittem, viertem Quartal damit fertig werden.

Ich bitte um Verständnis, dass hier auch innerhalb des Hauses, aber auch innerhalb der Landesregierung dieser

Prozess begleitet wird. Ich gehe davon aus – mit Sicherheit davon aus! –, dass wir zu Weihnachten Ihnen dieses auf den Gabentisch legen werden.

Gut, dann komme ich zur zweiten Frage:

2. Welche Arbeitsschritte führt derzeit die Landesregierung durch, um bei der Vorbereitung des dritten Nationalen Berichts über die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG, das ist die FloraFauna-Habitat-Richtlinie, zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen an die EU-Kommission ihren Berichtspflichten nachzukommen?

Ja, auch da stecken Sie ja ziemlich tief drin. Es ist klar, wir haben die Berichtspflichten zu erfüllen, und zwar mit Ende dieses Monats werden diese Daten dann an die Bundesregierung zu übermitteln sein. Wir sind hier im Zeitplan, das kann ich so sagen. Wir werden unsere Berichtspflicht als Land MecklenburgVorpommern erfüllen, die Erfassung der Daten, unter anderem natürlich auch durch die Wehrbereichsverwaltung oder natürlich auch die Wasserschifffahrtsdirektionen sind eingetroffen. Das heißt, dass die Maßnahmen zur Berichterstattung im vollen Umfange erfüllt werden.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Plänen, im Zusammenhang mit der FFH-Problematik werden wir insofern alle Maßnahmen, die eben notwendig sind in der Europäischen Union, auch die entsprechenden Berichte zu übermitteln, erfüllen.

Gut, danke.

Bitte sehr.

Ich bitte nun den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 3 zu stellen.

Herr Minister!

3. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Risiko ein, dass bei den bestehenden und noch geplanten Mastviehanlagen für Schweine und Hühner in Mecklenburg-Vorpommern mit der entstehenden Abluft auch antibiotikaresistente Bakterien in die Umgebung gelangen könnten?

Ich will im Folgenden darauf antworten. Luftgetragene Partikel und deren biologische Herkunft wie Bakterien, Pilze oder auch Viren sowie ihre Stoffwechselprodukte oder auch Zellwandbestandteile, die unter anderem mit der Abluft aus Tierställen, aber auch sonstigen Einrichtungen in die Umwelt gelangen, werden als Bioaerosole bezeichnet. Ich gehe davon aus, dass Sie das auch meinen.

Zahlreiche Untersuchungen, die national, international, aber auch im Lande durchgeführt worden sind – und da beziehe ich mich jetzt besonders auf Nutztierställe –, sagen klar aus, dass es eine Quelle von Aerosolen gibt, das ist so, wobei in diesen Studien auch nachweislich das Vorkommen von multiresistenten Keimen in Stallanlagen oder in deren näheren Umgebung im Fokus stehen. Das ist so. Ein Austrag aus den Stallungen in

Deutschland, in Europa oder weltweit ist zu verzeichnen. Und es ist aber auch so, dass das Vorkommen von antibiotikaresistenten Keimen auch über die Abluft in die Umgebung verfrachtet wird. Das ist nachgewiesen.

Was mir aber wichtig ist, ist die Abstandsregelung. Und die Studien gehen davon aus, dass in einem Abstand von 250 Metern im Wesentlichen kaum noch ein qualitativer Unterschied zu den üblichen Keimkonzentrationen, die ansonsten in der Außenluft existieren, nachgewiesen wird. Insofern gehe ich davon aus, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern mit den Genehmigungsverfahren, die durchgeführt werden, einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten.

Zusatzfrage: In welcher Weise wird das gemessen? Gibt es in 250 Meter Abstand oder so ähnlich von den Anlagen stationäre Messgeräte oder gibt es da ständig sich wiederholende Messaktionen?

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden Messungen durchgeführt. Und in den Genehmigungsverfahren sind auch die Abstandsregelungen festgehalten, das heißt, dass in MecklenburgVorpommern zwischen 600 Metern bis 1 Kilometer Abstände zu größeren Tierhaltungsanlagen in den Genehmigungsbescheiden festgesetzt werden. Und dann ist auch richtig, im Zusammenhang mit dem Betreiben von solchen Anlagen werden turnusmäßige Überprüfungen vorgenommen.

Ich darf nun den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, bitten, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Herr Backhaus!

4. Welche Änderungen sind durch das Biosphärenreservatsgesetz in Bezug auf den „Naturpark Mecklenburgisches Elbetal“ zu erwarten?

Also grundsätzlich ist es so, dass das Biosphärenreservat Mecklenburgisches Elbetal durch ein Gesetz festzusetzen ist, und der Gesetzgeber ist dieses Hohe Haus. Der Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, wird aber in Kürze durch die Landesregierung eingebracht.

Zusatzfrage: Welche Änderungen – wesentlichen Änderungen – ergeben sich für die Eigentümer von Flächen in diesem Gebiet in Bezug auf die Möglichkeit landwirtschaftlicher Nutzung einerseits und Beihilfen andererseits?

Also beihilferechtlich, wenn ich damit anfangen darf, gibt es da keine Probleme aus der Sicht – also ich gehe davon aus, dass Sie die Beihilfen, was die Flächenproblematik anbetrifft, also die Zahlungsansprüche meinen …

Da gibt es zunächst aus der Sicht des bisherigen Reservats keine Probleme. Was die Zonierung anbetrifft, das ist ja auch ein Teil Ihrer Frage, da ist es so, dass die Biosphärenreservate, das ist aber allgemein gängige Praxis in der Gemeinschaft

der UNESCO-Biosphärenreservate, die Entwicklungszone, die Kernzone und die Zone haben, wo normales Wirtschaften ermöglicht wird. In den Kernzonen, das ist klar, wird eine Nutzung der Flächen nicht mehr möglich sein. Und da ist klar, dass wir großen Wert darauf legen, dass es möglichst um staatlichen Besitz geht.

Danke schön. Nächste Frage:

5. Was soll in den Entwicklungszonen, von denen im Zusammenhang mit dem Biosphärenreservatsgesetz immer wieder gesprochen wird, denn konkret entwickelt werden?

Also die Biosphärenreservate, von denen wir insgesamt in Deutschland 15 haben, 3 in Mecklenburg-Vorpommern, sind ja Modellregionen, in denen nachhaltiges Wirtschaften, traditionelles Handwerk und letzten Endes damit auch Möglichkeiten von neuen modellhaften Entwicklungen in Richtung Ökologie, Ökonomie, aber auch sozialer Zusammenhalt entwickelt werden sollen. Und das wird Aufgabe auch im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes sein. Aber ich bitte um Verständnis, der Gesetzentwurf wird diesen Landtag erreichen. Und ich hoffe, dass wir dann zu einem guten Ergebnis kommen.

Zusatzfrage: Gibt es in Vorbereitung zu diesem Gesetz schon Konzeptionen in Bezug auf die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte?

Die gibt es. Wir haben ja den Vorläufer, wenn man das so will, Sie haben das angedeutet, den Naturpark. Vom Prinzip her ist er das, was Sie jetzt draufsetzen, die Umsetzung internationaler Standards. Und da gibt es eine Reihe von Konzeptionen. Ich will nur andeuten, dass es ein touristisches Konzept gibt zur Erschließung und Entwicklung der gesamten Infrastruktur. Es geht um Biosphärenreservatsmarken, also Produkte, die in diesem Gebiet besonders unter den Gesichtspunkten der Ökonomie, der Ökologie und der sozialen Bindungen entwickelt werden, und es hört letzten Endes damit auf, auch bei Projekten mit Schulen und Einrichtungen in Kooperation zu treten, um nur einige wichtige zu nennen.

Ich bedanke mich.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

6. Bis wann sind die Ergebnisse der Überarbeitung des Schulberichtssystems zu erwarten, die die Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/706 unter Berufung auf die Arbeit der Expertengruppe „Attraktivität des Lehrerberufes“ ankündigte und mit denen der Arbeitsaufwand für Schulleiterinnen und Schulleiter reduziert werden soll?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, ich habe in der Kleinen Anfrage an die Landesregierung nicht die entsprechende Überarbeitung

des Schulberichtssystems mit dem von Ihnen beschriebenen Ziel angekündigt, sondern Folgendes, ich darf zitieren: „Gegenwärtig befasst sich die Expertengruppe ‚Attraktivität des Lehrerberufes‘ ebenfalls mit den Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwandes bei der Arbeit mit dem Schulberichtssystem.“ Zitatende. Und nach endgültiger Vorlage der Empfehlungen der Expertenkommission werden wir uns dann auch mit dem Schulberichtssystem beschäftigen und der Frage nachgehen, ob den Vorschlägen der Lehrerinnen und Lehrer gefolgt werden kann oder nicht, denn Sie wissen, dass diese statistischen Systeme einer bundesweiten Vereinbarung auf der Grundlage von KMK-Beschlüssen unterliegen, um bundesweit vergleichbare Statistiken zu haben. Insofern sind da verschiedene Dinge gegeneinander abzuwägen.