Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 51. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Schulen in freier Trägerschaft – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft, auf Drucksache 6/2252.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Schulen in freier Trägerschaft – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft – Drucksache 6/2252 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich habe heute quasi den Auftrag, Ihnen den Antrag der Koalitionsfraktionen vorzustellen, wo die Koalition ihre Haltung zu den freien Schulen auch hier im Landtag noch mal eindeutig klarstellt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Haltung, so ist auch die Meinung der Koalition, wird schon aus der Überschrift mehr als deutlich. Sie lautet: Die Schulen in freier Trägerschaft sind ein „unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft“.
Und weiter im Antrag heißt es: „Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich zu seinen Schulen in freier Trägerschaft als einer wünschenswerten Ergänzung des Schulwesens.“ Dies klarzustellen war mir wichtig vor der eigentlichen Einbringungsrede, denn bei allem, was wir heute vielleicht auch noch über die Trägerlandschaft hören werden, muss eins unmissverständlich klar sein: Den Schulen in freier Trägerschaft, denen darf keine Daumenschraube angelegt werden, weder eine finanzielle noch eine organisatorische. Dafür, meine Damen und Herren, steht die CDU-Fraktion, auch der Koalitionspartner steht dazu und ich persönlich auch.
Dabei, das wird keinen überraschen, hat dieser Antrag natürlich einen konkreten Anlass. Sie alle wissen von den Gerichtsurteilen, die das Bildungsministerium zum Anlass genommen hat, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft neu zu regeln. Und damit man mit dieser Mär gleich von vornherein mal aufräumt – ich nehme auch an, da werden wir das eine oder andere heute von der Opposition dazu hören –, das Problem, das wir derzeit bei der Finanzierung der freien Schulen haben, ist kein politisches Problem, sondern es ist vielleicht ein Problem der Rechtsprechung. Und insofern wäre es heute auch etwas missglückt, wenn man so tut, als wenn Politik hier mit einem Federstrich dieses Problem regeln könnte.
Stark vereinfacht ausgedrückt, meine sehr geehrten Damen und Herren, war es in der Vergangenheit so, dass die fiktiven Personalkosten die Rolle spielten für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. Die Berechnungsgrundlage waren die Personalkosten des Landes und ich sage Ihnen ganz ehrlich, aus meiner Sicht hätte es auch gut bei dieser Regelung bleiben können.
Nun haben die Gerichte entschieden, dass die Basis für die Berechnung künftig die tatsächlichen Personalkosten der Schulen in freier Trägerschaft sein sollen. Das Bildungsministerium hat hierzu eine Verordnung erlassen, die dieses Urteil, und dazu ist der Bildungsminister verpflichtet, auch umsetzt. Ob das Bildungsministerium allerdings verpflichtet war oder ob es auch anders hätte handeln können, das ist derzeit sicherlich strittig und wird auch in der Öffentlichkeit unterschiedlich gesehen. Ich möchte an dieser Stelle mir gar nicht anmaßen, dazu eine Bewertung vorzunehmen, denn ich nehme an, dass die Anhörung am 28. Oktober das eine oder andere dazu zutage fördern wird, und dann sollten wir, vielleicht sogar fraktionsübergreifend, dieses Problem ohne Schaum vor dem Mund noch einmal neu bewerten und überlegen, wie man eine Lösung finden kann.
Der Bildungsminister hat nicht nur in dem Gespräch, was ich gemeinsam mit der Finanzministerin mit ihm geführt habe, zugesichert, dass es auch nach der Privatschulverordnung jetzt möglich ist, eine Finanzierung für die freien Schulen zur Verfügung zu stellen, die nicht zwangsläufig dazu führt, dass es steigende Elternbeiträge gibt oder dass es sogar zu groß angelegten Schulschließungen kommt.
Und ich möchte noch mal an die Opposition appellieren, dieses Thema ist einfach zu ernst und auch zu wichtig, als dass man versuchen würde, daraus politischen Klamauk zu schlagen, denn ich glaube schon, dass, wenn es um die Schülerinnen und Schüler geht und um die Lehrer, die dort in der Verantwortung stehen in den Schulen, dann ziehen wir in der Frage doch alle an einem Strang. Und ich meine auch, es lohnt nicht, dass man das staatliche Schulsystem und das freie Schulsystem gegeneinander aufwiegt und da einen sogenannten Klassenkampf zwischen diesen beiden Systemen heraufbeschwört, den es sich nicht lohnt, bei diesem schwierigen Thema zu führen.
Nein, den Kolleginnen und Kollegen, lieber Norbert Nieszery, von der SPD werfe ich das auch nicht vor.
… die eine oder andere Pressemeldung der Opposition las ich etwas anders. Ich bin aber froh, dass auch DIE LINKE jetzt mit uns Seite an Seite darum kämpft, die freien Schulen hier vernünftig auszustatten.
ich habe auch bei der Aktuellen Stunde gemerkt, dass das eine oder andere Thema bei Ihnen heute völlig neu bewertet wird, liegt vielleicht auch an dem Erfolg im Bundestagswahlergebnis.
ist es so, dass es in einem kameralistischen Haushaltsentwurf immer so sein muss, dass man eine Summe X einplant. Und ich kann Ihnen mit relativ ruhigem Gewissen sagen, grundsätzlich, wenn der Staat Schulen in freier Trägerschaft finanziert und sich dazu auch gesetzlich verpflichtet, dann ist er auch für die Zukunft verpflichtet, dafür die Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist es erst mal unerheblich, ob da 70, 72 oder 75 Mil- lionen eingeplant sind, der Staat muss, da es sich um ein sogenanntes Leistungsgesetz handelt, dann diese Finanzhilfe auch leisten.
Und da warten wir doch einfach mal ab, wie sich das nächste Schuljahr entwickelt. Ich glaube jedenfalls schon, dass wir mit dem Entwurf, den wir Ihnen heute als Antrag auf den Tisch gelegt haben, der soll ja diesen Landtag passieren, einen Schritt in die richtige Richtung machen. Da geht immer mehr, da geht natürlich immer mehr, und das ist auch Aufgabe der Opposition, natürlich da mehr zu fordern, das sehe ich ein, aber wenn wir uns schon nur darauf verständigen können, dass wir bei diesem Thema alle in die gleiche Richtung ziehen, dann, glaube ich, sind wir einen Schritt weiter, als wir vielleicht noch vor drei Wochen gewesen sind.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtige Botschaft des heutigen Tages, auch hier von diesem Podium, ist doch, dass die Finanzhilfe, so, wie sie jetzt im Haushaltsentwurf geplant ist, dass diese Finanzhilfe für die nächsten beiden Schuljahre gesichert ist. Und dass sich darauf die beiden Koalitionsfraktionen in Zusammenarbeit mit dem Bildungsminister verständigt haben, das, glaube ich, kann auch der eine oder andere Oppositionspolitiker mit in seinen Wahlkreis nehmen und sagen, das Thema ist der Regierung nicht egal, sondern da sind wir in ernsthaften Gesprächen und da werden wir sehen, was die Zukunft an dieser Stelle weiter bringt.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sollten uns alle darauf besinnen, und das habe ich auch am 12. September gegenüber der Presse erklärt, wir brauchen jetzt schnell nach diesem Urteil eine kurzfristige Lösung. Deshalb ist der Weg des Bildungsminis
ters, sehr geehrter Herr Kollege Brodkorb, richtig, zu sagen, ich muss mir die Möglichkeit schaffen, möglichst viele Einzelfallentscheidungen zu treffen. Und da haben wir das Hauptproblem bei den Beruflichen Schulen. Da sind zum Teil Fördersätze mit 50 Prozent angesetzt. Und da sind es Bereiche, die wir dringend brauchen, ich nehme mal das Themenfeld Altenpflege raus.
Dieses Themenfeld muss man einfach noch mal herausgreifen. Ich glaube, es kann sich in diesem Landtag niemand vorstellen, dass wir durch ein Urteil, was ein Gericht gefällt hat, dazu übergehen und es dazu kommt, dass Bildungsbereiche gerade in diesen wichtigen Themenfeldern kurzum einfach geschlossen werden. Und wenn wir da als Regierung und als Opposition in die gleiche Richtung ziehen, dann wäre das ein gutes Signal auch an dem heutigen Tag hier aus dem Landtag.
Und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch der Opposition, seien Sie da herzlich eingeladen –, möchte ich an dieser Stelle appellieren, diskutieren Sie gern mit uns über diesen Antrag, den wir heute vorgelegt haben, machen Sie auch Ihren Forderungskatalog auf, heben Sie sich noch ein bisschen was auf für die Anhörung, aber ich bitte Sie doch, diesem Antrag zuzustimmen und ihn die nächsten Wochen auch positiv zu begleiten, im Sinne der Schülerinnen und Schüler in diesem Land und der Lehrerinnen und Lehrer. Ich glaube, die Koalitionsfraktionen haben Ihnen da einen guten Vorschlag unterbreitet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Landtagswahlprogramm der CDU von 2011 heißt es, ich zitiere: „Schulen in freier Trägerschaft sind eine sinnvolle und notwendige Ergänzung des staatlichen Bildungssystems. Die Fördersätze der Schulen in freier Trägerschaft werden wir stabilisieren.“ Ende des Zitats.
ich versuche mal, den Begriff zu umschreiben, der mir am treffendsten erscheint, aber unparlamentarisch ist.
Entweder Sie wollen die freien Schulen auf den Arm nehmen oder sie wurden mit diesem Antrag veräppelt.