Protocol of the Session on April 26, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 16. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/601 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/601 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 1 zu stellen.

(Ministerin Manuela Schwesig ist nicht anwesend.)

Wer ist Vertretung für Frau Ministerin Schwesig?

(allgemeine Unruhe – Manfred Dachner, SPD: Auf die Frage kann man großzügig verzichten.)

Dann müssen wir das zurückstellen, Frau Gajek, und hoffen, dass sie in Kürze hier eintrifft.

Dann rufe ich jetzt erst einmal auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Die Justizministerin wird in Vertretung für die Finanzministerin die Fragen beantworten und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Frau Ministerin!

3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Doppik bei ihrer eigenen Haushaltsführung bislang nicht eingeführt?

Herr Andrejewski, die Finanzministerin beantwortet die Frage wie folgt: Eine Einführung der Doppik auf Landesebene wird von der Landesregierung nicht für erforderlich gehalten. Die Entwicklung in unserem Land zeigt eindrucksvoll, dass es auch mit der Kameralistik gelingt, den Haushalt zu sanieren, ohne neue Schulden aufzunehmen. Die Kameralistik in ihrer erweiterten Ausprägung in Mecklenburg-Vorpommern überzeugt durch Übersichtlichkeit und Transparenz.

Neben klar strukturierten Einnahme- und Ausgabeermächtigungen erfolgt eine titelgenaue Abrechnung der Inanspruchnahme im Rahmen der Haushaltsrechnung. Die Landesregierung legt zudem jährlich die Vermögensübersicht vor, in der sowohl das Vermögen als auch die Schulden des Landes sowie die Risiken aus übernommenen Bürgschaften transparent dargestellt werden. Ich verweise auf die zusammenfassende Übersicht auf Seite 282 der Landtagsdrucksache 6/138. Auch die implizite Verschuldung des Landes aus Pensionslasten wird dort auf Sei- te 299 ausgewiesen.

Ergänzend informiert die Landesregierung halbjährlich den Finanzausschuss des Landtages nach Paragraf 14 Absatz 17 Haushaltsgesetz 2010/2011 über die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und so weiter.

Nach meiner Überzeugung kann dieser Haushaltsführung Übersichtlichkeit und Transparenz nicht abgesprochen werden. Aufgrund der Vielzahl von Bewertungsmöglichkeiten, das soll zumindest erwähnt werden, ist die Doppik nicht zwangsläufig transparenter. Dafür gibt es in der Wirtschaftsgeschichte zahlreiche Beispiele. Auch die Entwicklung der Landeshaushalte in anderen Ländern bestätigt, dass die Doppik kein Allheilmittel für strukturelle Schieflagen ist.

Danke. Nächste Frage:

4. Wenn die Landesregierung die Doppik einführen würde, in welcher Größenordnung würden sich dann die Abschreibungen bewegen, die sie vorzunehmen hätte?

Die Liegenschaften des Landes, die per Gesetz auf den Betrieb für Bau und Liegenschaften übertragen worden sind, stellen einen Großteil des Landesvermögens dar. Der BBL wendet die Regeln der kaufmännischen Buchführung an. Laut endgültigem Jahresabschluss zum 31.12.2010 hat der BBL Abschreibungen auf das Anlagevermögen sowie auf das Sachvermögen in Höhe von rund 13,76 Millionen Euro vorgenommen. Erkenntnisse über die Höhe von darüber hinaus im Falle der Einführung der Doppik auf Landesebene erforderlichen Abschreibungen für das weitere Landesvermögen liegen nicht vor.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus und bitte den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.

Herr Minister!

5. Wie bewertet die Landesregierung die Planung einer Bau- und Schadstoffdeponie in einem Vogelschutzgebiet in Friedland, Ortsteil Ramelow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vor dem Hintergrund der Auswirkungen für die dort tätigen bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betriebe?

Sehr geehrter Abgeordneter, die Firma Güstrower Kies und Mörtel GmbH hat beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte den Antrag auf Planfeststellung einer Deponie für nicht gefährliche Abfälle Deponieklas- se 1 gestellt. Die zuständigen Behörden prüfen diesen Antrag ergebnisoffen und in eigener Verantwortung. Insbesondere wird geprüft, ob ein Bedarf für dieses Vorhaben vorhanden ist und ob negative Auswirkungen auf die Umwelt oder betroffene Dritte zu besorgen sind. Wir reden damit über ein laufendes Verwaltungsverfahren und bei diesen ist folglich die Prüfung noch nicht abgeschlossen, daher kann ich Ihnen noch keine endgültigen Ergebnisse vortragen.

Herr Minister, eine Zusatzfrage: Wann rechnet denn die Landesregierung mit einem Ergebnis der Prüfung?

Das hängt davon ab, inwieweit weitere Stellungnahmen, die noch einzuholen sind, vorliegen. Erst dann kann abschließend darüber befunden werden.

Danke schön.

Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Justizministerin wird in Vertretung die Frage für den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz beantworten und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Frau Ministerin, ich bitte um die Beantwortung folgender Frage:

6. Ist es zutreffend, dass im Rahmen des Agrarinvestitionsprogramms für die Realisierung von circa 123 Anträgen aus dem Jahr 2011, die gemeinsam ein Fördervolumen von etwa 30 Millionen umfassen, also Anträge, die vor dem Förderstopp gestellt wurden, eine Summe von etwa 36,3 Millionen Euro bereitgestellt wurde?

Sehr verehrte Frau Abgeordnete, nein, die von Ihnen gemachten Angaben sind nicht zutreffend.

Bis zum 30.09.2011 wurden insgesamt 214 Anträge auf Förderung nach dem AFP gestellt. Davon konnten im regulären Förderverfahren 139 Anträge bis zum 31.12.2011 bewilligt werden, darunter 19 Anträge von Ökobetrieben. Weitere 54 Anträge gelten als prioritär, konnten aber bis zum 31.12.2011 nicht bewilligt werden. Hinzu kommen 21 nachrangige Anträge, die ebenfalls bis 30.09.2011 gestellt, aber nicht bewilligt wurden. Anträge von Ökobetrieben sind nicht darunter. Für die bewilligten Anträge werden Fördermittel in Höhe von 22 Millionen Euro bereitgestellt.

Frau Ministerin, die Frage zwei hat sich damit, glaube ich, bereits beantwortet. Ich stelle sie noch mal:

7. Welche Gesamtinvestitionssumme wird mit dieser Fördermittelausreichung realisiert und wie hoch ist hierbei der Anteil von geförderten Ökobetrieben?

Auch hierauf antworte ich für den Landwirtschaftsminister gerne.

Das förderfähige Investitionsvolumen der zuvor genannten 139 Anträge belief sich auf rund 77 Millionen Euro, davon 13,6 Millionen Euro im Bereich der Ökobetriebe. Es wurden, wie bereits dargestellt, Fördermittel in Höhe von knapp 22 Millionen Euro bewilligt, davon 4,2 Millionen Euro für Ökobetriebe. Die nicht bewilligten prioritären

54 Förderanträge haben ein förderfähiges Investitions- volumen von circa 53 Millionen Euro, davon 6,3 Millio- nen Euro im Bereich der Ökobetriebe. Das beantragte Fördervolumen beläuft sich auf rund 15 Millionen Euro, davon rund 2 Millionen Euro im Bereich der Ökobetriebe. Die nachrangigen 21 Anträge haben ein förderfähiges Investitionsvolumen von circa 26 Millionen Euro und beantragte Fördermittel in Höhe von 6,6 Millionen Euro.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Frage 8 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Brodkorb!

8. Bis wann will die Landesregierung die Bedarfs- und Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagesbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern aktualisieren und veröffentlichen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Bernhardt, wir hatten dazu ja schon einen Disput in einer Landtagssitzung, in dem ich darauf hingewiesen habe, dass es aus meiner Sicht nicht erforderlich und auch nicht angezeigt ist, einen solchen Bericht jährlich fortzuschreiben. Da der erste Bericht aus dem Jahre 2011 stammt, können Sie davon ausgehen, dass der Folgebericht nicht vor dem Jahr 2013 das Licht der Öffentlichkeit erblicken wird und alle Einzelheiten befinden sich in Abstimmung der beiden zuständigen Häuser.

Darf ich noch eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Warum denn erst 2013, wenn mittlerweile Umstände eingetreten sind, wonach der Bericht nach 2011 veraltet erscheint?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist Ihre Interpretation der Sachlage. Der habe ich bereits in der Landtagsrede zu diesem Thema widersprochen. Insofern ergibt sich aus dem, was Sie an zweiter Stelle gefragt haben, für mich keine Änderung des Sachverhaltes.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 9 zu stellen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, das ist das Anerkennungsgesetz. Bei mir steht das noch unter eins.)

Guten Morgen, Herr Brodkorb!