Protocol of the Session on December 17, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 109. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/4904 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/4904 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Dazu bitte ich den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen.

Frau Ministerin!

1. Wie viele Personen mit einem positiv beschiedenen Asylantrag erhalten derzeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten Leistungen nach dem SGB II?

Guten Morgen, Herr Abgeord- neter! Im August 2015 erhielten 4.834 Personen, das heißt Erwachsene und Kinder, aus den sogenannten Asylzugangsländern Leistungen nach dem SGB II. Regionalisierte Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Ich möchte aber darauf verweisen, dass es im SGB II dieses Merkmal „positiv beschiedener Asylantrag“ nicht gibt.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

Herr Minister!

2. In welchem Ausmaß wurden bislang bei Personen, die aus Syrien zu kommen vorgaben und Asyl begehrten, gefälschte Ausweispapiere festgestellt?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Im Jahr 2015 wurden bisher elf Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei denen der Anfangsverdacht besteht, dass gefälschte syrische Dokumente bei Behörden in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt wurden. Ihnen ist aber auch bekannt, dass wir erst vor wenigen Tagen den Beschluss gefasst haben, dass wieder für alle generell eine Einzelfallprüfung erfolgt, damit auch für syrische Flüchtlinge. Dementsprechend ist möglicherweise in Zukunft die Überprüfungslage verändert.

Eine Zusatzfrage: Werden diese gefälschten Dokumente vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt oder in erster Linie von der Polizei?

In erster Linie vom Land.

Vom Land? Gut, danke.

Dadurch, dass es bisher keine Einzelfallgespräche gewesen sind, ist die größere Überprüfung immer durchs Land gewesen.

Die nächste Frage:

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung mittlerweile hinsichtlich der Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge im Zusammenhang mit der MV- gida/Patrioten-Demonstration Ende Oktober 2015 in Stralsund gewonnen?

Herr Abgeordneter, am 23. Okto- ber 2015 wurden neun Personenkraftwagen in Stralsund in Brand gesetzt, ein zehnter Personenkraftwagen ist durch Hitzeeinwirkungen beschädigt worden. Die Fahrzeuge sind Teilnehmern einer Versammlung der sogenannten MV-Patrioten zuzuordnen. Durch umfangreiche Zeugenvernehmungen und Recherchen in sozialen Netzwerken konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die Ermittlungen und kriminaltechnischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich im laufenden Verfahren zu der einen Person auch keine weiteren Ausführungen machen möchte und auch nicht darf.

Ja, ist klar. Danke.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

4. Wie sollen die bis zu 100 zusätzlichen Stellen in der Landespolizei, auf die sich der Koalitionsausschuss am 9. Dezember 2015 verständigt hat, konkret die Belastung für die Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern verringern und die Sicherheit im Land erhöhen?

Herr Abgeordneter, guten Morgen! Um der gestiegenen Belastungssituation angemessen zu begegnen, sollen neben der Erhöhung der Anwärterzahlen für den Polizeivollzugsdienst im kommenden Jahr verstärkt Spezialisten eingestellt werden. Dadurch können Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes von ihren Aufgaben im Spezialdienst freigesetzt und kurzfristig für den operativen Dienst in der Fläche gewonnen werden. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere die Einstellung von Kriminologen für das Aufgabengebiet der Prävention, von Betriebswirtschaftlern für das Feld der Bearbeitung von Wirtschaftskriminalität, von IT-Spezialisten für das Aufgabenfeld Cybercrime sowie von Verwaltungspersonal zum Entlasten von administrativen Aufgaben in Betracht.

Zusätzlich werden wir im nächsten Jahr noch zwei Klassen „Mittlerer Dienst“ in der Schule für die Ausbildung einstellen, die allerdings erst zwei Jahre später zur Verfügung stehen. Die Ausbildungszeit ist bekanntermaßen zwei Jahre. Durch das Einstellen der Spezialisten gewinnen wir dann aber auch Personal, was in die Fläche geht.

Eine Zusatzfrage: Handelt es sich bei dieser Sachlage oder bei dieser Problematik um eine langfristige Strategie vor dem Hintergrund, dass ich aus den Medien entnehmen konnte, dass bis zu 50 Polizeibeamte, die sich kurz vor dem Ruhestand befinden, ihren Dienst noch mal verlängern möchten/sollen, oder ist das nicht eher eine Nothilfe, die einer langfristigen...

Herr Abgeordneter, diese Frage kann ich so nicht zulassen. Sie wissen, dass die Fragen kurz und knapp sein müssen, dass sie nicht unterteilt sein dürfen und dass sie sich auf die Antwort beziehen müssen.

Dann stelle ich die Frage um: Handelt es sich bei dem Vorhaben, die bis zu 50 vor dem Ruhestand befindlichen Polizeibeamte aufzufordern, ihren Dienst zu verlängern, um eine Nothilfe oder um eine langfristige Strategie?

Zunächst handelt es sich darum, dass wir möglichst schnell zusätzliches Personal zur Verfügung haben, um die umfangreichen Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Flüchtlingen, aber auch mit anderen administrativen Aufgaben, die die Landespolizei zusätzlich übernimmt, entstehen, zu regulieren. Da die Ausbildung für Polizistinnen und Polizisten zwischen zwei und drei Jahren dauert, brauchen wir entsprechend schnell Personal, und deswegen haben wir uns zum einen auf die Verlängerung der Personalstellen für bis zu 50 Kolleginnen und Kollegen verständigt und zum anderen auf die Ausbildung mit zusätzlichen 100 Stellen.

Ob die Maßnahme langfristig ist und wiederholt wird, ob man zusätzlich zunächst Personal bittet, seinen Dienst um ein Jahr zu verlängern, kann ich derzeit nicht abschließend beantworten, denn es ist Ihnen bekannt, dass die Koalition, sprich das Finanzministerium und das Innenministerium, sich verständigt haben, dass wir eine Evaluation der Landespolizei in Gänze vornehmen und mit deren Ergebnis feststehen wird, wie viel Polizei in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich notwendig ist, um langfristig die Aufgaben, die wir zu lösen haben, auch lösen zu können, inklusive der Gewährleistung der inneren Sicherheit. Am Ende dieser Studie wird festgestellt, über wie viel Personal wir reden. Dann wird es ein langfristiges Personalentwicklungskonzept geben. Derzeit reagieren wir damit erst mal auf die aktuelle Situation, und ich finde, das ist gut und richtig so.

Danke schön.

Dann die nächste Frage:

5. Aus welchen Gründen übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht die Personalkosten der Kommunen, die nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Betreuung/Verwaltung der Asylanten/Asylbewerber/Flüchtlinge stehen, für die die Kommunen zuständig sind?

Herr Kollege Abgeordneter, die Aussage, das Land Mecklenburg-Vorpommern übernehme nicht die Personalkosten der Kommunen, die in direktem Zusammenhang mit der Betreuung und Verwaltung der Asylbewerber und anderer Schutzsuchenden stehen, ist grundsätzlich so erst mal nicht richtig. Kosten der Sozialbetreuung von Asylbewerbern rechnen die Kommunen, sofern sie selbst die Betreuung durchführen,

vollständig, inklusive Sach- und Personalkosten, beim Land ab und bekommen diese dann auch voll erstattet. Allgemeine Personalverwaltungskosten werden zwar nicht wie beispielsweise die Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden nach Abrechnung durch die Kommunen direkt und voll nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erstattet, gleichwohl erhalten die Kommunen für diese Kosten einen Ausgleich als Folge des Finanzausgleichsgesetzes.

Die Überprüfung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen erfolgt gemäß Paragraf 7 Absatz 3 FAG alle zwei Jahre, die Überprüfung bezieht alle Aufgaben der Kommunen mit ein. Da die Kommunen die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern als eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen, erhalten sie Zuweisungen für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach Paragraf 15 FAG. Diese im Weg des Vorwegabzugs geregelte Zuweisung stellt keine Kostenerstattung dar, sondern nur eine zweckgerichtete Verteilung der Finanzausgleichsmittel, die ansonsten als allgemeine Schlüsselmasse verteilt worden wäre. Die Höhe der den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach Paragraf 15 FAG wird alle vier Jahre überprüft.

Darüber hinaus erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte, wie auf dem Spitzentreffen zwischen der Lan- desregierung und der kommunalen Ebene am 16. Februar 2015 vereinbart wurde, zur finanziellen Entlastung der Mehraufwendungen der Kommunen aufgrund der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in den Jahren 2015 und 2016 9,6 Millionen Euro. Diese Mittel sollen unter anderem zur Finanzierung von mindestens einem zusätzlichen Integrationslotsen pro Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt eingesetzt werden. Im Juli 2015 sind bereits 4,8 Millionen Euro an die betreffenden Körperschaften entsprechend der Belastung der ihnen zugewiesenen Asylbewerber ausgezahlt worden. Die restlichen Mittel werden im nächsten Jahr, also 2016 verteilt.

Ansonsten erlaube ich mir noch mal die Anmerkung, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern neben dem Saarland und dem Land Bayern das einzige Bundesland ist, das die hundertprozentige Vollkostenerstattung gegenüber den Kommunen übernimmt. Insofern sage ich ganz deutlich, das Land kommt seinen Verpflichtungen gegenüber den Kommunen im Bereich der Flüchtlinge finanziell überproportional nach.

Da habe ich eine Zusatzfrage: Halten Sie es denn für angebracht, dass zum Beispiel der Landkreis Ludwigslust-Parchim seine 24,75 Personalstellen, die mit diesem Sachzusammenhang in Einklang zu bringen sind, aus den sogenannten Mitteln des Kommunalgipfels begleicht?

Ich halte es für angebracht, dass Bund, Land und Kommunen die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung als eine gemeinsame Aufgabe betrachten und dementsprechend auch die Lasten gemeinsam getragen werden.

Weitere Zusatzfrage: Also auch aus den Mitteln des Kommunalgipfels?

Ich habe Ihnen die Frage gerade beantwortet.

Danke schön.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, fand ich auch.)

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.

Herr Minister!

6. Werden Soldaten aus Mecklenburg-Vorpommern in den bereits angelaufenen Syrieneinsatz der Bundeswehr mit einbezogen, wenn ja, in welcher Truppenstärke und aus welchen Teilstreitkräften?

Guten Morgen, Herr Kollege Müller! Diese Frage bezieht sich nicht auf den Geschäftsbereich meines Hauses und auch nicht der Landesregierung. Insofern kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten und bitte Sie, die Frage der Bundesverteidigungsministerin zu stellen.

Ihnen liegen keine Kenntnisse vor?