Harry Glawe
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bürgerarbeit ist ein Modellvorhaben des Bundes, das im Jahre 2010 gestartet ist. Ziel ist es, Langzeitarbeitslose mittels individueller Förderung über einen sozialversicherungspflichtigen Bürgerarbeitsplatz in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Meine Damen und Herren, das ist sehr wichtig, um Langzeitarbeitslosen auch in unserem Land weiter eine Chance zu geben.
Am 15. Juli 2010 konnte mit der sogenannten Aktivierungsphase begonnen werden. In dieser Phase können in Mecklenburg-Vorpommern immerhin 7.510 erwerbsfähige Hilfebedürftige teilnehmen und integriert werden. Ziel ist es, mittels Eingliederungsvereinbarung mit dem jeweilig Betroffenen eine Maßnahme zu vereinbaren. Dazu sind sowohl das Jobcenter als auch die Arbeitslosen bereit. Ziel ist es, binnen sechs Monaten eine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden. Wichtig ist auch, scheitern die Bemühungen, werden die Gründe ermittelt und konkrete Förderung wird in Gang gesetzt. Im Anschluss daran können die so geförderten Hilfebedürftigen einen Bürgerarbeitsplatz erhalten. Und das ist das Neue, dass man insgesamt sieht, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche Voraussetzungen hat der jeweilige Bürger oder die Bürgerin, darauf wird reagiert. Dann wird geguckt, welche Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten werden und vermittelt werden können, und erst dann zieht Bürgerarbeit.
Meine Damen und Herren, es gibt verschiedene Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Dinge in den Landkreisen und in den Jobcentern umgesetzt werden. Wichtig ist, dass Kommunen, Verbände oder Vereine auch mitziehen und die Fragen der Zusätzlichkeit und
das öffentliche Interesse in Form von Anträgen auf den Weg bringen, um so den Weg zu ebnen, dass die gesellschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um dann auch Bürgerarbeit in den Regionen – zugeschnitten auf die Region – umzusetzen.
Meine Damen und Herren, Ziel bleibt es, nach den Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu überführen. Wichtig ist, dass alle integriert werden, dass sie wieder Chancen bekommen und dass sie ihre jahrelange Arbeitslosigkeit mit einem Job beenden. Daher sind wir auch sehr dankbar, dass die Bundesregierung dieses Projekt Bürgerarbeit auf den Weg gebracht hat. Denn immerhin …
Ja, die Bundesregierung ist da sehr beispielhaft, denn sie finanziert die Dinge, meine Damen und Herren.
Auch, ja. Was haben Sie denn dagegen, frage ich mich jetzt, Frau Dr. Linke. Sie haben doch ÖBS über Jahre ohne Nachhaltigkeit auf den Weg gebracht.
Die Ziele, die Sie sich alle gesteckt haben, sind nicht erreicht worden. Und jetzt herumzukritteln an einer wirklich interessanten Variante, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben, da kann man eigentlich nur staunen, wie DIE LINKE sich zu diesem Thema – und in dem Falle sogar diesmal Frau Dr. Linke – verhält.
Meine Damen und Herren, die Dauer der Bürgerarbeitsplätze kann sich zeitlich von sechs Monaten bis zu drei Jahren erstrecken. Das Modellprojekt endet am 31.12.2014. Daher ist es wichtig, dass wir noch in diesem Jahr die Dinge ausloten, die dann über 1.600 Bürgerarbeitsplätze in den Regionen auf den Weg bringen. Und das hat einen klaren Vorteil. Der Vorteil liegt auch beim Arbeitgeber. So erhalten die Arbeitgeber Mitarbeiter, die ihr Können, ihre Erfahrungen und ihre Arbeitskraft einbringen. Sie können mithilfe dieser Mitarbeiter zusätzliche Leistungen anbieten, sie haben keine zusätzlichen Kosten, denn die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln und aus Mitteln des ESF. Der Arbeitnehmer in Bürgerarbeit erhält 900 Euro für 30 Stunden. Das Bruttogehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in Höhe von 180 Euro werden gefördert.
Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern lautet die genaue Zahl für Bürgerarbeitsplätze 1.661. Davon sind zurzeit 531 genehmigt. Ich meine, eine durchaus vorzeigbare Zahl,
denn die anderen Anträge, die noch zu bewilligen sind, sind auf dem Weg. Ich denke, wir werden am Jahresende weitestgehend die 1.661 Stellen besetzt haben.
Meine Damen und Herren, noch ein, zwei Bemerkungen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes allgemein. Die Große Koalition hat durch gutes Setzen von Rahmenbedingungen immerhin 26.000 sozialversicherungspflich
tige Arbeitsverhältnisse mehr auf den Weg gebracht und die Arbeitslosenzahlen sind um 75.000 gegenüber der Verantwortung von Herrn Holter, als er abgegeben hat an die Große Koalition, gesunken. Ich glaube, das ist ein durchaus bemerkenswertes Ergebnis, meine Damen und Herren.
Nichtsdestotrotz bleibt es eine Aufgabe, Langzeitarbeitslosen weiter eine Chance in Mecklenburg-Vorpommern zu geben.
Noch zwei, drei Worte zu Dingen, die im Landkreis Nordvorpommern auf den Weg gebracht wurden bezüglich Bürgerarbeitsplätze. Der Landkreis Nordvorpommern wird etwa 100 Bürgerarbeitsplätze installieren. Die erste Aktivierungsphase lief von September 2010 bis März/ April 2011. In dieser Phase haben 332 Teilnehmer mitgewirkt. In der zweiten Aktivierungsphase sind es 279.
Meine Damen und Herren, das Wichtige an dieser Geschichte ist, dass schon bei der ersten Phase insgesamt dafür Sorge getragen werden konnte, dass 75 dieser Bürgerinnen und Bürger direkt auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Für die weitere Phase gilt das Kriterium der Langzeitarbeitslosigkeit – vier Jahre und mehr – nicht nur für Ältere, sondern berücksichtigt Bürger ab dem 25. Lebensjahr. Insgesamt führt das dazu, dass wir, denke ich, hervorragende Rahmenbedingungen geschaffen haben, um insgesamt in Nordvorpommern die Bürgerarbeit als interessantes Instrument für Arbeitslose auf den Weg zu bringen. Die Dinge werden intensiv angenommen. Die Vermittlung, die Verwaltung und die Jobcenter arbeiten intensiv mit den Bürgern zusammen. Ich denke, das ist relativ beispielhaft, wie wir in Nordvorpommern mit den Dingen umgehen.
Meine Damen und Herren, in Nordvorpommern sind zurzeit 22 Maßnahmen bewilligt, weitere 64 beantragt. Unterstellen wir einmal, dass alle, die beantragt sind, auch genehmigt werden, dann sind es 86 Maßnahmen von 100, die sozusagen in der Pipeline sind. Von allen Anträgen sind bisher nur zwei nicht angenommen worden. Ich glaube, dass das Instrument Bürgerarbeit geeignet ist, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben, von daher bitte ich um Ihre Unterstützung und um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, die Schuldenbremse in den Landtag einzubringen, um insgesamt die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu ändern.
Es ist aus Sicht der CDU eine richtige und vor allen gegenüber unseren Kindern und Enkelkindern eine sehr verantwortungsvolle Entscheidung. Es ist eine Entscheidung zum Wohl des Landes, der kommenden Generationen, eine Entscheidung mit Weitblick und Augenmaß.
Mit dieser Entscheidung für eine Schuldenbremse in unserer Landesverfassung findet unsere erfolgreiche Finanzpolitik der letzten Jahre ihre Fortsetzung.
Es ist vielmehr sogar eine logische Konsequenz aus unserer Finanzpolitik der letzten fünf Jahre. Ich denke, das ist eine sehr richtige und eine sehr weitreichende Entscheidung.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern, dass Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Jahr 2006 ohne neue Schulden auskommt. Bereits seit dem Jahre 2007 hat der Landtag mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz ein gesetzliches Verbot der Nettoneuverschuldung beschlossen.
Daher ist auch die Grundgesetzänderung vom 29. Juli 2009, mit der im Artikel 109 Absatz 3 eine neue Schuldenregelung in das Grundgesetz aufgenommen wurde, für uns in Mecklenburg-Vorpommern bereits täglich gelebte Regierungspraxis. Der Landeshaushalt wird bereits seit vielen Jahren ohne Kredite ausgeglichen. Damit es auch in Zukunft so bleibt, wollen wir die Verfassungsänderung und damit eine Schuldenbremse aufnehmen, denn sie ist wichtig, einmal für den Landtag, aber auch andererseits wichtig für kommende Regierungen. Da stellt sich natürlich auch die Frage nach Rechts
staatsparteien. Die CDU genauso wie die SPD ist eine Rechtsstaatspartei und wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, meine Damen und Herren.
Das ist für uns sehr wichtig,
denn insgesamt geht es darum, die Dinge zu achten, die wir gemeinsam zu verantworten haben. Dieses Grundgesetz ist von den Vätern und Müttern
in sehr früher Zeit auf den Weg gebracht worden. Und wir, meine Damen und Herren, stehen dazu.
Bei der LINKEN bin ich mir da nicht so sicher,
denn es geht auch um die Frage von Regierungsfähigkeit und Nichtregierungsfähigkeit, meine Damen und Herren.
Und Sie scheinen aus den acht Jahren Regierungsbeteiligung wenig gelernt zu haben, denn das, was Sie hier heute vorgetragen haben,
ist nicht zum Wohle des Landes Mecklenburg-Vorpommern, es ist nicht auf die Zukunft gerichtet, es ist rückwärtsgewandt. Und auch Ihre Forderungen zu ÖBS und anderen Dingen kann man sehr kritisch hinterfragen. Die Zeit geht weiter, Herr Holter, sie ist nicht stehengeblieben in den Jahren 2001 bis 2005,
wo Sie in besonderer Weise ÖBS-Förderung gemacht haben, hier am Ende den Menschen keinen Arbeitsplatz gebracht haben,
sondern nur eine kurzweilige Beschäftigung ohne nachhaltige Wirkung. Das wissen Sie ganz genau, meine Damen und Herren.
Herr Holter, ich weise die Lüge, die Sie mir hier vorwerfen, zurück. Das wissen Sie auch, denn Sie haben keine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik auf den Weg gebracht mit dem ÖBS. Das weiß jeder Abgeordnete, der hier etwas länger im Landtag ist.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort zur FDP: Die FDP hat Verantwortung bewiesen. Sie hat ganz klar in dieser Frage auch bürgerliche Strukturen unterstützt und gesagt, jawohl Schuldenbremse ist richtig hier in Mecklenburg-Vorpommern, wir brauchen die Änderung der Verfassung. Ich sage ausdrücklich dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Roolf Danke, dass er und seine Kollegen sich entschlossen haben, der Mehrheit dieses Landtages beizutreten und die Zweidrittelmehrheit abzusichern,
denn die Angebote gingen genauso an DIE LINKE. DIE LINKE ist zu Gesprächen erschienen, hat aber grundsätzlich in diesen Gesprächen alles ausgeschlagen, was angeboten worden ist.
Sie wissen doch ganz genau, was angeboten worden ist.
Sie haben grundsätzlich mit Nein am Tisch gesessen
und haben grundsätzlich alles hinterfragt oder Sie sind auf keine Vorschläge eingegangen. Sie sind vom Tisch weggegangen
und haben draußen erklärt, dass die Schuldenbremse für Mecklenburg-Vorpommern nicht machbar ist,
dass sie schädlich ist für die Kommunen. Da muss man sich mal fragen, welche Geisteshaltung eigentlich bei Ihnen dahintersteht.
Das eine wie das andere kann man nicht miteinander an einem Tag besprechen, wenn es um die Frage der Zukunftssicherung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geht,
wenn es um die Einbringung in die Verfassung geht, und zwar um das Einbringen einer Schuldenbremse. Denn wir können auf Dauer nicht Schulden machen, wir können unsere Enkel und Urenkel nicht mit den Schulden belasten,
sondern wir müssen solide, verlässlich und transparent unsere Politik in Mecklenburg-Vorpommern durchbringen.
Und dazu sind wir als CDU in Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zur LINKEN jeden Tag bereit,
die immer nur populistisch durchs Land zieht,
immer neue Forderungen aufmacht, aber den Menschen am Ende nicht hilft, meine Damen und Herren.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch, und zwar finanzielle Entlastung, denke ich, ist ein wichtiges Thema, ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Warum sage ich das? Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland etwa 800.000 Paare, die einen Kinderwunsch haben
und damit hochgerechnet für Mecklenburg-Vorpommern etwa 16.000. Von daher ist der Bericht im „Nordkurier“ durchaus richtig und zutreffend.
Meine Damen und Herren, worum geht es? Von den deutschen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 59 Jahren haben nur acht Prozent ausdrücklich keinen Kinderwunsch, aber 30 Prozent von ihnen haben einen Kinderwunsch, der nicht erfüllt werden kann aus unterschiedlichen Gründen.
Meine Damen und Herren, wenn die Erfüllung des ersehnten Kinderwunsches über Jahre ausbleibt, ist die künstliche Befruchtung für viele Paare der letzte Ausweg. Und wie es so ist, auch in der Politik werden Entscheidungen getroffen, die sich im SGB V niederschlagen. Und da geht es auch um die Finanzierung der Beitragszahlung, Anteile, die Paare dann bezahlen müssen, und zurzeit sind das eben 50 Prozent. Beim dreimaligen Versuch sind das also insgesamt mindestens 4.800 Euro, die aus dem eigenen Portemonnaie aufgebracht werden müssen. Den anderen Teil bezahlt die Krankenkasse.
Für die CDU – und ich spreche für viele Länder der Bundesrepublik Deutschland, in besonderer Weise natürlich für die Christdemokraten – hat sich ein neuer Denkansatz durchgesetzt, der in die Richtung geht, dass man wenigstens 25 Prozent aus Steuermitteln vom Bund einfordern sollte, um in dieser Frage mehr Hilfe und damit mehr Entlastung
und damit auch mehr Wohlergehen
an die Paare geben kann, die einen Kinderwunsch haben und die in besonderer Weise die künstliche Befruchtung dann als letzte Möglichkeit wahrnehmen wollen.
Daher hat der Kollege Rühs völlig recht in seinem Vortrag, dass diese Dinge für die CDU, aber auch für die SPD hier im Land eine wichtige Frage darstellen.
Ich bin der Ministerin ausdrücklich dankbar,
dass sie in dieser Frage auch ganz klar gesagt hat, dass der Weg, den die Große Koalition hier in MecklenburgVorpommern einschlägt, eine neue Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, richtig ist.
Meine Damen und Herren, wenn politische Entscheidungen getroffen sind, kann man sie auch wieder ändern. Dazu sind wir Gesetzgeber auf der Landesebene und über den Bundesrat mit Einfluss auf die Bundesebene.
Und diese Dinge müssen vom Land über den Bundesrat in den Deutschen Bundestag transportiert werden.
Das werden viele Länder, zumindest CDU-geführte Länder, tun. Und ich bin mir ganz sicher, dass die Dinge auch zu einem Ergebnis führen werden.
Noch ein Wort an die Herren von der FDP. Sie scheinen ja immer noch unter Ihrem anstrengenden Parteitag zu leiden.
Wenn Sie hier von Plagiaten von einem Antrag reden, dann finde ich das schon unverschämt. Das sage ich Ihnen mal glatt hin. Das ist unfair. Sie sind auf Bundesebene in der Bundesregierung mit beteiligt, Sie stellen den Bundesminister.
Und Sie sollten eher diese Initiative positiv begleiten, als sich hier hinzustellen
und von Plagiaten und Fußnoten zu reden, meine Damen und Herren.
Herr Grabow, ein bisschen mehr Seriosität hätte ich Ihnen eigentlich zugetraut.
Das ist nicht familienfreundlich, was Sie hier betreiben,
das ist überhaupt nicht familienfreundlich. Das ist eine Politik,
die für dieses Land, für Mecklenburg-Vorpommern, mit den Zielen Familienfreundlichkeit und kinderfreundliches Land nicht übereinstimmt, Herr Grabow.
Die Frage, denke ich, wird positiv entschieden werden. Ich denke, wir haben klare Mehrheiten hier im Landtag. Und ich hoffe, dass DIE LINKE ihren Antrag auch noch sozusagen zurückzieht,
denn ansonsten müssten wir ihn ablehnen, meine Damen und Herren. Hier ist der Bund in erster Linie gefordert, hier ist der Steuerzahler mit einzubinden, und daher haben wir diesen Antrag gestellt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
So vergeht die Zeit, ne?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP hat für heute die Überarbeitung des Masterplanes zur zukünftigen Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben hier den Bericht der Ministerin zu vielen Dingen gehört und ich sage, die Koalition hat beispielhaft seit Jahren zusammengearbeitet
für die ambulante und stationäre Versorgung. Ein Krankenhausplan ist auf dem Weg, ein Psychiatrieplan wird kommen,
tagesklinische Entscheidungen wurden sehr bewusst
und sehr zielorientiert auf den Weg gebracht, meine Damen und Herren. Gespräche zwischen allen Abteilungen sind im Ministerium mit allen Planungsbeteiligten
immer wieder geführt worden, die Kassen wurden beteiligt, die KV wurde beteiligt. Und das, was sich hier sozusagen zu einem vermeintlichen Politikum aufbaut, ist ein Vorschlag, bei dem es sich um ein Stipendienprogramm handelt, das sich an unsere Landeskinder
und an andere Studierende an den Universitäten richtet.
Und darüber staune ich schon, dass man sich da so entzweien kann.
Was steckt denn dahinter?
Die Versorgung der Bevölkerung ist eines der wichtigsten Ziele. Das eint sogar das ganze Haus hier. Die Ministerin hat viele Gespräche geführt, ist im vorigen Jahr auch an den Universitäten gewesen,
an den Hochschulen gewesen, in vielen Krankenhäusern gewesen. Und dieses Thema wurde immer wieder vorgetragen. Daran ist doch nichts zu kritisieren, meine Damen und Herren.
Und es ist auch richtig, dass man insgesamt, wenn man mit allen Beteiligten spricht, Modellprojekte auch des Landes auf den Weg bringt. Bei der Frage, wie können wir die Versorgung in der Fläche sicherstellen, gibt es unterschiedliche Ansätze. Ein Ansatz ist, aus dem Krankenhaus heraus Versorgungen aufzunehmen. In der Community Medicine in Greifswald gibt es andere Denkansätze, die zum Beispiel auch davon reden, dass man mit dem Bus oder mit dem Pkw zum Patienten fahren kann oder dass man an verschiedenen Tagen in den Regionen andere Versorgungsstrukturen auflegen sollte. Und dafür sind wir Professor Hoffmann sehr dankbar.
Ich sage, wir als Koalition, aber ich denke, auch die Opposition sollte an diesen Dingen ein Interesse haben.
Auch bei der Frage Schwester AGnES ist ja über Jahre, als Auftrag des Bundes, des Bundesgesundheitsministeriums, die Universität Greifswald tätig gewesen, hat einen Vorschlag erarbeitet und wir sollten doch stolz darauf sein als Mecklenburg-Vorpommern, als Parlament, dass das im SGB V unter dem Begriff „Vera“ seinen Niederschlag gefunden hat, meine Damen und Herren.
Also von daher würde ich mal sagen, das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der Frage der Gesundheitswirtschaft so weit, in der Frage, wie kann man die länd liche Versorgung verbessern, auf andere Füße, auf andere Ideen bringen, wie kann man sie sicherstellen.
Und unser Vorschlag als CDU-Landtagsfraktion zusammen mit den Landräten hatte nur einen bescheidenen Hintergrund, und zwar geht er von der Tatsache aus, dass etwa 57 Prozent aller Ärzte, die heute Hausärzte sind in Mecklenburg-Vorpommern, 50 Jahre und älter sind. Daraus ergibt sich die logische Konsequenz, dass man in diesem Jahr anfangen muss und sollte, jungen Ärztenachwuchs zu fördern.
Und der Denkansatz ist, ich habe es gestern schon mal gesagt, wenn wir an jeder Universität, also in Rostock wie in Greifswald, im ersten Studienjahr 200 Studenten haben, erreichen nach etwa vier Semestern 60 bis 70 Prozent dieser Studierenden das Physikum. Und da kann man davon ausgehen, dass dann auch die große Mehrheit, es gibt da nur ganz wenige, die dann die Abschlussprüfung nach sechs Jahren nicht schaffen, dass man für diese Studenten ein Stipendium auflegen sollte.
Und da wir von den Schwierigkeiten innerhalb der Diskussion mit der KV wussten, haben wir gefragt: Welcher gangbare Weg ist richtig und wie kann man schnell zu Ergebnissen kommen? Und für Nordvorpommern oder für andere Landkreise heißt es, auch die Landräte sind für die Versorgung mit zuständig. Der Sicherstellungsauftrag liegt auch bei Landräten. Und da kann es doch nicht falsch sein, für vier Jahre, über acht Semester jeden Monat 500 Euro zu zahlen, wenn es Studenten gibt, die in der Region arbeiten wollen, denen man eine Perspektive von vornherein gibt, auch mit dem Maßstab, dass man zwei Lehrstühle hat, wo man auch Hausärzte gleich quali fizieren kann.
Wir haben hervorragend aufgestellte Krankenhäuser, wir können also diesen Ärzten, wenn sie nach sechs Jahren fertig sind, sozusagen einen Ausbildungsplatz zum Facharzt anbieten, und zwar drei Jahre lang, eher vielleicht sogar in der Grundversorgung und Regelversorgung an den Krankenhäusern und im vierten Jahr an den Universitäten, um dann insgesamt gut ausgebildete Leute zu haben.
Und sie können am Lehrstuhl dann auch noch möglicherweise ihre Praktika, später bei Hausärzten oder bei Fachärzten leisten.
Und dann haben wir mit Blick auf den demografischen Wandel die Chance, unsere eigenen Landeskinder und andere, die ein Interesse an Mecklenburg-Vorpommern haben, hier zu halten. Das ist die Überlegung dieses Stipendiums. Und da verstehe ich eigentlich die ganze Aufregung in diesem Hause nicht.
Ich hätte eigentlich gedacht, dass das Zustimmung findet und Nachahmer findet.
Und wenn dann die KV jetzt endlich vielleicht auch einsteigt, wären wir glücklich. Und lassen Sie uns doch daran arbeiten!
Wir haben alle die Kontakte dorthin, wir werden die Gespräche führen und ich bin mir ganz sicher, dass die Ministerin es federführend machen wird.
Und es steht ihr ja auch zu vom Amt her.
Und ich sage es hier noch mal: Es gibt keinen Dissens in der Opposition,
es gibt auch keinen Dissens in der Koalition,
meine Damen und Herren, zu diesem Thema, denn das muss uns doch einen:
Die Versorgung der Bevölkerung ist das entscheidende Ziel.
Und das sollte dieses Hohe Haus insgesamt einen. Ich habe von Frau Dr. Linke schon sozusagen Zustimmung gehört. Und es gibt viele weitere Schritte, die wir gehen müssen, um den Masterplan am Ende mit Leben zu erfüllen und dann auch mit neuen Ideen fortzuschreiben.
Und ich sage auch, BioCon Valley und andere Dinge wie Gesundheitswirtschaft stehen vor der Fortschreibung. Auch diese Dinge sind zu beachten, um dann in dem Masterplan eine neue, richtungsweisende Qualität für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln, und daran sollten wir alle arbeiten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten Jahren keine neuen Schulden gemacht, konnte sogar seine Altschulden teilweise reduzieren.
Das unterscheidet uns positiv von den meisten anderen Bundesländern in Deutschland.
So haben wir seit 2006 keine Neuverschuldung und in den Jahren 2007 und 2008 340 Millionen Euro getilgt. Das ist die gemeinsame Linie von SPD und CDU, in dieser Landesregierung mit einer soliden Finanzpolitik die Weichen für die Zukunft unseres Landes zu stellen.
Meine Damen und Herren, die Vorwürfe, die Herr Holter hier getroffen hat, sind völlig falsch. Diese Koalition arbeitet weiter für die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns verantwortungsvoll, vertrauensvoll und zielgerichtet auf allen Ebenen der Landespolitik, meine Damen und Herren, um da allen Legenden entgegenzutreten.
Diese Koalition steht auf festen Füßen und wird ihre Arbeit bis zum letzten Tag verantwortungsvoll fortführen.
Meine Damen und Herren, diese Koalition wird ihren Weg weitergehen. Wir werden insgesamt um die besten Lösungen in der Finanzpolitik in der Großen Koalition
auch im Jahre 2011 weiter ringen. Wir tragen nicht nur Verantwortung für das Heute und Jetzt,
wir wollen auch für unsere Kinder und für die nachfolgenden Generationen Zukunft sichern, meine Damen und Herren,
und deswegen ist es richtig, eine Schuldenbremse in die Landesverfassung einzubauen, denn das ist der einzig richtige Weg für unser Land Mecklenburg-Vorpommern. Auch wenn im Grundgesetz Dinge geregelt sind, brauchen wir für Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges, das wichtigste Signal für die Zukunft und darum geht es für die nächsten Monate.
Wir glauben, dass wir im März/April 2011 hier im Landtag die Schuldenbremse in der Landesverfassung in Erster Lesung haben werden.
Dazu wird diese Große Koalition einen Vorschlag machen.
Und, meine Damen und Herren, wir laden die FDP wie auch die Fraktion DIE LINKE zu Gesprächen ein zu diesem Thema,
um insgesamt hier Geschlossenheit der Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu demonstrieren.
Und das, was hier heute Herr Holter geboten hat, war nicht so die hohe Stunde der besonders wichtigen Politik. Er hat wieder mal ein paar Erbsen gezählt, er hat Dinge vorgetragen, die teilweise er selbst zu verantworten hat.
Zum Arbeitsmarkt, Herr Holter, will ich Ihnen nur mal ein Beispiel bringen: Als Sie 2006 abgewählt waren,
hatten Sie uns 175.000 Arbeitslose übergeben. Heute liegen wir bei knapp 100.000 und ich denke schon, auch das ist ein Beispiel, wie für die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern diese Große Koalition gewirkt hat.
Ein Weiteres ist einfach auch die Frage nach Arbeit und wir haben deutliche Fortschritte zu erzielen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse sind über 30.000 gewachsen.
Und das Dritte, Herr Holter, eine Zahl für Ihren zweiten und dritten Arbeitsmarkt,
den Sie immer besonders vor sich hertragen: In Ihrer Zeit haben Sie 780 Millionen Euro dafür ausgegeben,
aber nachhaltige Arbeitsplätze sind kaum oder gar nicht entstanden. Das muss man Ihnen heute auch mal ins Stammbuch schreiben bei der Debatte und bei den Vorwürfen, die Sie hier gegenüber der Großen Koalition erhoben haben, meine Damen und Herren. Das, denke ich, musste ich Ihnen hier heute noch mal sagen.
Es ist teilweise unerträglich, wie Sie hier mit Verantwortlichen der Koalition umgehen und welche besonderen Dinge Sie hier vortragen. Die können wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Meine Damen und Herren, ich habe mich sehr gefreut, dass auch der Ministerpräsident bei der Schuldenbremse mittlerweile unsere Position bezieht, und daher sage ich noch mal: Vielen, vielen Dank!
Meine Damen und Herren, die zaghaften Andeutungen der Fraktion DIE LINKE, erste Schritte in eine richtige Richtung zu gehen, die Schuldenbremse mitzutragen, müssen, glaube ich, noch vertieft werden. Ich hatte heute nicht unbedingt den Eindruck, dass linke Stimmen zu den 48 notwendigen Stimmen einer Zweidrittelmehrheit zur Änderung der Verfassung gegeben sind. Nichtsdestotrotz, ich erneuere die Einladung an Sie, mit uns diese Dinge zu besprechen
und im März oder im April dann in Erster Lesung im Landtag schon eine breite konsensorientierte Lösung den Bürgerinnen und Bürgern im Land anzubieten. Bei der FDP bin ich mir relativ sicher, dass wir dort zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Und ich glaube, dass in dieser Frage die FDP Wort halten wird.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund müssen sich alle Parteien entscheiden, welchen finanzpolitischen Weg Mecklenburg-Vorpommern einschlagen will und muss, und ich denke, dass es für die Zukunft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in dieser Frage klare eindeutige Signale geben muss. Daher lade ich Sie ein, unserem Terminplan zu folgen und möglichst im Juli vor der Sommerpause dann eine Verfassungsänderung im Landtag zu beschließen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete! „Stipendienprogramm zur Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ – ich hätte nicht gedacht, dass das so viel Aufmerksamkeit bringt.
Meine Damen und Herren, eines ist sicher: Die Debatte zur ärztlichen Versorgung läuft in Mecklenburg-Vorpommern seit Langem und sie ist auch begründet, und zwar in der Gestalt, dass wir jetzt etwa 57 Prozent aller Hausärzte im Alter von etwa 50 Jahren haben. Das zwingt zu neuen Ideen.
Und ich bin der CDU-Landtagsfraktion und den Landratskandidaten der CDU sehr dankbar, dass wir in einer intensiven Debatte und dann abschließend auf der Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion dieses Thema angepackt haben und gesagt haben, wir müssen weg von eingefahrenen Wegen hin zu neuen Wegen
und auch hin zum Nachdenken, dass auch die Kassenärztliche Vereinigung
sich bewegen muss.
Und deswegen haben wir dieses Angebot gemacht,
das darauf abzielt in besonderer Weise, der Daseinsvorsorge zu entsprechen und damit ein gesundes Leben in Mecklenburg-Vorpommern, eine gesunde Gesundheitsförderung und damit Angebote an die Einwohner und die Touristen in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen. Das ist der Sinn der Geschichte, meine Damen und Herren.
Denn die Qualität der medizinischen Versorgung wird zunehmend in allen Regionen und vor allem im ländlichen Raum zum Standortfaktor.
Das ist eine der Überlegungen, die uns als CDU dazu bewegt hat, diesen Vorschlag zu machen und ihn konkret auch mit Leben zu erfüllen,
und dem Vorschlag muss auch sofort die Initiative folgen.
Das ist, glaube ich, gelebte Politik, wie man Ressourcen zusammenknüpfen kann,
um auch teilweise Stillstände zu überwinden,
und dazu haben wir die Landräte gebeten, uns in dieser Idee zu unterstützen.
Und ich bin stolz darauf, dass die Fraktion es mitgetragen hat, meine Damen und Herren.
Worum geht es im Einzelnen? Wir wollen vor allen Dingen natürlich an unseren beiden Universitäten, die ja Lehrstühle für Allgemeinmedizin haben und damit die Voraussetzungen auch zur Ausbildung von Hausärzten garantieren können,
aufgreifen, den Studenten an den Universitäten in Rostock und in Greifswald ein Angebot zu machen. Und wir haben pro Jahrgang 200 Studenten, von denen etwa 60 bis 70 Prozent das Physikum schaffen. Und in dem Moment wollen wir ansetzen.
Das heißt, nachdem das Physikum bestanden ist, wollen wir vor allem mit mecklenburgischen und vorpommerschen Studenten reden, die der Region sehr zugewandt sind und damit auch die Voraussetzungen kennen. Denen wollen wir ein Angebot machen, natürlich auch jedem anderen, der Hausarzt werden möchte oder sich in einem Krankenhaus wohlfühlt
oder auch Amtsarzt werden will. Auch bei den Amtsärzten und Jugendärzten ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Zukunft Nachholbedarf.
Und deswegen haben wir es angesetzt und diesen Vorschlag gemacht. Und ich bin da auch sehr dankbar, ich habe es heute Morgen schon mal gesagt, dass der Ministerpräsident auch diese Dinge aufgreift und ernst nimmt
und auch vor allem,
ja, und vor allen Dingen für das Ansinnen der FDP. Das gebe ich ja gerne zu, dass Sie das am 24. September 2009
als Antrag schon mal formuliert haben.
Und das ist ja die Fähigkeit der Großen Koalition, Dinge aufzugreifen, auf den Punkt zu bringen und konkrete Vorschläge zu machen, meine Damen und Herren.
Und wenn jetzt das Land noch dazukommt oder richtigerweise, wie die Ministerin das gesagt hat, die KV, denn die ist ja hier gefordert,
die muss ja auch ein bisschen mehr Bewegung reinbringen, wenn alle sagen, die Honorartöpfe sind angehoben worden: Ja, durch wen denn wohl?! Durch die Politik!
Durch die Gesetzgebung auf der Bundesebene hat Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, 150 Millionen Euro mehr in die Honorartöpfe hineingebracht. Wir haben jetzt, glaube ich, 650 Millionen in diesem Topf. Das ist mehr als der Landeshaushalt des Sozialministeriums, meine Damen und Herren.
Ja, war Herr Rösler da schon an der Macht? Nein, glaube ich nicht. Das war die Große Koalition. Herr Rösler hat vielleicht mal mitgespielt als Wirtschaftsminister, kurz beraten aus Niedersachsen,
aber da war nicht die zündende Idee von der FDP, um das mal jetzt auch richtig darzustellen.
Meine Damen und Herren, also wir wollen unseren Landeskindern eine Chance geben, wir wollen anderen eine Chance geben, die Medizin studieren und die sich hier in unserem Land wohlfühlen. Deswegen haben wir dieses Programm gemacht. Und ich bin ausdrücklich unseren Landräten dankbar, dass wir auch eine schnelle Finanzierung hinbekommen haben. Und Sie haben ja, der eine oder andere von Ihnen, gesehen, dass wir in Nordvorpommern schon in der Haushaltsdebatte sind.
Und wir werden das in etwa vier Wochen dann im Kreistag haben
und dann können wir auf die Studierenden zugehen, mit ihnen Gespräche führen, Ausschreibungen machen, Verträge anbieten und dann vor allem, das ist ja wichtig, dass man für die Regionen...
Herr Lehrer, kleinen Moment, jetzt bin ich mal dran. Da halten wir uns zurück.
Ja, ich sage ja nur.
Wir geben 500 Euro pro Monat über vier Jahre, das sind 24.000 Euro. Wir glauben, das ist gut angelegtes Geld, denn wenn ein Student nach der Ausbildung erst noch vier Jahre Facharztausbildung machen muss, da wird er dann sozusagen begleitet. Man kann die Krankenhäuser auch bitten, hier Angebote zu machen, um die Facharztausbildung voranzubringen. Diese Gespräche laufen zurzeit. Und wir werden dann auch dafür sorgen, dass die Angebote von der KV kommen, dass die Niederlassung dann auch beginnen kann, also dass die Ausrichtung auch in diese Richtung läuft,
denn das ist ja der Ansatz.
Und ich sage Ihnen allen voraus: Wenn einer, eine Frau oder ein Mann, sich für eine Niederlassung entscheidet, dann wird er nach der Bindung, die wir ja vorgesehen haben in der Richtlinie, um Missbrauch, Frau Ministerin, auszuschließen, wenn er seinen Dienst nicht antritt, diese geförderten Gelder zurückzahlen.
Das ist rechtlich sicher. Das machen schon andere, wir sind da nicht die Ersten. Gehen Sie mal davon aus, das ist rechtssicher, das ist alles schon geprüft.
Wenn einer in eine Niederlassung geht, dann gehen Sie mal davon aus, dass der nicht morgen seine Niederlassung zurückgibt. Der macht dann die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum über mehrere Jahre, wenn nicht sogar über mehrere Jahrzehnte. Diese Beispiele kennen wir. Und ich glaube, dass wir bei diesem Stipendienprogramm neue Denkansätze gesetzt haben, und ich sehe dieser Debatte mit Spannung entgegen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die allermeisten Kin
der wachsen in einer liebevollen Umgebung auf, sie sind gut behütet und werden für das Leben durch ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten vorbereitet. Das ist in den allermeisten Fällen in unseren Familien auch in Mecklenburg-Vorpommern so. Allerdings muss man auch zugeben, dass einige Kinder in den Familien diese Zuwendung nicht erhalten und auch nicht Geborgenheit in jedem Falle das Tageswerk beschert.
Diese Kinder, meine Damen und Herren, brauchen unseren besonderen Schutz. Und ich denke, dazu sind wir alle, auch die Parteien, die Fraktionen, die Organisationen, alle sind dazu verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, um diesem Missbrauch von Kindern entgegenzuwirken.
Meine Damen und Herren, wir brauchen hier möglichst frühe Hilfen. Und einige hatten ja vorhin schon mal dazwischengerufen: Was sind denn das, Vernetzungen, Netzwerke, Schnittstellen? Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das eine oder andere aufzuschreiben. Ich bin zumindest auf zehn wichtige Punkte gekommen, die vernetzt werden müssen. Und dazu brauchen wir eben auch Ehrenamt, dazu brauchen wir die Verwaltungen, dazu brauchen wir Jugendamt und das Gesundheitsamt, Vereine, Organisationen und Parteien, meine Damen und Herren. Wir brauchen die Kliniken, die Ärzte und die Hebammen, wir brauchen die Kitas und die Frühförderung, wir brauchen Justiz und Polizei, Beratungsstellen und soziale Dienste, Städte, Ämter und Gemeinden, freie Träger, die Jugendhilfe, meine Damen und Herren, die Wohnungsvermieter, die Kindergeldkasse, Elterngeldstelle und Arge. Das sind nur zehn Punkte, die mir eingefallen sind, und ich will noch nicht mal sagen, dass sie vollständig sind.
Die Kirchen, völlig richtig, meine Damen und Herren, sehr guter Hinweis.
Also ich meine, es ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die Dinge tatsächlich zu vernetzen, um auch weitere Erfolge zu zeitigen und vor allem den Missbrauch von Kindern zu unterbinden. Dazu muss die gesamte Gesellschaft wacher werden.
Ich gebe zu, viele Dinge sind in den letzten Jahren nicht so gelaufen, und deswegen ist es auch richtig, dass auf der Bundesebene das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt wird. Und ich bin sehr froh, dass Präventionsangebote mit in das Gesetz sollen, meine Damen und Herren, denn es geht hier darum, Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Mütter und Kinder am Ende zu schützen, andererseits sie fähig zu machen, eine gute Erziehung allen Kindern angedeihen zu lassen.
Dazu brauchen wir vielleicht auch in den Regionen, in den Landkreisen Regionalkoordinatoren, die in besonderer Weise geeignet sind, das, was ich vorher aufgelistet habe, dann auch zu vernetzen, um Lücken zu schließen und damit insgesamt die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Darum geht es am Ende auch im Gesetzgebungsverfahren.
Sehr geehrte Frau Kollegin Borchardt, es ist nun mal so, dass auch die Jugendminister und die Gesundheitsminister, und zwar aller Länder, beschlossen haben, in dieser Richtung Verbesserungen für den Kinderschutz einzufordern. Und dazu gehört eben auch, eine Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen im Gesetz mit zu verankern. Das ist eines der wichtigsten Ziele,
um auch finanziell Unabhängigkeit zu schaffen und damit mehr Möglichkeiten zu eröffnen.
Meine Damen und Herren, Sie sollten sehr dankbar sein, dass diese frühen Hilfen eingeführt werden, dass wir in besonderer Weise die Finanzierung von Hebammen, von Ärzten in den Netzwerken von „Frühen Hilfen“ durch alle verbessern wollen und müssen, denn es wird nun mal so sein, dass der Bund ein besseres Gesetz auf den Weg bringen muss, um der Erarbeitung und dem Ziel eines Kinderschutzgesetzes auf der Bundesebene mit Prävention und Intervention gerecht zu werden, denn beides ist wichtig, die Prävention, aber auch die Intervention. Wenn Prävention nicht hilft, muss auch Intervention durch den Staat möglich sein, meine Damen und Herren.
Das ist eines der wichtigen Dinge, die wir zu beachten haben, und ich fordere Sie auch auf, das insgesamt zu befördern.
Bund und Länder sind sich einig: Wir wollen neue Maßstäbe für ein wirksames Kinderschutzgesetz in Deutschland. Mit diesem Kinderschutzgesetz werden neue Maßstäbe gesetzt, wird die Verbesserung des Kinderschutzes unterstützt und wir wollen am Ende auch klare Verantwortlichkeiten, denn das ist auch Ziel dieses Gesetzes. Wir wollen Vorschriften und den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag, meine Damen und Herren. Das ist uns als CDU besonders wichtig.
Ich möchte Sie daher bitten, konstruktiv am Gelingen dieses Gesetzeswerkes teilzuhaben, denn ohne diese Dinge und dieses Mitmachen wird es nicht gehen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksache 5/3810 liegt hier vor, einen Beirat zur Ausführung vom SGB in Mecklenburg-Vorpommern ins Leben zu rufen. Ich kann nur sagen, dieser Antrag ist mehr als wirr. Er hilft nicht, er schadet nur und von daher will ich mich den Ausführungen meines Sozialkollegen Jörg Heydorn nur anschließen und sagen, er ist abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Gleiche Chancen für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern“ – ich denke, das ist ein wichtiges Thema. Als Landespolitiker habe ich die Pflicht, auf die Dinge aufmerksam zu machen, die zu verändern sind.
Ich meine, bei der Krankenhauslandschaft, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, bei den infrastrukturellen Voraussetzungen haben wir auch die Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, dass ein bundeseinheitlicher Basisfallwert wünschenswert ist für Mecklenburg-Vorpommern, denn er würde einige Ungerechtigkeiten sozusagen schneller beheben und die Einnahmesituation verbessern.
Die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern ist beispielhaft. Das haben wir auch vor zwei Tagen bei der Krankenhausgesellschaft festgestellt. Mecklenburg-Vorpommern hatte mal 55 Krankenhäuser. Wir haben das, was in einigen westlichen Ländern noch zu erledigen ist – Schließung von kleineren Krankenhäusern –, in Mecklenburg-Vorpommern hinter uns. Wir haben heute noch 39 Krankenhäuser, 16 geschlossen, hatten über 18.000 Betten und liegen heute bei knapp 10.000.
Also ich meine, Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben insgesamt gemacht. Es ist mehr recht als billig, dass wir in dieser Frage auch unsere Forderungen
aufmachen. Die Forderung ist einfach, es ist nicht immer Bayern der Fall, der hier vorgetragen werden darf, denn bei der Frage, wo sind die Landesbasisfallwerte besonders hoch, fällt das Saarland auf, meine Damen und Herren. Ich meine, das jüngste alte Bundesland müsste ja nun auch nach fast 55 Jahren in der Lage sein,
seine Dinge noch weiter herunterzuschrauben, um dann auch insgesamt den Bundesbasisfallwert zu erreichen. Der Unterschied beträgt etwa 10 Prozent. Und 10 Prozent macht pro Fall zwischen 200 und 300 Euro aus, die auch wie vorgetragen an den Medizinischen Fakultäten, an den Universitäten oder bei den Maximalversorgern insgesamt fehlen.
Natürlich ist die Gesamtausstattung weiterhin gut. Das sind 1,1 Milliarden Euro, die wir bekommen. Das ist ja nicht wenig. Nichtsdestotrotz ist ein Verlust von 2 Millionen Euro für die Universitäten viel und da kommen natürlich noch andere Verluste dazu, sodass man in dieser Frage durchaus an einem Strang ziehen sollte. Denn ich will noch mal darauf hinweisen, wir vertreten Landespolitik, wir vertreten die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, seiner Bürger.
Dazu, denke ich, sind alle aufgerufen.
Ich will noch mal den Bundesbasisfallwert hier nennen. Er liegt an der oberen Grenze zurzeit bei 3.009,17 Euro.
An der unteren Grenze...
Herr Grabow weiß ja nicht immer alles. Er hat auch nicht immer recht.
Die untere Grenze liegt bei 2.899,08 Euro. Das ist die untere Grenze.
Mecklenburg-Vorpommern liegt darunter mit einem Wert von 2.855 Euro. Also, denke ich, ist es durchaus gerecht, hier in dieser Frage auch den Finger in die Wunde zu legen und zu sagen, in dieser Frage erwartet Mecklenburg-Vorpommern eine Besserstellung.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort zu den Arzthonoraren, die ja in besonderer Weise in den letzten Tagen landauf, landab diskutiert worden sind. Die Festlegungen hat nicht die Politik getroffen, sondern die haben die Selbstverwaltungsorgane getroffen, und das in breiter Mehrheit. Betroffen neben Mecklenburg-Vorpommern ist auch Berlin, ist scheinbar auch Bayern, denn Herr Singhammer hat sich zu dem Thema auch vor Kurzem gemeldet, nachdem er am ersten Tag noch gar nicht mitgekriegt hat, dass er auch Verlierer ist in Bayern. Gewinner sind eindeutig Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg, meine Damen und Herren. Andererseits muss man hier aber auch fairerweise zugeben, dass in den letzten zwei Jahren davor, also in den Jahren 2008 und 2009, die Ärztehonorare in Mecklenburg-Vorpommern deutlich angehoben worden sind.
Natürlich ist es richtig, bei der Verteilung, wenn es um 1 Milliarde Euro geht, auch Interessen für Mecklenburg
Vorpommern anzumelden. Aber, ich sage es noch mal, die Honorare für die Hausärzte und auch für die Fachärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind deutlich gestiegen. Nichtsdestotrotz ist es richtig, darauf hinzuweisen.
Meine Damen und Herren, die anderen Fragen, die noch zu besprechen sind, müssen wir später aufrufen, weil noch einige Dinge festgelegt worden sind in diesem Gesetz, die keine Steigerung von Fallzahlen erlauben beziehungsweise eine Deckelung von Fallzahlen, bei deren Überschreiten ein Abzug von 30 Prozent erfolgt. Über die Dinge müssten wir allerdings dann noch intensiver diskutieren.
Auf alle Fälle denke ich, dass es unsere Krankenhäuser, die Beschäftigten in den Krankenhäusern und vor allem die Patienten verdient haben, gleichbehandelt zu werden, das heißt, einen einheitlichen Bundesbasisfallwert zu haben, der Mecklenburg-Vorpommern natürlich deutlich bessere Chancen und Einnahmen bescheren würde. Von daher bin ich sehr froh, dass die Sozialministerin unserer Aufforderung nachkommen will und die Dinge im Bundesrat und sicherlich auch über die Parteienebene im Bundestag vertreten wird. –
Dafür vielen Dank und danke, dass Sie mir zugehört haben.