Klaus Bochow
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Last Statements
In einer dpa-Pressemitteilung vom 2. Januar dieses Jahres hieß es, die Landesregierung werde ihre „Jagd auf Verkehrssünder“ nochmals verschärfen.
Auf meine Nachfrage hin teilte der Minister des Innern mit, dass diese Formulierung von der Deutschen Presseagentur selbst gewählt wurde. Wie weiter mitgeteilt wurde, „erscheint diese Formulierung aus Sicht der Landesregierung nicht geeignet, die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei zutreffend zu beschreiben. Sie findet daher im polizeilichen Sprachgebrauch keine Verwendung“. Umso überraschender ist es, dass die Formulierung „Jagd auf Verkehrssünder“ als Teil der Überschrift der dpa-Pressemitteilung auf der Homepage des Ministeriums des Innern zu finden ist. Zumindest hieraus lässt sich nicht auf eine Distanzierung von der oben genannten Formulierung schließen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreift sie, um sich von aus ihrer Sicht unzutreffenden Kommentierungen bzw. Beschreibungen ihrer Politik zu distanzieren?
Herr Minister, ich freue mich das zu hören. Gleichwohl sieht man, wenn man heute hineinschaut, dass diese, wie Sie sagen, Agenturmeldung immer noch auf Ihrer Seite präsent ist. Wäre es nicht sinnvoll, dazu eine entsprechende Erklärung im Sinne dessen, was Sie hier dargestellt haben, anzufügen?
In Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 2708 „Intensivierung der Verkehrsüberwachung“ teilte der Minister des Innern mit, dass bei der ganztägigen Überwachung von Verkehrsströmen keine Daten gewonnen werden, die eine Identifizierung von Fahrzeuginsassen oder -kennzeichen ermöglichen.
Zugleich wurde jedoch ausgeführt, dass - Zitat - „Bildsequenzen, die zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten erforderlich sind,... aus dem aufgezeichneten Videofilm herausgelöst und bis zum Verfahrensabschluss zu Beweiszwecken gesondert gespeichert (werden).“
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern können die so gewonnenen Bildsequenzen angesichts ihrer geringen Aussagefähigkeit überhaupt zu Beweiszwecken in Strafverfahren herangezogen werden?
Herr Minister, genau darauf zielt jetzt meine Nachfrage. Sie hatten dem Innenausschuss ja mitgeteilt, dass eine zweite Kamera manuell zugeschaltet werden kann. Die Frage 2, die ich damals gestellt hatte - welchen Umfang... plant und praktiziert die Landesregierung mit dem gewonnenen Datenmaterial? -, impliziert aber natürlich, dass aus dem Film, so wie Sie es beantwortet hatten, nichts gewonnen werden kann. Dass Sie eine zweite Kamera zuschalten, hatten Sie seinerzeit jedoch nicht erklärt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gemeindegebietsreform gehörte zweifelsohne zu den am meisten diskutierten Vorhaben der vergangenen Jahre und hat damit naturgemäß auch den Landtag ausgiebig beschäftigt. Es liegt in erster Linie am Thema selbst, dass die Popularität dieser Reform etwas eingeschränkt ist.
Daran hat auch die Tatsache nichts geändert, dass die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden in vielen Fällen korrekt einbezogen worden ist. Eine Bürgerbeteiligung trägt allerdings nicht unter allen Umständen dazu bei, dass das Ergebnis des Verfahrens dann auch akzeptiert wird. Wie so oft im Leben geht es auch hier nicht allein um das Ob, sondern auch und vor allem um das Wie.
Es lässt sich also feststellen, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer mit Widerständen zu rechnen ist, wenn die im Grundsatz mögliche bzw. rechtlich erforderliche Bürgerbeteiligung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bzw. angemessenen Art und Weise erfolgt; denn wenn es um Gebietsänderungen von Gemeinden geht, dann lässt die Landesverfasssung jedenfalls an der Rolle der Bürgerbeteiligung keinen Zweifel aufkommen. Sie fordert die Anhörung der betroffenen Bevölkerung sowie im Falle der Auflösung von Gemeinden gegen deren Willen den Weg des Gesetzes.
Das Landesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang mehrmals ausgeführt, dass eine Anhörung nach dem entsprechenden Artikel 98 Abs. 2 Satz 3 der Landesverfassung mindestens voraussetzt, dass die Bürger des unmittelbar betroffenen Gebietes förmlich Gelegenheit erhalten, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu einer konkret ins Auge gefassten Gebietsänderung oder auch zu mehreren alternativ in Betracht kommenden Gebietsänderungen zu äußern.
Dies ist zum großen Bedauern meiner Fraktion nicht in allen Fällen so erfolgt, dass alle durchgeführten Anhörungen in jedem Fall diejenige Neugliederung zum Gegenstand hatten, die dann vom Landtag beschlossen wurde. Das ist aber angesichts der Vielzahl der Anhörungen ein Fehler, der durchaus geschehen kann, der jedoch bedauerlich ist. Er ist leider bei der Vielzahl dieser Termine, auch der Ortstermine, durchgegangen. Das ist ohne Zweifel kritikwürdig. Doch, wie dem auch sei, mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr eine Bestätigung der landesweiten Gemeindegebietsreform erfolgen. Die Grundlage hierfür bietet eine Bürgeranhörung, die in den
Monaten März und April dieses Jahres stattgefunden hat. Mit anderen Worten sollen jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die vormals begangenen Fehler bzw. Unzulänglichkeiten korrigiert werden. Unsere Fraktion wird einer Überweisung an den Innenausschuss zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den wichtigsten Aufgaben des Staates gehört es, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen, und zwar nach außen wie nach innen. Wenngleich für das Land Brandenburg die außen- bzw. verteidigungspolitischen Aspekte entfallen, so ist es die Gewährleistung der inneren Sicherheit, die eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder darstellt. Die Bürger erwarten - und das zu Recht -, dass für ihre Sicherheit Vorsorge getroffen wird.
Der Erfüllung dieser Aufgabe dienen die Institutionen des Rechtsstaates, wobei die Polizei sehr oft im Brennpunkt der Aufmerksamkeit, aber auch der Kritik steht. Von der säch
lichen und personellen Ausstattung der Polizei, von der Ausbildung und Motivation der Beamten und Beamtinnen hängen sowohl das objektive Niveau der inneren Sicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl maßgeblich ab. Auch die Befugnisse der Polizei spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte eindringlich vor einem aus meiner Sicht sehr gefährlichen Trugschluss warnen: Viel hilft nicht immer viel. Eine Ausweitung der Befugnisse ist nicht von vornherein und unter allen Umständen im Interesse der Bürger.
Es gibt nämlich einen Konflikt, und zwar einen sehr alten Konflikt, zwischen Sicherheit und Freiheit. Dieser Konflikt lässt sich auch ideengeschichtlich sehr schön nachzeichnen, was aber an dieser Stelle nicht passieren soll. Aber auf eines möchte ich hinweisen: Die Tendenz seitens der verschiedenen Sicherheitsbehörden, ihre eigenen Befugnisse auszuweiten, ist in Zeiten einer tatsächlichen - in Klammern: oder vermuteten Gefährdung in der Regel weitaus größer als sonst. Das liegt in der Natur der Sache und soll bitte schön auch nicht als Vorwurf aufgefasst werden.
Das Problem besteht freilich darin, dass dabei Eingriffe in die Freizügigkeit der Bürger und damit in deren Grundrechte erfolgen bzw. erfolgen können, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, berührt die Grundlagen unserer Demokratie. Wir reden also hier und heute sowie in den nächsten Wochen nicht nur über die Aufgaben und Befugnisse und die Organisationsstruktur der Polizei; wir reden vielmehr auch und vor allem über unser Grundrechtsverständnis.
Das sollten wir stets im Hinterkopf behalten und uns von Zeit zu Zeit in Erinnerung rufen.
Bei dem zu behandelnden Gesetzentwurf geht es unter anderem um eine flankierende Maßnahme zum Gewaltschutzgesetz. Dieses - Herr Innenminister, Sie haben die positiven Wirkungen schon beschrieben - muss aufgrund der tatsächlichen Übergriffe, die nach wie vor in den eigenen vier Wänden erfolgen, flankiert werden. Das war angesichts der Stoßrichtung dieser Maßnahmen nicht zu erwarten und in den Frauenhäusern - zumindest kann ich das für Ludwigsfelde mit Bestimmtheit sagen - hat die Zahl der Übernachtungen - das sind keine freiwilligen Übernachtungen; ein Frauenhaus ist ja kein Hotel in der letzten Zeit erheblich zugenommen. Gleiches gilt auch für den Beratungsbedarf.
Insofern begrüße ich, begrüßen wir die Initiative, die in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt, mit Nachdruck. Der Entwurf stellt völlig zu Recht fest, dass das Hauptproblem in der zeitlichen Begrenzung der gegenwärtig möglichen polizeilichen Maßnahmen, das heißt in erster Linie des Platzverweises, besteht. Insofern ist es mitunter durchaus geboten, jemanden für einen längeren Zeitraum der Wohnung zu verweisen. Aber bei der Verweisung aus der Wohnung handelt es sich um einen Eingriff in die Grundrechte. Das heißt wiederum, dass einer solchen Maßnahme eine richterliche Entscheidung zugrunde liegen muss.
Verweisungen ohne richterlichen Beschluss dürfen nur vorläufigen Charakter haben und müssen zeitlich begrenzt sein. Herr Innenminister, Sie haben darauf verwiesen; insofern gehen wir da völlig d'accord. Das heißt, die Zeitspanne, für die eine Person aus der Wohnung verwiesen werden darf, ist so zu gestalten, dass einerseits eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann und sich andererseits das Opfer keiner Sicherheitslücke ausgesetzt sieht. Demgemäß sind die zehn Tage, die sich nun im Gesetzentwurf finden lassen, eine vernünftige Basis für die Ausschussberatung.
Der Konflikt zwischen Sicherheit auf der einen und Grundrechten auf der anderen Seite beschränkt sich aber nicht auf den eben dargelegten Sachverhalt. Wir werden uns in den nächsten Wochen auch mit der Videoaufzeichnung von Verkehrskontrollen, mit dem Einsatz der so genannten Taser und mit der Aufzeichnung von Notrufen und übrigen Anrufen befassen. Auch hier wird es Kontroversen geben, zum Beispiel im Hinblick auf den vermehrten Einsatz von Videotechnik. Die Möglichkeiten, sich in Brandenburg zu bewegen, ohne von einer Kamera erfasst zu werden, werden jedenfalls rapide sinken, wenn alle diesbezüglichen Pläne des Innenministeriums tatsächlich umgesetzt werden.
Ja, Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Aber wie dem auch sei, gerade wenn die Ausweitung von Polizeibefugnissen auf der Tagesordnung steht, sollten wir uns alle die von dem großen deutschen Soziologen Max Weber benannten maßgeblichen Qualitäten eines Politikers in Erinnerung rufen. Derer gibt es drei und eine davon lautet - formuliert in „Politik und Beruf“, 1919 - „Augenmaß“. Die anderen beiden heißen „Verantwortungsgefühl“ und „Leidenschaft“.
In diesem Sinne freue ich mich auf kontroverse und spannende Ausschussberatungen. - Vielen Dank.
In den Monaten Juni bis August 2003 wurden Kfz-Kennzeichen-Erkennungssysteme getestet. Mit dieser Technik ist es möglich, die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und mit dem Datenbestand zu vergleichen. Unter Datenschutzaspekten lässt sich eine Nutzung dieser Technik kontrovers diskutieren. Bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 2613 äußerte sich die Landesregierung auch zu den juristischen Hindernissen für eine Nutzung der von ihr getesteten Überwachungstechnik. Die schwer nachzuvollziehende Struktur von Teilen der Antwort veranlasst mich zu einer Nachfrage:
Welche Gesetzesänderungen auf Landesebene und/oder Bundesebene wären theoretisch erforderlich, damit eine anlassunabhängige Überwachung von Kraftfahrzeugen erfolgen kann?
Herr Minister, Sie haben andere Bundesländer erwähnt. Inwieweit bestand angesichts der eindeutigen Rechtslage, die Sie beschrieben haben, sowie angesichts der Tests in diesen Bundesländern die Notwendigkeit, solche Praxistests im Land Brandenburg durchzuführen?
Zweitens: Sie haben die Kosten dieses Tests in der Beantwortung der Kleinen Anfrage mit 13 000 Euro beziffert. Hierbei handelt es sich also um Ausgaben für eine Technik, von der Sie wussten, dass sie nach geltender Rechtslage nicht für den von Ihnen favorisierten Zweck zum Einsatz kommen kann. Haben Sie die Auswertung der Testergebnisse anderer Bundesländer anstelle eigener Feldforschung in Betracht gezogen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeichen der Zeit stehen auf Sparen, Straffen und Nutzen von Effizienzreserven. Diese Entwicklung macht auch vor den Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden keinen Halt. Sie darf auch keinen Halt machen, wenn die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben mit dem erforderlichen Maß an Glaubwürdigkeit erfolgen soll. Was das für das Land Brandenburg bedeutet, haben wir hier schon mehrmals diskutiert. Es ist und bleibt eine der Hauptaufgaben, die Landesverwaltung dafür fit zu machen, hoheitliche Aufgaben unter veränderten Bedingungen effizient, ressourcenschonend, dienstleistungsorientiert und bürgernah zu erfüllen.
Der hier und heute in 1. Lesung vorliegende Gesetzentwurf steht unter dem großen Thema: Verwaltungsmodernisierung in Brandenburg. Diese komplexe und zugleich wichtige Aufgabe beschäftigt die Politik unseres Landes seit mehreren Jahren. Vieles ist in Bewegung geraten, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Der vorliegende Gesetzentwurf greift zentrale Aspekte der Verwaltungsmodernisierung auf und versucht, neue Akzente zu setzen.
Einen zentralen Baustein bildet dabei, wie eigentlich immer, die Aufgabenkritik. Diese ist ebenso notwendig wie schwierig. Wenn wir uns von entbehrlichen Aufgaben trennen - so lautet völlig zu Recht der dahinter stehende Kerngedanke -, so entlasten wir über Kosteneinsparungen den Landeshaushalt und schaffen die Voraussetzungen dafür, die verbleibenden Aufgaben auf einem höheren Niveau zu erfüllen. Zumeist heißt es in diesem Zusammenhang, der Aufgabenbestand müsse auf die Kernaufgaben des Staates reduziert werden. Einverstanden.
Dies wiederum heißt unter anderem, dass einzelne Aufgaben des Staates einer kritischen Überprüfung unterzogen werden müssen. Ebenfalls einverstanden. Doch gerade an diesem Punkt fangen die Schwierigkeiten meist an. Gut gemeint ist nicht automatisch auch immer gut gemacht.
Ich möchte dafür ein Beispiel anführen. Unzweifelhaft gehört es zu den Kernaufgaben des Staates, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Doch was folgt daraus an konkreten Aufgaben bzw. Maßnahmen? Welches Schutzniveau wollen wir um welchen Preis erreichen? Wir müssen uns also nicht nur fragen, was zur Gewährleistung der Sicherheit wirklich vonnöten ist dies ist eine eminent politische Frage -, sondern wir müssen uns auch fragen, ob einzelne Maßnahmen, die der inneren Sicherheit dienen, die Erfüllung anderer Kernaufgaben, zum Beispiel die Gewährleistung des Datenschutzes, nicht tangieren.
Als aktuelles Beispiel möchte ich den Versuch zur automatisierten Überwachung von Fahrzeugen nennen. Herr Innenminister, Ihnen ist bekannt, dass hierzu noch die eine oder andere Frage von mir aufgeworfen wurde, und ich harre gespannt der Antworten. Allerdings wäre in diesem Falle, im Falle der automatisierten Überwachung - korrekter gesagt: des Versuchs zur automatisierten Überwachung - eine Aufgabenkritik, eine politische Diskussion angebracht gewesen, und zwar bevor man diesen Versuch überhaupt in Angriff genommen hätte.
Wir werden in den nächsten Wochen nicht nur über die Aufgabenkritik, sondern auch über die effektive Bündelung von Aufgaben, über die Vermeidung von doppelten Zuständigkeiten sowie über die Reduzierung der Zahl der Schnittstellen diskutieren. Wir werden uns mit der Auflösung und Zusammenlegung von Behörden befassen.
Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt zu den wichtigen Fragen der Landesorganisation Stellung und es ist zu erwarten, dass es die eine oder andere Kontroverse im Ausschuss geben wird. Wir werden zum Beispiel darüber reden müssen, ob sich die in § 2 des Gesetzes genannten Organisationsziele mit der neuen Struktur der Landesverwaltung auch wirklich leichter erreichen lassen. Wir werden darüber reden müssen, welche Auswirkungen die Zuordnung der Landesoberbehörden zur zweiten Stufe der Landesverwaltung haben wird.
Ich erinnere daran, dass wir vor kurzem, nämlich im Rahmen des Haushaltssicherungsgesetzes, Diskussionen über die Aufgaben und die Struktur der Landesverwaltung führten. Diese Debatte stand damals unter dem Druck der Haushaltskonsolidierung. Es ging mithin ganz wesentlich um Zahlen. Nunmehr haben wir die Möglichkeit, eine grundsätzlichere Diskussion zu führen.
Ich bin mir sicher, dass die Bedeutung des Themas "Verwaltungsmodernisierung" in diesem Haus unumstritten ist. Ob in
allen Fraktionen aber auch die Bereitschaft vorhanden ist, die Verwaltungsmodernisierung so ernsthaft in Angriff zu nehmen - und das schließt tief greifende Strukturveränderungen durchaus ein -, wird sich zeigen. Der Abgeordnete Vietze hat heute und damals schon eine politische Diskussion über die Kernaufgaben angemahnt. Eine solche Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir, glaube ich, tatsächlich führen.
In diesem Sinne freue ich mich auf spannende, kontroverse und lehrreiche Ausschussberatungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Zeitungsberichten zufolge wird die Beratungsqualität der ZukunftsAgentur Brandenburg von der Stiftung Warentest als mittelmäßig eingestuft. Mängel bestehen demnach unter ande
rem in der unzureichenden Befassung mit den vorgestellten Geschäftsmodellen.
Ich frage die Landesregierung: Welches Fazit zieht sie aus der bisherigen Beratungstätigkeit der ZukunftsAgentur Brandenburg?
Herr Minister, „beleuchten und bewerten, wie Sie eingangs sagten, ist das eine, Schlussfolgerungen sind das andere. Mir fehlen hier konkrete Schlussfolgerungen. Haben Sie in Ihrem Hause schon solche Schlussfolgerungen gezogen oder kann ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass das unter das Nachreichen, von dem Sie im Schlusssatz sprachen, fällt?
Zum Jahresende 2002 hat die Heraklith GmbH die Produktion am Standort Sperenberg eingestellt. Sowohl auf meine Anfrage als auch auf die des Abgeordneten Schulze hin teilte der Minister für Wirtschaft mit, die Landesregierung werde sich für eine Übernahme durch einen anderen Investor einsetzen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erfolge hat sie bei dem Versuch erzielt, für den Standort des ehemaligen HeraklithWerkes einen neuen Investor zu gewinnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Reform der Gemeindefinanzierung ist für diese Aktuelle Stunde unbestritten ein wichtiges Thema gewählt worden. Die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen beschäftigt uns seit vielen Monaten beinahe ununterbrochen. Die dramatische Entwicklung in diesem Bereich ist hier schon anschaulich dargestellt worden. Gleiches gilt für die vielfältigen Gründe, die dazu geführt haben. Herr Lunacek hat das in seinem Beitrag bereits ausgeführt.
Die konkrete Fragestellung dieser Aktuellen Stunde allerdings unterstellt, die finanziellen Probleme der Brandenburger Kommunen seien kurzfristig lösbar. Das ist mitnichten der Fall. Wir alle - einschließlich der Mitglieder Ihrer Fraktion, Herr Domres - wissen das.
Gegenwärtig geht es darum, einen Weg aus der derzeitigen Finanzenmisere aufzuzeigen. Die Erwartung, das Problem wäre mittels einiger Vorschläge zu lösen, das heißt, es hörte mit ei
nem Mal auf zu existieren, setzt eine Omnipotenz der Politik voraus, die es in unserer pluralistischen Gesellschaft nicht geben kann und auch nicht geben wird.
Drei Aspekte sind hier insbesondere zu beachten.
Erstens: In Deutschland sind strukturelle Reformen über Jahrzehnte verschleppt worden. Beleg hierfür ist auch die schlechte finanzielle Lage ehemals gut situierter Städte und Gemeinden in den alten Bundesländern. Einige sind von den Vorrednern genannt worden. Der Reformstau muss nunmehr schrittweise aufgelöst werden. Die Erfolge würden sich sicherlich schneller einstellen, wenn auch andere ihren Beitrag leisteten.
Zweitens: Ostdeutschland befindet sich nach wie vor in einem Transformationsprozess. Dieser ist langwierig und schwierig und er kann nach menschlichem Ermessen auch nicht ohne mitunter große Reibungsverluste ablaufen. Daher sind regelmäßige Kurskorrekturen erforderlich. Diese müssen beschlossen und dann auch umgesetzt werden.
Drittens: Die Begrenzung finanzieller Ressourcen tritt selbstverständlich insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Phasen deutlicher denn je zutage. Die Folgen dieser Tatsache erstrecken sich ausdrücklich auch auf Solidarmaßnahmen wie den Finanzausgleich und damit auch auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen.
Vor diesem Hintergrund müssen wir über Richtungsentscheidungen und über konkrete Maßnahmen befinden - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zum einen sind schmerzhafte Rückgänge der Einnahmen über die letzten Jahre hinweg zu verzeichnen. Dies betrifft sowohl die Einnahmen aus Zuweisungen aus dem GFG als auch die eigenen Steuereinnahmen. Zum anderen erfolgte ein teilweise dramatischer Anstieg der Aufwendungen für die Erfüllung der Pflichtaufgaben. Hier sei nur an die Ausgaben für die Sozialhilfe erinnert.
Ich persönlich empfinde den Fakt als besonders schmerzhaft, dass die Ausgaben für Investitionen seit Jahren rückgängig sind. Leistungsfähige Kommunen bedürfen dieser Investitionen. Ohne sie kommt es tatsächlich zum Stillstand.
An dieser Stelle wiederhole ich bewusst: Verantwortliche Politik muss Rahmenbedingungen akzeptieren. Daher ist festzuhalten, dass beispielsweise die Kürzungen für das Jahr 2003 unvermeidbar waren und dass auch die Kommunen einen Teil davon tragen mussten. Allerdings müssen die Zuweisungen des Landes ihrerseits wiederum so bemessen sein, dass die Kommunen ihre Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie ein Maß an freiwilliger Selbstverwaltung, erfüllen können.
Darauf zu achten, das ist unsere Aufgabe.
Einer Reduzierung der Zuweisungen musste insofern eine Reduzierung der Aufgaben, der Normen und Standards auf dem Fuße folgen. Dies war und ist wohl unstrittig.
Im Zuge des ersten kommunalen Entlastungsgesetzes ergriffene Maßnahmen blieben zunächst hinter den Notwendigkeiten zurück. Insofern wurden die zuvor geäußerten Befürchtungen bestätigt. Die Maßnahmen waren jedoch ein erster Schritt in
die richtige Richtung. Weitere Schritte müssen folgen. So wird das zweite kommunale Entlastungsgesetz den Weg in die parlamentarische Beratung finden.
Dieses zweite kommunale Entlastungsgesetz soll unter anderem Leistungsverpflichtungen und Standards der Kommunen reduzieren und zu einer Verwaltungsvereinfachung führen sowie Unsicherheiten im Bereich des Kommunalabgabengesetzes beseitigen und so die Einnahmenseite der Kommunen stabilisieren. Der eingeschlagene Weg wird damit fortgesetzt. Erneut gilt auch hier: Weitere Schritte müssen dann folgen.
Hierzu zähle ich auch den Beitrag des Landes bzw. der Landesverwaltung. Ein ehrgeiziges Ziel wurde im Hinblick auf den Personalabbau - immerhin sollen 12 400 Stellen abgebaut werden - bereits formuliert. Hierbei geht es allerdings nicht allein um den Stellenabbau an sich. Eine Verschlankung der Verwaltung ist vielmehr eingebunden in die Beantwortung der Frage, welche Aufgaben wahrgenommen werden müssen und wo, das heißt auf welcher Ebene, eine Aufgabenwahrnehmung sinnvoll ist.
Nur mit einer entschlossenen Fortsetzung der Funktionalreform lassen sich die durchaus vorhandenen Potenziale für eine Effizienzsteigerung auch tatsächlich realisieren. Unsere Aufgabe ist es, die Landesregierung in diesem Prozess weiterhin kritisch, aber auch konstruktiv zu begleiten.
Ein weiterer entscheidender Aspekt dieses Themas sind die kommunalen Steuereinnahmen. Die Gemeinden benötigen eine Verstetigung ihrer Steuereinnahmen heute dringender denn je. Die Bundesregierung hat auf diesen Handlungsbedarf mit der Gemeindefinanzreformkommission reagiert. Bei deren Beratungen spielte die Gewerbesteuer eine herausragende Rolle und das hat seinen Grund. Dies spielte hier auch in allen Redebeiträgen eine zentrale Rolle.
Der Kreis der Steuerpflichtigen ist nämlich bei weitem nicht mehr umfangreich genug, wofür die hohe Zahl der so genannten Steuerschlupflöcher nicht allein, aber mit verantwortlich ist. Zu den zentralen Vorschlägen für eine Reform gehört keineswegs zufällig und völlig zu Recht die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern in das System der Gewerbesteuer. Meines Erachtens ist auch die Einbeziehung von Zinsen, Mieten, Pachten und Finanzierungsanteilen von Leasingraten in die Gewerbesteuer sinnvoll, wie sie auch vom Deutschen Städte- und Gemeindebund befürwortet wird. Mein Kollege Schippel hat das dazu Notwendige gesagt.
Schließlich ist auch auf Landesebene eine gesetzgeberische Initiative erforderlich. Ich meine das Finanzausgleichsgesetz, das im Jahr 2005 in Kraft treten soll und das daher noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden muss und wird.
Meine Damen und Herren, die Reforminitiativen der Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2010, die Reform der Gewerbesteuer, die Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben und nicht zuletzt die entschlossene Fortsetzung der Funktionalreform sind wichtige Meilensteine auf dem Weg, der den Reformstau auflöst, die Wachstumskräfte freisetzt, die Effizienzreserven nutzbar macht und damit letztlich auch die öffentlichen Haushalte einschließlich der Gemeindehaushalte
entlastet. Damit wird ein Weg aufgezeigt, den wir hier entschlossen weiter gehen müssen.
Es hängt alles zusammen, sagte der Spatz, als er den Regenwurm fraß. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Vormittag war die finanzielle Ausstattung der Brandenburger Kommunen Gegenstand der Aktuellen Stunde. Mit dem Geld ist das ja so eine Sache: Man kann eigentlich nie genug davon haben und man hat im Allgemeinen auch nie genug davon. Diese Erkenntnis sollte logischerweise zu der Schlussfolgerung führen, das vorhandene Geld zumindest so effektiv wie möglich einzusetzen. An wenigen anderen Orten dürfte dies mehr Anerkennung finden als in Brandenburg.
In diesem Kontext sehe ich - ich hoffe, dass ich damit nicht allein stehe - die Debatte um die Fortsetzung der Funktionalreform. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind mit dem erfolgreichen Abschluss der Gemeindestrukturreform gegeben; denn diese Reform wird maßgeblich zu leistungsfähigeren Verwaltungsstrukturen auf kommunaler Ebene beitragen.
Wir müssen uns nun im Rahmen der Fortführung der Funktionalreform der Frage zuwenden, wie die Aufgabenübertragung auf die unteren Verwaltungseinheiten erfolgen soll.
Zur Weiterführung der Funktionalreform wurde eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, aus denen ein umfangreicher Handlungsbedarf ersichtlich wird. Allerdings stellen die Antworten auf die Abfrage des Ministeriums des Innern noch keinen Maßnahmenkatalog dar; das sollen sie wohl auch nicht. Den roten Faden der Reform soll die Erzielung von Synergieeffekten durch die Bündelung von Aufgaben bilden. Dem ist, so meine ich, uneingeschränkt zuzustimmen.
Im Konzept der Landesregierung wird aber auch die Hochzonung von Aufgaben in Betracht gezogen. Herr Minister Schönbohm begründete sie eben. Ich glaube, es wird niemanden verwundern, dass genau diese Punkte durchaus kritisch gesehen werden. Meines Erachtens wird zu Recht bezweifelt, dass die Möglichkeit der Hochzonung mit dem Ziel einer schlanken Landesverwaltung in Einklang zu bringen ist. Widerstand dagegen und Kritik sind daher vorprogrammiert. Wir werden das sicher heftig diskutieren müssen.
Von herausragender Bedeutung für die Einteilung zwischen Land und Kommunen - und auch einer gebührenden Würdigung an dieser Stelle wert - ist des Weiteren das strikte Konnexitätsprinzip. Demzufolge muss für die Aufgaben, die den Kommunen neu übertragen werden, eine vollständige Kostenerstattung erfolgen. Nur so werden wir die Kommunen in die Lage versetzen, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Dies ist mit Nachdruck zu betonen; denn inzwischen haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen - das haben wir heute Vormittag diskutiert - merklich verschlechtert. Im Raum steht nunmehr auch die Differenzierung der Aufgabenübertragung in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl.
Auch nach Abschluss der Gemeindestrukturreform bestehen einige wesentliche Unterschiede zwischen innerem und äußerem Verflechtungsraum, insbesondere hinsichtlich der durchschnittlichen Einwohnerzahl. Dieser Unterschied wird sich bis zum Jahre 2020 mit Sicherheit weiter verschärfen. Zu bedenken ist dabei, dass die effiziente Wahrnehmung von Aufgaben
für den Fall erschwert ist, dass Aufgaben von den Landkreisen auf einige leistungsfähige Gemeinden übertragen werden, ansonsten aber die Zuständigkeit bei den Landkreisen verbleibt; denn unbestreitbar gilt: Eine Übernahme von Aufgaben durch die Gemeindeebene setzt ein bestimmtes Maß an Leistungsfähigkeit voraus, und zwar flächendeckend im gesamten Land Brandenburg.
Die Aufgabe, den Verwaltungsaufbau im Land Brandenburg schlanker und effizienter zu gestalten, ist aktueller denn je. Ich möchte an dieser Stelle mit Nachdruck auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen unserer Landkreise hinweisen. Deren Leistungsfähigkeit wurde durch eine andere Reform, nämlich die Kreisgebietsreform, nachhaltig gestärkt. Die Landkreise sind zur Übernahme weiterer Aufgaben nicht nur bereit, sondern werden sich ihnen auch gewachsen zeigen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum zweistufigen Verwaltungsaufbau geleistet.
Aber auch die gemeindliche Ebene kann und wird ihren Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung leisten. In diesem Zusammenhang wird in besonderem Maße ersichtlich, dass zur Gemeindestrukturreform keine sinnvolle Alternative bestand.
Die Fortführung der Funktionalreform sollte nicht halbherzig betrieben werden. Ich plädiere daher für eine umfangreiche Überprüfung von Landesbehörden und deren Aufgaben. Neben der Hoffnung auf effizienteres und wirtschaftlicheres Verwaltungshandeln sind mit der Weiterführung der Funktionalreform auch Erwartungen im Hinblick auf eine qualitative Verbesserung der Aufgabenerfüllung verbunden. Vor allem sollte die segmentierte, auf Einzelaufgaben fixierte Aufgabenwahrnehmung durch eine Betrachtungsweise ersetzt werden, welche den Blick für die Gesamtverantwortung wahrt.
Mit der vorliegenden Konzeption geht der Diskussionsprozess um die Funktionalreform in eine neue Runde. Meine Fraktion wird sich daran konstruktiv beteiligen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, hat kürzlich eine positive Bilanz für den Bundesgrenzschutz für die Jahre 2000/01 gezogen. Ein besonders erfreuliches Ergebnis seiner
Arbeit ist der Rückgang der Zahl unerlaubter Einreisen. Der Bundesminister wies darauf hin, dass der Bundesgrenzschutz auch künftig in seinen Bemühungen nicht nachlassen dürfe und dass vor allem der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine noch wichtigere Rolle zukommen wird.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr in Bezug auf die Entwicklung der Zahl illegaler Einreisen nach Deutschland an der Grenze zwischen Brandenburg und Polen in den Jahren 2000, 2001 und, soweit vorhanden, 2002 vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf eine geänderte Gesetzeslage im Bund. Die geänderte Rechtslage auf Bundesebene erfordert sowohl rechtstechnisch als auch sachlich eine Anpassung der Rechtslage auf Landesebene. Der Landtag Brandenburg befindet demgemäß heute über die Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes sowie über die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz. Dies ist der technische Aspekt des vorliegenden Gesetzentwurfs. Dahinter verbirgt sich jedoch ein politischer Fragenkomplex, dessen Behandlung viel Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein erfordert.
Die heutigen Gesellschaften müssen sich mit einer neuartigen Bedrohungslage auseinander setzen. Das heißt, die politische Weltkarte ist unübersichtlicher geworden, die Zahl und die Intensität von Konflikten sind nach wie vor groß und die technischen Möglichkeiten haben sich ausgeweitet. Das stellt neue Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung - bekanntlich eine der traditionellen Aufgaben des Staates. Dieser Verantwortung kann sich kein demokratischer Staat der Welt auf Dauer entziehen.
Die vom Bundesinnenminister initiierten Gesetzesänderungen
auf Bundesebene haben dementsprechend die richtigen Konsequenzen aus den Erfahrungen des 11. September gezogen. Die Aufgaben und die Befugnisse des brandenburgischen Verfassungsschutzes werden in angemessener Weise angepasst. Die Orientierung an der Bundesbehörde ist ebenso offensichtlich wie richtig.
Ein anderer Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs liegt in der Sicherung einer hinreichenden parlamentarischen Kontrolle von Verfassungsschutzaktivitäten. Die Bedeutung dieses Aspekts kann kaum überschätzt werden. Der Verfassungsschutz ist infolge des ihm erteilten Auftrags ein Instrument des Rechtsstaates. Dass der Verfassungsschutz in der Praxis auch ein Instrument des Rechtsstaates ist, muss durch das Parlament gewährleistet werden; denn das Parlament ist nicht nur Gesetzgeber, sondern auch Kontrollinstanz. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt in der Praxis durch die G10-Kommission. Auch unter diesem Aspekt genügt der vorliegende Entwurf den Ansprüchen. Die Rechte der G10-Kommission wurden in einer Art und Weise angepasst, die eine lückenlose Kontrolle ermöglichen soll, eine Kontrolle von der Erhebung bis zur Verwertung der Daten.
Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt eingehen. Eine neue Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist die Beobachtung von Bestrebungen, die gegen die Völkerverständigung gerichtet sind. Diese Vorgabe des Bundesverfassungsschutzgesetzes kann die Landesgesetzgebung nicht ignorieren, sie will es auch nicht. In den Ausschussberatungen hatte die PDS jedoch geltend gemacht, dass nicht jede gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtete Bestrebung bereits einen Eingriff in die Grundrechte rechtfertige. Vielmehr müsse dafür auch die innere Sicherheit des Landes Brandenburg erheblich gefährdet sein. Mit diesem Ansinnen konnte sich die PDS gegen die breite Ausschussmehrheit jedoch zu Recht nicht durchsetzen. Nur weil man im Ausschuss für Inneres in Brandenburg mitarbeitet, Frau Kaiser-Nicht, darf man den Blick für die Zusammenhänge nicht verlieren.
Die PDS schadete mit dieser Forderung nicht nur dem Anliegen der Völkerverständigung,
sie schadete auch ihrer eigenen Glaubwürdigkeit. Ob Sie „Oh!“ sagen oder nicht, beeindruckt mich herzlich wenig.
Denn wenn es darum geht, Maßnahmen zu ergreifen, die zwar nicht nur, aber eben auch Maßnahmen zur Friedenssicherung sind, dann werden die Genossen von der PDS der Verantwortung, die sie nun einmal auch als Angehörige einer Oppositionspartei tragen, nicht gerecht. Da es zu diesem Punkt im Ausschuss für Inneres heftige Auseinandersetzungen gab, muss es an dieser Stelle auch einmal so deutlich gesagt werden.
Festzuhalten ist: Der vorliegende Gesetzentwurf ist als sachgerecht anzusehen und wir werden ihm so, wie er vorgelegt wurde, zustimmen. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft einführt, ist am 01.08.2001 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, deren Mitglieder dauerhaft füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen möchten. Es gibt rechtliche Anerkennung und Rechtssicherheit, ohne dass die Partnerschaft der Ehe gleichgestellt wird. Die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz wurde unlängst höchstrichterlich bestätigt. Ich brauche nicht zu wiederholen, was Kollege Sarrach eben dazu vorgetragen hat.
Das Gesetz ist eine Anerkennung und Akzeptanz des Wandels in der Gesellschaft und setzt ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Minderheiten. Mit diesem Reformvorhaben der rotgrünen Koalition wurde bewiesen, dass die Bundesregierung Politik im Einklang mit den gesellschaftlichen Realitäten macht. Wir erkennen den Wandel in unserer Gesellschaft an. Wir schreiben den Menschen nicht vor, wie sie zu leben haben, wie sie ihr persönliches Glück finden. Wir geben ihren Lebensentwürfen die gesetzliche Grundlage. Es ist wichtig, dass wir in diesen Tagen für die Menschen in unserem Land diese Unterschiede im Ansatz klar und deutlich darlegen.
Am 01.08.2001 trat das Ausführungsgesetz des Landes Brandenburg zum Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Darin wird - Kollege Sarrach hat das ausgeführt - bestimmt, dass die Ämter in amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten, also die Kommunen, als zuständige Behörden fungieren, das heißt, dass es ihnen obliegt zu bestimmen, vor welcher Behörde ganz konkret die Lebenspartnerschaft vollzogen wird. Wir tun gut daran, daran vorerst festzuhalten. Denn eine Umfrage, die ich in den Kommunen durchgeführt habe, zeigt eindeutig: Es sind die Standesbeamten. Dagegen kann auch nicht eingewendet werden, dass die Kommunen dem Standesamt keine Weisungen erteilen können. Schließlich sind Standesbeamte dort regelmäßig Verwaltungsmitarbeiter, denen sehr wohl Weisungen erteilt werden können. Die eigentliche Verpartnerung - das wissen die Damen und Herren der PDS auch - ist ein Verwaltungsakt.
Wichtig ist mir aber noch ein anderer Aspekt. Im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wird vom Bundesgesetzgeber das Standesamt als zuständige Behörde festgelegt, wie Sie in Ihrer Begründung schreiben. Wenn dieses zweite wichtige Gesetz zum Abbau von Diskriminierungen von Minderheiten endlich in Kraft treten könnte, hätte sich das angesprochene Problem auf Landesebene, ja bundesweit einheitlich erledigt. Ich bin mir sicher, dass in unserem Land keine Partei, die glaubwürdig sein will, auf Dauer Politik gegen vorherrschende gesellschaftliche Realitäten machen wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Zustimmung zum Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz sehr bald erfolgen wird.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf der PDS abzulehnen. - Vielen Dank.
Bundesinnenminister Schily und sein polnischer Amtskollege Janik haben am 18.02.2002 in Berlin ein Regierungsabkommen über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und den Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten unterzeichnet. Durch das Abkommen werden die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Gefahrenabwehr gestärkt. Das betrifft in erster Linie den Austausch von Informationen und die Erledigung von polizeilichen Rechtshilfegesuchen. Darüber hinaus können deutsche und polnische Polizisten künftig in gemeinsamen Dienststellen arbeiten und gemeinsam Fahndungsaktionen durchführen.
Ich frage die Landesregierung: Wie kann die Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden durch Maßnahmen der Landesregierung weiter verbessert werden?
Wie Presseberichten zu entnehmen ist, beabsichtigt die Deutsche Heraklith GmbH, ihr Werk in Sperenberg zum 31.12. dieses Jahres zu schließen. Dies wird mit unternehmenspolitischen Erwägungen begründet, ohne dass die Qualität der Arbeit der Sperenberger Beschäftigten je in Zweifel gezogen worden wäre. Die Landesregierung hat mit Schreiben des Ministerpräsidenten vom 19.02.2002 signalisiert, dass sie ein großes Interesse am Erhalt der Arbeitsplätze in diesem Werk hat.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Anstrengungen hat sie bisher für den Erhalt des Sperenberger Werkes der Deutschen Heraklith GmbH unternommen?
Herr Minister, die Rechtsposition des Landes ist die eine Seite des Problems, die 68 Arbeitsplätze sind die andere Seite. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie Ihre Bemühungen jetzt einstellen? Oder bemüht sich das Ministerium weiterhin um den Erhalt der Arbeitsplätze, möglicherweise auch unter einer anderen Fahne als der von Heraklith? Sollte dies der Fall sein, dann bitte ich Sie um eine möglichst zeitnahe Information über die Aktivitäten, da ich auf mein Schreiben vom 4. Februar aus Ihrem Haus keine Antwort erhalten habe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitte 2000 hatte das Land Brandenburg 1 479 Gemeinden. Bis zum 17. Januar 2002 wurden insgesamt 183 Gemeindeneugliederungsverträge mit 535 daran beteiligten Gemeinden genehmigt. Die Zahl der Gemeinden im Land Brandenburg hat sich also auf insgesamt 1 074 verringert.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass erstens sich dieses Reformvorhaben im Land Brandenburg auf einem guten Weg befindet und dass zweitens entgegen dem Anschein des Antrags der Fraktion der PDS Gemeindeneugliederungsverträge vom Ministerium des Innern genehmigt werden. Anträge werden geneh
migt, sofern sie den Vorgaben der Leitlinien entsprechen, das heißt, sie werden genehmigt, sofern dadurch dauerhaft leistungsstarke und effiziente Verwaltungseinheiten entstehen.
Es ist mir wichtig, an dieser Stelle an die Ziele der Reform zu erinnern. Es war eines der Ziele, weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene zu verlagern. Aber schon jetzt können kleine einwohner- und finanzschwache Gemeinden ihre Aufgaben oftmals nicht mehr zur vollen Zufriedenheit erfüllen. Dies führt letztlich zu einer Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung und damit nicht zuletzt zu Demokratieverdrossenheit. Der Bürger möchte zu Recht, dass seine Anliegen in hoher Qualität und zeitnah erledigt werden. Darauf hat er einen Anspruch.
Was den Zeitrahmen der Genehmigungen betrifft, so ist auf Folgendes hinzuweisen: Das Ministerium genehmigt die Zusammenschlüsse, wenn sie leitbildgerechten Lösungen auch im Umfeld nicht entgegenstehen. Die Entscheidung wird so zeitnah getroffen, wie es die umfängliche Prüfung zulässt. Ich meine, die zuvor genannten Zahlen bestätigen das.
Meine Damen und Herren, genau das ist die Aufgabe des Ministeriums. Es soll eine Entscheidung treffen, die alle denkbaren Aspekte berücksichtigt, damit anschließend kein Gericht sagen kann: Ihr habt euch nicht umfassend kundig gemacht! - Deshalb kann es sicherlich an der einen oder anderen Stelle etwas dauern, bis ein Vertrag genehmigt wird. Herr Sarrach, ich gehe aber davon aus, dass niemand in der Landesregierung absichtlich eine Verzögerung herbeiführen wird, denn jeder genehmigte Zusammenschluss ist ein Beweis für den Erfolg der Gemeindegebietsreform. Von daher ist es nicht ersichtlich, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, weshalb Sie die Landesregierung zeitlich binden wollen.
Die Leitlinien verwenden den Begriff des „öffentlichen Wohls”, welches erfüllt sein muss, um eine Gebietsänderung vorzunehmen. Die Leitlinien engen den Handlungsspielraum der Gemeinden also nicht ein; dieser ist durch Artikel 97 unserer Verfassung vorgegeben. Sie geben vielmehr eine Orientierung entsprechend Artikel 98. Dies, Herr Sarrach, schließt natürlich ein, dass es mitunter auch zwei leitbildgerechte Lösungen geben kann. Wenn zum Beispiel die Bildung amtsfreier Gemeinden in den Grenzen bestehender Ämter erfolgt, auf der anderen Seite aber im Interesse der Stärkung der Städte Umlandgemeinden eingegliedert werden sollen, dann haben wir einen solchen Fall. Dass in diesen Fällen durchgeführte Bürgerentscheide in die Entscheidungsfindung einfließen, ist eine Selbstverständlichkeit.
Neben diesen gibt es aber noch andere Aspekte, die auch Beachtung finden müssen. Dies sind Fragen wie: Besteht eine enge bauliche Verflechtung? Durch welche Variante der Eingliederung wird die Erfüllung der Aufgaben erleichtert bzw. verbessert? Ist für die Entwicklung einer Stadt eine Erweiterung ihres Gebietes erforderlich?
Meine Damen und Herren, wir alle werden in absehbarer Zeit in einem wohl überlegten Abwägungsprozess diese Faktoren gegeneinander gewichten müssen, nämlich dort, wo der Gesetzgeber gefordert ist. Ich möchte mir die Zeit nehmen, Entscheidungen von solcher Tragweite mit entsprechender Sicherheit zu treffen. Das billigen wir auch der Landesregierung zu. Aber es würde unserem Vorhaben sicherlich noch besser bekommen, wenn wir uns alle mit populistischen Meinungsäußerungen über
die Presse etwas zurückhalten würden. Wenn ein Abgeordneter unseres Koalitionspartners die Grenze jugendlichen Leichtsinns mehr als einmal weit überschreitet, nur um seinen Namen in der Zeitung zu sehen, so ändert auch das nichts an unserem gemeinsamen Eintreten für diese Reform.
Es ist unsere Aufgabe, aus der Perspektive der Entwicklung des gesamten Landes Brandenburg sachgerechte Lösungen zu finden. Wir können uns dieser Aufgabe nicht einfach dadurch entledigen, dass wir einem der vielen Aspekte Vorrang einräumen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Fraktion der PDS aus diesen Gründen abzulehnen.
Die Kritik an den negativen Folgen der Globalisierung nimmt in diesen Tagen einen rasanten Aufschwung. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei der Vorschlag von Globalisierungskritikern, weltweit eine Steuer auf jeden Kauf und Verkauf von Währungen einzuführen. Diese sollte so bemessen werden, dass der internationale Handel - also die Gütermärkte - möglichst unberührt bleibt, die heiße Spekulation auf den Finanzmärkten jedoch behindert wird.
Ich frage daher die Landesregierung: Betrachtet Sie eine Devisenumsatzsteuer als geeignetes Mittel, um spekulative Finanzströme besser kontrollieren zu können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im März 1998 ist das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Kraft getreten. Ein Zeitraum von etwas mehr als dreieinhalb Jahren ist vergangen. Dieser Zeitraum ist meiner Meinung nach zu kurz, um zu einer tragfähigen Bewertung dieses Gesetzes zu kommen, da hier sowohl juristisches als auch verwaltungspraktisches Neuland betreten wurde.
Ihre Fraktion, Frau Kaiser-Nicht, die Fraktion der PDS, ist da offenbar anderer Meinung. Basierend auf den Diskussionsvorschlägen des Datenschutzbeauftragten legt sie dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, der umfangreiche und tief greifende Änderungen des geltenden Gesetzes vorsieht. Es handelt sich bei den Vorschlägen nicht um eine Gesetzesnovellierung, sondern um eine völlige Neuregelung.
Das Grundrecht auf Datenschutz auf der einen und das Grundrecht auf Akteneinsicht auf der anderen Seite sind im geltenden Gesetz nach einem umfangreichen Abwägungsprozess des Gesetzgebers in Einklang gebracht worden. Meines Erachtens entspricht die Lösung geradezu vorbildlich dem Prinzip der praktischen Konkordanz, also dem Ausgleich zwischen zwei Verfassungsrechtsnormen bei Kollision.
Der uns vorliegende Entwurf der PDS-Fraktion zielt demgegenüber darauf ab, den Datenschutz von Einzelpersonen, Betrieben und der Öffentlichkeit nachhaltig zu schwächen. Unserer Auffassung nach entspricht dies nicht dem Erfordernis der praktischen Konkordanz, da das Recht auf Datenschutz im Verhältnis zum Recht auf Akteneinsicht einseitig zurückgedrängt wird.
Sie mögen ja in Ihrer Partei über eine gewisse Tradition verfügen, der Gemeinschaft Vorrang vor den Rechten des Individiuums einzuräumen, meine Damen und Herren von der einreichenden Fraktion, aber Ihre Interpretation, dass das Grundgesetz wie auch die Brandenburger Landesverfassung die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und der Gemeinschaftsgebundenheit entschieden hätten, beruht wohl eher auf Wunschdenken.
Auf drei wichtige Einwände möchte ich noch aufmerksam machen. Der Gesetzentwurf sieht eine Schwächung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor. Dies bedeutet natürlich in der Konsequenz auch, dass Brandenburg als Standort für Unternehmensansiedlungen unattraktiver wird. Die von Ihnen ins Auge gefasste Verkürzung der Zweimonatsfrist in § 6 Abs. 5 auf drei Wochen ist praxisfern und somit unrealistisch.
- Es gibt etliche Unternehmen, die Betriebsferien machen, Frau Kaiser-Nicht, die zeitweilig einfach nicht da sind.
Die Erstellung von neuartigen Aktenverzeichnissen, wie von Ihnen vorgesehen, wäre sehr aufwendig. Aktenbestände reichen teilweise Jahrzehnte zurück. Hier begründen Sie Pflichten zulasten der Kommunen, die die Schaffung von entsprechenden Personalstellen nach sich ziehen würden, wobei diese nach dem Konnexitätsprinzip dann zwangsläufig vom Land finanziert werden müssten.
Meine Damen und Herren, über die Wirksamkeit des bisher geltenden Gesetzes ist wenig bekannt. Dies ist aber nach unserer Auffassung eine notwendige Voraussetzung, um einen möglichen Novellierungsbedarf identifizieren und dann gegebenenfalls punktuelle Änderungsvorschläge unterbreiten zu können.
Ich bitte Sie ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände daher, den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion abzulehnen. - Vielen Dank.
Seit den Terroranschlägen des 11. September und seitdem in den USA verschiedene Milzbrandfälle entdeckt wurden, ist der Zivil- und Katastrophenschutz ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Nach dem Grundgesetz ist für den Zivilschutz im Verteidigungsfall der Bund zuständig, für den Katastrophenschutz sind es die Länder. Dies führte dazu, dass die Länder unterschiedliche Konzepte für den Katastrophenschutz entwickelten. Abgesehen von der unterschiedlichen Qualität wird besonders bemängelt, dass eine zentrale Koordination fehlt.
Ich frage daher die Landesregierung: Setzt sie sich vor diesem Hintergrund für eine Änderung des Grundgesetzes in dem Sinne ein, dass die Verantwortlichkeiten für den Zivil- und Katastrophenschutz auf Bundesebene zusammengeführt werden können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Frosch - so lehrt uns die Neurophysiologie -, der in heißes Wasser geworfen wird, springt wieder heraus und überlebt, wenn auch verletzt. Wird das Wasser, in dem der Frosch sitzt, langsam erhitzt, erfolgt eine Reaktion jedoch erst dann, wenn es zu spät ist. Um diese Erkenntnis nicht im Bereich der Brandenburger Feuerwehren wirksam werden zu lassen, hat der Landesfeuerwehrverband Brandenburg ein Strategiepapier mit dem Titel „Feuerwehr 2000” vorgelegt. Um in der Sprache der Feuerwehr zu bleiben: Es handelt sich in weiten Teilen um eine Brandschrift. Für die Vorlage des Papiers gebührt der Landesfeuerwehr unsere Anerkennung und unser Dank.
Der sachkundigen Bestandsaufnahme folgt hier ein detaillierter Forderungskatalog, alles in allem ein Papier, welches die Lektüre für Kommunal- wie für Landespolitiker lohnt.
Sie können sicher sein, Frau Kaiser-Nicht, dass die Koalitionsfraktionen des Brandenburger Landtages das Papier, insbesondere die 15 Grundsatzthesen, ebenso ernst nehmen wie Sie, obwohl die Wertung naturgemäß eine andere ist.
Lassen Sie mich auch angesichts der Tatsache, dass das Jahr 2001 von der UNO zum Jahr des Ehrenamtes ausgerufen wurde, etwas Grundsätzliches zur Arbeit der Feuerwehrfrauen und -männer sagen. Wir leben in einem Gemeinwesen, in dem die Selbstverwirklichung des Menschen immer mehr in den Mittelpunkt rückt. Mitunter beschleicht mich aber das Gefühl, dass Selbstverwirklichung oftmals mit Egoismus verwechselt wird. Verantwortung für die Menschen übernehmen zu wollen gerät häufig zum Lippenbekenntnis. „Ich bin mir selbst der Nächste” ist die Devise vieler, nach der sich das Leben mehr und mehr ausrichtet.
Das ehrenamtliche Engagement in einer freiwilligen Feuerwehr unterstreicht allerdings eindrucksvoll, dass Selbstlosigkeit und Selbstverwirklichung auch in unseren Tagen einander nicht ausschließen müssen, ja, nicht ausschließen können; denn gerade durch die freiwillige Mitwirkung bildet sich Gemeinsinn heraus, das Gefühl, an etwas Großartigem teilzuhaben.
Dieser immaterielle Gewinn, den die Männer und Frauen mit ihrer Tätigkeit ernten, sollte freilich öffentlich - da stimmen wir überein - noch besser dargestellt und gewürdigt werden. Die Kritik, die im diesbezüglichen Strategiepapier geäußert wird, ist durchaus berechtigt. Hier sind wir Abgeordneten gefordert, bei
unseren zahllosen Gesprächen mit Bürgern vor Ort immer wieder auf die selbstlose und ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehrfrauen und -männer hinzuweisen. Viele von uns sind bei den öffentlichen Wettkämpfen anwesend, um gerade dies zu tun. Wir müssen herausstellen, wie wichtig ihre Tätigkeit für unser Gemeinwesen ist; denn - um mit Alt-Bundespräsident Theodor Heuss zu sprechen - vom Ehrenamt lebt die Demokratie. Daher begrüßen wir, wie in dem Papier bekräftigt, die Verleihung von Ehrenzeichen und Medaillen für die Dienste von Feuerwehrleuten. Dies wird auch schon praktiziert, muss jedoch nach meinem Dafürhalten ausgebaut werden.
Besonders erfreulich finde ich die positive Personalentwicklung im Bereich der Jugendfeuerwehren. Frau Kaiser-Nicht, Sie haben die Zahlen genannt; ich will sie nicht wiederholen. Das ist eine Entwicklung, die auf dem Engagement der älteren Kolleginnen und Kollegen beruht und nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Im Bereich der Jugend muss sich weiter herumsprechen - auch dazu sollten wir Abgeordneten beitragen -, dass von den Feuerwehren nicht nur Hilfe am Nächsten geleistet wird, sondern dort auch ein geselliges Vereinsleben stattfindet,
ein Vereinsleben, das unsere Jugendlichen auch von der Straße holt und präventiven Charakter hat. Das alles können und werden wir leisten.
Ein Konzept der Landesregierung, wie es die PDS-Fraktion im vorliegenden Antrag fordert, ist unserer Meinung nach dazu nicht erforderlich. Wir müssen uns, um nur einen Aspekt herauszugreifen, auch an den finanziellen Gegebenheiten des Landeshaushaltes orientieren. - Ich sehe die Lampe leuchten, Herr Präsident, und komme ganz abrupt zum Schluss. - Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Antrag der PDS-Fraktion abzulehnen und den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU zu verabschieden. - Vielen Dank.
Die Stadt Ludwigsfelde realisierte den Ausbau des Sputendorfer Weges. Bei der Planung stellte sich heraus, dass ein Teil des Grundstückes - vom Sputendorfer Weg bis zu den letzten Wohnblöcken - in Landeseigentum steht. Die Stadt hatte das Land mit Planungsbeginn darauf hingewiesen. Sie fordert, dass das Land das in seinem Besitz befindliche Grundstück ebenfalls ausbaut. Laut Presse ist eine entsprechende Reaktion seitens des Landes bisher nicht erfolgt. Dies hat bei den Anwohnern des in Rede stehenden Teilabschnittes zu erheblichen Missstimmungen geführt, zumal es sich nur um ca. 30 Millionen DM handelt.
Ich frage die Landesregierung: Warum verweigert sie einen Ausbau des Sputendorfer Weges auf dem in Landesbesitz befindlichen Grundstück?
Frau Ministerin, Sie haben Recht, das Stück, welches ausgebaut worden ist, befindet sich im Besitz der Stadt. Seit wann ist in Ihrem Haus die Tatsache der Bebauung der in Rede stehenden Flächen bekannt? Seit wann ist bekannt, dass die Sanierung der Zuwegung erfolgen sollte?
Der Beschluss der Landesregierung, mit Wirkung vom 01.01.2002 die bisherigen 18 Schulämter zu sechs regional zuständigen Schulämtern zusammenzufassen, hat auch zur Folge, dass die Verwaltungsangestellten dann in den Landesdienst übernommen werden. Da ein wichtiges Ziel der Reform eine Kostenreduzierung war, wird es zu Personaleinsparungen kommen. Entlassungen soll es nicht geben. Die Verwaltungsangestellten, die nicht in die neuen regionalen Schulämter wechseln, verbleiben somit in den bisherigen Verwaltungen.
Da die Landesregierung gleichzeitig die Reduzierung der Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 21 Millionen DM plant, was exakt der Summe der Einzelkosten der 18 staatlichen Schulämter entspricht, lassen sich Einspareffekte für die Landkreise und kreisfreien Städte durch die neue Struktur nicht realisieren. Im Gegenteil: Die Personalkosten für die Mitarbeiter, die nicht ins neue Schulamt wechseln, werden die Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte dann zusätzlich belasten.
Ich frage die Landesregierung, welche Kompensation sie für die Landkreise bzw. kreisfreien Städte plant.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag Brandenburg hat in seiner 35. Sitzung im Mai dieses Jahres den Beschluss gefasst, dass die Landesregierung bis zum 30. Juni einen Bericht über den aktuellen Stand der Abarbeitung der Vorgaben des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes vorzulegen hat. Sie sollte berichten, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung beabsichtigt sind.
Dieser Bericht ist uns dankenswerterweise und pünktlich zugeleitet worden. Wir lesen darin, dass bei der Umsetzung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes nachträglich von Verurteilten bzw. Tatverdächtigen eine Genanalyse zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren bzw. bei noch nicht aufgeklärten Straftaten vorgenommen wird. Die Daten der infrage kommenden Personen werden erstellt und gespeichert. Im Land Brandenburg fallen nach jetzigem Stand 31 318 Verurteilte unter das Gesetz. Davon sind bereits 3 600 Fälle abgearbeitet.
Berücksichtigt man, dass die Anzahl der auf den Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg entfallenden Verurteilten erst im März 2000 übermittelt wurde, so stellen die abgearbeiteten Fälle wohl doch eine sehr beachtliche Leistung dar. Dies gilt insbesondere angesichts der finanziellen und personellen Bedingungen der brandenburgischen Staatsanwaltschaften, auch wenn meine Vorrednerin meinte,
dies nicht erwähnen zu müssen. Ich denke, man sollte darauf hinweisen, dass diese Situation alles andere als rosig ist.
Gleichwohl sind nach dem Bericht noch ca. 27 000 Fälle zu bearbeiten. Es erscheint verständlich, dass vor diesem Hintergrund im Bericht kein abschließender Termin genannt wird.
Mir ist allerdings nicht ganz klar, warum auch für die Prioritätsstufe 1 - Sexualdelikte, Kapitaldelikte und Brandstiftungen kein abschließender Termin genannt wird. Hier sind von den 2 891 Fällen bereits 2 150 abgearbeitet. Für die noch offenen ca. 740 Altfälle sollte es meines Erachtens möglich sein, einen Termin zu nennen. Das gilt auch für den Fall, dass, wie in dem Bericht erwähnt, ständig neue Fälle hinzukommen. Auch vor dem Hintergrund dessen, was Sie, Herr Minister, gesagt haben, wird man zu einem Termin kommen.
Sehr bemerkenswert finde ich allerdings, dass von den in der Sache ergangenen 1 340 Gerichtsbeschlüssen 1 260 stattgegeben wurde. Nur in 80 Fällen haben die Gerichte die nachträgliche Erfassung und Speicherung der Daten abgelehnt. Das ist eine Quote von etwa 94 %. Nach meiner Meinung bescheinigt diese Quote der Staatsanwaltschaft eine sehr gute Arbeit. Es ist ein Beweis dafür, dass sich das in Brandenburg praktizierte System der Priorisierung ausgezahlt hat.
Die Umsetzung des Gesetzes befindet sich also im Land Brandenburg auf einem guten Weg. Das wird auch deutlich, wenn man sich die im Bericht erwähnten Maßnahmen zur Beschleunigung der Abarbeitung der Altfälle vor Augen führt.
Da zurzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft werden, sollte die Landesregierung erwägen, zu gegebener Zeit vielleicht einen weiteren Bericht darüber zu erstatten, welche Maßnahmen sie letztendlich eingeleitet hat. Über die Form kann man sich dann verständigen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz noch einen weiteren Aspekt erwähnen, der allerdings mit dem in diesem Gesetz geregelten Sachverhalt in einem engen Zusammenhang steht. In einem Rechtsstaat dürfen die Grundrechte auch bei berechtigter Empörung über aktuelle Straftaten nicht über den angemessenen Umfang hinaus eingeschränkt werden. Deshalb sind nach geltender Rechtslage DNA-Massenuntersuchungen zu Recht nicht erlaubt. Jetzt kann dahingestellt bleiben, ob das Verfassungsrecht für den Gesetzgeber unüberwindbare Hürden aufbaut.
Die Problematik aber liegt meines Erachtens auf einer anderen Ebene. Es geht darum, welche Strafverfolgungskultur wir zu pflegen gedenken. Wir müssen beurteilen, welche Einbußen an Freiheit wir bereit sind hinzunehmen, um die Effektivität der Strafverfolgung zu erhöhen - wohl gemerkt: nicht der Strafverhinderung - darum geht es hier nicht -, es geht um die Strafverfolgung. Es handelt sich hierbei um eine gesellschaftspolitische Frage, die erst einmal umfassend diskutiert werden muss.
Ob allerdings die flächendeckende Einführung - ich habe Ihren Fingerzeig gesehen, Herr Präsident, - des so genannten genetischen Fingerabdrucks grundsätzlich bei allen Straftätern wirklich zur Verhinderung von Straftaten führt, möchte ich bezwei
feln. Die Redlichkeit verlangt von uns, diese Wahrheit dem Bürger zu sagen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Benjamin Franklin meinte einmal:
„Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.”
Lassen Sie uns die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit finden! - Vielen Dank. Entschuldigung, Herr Präsident, dass ich weitergeredet habe.
Der kürzlich erarbeitete Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sanktionsrechts sieht unter anderem vor, dass die Gerichte im Strafverfahren bei der Verhängung von Geldstrafen zugleich festlegen müssen, welcher konkreten Opferhilfsorganisation ein Zehntel des Betrages zuzuweisen ist.
Bei kleineren Hilfsorganisationen gibt es nun Befürchtungen, dass mit Blick auf die geplante Neuregelung die bisherigen Staatszuschüsse gestrichen werden könnten, dass aber auf der anderen Seite der neue Geldstrafenzehnte nur unregelmäßig fließen wird und deshalb schwer kalkuliert werden kann. Einige Bundesländer wollen diese Bedenken durch die Gründung von Landesstiftungen ausräumen, denen die 10-%-Anteile zugeleitet werden und die dieses Geld dann zusammen mit Landesmitteln und Spenden weiterverteilen. In Baden-Württemberg gibt es bereits eine solche Stiftung; in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt werden Opferstiftungen derzeit geplant.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche grundsätzliche Position vertritt sie in dieser Frage?
Vom 4. bis 13. Mai fand die diesjährige Europawoche statt. Seit 1995 nimmt Brandenburg nunmehr an dieser Veranstaltungsreihe, die zeitgleich in allen anderen Bundesländern durchgeführt wird, teil.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie den Erfolg der diesjährigen Europawoche insbesondere vor dem Hintergrund ein, dass in den letzten Wochen die Zustimmung der Brandenburger Bevölkerung zur Einführung des Euro als Zahlungsmittel nach Presseberichten gesunken sein soll?
Ausgelöst durch die Überlegungen in der EU-Kommission, dass Anstaltslast und Gewährträgerhaftung als unerlaubte Beihilfen deklariert werden könnten, reißt die Diskussion um eine Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Bankensektors in der Bundesrepublik nicht ab. Die Sparkassen, ausgestattet mit einem öffentlichen Auftrag, werden in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt. Die Wahl der Rechtsform verpflichtet die Träger der Sparkassen, also die Landkreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände, zur Übernahme von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung.
Um Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zu beseitigen oder zu modifizieren, müsste also die Rechtsform geändert werden. Es ist gegenwärtig nicht auszuschließen, dass derartige Auflagen aus Brüssel erfolgen werden. In diesem Zusammenhang ist der Fortbestand des öffentlichen Auftrages der Sparkassen entscheidend.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist nach Ihrer Auffassung die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts notwendig, um den öffentlichen Auftrag der Sparkassen zu erfüllen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf seiner 31. Sitzung am 28. Februar hat der Landtag das Gesetz zur Reform der Gemeindestruktur und zur Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden verabschiedet. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Leitlinien. Herr Sarrach, Sie haben das richtig festgestellt. Auf jener Sitzung fasste der Landtag einen Beschluss, in dem es heißt:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, mit ausreichendem zeitlichen Abstand vor Ablauf der Freiwilligkeitsphase über den Stand der Umsetzung der Leitlinien in den Kommunen zu unterrichten. Hierbei ist in besonderem Maße darauf einzugehen, in welchem Umfang die Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt bzw. zu erwarten ist und ob bzw. in welchem Umfang sich die Notwendigkeit gesetzgeberischer Akte zur Durchsetzung der Leitlinien abzeichnet.”
Genau das, Kollege Sarrach, wird passieren.
Ich denke, der Innenminister wird uns heute sagen, wann der Bericht so weit fertig gestellt sein wird, dass wir ihn im Landtag ordentlich beraten und in der zweiten Phase darüber nachdenken können, was der Gesetzgeber noch zu tun hat.
Auch wenn der zitierte Beschluss in zeitlicher Hinsicht etwas mehr Kulanz an den Tag legt, als Sie jetzt einfordern, so glaube ich, dass mit diesem Beschluss dennoch dem Ziel des heute vorliegenden PDS-Antrages nach Information durch die Landesregierung über den Stand der Umsetzung der Gemeindegebietsreform Genüge getan wird.
Wichtiger ist meines Erachtens ein anderer Punkt. Die PDS spricht in ihrem Antrag von auftretenden Problemen, die sich bei der Umsetzung der Gemeindegebietsreform ergeben könnten. Diese Probleme lassen sich meiner Ansicht nach minimieren, wenn wir alle ein entsprechendes Engagement an den Tag legen; denn über die Notwendigkeit einer Reform der Gemein
destruktur besteht weitgehend Einigkeit. Über das Wie und Wann der Reform bestand und besteht offensichtlich Uneinigkeit. Bei einem Reformvorhaben dieser Größe wäre eine andere Konstellation auch sehr verwunderlich. Manche favorisieren die Ergebnisse der Enquetekommission, manche sprechen sich für flächendeckende Einheitsgemeinden aus, manchen passt der anvisierte Zeitplan nicht, sie wollen das Prinzip der Freiwilligkeit bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufrecht erhalten, wohl wissend, dass bereits seit 1996 um Lösungen gerungen wird. So könnte man noch eine ganze Weile fortfahren. Ich erspare mir das. Die Argumente haben wir in mehreren Aussprachen schon ausgetauscht.
Die Leitlinien sind ein Kompromiss dieser unterschiedlichen Vorstellungen. Ich erinnere daran, dass ihre Verabschiedung nach umfangreichen Diskussionen erfolgte.
Meine Damen und Herren! Wir Abgeordnete sind nicht einem Dorf oder einer Stadt, nicht einer Region und schon gar nicht einer Interessengruppe verpflichtet. Wir tragen Verantwortung für alle Menschen in Brandenburg, ob sie uns gewählt haben oder nicht, ob sie gar nicht wählen können oder nicht wollen. All das darf bei unseren Entscheidungen keine Rolle spielen. Wir müssen das Wohl und Wehe der Entwicklung unseres Landes berücksichtigen. Es ist das Ganze, was wir im Auge haben müssen.
Die Grundlagen der Gemeindegebietsreform haben wir angepackt. Entsprechend den demokratischen Mehrheitsverhältnissen haben wir erste Reformschritte auf den Weg gebracht und ich denke, wir alle sind so viel Demokrat, das auch zu akzeptieren.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns gemeinsam im Land um die Schaffung leitbildgerechter Strukturen bemühen, und zwar vor Ablauf der Freiwilligkeitsphase.
In seiner Rede „Politik als Beruf” machte sich Max Weber 1919 grundlegende Gedanken über die Entscheidung zwischen Verantwortung und Gesinnung. Ein Politiker agiert als Verantwortungsethiker im Sinne Max Webers, wenn er für die voraussehbaren Folgen seines Handelns auch geradesteht und die Folgen des eigenen Tuns nicht auf andere abwälzt.
Ein Gesinnungsethiker dagegen beharrt selbst dann auf seiner Position, wenn er sich über die negativen Folgen, die seine Entscheidung hervorrufen könnten, im Klaren ist. Er macht dafür dann andere verantwortlich. Nichts liegt ihm ferner, als Kompromisse zu schließen, stur beharrt er auf seiner Position. Sie wissen, welcher Typus nach Ansicht des größten deutschen Soziologen die Politik zum Beruf machen sollte.
Wendet man diese Erkenntnis auf unsere Probleme an, so bedeutet das eingedenk des Reformbedarfes und eingedenk des gefundenen Kompromisses, den die Leitlinien darstellen, für uns, in den Wahlkreisen Überzeugungsarbeit zu leisten, Kompromisse auszuloten, für die Reform zu werben. Verantwortungsethisch zu handeln heißt dabei, die Entwicklung des ganzen Landes im Blick zu haben und sich Rechenschaft darüber abzulegen, was es bedeutet, wenn der eigene Reformweg scheitert. Gesinnungsethisch zu handeln heißt demgegenüber, dem
Scheitern leitbildgerechter Strukturen das Wort zu reden und dafür dann andere verantwortlich zu machen,
kühl kalkulierend, dass eventuelle Zwangszusammenschlüsse das Klima im Land vergiften werden. Aus der Perspektive eines 200-Seelen-Dorfes mögen sich durchaus Argumente finden, den Status quo zu erhalten. Ich gestehe auch ohne Weiteres ein, dass es für manche sehr schwierig sein wird, die Notwendigkeit einer Gebietsstruktur nachzuvollziehen.
Ich bitte Sie, verantwortungsethisch im Sinne der Entwicklung unseres Landes zu handeln und für die Reform zu werben. Die SPD- Fraktion wird den Antrag ablehnen.
Herr Präsident, ich werde mich um Kürze bemühen.
Nach Presseberichten will Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung seines Haushaltes künftig auch auf den internationalen Kapitalmarkt zurückgreifen. Hintergrund für den Schritt ist die rückläufige Nachfrage nach den traditionellen Emissionsprodukten, den Schuldscheinen. Das Land verspricht sich mittelfristig auch eine Entlastung des Haushaltes bezüglich der Zinsausgaben. Nordrhein-Westfalen wäre nach Hessen und SachsenAnhalt das dritte Bundesland, das sich bei der Beschaffung von finanziellen Mitteln am Kapitalmarkt ein zweites Standbein verschafft.
Ich frage die Landesregierung: Plant sie ähnliche Aktivitäten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Brandenburg existieren gegenwärtig ca. 1 500 Gemeinden, von denen fast 60 % das sind die von Herrn Kollegen Sarrach erwähnten 861 - weniger als 500 Einwohner aufweisen. Die Problematik bei diesen Gemeinden besteht darin, dass sie häufig nicht in der Lage sind, gemeindliche Einrichtungen zur Durchführung pflichtiger wie freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben für ihre Bürger vorzuhalten. Die Folge dieser mangelnden Leistungsfähigkeit besteht in der Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. Eine lebendige Selbstverwaltung setzt leistungsfähige Gemeinden voraus. Fehlt der notwendige Entscheidungsspielraum, so führt das automatisch zu Akzeptanzproblemen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Effizienz und Bürgernähe sind zwei Seiten derselben Medaille. Gemeindliche Selbstverwaltung muss Substanz haben. Sie muss in der Lage sein, originäre Zuständigkeiten wahrzunehmen. Kann sie das nicht, droht ihr eine Erosion des bürgerschaftlichen Engagements und damit auch eine Delegitimation des örtlichen Gemeinwesens.
Durch die Kreisgebietsreform, für die Brandenburg viel Lob bekommen hat und die, wenn ich es recht sehe, niemand rückgängig machen möchte, ist es uns gelungen, auf dieser Ebene leistungsfähige Einheiten zu bilden.
Hier ist mir der Hinweis wichtig, dass die neu gebildeten Landkreise mittlerweile auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen, dass sich eine eigene Identität herausgebildet hat oder herausbildet, je nach Region.