Dieter Helm

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Last Statements

Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Die Agrarbetriebe Brandenburgs befinden sich bereits seit längerer Zeit in äußerst schwerem Fahrwasser. Ich kenne Ihre Meinung, die da lautet: Wann ist sie das nicht? Aber ich muss hier klar und deutlich sagen, dass wir in den letzten Jahren gravierende negative Ereignisse hatten, die den Berufsstand vor nicht gekannte Probleme stellen und ihn nicht zur Ruhe kommen lassen. Nach Hochwasser und Dürre, gegen deren Auswirkungen wir uns wenigstens noch versichern können, ist die politische Katastrophe mit den Namen Künast und Trittin viel gravierender.
Wir können diese Situation auf eine Frage reduzieren, die da lautet: Wollen wir noch Landwirtschaft oder nicht? Wenn ja, muss klar sein, dass diese nicht umsonst zu haben ist. Beantworten muss diese Frage die Gesellschaft selbst.
Der Landwirt und Bauer ist eigentlich von Hause aus zurückhaltend, zumindest in Deutschland, pflichtbewusst, zeichnet sich durch überlegtes Handeln, von der Natur geprägt, aus und auch die wichtigste Funktion für die Gesellschaft, die Ernährung zu sichern, übernimmt er gern, das zu Bedingungen, die für viele in der Gesellschaft nicht zumutbar sind. Wenn der Bauer allerdings von der Gesellschaft nicht mehr ernst genommen wird, seine Produkte zur Hitliste der Billiganbieter degradiert wurden und werden, dies vom Verbraucher toleriert wird, ständig neue Hindernisse besonders durch die Bundespolitik aufgebaut werden, die ein Wirtschaften fast vereiteln, dann ist
Schluss mit lustig. Wer 365 Tage im Jahr wie zurzeit zum Teil in der Tierproduktion umsonst arbeitet und den Verlust seines gesamten Eigentums vor Augen hat, der gibt die öffentliche Zurückhaltung auf. Wir brauchen uns nicht zu wundern, dass das dann in sehr wirksamer, bisher nicht gekannter Weise erfolgt.
Die gesamte Situation lässt sich trefflich darstellen durch einen Ausspruch, den ich nach dem Hochwasser 2002 an einem Haus in Meißen lesen konnte: Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und war froh. Und es kam schlimmer. - Das „kam schlimmer“ ist die Kombination der Maßnahmen der EU und der Bundespolitik inklusive der aktuellen Situation. Es ist auch klar und deutlich: Die Ursachen sind vielfältig.
Die Politik, der Berufsstand selbst, die Wirtschaft und die Verbraucher - alle haben ihren Anteil und wir alle müssen unsere Hausaufgaben machen.
Aber einige scheint das nicht zu interessieren. Sie werden ja immer satt, ohne zu hinterfragen, wem sie das zu verdanken haben.
- Herr Klein, Sie gehen sicherlich auch zu Aldi.
Wichtig ist, wie dieser Prozess mit dem Ziel, die Milchproduktion insbesondere standorttypisch zu erhalten, begleitet wird.
Der Ministerpräsident hat gestern in der Aktuellen Stunde die zentrale Rolle der Landwirtschaft zum Erhalt der ländlichen Räume dargelegt. Ich muss dabei betonen, dass wir mit dieser Feststellung, die wichtig ist, nicht leichtfertig umgehen. Denn es ist bereits zu erkennen, dass wir auf dem besten Wege sind, diese Rolle auch abzuschaffen.
Unser Koalitionsantrag hat das Ziel, dass die EU-Politik nur in Kombination mit der Bundespolitik zu ändern und auszurichten ist. Die Betriebe sind dabei in einem Reformprozess bis hin zum Ausstieg aus bestimmten Produktionsbereichen, besonders auch der Milchproduktion, zu begleiten. Frau Wehlan, wir blenden das nicht aus, wir sehen es ganz genauso, dass die Förderkriterien angepasst werden müssen. Gegenwärtig wird in der Milchproduktion mit einem Kostensatz von 110 bis 120 % gearbeitet. 20 % in etwa sind zu viel auf dem Markt.
Die Diskussion in diesem Hause wäre eigentlich nicht nötig, wenn auf dem Milchbauerntag letzten Mittwoch in Paaren von Minister Birthler eine klare Antwort über das Stimmverhalten der Landesregierung, wie vom Berufsstand auch erwartet, abgegeben worden wäre. Herr Birthler, es wäre besser gewesen, dem Rat von Herrn Woidke zu folgen und keinen Wahlkampf zu machen. Leider haben Sie die Bühne zu einem Angriff auf die Nachwendeagrarpolitik der damaligen Bundesregierung missbraucht, der völlig deplatziert und auch falsch war. Sie haben vergessen, dass die großzügigen Anpassungshilfen das
Überleben und die Umstrukturierung der Landwirtschaftsbetriebe überhaupt ermöglicht haben. Kollege Nieschke ist Zeitzeuge dieser Entscheidung. Er hat mit dafür gesorgt, dass rund 3 Milliarden DM dafür bereitgestellt wurden, das Doppelte von dem, was vom Berufsstand erwartet worden war. Vielleicht informieren Sie sich noch einmal genauer, falls das an Ihrem Wissensstand vorbeigegangen ist. - Ich bin gleich fertig, Herr Präsident.
Unklar ist auch die einheitliche Meinung des Ministeriums, wenn ich feststellen muss, dass am gleichen Tage auf dem Rapstag in der Uckermark ein Mitarbeiter Ihres Hauses den Hinweis gegeben hat, die Milchbauern sollten sich doch in Polen informieren, dort würde für 22 Cent Milch produziert. Damit wurde unterstellt, dass es an den Milchbauern liegt, dass sie zu teuer produzieren und selbst an der Situation schuld sind. Das kann es nicht sein.
Deshalb sind dieser Antrag in diesem Hause und das Votum notwendig, um morgen im Bundesrat die entsprechenden Beschlüsse bzw. Festlegungen zu treffen, wenn es sein muss, auch den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Ich bitte, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Meine Frage und die folgende Antwort werden sicherlich kürzer sein, als das bei der vorhergehenden Frage der Fall gewesen ist.
Meine Frage bezieht sich auf die so genannten B-Listen im Zusammenhang mit Bodenreformenteignungen, die auf Verlangen der damaligen sowjetischen Besatzungsmacht rückgängig gemacht werden sollten, was aber nicht erfolgte.
Ich frage die Landesregierung: Existieren diese Listen im Land Brandenburg und, wenn ja, wo sind sie einzusehen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Wehlan, als privater Waldbesitzer und -bewirtschafter folge ich Ihrem Horrorszenario nicht. Für mich ist nicht die Halbwertszeit des Landeswaldgesetzes, sondern eher die Halbwertszeit der Bundesnovelle interessant, wenn sie denn überhaupt kommen sollte.
Worum geht es? - Die Novellierung des Landeswaldgesetzes ist begründet durch gravierende Änderungen seit Bestehen des Gesetzes im Jahre 1991, und zwar bedingt durch die Waldbesitzentwicklung, durch Änderungen bei der Forstverwaltung, durch flankierende Bundes- und Landesgesetze und durch die Anforderungen an den Wald im Allgemeinen.
Es stimmt, nur wenige andere Gesetzesnovellen haben im Vorfeld so viel öffentliche Resonanz produziert wie die vorliegende. Wir haben hierbei zwei Handlungsebenen zu beachten, zum einen die Anforderungen aus der Forstwirtschaft, die für uns das absolute Primat darstellen. Nach der Devise „Schützen durch Nutzen“ haben wir in erster Linie die Bewirtschaftung des Waldes zu sichern. Die zweite Säule sind die Anforderungen der Gesellschaft, die finanziell nicht bezifferbaren Gratisleistungen für die Gesellschaft und die Naturkreisläufe. Es ist nicht einfach, aus den vielen, zum Teil konträren Meinungen diesbezüglich eine Konsensformulierung zu finden.
Das Gesetz bildet den normativen Rahmen für den Umgang und die Bewirtschaftung von 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind 37 % der Landesfläche mit einem Verkehrswert von ca. 3 Milliarden Euro. Dieser Waldbestand ist die Basis für unsere Holzindustrie und somit auch die Grundlage für etwa 10 000 Arbeitsplätze, die unmittelbar und direkt vom Wald und damit vom Holz abhängig sind. 50 Betriebe mit 3 500 Arbeitsplätzen im Lande Brandenburg leben vom Holz, und zwar mit einem Bruttoumsatz von 725 Millionen Euro. Insgesamt gesehen ist die Wertschöpfung in 5 % der gewerblichen Wirtschaft durch den Wald begründet.
Der Aufwuchs beträgt ca. 4 Millionen Festmeter nutzbaren Holzes, wobei nur 3 Millionen Festmeter genutzt werden. Hier besteht also die große Reserve ganz besonders im privaten
Wald, der nur 50 % des nutzbaren Holzes insgesamt zur Verfügung stellt.
So gesehen ergibt sich für uns die Pflicht, die maximale Belieferung der Industrie aus Brandenburger Wäldern zu sichern und nicht genutztes Holz zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu mobilisieren. Das ist das Ziel guter Forstpolitik, wenn ich bedenke, dass allein das Zellstoffwerk in Stendal an unserer Grenze einen Bedarf von 3 Millionen Festmetern Holz hat oder die Holzindustrie in Kronotex bei Wittstock einen Bedarf von 1,5 Millionen Festmetern im Jahr bei uns anmeldet.
Was waren die wichtigsten Änderungen zum Entwurf im parlamentarischen Verfahren? - Mit der 2-ha-Kahlschlagsregelung anstatt 0,5 ha wurde besonders der Bewirtschaftung unserer Kiefernbestände entsprochen. Ebenfalls kann der Waldbesitzer so genannte Kalamitätsflächen bzw. -bestände, zum Beispiel Windwurfbestände, ohne Berücksichtigung des gesellschaftlichen Vorbehalts bzw. des unberechenbaren Interesses der Allgemeinheit aufbereiten.
Ganz neu ist, dass die Nebennutzung von Waldflächen durch den Anbau von Kulturheidelbeeren ohne Waldumwandlungsgenehmigung möglich ist - ein Beispiel, wie höhere Wertschöpfung durch unternehmerische Initiative ermöglicht wird.
Die forstfachliche Entscheidung, welcher Baumbestand für den Brandenburger Wald anzustreben ist - standortheimisch oder standortgerecht, Glaubensfrage oder forstfachliche Notwendigkeit -, wurde gleichberechtigt gesetzlich formuliert, wobei die Frage, was angesichts des Klimawandels in Zukunft noch heimisch oder standortgerecht ist, unbeantwortet bleibt.
Daraus ergibt sich ein dankbares Feld für unsere zu erhaltende Forstwissenschaft, besonders in Eberswalde zu bestimmen, welche Baumart, die jetzt gepflanzt wird, geeignet ist, mit weniger Wasser und höheren Temperaturen - besonders im südlichen Brandenburg - auszukommen. Der Streit um den Anbau der Douglasie bzw. anderer so genannter Gastbaumarten ist damit hoffentlich beendet.
Die Übernahme von 80 % der Wiederaufforstungskosten ist eine Offerte als Ersatz für die weggefallene Waldbrandversicherung durch das Land und ein Ausgleich für eventuelle Gefahren, die aus dem freien Betretungsrecht resultieren. Die Entscheidung, wie das freie Betretungsrecht durch die unterschiedlichen Betretungsarten, zu Fuß, auf dem Rücken der Pferde und mit Fahrzeugen bei unterschiedlicher Intensität, einvernehmlich zu formulieren ist, war nicht einfach, ganz besonders aufgrund des Umstands, dass viele Lobbyisten das Betretungsrecht als spezifisches Eigentumsrecht definiert haben, unabhängig von der Befindlichkeit des Eigentümers und anderer Lobbyisten.
Mit der Festlegung, dass durch eine Rechtsverordnung individuelle Regelungen auf kommunaler Ebene möglich sind und auch eine Reitabgabe zur Sanierung des Wegenetzes erhoben werden kann, ist es möglich, das Einvernehmen zwischen den Betroffenen entsprechend der individuellen Situation herzustellen. Unstrittig war die Entscheidung, dass frei laufende Hunde im Wald nichts zu suchen haben.
Im Interesse einer besseren zukünftigen Holznutzung liegen die Regelungen, die der Forstverwaltung eine Unterstützung der Forstbetriebsgemeinschaften ermöglichen. Nur Forstbetriebsgemeinschaften und forstwirtschaftliche Vereinigungen sind das Mittel, um den kleinen Privatwald bewirtschaftbarer zu gestalten und den Holzaufwuchs zu erschließen. Es ist eben nicht so, Frau Wehlan, dass wir Eigentumspflichten durch ein Gesetz verordnen können. Dem müssen die Eigentümer schon selbst nachkommen. Wir können sie begleiten, damit sie diesbezüglich von ihren Eigentumsrechten Gebrauch machen.
Ich kann das folgende Fazit ziehen: Die Gesetzesnovelle in der vorliegenden Fassung ist durchaus ein geeignetes Begleitprogramm zur Erhaltung und Nutzung unserer Brandenburger Wälder. Das Motto „Handeln nach Bedarf“ ersetzt aber nicht den Förster vor Ort als Ansprechpartner, Ratgeber und Aufsichtsführenden, die gute Seele des Waldes. - Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich habe lange überlegt, was mit diesem Thema bezweckt wird und wo der aktuelle Bezug liegt. Was ist die Zielrichtung? Herr Gemmel, ich bin auch jetzt noch nicht schlauer.
Wenn Sie der Meinung sind, es bestünden Probleme mit der Finanzierung des Verbraucherschutzes, dann hätte das in die Haushaltsberatungen gehört, aber nicht in eine Aktuelle Stunde.
Der Verbraucherschutzbericht 2002 ist überschrieben: „Lebensmittel sind heute sicherer als je zuvor. Die Verunsicherung der Verbraucher ist so groß wie nie zuvor.“
Daran ist festzustellen, dass Verbraucherschutz schon immer aktuell war und aktuell bleiben wird. Daran gibt es keinen Zweifel.
- Herr Schippel, aber den aktuellen Bezug, der die Aufnahme des Themas in eine Aktuelle Stunde rechtfertigen würde, kann ich beim besten Willen nicht ableiten.
Das Thema steht auch deshalb im Mittelpunkt, weil jeder Bürger jeden Tag beim Kauf von Lebensmitteln direkt damit konfrontiert wird. Somit eignet es sich hervorragend für Populismus. Deshalb ist es auch ein dankbares Thema für die Medien. Es wird vergessen, dass unser Lebensmittelrecht sowie die damit verbundenen Standards und Kontrollen zu den konsequentesten der Welt gehören und dem Verbraucher die notwendige Sicherheit geben, die nicht dauernd in Zweifel gezogen werden sollte.
Einige grundsätzliche Aussagen seien vorangestellt. In Deutschland gab es nie zuvor strengere gesetzliche Regelungen für die Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung und das In-Verkehr-Bringen von Lebensmitteln. Gleiches gilt für die Eigenverantwortung der Gewerbetreibenden, die durch umfangreiche betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen sicherstellen müssen, dass von ihren Produkten keine Gefährdung für den Verbraucher ausgehen kann.
Des Weiteren ist zu beachten, dass man sich heute beim Nachweis von Schadstoffkonzentrationen in oder auf Lebensmitteln in Messbereichen bewegt, die noch vor 20 Jahren wegen fehlender technischer Voraussetzungen unvorstellbar klein erschienen. Häufig wird ein Schadstoffnachweis unabhängig von seiner Konzentration sehr schnell zum Skandal.
Bei der Futtermittel- bzw. Lebensmittelüberwachung gibt es leider Einzelfälle, die zu Recht das Prädikat „Skandalös“ verdienen - ob durch Fahrlässigkeit oder kriminelle Energie begründet, sei dahingestellt. Einzelne Vorfälle, verursacht durch schwarze Schafe, verderben dem Verbraucher den Appetit und vergrößern seine Verunsicherung. Andererseits beträgt die Beanstandungsquote bei gesundheitlich relevanten Befunden nur ca. 1 %. Mehrere Hunderttausend amtliche Lebensmitteluntersuchungen, die über viele Jahre liefen, bringen dieses Ergebnis.
Das schließt nicht aus, dass Unternehmen bzw. Einzelpersonen mit krimineller Energie versuchen, die betreffenden Standards zu unterlaufen. Gegen kriminelle Energie ist leider noch kein Kraut gewachsen. Hier hilft nur konsequente Strafverfolgung. Dass die Vergehen aufgedeckt wurden, ist doch gerade ein Beweis dafür, dass unsere Kontrollmechanismen funktionieren.
Ich möchte auf einen anderen Aspekt des Themas aufmerksam machen, der beim Anspruchsdenken unserer satten Wohlstandsgesellschaft leider zu oft ausgeblendet wird. In den zehn Minuten meiner Rede verhungern auf dieser Welt 380 Menschen, darunter 266 Kinder, wenn ich der Statistik vertrauen darf; die Zahl der Menschen, die nicht satt werden, möchte ich gar nicht nennen. Für diese Menschen hätte Verbraucherschutz, wenn es ihn in den dortigen Regionen überhaupt gäbe, nur eine Vorgabe: endlich wieder satt werden. Diese Menschen können sicherlich beurteilen, dass altes Brot zwar hart ist, aber kein Brot zu haben umso mehr. Dass das Wort „Hunger“ bei uns nur noch aus der Historie bekannt ist, ist die größte Errungenschaft der Landwirtschaft bzw. der Nahrungsgüterwirtschaft in den Staaten der Europäischen Union. Uns stehen Lebensmittel in nie gekannter Quantität und Qualität zur Verfügung. Dafür sollte man den Berufsständen, die dafür verantwortlich zeichnen, uneingeschränkt Danke sagen.
Wir sollten deshalb nicht auf den Gedanken verfallen, diesbezüglich immer neue Forderungen, die aus dem Anspruchsdenken resultieren, zu stellen. Denken wir immer daran: Wenn wir Brandenburger uns von der Brandenburger Scholle ernähren müssten, würde bei vielen nur noch sonntags Fleisch auf dem Tisch stehen; denn wir können uns bei der gegenwärtigen Intensität der Landwirtschaft in Brandenburg nicht selbst ernähren.
Es ist auch das Verdienst der europäischen Agrarpolitik, dass das Angebot in den Supermärkten von Spanien über Griechenland bis nach England in Quantität und Qualität gleich bleibt, unabhängig von regionalen Ernteausfällen.
Es gibt keinen Zweifel an der Notwendigkeit des Nachweises der Lebensgeschichte eines Nahrungsproduktes vom Feld bis zur Ladentheke, vom einzelne Korn in der Ähre bis zum Brot. Dieser Aufgabe stellen sich alle Produzenten; denn Verbrauchersicherheit ist unverzichtbar für die Marktakzeptanz und damit für die Lebensfähigkeit der damit befassten Unternehmen. Eine gläserne Nahrungsmittelkette ist Grundlage für gegenseitiges Vertrauen, darf aber keine Einbahnstraße sein, auf der den Unternehmen immer neue Auflagen erteilt werden, unabhängig davon, ob diese sich im Preis widerspiegeln oder nicht. Das Anspruchsdenken ist für die Unternehmen der Landwirtschaft leider nicht mehr finanziell untersetzt. Wer 365 Tage im Jahr arbeitet und dafür noch Geld mitbringen muss, zum Beispiel in der Milchproduktion, ist nicht motiviert, diese weiterzuführen. Da wird die erstbeste Gelegenheit zur Aufgabe genutzt. Es besteht die große Gefahr, dass aufgrund eines enormen Strukturwandels in einigen Nahrungsmittelbereichen mit der Basis Milch, Rind und Eier weitere Produktionspotenziale abwandern. Wahrscheinlich werden wir dann aus dem Land Irgendwo ernährt. Wenn der letzte Bauer nur noch Landschaftspflege betreibt - die neuen EU-Regelungen leisten dem Vorschub -, ist es zu spät, umzusteuern.
Gesundheitsexperten sind sich einig: Nicht Pestizide und Dioxine sind die größte Gefahr, sondern krank machende Keime, die meist aus einem fehlerhaften Umgang mit Nahrungsmitteln resultieren. In den Industrieländern ernähren sich mehr Menschen als je zuvor von Lebensmitteln, die andere für sie zubereitet haben. Deshalb ist Kontrolle unverzichtbar.
Unser nationales Recht wird zunehmend durch EU-Recht ab
gelöst. Die Verordnung Verbraucherschutzpolitik 178/2002 der EU ist ab 01.01.2005 geltendes Recht.
Die Auswirkungen auf uns Landwirte sind in Zukunft überhaupt noch nicht abzusehen. Für menschlichen Verzehr bestimmte Pflanzen gelten danach bereits nach der Ernte als Lebensmittel. Damit verbunden ist die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit auf allen Produktionsstufen, also auch in der Landwirtschaft. Die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach deutschem Recht kommen noch obendrauf. Diesen kann die Landwirtschaft in Gänze nicht mehr gerecht werden.
Fragen seien erlaubt, zum Beispiel: Ist das Nahrungsgetreide vom Feld in Zukunft in Edelstahlbehältern zu transportieren? Braucht der Bauer zukünftig für seine Arbeit eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt?
Die gesamten Lagertechnologien sind umzustellen. Der Zeitaufwand für Nachweisführung und Kontrolle steigt in ungeahnte Höhen. Die zusätzlichen Kosten für damit verbundene Maßnahmen in der Praxis belaufen sich summa summarum auf über 25 % des gegenwärtigen Marktpreises von Getreide. Damit wird die gesamte Getreideproduktion nicht nur für Nahrungszwecke in Brandenburg unrentabel.
Für Lebensmittel ungeeignetes Getreide ist aus gleichen Gründen kein Futtermittel mehr. Hier stellt sich die Frage: Was wird damit? Landet es vielleicht auf der Mülldeponie? Um welche Mengen es sich handeln kann, wenn allein die MykotoxinHöchstmengenverordnung und die Diätverordnung umgesetzt werden, wird an der Tatsache deutlich, dass 10 bis 20 % der gesamten deutschen Getreideernte vernichtet werden müsste. Das ist ein Beispiel, wie nationale Regelungen die Situation zusätzlich belasten. Das ist kein europäischer Standard. Wir wollen nicht die Augen vor dieser Entwicklung verschließen. Das Produkthaftungsgesetz zwingt uns zum Teil sowieso dazu. Es ist aber dringlich zu klären, welche lebensmittelrechtlich relevanten Maßnahmen in welchem Umfang greifen sollen. Nach international vergleichbaren anerkannten und umsetzbaren Standards ist zu suchen. Das steht auf der Tagesordnung.
Agrarpolitik ist Verbraucherpolitik und Verbraucherpolitik ist Agrarpolitik. Daran gibt es keinen Zweifel. Es gäbe sicherlich viel zu sagen. Dass wir keinen Zweifel daran lassen, dass der Vollzug und die gläserne Produktion an der Tagesordnung und theoretisch auch zu gewährleisten sind, ist klar und deutlich. Es kommt aber darauf an, die Koordinierung der Aufgaben und Kontrollmechanismen sowie Standards zwischen den Ländern, zwischen Land und Bund, zwischen Bund und EU klar zu regeln.
Die Zuständigkeit ist in Brandenburg klar. Wir sind hier eigentlich auf der Höhe der Aufgaben. Vertrauen wir deshalb weiterhin auf das verantwortungsbewusste Handeln aller Beteiligten und ermöglichen wir deren Handeln und Lebensfähigkeit. Wir in der Politik sollten dazu ein klares Bekenntnis abgeben und weniger als Bedenkenträger agieren. Dafür wünsche ich uns in Zukunft viel Erfolg. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Auch ich möchte mich kurz fassen. Diese Gesetzesvorlage ist die logische Konsequenz aus der Verwaltungsreform innerhalb des Landes und speziell des MLUR mit dem Ziel der Verschlankung der Verwaltungsstrukturen, der Straffung der Verwaltungsabläufe und der Entwicklung von Finanzierungsvarianten zugunsten des Landeshaushalts.
In der Vergangenheit wurden viele Diskussionen hinsichtlich der Struktur und des Bestands der Ämter für Flurneuordnung geführt. Auch deren Kommunalisierung stand zur Debatte. Dieses Ansinnen ist vom Tisch. Das vorliegende Gesetz regelt die Zuständigkeiten innerhalb des Bereichs der Flurneuordnung und ganz besonders die Rolle der Teilnehmergesellschaften, die im Verfahrensgebiet, sozusagen vor Ort, tätig sind und den planerischen Vollzug organisieren. Das direkte Unterstellungsverhältnis zum MLUR wird gewährleistet. Die Flurbereinigungsverwaltung orientiert sich jetzt vorrangig auf die Kernaufgaben der Bodenordnung, auf die streng hoheitlichen behördlichen Vollzugsaufgaben.
An dieser Stelle möchte ich nur darauf hinweisen, dass das eine ständige Aufgabe bleibt; denn das ganze Land Brandenburg ist wegen des noch nicht abgeschlossenen Strukturwandels und aufgrund der Eigentumsstrukturen im Prinzip neu zu ordnen. Ich kann nur hoffen, dass auf den anderen Verwaltungsebenen des Landes mit der gleichen beispielgebenden Konsequenz verfahren wird, wie sie bereits vom Minister dargestellt wurde.
Weitere Details bzw. ungeklärte Fragen können im Fachausschuss noch ausgiebig erörtert werden. Wir stimmen der Überweisung zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Redebeiträgen ist ein weiter Bogen von Sachlichkeit bis Polemik gespannt worden. Das zeigt auch, dass es sich um kein einfaches Thema handelt. Aber eines will ich klar und deutlich sagen: Das Thema ist nicht geeignet, dass man in einer Art Rächer der Enterbten fungiert, sich politisch profiliert. Die Sache ist zu ernst und die Befindlichkeit zu groß, um sie zum Spielball der Politik zu machen.
Mit dem Antrag der PDS - darauf wurde von Herrn Wiebke schon hingewiesen - können wir so nicht leben und werden ihm auch nicht zustimmen, weil er in der Sache zeitlich zum Teil bereits überholt ist und auch inhaltlich strittig bzw. falsch ist.
Jetzt nicht.
Ich möchte in dem Zusammenhang auch klar und deutlich sagen, dass die CDU-Fraktion das Urteil als einen Meilenstein zur Aktivierung des Eigentumsschutzes betrachtet und hofft, dass dieses Urteil Rechtskraft erlangt. Da haben wir überhaupt keine Vorbehalte. Aber man muss sich auch ernsthaft mit der Frage auseinander setzen, worum es eigentlich geht.
Der Europäische Gerichtshof hat die Neubauernfälle - genauer: die Neubauernerbenfälle - entschieden. Das sind folgende Fälle: Im Zuge der Bodenreform wurde das enteignete Land zum Teil an die so genannten Neubauern zur landwirtschaftlichen Nutzung verteilt. Diese blieben auch nach dem Verlust ihrer Selbstständigkeit im Zuge der Eingliederung in die LPGs Eigentümer. Allerdings war das Eigentum mit weitreichenden Beschränkungen belastet, unter anderem damit, es nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung in den Bodenfonds zurückzuführen.
Unter der Modrow-Regierung wurden diese Beschränkungen im März 1990 aufgehoben. Nach dem Zweiten Vermögens
rechtsänderungsgesetz von 1992, dem im Bundestag die CDU, die FDP, die SPD und die Grünen zugestimmt haben, mussten die Grundstücke jedoch entschädigungslos an die Länder zurückgegeben werden, wenn die Betreffenden vor dem 15. März 1990 nicht selbst in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren. Beide Gesetze sind im juristischen Bereich stark umstritten.
Frau Wehlan, wenn Sie ausführen, dass das eine große rechtspolitische Fehlleistung der BRD gewesen sei, dann müssen wir auch klar und deutlich fragen, wie Sie dann die rechtspolitische Fehlleistung zu DDR-Zeiten bewerten; denn in den meisten Fällen wurde das in dieser Zeit an den Fiskus zurückgeführt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren es 80 000 von 130 000 Einzelfällen.
Von den 50 000 verbleibenden wurden 43 000 in ihr Eigentum eingesetzt und lediglich 7 000 Fälle sind noch strittig.
Aber das wird hier ganz bewusst verschwiegen.
Gegen diesen entschädigungslosen Eigentumsentzug haben Betroffene zunächst erfolglos die deutschen Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts und nun erfolgreich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen. Dieser Gerichtshof hat einen Verstoß gegen das im ersten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistete Eigentumsrecht angenommen. Er hat dabei ausschließlich darauf abgestellt, dass mit dem Modrow-Gesetz vom März 1990, also dem Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform, die früheren Eigentumsbeschränkungen nach DDR-Recht entfallen waren. Dieser Rechtszustand sei mit der Wiedervereinigung bundesdeutsches Recht geworden und habe auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation der deutschen Wiedervereinigung nicht entschädigungslos entzogen werden dürfen.
Klar mit Ja ist auch die Frage beantwortet, ob es Rechtsmittel gegen dieses Urteil gibt. Es kann nämlich innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Urteils ein Antrag auf Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer gestellt werden. Dieser Antrag hat Erfolg, wenn die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft. Ob das hier der Fall ist, kann man nur schwer vorhersagen.
Daraus ergibt sich eine weitere Frage, nämlich die, ob es sinnvoll ist, Rechtsmittel einzulegen. Angesichts der Einstimmigkeit der Ausgangsentscheidung erscheint eine Bestätigung wahrscheinlich. Andererseits ist die Richterbank anders besetzt und es kann im Rechtsmittelverfahren auch noch ergänzend vorgetragen werden. Man hat sich aus politischen Gründen zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen, um nichts unversucht zu lassen, die anderenfalls drohenden Belastungen durch die Entschädigungszahlungen bzw. die Rückgabe der Grundstücke abzuwehren.
Sollte das Urteil Rechtswirksamkeit erreichen, muss die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Entschädigung regelt. Hier ist sie in der Pflicht, was sie auch bereits anerkannt hat. Zur Höhe der Entschädigung: Diese Zahlen sind im Land Brandenburg geläufig, sie sind in den Berichten bei der BBG auch einzusehen. Insgesamt liegen im Sondervermögen 20 Millionen Euro, die verfügbar sind, sodass die Rückführung des Eigentums durchaus kein Problem darstellt. Wie das zu erfolgen hat, wird ein besonderes Gesetz zu regeln haben. Aber der größte Teil der Grundstücksflächen ist vorhanden, sodass die Rückgabe erfolgen kann. Von den 31 000 ha sind nur 290 ha privatisiert, sodass das auch von daher problemlos abgewickelt werden kann.
Warten wir ab, wie die weitere Rechtsprechung in der Sache sein wird. Wir hoffen, dass das Urteil Bestandskraft erhält. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion um den Einzelplan 10 für den Bereich Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung findet unter sehr schwierigen äußeren und inneren Bedingungen statt. Die Inhalte der einzelnen Redebeiträge zeigen auch, wie vielfältig die betreffenden Aufgaben sind und wo die einzelnen Abgeordneten ihre Schwerpunkte setzen. Vor diesem Hintergrund möchte ich doch einige Bemerkungen voranstellen, ohne ins Detail zu gehen - das wäre zu weitführend -, und mich im Übrigen ganz besonders der originären Landwirtschaft widmen.
Die Beschlüsse der EU zur weiteren Ausgestaltung der Agrarreform und die letzten Ergebnisse der Agrarministerkonferenz zur nationalen Umsetzung sind für viele Landwirte nicht nur in Brandenburg Anlass, erneut zu rechnen. Sie zwingen zu neuen Überlegungen und zu anderem unternehmerischen Handeln. Das heißt - da ich Landwirt bin, weiß ich, wie viele denken -, dass das nicht in Richtung einer weiteren Intensivierung der Produktion gehen wird. Das ist gleichbedeutend mit einem weiteren Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte im ländlichen
Raum - mit allen negativen Auswirkungen auf die Lebensfähigkeit der ländlichen Räume.
Der Ministerpräsident hat sich in seiner heutigen Rede recht optimistisch hinsichtlich der Lebensfähigkeit und der wirtschaftlichen Potenzen, die in der Landwirtschaft ruhen, geäußert. Diese sind sicherlich vorhanden, ich muss aber klar und deutlich sagen: Für die Nutzung dieser Potenzen liegen noch sehr große Steine im Weg. Ich befürchte, dass bei vielen Vorstellungen der Wunsch Vater des Gedankens bleibt.
Hier wurde angeführt, dass ganz besonders im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe noch große Potenzen liegen. Das ist richtig. Es handelt sich aber lediglich um einen Ansatz, um mehr nicht. Entscheidend wird sein, ob und wie diese Möglichkeiten in der Praxis tatsächlich angenommen werden, wie Landwirte sich darauf einstellen und ob sie damit letztlich ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften können.
Es sind auch noch bundespolitische Hürden zu nehmen, zum Beispiel bei dem Produkt Bioethanol. Wenn der Außenschutz dabei nicht aufrechterhalten wird, können wir diese Alternative vergessen und damit auch die Alternative der Verwendung des Winterroggens. Entscheidend bei dieser Frage bleibt die entsprechende Anschubfinanzierung, die Förderhöhe, da alle diese Wirtschaftsbereiche - außer der Biodieselproduktion -, die wir erschließen können, sich noch nicht selbst tragen. Die großen Reserven, die wir im gesamten Bereich der grünen Biotechnologien haben, sind unbestritten, aber kommen im Moment wirtschaftlich noch nicht zum Tragen.
Zu den äußeren Bedingungen, die nicht dem Einfluss der Brandenburger Landwirte unterliegen, sind auch die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung zu zählen. Die weiteren Kürzungen der Agrardieselstützung, der GA-Mittel und im agrarsozialen Bereich bedeuten neue zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft; aber ganz speziell betreffen sie unsere ostdeutschen Agrarstrukturen und sind hier noch schwer verdaubar, ebenso, wenn auch nur für den Bereich der Tierproduktion, wie die Verweigerung der Unterschrift der Bundesministerin unter die Nutztierhaltungsverordnung, obwohl diese den Bundesrat passiert hat. Es ist im Übrigen ein einmaliger Vorgang auf dieser Ebene, dass der Sachverstand der Ideologie geopfert wird.
Ich kann die Landesregierung nur dringlich auffordern, Alleingänge der Bundesregierung innerhalb der EU nicht mitzutragen. Ein Musterknabe Deutschland als Vorreiter für zweifelhafte Politikansätze im Agrarbereich schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaftsbetriebe und kostet im Endeffekt Arbeitsplätze.
Bei all diesen Diskussionen und dieser Einschätzung darf nicht vergessen werden, dass die Brandenburger Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich nicht so stabil sind, dass sie diese neuerlichen Einnahmeausfälle ohne weiteres verkraften können. Hierauf wurde schon hingewiesen. Gegenwärtig sind Entlassungen und Kurzarbeit in Größenordnungen an der Tagesordnung. Der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft hat sich auf 40 % vergrößert und das Durchschnittseinkommen eines selbstständigen Landwirtes in Deutschland beträgt zurzeit nur noch 1 360 Euro brutto.
Die Auswirkungen der lang anhaltenden Trockenheit des Frühjahrs und Sommers sind längst nicht überwunden. Es bleibt fraglich, ob alle Betriebe diese Schwierigkeiten überleben werden. Das angekündigte Hilfsprogramm - der Minister hat darauf hingewiesen - von 30 Millionen Euro für die Einnahmeausfälle als Folge dieser Trockenheit, getragen je zur Hälfte vom Bund und der Landesregierung, ist das Maximum, was das Land leisten kann. Es bleibt aber nur eine Hilfe zur Selbsthilfe, gemessen am Gesamtschaden von ca. 300 Millionen Euro. Ich kann nur hoffen, dass die restlichen 5 Millionen Euro Kofinanzierung durch den Bund noch geleistet werden.
Die finanziellen Rahmenbedingungen, unter denen der Landeshaushalt 2004 steht, sind erdrückend. Einen Spielraum zur Gestaltung eigener Landwirtschaftspolitik gibt es nicht mehr, nicht nur aufgrund der Rahmenbedingungen der EU, sondern weil dafür einfach kein Geld mehr vorhanden ist. Deshalb gilt es, sehr kritisch und sehr exakt zu prüfen, welche Ausgaben noch möglich sind und was wofür ausgegeben werden soll und kann. Alle Bereiche, jeder Haushaltstitel gehören auf den Prüfstand. Wir können nicht so tun, als wäre genügend Geld vorhanden, wenn es zum Beispiel um die Förderung von Vereinen und Verbänden geht, Frau Dr. Enkelmann.
Der Landtag hat im zurückliegenden Jahr weit reichende Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gefasst. Darauf wurde schon hingewiesen. Deshalb kann ich mir weitere Ausführungen dazu sparen.
Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung den klaren Auftrag zum Abbau von Normen und Standards, zur Verwaltungsvereinfachung und zum konsequenten Abbau von Doppelzuständigkeiten zügig und konsequent umsetzt. Da gibt es auch in unserem Verantwortungsbereich noch allerhand zu tun.
Gerade unter den gegenwärtig schwierigen finanziellen Bedingungen, mit denen das Land zu kämpfen hat, ist es ganz besonders wichtig, dass das Land Brandenburg die von der EU und der Bundesregierung bereitgestellten Mittel auch in vollem Umfang, soweit es geht, kofinanziert; denn das ist die Grundlage für die Erhaltung und Förderung der ländlichen Räume in Brandenburg. Anders ist das nicht finanzierbar.
Zum Naturschutz brauche ich hier nichts mehr zu sagen. Wir sind insgesamt gut beraten, wenn seine Ziele klar definiert werden und in Kooperation mit den Landwirten versucht wird, diese umzusetzen. Nur dann wird er erfolgreich sein, nur dann werden vernünftige Lösungen im Interesse aller, der Landwirte wie Naturfreunde und Nutzer der Natur, möglich sein.
Der Haushaltsansatz im Einzelplan 10 ist das gegenwärtig Leistbare entsprechend der finanziellen Situation. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, dass es uns gelungen ist, diesen Gesetzentwurf so zügig zu bearbeiten, dass er noch vor den Kommunalwahlen Rechtskraft erlangen kann.
Das bringt Sicherheit für die Jagdgenossenschaften und für den Bestand der Jagdbezirke. In 1. Lesung ist dieser Zusammenhang bei der Debatte zur Kommunalreform bereits von allen Vertretern hervorgehoben worden. Mit der Formulierung im § 9 Abs. 6 ist von der Verwaltung ein guter Vorschlag gefunden und im Ausschuss bestätigt worden.
Wichtig erschien uns ebenfalls die Änderung im § 31 Abs. 2, die Einvernehmensregelung in eine Benehmensregelung zu verändern.
Das geschah in Abstimmung mit dem Landesjagdverband. Schließlich ist diese Benehmensregelung die Grundlage für ein schnelles, flexibles Handeln zur Organisation der Jagd, besonders hinsichtlich auftretender Wildschäden und negativer Wildbestandsentwicklung.
Mit der Änderung des § 7 - Eigenjagdbezirke - ist aus unserer Sicht vor allem eine Gerechtigkeitslücke geschlossen worden. Die ursprüngliche Regelung im Landesjagdgesetz sah vor, dass ein Eigenjagdbezirk als Ausnahme auf 75 Hektar verringert werden konnte, aber nur für eine auserwählte Gruppe, nämlich für die vor 1945 im Grundbuch als Eigentümer Eingetragenen. Mit der Veränderung haben wir weiter nichts getan, als diese Ausnahmeregelung, die nach wie vor eine Ausnahmeregelung ist, nicht nur Alteigentümern, sondern allen Eigentümern einzuräumen. Damit entsprechen wir dem Gleichheitsgrundsatz.
Ich kann eigentlich nicht verstehen, Frau Wehlan, dass Sie sich derart stark daran reiben; denn es wird hier nicht allzu viel passieren. Wenn Sie wissen, dass das nur für zusammenhängendes Eigentum gilt, und sich Flurkarten und die Eigentümerstruktur anschauen, dann müssten Sie sehen, dass zusammenhängendes Eigentum von 75 Hektar im Land Brandenburg eher eine Seltenheit ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS, dass gerade Sie dem Alteigentum das Wort reden, kann ich nicht so recht nachempfinden. Denn es ist uns nicht unbekannt, dass Sie dem Privateigentum an Grund und Boden in Ihrer Parteiprogrammatik nicht unbedingt das Wort reden.
Als fragwürdig schätze ich auch ein, dass Sie in einem Schreiben an die Kreisjagdverbände diese speziell gegen die Entscheidung sensibilisieren wollen. Das ist in meinen Augen keine sachgerechte Diskussion, sondern Stimmungsmache.
Selbstverständlich ist dabei immer zu sehen, dass das Jagdrecht an das Eigentum gebunden ist. Das ist Recht und bleibt auch so. Der große Sturm, den Sie befürchten, wird nicht losbrechen.
Das Argument der besseren Wildbewirtschaftung in den größeren Jagdbezirken ist durch die Praxis in den zurückliegenden 13 Jahren zum Teil widerlegt worden. Sie haben es selbst angeführt: zunehmende Wildbestände, zunehmende Wildschäden. Also kann diese Form der Jagdbewirtschaftung nicht unbedingt die ideale sein. Da müsste man sich etwas anderes überlegen. Tatsache ist, dass wir in Brandenburg steigende Wildbestände zu verzeichnen haben und ebenfalls eine Zunahme der Schäden. Die getroffene Regelung ist somit der Kompromiss zwischen den Forderungen der Eigentümer und denen der Jäger. Wenn sich zwei streiten, liegt die Wahrheit immer in der Mitte. Genau die haben wir mit dieser Formulierung getroffen. Ich denke, das ist eine ordentliche Entscheidung.
Nicht zuletzt zeigt die Tatsache, dass die Koalitionsfraktionen heute noch gemeinsame Anträge eingebracht haben, dass wir ständig in einem guten Kontakt mit dem Landesjagdverband gestanden haben, stehen und weiterhin stehen werden.
Es ist durchaus nicht üblich, dass nach der Befassung im Fachausschuss noch Änderungsanträge eingebracht werden. Aber wir haben das Gesetz jetzt weiter qualifizieren müssen. Dazu ist es noch nicht zu spät. Wenn diesen unseren Anträgen zugestimmt wird, wird dieses Gesetz weiter qualifiziert. Es ist ein ordentliches Gesetz. Ich hoffe nur, dass die notwendigen bzw. vorhandenen Rechtsverordnungen die Intentionen dieses Gesetzes nicht wieder aushebeln. Aber ich denke, das können wir auch mit begleiten. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz und zu unseren Änderungsanträgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war eigentlich so vorbereitet, dass ich meinen Redebeitrag für die Koalitionsfraktionen halte. Vielleicht hat das der Geschäftsführer Klein nicht durchgestellt. Aber nun zur Sache.
Frau Wehlan, Ihr Antrag hätte Berechtigung, wenn die Landesregierung und der Bund nicht reagiert hätten. Sie waren doch im Fachausschuss sicherlich Zeugin der Tatsache, dass wir rechtzeitig die Situation nachgefragt haben, dass Bericht erstattet wurde und auch mögliche Maßnahmen eingeleitet wurden. So hat das Parlament gehandelt - sicherlich viel effizienter, als das jetzt mit einer Resolution möglich wäre.
Die Forderung nach einem ausreichenden Anteil an der Liquiditätshilfe, wie im Antrag formuliert, ist weder durch das Land noch durch den Bund erfüllbar; es kann nur eine Hilfe zur Selbsthilfe sein, wenn ich die Schadenssumme von 250 bis 300 Millionen Euro der Liquiditätshilfe von 30 Millionen Euro gegenüberstelle. Damit ist auch der in Aussicht gestellte Schadensausgleich von 20 bis 30 % - je nach der Höhe des Ertragsausfalls - nicht ausfinanziert.
Als selbstständiger Landwirt weiß ich sicherlich mit am besten, in welcher Situation viele Betriebe jetzt sind. Ich will hier auch nicht auf die spezifische Situation in den Betrieben, die Auswirkungen auf die ländlichen Räume, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt eingehen. Dafür reicht die Zeit heute überhaupt nicht. Aber ich weiß, was es für einen selbstständigen Landwirt heißt, mit seinem gesamten Eigentum für derartige Witterungskatastrophen zu haften. Es ist ein Unterschied, ob man nur mit dem Gesellschafteranteil oder mit dem gesamten Eigentum haftet.
Ich bin aber auch so weit Realist, um einzusehen, dass der größte Teil des Betriebsrisikos besonders auch im Katastrophenfall durch den unternehmerisch handelnden Landwirt selbst auszugleichen ist. Und, Frau Wehlan, es gibt bereits private Mehrgefahrenversicherungen; sie werden angeboten. Es ist aber zu überprüfen, inwieweit das Risiko mit dem Beitrag abgedeckt ist.
Natürlich sind wir für „frisches“, nicht rückzahlbares Geld dankbar, aber dann müssen wir auch die Frage beantworten, woher es kommen bzw. wer zugunsten der Landwirtschaft Verzicht üben soll.
Die Landesregierung hat gegenüber der Bundesregierung gehandelt. Der entsprechende Schriftwechsel des Ministerpräsidenten und des Fachministers mit dem Bund liegt uns vor. Die letzte Antwort vom gestrigen Tage lässt uns hoffen, dass zumindest die avisierten 30 Millionen Euro für den Zeitraum 2003 und Anfang 2004 verfügbar sein werden - mit der Option auf Nachverhandlungen mit dem Bund im Haushaltsjahr 2004.
Die Bereitstellung von Mitteln aus dem europäischen Katastrophenfonds, Herr Minister, sollte geprüft werden und wäre sicherlich auch ein Thema der gegenwärtigen Agrarministerkonferenz; dort ist vielleicht auch noch etwas Geld herauszuholen.
So gesehen gibt es zurzeit keine Handlungsdefizite dieses Hauses und auch der Landesregierung. Auch durch die Zusage der Bundesregierung ist diesem Antrag entsprochen, sodass uns also nichts weiter übrig bleibt, als den Antrag in dieser Intention und Formulierung abzulehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesjagdgesetzes erreicht ein lange diskutiertes Vorhaben den parlamentarischen Raum. Dieser Gesetzentwurf ist weitreichend verflochten mit dem Naturschutzrecht, dem Tierschutz und insbesondere mit dem Kommunalrecht.
Die zeitliche Nähe zum Kommunalwahltermin gefällt vielen nicht und bringt einen unnötigen Zeitdruck in das parlamentarische Verfahren. Allein schon deshalb hätten wir uns eine etwas frühere Einbringung des Gesetzentwurfes gewünscht, Herr Minister, um das neue Jagdgesetz rechtzeitig verabschieden zu können.
Warum besteht dieser Termindruck? Herr Dr. Woidke ist schon kurz darauf eingegangen. Nach bisheriger Rechtslage führen die im Zuge der Gemeindegebietsreform entstehenden neuen größeren Gemeinden, gleich, ob durch Eingemeindungen oder durch Zusammenschluss von Gemeinden, zu größeren Jagdbezirken und größeren Jagdgenossenschaften. Diese neuen oder vergrößerten Jagdgenossenschaften sind nicht unbedingt im Interesse der Grundeigentümer und der Jagdgenossen. In diesen großen Jagdgenossenschaften ist die Mitwirkung an den einzelnen Beschlüssen tatsächlich unübersichtlich und nur mit einem größeren persönlichen Aufwand überhaupt erreichbar. Die Konsensfindung und das Beachten individueller Besonderheiten werden äußerst erschwert.
Um das zu vermeiden, hat man im Gesetzentwurf eine Regelung gefunden, die den Fortbestand der vorhandenen Jagdgenossenschaften ohne weiteres aufwendiges verwaltungsrechtliches Verfahren zur Auflösung und Neugründung sichert. Aber dazu muss diese Regelung unbedingt Rechtskraft entfalten. Deshalb ist es ganz wichtig, dass dieser Gesetzentwurf durch eine zügige Beratung in den Ausschüssen des Landtages möglichst ohne Anhörung noch vor den Kommunalwahlen verabschiedet wird. Für den problemlosen und unbürokratischen Fortbestand der Jagdgenossenschaften ist dies eine wichtige Voraussetzung. Anderenfalls müsste mit einem großen Verwaltungsaufwand eine Neugründung der Jagdgenossenschaften in den nunmehr ca. 800 Gemeinden des Landes Brandenburg erfolgen - ein Kraftakt im Verwaltungsbereich, an dem niemand interessiert sein kann.
Die Diskussion um die Größe der Eigenjagdbezirke, geregelt in § 7, wird mit dem vorliegenden Entwurf neue Nahrung erhalten. Wir werden uns im zuständigen Ausschuss auf jeden Fall noch einmal darüber zu verständigen haben, ob die gefundene Regelung zugunsten der Alteigentümer von vor 1945 tatsächlich die günstigste ist. Auch vor dem Hintergrund der Rolle des Eigentums, der Wild- und Waldproblematik, des Aufbaus naturnaher Wälder ohne Umzäunung, insbesondere im Rahmen der Zertifizierung, ist variables Handeln auch diesbezüglich gefragt.
Ebenso erscheint es mir nachdenkenswert, die Regelungen in § 29 noch einmal gründlich zu überdenken, vor allem mit dem Blick auf den Abbau von Normen und Standards. Mit diesen Regelungen wird zuerst die Bürokratie bedient und die Sachkunde der Jäger in Zweifel gezogen. Wenn neben der Führung der Streckenliste und der Aufstellung der Wildursprungsscheine zusätzlich noch gefordert wird, auf Verlangen das erlegte Wild oder Teile dessen der unteren Jagdbehörde vorzulegen und somit den körperlichen Nachweis zu führen, dann ist das im Einzelfall eine erhebliche und auch nicht immer zumutbare Belastung, weil dies mit der Überwindung großer Entfernungen und damit auch mit Kosten verbunden ist.
Ferner möchte ich darauf verweisen, dass mit dem Entwurf des Landesjagdgesetzes nicht alle Probleme, die den Jägern des Landes auf der Seele brennen, auf dem Wege einer Lösung sind. Frau Wehlan hat bereits darauf hingewiesen. Erinnern möchte ich in dem Zusammenhang zum Beispiel an die Rabenvogelproblematik, die Kormoranverordnung und die Jagdsteuer. Andererseits finde ich die generelle Meldepflicht bei Wildunfällen durchaus berechtigt, und zwar vor allem aus Tierschutzgründen heraus.
Die Maßnahmen zur Reduzierung der Wildschäden sind zu überdenken, wobei, Frau Wehlan, es nicht am Gesetz liegt, wenn die Wildschäden anwachsen. Das haben immer der Jäger und der Bewirtschaftende bzw. Eigentümer in der Hand, beide zusammen. Allein ist der Jäger machtlos und das Gesetz allein trifft nicht ein Tier.
Die Regelung hinsichtlich der Änderung von Jagdzeiten ist nicht nur durch die Hege des Wildes begründet. Auch die Pflege des Waldes verlangt es. Es darf nicht nur auf dem Papier stehen. Ich sehe hier auch die festgeschriebene Einvernehmensregelung als bedenklich an. Sie sollte in eine Benehmensregelung umgewandelt werden, damit das flexibel gehandhabt werden kann und bei der Bewirtschaftung der Wildbestände durch die Jäger wirklich ein so gutes Ergebnis erreicht wird, dass wir recht stolz auf dieses Gesetz sein können.
Es ist also insgesamt noch Handlungsbedarf im Detail vorhanden. Das ist aber in einer Ausschusssitzung zu schaffen, sodass das Gesetz dann, wie hier angesprochen, im September verabschiedet werden kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir begrüßen ausdrücklich, dass man endlich auf Bundesebene eine Lösung dieses aktuellen und schwerwiegenden Problems unserer Landwirtschaftsbetriebe anstrebt.
Ob eine Resolution dieses Hauses dabei hilfreich ist, möchte ich bezweifeln; denn der Einfluss der Landesregierung ist aus meiner Sicht bedeutend wirksamer als eine Resolution aus diesem Haus. Wenn ich davon ausgehe, dass die Bundestagsebene genauso mit Länderresolutionen umgeht wie wir mit Kreisresolutionen, dann weiß ich, was damit passiert.
Eines muss ich auch sagen, Frau Wehlan: So ernst dieses Problem ist, ist aber eigentlich Ihre Aktivität nicht notwendig, weil sie einfach überflüssig ist, denn auf Bundesebene sind all diese Dinge, die in ihrer Vielfältigkeit noch viel größer sind als die heute genannten, bekannt.
- Sind alle bekannt.
Die Länder haben zugearbeitet, die Verbände wurden angehört. Wir wurden in unserer Bundestagsfraktion auch angehört - einschließlich der Verbände. Es ist alles bekannt. Staatssekretär Thalheim, der Sprecher diesbezüglich, hat sich Podiumsdiskussionen gestellt.
Es fällt hier nichts unter den Tisch. Wenn Sie unterstellen, dass das Bundesfinanzministerium damit leichtfertig umgeht, dann weise ich das zurück. Ich gehe davon aus, dass man sich sehr wohl darüber Gedanken machen wird, dass für die Betriebe eine verantwortbare Lösung gefunden wird, damit deren Lebensfähigkeit erhalten bleibt.
Die getroffene Rangrücktrittsvereinbarung der Betriebe war die Grundlage dafür, dass sehr viele Betriebe überhaupt noch lebensfähig sind. Diese Regelung wurde im Einvernehmen getroffen. Das dürfen wir dabei nicht vergessen. Wenn es jetzt Schwierigkeiten gibt und die Rückzahlung problembehaftet ist, dann sind dafür andere Ursachen verantwortlich, als das, was man damals angenommen hat.
Als viel schwieriger sehe ich ein erhebliches Rechtsproblem, das es zu klären gilt, und zwar die Verfassungsmäßigkeit, da die Rangrücktrittsvereinbarung privatrechtlicher Natur ist. Es ist überhaupt noch nicht geklärt, inwieweit der Bundesgesetzgeber eingreifen kann. Es ist noch viel interessanter, wie das gelöst wird. Aber gehen Sie davon aus, dass mit großer Verantwortung versucht wird, dieses Problem zu klären.
Dieses Thema ist zu ernst, um es in den Mittelpunkt von Populismus zu stellen. Sie stellen sich hin und machen sich zum Wortführer Betroffener,
um davon zu profitieren. Das weise ich klar und deutlich zurück.
Es ist alles bekannt und nun hoffen wir auf die Klugheit des Bundesgesetzgebers und der Fraktionen, die daran mitwirken. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erkennen zunächst einmal an, dass die im Bericht enthaltenen Daten und Fakten Ausdruck der engagierten und harten Arbeit der Bäuerinnen und Bauern Brandenburgs sind. Dafür von der CDU-Fraktion ein herzlicher Dank an den Berufsstand und die Erarbeiter des Berichtes aus dem Ministerium.
Ich muss aber gleichzeitig anmerken, dass die Aktualität des Berichtes infrage zu stellen ist, denn in der Landwirtschaft ist ein Berichtsjahr kein Jahr. Wir sind es gewöhnt, in längeren Zeiträumen zu bilanzieren, um die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Es wäre angebracht, in Zukunft in einem Dreijahreszyklus - wenn wir das Gesetz ändern sollten - zu berichten, denn dann bekämen diese Zahlen mehr Wert.
Zweitens ist der Bericht inhaltlich im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Daten längst überholt. Hierbei hinken wir zwei Jahre hinterher. Wir erkennen das Bemühen der Landesverwaltung an, im Agrarbericht eine möglichst positive Tendenz der Entwicklung aufzeigen zu wollen. Es ist natürlich durchaus legitim, dass der Minister in seinem Vorwort die positiven Dinge der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion voranstellt und hervorhebt. Dass dies aufgrund der äußeren Bedingungen, der natürlichen wie der politischen Rahmenbedingungen, immer schwerer fällt, ist allen Fachleuten bekannt. Das darf aber nicht dazu führen, die Augen vor den Realitäten zu verschließen und sich Dinge schönzureden, wie zum Beispiel die Tatsache, dass es im Vorwort heißt:
„In der landwirtschaftlichen Produktion selbst blieb die Zahl der Beschäftigten annähernd konstant.“
Auf Seite 26 des Berichtes ist unter der Tabelle 3.1 zu lesen:
„Die Anzahl der Arbeitskräfte verringerte sich im Mittel der letzten fünf Jahre um jährlich 4,1 %.“
Hier passt etwas nicht zusammen.
Wir beklagen die rückläufige Tendenz der Beschäftigung in der Landwirtschaft. Wir beklagen eine rückläufige Tendenz in der Ertragsentwicklung, bei der Abwanderung aus dem ländlichen Raum, insbesondere dem äußeren Entwicklungsraum, und wir weisen Abwanderungszahlen aus den ländlichen Räumen nach. Wir nehmen sie zur Kenntnis, ohne eine Antwort zu geben. Auch die gegenwärtige Situation und die Schadensermittlung - 180 Millionen bis 200 Millionen gegenwärtig, Herr Minister sind aus meiner Sicht geschönt, wobei wir alle Maßnahmen,
die Sie angeführt haben, voll unterstützen, nur lösen sie nicht das Problem, welches wir gegenwärtig haben.
Analysieren wir die Bilanz der letzten vier Jahre, dann ist bei allen Rechtsformen keine positive Ergebnisentwicklung festzustellen. Die steigenden Erlöse wurden durch Kostensteigerungen ausgeglichen. Die Kapitalrentabilität ist zum Teil rückläufig, Investitionen stagnieren bzw. sind rückläufig - eine Folge der natürlichen Rahmenbedingungen, andererseits aber auch Zeichen dafür, dass seitens des Berufsstandes eine erhebliche Verunsicherung über die Ausrichtung der Agrarpolitik generell und speziell in Deutschland besteht.
Wir als armes Land Brandenburg können diese Entwicklung nur begrenzt beeinflussen. Wo die Prioritäten gesetzt werden, wird an der Struktur der Haushaltsmittel für den Agrarbereich deutlich: 79 % aus der Europäischen Union, 13 % vom Bund und nur 8 % vom Land. Daran wird deutlich, dass das Land Brandenburg keine eigenständige Agrarpolitik mehr gestalten kann.
Wir stehen jetzt vor schwerwiegenden Entscheidungen in den Betrieben und in der Politik. Ohne ein Horrorszenario malen zu wollen, möchte ich nur darauf hinweisen, dass das System der Vorratswirtschaft in der Landwirtschaft aufgebraucht ist und nicht mehr funktioniert, dass nach BSE, Hochwasser, Dürre, absolutem Preistiefstand für alle tierischen Produkte infolge die Betriebe weitgehend ohne Reserven und damit nicht mehr kreditwürdig sind und auch Investitionen, um die Flucht nach vorn antreten zu können, kaum noch möglich werden.
Viele handeln nach der Devise: Durchhalten und Aushalten in Hoffnung auf Besserung! Viele werden aufhören, Insolvenzen werden jetzt auch in der Landwirtschaft zum Alltag gehören. Damit ist klar, dass aufgrund dieser Entwicklung die flächendeckende Landbewirtschaftung im Land Brandenburg nicht mehr aufrechterhalten werden kann - mit allen negativen Faktoren, die wir dabei kennen.
Der einzige Bereich, der stabilen Zuwachs aufweist, ist der Naturschutzbereich. Hier ist der Soll-Ist-Vergleich positiv, koste es, was es wolle. Ich muss mich schon fragen, ob Fakten wie Wirtschaftsentwicklung oder Finanzsituation dabei beachtet werden. Aus meiner Sicht werden sie eher ausgeblendet. Nach der gestrigen Äußerung von Staatssekretär Schmitz-Jersch, dass Bauern keine Naturschützer, sondern nur Naturnutzer sind und damit nicht Natur erhaltend wirken, wundert es mich auch nicht, dass der Naturschutz im Lande eine höhere Priorität als die Landbewirtschaftung genießt. Es wird vollkommen ausgeblendet, dass der Bauer durch die Bewirtschaftung der Flächen über Jahrtausende die Ernährung sichergestellt und diese Kulturlandschaft geschaffen hat und dies auch nur durch die Bewirtschaftung gesichert werden kann.
Es gäbe noch sehr viel zu berichten. Es gab auch in den einzelnen Diskussionen sehr viele Ansatzpunkte, auf die einzugehen es mir Spaß gemacht hätte. Insgesamt kann ich hier nur sagen: Der Bericht ist interessant, von der Zeit überholt, Herr Minister, und er gibt leider keine Antwort auf die Probleme, die wir gegenwärtig haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Domres, die von Ihnen im Hinblick auf die Koalitionsfraktionen geäußerte Fürsorgepflicht überrascht mich ungemein. Sie sagen, Sie wollten die Koalitionsfraktionen nicht in Abstimmungsschwierigkeiten bringen, die aus unterschiedlichen Meinungen resultierten.
Das heißt für mich, dass Sie entweder Ihre Oppositionsrolle mangels Erfolgen aufgegeben haben oder dass derjenige, der das glaubt, ein Schelm ist.
- Nein, ich glaube es nicht. - Ist es nicht viel mehr nahe liegend, dass Sie genau in Kenntnis der unterschiedlichen Meinungen der Bürger in der Region darauf bauen, diese Bürger im Vorfeld der Kommunalwahl für die PDS sensibilisieren und daraus Wählerpotenzial rekrutieren zu können? Das ist doch der wahre Hintergrund.
Erwarten Sie nicht, dass wir Ihnen dafür Gespanndienste leisten und Ihnen folgen.
Warum sollten die Koalitionsfraktionen ausgerechnet aus Ihrem relativ einseitig begründeten Antrag ableiten, dass man Ihrer Initiative folgen sollte? Ganz bewusst haben Sie doch hier die positiven Auswirkungen ausgeblendet, die eine Ansiedlung der Bundeswehr mit sich brächte. Sie haben nur die negativen Auswirkungen aufgelistet. Sie machen Polemik und vergessen dabei, dass die eigentliche Ursache dieser DDR-Altlast andere zu verantworten haben. Die Frage danach, wer das ist, können Sie sich allein beantworten.
Ja, bitte.
So ist das nicht.
Hier widerspreche ich Ihnen. Wir haben eine klare Meinung und vertreten sie im Kreis von Anfang an. Wir schwenken mit unserer Meinung nicht hin und her, so wie es die Öffentlichkeit gerade wünscht. Diese unsere klare Meinung wird sich auch im Stimmverhalten deutlich widerspiegeln.
Ja, bitte.
Die Beantwortung dieser Frage überlassen wir der Bundesebene. Die haben sich dabei etwas gedacht. Wir haben unseren Beitrag genauso mit zu leisten.
Wir können nicht immer nach dem Sankt-Florians-Prinzip anderen die Lasten zuweisen und uns davon ausschließen, sie zu tragen. Das geht nicht.
Ich wünsche, dass dieser Truppenübungsplatz kommt; das sage ich klar und deutlich. Ich werde auch noch sagen, warum.
Aber noch einmal zu Ihrem Antrag: Sie formulieren darin:
„Der Landtag bekräftigt seine ablehnende Haltung zum Truppenübungsplatz.“
Hier muss ich Sie natürlich zum einen fragen: Wann hat der Landtag in dieser Legislaturperiode denn überhaupt eine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht? Wir sollen hier etwas bekräftigen, was Sie unterstellen, was aber überhaupt nicht Fakt ist. Das ist also eine Irreführung der Bürger und der Öffentlichkeit. Die Meinungsbildung hier in diesem Haus erfolgte am 1. März 2001. Damals diskutierten wir über einen analogen Antrag und tauschten dazu Fakten aus. Dieser Antrag wurde mit 33 Nein- und 17 Jastimmen bei 8 Enthaltungen eindeutig abgelehnt. Das ist das letzte Votum dieses Landtages. Daraus können Sie nicht ableiten, dass dieser Landtag eine ablehnende Haltung zum Ausdruck bringt bzw. eine solche Haltung noch bekräftigt.
Ja, bitte.
Sie wissen doch ganz genau, dass dort überhaupt nicht mit Munition geübt wird, sondern dass von den Flugzeugen Attrappen abgeworfen werden. Das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Sie malen hier ein Horrorszenario aus, das so nicht bewiesen ist und nicht stimmt.
Zum anderen kann die Koalition derartigen Anträgen nicht leichter zustimmen, nur weil sie ständig wiederholt werden. Wir befinden uns hier im Prozess der Meinungsbildung. Die rechtsförmlichen Verfahren haben stattgefunden. Es gibt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Auf dessen Grundlage wurde das Anhörungsverfahren durch das Land im Auftrage des Bundesverteidigungsministeriums durchgeführt, einzusehen in der Kabinettsvorlage 11/52 aus dem Jahre 2002. Darin wurden klar und deutlich sowohl die Meinung der Kommunen als auch die Haltung der Landesregierung bzw. der einzelnen Ressorts zum Ausdruck gebracht. Wie die Bundesebene nun damit umgeht - nur dort fällt die Entscheidung -, sollten wir ihr überlassen. Das fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Deshalb ist der von Ihnen eingebrachte Antrag fehl am Platze.
Sie sprechen des Weiteren davon, die Interessen des Landes und der betroffenen Kommunen zu vertreten. Hier wurde schon die Frage gestellt, welche Interessen welcher Kommunen vertreten werden sollen. Ich weiß genau - dort ist mein Wahlkreis -, dass die Meinungsbildung quer durch den Kreis geht, zum einen pro Bundeswehr, zum anderen kontra Bundeswehr. Das müssen wir natürlich auch eindeutig sehen.
Ich vertrete nachdrücklich die Meinung, dass die aufgrund der Einrichtung zu erwartenden Ansiedlungen und deren wirtschaftliche Potenzen keine Vision darstellen, sondern dass dies Realität sein wird. Allein für die Sanierung der Altlasten und für die Munitionsberäumung wird für den vorgesehenen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren ein Finanzvolumen von 175 Millionen Euro prognostiziert. Das bedeutet, dass in dieser Zeit über 400 Arbeitsplätze entstehen. Für den Ausbau der Garnison sind weitere 60 Millionen Euro sowie 150 zusätzliche Arbeitsplätze im zivilen Bereich plus 26 Feuerwehrleute für die Feuerwache geplant. Pro Jahr ist eine Wirtschaftskraft von 10 Millionen Euro geplant, die aus dem Betrieb der Garnison zu erwarten sei. Das sind Fakten, die sich nicht leugnen lassen. Wir können sie nicht mit einer Handbewegung einfach wegwischen.
Einen kleinen Moment bitte; einen Satz noch. - Wenn Sie aus dieser militärischen Nutzung eventuell ableiten, dies sei schädlich für Unternehmen der Tourismusbranche etc., dann muss
ich Ihnen leider sagen: Auch ohne Bundeswehr sind sehr viele davon in der Insolvenz, darunter leider auch sehr bekannte. Es greift eben nicht, einen solchen Zusammenhang herzustellen, dass es so kommen werde. Die touristische und gastronomische Entwicklung wird aus anderen Gründen in Schwierigkeiten gebracht, nicht aber durch die Bundeswehr.
Bitte, jetzt können Sie die Frage stellen.
Dann kann ich es nicht ändern. - Für uns ist dieser Antrag nicht zustimmungsfähig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wehlan, Ihre Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der sich eigentlich erledigt hat. Es ist schade, dass Sie das nicht gewusst haben; Sie wissen doch sonst alles.
Es ist bereits gesagt worden, dass die Landesregierung in der richtigen Richtung aktiv geworden ist. Ihr Antrag verfolgt durchaus eine richtige Intention, kommt aber zu spät.
Morgen tritt der Bundesrat zusammen. Das Land Brandenburg ist im Agrarausschuss des Bundesrates in der richtigen Richtung aktiv geworden. Die Anträge sind dort mehrheitlich durchgegangen. Es wäre noch besser, wenn sich die Landesregierung dazu entschlösse, dieses Gesetz grundsätzlich abzulehnen.
Es geht nicht um Peanuts; das muss ich klar und deutlich sagen. Allein die Aufhebung der Pauschalbesteuerung bedeutet für die
Betriebe in der Bundesrepublik insgesamt eine Mehrbelastung von 280 Millionen Euro, auf den einzelnen Betrieb entfallen 750 Euro. Das ist nur ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Steuerberater, die Buchführung und die Finanzämter; denn es werden zigtausend neue Bearbeitungsfälle auf sie zukommen. Ich hoffe, dass man personell darauf vorbereitet ist.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen und haben einen weitergehenden Entschließungsantrag eingebracht. Die morgen stattfindende Bundesratssitzung ist nicht nur, was diesen Punkt angeht, den Sie mit Ihrem Antrag aufgegriffen haben, von größter Bedeutung für die Landwirte in Brandenburg. Wir erachten es deshalb als außerordentlich wichtig, dass die Vertreter des Landes Brandenburg bei allen Beratungsgegenständen in dieser - nicht nur in dieser - Sitzung die Probleme der Brandenburger Landwirte beachten und ihr Stimmverhalten danach ausrichten. So steht auch das Gesetz über die Modulation auf der Tagesordnung - ein weiterer Beratungsgegenstand, der aus der Sicht der Landwirtschaftsbetriebe äußerst brisant ist, geht es doch um die Umschichtung von Finanzmitteln weg von den Landwirtschaftsbetrieben hin zu einer allgemeinen Förderung von vor allem grünen Projekten und Umweltprogrammen.
Die Regelung stellt einen nationalen Alleingang dar und ist mit einem unerhörten Mehraufwand an Bürokratie für die Antragsteller und die Verwaltung verbunden. Bisher weiß niemand, wie damit umgegangen werden soll. Es ist noch völlig unklar, was mit dem Geld tatsächlich finanziert werden kann. Das Geld soll zwar ab dem 1. Januar 2003 von den Bauern eingesammelt, aber erst im Jahre 2004 ausgegeben werden. Den Landwirten in Brandenburg gehen somit im Jahre 2003 Einnahmen in Höhe von 6 Millionen Euro verloren, und das in einer Situation, in der die Einkommen in der Landwirtschaft - je nach Betriebsstruktur - um 10 % bis 27 % und die Nettoinvestitionen um 66 % zurückgehen.
Die Landwirte in Deutschland und damit auch in Brandenburg, die bestens ausgebildet sind, können zwar Witterungsunbilden weitgehend ausgleichen, aber nicht die sich verschlechternden politischen Rahmenbedingungen. Ich unterstreiche deshalb die Forderung an die Landesregierung, diesen Vorlagen im Bundesrat nicht zuzustimmen. Deshalb haben wir einen weiterführenden Entschließungsantrag eingebracht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, es sei mir der Hinweis gestattet: Leider haben Ihre Hinweise hinsichtlich der Disziplinierung auch bei großen Teilen meiner Fraktion nicht gefruchtet.
Wenn wir die Fragestellung sehen, so muss ich davon ausgehen, dass, wenn es sich nur um eine Reform handelt, diese sehr weitgehend ist; denn ca. ein Drittel der Fragen beschäftigt sich mit forstwirtschaftlichen Problemen, nach denen eigentlich nicht gefragt ist, sodass ich mich auf die reinen Reform- oder Optimierungsfragen beschränken werde.
Um das Thema insgesamt zu verstehen, muss man sich noch einmal in Erinnerung rufen, wie die Ausgangslage war. Diese war das Treuhandgesetz, beschlossen von der Volkskammer am 17.06.1990, das theoretisch das gesamte Forstvermögen von 79 staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben der DDR in die zeitweilige treuhänderische Verwaltung der Länder übertragen hat. Für das Land Brandenburg bedeutete das, die Verantwortung für eine Million Hektar Wald - das ist ein Drittel des gesamten Waldbestandes der ehemaligen DDR und gleichzeitig ein Drittel der gesamten Landesfläche Brandenburgs - zu übernehmen.
Daraus ergibt sich natürlich auch eine große forstpolitische Verantwortung; denn das ist Kulturland, das nicht zu vernachlässigen ist. Es ist keine leichte Aufgabe, da weder Lage, Größe, Art noch die Eigentumsform der gesamten Fläche bekannt waren. Dazu wurde 1991 bis 1992 eine Forstflächeninventur durchgeführt ebenfalls eine große Leistung der damaligen Forstverwaltung.
Insgesamt sind jetzt noch 25 % der Waldfläche Brandenburgs - 260 000 ha - im Landesbesitz. Das bedeutet insgesamt eine Reduzierung gegenüber vorheriger Verantwortung um 75 %, wobei die Hoheit noch für die gesamte Fläche auszuüben ist. Im gleichen Zeitraum wurde die Zahl der Beschäftigten um 78 % von ca. 15 000 auf jetzt rund 3 000 Beschäftigte - reduziert. Die jetzt anstehende Reform wird nochmals eine Reduzierung um 28 bis 30 % zur Folge haben, sodass wir in der Endphase auf einen Bestand von nur noch 15 % der ursprünglich in der Forstwirtschaft Beschäftigten werden zurückblicken können. Wenn es ein Beispiel für eine Reform gibt, die aufgrund der geringer werdenden Aufgaben das Ziel hatte zu reduzieren, dann ist es die bisherige Forstreform. Ich bin der Meinung, da könnte sich manch einer eine Scheibe abschneiden.
Ich möchte klar und deutlich sagen, dass es zu der Reform keine Alternative gibt; es haben sich aber Arbeitsumfang und Arbeitsart geändert. Es wurden auch die finanziellen Zwänge insgesamt eindeutig dargestellt.
Kritisch anmerken muss ich, dass Entscheidungen vielfach rein fiskalischer Natur waren und nicht von forstpolitischen Zielen abgeleitet worden sind bzw. die Entscheidung über Höhe und Art des Verwaltungsbedarfs nicht daran gemessen worden ist. Forstpolitik ist mehr, als das Wachsen der Bäume zu begleiten. Ich hoffe, dass mit dem zukünftigen Landeswaldprogramm ein zielgerichteteres Handeln möglich ist.
Es war klug, bezüglich der Verwaltung nicht dem Beispiel der Österreichischen Bundesforst AG zu folgen; denn man hört mittlerweile auch, dass die Bundesforst AG große finanzielle Probleme hat. Wir waren gut beraten, nicht diesen Weg zu gehen.
Ich habe den Eindruck, dass in der Öffentlichkeit - auch auf verschiedenen ministeriellen Ebenen - der gesamte Reformprozess als zu reibungslos dargestellt wird. Mir ist in dem gesamten Prozess zu viel Harmonie. Herr Minister, man darf sich nicht davon leiten lassen, dass aus dem Bereich der Angestellten zu wenig Widerspruch kommt bzw. dort große Zustimmung vorhanden ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass viele, die jetzt noch in Lohn und Brot stehen, hoffen, dass das so bleibt, da der Stellen
plan, wie die Fachteams und die Regionalteams zu strukturieren sind, personell nicht untersetzt ist. Deshalb wird sich erst Widerspruch regen, wenn in den Ämtern darangegangen wird, die Stellen personell zu untersetzen. Dann wird es sicherlich Probleme geben.
Ich bin der Meinung, man sollte es schon beachten, wenn kritische Meinungen geäußert werden. Diejenigen, die sich äußern, haben alle ein Ziel, nämlich ihre Meinung einzubringen. Sie wollen nicht als Kritiker gelten, wie es gegenwärtig aufgefasst wird. Da kommt es nicht von ungefähr, dass die Arbeitsatmosphäre in den Amtsbereichen schlechter geworden ist, dass man von Demotivationstendenzen spricht und auch davon, dass zu viel vorgefasste Meinungen vorhanden seien und andere Gedanken ignoriert bzw. auch Einzelne diszipliniert würden. Das ist der Aufgabenlösung nicht dienlich. Für mich ist konstruktive Kritik zur Problemlösung immer von Nutzen, weshalb wir alle einbeziehen und niemanden ausgrenzen sollten.
Es wurde klar und deutlich gesagt: Teamarbeit ist gefragt bei dieser Aufgabe; es ist nicht leicht. Das heißt, dass das Herangehen flexibler zu gestalten ist. Der Hinweis des Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung „so wenig Gängelung wie irgend möglich für die Menschen”, die gestalten wollen, trifft zurzeit auch auf den Forstbereich zu.
Die Budgetierung ist eine große Chance, Berechenbarkeit in die gesamte Gestaltung zu bringen. Sie hat aber auch die Konsequenz, dass die Einflussnahme der ministeriellen Ebene geringer wird. Angesichts geringerer Einflussnahmemöglichkeiten aber mehr Verantwortung zu übertragen funktioniert nicht. Wenn wir Verantwortung übertragen wollen, dann müssen wir auch den in den Ämtern tätigen Personen Selbstständigkeit zutrauen, was bis jetzt nicht genügend der Fall ist. Daran muss noch gearbeitet werden.
Wie ich aus den Ämtern erfahren habe, ist es auch ein Mangel, dass das Finanzbudget auf der Grundlage der zukünftigen Stellen geschnürt worden ist und die Frage unbeantwortet bleibt, wie das nicht mehr notwendige Personal finanziert werden soll. Das heißt, es ist den Ämtern überlassen, die Entscheidung zu treffen. Sie wissen aber nicht wie. Im Endeffekt geht das zulasten der Sachkosten. Das heißt, es findet keine Forstwirtschaft mehr - bzw. nur noch ungenügend - statt. Es ist für viele, wenn sie aufgrund der Rahmenvereinbarung Zusicherungen haben, dass sie nicht kündbar sind, auch vernünftig, dass andere Möglichkeiten geschaffen werden. Aber dann muss man auch Wege aufzeigen, wie die Ämter damit umgehen können, das Finanzaufkommen, das in der Übergangszeit noch notwendig ist, zu erschließen.
Das Personal- und Dienstrecht darf z. B. nicht so weit gehen, dass die Waldarbeiter in einem Amtsbereich nicht gegen ihren Willen je nach Arbeitsanfall umgesetzt werden können oder aber der Einstellungskorridor nicht in den Ämtern, sondern seitens des Ministeriums entschieden wird. Man könnte das noch auf andere Dinge ausweiten. Hier muss also sehr genau überprüft werden, inwieweit Personal- und Dienstrecht hindernd im Wege steht.
Es ist auch klar und deutlich zu hinterfragen, ob es notwendig ist, ab Januar 2003 einen Monatsrabattlohn für die Waldarbeiter zu installieren, der wegführt vom Leistungsprinzip, der die Leistungen erfahrungsgemäß um 10 bis 20 % reduziert, der zwar sozial ideal, dieser Situation aber unangemessen ist. Hierbei müssen auch die gewerkschaftlichen Ebenen und das Personal stärker bedenken, was im Rahmen dieser gesamten Entwicklung zu leisten ist und wo man mitgehen und mitgestalten muss. Ansonsten bleibt in der Endkonsequenz - was wir alle nicht wollen, sondern was wir vermeiden wollen - nur die Kündigung.
Es gibt vieles, was kritisch beleuchtet werden muss. Herr Minis
ter, ich kann Ihnen nur noch einmal empfehlen - damit wären Sie gut beraten -, sich jetzt etwas mehr auf die Ämterebene zu begeben und mit den Amtsleitern, mit den in Verantwortung Stehenden darüber zu sprechen, welche Sorgen und Kritiken sie im Interesse der Sache haben. Sie wollen alle mitgestalten und wir müssen sie ernst nehmen.
Herr Präsident, sofort. - Es geht darum, dass wir niemanden allein lassen, dass wir jede Meinung hören und beachten. Dann wird sich auch die Forstreform zu einem guten Ende führen lassen.