Dieter Hausold
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein guter Freitagmorgen, um über die Entwicklung der Wirtschaft respektive aber auch des Arbeitsmarkts, der Beschäftigungsverhältnisse, der Ausbildung und des Tourismus zu sprechen – das ist ja alles Gegenstand dieser Großen Anfrage, die die Kolleginnen und Kollegen der CDU freundlicherweise hier vorgelegt haben. Und die Landesregierung hat – wie ich finde – ausführlich und sehr kompetent auf die anstehenden Fragen geantwortet.
Ich gehe auch davon aus, dass der Minister das heute hier natürlich noch selbst in wichtigen Passagen vortragen wird. Gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen. Da kann ich natürlich als Wirtschaftspolitiker der Linken nicht umhin, fünf Jahre zurückzugehen, als wir am Ausgangspunkt dieser rot-rot-grünen Koalition gewesen sind – und wenn ich jetzt mal die Linke an sich nehme, kann ich da noch viele Jahre mehr zurückgehen. Da war das natürlich immer so verteilt: Es gab die große Wirtschaftspartei CDU mit dem allseitigen Verständnis über alle wichtigen Fragen.
Es gab dann natürlich die Linke, die eher ein ganz großes Problem für die Thüringer Wirtschaft ist.
Aber da kann ich Sie beruhigen, meine Damen und Herren. Das haben wir zwar im Auf und Nieder immer wieder von Ihnen gehört, meine Damen und Herren, aber von der Thüringer Wirtschaft haben wir das in dieser Art nie gehört, meine Damen und Herren.
Da waren wir auch oft Ansprechpartner. Das ist für die Opposition – wenn ich sechs, sieben und mehr Jahre zurückgehe – natürlich auch naheliegend. Da waren wir eher Ansprechpartner gerade der mittelständischen Wirtschaft, der kleinen und mittelständischen Unternehmen, des Handwerks usw. für die Baustellen, wo sie zum Teil eher mit der CDU-geführten Landesregierung Probleme hatten. Das ist ja auch ein normales Stück. Wir waren dann auch immer zu den Debatten bereit, mein Fraktionskollege und Parteifreund Bodo Ramelow, viele andere aus der Fraktion und auch ich. Und wissen Sie, meine Damen und Herren, was ich mich heute manchmal frage: ob die gegenwärtige Opposition in
diesem Landtag noch ein Ansprechpartner für die Sorgen und Probleme der Wirtschaft ist.
Also ich hätte da ganz große Zweifel, meine Damen und Herren. Ich will auch sagen, warum. Die Sache ist ja ganz einfach die: Der sehr kritische Blick auf eventuell wirtschaftliches Herangehen der Linken und dann natürlich in Gänze auch der rot-rot-grünen Koalition, der ist ja erstens mal voll und ganz durchgefallen. Denn das, was in Antwort auf Ihre Anfrage, meine Damen und Herren, dem Hohen Haus heute vorliegt, spricht eine ganz andere Sprache. All die großen Befürchtungen, die debattiert wurden, wie gesagt, ich glaube in erster Linie von der Politik, dass es der Thüringer Wirtschaft schlecht gehen wird unter einer rot-rot-grünen Regierung, dass es in diesem Land geradezu eine Investorenflucht geben wird, wenn wir hier regieren, und anderes mehr, hat sich gerade nicht bestätigt, meine Damen und Herren.
Wir haben in diesem Land solide Investitionen aus der Bundesrepublik, auch aus dem europäischen und anderwärtigen Ausland, was in diesen Zeiten der wirtschaftlichen, internationalen Situation besonders wichtig ist. Das spricht einfach für das Vertrauen dieser Wirtschaftskreise in diese Landesregierung und ihre Wirtschaftspolitik.
Ich meine, die Fakten haben Sie alle in der Beantwortung der Fragen vorliegen. Wir haben eine positive Entwicklung als gesamtwirtschaftliches Datum des Bruttoinlandsprodukts, das zwischen 2015 und 2017 alleine um insgesamt 5,8 Prozent gestiegen ist, meine Damen und Herren. Das ist das zentrale Kriterium der wirtschaftlichen Entwicklung im Land Thüringen, und das ist letzten Endes positiv zu bewerten. Wir müssen ja auch immer davon ausgehen, dass wir in einem insgesamt wirtschaftlich schwierigen Umfeld agieren, dass wir immer noch die Situation haben, dass es hier in Ostdeutschland, ich würde das mal so formulieren, schwieriger ist als in anderen Teilen des Landes, die Wirtschaft auf dem Niveau zu halten und noch weiter auszubauen. Deshalb sind unsere Zahlen dort eigentlich umso mehr positiv zu beantworten.
Und weil ich bei diesem Thema bin, das wird ja dieser Tage sehr häufig öffentlich erwähnt, die Situation in den ostdeutschen Bundesländern: Ja, natürlich haben wir mit Problemen zu kämpfen, die aus den letzten 29 Jahren, die aus der Treuhandpolitik resultieren. Das ist nicht zu übersehen. Deshalb setzen wir außer dem, was wir im Bereich der Rah
mensetzung und der Wirtschaftsförderung direkt für das Land tun, natürlich immer wieder die politische Debatte in der Richtung an – das tut die Landesregierung, das tut die Koalition –, dass wir sagen, ja, wir brauchen eine weitere Steigerung beim verarbeitenden Gewerbe, ja, wir müssen darum kämpfen, dass es mehr Sitze großer Unternehmen auch hier im Osten und in Thüringen gibt. Wir wehren uns natürlich gegen diese schwierige Situation, dass wir trotz einer guten Wirtschaftsentwicklung noch viel zu oft nur die verlängerte Werkbank des Westens sind. Da werden wir auch nicht nachlassen, meine Damen und Herren, dies öffentlich zu debattieren.
Aber das hält uns nicht davon ab, in der Wirtschaftsförderung, die uns möglich ist, die notwendigen Schritte hier im Land zu gehen.
Dann haben wir immer betont, Wirtschaftspolitik ist für uns nicht nur eine Einbahnstraße der wirtschaftlichen Kennziffern und der Unternehmensentwicklung aus der wirtschaftlichen und unternehmerischen Sicht, die ist selbstverständlich Voraussetzung für den Erfolg, aber für uns ist Wirtschaftspolitik zugleich auch immer Beschäftigungspolitik, ist Politik für gute Arbeit in diesem Land. Wir wissen, dass wir uns gerade hier mit einem Erbe der CDUPolitik in Thüringen noch bis heute auseinanderzusetzen haben, das sich unter der berühmten Stichwortgebung „Billiglohnland“ vollzogen hat. Aber wir können feststellen, die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in diesem Land sind in den vergangenen Jahren angestiegen, wenn auch moderat, aber sie sind angestiegen. Und das besondere Verdienst dieser Landesregierung und dieser Koalition ist, dass wir das auch geschafft haben, weil wir Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit konsequent mit unseren Mitteln und Möglichkeiten herabgesetzt haben.
Ich nehme das gern auf, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Wir hätten an diesem Punkt noch viel mehr tun können, wenn die von Ihnen geführte Bundesregierung hier mitgespielt hätte und wir in diesem Bereich noch viel mehr Mittel einsetzen könnten.
Das ist von Ihrer Seite letzten Endes blockiert worden und das ist eben nicht gut für Thüringen und für die Menschen, die hier arbeiten.
Einige Bemerkungen noch für die Wirtschaftsförderung an sich: Wir haben diese in den letzten Jahren nicht völlig auf den Kopf gestellt. An manchen Stellen wäre es wünschenswert gewesen, aber das geben die Rahmenbedingungen auch nicht her.
Aber was haben wir gemacht? Wir haben die Wirtschaftsförderung im Detail so gestaltet, dass sie dort stärker ansetzt, wo die größten Probleme der Thüringer Wirtschaft liegen. Und ich finde, das ist auch die verantwortliche Rahmensetzung, die man von einer Landesregierung erwarten kann. Wir haben zum Beispiel eine zielgerichtetere Förderung in der Außenwirtschaft bei Messebegleitungen und anderen Dingen vorgenommen. Da sage ich Ihnen als Linker ganz ehrlich: Ich halte den riesigen Außenhandelsüberschuss der Bundesrepublik insgesamt für ein Problem. Aber wenn man die Thüringer Sicht dabei betrachtet, dann muss man sagen, wir haben noch einen so großen Abstand zu den alten Bundesländern, dass bei uns jedes Wirtschaftswachstum und jede Entwicklung auch damit einhergehen wird, dass wir die Thüringer Unternehmen bei ihrem Marktgeschehen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterstützen müssen. Das ist unsere politische Verantwortung, das haben wir in diesem Jahr, in den zurückliegenden fünf Jahren getan.
Wir haben über die Projekte „ProExzellenz“, „ProDigital“ – also diese Programme – ein zweites, sehr entscheidendes Kriterium bei der Wirtschaftsförderung in Angriff genommen, das heute geradezu wichtig für die zukünftige Existenz der Wirtschaft ist, also diese Frage, Wissenschaft und Wirtschaft enger zu verbinden.
Dann will ich mich daran halten.
Ein dritter wichtiger Punkt, das wäre auch mein Schluss gewesen, ist noch die Innovationstätigkeit. Ich danke der Regierung für die gute Wirtschaftspolitik, die wir in den vergangenen fünf Jahren hatten.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Prof. Mario Voigt, ich darf das vielleicht mal sagen, du weißt, ich schätze dich sehr. Wenn ich schon nicht der ganzen CDU-Fraktion Lernfähigkeit in solch einer Debatte zugetraut hätte, dir hätte ich es zugetraut, aber leider habe ich davon heute nichts vernommen. Das muss ich mal so sagen.
Auf ein paar Punkte will ich an der Stelle eingehen: Wenn man über dieses Gesetz redet, dann ist völlig klar, dass dieses Gesetz die Tarifpartner stärkt und nicht schwächt, meine Damen und Herren.
Das war ein wesentlicher Ausgangspunkt, den das Ministerium von Anfang an vertreten hat und der Minister und wir auch.
Dann will ich nicht mehr über alle möglichen Einzelheiten debattieren, das haben wir lange genug gemacht, aber ich will schon mal auf ein paar Punkte aufmerksam machen, die im politischen Kontext stehen. Ich rede mal über Halbwertszeit von Aussagen der CDU, da meine ich jetzt auch Ihre Bundespartei. Wie lange haben Sie sich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn auf der Bundesebene gesperrt! Wie lange haben Sie genau wie die Kammern immer das geredet, Kollege Prof. Voigt, was Sie heute hier wieder gesagt haben, nämlich nach der Einführung des Mindestlohns wird es die politische, wirtschaftliche und soziale Katastrophe für dieses Land sein!
Es wird Entlassungen zu Tausenden geben usw. usf. Dann haben Sie sich dank des Koalitionspartners SPD endlich und zum Glück in der Koalition durchgerungen, Ihre Position zu ändern. Dann muss ich Sie mal fragen: Was ist denn von Ihren ganzen Unkenrufen und Ihrer Schwarzmalerei beim Mindestlohn übrig geblieben? Genau nichts, meine Damen und Herren, genau nichts!
Auch der ist natürlich nur – das ist hier schon beschrieben worden – ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein und muss weiter ausgebaut werden. Aber um den Kontext mal ein bisschen über Thüringen hinaus zu ziehen: Alles, was mit Wirtschaft zu tun hat, lässt sich nie nur auf ein Bundesland begrenzen.
Dieser Mindestlohn hat wenigstens einen gewissen Beitrag dazu geleistet, dass das insgesamt in Europa problematische Außenhandelsübergewicht der Bundesrepublik Deutschland etwas eingeschränkt wird. Im Interesse der europäischen Idee und bei den Problemen, die wir heute gerade haben, sind Schritte in diese Richtung enorm wichtig.
Ein kleiner, weil es im Land ist, zugegebenermaßen, aber ein enorm wichtiger und der für Thüringen mögliche Schritt in diese Richtung ist dieses Gesetz, meine Damen und Herren.
Deshalb hat meine Fraktionsvorsitzende völlig recht, wenn sie sagt: Das ist auch ein Stück Neuland in der Bundesrepublik Deutschland. Dann haben Sie wieder hier aufgeführt – und ich muss eigentlich sagen, wider besseres Wissen, denn es gab auch in den Anhörungen andere Aussagen; dass die immer auseinanderfallen, ist natürlich klar –, dass dieses Gesetz ein bürokratisches Monster ist. Ich will das hier jetzt nicht noch an einzelnen Stellen widerlegen, das haben Kollegen vor mir auch schon deutlich gemacht. Aber eines – und das ist wieder ein Punkt, bei dem wir uns unterscheiden – muss man schon mal sagen: Schauen wir uns mal die Kontrollergebnisse zum Mindestlohn auch in Bezug auf unser Bundesland an. Die sind im Prinzip problematisch. Von einer rot-rot-grünen Regierung können Sie auch im Interesse aller Beteiligten, aber das sage ich auch im besonderen Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, kein Gesetzeswerk erwarten, was nicht auch ein gewisses Kontrollmaß über die Einhaltung ermöglicht, meine Damen und Herren.
Das ist überhaupt die Voraussetzung für ein gutes Gesetz in diesem und in anderen Bereichen.
Dann haben Sie natürlich in dem Zusammenhang wieder gesagt: Die Wirtschaft ist ein Problem, die Wirtschaft ist dagegen, die Wirtschaft wird sich zurückziehen und alles, was das betrifft. Ja, wir haben eine politische Verantwortung, zumindest innerhalb der Kriterien der sozialen Marktwirtschaft, aber auch, will ich sagen, innerhalb der Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland und unseres Landes einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu schaffen. Da komme ich dann noch einmal zu einigen Kriterien.
Aber ich will noch mal – heute ist sie nicht anwesend – die verehrte Kollegin Christine Lieberknecht zitieren, die als Ministerpräsidentin von diesem Rednerpult einmal ausgesprochen hat: Die Tatsache, dass es dem Land gut geht, wenn es der Wirtschaft gut geht, ist schon lange nicht mehr so.
Das, meine Damen und Herren, müssen Sie sich – und das macht Ihre Debatte zu diesem Gesetz wieder besonders deutlich – mal überlegen und besser durchdenken. Die soziale Marktwirtschaft hat im Kern die Position, dass sowohl Unternehmen und Eigentümer als auch Beschäftigte im Prinzip sogar im gleichen Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes profitieren, meine Damen und Herren.
Wir haben 20/25 Jahre im Bund und auch europaweit leider eine Politik hinter uns, die das ad absurdum geführt hat, die die Schere zwischen Arm und Reich, zwischen den Einkommen aus Arbeit und den Einkommen aus Gewinn immer weiter auseinandergebracht hat.
Da gibt es viele Gründe, warum sich das natürlich auch auf den sozialen Zusammenhalt in diesem Land auswirkt. Wenn wir also über ein Vergabegesetz mit diesen Kriterien debattieren, dann debattieren wir nicht im engen Sinne – da haben Sie natürlich recht – nur über Vergabekriterien, da debattieren wir darüber, wie wir eine soziale Marktwirtschaft – und dann sage ich das mal – schrittweise in diesem Land wiederherstellen wollen, meine Damen und Herren.
In dem Zusammenhang möchte ich hier auch noch einmal deutlich machen: Mein Kollege von den Grünen Olaf Müller hat hier noch einmal aufgeführt, was diese sozialen und ökologischen Kriterien betrifft. Da muss ich Ihnen auch noch einmal sagen, ich hätte nicht gedacht, dass es heute wieder kommt, Kollege Prof. Voigt. Das habe ich letztens in der Debatte schon erwähnt. Die Europäische Union, die einen großen Einfluss auf Vergaberecht ausübt und vieles regelt und wo es sogar in der Debatte Stimmen gegeben hat, dass wir erst mal warten sollten, bis sie die neue Regelung trifft. Aber immer abwarten ist nicht unsere Position als rot-rotgrüne Koalition und auch nicht die unserer Landesregierung. Wir wollen im Interesse des Landes handeln, und zwar jetzt handeln. Aber – da komme ich wieder zu den Kriterien – diese Europäische Union hat die sogenannten vergabefreien oder vergabefremden Kriterien längst aus ihrem Katalog gestrichen. Die gelten nicht mehr, die gibt es nicht mehr.
Ich hoffe, das kommt auch irgendwann bei der Thüringer CDU an. Ich hoffe es, ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Und dann sage ich, Verhältnis sozial-ökologische Kriterien und Wirtschaft: Es reden ja alle Parteien gegenwärtig sehr stark über die Umweltfragen. Wir hatten hier die Demonstration, die Wortmeldung von Fridays for Future. Wir kennen das, was öffentlich in diesem Zusammenhang debattiert wird. Und auch da ist unser Vergabegesetz nur ein kleiner Teil, weil wir sind das Land Thüringen. Aber wir leisten das, wofür wir zuständig sind und was für uns möglich und notwendig ist. Da will ich Ihnen mal sagen, wir können noch so lange über umweltpolitische Fragen reden, über die CO2-Steuer, die jetzt gerade debattiert wird – ich bin nicht der große Experte auf diesem Gebiet –, und über viele andere Dinge, aber eines sage ich Ihnen: Wenn wir nicht die Wirtschaft dahin umsteuern, dass sie vom Kern her eine andere Herangehensweise an den Ressourcenverbrauch und natürlich auch an die sozialen Kriterien anwendet, dann werden wir diese Umweltfragen auf lange Sicht nicht lösen können.
Und das bedingt auch eine Auseinandersetzung mit wirtschaftspolitischen Positionen, denn – das will ich mal so sagen – das Gesetz leistet auch einen Beitrag zu regionalen Kreisläufen, zu örtlicher Wirtschaft, zu der Frage der Stärkung der regionalen Kreisläufe – natürlich indirekt, aber es leistet einen Beitrag dazu. Nur die Grundfrage ist doch, dass wir dies für die Zukunft ausweiten müssen, dass wir zum Beispiel weitaus stärker eben auch bei öffentlichen Vergaben auf qualitative Fragen der Wirtschaftsentwicklung kommen müssen. Denn der Kern der Auseinandersetzung mit unserer Wirtschaftsentwicklung im Verhältnis zu Umwelt und Natur ist ein immer weiterer extensiver Ausbau von Wirtschaftsleistung. Der Ressourcenverbrauch muss gestoppt werden, sonst kommen wir nicht in die Richtung, die die Menschheit für ihr weiteres Leben braucht.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will jetzt an der Stelle nicht auf Weiteres eingehen, weil es mir wirklich noch mal darauf ankam: Dieses Gesetz ist ein Schritt in Richtung Umdenken, ist ein Schritt in Richtung Tarifstärkung, Stärkung der Tarifpartner, ist ein Schritt in Richtung – und ich hatte das mit Absicht so deutlich gesagt – Wiederherstellung einer sozialen Marktwirtschaft. Insofern ist es natürlich aus Thüringen ein generelles politisches Zeichen, welche Debatten und welche Richtungen
die gesellschaftliche Entwicklung bestreiten sollte, um zukunftsfest im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch dieses Landes in Thüringen Verantwortung wahrzunehmen. Und ich finde, die rot-rotgrüne Koalition, die Landesregierung, unsere Minister nehmen diese Verantwortung in hervorragender Art und Weise wahr, meine Damen und Herren.
Ansiedelung einer Batteriefabrik in Erfurt
Ein chinesischer Batteriehersteller hat angekündigt, ab diesem Jahr eine Fabrik in Erfurt zu bauen. Medienberichten zufolge könnte sie eine der größten der Welt werden, mit einem anvisierten Auftragsvolumen von 1,5 Milliarden Euro.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegt seitens des chinesischen Unternehmens eine Interessenbekundung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln (Bundes- und/oder Landesmittel) vor und wenn ja, wie ist hierzu der Stand der Gespräche?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Rekrutierung der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einer Tarifbindung des genannten Unternehmens vor?
3. Welche Fördervoraussetzungen werden im Rahmen einer möglichen Förderung seitens der Landesregierung gegenüber dem chinesischen Unternehmen geltend gemacht?
4. Sind Forschungsprojekte mit dem chinesischen Batteriehersteller und Forschungseinrichtungen des Landes oder Bundes in Planung und wenn ja, wie ist hierzu der Stand der Gespräche?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, also manches, was ich jetzt in der Rede gehört habe, das höre ich natürlich manchmal auch von den Kollegen aus der CDU. Aber ich bin bei Weitem nicht etwa an dem Punkt. Was man vergleichen kann, kann man lange nicht gleichsetzen, meine Damen und Herren.
Aber auf meinen Vorredner eingehend will ich sagen: Sie haben hier ein Kauderwelsch geboten, wie das für Sie typisch ist. Sie wollen auf der einen Seite vorgaukeln, dass Sie natürlich konsequent sind, also gegen die Regulierung, Sie wollen deregulieren. Sie werfen das der Landesregierung vor. Ich befasse mich hier gar nicht mit einzelnen Punkten. Da muss ich Ihnen doch mal sagen: Der Mensch, der wenig Einkommen hat, der Mensch, der als sozial schwach gilt, gar als armutsgefährdet, der Mensch, der verschiedene Handicaps hat, der braucht einen Staat, der sozial und politisch reguliert.
Wer über Vermögen verfügt, über ein sehr gutes überdurchschnittliches Einkommen, vielleicht nicht von Handicaps betroffen ist usw., der hat diese Regulierung des Staates allerdings bei Weitem nicht so notwendig. In dem Spannungsfeld liegt die Verantwortung der Politik. Deregulierung hatten wir in den letzten 30 Jahren; die Ergebnisse sind im Übrigen zu besichtigen. Wer also für Deregulierung eintritt, der braucht dann hinterher nicht für einen vergabespezifischen Mindestlohn zu heucheln. Das ist Politik, die in der Öffentlichkeit die Leute hinter die Fichte führen soll. Das können Sie ja aber gut!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte ausdrücklich dem Ministerpräsidenten, ich möchte dem Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee, der Landesregierung insgesamt dafür danken, dass wir – wenn auch nach einer langen Beratung – dieses Gesetz heute, diesen Gesetzentwurf vorliegen haben. Er ist – und das lässt sich schon jetzt sagen – ein Fortschritt für Beschäftigte, ein Fortschritt für Unternehmen, auch ein Fortschritt für die, die damit zu tun haben, die öffentlichen Vergabestellen. Deshalb hat sich die Debatte dazu bis hierher sehr gut gelohnt und ich denke, das wird sich auch in der parlamentarischen Beratung fortsetzen.
Ich gehe mal davon aus, Herr Voigt, wenn Sie reden, dann werden wir auch hier noch einmal die ganzen Bedenken hören, was die Unmöglichkeit betrifft, EU-Recht-seitig. Immer wieder habe ich jetzt Ihre Behauptung nachgelesen, dass alles ein bürokratisches Monster ist. Ich gehe dann noch kurz darauf ein, dass das nicht so ist.
Aber wie wichtig es ist, das gestatten Sie mir mal zu sagen. Das erleben wir im Augenblick gerade hier in der Landeshauptstadt Erfurt im Bereich der Energieversorgung. Wir haben hier eine Situation, wo man sich entsprechend der Ausschreibungskriterien, die sich die Stadt natürlich in aller Rechtsform selber gegeben hat, am Ende – ich will es mal so sagen – für den sogenannten billigsten – eigentlich heißt es ja: günstigsten – Bieter entscheidet. Man hat sich entschieden, sogar die eigenen Stadtwerke sind dahinter zurückgeblieben. Jetzt haben wir aber eine Situation – und ich sage das nicht, weil es nun gerade hier in Erfurt passiert ist, das könnte im Grunde genommen überall so stattfinden –, dass der Energieanbieter pleite ist, dass es da offensichtlich sogar noch zu Mehrkosten kommen kann, dass es gegebenenfalls ein Problem für Energiepreise werden kann. Dass die Stadtwerke zum Beispiel auch in einem Gemeinwesen andere Verpflichtungen haben, die sie erfüllen sollen – im Kulturbereich, im sozialen Bereich –, das wird damit vielleicht auch etwas infrage gestellt. Aber was ich eigentlich an dem Beispiel sagen will – und wir sehen es doch hier ganz klar: Es ist eben auf Dauer überhaupt nicht gesagt, dass die billigste Lösung wirklich die dauerhaft billigste und günstigste im Umfeld für die Stadt ist.
Auch deshalb gibt es ja – gegebenenfalls komme ich noch darauf zurück – im EU-Recht entsprechende Kriterien, die eben gerade eine andere Vorgehensweise ermöglichen.
Ich will aber hier schon noch mal deutlich sagen – Herr Minister hatte das ausgeführt –: Die rot-rotgrüne Koalition hat sich für einen Weg entschieden, der heißt, wir erhalten und bauen die Standards im neuen Vergabegesetz aus und senken zugleich bürokratische Lasten für Unternehmen und die öffentliche Hand. Das will ich hier schon noch mal sagen und auch der Öffentlichkeit deutlich machen. Das Bestbieterprinzip ist angesprochen. Es sichert ab, dass nur das Unternehmen, welches eine Ausschreibung gewinnt, die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise erbringen muss. Alle anderen haben dann dadurch keinen Mehraufwand. Und alles, was mir Unternehmen sagen, ist, dass gerade das eine Regelung ist, die wir brauchen.
Wir werden die elektronische Vergabe bis 2020 verpflichtend in allen Bereichen haben, was gerade für Unternehmen die Antragstellung deutlich erleichtert und die Vergabestellen auch in der Auswertung entlastet. Wir verdoppeln die Direktvergabe ohne Ausschreibung auf 1.000 Euro, um sicherzustellen, dass gerade kleine Handwerksarbeiten oder kleine Dienstleistungsangebote zügig erfüllt werden können – und auch das stärkt lokale Unternehmen. Zukünftig müssen Eignungsnachweise von Unternehmen nur alle zwölf Monate vorgelegt werden, wenn sich bei derselben Vergabestelle ein zweites Mal beworben wird. Auch das schützt Unternehmen vor einem unnötigen Mehraufwand.
Schulbücher werden ab sofort ausschreibungsbefreit, was bisher angesichts der Buchpreisbindung in der Tat ein unsinniger Mehraufwand war. Wir erkennen die Richtschnur der Unterschwellenvergabeordnung des Bundes an, womit eine Hauptkritik der Unternehmen, die widerstreitenden Gesetze, die das hier verkompliziert haben, zukünftig entfällt.
Ich will mir nicht ersparen, da doch noch mal zu sagen, dass wir uns einig sind, dass weiter viele bürokratische Hürden auf der Grundlage von Bundespolitik bestehen. Aber darauf, meine Damen und Herren, hat dieser Gesetzgeber, der Thüringer Landtag, keinen Einfluss und die Landesregierung natürlich auch nur bestenfalls indirekt. Also wir haben hier kein Bürokratiemonster, meine Damen und Herren, wir haben eine Entbürokratisierung in diesem Gesetz – darauf lege ich großen Wert.
Zugleich – das sagte ich – halten wir an Standards fest und bauen diese aus. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Lebenszyklusprinzip – Herr Minister hatte es erwähnt – im Gesetz verankert wurde und wir damit die Nachhaltigkeit von öffentlichen Vergaben stärken. Ein wesentlicher Fortschritt ist auch
die Tariftreueregelung für den öffentlichen Personenschienennahverkehr und die Weiterbeschäftigungsgarantie für die Angestellten in dieser Branche, meine Damen und Herren. Ich sage es mal so: Nicht zuletzt die aktuellen Vorkommnisse bei Abellio zeigen sehr deutlich, dass ein Preiswettkampf über die Löhne zulasten Reisender geht, weil dann das notwendige Fachpersonal nicht gesichert werden kann.
Also insofern greift dieses Gesetz natürlich auch in Rechte und Möglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern positiv ein.
Wir unterstützen als Linke uneingeschränkt die Ausweitung des Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich für Unternehmen, was gerade auch unsere kleinen und mittleren Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen schützen wird.
Allerdings – das will ich nicht verhehlen – gibt es drei Punkte, bei denen ich große Fortschritte sehe, die wir in der parlamentarischen Beratung aber gern noch in der Debatte natürlich ausweiten wollen. Das sind zum einen die sozialökologischen Kriterien. Es ist sehr gut – und ich hebe das hervor –, dass unsere Landesregierung in den §§ 4 und 13 konkretisiert, was beispielhaft unter diese Kriterien fällt, und damit eine höhere Rechtssicherheit schafft. Ich begrüße insbesondere auch, dass die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung hier explizit aufgenommen wurde.
Allerdings wissen wir: Wir sind in diesem Bereich in der Freiwilligkeit. Das finde ich schon etwas schwierig. Immerhin gibt es eine Reihe vorbildlicher Beispiele, wo sozial-ökologische Kriterien kommunal erfolgreich und rechtssicher angewendet werden. Deshalb muss es auf jeden Fall unser Ziel sein, dies weiter auszubauen. Hier brauchen wir einen noch besseren Wissenstransfer, eine bessere Schulung der Vergabestellen. Das haben wir auch in Werkstattgesprächen und bei anderen Beratungen diskutiert. Zumindest ist es die Auffassung meiner Fraktion, überall den Hinweis auf einen Vorrang für sozial-ökologische Kriterien anzubringen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Ausklammerung der Kommunen bei der Anwendung des Vergabemindestlohns. Das ist vor allen Dingen deshalb bedauerlich, weil wir ja wissen, dass ein Großteil der Vergaben über unsere Kommunen erfolgt. Die Lenkungswirkung des höheren Vergaberechts könnte bei einer Einbeziehung der Kommunen also viel größer sein. Aber ich kenne natürlich auch die Argumente der kommunalen Seite und deren Verweis auf Erstattungsansprüche seitens des Landes.
Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal zwei Aspekte hier vorbringen. Der vorliegende Gesetzentwurf erlaubt es den Kommunen, von sich aus das Mindestentgelt des Landes auch für kommunale Vergaben anzuwenden. Das sollten die Kommunen aus unserer Sicht auch tun, um eine vernünftige Vergütung zur Grundlage unseres Handelns zu machen. Für mich ergibt sich zudem eine zweite noch offene Frage, die ich gern auch noch mal mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren möchte: Bei Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, bei denen das Land zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet ist und eine Rückerstattung aus dem Landeshaushalt erfolgt, könnten und sollten meines Erachtens auch die Kommunen an das Landesmindestentgelt gebunden werden. Mehrkosten könnten direkt an das Land durchgereicht werden. Zugleich würden mehr Menschen vom Vergabemindestlohn profitieren.
Ich bin also auf die Debatte zu diesen Punkten gespannt.
Der dritte Punkt hat natürlich auch für uns weiteren Diskussionsbedarf, nicht vom Grundsatz, sondern von der eben vom Minister auch schon angesprochenen Höhe her. Ich will zunächst noch mal klarstellen, bevor ich zu dem Mindestlohnvergabebereich komme: Wir schätzen und achten die Tarifautonomie, auch und gerade mit diesem Gesetz. Die Landesregierung hat klar festgelegt, dass Tarif stets Vorrang vor dem Mindestlohn hat. Dabei bleibt es, meine Damen und Herren! Wenn also Arbeitgeberverbände und Kammern sich beschweren, dann sollten sie aus meiner Sicht lieber noch mehr gemeinsam mit uns dafür tun, dass wir wieder eine steigende Tarifbindung in diesem Land erleben.
Das will ich ganz unumwunden sagen: Hätten wir eine angemessene Tarifbindung mit guten Löhnen, dann würden wir heute über einen vergabespezifischen Mindestlohn in diesen Umfängen überhaupt nicht reden müssen, meine Damen und Herren.
Leider haben wir aber gerade das nicht. Wir wissen, 80 Prozent der Unternehmen sind nicht im tarifgebundenen Bereich. Deshalb muss unser Land zur Verhinderung von Armut insbesondere bei Alleinerziehenden und Kindern und zur Vorbeugung von Altersarmut konsequent für höhere Löhne kämpfen. Deshalb unterstützt zum Beispiel die Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner seit ge
raumer Zeit in der Pflege Gespräche zu einem Tarifvertrag. Deshalb pochen unser Ministerpräsident Bodo Ramelow und auch der Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee praktisch in fast jeder diesbezüglichen Äußerung auf diese Thematik, auf die notwendige Anhebung der Löhne in diesem Land.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage ich auch hier noch mal an die Wirtschaft: Wenn schon nicht unsere Argumente Sie überzeugen, dann sollten Sie sich doch wenigstens, ausgehend von dem oft zitierten Fachkräftemangel, unserer Positionierung in dieser Frage anschließen.
Das wäre für das Land gemeinsam notwendig.
Meine Damen und Herren, unsere Landes- und Fraktionsvorsitzenden haben vorgeschlagen, den vergabespezifischen Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Wir betrachten das natürlich als ein Diskussionsangebot für die noch bestehenden Beratungen und nicht etwa als Ultimatum. Das will ich hier noch mal mit aller Klarheit deutlich sagen.
Ich weiß natürlich – auch darüber haben wir lange gemeinsam diskutiert –, dass es diese rechtlichen, insbesondere die EU-rechtlichen Fragen beim Mindestlohn gibt. Ich will aber trotzdem an der Stelle noch mal hervorheben, wir sind nach wie vor zu der Auffassung gekommen, dass es einen anderen rechtlichen Weg gibt. Darüber sollten wir uns noch mal miteinander – vielleicht auch in den anstehenden Beratungen – besser auseinandersetzen und debattieren, weil wir der Auffassung sind, dass es gerade dem aktuellen EU-Recht entspricht, dass es einen vergabespezifischen Mindestlohn geben kann und dass der auch über den unteren sonstigen Löhnen liegen kann. Wir sagen, ausschlaggebend ist – das ist das, worüber sich Juristen streiten – die EU-Entsenderichtlinie, und das EU-Recht macht es uns auch möglich, nicht nur sozialökonomische Ziele im Allgemeinen anzuwenden, sondern dass wir auch dazu kommen, dass eine Situation entsteht, wo soziale Kriterien direkt in Bezug auf die Erhöhung eines vergabespezifischen Mindestlohns anwendbar sind. Darüber möchten wir gern im Verlauf der parlamentarischen Beratung weiter miteinander debattieren.
Zum Schluss will ich noch mal in aller Klarheit sagen: Ich bin froh, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Seine Verabschiedung wird Thüringen – das trifft für die letzten vier Jahre in vielen Bereichen zu – auf diesem Gebiet
gut voranbringen können. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Gäste! Kollege Voigt, ich will das
noch mal an der Stelle deutlich sagen: Die Debatte zur EU-Vergaberichtlinie führen wir mit unterschiedlichen juristischen Sichten, aber darum geht es mir jetzt im Moment nicht.
Diese EU-Vergaberichtlinie macht auch alle sozialen und beschäftigungspolitischen Ziele im nationalen Vergaberecht zulässig, guter Lohn, gleicher Lohn für Mann und Frau
und andere Fragen. Damit ist auch klar, es geht nicht nur um ein Mindestmaß – das hat der Minister hier indirekt auch schon erläutert – an sozialem Schutz, sondern es geht eben auch darum, dass man bei einem regional begründeten Mindestlohn über diesen Untergrenzen bleiben kann. Da will ich Ihnen noch mal eins sagen: Wo gibt es im Europarecht vergabefremde Kriterien? Die sind schon seit 2014 obsolet.
Sie führen hier eine politisch motivierte Geisterdebatte. Das muss man öffentlich auch mal deutlich sagen. Deshalb ist es nämlich so, dass Ihnen zu Recht enges Klienteldenken vorgeworfen wird. Ich sage Ihnen mal: Sie vertreten nicht nur Klientelinteressen der Wirtschaft – da bin ich mir sowieso nicht im Klaren –, Sie vertreten meiner Meinung nach sogar nur einen ganz kleinen Teil der Auffassung dort, denn ich kenne und wir alle kennen
auch ganz andere Äußerungen von Unternehmen, was diese Frage betrifft.
Da bleibe ich noch mal dabei: Sie werden nicht damit durchkommen, dass dieser Entwurf eines Vergabegesetzes ein Bürokratiemonster ist. Das haben mehrere Redner hier deutlich gemacht, auch der Minister.
Wir betreiben damit Bürokratieabbau. Das sind die Fakten und daran werden Sie sich irgendwann auch mal gewöhnen müssen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das wiederholt von diesem Pult aus gesagt: Es gibt, denke ich, eine große Einigkeit, dass Handwerksberufe für unseren Freistaat, unsere wirtschaftliche Entwicklung und Innovationsfähigkeit unverzichtbar sind. Insofern ist es auch immer richtig, dieses Thema hier im Plenum des Thüringer Landtags aufzurufen, denn die Beschäftigten im Handwerksbereich vereinen hohes Spezialwissen, die Fähigkeit zur Ausbildung angehender Handwerker/-innen und berufliche Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Wir alle wissen, dass damit in besonderer Weise die Meisterqualifikation verbunden ist, denn die von mir genannten Punkte finden dort eine Bündelung.
Deshalb ist in diesem Bereich erhöhte Aufmerksamkeit des Landes gefordert und angesagt und wird auch für meine Begriffe weitestgehend realisiert. Ich will hier bloß noch mal deutlich sagen: Die Thüringer Meisterprämie, Gründerprämie, Beratungsstrukturen im ThEx – Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum –, Zustimmung Thüringens zur Weiterentwicklung des Meister-BAföG zum Aufstiegs-BAföG mit deutlich ver
besserten Förderkonditionen im Bundesrat, das alles ist verantwortliche Politik der Koalition und der Landesregierung in diesen Fragen.
Andererseits ist es auch so, dass, wie meist, trotz guter Ergebnisse und Entwicklungen viel zu tun bleibt. Wir haben einerseits hohe Umsätze, die Auftragsbücher sind, wie gesagt, voll. Im I. Quartal 2018 zum Beispiel stiegen die Umsätze um 4,1 Prozent zum Vorjahresbereich – das kann sich wirklich sehen lassen. Daraus kann man auch ableiten, welche Verantwortung und Bedeutung Handwerk für das Wirtschaftswachstum in unserem Land insgesamt hat. Aber wir haben eben, meine Damen und Herren, in diesem Zeitraum auch eine sinkende Beschäftigungsquote zu verzeichnen. Die ist Ende März um 0,7 Prozent Beschäftigte zum Vorjahr zurückgegangen.
Ich will das hier noch einmal betonen: Die Zahlen der Meisterabschlüsse scheinen sich zu stabilisieren, aber – und das gehört auch zur Wahrheit – auf einem niedrigen Niveau. Gerade auch mit Blick auf die vielen anstehenden Unternehmensnachfolgen muss uns das beunruhigen, meine Damen und Herren. Hier müssen wir über neue Wege nachdenken, etwa die Weiterentwicklung der Meisterprämie, mit der die Besten eines Gewerks ausgezeichnet werden, zu einer Meistergründungsprämie, wie es sie unter der rot-roten Landesregierung in Brandenburg gibt.
Dort wird sehr bewusst nicht der bloße Meistertitel prämiert, sondern es stehen deutlich höhere Unterstützungen im Raum, wenn dem Schritt zum Meister oder zur Meisterin dann die Gründung oder die Übernahme eines Handwerksunternehmens folgt.
Ja, das wäre in der Tat ein wirklicher Schritt gezielter Wirtschafts- und Strukturpolitik, meine Damen und Herren. Da kann man vielleicht unsere Haltung auch kritisieren. Ich will nur deutlich sagen, dass ich das zukünftig auf der Agenda sehe und dass ich auch davon ausgehe, dass die Landesregierung das so sieht.
Einige Bemerkungen, meine Damen und Herren, zum Antrag der CDU im Spezielleren: Zunächst möchte ich mal wirklich – ich bitte, das jetzt nicht irgendwie als so nebenbei zu betrachten – sagen, dass zum Beispiel die Tatsache, dass die CDU die Gefahren und Probleme von Soloselbstständigen in prekärer Beschäftigung aufgreift, das ist eine Frage gerade auch mit Blick auf drohende Altersarmut aus diesen Tätigkeitsbereichen heraus. Das finde ich beachtlich und ich denke, dass Sie da – wir sa
gen das ja schon seit Langem – in die richtige Richtung unterwegs sind.
Ich will aber hier auch noch mal erinnern: Die Novellierung der Handwerksordnung und die Reduzierung der Meisterpflicht für viele Gewerke 2004 standen zum Beispiel im engen Zusammenhang mit der Einführung der sogenannten Ich-AGs. Da will ich auch für meine Partei und Fraktion in Anspruch nehmen, meine Damen und Herren, dass wir das von Anfang an auch unter diesem Gesichtspunkt dieses Zusammenhangs kritisiert haben.
Dennoch ergeben sich für mich, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, natürlich einige Fragen, die wir weiter im Ausschuss miteinander diskutieren sollten. Sie verweisen schon unter I. auf den Koalitionsvertrag des Bundes und die dortige Ankündigung einer Gebührenfreiheit der Meisterausbildung. Da frage ich natürlich schon mal – was ich Sie immer gern an dieser Stelle frage –: Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie einen guten Draht zum Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben. Die CDU hat ja jetzt dieses Amt für sich gewonnen in der neuen Koalition. Deshalb will ich auch ganz deutlich sagen: Von dort aus könnten doch die wichtigsten Fortschritte in dieser Frage und auch Korrekturen zu den 2004 geschaffenen Tatsachen, die uns offensichtlich stark behindern, ausgehen. Machen Sie sich doch dort stärker für eine politische Entwicklung,
Kollege Prof. Dr. Voigt, die angekündigt ist von der Bundesregierung, aber die offensichtlich nicht in Gang kommt. Dasselbe ließe sich auch für die Forderung unter II.1 festhalten. Seit beinahe 13 Jahren führt die CDU ununterbrochen die Koalition – ich hatte das gesagt –, also engagieren Sie sich doch dort für die Rücknahme, zumindest die teilweise Rücknahme, dieser Festlegungen von 2004. Dass Sie uns als rot-rot-grüne Landesregierung auffordern, dort an Ihrer Seite aktiv zu sein, das nehme ich ja zur Kenntnis.
Aber ich will auf der anderen Seite deutlich sagen: Die Lösungskompetenz dazu liegt eindeutig beim Bund und hätte längst in Gang gebracht werden können. Ich bitte dann auch, dass Sie dafür streiten, meine Damen und Herren.
Zu Ihrem Punkt II.2 will ich sagen: Der ist meiner Ansicht nach erfüllt. Ich kann mich sehr gut erinnern, wie wir unter anderem im Rahmen der Be
handlung von EU-Frühwarndokumenten mehrfach Rügen in Richtung Europäische Union ausgesprochen haben, wenn es um eine potenzielle Gefährdung der Meisterpflichten ging. Da waren wir uns politisch immer einig, denke ich, und das bleibt auch so.
Ich hatte es schon gesagt: Wir erachten es immer für gut und richtig, wenn über das Handwerk insgesamt und speziell über das Thüringer Handwerk in diesem Hohen Haus debattiert wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir im Ausschuss weitere Detailfragen zu Ihrem Antrag miteinander besprechen können. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident Kramer auf der Tribüne! Nach § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Im Rahmen der heutigen Berichterstattung macht die Parlamentarische Kontrollkommission von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, wonach die Geheimhaltung nicht für die Darstellung und Bewertung bestimmter Vorgänge gilt, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der PKK ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. Dies ist erfolgt. Soweit dabei für die Bewertung der Parlamentarischen Kontrollkommission eine Sachverhaltsdarstellung erforderlich ist, wurden die Belange des Geheimschutzes beachtet. Den letzten Tätigkeitsbericht hat die Parlamentarische Kontrollkommission in der
54. Plenarsitzung am 24. Juni 2016 erstattet. Der vorliegende Tätigkeitsbericht wurde durch die Parlamentarische Kontrollkommission in ihrer 40. Sitzung am 19. Juni 2018 beraten und einvernehmlich beschlossen.
Bereits an dieser Stelle darf ich mich bei meinen Kollegen, den Kommissionsmitgliedern, und der Landesregierung recht herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses Tätigkeitsberichts bedanken.
Meine Damen und Herren, regelmäßiger Beratungsgegenstand der Parlamentarischen Kontrollkommission war die sogenannte allgemeine Kontrolltätigkeit nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Dieses bezog sich auf die umfassende Unterrichtung über die allgemeine Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Es handelt sich somit um Informationen, die die Landesregierung von sich aus allgemein aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gegeben hat, ohne dass sie seitens der Kommission oder einzelner Kommissionsmitglieder dazu besonders aufgefordert oder gebeten wurde. In der Regel monatlich berichtete die Landesregierung in diesem Zeitraum über aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Phänomenbereichen, wie über Angelegenheiten haushalterischer und personalwirtschaftlicher Art. Neben der Schwerpunktberichterstattung zu den Vorgängen von besonderer Bedeutung nahm die Berichterstattung zu den sogenannten sonstigen Vorgängen nach besonderer Aufforderung der Parlamentarischen Kontrollkommission nach § 27 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, auf die ich später exemplarisch eingehen werde, einen sehr breiten Raum ein.
Von ganz besonderer Bedeutung waren die Unterrichtungen zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die regelmäßigen Unterrichtungen zeigen dabei eine große Fallzahl. Gerade in diesen Fällen, welche eine besondere Eingriffsintensität darstellen, kann eine Unterrichtung der Betroffenen und der erheblich Mitbetroffenen zeitweise oder gänzlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unterbleiben, die der Parlamentarische Kontrollkommission in regelmäßigen Abständen sowie schriftlich als auch mündlich darzulegen sind. Auf der Basis dieser Informationen hat die Parlamentarische Kontrollkommission ihre Entscheidungen entsprechend getroffen.
Ebenso wurde die Parlamentarische Kontrollkommission über weitere sogenannte besondere Vorgänge nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes regelmäßig unterrichtet. Hierzu zählen unter anderem die Art, Anzahl und Dauer des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel in den
beobachteten extremistischen Phänomenbereichen und Personenzusammenschlüssen, die Festlegung der zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse, die Regelungen über die Vergütung von Vertrauensleuten oder auch die Feststellung eines Übermittlungsverbots durch das Amt für Verfassungsschutz. Eine strukturierte Zusammenstellung zu diesen besonderen Vorgängen wurde der Parlamentarischen Kontrollkommission jeweils halbjährlich sowohl schriftlich vorgelegt als auch mündlich erläutert und bot in der längerfristigen Zusammenschau die Möglichkeit, Entwicklungstendenzen abzuleiten, beispielsweise bei der Art und der Intensität des Einsatzes von nachrichtendienstlichen Mitteln wie den verdeckt handelnden Personen zur Informationsbeschaffung und den beobachteten Personenzusammenschlüssen.
Aufgrund § 27 Abs. 5 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterrichtet die Landesregierung über den Inhalt von Dienstanweisungen des Amts für Verfassungsschutz sowie über jede Änderung. So wurde der Parlamentarischen Kontrollkommission im Mai 2018 der Entwurf der Dienstvorschrift Auswertung zur Beratung vorgelegt.
In der Rückschau auf den aktuellen Berichtszeitraum, aber auch auf den vorhergehenden Berichtszeitraum ist festzustellen, dass die zusätzlichen Befugnisse eine noch wirksamere Kontrolle des Verfassungsschutzes ermöglichen. Gerade jedoch einige Ereignisse der jüngeren Vergangenheit – und hier möchte ich insbesondere den Fund von Materialien in Rudolstadt und Uhlstädt-Kirchhasel im März dieses Jahres nennen, die zur Herstellung von Sprengstoff geeignet sind – sollten zum Anlass genommen werden, erneut darauf hinzuweisen, dass es die Pflicht der Landesregierung ist, von sich aus und ohne besondere Aufforderung frühzeitig, umfassend und vollständig zu unterrichten. Dieser Befugniserweiterung zum Trotz mussten wir aber wiederholt zur Kenntnis nehmen, dass bestimmte verfassungsschutzrelevante Sachverhalte früher in den Medien veröffentlicht wurden, als über sie in der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet wurde. Dies wiederspricht aus unserer Sicht dem Kontrollauftrag der Parlamentarischen Kontrollkommission und ist daher für die Zukunft unbedingt zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, übermitteln sich die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz unverzüglich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes die für ihre Aufgaben relevanten Informationen einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen. Die übermittelten Daten dürfen allerdings nur mit Zustimmung der übermittelten Behörden an Stellen außerhalb der
Behörden für Verfassungsschutz übermittelt werden, wenn die übermittelnde Behörde sich dies vorbehält. Nähere Angaben zu den Voraussetzungen eines solchen Weitergabeverbots oder vielmehr -vorbehalts enthält die bundesrechtliche Regelung nicht. Die Parlamentarische Kontrollkommission beschäftigte sich vor diesem rechtlichen Hintergrund daher mit der Frage, wie im Rahmen der grundsätzlich umfassenden Unterrichtungspflicht der Landesregierung nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes mit einer von der Verfassungsschutzbehörde eines Landes oder vom Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes …
Danke, Herr Präsident. Die Parlamentarische Kontrollkommission beschäftigte sich vor diesem rechtlichen Hintergrund daher mit der Frage: Wie im Rahmen der grundsätzlich umfassenden Unterrichtungspflicht der Landesregierung nach § 27 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes mit einem von der Verfassungsschutzbehörde eines anderen Landes oder des Bundesamts für Verfassungsschutz nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes erklärten Zustimmungsvorbehalt umzugehen wäre und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Weitergabevorbehalt rechtlichen Bestand hätte. Eine Lösung soll auch im Dialog mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestags und den Kontrollgremien der deutschen Länder dergestalt gefunden werden, den Zustimmungsvorbehalt des § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes so auszulegen, dass dem Kontrollauftrag nach Artikel 97 Abs. 3 der Thüringer Verfassung umfassend Genüge getan werden kann. Die amtliche Begründung zu § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz deutet bereits in diese Richtung. Die letzte schriftliche Reaktion des Parlamentarischen Kontrollgremiums gibt Hoffnung, dass sich die Rechtspraxis entsprechend anpassen wird. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird in enger Abstimmung mit dem Gremium auf Bundesebene weiterhin darauf dringen, die Kontrollrechte des Thüringer Landtags umfassend zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, in dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen Verfassungsschutzgesetz ist die Verpflichtung, jährlich einen Verfassungsschutzbericht zu erstellen und zu veröffentlichen, nicht mehr enthalten. Dieser Umstand stieß nicht nur bei den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Bedenken und Ablehnung. Sie äußerten den eindringlichen Wunsch, dass die Landesregierung wieder regelmäßig einen Verfassungsschutzbericht herausgibt. Die Parlamentarische Kontrollkommission sprach sich schon frühzeitig dafür aus, zur jährlichen Berichterstattung zurückzukehren.
Die Verfassungsschutzberichte bieten der interessierten Öffentlichkeit anhand relativ aktueller Informationen einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen in den beobachteten Phänomenbereichen und zu den möglichen Gefährdungstendenzen in Thüringen. Gerade das Aufkommen neuer Parteistrukturen in der rechtsextremen Szene zeigt die Notwendigkeit einer öffentlichen Auseinandersetzung auf aktuellem Stand. Zudem ist der Verfassungsschutzbericht in der parlamentarischen Arbeit insbesondere auch bei der Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Landesregierung ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel. Dies jedoch nur, wenn die Aktualität der Informationen gewahrt bleibt.
Am 21. September 2016 wurde der Verfassungsschutzbericht 2014/2015 vom damaligen Innenminister Dr. Poppenhäger der Öffentlichkeit vorgestellt. Sicher hat auch die Beharrlichkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission mit dazu beigetragen. In diesem Zusammenhang wurde allerdings – und ich meine zu Recht – seitens der Kommissionsmitglieder Fiedler und Walk am gleichen Tag kritisiert, dass die Öffentlichkeit erneut vor der Parlamentarischen Kontrollkommission informiert wurde. Diesen Umstand nahmen die beiden Kollegen zum Anlass, die Kommissionssitzung am selben Tag zu verlassen, die daraufhin wegen Beschlussunfähigkeit beendet werden musste.
Aus diesem Grund ergeht erneut der eindringliche Appell an die Landesregierung, die Parlamentarische Kontrollkommission über wesentliche Sachverhalte – und hierzu zählt auf jeden Fall die Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten – frühzeitig und somit vor der Öffentlichkeit zu informieren. Erfreulich ist, dass mit der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 2016 am 16. Oktober 2017 durch den neuen Innenminister Maier wieder zum Prinzip der Jährlichkeit zurückgefunden wurde. Und es besteht die berechtigte Hoffnung, dass an diesem Prinzip auch zukünftig festgehalten wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis Ende 2016 hat das Amt für Verfassungsschutz die Broschüre „Nachrichtendienst“ herausgegeben, die unter anderem an Behörden, insbesondere Ordnungsund Versammlungsbehörden, verteilt wurde. Auch wir Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission haben diese Broschüren als Informationsmaterial erhalten. Im März des vergangenen Jahres wandte sich Kollege Dittes an die Öffentlichkeit und kritisierte die Berichtspraxis des Thüringer Verfassungsschutzes scharf. Die Kritik bezog sich unter anderem auch auf die besagte Broschüre und die aus seiner Sicht unterschiedliche Darstellung einzelner Phänomenbereiche. Diese Kritik, aber auch eine kritikwürdige Darstellung eines Vorfalls in der Ausgabe 12/2016 nahm die Parlamentarische Kontrollkommission zum Anlass, sich über die Berichtspraxis des Amts für Verfassungsschutzes unterrichten zu lassen. Es wurde mitgeteilt, dass die Broschüre „Nachrichtendienst“, die seit 1997/1998 monatlich erschien, eingestellt wird und eine neue Veröffentlichung mit dem Arbeitstitel „Verfassungsschutzbrief“ herausgegeben werden soll. Diese soll nicht mehr ein Kalendarium von Geschehnissen sein, die sich ereignet haben, sondern thematisch ausgerichtet sein. Vielmehr sollen Hintergründe näher beleuchtet und Teilaspekte eines Phänomenbereichs umfassender dargestellt werden. Über die monatlichen Veranstaltungen soll hingegen weiter
hin auf der Homepage des Amts für Verfassungsschutz informiert werden.
Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt ausdrücklich, dass mit einer neuen Publikation auch eine neue inhaltliche Ausrichtung verbunden ist. Eine stärkere inhaltliche Auseinandersetzung mit Schwerpunktthemen kann ein Hilfsmittel der Informationsvermittlung sein. Wichtig ist jedoch, dass sich diese Publikation in die weiteren Informationsangebote des Amts für Verfassungsschutz einreiht. So bleibt es unabdingbar, weiterhin zeitnah Informationen über Veranstaltungen auf der Homepage des Amts für Verfassungsschutz einzustellen, Facebook- und Twitter-Angebote zu pflegen und jährlich einen Verfassungsschutzbericht zu erstellen.
Meine Damen und Herren, seit der letzten Berichterstattung im Juni 2016 fanden 22 Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission statt. Diese relativ hohe Sitzungszahl erklärt sich damit, dass die Parlamentarische Kontrollkommission in der Regel monatlich zu ihren Sitzungen zusammenkommt. Dieser Turnus hat sich in der Rückschau bewährt, wenngleich uns durchaus bewusst ist, dass mit der Sitzungsvorbereitung ein erhöhter Arbeitsaufwand im Amt für Verfassungsschutz und im Ministerium für Inneres und Kommunales verbunden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachfolgend möchte ich nun auf die einzelnen Phänomenbereiche im Allgemeinen eingehen und zunächst das Thema „Personalausstattung des Amts für Verfassungsschutz“ ansprechen, da dieses stets auch im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung als erster Punkt in den Kommissionssitzungen angesprochen wird.
Am 25. Januar 2018 hat der Thüringer Landtag den Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 verabschiedet. Vorausgegangen waren seit September des vergangenen Jahres inhalts- und zeitintensive Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch innerhalb der Koalition und in den Oppositionsfraktionen. Für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bestand die Möglichkeit, auch an den vertraulichen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Verfassungsschutz teilzunehmen. Zudem fanden in der Parlamentarischen Kontrollkommission selbst Beratungen zum Landeshaushalt bezogen auf den Verfassungsschutz statt. Es war den Kommissionsmitgliedern stets wichtig, dass das Amt für Verfassungsschutz arbeitsfähig bleibt und die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Im Zentrum der Beratung stand die Sorge, inwieweit das Amt für Verfassungsschutz mit dem notwendigen Personal ausgestattet ist, um seine verfassungsmäßigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Mitglieder der Kommission haben deshalb schon im Zuge der Be
ratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 die Ausbringung von sieben neuen Stellen gefordert und sehen sich in dieser Forderung durch die jüngste Entwicklung bestätigt.
Tatsächlich wurden vier im Haushaltsentwurf enthaltenen neue Stellen wieder gestrichen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird die notwendige Ausstattung zur Erfüllung des Auftrags insgesamt beobachten und hierzu die Landesregierung befragen.
Es wird seitens der Landesregierung stets die Frage zu beantworten sein, ob die Arbeitsfähigkeit des Amts für Verfassungsschutz noch gegeben ist, dies gerade auch, wenn das Amt für Verfassungsschutz aufgrund der knappen Personalressourcen unter Beachtung der Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb an seine Belastungsgrenzen stößt. Dies ist Gegenstand der Beratung.
Aufgrund der knappen Personalausstattung des Amts für Verfassungsschutz musste auch eine Priorisierung in bestimmten Phänomenbereichen vorgenommen werden. Dafür wurde aus anderen Bereichen Personal abgezogen, um es im Bereich des Rechtsextremismus einzusetzen. Das hohe Arbeitsaufkommen und die steigende Arbeitsintensivität führten zu weiterer Belastung. Ursächlich hierfür war auch ein erhöhtes Fallaufkommen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im Zusammenhang mit dem Auffinden von Substanzen in Rudolstadt und Uhlstädt-Kirchhasel, mit denen die Herstellung von Sprengstoff möglich gewesen wäre, wurde die Landesregierung informiert, dass die Beobachtung der linksextremistischen Szene im Raum Saalfeld-Rudolstadt wegen Personalengpässen ruhend gestellt sei.
Für die Parlamentarische Kontrollkommission stellt es daher ein ernst zu nehmendes Problem dar, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gefährdet ist. Die Anzahl des eingesetzten Personals kann nicht ausschließlich von haushalterischen und politischen Priorisierungen abhängig gemacht werden.
In meinen weiteren Ausführungen werde ich den Aspekt der Personalproblematik noch mehrfach erwähnen. Eines möchte ich an dieser Stelle der Vollständigkeit halber aber auch klarstellen: Die Parlamentarische Kontrollkommission ist sich durchaus bewusst, dass die Vorgängerregierungen einen Personalabbaupfad aufgestellt haben, der auch beim Verfassungsschutz, würde man ihn konse
quent umsetzen, zu einer noch stärkeren Personalreduzierung führen würde. Allerdings war die globale, nationale und auch die hiesige Sicherheitslage vor 15, vor zehn oder auch vor fünf Jahren noch eine ganz andere als heute.
Im Lichte der zahlreichen neuen Bedrohungen bedarf es daher eines Umdenkens im Hinblick auf eine der Sicherheitslage angepasste Personalentwicklung. Daher wird das Ministerium für Inneres und Kommunales gebeten, durch geeignete Personalmaßnahmen zumindest die haushalterisch vorgesehenen Sollstärken auch zu besetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zu den einzelnen Phänomenbereichen. Wie schon in den vorangegangenen Jahren orientierte sich die Berichterstattung des Amts für Verfassungsschutz an den Kategorien Rechts, Links, Ausländerextremismus und Islamismus. Dem trägt auch dieser Bericht Rechnung. Gleichzeitig sei angemerkt, dass die dem Amt für Verfassungsschutz von diesem Gesetzgeber vorgegebene gesetzliche Grundlage den Begriff „Extremismus“ nicht kennt. Die gesetzliche Pflicht zur Erfüllung seiner Aufgaben besteht für das Amt für Verfassungsschutz vielmehr unabhängig davon, aus welcher politischen, weltanschaulichen oder religiösen Richtung die Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung droht.
Den größten Anteil an der Berichterstattung nahm wiederum der Rechtsextremismus ein, wenngleich sich der Phänomenbereich Islamismus/Ausländerextremismus zunehmend diesem Anteil annähert. Im Mittelpunkt standen die Entwicklungen der rechtsextremistischen Parteistrukturen, das NPDVerbotsverfahren, rechtsextremistische Musikveranstaltungen sowie das Demonstrations- und Kundgebungsgeschehen. Aber auch die wachsende Unterwanderung und Dominierung vormals eher bürgerlich geprägter Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik nahmen einen größeren Raum ein.
Thüringen blieb leider auch im Berichtszeitraum ein Veranstaltungsschwerpunkt für die bundesweite rechtsextremistische Szene. Die Besucherzahlen schwanken zwischen wenigen Personen im zweistelligen Bereich und mehreren Tausend Besuchern. So fand beispielsweise im Juli 2016 in Sondershausen eine Versammlung mit dem Titel „In Bewegung – Das politische Fest der Nationalen“ als Kundgebung unter dem Motto „Für eine lebenswerte Zukunft – Nein zur Überfremdung unserer Heimat“ mit circa 420 Teilnehmern statt. In den Vorjahren wurde diese Veranstaltung von etwa 900 Personen im Jahr 2013 und 700 Personen im Jahr 2014 besucht. Neben dem Auftritt einschlägiger Bands gab es Redebeiträge. Zudem wurde die Veranstaltung zum Vertrieb einschlägiger Tonträger,
von Bekleidung und Literatur genutzt. Die Besucher kamen sowohl aus dem Bundesgebiet als auch aus dem europäischen Ausland.
Die bekannten Örtlichkeiten in Kirchheim und Kloster Veßra dienten ebenso zur Durchführung entsprechender Veranstaltungen. Aufgrund der großen Anzahl verzichte ich darauf, auf jede der Veranstaltungen näher einzugehen. Gemeinsam ist den Veranstaltungen in besagten Räumlichkeiten jedenfalls, dass sie zumeist in geschlossener Form durchgeführt werden und in sozialen Netzwerken beworben werden. Für die Teilnahme ist zumeist ein Eintrittsgeld zu entrichten oder es wird um eine sogenannte Spende geworben. Neben den beiden genannten Örtlichkeiten hat sich mit dem „Flieder Volkshaus“ in Eisenach eine weitere Lokalität herausgebildet, die als Treffpunkt für sogenannte Liederabende durchaus auch unter dem Mantel der sozialen Ausrichtung für sogenannte „Treffen der Generationen“ oder auch als Versammlungsräumlichkeit für rechtsextremistische Nachwuchsorganisationen dient.
Dass Thüringer Rechtsextremisten für die gesamte rechtsextremistische Szene in Europa Bedeutung erlangt haben, beweist ein Konzert, welches am 15. Oktober 2016 mit 5.000 Teilnehmern in der Schweiz stattfand. Rechtsextremisten aus dem Raum Saalfeld waren an der Organisation der Veranstaltung mit beteiligt. Die Veranstaltung war professionell organisiert und konspirativ geplant. Es handelt sich hierbei um eines der größten Konzerte dieser Art. In den letzten Jahren wurde es jedoch – zumindest was die Zahl der Teilnehmer anbetrifft – von einer Veranstaltung hier in Thüringen im Jahr 2017 sogar noch deutlich übertroffen. Zu einem sogenannten „Rock gegenüber Überfremdung 2“ am 15. Juli 2017 gelang es Thüringer Rechtsextremisten, 5.960 Teilnehmer zu mobilisieren. Veranstaltungen dieser Art dienen immer auch der Vernetzung der rechtsextremistischen Szene in Europa und der Knüpfung und Intensivierung von Kontakten. Gerade auch in diesem Aspekt ist ihre besondere Gefährlichkeit begründet. Neben den eigentlichen Musik- und Redebeiträgen werden auch an Informations- und Verkaufsständen Bekleidungsstücke, Literatur und Tonträger einschlägigen Inhalts gehandelt.
Weitere negative Veranstaltungshöhepunkte dieser Art waren am 1. Juli 2017 in Gera der „Rock für Deutschland“ mit 860 Teilnehmern, der „Rock für Identität“ am 29. Juli 2017 und am 18. Oktober der „Rock gegen Links“, welche beide wiederum in Themar stattfanden. Auf dem Veranstaltungsgelände in Themar wurden in der letzten Zeit Bauarbeiten festgestellt, die darauf hindeuten, dass auch zukünftig das Gelände entsprechend genutzt werden wird.
Die Parlamentarische Kontrollkommission betrachtet die Entwicklung weiter mit großer Sorge und forderte mehrfach die Erarbeitung eines Konzepts, wie beispielweise die Veranstaltungen aufgrund der Zahlung des Eintrittsgelds oder der Spenden steuerrechtlich zu bewerten sind. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Konzerte zumindest auch dem Zweck der Einnahmebeschaffung dienen und es somit möglich sein muss, hier einen wirksamen Hebel anzusetzen, um gegensteuern zu können.
Umso erfreulicher ist es, dass das Thüringer Finanzgericht in Gotha in einem Urteil festgestellt hat, dass politische Kundgebungen mit einem erheblichen Anteil musikalischer Darbietungen und dem Verlangen von Spendengeldern als Eintrittsgeld als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Steuergesetzes und der Abgabenordnung gelten, mit der Folge, dass auf die Einnahmen Steuern zu zahlen sind.
Mit Genugtuung war im April dieses Jahres zu vernehmen, dass die Steuerfahndung mit Unterstützung der Polizei in Thüringen und Bayern Objekte zweier Rechtsextremisten durchsucht hat, sowohl in Kloster Veßra und Oberhof als auch im oberpfälzischen Mantel. Allein für das Konzert im Juli 2017 gab es circa 210.000 Euro an Einnahmen aus sogenannten Spenden, deren Steuerpflichtigkeit im Raum steht. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzströme infolge der Durchsuchungen weiter aufgehellt werden können und mittels konsequenter Anwendung der Steuergesetze die finanziellen Säulen zusammenbrechen.
Aus Sicht der Parlamentarischen Kontrollkommission bedarf es bei den Thüringer Verwaltungsgerichten einer gesteigerten Sensibilität im Umgang mit derartigen Konzerten und Versammlungen, insbesondere auch dann, wenn Veranstaltungen für historisch belastete und sensible Tage angemeldet werden und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen so gut wie keine Möglichkeiten des polizeilichen oder ordnungsbehördlichen Zugriffs bestehen.
Aber – lassen Sie es mich mit aller Deutlichkeit an dieser Stelle sagen – es kann nicht nur Aufgabe des Staates und der betroffenen Kommunen sein, die Veranstaltungen zu verhindern. Nein, hier sind wir alle gefragt, wir Politiker und das gesamte zivilgesellschaftliche Spektrum. Zivilgesellschaftliches Engagement ist unabdingbar, um ein wirksames Zeichen zu setzen. Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion zur zukünftigen Verhinderung auch und gerade von Großveranstaltungen wie in Themar. Das Versammlungsrecht ist hierfür nur bedingt geeignet. Bevölkerung und Unterneh
men müssen sensibilisiert werden, zum Beispiel dann, wenn es darum geht, aus den Veranstaltungen finanziellen Umsatz zu generieren. Es gibt zudem genügend Möglichkeiten, den Veranstaltern mit Auflagen das Leben schwer zu machen. So könnte über die Feststellung des Verhältnisses von Wort- und Musikbeiträgen der Charakter einer Veranstaltung als politische Versammlung oder bloße öffentliche Veranstaltung festgestellt werden. Ebenso wäre die Überprüfung von Hygienestandards bei der Abgabe von Speisen und Getränken eine Möglichkeit, zudem auch die Prüfung der Lautstärke der Veranstaltung. Schließlich sollten auch die Vorfeldkontrollen weiter verstärkt werden. Der behördlich aufgebaute Druck muss spürbar sein. Es muss für potenzielle Veranstalter erkennbar sein, dass man in Thüringen nicht machen kann, was man will.
Begrüßenswert ist, dass mittels Sicherheitsgesprächen des Landeskriminalamts, des Landesverwaltungsamts, der kommunalen Behörden und auch des Verfassungsschutzes diesen kommunalen Behörden entsprechende Unterstützung angeboten wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im rechtsextremistischen Parteienspektrum hat die NPD in den letzten Jahren weiter an Bedeutung verloren. Neue Parteien wie Die Rechte und der Der III. Weg versuchten im Berichtszeitraum mittels sogenannter Graswurzelarbeit ihre Strukturen auszubauen und zu festigen. Kontinuierliche politische Aktivitäten hatten das Ziel, stärker und bekannter zu werden und neue Mitglieder heranzuziehen und zu gewinnen.
Die Partei Die Rechte verfügt in Thüringen über zwei Kreisverbände und zwei sogenannte Stützpunkte. Die Partei Der III. Weg zeichnet sich im Vergleich zu den anderen entsprechenden Parteien durch ein hohes Aktionsniveau und überdurchschnittliche Mobilisierungsund Aktionsfähigkeit aus. Demonstrationen der Partei Die Rechte am 2. Oktober 2016 in Weimar unter dem Motto „Reconquista oder Untergang – Gemeinsam gegen linke Gewalt“ mit 123 Teilnehmern oder auch am 12. und 19. November 2016 in Gera, Jena und Gotha sprechen für sich. Auch bei einer Veranstaltung außerhalb Thüringens am 18. März 2017 in Leipzig zeigte sich eine maßgebliche Beeinflussung durch Thüringer Rechtsextremisten.
Zudem kam es im Nachgang einer Demonstration am 1. Mai 2017 im sachsen-anhaltinischen Köthen zu einer Spontanveranstaltung, als mehrere Gruppen von etwa 150 gewaltbereiten Rechtsextremisten szeneorientiert und völlig unerwartet in Apolda auf die Straße gingen. Am gleichen Tag gab es in
Gera auch eine Demonstration der Partei Der III. Weg mit etwa 400 Teilnehmern. Auch griff die Partei geschichtlich bedeutsame Tage – wie die Bombardierung der Städte Weimar und Nordhausen – auf, um sie für ihre Zwecke umzudeuten.
Bereits diese wenigen Beispiele zeigen, dass es der rechtsextremistischen Parteiszene durchaus gelingt, an historisch und politisch bedeutsamen und sensiblen Tagen eine größere Anzahl von Anhängern zu mobilisieren und dies auch in Parallelveranstaltungen. Für Parteiveranstaltungen im engeren Sinne, wie Bundes- und Landesparteitage, gelingt es zu oft, einschlägige Räumlichkeiten zu nutzen. So fand beispielsweise am 7. Januar 2017 der Landesparteitag der Partei Die Rechte in Thüringen statt. Aber auch der siebte Bundesparteitag dieser Partei im Dezember 2016, die Bundesparteitage im Oktober 2016 mit anschließendem „Tag der Gemeinschaft“ und am 30. September 2017 der Parteitag der Partei Der III. Weg wurden in Thüringen durchgeführt.
Am 18. Februar 2017 fand im Flieder Volkshaus in Eisenach der letztjährige Landesparteitag der NPD Thüringen statt, bei dem es im Rahmen der Neuwahl des Vorstands an der Parteispitze zu einem Wechsel gekommen ist. Nunmehr wird der NPDLandesverband durch den hinlänglich bekannten und vorbestraften Rechtsextremisten Thorsten Heise geführt, der auf Bundesebene auch zum Stellvertretenden Parteivorsitzenden gewählt wurde. Infolgedessen waren eine stärkere aktionistische Handlungsweise und eine offensivere Außendarstellung festzustellen. Es wird nun für eine nationale Einheit aller politischen Kräfte rechts zur AfD geworben. Hinsichtlich des Ausgangs des NPD-Verbotsverfahrens waren allerdings keine bedeutenden Reaktionen zu vernehmen. Das desaströse Abschneiden der NPD bei der Bundestagswahl im September des letzten Jahres führte zur Stärkung des nationalen Lagers innerhalb der NPD. Die Partei möchte sich zunehmend als Machtpartei gerieren, unter anderem mit einer sogenannten Schutzzonenkampagne und der Organisation von Großveranstaltungen.
Eine der größten Veranstaltungen, der sogenannte Eichsfeldtag, fand im vergangenen Jahr wieder statt. Am 6. Mai 2017 nahmen 500 Personen daran in Leinefelde teil. Hinsichtlich der Finanzierung zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den vergleichbaren beschriebenen Veranstaltungen. So wurde auf die Entrichtung eines Eintrittsgelds verzichtet, gleichzeitig jedoch um Spenden gebeten. Auch bei dieser Veranstaltung gilt es, die Finanzkreisläufe verstärkt in den Blick zu nehmen. Neben den üblichen Reden einschlägiger Protagonisten traten rechtextremistische Bands und Liedermacher auf. Als besonders bedenklich wurde angesehen, dass es auch ein Programm für Kinder gab, sodass bei den Kindern auf diese Weise der Eindruck erweckt
wird, es handele sich um eine ganz normale Veranstaltung.
Meine Damen und Herren, in letzter Zeit war festzustellen, dass sich Gruppen, die im rechtsextremistischen Bereich bislang als Konkurrenten auftraten, zusammenschließen und beginnen, gemeinsame Aktionen durchzuführen. Zudem intensivierten sich die Kontakte zwischen deutschen und russischen Rechtsextremisten immer weiter – auch mit Bezügen nach Thüringen. Zum Teil wird von diesen auch massiv auf rechtsextremistische Kleinparteien Einfluss genommen, was eine neue Gefahrenqualität hat.
Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt des Phänomenbereichs Rechtsextremismus aufgreifen, der bereits in dem letzten Tätigkeitsbericht einen größeren Raum eingenommen hatte. In der Folge der Flüchtlingsbewegung der Jahre 2015 und 2016 und der damit verbundenen unmittelbaren Betroffenheit Thüringens gründete sich im Freistaat in Anlehnung an die in Dresden schon aktive Pegida-Bewegung unter anderem die sogenannte Thügida. Diese führte zahlreiche Demonstrationen und Kundgebungen in Thüringer Städten mit zum Teil beachtlichen Teilnehmerzahlen durch, die sich zum damaligen Zeitpunkt schwerpunktmäßig dem sogenannten wutbürgerlichen Lager zurechnen ließen.
Im aktuellen Berichtszeitraum war festzustellen, dass sich die Thügida-Bewegung und auch die sogenannten „Wir-lieben...“-Bewegungen, die sich zunehmend organisatorisch vernetzen, tendenziell rechtsextremistisch ausrichteten, was unter anderem auch daran erkennbar war, dass historisch belastete bzw. sensible Tage, wie der 20. April, der 17. August und der 9. November als Veranstaltungstage genutzt wurden und zunehmend Redner aus dem rechtsextremistischen Spektrum die Kundgebungen dominierten. Das Themenfeld der Veranstaltungen der Thügida-Bewegung verbreiterte sich zunehmend. Wenngleich die Flüchtlingsthematik und die Anti-Asyl-Agitation nicht gänzlich aus dem Fokus verschwunden sind, so stehen doch nunmehr Themen wie Sozialpolitik, die vermeintliche antideutsche Politik oder auch die vermeintliche linke Medienhetze im Mittelpunkt.
Aber auch der geplante Bau einer Moschee im Erfurter Stadtteil Marbach war Gegenstand der Agitation. Dieses Thema wurde auch von anderen Gruppierungen aufgegriffen, so von der sogenannten Ein-Prozent-Bewegung, welche Bezüge zur rechtsextremistischen Szene aufweist, die in dem Bereich mehrere überdimensionale Holzkreuze aufgestellt hat. Der geplante Bau der Moschee hat sowohl in Marbach als auch hier im Landtag zu zum Teil hitzigen Debatten geführt. Zwischenzeitlich wurde die Baugenehmigung für die Moschee durch die Stadt Erfurt erteilt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erfreulicherweise war im Berichtszeitraum festzustellen, dass Straftaten gegen Asylbewerber und Flüchtlingsunterkünfte deutlich gesunken sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzte ein, dass die Tatverdächtigen größtenteils keine Angehörigen der rechtsextremistischen Szene waren. Sie agitierten überwiegend im lokalen Umfeld und es handelte sich zumeist um Einzeltäter und Kleinstgruppen ohne übergeordnete Handlungsweisen. Gleichwohl bedeutet diese erfreuliche Tendenz keine Entwarnung. Jede Straftat, insbesondere auch in diesem Bereich, ist eine zu viel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im rechtsextremistischen Spektrum hat sich mit der Identitären Bewegung – kurz IB – in letzter Zeit eine weitere Gruppierung etabliert, die Mitte des Jahres 2016 in Thüringen zum Beobachtungsobjekt erklärt wurde. Die Identitäre Bewegung charakterisiert sich als völkisch-nationale Bewegung mit rassistischer Agenda, die sich gegen Globalisierung, das sogenannte Multikulti, Immigration und Islamisierung wendet und als homophob anzusehen ist. Bejaht wird ein sogenannter Ethnopluralismus. Neben diesen eindeutig dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordneten Themen greift die IB aber beispielsweise mit dem Umweltschutz andere Themen auf, die durchaus allgemeine Befindlichkeiten der Bevölkerung ansprechen. Die IB stellt eine Weiterentwicklung einer im Jahr 2012 gegründeten ursprünglichen Internetbewegung dar, die zunehmend mit Aktionen öffentlichkeitswirksam agiert. Die Bestrebungen der IB wenden sich eindeutig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, werden doch der Gleichheitsgrundsatz ebenso wie die repräsentative Demokratie und freie Wahlen sowie das Grundrecht auf Asyl durch die IB abgelehnt.
Genau diese Identitäre Bewegung war es auch, die am 30. Oktober 2017 mit einer Aktion vor dem Gebäude des Amts für Verfassungsschutz in der Haarbergstraße in Erfurt für Aufsehen sorgte. Die Aktion richtete sich gegen die Nennung der Gruppierung in Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder. Sie hatte noch nicht die Qualität einer Straftat, wurde vielmehr noch als straflose Provokation eingestuft, warf jedoch erneut die unzureichende Unterbringungssituation des Amts für Verfassungsschutz auf. Diese ist im besagten Gebäude als suboptimal anzusehen. An dieser Stelle ergeht deshalb erneut der Appell an die Landesregierung, in einem überschaubaren Zeitfenster durch die Errichtung des geplanten Neubaus am Komplex Am Schwemmbach die baulichen und sicherheitsmäßigen Rahmenbedingungen für das Amt für Verfassungsschutz deutlich zu verbessern.
Bereits am 2. Juli 2017 machte die IB auf dem Erfurter Domplatz mit einer Aktion öffentlichkeitswirk
sam auf sich aufmerksam. Dort wurden drei Särge mit Blumengestecken und ein Transparent aufgestellt, welches den sogenannten Schlepperwahnsinn thematisierte. Auch gibt es Hinweise dafür, dass die IB Grundstücke in Thüringen erworben hat. Und schließlich nutzte die IB in der Vorweihnachtszeit auch völlig unpolitische Veranstaltungen, um mit einer Weihnachtsaktion auf sich aufmerksam zu machen. Das zeigt, dass sich hier eine weitere rechtsextremistische Organisation zunehmend auch in Thüringen etabliert.
Neben Demonstrationen, die von Parteien und Organisationen wie der Thügida angemeldet wurden, gab es im Berichtszeitraum auch wieder zahlreiche von Einzelpersonen initiierte Demonstrationen, die sich gegen vermeintliche oder tatsächliche von Ausländern und Angehörigen der linksextremistischen Szene verübte Gewalttaten richteten. Den meisten dieser Veranstaltungen war gemein, dass die tatsächliche Teilnehmerzahl zum Teil weit hinter den anvisierten und angemeldeten Zahlen zurückblieb. Man kann somit sagen, dass diese Veranstaltungen von einer regelrechten Teilnehmerflaute betroffen waren. Die Gründe sind sicherlich darin zu suchen, dass sich gleichgelagert Veranstaltungen häufen und die potenziellen Teilnehmer zunehmend demonstrationsmüde geworden sind.
Durch rechtsextremistische Gruppierungen wurde auch der Volkstrauertag im November wiederum genutzt, um ihn als sogenanntes Heldengedenken umzudeuten und ihn zur Glorifizierung des verbrecherischen Zweiten Weltkriegs zu nutzen. An zahlreichen Gedenkorten in Thüringen wurden Kränze niedergelegt, Gedenkveranstaltungen abgehalten, zum Teil als Fackelmarsch und mit Musik umrahmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf einige weitere Aspekte zur NPD kommen. In dem Tätigkeitsbericht der Jahre 2014 und 2016 wurde es bereits thematisiert: das NPDVerbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie Sie wissen, hatte der Präsident des Bundesrats seinerzeit am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht einen Auftrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD eingereicht. Seit diesem Zeitpunkt wurde die Parlamentarische Kontrollkommission von der Landesregierung über die wesentlichen Verfahrens- und Sachstände informiert. Zudem wurden relevante Schriftsätze übergeben.
Am 17. Januar 2017 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein lang erwartetes und sicherlich richtungsweisendes Urteil. Wir alle können uns noch an das große Presseecho aus Karlsruhe erinnern. In dem Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die NPD ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtetes Konzept verfolgt. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an
einer ethnisch definierten Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist damit mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Sie weist eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität an der Erreichung ihrer gegebenen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele. Das Tatbestandsmerkmal des „darauf Ausgehens“ im Sinne von Artikel 21 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist hingegen laut Urteil nicht erfüllt, so das Bundesverfassungsgericht.
Der Partei fehlt es derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen lassen. Weder steht eine erfolgreiche Durchsetzung dieser Ziele im Rahmen der Beteiligung am Prozess der politischen Willensbildung in Aussicht, noch ist der Versuch einer Erreichung dieser Ziele durch eine der NPD zurechenbare Beeinträchtigung der Freiheit der politischen Willensbildung in hinreichendem Umfang feststellbar. Ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheint ausgeschlossen. So weit zu den wesentlichen Argumenten des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.
Die Parlamentarische Kontrollkommission hat im Nachgang zur Urteilsverkündigung zu den Urteilsgründen beraten und begrüßt zunächst ausdrücklich die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass alle V-Leute auf den Führungsebenen der NPD spätestens zum Zeitpunkt des Bekanntmachens der Absicht, einen Verbotsantrag zu stellen, abgeschaltet waren und eine informationsgewinnende Nachsorge unterblieben ist. Dieser Umstand führte ja im Jahr 2003 im Rahmen des ersten Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zu dessen Einstellung. Auch wurde die Feststellung begrüßt, dass davon auszugehen war, dass die Prozessstrategie der NPD nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht wurde und hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um im Rahmen der Beobachtung der NPD hierüber zufällig erlangte Erkenntnisse nicht zu deren Lasten zu verwenden.
Das Urteil, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat eine juristische und eine politisch-praktische Ebene. Seiner Bedeutung angemessen ist das Urteil 299 Seiten lang. An mehreren Stellen kommt im Urteil auch Thüringen vor. So wurden beispielsweise die Attacke auf die DGB-Demonstration in Weimar als Beispiel für die Gewaltbereit
schaft der NPD gewürdigt, ebenso die Attacke auf den seinerzeitigen Kandidaten der CDU Zeca Schall als Beispiel für ihre extremistische Ausrichtung.
Umso erstaunlicher, meine Damen und Herren, war es jedoch, dass solche Beispiele für ein Verbot nicht ausreichten, und es stellt sich die Frage: Wie viele Vorfälle hätten denn vorliegen müssen, damit sie als hinreichend betrachtet worden wären? Das politische Signal des Urteils sollte nicht unterschätzt werden, wenn man zu dem Schluss kommt, dass die Aktivitäten der NPD noch im Rahmen des Legalen sind. Wenn in der Begründung angeführt wird, dass die NPD zwar verfassungswidrig ist, aber im Augenblick außerhalb der Möglichkeiten steht, im politischen System Relevanz zu erlangen, so ist zunächst zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht hierbei Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für ein Parteiverbotsverfahren berücksichtigt hat. Gleichwohl sollte aber auch ein Blick in die Geschichte des letzten Jahrhunderts erfolgen. Gerade die politischen Erfolge der NSDAP in den 20er-Jahren sollten uns mahnen. Es stellt sich daher die Frage, ob ein Verbot dann noch möglich wäre, wenn eine Partei erst eine gewisse politische Relevanz oder Dominanz erreicht hat.
Zu bedenken ist aber auch – das kann im Ergebnis des Urteils als positiv mitgenommen werden –, dass es nun weiterhin die Möglichkeit gibt, die Partei weiter zu beobachten und dass ein Ausweichen der Mitglieder in Kameradschaften oder andere rechtsextremistische Parteien weniger wahrscheinlich ist. Auf mögliche Folgen des Ausschlusses der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung werde ich in einem späteren Berichtsteil eingehen.
Bereits an dieser Stelle möchte ich aber den Aspekt „Wachschutz“ und „Bewachungsgewerbe“ ansprechen. Hier spielt der Aspekt der Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei eine nicht unwesentliche Rolle. Nach § 24 a der Gewerbeordnung liegt eine Zuverlässigkeit in der Regel dann nicht vor, wenn der Betroffene Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind. Vor dem Hintergrund des NPD-Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist es angezeigt, diese Regelung weiter auszulegen, denn die Verfassungswidrigkeit wurde ja unstreitig festgestellt, lediglich ein Verbot wurde aus den bekannten Gründen nicht ausgesprochen. Nach wie vor ist es somit unabdingbar, dass sich sowohl die Zivilgesellschaft als auch die staatlichen Institutionen mit der NPD auseinandersetzen. Hier darf es kein Nachlassen geben. Gleichwohl wäre es von vornherein falsch, die Bekämpfung des Rechtsextremismus allein auf die NPD zu konzentrieren, dies insbesondere auch vor
dem Hintergrund der Neubildung parteilicher Strukturen in diesem Phänomenbereich wie etwa Der III. Weg und die Partei Die Rechte. Entscheidend ist vielmehr, dass wir und insbesondere auch wir Abgeordnete des Thüringer Landtags die politische Auseinandersetzung mit den Rechtsextremisten und ihren menschenverachtenden Ansichten in aller Deutlichkeit und auf allen Ebenen führen. Alle Altersklassen, insbesondere junge Menschen, müssen wir gegenüber dem rechtsextremistischen Gedankengut immunisieren. Wir brauchen hier eine noch wirksamere Prävention.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis der Wahlen 2017 hat sich die Schlagkraft der NPD weiter verringert. Ihre politische Präsenz beschränkt sich auf einen Sitz im Europäischen Parlament und auf diverse Sitze in Kommunalvertretungen. Damit möchte ich in keiner Weise die Umtriebe dieser Partei kleinreden. Schauen wir uns jedoch die Zahlen auf der Bundesebene an, so erreichte die NPD lediglich 176.020 Stimmen bei den Zweitstimmen, was einem Anteil von 0,4 Prozentpunkten und einem Rückgang um 0,9 Prozentpunkte gegenüber der Bundestagswahl 2013 entspricht; damals konnte die NPD noch 560.828 Stimmen auf sich vereinigen. Bei den Erststimmen entfielen auf die NPD 45.169 Stimmen, was einem Anteil von 0,1 Prozentpunkten und einem Rückgang um 1,4 Prozentpunkte gegenüber der Bundestagswahl 2013 mit damals 635.135 Stimmen entspricht.
Mit der Partei Die Rechte nahm eine weitere Partei aus dem rechtsextremistischen Spektrum an der Bundestagswahl teil, die Partei erhielt bei den Zweitstimmen 2.054 Stimmen und bei den Erststimmen 1.142 Stimmen.
Schauen wir uns die Zahlen in Thüringen an, so zeigt sich ein ähnliches Bild. Bei den Zweitstimmen erhielt die Partei NPD 16.083 Stimmen, was einem Anteil von 1,2 Prozentpunkten und einem Rückgang um 2,0 Prozentpunkte im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 entspricht. Im Jahr 2013 erhielt die NPD 39.107 Zweitstimmen, bei den Erststimmen erhielt die NPD 46.036 Stimmen, was einem Anteil von 0,2 Prozentpunkten und einem Rückgang um 3,7 Prozentpunkte gegenüber der Bundestagswahl 2009 entspricht. Damals konnte die NPD noch 43.588 Stimmen auf sich vereinen, andere Parteien aus dem rechtsextremistischen Spektrum traten in Thüringen nicht an.
Wenngleich diese Bedeutungslosigkeit der NPD mehr als erfreulich ist und das Bundesverfassungsgericht dieses Argument im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens als einen Grund dafür anführte, dass die Partei zwar verfassungswidrig sei, aber nicht verboten werde, gilt es, wachsam zu sein. Die momentane geringe politische Bedeutung der NPD ist lediglich eine Momentaufnahme. Es muss alles
daran gesetzt werden, dass sich das nicht wieder ändert.
Neue Parteien wie Der III. Weg oder die Partei Die Rechte versuchen ihre Strukturen auszubauen und zeigen nicht nur bei Demonstrationen Präsenz. Neben dem politischen Argument und dem stetigen Gegenhalten aller Demokraten und gerade auch von uns Abgeordneten gilt es, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um diesen Parteien ihre politische Arbeit unmöglich zu machen.
Hier kann das Streichen der Parteienfinanzierung ein wirksames Mittel sein.
Die Parlamentarische Kontrollkommission unterstützt daher ausdrücklich das gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht am 2. Februar 2018 vom Bundesrat angestrengte Verfahren, die Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Es kann und darf nicht sein, dass auch nur ein einziger Euro öffentlicher Gelder dazu verwandt wird, die Grundfeste unseres freiheitlichen Gemeinwesens zu beseitigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Reichsbürger und Selbstverwalter spielen in der Vergangenheit allenfalls am Rande eine Rolle, wurden sie doch bis vor wenigen Jahren lediglich als Spinner und Querulanten abgetan. In der jüngeren Vergangenheit hat sich dies für die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und somit auch für die Parlamentarische Kontrollkommission grundlegend geändert. Sie sind in den Fokus der Arbeit der Polizei, Justiz und insbesondere auch der Nachrichtendienste geraten. Wenngleich die beschriebene Charakterisierung natürlich auch heute noch ihre Bedeutung hat, stellen ihre immer größer werdende Anzahl und ihr Gefährdungspotenzial eine zunehmende Gefahr darf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet mit Stand vom 31. Dezember 2017 dem Bundesbeobachtungsfeld Reichsbürger und Selbstverwalter bundesweit 16.500 Personen zu, davon circa 9.000 Rechtsextremisten. Im September 2017 war man noch von 15.000 Personen und 900 Rechtsextremisten ausgegangen. Die Steigerung gegenüber dem September 2017 beruht zum einen sicher auf einem verbesserten Informationsaufkommen, aber zum anderen auch darauf, dass einige Bundesländer nur zögerlich entsprechendes Zahlenmaterial nach Köln liefern. Die von diesem Beobachtungsobjekt ausgehenden wachsenden Gefahren waren auch Gegenstand der Tagung der Vorsitzenden der parlamentarischen Kontrollgremien des Bundes und der Länder im Juni des vergangenen Jahres in Berlin. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die Bearbeitung der Reichsbürgerund Selbstverwalterszene mit Neueinrichtung eines Sammelbeobachtungsobjekts auf Bundesebene seit Ende 2016 nun intensiviert und so konnten
zahlreiche weitere Angehörige identifiziert werden. Was diesen Personenkreis so gefährlich macht, ist, dass sie über Waffen verfügen und dies sicher in den allermeisten Fällen legal. So verfügen nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum 31. Dezember 2017 immer noch rund 1.100 Reichsbürger und Selbstverwalter über waffenrechtliche Erlaubnisse.
Doch wie kann man diese Personengruppe umreißen, was macht sie aus? Bei Reichsbürgern handelt es sich um Personen und Gruppierungen, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und sich stattdessen auf die Fortexistenz des Deutschen Reichs berufen. Die Vorstellungen der Reichsbürger erschöpfen sich jedoch nicht nur in der Leugnung der Existenz der Bundesrepublik, vielmehr halten sie auch das Grundgesetz, die bundesdeutschen Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile für nichtig. Die Reichsbürgerbewegung ist in sich sehr heterogen. Feste Strukturen gibt es allerdings in Form von sogenannten Reichsregierungen und einzelnen weiteren Gruppierungen, die inhaltlich weitestgehend diesem Spektrum zuzuordnen sind. Teilweise stehen die Gruppierungen auch in Konkurrenz zueinander, mehrere sogenannte Reichsregierungen sind ein Indiz dafür. Gleichwohl bietet das Internet die Möglichkeit zur Mobilisierung des Unterstützerumfelds. Das Amt für Verfassungsschutz beschäftigt sich schon seit 2012 mit dem Phänomenbereich „Reichsbürger“. Thüringen kann in diesem Bereich als Vorreiter angesehen werden, da alle anderen Bundesländer und der Bund das Thema entweder lange Zeit heruntergespielt oder derartige Personen lediglich – wie gesagt – als Spinner abgetan haben, ohne ihre potenzielle Gefährlichkeit zu sehen. Letztlich erst mit der Tötung eines Polizeibeamten im bayerischen Georgensgmünd am 19. Oktober 2016 im Rahmen eines Einsatzes gegen einen bekennenden Reichsbürger gewann das Phänomen entsprechende sicherheitspolitische Bedeutung. Die relativ genauen Zahlen für Thüringen resultieren daraus, dass bereits vor einigen Jahren die Behörden dazu aufgerufen wurden, alle Vorkommnisse zu melden, die in irgendeiner Form mit Reichsbürgern zu tun haben.
Die Kommunalverwaltungen haben dankenswerterweise hiervon umfangreich Gebrauch gemacht. Darüber hinaus haben sich auch die Justizbehörden rasch beim Amt für Verfassungsschutz entsprechend gemeldet und informiert. Aktuell gehen wir in Thüringen von circa 880 Fällen und 250 Verdachtsfällen aus. Unter den 880 Fällen sind etwa 50 Personen als Rechtsextremisten einzustufen. Letztere
Zahl zeigt, dass es durchaus personelle Überschneidungen zwischen Reichsbürgern und Rechtsextremisten gibt.
Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt, dass Thüringen in diesem Phänomenbereich als Vorreiter agiert und sich relativ frühzeitig mit den Reichsbürgern beschäftigt und somit ein relativ konkretes Bild über den betroffenen Personenkreis hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Reichsbürger treten in der Regel dann in Erscheinung, wenn behördliches Handeln sichtbar wird, indem sie von Verwaltungsakten betroffen sind und sich diesen Maßnahmen entziehen möchten. In Thüringen gab es bislang glücklicherweise nur wenige Fälle von Gewaltanwendung gegenüber Richtern, Polizisten und Justizangestellten bzw. Angehörigen der Ordnungsbehörden. Zahlreiche Amtswalter, Ordnungsämter, Gerichte und Polizeibeamte werden allerdings nicht nur mit seitenlangen Schreiben malträtiert, sondern es kam in Gerichtssälen auch zu Handgreiflichkeiten. Das Hauptaugenmerk des Amts für Verfassungsschutz liegt im Schutz von Personen, die mit Reichsbürgern umgehen, aber auch in der Sicherstellung, dass unter unseren Polizisten keine Reichsbürger sind. Bezogen auf Waffenbesitzer gilt es, den zuständigen Behörden die notwendigen Informationen und Argumente zur Verfügung zu stellen, um die waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entziehen zu können. Dass von den sogenannten Reichsbürgern nicht nur verbale Gewalt ausgeht, hat der beschriebene schreckliche Vorfall in Bayern gezeigt. Nicht nur aus diesem Grunde sieht es die Parlamentarische Kontrollkommission als sehr problematisch an, wenn diese Personen legal über Schusswaffen verfügen.
Die Parlamentarische Kontrollkommission unterstützt daher jede behördliche Maßnahme, die zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit und zum Entzug von Waffen führt.
Schusswaffen gehören nicht in die Hände solcher Menschen. Leider ist es über den Bundesrat trotz einer unterstützenswerten Initiative des Landes Hessen bislang nicht gelungen, das Waffengesetz dergestalt zu ändern, dass es ermöglicht, bei der Erteilung und Verlängerung von Waffenbesitzerlaubnissen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen. Als unzuverlässig sollte gelten, wer bei Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder gespeichert ist, weil er auf der Grundlage der Beobachtungstätigkeit der Verfassungsschutz
behörden im extremistischen Umfeld festgestellt worden ist. Gerade auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2404 des Kollegen Walk aus dem Oktober des vergangenen Jahres zeigte diese Problematik auf und verdeutlichte, dass ledigliche Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit bislang nicht ausreichen, sondern in den durchzuführenden Ablehnungs- und Widerspruchsverfahren entsprechende Tatsachenfeststellungen getroffen werden müssen.
Die Parlamentarische Kontrollkommission fordert die Landesregierung ausdrücklich auf, diesen unbefriedigenden Missstand durch entsprechende Initiativen auf der Bundesebene zu beseitigen.
Bis dahin ist im Rahmen von Einzelfallprüfungen die negative Prognoseentscheidung sehr gerechtfertigt, wenn sich eine Person offen dazu bekennt, die Bundesrepublik Deutschland und ihre Rechtsordnung als nichtexistent zu bezeichnen. Diese Einzelfallprüfungen sind aus unserer Sicht stringent fortzuführen. Zudem sieht die Parlamentarische Kontrollkommission die Schulungs- und Informationsveranstaltungen des Amts für Verfassungsschutz zum Phänomen Reichsbürger als wirksames Mittel zur Aufklärung und Sensibilisierung an. Diese Veranstaltungen sollten in Zukunft fortgeführt und in ihrer Anzahl noch erhöht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Beispiel für die potenzielle Gefährlichkeit von Reichsbürgern ist sicher auch das Ergebnis von Durchsuchungsmaßnahmen am 28. März des vergangenen Jahres in drei Objekten in Nohra und Uthleben im Landkreis Nordhausen zu erkennen. Dort wurden bei einer der Szene zuzurechnenden Person 14 Langwaffen, zwei Pistolen, zwei Revolver, 5.000 Schuss Munition und 3,5 Kilogramm Schwarzpulver sichergestellt. Dazu hatte der Mann einen Schießstand gebaut, für den fand man 16 selbstgegossene Kanonengeschosse. Der 64Jährige und eine 43 Jahre alte weitere Beschuldigte waren als Sportschützen im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse und ordnungsgemäß angemeldeter Waffen. Der dritte, 34-jährige Beschuldigte besaß keine Erlaubnis zum Waffenbesitz. Aufmerksam geworden war die Polizei, als im Internet Bilder kursierten, auf denen sich die Beschuldigten mit einer Kalaschnikow und anderen illegalen Waffen zeigten. Da die Zuverlässigkeit der Beschuldigten nicht mehr gegeben war, wurden die Waffen eingezogen und der Waffenschein sowie die Erlaubnis zur Schwarzpulverherstellung entzogen. Und nur einige Wochen früher fand die Polizei bei einem sogenannten Reichsbürger in Sondershausen Substanzen und Chemikalien, aus denen Sprengsätze hätten hergestellt werden können sowie elektrische und elektronische Bauteile für den Bau von Zündvorrichtungen. In diesen Kontext reiht sich eine wei
tere Information vom Januar dieses Jahres ein, dass in der Reichsbürgerszene auch in Thüringen eine bewaffnete Gruppe den Aufbau einer eigenen Armee plant und sich auf einen Tag X vorbereitet. Für diesen Zweck sollen sich Reichsbürger aus mehreren Bundesländern bei einem konspirativen Treffen mit dem Aufbau einer militärischen Organisation befasst haben. Dies hätte sicher eine neue Qualität. Bislang unvernetzte Einzelaktivisten und Kleinstgruppen könnten mobilisiert werden, sich enger zusammenzuschließen und feste Strukturen aufzubauen. Zudem verfügt die Szene über eine große Anzahl an legalen und illegalen Waffen. Wie real diese Planungen waren, haben die bundesweiten Durchsuchungsmaßnahmen am 8. April 2018 unter Leitung der Bundesanwaltschaft gezeigt. In Berlin, Brandenburg und Thüringen wurden Häuser und Wohnungen von Angehörigen einer möglicherweise rechtsterroristischen Vereinigung mit Bezügen zur Reichsbürgerbewegung auch von Spezialkräften der Polizei durchsucht. In Thüringen war ein Objekt in Steinbach im Wartburgkreis betroffen, welches vom Bundesund Landeskriminalamt durchsucht wurde. Wenngleich die Suche nach Waffen erfolglos blieb, so war die Aktion jedoch ein wichtiges Zeichen an die Reichsbürgerszene, um deutlich zu machen, dass rechtsfreie Räume nicht geduldet werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung in der sogenannten Prepperszene besorgniserregend und sie bleibt zu beobachten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch im Rahmen der Berichterstattung zu den Reichsbürgern und Selbstverwaltern musste die Parlamentarische Kontrollkommission wiederholt zur Kenntnis nehmen, dass die Personalausstattung des Amts für Verfassungsschutz – ich hatte das bereits gesagt – anscheinend kaum ausreicht, um die Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen zu können.