Heidrun Sedlacik
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich finde es unwürdig, dass um diese Zeit mit diesem Affentempo über ein so wichtiges Thema geredet wird.
Ich mache deshalb langsam, weil ich etwas erregt bin und weil ich mich erst wieder ein bisschen herunterholen muss, weil es - ich sage es noch einmal - unwürdig ist.
In der Ausschuss-Sitzung wurde uns eigentlich vorgeworfen, dass wir in einem Affentempo einen Gesetzentwurf durchpeitschen wollen, der das nicht verdient hat. Ich muss sagen, was ich heute hier erlebe, kann nicht sein, denn es sind Sie hier in diesem Mittelblock, die es nicht wollen, dass das Petitionsrecht in dieser Legislatur mit den Erfahrungen der Mitglieder im Ausschuss verbessert wird. Sie haben kein Interesse daran, das muss ich schlussfolgern anhand dessen, was ich in den Ausschuss-Sitzungen erlebt habe, denn wir haben keine Minute, keine Stunde über dieses Gesetz diskutiert. Es wurden die Formalien abgearbeitet, es wurde uns eine mündli
che Anhörung mit den Mehrheitsstimmen verweigert. Es wurde uns eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss verweigert, in dem man genau das, was Sie jetzt über ein Gutachten prüfen lassen wollen, hätte diskutieren können und wo man auch in den Ausschüssen die guten Hinweise, die jetzt durch die schriftliche Anhörung gekommen sind, hätte beraten können. Dank der Landtagsverwaltung, die uns eine gute Synopse zugearbeitet hat, hätten wir das tun können; wir haben es nicht getan.
Deshalb muss ich hier einschätzen, dass die Beauftragung des Wissenschaftlichen Diensts mit einem Gutachten zu prüfen, ob kommunale Petitionen oder das kommunale Petitionsrecht verfassungskonform sind, oder die Schwierigkeiten, die die Fraktion der CDU damit hat, was geprüft werden soll, für mich Verzögerungstaktik ist. Für mich ist es der Weg, den Sie hier gefunden haben, hier nicht mehr diskutieren zu müssen in dieser Legislatur, und somit der Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimfällt. Ich behaupte hier, Sie blockieren das weitere Gesetzgebungsverfahren, und möchte mich um 22.00 Uhr nicht mehr weiter dazu äußern.
Ich bedauere es ganz einfach, dass Sie die Erfahrungen der Mitglieder aller Faktionen im Petitionsausschuss in der weiteren Novellierung des Petitionsrechts einfach nicht nutzen. Ich bedauere das.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, der Bericht, der in dieser Form auch gedruckt vorliegt, ist heute im Plenum in öffentlicher Beratung und diese Öffentlichkeit reicht uns eben als LINKE nicht aus.
Ich weiß, er ist seit Kurzem in Internet. Es ist die Möglichkeit auch noch einmal für unsere Gäste, tatsächlich etwas Transparenz in die Arbeit unseres Petitionsausschusses zu bringen. Ein Hinweis noch für Sie hier oben. In diesem Flur ist ein Ständer, wo Sie diesen Bericht auch mit nach Hause nehmen können und auch noch einmal in Ruhe lesen können. Dieser Bericht ist für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und auch für Abgeordnete, die nicht im Petitionsausschuss sind, eine Informationsquelle, wie Bürgerinnen und Bürger ihre Probleme an uns richten, sei es in der Arbeit mit Behörden oder Entscheidungen von Behörden, sei es, wenn sie uns Gesetzeslücken aufzeigen oder auch dringenden Änderungsbedarf an Gesetzen anmelden. Dieser Bericht wird zum Tag der offenen Tür verteilt, Herr Wehner erwähnte es bereits. Auch zum diesjährigen Thüringentag in Greiz bin ich sicher, dass wir an unserem Stand diesen Bericht hundertfach an die Bürgerinnen und Bürger verteilen werden, dass sie auch unsere Ausschussarbeit mit nachverfolgen und auch vielleicht eigene Probleme erkennen und den Mut haben, sich selbst an uns zu wenden. Diese Öffentlichkeit reicht uns aber nicht aus, Herr Wehner. Sie erwähnten die weiteren Vorschläge unserer Fraktion für öffentliche Sitzungen und auch für öffentliche Petitionen im Internet. Auch hier wurde ja, das waren Ihre letzten Wor
te in Ihrer Rede, angekündigt, dass Sie an einer sachlichen Diskussion interessiert sind.
Ich möchte trotzdem zur Entstehung dieses Berichts, der nicht mit den Stimmen der LINKEN verabschiedet wurde, noch ein paar Worte sagen. Ich merke schon an dem Gebrummel in der CDU-Fraktion, dass Sie sich das eigentlich an allen fünf Fingern abzählen konnten, dass das heute hier kommt. Der Entwurf des Berichts wurde uns von der Landtagsverwaltung vorgelegt und meine Fraktion hatte einige Punkte angemahnt und auch um Überarbeitung und Ergänzung gebeten. Ich gebe zu, wir waren überrascht, dass einige Punkte aufgenommen wurden und die Punkte, die nicht aufgenommen wurden, habe ich jetzt die Möglichkeit, weil wir ja die Aussprache haben, einmal im Jahr hier zu benennen und das möchte ich natürlich auch tun.
Wir fordern in unserem neuen Gesetzentwurf, dass es die Möglichkeit gibt, am Anhang dieses Berichts eine Art Minderheitenvotum anzuheften. Das gibt es bereits in Untersuchungsausschüssen, in Enquetekommissionen, dass die Fraktionen und die Abgeordneten, die meinen, hier sind wir schon anderer Meinung, dass dies wenigstens den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt wird. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht. Ich möchte mich auf vier Schwerpunkte beziehen, wo wir eine etwas andere Meinung als in diesem Bericht haben.
Der erste Punkt ist der Hinweis unserer Fraktion, dass wir zu den Sammel- und Massenpetitionen eine etwas schärfere Formulierung gern in diesem Bericht gehabt hätten. Unser Änderungsvorschlag war die Formulierung, dass Sammel- und Massenpetitionen ein Hinweis sind auf ein größeres Problem. Ich nenne weitere Beispiele, die nicht in diesem Bericht sind. Es gab Massenpetitionen mit über 1.000 Unterschriften gegen die Schließung eines Schulteils, eines Gymnasiums. Es gab für den Erhalt kommunalen Wohnungsbestandes Sammel- und Massenpetitionen und gegen die Umstufung eines ca. 3 km langen Teilstücks einer Landstraße zu einer Gemeindestraße. Wenn sich Hunderte Bürger aufraffen, uns diese Problematik mitteilen, denken wir schon, ist es ein größeres Problem für diese Bürger. Der Ausschuss hat es abgelehnt, es so zu benennen. Es ist die Softvariante in diesem Bericht aufgenommen.
Ein zweiter Schwerpunkt - die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Es wird in dem Bericht brav dargelegt, wie das abgelaufen ist. Wir hatten dazu einen Änderungsvorschlag. Wir wollten gern folgende Passage in diesem Bericht mit aufgenommen haben: „Der Petitionsausschuss kritisiert die Verzögerung der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, weil somit die dringenden Probleme der Petenten im Bereich der Kommunalabgaben ver
drängt werden.“ Diese Formulierung war den Kollegen doch etwas zu revolutionär, wie ich meine, doch ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, noch einmal den Hintergrund zu erläutern, warum wir das so hineinhaben wollten.
Mittels einer Massenpetition haben 135 Bürgerinnen und Bürger aus R. beanstandet, dass das Landratsamt H. als Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde R. aufgefordert hatte, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Den Petenten ging es darum, dass die Gemeinde R. von der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu befreien wäre. Weiter haben die Petenten um eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gebeten, nach der keine rückwirkenden Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen mehr erhoben werden und man den Gemeinden das Recht einräumt, selbst zu entscheiden, ob diese eine Straßenausbausatzung erlassen möchten. Die Landesregierung teilte uns als Petitionsausschuss mit, dass ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wurde, mit dem ermittelt werden sollte, ob und wann das Straßenausbaubeitragsrecht in Thüringen innerhalb der bestehenden verfassungsrechtlichen Grenzen weiterentwickelt werden könnte. Das Ergebnis sollte in einen Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes einfließen.
Wir kritisieren als LINKE an der Landesregierung, die Ankündigung des Gesetzentwurfs der Landesregierung gibt es bereits seit Oktober 2007. Nach anderthalb Jahren gibt es diesen Gesetzentwurf immer noch nicht. Neue Hinhaltetaktik durch Auftrag eines Rechtsgutachtens im Sommer 2008 müssen wir hinnehmen. Im Frühjahr 2009 sollte das Gutachten vorliegen. Wir haben fast Sommer. Selbst wenn Gutachten noch vor den Landtagswahlen vorliegen sollten, kann der mehrfach versprochene Gesetzentwurf der Landesregierung nicht mehr im parlamentarischen Lauf abgeschlossen werden.
Die Folge ist, wie bereits 2004 sind keine neuen Regelungen vor den Wahlen und neue Wahlversprechen der Landesregierung zu erwarten. Doch wir können den Petenten gegenüber als Petitionsausschuss nachweisen, dass tatsächlich etwas passiert ist. Wir geben das immer den Fraktionen zur Kenntnis, wenn die Petenten uns darauf hinweisen, dass Gesetze geändert werden müssen. Jetzt haben in diesem Fall aber die Oppositionsfraktionen schon lange reagiert, haben eigene Gesetzentwürfe eingebracht und die sind im Innenausschuss gebunkert. Das war im Frühjahr 2007. LINKE und SPD hatten das Anliegen aufgegriffen. Beide Fraktionen erarbeiteten den Gesetzentwurf, der sich seit Mai 2007 im Innenausschuss befindet. Im Oktober 2007 gab es eine öffentliche Anhörung dazu. Seitdem werden die beiden Gesetzentwürfe im Innenausschuss
tatsächlich gebunkert. So kann man mit Massenpetitionen nicht umgehen.
Die Massenpetition aus R. wurde also im Dezember 2008 erneut an den Innenausschuss als Material überwiesen - keine Reaktion. Ich frage hier erneut: Wann werden im Sinne der Petenten endlich die Akteure in dem Fachausschuss und natürlich auch die Landesregierung aktiv?
Diese mutwillige Verzögerung politischen Handelns können wir als LINKE nicht dulden und somit wollten wir auf dieses Problem in diesem Bericht aufmerksam machen, weil es hineingehört. Doch, unser Vorschlag - ich trage Ihnen jetzt die Passage noch einmal vor: „Der Petitionsausschuss kritisiert die Verzögerung der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, weil somit die dringenden Probleme der Petenten im Bereich der Kommunalabgaben verdrängt werden.“ - ist nicht aufgenommen worden. Wie in anderen Fachausschüssen des Landtags spiegelt sich bei aller guten Zusammenarbeit im Ausschuss auch hier das Mehrheitsverhältnis des Landtags wider, und das ist bedauerlich.
Ein dritter Fakt zur Vollbeschäftigung von FloatingLehrern: Auch die Formulierung „Das Kultusministerium führt Gespräche zu einer Änderung der Vereinbarung …“, war uns zu lasch formuliert. Wir wollten folgende Einschätzung haben, die unserer Meinung nach den Realitäten näherkommt. Wir wollten in den Bericht aufgenommen haben: „Eine Einschätzung im Sinne der Petenten wurde dabei weder getroffen noch in Aussicht gestellt. Infolge der Ungleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern sind das Arbeitsklima und die Motivation eines großen Teils der Pädagogen an den Schulen erheblich gesunken. Dies fand in öffentlichen Demonstrationen seinen deutlichen Ausdruck.“ Auch das wurde gestrichen, nicht aufgenommen.
Ein vierter Punkt: Ich hatte angeregt, anonymisiert eine Petition aufzunehmen, bei der ich der Meinung bin, hier ist man mit dem Petitionsausschuss schon eigenartig umgegangen. Diese Petition wurde nicht aufgenommen, obwohl sie uns über Jahre beschäftigt hat, wir sogar die Bürgerbeauftragte eingeschaltet haben, dass sie Schlichtungsmöglichkeiten auslotet, wo wir vor Ort waren, um uns selbst ein Bild zu machen, um gegen Belästigungen eines Bäckereibetriebs vorzugehen. Wir mussten als Mitglieder des Ausschusses die Erfahrung machen, dass, solange die Stadtverantwortlichten merkten, dass wir an dem Thema dran sind, immer versucht wurde, einige Sachen abzuwenden. Aber sobald wir locker ließen und der Petitionsausschuss nicht mehr aktiv an dieser Petition dran war und man vor Ort merkte,
es ist doch wieder etwas Ruhe eingekehrt, waren die gleichen Belästigungen wieder da. Für mich ist dieser Fall ein Beweis, dass auch Stadt- und Kreisbehörden versuchen, uns manchmal an der Nase herumzuführen oder nach dem Motto Augen zu und durch zu verfahren. Leider finden wir dieses Beispiel auch nicht im Bericht. Es war mehrheitlich nicht gewollt. Unsere nächste Etappe ist nun die Beratung über weitere Verbesserungen des Petitionsrechts. Im Juni-Plenum steht unser Gesetzentwurf zur zweiten Lesung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen wünsche ich mir einen fairen Umgang mit unseren Vorschlägen. Diese Vorschläge sind darauf gerichtet, wie der Petitionsausschuss künftig noch wirksamer als Kontrollfaktor wirken kann. Er sollte nicht einfach weggestimmt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nur weil er von den LINKEN kommt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich verstehe die Aufgeregtheit von Frau Doht und Herrn Wetzel überhaupt nicht. Sie sagen uns gegenüber, wir sollten nicht alles glauben, was in der Presse steht. In dem Zusammenhang muss ich Ihnen sagen, das Wort „Rettungsschirm“ haben wir nicht geprägt, weder ein Herr Kuschel noch ich, das ist die freie Erfindung des schreibenden Journalisten der OTZ. Das einmal, um Ihre Aufgeregtheit etwas zu relativieren. Was Sie dann danach konstruieren, das sind Dinge, die kann ich nicht nachvollziehen, aber ich möchte es bei der Erwiderung von den beiden Redebeiträgen belassen und möchte mich auf mein vorbereitetes Redekonzept konzentrieren, weil es
mir wichtig ist, dass hier Dinge einmal doch im Zusammenhang dargelegt werden, wie sie sind, und nicht immer nur etwas herausgepickt wird, sich aufgeregt wird, was der Sache natürlich überhaupt nicht dienlich ist.
Meine Damen und Herren, die Altschulden sind ein Gesellschaftsproblem, was nicht allein durch die Wohnungswirtschaft zu lösen ist.
Altschulden ist ein Thema, das seit dem Einigungsvertrag bewegt, ein Thema, das bis heute ungelöst ist. Die Altschulden treffen nahezu alle ostdeutschen Wohnungsunternehmen und schränken daher ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit ein. Die bisherigen Regelungen zur Entlastung von den willkürlichen Altschulden greifen inhaltlich zu kurz. Es bedarf hier zwingend und schnellstmöglich einer generellen Lösung für alle ostdeutschen Wohnungsunternehmen, und zwar unabhängig von den bisherigen Beschränkungen wie Leerstandsquote der jeweiligen Unternehmen.
Gestützt wird diese seit Jahren bestehende Forderung nun auch durch das Gutachten zur Evaluierung des Stadtumbaus Ost, welches hier ebenfalls eine Altschuldenregelung fordert. Frau Dr. Angelika Riemer von der Geschäftsführung des GdW bekräftigt dazu in der aktuellen Fachzeitung der Wohnungswirtschaft, ich zitiere: „Nur wenn alle Wohnungsunternehmen für die von ihnen abgerissenen Wohnungen unabhängig von ihrer Leerstandsquote von den Altschulden befreit werden, kann das Ziel, von 2010 bis 2016 mindestens 30.000 Wohnungen vom Markt zu nehmen, erreicht und der Stadtumbau auch unter städtebaulichen Aspekten noch effektiver durchgeführt werden.“ Doch dazu fehlt es im Bund am politischen Willen, das ist einmal Fakt. Das wird für uns dadurch deutlich, dass entsprechende Anträge der Linksfraktion im Bundestag, die eins zu eins die Forderung der Wohnungswirtschaft aufgreifen, keine Mehrheit finden. Auch der neuerliche Antrag der Linksfraktion des Bundestags, im Rahmen des 2. Konjunkturpakets einen Fonds einzurichten, der ausschließlich der Tilgung der Altschulden von ostdeutschen Wohnungsunternehmen dient, ist im zuständigen Ausschuss abgelehnt worden. Herr Wetzel und Frau Doht, dort sitzen bitte schön Ihre Parteien und Ihre Mehrheiten. Damit haben also die Regierungsfraktionen wieder eine große Chance verspielt, den Stadtumbau Ost durch gezielte Einzelmaßnahmen zu stärken. Der Bund entscheidet also nichts, er sitzt die Probleme aus oder er wartet auf die Selbstregelung des Markts.
DIE LINKE jedenfalls will verhindern, dass Wohnungsbestände vagabundierend an den Markt kom
men. Deshalb wollen wir nun das Land in die Pflicht nehmen.
Meine Fraktion zeigt mit dem Antrag eine Lösungsalternative des Problems für die Thüringer Wohnungswirtschaft auf, ohne den Bund aus der Pflicht zu nehmen. Ich bitte Sie darum - Ihre ablehnende Haltung haben Sie zwar vor mir schon dargelegt -, lassen Sie uns den Antrag im zuständigen Fachausschuss des Thüringer Landtags beraten, denn ich hoffe, dass auch Ihnen nicht der Wille dazu fehlt. Andererseits hätten doch längst im Bund schon Lösungen gefunden werden können, wenn man es wollte. Eine Lösung in der Sache ist zwingend notwendig, um die Frage zu beantworten, wie die Kommunen und die Wohnungswirtschaft den Wohnungsleerstand meistern können. Der Leerstand kostet Geld und gefährdet zudem durch den Rückgang der Umsatzerlöse, sprich Mietausfälle, in zunehmendem Maße die Liquidität der Unternehmen. Ein Ende der Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Wir stehen erst am Anfang eines tiefgreifenden Schrumpfungsprozesses, denn ab dem Jahr 2010 wird eine zweite Leerstandswelle erwartet, die die bisherigen Dimensionen noch überschreiten wird. Die Probleme nehmen an Schärfe zu, das wissen Sie selbst, struktureller Leerstand aufgrund des Bevölkerungsrückgangs, Verluste von Arbeitsplätzen, Abwanderung usw. Zu den Mietausfällen aufgrund strukturellen Leerstands kommen die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung, für Modernisierungskredite und auch der Kapitaldienst für die Altschulden. Manchen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals. Die Landesregierung konnte die Mündliche Anfrage zur Höhe der aktuellen Altverbindlichkeiten lediglich damit beantworten, dass ihr diesbezüglich keine aktuellen Zahlen vorliegen. Anders formuliert heißt das aber doch, dass der Landesregierung nicht bekannt ist, wie groß dieser Ballast für die Wohnungsunternehmen tatsächlich ist. Wir gehen von ca. 800 Mio. € insgesamt und davon 100 Mio. € auf dauerhaft leer stehende Wohnungen aus. Würde dieser Tilgungsballast weggenommen, hätten die Wohnungsunternehmen sofort Mittel in immenser Höhe frei, um in ihre Bestände zu investieren und das insbesondere auch energetisch. Von der betriebskostensenkenden Wirkung der energetischen Sanierung würden auch die Thüringer Mieterinnen und Mieter profitieren. Mit unserem Antrag fordern wir eine Zwischenlösung in Form einer Unterstützung der Thüringer Wohnungswirtschaft. Unser Vorschlag kostet das Land jährlich 5 bis 6 Mio. €. Er hilft der Thüringer Wohnungswirtschaft durch Wiedererlangung ihrer Handlungsfähigkeit und der Wirtschaft insgesamt.
Ich bitte um Ausschussüberweisung. Die von uns vorgeschlagene Zwischenlösung ist wichtig zum Luftholen für die Wohnungswirtschaft und es ist unbenommen, Herr Wetzel und auch Frau Doht, dass
wir natürlich weiter an einer bundesdeutschen Lösung hier interessiert sind, wie es der Koalitionsantrag im März bekräftigt hat. Ich hoffe, dass die Prüfung nicht allzu lange dauert, sondern auch endlich hier eine abschließende Lösung gefunden wird im Interesse aller. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag „Evaluierung und Perspektiven des Stadtumbauprogramms Ost“ ist, wie mir gesagt wurde, vom Ältestenrat als Herzenssache der CDU-Fraktion heute vorgezogen worden. Das uns am Herzen liegende Problem der Altschulden wird damit auch um ein weiteres Mal verschoben, das ist sehr schade. Dabei waren doch die Kurzfassung des Evaluierungsgutachtens sowie die Empfehlungen der Lenkungsgruppe bereits Gegenstand der Landtagssitzung im November vergangenen Jahres, ebenfalls ein Antrag der CDU-Fraktion. Die meisten Fakten, die wir jetzt gerade vom Minister gehört haben, sind daher nicht neu. Neu ist, dass die Landesregierung aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung für die Fortführung der Städtebauförderung ab dem Jahr 2010 möglichst frühzeitig zur Abstimmung vorgelegt wird. Das ist aus unserer Sicht aber noch nicht ausreichend. Wir fordern auch eine rechtzeitige Unterzeichnung, damit die Verwaltungsvereinbarung auch ihre Gültigkeit entfaltet, denn die vertragliche Grundlage für das laufende Jahr, also für die Städtebauförderung 2009, ist noch nicht unterzeichnet, sie liegt nur im Entwurf vor und das I. Quartal in diesem Jahr ist bereits verstrichen. Stadtentwicklung braucht Verlässlichkeit und Planungssicherheit, da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Weitaus wirkungsvoller wäre diesbezüglich der Abschluss mehrjähriger Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern, wie ihn meine Fraktion im Einklang mit dem Wohnungswirtschaftsverband schon seit Jahren fordert und nunmehr auch durch das Gutachten forciert wird. Dass der Stadtumbau weitergehen muss, war in dieser Grundforderung breiter Konsens. Die Fortführung auch über das Jahr 2009 wurde für weitere sieben Jahre festgelegt aus zwingender Notwendigkeit, denn die Herausforderungen werden aufgrund der demographischen Entwicklung ja nicht weniger, das wissen wir, sondern mehr. Die diesbezüglichen Prognosen sind schon keine Prognosen mehr, sondern Realität. Wir spüren schon heute, dass die potenziellen Mütter von morgen schon nicht mehr da sind in Thüringen. Dieses zentrale Ergebnis der Programmevaluierung wird aktuell und auch faktisch im Rahmen eines Koa
litionsantrags im Bundestag untersetzt. Aber auch die Forderung bis 2016 dürfte nicht der Schlusspunkt sein, so die Meinung meiner Fraktion.
Auch eine Reduzierung des Wohnungsbestands wird darüber hinaus in den meisten Regionen Thüringens erforderlich sein. Was bisher rückgebaut wurde, hat zwar durchaus zur Stabilisierung beigetragen, die Folgen des demographischen Wandels sind damit aber noch nicht in Angriff genommen. Der Titel des Koalitionsantrags ganz aktuell heißt: „Stadtumbau Ost - Fortsetzung eines Erfolgsprogramms“. Dieser Titel macht die Wahrnehmung in der Logik der Regierungsparteien im Bund, aber auch hier in Thüringen deutlich. Sie messen den Erfolg rein quantitativ an wohnungswirtschaftlichen Kennzahlen. Wir dagegen wollen aber dieses Ergebnis an quantitativen Ergebnissen messen und nach dem Platz der Menschen in diesem Programm. Wenn wir über Stadtumbau sprechen, reden wir über die Stadt der Zukunft, insgesamt eine Stadt für die Menschen, denn es sind die Bürgerinnen und Bürger, die Adressat des Stadtumbaus sind. Bisher beschränkt sich aber Bürgerbeteiligung beim Stadtumbau oft nur auf Informationen. Stadtentwicklung ist für DIE LINKE aber ein öffentlicher und transparenter Prozess, der eine aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Planungsprozesse erfordert.
Selbstverständlich kann Abriss auch eine Chance sein, wenn er sich einem sinnvollen gesamtstädtischen Leitbild unter- bzw. einordnet. Ich will mich hier aber nicht weiter in Zahlen verlieren und mich insbesondere auf das Stadtumbauprogramm Ost beschränken. Stadtumbau ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Wohnungsabriss und Wohnumfeldaufwertung ist eben nicht die alleinige Antwort auf die aktuellen Probleme des Schrumpfens.
Vielmehr geht es um die Frage: Wie wird das Land insgesamt attraktiver? Es geht um Lebensqualität in den Städten und Regionen für Bürgerinnen und Bürger und mit ihnen. Es geht um Lebensbedingungen und natürlich auch den Zugang dazu. Ausprägung von Armut erhöht sich, immer mehr Menschen werden daher Schwierigkeiten haben, an den Fortschritten der Stadtentwicklung auch teilzuhaben. Die Stadtentwicklung steht vor großen Herausforderungen. Ich nenne es noch mal: Demographie, niedrige Geburtenrate, Änderung der Altersstruktur, Sozialversorgung, Arbeitskräftemangel bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit usw. usf. Der demographische und soziale Wandel eröffnet auch eine Chance, die Stadt der Zukunft ökologisch nachhaltig, sozial ge
recht zu gestalten und städtebauliche Missstände zu beseitigen.
Die Stadtentwicklung muss künftig nicht nur auf die demographische Entwicklung, sondern auch auf Anforderungen von Energieeffizienz und Klimaschutz reagieren und insbesondere Stadtumbau als sozialpolitisches Anliegen begreifen. Dies ist insbesondere das Ergebnis einer intensiven Diskussion auf zwei Fachkonferenzen der LINKEN, die 2008 in Hermsdorf und 2009 in Weimar stattgefunden haben. Wir müssen den engeren Begriff des Stadtumbaus überwinden und hin zu einer komplexen und lebendigen Stadtentwicklung kommen. Meine Fraktion fordert daher eine komplexe, ministerienübergreifende Betrachtung dieses Themas. Nur so können wir der großen Herausforderung gerecht werden, Stadtumbau muss ein Gesamtkonzept zur wirtschaftlichen, sozialen Entwicklung sein und darüber hinaus zu einem Leitbild der alten und familiengerechten Wohnkultur finden.
Das ist eine neue soziale Dimension. Es geht um bezahlbares Wohnen für alle und um die Vermeidung sozialer Spaltung in den Wohnquartieren. Wohnen ist für die LINKE ein Menschenrecht und gehört als solches ins Grundgesetz. Eine wichtige Herausforderung besteht auch darin, sozial stabile Wohnungsstrukturen zu schaffen und zu erhalten und damit aktive Integrationspolitik zu betreiben. Bisher haben wir eher eine defensive Stadtentwicklung, die versucht, auf die Probleme zu reagieren. DIE LINKE fordert aber den Fokus stärker auf eine soziale Stadtentwicklung zu richten, damit soziale Brennpunkte und eine Zuspitzung der Probleme in manchem Stadtteil vorab verhindert werden kann. In diesem Zusammenhang muss das Programm „Soziale Stadt“ dauerhaft etabliert und verstetigt werden. Aktuell erfasst das Programm nur die Problemgebiete. Wir brauchen aber auch ganzheitliche Konzepte und besondere Strategien für den ländlichen Raum. Der ländliche Raum wird das Problemkind des nächsten Jahrzehnts.
Eine Orientierung auf das Zentrale-Orte-System ist aus Sicht meiner Fraktion keine Lösung, weil es nicht die Lebensbedingungen derjenigen erfasst, die nicht in den Städten leben, und das ist in Thüringen die Mehrheit der Bevölkerung. Im Rahmen der Beratung des Antrags „Entwicklung der Städte als Schwerpunkt des wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Lebens im Freistaat Thüringen“ hat bereits meine Fraktionskollegin Petra Enders unsere diesbezüglichen
Forderungen dargelegt. Linke Programmatik orientiert sich auch in den Fragen der Raumordnung am Leitgedanken der sozialen Gerechtigkeit. Die alleinige Stärkung der Städte ist nicht unser Ansatz. Wir verfolgen das Prinzip der dezentralen Konzentration. Jedenfalls dürfen nicht die Schrumpfungsprozesse auf Kosten anderer gelöst werden.
Dabei braucht es aber eine entsprechende Handlungsfähigkeit der Kommunen und eine Regionalplanung, die kein Papiertiger ist. Die Kommunen können den komplizierten Strukturwandel nicht allein aus eigener Kraft vollziehen. Ihnen muss durch eine verbesserte finanzielle Ausstattung mehr Handlungsspielraum und Entscheidungskompetenz vor Ort geschaffen werden. In diesem Zusammenhang komme ich nicht umhin, wieder die Forderung meiner Fraktion hier in den Raum zu stellen, nämlich die Wiedereinführung der Investitionszulage zu fordern für die Wohnungswirtschaft, auch für mehr Flexibilität und für Transparenz sowie die Verzahnung von Förderprogrammen. Wenn schon die politischen Entscheidungsträger den Förderdschungel kaum durchdringen können, wie soll tatsächlich auch eine Bürgerbeteiligung in diesem Prozess möglich sein.
Noch ein Wort zu den kommunalen Wohnungsunternehmen und den Genossenschaften: Sie sind unbestritten die Hauptakteure des Stadtumbaus und unverzichtbarer Bestandteil zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Wenn sich jetzt in der Landesregierung die Erkenntnis durchsetzt, dass die Einbeziehung Privater für einen erfolgreichen Stadtumbau notwendig ist, dann können wir das nur begrüßen. Meine Fraktion hat dieses Problem schon lange erkannt und entsprechende Forderungen formuliert. Der Wohnungswirtschaft kommt auch künftig eine wesentliche Aufgabe zu. Sie müssen einen Beitrag für die Innenstadtentwicklung leisten und die soziale Wohnraumversorgung sichern. Als Haupthindernis erweist sich hier die Altschuldenproblematik, so auch ein zentrales Ergebnis der Evaluierung. Insofern nehmen wir die Forderung im eingangs erwähnten Koalitionsantrag aufmerksam zur Kenntnis, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, und hier zitiere ich aus dem Vertrag, „ob eine neue Antragstellung ähnlich der Härtefallregelung nach § 6 a Altschuldenhilfeverordnung für eine befristete Zeit erforderlich und finanzierbar ist.“ Insofern wäre es der Sache dienlich gewesen, Sie hätten unserem Antrag heute auch eine Chance gegeben, ihn im Plenum zu debattieren. Dass die Altschulden ein Problem sind, die in aller Munde sind, haben wir erkannt und auch der Minister hat dazu heute hier Stellung genommen. Allerdings hat der Minister auch im zuständigen Ausschuss immer darauf verwiesen, es ist die Zuständigkeit des Bundes. Formal ist das
richtig. Es ist ein Bundesproblem und bedarf einer bundeseinheitlichen Lösung, so auch die Forderung der LINKEN, die sich in zahlreichen Anträgen unserer Fraktion, der Linksfraktion im Bundestag, manifestiert, aber keine Mehrheiten gefunden hat. Es reicht also nicht aus, die Probleme zu benennen, wir müssen sie auch lösen. Den diesbezüglichen Vorschlag meiner Fraktion, der keinesfalls von einer Forderung entbindet, eine generelle Entlastung herbeizuführen, werden wir dann hoffentlich in der nächsten Plenarsitzung am 3. April hier im Haus beraten. Dort können Sie dann den heutigen Worten zur Erfolgsgeschichte Stadtumbau wahre Taten folgen lassen. Danke.
Kostenübernahme für Sonderausgaben kommunaler Amtsblätter
Der Thüringer Landtag hat rechtzeitig vor der Kommunalwahl am 7. Juni 2009 das Thüringer Kommunalwahlgesetz geändert und damit u.a. die sogenannte 5-Prozent-Sperrklausel abgeschafft. Infolge dieser Gesetzesänderung muss die Landesregierung weitere Rechtsvorschriften an die neue Gesetzeslage anpassen. Die Anpassung der Kommunalwahlordnung erfolgte dabei vergleichsweise spät.
Einzelne Gemeinden, Städte und Landkreise könnten möglicherweise im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen die ordnungsgemäßen Bekanntmachungen in ihren Amtsblättern nicht wie ursprünglich beabsichtigt vornehmen. Die betroffenen Kommunen könnten deshalb auf Sonderausgaben ihrer Amtsblätter angewiesen sein, wodurch zusätzliche, nicht geplante Ausgaben entstehen würden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die Gemeinden, Städte und Landkreise die ortsüblichen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen spätestens in ihren Amtsblättern bekannt machen?
2. Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, wie viele betroffene Gemeinden, Städte und Landkreise zusätzliche, nicht geplante Sonderveröffentlichungen ihrer Amtsblätter herausgeben müssen und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnen die betroffenen Kommunen?
3. Inwieweit haben die von Sonderveröffentlichungen der Amtsblätter betroffenen Kommunen grundsätzlich einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Altschulden der Thüringer Wohnungsunternehmen
Wohnungsunternehmen sind die Hauptakteure des Stadtumbaus. Stadtumbau bleibt nicht zuletzt angesichts der demographischen Entwicklung eine Zukunftsaufgabe, deren Bewältigung eine wirtschaftlich und finanziell handlungsfähige Wohnungswirtschaft voraussetzt. Die Altschulden (Verbindlichkeiten der Wohnungswirtschaft vor Oktober 1990) werden hier zunehmend zu einem existenzbedrohenden Problem vieler ostdeutscher Wohnungsunternehmen, so auch in Thüringen, und folglich zum Haupthindernis des Stadtumbaus.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die Summe der Altverbindlichkeiten, die die Thüringer Wohnungsunternehmen zum 1. Januar 2009 hatten?
2. Inwieweit liegen der Landesregierung Informationen über die Höhe der bisherigen Tilgung dieser Altverbindlichkeiten durch die Thüringer Wohnungsunternehmen vor?
3. Wie vielen Thüringer Wohnungsunternehmen wurden Anträge auf zusätzliche Entlastung nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz (AHG) mit welchem Bewilligungsvolumen positiv beschieden und in welcher Größenordnung erfolgte bisher eine zusätzliche Entlastung aufgrund strukturellen Leerstandes nach § 6 a AHG?
4. Inwieweit erachtet die Landesregierung die derzeitigen Bundesregelungen, mithin das Altschuldenhilfegesetz und die Altschuldenhilfeverordnung, auch mit Blick auf die demographische Entwicklung für ausreichend und wie wird dies begründet und plant die Landesregierung, entsprechend im Bundesrat aktiv zu werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich sage es ausdrücklich, die Arbeit im Petitionsausschuss ist gut. Es gab viele Verbesserungen, wie z.B. die elektronische Akte für die Mitglieder im Petitionsausschuss. Sie ist ökologischer, wir sparen viele Papierberge, sie ist zeitsparender. Wir haben eine weitere Verbesserung, die Vereinfachung in der Petitionsausschussarbeit, indem wir Abstimmungen im Einverständnis der Berichterstatter einfacher und schneller durchführen. Wir führen zusätzliche Sprechstunden in den Kreisen vor Ort durch und signalisieren somit den Bürgern, dass wir bereit sind, auf sie zuzugehen. Das sind alles Verbesserungen, die wir uns erarbeitet haben und wo wir vorangekommen sind. Aber keine Arbeit ist so gut, dass sie nicht noch besser gemacht werden könnte. Damit die Rechte der Petenten weiter gestärkt werden, haben wir uns zum vorliegenden Gesetzentwurf entschieden. Unsere Vorstellungen haben wir in drei regionalen öffentlichen Diskussionsrunden durchgenommen und hier mussten wir in den Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern feststellen, es ist erschreckend, wie wenig sie über ihre Rechte wissen, Petitionen hier einreichen zu können, wie wenig sie über das Petitionsrecht wissen, über die Arbeit des Petitionsausschusses. Es sollte eigentlich auch in Ihrem Anliegen sein, das weiter zu verbessern und für mehr Öffentlichkeit und Transparenz hier zu sorgen.
Gegenwärtig nutzen die Petitionen über das Internet 81 Bürgerinnen und Bürger. Klingt erst mal nicht viel, aber ganz so einfach ist es eben auch nicht, auf die Internetseite über den Landtag zum Petitionsausschuss zu kommen. Da muss man schon ein bisschen Insiderwissen haben, um das Formular auch zu finden.
Wir sagen, es ist legitim nach anderthalb Jahren Arbeit mit dem neuen Petitionsgesetz, es weiterzuentwickeln, es zu verbessern und für die Betroffenen, nämlich die Petenten in unserem Land, die Beschwerdeführenden und auch Rat Suchenden erneut aufzugreifen und in Gesetzesform auf den Weg zu bringen. Nun ist es auch nicht überraschend für Sie, wenn wir einige Punkte erneut einfordern, die von Ihnen vor anderthalb Jahren, als wir das Petitionsgesetz verabschiedet haben, vehement bekämpft wurden. Aber, liebe Kollegen aus der CDU und auch der SPD, wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem Jahr 2009, welches ja das Jahr der Demokratie sein soll, dann scheuen Sie nicht die Diskussion mit uns über diesen Gesetzentwurf und verbannen ihn nicht gleich in die Schublade, nur weil er von den LINKEN kommt.
Zu einigen Schwerpunkten, auf die zwar in der Begründung Frau Döllstedt schon eingegangen ist, aber ich will Sie nicht lange langweilen, ich will sie nur kurz anreißen, denn ich bin mir sicher, dass wir im Ausschuss genügend Zeit haben, uns darüber zu verständigen. Jawohl, wir wollen in der Petitionsarbeit künftig mehr Transparenz. Das wollen wir erreichen - das sehen Sie in dem Gesetzentwurf - mit öffentlichen Sitzungen, mit öffentlichen Petitionen und auch über ein öffentliches Forum, was im Netz dann entsprechend stattfinden kann. Wir wollen - das wissen Sie auch schon mindestens seit Mai oder auch seit eigentlich ich hier rede zu den einzelnen Jahresberichten - einen anderen Umgang mit Massenpetitionen, denn wenn sich Hunderte, manchmal auch fast 1.000 Bürger mit einer Massenpetition an uns wenden, tun sie das nicht aus Jux und Tollerei, sie wollen, dass der Petitionsausschuss sich dazu positioniert und da gehört einfach eine Anhörung der Betroffenen dazu. Es gehört meiner Meinung nach auch dazu, dass wir einen Lösungsvorschlag erarbeiten und der sollte dann bitte auch im Plenum, wenn so viele Bürger sich beteiligen, stattfinden, thematisiert werden. Im Moment habe ich immer noch das Gefühl, mit Massenpetitionen gehen wir wie mit einem Verschiebebahnhof um.
Bestärkt haben mich auch die Ereignisse in den letzten Wochen, dass wir, und da meine ich alle, die Kollegen der SPD und CDU, doch mehr darauf drängen müssen, dass Petitionen in angemessener Frist erledigt werden. Wenn Sie ehrlich sind, hier lassen wir uns schon manchmal vorführen von den entsprechenden Vertretern und ohne Begründung werden zigmal - fast neunmal hatten wir jetzt in Petitionen - die Stellungnahmen verlängert, ohne dass wir wissen, was sind tatsächlich die Gründe dafür.
Ich will es kurz machen: Ein richtiger Schritt im Jahr 2009 - wie Sie es wollen im Jahr der Demokratie - ist auch die verbindliche Einführung des kommunalen Wahlrechts in Thüringen einfach angemessen, denn wir sind der Meinung, die Anliegen der Einwohner, unserer Bürgerinnen und Bürger, sind entsprechend in höherem Stellenwert in der Kommune und auch in den Kreistagen anzusehen. Wir sind auch der Meinung, dass Bürgermeister und Kreisräte berichten sollten, welche Eingaben, welche Probleme, welche Lösungen haben sie entsprechend in diesem Jahr parat gehabt, um mit den Bürgern hier zu arbeiten.
Der Antrag auf die Änderung der Geschäftsordnung, auf die ich noch kurz eingehen will, war notwendig, weil das, was wir haben wollen, nämlich, dass ein Minderheitenrecht zu dem Bericht des Petitionsausschusses in der Geschäftsordnung explizit geregelt ist, also hierzu der Antrag gehört aber im Komplex zu unserem Gesamtanliegen unseres Petitionsgesetzentwurfs. Ich wünsche mir, dass wir diesen Entwurf beraten a) in dem Petitionsausschuss, wo er auch hingehört und wo auch die Fachleute sitzen. Ich bitte Sie, dass wir ihn beraten in dem Innenausschuss - explizit zu dem Kommunalwahlrecht hätte ich gerne auch hier die Aussagen der Fachleute dazu - und natürlich auch im Justizausschuss. Wenn es um Änderungen geht, die dann eventuell angezweifelt werden, dass sie nicht verfassungskonform wären, hätte ich auch gern das Urteil des Justizausschusses dazu. Ich will das nicht länger hier ausweiten. Ich hoffe auf die Diskussion und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unumstritten ist, dass der Stadtumbau Ost die Entwicklung der Städte in Thüringen geprägt hat. Der Stadtumbau Ost läuft seit 2002. Stadtumbaumaßnahmen werden in Thüringen in 42 Städten durchgeführt. Bisher sind in Thüringen rund 36.000 Wohneinheiten zurückgebaut und abgerissen worden. Weitere 4.000 Wohneinheiten sollen in diesem Jahr folgen. In den Stadtumbaugebieten sank die Leerstandsquote bei den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen Ende 2007 auf 11,4 Prozent. Ohne Abriss und Rückbau würde sie bei ca. 20 Prozent liegen. Das sind die nüchternen Zahlen auf der einen Seite. Konsens besteht für uns hinsichtlich der Notwendigkeit der Fortführung des Programms über das Jahr 2009 hinaus. Zu diesem Urteil kommen ebenfalls die Gutachter des Deutschen Instituts für
Urbanistik und des Instituts für Stadtforschung und Stadtstruktur, die das Programm „Stadtumbau Ost“ im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung evaluierten. Fachlich begleitet wurde dieses von einer Lenkungsgruppe. Diese Lenkungsgruppe sollte auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens Empfehlungen für die Fortentwicklung der Schwerpunktsetzung des Programms nach dem Jahr 2009 aufzeigen. Die zentralen Ergebnisse wurden im Juni dieses Jahres vorgestellt und sind Anlass dieses vor uns liegenden Antrags der CDU.
Neben der eingangs von mir dargestellten Bilanz wird in der Stellungnahme der Lenkungsgruppe festgestellt, dass erst ein Teil der Herausforderungen bewältigt ist und die Aufgabe Stadtumbau noch große Anstrengungen erfordert. Eine Stagnation des Leerstands ist zwar erreicht, die Probleme sind aber noch nicht gelöst, denn der Bevölkerungsrückgang und damit der Schrumpfungsprozess der Städte, auch in Thüringen, ist 2009 noch nicht zu Ende. Er geht weiter und wird auch dazu führen, dass die Probleme regional differenziert verstärkt auftreten werden. Eine befürchtete zweite Leerstandswelle ab dem Jahr 2010, die die bisherigen Dimensionen überschreiten wird, ist in aller Munde. Ich will sie nicht herbeireden. Stadtumbau bleibt ohne Zweifel eine zentrale Zukunftsaufgabe, die aber ohne das Engagement des Bundes und auch des Landes nicht zu lösen ist. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es nicht mehr um das Ob, sondern vielmehr um das Wie der Fortführung des Stadtumbaus Ost geht - und das ist ein Aktivposten. Allerdings wird über das Wie noch weit zu diskutieren sein und wir haben ja heute auch von Staatssekretär Richwien das Angebot dazu, in dem entsprechenden Fachausschuss zu berichten, denn die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine Nachjustierung in Teilbereichen unerlässlich ist. Wir müssen handeln und ich möchte dazu auch ein paar Punkte hier benennen.
Die Hauptprobleme liegen hier nicht unmittelbar im Programm selbst, sondern in den Rahmenbedingungen. Auch die Lenkungsgruppe geht in ihrer Stellungnahme auf ein ganzes Bündel von flankierenden Maßnahmen ein und macht Vorschläge, die sich sowohl an den Bund, an die Länder als auch an die betroffenen Gemeinden richten. Mit der Bewertung meiner Kollegin aus der Bundestagsfraktion, Heidrun Bluhm, möchte ich einsteigen, die sehr hart, aber treffend war, ich zitiere: „Stadtumbau muss mehr sein als ein Begleitprogramm für den wirtschaftlichen Niedergang Ostdeutschlands.“ Grundsätzlich ist die Fortführung des Stadtumbaus und dessen finanzielle Absicherung bis 2016 zu begrüßen. Was fehlt, ist aber ein Gesamtkonzept für den Aufbau Ost mit dem Ziel, den Teufelskreis von Abwanderung, Geburtenrückgang, hohe Arbeitslosigkeit, sich abzeichnendem Facharbeitermangel zu durchbrechen. Das Stadtum
bauprogramm konzentriert sich zu stark auf die Wohnungswirtschaft und darf sich nicht nur um Leerstandsdebatten drehen. Es geht auch darum, Lebensqualität, Lebenschancen der Menschen dauerhaft zu verbessern. Ein weiterer Abbau der öffentlichen Daseinsvorsorge, deren Privatisierung und die Ausdünnung des ÖPNV verschärfen die sozialen Spannungen und lassen die Verwirklichung des Ziels der Schaffung gleichartiger Lebensbedingungen auch in Thüringen in weite Ferne rücken.
Meine Damen und Herren, ich möchte folgend einige wesentliche Punkte diskutieren und ansprechen, die für uns von besonderer Bedeutung sind. Ich möchte aber an dieser Stelle ganz besonders den Thüringer Wohnungsunternehmen Anerkennung hinsichtlich ihrer Arbeit und ihres Beitrags zur nachhaltigen Stadtentwicklung aussprechen, denn sie sind es, die in Zusammenarbeit mit ihren Kommunen den Hauptanteil des Stadtumbaus und somit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie zur Aufwertung von Stadtteilen bieten.
Damit wäre ich auch schon bei meinen drei Punkten, die ich hier noch einmal ansprechen möchte: Erstens die Altschuldenproblematik, zweitens die finanzielle Situation der Kommunen und drittens einige Worte zur Planungssicherheit.
Zum ersten Punkt - Stabilisierung und Konsolidierung der ostdeutschen Wohnungswirtschaft: Die bestehende Altschuldenproblematik ist das Haupthindernis beim Stadtumbau in den neuen Bundesländern. Es bedarf hier zwingend einer generellen Lösung der Altschuldenfrage für alle Wohnungsunternehmen, und zwar unabhängig davon,
wie hoch die Leerstandsquote des jeweiligen Unternehmens ist. Nicht nur, dass es wohnungswirtschaftlicher und wirtschaftlicher Unsinn ist, dass ein Wohnungsunternehmen erst in eine existenzbedrohende Lage geraten muss, um von willkürlichen Altschulden entlastet zu werden, die in der DDR entstanden sind, auch sind ohne generelle Altschuldenentlastung der Wohnungsunternehmen die Ziele des Stadtumbaus nicht zu erreichen. Einen entsprechenden Antrag der LINKEN im Bundestag haben die Regierungsparteien erneut abgelehnt. Durch die Ablehnung sind viele Unternehmen weiterhin in ihrer Existenz gefährdet bzw. können nicht den nötigen Eigenanteil für die Teilnahme an Förderprogrammen aufbringen. Die Bundes- und Landespolitik muss hier tätig werden. Es darf nicht hingenommen werden, dass Banken angesichts der Finanzkrise mit Milliar
dengeschenken abgesichert werden und ein solcher Schutzschild für die Realwirtschaft in Gestalt von Wohnungen, von Werten in den Kommunen verweigert wird.
Wir fordern die Landesregierung auf, in diesem Sinne unverzüglich im Bundesrat aktiv zu werden.
Auch die Verbände der Wohnungsunternehmen, wie beispielsweise ein Blick in die aktuellen Forderungen des Verbandes der Thüringer Wohnungswirtschaft verrät, drängen seit Langem auf eine Umsetzung der im Antrag unserer Bundestagsfraktion geforderten gesetzlichen Änderung. Sie ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Förderprogramme im Rahmen des Stadtumbaus Ost auch tatsächlich greifen. Aber auch die besten Städtebauförderprogramme nutzen nichts, wenn die Kommunen vielerorts nicht in der Lage sind, den erforderlichen Eigenanteil aufzubringen, um die Fördermittel überhaupt abrufen zu können.
Somit komme ich zu meinem zweiten Schwerpunkt, die Misere der öffentlichen Haushalte bzw. die schlechte finanzielle Ausstattung der Kommunen, aufgrund derer die Kommunen in vielen Fällen eben nicht imstande sind, die nötigen Mittel aufzubringen, um über Stadtumbauprogramme dringend nötige Maßnahmen anzustoßen, was nicht zuletzt dazu führt, dass dem Prozess der sozialräumlichen Entmischung zu wenig Aufmerksamkeit zuteil wird und eine relativ gute Ausgangsposition im Hinblick auf ein Angebot an bezahlbaren Wohnungen in kommunaler Hand sowie lebenswerter Stadtquartiere insgesamt verspielt wird. Auch die zunehmende Privatisierung der öffentlichen Wohnbestände als Folge der bereits erwähnten Finanzkrise der Kommunen bedeutet immer wieder einen Angriff auf die Gestaltungsfähigkeit der Stadtumbaupolitik insgesamt, auch wenn die Befürworter der Privatisierung dies heute noch nicht wahrhaben wollen.
Ich komme zum dritten Punkt: Stadtentwicklung braucht Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Kommunen und Träger des Stadtumbaus, was nichts anderes bedeutet, als dass den Kommunen die Städtebaufördermittel und Stadtumbaumittel schneller, unbürokratischer und flexibler für den bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung zu stellen sind. Es müssen längerfristigere Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden - eine langjährige Forderung meiner Fraktion und nun auch eine zentrale Forderung aus dem Gutachten. Ich zitiere: „Die Praxis jährlicher Verwaltungsvereinbarungen muss beendet werden, kommen sie doch erst in der zweiten Jahreshälfte bzw. im III. Quartal des jeweiligen laufenden Jahres zum Tragen.“
Bleibt abzuwarten, wie nun damit umgegangen wird. Auf die Fragestellung nach den öffentlichen Aufgaben einer Stadt oder nach den Stadt-UmlandBeziehungen gehen weder das Gutachten noch die Stellungnahme der Lenkungsgruppe in nennenswertem Maße ein. Auch wir können die Debatte dazu hier nicht führen, denn die Grundsätze der Landesentwicklungsplanung und der damit verbundenen Fähigkeit der Kommunen, Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht nur in größeren Städten, sondern auch in der Fläche zu gewährleisten, sind ressortübergreifende eigenständige Themen. Wir sind der Meinung, diese Diskussion sollten wir nicht auf die lange Bank schieben.
Abschließend möchte ich noch drei Bereiche ansprechen. Das ist zum einen die Stärkung der Innenstädte, für die sich auch meine Fraktion im Rahmen des demographiebedingten Stadtumbaus ausspricht, selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums, der nicht abgehängt werden darf, denn Thüringen ist - das haben wir heute schon gehört - zu 95 Prozent ländlich geprägt. Bei Schrumpfung der Städte ist der Erhalt der historisch gewachsenen Innenstrukturen entscheidend. Attraktive und unverwechselbare Stadtzentren sind wichtige Standortfaktoren. Wegen ihres hohen identitätsstiftenden Wertes sowie wegen ihres lebensqualitätbringenden Charakters können sie der Abwanderung entgegenwirken und natürlich auch Neubewohner anziehen. In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass es in Thüringen bisher keinen flächenhaften Rückbau von Innenstadtquartieren gab, wie aus der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage hervorgeht. In Thüringer Städten sind im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ bisher 1.568 Wohneinheiten in Gebäuden mit einem Baualter vor 1919 beseitigt worden, darunter 768 in Altbauquartieren. Denkmalgeschützte Gebäude wurden in diesem Rahmen in Thüringen nicht abgerissen, heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage. In diesem Zusammenhang sei aber ein weiterer Ansatzpunkt, die Ausrichtung der Landesförderungspolitik auch auf Einzeldenkmäler, benannt. Ein fehlendes Landesprogramm „Denkmalschutz“ für Einzeldenkmäler führt nämlich dazu, dass hier weiter der Abriss droht.
Ein zweiter Bereich, den ich bereits erwähnte, ist der demographische Wandel, der sich nicht nur im Bevölkerungsrückgang, sondern auch in einer veränderten Altersstruktur zeigt. Schon heute ist jeder fünfte Einwohner Thüringens über 65 Jahre. Auch darauf müssen wir uns einstellen und unsere Städte barrierefrei umgestalten, um die Lebenswelt von Alten, Behinderten, aber auch von jungen Familien, die mit dem Kinderwagen barrierefrei die öffentlichen Räume betreten wollen, noch zu verbessern. Da Stadtumbau aber ein dynamischer Prozess ist, müssen auch Stadtentwicklungskonzepte fortgeschrie
ben, weiterentwickelt und auf den neuesten Stand gebracht werden. Wir fordern insbesondere auch Kommunen auf und wir sollten sie unterstützen, auch dort Stadtumbau weiter voranzutreiben, wo es die Konzepte noch nicht gibt. Vielleicht überlegt es sich die Landesregierung, diese Kommunen auch dahin gehend zu unterstützen.
Meine Ausführungen und Erfahrungen zeigen, dass die Aktivitäten der Thüringer Wohnungswirtschaft und der Thüringer Kommunen auch durch zielgerichtete Förderpolitik und verlässliche Rahmenbedingungen weiter unterstützt werden müssen. Alle haben hier eine hohe Erwartung an die Landesregierung und wir als wohnungspolitische und stadtpolitische Sprecher natürlich auch. Danke.
Mietspiegel in Thüringen
Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Mietspiegel in Thüringen“ (Drucksache 4/4354) geht hervor, dass es in nur drei der 17 Landkreise und in nur zwölf der Städte ab ca. 10.000 Einwohner einen Mietspiegel gibt. Die Erstellung der Mietspiegel ist keine kommunale Pflichtaufgabe. Die für die Erstellung anfallenden Kosten müssen folglich die Kommunen selbst tragen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Mietspiegeln zu?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass viele Thüringer Kommunen aus finanziellen Gründen auf die Erstellung von Wohnraum-Mietspiegeln verzichten und wie begründet sie dieses?
3. Welche Notwendigkeit und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Erstellung von Wohnraum-Mietspiegeln in den Landkreisen und Städten Thüringens zu fördern?
Sie sagten, es ist Ihnen nicht bekannt, dass aus finanzieller Not eine Kommune nicht in der Lage wäre, einen Mietspiegel zu erstellen. Wenn Ihnen das aber bekannt werden würde und ein entsprechender Hilferuf von der Kommune kommen würde, wie würden Sie sich da verhalten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich verstehe überhaupt nicht Ihre Aufgeregtheit. Frau Doht und Herr Wetzel, setzen Sie sich ruhig mit hin, da können Sie gleich zusammen beraten.
Ja, eventuell.
Ich muss nun leider etwas mehr zu unserem Antrag sagen, als ich eigentlich wollte, weil - wenn schon Populismus, dann richtig.
Sie, Frau Doht, es tut mir leid, dass Sie hier so aufgeregt waren,
vielleicht ärgern Sie sich, dass Sie nicht selber auf die Idee gekommen sind, hier die Landesregierung aufzufordern, nun wirklich zu ihren Worten, wie sie
letztens in der Zeitung standen,
auch zu stehen. Ich denke, wir sind doch gar nicht so weit weg voneinander. Dass die Wohngelderhöhung kommt, finden wir doch alle richtig und toll. Ich denke, da haben alle den Anteil daran.
Ach, warum nicht. Weil wir vielleicht mehr gefordert haben? Also, nun bleiben Sie doch mal sachlich.
Es sind erste Schritte in die richtige Richtung und wir haben einfach mehr gefordert - das ist die Wahrheit - und was wir mehr gefordert haben, möchte ich schon noch mal hier der Öffentlichkeit nahe bringen, wenn es auch von Ihrer Seite als Populismus abgetan wird, aber, wie gesagt, wenn schon, dann richtig. Unsere Forderungen gingen nämlich dahin, dass wir die vollständige Anerkennung der Kosten für Heizung und Warmwasser als Bestandteil der Miete und somit deren Berücksichtigung bei der Berechnung des Wohngelds forderten. DIE LINKE ging auch noch weiter, sie forderte eine regelmäßige Anpassung des Wohngelds an die Mieten und die Lohnentwicklung. Daher konnten DIE LINKEN bei der Abstimmung zur Wohngeldnovelle auch nur mit einer Enthaltung stimmen. Das ist der wahre Grund. Aufgrund der bereits erfolgten sowie angekündigten Preissteigerungen im Energiebereich ist doch schon heute sichtbar, dass die durchschnittlichen 46 € Wohngeld, was die Betroffenen mehr bekommen werden, durch die Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser einfach wieder aufgefressen werden. Die Wohngeldempfänger, das ist Fakt, können die enormen Preissteigerungen aus ihrem knappen Budget schon heute nicht mehr auffangen. Damit für viele die angemessene Heizung im Winter nicht tabu bleibt oder sie nicht nur in dicken Pullovern sitzen müssen, muss die Politik schnell handeln und muss unmittelbar helfen. Das war im September der Sinn unseres Antrags.
Daher fordert DIE LINKE nicht nur Sozialtarife im Energiebereich, sondern auch mit dem vorliegenden Antrag ein Vorziehen der geplanten Wohngeldnovelle, um einkommensschwache, wohngeldberechtigte Haushalte zu entlasten und zusätzlich Armutsrisiken zu verhindern. Das, was gegenwärtig angekündigt wird, sind doch eigentlich nur Bekenntnisse. Was wirklich kommt, ob eine pauschale Einmalzahlung kommt oder ob rückwirkend gezahlt wird oder ob wir gleich ab Oktober reagieren, sind alles nur Lippenbekenntnisse, wie es wirklich wird, beeinflussen wir, bitte schön, heute auch mit unserem Antrag. Deshalb erwarten wir, dass dem Antrag zu
gestimmt wird, dass wir unserer Landesregierung eine Richtlinie geben, wie sie sich tatsächlich dann zu verhalten hat.
Mit unserem Antrag unterstützen wir gleichlautende Vorschläge des Vorsitzenden der Fraktion der SPD im Bundestag Peter Struck, des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee, und des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, die in der Presse ausführlich zu lesen waren. Das bestreite ich ja überhaupt nicht. Doch während sich Peter Struck für ein Vorziehen der Wohngeldnovelle aussprach, versprach SPD-Bundesbauminister Tiefensee den bundesweit 600.000 Wohngeldempfängern im kommenden Frühjahr mit einer Heizkostenhilfe von einmalig 150 € unter die Arme zu greifen. Ich zitiere aus der Zeitung „Die Welt“ vom 6. September. Dort steht: „Wenn Nachzahlungsforderungen für die Heizkostenrechnungen eintreffen, sollten die Menschen mit schmalen Geldbeuteln eine Sonderzahlung erhalten.“ Beide Vorschläge zeigen doch, dass auch die SPD erkannt hat, dass die verabschiedete Wohngelderhöhung schon jetzt von der Lebenswirklichkeit überholt ist.
Wie wir nun seit Anfang der Woche wissen, ist die Entscheidung im Koalitionsausschuss für ein Vorziehen gefallen. Glückwunsch! Detailinformationen aus dem Ministerium gibt es aber keine. In der Presse war einerseits zu lesen, dass im Rahmen des von der Koalition am Sonntagabend geschnürten Pakets die Koalitionspartner u.a. vereinbart haben, dass die gestiegenen Heiz- und Energiekosten bereits ab Oktober in Form einer zusätzlichen Pauschalzahlung im Frühjahr berücksichtigt werden sollen. Die Pauschale werde je nach Haushaltsgröße zwischen 100 und 200 € betragen. Andererseits hieß es aber auch, dass Bedürftige bereits rückwirkend ab 1. Oktober rund 150 € Wohngeld statt bisher 90 € erhalten. Bleibt nun abzuwarten, wie das Verfahren und die Umsetzung dieses Koalitionsbeschlusses erfolgt. Da allein - ich sagte es schon - mit Absichtsbekundungen noch keinem geholfen ist und eine frühere Wohngelderhöhung bzw. Einmalzahlung noch nicht gänzlich in Sack und Tüten ist, wollen wir mit unserem Antrag Sicherheit schaffen. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag - auch wenn es wehtut, Herr Wetzel - zuzustimmen. Dann dürfte angesichts der Pressemitteilung vom Dienstag, in der zu lesen war, dass Thüringen im Bundesrat die auf Oktober vorgezogene Erhöhung des Wohngelds unterstützen wolle und die benötigten 2 Mio. € Eigenmittel in Thüringen bereitstehen, dann tatsächlich nichts mehr im Weg stehen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wohngeldnovelle
Der Bundesrat hat sich am 23. Mai 2008 mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften, das der Bundestag am 25. April 2008 beschlossen hat, befasst und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bundesrat wendet sich gegen die neu eingeführte Heizkostenkomponente und fordert eine andere Kostenverteilung.
Mit Blick auf den kürzlich veröffentlichten Armutsbericht der Bundesregierung und die gestiegenen Wohnkosten erscheint eine Erhöhung des Wohngeldes dringend geboten. Aber auch die Einbezie
hung der in den vergangenen Jahren explosionsartig gestiegenen Heizkosten erscheint notwendig, denn diese entwickeln sich immer mehr zu einem Armutsrisiko.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die Zahl der Wohngeldbezieher in Thüringen?
2. Wie hat sich die Landesregierung zur Neuregelung des Wohngeldes im Bundesrat verhalten und welche grundlegenden Positionen hat sie diesbezüglich bezogen?
3. Welche Veränderungen am Gesetzentwurf hält die Landesregierung für notwendig und wie begründet sie diese und welche Maßnahmen will die Landesregierung diesbezüglich ergreifen?
4. Hält die Landesregierung die Streichung der Heizkostenkomponente für erforderlich und welche Auswirkungen hat dies aus Sicht der Landesregierung auf die Thüringer Wohngeldempfänger und die Thüringer Wohnungswirtschaft?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jawohl, auch ich bin der Meinung, der erneute Anstieg der Petitionen im Jahr 2007 ist nicht ein negatives Votum der Bürger in Thüringen, sondern er zeigt den hohen Stellenwert der Tätigkeit des Petitionsausschusses. Nach erfolgter Vorlage des Jahresberichts und den Erläuterungen des Vorsitzenden möchte ich heute ganz bewusst die Öffentlichkeit nutzen, um eine etwas andere Sichtweise von meiner Seite und meiner Fraktion hier darzulegen. Warum? Es ist sonst nicht immer ganz einfach, sich öffentlich zu äußern, weil die Nichtöffentlichkeit unseres Ausschusses und das Vorrecht des Vorsitzenden zu öffentlichen Auftritten, zu öffentlichen Äußerungen es mir an den restlichen Tagen im Jahr nicht ganz leicht machen.
Doch zur Klarstellung: Ich arbeite gern im Petitionsausschuss, ich habe inzwischen Erfahrungen gesammelt und ich habe auch einige positive Entwicklungen mitgestalten dürfen, wie - Herr Wehner erwähnte es schon - die Effektivierung der Arbeit und die moderne Arbeitsweise in unserem Ausschuss. Dafür möchte ich ausdrücklich allen Kollegen im Ausschuss danken und natürlich auch in bewährter Zusammenarbeit anerkennende Worte finden für Frau Roth und ihre Mitarbeiter.
Liebe Damen und Herren, in einer Zeit zunehmenden Vertrauensverlustes der Bürger in ihre demokratischen Repräsentanten gilt es, die Effizienz der Funktion unseres Petitionsrechts, insbesondere zugunsten von Petenten, sowie des Petitionsausschusses weiter zu verbessern. Deshalb werde ich, und das wissen Sie, Herr Wehner, immer wieder die fehlende Öffentlichkeit unseres Ausschusses ansprechen.
Im Petitionsausschuss werden nach wie vor alle Petitionen, auch Petitionen, in denen Bürgeranliegen vorgetragen werden, wo es um Gesetzesänderungen geht, im stillen Kämmerlein diskutiert und votiert. Das Abschirmen der Bürger, der Petenten in nicht öffentlichen Verfahren - das sage ich ausdrücklich - ist wenig hilfreich und das insbesondere bei Sammel- und Massenpetitionen.
Wie viele Petenten, Bürgerinitiativen standen schon hier vor diesem Landtag, haben Petitionen überreicht? Einige Beispiele: Ich denke an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Voraussetzungen der Beitragserhebungen. Ich denke an die Initiative der 380-kV-Leitung oder an die Initiative der Hortnerinnen, bei der es gegen die Kommunalisierung der Horte ging. Die Fraktion DIE LINKE hatte zur Erarbeitung des Tätigkeitsberichts mehrere Anträge mit der Bitte gestellt, einige Ergänzungen vorzunehmen. Einige wurden einvernehmlich aufgenommen, andere wurden abgelehnt.
Ein Beispiel: Im Bericht finden Sie eine ausführliche Aufzählung zu Aktivitäten der Strafvollzugskommission. Wir hatten beantragt, eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen, die verallgemeinerungsfähig sind, in den Jahresbericht aufzunehmen. Das wurde mit dem Hinweis abgelehnt, das können Sie dann in der Aussprache tun. Gut, dann muss ich es heute hier in der Aussprache tun. Wie gesagt, zur Arbeit der Strafvollzugskommission und deren Ergebnissen gibt es breite ausführliche Bemerkungen. Ich vermisse jedoch, dass über die Sachverhaltsdarstellung hinaus deutliche Schlussfolgerungen zu möglichen Problemlösungen zusammengefasst dargestellt werden. Schon an den Sachverhaltsdarstellungen im Bericht wird doch klar, dass wir bei den Vor-Ort-Besuchen der Kommission mit den allgemeinen und drängenden Problemen im Strafvollzug konfrontiert werden, seien es - ich will einige Probleme nennen - die Fragen der Unterbringungsbedingungen, Überbelegung, dadurch auch wieder Ablehnung von Verlegungsanträgen von Petenten. Ich denke an die Ausstattung der Einrichtungen mit Fachpersonal und die Arbeitsbedingungen des Personals samt der Probleme des bestehenden Beförderungsstaus. Die Große Anfrage unserer Fraktion DIE LINKE zur Situation des Thüringer Strafvollzugs hat hierzu zahlreiche Problemfelder nochmals zusammengetragen. Natürlich versucht die Landesregierung immer wieder, einige Stellen zu lösen, ich habe aber das Gefühl, es geht nach dem Feuerwehrprinzip.
Ein stimmiges Konzept kann ich hier nicht sehen, selbst in der Justizvollzugsanstalt Tonna wurden Mankos offenbar. Ich denke an die immer noch zu geringe Beschäftigung. Mit 66 Prozent der Gefangenen, die dort Arbeit haben, ist das zu wenig, hier muss nachgebessert werden. Oder ich denke auch an die 42-Stunden-Woche in den JVAs, die erhebliche Probleme für die konkrete Arbeits- und Schichtplanung in den Justizvollzugsanstalten hervorbringen. Hier müssen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen dringend praktikable Lösungen gefunden werden.
Ich möchte auch Folgendes vorschlagen: Wenn die neue Jugendstrafanstalt Arnstadt/Rudisleben gebaut wird, ist es nach Auffassung unserer Fraktion sinnvoll, wenn die Strafvollzugskommission und der Justizausschuss an den Baufortgang informativ eng angeschlossen und natürlich auch mit in die inhaltliche Vollzugskonzeption einbezogen werden, weil sie für die weitere Arbeit, für die bessere Arbeit eine größere Rolle spielen sollten.
Ein weiterer Vorschlag, der auch nicht in den Bericht aufgenommen wurde, ist unser Vorschlag zur Erhöhung der Wirksamkeit des Petitionsausschusses bei den Vor-Ort-Terminen. Bei den Vor-OrtSprechstunden in den Kreisen sollten künftig lokale Landtagsabgeordnete ihre Teilnahme tatsächlich ermöglichen. Das heißt, eingeladen werden sie ja, die Teilnahme ist aber sehr sporadisch.
Mir wurde im Ausschuss gesagt, wir können doch den Abgeordneten nicht vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben. Das möchte ich auch nicht, aber meinen Vorschlag, den ich unterbreite, der kann doch mal zum Nachdenken anregen, denn die direkt gewählten Kandidaten vor Ort müsste es doch interessieren, welche Probleme es in diesem Landkreis gibt. Vielleicht gibt es da auch kurze Wege und kurze Beine, hier diese Probleme schneller zu lösen. Ich finde es auch immer schade, dass wir auch die Pressearbeit vor Ort zu wenig nutzen. Anschließende Pressegespräche vor Ort oder Veröffentlichungen in der Presse, auf der Internetseite, können doch die akuten Probleme noch mal benennen und können für die Lösung der Probleme ganz hilfreich sein. Wenn man bedenkt, dass auf den ersten Blick die kleinen Wehwehchen für die Betroffenen selbst enorme Auswirkungen auf ihre Lebensumstände haben und der Petitionsausschuss oft die letzte Rettungsinstanz in der Not ist, bestätigt das einmal mehr die Notwendigkeit und die Bedeutung des Ausschusses auch vor Ort.
Meine Damen und Herren, Herr Wehner nannte es bereits, es gab 11 Überweisungsbeschlüsse des Ausschusses an die Landesregierung. Es gibt auch noch offene Entscheidungen, wie wir gerade das Beispiel des Übertritts zum Gymnasium hörten. Die vorliegenden und abgeschlossenen Berichte der Landesregierung zeigen mir, mit welcher Ignoranz der Petitionsausschuss doch letzten Endes behandelt wird. Die Landesregierung nimmt diese Beschlüsse nicht auf, um ihre Politik auf den Prüfstand zu stellen, sondern sie kommt lediglich ihrer Berichtspflicht nach und danach versickern sie irgendwie in den Mühlen der Zeit und der Erfolg blieb bisher immer aus. Bei Antworten der Landesregierung auf Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse hielt sich natürlich auch
die kritische Nachfrage von uns selbst im Petitionsausschuss immer noch in Grenzen. Hier nutzen wir die Möglichkeiten des Petitionsrechts noch nicht optimal. Deshalb werden die Abgeordneten der LINKEN des Petitionsausschusses künftig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Petitionsgesetz Gebrauch machen und beantragen, diese Themen ins Plenum zu holen, denn in § 18 Abs. 2 ist Folgendes geregelt: „Sofern die Landesregierung einem Beschluss... nicht nachkommt, kann der Petitionsausschuss mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangen, dass über die Entscheidung der Landesregierung eine Beratung in einer Sitzung des Landtags stattfindet.“ Also, warum tun wir das nicht?
Die Anzahl der Sammelpetitionen im Jahr 2007 zeigt mir, dass sich eine Vielzahl Thüringer Bürger mit gleichem Anliegen an den Ausschuss gewandt hat. Ich möchte auch die politische Bedeutung von Sammel- und Massenpetitionen nicht kleinreden, im Gegenteil. Deshalb fordere ich auch immer wieder: Lassen Sie uns öffentliche Anhörungen zu solchen Petitionen im Landtag durchführen.
Das ist ein großer Mangel, dass wir diese Möglichkeiten der öffentlichen Arbeit mit Problemen der Bürger nicht nutzen. Transparenz ist eben nur möglich, wo Öffentlichkeit herrscht und nur einmal im Jahr haben wir als Petitionsausschuss die Öffentlichkeit hier in diesem Plenum, die Öffentlichkeit eventuell auch über die Presse, aber das ist für mich gleich null.
Herr Wehner sagte es, wir sind modern, es gibt die Möglichkeit, Petitionen über das Internet an uns zu richten. Der Bundestag ist schon einen Schritt weiter. Im Bundestag besteht sogar die Möglichkeit, öffentliche Petitionen ins Netz zu stellen, wo jeder Bürger, der sich dafür interessiert, der das mit unterstützen will, auch mitzeichnen kann. Dieser Modellversuch ist jetzt in Auswertung. Wir haben in der von Herrn Wehner genannten Beratung in Dresden darüber diskutiert und wir haben in unserem Ausschuss beschlossen, dass wir dann im Herbst, wenn die Ergebnisse vorliegen, ernsthaft auch über die Möglichkeit für Thüringen sprechen. Ich weiß um die Vorbehalte der Mehrheitsfraktion der CDU zu solchen modernsten Arbeitsweisen, aber letzten Endes wollen wir die Argumente austauschen und das auch intensiv. Denn man braucht ein klares Demokratieverständnis, um zu verstehen, was Petitionen können und was sie nicht können und das besonders bei Massenpetitionen. Da ist doch bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern die Enttäuschung immer sehr groß, da sie eine wirksame Reaktion des Landtags einfach erwarten. Das ist einfach zu wenig, hier nutzen wir unsere Stellung einfach auch zu wenig. Es
wäre vernünftig, das Petitionsrecht hier weiter zu gestalten, denn es ist immer Ausdruck dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in das Parlament setzen.
Es stellt sich natürlich die Frage: Was können Petitionen wirklich bewirken? Können Petitionen Politik verändern? Ich sage Ja. Ich sage Ja, wenn wir die Rahmenbedingungen für Petitionen weiter verbessern. Petenten haben oft ein Interesse daran, Verwaltungshandeln kritisch zu hinterfragen und zu kontrollieren. Sie verstehen das Petitionsrecht als politisches Einmischungsrecht, das geeignet ist, ihre Forderungen und Beschwerden auf die Agenda der Volksvertretungen zu setzen. Das ist gut so!
Ein weiterer Fakt: 33 Petitionen haben wir als Ausschuss den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Das heißt, gegenwärtig habe ich das Gefühl, dass dies ein ganz formaler Akt ist. Warum? Das ist dann oft für mich - so erlebe ich es - eine Beerdigung zweiter Klasse von Petitionen, denn Gesetzesänderungen bringen oft nur die Oppositionsparteien, die Oppositionspolitiker ein. Die sind eher bereit, darüber nachzudenken, was müsste man denn aus dieser Petition heraus in der Landesgesetzgebung verändern oder wie kann man dem Anliegen des Petenten gerecht werden. Es ist tatsächlich so, wir sind eher bereit, ein Gesetz auf den Prüfstand zu nehmen, es anzufassen und auf eine Veränderung hin zu prüfen, was bei den Regierungsvertretern in der Regel nicht so ausgeprägt ist. Da ist die Petition nach bestehender Gesetzeslage zu beurteilen und wird auch so entschieden. In Anwendung dieser Gesetze ist die Petition oft erfolglos.
Für uns haben die sogenannten Legislativpetitionen ein besonderes Augenmerk. Darunter sind solche Petitionen zu verstehen, die im weitesten Sinne Anregungen zur Gesetzesinitiative bzw. zur Gesetzgebung allgemein beinhalten. Da sind konkret solche Beispiele zu nennen, wie Petitionen zur Bauordnung, zum Schutz der Passivraucher oder letzten Endes auch zum Blindengeld. Aus dem Bewusstsein heraus, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, wollen sich immer mehr Aktivbürger neben und zwischen den Wahlen in das politische Geschehen einbringen. Auch wenn Sie heute sagten, Herr Wehner, dass Sie sich bei den Petenten bedanken, Sie sich freuen über viele Petitionen, aber manchmal habe ich auch das Gefühl, dass Sie Petenten und Petitionen als Störfaktoren zur repräsentativen Demokratie deuten.
Ich sehe darin vielmehr eine Chance, mehr Demokratie zu wagen und kritisches Potenzial von Petenten in die Prozesse der Politikgestaltung einzu
bringen.
Ihre Reaktion zeigt mir, getroffene Hunde bellen.
Ein weiteres Beispiel: Wir haben 46 Petitionen an Fachausschüsse überwiesen. Unsere Erfahrung ist,
dass es auch hier an Transparenz fehlt, denn aus den Stellungnahmen in den Fachausschüssen wird oft für uns als Mitglieder des Ausschusses nicht ersichtlich, ob und wie das Anliegen der Petenten diskutiert wurde.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es einen großen Bedarf gibt an Veränderungen, Vereinfachungen, Entbürokratisierungen und Verbesserungen im Sinne einer direkten Demokratie. Eine demokratische Petitionskultur lebt eben nicht nur vom Gesetz allein.
Ich sehe folgende Handlungschancen: Die Aktivitäten der Abgeordneten auch außerhalb des Parlaments könnten aktiviert werden in der Arbeit mit den Petenten. Wir könnten, sollten und müssten öffentliche Veranstaltungen zum Petitionsrecht durchführen, junge Menschen in diesem Land, Bürger, Verbände, Initiativen zu Petitionen anregen und wir müssen auch Initiatoren von Petitionsaktionen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit weiter unterstützen. Das sind meine Schlussfolgerungen aus dem Jahresbericht 2007.
Bei all unseren Vorschlägen geht es immer um mehr Achtung vor dem Grundrecht des Artikels 17 Grundgesetz, um mehr Aufmerksamkeit für den demokratisch legitimierten Bürgerwillen, um mehr Transparenz und einen fairen Umgang mit den petitiven politischen Willensbildungen zwischen den Wahlen. Nicht nur wir Ausschussmitglieder müssen uns immer mehr den funktionalen Dimensionen des Petitionswesens bewusst werden. Gerade auch hier im Rahmen der Berichterstattung lohnt es sich, dies immer wieder bewusst zu machen.
Der Petitionsausschuss ist nicht unpolitisch, Herr Wehner, wie Sie es oft sagen und auch wollen. Generell verstehen wir das Petitionswesen als institutionisierte -
Herr Heym, Sie haben doch dann die Möglichkeit, hier zu reden. Ich bin doch gleich fertig. Also, ich wiederhole meinen Satz: Der Petitionsausschuss ist nicht unpolitisch, generell verstehen wir das Petitionswesen als institutionierte Möglichkeit unmittelbarer politischer Beteiligung.
Das Petitionswesen zu fördern, heißt Demokratie zu leben und das ist ein Ziel, für welches es sich lohnt, sich zu engagieren. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Antrag trägt die Überschrift „Wirksamkeit der Arbeit der Bürgerbeauftragten“. Herr Heym, trotz Ihres indirekten Maulkorbs erlaube ich mir, die Gedanken unserer Fraktion zu diesem Bericht hier darzulegen. Die Novellierung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes im Mai 2007 war von der CDU-Mehrheit im Landtag als Stärkung der Rechte des Amts der Bürgerbeauftragten und somit der Bürger im Land bezeichnet worden. Doch ich muss einschätzen, Wunsch und Realität klaffen weit auseinander. Wir hatten unsere Kritikpunkte, denn tatsächlich wurden die Rechte der Bürgerbeauftragten beschnitten und das war auch offensichtlich politisch von Ihnen so gewollt.
Ein Jahr nach der Novellierung ist es an der Zeit, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Wir wollen
eine öffentliche Diskussion führen und das geschieht auf unseren Antrag hin tatsächlich erstmals hier in diesem Plenum auf der Grundlage eines Jahresberichts der Bürgerbeauftragten.
Die Übergabe des Berichts an den Landtag sehe ich - und da stehe ich auch zu meiner Pressemitteilung an diesem Tag - als eine reine Pflichtkür und reicht uns nicht aus. Sehr kritisch sehe ich auch die fehlende Transparenz und die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerbeauftragten.
Ein paar Worte zur Transparenz: Es ist nicht nachvollziehbar, ob und wie die Bürgerbeauftragte zur Beseitigung von Mängeln beiträgt oder eigene Vorschläge zu dringend notwendigen Gesetzesänderungen einbringt. Es ist auch nicht erkennbar, wie die Bürgerbeauftragte auf Anregungen der Bürger, aber auch auf eigene Veranlassung tätig wurde, um bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltungen in Thüringen zu entwickeln. Der Bericht der Bürgerbeauftragten verdeutlicht uns, die regierende CDU-Fraktion begnügt sich mit reinem Auskunftsersuchen der bestbezahlten Thüringer Auskunftsstelle hier in diesem Landtag.
Ich stelle fest, Sie wollten eigentlich gar keinen echten Interessenvertreter der Bürgerinnen gegenüber den allmächtigen Behörden im Land. Gegen den Willen der Opposition haben Sie die Aufgaben der Bürgerbeauftragten im neuen Gesetz im Mai vorigen Jahres so beschnitten, dass sie nur noch ein Auskunfts- und Informationsersuchen der Bürger hat. Aber das muss nicht so bleiben. Die Veränderung der Bürgerbeauftragten hin zu einer Institution, die Verwaltung auf Ihre Bürgernähe kontrolliert, und die Zuerkennung eigener Handlungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Beanstandungsrechte sowie ein Recht zur Durchführung von Anhörungen, könnten dazu beitragen, die Stellung der Bürgerbeauftragten tatsächlich zu stärken.
Unser Petitionsausschuss erhält monatlich eine Übersicht zu Anzahl und Art der zu behandelnden Themen. Fakt ist, so richtig anfangen können wir damit aber nichts. Nachfragen zu Schwerpunkten oder Inhalten gibt es zwar - meistens nur von unserer Seite -, Rückschlüsse und Schlussfolgerungen aus reinen Auskunftsersuchen gibt es aber kaum. Mir reicht es nicht aus, wenn die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei den Kommunalabgaben mitgeteilt bekommen, dass auf der Grundlage bestehender Satzungen alles rechtens ist, denn für das Hinterfragen ist die Bürgerbeauftragte ja nicht zuständig. Mir reicht es nicht aus, festzustellen, dass man im Bereich soziale Angelegenheiten mit 245 Anliegen - das sind 31,7 Prozent der Betroffenen - über einen sehr kleinen finanziellen Spielraum verfüge, so wie Sie es feststellen; das Gesetz ist halt so, es gibt
Hartz IV. Oder mit 124 Anliegen - das sind 16 Prozent - ging es um Fragen der Bauordnung, Bauleitplanungen und Genehmigungen. Da steckt doch eine so große Anzahl von Informationen für die Bürgerbeauftragte drin, woraus es Schlussfolgerungen für besseres Verwaltungshandeln zu ziehen gilt und die öffentlich zu verallgemeinern sind - nichts. 112 Anliegen - das sind 14,5 Prozent - betrafen überwiegend Kommunalabgaben und hier besonders Straßenausbaubeiträge, Wasser und Abwasser.
Als ich Sie im September 2007 fragte, ob Sie sich als Bürgerbeauftragte an der öffentlichen Anhörung am 5. Oktober 2007 zum Komplex Kommunalabgaben beteiligen, um Schlussfolgerungen aus den vorliegenden Bürgeranliegen zu ziehen, hieß es: Das sind noch Altfälle; jetzt sind Sie nur noch für Auskünfte zuständig. Gerade jetzt bei der aktuellen Diskussion um die Erhebung der Straßenausbaubeiträge haben doch auch Sie erkannt, dass Beitragsforderungen oft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger total überfordern und auch Stundungsmöglichkeiten im Allgemeinen keine Lösung des Problems bringen.
Im Dezember berichteten Sie dann stolz im Petitionsausschuss, dass Sie an den Innenausschuss ein Schreiben gerichtet haben, in dem Sie ihm im Rahmen der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes vorschlagen, in § 7 Abs. 1 Satz 3 das Wort „sollen“ durch das Wort „können“ zu ersetzen. Glückwunsch - weiter so! Leider blieb es 2007 der einzige Versuch, sich über Ihnen bekannte Probleme zu äußern. Wenn Sie Sprechstunden in Landkreisen oder kreisfreien Städten machen, haben Sie doch eine Chance, Ihnen übermittelte Probleme zu analysieren und Brennpunkte öffentlich zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger spüren: Da kümmert sich jemand um uns. Aus all den genannten Punkten ergeben sich doch Konsequenzen für die weitere Arbeit einer Bürgerbeauftragten.
Ich bin mir sicher, dass wir eine Diskussion nötig haben, auch wenn die CDU sich hier verweigert, wie wir gerade zur Kenntnis nehmen konnten. Trotzdem sind Sie jetzt an der Reihe. Bleiben Sie schön sachlich. Es geht nicht um uns, es geht nicht um Sie, es geht auch nicht um Frau Liebaug; es geht um eine wirksame Interessenvertretung und eine wirksame Bürgervertretung im Land im Auftrag dieses Parlaments. Danke.
Verkauf von Wohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG)
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens (NRW) hat beschlossen, die vom Land gehaltenen Anteile an der Landesentwicklungsgesellschaft als Ganzes in einem Bieterwettbewerb zu verkaufen; davon ist auch der Wohnungsbestand der LEG Nordrhein
Westfalen betroffen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Wohnungen hat die LEG Thüringen derzeit in ihrem Bestand?
2. Inwieweit gibt es in Thüringen aufseiten der Landesregierung Überlegungen, Wohnungen der LEG Thüringen in welcher Größenordnung zu verkaufen?
3. Inwieweit wäre aus sozialpolitischen Gründen die Übernahme des Wohnungsbestands der LEG Thüringen durch kommunale Wohnungsgesellschaften denkbar?
Leistungsverbesserungen in der Wohngeldnovelle
Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes plant. Ablehnung erfährt man dagegen von einigen Unions-Politikern. Seit 2001 sind die Mieten ohne Nebenkosten um 6,5 Prozent gestiegen. Die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll sind in diesem Zeitraum um über 10 Prozent, die Kosten für Strom um 23,8 Prozent, für Gas um 30,3 Prozent und für Öl um 53,3 Prozent gestiegen. Für diese Preissteigerungen gibt es für Geringverdiener und Rentner bis heute keinen Ausgleich und keinen Zuschlag zum Wohngeld.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung des Deutschen Mieterbundes (DMB), das Wohngeld um 15 Prozent als angemessen und gerechtfertigt zu erhöhen?
2. Wie positioniert sich Thüringen zur Forderung, die Einkommensgrenzen im Wohngeldgesetz anzuheben, um den Empfängerkreis von Wohngeld auszuweiten?
3. Welche Positionen bezieht die Landesregierung zur Forderung der Erhöhung des Wohngeldes, um den weiteren Anstieg der Bezieher von sogenannten Aufstockungsleistungen zu verhindern?
4. Ist die Landesregierung bereit, mit eigenen Initiativen im Bundesrat die Wohngeldnovelle zu unterstützen?
Ja, ich hätte zwei Nachfragen.
Herr Minister, wie sehen Sie - nicht irgendein Verband - die Notwendigkeit der vollen Anerkennung der Kosten für Heizung bei der zuschussfähigen
Miete bzw. beim Lastenausgleich angesichts der steigenden Energiekosten?
Zweitens: Wie konkret sind denn nun Ihre Vorschläge für das Land Thüringen, ein weiteres Absinken der Wohngeldempfänger zu verhindern?
Veröffentlichung der Sprechzeiten von Landtagsabgeordneten im Amtsblatt der Stadt Pößneck
Bisher war es gängige Praxis, Sprechzeiten von Landtagsabgeordneten im amtlichen Teil des Amtsblatts der Stadt Pößneck zu veröffentlichen. Seit Kurzem fehlten sie aber.
Meine Bitte um erneute Veröffentlichung der Sprechzeiten im Amtsblatt wurde mir als Landtagsabgeordnete verweigert. Dem Bürgermeister der Stadt Pößneck wurde mit Schreiben des Landratsamts Saale-Orla-Kreis (Rechtsaufsichtsbehörde) vom 1. März 2007 mitgeteilt, dass es nicht zulässig sei, diese Sprechzeiten im amtlichen Teil zu veröffentlichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit wird durch das Verwehren der Veröffentlichung der Sprechzeiten in Amtsblättern in die Abgeordnetenrechte der Landtagsabgeordneten eingegriffen?
2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen ist eine solche Einschränkung gerechtfertigt?
3. In welchen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten ist eine derartige Veröffentlichung zulässig bzw. unzulässig?
Herr Minister, könnten Sie sich vorstellen, dass man einheitlich in den Landkreisen vorgeht, weil ich weiß, dass das im Landkreis Greiz so gehandhabt wird und dass das ja eigentlich im Interesse einer bürgernahen Politik in Thüringen ist.
Chancen für Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus rund um Zeulenroda?
Am 17. Juni 2007 fand anlässlich des Heufestes der Pahrener Agrarkooperation ein agrarpolitisches Forum statt; Thema: Wasser. Im Bericht der OTZ über dieses Forum vom 17. Juni 2007 wird über eine Debatte berichtet zu wasserwirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und touristischen Belangen in der Region um die Talsperre Zeulenroda. Unter anderem wird im genannten Bericht Bezug genommen auf Erklärungen dazu seitens des Bürgermeisters der Stadt Zeulenroda-Triebes. Sinngemäß wurde er mit den Worten zitiert, man könne nach seinen Vorstel
lungen im Mai 2009 in den Strandbädern Zeulenroda und Zadelsdorf wieder in der Talsperre baden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkrete Zusage zur touristischen Nutzung des Gebietes rund um die Talsperre Zeulenroda hat die Landesregierung wann gegeben?
2. Welche Kosten und wie hoch werden ab wann für den Freistaat Thüringen und die betroffenen Kommunen entstehen, um die touristische Nutzung der Talsperre zu ermöglichen und zu gewährleisten?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Talsperre unter baurechtlichen und wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten bei Änderung der Nutzung des Talsperrenwassers und für die gegenwärtigen Restriktionen für die Nutzung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen?
4. Wird es bei der Nutzung der Talsperre als Badegewässer weiterhin Nutzungsrestriktionen für die landwirtschaftlichen Flächen geben, wenn ja, welche und mit welchen finanziellen Konsequenzen für die Landesregierung, die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe oder sogar für die Kommune?
Ja, ich möchte jetzt Ihre Meinung als Minister hören. 1. Wie ist denn nun die erneute öffentliche Äußerung des Bürgermeisters Herrn Steinwachs untersetzt, dass 2009 in der Talsperre gebadet werden kann?
2. Wann ist mit einer Entscheidung des Fernwasserzweckverbands zu rechnen, damit man den Bürgern nicht weiter irgendwelche Wahlversprechungen vorgaukelt?
Verschuldung der Gemeinden Langenwetzendorf und Vogtländisches Oberland
Die Gemeinden Langenwetzendorf und Vogtländisches Oberland im Landkreis Greiz wollen fusionieren. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem u.a. diese Gemeindeneugliederungsmaßnahme vollzogen werden soll, liegt dem Thüringer Landtag vor. Aus der Begründung des Gesetzentwurfs geht hervor, dass mit der Neugliederungsmaßnahme eine Verbesserung der Leistungs- und Verwaltungskraft erwartet wird, weil die Potenziale der beiden Einzelgemeinden zusammengeführt und so wirtschaftlicher genutzt werden können (Drucksache 4/3161).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die Gemeinde Langenwetzendorf gegenwärtig verschuldet und wie stellt sich die dauernde Leistungsfähigkeit gegenwärtig dar (bitte Angaben absolut und pro Einwohner)?
2. Wie hoch ist die Gemeinde Vogtländisches Oberland gegenwärtig verschuldet und wie stellt sich die dauernde Leistungsfähigkeit gegenwärtig dar (eben- falls bitte Angaben absolut und pro Einwohner)?
3. Wie werden sich voraussichtlich die Verschuldung und die dauernde Leistungsfähigkeit der neuen Gemeinde Langenwetzendorf mit Inkrafttreten der Fusion mittelfristig entwickeln (bitte Angaben absolut und pro Einwohner)?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe das Gelächter schon vernommen und man wird sich wundern, wieso jetzt eine 55-Jährige zum Thema „Jugendarbeit“ sprechen will.
Ich will es trotzdem tun zur Jugendarbeit und zur Jugendarbeitslosigkeit, wie Sie es gern möchten, denn hier steht eine Betroffene. Ich habe drei Kinder, dreimal Investitionen in die Zukunft. Ich bin empört, dass Sie nur immer über Investitionen sprechen und tatsächlich so handeln, als ob Kinder und Jugendliche Kostenfaktoren sind. Das empört mich und deshalb möchte ich als Betroffene hier sprechen.