Reyk Seela
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Last Statements
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ein kleiner Schritt für den Thüringer Landtag, aber ein großer Schritt für die Kulturlandschaft Thüringens.
Warum? Weil mit diesem Gesetz die Grundlage dafür gelegt wird, dass die zweitgrößte Kulturstiftung Deutschlands - das haben Sie leider in Ihren ausführlichen Betrachtungen vergessen, Frau Dr. Klaubert - wirklich hier die Möglichkeit hat, sich zu profilieren und ihrem Auftrag gerecht zu werden.
Das ist ein langwieriger Prozess, der zu Ende geht. Sie haben ihn geschildert, dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Es war ein sehr ausführlicher und informativer Bericht. Ich kann vieles weglassen, weil wir auch eine Übereinstimmung in vielen Punkten - bis auf den letzten Punkt - in der Ausschussdiskussion feststellen konnten. Das kann ich auch gleich vorab sagen, ich fände es bedauerlich, Frau Dr. Klaubert, wenn Sie wegen Wilhelmsthal diesem großartigen Gesetz nicht zustimmen könnten. Das fände ich sehr bedauerlich. Sie haben es so formuliert, es kam bei mir so an und auch bei meinen Kollegen aus meiner Fraktion. Überlegen Sie sich das noch einmal - auch wegen Wilhelmsthal, ich werde es kurz andeuten, wir werden eine Lösung finden. Wir haben dieses ja sehr ausführlich im Ausschuss debattiert.
Das Wesentliche ist von Ihnen genannt worden, warum eine Änderung notwendig war. Es gab zwei Empfehlungen von Expertenrunden, zunächst vom Wissenschaftsrat aus dem Jahr 2004, die zweite Empfehlung aus dem Jahr 2005 von der Strukturkommission. Diese waren gleich - wie Sie es formuliert haben - mit Hinweisen von gravierenden Mängeln versehen und das Land war einfach in der Pflicht, hier zu handeln und eine entsprechende Gesetzesgrundlage auf den Weg zu bringen, nämlich so, wie sie Ihnen heute vorliegt.
Bemängelt wurde unter anderem die Organisationsstruktur. Es war hier die Rede von Überschneidungen. Es ist empfohlen worden, die Zusammensetzung des Stiftungsrats soll geändert werden. Das ist im Gesetz erfolgt. Ebenfalls eine Änderung der Leitungsstruktur sollte vorgenommen werden, wobei hier noch offen gelassen wird, welches Modell - es ist ja ein Rahmen vorgegeben worden, wo man zwischen zwei Varianten wählen kann, entweder die
Bildung eines Präsidiums unter Leitung eines Präsidenten und Verwaltungsdirektors, der dann als Vizepräsident fungiert, oder das Modell des Präsidenten als Einzelleiter, das sogenannte Einzelleitungsprinzip. Ich finde es gut und richtig, dass wir es hier den Machern der Stiftung überlassen, welches Modell sie wählen. Die Zeit wird zeigen, welches Leitungsmodell das effizienteste ist.
Darüber hinaus ist aufgrund der Empfehlungen der beiden Gremien auch ein wissenschaftlicher Beirat eingeführt worden. Die Aufgabe des wissenschaftlichen Beirats ist es natürlich, den Präsidenten und den Stiftungsrat zu beraten. Darüber hinaus soll er sich mit inhaltlichen Grundsatzfragen beschäftigen und hier, was die strategische Ausrichtung der Stiftung betrifft, eine entsprechende Empfehlung bzw. einen entsprechenden Rat an den Stiftungsrat geben.
Ich bin dankbar, dass Sie aufgrund unserer ausführlichen Debatte im Ausschuss einen Hinweis unserer Fraktion aufgenommen haben und nicht darauf - auch heute nicht - bestehen, in den wissenschaftlichen Beirat weitere Organisationen und Verbände aufzunehmen. Das macht wenig Sinn, denn wir wollen ja ein schlankes Gesetz haben. Darüber hinaus war Ihr Vorschlag aus dem Ausschuss - der vernünftig, aber bereits geregelt ist, nämlich die Goethe-Gesellschaft mit aufzunehmen - bereits in der Satzung geregelt. Deswegen sind Sie doch nicht ganz beratungsresistent.
Der wichtigste Punkt - und da komme ich auch zu unserem Anliegen -, darin hatten wir ja auch Übereinstimmung, ich will es mal so formulieren „Lex Wilhelmsthal“, die haben wir nämlich eingefügt und es betrifft natürlich vor allem die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten; ich komme auf den § 14 zurück, der für uns sehr interessant und wichtig ist, und es geht ja auch auf die Anhörung zurück. Dort ist dieser Wunsch mehrmals eingefordert worden, nämlich die wirtschaftliche Betätigung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Wir waren der Überzeugung, das, was man der Stiftung Weimarer Klassik bereits per Gesetz genehmigt, nämlich dort ist dies schon möglich, muss auch möglich sein für die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Es ist wichtig, dass dieser Punkt eingefügt wurde. Herr Dr. Paulus hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass es doch an mancher Stelle in Thüringen, dort wo auch Parkanlagen zu pflegen sind, Probleme gibt. Er verspricht sich natürlich von dieser Möglichkeit des neuen § 14 eine entsprechende Flexibilität, um auch hier auf Probleme schnell und wirksam hinzuwirken und diese zu lösen, indem er die Möglichkeit hat, eigenwirtschaftlich tätig zu werden und Gesellschaften mit Dritten zu gründen bzw. zu bilden. Dies macht auch Sinn, denn gerade wenn ich an arbeitsmarktpolitische Maßnahmen denke, kann er hier auf
andere Instrumente, die ihm bis dato verschlossen sind, zurückgreifen, eine sinnvolle Ergänzung unserer Fraktionen. Wir haben das ja auch eingebracht.
Dann ein weiterer Punkt, der auch wesentlich ist, den wir mit in das Gesetz aufgenommen haben bei der Lex Wilhelmsthal: Bisher reden wir ja über Schloss und Park. Bei dem Park waren wir der Überzeugung, dass zu einem Park - das ist ja das Kernstück einer Parkanlage - der See Wilhelmsthal mit dazugehört. Deswegen waren wir der Überzeugung, auch dieses Flurstück mit aufzunehmen und dann das ganze Ensemble - Schloss und Park, Park mit See zu entwickeln. Das macht überaus Sinn, wenn man das Gebilde als Gesamtkomplex betrachtet.
Jetzt zu Ihrem Änderungsantrag: Ich hatte die Begründung bereits auch im Ausschuss genannt, warum wir Ihnen nicht folgen können, weil diese Forderung obsolet ist aus unserer Sicht. Sie hatten erklärt, man muss dies nicht beschließen, wir sind ja auf einer Wellenlänge, wenn es darum geht, Geld für Wilhelmsthal zu akquirieren. Auch das war unser Ansinnen, auch unsere Forderung. Es ist Ihnen ja bekannt, ich hatte Ihnen gesagt, dass wir bereits aus dem Konjunkturprogramm 3 Mio. € akquirieren konnten und darüber hinaus noch einmal 2 Mio. € aus Haushaltsmitteln. Da haben wir also insgesamt nach Adam Riese 5 Mio. €, die sie jetzt innerhalb von fünf Monaten verbauen müssen. Das müssen sie erst mal leisten. Deswegen sehen wir nicht Ihren Ansatz, nämlich bis zu dem nächsten Doppelhaushalt, bis zum nächsten Haushalt zusätzlich Geld bereitzustellen. Das halten wir nicht für notwendig, weil wir ausreichend Gelder zur Verfügung gestellt haben, 5 Mio. €. Es gibt auch eine ganz klare Aussage von Dr. Paulus. Mit diesen 5 Mio. € macht er keine Flickschusterei, sondern kann er das Objekt ordentlich entwickeln, kann die ersten Sicherungsmaßnahmen vornehmen, also nicht nur reine Flickschusterei, so wie wir es ursprünglich mal auf der Schwarzburg hatten, wo man nur gewisse Sicherungsmaßnahmen vornehmen konnte, die dann wieder hinfällig würden, wenn ich nämlich größere Maßnahmen treffen müsste.
Mit diesen 5 Mio. € kann man sehr viel tun und kann das Objekt entwickelt werden, deswegen brauchen wir das nicht. Darüber hinaus, auch das ist eine klare Ansage, müssen wir natürlich uns zu Wilhelmsthal bekennen, ganz klar, haben wir ja bereits mit den 3 plus 2 Mio. €, und es muss natürlich in dem nächsten Haushalt wieder hier klar Farbe bekannt werden.
Das ist die klare Ansage, deswegen muss ich weiterhin dafür plädieren, Ihren Änderungsantrag abzulehnen mit dieser Begründung, die wirklich eindeutig ist. Es sind fünf Monate, die Sie noch haben. Was wollen Sie darüber hinaus noch verbauen? Das halten wir
für wirklich nicht sehr sinnvoll. Ich plädiere also für die Annahme des Regierungsentwurfs einschließlich der Änderungen im Ausschuss, wie sie durchgegangen sind. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Selbstverständlich, Frau Präsidentin, jederzeit.
Es sind 5 Mio. €, das habe ich Ihnen doch gesagt, 3 Mio. € aus dem Konjunkturprogramm, das muss natürlich auch genehmigt werden, das Verfahren läuft, dann 2 Mio. €. Wer soll denn sonst darüber entscheiden? Natürlich ist der Stiftungsrat auch dabei, der mitentscheidet. Parkpflege muss weiter funktionieren, deswegen der § 14, dass man zusätzlich zu dem Geld auch noch über die Flexibilisierung mit eigenwirtschaftlichen Möglichkeiten etwas machen kann. Also ich sehe Ihr Problem wirklich nicht.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Hoffnung stirbt bekanntlich zum Schluss und ich muss zugeben, ich habe wirklich bis zum heutigen Tag gehofft, dass die SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf zurückzieht. Denn die Anhörung war so eindeutig und das habe ich in meiner 10-jährigen Mitgliedschaft hier im Thüringer Landtag nicht anders erlebt, ein eindeutiges Ergebnis, mit dem wir alle aus dieser Anhörung herausgegangen sind, nämlich eindeutig in diese Richtung, dass dieses Gesetz abzulehnen ist. Ich gehe darauf ein, warum. Aber ich muss auch dazu sagen, das will ich auch noch vorab sagen, Sie haben uns heute Vormittag vorgeworfen, dass wir nur Wahlkampf machen wollen mit unserem Entschuldungsverbot. Aber das, was Sie hier mit Ihrem Gesetz machen wollen, das ist Wahlkampf pur. Das sollte der ganz große Kracher werden, ist aber leider nur ein Rohrkrepierer geworden. Ich habe ja nun die Anhörung miterleben dürfen. Auch Ihr Mitglied, das in der Anhörung saß, war etwas schockiert gewesen, nämlich dieses eindeutige Ergebnis, das aus der Anhörung hervorgegangen ist, war, denke ich mal, für Sie überraschend gewesen. Ich muss zugeben, für mich war es auch überraschend. Ich dachte ja wenigstens, dass vielleicht die Hälfte der Lokalfernsehanbieter Ihren Gesetzentwurf mittragen würde, aber das war nicht der Fall.
Auch zum Handwerklichen Ihres Gesetzentwurfs muss ich Ihnen meine Enttäuschung mitteilen. Wenn Sie in der Begründung schreiben, ich zitiere aus Ihrer Begründung: „Zur Stabilisierung der eigenen wirtschaftlichen Situation wird von lokalen Fernsehveranstaltern selbst immer wieder eine stärkere Beteiligung von Tageszeitungsverlegern an Rundfunkanbietergemeinschaften vorgeschlagen.“ Es ist wiederholt die Frage in der Anhörung gestellt worden: Wo sind denn diese lokalen Anbieter, wer schlägt das vor? Keiner - es hat sich ein Einziger gefunden, nämlich der TV-Anbieter aus Gotha, der uneingeschränkt sagte, ich würde diesen Gesetzentwurf begrüßen wollen. Alle anderen und besonders der Sprecher - es gibt ja einen runden Tisch der Lokalanbieter, der lokalen Fernsehanbieter, das ist der Kollege aus Altenburg, der hat dort eindeutig gesagt, die klare Mehrheit der Lokalanbieter unterstützt dieses Gesetz nicht, weil es wirklich nicht zielführend ist.
Ich möchte ihn auch zitieren, wenn ich darf, Frau Präsidentin. Zwei Zitate, die eindeutig sind, z.B. von Rudolstadt TV ein Satz - ich zitiere: „Wir vertreten die Ansicht, dass die Aufweichung der Beteiligung von Printmedien an einer Anbietergemeinschaft eines Lokalfernsehveranstalters mit 25 Prozent die Unabhängigkeit der Lokalfernsehsender einschränkt. Das führt unweigerlich zu einer Verflachung der Meinungsvielfalt.“ Das ist ein Punkt, also die Angst und Sorge,
dass die Meinungsvielfalt in diesem Lande nicht mehr gewährleistet wird. Ein weiteres Zitat von TV Altenburg: „Eine Anhebung der möglichen Beteiligung von marktbeherrschenden Tageszeitungen von bislang 15 auf 25 Prozent wird von uns selbst als kritisch und keineswegs zielführend gesehen.“ Dann gefallen mir noch solche Aussagen, die ich auch aufgeschnappt habe in der Anhörung. Die darf ich auch kurz hier formulieren. Ein Anzuhörender sagte z.B.: „Was bislang in Thüringen vorgehalten wurde, ist aber sympathisch, vielfältig, sehr demokratisch.“ Eine andere Meinung: „Wir müssen die Meinungsvielfalt sichern.“ So ließe sich die Reihe der klaren, eindeutigen Aussagen der Anzuhörenden fortsetzen. Es ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar, dass Sie dennoch an Ihrem Gesetzentwurf festhalten. Klare Aussagen: Es hilft den TV-Anbietern wirtschaftlich nicht, weil sich keine Zeitungsgruppe beteiligen wird, 25 Prozent sind zu wenig. Das ist auch noch eine klare Aussage, nämlich von der Zeitungsgruppe, ein Vertreter sagte: „25 Prozent ist uns viel zu wenig.“ Die gleich Aussage haben Sie von dem Anbieter aus Jena gehört, der sagte zwar, die Zielrichtung wäre gut, könnte man machen, es ist unschädlich, schadet niemandem, man kann es ja mal versuchen. Wenn man auf dieser Grundlage natürlich ein Gesetz auf den Weg bringen will, dann kann ich nur sagen „gute Nacht“. Damit kann ich doch nichts bewegen und dafür brauche ich auch kein Gesetz.
Der zweite Punkt, bei dem ich Ihnen auch noch handwerkliche Fehler vorwerfen muss; ich darf aus Ihrer Begründung zitieren: „Diese Position ist in der Vergangenheit auch wiederholt von der Thüringer Landesmedienanstalt vertreten worden.“ Auch das ist schlicht und einfach unwahr. Die Landesmedienanstalt hat das nie gesagt. Sie hat diskutiert, sie hat in die Diskussion eingebracht, dass man über Beteiligungen nachdenken sollte, hat aber nie eine Zahl genannt und hat sich niemals für Ihren Vorschlag starkgemacht. Nun kann ich Ihnen das nicht zum Vorwurf machen, ich will nicht sagen, bedauerlich, aber Sie haben kein Mitglied in der Landesmedienanstalt. Deswegen konnten Sie die Diskussion nie mitverfolgen. Aber Sie hätten schon hier Ehrlichkeit walten lassen sollen und hätten nicht dieses in Ihre Begründung hineinschreiben sollen, weil das wirklich - das hat auch noch mal die Anhörung gezeigt - unwahr ist.
Richtig liegen Sie, deswegen bin ich Ihnen dankbar, dass Sie dieses Thema in die politische Diskussion hineingebracht haben, auch wenn es nur ein Feigenblatt ist. Es ging Ihnen ja gar nicht um die Lokalanbieter, es ging Ihnen ja um die Beteiligung der größeren Zeitungsverlage. Aber richtig ist, dafür bin ich Ihnen dankbar, dass die wirtschaftliche Situation der Lokalanbieter, der lokalen Fernsehanbieter, wo Sie richtig formuliert haben, dass wir eine Absenkung von
17 auf 14 zu verzeichnen haben in Thüringen, was sehr bedauerlich ist - immerhin, wenn man es einmal hochrechnen würde, handelt es sich um ca. 150 Mitarbeiter, Arbeitsstellen, leider nicht so gut bezahlt -, in der Tat sehr besorgniserregend ist. Das muss man sagen. Es gibt eins, zwei Anbieter, die laufen ganz gut. Man wird aber nicht reich damit. Es bleibt natürlich weitestgehend immer noch ein Zuschussgeschäft der Beteiligungsgesellschaften. Aber es gibt eine Reihe von Anbietern, die wirklich täglich kämpfen müssen, damit sich das einigermaßen rechnet. Man ist schon sehr dankbar und froh, wenn man sich einigermaßen im schwarzen Zahlenbereich bewegt. Das ist sehr schwierig, gerade wenn man einen Abfall bei den Einnahmen in der Werbewirtschaft zu verzeichnen hat. Die kommenden Monate und Jahre lassen auch nicht gerade erwarten, dass da ein Zuwachs erfolgen könnte. Das ist in der Tat ein Problem. Wenn wir an der lokalen Fernsehanbieterlandschaft hier in Thüringen festhalten wollen, muss natürlich auch die Politik handeln. Aber dieser Weg, den Sie hier aufzeigen, ist nicht zielführend.
Es gibt verschiedene Modelle, auch das haben wir im Ausschuss diskutiert. Es gibt das bayerische Modell, was auch nicht umgesetzt werden durfte, was wieder zurückgenommen werden musste. Ich persönlich habe dieses Modell für sehr sympathisch gehalten, nämlich diese sogenannten Kabelgroschen, dass man dann Einnahmen akquiriert und das den Lokalanbietern zur Verfügung stellt. Das wäre eine Möglichkeit, funktioniert aber leider nicht. Deswegen muss man kreativ sein, muss sich andere Wege einfallen lassen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, das wird auch intensiver zu diskutieren sein, nämlich durch die Landesmedienanstalt eine stärkere Technikförderung. Man muss diskutieren, was den lokalen Fernsehanbietern wirklich hilft. Was Ihnen zum Beispiel hilft, nämlich eine Ermittlung ihrer Zuhörer- bzw. ihrer Zuschauerzahlen, weil sie damit natürlich dann in die Werbebranche eintreten können, wenn sie belegen, soundso viel Zuschauer habe ich und das kann ich bieten, der Werbekunde würde also soundso viel Zuschauer erreichen. Das wäre ein möglicher Weg, das wäre die richtige Richtung. Darüber werden wir noch in der Landesmedienanstalt und sicherlich auch in der Landesregierung, weil es für mich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist und nicht nur ein Medienfaktor, natürlich verstärkt nachdenken müssen.
Meine Damen und Herren, die SPD hat mit ihrem Gesetzentwurf nur einen ganz kleinen Baustein herausgegriffen aus dem Landesmediengesetz, einen winzigen Baustein. Dennoch wissen wir, dass im Jahr 2007 ein Erfahrungsbericht vorgelegt worden ist durch die Landesregierung. Auch dieser Erfahrungsbericht hat auf gewisse Dinge, die wirklich zu ändern
sind, hingewiesen. Ich darf einige Beispiele nennen und darf ergänzen, dass auch die Landesmedienanstalt in der Anhörung, auch im Vorfeld auf verschiedene Dinge hingewiesen hat, die bei einer Novellierung, die in der Tat ansteht - da bin ich wieder bei Ihnen -, zu berücksichtigen sind. Ich nenne einige Beispiele, damit muss sich Politik beschäftigen, weit über sie hinausgehend.
Was Sie hier eigentlich eingefordert haben: Zum Beispiel wurde gefordert, nachzudenken über eine Zusammenführung des Thüringer Pressegesetzes mit dem Landesmediengesetz, was ich persönlich auch für sehr sympathisch und sinnvoll halte. Das ist, denke ich, zu tun.
Darüber hinaus gab es auch im Zusammenhang mit TLM einige Änderungswünsche, zum Beispiel bei der Zuordnung von Übertragungskapazitäten oder beim Abbau von UKW-Mehrfachversorgungen der MDR-Hörfunkprogramme. Auch das ist zu überlegen. Oder bei der Kabelbelegung oder selbst bei der TLM-Organisation, auch hier gibt es seitens der TLM einige Wünsche, die in dem neuen novellierten Gesetz zu ändern sind, wie zum Beispiel Schaffung einer Schiedsstelle bei der TLM. Wenn zum Beispiel bei der Frequenzzuordnung keine Verständigung erfolgt, wäre eine Schiedsstelle ganz sinnvoll, oder eine Ausschussumwandlung, dass man aus dem bisherigen Frequenzausschuss oder Schiedsausschuss einen Technikausschuss bildet. Auch das sind Wünsche, die durchaus nachvollziehbar sind und auch zu tun sind.
Das steht auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Wir wissen ja, dass gerade das digitale Radio nicht die prognostizierte Entwicklung genommen hat. Wir gehen davon aus, dass sich die Digitalisierung, wenn es überhaupt zu einem erfolgreichen Abschluss kommt, noch hinziehen wird. Nun denke ich einmal, auch hier hat man doch das eine oder andere zu berücksichtigen. Zum Beispiel muss man auch darüber nachdenken, ob man eventuell eine ersatzlose Streichung des Grundsatzes, nur noch digitale terrestrische Übertragungskapazitäten zuzuordnen, vornimmt. All das ist in einem neu zu novellierenden Landesmediengesetz zu berücksichtigen. Ich könnte dies noch fortsetzen. Das waren jetzt hauptsächlich Zitate aus dem Erfahrungsbericht, aber auch die TM hat noch einige Wünsche geäußert, zum Beispiel bei der Regelung zum Bürgerrundfunk müsste man die Thematisierung des Lokalen und Regionalen in offenen Kanälen stärker betonen, das wäre zum Beispiel mit aufzunehmen oder dann der Hinweis im Gesetz über richtungweisende Pilotprojekte durch die TM, das würde mit zum Aufgabenkatalog der TM gehören, auch das wäre wichtig, oder wie wir es zum Beispiel bei den Kriterien für die Zulassung beim Hörfunk bereits haben, aber gerade bei der Zulassung
lokaler Fernsehanbieter, wir haben hier bisher keine Auswahlkriterien, auch darüber müssten wir uns verständigen. Auch das müsste in ein neues Gesetz eventuell aufgenommen werden bei der Kabeleinspeisung. Auf diese Sache bin ich bereits eingegangen. Die Schiedsstelle habe ich auch erwähnt. Bei den Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel, auch das wäre ein wichtiger Punkt, denn die Kabelnetzbetreiber sind verpflichtet, unverzüglich Änderungen in Bezug auf die Zahl der verfügbaren Kanäle, die Kabelbelegung sowie die angeschlossenen Wohneinheiten anzuzeigen. Wenn sie das nicht tun, hat die TM bedauerlicherweise wenig Handhabe, hier ordnungsrechtlich einzuwirken; also auch über einen Ordnungsstrafkatalog müsste man nachdenken.
All diese Dinge müssten in ein novelliertes Landesmediengesetz aufgenommen werden, müssten Berücksichtigung finden und deswegen auch unser Entschließungsantrag, der eine Brücke für Sie war. Wir haben Ihnen damit die Hand gereicht und aufgezeigt, dass man hier wirklich noch Änderungsbedarf hat. Dem können Sie sich natürlich auch anschließen und deswegen meinen wir, dass wir in der neuen Legislatur das Signal, das von diesem Landtag noch ausgeht an den neuen Landtag, gleich als erste Aufgabe, das Mediengesetz zu novellieren und die Dinge zum Beispiel, die ich Ihnen jetzt genannt habe, und noch viele andere Dinge, hier mit einzuarbeiten und zu berücksichtigen. Ich denke mal, das ist noch ein großes Stück Arbeit. Aber das, was Sie vorgeschlagen haben, dieser ganz kleine Baustein, jetzt das Mediengesetz aufzumachen - nicht nur, weil es nicht sinnvoll ist und nicht zielführend ist, ich habe Ihnen ja einige Zitate genannt, sondern weil die Aufgaben, die anstehen, noch viel, viel größer sind, viel umfänglicher sind, sollten wir das mit dem neuen Landtag am Ende des Jahres, zu Beginn der neuen Legislatur diesen Ball aufnehmen und sollten das Mediengesetz noch einmal entsprechend novellieren. In diesem Sinne werbe ich noch einmal für unseren Entschließungsantrag, hier auch zuzustimmen als Signal, als Handlungsauftrag an den neuen Landtag.
Also vollständige Ablehnung entsprechend des Ergebnisses der Anhörung; ich habe die zwei wichtigsten Punkte genannt, Schutz der Meinungsvielfalt, die wir hier nicht gewahrt sehen, und vor allem natürlich auch, weil es der wirtschaftlichen Situation der Lokalanbieter wirklich nicht hilft. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Pidde, ich bin doch noch mal nach vorn gegangen, weil ich das so nicht stehen lassen wollte. Sie hatten ja aus einem Protokoll von einem Symposium zitiert. Das hatte ich Ihnen ja vorhin gesagt, ich war bis zur Anhörung... Der Grundsatz ist ja, keine Denkverbote, dazu stehe ich. Auch die Anhörung hat mich wirklich überrascht, ich dachte wirklich, wenigstens die Hälfte oder ein kleinerer Teil oder größerer Teil sagt, wir unterstützen den Entwurf der SPD. Aber es war so eindeutig, Sie hatten einen genannt. Nur einer hat sich ganz klar dazu geäußert, das war Gotha TV. Selbst Jena TV hat Einschränkungen gemacht, Sie haben ja Herrn Mock zitiert, ich darf Ihnen da noch mal auf die Sprünge helfen. Einen Satz - ich darf aus der Anhörung zitieren: „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung,“ - stimmt, hatten Sie gesagt - „greift aber zu kurz.“ Ich glaube nicht, dass es vonseiten der Tageszeitung ein gesteigertes Interesse an Minderheitsbeteiligungen im Lokal-TV gibt, genauso wie es Herr Blechschmidt gesagt hat, 25 Prozent sind viel zu wenig. Wir wollen natürlich mehr, selbst 51 Prozent sind da wahrscheinlich zu wenig, es geht wahrscheinlich auf 75- oder 100-prozentige Beteiligung; das kann nicht in unserem Interesse sein, weil wirklich hier die Meinungsvielfalt nicht gewährleistet sein wird.
Dann noch die Aussage, weil Sie mir das auch unterstellt haben, dass die TLM sich nicht so geäußert habe, wie ich es vorhin formuliert habe. Da muss ich eben auch mal die Anhörungsprotokolle durchlesen, auch noch mal die Schreiben, die bei uns eingehen. Ich darf auch noch mal einen Satz zitieren aus der Antwort der Landesmedienanstalt, Seite 1, Punkt 9 - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Eine erhöhte Beteiligungsmöglichkeit allein löst jedoch nicht das Problem der strukturellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern es verlangt nach notwendigerweise weiterer optimierter Unterstützungsmaßnahmen der Lokalfernsehsender im Freistaat.“ Das ist die Meinung der Landesmedienanstalt schwarz auf weiß mit Drucksache, mit Nummer und allem Drum und Dran. Das können Sie nicht umdeuten, Herr Dr. Pidde, darum bitte ich Sie, nehmen Sie das zur Kenntnis. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, erst die gute Nachricht, es freut uns außerordentlich, also die CDU-Fraktion, dass Sie auch jetzt ein Herz gefunden haben für die freiwillige Feuerwehr, das sah in den letzten Jahren ja nicht ganz so aus.
Es freut uns außerordentlich. Die weitere gute Nachricht ist, dass Sie in der Tat hier ein Problem angesprochen haben, was auch uns seit längeren Jahren unter den Nägeln brennt. Es ist in der Tat ein Problem bei den freiwilligen Feuerwehren hier GEZGebühren zu bezahlen für die Rundfunkempfangsgeräte. Man muss bedenken, dass die freiwilligen Feuerwehren nicht vergleichbar sind mit einem Kegelverein. Nichts jetzt gegen einen Kegelverein, aber die freiwilligen Feuerwehren haben doch einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag wahrzunehmen, müssen Leben retten, müssen schützen vor Brand und Gefahr. Sie haben ein vielfältiges Einsatzgebiet und, ich denke einmal, es ist vernünftig, hier in diesem Bereich etwas zu tun.
Jetzt aber die schlechte Nachricht: Natürlich, wir haben jetzt den April und alle wissen, dass es kurz vor den Kommunalwahlen ist und nicht mehr lange bis zur Landtagswahl, das ist ganz klar, dass DIE LINKE oder frühere PDS natürlich jetzt mit Wahlkampfgeschenken in das Rennen gehen möchte und ihre Geschenke verteilen möchte, wie sie das schon immer getan hat,
sie fragt nicht, wie teuer das ist, sie fragt nicht, wer das bezahlen soll und das ist eben das Problem
und darin unterscheiden wir uns auch. Wir fragen schon, wo das Geld herkommen soll? Wir fragen schon, wie teuer das ist und deswegen kann ich jetzt gleich vorab sagen, dass wir diesem Antrag, den wir als Schaufensterantrag hier auch bezeichnen, ablehnen werden. Zum Handwerklichen möchte ich auch sagen, er ist auch handwerklich nicht ganz korrekt. Sie wollen natürlich quasi über die Hintertür über eine Rahmenvereinbarung einen geltenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag, einen Gebührenstaatsvertrag, aushebeln. Das muss man wirklich so klar und deutlich sagen. Sie wollen mit ihrer Rahmenvereinbarung diesen Gebührenstaatsvertrag, den wir erst vor kurzem hier in diesem Hause verabschiedet bzw. genehmigt haben, aushebeln, umgehen. Das ist die falsche Verfahrensweise und darüber hinaus frage ich mich schon, wie eine Bundesratsinitiative hier auf die Gebühren Einfluss nehmen soll. Auch das ist für mich ein Problem, denn Sie müssen wissen, ich weiß, dass Sie das wissen, Herr Blechschmidt, dass die Gebührengeschichte natürlich über die Rundfunkreferenten und dann über die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt wird. Hier haben Sie nicht ganz ausgeschlafen, denn Sie wissen ja auch, dass wir im Dezember letzten Jahres dieses hier verhandelt haben und bis dahin ja eigentlich Zeit war, auch das einzubringen. Wir hätten das im letzten Jahr auch diskutieren können, da haben Sie es leider nicht gemacht, es waren ja auch keine Wahlen, aber dieses Jahr sind die Wahlen und deswegen passt es schon. Schon aus juristischen Gründen müssen wir es ebenfalls ablehnen. Wir lehnen es auch ab aufgrund der Verfahrensweise, es ist der vollkommen falsche Weg. Aber, das will ich auch sagen, wir werden dieses Problem aufnehmen und wir wissen auch, weil wir es schon längst aufgenommen haben, da brauchen wir nicht DIE LINKE, bis 2013 muss ein neues Modell erarbeitet werden, ein neues Rundfunkgebührenfinanzierungsmodell. Ich denke, das ist sehr wichtig, dass wir auch hier etwas erreichen für die freiwilligen Feuerwehren, die wir nicht noch zusätzlich belasten wollen mit Gebührenzahlungen.
Bitte, Herr Blechschmidt, immer.
Ja, ich bin ja auch darauf eingegangen. Ich habe ja anfangs gleich den Hauptgrund erwähnt, das ist ein Staatsvertrag, den Sie mit dieser Rahmenvereinbarung - das können Sie nicht widerlegen, das ist geltendes Recht - umgehen. Damit haben Sie schon ein ganz großes Problem, was Sie mit Ihrer Bemerkung natürlich nicht begleichen und ausgleichen können. Das ist in der Tat ein ganz großes Problem. Ein weiteres Problem ist, was ist denn mit dem Technischen Hilfswerk. Wir reden über freiwillige Feuerwehren, wir müssten auch über Sozialverbände reden. Auch hier wollen Sie nur einzelne Bausteine bearbeiten. Sie regeln damit nicht das Problem in Gänze und Sie schaffen auch Unmut in der Bevölkerung. Es ist nur halb fertig und nichts Ganzes und aus diesem Grunde werden wir Ihren Antrag ablehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Hahnemann, stimmen Sie mir zu, dass ich in meinen Ausführungen darauf eingegangen bin und gesagt habe, dass das Anliegen sehr legitim und berechtigt ist
und gut ist und dass wir bis 2013, wenn wir nämlich über das neue Gebührenmodell diskutieren werden, darüber auch sprechen müssen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Rundfunkgebührenzahler, Politik ist die Kunst des Machbaren. Es ist hier bereits erwähnt worden, es handelt sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag um einen Kompromiss zwischen allen Beteiligten und allen Betroffenen. Ich kann hier mehrere Konfliktebenen erkennen, es ist ja bereits vom Minister bzw. von Herrn Dr. Pidde darauf eingegangen worden. Einmal gab es von der europäischen Seite her das Beihilfeverfahren, auf das Bezug genommen werden musste, und es gab Zusagen seitens der Bundesregierung, dies auch zu berücksichtigen. Das ist in der Tat hier der Fall. Die zweite Konfliktebene ist natürlich die Ebene der Betroffenen. Auf der einen Seite steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der nicht gerade darüber begeistert ist, dass er eine Einschränkung erfahren hat, wobei er auf der anderen Seite auch einen Rahmen vorgegeben hat, in dem er sich bewegen kann, also auch dazugewonnen hat. Auf der anderen Seite stehen die privaten Veranstalter bzw. Verlagsunternehmen, die sagen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt zu viel Spielraum für seine Aktivitäten bekommen hat.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Erwartungshaltung der Rundfunkgebührenzahler und der Politik. Also, ich bin jetzt seit 1999 im Landtag und habe selbst drei Diskussionen zur Rundfunkgebührenerhöhung hier miterlebt. Wenn man sich erinnert, wir hatten im Jahre 2000, 2004 und dann erst vor wenigen Wochen oder Monaten eine Rundfunkgebührenerhöhung. Wenn ich das so zusammenrechne, ich glaube, wir haben 2000 begonnen bei ca. 15 bis 16 €. Jetzt sind wir schon knapp unter 20 €. Das ist eine Erwartungshaltung, die uns die Rundfunkgebührenzahler mit auf den Weg gegeben haben, aber die wir auch von der politischen Seite, Sie alle, die, wenn es um Rundfunkgebührenerhöhung geht, dafür oder dagegen stimmen, in der Regel haben Sie es alle mitgetragen, die Mehrheit zumindest immer, mit berücksichtigen müssen. Ich meine, mit dem vorliegenden Staatsvertrag ist dem Rechnung getragen worden. Es ist nicht der Stein der Weisen, aber es ist ein Instrumentarium. Ganz
konkret - ich nenne das Beispiel des Drei-StufenTests. Es ist ein Instrumentarium vielleicht einer weiteren Gebührenerhöhung. Ich befürchte eine weitere Gebührenerhöhung in vier Jahren. Wenn kein anderes zukunftsfähiges Modell entwickelt wird, wird es noch eine weitere Erhöhung geben. Den Auftrag, den Rundfunkauftrag genau zu definieren, zu konkretisieren und den Spielraum der Öffentlich-Rechtlichen genau einzuschränken bzw. vorzugeben, ist ein Weg, eine weitere Erhöhung, die Spirale doch für eine gewisse Weise, die Bewegung der Spirale etwas abzubremsen. So empfinde ich es zumindest.
Zum Verfahren: Es ist bereits angesprochen worden, es ist ein Zustimmungsgesetz. Wir können uns heute über viele Inhalte unterhalten, aber wir haben nun als Landtag nicht mehr die Möglichkeit, noch einmal in die Inhalte direkt einzugreifen. Wir haben drei Möglichkeiten: mit Ja zu stimmen, mit Nein zu stimmen und sich zu enthalten. Änderungen können wir nicht mehr vornehmen. Es ist Eile geboten, darauf ist verwiesen worden. Im Dezember letzten Jahres haben die Ministerpräsidenten den Vertrag unterschrieben und die Landtage haben ihre Zustimmung abzugeben. Wie Ihnen bekannt ist, soll es ab 1. Juni in Kraft treten. Es ist ein sehr umfangreiches Werk, wer es von Ihnen gelesen hat, ca. 100 Seiten, eine große Lektüre. Ich gehe davon aus, Sie alle haben ihn gelesen, aber, er mag sich zwar etwas trocken lesen, besonders für Nichtjuristen, er ist hoch brisant, weil es um das Beste der Gebührenzahler geht, nämlich um deren Geld. Auch wenn er nicht direkt gebührenrelevant ist, aber er ist indirekt gebührenrelevant.
Es ist bereits gesagt worden, um was es im Wesentlichen geht. Auf die Details will ich mich jetzt nicht festlegen, sie sind sehr ausführlich vom Minister vorgetragen worden. Ganz im Wesentlichen geht es um die Konkretisierung des Rundfunkauftrags im Hinblick auf die Zulassung neuer digitaler Programme bzw. Kanäle sowie Telemedienangebote, das heißt, um die Internetauftritte der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Hier gibt es klare Regelungen, in § 11 vorgegeben und definiert. Dieser Paragraph ist erweitert worden und gibt natürlich jetzt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Spielraum und Möglichkeiten; grenzt ihn aber auch ein und darum geht es, wenn man doch die Gebührenspirale für die Zukunft etwas abbremsen möchte. Das ist, denke ich, damit gewonnen, auch wenn es seitens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ich will nicht sagen massive Kritik, aber nicht gerade Begeisterung gibt.
Es gibt den Vorwurf, dass aufgrund dieses DreiStufen-Tests natürlich wieder zusätzliche Kosten entstehen, dass viel Bürokratie entsteht. Ich hatte gestern bei der Veranstaltung der TLM, die sehr gut war, das will ich noch einmal besonders hervorhe
ben und loben, die Gelegenheit, mit unserem Rundfunkdirektor des MDR, Herrn Dieste, ins Gespräch zu kommen. Er hat angekündigt, dass wahrscheinlich Mehrkosten entstehen; allein durch den Tatbestand, Gutachten einzuholen, was dieser Vertrag vorsieht. Ich meine, diese Mehrkosten sind überschaubar. Wenn ich das Finanzvolumen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gänze sehe, das sind 7,3 Mrd. €, kein Pappenstiel, das ist fast der gesamte Haushalt des Freistaats Thüringen - es fehlen ca. 2 Mrd. €. Es ist nicht wenig und, ich denke, da ist das Geld, was man für den sogenannten bürokratischen Aufwand und für die Kontrollinstrumentarien, die man jetzt noch eingefügt hat, aufwenden muss. Es ist gut angelegtes Geld, wenn es gelingt, diese Gebührenspirale auf Dauer zu bremsen, zu stoppen oder am besten auszusetzen. Es gibt natürlich, wenn man das möchte, andere Varianten und Möglichkeiten, die Rundfunkgebührenerhöhung auf Dauer auszuhebeln. Das verlangt Mut und eine Abstimmung aller 16 Länder, was ziemlich schwierig ist. Das können Sie sich vorstellen, weil alle Länder schauen, welche Bereiche sie zu verteidigen haben.
Thüringen denkt mit Recht - das ist richtig so - an den Kinderkanal. Das ist uns sehr schutzwürdig und wichtig. Es freut mich, dass wir den Kinderkanal erstmals festgeschrieben haben; das ist ein Erfolg. Es ist nämlich sehr schwierig, dann vielleicht eine Regelung zu finden, die zukunftsfähig ist und die auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig macht. Denn, machen wir uns nichts vor, das steht und fällt natürlich auch mit der Gebührendiskussion. Wir haben es jetzt erlebt - ich persönlich 10 Jahre lang. Die Diskussion hat an Schärfe zugenommen. Ich erinnere Sie, bei der vorletzten Gebührendiskussion sind die Länder nicht mit der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs mitgegangen; sie sind darunter geblieben. Danach gab es eine Klage. Die Länder konnten sich leider nicht durchsetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Recht bekommen. Sie sehen also, auch diese Problematik wird noch an Schärfe gewinnen.
Es gibt Modelle, die in der Vergangenheit diskutiert worden sind, die sehr hilfreich sein könnten, aber auch viel Mut verlangen, z.B. den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über eine eigene Mehrwertsteuer zu finanzieren und sicher zu machen. Es waren in der Diskussion 0,7 Prozentpunkte. Das wird vor großen Wahlen, die anstehen, nicht passieren. Ich rede jetzt nicht von unserer Landtagswahl, aber von der Bundestagswahl. Man sollte trotzdem den Blick nach links und nach rechts wenden und sollte sich damit auseinandersetzen und nicht nur den Tunnelblick einnehmen, weil es uns sonst nicht weiterhilft, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von seiner Existenz her sicher zu gestalten.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es nachvollziehbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich in diesem Bereich, im Digitalbereich - wir haben sechs digitale Spartenprogramme, jeweils drei beim ZDF und bei der ARD, die sich in diesen modernen, technisch neuen Bereichen bewegen und diese Potenziale nutzen. Aber das ist eben das Problem und deshalb war es wichtig, diesen Staatsvertrag zu machen, das kostet natürlich auch - neue Angebote kosten. Wir werden das im Laufe der Plenardebatte noch erleben, es gibt ja noch einen weiteren Antrag der Fraktion DIE LINKE zur freiwilligen Feuerwehr, so hieß das Thema, zur GEZ-Gebühr, aber alles, was man zusätzlich einbringt an Angeboten und Befreiungstatbeständen, das darf man nicht vergessen, kostet uns eine Erhöhung der Rundfunkgebühr, weil es finanziert werden muss. Dennoch halte ich es für richtig und gut und befürworte den Drei-StufenTest. Herr Dr. Pidde ist darauf eingegangen und hat gesagt, es muss sich bewähren. Ich denke, die Zeit bleibt nicht stehen und der Test kann weiter bearbeitet, verfeinert und ausgebaut werden. Zu diesem Drei-Stufen-Test will ich vielleicht noch kurz zwei Worte verlieren. Bei neuen Angeboten, die eingebracht werden im Öffentlich-Rechtlichen, muss geprüft werden, ob er konform geht mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das ist Ihnen bekannt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, in verschiedenen Bereichen von Kultur und Politik zu informieren, hat aber auch den Auftrag, Unterhaltung anzubieten und damit muss es konform gehen. Die zweite Stufe ist die Frage nach dem Mehrwert. Wenn sie ein neues Angebot annehmen, muss es ein zusätzlicher Gewinn sein. Die dritte Stufe, das ist mit eine der entscheidenden Stufen, ist nicht die Frage nach den Kosten, das muss natürlich geklärt werden, das muss abgefragt werden, wie teuer uns dieses zusätzliche Angebot zu stehen kommt.
Was ich nicht schlecht finde und für charmant halte, ist die Tatsache, dass bei zusätzlichen Angeboten jetzt dieses Angebot in den Gremien der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten geprüft werden muss. Sie brauchen bei einer Genehmigung eine Zweidrittelmehrheit, also nicht nur die einfache Mehrheit. Es ist schwieriger durch die Gremien hindurchzukommen mit diesen neuen Angeboten. Darüber hinaus - und das finde ich besonders gut und das fordern wir ja auch immer wieder ein - ist die Transparenz zu nennen. Wir wissen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist bei neuen Angeboten verpflichtet, diese Angebote öffentlich darzustellen, z.B. im Internet, und dann eine entsprechende Diskussion mit Dritten zu führen. Besonders interessant - und das war ja auch der Vorwurf -, der Öffentlich-Rechtliche hat natürlich dann auch die Auflage, externe Gutachten einzuholen. Das kann man so oder so sehen. Es gibt dann die Befürchtungen, dass auf
grund der externen Gutachtertätigkeit zusätzliche Kosten entstehen, das liegt sicherlich auf der Hand, aber ich halte diese Gutachten für überschaubar. Auch die öffentliche Hand, ob das die Kommune ist, ob das das Land ist oder ob das der Bund ist, bedient sich ja dieses Instruments und ich halte das für sinnvoll.
Meine Damen und Herren, ich werbe noch einmal dafür, dass Sie diesem Staatsvertrag zustimmen. Er ist eine Möglichkeit, die Gebührenspirale auf Dauer, wenn nicht aufzuhalten, aber doch abzubremsen. Ich lade Sie alle ein, lassen Sie uns gemeinsam auch nach vielleicht noch effizienteren Wegen suchen. Danke.
Unterstützung reproduktionsmedizinischer Therapien durch das Land
Seit dem Jahr 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei reproduktionsmedizinischen Therapien nur noch die Hälfte der Behandlungskosten. Nach Aussage von Medizinern soll sich aus diesem Grund die Zahl der therapierten Patienten erheblich reduziert haben, in Thüringen etwa auf die Hälfte. Dies soll auch für die Zahl der aus solchen Behandlungen hervorgegangenen Geburten gelten, da einkommensschwache Patienten zunehmend von einer derartigen Behandlung Abstand genommen hätten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg einer Bundesratsinitiative der Länder Saarland, Sachsen und Thüringen ein, die darauf abzielt, die Wiedereinführung der vollständigen Kostenübernahme bei reproduktionsmedizinischen Therapien durch die gesetzliche Krankenkasse anzuregen?
2. Was ist der Landesregierung über eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesland Sachsen bekannt, die eine Teilerstattung der Kosten reproduktionsmedizinischer Therapien unter bestimmten Voraussetzungen regelt und ist eine solche Lösung auch für Thüringen vorstellbar bzw. geplant?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Beschränkung des Behandlungsortes als Voraussetzung einer staatlichen Bezuschussung - wie in Sachsen vorgesehen - dem Grundsatz der freien Arztwahl zuwiderläuft und wie kann der Grundsatz der freien Arztwahl in Thüringen aufrechterhalten werden, wenn Patienten aus Thüringen mit der Aussicht auf Bezuschussung nach Sachsen abwandern?
4. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Reproduktionsmedizin vor dem Hintergrund der derzeitigen demographischen Situation in Thüringen ein und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage 4 meine Nachfrage. Ich hatte in dem Eingangsstatement erwähnt, dass die Zahl der therapierten Patienten um die Hälfte zurückgegangen ist. Jetzt meine Frage: Würden Sie die Aussage von Experten, die in Thüringen auf diesem Gebiet arbeiten, bestätigen, dass wir einen Rückgang der Zahlen um 20.000 Geburten haben, dass das keine geringe Zahl ist? Oder würden Sie diese Zahl nicht bestätigen können?
Dazu vielleicht noch ganz kurz: Wäre das möglich, wenn Sie dem nachgehen könnten, dass ich vielleicht dann auch die Rückmeldung bekäme, wenn Sie das bestätigen könnten, wenn Sie entsprechendes Material haben.
Und die zweite Nachfrage: Sie hatten bei Frage 2 erwähnt, dass Ihnen noch nicht bekannt ist, wann Sachsen mit einem entsprechenden Gesetzentwurf kommen wird. Können Sie ungefähr sagen, wann man dann vielleicht damit rechnen könnte, vielleicht im Sommer oder vielleicht zum Jahresende, haben Sie dazu Auskünfte?
Danke, Frau Ministerin und Frau Vorsitzende. Frau Ministerin, Sie hatten Jena als positives Beispiel erwähnt, hatten auch erwähnt, dass die Pflegekassen da nicht mit im Boot sind. Gibt es jetzt Gespräche, vielleicht doch noch das positiv hinzubekommen, dass wir die Kassen in Jena auch mit ins Boot bekommen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, wir haben heute zur zweiten Beratung bzw. dritten Beratung drei Gesetzentwürfe vorliegen: einen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD „Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes“ und zwei Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE, einmal das Gesetz zur gebührenfreien Hochschulbildung und zum anderen - ich nenne hier nur die Kurzfassung - Gesetz zur Ausweitung der Gebühren- und Kostenfreiheit von Einrichtungen und Leistungen der Hochschule. Aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe haben wir - wie auch hier im Plenum - diese drei Gesetzentwürfe im Paket im Ausschuss behandelt, einmal nachdem es im Juli überwiesen wurde und bereits behandelt wurde hier im Plenum und einmal am 4. September, wo wir auch eine schriftliche Anhörung beschlossen haben. Wir haben die Meinung von neun Anzuhörenden eingeholt und die letzte Beratung fand dann im vergangenen Jahr im Dezember statt, wo auch eine Beschlussempfehlung ergangen ist. Alle drei Gesetzentwürfe haben keine Mehrheit gefunden, sind abgelehnt worden. Die Diskussion - das will ich auch noch erwähnen - im Ausschuss war sehr begrenzt gewesen. Das lag sicherlich auch daran, dass die Positionen bei den Fraktionen klar und deutlich ja bereits auch im Juli genannt worden sind und auch im Ausschuss bekannt waren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Vorsitzende, es freut mich ja, dass Herr Matschie jetzt noch auf den Zug aufgesprungen ist. Er müsste nur noch seine Stadtratsfraktion in Jena überzeugen, da mitzugehen.
Der ist mit dabei, richtig, Frau Dr. Kaschuba.
Meine Frage an den Minister: Nun findet im Stadion auch Nachwuchsarbeit statt, das Sportgymnasium nutzt es ja auch, was dann nicht reiner Profisport ist. Ist es unter diesem Aspekt möglich, dass eine Förderung erfolgen kann?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für das Stiftungswesen in Thüringen und damit auch für das Gemeinwesen in unserem Land. Denn wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, haben wir einen vernünftigen Rahmen geschaffen, einen gesetzlichen Rahmen, um vielleicht - davon gehe ich aus - genügend Anreize zu schaffen, um potenzielle Stifter nach Thüringen zu locken, um sich hier einzubringen in den verschiedenen Bereichen, ob das der kulturelle Bereich ist, ob das der Wissenschaftsbereich oder Sozialbereich ist.
Das Thema war aus unserer Sicht - aus Sicht der CDU-Fraktion - ein wichtiges Thema. Wir haben dieses Thema bereits angestoßen vor zweieinhalb Jahren. Ich erinnere an die Kleine Anfrage der damaligen Fraktionsvorsitzenden Frau Lieberknecht und an meine Mündliche Anfrage. Wir haben durch einen eigenen Antrag im Jahr 2007 einen Bericht erhalten
von der Landesregierung, nämlich zur Situation des Stiftungswesens in Thüringen. Wir haben die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der heute auch vorliegt.
Wir haben im Laufe der Anhörung und auch im Rahmen der internen Beratung innerhalb unserer Fraktion einige Anregungen mit eingebracht und auch eine Änderung des Gesetzentwurfs erwirkt. Ich will aber zunächst, bevor ich auf vier Punkte eingehe, noch einmal allgemein auf die Gründe, die für uns wichtig waren, eingehen, hier eine Veränderung des derzeitigen Stiftungsrechts vorzunehmen. Wesentlicher Grund dafür ist - das ist ja auch bereits genannt von meinem Kollegen der SPD-Fraktion -, das derzeitige Stiftungsrecht basiert auf einer gesetzlichen Regelung, die noch aus DDR-Zeiten stammt, nämlich vom September 1990, also ein Gesetz, das von der Volkskammer verabschiedet wurde und bei Weitem nicht mehr modern ist und nicht für ein modernes und effizientes Stiftungsrecht steht. Darüber hinaus - das ist auch bereits erwähnt worden - ist ja das Stiftungsprivatrecht im BGB bereits im Jahre 2002 geändert worden. Natürlich muss auch hier die Landesgesetzgebung reagieren. Darüber hinaus - auch das ist in den Debatten in den vergangenen Jahren, auch in diesem Jahr, als wir dieses Thema im Plenum bereits diskutiert haben, ausführlich erwähnt worden - sind wir sehr unzufrieden, was die Stiftungsdichte in Thüringen anbelangt. Im Bundesdurchschnitt fallen 16 Stiftungen auf 100.000 Einwohner, in Thüringen haben wir sieben Stiftungen auf 100.000 Einwohner. Das ist im Vergleich zu anderen neuen Bundesländern nicht schlecht, wir liegen knapp darüber, aber im bundesdeutschen Vergleich ist es eben nicht die Spitze. Thüringen und wir wollen Spitze sein, deswegen dieses neue Gesetz.
Darüber hinaus - darüber haben wir im Tagesordnungspunkt 1 sehr intensiv diskutiert - ist sehr viel heute über Krisen gesprochen worden. Krisen bringen es nun mal mit sich, dass die öffentliche Hand etwas klamm ist. Deswegen ist es durchaus sinnvoll und sehr wichtig, hier zusätzliche Quellen für wichtige öffentliche Aufgaben zu erschließen. Das soll dieses neue Stiftungsgesetz ermöglichen.
Es war Konsens in der Beratung im Ausschuss - so war zumindest mein Eindruck -, dass alle Fraktionen davon ausgehen, dass Stiftungen in der Tat ein ideales Instrument sind, um den privaten Wohlstand in Deutschland und damit natürlich auch in Thüringen für öffentliche Aufgaben zu erschließen. Das verlangt aber einen ordentlichen gesetzlichen Rahmen, das verlangt, dass ein Stiftungsgesetz stifterfreundlich und stiftungsfreundlich ist.
Die CDU-Fraktion hat vier Punkte hauptsächlich verändert an dem Entwurf der Landesregierung, die zu
mindest aus unserer Sicht sehr wichtig waren. Auf die möchte ich knapp eingehen.
Punkt 1: Uns lag daran, eine gewisse Unabhängigkeit von Aufsicht und Anerkennung zu erhalten. Deswegen haben wir in § 4 eine Trennung vorgenommen von Stiftungsanerkennungsbehörde - was ja das Innenministerium ist - und von Stiftungsaufsichtsbehörde - was das Landesverwaltungsamt ist. Die Gründe sind aus unserer Sicht eigentlich klar, wir möchten eine objektive, unabhängige Kontrolle haben. Es ist wichtig, dass hier die Anerkennung unabhängig von der Aufsicht erfolgt. Das heißt, dass man bei der Anerkennung dann nicht in die Versuchung kommt, die Aufsicht so einfach wie möglich zu gestalten.
Punkt 2: Uns war wichtig, dass ein schlanker Entwurf vorgelegt wird, dass er lesbar ist und auch verständlich für Nichtjuristen. Hier haben wir viele Veränderungen eingebracht immer in Absprache mit den Experten. Von dieser Stelle aus möchte ich mich noch mal ganz herzlich bedanken beim Abbe-Institut für Stiftungswesen und ganz persönlich und speziell bei dessen Leiter, Herrn Prof. Werner, der uns sehr intensiv beraten hat, die Fraktion beraten hat, aber auch den Ausschuss in Gänze beraten hat.
Wir haben weitestgehend fast alle seine Anregungen mit aufgenommen. Zwei Anregungen möchte ich hier nennen, die zur Verständlichkeit des Textes beigetragen haben. Zunächst § 5 Abs. 4: Hier wird klargestellt, dass eine Zustimmung jedes einzelnen Organmitglieds bei einer Herausgabe von Daten nur dann erforderlich ist, wenn die persönlichen Daten auch betroffen sind. Ein weiteres Beispiel sage ich noch. Wir haben einen neuen Abs. 4 in § 11 eingefügt. In diesem Paragraphen wird klargestellt, dass der Wegfall der Gemeinnützigkeit kein Auflösungsgrund ist. Die Finanzämter haben das bedauerlicherweise in der Vergangenheit nicht so wahrgenommen, obwohl dies auch selbstverständlich ist.
Einen dritten Punkt möchte ich nennen, der auch sehr wichtig ist. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Verwaltungskosten der Stiftungen auch zurückgenommen bzw. zurückgeführt werden, dass diese nicht so intensiv sind. Wir haben zum Beispiel - wenn Sie sich den Änderungsantrag vornehmen - bei § 4 Punkt 2.3 eingefügt, dass öffentliche Leistungen bei Stiftungen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen, auch gebührenfrei sind. Also ein deutlicher Anreiz für Stifter, sich einzubringen.
Noch ein Beitrag, um die Kosten zu minimieren. Wir haben eine Änderung in § 12 Abs. 3 vorgenom
men, nämlich, dass keine behördlich angeordnete Prüfung auch auf Kosten der Stiftung zu erfolgen hat. Diese Kosten haben nicht die Stiftungen zu übernehmen, sondern dann die Behörde.
Punkt 4: Ebenfalls wichtig aus unserer Sicht ist, aber auch aus Sicht der übrigen Ausschussteilnehmer, da sie ja zugestimmt haben, wir wollten weniger Bürokratie und auch eine Verwaltungsvereinfachung für Stifter und Stifterorgane erreichen. Dies ist uns gelungen mit der Änderung. Ein ebenfalls wichtiger Punkt, der ja auch die Zustimmung im Ausschuss gefunden hat: Wir haben dieses Gesetz, den Entwurf entfristet. Sie wissen ja, dass wir alle Gesetze im Freistaat Thüringen auf ein bestimmtes Datum befristen. Wenn wir dies im Stiftungsgesetz tun würden, wäre das ein Stück Unsicherheit für die Stifter; denn wenn das Gesetz - so war es ursprünglich vorgesehen - bis 2012 befristet ist, muss sich natürlich jeder potenzielle Stifter fragen: Was geschieht dann nach 2012? Deswegen ist es wichtig, diese Befristung wegzunehmen.
Meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für Thüringen, für das Stiftungswesen in Thüringen.
Ich bitte Sie namens meiner Fraktion, dem Entwurf der Landesregierung einschließlich der Änderungen, wie von mir angedeutet, zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Strompreiserhöhung durch E.ON Energie AG ab 1. Februar 2009
Über Postwurfsendungen Ende November 2008 hat das Energieunternehmen E.ON Thüringer Energie sämtliche Kunden über eine geplante Strompreiserhöhung ab dem 1. Februar 2009 informiert. Trotz einer sinkenden Nachfrage nach Energie auf dem Weltmarkt aufgrund der Finanzkrise - siehe Ölpreis - begründet das Unternehmen diese Erhöhung damit, dass „durch den weltweit steigenden Energiebedarf sich der Stromeinkauf für E.ON Thüringer Energie weiter verteuert (hat)“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Entspricht die von dem Energieunternehmen vorgebrachte Begründung für die Anhebung der Strompreise tatsächlich der derzeitigen Nachfrage nach Energie auf dem Weltmarkt?
2. Wenn nicht, ist der Energiekonzern dann überhaupt berechtigt, die geplante Strompreiserhöhung ab dem 1. Februar 2009 zu realisieren?
3. Welche Begründungen für diese Strompreiserhöhung sind der Landesregierung bekannt?
4. Haben auch andere Energieanbieter in Thüringen ihre Strompreise angehoben bzw. planen eine Anhebung im kommenden Jahr?
Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Korrektur dann im nächsten Jahr erfolgen wird, bzw. - die zweite Frage - sind dann die Unternehmen verpflichtet, diese Korrektur auch in dem kommenden Jahr vorzunehmen?
Öffentlicher Aufruf zu Gewalt durch Erfurter Fußballfans
Während des Fußballspiels des FC Carl Zeiss Jena gegen den FC Rot Weiß Erfurt in Erfurt am 16. August 2008 kam es insbesondere durch Erfurter Fans zu zahlreichen Ausschreitungen gegen Besucher aus Jena. Besonders verwerflich waren dabei die antisemitischen und fremdenfeindlichen Parolen aus dem Erfurter Fanblock. Wie dem Sport-Lokalteil für Erfurt der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 11. September dieses Jahres in diesem Zusammenhang zu entnehmen war, soll noch bis zu diesem Zeitpunkt am Stadtrand von Erfurt ein Spruchband mit der gegen die Einwohner der Stadt Jena gerichteten schändlichen Parole „Zeisser 16.8. töten“ geprangt haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, ob dieser öffentliche Aufruf, bei dem es sich meines Erachtens zweifellos um einen Straftatbestand handelt, von den Strafverfolgungsbehörden erfasst und entsprechend
weiter verfolgt worden ist?
2. Ist der Landesregierung bekannt, warum seitens der zuständigen Behörde der Stadtverwaltung Erfurt drei Wochen lang dagegen nichts unternommen wurde?
3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Kommunalaufsicht in diesem konkreten Fall aufgrund der Untätigkeit der Stadtverwaltung Erfurt?
4. Welche Maßnahmen werden getroffen, um beim Rückspiel im kommenden Jahr möglichen Ausschreitungen von gewaltbereiten RWE-Fans entgegenzuwirken?
Sie haben eine Reihe von sehr sinnhaften Maßnahmen genannt, die ich sehr begrüße. Greifen die jetzt schon, haben die schon begonnen oder werden die erst kurz vor dem Fußballspiel in Angriff genommen?
Herzlichen Dank.
Unterstützung des Baus einer Leichtathletikhalle in Jena durch das Land
Zur Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebs am Leichtathletikstandort Jena sowie des Unterrichtsbetriebs am Sportgymnasium Jena, das sich in Trägerschaft des Freistaats Thüringen befindet, ist es erforderlich, die marode baufällige Laufhalle dort abzureißen und einen Neubau zu errichten. Eine entsprechende Ansicht soll auch der im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit angesiedelte „Arbeitskreis Sportstättenförderung“ u.a. mit Vertretern des Landessportbundes, der Thüringer Sportämterkonferenz sowie der Kommunen und Landkreise favorisiert und sich für eine entsprechende Förderung des Hallenneubaus im Rahmen der Sportstättenförderung ausgesprochen haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Position in der Prioritätenliste des „Arbeitskreises Sportstättenförderung“ nimmt das Neubauprojekt einer Leichtathletikhalle in Jena ein und für welche Fördersumme hat sich jener Arbeitskreis ausgesprochen?
2. Welche Förderung des oben genannten Projektes durch das Land ist tatsächlich geplant und falls abweichend vom Votum des „Arbeitskreises Sportstättenförderung“, warum?
3. Was unternimmt das Land, um den Trainings- und Unterrichtsbetrieb am Leichtathletikstandort Jena bzw. am dortigen Sportgymnasium nach Schließung der alten baufälligen Laufhalle aufrechtzuerhalten?
4. Warum wird in Erfurt für die Benutzung der Sportstätten (Eishalle und andere Sportanlagen) durch Schulkinder des Sportgymnasiums vom Kultusministerium ein Nutzungsentgelt an den dortigen kommunalen Sportbetrieb gezahlt und in Jena nicht?
Es stimmt aber, Herr Minister, dass die Sportanlagen in Erfurt, speziell der Sportbetrieb der Stadt Erfurt, auch einen entsprechenden Zuschuss bekommt in Form von Nutzungsentgelten, oder?
Da wird ja seitens des Ministeriums immer auf ein Widerspruchsverfahren hingewiesen, warum die Laufhalle nicht in dem Maße gefördert werden kann wie beantragt, nämlich in Höhe von 538.000. Das Widerspruchsverfahren bezieht sich auf das Stadion. Dort seien Fördermittel nicht korrekt verwendet worden. Meine Frage dazu: Ist das üblich, zwei verschiedene Projekte miteinander zu verkoppeln - einmal Laufhalle und Stadion - und mit welcher Begründung?
Wiederaufbau der vom Orkan „Kyrill“ zerstörten historischen Bockwindmühle in Krippendorf
Durch den Orkan „Kyrill“ wurde Anfang des vergangenen Jahres die 270 Jahre alte Bockwindmühle in Jena-Krippendorf total zerstört. Der Wiederaufbau der Mühle, die ein historisches Baudenkmal darstellt und als ein Bestandteil zum Ensemble des historischen Schlachtfeldes von 1806 gehört, würde um die 250.000 € betragen. Auch der Freistaat Thüringen hat nach dem Orkan ein Hilfsprogramm aufgelegt, um die von „Kyrill“ angerichteten Zerstörungen zu beseitigen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Greift das nach dem Orkan „Kyrill“ aufgelegte Hilfsprogramm des Landes auch für den Wiederaufbau der historischen Bockwindmühle in Krippendorf?
2. Wenn nein, welches Förderprogramm käme dann dafür infrage?
3. Wenn ja, ist bereits ein Antrag und in welcher Höhe gestellt bzw. bereits genehmigt worden?
4. Bis zu welcher Frist können Förderanträge gestellt werden?
Mich würde interessieren, warum die Frage 3 nicht beantwortet werden muss. Das würde mich ganz besonders interessieren, weil ich gehört habe, dass Anträge doch eventuell bereits gestellt worden sind. Dann gab es vor zwei Wochen im Jenaer Stadtrat die Äußerung des Oberbürgermeisters, dass er jetzt vorhat, einen Antrag oder mehrere Anträge zu stellen.
Dann frage ich dennoch: Ist nun ein Förderantrag seitens der Stadt Jena gestellt worden, ja oder nein?
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass der RCDS keine Untergliederung der CDU ist?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht für die antragstellende Fraktion. Ich müsste jetzt fragen, welche Sie zuerst hören wollen. Ich fange mal mit der guten Nachricht an. Meine Fraktion würde bei Ihrem Antrag eine Einzelabstimmung beantragen und zu dem Punkt a) würden wir unsere Zustimmung geben. Ich sage Ihnen auch gleich, warum. Die Punkte b) und c) würden wir ablehnen. Da sage ich Ihnen auch gleich, warum. Der Punkt 1 ist mit dem Bericht erfüllt worden. Übrigens herzlichen Dank, ich fand ihn sehr ausführlich und sehr informativ. Er hat im Übrigen auch eine Reihe von Faktenmaterial, Frau Hennig, und Informationen und Zahlen herübergebracht.
Punkt a): Mit eigenen Aktivitäten die Kampagne „Fair Company“ in Thüringen bekannt zu machen und für faire Bedingungen für Praktika zu werben, ist nicht nur unschädlich, die halten wir für ausgezeichnet. Ich möchte noch mal ganz kurz etwas zu dieser Fair-Company-Aktion sagen. Es ist eigentlich eine Erfindung vom September 2004, und zwar von dem jungen Job- und Wirtschaftsmagazin „karriere“. Hier hat man sich zusammengeschlossen und 37 modern orientierte Unternehmen gefunden, die diese FairCompany-Aktion unterstützen und einfach eine Positivliste von Unternehmen erstellt haben, damit sich natürlich junge Praktikanten informieren können, zu welchem Unternehmen kann ich gehen, wo finde ich faire Bedingungen. Wir halten das für sehr wichtig und gut, wenn sich auch hier die Landesregierung einbringen und auf diese Aktion hinweisen könnte. Das ist ja relativ einfach im Zeitalter von Internet, darauf hinzuweisen und über die anderen Aktionen und Veranstaltungen, die die Landesregierung durchführt, hier etwas zu unternehmen.
Zu den Ablehnungen b) und c) sage ich dann gleich noch etwas. Darauf gehe ich noch in meinem Redebeitrag ein.
Meine Damen und Herren, die Diskussion zu Praktika - das ist vielleicht auch etwas verkürzt dargestellt, es geht dabei nicht nur um Praktika, sondern auch um den Einsatz von Hochschulabsolventen - ist natürlich schon etwas älter. Bereits im Januar vorigen Jahres wurde dieses Thema im Bundestag aufgegriffen und auch intensiv diskutiert. Aber der Ursprung fand statt bzw. die Diskussion ging hervor im Jahre 2005. Da war sie etwas stärker ausgeprägt gewesen und, Frau Kollegin Hennig, Sie haben ja aus der Zeitung "Die Zeit" zitiert. Hier hat man dieses Problem zu Recht aufgegriffen und dann mehrere größere Artikel unter der Überschrift „Generation Praktikum“ publiziert. Wenn man sich mal die sämtlichen Artikel vornimmt, kann man feststellen, das war zumindest mein Eindruck, dass man dann natürlich nach dem Lesen der zahlreichen Artikel und Publikationen den Eindruck bekommt, dass Praktika etwas ganz Schlimmes sind, dass Praktika etwas mit Ausbeutung zu tun haben und man lieber doch die Finger davon lassen sollte. Wenn man die Artikel liest, so sind auch die Aussagen von Experten dazu, zeigen sie doch eigentlich immer, dass hier mehr allgemeinere, persönliche Eindrücke aus dem Bekanntenkreis, aus einem kleineren, nicht repräsentativen Umfeld wiedergegeben werden. Ich möchte dennoch eine kleine Passage - wenn ich darf - aus „Die Zeit“ zitieren, weil ich nämlich meine, dass alle Parteien und Institutionen und nicht nur Unternehmen hier in der Pflicht sind, ordentliche Praktika und Bedingungen für Praktika auch anzubieten, und auch Parteien wie die SPD hier in der Pflicht sind. Ich darf zitieren: „Ein paar Anrufe bei großen Firmen, die
viele Praktikanten beschäftigen, wie Roland Berger, Siemens, DaimlerChrysler, alle sagen, dass sie nicht mehr Praktikanten einstellen als noch vor ein paar Jahren. Nur die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung gibt offen zu, dass bei ihr in den vorigen Jahren die Zahl der fest Angestellten gesunken und jene der Praktikanten gestiegen ist.“ Ich weiß nicht, ob Sie diese Auskunft kennen, da sehe ich schon ein Problem und ich denke, auch die SPD kann mit diesem Antrag nicht über die Misere hinweghelfen, hinwegtäuschen, dass Praktikanten nicht die Lösung sind, um gewisse Aufgaben und Arbeiten zu erfüllen. Aber das war auch nicht Grund Ihres Antrags.
Weiterhin möchte ich noch einmal auf die Begründung - wie Sie hier schreiben - eingehen. Sie führen hier eine Studie aus dem Jahre 2007 an. Kollegin Hennig ist auch auf diese Studie eingegangen und hat sich eigentlich stark an ihr angelehnt. Ich komme dann noch zu einer weiteren Studie, auf die Sie auch eingegangen sind, und zwar die Studie der DGBJugend und der Böckler-Stiftung. Ich glaube, nun haben diese beiden Institutionen nicht gerade den Ruf, parteineutral zu sein. Also ich wäre gerade bei diesen Stiftungen etwas zurückhaltend. Der DGB ist nicht parteineutral, habe ich jetzt hier im Hintergrund so gehört. Sicherlich gilt der DGB nicht gerade als CDU-nah.
Es gibt eine Studie - die Sie auch erwähnt haben -, nämlich die von HIS (Hochschul-Informations-Sys- tem), die sehr ausführlich ist. Im April letzten Jahres ist hier ein relativ ausführlicher Projektbericht vorgelegt worden unter dem Titel „Generation Praktikum - Mythos oder Massenphänomen?“. Ich muss gestehen, ich habe im Vorfeld von der Reihenfolge her erst die Zeit-Artikel und die ganzen nachfolgenden Beiträge gelesen und erst am Ende die Auswertung dieser Studie „Generation Praktikum - Mythos oder Massenphänomen?“. Bevor ich diese Studie gelesen habe, dachte ich, es ist in Deutschland wirklich ein dramatischer Zustand, was Praktika anbelangt. Nach Lesen dieser Studie war ich dann schon etwas optimistischer gestimmt. Ich will Ihnen dies nur sagen, weil das hier so abgetan worden ist, dass die Studie HIS konservativ ist, und Sie sagten nur, es gibt gewisse Fakten, die darauf hindeuten, dass das, was da als Ergebnis vorgelegt worden ist, ohnehin nicht ernst zu nehmen ist. Es gab vier Ergebnisse im Verlauf dieser Studie, die uns vorgelegt worden sind:
1. Einmal stellte diese Studie fest, dass Praktika in den letzten Jahren nach dem Studium zugenommen haben, das sehe ich wie hier nicht kritisch. Wie gesagt, es ist ja allen bekannt, Praktika sind sehr wichtig, um praxisnahe Erfahrungen zu sammeln, um Netzwerke aufzubauen, um Verbindungen zu knüpfen und natürlich auch, um den späteren Jobeinstieg
etwas zu erleichtern. Das sind Möglichkeiten dafür.
2. Die präsentierten Zahlen lassen als Schlussfolgerung zu, dass es sich bei Praktika nach dem Studium gegenwärtig nicht um ein Massenphänomen handelt, sondern der Begriff „Generation Praktikum“ mit Blick auf den beruflichen Verbleib von Hochschulabsolventen ist damit nicht gerechtfertigt.
3. Die Bewertung des Praktikums nach dem Studium fällt in wesentlichen Dimensionen positiv aus bei denen, die ein Praktikum absolviert haben. Die meisten, die ein Praktikum absolviert haben, würden nicht einschätzen, dass sie ausgebeutet worden sind im Verlauf ihres Praktikums.
4. Was auch immer wieder vorgeworfen wurde oder dargestellt wird, ist, bevor man einen Job, einen Berufseinstieg findet, dass man über einen längeren Zeitraum, mitunter sogar - wie es behauptet worden ist - bis zu zwei Jahren, Praktikum an Praktikum aneinanderreiht. Auch hier ist ermittelt worden, dass diese sogenannten Kettenpraktika oder Praktikumskarrieren, wie sie auch bezeichnet wurden, doch eher eine Randerscheinung bleiben.
Was vielleicht wirklich ein Fakt ist, Frau Hennig, das haben Sie nicht erwähnt, dass genau diese Studie „Generation Praktikum - Mythos oder Massenphänomen?“ auf eine weite empirische Basis zurückgreifen kann. Es sind nämlich insgesamt ca. 12.000 Studenten befragt worden, die auch an dieser Studie teilgenommen haben. Die Gegenfrage würde lauten: Wie ist denn die empirische Basis bei der von Ihnen zitierten, vorgeführten Studie der DGBJugend und der Hans-Böckler-Stiftung? Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir hier dieses Spektrum, nämlich 12.000 Befragte, nicht erreichen werden. Das ist eigentlich das Aktuellste und Repräsentativste, diese von mir Ihnen kurz vorgestellte Studie, die als Projektbericht vorliegt. Im Sommer letzten Jahres sind dann auch die ausführlichen Ergebnisse publiziert worden.
Weiterhin möchte ich darauf eingehen, dass dieses Problem, wie es im Antrag dargestellt worden ist, wie zwei Seiten einer Medaille sind. Die eine Seite ist das Problem, was in der Tat vorhanden ist, dass nicht jeder Absolvent nach Abschluss seines Studiums einen Berufseinstieg findet. Die Zahlen sind vom Staatssekretär vorgestellt worden. Auf Thüringen bezogen haben wir eine relativ überschaubare Zahl. Es gab mit Stand vom Januar 2008 Daten, die vorgelegt, die ermittelt worden sind, die will ich Ihnen noch mal mitteilen, weil die Wiederholung der Werbeeffekt ist, vielleicht prägt sich das dann doch stärker ein.
Von den 152.000 Arbeitslosen im Freistaat Thüringen, was außerordentlich bedauerlich ist, haben wir insgesamt 5.800 Akademiker. Das heißt aber nicht, dass die 5.800 Akademiker Jungakademiker sind bzw. unter 25 Jahre sind. Die 5.800 Akademiker sind übrigens genau 3,8 Prozent. Von diesen 3,8 Prozent oder den 5.800 Akademikern haben wir gerade einmal - Gott sei Dank, aber immerhin noch zu viel - 8 Prozent junge Akademiker, also unter 25-Jährige, die noch einen Beruf suchen, die sich arbeitslos gemeldet haben. Wenn man das umrechnen würde, ist das eine sehr geringe und sehr überschaubare Anzahl im dreistelligen Bereich, wenn Sie richtig nachrechnen, Frau Hennig. Dennoch zu viel, das ist richtig. Die Aktivitäten, die Maßnahmen, die zu treffen sind, sind Ihnen genannt worden. Ich will noch mal eine Maßnahme nennen. Die ist sehr aktuell und brandneu aus dem Januar dieses Jahres, nämlich der vom Wirtschaftsministerium eingerichtete Unternehmer- und Fachkräfteservice, der natürlich auch jungen Absolventen zum Einstieg in den Job und auch zur Jobvermittlung verhelfen soll. Aber er soll auch helfen, dass sich neue, junge Existenzen gründen können. Auch das ist eine sehr hilfreiche Geschichte. Darüber hinaus waren Sie ja auch sehr stark beteiligt gewesen, Frau Hennig, beim Hochschulgesetz. Auch hier haben wir einen Extrapassus eingebaut, was die Hochschulabsolventenbetreuung anbelangt. Auch das ist eine hilfreiche Maßnahme zur Vermittlung von Jobangeboten, denke ich zumindest.
Ich möchte Ihnen aber nicht eine Studie vorenthalten, auch brandaktuell. Ich glaube, aus dem Hohen Hause waren nur Frau Dr. Kaschuba dabei gewesen und meine Wenigkeit, als die Sozialstudie vom Studentenwerk Thüringen vorgelegt worden ist. Darin ist noch mal darauf eingegangen worden, wie die Abschlüsse sind. Ich will nicht sagen dramatisch, aber auch hier gibt es natürlich schon eine Entwicklung, die im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel steht. Das ist für mich die entscheidende Seite der Medaille, auf die wir immer ein großes Augenmerk richten müssen, da es hier schon gewisse Verschiebungen gibt. Auf diese möchte ich noch mal kurz eingehen. Die Studie sagt aus, dass der Anteil der Studierenden im Bereich der Ingenieurwissenschaften um 2,5 Prozentpunkte in 2006 gegenüber 2003 gesunken ist, ganz genau von 22 Prozent auf 19,5 Prozent. Das ist außerordentlich bedauerlich. Wenn ich es positiv betrachte, kann ich sagen, dass wir noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen - der Bundesdurchschnitt liegt bei 16 Prozent -, aber es ist die falsche Richtung. Wir müssten, denke ich, diesen Bereich noch weiter ausbauen und weiter nach oben treiben. Gerade das Ingenieurwesen ist doch das, was Deutschland und auch Thüringen immer wieder in der Vergangenheit vorangebracht hat und auch in der Zukunft immer
wieder voranbringen wird.
Ich persönlich schaue dann doch immer in die Geschichte mit einem Blick nach Amerika. Als J. F. Kennedy verkündet hat, auf den Mond zu fliegen, hat ein Extraprogramm aufgelegt gerade für Ingenieurwissenschaftler, Mathematiker und Physiker. So ein ähnliches Programm haben wir auch im Freistaat Thüringen - die Exzellenzinitiative. Wenn ich in unseren Hochschulpakt schaue mit 300 Mio. €, wenn ich die Resonanz in den Hochschulen betrachte, dann ist die außerordentlich positiv. Das ist zwar nicht vergleichbar mit dem Mondfahrtprogramm von Kennedy, aber es ist auch der richtige Weg und zusätzliches Geld, was auch in die Ausbildung von Studierenden hineingesteckt werden soll und auch positiv sicherlich dann umgesetzt wird.
Zurück zur Sozialstudie - noch drei Aspekte ganz kurz vom Studentenwerk: Der Anteil der Studierenden im sozialwissenschaftlichen Bereich, dachten wir zumindest immer, dass der steigt, aber auch dieser ist gesunken, sehr knapp gegenüber 2003 von 15,9 auf 15 Prozentpunkte. Im sprachwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Bereich haben wir einen leichten Anstieg von 19 auf 20,8 Prozent. Ebenfalls leicht gestiegen ist der Anteil der Studierenden - das ist auch eine positive Entwicklung, finde ich - im Bereich Medizin und Gesundheitswesen, nämlich von 4,3 auf 5,8 Prozentpunkte. Ich möchte auch deutlich darauf hinweisen, weil es auch wieder im Antrag gefordert wurde und auch von Frau Hennig ins Spiel gebracht worden ist, ich würde Abstand nehmen und das macht auch meine Fraktion und davon gehe ich aus, dass das die Landesregierung genauso sieht, hier staatlich regulierend einzugreifen und Studienplätze zu verordnen. Es gibt Mechanismen, die im Handlungsbereich der Hochschulen selbst und der Hochschulautonomie liegen, über den Numerus clausus einiges zu steuern, wo Bedarf ist und um auf die Bedarfe seitens der Wirtschaft zu reagieren. Hier gibt es genügend Möglichkeiten.
Einen letzten Aspekt vielleicht, weil ich Herrn Matschie hier sehe. Wir beide sind Mitglied des Fördervereins des Instituts für Politikwissenschaften der FSU und es ist uns auch zusammen mit den Studierenden in den letzten 2, 3 Jahren gelungen, hier entsprechend zu reagieren und zu handeln, nämlich auch eine Alumnibewegung aufzubauen. Das ist eigentlich die richtige Verfahrensweise, um Netzwerke auszubauen und aufzubauen, um auch Absolventenvermittlungen umzusetzen, dass Absolventen zurückgreifen können auf diese Alumnibewegung, um von den Erfahrungen der Absolventen profitieren zu können. Das ist außerordentlich vernünftig und dieses Beispiel ist nicht einmalig in Jena bzw. in dem Institut für Politikwissenschaften; dieses Beispiel hat bereits längst Schule gemacht in Thüringen. Wir
haben doch schon ein relativ ausbaufähiges und erweitertes Netz dieser sogenannten Alumnibewegung. Wenn ich, weil das heute auch öfter erwähnt worden ist, den Blick nach Amerika richte, an große Universitäten, Stanford, man lebt ja dort von diesen Netzwerken. Ich denke mal, das liegt auch im Interesse der Universitäten und nicht nur der Absolventen, dass sie an diesen Netzwerken weiter mitarbeiten und diese Netzwerke weiter ausbauen.
Ich hatte es eingangs erwähnt, Punkt 1, der Sofortbericht, ist gegeben worden, wir würden zu Punkt a) unsere Zustimmung geben, um diese Kampagne von Karriere zu unterstützen, aber die Punkte b) und c), wie ich versucht habe Ihnen mitzuteilen, sind obsolet, weil es hier ein großes Paket von Maßnahmen und Aktivitäten seitens nicht nur der Landesregierung, auch von den Universitäten und Verbänden bereits gibt. Deswegen halten wir das für überflüssig und würden die Punkte b) und c) ablehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Gentzel, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Der Hinweis wie in einer Klippschule auf die Landesregierung, was die Anwesenheit der Landesregierung betrifft, wenn ich nach links schaue, die SPD-Fraktion ist, glaube ich, auch nicht so zahlreich vertreten, also kommen wir zum Thema und konzentrieren uns auf die Inhalte und jeder sollte sich an seiner eigenen Nase zupfen. Reden wir doch nicht über Verhältnisse, sondern über Zahlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nun fast ein Jahr her, genau ein Jahr und zehn Tage, als wir das Thema „Stiftungswesen in Thüringen“ sehr ausführlich hier im Hohen Hause beraten haben, das war genau am 29.03. Ich will auch nicht unerwähnt lassen - da will ich noch mal den Dank an die Landtagspräsidentin aussprechen -, einige Tage zuvor, nämlich am 9. März, hatten wir hier im Hohen Hause, also im Thüringer Landtag, einen eigenen Stiftungstag, der sehr erfolgreich war und auf große Zustimmung auch in der Öffentlichkeit gestoßen war. Das zeigt, dass es ein Thema ist, das uns sehr wichtig ist und besonders wichtig sein sollte. Am Ende der damaligen Debatte am 29. März vergangenen Jahres stand der ganz klare Handlungsauftrag vom Hohen Hause an die Landesregierung, ein eigenes Stiftungsgesetz zu erarbeiten. Heute liegt dieses Gesetz vor und nochmals von dieser Stelle aus herzlichen Dank an die Landesregierung, an das Innenressort für die gute Nachricht und dass sie diesen Gesetzentwurf heute vorgelegt haben.
Ich will aber auch nicht verhehlen und unerwähnt lassen, dass die Initiative zu diesem Gesetz natürlich auch maßgeblich von meiner Fraktion, der CDUFraktion, ausging und ausgeht. Wir hatten damals einen eigenen Antrag eingebracht, der bereits im September des vergangenen Jahres, also 2007, erstmalig diskutiert und dann im März in zweiter Beratung verabschiedet worden ist mit dem klaren Handlungsauftrag, den ich vorhin formuliert habe. Es war
uns eben ein wichtiges Thema und nicht wie damals in der Debatte von Herrn Dr. Pidde dargestellt, dass sich die CDU-Fraktion irgendwie selbst beweihräuchern möchte. Nein, ganz im Gegenteil, wir haben hier einen Arbeitsauftrag, ein Arbeitsfeld gesehen, ich will nicht sagen, einen weißen Fleck. Es sind die Dinge genannt worden. Das derzeitige Stiftungsrecht in Thüringen basiert auf der Gesetzeslage der Volkskammer von 1990 und ist in der Tat - das ist auch von allen Rednern hier noch mal dargestellt worden, bestätigt worden - überaltert und wir haben dadurch natürlich auch einen klaren Nachteil. Darüber hinaus - auch das ist in den zahlreichen Debatten des vergangenen Jahres und im Jahr davor und auch heute dargestellt worden - ist Thüringen hier nicht gerade in einer besonders günstigen Position. Die Zahlen sind genannt worden. Während in der Bundesrepublik insgesamt ca. 13.500 Stiftungen existieren - das heißt, das ist von Ihnen gesagt worden, Herr Gentzel, pro 100.000 Einwohner haben wir im Bundesdurchschnitt 16 Stiftungen -, hatten wir bedauerlicherweise 2005 in Thüringen nur ca. 176 Stiftungen. Es sind Gott sei Dank noch ein paar hinzugekommen. Wir haben also jetzt ungefähr 200 Stiftungen und das sind dann im Durchschnitt sieben Stiftungen pro 100.000 Einwohner. Das ist zu wenig und das reicht uns nicht. Wir sehen ganz klare Potenziale für unseren Freistaat, die wir auch deutlich nutzen möchten und nutzen müssen.
Ich will nicht noch einmal über die Bedeutung des Stiftungswesens sprechen, aber vielleicht ganz konkret auf das Wesentliche beschränkt zwei wichtige Dinge, welche Bedeutung von Stiftungen ausgeht. Einmal die finanzielle Bedeutung: Natürlich ist es für uns wichtig, hier zusätzliches Geld, Herr Dr. Hahnemann, zu akquirieren. Das heißt nicht, dass wir uns aus anderen Aufgaben verabschieden. Wir reden immer nur über zusätzliches Geld und einen Ausgleich des Nachteils, der ja vorhanden war und den wir hiermit natürlich dann aufheben müssen. Wenn ich in andere Bundesländer schaue, haben die zusätzliche Mittel, aber das ist doch statthaft, das ist auch sehr gut. Ich erinnere an das Beispiel Jena und den eigenen Stiftungslehrstuhl für Informatik. Das sind doch zusätzliche Dinge, die beim Betrachten der öffentlichen Kassen Sinn machen und auch sehr erfolgreich sind.
Viele von Ihnen, meine Kollegen, haben sicherlich auch positive Erfahrungen mit Stiftungen hierzulande. Ich persönlich habe eine sehr positive Erfahrung mit der Stiftung „Zwischenraum“, Jena/Saale-Holzland-Kreis, die zur Aufgabe hat, ehrenamtliches Engagement zu unterstützen, und habe mich daraufhin - wie andere auch, mein Kollege Fiedler fällt mir da sofort ein - auch beteiligt bzw. die Aktivitäten unterstützt. Das sind alles zusätzliche Dinge, die auch zusätzlich Geld einspielen sollen und auch einspielen
und darüber hinaus - und das ist das zweite Wesentliche, warum wir Stiftungen fördern, unterstützen und auch weiter vorantreiben müssen - ist das natürlich eine Förderung der mitbürgerlichen Verantwortungsbereitschaft.
Es ist auch Sinn und Zweck bzw. das Anliegen, Bürger mehr anzuregen, sich am bürgerlichen Gemeinwesen zu beteiligen und auch dieses Gemeinwesen weiter- und fortzuentwickeln. Ich möchte auch nicht noch einmal, das hat meine Fraktionsvorsitzende bereits in der Debatte im März des vergangenen Jahres und im September im 2006 getan, als wir das erste Mal darüber gesprochen haben, und ist noch einmal auf die Rede unseres Bundespräsidenten Köhler eingegangen, der zur Bedeutung von Stiftungen gesagt hat, dass es sich dabei um Denkfabriken handelt, um sogenannte Thinktanks, die dieses bürgerliche Engagement fördern und auch weiter vorantreiben.
Meine Damen und Herren, das Wesentliche ist gesagt. Was sehr wichtig ist und was mir und meiner Fraktion am Herzen liegt und das würden wir dann auch in der Fortberatung einbringen und weiter anregen wollen: Wir haben den günstigen Umstand in Thüringen, besonders in Jena, dass wir hier ein eigenes Institut haben, das Abbe-Institut für Stiftungswesen. Wir haben die entsprechende Manpower, wie man so schön neudeutsch sagt, ganz konkret mit Herrn Prof. Werner. Auch hier sollten wir auf diesen Sachverstand zurückgreifen, wenn wir schon diese Stiftung haben, wenn wir schon die Persönlichkeiten haben. Ich kann jetzt schon sagen, dass wir in der Fortberatung auch eine Anhörung anregen möchten und wir auf diesen Sachverstand eindeutig und ganz klar zurückgreifen werden und müssen.
Zum Gesetz, auch das möchte ich noch kurz sagen: Es sind ja von der damaligen Debatte des Jahres 2007 und des Jahres 2006 einige sehr wesentliche Dinge als Anregung mit in den Gesetzentwurf der Landesregierung eingeflossen, vor allem die Beachtung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Stifter, auch von beiden Vorrednern bereits genannt.
Ein zweiter wesentlicher Aspekt, der auch im Gesetz mit erwähnt wird, dass der tragende Grundsatz des Stiftungsrechts hier Beachtung findet, nämlich das Stiftungsvermögen in seinem wirtschaftlichen Wert zu erhalten und den Stifterwillen zu gewährleisten. Auch das hat im Gesetz eine besondere Beachtung gefunden, was wir selbstverständlich auch begrüßen. Wichtig und gut ist auch, dass das Gesetz vorsieht, dass nun ein entsprechender Ansprechpartner vorhanden ist, ganz konkret mit dem Landesverwaltungsamt, auch das ist wichtig. Natürlich begrüßen wir auch die Transparenz. Da müssen wir mal in
der Fortberatung zum Berichtswesen diskutieren, da sind wir noch leicht auseinander mit den LINKEN. Darüber hinaus könnte ich mir auch vorstellen, dass wir in dem Punkt mit Ihnen etwas auseinanderliegen, in vielen anderen Punkten weit auseinander. Was die Regulierung anbelangt, sind wir für mehr Deregulierung, weil wir einen ganz klaren Handlungsauftrag hatten, als wir vor einem Jahr hier diskutiert haben, das eingebracht haben in den Gesetzentwurf. Wir möchten ein stifterfreundliches Gesetz einfach aus dem Grund, weil wir Kapital auch nach Thüringen holen wollen für wichtige Aufgaben, die in der Kultur, im Sozialbereich, im Wissenschaftsbereich und darüber hinaus in vielen anderen Bereichen zu realisieren sind. Da liegen wir sicherlich weit auseinander, weil wir auch Stifter nicht knebeln wollen. Natürlich muss Kontrolle sein, das ist ganz klar, wir wollen aber auch Anregungen schaffen. Dafür soll dieses Gesetz stehen. Das begrüßt meine Fraktion außerordentlich, das will ich noch einmal sagen.
Ich möchte darüber hinaus namens meiner Fraktion beantragen, dass die Fortberatung im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien als federführendem Ausschuss stattfinden wird und darüber hinaus begleitend im Innenausschuss besprochen werden soll. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Antrag „Erhalt der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft“ in Drucksache 4/3025 handelt es sich um einen Antrag der SPD-Fraktion, der am 11. Juli des vergangenen Jahres hier im Plenum behandelt worden ist und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen wurde. Bereits in der ersten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien hat sich der Ausschuss dahin gehend verständigt, parallel zu den laufenden Verhandlungen zwischen Trägern und der Landesregierung die Fortberatung im Ausschuss durchzuführen. Daraufhin fanden fünf Sitzungen im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien statt: am 13. September, am 4. Oktober, am 8. November, am 6. Dezember und abschließend schließlich am 17. Januar. In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde dann der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Vergleich der Verkehrsunfall- und Straftatenstatistiken für die Städte Gera und Jena
Die Landesregierung plant eine Neuorganisation bzw. Umstrukturierung der Thüringer Polizei als Voraussetzung für den zukünftigen Erfolg der Polizeiarbeit und damit auch für die innere Sicherheit im Freistaat Thüringen. Entscheidend bei diesen Überlegungen dürften vermutlich auch die Zahlen der Verkehrsunfälle und Straftaten für die beiden Städte Gera und Jena sein, die in jeweiligen Statistiken erhoben werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Verkehrsunfälle gab es in den Jahren 2005, 2006 und 2007 (Stichtag 30. September) im Stadtgebiet Gera?
2. Wie viele Verkehrsunfälle gab es in den Jahren 2005, 2006 und 2007 (Stichtag 30. September) im Stadtgebiet Jena?
3. Wie viele Straftaten gab es in den Jahren 2005, 2006 und 2007 (Stichtag 30. September) im Stadtgebiet Gera?
4. Wie viele Straftaten gab es in den Jahren 2005, 2006 und 2007 (Stichtag 30. September) im Stadtgebiet Jena?
Ja, ich hätte noch eine Nachfrage oder Bitte. Wäre es möglich, auch für die Fälle der Wirtschaftskriminalität die Zahlen jeweils für beide Städte zu bekommen, 2005, 2006, 2007 mit Stichtag 30. September, also für die reine Wirtschaftskriminalität?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, die CDU-Fraktion hält diese Vorlage für eine sehr wichtige Vorlage, deswegen gleich noch mal drei Redebeiträge. Aber was mich noch mal nach vorn getrieben hat, Frau Dr. Klaubert, eine Frage von Ihnen. Sie haben die Frage aufgeworfen: Was soll denn dabei herauskommen, welche Änderungen stehen denn noch an, wenn Fachverbände sich geäußert und einen Vorschlag gemacht haben? Genau hieran möchte ich anknüpfen. Ich glaube, mich zu erinnern, dass ich dies bereits auch schon einmal in einer Ausschuss-Sitzung getan habe, ich habe nämlich auf einen Widerspruch hingewiesen. Es ist eben nicht so, dass es sich hierbei um einen einstimmig vorgelegten Vorschlag des Fachverbandes handelt. Es gibt auch andere Stimmen. Die Vertreterin einer der größten Bibliotheken, der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, die mit ihrer Stimme für alle Universitätsbibliotheken spricht, immerhin 42 Prozent aller Bibliotheksnutzer, also keine Kleinigkeit, hält diesen Vorschlag sogar für antiquiert und fühlt sich in Bismarcks Zeiten versetzt. Sie sehen, es gibt hier Probleme und es gibt -
Sie können gleich noch mal nach vorn kommen - hier vielleicht wirklich in der Tat einen Änderungsbedarf. Deswegen werbe ich dafür, wie es Herr Kollege Schwäblein bereits getan hat, keinen Schnellschuss zu machen, sondern die Zeit zu nutzen und im Ausschuss in der Tat intensive Beratungen durchzuführen. Was hat die Leiterin der ThULB moniert, auch das möchte ich sagen: Sie kritisiert vor allem diesen alleinigen volksbildenden Charakter des Gesetzes, wie er in § 3 - Öffentliche Bibliotheken - formuliert ist. Sie weist besonders noch mal auf den wissenschaftlichen Auftrag von Bibliotheken hin, gerade im Informationszeitalter des 21. Jahrhunderts; all das fehlt. Was zum Beispiel auch fehlt, da könnte ich als Jenaer Abgeordneter allein schon gar nicht zustimmen, nämlich wenn mit zwei Sätzen die größte Bibliothek abgetan wird und allein nur auf das Pflichtexemplarrecht herunterdefiniert wird, das ist problematisch. Hier ist noch viel mehr zu ändern und auch
hinzuzufügen, z.B. Pilotprojekte wie digitale Bibliothek im 21. Jahrhundert. All das fehlt und das gehört in ein Bibliotheksgesetz hinein. Deswegen sehen wir hier einen Veränderungsbedarf.
Deswegen wollen wir noch mal die Zeit nutzen und intensiv darüber reden. Lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, „parken“, wenn Sie es so bezeichnen, ausführlich diskutieren im Ausschuss. Danke schön.
Herzlichen Dank. Frau Kollegin, können Sie dem Hohen Haus einmal darstellen, wie Sie Ihre putzigen Darstellungen und Ausführungen gegenfinanzieren wollen? Haben Sie ganz konkrete Maßnahmen und Vorstellungen? Aber bitte nicht die Reichensteuer wieder anführen.
Ja.
Frau Präsidentin, ich habe folgende Anfrage an die Landesregierung:
Jena - Spitzenplatz bei Trinkwasserpreisen
Ein am 29. Mai 2007 im Spiegel Online veröffentlichter Artikel „Teures Trinkwasser - Verbraucher zahlen Hunderte Euro zu viel“ sorgt für viel Unmut unter der Jenaer Bevölkerung. Der Artikel enthält eine Trinkwasservergleichsliste von 76 deutschen Großstädten bundesweit, in der die Stadt Jena einen Spitzenplatz hinsichtlich der Wasserpreise einnimmt. Auch gegenüber den beiden anderen in der Liste aufgeführten thüringischen Städten Gera und Erfurt unterscheidet sich Jena durch höhere Wasserpreise.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegen die Trinkwasserpreise der thüringischen Städte Altenburg, Weimar, Gotha, Suhl und Eisenach ebenfalls unter dem Jenaer Preisniveau?
2. Liegt der Grund für den Jenaer Spitzenplatz bezüglich der Trinkwasserkosten - wie von den dortigen Stadtwerken behauptet - in erster Linie an der für ganz Thüringen geltenden Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2005, in dessen Verlauf rund 14,5 Mio. € Trinkwasserbeiträge an die dortigen Kunden zurückgezahlt wurden?
3. Was sind die Ursachen für die hohen Trinkwasserpreise in Jena?
4. Kann es möglich sein, dass die Verwendung des mit hohen Investitionskosten verbundenen Brunnenwassers und demzufolge die geringere Abnahme des preisgünstigeren Fernwassers einen großen Anteil an den hohen Wasserpreisen in Jena hat?
Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage: Können Sie mir mitteilen, wie in Jena der Wasserpreis kalkuliert worden ist? Besonders interessiert mich dabei, inwiefern die Energiekosten mit eingerechnet worden sind bei der Förderung des Brunnenwassers. Wenn Sie es jetzt nicht können, wäre ich auch damit einverstanden, wenn das nachgereicht wird.
Soll ich gleich die zweite Stellen? Die zweite Frage: Können Sie mir sagen, wie teuer der Abnahmepreis für Fernwasser in Jena ist pro Kubikmeter?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, obwohl der Staatssekretär sehr ausführlich berichtet hat und auch mein Kollege Herr Schwäblein hier ausführlich Stellung genommen hat, bin ich doch noch mal hier vorgegangen, weil mich das schon sozusagen gewurmt hat. Ich habe eigentlich, Herr Eckardt, von Ihnen erwartet, dass Sie auch eine ordentliche Begründung für Ihren Antrag vorlegen, eine Begründung der Aktualität. Seit Oktober letzten Jahres diskutieren wir das Hochschulgesetz. Wir haben es im Oktober diskutiert, wir haben es im November diskutiert, wir haben es im Dezember diskutiert. Am 1. Januar dieses Jahres ist es dann in Kraft getreten. Und jetzt, am 23. Mai - fast ein halbes Jahr danach - erkennen Sie die Aktualität dieses Themas. Deswegen frage ich mich schon, inwiefern hier die Aktualität vorhanden ist - sechs Monate nach der endlosen intensiven Debatte des Thüringer Hochschulgesetzes.
Darüber hinaus, Herr Matschie, wurmt mich auch, Thema Ihrer Aktuellen Stunde ist nicht „Keine Studiengebühren an Thüringer Hochschulen“, sondern - ich will es hier noch mal sagen - „Kein Verwaltungskostenbeitrag“. Aber alle beiden Redner haben hier intensiv debattiert zu Studiengebühren. Ich will es noch mal wiederholen, wir hatten ja die Diskussion bereits in der vorletzten Sitzung gehabt. Da hatten Sie den Antrag zur Aktuellen Stunde, „Keine Studiengebühren in Thüringen“ - ich will es noch mal wiederholen - es gibt keine Pläne, in Thüringen Studiengebühren einzuführen, das ist ganz klar. Da gibt es auch das Wort des Ministerpräsidenten. Aber lassen Sie uns doch über das Thema politisch diskutieren. Herr Matschie, Sie selbst haben doch über dieses Thema diskutiert vor Jahren.
Sie waren doch ein Befürworter.
Und fragen Sie doch mal in den Universitäten, fragen Sie doch mal die Rektoren, wie die dazu stehen. Und, Herr Eckardt, fragen Sie auch, wie die Rektoren zum Verwaltungskostenbeitrag stehen. Die Universitäten rechnen mit diesem Geld. Es ist vorhin genannt, es waren 5 Mio. € im Jahr, 2,5 Mio. € pro Semester, 1,25 Mio. €, die bei den Universitäten bleiben.
Das ist eine Menge Geld. Es ist genau dargestellt worden, was man mit diesem vielen Geld machen kann, das halte ich für außerordentlich vernünftig.
Und dann - das stört mich auch etwas - wie Ihnen ja bekannt sein dürfte, in Berlin versuchen die PDS und die SPD zu regieren. Und auch in Berlin gibt es ein Hochschulgesetz und dort haben sie den Verwaltungskostenbeitrag. Und hier stellen Sie sich hin mit einer Aktuellen Stunde und protestieren gegen dieses Hochschulgesetz. Das ist für mich nicht aneinanderzubringen - in Berlin diese Meinung, in Thüringen diese Meinung. Werden Sie sich doch mal einig, welche Meinung Sie haben, nur das ist ein Problem.
Und - darauf möchte ich auch hinweisen - es gibt ja auch eine andere Auffassung bei den Studierenden in Thüringen. Hier gibt es einen Flyer, der jedem Abgeordneten zugestellt worden ist. „Soll ich die Verwaltungskosten boykottieren?“ Da gibt es eine Reihe von Gründen, die hier aufgelistet worden sind, dies nicht zu tun, deshalb kein Boykott. Auch diese Meinung gibt es, und in einer Demokratie gehört es nun mal dazu, Meinungsvielfalt und auch entsprechende Gesetzlichkeiten zu respektieren.
Dann noch ein letzter Punkt: Frau Hennig, ich habe das vorhin mit einem leichten Zwischenruf getan, ich will es jetzt noch mal offiziell hier vom Podium sagen. Sie haben vorhin gesagt, das ist kein Protest, das ist kein Boykott, das ist alles legal, das ist eine Form des zivilen Ungehorsams. Die Diskussion kennen wir ja, als Sie die protestierenden Studenten - Sie lachen jetzt - aufgerufen haben, wenn das eben nicht reicht, dann wollen wir eben französische Verhältnisse. Ich weiß, was Sie damit gemeint haben, mit diesen französischen Verhältnissen und Sie können sich jetzt hier hinstellen und können sa
gen, das haben Sie nicht gemeint, aber ich weiß es wohl, und das halte ich für nicht gerade demokratisch. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Pidde, in der Tat ist der vorliegende Antrag eine Initiative der CDU-Fraktion. Wir haben zwei Beweggründe, wie Sie dem Antrag entnehmen können. Einmal, wenn Sie etwas ändern wollen, wenn Sie Probleme erkennen und sehen, brauchen Sie einen Sachstandsbericht. Um diesen Sachstandsbericht haben wir in der letzten Plenardebatte gebeten und diesen Sachstandsbericht erwarten wir auch. Wenn Sie den Antrag richtig gelesen hätten, hätten Sie im letzten Absatz den Zusatz „und die Erwartungen für die Zukunft aufzeigen“ festgestellt. Darum geht es uns bei diesem Antrag. Es ging uns nicht um eine Selbstbeweihräucherung. Ich habe das letzte Mal in der Rede klar und deutlich auf die Probleme hingewiesen. Die Faktenlage liegt ja klar und deutlich vor uns. Ich habe die Zahlen genannt. Es ist natürlich unbefriedigend, wenn man acht Stiftungen auf 100.000 Einwohner hat und wenn man den bundesdeutschen Vergleich kennt, 16 Stiftungen, und wenn man weiß, dass in den letzten Jahren dreieinhalb mehr neue Stiftungen in Sachsen gegründet worden sind als im Freistaat Thüringen. Das ist unbefriedigend, wenn man im Hinterkopf weiß, dass die Finanzkraft der öffentlichen Kassen in den nächsten Jahren eher abnehmen als zunehmen wird, ich erinnere an das Jahr 2020, wenn wir nämlich als Freistaat Thüringen insgesamt 2,5 Mrd. € weniger zur Verfügung haben, aber gleichzeitig die Aufgaben zu bewältigen haben im wissenschaftlichen Bereich, im kulturellen Bereich, im sozialen Bereich - ich könnte die Aufzählung fortsetzen. Deswegen heißt die Tagesaufgabe heute schon, nach neuen Ressourcen, nach neuen Quellen, nach neuen Möglichkeiten zu suchen. Deswegen die Idee oder der Griff nach dieser Quelle, die bisher zu wenig ausgereizt worden ist - Stiftungswesen. Deswegen knüpfen wir an diesen Antrag bestimmte Erwartungen. Das heißt klar und deutlich, ich habe das ja das letzte Mal aufgezeigt: Wir erwarten natürlich eine neues Stiftungsgesetz. Hier gibt es eine ganz klare Zusage der Landesregierung, nicht nur diesen Bericht vorzulegen, sondern es gibt auch die Zusage, sehr bald schon ein Gesetz vorzulegen. Damit werden wir uns dann tiefgründig beschäftigen und werden ergänzen und verbessern, wenn es nötig ist.
Die Zahlen habe ich Ihnen genannt, ich will auch nicht noch einmal meinen Vortrag von der letzten Plenardebatte wiederholen, auch nicht die Ausführungen meiner Fraktionsvorsitzenden. Wir haben hier
Potenziale, das will ich auch nicht unerwähnt lassen. Neben den finanziellen Möglichkeiten, die sich mit einem neuen Stiftungsgesetz für uns bieten würden, erfüllen Stiftungen natürlich noch eine ganz andere Funktion. Sie sind so eine Art Think Tank oder Denkfabriken einer Gesellschaft, die auch aktuelle Fragen, Probleme, die es gibt, aufgreifen. Die gilt es natürlich auch zu unterstützen. Deswegen glaube ich, dass Sie mit Ihrem Beitrag den Menschen, die sich ehrenamtlich und auch privat engagieren in einer Stiftung, Unrecht getan haben.
In dem Zusammenhang möchte ich mich sehr gern noch einmal bei der Landtagspräsidentin für den 1. Thüringer Stiftungstag bedanken, der übrigens nicht am 6. März war, sondern am 9. März -