Andrea Hubrig
Appearances
5/3
5/4
5/5
5/6
5/7
5/8
5/9
5/10
5/11
5/12
5/13
5/14
5/15
5/16
5/17
5/18
5/19
5/20
5/23
5/24
5/25
5/27
5/28
5/29
5/30
5/31
5/32
5/33
5/34
5/35
5/36
5/37
5/38
5/39
5/40
5/41
5/44
5/45
5/46
5/47
5/48
5/49
5/51
5/52
5/53
5/54
5/55
5/56
5/57
5/58
5/59
5/60
5/61
5/62
5/63
5/64
5/65
5/67
5/68
5/69
5/70
5/71
5/72
5/73
5/74
5/75
5/76
5/78
5/79
5/80
5/81
5/82
5/83
5/84
5/85
5/86
5/87
5/88
5/89
5/90
5/91
5/92
5/93
5/96
5/97
5/98
5/99
5/100
5/101
Last Statements
Wird von der SPD noch das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Wer wünscht noch das Wort zur Debatte? – Niemand mehr von den Fraktionen. Dann frage ich die Staatsregierung. – Herr Minister Morlok, bitte.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Bitte, Frau Jähnigen.
Frau Jähnigen, eine Kurzintervention.
Möchten Sie antworten, Herr Minister?
Eine weitere Kurzintervention. Herr Stange, bitte.
Herr Minister, bitte.
Meine Damen und Herren! Damit ist auch die 2. Aktuelle Debatte abgeschlossen.
Ich rufe auf
Tagesordnungspunkt 2
2. Lesung des Entwurfs
Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und des
Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages
über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Drucksache 5/14243, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP
Drucksache 5/14689, Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Es ist eine allgemeine Aussprache vorgesehen. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Gemkow, bitte.
Für die FDPFraktion spricht nun Herr Abg. Herbst.
Für die Linksfraktion spricht nun Herr Neubert;.bitte.
Für die SPDFraktion Herr Abg. Panter, bitte.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Gerstenberg; bitte.
Meine Damen und Herren! Ich rufe die NPD-Fraktion auf. – Sie wollten nicht sprechen. Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Wortmeldungen?
Herr Clemen für die CDU-Fraktion; bitte.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Bitte, Herr Dr. Gerstenberg.
Herr Dr. Gerstenberg, das Problem mit der Redezeit wird derzeit überarbeitet und wieder eingestellt.
Gibt es jetzt noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich Herrn Staatsminister Dr. Beermann, das Wort zu nehmen.
Herr Panter, Sie möchten eine Kurzintervention vortragen; bitte.
Herr Panter, ich lasse Ihnen das heute durchgehen, weil der letzte Plenartag ist. Eine Danksagung ist ja etwas Schönes, aber das sollte nicht als Kurzintervention zur Gewohnheit werden.
Herr Neubert, möchten Sie eine Kurzintervention vortragen oder einen Redebeitrag halten? – Bitte schön.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 5/14689.
Wir behandeln zuerst die Änderungsanträge und ich beginne mit der Drucksache 5/14799, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der Fraktion GRÜNE. Ich bitte um Einbringung, wenn das gewünscht ist. – Herr Abg. Neubert.
Herr Herbst zum Änderungsantrag, bitte.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Antrag? – Herr Neubert noch einmal, bitte.
Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Ich rufe den Änderungsantrag auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung und eine ganze Reihe von Stimmen dafür, dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf die Drucksache 5/14804, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Wer möchte zum Änderungsantrag sprechen? – Herr Abg. Herbst, bitte.
Gibt es eine weitere Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf die Drucksache 5/14805, Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Wird Einbringung gewünscht?
Er ist schon eingebracht. Möchte eine Fraktion dazu noch reden? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen jetzt artikelweise ab und beginnen mit der Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Viele Stimmenthaltungen, dennoch wurde der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 1, Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Damit wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 2, Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen. Artikel 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 3, Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen wurde Artikel 3 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen zur Gesamtabstimmung: Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich möchte gern die Gegenstimmen sehen. –
Ich wollte es einmal ausprobieren. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, es ist Eilausfertigung gewünscht. Gibt es dagegen Widerspruch? –
Das hatte ich jetzt nicht verstanden, Herr Piwarz. Wenn es wichtig war, bitte wiederholen, sonst nicht. – Also, es gibt keinen Widerspruch. Damit ist das so angenommen. Wir beenden den Tagesordnungspunkt und kommen zu
Tagesordnungspunkt 3
2. Lesung des Entwurfs
Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die
Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
Drucksache 5/14180, Gesetzentwurf der Staatsregierung
Drucksache 5/14743, Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz
Es gibt eine allgemeine Aussprache. Es beginnt die CDUFraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜ
NE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Krauß, Sie haben das Wort.
Die Fraktion DIE LINKE, bitte; Frau Lauterbach.
Die SPD-Fraktion. Frau Neukirch, bitte.
Die FDP-Fraktion bitte, Frau Jonas.
Frau
Abg. Herrmann, bitte.
Die NPD-Fraktion hat keinen Redebedarf. – Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Frau Staatsministerin, bitte schön, Sie haben das Wort.
Es gibt eine Kurzintervention. Bitte, Frau Herrmann.
Frau Ministerin, wollen Sie darauf antworten? – Das ist nicht der Fall. Herr Krauß hatte aber noch einmal um das Wort gebeten.
Frau Herrmann, bitte.
Herr Krauß, möchten Sie darauf reagieren? – Das ist nicht der Fall. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Drucksache 5/14743; es liegen keine Änderungsanträge vor.
Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt der Überschrift seine Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen wurde dennoch der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 1, Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen; Artikel 1 wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 2, Änderung des Sächsischen Krankenhausgesetzes: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 2 wurde bei Enthaltungen und Gegenstimmen dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 3, Einschränkung von Grundrechten: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Gegenstimmen; Artikel 3 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 4, Neufassung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es Stimmenthaltungen und Gegenstimmen; Artikel 4 wurde dennoch mit Mehrheit angenommen.
Artikel 5, Inkrafttreten: Wer gibt die Dafür-Stimmen? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.
Jetzt bitte ich zur Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es das gleiche Abstimmungsverhalten. Damit ist der Entwurf als Gesetz mit Mehrheit beschlossen.
Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Erklärungen zu Protokoll
Wir kommen zum
Tagesordnungspunkt 4
Abschlussbericht sowie abweichende Berichte (Band I bis IV) zu
Drucksache 5/2482, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß
Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Thema:
„Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen
beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende
Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver
Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz,
Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen,
für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und
Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung sowie
gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im
Umfeld der Debatten um den sogenannten Sachsen-Sumpf
Drucksache 5/14700, Unterrichtung durch den
2. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode
Ich darf darauf hinweisen, dass der Abschlussbericht aus vier Bänden besteht. Die Bände I und II enthalten den Verfahrensteil, den Sachbericht und den Bericht der Koalitionsfraktionen, die vom Ausschuss mehrheitlich beschlossen worden sind.
Der abweichende Bericht der Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE, SPD und GRÜNE ist in dem Ihnen vorliegenden Band III enthalten. Die Aussagen dieser Unterlagen können auch Gegenstand der öffentlichen Aussprache sein. Die Fraktion GRÜNE hat zusätzlich einen abweichenden Berichtsteil erstellt, der als geheim eingestuft ist. Dieser Band IV der Drucksache konnte von den Mitgliedern des Landtages unter den bekannten Bedingungen eingesehen werden. Für die Aussprache gilt das gestern erläuterte Prozedere.
Es ist eine Aussprache vorgesehen: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Es ist vorgesehen, dass der Berichterstatter in die erste Runde geht. Herr Abg. Bartl, bitte, als Berichterstatter.
Der Untersuchungsausschuss hat seither im Auftrag und stellvertretend für den Landtag, für das Plenum als Träger des Untersuchungsausschussrechts, alle ihm möglichen Anstrengungen unternommen, die ihm im Einsetzungsbeschluss bestimmten Gegenstände zu untersuchen.
Mit der Vorlage des heute zur Debatte gegenständlichen Abschlussberichtes des Ausschusses sowie dem hierzu
unterbreiteten abweichenden Bericht der drei ursprünglich die Einsetzung des Untersuchungsausschusses begehrenden Oppositionsfraktionen kommt der Ausschuss der ihm durch § 23 des Sächsischen Untersuchungsausschussgesetzes auferlegten Verpflichtung nach, dem Landtag nach Abschluss seiner Untersuchungen Bericht zu erstatten. Die insgesamt in vier Bände gegliederte Berichtsdokumentation umfasst 994 Seiten. Zu deren Entstehen werde ich noch etwas sagen.
Um seiner Rechenschaftspflicht gegenüber dem Plenum genügen zu können, hat der Untersuchungsausschuss am 27. Mai 2014 beschlossen, seine Beweisaufnahme zu beenden, obgleich noch Beweisanträge in erheblicher Zahl – darunter die von bereits beschlossenen Vernehmungen weiterer 18 Zeugen – nicht abgearbeitet waren.
Der Ausschuss hat bereits in seiner konstituierenden Sitzung, die am 25. Juni 2010 stattfand, erste Beweisbeschlüsse gefasst, darunter den, sämtliche Unterlagen des 2. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode des Sächsischen Landtages über den Präsidenten des Landtages beizuziehen, um so auf die Erkenntnisgewinnung und Beweissicherungen des vorherigen mit zu Teilen gleichem Beweisgegenstand befassten Untersuchungsausschusses „Kriminelle und korruptive Netzwerke“ des letzten Landtages zurückgreifen zu können.
Mit dem gleichen Anliegen wurden mit diesem Beweisbeschluss alle im Bestand der Verwaltung des Sächsischen Landtages einschließlich der Geheimschutzstelle vorhandenen Unterlagen abgefordert. Nach einem weiteren in der konstituierenden Sitzung beschlossenen Beweisantrag erfolgte unverzüglich, noch vor Eintritt in die Sommerpause des ersten Parlamentsjahres dieser Legislaturperiode, die Anforderung von Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie sämtlicher Unterlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages der
4. Wahlperiode vom 15. Mai 2007 an die zuständige
Staatsanwaltschaft durch eben das Landesamt für Verfassungsschutz herauszugeben waren bzw. herausgegeben worden sind.
Bei diesem und dem weiteren Herangehen an seine Untersuchungen hatte der Untersuchungsausschuss im Grundsätzlichen von Beginn an zu beachten, dass sich schon aus dem Thema des Einsetzungsauftrages als grundlegender Untersuchungsauftrag ergab, die Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter in Bezug auf vor allem drei Schwerpunkte zu untersuchen:
Erstens, auf etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und Kommunalbehörden in Sachsen;
zweitens, auf etwaiges Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen sowie
drittens, auf die unzureichende Aufklärung sowie etwaige gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im Umfeld der Debatte um den sogenannten „Sachsen-Sumpf“. Im Einsetzungsbeschluss waren darüber hinaus 14 verschiedene Einzelpunkte der Untersuchung zu entnehmen, die jeweils unter die vorgenannten drei Hauptschwerpunkte zu subsumieren gewesen sind.
Bereits in seiner zweiten Sitzung am 11. August 2010, unmittelbar nach Wiederaufnahme der Arbeit im Anschluss an die parlamentarische Sommerpause, verständigte sich der Ausschuss einvernehmlich dahin gehend, dass zunächst der gesamte unter Buchstaben j des Einsetzungsbeschlusses formulierte und konkretisierte Untersuchungsauftrag betreffend den Umgang der Staatsregierung und ihrer Mitglieder mit der Prüfmitteilung des Sächsischen Rechnungshofes, Prüfung von Grundstücksgeschäften mit der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) sowie der in diesem Zusammenhang ausgereichten Zuwendungen, Mitteilungen über die Prüfung des Sächsischen Rechnungshofes gemäß § 109 SäHO vom Juli 2009 untersucht werden soll. Dies nicht zuletzt deshalb, weil erst im jetzigen 5. Sächsischen Landtag im Herbst 2009 bekannt geworden war, dass der Sächsische Rechnungshof, beginnend im Frühsommer 2007 und veranlasst durch die öffentlichen Debatten um die „Sachsen-Sumpf“-Affäre, eine umfängliche Sonderprüfung von Grundstücksgeschäften in der Stadt Leipzig und in den Bereichen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) vorgenommen hatte, die sich bis in das Jahr 2009 erstreckte.
Dabei waren im Besonderen die Vorgänge um die Veräußerung und Sanierung des Immobilienobjektes Riemannstraße 52 vom Rechnungshof untersucht worden. Dieses Immobilienobjekt wiederum stellte seinerseits eine wesentliche Verbindung zu dem Beobachtungskomplex „Abseits III“ des ehemaligen OK-Referates des Landesamtes für Verfassungsschutz dar. Es galt zudem als Ausgangspunkt für das Attentat auf den früheren Immobi
lienmanager bzw. Leiter der Rechtsabteilung der LWB, Dr. Martin Klockzin, vom 16. Oktober 1994.
Im Folgenden benannten die Koalitions- als auch die Oppositionsfraktionen im Ausschuss in erheblicher Zahl Zeugen zu diesem Komplex; deren Vernehmung bildete in den monatlichen Sitzungen des Ausschusses zwischen dem 29.10.2010 und dem 30.11.2011 den Schwerpunkt.
Anfang des Jahres 2012 begann der Ausschuss auf der Grundlage einer ebenfalls vorangegangenen fraktionsübergreifenden Verständigung mit der Untersuchung des gesamten Komplexes um die Einrichtung, das Agieren und Wirken sowie die Erkenntnisgewinnung des ehemaligen OK-Referates 33/34 des Landesamtes für Verfassungsschutz, die Zusammenhänge seiner Schließung im Mai 2006, der Verfahrensweise hinsichtlich der Verarbeitung bzw. der Speicherung gewonnener Daten und der personalen Abwicklung dieses Referates.
Mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen aus dem früheren Arbeitsbereich des OK-Referates, auch der bis Juni 2007 verantwortlichen Hausspitze des Landesamtes für Verfassungsschutz selbst und des dann von der Staatsregierung Mitte Juni 2007 neu eingesetzten Präsidenten des LfV Reinhardt Boos, befasste sich der Ausschuss in seinen Sitzungen ab Februar 2012 bis hinein in den Frühherbst 2013.
In diesem Untersuchungskomplex war zugleich die im Ausschuss gestellte Schwerpunktaufgabe der Untersuchung möglichen Versagens rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen sowie des Verhaltens der Staatsregierung bzw. der jeweils zuständigen Ministerien im Zuge der Einstellung der Beobachtungstätigkeit des Referates 33/34 und in Reaktion auf die öffentlich bekannt gewordene Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom
Herbst 2006 betreffs der vermeintlich rechtswidrigen Weiterbeobachtung der organisierten Kriminalität sowie ungenügender Vorkehrungen hinsichtlich Speicherung, Verwendung und Sicherung hier gewonnener Daten gegenständlich.
Die Vernehmungen diesbezüglicher Zeugen, darunter des früheren Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Rainer Stock, der früheren Leiterin des Referats, Simone Skroch – vormals: Henneck –, des damaligen Abteilungsleiters Christoph Hindinger und des Abwesenheitsvertreters des Präsidenten, Dr. Olaf Vahrenhold, sowie mehrerer im OK-Referat als sogenannte Beschaffer bzw. als Quellenführer oder als Auswerter tätig gewesener Beamter, die – anders als im 2. Untersuchungsausschuss der 4. Wahlperiode, soweit sie seinerzeit überhaupt für diesen erreichbar waren – nunmehr in den meisten Fällen öffentlich vernommen werden konnten, zogen sich bis zum Frühherbst 2013 hin.
Daran anschließend konzentrierte sich der Ausschuss einvernehmlich auf die ihm als dritte Schwerpunktaufgabe zugewiesene Untersuchung der Frage, ob der Staatsregierung eine unzureichende Aufklärung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung herausgehobener
Persönlichkeiten vorzuwerfen sei bzw. eine sachwidrige Einflussnahme auf den Gang der Ermittlungen bzw. auf den laufender Strafverfahren stattgefunden hat.
Zugleich wurde untersucht, ob die Vorwürfe einer gezielten Desinformation der Presse und der Öffentlichkeit von deren Seite in der Debatte um den sogenannten „SachsenSumpf“ berechtigt sind.
Wiederum nach wechselseitigen Anträgen von Koalition und Opposition wurden im Zeitraum Herbst 2013 bis Mai 2014 zahlreiche Zeugen vernommen, darunter der frühere Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dresden, Dr. Henning Drecoll, der für die Ermittlungseinheit „Sachsen-Sumpf“ bei der Staatsanwaltschaft Dresden zuständige Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer sowie – als einer seiner Hauptsachbearbeiter – Herr Staatsanwalt Christian Kohle.
Vernommen wurden hier aber auch Staatsanwälte bzw. Richter, die an Ermittlungen gegen im „Sachsen-Sumpf“Komplex Verdächtige oder an konkreten Verfahren gegen Beamte des Verfassungsschutzes, der Kriminalpolizei, gegen als Zeuginnen aussagende frühere Zwangsprostituierte, gegen über die „Sachsen-Sumpf“-Affäre berichtende Journalisten sowie im Zusammenhang mit dieser agierende Rechtsanwälte beteiligt waren.
Mit dem gleichen Anliegen der Erfüllung der Aufgabenstellung zu Buchstabe k) des Einsetzungsbeschlusses, Entscheidungen und Maßnahmen von Mitgliedern der Staatsregierung oder von ihnen Beauftragter zur strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen, beamtenrechtlichen oder sonstigen Verfolgung vorheriger Beamter des Freistaates zu untersuchen, wurden in diesem Arbeitskomplex Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz gehört, darunter auch ein Untersuchungsführer im Disziplinarverfahren.
Gegen Ende seiner Beweisaufnahme vernahm der Ausschuss zur im Raum stehenden Frage einer eventuellen Einflussnahme der Staatsregierung auf laufende Ermittlungsverfahren und das erfolgte Krisenmanagement die frühere Justizstaatssekretärin Gabriele Hauser und den früheren Staatsminister der Justiz, Herrn MdL Geert Mackenroth, sowie – abschließend – den Leipziger Kriminalhauptkommissar Georg Wehling.
Für die Linksfraktion Frau Klepsch, bitte.
Für die CDUFraktion Herr Abg. Krauß, bitte.
Für die FDPFraktion Frau Abg. Schütz, bitte.
Für die Fraktion GRÜNE Frau Herrmann, bitte.
Für die NPD Frau Abg. Schüßler, bitte.
Wird von den Fraktionen noch weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Frau Staatsministerin.
Jetzt kommen wir zum Schlusswort, einmal SPD und einmal DIE LINKE. Oder haben Sie sich anders geeinigt? – Dann machen Sie es so, wie Sie es gern möchten.
Noch zum Schlusswort? – Knapp drei Minuten sind es noch.
Meine Damen und Herren! Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich beginne mit dem Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 5/14746. Dazu liegt mir ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/14821 vor. Es wird dazu die Einbringung gewünscht. Bitte, Frau Klepsch.
Noch zum Änderungsantrag, Herr Homann?
Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPDFraktion in Drucksache 5/14746. Es ist punktweise Abstimmung verlangt worden. Dann beginne ich mit dem Punkt 1. Wer gibt Punkt 1 seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist Punkt 1 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zu Punkt 2. Wer gibt Punkt 2 seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist auch Punkt 2 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zu Punkt 3. Wer gibt Punkt 3 seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist auch Punkt 3 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zu Punkt 4. Wer gibt Punkt 4 seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch Punkt 4 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zu Punkt 5. Wer gibt Punkt 5 seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch Punkt 5 mit Mehrheit abgelehnt worden. Damit erübrigt sich die Gesamtabstimmung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/14745. Wer möchte dem Antrag seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist dieser Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und über den Bericht des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz in Drucksache 5/14744 zum Vierten Sächsischen Kinder- und Jugendbericht. Wer
seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Meine Damen und Herren! Wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden.
Erklärung zu Protokoll
Ich rufe auf
Tagesordnungspunkt 10
8-Punkte-Plan zur Stärkung der regionalen
Wirtschaftsstruktur im Freistaat Sachsen
Drucksache 5/14595, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
mit Stellungnahme der Staatsregierung
Auch hierzu kann aus den Fraktionen gesprochen werden. Wir beginnen mit der Fraktion GRÜNE und dann in der Reihenfolge wie immer.
Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir abschnittsweise vorgehen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Aufgerufen ist das Sächsische Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz in der Drucksache 5/14742 ab; es liegen keine Änderungsanträge vor.
Ich beginne mit der Überschrift: Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dagegen und einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist dennoch der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt.
Zur Inhaltsübersicht: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es das gleiche Abstimmungsverhalten. Der Inhaltsübersicht wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Abschnitt 1, Zuständigkeit und Aufgaben: Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch wurde Abschnitt 1 mit Mehrheit zugestimmt.
Abschnitt 2, Tierseuchenkasse: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es wieder das gleiche Abstimmungsverhalten. Abschnitt 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Abschnitt 3, Schlussbestimmungen: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es einige Gegenstimmen und eine Reihe von Stimmenthaltungen. Abschnitt 3 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen jetzt zur Gesamtabstimmung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde der Entwurf mit Mehrheit als Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. – Noch einmal zurück: Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Jetzt kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.
Erklärung zu Protokoll
Ich rufe auf
Tagesordnungspunkt 6
Abschlussbericht sowie abweichende Berichte (Band I und II) zu
Drucksache 5/8497, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß
Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Thema:
„Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der
Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht
unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im
Freistaat Sachsen beim Umgang mit der als ‚Terrorzelle
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‘ bezeichneten neonazistischen
Terrorgruppe, deren personell-organisatorischem Umfeld und etwaigen
Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre Entstehung,
Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei der
Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung der Terrorgruppe ‚NSU‘ und ggf.
den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbaren Straftaten und der
Schlussfolgerungen hieraus (Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)“
Drucksache 5/14688, Unterrichtung
durch den 3. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode
Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen: Dieser vom Landtag im März 2012 eingesetzte Untersuchungsausschuss unterscheidet sich von anderen Untersuchungsausschüssen wesentlich. Anlass waren grausame, konkrete Mordtaten, begangen von Tätern, die jahrelang in unserem Freistaat unerkannt Unterschlupf gefunden hatten. Am 23. November 2011, kurz nach Bekanntwerden dieser Mordserie, nahm der Landtag mit großer Mehrheit einen Entschließungsantrag von fünf Fraktionen dieses Hauses an. Ich möchte daraus zitieren:
„Wir fühlen mit den Angehörigen der Opfer, die geliebte Menschen verloren haben. Die Unbegreiflichkeit des Geschehenen, die jahrelange Ungewissheit über Täter und ihre Motive waren und sind eine schwere Belastung für die Betroffenen. Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.“
Die Gelegenheit der heutigen Behandlung ist mir Anlass, dieses Mitgefühl gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen nochmals zu bekräftigen. Wir haben uns damals folgende Aufgabe gestellt – ich zitiere wieder –: „Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche
Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen. Dazu ist eine umfassende Fehleranalyse unverzichtbar. Aus Fehlern müssen die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden.“
Der erwähnte Entschließungsantrag schließt mit den Worten:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Ich hoffe und wünsche, dass auch der Verlauf der Aussprache zum Abschlussbericht diesen Aspekten Rechnung trägt.
Meine Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen, dass der Abschlussbericht aus zwei Bänden besteht. Band 1 enthält den Verfahrensteil, den Sachbericht und die Stellungnahmen der CDU- und der FDP-Fraktion, die vom Ausschuss mehrheitlich beschlossen worden sind.
Der abweichende Bericht der Fraktionen DIE LINKE, SPD und GRÜNE sowie der ebenfalls abweichende Bericht der NPD-Fraktion wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen; sie sind im Band 2 zusammengefasst.
Für die Aussprache ist das Präsidium auf Vorschlag der Fraktionen davon ausgegangen, dass je Fraktion die für Anträge zur Verfügung stehende Zeit plus fünf Minuten benötigt werden. Dabei möge beachtet werden, dass dies unter Anrechnung auf die eingangs erwähnte Gesamtredezeit für den heutigen Tag erfolgt.
Ich beginne mit der ersten Runde. Es beginnt die CDU. Danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Der Vorsitzende des 3. Untersuchungsausschusses, Herr Schreiber, erhält als Berichterstatter ebenfalls das Wort.
Also beginnen wir mit dem Berichterstatter. Ich erteile Herrn Schreiber das Wort.
Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Köditz.
Es ist normalerweise so, dass nach der CDU eine andere Fraktion – –
Herr Schreiber steht bei mir noch einmal als CDU. Ich kann jetzt nur das wiedergeben, was mir hier vorliegt.
Frau Köditz, Entschuldigung. Darf ich Sie bitten, dass Sie als zweite Fraktion sprechen? – Herr Hartmann, bitte. Alles kein Problem.
Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Köditz, bitte.
Frau Abg. Friedel für die SPD-Fraktion, bitte.