Protocol of the Session on September 7, 2012

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 61. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Herbst, Herr Mario Löffler, Herr Lehmann, Frau Nicolaus, Herr Schmidt und Frau Franke.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Dort sind zwei Tagesordnungspunkte für die Einbringung der drei Gesetzentwürfe vorgesehen. Mir liegt die Information vor – ich erinnere auch an die Diskussion unter unseren Parlamentarischen Geschäftsführern und im Präsidium –, dass die Fraktionen beabsichtigen, ihre jeweilige Stellungnahme in einem Beitrag abzugeben.

(Christian Piwarz, CDU: In einer Debatte!)

In einer Debatte abzugeben.

Auch der Staatsminister der Finanzen wäre bereit, beide Einbringungsreden zu verbinden. Insofern ist es sinnvoll, beide Tagesordnungspunkte – selbstverständlich unter Beibehaltung der vereinbarten Redezeiten – zusammenzufassen. Dies ist nach § 79 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung jederzeit möglich.

Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. – Widerspruch sehe ich nicht. Ich bedanke mich bei Ihnen.

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 38 Minuten, DIE LINKE bis zu 29 Minuten, SPD bis zu 19 Minuten, FDP bis zu 19 Minuten, GRÜNE bis zu 17 Minuten, NPD bis zu 17 Minuten, Staatsregierung 45 Minuten.

Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 61. Sitzung ist damit bestätigt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

1. Lesung der Entwürfe

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes

des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der

Verbundquoten in den Jahren 2013 und 2014

Drucksache 5/9949, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2013/2014

(Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 – HBG 2013/2014)

Drucksache 5/9950, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Achtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes

Drucksache 5/9951, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Für die Staatsregierung als Einreicherin spricht zunächst der Staatsminister der Finanzen, Herr Prof. Dr. Unland. Bitte, Herr Staatsminister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den nächsten Monaten setzen wir die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung unseres Landes. Sie entscheiden hierbei nicht nur über die kommenden zwei Jahre; mit dem Haushaltsbeschluss stellen Sie auch die Weichen für die Zukunft unseres Landes.

Die Bürger unseres Landes erwarten mit Recht von uns, dass wir die Weichen mit Weitblick stellen. Der Haus

haltsentwurf der Staatsregierung bietet für eine langfristige und zuverlässige Politik zum Wohle Sachsens eine gute Grundlage.

Dieser Haushaltsentwurf basiert auf den bewährten finanzpolitischen Prioritäten:

Erstens: Die Einnahmen bestimmen die Ausgaben, nicht umgekehrt!

Zweitens: Die Handlungsfähigkeit bewahren!

Drittens: Die Generationengerechtigkeit leben!

Viertens: Die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Sachsens stärken!

Durch die Orientierung an diesen Prinzipien ist es Sachsen gelungen, stets eine nachhaltige Haushaltspolitik zu verfolgen – eine nachhaltige Haushaltspolitik, die uns in die Lage versetzt, Chancen zu nutzen. Deshalb steht dieser Haushaltsentwurf unter der Überschrift: „Chancen nutzen!“.

Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede deutlich sagen: Mit diesem Entwurf für den Doppelhaushalt 2013/2014 können wir Chancen nutzen, die Sachsen nachhaltig stärken.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Es sind Chancen, die sich uns heute bieten und die es in dieser Form nicht mehr geben wird. Wir können – als Ergebnis unserer Haushaltspolitik! – Chancen ergreifen, während anderen dazu längst die Handlungsfähigkeit fehlt. Diese Chancen bieten sich uns beispielsweise durch den Exzellenzstatus der Technischen Universität Dresden, das Modellprojekt Elektromobilität, den Ausbau der Biotechnologie in Dresden und, und, und. Solche Gelegenheiten können wir nicht vorübergehen lassen. Diese Projekte sind wichtig für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Sachsen. Wenn wir diese Chancen ergreifen und in diese Projekte investieren, profitieren wir von unserer verantwortungsvollen Haushaltspolitik.

Lassen Sie mich aber zunächst die Eckdaten des Doppelhaushaltes 2013/2014 zusammenfassen: Das Haushaltsvolumen beträgt nach dem Entwurf der Staatsregierung 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2013 und 16,9 Milliarden Euro im Jahr 2014. Dieser Doppelhaushalt hat einen Aufwuchs von rund 1 Milliarde Euro im Jahr 2013 und rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2014 gegenüber dem Beschluss zum Haushaltsplan 2012.

Auf der Einnahmenseite spielen dabei die erwartete Entwicklung der Steuereinnahmen, aber auch gewisse Sonderfaktoren eine Rolle. Die erwarteten Steuereinnahmen im Doppelhaushalt betreffend, höre ich gelegentlich den Vorwurf, die Staatsregierung sei zu optimistisch und ignoriere Risiken.

(Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD – Martin Dulig, SPD: Den Vorwurf habe ich noch nie gehört!)

Das Gegenteil ist der Fall! Wie Sie wissen, unterziehen wir jedes halbe Jahr die Ergebnisse der Steuerschätzung einer Prüfung und berechnen die Auswirkungen auf den Freistaat und die sächsischen Kommunen. Wie üblich werden dabei auch Korrekturen vorgenommen,

(Antje Hermenau, GRÜNE: In der Tat!)

die beim „Arbeitskreis Steuerschätzung“ keine Berücksichtigung gefunden haben. Auch kürzlich, im Mai, wurde das nicht anders gehandhabt. Für die Ansätze der Steuereinnahmen im Doppelhaushalt heißt das im Einzelnen: Der absehbaren demografischen Entwicklung in Sachsen wurde Rechnung getragen. Es hat Korrekturen aufgrund zu erwartender Steuerrechtsänderungen gegeben. Risiken

im Länderfinanzausgleich sind berücksichtigt worden; ich erinnere insbesondere an die Auswirkungen des Zensus 2011. Und wie immer haben wir natürlich auch Abschläge für eine Abschwächung der Konjunktur vorgenommen.

Sie sehen also, an einer konservativen Veranschlagung der Steuereinnahmen im sächsischen Staatshaushalt hat sich auch für die Jahre 2013 und 2014 nichts geändert.

Dass die weitere Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Sog der Probleme in Europa mit hoher Unsicherheit behaftet ist, brauche ich hier nicht im Detail zu skizzieren. Der ifo-Geschäftsklimaindex beispielsweise und weitere Indikatoren belegen dies – trotz der oft sehr guten Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen am Weltmarkt. Die Schulden- und Vertrauenskrise im Euro-Raum haben wir immer als das Elementarrisiko für das Wirtschaftswachstum und für die Finanzlage der öffentlichen Haushalte kommuniziert – und dass es kaum möglich ist, die Auswirkungen abzuschätzen und im Haushalt angemessen zu berücksichtigen. Auch daran hat sich nichts geändert.

Grundlage für ein solides Handeln der Staatsregierung können daher nicht verschiedene Extremszenarien einer Eskalation der Krise sein, aber ebenso wenig können wir diese Probleme ignorieren.

Die Einnahmen und Ausgaben werden aber auch durch Sondereffekte überzeichnet. Durch den Beginn der neuen EU-Förderperiode im Jahr 2014 kommt es zu Überlappungseffekten. 2014 stehen noch aus der alten Förderperiode zusätzlich zur neuen Förderperiode EU-Mittel im Umfang von 218 Millionen Euro zur Verfügung. Das heißt, die Absenkung der EU-Förderung auf rund zwei Drittel macht sich vollständig erst ab dem Haushaltsjahr 2016 bemerkbar.

Etwas anders gelagert sind die Sondereffekte durch gestiegene Bundeszuweisungen für unsere Kommunen, vor allem für die Grundsicherung im Alter und für die Kosten der Unterkunft. Das Haushaltsvolumen steigt dadurch zwar um 177 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz im Jahr 2012; es handelt sich aber um durchlaufende Mittel, also um Bundeszuweisungen an die Kommunen, die über den Landeshaushalt laufen. Diese Einnahmen stehen dem Land nicht zur Verfügung, sie entlasten die kommunalen Haushalte.

Ein weiterer Effekt ist der kräftige Anstieg des kommunalen Finanzausgleichs. Das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs erhöht sich bis 2014 um rund 700 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2012. Diese Mittel erhöhen somit auch das Haushaltsvolumen, sie sind aber der gerechte Anteil der Kommunen an den Steuermehreinnahmen und stehen dem Landeshaushalt ebenfalls nicht zur Verfügung. Diese Sondereffekte begründen rund zwei Drittel des Anstiegs des Haushaltsvolumens im neuen gegenüber dem laufenden Doppelhaushalt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Freistaat ist und bleibt auch in der Zukunft handlungsfähig.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Der Doppelhaushalt 2013/2014 ist bereits der vierte in Folge ohne Neuverschuldung.