Protocol of the Session on June 16, 2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 17. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung werden später eintretende Mitglieder des Landtags durch Handschlag verpflichtet. Ich freue mich, Herrn Dr. Hans-Jürgen Schuster, FDP-Fraktion, im 5. Sächsischen Landtag begrüßen zu dürfen. Ich bitte Sie, lieber Herr Dr. Schuster, zu mir nach vorn zu kommen.

(Die Abgeordneten erheben sich – Präsident Dr. Matthias Rößler verpflichtet Dr. Hans-Jürgen Schuster, FDP, per Handschlag – Beifall)

Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Mackenroth und – jetzt muss ich schauen – Herr Heidan. Beide sind für die heutige Sitzung entschuldigt.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 125 Minuten, DIE LINKE bis zu 86 Minuten, SPD bis zu 52 Minuten, FDP bis zu 52 Minuten, GRÜNE bis zu 45 Minuten, NPD bis zu 45 Minuten, Staatsregierung 84 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich frage jetzt nach Änderungen zur Tagesordnung. – Ich sehe eine Wortmeldung. Bitte, Kollege Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Fraktionen von CDU und FDP bitte ich um die Absetzung des Punktes 7 von der heutigen Tagesordnung und Rücküberweisung des Entwurfs des Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechts an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft.

(Beifall bei der Linksfraktion, der SPD, den GRÜNEN und der NPD)

Hintergrund dessen ist, dass uns gestern in den Mittagsstunden ein Gutachten des Juristischen Dienstes erreicht hat. Zum einen ist es für uns schon schwierig, dass uns so kurzfristig juristische Gutachten zugeleitet werden, die ein Gesetz, das einen Tag später auf der Tagesordnung der Plenarsitzung steht, zum Gegenstand haben. Zum anderen hat der Juristische Dienst dort eine 180-Grad-Wende in seiner juristischen Argumentation vollzogen; im Ausschuss ist die zu behandelnde Frage noch in ganz anderer

Art und Weise beantwortet worden. Deswegen waren wir überrascht, dass dieses Gutachten nunmehr eine andere Rechtsauffassung mit sich bringt. Nur zum Zwecke der Rechtssicherheit bitten wir um Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfs, um im Ausschuss noch einmal darüber beraten zu können. Wir kündigen aber gleichzeitig an, die Verfahrensweise des Juristischen Dienstes zum Gegenstand einer der nächsten Präsidiumssitzungen zu machen.

(Zurufe von der Linksfraktion und der SPD: Oh!)

Ich meine sowieso, Kollege Piwarz, dass die von Ihnen hier gemachten Anmerkungen am besten im Präsidium zu diskutieren wären, ganz eindeutig. Bei dieser Gelegenheit würden wir auch die Anmerkungen von Kollegen Tischendorf zum Juristischen Dienst aus der letzten Sitzung nochmals im Präsidium erörtern. Ich denke, dort ist genau der richtige Ort für diese Diskussion.

Der Tagesordnungspunkt 7 soll also abgesetzt werden?

(Christian Piwarz, CDU: Rücküberweisung!)

Pardon! Tagesordnungspunkt 7 wird in den Ausschuss zurücküberwiesen.

Meine Damen und Herren! Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung sollen unsere Sitzungen nicht über 21 Uhr hinaus ausgedehnt werden. Aufgrund der sehr umfangreichen Tagesordnung der heutigen Sitzung wird das voraussichtliche Sitzungsende – das kündige ich hier an – weit nach 21 Uhr liegen. Das ergibt sich insbesondere aus der Vielzahl der durchzuführenden Wahlen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus – das ist auch schon mit den Parlamentarischen Geschäftsführern abgestimmt worden –, dass wir unsere Sitzung über 21 Uhr hinaus fortsetzen, bis wir die heutige Tagesordnung abgearbeitet haben.

Zur Verkürzung der Sitzung schlagen wir Ihnen die Zusammenlegung von Wahlen in vernünftigen Modulen vor. Wir werden auch in die Auszählungspausen entsprechende Tagesordnungspunkte vorziehen, sodass wir, wie ich hoffe, die Zeit so effektiv wie möglich nutzen können. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Andere Vorschläge zur Änderung der Tagesordnung liegen nicht vor.

Damit ist die Tagesordnung so beschlossen.

Wir treten ein in

Tagesordnungspunkt 1

Wahl der sächsischen Mitglieder der 14. Bundesversammlung gemäß Artikel 54 Abs. 3 Grundgesetz

Drucksache 5/2689, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/2690, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/2691, Wahlvorschlag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/2692, Wahlvorschlag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/2694, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Nach § 2 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Dies ist durch die Bekanntmachung vom 2. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt erfolgt. Demnach hat der Sächsische Landtag 34 Mitglieder der 14. Bundesversammlung zu wählen. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den auf sie zufallenden Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt; über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Präsidenten des Landtags zu ziehende Los – § 4 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten.

Meine Damen und Herren! Jeder Abgeordnete hat bei der Wahl eine Stimme – ich wiederhole: eine Stimme.

Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl.

Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Die Möglichkeit einer offenen Abstimmung über die sechs Listen ist bei dieser Wahl nicht gegeben. Zur Durchführung der geheimen Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages:

DIE LINKE: Frau Roth; CDU: Herr Colditz; SPD: Frau Dr. Deicke; FDP: Herr Hauschild; GRÜNE: Herr Jennerjahn; NPD: Frau Schüßler.

Leiterin der Wahlkommission ist Frau Roth.

Meine Damen und Herren! Ich habe von der einen oder anderen Fraktion vernommen, dass wir die Auszählpause nicht für den Einschub eines Tagesordnungspunktes nutzen sollen. Wir warten also die Auszählung erst einmal ab, ehe wir dann in der Tagesordnung fortfahren können.

Ich übergebe nun das Wort an die Leiterin der Wahlkommission. Bitte, Frau Roth, walten Sie Ihres Amtes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie immer werden die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten

einen Stimmschein, auf dem die entsprechenden Wahlvorschläge der Fraktionen aufgeführt sind. Sie haben nur eine Stimme und können sich durch Ankreuzen für einen Wahlvorschlag entscheiden. Nach erfolgter Auszählung der Stimmscheine werden die Sitze der Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen der Landtagspräsident durch zu ziehendes Los.

Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befindet sich jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe diesen Wahlgang und bitte die Wahlkommission, sich in den Saal 2 zur Stimmenauszählung zurückzuziehen.

Ich unterbreche die Sitzung, bis ich Ihnen das Wahlergebnis bekannt geben kann.

Meine Damen und Herren, wir rechnen damit, dass die Auszählung etwa 20 Minuten dauert.

(Unterbrechung von 10:24 bis 10:40 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der sächsischen Mitglieder zur 14. Bundesversammlung vor.

Abgegeben wurden 130 Stimmscheine, ungültig war ein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt:

Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 5/2689, Liste 1, erhielt 52 Stimmen.

(Zuruf: Oh!)

Das entspricht 14 Wahlmännern.

Der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/2690, Liste 2, erhielt 29 Stimmen. Das entspricht acht Wahlmännern.

Der gemeinsame Wahlvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 5/2691, Liste 3, erhielt 26 Stimmen.