Protocol of the Session on May 21, 2014

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 96. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags. Ich bin trotz des bei uns schönen Wetters – sicher wie Sie alle – in Gedanken bei den Opfern der Hochwasserkatastrophe auf dem Balkan. Diese können wir aus eigener Erfahrung recht gut nachvollziehen und einschätzen. Ich glaube, wir denken alle daran. Wenn wir die Möglichkeit haben, leisten wir Solidarität.

Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Bandmann, Herr Prof. Dr. Gillo, Herr Hähnel, Frau Dr. Deicke, Frau Klinger, Frau Strempel und Herr Zastrow.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 11 festgelegt: CDU 125 Minuten, DIE LINKE 86 Minuten, SPD 52 Minuten, FDP 52 Minuten, GRÜNE 45 Minuten, NPD 45 Minuten und Staatsregierung 84 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 96. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Fachregierungserklärung

zum Thema:

„Für ein starkes Sachsen – Staat modernisieren, Bürokratie abbauen“

Ich übergebe das Wort an den Staatsminister der Justiz und für Europa, Herrn Dr. Martens. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Mein sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit Blick auf die sehr umfangreiche Tagesordnung des heutigen Tages vorweg die folgende Bemerkung machen: Ich muss diejenigen enttäuschen, die gerne möchten, dass ich die Regierungserklärung zu Protokoll gebe.

(Heiterkeit im Plenum)

Gleichzeitig werde ich der überwiegenden Mehrheit des Hauses entgegenkommen, indem ich es möglichst kurz mache.

(Beifall des Abg. Miro Jennerjahn, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Eines der wesentlichen Ziele der Staatsregierung sowie der sie tragenden CDU/FDPKoalition ist es, Sachsen mit Blick auf das Jahr 2020 und darüber hinaus deutlich weiterzuentwickeln und es langfristig in die Spitzengruppe der deutschen Bundesländer zu bringen. Dieser Anspruch ist nicht nur historisch begründbar, sondern er beruht auch auf einer realistischen Einschätzung der vorhandenen Basisfaktoren: eine in langer Tradition gewachsene Industriekultur mit zahlreichen mittleren und kleineren hoch innovativen Unternehmen, ein großes Innovationspotenzial durch zahlreiche Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Arbeitskräfte, die hervorragend ausgebildet und hoch motiviert sind, und

ein gesellschaftliches Klima der Technikoffenheit und Veränderungsbereitschaft. Das alles zeichnet Sachsen aus. Das sind hervorragende Startbedingungen für dieses Land.

Neben diesen Faktoren möchten wir weitere Rahmenbedingungen schaffen, damit unser Ziel, Sachsen soll eine der modernsten und wohlhabendsten Regionen in Deutschland und Europa werden, auch Wirklichkeit wird. Neben einer leistungsfähigen Infrastruktur und dem bestmöglichen Schul- und Bildungssystem gilt es, Staat und Verwaltung so zu organisieren, dass diese ihre Aufgaben über alle Verwaltungsebenen hinweg schnell, in hoher Qualität und effizient erledigen kann und dabei für die Bürger und Unternehmen in diesem Land einfach und jederzeit erreichbar ist.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Dieses Ziel ist ohne Zweifel anspruchsvoll. Wir werden es nur erreichen, wenn wir den Freistaat Sachsen weiterentwickeln und den Aufholprozess mit anderen Bundesländern sogar noch beschleunigen können. Dafür benötigen wir an vielen Stellen Veränderungen, die wir mit dem Begriff Staatsmodernisierung umschreiben.

Der Weg ist nicht einfach für Sachsen. Er ist zusätzlich mit erheblichen Schwierigkeiten befrachtet. Die Bevölkerung wird bis zum Jahr 2025 um weitere 350 000 Menschen abnehmen. Sinkt die Zahl der Einwohner, gehen die Einnahmen der Haushalte der öffentlichen Hand ebenfalls zurück. Hinzu kommt das Auslaufen des Solidarpakts, der

weitere Rückgang von EU-Fördermitteln und mit dem Bevölkerungsrückgang auch Nachteile beim Länderfinanzausgleich. Daraus folgen – verglichen mit dem Status quo – für den Freistaat ab dem Jahr 2020 geschätzte Mindereinnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro jährlich. Die Staatsmodernisierung ist demgegenüber nicht nur eine Reaktion auf die schon immer knappe Ressourcenlage. Sie ist auch eine Anpassung an eine sich verändernde Welt, geänderte Arbeitswelten und ein geändertes Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich heute Bilanz über die letzten fünf Jahre ziehen, in denen wir uns der Aufgabe der Staatsmodernisierung gewidmet haben. Zu Beginn des Vorhabens mussten Zielwerte definiert werden, die es zu erreichen gilt. Wir haben strategische und operative Ziele und Zielwerte bis in das Jahr 2020 formuliert. Beispielhaft möchte ich hier anfügen, dass der größte Teil der Verwaltungsverfahren bis zum Ende des Jahres 2020 im Freistaat elektronisch abgewickelt werden kann, die Bürger sowie Unternehmen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr einen elektronischen Zugang zu allen Bereichen der Landesverwaltung haben oder eine Vielzahl von Genehmigungserfordernissen durch Anzeigeverfahren und Genehmigungsfiktionen ersetzt werden können. Diese Ziele sowie auch das Ziel einer möglichst effizienten Verwaltung machen Veränderungen in vielen Bereichen nötig.

Für die Verwaltung des Freistaates bedeutet dies erstens Strukturveränderungen bei den zugewiesenen Aufgaben, dem Behördenzuschnitt und den Behördenstandorten. Zweitens bedeutet es eine Aufgabenkritik, bei der die zu erledigenden Aufgaben ebenenübergreifend auf ihre Notwendigkeit und eine bessere Erledigungsmöglichkeit hin untersucht werden, und ein Prozessmanagement, bei dem Verwaltungsprozesse auf ihre Leistungsfähigkeit und eine optimale Organisation hin überprüft werden. Schließlich umfasst es auch einen Bürokratieabbau, bei dem Normen überprüft, gestrafft oder nach Möglichkeit abgeschafft werden, um Effizienzreserven zu schaffen und das Leben der Bürger und das Arbeiten der Unternehmen zu vereinfachen. Wir möchten moderne Technik zum Einsatz bringen, mit der sich die Verwaltung auf allen Ebenen an geänderte Kommunikationsgewohnheiten und Erwartungen der Bürger anpasst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was heißt das konkret bezogen auf die letzten fünf Jahre? Bei den Strukturveränderungen in der Verwaltung und der Justiz bedeutet es etwa die Verabschiedung des Standortegesetzes und weitere Strukturveränderungen bei den Behörden. Ein wesentliches Element der Staatsmodernisierung in dieser Legislatur war das Standortegesetz. Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich dessen Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Unter anderem schafft der Freistaat mit der Standortkonzeption die Voraussetzungen dafür, dass die Staatsverwaltung auch nach 2025 weiterhin ihre Leistungen erbringt, ohne Abstriche in der Servicequalität und der Bürgerfreundlichkeit hinnehmen zu müssen.

Gleichzeitig ergeben sich aus der Umsetzung dieser Maßnahmen und der damit verbundenen Anpassung des Personalbestandes natürlich perspektivisch Einsparungen, und die Entlastung zukünftiger Haushalte eröffnet dem Freistaat Sachsen Spielräume für Investitionen weit in die Zukunft; Spielräume, die wir in Sachsen haben, Spielräume, die andere Bundesländer nicht haben.

Ein Beispiel ist etwa die Fusion der Oberfinanzdirektion mit dem Landesamt für Finanzen zum Landesamt für Steuern und Finanzen oder die Zusammenführung der Staatsbetriebe Sächsische Staatsoper und Staatsschauspiel zum Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater im Zuständigkeitsbereich des SMWK. Zu nennen ist auch die Integration der Staatlichen Ethnografischen Sammlungen in den Verbund der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.

Neben den großen gibt es auch kleine Strukturveränderungen, etwa im Innen- und Wirtschaftsministerium, die jetzt gemeinsam ihre Bibliotheken betreiben. Das wurde vorher in den verschiedenen Ressorts gemacht. Man mag dies als Petitesse abtun, meine Damen und Herren, aber das ist es nicht, denn in der Summe resultieren daraus erhebliche Einsparungen. Nebenbei bemerkt: Man hätte diese Maßnahmen auch schon früher unternehmen können.

Wir haben ein Aufgaben- und Prozessmanagement eingeleitet, bei dem wir zunächst einen Handlungsleitfaden ausgearbeitet haben. Aufgabenkritik lässt sich hiernach in Aufgabenwegfall, die Aufgabenreduzierung oder die Verlagerung von Aufgaben, deren Privatisierung bzw. ein Outsourcing aufteilen. Konkrete Beispiele der Aufgabenkritik und der Folgen sind etwa, dass in meinem Haus die Aufbewahrung von Betreuungsverfügungen durch die Gerichte auf das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer übertragen wurde. Das SMF hat den Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt, und das SMWK hat den Staatsbetrieb Landesbühnen in eine Landesbühnen GmbH überführt. Die Privatisierung des Bekleidungswesens in Polizei und Justiz ist auf den Weg gebracht worden. Und noch ein Beispiel: Seit November 2010 sind die Vereinsregister im Freistaat Sachsen auf drei Standorte konzentriert worden.

Dennoch bleibt die Aufgabenkritik eine Daueraufgabe der gesamten Verwaltung, da sich die Bedingungen für das Handeln des Staates ständig verändern werden.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Zum Thema Prozessmanagement ein kurzer Hinweis. Wie in Wirtschaftsunternehmen längst üblich, muss auch die Verwaltung jederzeit überprüfen können, ob die Abläufe, also die Art und Weise der Bearbeitung von Aufgaben, auch in ihren Details wirklich optimal gestaltet sind. Nötigenfalls gilt es hier anzupassen. Wir haben in den letzten Jahren 40 Verwaltungsverfahren mit den Methoden des Prozessmanagements untersucht. Ein Beispiel aus meinem Ressort: Der Rechnungshof hatte bei der Vollstreckung von Geldstrafen

Optimierungspotenzial angemahnt. Die dann vorgenommene Prüfung der Vollstreckung haben wir mit den Methoden des Prozessmanagements vorgenommen. Dort konnten wir Möglichkeiten aufzeigen, einzelne Arbeitsschritte wegfallen zu lassen, um Kosten zu sparen und die Prozesse zu beschleunigen. Die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und der Landesjustizkasse ist effektiver gestaltet worden. Das spart Kosten, hat aber keinerlei Abstriche bei der Qualität der Arbeit mit sich gebracht.

Im Sächsischen Oberbergamt und im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wurden die behördenübergreifenden Prozesse zu Bohranzeigen analysiert. Für 2 000 Bohrvorhaben waren zwei separate Anzeigen erforderlich; im Rahmen eines gemeinsamen Projektes wird künftig nur noch eine einzige Anzeige erforderlich sein. Dieses Projekt, wird die elektronische Abwicklung der Vorgänge ermöglichen und wiederum zu deutlichem Effizienzgewinn führen. Dieses Prozessmanagement, meine Damen und Herren, läuft in Sachsen ebenenübergreifend. Das geschieht aktuell mit den Kommunen in Coswig, Radebeul, Wilsdruff, Pirna, Dresden und Riesa, wo wir mit den Kommunen gemeinsam die Möglichkeiten für weitere Optimierungen in der Verwaltung erproben.

Im Übrigen haben wir dabei die Kommunen in der letzten Legislaturperiode aktiv gefördert. Wir haben in diesem Jahr erstmals den Preis „KOMMUNOVUM“ für Innovationen in der Verwaltung vergeben. Gewonnen hat die Stadt Heidenau mit einem Projekt über die Einführung der onlinegestützten Vergabe von Kita-Plätzen. Wir haben einen weiteren Wettbewerb ins Leben gerufen, die „Innovationskommune“, mit dem Ziel, sächsische Kommunen zu gewinnen, die verschiedene Instrumente der Staatsmodernisierung einführen und nutzen.

Ein wesentlicher Punkt ist der Bürokratieabbau. Wir haben im Koalitionsvertrag beschlossen, den Bestand an Vorschriften um 20 % zu reduzieren. Das war ein ausgesprochen ehrgeiziges Ziel. Am Anfang war nicht sicher, ob es uns gelingen würde, dieses Ziel zu erreichen. Zu Beginn der Legislaturperiode im Herbst 2009 haben wir einen Ausgangsbestand von 2 868 staatlichen Vorschriften ermittelt. Am 1. Januar 2014 war der Bestand staatlicher Vorschriften auf noch 2 054 gesunken. Das heißt, 814 Vorschriften per Saldo, also 28,4 % des ursprünglichen Bestandes sind reduziert worden. Meine Damen und Herren, das Ziel des Vorschriftenabbaus um 20 % ist von dieser Staatsregierung in der Legislaturperiode deutlich übererfüllt worden.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Zudem haben wir den Entwurf eines Normbereinigungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Ich hoffe, er findet die Zustimmung des Hauses. Ein plastisches Beispiel für den Bürokratieabbau ist die Abschaffung des staatlichen Vorkaufsrechtes im Sächsischen Wassergesetz. Das Vorkaufsrecht nach dem Wassergesetz musste in Sachsen im Jahr 2008 18 833 Mal geprüft werden. 18 833 Grund

stücksgeschäfte wurden zur Überprüfung, ob man das Vorkaufsrecht nach Wassergesetz ausüben möchte, bei der Verwaltung vorgelegt. Ausgeübt wurde das Vorkaufsrecht im Jahr 2008 kein einziges Mal.

Eine Bewertung der Verwaltungsprozesse ergibt sich allein schon durch diese Zahlen, meine Damen und Herren. Durch die Abschaffung des staatlichen Vorkaufsrechts haben wir nicht nur den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Der Grundstückserwerb und der Grundstücksverkauf für die Bürger wurden deutlich erleichtert, und das ist letztlich das Entscheidende. Die damit einhergehenden Verfahrensschritte und Gebühren als Belastungen für den Bürger sind weggefallen. Der Grundstücksverkehr in Sachsen konnte damit deutlich beschleunigt werden. Nachteile, etwa im Hinblick auf die Regelungsziele des Wassergesetzes, waren damit nicht verbunden. Weiterhin hat mein Haus den Entwurf eines Gesetzes über einen Sächsischen Normenkontrollrat erstellt, der gegenwärtig hier im Landtag vorliegt. Es soll ein verwaltungsexternes unabhängiges Gremium geschaffen werden, welches nach dem Vorbild auf Bundesebene die Staatsregierung bei der Gesetzgebung im Hinblick auf die Kosten der geplanten Regelung berät. Die Betonung – möchte ich noch einmal klarstellen – liegt auf verwaltungsextern und unabhängig. Auch hierbei wäre Sachsen Vorreiter unter den deutschen Bundesländern.

Lassen Sie mich im Zusammenhang mit Deregulierung oder Bürokratieabbau noch kurz weitere Beispiele nennen. Die Regelungen zur Ladenöffnung und Sonntagsöffnung wurden liberalisiert, meine Damen und Herren. Wir haben dafür gesorgt, dass Autowaschanlagen und Videotheken nun sonntags öffnen.

(Beifall bei der FDP, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Zuruf von der SPD: Bravo!)

Aber wie Sie sehen, ist das nicht das Einzige, was wir im Rahmen des Bürokratieabbaus und der Liberalisierung gemacht haben. Aber jeder einzelne Schritt führt zur Summe, die es ausmacht, ob Sachsen schneller vorankommt als andere Bundesländer oder nicht. Wir haben von Regelungen, die uns zur Verfügung standen, Gebrauch gemacht, um das Leben flexibler und vielleicht auch für die Bürger ein klein wenig leichter zu gestalten. Der Einsatz von Informationstechnik wird im Rahmen der Staatsmodernisierung ebenfalls besondere Beachtung finden. Ich habe das eingangs klargestellt.

Eines der Projekte dabei ist die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und der Aktenführung in der Staatsverwaltung. Das heißt, wir wollen die Möglichkeiten der Informationstechnologie bestmöglich zum Einsatz bringen. Der Einsatz der elektronischen Akte ist daher auch gegenwärtig keine Glaubensfrage mehr, sondern eine Notwendigkeit. Wir haben schon heute den Kabinettsprozess im sachsenweit eingesetzten System

VIS.SAX abgebildet. Auch das ist bundesweit erstmals der Fall.

Aktuell laufen in sächsischen Ministerien und den nachgeordneten Behörden Projekte zur Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung. Das heißt, wir nehmen in der Breite von der Papierakte in der Verwaltung Abschied. Wir sind das erste Bundesland, das konsequent den Weg geht, die gesamte Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung auf IT, auf eine elektronische Aktenführung umzustellen.

Meine Damen und Herren, Sachsen ist auch hier im Hinblick auf die technologische Entwicklung in der Verwaltung in Deutschland an der Spitze.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ein Leuchtturmprojekt etwa ist die Landesdirektion Sachsen. Die Zusammenlegung von drei Landesdirektionen zu einer Behörde mit drei Standorten hat dem Projekt der elektronischen Akte neue Dynamik verliehen. Am Standort Leipzig gibt es seit Oktober 2009 die elektronische Akte, und jetzt sind auch die anderen Standorte – Dresden und Chemnitz – damit ausgestattet worden. Sachsen war das erste Bundesland, das am 25. Februar 2013 ein elektronisches Staatsarchiv in Betrieb genommen hat, das zusammen von meinem Haus und dem Staatsarchiv entwickelt wurde.

Meine Damen und Herren, bei der Staatsmodernisierung wollen wir auch den demografischen Herausforderungen Rechnung tragen und die Infrastrukturen und Dienstleistungen an veränderte demografische Strukturen anpassen. Eine Variante etwa ist der mobile Bürgerkoffer. Hierbei kommt der Verwaltungsmitarbeiter nach Hause oder aber etwa auch in Pflege- oder Seniorenheime, um dort die Anliegen der Bürger vor Ort direkt mit ihnen zu besprechen und zu bearbeiten.

Damit werden Wege für vor allen Dingen ältere und gebrechliche Menschen oder auch Wege in dünn besiedelte Regionen überflüssig. Die Verwaltung kommt zum Bürger. Der Bürgerkoffer befindet sich inzwischen in Treuen, in Limbach-Oberfrohna, in Schkeuditz, im Vogtlandkreis, im Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge und anderen Städten im Einsatz.

Eine weitere Variante ist das Bürgerterminal. Das sind keine Automaten, wie wir sie etwa von der Bank her kennen, sondern über ein Bürgerterminal wird eine Videotelefonverbindung zu einem Verwaltungsmitarbeiter aufgebaut. Damit können die Verwaltungsanliegen bearbeitet werden, als würde man am Schalter einer Behörde stehen. Dabei sind keine technischen Vorkenntnisse beim Bürger nötig, weil die Bedienung durch den Mitarbeiter der Verwaltung gesteuert wird.