Protocol of the Session on June 17, 2010

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 18. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags.

Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, bevor wir in die Sitzung eintreten, aus Anlass des heutigen Datums einige einleitende Worte. Am 17. Juni 1953 erhoben sich in der DDR die Menschen gegen das SED-Regime. Was als Arbeiteraufstand in der Berliner Stalinallee gegen Normerhöhungen und Versorgungsengpässe begann, steigerte sich bald zum Volksaufstand für Freiheit, Demokratie und die Wiedervereinigung Deutschlands. Dieser Aufstand war der erste in einer Kette von Freiheitskämpfen der Völker im von der Sowjetunion beherrschten Teil Europas. Schon wankte das Herrschaftssystem der SED-Diktatur, als sowjetische Panzer den Aufstand niederwalzten.

Erst im Jahre 1989 gelang es den Ostdeutschen in ihrer friedlichen Revolution als Teil einer mittel- und osteuropäischen Freiheitsbewegung, Demokratie und Rechtsstaat wiederzuerringen. Das führte schließlich 1990 zur Wiedervereinigung Deutschlands und zur Überwindung der Teilung Europas.

Lassen Sie uns daher den heutigen Tag im würdigen Gedenken an diejenigen begehen, die am 17. Juni 1953 für Freiheit, Demokratie und Wiedervereinigung eintraten und dafür teilweise einen hohen Preis – bis hin zum Verlust des eigenen Lebens – zahlen mussten.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP, den GRÜNEN, der NPD und der Staatsregierung – Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Clauß, Frau Junge und Herr Heidan.

(Heiterkeit – Torsten Herbst, FDP: Dort sitzt sie!)

Ich sehe gerade: Frau Clauß ist da. Entschuldigen Sie, Frau Kollegin! Sie sind dann abwesend, aber nicht jetzt.

Entschuldigt sind ferner Herr Mackenroth und Herr Nolle.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 75 Minuten, DIE LINKE bis zu 50 Minuten, SPD bis zu 30 Minuten, FDP bis zu 30 Minuten, GRÜNE bis zu 25 Minuten, NPD bis zu 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 13, Kleine Anfragen, ist zu streichen.

Änderungsanträge zur Tagesordnung aus den Fraktionen sehe ich nicht.

Vorab will ich eines ankündigen: Damit wir den zeitlichen Rahmen der heutigen Sitzung nicht überschreiten, schlage ich Ihnen vor, die unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 abzuhaltenden Wahlen, so sie denn geheim stattfinden, zu einem gemeinsamen Wahlaufruf zusammenzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Den sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 1

Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtags gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilichen Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen

Drucksache 5/2714, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtags schreibt § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen – Sächsisches Kontrollgesetz – vor. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom Landtag aus seiner Mitte einzeln und mit Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes legt darüber

hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen.

Da in der 3. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags am 11. Oktober 2009 und im zweiten Wahlgang am gleichen Tag ein Kandidat der Fraktion DIE LINKE nicht die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht hat, kommen wir heute erneut zur Nachwahl. Ihnen liegt der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2714 vor.

Meine Damen und Herren! Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage jetzt: Widerspricht ein Abgeordneter? – Ich sehe Widerspruch gegen die Abstimmung durch Handzeichen. Daher kommen wir zur Durchführung der geheimen Wahl

eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf der Grundlage des Wahlvorschlags der Fraktion DIE LINKE.

Bevor ich die Wahlkommission berufe, eröffne ich – den gemeinsamen Aufruf der Wahlen habe ich bereits angekündigt –

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines Stellvertreters der G-10-Kommission des Sächsischen Landtags gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen

Drucksache 5/2715, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Die Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter der G-10Kommission des Sächsischen Landtags wird gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen durchgeführt.

Da in der 3. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags am 11. November 2009 und im zweiten Wahlgang am gleichen Tag ein Kandidat der Fraktion DIE LINKE nicht die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht hat, kommen wir erneut zur Nachwahl. Hierzu liegt Ihnen in der

Drucksache 5/2715 der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE vor.

Auch diese Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht. – Es gibt Widerspruch. Damit findet auch diese Wahl geheim statt. Wir können also schon zwei Wahlen ganz sicher bündeln.

Bevor ich die Wahlkommission berufe, eröffne ich noch

Tagesordnungspunkt 3

Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtags für den Sächsischen Kultursenat gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats

Drucksache 5/2716, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Da in der 3. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags am 11. November 2009 ein Kandidat der Fraktion DIE LINKE nicht die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht hat, kommen wir auch hier erneut zur Nachwahl. Der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen in der Drucksache 5/2716 vor.

Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir auch hier direkt zur Wahl.

Meine Damen und Herren! Auch hierzu findet die Wahl nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann auch hier durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage nach dem Widerspruch. – Ich sehe diesen Widerspruch. Also findet die Wahl geheim statt.

Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme jetzt zur Berufung der Wahlkommission. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission: DIE LINKE – Frau Roth, in bewährter Weise als Leiterin der Wahlkommission; CDU – Herr Colditz; SPD – Frau Dr. Deicke; FDP – Herr

Hauschild; GRÜNE – Herr Jennerjahn; NPD – Frau Schüßler.

Ich übergebe nun das Wort an die Leiterin der Wahlkommission. Verehrte Frau Kollegin, ich bitte Sie, Ihres Amtes zu walten.

Danke, Herr Präsident. – Wir wählen jetzt ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, einen Stellvertreter der G-10Kommission des Sächsischen Landtages und ein Mitglied des Sächsischen Landtages für den Kultursenat.

Meine Damen und Herren! Sie werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten drei Stimmscheine, auf denen entsprechend der angegebenen Drucksachen die Kandidaten für die jeweilige Wahl aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden.

Bei der Wahl des Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums gilt, dass der Kandidat gemäß § 3

Abs. 1 des Sächsischen Kontrollgesetzes gewählt ist, wenn er die Mehrheit der Mitglieder des Landtages, also 67 Jastimmen, erreicht.

Bei der Wahl eines Stellvertreters der G-10-Kommission des Sächsischen Landtages sind ebenfalls 67 Jastimmen des Sächsischen Landtages erforderlich.

Bei der Wahl eines Mitgliedes für den Sächsischen Kultursenat ist die Kandidatin gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhält.

Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Vielen Dank, Frau Kollegin Roth.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Stimmzettel sind eingeworfen. Wir schließen damit diesen Wahlgang. Unsere Wahlkommission zieht sich zur Auszählung in den Raum 2 zurück. Da das einige Zeit in Anspruch nehmen wird, schlage ich Ihnen vor, dass wir eintreten in den