Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Windisch, Herr Lehmann, Herr Prof. Gillo, Frau Roth, Herr Nolle und Frau Dr. Deicke.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 9 festgelegt: CDU bis zu 92 Minuten, DIE LINKE bis zu 63 Minuten, SPD bis zu 38 Minuten, FDP bis zu 38 Minuten, GRÜNE bis zu 33 Minuten, NPD bis zu 33 Minuten, Staatsregierung 63 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der
Ich möchte an dieser Stelle auf die nach der Aktuellen Stunde eingeordnete Mittagspause hinweisen, allerdings die Freude für die Mitglieder des Präsidiums etwas dämpfen. Ihnen allen – jedenfalls den Präsidiumsmitgliedern – ist die Einladung für eine Sondersitzung des Präsidiums zugegangen, die während dieser Mittagspause im bekannten Raum stattfinden wird.
Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 30. Sitzung ist damit bestätigt.
Antrag des Ministerpräsidenten auf Zustimmung des Sächsischen Landtages zur Ernennung des Vizepräsidenten des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen
Gemäß Artikel 100 Abs. 3 Satz 2 der Sächsischen Verfassung ist für die Ernennung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes durch den Ministerpräsidenten die Zustimmung des Landtages erforderlich. Der Präsident des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen hat dazu Herrn Rechnungshofdirektor Stefan Rix vorgeschlagen. Der Ministerpräsident beabsichtigt, die Ernennung vorzunehmen.
Gemäß § 68 Abs. 3 der Geschäftsordnung hat der Landtagspräsident den Vorschlag dem zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zugeleitet. Der Ausschuss empfiehlt in der Ihnen vorliegenden Drucksache, dem Antrag des Ministerpräsidenten zuzustimmen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Antrag mehr Ja- als Neinstimmen erhält.
Zum Verfahren gibt es in unserer Geschäftsordnung keine spezielle Regelung. Aber Sie wissen: Es kann nach § 104 Abs. 2 offen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir können also über diesen Antrag offen abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ich sehe keine. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag des Ministerpräsidenten auf Zustimmung des Sächsischen Landtages zur Ernennung des Vizepräsidenten des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen mit klarer Stimmenmehrheit – bei einigen Stimmenthaltungen – positiv entschieden worden.
Wahl von drei Mitgliedern des Sächsischen Landtages für den Landesnaturschutzbeirat (gemäß § 45 Sächsisches Naturschutzgesetz, § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 3 Satz 2 Naturschutzbeiratsverordnung, § 104 GO)
Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege schreibt in § 45 Abs. 1 die Bildung eines Beirates vor. Entsprechend § 45 Abs. 3 dieses Gesetzes wird die Zusammensetzung des Naturschutzbeirates durch Rechtsverordnung geregelt. Aufgrund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 2. November 2005 sind durch den Sächsischen Landtag drei Mitglieder in den Landesnaturschutzbeirat zu wählen. Nach § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist bei Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugrunde zu legen. Entsprechend sind zwei Mitglieder der Fraktion der CDU und ein Mitglied der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 5/4820 – von der CDU-Fraktion – und in der Drucksache 5/4821 – von der Fraktion DIE LINKE – vor.
Meine Damen und Herren! Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl von drei Mitgliedern des Sächsischen Landtages für den Landesnaturschutzbeirat durch Handzeichen abgestimmt wird. Gibt es dagegen Widerspruch?
Ich berufe aus den Reihen der Abgeordneten die folgende Wahlkommission: als Leiter Herrn Kollegen Colditz von
der CDU-Fraktion; DIE LINKE ist vertreten durch Frau Falken, die SPD durch Frau Kliese, die FDP durch Herrn Hauschild, die GRÜNEN durch Herrn Jennerjahn und die NPD durch Frau Schüßler.
Ich übergebe nun das Wort an den Leiter der Wahlkommission, Herrn Kollegen Colditz, der Sie gleich aufrufen wird. Bitte, Herr Kollege Colditz.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist gewählt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ist jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir in der Tagesordnung fortfahren und das Ergebnis der Wahl zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Wir können also den Tagesordnungspunkt 2 erst einmal verlassen.
1. Aktuelle Debatte: Herausforderung 2020: Durch Staatsmodernisierung eine schlanke und bürgerfreundliche Verwaltung in Sachsen schaffen
2. Aktuelle Debatte: Dem Missbrauch des Gedenkens an den 13. Februar durch Neonazis auch 2011 in Dresden engagiert und friedlich entgegentreten!
Die Verteilung der Gesamtredezeiten der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, NPD 10 Minuten; Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht.
Die Redezeit eines Redners beträgt gemäß § 55 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung – daran möchte ich hier erinnern – maximal fünf Minuten je Beitrag. Die Beiträge sind in freier Rede zu halten, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Herausforderung 2020: Durch Staatsmodernisierung eine schlanke und bürgerfreundliche Verwaltung in Sachsen schaffen
Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen der CDU und der FDP das Wort. In der weiteren Reihenfolge schließen sich DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und Staatsregierung an.
Wir beginnen mit der ersten Runde. Als Allererster nimmt Herr Kollege Flath für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Staatsmodernisierung ist eine Daueraufgabe. Ich glaube, es ist niemandem in unserem Land verborgen geblieben, dass wir eine dramatische demografische Entwicklung haben. Es ist, denke ich, auch niemandem in diesem Land verborgen geblieben, wie sich mit dem Horizont 2020 die Staatsfinanzen auf Landes- und kommunaler Ebene entwickeln.
Ich möchte Ihnen sagen, dass ich seit 1990 in der Politik bin, zunächst auf kommunaler Ebene, seit 1994 auf Landesebene. Ich hatte das Glück oder die Verantwortung – ganz wie Sie es sehen –, immer in Regierungsverantwortung zu sein. Das heißt: anpassen, anpassen, anpassen. Darum geht es zunächst bei der Verwaltung. Wenn wir weniger Einwohner haben, wenn wir weniger Geld haben, dann muss sich die Verwaltung anpassen.
So haben wir Anfang der Neunzigerjahre eine Kreisgebietsreform durchgeführt, Ende der Neunzigerjahre die Gemeindegebietsreform, in der letzten Legislaturperiode, damals in der Koalition mit der SPD, wiederum eine Kreisgebietsreform, verbunden mit einer Verschlankung