Eva Jähnigen
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fünf Jahre Verkehrspolitik von CDU und FDP in Sachsen gehen zu Ende. Laut Koalitionsvertrag wollten Sie, Herr Staatsminister Morlok, die überregionale Bahnanbindung Sachsens verbessern und einen leistungsfähigen öffentlichen Verkehr mit seiner Finanzierung sichern. Damit sind Sie – gemessen an Ihren eigenen Ansprüchen – gescheitert. Herr Minister, diesbezüglich nutzen Scheinaktivitäten auf letzten Metern auch nichts.
Dieses druckfrische sogenannte strategische Bahnkonzept von Bahn und Staatsregierung sollte besser „verkehrspolitischer Offenbarungseid“ heißen. Hauptsächlich besteht diese Broschüre aus Eigendarstellungen der DB AG mit schönen Bildern. Konkrete Aussagen über den Zustand des Bahnnetzes und der Bahnhöfe in Sachsen fehlen völlig. Besonders diese Informationen wären wichtig gewesen.
Sie als Regierung wollten davon nichts wissen, aber die GRÜNEN im Bundestag haben von der Regierung erfragt und erfahren, dass ein Drittel unserer Eisenbahnbrücken in einem besorgniserregenden Zustand sind. Es sind insgesamt fast 2 000 Eisenbahnbrücken. Über 500 Eisenbahnbrücken sind stark beschädigt, über 50 Eisenbahn
brücken müssen völlig saniert werden. Das nur einmal als Beispiel.
In Ihrem Strategiepapier spielt die Bahn-Infrastruktur keine Rolle. Aufgezählt werden die bekannten drei Bahnprojekte aus dem Landesverkehrsplan: die Neubaustrecke Dresden – Prag. Für diese hat die Bahn jetzt ihre Unterstützung zugesagt – mehr nicht. Herr Staatsminister Morlok, ich weiß, dass Sie das als Erfolg verkaufen müssen. Ich verstehe auch, dass der Ministerpräsident Tillich das nicht unterschreiben wollte.
Aber was heißt denn „hat die Bahn jetzt ihre Unterstützung zugesagt“? Dazu steht nichts in der Vereinbarung. Positiv ausgedrückt: Vielleicht ist es ideelle Unterstützung. Aber realistisch betrachtet und so, wie wir die Bahn kennen, muss man doch sagen: Finanzierungszusagen – nein, Zeitabläufe – nein, konkrete Unterstützung – nein! Für dieses Papier haben Sie uns zwei Jahre warten lassen!
Dabei hat sich in den letzten fünf Jahren noch vieles zuungunsten des Fernverkehrs in Sachsen entwickelt. Die Bahn hat den eigenwirtschaftlichen Fernverkehr zurückgefahren. Dieser muss zusätzlich aus den von Ihnen gekürzten Mitteln des Landeshaushaltes finanziert werden, und zwar trotz ausgezeichneter Fahrgastzahlen. Das betrifft bekanntlich die Linien Dresden – Görlitz – Wrocław, ebenso wie Dresden – Chemnitz – Plauen – Nürnberg; Letztere übrigens nach der Elektrifizierung der Strecke.
Aber noch schlimmer: Die Fahrzeiten Dresden – Berlin und Dresden – Leipzig haben sich verschlechtert. Sie haben bestehende Chancen, durch gemeinsame Bestellungen mit anderen Ländern lang laufende Bahnangebote zu bestellen, zum Beispiel von Gera nach Chemnitz, nicht genutzt. Die Thüringer hätten es gern gehabt. Das haben Sie nicht geprüft.
Bitte verstecken Sie sich jetzt nicht wieder hinter den Verkehrszweckverbänden. Nach § 2 Abs. 2 unseres ÖPNV-Gesetzes haben Sie als Regierung die Pflicht, die überregionale Zusammenarbeit zu koordinieren und es mit den Aufgabenträgern abzustimmen. Ich spreche dabei noch nicht einmal von den Verbindungen von Chemnitz nach Düsseldorf oder von Leipzig nach Frankreich, die wir einmal hatten. Ich sage aber auch: Nach einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2012 zur Schienenpersonenverkehrsanbindung lagen deutsche Großstädte wie Leipzig auf Platz 58 – der beste Platz –, Dresden auf Platz 75 und Chemnitz auf Platz 78 von insgesamt 80 Plätzen. Vielleicht ist Chemnitz jetzt ganz hinten.
Was bei Ihnen völlig auf der Strecke bleibt, ist der Ausbau des sächsischen Bahnnetzes in der Fläche.
Zu mehr Effizienz, zu mehr Kostenwahrheit: Sie konzentrieren sich nicht auf das Machbare, sondern setzen auf langfristige Projekte ganz von vorn und laufen Gefahr, dass Sie dadurch nur Luftschlösser erzeugen und auch das Machbare, den wichtigen Ausbau der Strecke Dresden – Görlitz, nicht durchsetzen. Durch die Kürzungen im
Haushalt, die Sie jetzt nur minimal korrigieren wollen: 6 % mehr bei einer Kürzung von 25 % – –
Ich bin gleich am Schluss. – Durch diese Kürzungen vergrößern Sie den Finanzierungsdruck im Verkehr, und Sie verschlechtern die Chancen Sachsens, hier wirklich etwas zu verbessern und durchzusetzen. Deshalb sehen wir der Verkehrsministerkonferenz morgen mit sehr viel Unruhe entgegen.
Mehr zur Finanzierung in der zweiten Runde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Springer, lieber Herr Herbst, ich erkläre es gern noch einmal: Wenn die Deutsche Bahn – weil Sie es nicht verhindert haben! – in Sachsen Fernverkehr nicht mehr fahren lässt und wir dafür aus öffentlichen Geldern Nahverkehr bestellen müssen, dann steigen die Bestellleistungen. Insoweit haben Sie völlig recht, Herr Herbst. Trotz des gekürzten Haushalts steigen die Kosten. Genau das habe ich gesagt. Das wissen auch Sie ganz genau. Das ist das Dilemma, und das schlägt auf den Nahverkehr durch.
Zum Zweiten: Die Kosten, zu denen der Nahverkehr betrieben wird, hängen entscheidend vom Ausbau des sächsischen Bahnnetzes ab. Wenn das Bahnnetz marode ist, die Verbindungen nicht klappen, die Knotenpunkte an den Bahnhöfen nicht für den Taktverkehr ausgebaut sind oder die Weichen nicht funktionieren, dann wird der Nahverkehr teurer, er hat Verspätung bzw. fährt nicht im Takt.
Wir fordern auch deshalb den Taktfahrplan, weil man damit die vorhandene Infrastruktur effizienter nutzen, das heißt mehr Personen und mehr Güter auf dem Bahnnetz befördern und damit auch die Einnahmen erhöhen kann. Denken Sie doch einmal wirtschaftlich in Bezug auf das Bahnnetz! Es geht nicht darum, leere Züge durch das Land fahren zu lassen.
Es geht darum, neue Fahrgäste in die Züge zu holen.
Auch im ländlichen Raum müssen die Leute fahren, um in die Großstädte zu kommen. Der Bus allein wird zur Erhöhung der Attraktivität nicht ausreichen. Die Reisezeiten sind entscheidend; das sagen Ihnen die Leute im ländlichen Raum auch.
Schauen Sie sich bitte an, was Rheinland-Pfalz gemacht hat. Dort gibt es den integralen Taktfahrplan. Die Fahrgastzahlen haben sich zwar noch nicht verdoppelt, aber bald wird es so weit sein. Das streben wir auch für Sachsen an. Das ist auch finanzierbar.
Die Verkehrsverbünde und die Verkehrsunternehmen sind da viel weiter als Sie; die wollen das. Das geht aber nicht ohne den Ausbau des Bahnnetzes. Wir haben darüber vor wenigen Wochen, am 26. Mai, auf einer großen Konferenz diskutiert. Herr Heidan und Herr Herbst waren bei der Auswertung dabei.
Damit komme ich zur anderen großen Frage: der Finanzierung. Liebe Frau Springer, lieber Herr Herbst, die ganze schöne sächsische Bahnprojektemacherei hilft uns gar nichts, wenn die Projekte nicht finanziert sind. Dazu haben Sie leider keine Vorstellungen. Klar ist: Der Freistaat wird den Ausbau der Strecken Dresden – Görlitz und Chemnitz – Leipzig nicht allein finanzieren können. Ich rede vom Bau; er muss ja schon die Vorplanung finanzieren. Den Neubau einer Tunnelstrecke Dresden – Prag durch das Erzgebirge wird der Freistaat auch nicht finanzieren können.
Noch einmal die Zahlen zum Vergleich: Der Ausbau des sächsischen Bahnnetzes für den integralen Taktverkehr kostet 1 Milliarde Euro. Davon kann ungefähr die Hälfte durch Investitionen der Bahn selbst erbracht werden. Die Neubaustrecke Dresden – Prag soll nach Ihren Auskünften – vor der Planung – 2 Milliarden Euro kosten; in Wirklichkeit werden es 3 oder 4 Milliarden Euro, wenn man realistisch ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wir wollen uns auf das Machbare konzentrieren. Wir wollen den Ausbau der Strecken Dresden – Görlitz und Chemnitz – Leipzig durchsetzen. Dazu brauchen wir den Nachweis, dass wir mit unserem Bahnnetz steigende Fahrgastzahlen erzielen; sonst können wir das nicht begründen, liebe Frau Springer. Wenn die Bahn bzw. der Bund das mitfinanzieren soll, brauchen wir eine positive Kosten-Nutzen-Untersuchung. Wenn Sie aber weiterhin meinen, dass die Bahn nicht in den ländlichen Raum, sondern nur in die Ballungsräume gehöre, dann haben Sie schlechte Karten für den Ausbau der Strecken Chemnitz – Leipzig und Dresden – Görlitz. Das hat Bahn-Vorstand Kefer dem Ministerpräsidenten Tillich schon auf dem Bahn-Gipfel in Chemnitz gesagt.
Die Bahn selbst wird es nicht durchsetzen; wir müssen es durchsetzen. Wir müssen zeigen, was im sächsischen Bahnnetz steckt und wie wir Fahrgastpotenziale erschließen. Dann haben wir eine Chance, den Bahnverkehr zu ertüchtigen und das Netz auszubauen. Das braucht Sachsen. Wir geben uns – im Gegensatz zur CDU, Frau Springer – mit der Misere nicht zufrieden.
Noch eine Anmerkung zu den Kürzungen: Zurzeit reichen Sie an diejenigen, die Bahnen betreiben und Züge fahren lassen, 73 % der Bundesmittel weiter. Nach den Eckpunkten sollen es 79 % der Bundesmittel sein, obwohl sie auch schon mehr bestellen und auch noch die Schmalspurbahnen übernehmen mussten. Das ist nun weiß Gott kein Erfolg und keine Verbesserung. Neben den Abbestellungen, zu denen es kam, sind die Tariferhöhungen im VVO und in anderen Verkehrsverbünden sehr schmerzlich, völlig abgekoppelt von der Einkommensentwicklung. Allein im VVO gab es in den letzten Jahren über 16 % Mehrkosten für das Bahnfahren. Ein gutes Angebot, aber es wird sehr teuer!
Vor allem aber, Herr Minister Morlok, möchten wir jetzt wissen, wie Sie damit umgehen wollen, dass morgen zur Verkehrsministerkonferenz ein Schlüssel, der stärker an
der Einwohnerzahl orientiert ist, beschlossen werden soll. Sachsens Einwohnerzahl sinkt.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Die Mittel sollen zwar erst einmal erhöht, dann aber langfristig nicht mehr dynamisiert werden. Da bekommt Sachsen ein doppeltes Problem. Was haben Sie deswegen unternommen, und wie vertreten Sie die sächsischen Interessen, damit wir überhaupt eine auskömmliche Finanzierung vom Bund bekommen können?
Vielen Dank.
Herr Minister, wenn Sie der Meinung sind, dass die Fahrgastzahlen in Sachsen schon jetzt kurzfristig so gestiegen sind, wie können Sie mir dann erklären, dass in der offiziell geltenden Landesverkehrsprognose die Fahrgastzahlen nur schwach steigend und stagnierend dargestellt werden? Ist die Verkehrsprognose überarbeitungsbedürftig?
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister Morlok, ich möchte Ihnen ein Kompliment machen. Sie sind deutlich weiter als Frau Springer, Herr Heidan und Herr Herbst. Sie haben verstanden, dass der Ausbau des Bahnnetzes Voraussetzung für die Akquise neuer Fahrgäste ist. Das ist das Grundprinzip unseres Sachsentaktes.
Aber warum planen Sie dann nicht den Ausbau des Bahnnetzes? Warum tun Sie es nicht? Warum haben Sie keinerlei Konzept, wie Sie das realisieren wollen? Sie wissen es, tun es aber nicht. Ich glaube, dafür muss man wirklich abgewählt werden.
Sie haben nichts dargestellt, was Sie morgen, an diesem strategischen Tag, zur Verkehrsministerkonferenz machen werden. Strategische Allianzen mit den ostdeutschen Bundesländern, eigene sächsische Vorschläge? Das Bild, das bundesweit von Ihnen kolportiert wird, ist: Sachsen steht allein da. Sachsen vertritt seine Interessen nicht.
Was Sie angekündigt haben, ist ein erschreckendes Szenario. Wenn es so wäre, dass Sie mit dem Verhandlungsergebnis zurückkämen, dass wir dauerhaft mit Regionalisierungsmitteln auf dem Niveau von 79 % der jetzt ankommenden Regionalisierungsmittel auskommen müssten, wie es im Eckpunkteentwurf für den Haushaltsplan für die Jahre 2015 und 2016 steht – und zwar langfristig, über das Jahr 2020 hinaus, bei steigenden Kosten, bei zusätzlichen Projekten –, dann wäre das eine Niederlage ohnegleichen. Diese Angabe, Herr Staatsminister Morlok, zeigt, dass Sie das Problem nicht einmal richtig
einschätzen können. Mir graust es vor den Verhandlungen morgen, das muss ich klar sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich stimmen wir diesem Antrag zu. Er entspricht grundsätzlich grüner politischer Zielstellung, und er zeigt, Herr Kollege Heidan, wie unzufrieden Sie mit dem sogenannten strategischen Konzept des DB-Konzerns für Sachsen sind. Da kann ich wirklich nur sagen: Guten Morgen! Schön, dass Sie jetzt auch aufgewacht sind.
Nur, warum haben Sie das in vier Jahren gemeinsamer Bundesregierung von FDP und CDU nicht vorangebracht? Warum haben Sie es nicht danach in die Koalitionsverhandlungen der nächsten Regierung Merkel eingebracht? Ich weiß, jetzt verstecken Sie sich hinter Ihrem Koalitionspartner. Die CDU versteckt sich immer hinter dem kleineren Koalitionspartner. Aber Fakt ist doch: Die CDU im Bund blockiert jetzt gemeinsam mit der SPD die Trennung von Infrastruktur und Transport. Der integrierte Bahnkonzern ist im Koalitionsvertrag jetzt noch einmal zementiert worden. Während ich häufig aus Sachsen abweichende Stimmen der CDU zur Bundespolitik hören durfte, aktuell immer wieder zum Mindestlohn, scheinen Sie das Thema Wettbewerb auf der Schiene bisher nicht für sich entdeckt zu haben. Zumindest kenne ich keine öffentlichen Statements oder gar Bundesratsinitiativen zu diesem Thema.
Wir GRÜNEN unterstützen den Wettbewerb im Eisenbahnverkehr mit Tariflöhnen, wie bekannt ist, liebe Sozialdemokraten, nicht als Selbstzweck, sondern weil er nachweislich für mehr und bessere Angebote sorgen kann und weil die Einnahmen aus Netz und Station wieder in Netz und Station reinvestiert werden müssen, und zwar hier in Sachsen und nicht irgendwo in Stuttgart oder sonst wo in der Welt. Dann hätten wir es leichter, neue Fahrgäste zu akquirieren, dann hätten wir auch Chancen, neue überregionale Angebote zu machen und natürlich das Bahnnetz in der Fläche des Landes auszubauen.
Schade, dass Sie das jetzt in der allerletzten Plenarsitzung dieses Sächsischen Landtages so verhalten thematisieren
und nicht auf Bundesebene und eben auch nicht gegenüber dem DB-Konzern. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das gilt für die Verkehrspolitik von CDU und FDP allemal.
Danke schön.
Abforderung der EFRE-Mittel für Radwegeförderung innerhalb des Haushaltsjahres 2014 (Frage Nr. 2)
In der Haushaltsstelle 0720 891 01 des Landeshaushaltes sind mit Beschluss des Landtages im Dezember 2012 für das Haushaltsjahr 2014 6,196 Millionen Euro zur Radwegeförderung aus EFRE-Mitteln eingestellt worden.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Schritte sind noch in welchen Zeiträumen notwendig, damit diese EFRE-Mittel abgerufen und ausgegeben werden können (Auflistung erbeten)?
2. Ab wann, von wem und nach welchen Vorschriften können diese Mittel zur Radwegeförderung im Haushaltsjahr 2014 in Anspruch genommen werden?
Neuberechnung der Überschwemmungsflächen und Hochwasserlinien nach dem Hochwasser 2013 an der Elbe für die Kreisfreie Stadt Dresden und die anliegenden Landkreise (Frage Nr. 3)
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wann werden die angekündigten Neuberechnungen der Landestalsperrenverwaltung zu Umfang und Abgrenzung der notwendigen Überschwemmungsflächen bzw. zum Hochwasserschutz nach dem Hochwasser 2013 für das Gebiet der Elbe für die Kreisfreie Stadt Dresden sowie die anliegenden Landkreise öffentlich vorliegen (Auflistung des Zeitpunktes und der einzelnen Elbabschnitte in den betroffenen Landkreisen bzw. der Kreisfreien Stadt Dresden erbeten)?
2. Teilt die Landesregierung meine Auffassung, dass Entscheidungen über Baugenehmigungen oder Bauleitplanungen im Überflutungsgebiet der Elbe wie zum Beispiel in der Landeshauptstadt Dresden bezüglich der sogenannten Hafencity Dresden grundsätzlich in Kenntnis mit gegebenenfalls erforderlichen, neuen Hochwasserschutzanforderungen nach dem Hochwasser 2013 getroffen werden sollten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass es die AG Feuerwehr des Innenministeriums gab. Allein wenn man auf ihre Zusammensetzung schaut – sechs Leute aus der Verwaltung, zwei Leute aus einer Hochschule, fünf Leute aus der Feuerwehr und davon, wenn ich es richtig sehe,
niemand, der rein ehrenamtlich tätig ist –, dann tun sich die ersten Fragen auf. Das spricht für sich. Wenn man tiefer hineinschaut, dann sieht man, dass die konkreten Problemstellungen und Fragen vor Ort wenig konkret reflektiert werden, um es vorsichtig auszudrücken. Ich werde dann noch einige Beispiele nennen.
Wir GRÜNE meinen, dass die Situation der freiwilligen Feuerwehren und des Brandschutzes im ganzen Land – und gerade im dünn besiedelten, aber flächengroßen Raum – ständig evaluiert werden muss, und zwar unter direkter Beteiligung der Ehrenamtlichen, von denen hier so viel die Rede ist.
Der Bericht zeigt die Lücken in der Vorgehensweise des jetzt CDU-geführten Innenministeriums deutlich: So fehlt ein Blick in andere Bundesländer, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, die sich durchaus mit den Fragen der zentralen Beschaffung befassen, mit deren Realisierung wir Geld sparen können, das wiederum unmittelbar den Feuerwehren zugute kommen kann – und dort besteht Bedarf.
Unbeantwortet bleibt aber vor allem im Bericht – so wie heute von Ihnen – die Gretchenfrage des Ganzen: Können die freiwilligen Feuerwehren in Zukunft auch dort, wo wir Bevölkerung verlieren, aber die Fläche des Landes vorhanden ist, den Brandschutz vollständig ehrenamtlich abdecken? Diese Frage beantworten Sie nicht. Stattdessen schieben Sie mit vorgeschobenen Argumenten die Diskussion um das interessante Modell der Stützpunktfeuerwehren vom Tisch.
Selbst von Ihnen, Herr Kollege Löffler, hätte ich an dieser Stelle mehr Sachlichkeit erwartet. Es geht doch nicht darum, berufliche Feuerwehr und ehrenamtliche Feuerwehr gegeneinander auszuspielen. Die ehrenamtlichen wie die Berufsfeuerwehrleute machen keine kommerzielle, sondern gute Arbeit im Dienst der Öffentlichkeit und der Menschen.
Es geht hier um den Schutz der Menschen. Deshalb finde ich es wichtig, dass Sie sich mit den Erfahrungen anderer Bundesländer auseinandersetzen – zum Beispiel Mecklenburg –, die feststellen mussten, dass der Brandschutz im ländlichen Raum nicht mehr allein durch Ehrenamtliche abgesichert werden kann. Das Modell der Stützpunktfeuerwehren ist ja gerade durch Ehrenamtliche ins Spiel gebracht worden. Setzen Sie sich doch einmal damit auseinander.
Sicher, dabei geht es um die Frage der Strukturen und wie diese zusammenwirken können. Sicher, es geht auch um Fragen von Investitionen, die dann vom Land getragen werden müssen. Seien Sie doch ehrlich. Machen Sie hier keine Vorbehalte auf. Das Argument der Kommerzialisierung fand ich sehr ärgerlich.
Wir als GRÜNE möchten, dass die reale Entwicklung in Sachsen und in anderen Ländern genau beobachtet und geschaut wird, ob der Brandschutz so noch abdeckbar ist. Wir denken, dass zumindest mittelfristig die Einführung
von Stützpunktfeuerwehren geprüft werden muss. Handeln Sie nicht so spät wie bei der Polizei; handeln Sie rechtzeitig!
Aufhorchen lassen die Ergebnisse der AG in Bezug auf die den Gemeinden nun empfohlene Standortanalyse für Umbau und Neubau von Standorten und eine Regionalisierung der Bedarfsplanung – nachzulesen auf den Seiten 32 und 35.
Ist das bisher nicht genügend geschehen? Was hat der Innenminister unterlassen? Was müssten zukünftige Regierungen tun? Diese Fragen werden nicht beantwortet.
Interessant ist auch die vorgeschlagene Einführung der Erfassungs- und Analysesoftware zur Planung der Einsatzbereitschaft und für neue Einsatzkonzepte. Gut. Aber was soll sie kosten? Wer trägt diese Kosten? Warum wird denn überhaupt nicht analysiert, welche Lücken es beim Einsatz dieser Software in der Referenzregion Sächsische Schweiz–Osterzgebirge gab? Auch dabei bleiben alle wesentlichen Fragen offen.
Insgesamt müssen wir konstatieren: Die AG Feuerwehr beantwortet – ebenso wie die amtierende Regierung, die Vertreter der Koalition – die zentrale Frage des Brandschutzes nicht: Wie ist der Brandschutz im ländlichen Raum abzudecken, wo wir Bevölkerung verlieren, aber große Fläche haben? Sie drücken sich davor. Ihr Bericht, die Debatte weist viele offene Probleme auf. Sie bleiben ungelöst nach fünf Jahren Ihrer Regierungsarbeit, und eine neue Regierung im neu gewählten Landtag wird sie auf dem Tisch haben. Schade! Das wird den Problemen des Brandschutzes und dem Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehrleute nicht gerecht.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie stoßen mit dem Gesetzentwurf eine wichtige Diskussion an. Der konkrete Gesetzentwurf lockt aber noch nicht des Pudels Kern heraus, und für des Pudels Schweif ist er zu kompliziert. Ich möchte Grundsatzfragen in den Fokus nehmen.
Einig sind wir uns mit den Antragstellern, dass Bürgeranliegen gerade im Freistaat – stärker als bei den Kommunen – zu wenig beachtet werden, und unser Petitionsausschuss ist, bei allem Respekt vor der Arbeit der Mitglieder und der Mitarbeiter, nicht genügend ausgestattet, um die Verwaltung zu kontrollieren.
Hier kann so eine Institution in der Art eines Bürgerbeauftragten eine echte Hilfe leisten. Das Ombudsleute-System ist ein gutes.
Gerne.
Lieber Herr Kollege Biesok, wenn ich vom Petitionsausschuss des Parlaments und vom Petitionsrecht der Bevölkerung rede, ist das Petitionsrecht der Bevölkerung natürlich umfassend. Es geht über die Kontrollpflicht des Parlaments hinaus.
Aber: Viele Bürger, viele Menschen, die sich an uns, an den Landtag wenden – ich habe viele Petitionen gelesen und auch Petenten begleitet, als Anwältin, bevor ich Abgeordnete wurde –, wünschen eine umfassende Kontrolle des Verwaltungshandelns, und zwar schwerpunktmäßig bezogen auf die Verwaltung und die Regierung, weil die Verwaltungsstruktur dort für viele Betroffene noch schwerer überschaubar ist als die kommunale Struktur vor Ort. Deshalb glaube ich, dass die Arbeit des Petitionsausschusses hier im Landtag sehr viel damit zu tun hat und wir als Volksvertreter das Verwaltungshandeln kontrollieren müssen und sollen. Wenn wir das nicht genügend tun, wenn wir dazu nicht genügend recherchieren können – auch nicht bei den Bürgern nachfragen können –, dann geht das Petitionsrecht an seinem Ziel vorbei, und dann kontrollieren wir auch nicht genügend.
Die Bürgerbeauftragten der anderen Bundesländer, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf gesprochen haben, haben dargestellt, wie sie das tun: anhand von Recherchen, durch Rückfragen bei verschiedenen Betroffenen, von denen wir immer hören „Der Petitionsausschuss hätte uns einmal fragen können, und der Stand war anders.“ Manchmal geschieht das auch, wie gesagt, das ist eine Frage der Kapazität, dass das die Ausübung des Petitionsrechts stärkt, aber auch die Möglichkeiten der Volksvertretungen, und das fand ich sehr überzeugend.
Das Ombudsleutesystem ist ein gutes System. Trotzdem, um Bürgeranliegen in diesem bisher CDU-geführten Freistaat Sachsen zum Durchbruch zu verhelfen, hilft das Beauftragtensystem allein nicht. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen Beteiligungs- und Informationsrechte. Es braucht eine neue Kultur staatlicher Transparenz – gerade bei der Landesverwaltung – und es braucht stärkere Volksvertretungen und stärkere Abgeordnete im Landtag, die zum Beispiel auch selbst Akteneinsicht nehmen können.
Wir befürchten, dass ein Landesbeauftragter allein wieder nur eine „Beruhigungstablette“ werden könnte, Bürgerbeteiligung nur zum Schein nach dem Motto: Die Bürger brauchen einen Vermittler, aber in der Verwaltung muss sich nichts ändern. – Das wäre im Kern die falsche Weichenstellung.
Gerade die Erfahrung mit dem Büro Biedenkopf, auf das Sie Bezug genommen haben, zeigt, dass das eher eine Bittstellerkultur war, als dass es in irgendeiner Art und Weise der Transparenz der sächsischen Verwaltung gedient hätte. Wir GRÜNE wollen die Stellung der Bürger im Staat verbessern und dazu die staatliche Verwaltung reformieren, ihnen aber auch individuelle Rechte einräumen, einschließlich individueller Rechte auf persönliche Verfahrensbeistände. Das geht weit über ein Ombudsleutesystem hinaus; natürlich kann dieses aber hilfreich sein.
Die Probleme der drei Gewalten im System – Legislative, Exekutive und Judikative – macht Ihr Gesetzentwurf auch deutlich. Es ist verfassungskonform, so etwas zu machen – sicherlich –, aber die Probleme scheinen noch nicht gelöst. Deshalb sind wir für den Diskussionsansatz dankbar. Heute jedoch werden wir uns zum Gesetzentwurf enthalten.
Vielen Dank.
Es ist kein Widerspruch, wenn sich Leute mit individuellen Problemlagen an die Verwaltung wenden; denn meistens geht es um eine Entscheidung der Landesverwaltung, die begehrt wird
Ich rede vom Petitionsausschuss. Sehen Sie sich doch den Sammelbericht heute an! –, mit der die Leute unzufrieden sind, die sie nicht verstehen, und es geht darum, dass sich der Petitionsausschuss im Parlament mit der Entscheidung der Verwaltung auseinandersetzen soll. Das ist der Kern der Petitionsarbeit im Parlament. Wenn man sich die heutige Sammeldrucksache ansieht, sieht man das wieder ganz deutlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Opferschutz zu stärken, das ist wirklich ein wichtiges Ziel. Jedoch der konkrete Antrag, den Kollegin Jonas angekündigt hat, ist Ihnen leider nicht gelungen.
Es beginnt mit Punkt 1, der Forderung, den Opferschutz zu stärken. Er bleibt leider unkonkret und man kann darüber rätseln, was Sie sich darunter vorstellen. Sind es vielleicht Videokameras? Diese fänden wir als Opferschutz nicht hilfreich. Oder meinen Sie damit, dass die Sensibilität in Regierung und Landesverwaltung erhöht werden soll? Das fänden wir hilfreich, aber dann muss man es auch sagen.
Ich zum Beispiel habe kritisiert, dass der Innenminister mit der „Bild“-Zeitung die Folterkiste einer vergewaltigten, entführten, schwer traumatisierten Frau, die noch heute hier in Dresden mit ihrer Familie lebt, öffentlich präsentiert hat. So etwas muss nicht sein. Das gehört auch zum Opferschutz und da sollte man Klartext reden.
Sie fordern einen Versorgungsbericht über die Traumaversorgung und -behandlung der Opfer. Ja, Traumaambulanzen sind ein wichtiges Thema. Aber welche Vorstellungen und konkreten Ziele haben Sie denn zur Weiterentwicklung? Die schwache Finanzierung ist von meinen Vorrednerinnen schon benannt worden. Ich füge hinzu: Seit dem 15.05. gibt es das Kompetenzzentrum, aber auch das ist nur bis Ende des Jahres finanziert. Soll es fortgesetzt werden? Was haben die Leute zu erwarten? Sagen Sie es doch bitte den Opfern und denen, die ihnen helfen sollen.
Zu den Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz. Entbürokratisieren und Beschleunigen – das klingt immer gut. Es handelt sich größtenteils um Bundesrecht, aber es
spricht natürlich nichts dagegen. Allerdings werden Sie auch hier wieder nicht konkret.
Ich möchte konkrete Zahlen nennen: 2012 gab es in Sachsen 312 406 Straftaten, wovon fast 7 000 Gewalttaten waren. Es gab ganze 623 Anträge auf Opferentschädigung. Davon wurde mehr als die Hälfte, nämlich 361, abgelehnt. Ein Zehntel der Taten führten zu einem Opferantrag – offensichtlich sehr wenige. Das ist es auch, was der Weiße Ring als Opferschutzorganisation immer kritisiert: Zu wenige stellen einen Antrag auf Entschädigung. Zu wenige wissen, dass es das überhaupt gibt und wie man damit umgeht. Die Versorgungsträger gehen zu restriktiv damit um.
Wenn wir über den Versorgungsträger reden, dann kommen wir natürlich zu dem, was sich in Sachsen tun ließe, denn Versorgungsträger ist hier wieder die unkontrollierte Riesenbehörde Kommunaler Versorgungsverband. Wollen Sie, dass dort etwas geändert wird? Wollen Sie sich mal nicht hinter der kommunalen Selbstverwaltung verstecken? Dann sagen Sie aber bitte, was sich ändern soll. Was soll sich beim KSV ändern, damit die Opfer besser an Entschädigungen herankommen? Wie sollen sie beraten werden? Wie sollen die Verfahren vereinfacht werden? Oder sind es nur Wortblasen? Das haben die Betroffenen tatsächlich nicht verdient und das haben auch die Leute nicht verdient, die sich dafür engagieren.
Ich möchte den Blick auf bestimmte Opfergruppen richten: Erstens. Behinderte, insbesondere Frauen und Mädchen, aber auch Jungen und Männer sind überproportional von Gewalt betroffen. Das hat die Studie des Bundesministeriums der Justiz gezeigt. Wir haben beantragt, dass der Situation von behinderten Frauen bei Gewalt und Missbrauchsopfern besonders Rechnung getragen wird. Es gab dazu eine interessante Anhörung. Sie haben diesen Antrag im Sozialausschuss des Landtages letztens abgelehnt.
Zweitens, traumatisierte Flüchtlinge, Flüchtlinge, die Sachsen aus Bürgerkriegsländern erreichen, aus Kriegssituationen oder aus persönlicher Verfolgung kommen. Das ist für Sie offenbar kein Thema. Nach wie vor passieren die Aufnahmen ohne Dolmetscher. Nach wie vor gibt es keine Versorgung. Gerade bei der Diskussion zu unserem Antrag zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge haben wir gesehen, dass auch die Ausländerbehörde und der Innenminister davon ausgehen, dass dort nur eine minimale medizinische Versorgung stattfinden soll; denn eine normale medizinische Betreuung müssten dann die Angehörigen bezahlen. Wir glauben, dass unsere Solidargemeinschaft in der Lage ist, verfolgten Flüchtlingen auch medizinisch zu helfen. Aber das haben wir schon diskutiert, und leider spielt es auch hier wieder keine Rolle.
Drittens, Opfer rassistischer Gewalt. Beim Tagesordnungspunkt nach dem Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses sollte dieses Thema nicht ausgeblendet werden. Auch hier ist die Förderung der Beratungsstelle eingestellt worden.
Schließlich sind Opfer homophober Gewalt für Sie bisher überhaupt kein Thema gewesen. Das hat unsere Große Anfrage gezeigt. Auch diese Opfergruppe wird vernachlässigt.
Summa summarum: Der Opferschutz ist wichtig. Er muss im Mittelpunkt stehen. Wir werden auch diesem unkonkreten Antrag zustimmen, aber viel wird er so nicht helfen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Das Unterlassen der Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates
erschwerte die Bemühungen der Staatsregierung für eine effektive Kostenentlastung der Wirtschaft und der Bürger. Der Verzicht auf dieses verwaltungsexterne Gremium ließe die umfangreichen Erfahrungen und den Sachverstand im Bereich Gesetzesvollzug/Erfüllungsaufwand, welche bei den Kommunen und in der Wirtschaft vorhan
den sind, ungenutzt.“ – So heißt es im Vorblatt des Gesetzentwurfes.
So eine wichtige Sache bringen Sie jetzt am Abschluss Ihrer Legislaturperiode ein. Das ist doch ganz klar. Sie haben gemeint, dass Sie das für Ihre Regierung nicht brauchen, und Sie brauchen es für zukünftige Regierungen, begründet mit Gesetzen aus Nordrhein-Westfalen! Ernst haben Sie es damit offensichtlich nicht gemeint, und Gestaltungskraft verkörpern Sie hier nun ganz und gar nicht, denn Sie reden ja nur über zukünftige Projekte und nicht über Ihre eigenen tatsächlich erbrachten.
Allerdings verursacht der Gesetzentwurf Kosten. Haben wir gestern beim E-Government noch über den doppelten Haushaltsvorbehalt diskutiert, gibt es hier außer der Befristung keinen Haushaltsvorbehalt. Zwei Stellen aus dem SMJus werden abgeordnet. Außerdem kostet natürlich so ein Gremium tatsächlich Geld, hier veranschlagt mit jährlich 50 000 Euro.
Was erhält die Öffentlichkeit dadurch? Eine Beratungsleistung nur für die Regierung, ohne den Landtag, ohne Transparenz und auch ohne Lobby-Kontrolle, wer nun eigentlich die Vertreterinnen und Vertreter, die Experten in diesem Gremium sind. Man kann über so etwas reden. Ich hätte gerne in Sachsen einmal gesehen, wie die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention evaluiert wird.
Ich hätte gern einmal gesehen, welche Vorschläge Experten machen, damit die sächsische Haushaltsplanung für den Bürger transparent wird und die Bürger dabei besser einbezogen werden können. Das wäre wirklich interessant.
Aber Sie sind ja von vornherein der Meinung, dass wir uns als Parlament mit dem Gesetzesvollzug gar nicht beschäftigen müssen und dass die Regierung alles allein macht. Lieber Kollege Modschiedler, da haben wir ein anderes Verständnis von Parlamentarismus. Wir sind die Gesetzgeber, und wir müssen wissen, wo Lücken in den Gesetzen sind, wie der Gesetzesvollzug ist und welche Folgen sie haben. Wir wollen keine die Regierung intern beratende Lobbyorganisation, sondern wir wollen eine offene und transparente Beratung für alle Bürger.
Aus diesem Grund werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Die Idee ist nicht schlecht, aber so, wie Sie es machen, bringt es sehr, sehr wenig, wenn es überhaupt eingerichtet wird.
Vielen Dank.
Danke. – Das Thema lautet jetzt: Überarbeitung Sorbengesetz/Direktwahl Sorbenrat.
Im Nachbarland Brandenburg ist am 01.06.2014 eine überarbeitete Fassung des Sorbengesetzes in Kraft getreten, die eine Stärkung der Rechtsstellung des sorbischen Volkes, des Sorbenrates und eine Direktwahl des Sorbenrates durch die Sorbinnen und Sorben vorsieht.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen an die Staatsregierung:
1. Beabsichtigt die Staatsregierung unter Berücksichtigung der Diskussion in Brandenburg eine Novellierung des Sächsischen Sorbengesetzes und dabei eine Stärkung des Sorbenrates durch eine Direktwahl der Sorbinnen und Sorben?
2. Wenn ja: Wann ist hierzu die Vorlage eines Gesetzentwurfes vorgesehen, um diese noch rechtzeitig vor der 2014 erforderlichen Neubestellung des Sorbenrates in Sachsen wirksam werden zu lassen?
Aus welchen Unterschieden zwischen den Bundesländern Brandenburg und Sachsen erklärt sich, dass in Sachsen nach Meinung der Regierung eine Stärkung des Sorbenrates durch Direktwahl durch das sorbische Volk nicht notwendig sei?
Welche Akteure des sorbischen Volkes oder sonstigen Akteure in Sachsen wurden, außer dem jetzigen Rat, zu dieser Überlegung konkret hinzugezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Keine Baugenehmigung in Sachsen ohne Stellplätze oder ohne Ablösebetrag für Stellplätze – Sachsen ist eines der letzten Bundesländer, in denen dieses Recht so überhaupt noch gilt. Das möchten wir abschaffen. Wir möchten, dass Bauherrinnen
und Bauherren die Freiheit haben, auch ohne Stellplätze zu bauen, wenn sie das wollen.
Wir möchten aber auch, dass Kommunen die Möglichkeit haben, bei Bauvorhaben aller Art angepasste Stellplatzpflichten für Auto und Rad festzulegen, aber auch die Frage von Ablösebeträgen zu regeln, sofern es um für den öffentlichen Verkehr bestimmte Anlagen geht, und zwar durch öffentliche Satzung nach Beschluss des Gemeinderates.
Zu meiner Überraschung und Freude hat das Innenministerium durch seine Fachvertreterin im Innenausschuss dieses Vorhaben begrüßt. Wir haben erfahren, dass auch das Innenministerium für die Kommunalisierung der Stellplatzpflicht ist. Allerdings wurden wir auf die ausstehende große Novelle der Sächsischen Bauordnung verwiesen. Auf diese wartet der Sächsische Landtag bekanntlich seit fünf Jahren; ich habe mehrfach nachgefragt. Klar ist: Innenminister Ulbig wird sie nicht mehr einbringen. Wenn Sie es mit dieser Flexibilisierung ernst meinen, dann sollten Sie die Chance, die sich durch unseren Gesetzentwurf bietet, nutzen und ihm heute zustimmen. Grundsätzlich ist unsere Absicht von allen Sachverständigen begrüßt worden.
Damit Ihnen die Zustimmung leichter fällt, möchte ich aus der Stellungnahme des Verbandes der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften zu unserem Gesetzentwurf zitieren: „Wir begrüßen den Gesetzentwurf der GRÜNEN und unterstützen den Antrag. Gleichzeitig ist es aber widersinnig, dass im Baugesetzbuch der Platz für Autos geregelt wird und Kinder keinen Anspruch auf einen Platz – sei es ein Spiel- oder ein Bolzplatz – haben.“ – So Dr. Axel Viehweger, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir GRÜNEN die Kosten für den Wohnungsbau gerade im innerstädtischen Bereich deutlich senken. Der aktuelle Zwang zum Tiefgaragenbau bzw. zur Zahlung der Ablösegebühr treibt die Baukosten und damit auch die Mieten in die Höhe. Gerade in innerstädtischen Quartieren ist die Stellplatzverordnung ein echter Kostentreiber. Ein Tiefgaragenstellplatz kostet je nach Bodenbeschaffenheit und Zufahrt etwa 15 000 bis 30 000 Euro. Ein Stellplatz!
Bis zu 10 000 Euro pro Autostellplatz kostet die Ablösegebühr, auf die die Baubehörden nicht verzichten dürfen. Das kann sich mit bis zu 100 Euro pro Monat auf die Mietkosten auswirken.
Viele Menschen – gerade, aber nicht nur – in den Großstädten Leipzig und Dresden brauchen keine privaten Autoparkplätze, dafür aber bezahlbaren Wohnraum. Dann kann man auch auf eine bedingungslose Stellplatzpflicht gerade für Lückenbebauung in diesen Vierteln verzichten.
Wir wollen, dass stattdessen die Gemeinden eigenständig Stellplatzsatzungen für ihr gesamtes Gebiet, für Gemeindeteile oder für Vorhaben erlassen können, und zwar für Auto und Rad. Natürlich können dann auch die Ablösebeträge weiter erhoben werden.
Das Ganze erfolgt nicht durch Baubehörden im Rathaus oder im Landratsamt, sondern es erfolgt in einem öffentlichen transparenten Verfahren im Gemeinderat unter Einbeziehung der Bürger. Auch das halte ich für einen echten Fortschritt.
Wir haben nach der Anhörung einige Vorschläge unterbreitet, wie man den Gesetzentwurf qualifizieren kann. Natürlich müssen die Kommunen genügend Zeit haben, die Satzung zu erlassen. Wenn Sie im Detail andere Vorschläge zu unserem Gesetzentwurf haben, sind wir ganz offen. Uns geht es darum, dass Sachsen insoweit endlich moderner wird und seine alten Regelungen entbürokratisiert.
Zusammengefasst: Die Abschaffung der Stellplatzpflicht in der Sächsischen Bauordnung ist zeitgemäß, ökonomisch sinnvoll und stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. Bitte stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
Ich möchte vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen.
Das können Sie nicht sehen, wenn ich am Mikrofon stehe.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank auch Ihnen, Herr Staatsminister Beermann.
Ja, wir legen großen Wert auf die Erklärung des Innenministers zu den gestrigen Vorfällen. Ich habe deshalb bewusst darauf verzichtet, seine Nichtanwesenheit zu diesem Tagesordnungspunkt in seinem Geschäftsbereich zu kritisieren. Wir hätten es natürlich gern schneller geklärt, als es die Verschiebung der Präsidiumssitzung in die Nacht nach dem jetzigen Plenum zulässt.
Das vorausgeschickt, komme ich auf einige Punkte, die Sie genannt haben, zu sprechen. Es ist natürlich ein Wertungswiderspruch, wenn Sie sagen – ähnlich wie auch die SPD –, dass kommunale Verkehrskonzepte das Parkproblem eigentlich lösen müssen, sie aber nicht möchten, dass die Kommunen zu solchen verpflichtet werden. Wir wollen das, weil wir glauben, dass dies ein Akt der Transparenz gegenüber den Bauherren ist. Sie wissen dann, was der Maßstab des kommunalen Satzungshandelns ist. Wenn es dazu Änderungsvorschläge gegeben hätte, dann hätten wir diesen gern zugestimmt. Wir waren verhandlungsbereit. Sie verschieben aber alles auf später. Sie konnten uns leider auch nicht sagen, wann die lange, lange, lange angekündigte Novelle der Sächsischen Bauordnung kommen soll.
Die Vorschriften für die Satzungsregelung der Kommunen, Herr Staatsminister, greifen exakt das auf, was bisher das Recht der geltenden Bauordnung ist. Wir haben dies bewusst nicht noch einmal verändert, um den Gebrauch der Kommunen nicht zu verändern. Bisher waren es die Bauordnungsbehörden, die die Anordnungen treffen konnten und mussten. Jetzt werden es die kommunalen Räte sein. Das ist der Vorzug. In diesem Punkt wären wir
aber auch gesprächsbereit gewesen. Es ist schade, dass Sie diesen Vorschlag blockieren. Ebenso ist es schade, dass diese Regierung nicht die Kraft hatte, das Sächsische Bauordnungsrecht zu novellieren und den Kommunen Handlungsspielräume einzuräumen. Das ist eine der vielen, vielen Aufgaben, bei denen Sie leider versagt haben.
Ich möchte gern kurzintervenieren auf das, was Kollege Schiemann zur Frage des Wahltages gesagt hat.
Sie haben praktisch schon Ihren Gesetzentwurf, der später behandelt wird, begründet. Wir sehen in unserem GRÜNEN-Antrag bewusst eine andere Regelung vor.
Wir glauben einerseits, dass dieser Wahltag am Ende der Sommerferien ungünstig ist. Das war eine politische Entscheidung, die man hätte vermeiden können. Das ist das eine. Wir wollen allerdings auch, dass zukünftige Landtage das politische Ermessen für so eine Entscheidung zu Wahlen in den Ferien nicht mehr haben. Deshalb möchten wir den Entscheidungsspielraum so umgestalten, dass der Wahltag vor die Ferien gelegt werden muss.
Vor den Ferien oder nach den Ferien. Aber Ihr Vorschlag sieht vor, den Ermessensspielraum so zu erweitern, dass es faktisch doch zu einer Ausdehnung der Legislaturperiode kommen kann, und zwar gegen den klaren Wortlaut der Sächsischen Verfassung. Wenn wir beachten, dass die Legislaturperiode in Sachsen mit fünf Jahren relativ lang ist, länger als beim Bundestag, dann halten wir das nach wie vor zumindest für bedenklich, auch wenn die Sachverständigen gesagt haben, es sei gerade noch so verfassungskonform.
Fünf Jahre ist eine lange Legislaturperiode. Wir haben Ihnen eine Regelung vorgeschlagen, die diesen Zeitraum ganz klar nicht verlängert, die aber Wahltage in den
Ferien vermeidet. Schade, dass wir das in diesem Jahr durch die falsche politische Entscheidung der Regierung noch haben.
Vielen Dank.
Liebe Kollegin Kliese, einerseits beklagen Sie, dass Behinderten nicht genügend Helfer zur Verfügung stehen, andererseits wollen Sie nicht zustimmen, dass wir einen Rechtsanspruch auf Assistenzen vorschreiben. Das verstehe ich nicht. Wenn es Defizite gibt, muss man diese Defizite ändern. Was ist das Mittel dazu? Ein Rechtsanspruch gegen den Staat, damit die Leute wirklich die Assistenzen bekommen. Was wäre die Alternative? Die Alternative sind schöne Worte. Wir wollen es verbindlich regeln.
Das Zweite ist: Barrierefreiheit läuft – solange sie für die Kommunen nicht verpflichtend ist und vor allem auch nicht kontrolliert wird – ins Leere. Sie beklagen das einerseits, andererseits sagen Sie, wir machen den Kommunen eine Zumutung. Ja, wir wollen, dass die Kommunen die Barrierefreiheit durch einen Stufenplan regeln – mit einem langen Umsetzungszeitraum und mit staatlichen Kontrollen. Ich denke, dass wir sonst keine schnelle genügende Umsetzung erreichen können, deshalb diese gesetzliche Regelung.
Natürlich können und sollen die Kommunen dazu diese Pläne machen, wie Sie gesagt haben. Aber wenn sie niemand kontrolliert, bleibt alles im Vagen. Wir hatten ein gutes Beispiel dazu in der Anhörung. Der Bürgermeister für Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt Dresden, Detlef Sittel, CDU – auch für Wahlen zuständig –, hat uns in der Anhörung erzählt: Wir tun alles dafür, damit die Wahlen barrierefrei sind. Alle haben sich gefreut. Was war dann die Praxis? Es gab bei der Wahl nicht einmal Schablonen für Blinde, obwohl die Behindertenverbände diese der Stadt angeboten haben.
Das heißt „alles tun“. Es wird nicht kontrolliert, obwohl die barrierefreie Wahlorganisation jetzt schon eine Pflichtaufgabe ist.
Wenn wir das nicht verbindlicher regeln, dann wird es so bleiben, wie es jetzt ist. Deshalb schlagen wir diese Verbindlichkeit vor. Das ist keine Belastung für die Kommunen, sondern eine Chance, Barrierefreiheit mit allen Betroffenen – so, wie Sie das wollen – umzusetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für uns steht beim Melderecht ganz vorn, dass es bürgerrechtlich orientiert sein muss, weil hier private Daten von Bürgern massiv verwaltet werden. Die Wirtschaftlichkeit ist nur ein weiterer zusätzlicher Aspekt.
Wir haben jetzt die Situation, dass ein Umsetzungsgesetz für das Bundesmeldegesetz beschlossen werden soll, welches auf Bundesebene erst am 1. Mai 2015 in Kraft tritt. Wir haben in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf erfahren, dass der Betreiber des sächsischen Kernmelderegisters bisher nicht nach BSI-Grundschutz zertifiziert ist. Aktuell läuft eine Ausschreibung mit diesem Qualitätskriterium. Man hat dort offensichtlich die Sicherheitsbedürftigkeit erkannt. Das ist lobenswert, es zeigt aber auch, dass die Bürgerrechtsfreundlichkeit bisher nicht das vorrangige Ziel der behördlichen Datenbank gewesen ist, es künftig aber sein muss.
Ich komme zum Kern der Vorschläge, die wir Ihnen mit eigenen Gesetzentwürfen seit Jahr und Tag machen: die Durchsetzung der Einwilligungslösung. Ich will sagen: Meldedaten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Bürgerinnen oder der Bürger dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Wenn das am 1. Mai 2015, also in einem Jahr, per Bundesgesetz umgesetzt wird, werden Interessierte an den Daten diese lange Umsetzungszeit nutzen, großen Datenhandel zu betreiben. Das finden wir GRÜNEN nicht gut.
Wir meinen: Sachsen sollte seinen Regelungsspielraum nutzen, um die Einwilligungslösung sofort im Vorgriff auf das Bundesrecht durchzusetzen. Es ist geklärt, dass wir das regeln können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen keinen Datenhandel, auch nicht in einer Übergangszeit! Wenn der Bund diesbezüglich zu langsam ist, sollte Sachsen schneller sein. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das E-GovernmentGesetz soll einen Rechtsrahmen für den Einsatz elektronischer Verfahren schaffen. So weit, so gut. Allerdings ist es ein Gesetzentwurf, in dem es von Unverbindlichkeiten, von Unkonkretheiten nur so wimmelt. So wie jetzt neben dem allgemeinen Haushaltsentwurf, der ohnehin gilt, ein konkreter Haushaltsvorbehalt an bestimmten Stellen des Gesetzes eingefügt worden ist, schafft er nicht mehr Transparenz, sondern noch mehr Unklarheiten.
Transparenz schafft man, lieber Kollege Schiemann – ich sage es gerne wieder –, nur durch den Haushaltsvollzug und den Haushaltsplan selbst. Transparenz hätten Sie vielleicht, wenn Sie für die elektronischen Mittel ein
Budget hätten, an dem Sie verfolgen könnten, was wie wann wo errichtet wird, aber so wird unser Haushalt nicht vollzogen. Das ist das Problem. Mit diesen Vorbehalten erfahren Sie nicht mehr von der Verwaltung, sondern weniger. Über den Haushalt entscheiden dürfen wir sowieso, die Frage ist nur, was wir bei diesen Entscheidungen wissen und was uns alles nicht gesagt wird. Das ist das eigentliche Problem.
Erstens. Es ist nicht ehrenwert, so einen doppelten Haushaltsvorbehalt zu machen. Wenn man tiefer schaut, wo er gemacht wird, dann missfällt uns das sogar, zum Beispiel bei der Sicherheit. Wir meinen, natürlich muss diese elektronische Technik unter Haushaltsvorbehalt schrittweise eingeführt werden, aber die einzelnen Schritte, die dabei gegangen werden, müssen wohl Sicherheitsstandards haben, meine Damen und Herren. Dort darf nichts eingespart werden. Deshalb wollen wir den Haushaltsvorbehalt an dieser Stelle streichen. Das ist sehr wichtig.
Zweitens. Sie vergeben erneut die Chance zum OpenGovernment. Haben wir noch bei unserem Verfassungsentwurf darüber geprochen, dass Informationsfreiheit natürlich auch durch ein einfaches Gesetz hergestellt werden kann – ich erinnere mich gut an Ihr Plädoyer, Herr Staatsminister Martens –, so haben wir jetzt einen Gesetzentwurf vor Augen, der eben Open Data nicht vorsieht. Richtig, das ist kein Informationsfreiheitsgesetz, werden Sie sagen. Wenn wir in der nächsten Legislatur wieder eines einreichen, wird die gleiche CDU womöglich sagen, wir haben die technischen Voraussetzungen nicht dafür. Heute und hier haben Sie die Chance, mit unserem Änderungsantrag die technischen Voraussetzungen für Informationsfreiheit zu schaffen. E-Government ist nicht nur für die interne Verwaltung da, sondern auch für den Bürger, und nicht nur für die Daten, die er einreicht, sondern damit der Bürger auch die Daten von der Verwaltung zurückbekommen kann. Deshalb bitte ich Sie dringend, unserem Antrag zuzustimmen.
Drittens. Wir halten es für notwendig, den Datenschutz zu stärken. Wir haben hier eine Anregung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten aufgegriffen, der dezidiert
darauf hingewiesen hat, dass vor der Veröffentlichung persönlicher Daten geprüft werden muss, ob einzelne Rechte dem entgegenstehen, und nicht im Nachhinein. Das ist eine Veröffentlichungs-Verschiebungsklausel, die wir gar nicht gut finden und die auch dem Grundanliegen Ihres Gesetzentwurfs nicht entspricht.
Viertens. Besonders unverbindlich ist im Gesetz wieder einmal die Barrierefreiheit. Wir meinen, wenn wir mit dem Aufbau der elektronischen Datenverarbeitung anfangen, dann muss Barrierefreiheit ein verbindlicher Standard werden. Deshalb haben wir vorgeschlagen, die Berliner Lösung als verbindlichen Standard beim schrittweisen Aufbau der elektronischen Systeme zugrunde zu legen.
Mit diesen Ergänzungen könnten wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Bleibt er so, wie Sie ihn jetzt eingereicht haben, müssen wir uns angesichts dieser erheblichen Mängel leider enthalten.
Danke. Welches eine oder andere würden Sie, Herr Kollege Brangs, bei der Verwaltungs- und Funktionalreform jetzt anders entscheiden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, besonders von CDU und FDP, ich weiß, Sie hören es nicht mehr gern, dass wir erneut über die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Sachsen reden müssen. Die Demonstranten heute früh vor dem Landtag wären vermutlich auch lieber zur Arbeit gegangen, als immer wieder auf dieselben Probleme hinzuweisen. Leider unterlässt es Ihre Regierung Tillich bis zum heutigen Tag, sich der Personalprobleme der Landesverwaltung ernsthaft anzunehmen. Wir GRÜNEN befürchten, sie tut es auch weiterhin nicht.
So ließen Sie, Herr Staatsminister Dr. Beermann, beispielsweise anlässlich des Sonderberichts des Rechnungshofes „Personalwirtschaftliche Konzepte in der sächsischen Staatsverwaltung“ verlauten, dass das Stellenabbauziel von 70 000 Landesbediensteten 2020 zu erreichen sei. Dafür brauche es, so sagten Sie, Herr Staatsminister Beermann, kein Personalentwicklungskonzept. Die
Beschlussempfehlung liegt uns heute vor. Sie wollen also so weitermachen wie bisher.
Noch einmal zu den harten Fakten. Die Staatsregierung hatte im ersten Stellenabbaukonzept 2010 noch unter der Regierung von CDU und SPD 6 441 kw-Vermerke angebracht. Zum Doppelhaushalt 2011/12 – nun CDU- und FDP-regiert – wurden weitere 5 529 kw-Stellen aufgesattelt und im letzten Haushalt noch einmal 496 Stellen. Insgesamt 5 373 dieser kw-Stellen wurden bis Ende 2012 gestrichen. Noch einmal glasklar: Über 5 000 Stellen wurden in den letzten Jahren eingespart. Außer bei Polizei und Lehrern gab es fast keine Neueinstellungen. Weitere 7 000 Stellen sollen nach diesen Plänen folgen, zusätzliche Neueinstellungen aber nicht, und das, obwohl es in wichtigen Bereichen nicht zu einer Reduktion staatlicher Aufgaben kommt.
Das kann zu solchen Situationen führen, wie wir sie teilweise schon erlebt haben. Menschen brauchen bei Gefahr für Leib und Leben die Polizei. Die einzigen
verfügbaren Streifenbeamten eines ländlichen Reviers sind aber gerade am anderen Ende 100 Kilometer entfernt unterwegs. Eltern können ihre Kinder nicht auf die von ihnen gewünschte Schule schicken, weil die Klassen voll sind. Bürger erleben, dass sich ein naher Angehöriger im Pflegeheim den Rücken wund liegt, fragen dann, wann es Kontrollen von sächsischen Aufsichtsbehörden gab – das letzte Mal vor Jahren.
Sie werden vielleicht sagen, das sind Horrorszenarien. Wir GRÜNE wollen, dass solche Szenarien nicht eintreten. Wenn sie im Einzelfall doch Wirklichkeit werden – ich erinnere an den Polizeieinsatz in Hoyerswerda –, ist es für die Betroffenen schlichtweg furchtbar. Der massive Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst wird aber, wenn er so fortgesetzt wird, in naher Zukunft schwere Folgen haben. Deshalb haben in den letzten Monaten Abgeordnete und Minister der Koalition Bedenken geäußert. Innenpolitiker von CDU- und FDP-Fraktion, der Innenminister selbst, gegen den selbst beschlossenen Stellenabbau bei der Polizei, der Justizminister gegen den beschlossenen Stellenabbau bei der Justiz. Weitere Abgeordnete tun es hinter vorgehaltener Hand und teilen die Bedenken von Gewerkschaften und Fachleuten.
Warum passiert eigentlich nichts in der CDU-geführten Koalition? Das Grundproblem ist, dass sich alle hinter Finanzminister Unland verstecken. Er soll angeblich allein verantwortlich sein. Agiert der Ministerpräsident hier nur als eine Art Bundespräsident oder sieht er sich wirklich in der Verantwortung für die ganze Regierung und das Personal in den sächsischen Verwaltungen? Sehen Sie sich, die Abgeordneten der Koalition, nur als Repräsentanten ihrer Wahlkreise in einer Art Beirat oder wollen Sie als Haushaltsgesetzgeber Politik für das ganze Land gestalten?
Glauben Sie, dass Sie in der Art buchhalterischer Diskussionen die Menschen von den tatsächlichen Problemen der öffentlichen Verwaltung ablenken können? Wir fordern jetzt die Regierung mit unserem Antrag nochmals auf, die teilweise sieben Jahre alten Stellenabbaukonzepte zu überprüfen. Es ehrt jeden, der unter der Praxis seine Meinung verändert und überdenkt.
Sie müssen an die Anforderungen der heutigen Zeit, die aktuellen Aufgaben und die Situation in der Verwaltung angepasst werden. Angesichts der Erfahrungen mit dem Lehrermangel, des Mangels an für den Polizeidienst geeigneten Absolventen und der großen Altersabgänge, der zusätzlichen Kosten, um diese Situationen abzufedern, und der hohen Krankenstände in einigen Bereichen wie der Forstverwaltung muss endlich ein Umdenken in der Einstellungspraxis erfolgen. Es darf nicht dabei bleiben, dass keine frei werdenden Stellen mehr besetzt und Neueinstellungen bestenfalls im homöopathischen Bereich vorgenommen werden. Wir brauchen endlich ein Personalkonzept für die ganze Verwaltung von der ganzen Regierung.
Geklärt werden muss, wo neue Einstellungskorridore geschaffen werden müssen, um der Überalterung und der drohenden Arbeitsunfähigkeit zu begegnen und – selbstverständlich – wie sie finanziert werden. Das betrifft nicht nur die Polizei, die Lehrerschaft und die Justiz, sondern auch wichtige Kontrollbehörden, wie in den Bereichen des Arbeitsschutzes, der Heimaufsicht sowie der Umweltverwaltung und den Hochschulen.
Allen Abgeordneten, die in der Koalition Bedenken gegen den zu hohen Stellenabbau haben, machen wir mit unserem Antrag ein Angebot. Noch befindet sich der Haushaltsplan nicht in der Beratung des Parlaments. Stimmen Sie jetzt unserem moderaten Bedenkenantrag zu, um noch rechtzeitig Druck auf die Haushalts- und Stellenplanungen zu machen. Sie können das nicht mehr länger auf die lange Bank schieben. Sie werden zur Wahl und danach daran gemessen. Handeln Sie jetzt, wenn Sie für das ganze Land gestalten möchten, und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Vielen Dank.
Herr Kollege Michel, halten Sie die zu langen Verfahrensdauern bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten nicht für ein systematisches Problem?
Ich möchte gern für meine Fraktion einen Geschäftsordnungsantrag stellen und ihn kurz begründen.
Wir teilen von dem, was die SPD in ihrem Antrag vorgeschlagen hat, sehr viel: Personalkonzept, Versorgungsbericht – eine gute Idee. Wir teilen nicht den Ansatz in Punkt 3, jedweden Stellenabbau bis zu dem dringend benötigten Personalkonzept auszusetzen. Wir sind der Meinung, es gibt Bereiche wie das überdimensionierte Verfassungsschutzamt oder das Amt für Straßenbau und Verkehr, wo Stellen abgebaut werden können und sollen. Wir müssen stattdessen schwerpunktbezogen vorgehen.
Deshalb bitte wir um gesonderte Abstimmung über den Punkt 3 im SPD-Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Prof. Unland, haben Sie, als Herr Patt von Effizienzpolitik sprach – –
Aber gern. – Herr Prof. Unland, als Herr Patt von Effizienzpolitik sprach, haben Sie genau wie ich daran gedacht, dass der Zustand, in dem sich die Verwaltung jetzt befindet, nicht mehr effizient ist und es eines riesigen Aufwandes bedarf, Hunderte von Lehrern befristet einzustellen, weil die Fächerkombination nicht stimmt und weil man nicht ordentlich geplant hat?
Das ist kein Quatsch! Befristete Einstellungen sind ein Horror für die Personalwirtschaft.
Wir haben am Montag vom Personalratsvorsitzenden des Forstbetriebes gehört, dass allein aufgrund des hohen Krankenstandes und der Überalterung Mehrkosten von
2 Millionen Euro im Budget des Staatsbetriebes Sachsenforst auftreten. Herr Finanzminister, effizient ist das nicht. Die flexiblen Zwischenlösungen, die Sie jetzt bringen müssen, um Löcher zu stopfen, belasten den Haushalt zusätzlich mit Folgekosten, und das muss Sie doch ärgern.
Aber nein, Sie pflegen weiterhin das alte Klischee, dass Investitionen per se gut und Personalkosten per se schlecht sind, weil sie wiederkehrend als sogenannte konsumtive Kosten gelten. Aber alle wiederkehrenden Kosten sind ein Problem für den Haushalt. Alle wiederkehrenden Kosten, alle Folgekosten müssen auf den Prüfstand und nicht nur die des Personals. Da versagen Sie nach wie vor. Stichwort: Verwaltungsumzüge, Straßenneubau, falsche Investitionsprioritäten. Kollege
Michel, wann kommen diese Folgekosten endlich bei Ihnen neben den Kosten des Personals auf den Prüfstand? Da versagen Sie. Ihre Subtraktionspolitik klingt zwar gut, ist aber nicht ehrlich und schon gar nicht konsequent, ich glaube, lieber Kollege Scheel, die Absetzungsbewegungen sind, wie so oft, nur symbolische. Machen wir gleich mal bei der Symbolik weiter.
Ganz typisch ist die Argumentation vom Kollegen Michel. Erst werden bestehende Probleme zu Einzelfällen erklärt. Wenn dann deutlich wird, dass es gar keine Einzelfälle sind, dann sollen sie, ich zitiere Sie, „systemisch“ bereinigt werden, nicht systematisch, systemisch. Es bleibt systemisch, es wird nicht konkret. Sie stellen sich den Problemen nicht. Sie bieten keinen Lösungsansatz, bis heute nicht. Sie verstecken sich hinter Floskeln. Das ist keine systemische Bereinigung, das ist systematisches Aussitzen. Dafür werden Sie die Wählerinnen und Wähler noch strafen, auch deshalb, weil Sie eben die Folgekosten mit diesen Problemen vergrößern und damit weitere Folgekosten erzeugen, anstatt endlich den Grundstein für eine langfristig gedachte Personalpolitik zu legen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal zu Kollegen Patt kommen. Sie haben da etwas von Solidarität zwischen Stadt und Land erzählt. Ich meine auch, dass diese notwendig ist, zum Beispiel bei einer solidarischen Finanzierung von investiven Kosten und von Infrastrukturen beim öffentlichen Verkehr. Deshalb meine ich auch, dass der ländliche Raum weiterhin Bahnverkehr verdient hat, ganz anders als die Regierung.
Aber es gibt auch Bereiche in der öffentlichen Verwaltung, da haben alle Bürgerinnen und Bürger, alle Bewohner dieses Landes ein Recht auf gleiche Behandlung. Das trifft die Kinder in der Schule. Nein, was Sie gesagt haben, ist keine Solidarität, es ist ungerecht. Es ist unge
recht, wenn Stadtkinder in größeren Klassen lernen müssen und deshalb schlechtere Chancen auf Bildung haben.
Es ist ungerecht.
Alle Kinder in Land und Stadt gehören gleichbehandelt. Das müssen wir absichern. Deshalb stimmen Sie unseren Anträgen zu!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig! Die Situation beim Datenschutz ist nicht ganz so, dass man sich nur mit dem Dank und freundlichen Worten zum Nachlesen begnügen kann. Ich möchte deshalb einen Teil meiner Redezeit nutzen, um unsere
beiden Entschließungsanträge zu begründen und den Rest meiner Rede dann zu Protokoll zu geben.
Im Entschließungsantrag zum öffentlichen Bereich, also zu den Behörden, haben wir noch einmal ausgedrückt, welche Bedeutung das Handeln des Datenschutzes, die Kontrollen für staatliches Handeln haben, gerade seit der Snowden-Affäre, und dass wir in Sachsen einen großen Handlungsbedarf sehen.
Eines der schlechten Beispiele ist leider nach wie vor der Umgang mit den Daten der Funkzellenabfrage vom Februar 2011, die trotz Ihrer Beanstandung immer noch nicht gelöscht sind. Wir haben in unserem Entschließungsantrag weiterhin eine ganze Anzahl typischer Probleme aufgeschrieben, insbesondere im Umgang mit polizeilichen Daten – Stichwort PASS-Datei Sozialdaten –, wo weiterhin dringend Abhilfe und Druck seitens des Datenschutzbeauftragten notwendig ist.
Noch brisanter ist die Situation im nicht öffentlichen Bereich. Hier hat der Datenschutz zentrale Aufgaben dazu bekommen. Er muss Arbeitgeber, Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Behörden, Private kontrollieren. Die Anfragen und die Aufgaben nehmen zu. Dem entgegen ist aber dem Datenschutzbeauftragten jetzt eine Stelle weggefallen, und der Datenschutzbeauftragte hat in seiner höflichen und freundlichen und manchmal auch etwas stillen Weise jetzt sehr deutlich gesagt, dass er faktisch vor der Arbeitsunfähigkeit steht und er seine Aufgaben, besonders aber nicht nur im nicht öffentlichen Bereich, immer schwerer erfüllen kann. Will sagen, wir glauben, dass all diese Wertschätzung nichts wert ist, wenn nicht endlich die Personalausstattung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten verbessert wird und er die erforderlichen vier zusätzlichen Stellen im nächsten Haushalt bekommt, die er ja auch schon so lange fordert.
In diesem Sinne möchten wir diese beiden Entschließungsanträge zur Abstimmung stellen. Stimmen Sie ihnen zu und stärken Sie den Datenschutz. Er braucht es und das Land braucht es auch.
Vielen Dank.
Es ist gerade ein Jahr her, dass Edward Snowden die Öffentlichkeit über noch nicht bekannte Programme der NSA, einer staatlichen Behörde, zur Überwachung der weltweiten Internetkommunikation informiert hat. Noch kein Jahr ist es her, dass außerdem bekannt wurde, dass auch die deutsche Kanzlerin seit 2002 auf der Abhörliste des NSA stand. Die Frage des Schutzes unseres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist wichtiger denn je.
Umso wichtiger ist es, dass es in Sachsen von Verfassungs wegen einen Datenschutzbeauftragten beim Landtag gibt. Herr Schurig, Ihnen und Ihren Mitarbeitern dankt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz herzlich für Ihre Arbeit und die Vorlage des – wieder spannenden – Tätigkeitsberichts im öffentlichen Bereich. Sie unterrichteten uns über Kurioses, Nachlässigkeiten und offensichtliche Unkenntnis bei den sächsischen Behörden. Hier sei etwa der – quasi – Komplettausfall der ordnungsgemäßen Aktenführung im Statistischen Landesamt erwähnt. Sie berichteten aber auch über unverfrorene, rechtswidrige und teilweise fortwährende Verstöße staatlicher Stellen gegen den Datenschutz.
In den Berichtszeitraum des 16. Tätigkeitsberichts fiel die massenhafte Erhebung personenbezogener Daten durch die unverhältnismäßigen Funkzellenabfragen vom 13., 18. und 19. Februar 2011. Insgesamt wurden durch das LKA und die Polizeidirektion Dresden über eine Million Verkehrsdatensätze erhoben. Allein für den 19. Februar wurden aus diesen Daten mehr als 257 000 Rufnummern und über 40 000 Betroffene namentlich ermittelt. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte beschreibt diesen Vorgang als eine massive Verletzung von Grundrechten, insbesondere von Grundrechten Tausender friedlich gegen Neonazis demonstrierender Bürgerinnen und Bürger und unbeteiligter Anwohner der Stadt Dresden.