Carsten Pörksen

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 zur akustischen Wohnraumüberwachung, damals auch Lauschangriff genannt, hat das Gericht entschieden, dass es einen sogenannten unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, das heißt, ein Bereich, in dem der Staat – um es deutlich zu sagen – nichts zu suchen hat. Das gilt gleichgültig, ob es um repressive oder präventive Maßnahmen geht. Heute reden wir über präventive Maßnahmen. Aber auch dort gilt dieser Kernbereich, den das Verfassungsgericht aus
Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz – die Würde des Menschen ist unantastbar – entwickelt hat. Das gilt auch in diesen Bereichen, über die wir heute zu diskutieren haben, im Bereich unseres Landesverfassungsschutzgesetzes.
Der Bund hat zwischenzeitlich die notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen. Wir haben durch den Wissenschaftlichen Dienst prüfen lassen, ob auch wir unser Landesverfassungsschutzgesetz durch einen Zusatz zum Schutzbereich, den ich eben angesprochen habe, ergänzen müssen. Der Wissenschaftliche Dienst ist zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das Landeverfassungsschutzgesetz ändern und ergänzen müssen, um diesen Bereich auch im Gesetz zu schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist inzwischen vorgelegt.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, in unserem Gesetz sind Regelungen erforderlich, wonach weder eine kernbereichsrelevante Kommunikation, also Gespräche, noch kernbereichsrelevantes Verhalten erhoben und – auch das ist wichtig – verwertet werden darf. Dazu ist ein sehr restriktives, also sehr eingeschränktes Zulassen von Übermittlungsbefugnissen erforderlich, das heißt, dass Erkenntnisse, die man aus diesem Bereich wahr- und mitgenommen hat, nur sehr begrenzt an andere Behörden weitergegeben werden dürfen.
Des Weiteren ist das, was man dort an Erkenntnissen gewonnen hat, ausdrücklich zu kennzeichnen, und es ist wichtig, dass die richterliche Anordnung zur Wohnraumüberwachung, die ein Erfordernis darstellt, auch in diesem Bereich entsprechend begründet wird, zum einen was die Zielperson und zum anderen was Art und Umfang betrifft. Auch hier eine Kontrolle, die durch die richterliche Anordnung sichergestellt ist.
Es wird ebenfalls die Höchstdauer der Anordnung geregelt sowie die Verlängerungsmöglichkeit im Gesetz festgelegt.
Dies ist nicht gesetzestechnisch im alten § 10, sondern in den §§ 10 b und c ausgeführt. § 10 b betrifft den Kernbereich als solchen, und § 10 c stellt eine Verfahrensvorschrift dar.
Wichtig ist dabei zu wissen – das ergibt sich aus § 10 b –, dass eine sehr hohe Hürde für die optische und akustische Überwachung von Wohnungen gelegt ist, das heißt, dass nur in ganz besonderen Fällen der Staat – hier der Verfassungsschutz – Wohnraumüberwachung durchführen darf, und zwar in den Fällen, in denen es um die Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr geht bzw. eine Lebensgefahr besteht, also eine sehr hohe Hürde. Das halten wir für besonders wichtig und erforderlich, wenn man dem Urteil des Verfassungsgerichts Rechnung tragen will.
Weitere Voraussetzung ist, dass es nur gegen Personen zulässig ist, gegen die aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht besteht, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden wollen.
Ich denke, es ist gelungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen – das ist in unseren Zeiten nicht so ganz ein
fach –, der erstens klar und zweitens auch noch verständlich ist.
Wenn Sie die beiden Paragrafen lesen, werden Sie überrascht sein, wie verständlich eine so schwerwiegende und weitreichende Materie in Gesetzesform gefasst ist. Ich glaube, das ist ein Vorbild, das bei unseren Gesetzen manchmal berücksichtigt werden sollte. Das ist dank des Wissenschaftlichen Dienstes erfolgt. Das muss man auch einmal sagen. Der Wissenschaftliche Dienst hat hervorragende Vorarbeit geleistet. Dafür sei ihm recht herzlich gedankt.
Eine besonders erfreuliche Tatsache ist es sicherlich auch, dass alle drei Fraktionen gemeinsam diesen Antrag, diese Gesetzesänderung, heute einbringen, um dann beim nächsten Mal entscheiden zu können.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Anlass der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes ist erstens eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor einem Jahr, zweitens eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und drittens eine klare Bestimmung über die Videoüberwachung, die zunehmend eine Rolle in unserer Gesellschaft spielt.
Zur Vorbereitung dieser Gesetzesänderung haben wir uns sehr lange in der Datenschutzkommission über die Novellierung unterhalten und sind zu dem Ergebnis gekommen, gemeinsam einen Antrag einzubringen. Leider ist uns am Ende einer – wie es so schön heißt – von der Fahne gegangen. Er wird es begründen. Ich halte das nicht für so stichhaltig, aber ich komme noch gleich kurz darauf zu sprechen.
Welche Änderungen sind vorgesehen? Sie wissen, dass wir in den letzten Jahren sehr viele Datenschutzskandale hatten, die auch damit zu tun hatten, dass Datenschutzaufgaben an Dritte gegeben worden sind.
Hier geht es darum, dass die Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung verschärft werden, damit Missbrauch so weit wie möglich unterbunden wird. Eine strenge Kontrolle ist die Maßnahme, die dort eingeführt werden soll. Es handelt sich um eine bundesgesetzliche Regelung, die wörtlich übernommen worden ist.
Ein zweiter Bereich ist, dass unsere Datenschutzbeauftragten in den Betrieben und Verwaltungen nicht nur ihre Arbeit machen, sondern sie gut machen müssen. Das heißt, sie müssen gut aus- und fortgebildet werden. Dies ist jetzt ins Gesetz hineingeschrieben, sodass die Datenschutzbeauftragten in den Betrieben und Verwaltungen einen Anspruch auf Fort- und Weiterbildung haben.
Der dritte Bereich ist, dass, wenn es zu Vorfällen im Bereich des Datenschutzes kommt, wenn es zu Verstößen kommt, die Betroffenen und die Datenschutzbehörden informiert werden. Auch das stand bisher nicht im Gesetz. Es war hin und wieder so – auch das war zu lesen –, dass Datenschutzbeauftragte erst über die Zeitungen von Verstößen erfahren haben. Das Gleiche gilt für Betroffene. Dies soll jetzt geändert werden. Es muss sich dabei natürlich um schwerwiegende Beeinträchtigungen handeln.
Der vierte Punkt ist, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten wird gestärkt. Bisher war es so, dass er der Rechtsaufsicht unterlag. Der EuGH hat in einem Urteil festgestellt, dass die Datenschutzbeauftragten unabhängig sein sollen. Das ist nicht so ganz einfach zu regeln, zumal es in der Bundesrepublik sehr unterschiedliche Regelungen gibt. Wir hatten schon eine relativ hohe Unabhängigkeit. Diese verstärken wir jetzt in der Weise, dass wir es ähnlich machen wie im Richtergesetz. Die Datenschutzbeauftragten sind damit weitgehend unabhängig. Sie unterliegen der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten nur insoweit, wie sie in ihrer Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden. So steht es auch im Richtergesetz.
Ganz gestrichen ist die Rechtsaufsicht.
Eine weitere Ergänzung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Auch das stand bisher nicht im Gesetz. Es war schon gängige Praxis. Eine wesentliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Information der Bürgerinnen und Bürger. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich an ihn wenden und Informationen über Daten
schutzfragen einholen, wenn er oder sie meint, es machen zu müssen.
Wir haben den Berichtszeitraum geändert. Das Jahresende ist der normale Zeitpunkt, zu dem ein Bericht gemacht werden soll.
Ein sicherlich auf der einen Seite rechtlich nicht ganz einfacher, aber in der Öffentlichkeit zunehmend wichtiger Bereich ist die Videoüberwachung. Ich habe schon vor einiger Zeit hier das Beispiel erzählt, dass jemand in Rheinhessen sein Haus verlassen hat, mit der Bahn und mit dem Bus in die Stadt gefahren ist, in Geschäften und beim Arzt war. Er ist von gezählt 70 Videokameras innerhalb weniger Stunden erfasst worden. Welche Kamera hat er entdeckt? Die seines Nachbarn, die auf seinen Eingang gerichtet war. Das war die einzige, die er gesehen hat.
Das ist die Wirklichkeit heute. Wenn Sie mit offenen Augen durch Mainz gehen – das können Sie ja praktisch machen –, dann werden Sie feststellen, wie viele dieser Kameras uns inzwischen in unserem täglichen Leben beobachten und wahrnehmen.
Dabei gibt es zwei verschiedene Formen. Es gibt einmal die reine Beobachtung, und es gibt die mit Aufzeichnung. Dabei handelt es sich auch um unterschiedliche Eingriffe in das Grundrecht, das vor einigen Jahren vom Verfassungsgericht entwickelt worden ist, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Wenn aufgezeichnet wird, handelt es sich um einen anderen Sachverhalt, als wenn lediglich überwacht wird. Diese Überwachung ist jetzt zulässig – so ist es im Gesetz festgelegt –, wenn man sein Hausrecht wahrnehmen will. Wir haben dies zum Beispiel im Bereich der Schulen diskutiert, ob man – nachdem wir damals in Koblenz, glaube ich, einen Vorfall mit einem kleinen Mädchen hatten, das dort belästigt worden ist – dies genehmigen soll. Zur Wahrnehmung dieses Hausrechts ist es zulässig, zumal dann auch keine Aufzeichnungen gemacht werden.
Aufgezeichnet wird nur dann, wenn es zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist. Das hat eine Rolle gespielt – der eine oder andere wird sich erinnern – in der Diskussion über die Überwachung eines Platzes in Neustadt. Der Datenschutzbeauftragte – auch das ist etwas, was vielleicht Behörden noch ein bisschen lernen müssen –, gefragt, ob das zulässig sei, hat gesagt, es sei nicht zulässig. Es ist auch nach dem neuen Gesetz nicht zulässig. Es hat Monate gedauert, bis dann der zuständige Dezernent die Kameras abgebaut hat.
Aber was hat er gemacht? Jetzt sind wir bei dem Problem, das für Sie eine Rolle spielt. Er hat den Kasten stehen lassen. Jetzt geht es ja um diese ganz wichtige Frage: Was ist, wenn eine Videokamera nicht in diesem Kasten wie hier in Mainz die berühmten Starenkästen ist? Das ist eine Frage, über die wir uns im Ausschuss auch unterhalten mussten.
Sagt der Staat nicht eigentlich die Unwahrheit, wenn er hinschreibt, dieser Platz oder dieser Bereich ist videoüberwacht, und es ist tatsächlich keine Videokamera
drin? Ich verstehe das Problem schon, aber wir sind der Auffassung, wir sollten es nicht so regeln. Kann nicht für denjenigen, der dies liest, der Eindruck entstehen, er sei hier sicherer, als wenn die Videokamera nicht da wäre, und er ist gar nicht sicherer, weil dort gar keine Kamera drin ist?
Dieses Thema wird uns sicherlich im Ausschuss noch beschäftigen. Wir sind bisher der Auffassung, dass das so behandelt werden soll wie bei den Kameras im Bereich der Straßenverkehrsüberwachung, kein Verbot dieser Leerkästen.
Ein Bereich, der uns auch sehr beschäftigt hat und weiter beschäftigen wird, ist die Frage, ob wir in das Gesetz den Datenschutz als Bildungsaufgabe mit aufnehmen wollen. Wir haben gesagt, wir wollen das nicht ins Gesetz hineinschreiben, weil uns das zu kurz gesprungen ist. Zu nennen sei hier das Programm „Medienkompetenz macht Schule“. Das ist der Begriff, den wir schon sehr häufig hier gehört haben und mit dem sich auch eine Enquete-Kommission befasst.
Wir wollen das nicht ins Gesetz hineinschreiben, aber gemeinsam – darüber werden wir noch beraten – einen Begleitantrag für das Gesetz entwickeln, der dieses Thema aufgreift, um das deutlich zu machen; denn wir alle wissen, wie wichtig es inzwischen ist, dass sich Schülerinnen und Schüler, eigentlich auch schon Vorschüler, mit dem Thema „Datenschutz“,
mit dem Thema „Medien“ stärker befassen, damit sie wissen, was sie tun, wenn sie sich in alle möglichen Dinge einklicken.
Ich denke, wir werden eine sehr angeregte Beratung im Ausschuss haben, gerade auch vor dem Hintergrund dieses einen Themas. Dann werden wir sehen, ob wir bei der Schlussabstimmung Einigkeit erzielen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich würde es mich jetzt reizen, weil wir so viel Zeit gewonnen haben, viele Ausführungen zu der Änderung des Landesbeamtengesetzes zu machen, aber ich glaube, die Bereitschaft zuzuhören, ist nicht so ausgeprägt,
obwohl es sich um ein Gesetz handelt, das sicherlich nicht revolutionär ist, Herr Kollege – ich glaube, das hat auch keiner behauptet –, aber einschneidende Veränderungen im Beamtenrecht nach sich ziehen wird, nachdem sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben. Der Kollege Henter hat darauf hingewiesen.
Es ist vorbei mit der Vorstellung, dass man sich eine Beförderung ersitzen kann oder durch Handauflegen befördert wird, sondern diese Entscheidung wird jetzt nach anderen Kriterien in den Verwaltungen getroffen werden. Ich denke, es ist auf allgemeine Zustimmung gestoßen; denn seit langer Zeit wird gefordert, dass nach anderen Kriterien entschieden wird, als das bisher der Fall gewesen ist, ohne dass man alles auf den Kopf stellen will.
Dies ist auch in der Anhörung, die eben angesprochen worden ist – im Juni dieses Jahres war es, glaube ich –, von den Verbänden, die dort gehört worden sind, vom Grundsatz her zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Natürlich hatte man weitergehende Forderungen, auf die ich gleich noch kurz eingehen werde.
Herr Kollege Henter, es bleibt, auch wenn man das nicht ständig wiederholen muss, bei den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums. Diese sollen in keiner Weise durch das Gesetz abgeändert werden, sondern sie werden im Grunde durch all die Bestimmungen, die wir dort verändert haben, nur bestätigt, nicht verändert. Wir müssen dies aber nicht wie eine Mons- tranz vor uns hertragen. Ich glaube, die Beamtinnen und Beamten unseres Landes wissen dies.
In dem Zusammenhang ist die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in der Anhörung gemacht worden – auch bereits vorher bei der ministeriellen Anhörung –, das Streikrecht, das jetzt in § 50 steht und früher in § 64 gestanden hat, wegfallen zu lassen.
Ich glaube, das wäre ein Missverständnis; denn wenn man aus einem Gesetz das Streikrecht herausstreicht, erweckt man den Eindruck, man würde es nicht mehr anerkennen. Da wir aber aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen und verfassungsrechtlicher Entscheidungen daran gebunden sind, bleibt es natürlich bei dieser Bestimmung, damit von vornherein dort keine Missverständnisse entstehen können.
Von zentraler Bedeutung – auch darauf hat der Kollege Henter gerade hingewiesen – ist die Neugestaltung des Laufbahnrechts zur Sicherstellung einer besseren Durchlässigkeit, die immer gefordert worden ist, horizontal und auch vertikal.
In Zukunft werden wir eine einheitliche – Herr Kollege Auler, eine einheitliche; ich komme gleich auf Sie zurück – Laufbahn mit vier Eingangsstufen haben. Einheitlich heißt nicht Einheitslaufbahn, weil Einheitslaufbahn im Grunde ein bisschen zum Ausdruck bringt, es sei dort irgendwie ein Einheitsbrei vorgesehen. Nein, es ist eine einheitliche Laufbahn. Darauf haben die Verbände ausdrücklich in der Anhörung hingewiesen. Sie können es nachlesen, Sie haben es sicherlich auch getan.
Die Entwicklungsmöglichkeiten des künftigen Beamtenrechts oder der Inhalt des künftigen Beamtenrechts hängen von der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung ab, ich glaube, Prinzipien, die jeder von uns nur unterstützen kann und die auch von den Verbänden genauso gesehen werden.
Wir werden ein Beamtenrecht haben, das dann auf völlig anderen Prinzipien aufgebaut ist, damit die Durchsichtigkeit auch für die Beschäftigten selbst eine andere ist als heute.
Ich will ganz kurz auf die Änderungsanträge eingehen, nicht auf diejenigen zu § 208 – das wird der Kollege Hüttner nachher im Rahmen der Diskussion zur Frage der Polizeidienstzeiten machen –, sondern zu den anderen Anträgen.
Die FDP hat im Zusammenhang mit dem Landesbeamtengesetz eine Entschließung eingebracht – heute oder gestern ist sie uns zugegangen, glaube ich –, die sich mit der Frage von Lebensarbeitszeitkonten beschäftigt. Dort sind fünf, sechs Punkte aufgeführt, über die man durchaus diskutieren kann, aber ich glaube, nicht heute kurz vor der Entscheidung über das Landesbeamtengesetz. Wir nehmen sie auf und werden uns im Zuge der weiteren Beratung – Beamtenrecht ist nichts Statisches, sondern entwickelt sich weiter – mit diesen Kriterien auseinandersetzen.
Wenn Sie Ihre Punkte einmal genauer ansehen, ist festzustellen, das sind nicht ganz leicht zu entscheidende Fragen, die dort eine Rolle spielen. Ich denke, von daher wollen wir nicht über einen Schnellschuss eine Entscheidung herbeiführen, erklären aber ausdrücklich, dass wir uns mit diesen Fragen beschäftigen werden.
Etwas anderes stellt der Entschließungsantrag der CDU dar, der uns heute zugegangen ist. Ich glaube, das Gesetz ist im April dieses Jahres eingebracht worden. Heute werden zwei Punkte eingebracht, einmal die Veränderung im Bereich der Möglichkeiten, die Ansprüche, die man erworben hat, mitzunehmen, wenn man in die Industrie wechselt.
Wir wissen doch gar nicht, welche finanziellen Auswirkungen das haben kann. Heute ist es so, wenn sie wechseln, werden sie nachversichert, natürlich auf einer anderen Basis.
Was steckt dahinter? Wenn ich jetzt nicht mehr von einer Nachversicherung, sondern von einem – Sie haben den Ausdruck genannt; ich habe es irgendwo aufgeschrieben –
Altersgeld rede, so ist zu fragen: Was bedeutet das überhaupt für das Land, wenn sie diesen Anspruch so mitnehmen?
Diese Auswirkungen kennen wir überhaupt noch nicht, sodass wir heute über eine solche Frage nicht entscheiden können.
Ich hätte erwartet, dass Sie diesen Punkt früher einbringen, dann hätte man sich vorher damit beschäftigen können, ohne Ja oder Nein zu sagen. Ich weiß nicht, zu welchem Ergebnis Baden-Württemberg gekommen ist oder was der Bundestagsausschuss, den Sie ebenfalls angesprochen haben, dazu entschieden hat. Deswegen meine ich, ist das ein bisschen zu kurzfristig, um solche Fragen heute hier bei der Schlussabstimmung zu besprechen.
Der zweite Punkt, den Sie ansprechen, ist die Übergangsregelung. Dies ist auch insbesondere vom Beamtenbund im Rahmen der Anhörung angesprochen worden. Wenn ich eine grundsätzliche Veränderung in diesem Laufbahnrecht durchführen möchte, muss ich auch konsequent sein und darf nicht so tun, als könne es für die anderen so weitergehen. Wir haben die Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2012 gesetzt. Kluge Verwaltungen – und davon gibt es sehr viele in Rheinland-Pfalz – werden sich gut überlegen, was sie in dieser Zeit bis zum 1. Juli 2012 noch machen. Wenn sie der Auffassung sind, dass Beamte in ihrem Bereich eigentlich befördert werden sollten, sollten sie es – bitte schön – aufgrund der bisherigen Kriterien auch tun. All diejenigen, bei denen es nicht geschieht, müssen sich dem neuen Recht unterwerfen. Das ist nun einmal so, weil es letztendlich auch zum Vorteil der Beamten ist. Man kann sich nicht nur die Rosinen herauspicken; das funktioniert nicht.
Ich denke, man muss konsequent sein, und diese Konsequenz legen wir mit unserem Gesetzesentwurf an den Tag. Wir haben bereits über diese Frage gesprochen, und wir bleiben bei der Regelung, wie sie nun im Gesetz vorgesehen ist, mit dem Stichtag 1. Juli 2012. Ich glaube, dies ist ein guter Weg, der auch klar für die Beamten ist. Sie wissen schon über einen längeren Zeitraum vorher, was ab dem 1. Juli 2012 im Bereich des Laufbahnrechts für sie gilt.
Insgesamt legen wir ein modernes Beamtenrecht vor, für das wir um Ihre Zustimmung bitten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kohnle-Gros, Sie machen es mir relativ schwer, darauf zu antworten. Das ist im Parlament eigentlich üblich. Wer sich an frühere Zeiten erinnert, als wir über Polizeifragen gesprochen haben, erinnert sich an andere Duelle als die, die sich jetzt gerade hier abspielen. Ich glaube, an der Stelle, an der es keiner Kontroverse bedarf, sollte man sie auch nicht künstlich hochziehen.
Wir beschäftigen uns jetzt noch einmal mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes, das vor einigen Monaten eingebracht worden ist. Auch bei der Grunddiskussion ist nur die abweichende Meinung der FDP deutlich geworden, weil sie nicht damit einverstanden ist, dass das, was wir den Personalräten noch zusätzlich geben können, ihnen auch gegeben werden soll. Sie sehen dafür keinen Grund. Das mag eine Position sein. Wir vertreten sie nicht, und offensichtlich die CDU auch nicht.
Wir haben auf die Anhörung im Innenausschuss abgehoben. Da ist deutlich geworden, dass insbesondere die Erwartungen der DGB-Gewerkschaften viel weitergingen. Sie hatten ein bisschen die Auffassung, man könne unser Verfassungsgericht austesten, ob es tatsächlich an seiner alten Rechtsprechung festhält. Ich glaube, es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, so etwas zu tun, es sei denn, die Rechtsprechung ändert sich grundsätzlich. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Deswegen werden wir so etwas nicht machen.
Die Anhörung hatte – darauf haben Sie zu Recht hingewiesen – natürlich auch ein Ergebnis. Das ist üblicherweise bei Anhörungen so. Nachdem wir uns die Argumente insbesondere der Personalräte der Sparkassen angehört haben, haben wir gesagt, es gibt einige Punkte, bei denen Änderungen sinnvoll sind, ohne dass diese die Dienststelle auf der einen Seite zu stark belasten und auf der anderen Seite aber den Personalräten und damit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst neue bzw. weitere Möglichkeiten bieten. Sie haben sie kurz aufgezeigt.
Ich will die Punkte kurz selbst ansprechen. Das ist beispielsweise die Erhöhung der Zahl der Freigestellten bei bestimmten Größenordnungen. Ich verstehe oft die Diskussion dort nicht. An der Stelle, an der es freigestellte Betriebsräte gibt, haben es die Arbeitgeber, hier die Dienststellen, viel leichter, als wenn sie keine Freigestellten haben.
Personalräte, Entschuldigung.
Frau Kohnle-Gros, so ungerecht ist die Welt, Sie haben es aufmerksam korrigiert.
Der MP korrigiert es später noch einmal.
Die Diskussion über die Freistellung wird nach meiner Auffassung oft in die falsche Richtung geführt. Gerade Dienststellen mit Freigestellten haben es deshalb leichter, weil sie schwierige Probleme mit diesen Leuten gut durchsprechen können und diese die Umsetzung mit dem Personal entsprechend begleiten können.
Ein weiterer Punkt, bei dem wir die Öffnung weiter vorgenommen haben, ist das Initiativrecht. Darauf haben Sie kurz abgehoben. Das ist ein Recht, das eigentlich in den letzten Jahrzehnten ein bisschen vernachlässigt worden ist. Auch die Beschäftigten und ihre Personalräte machen Entwicklungen mit und wollen ihre Erfahrungen auf dem Dienstplatz in die Behörde einbringen. Das ist durch die Erweiterung des Initiativrechtes bei Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufes möglich.
Ein nicht ganz unbedeutender, aber nicht ins Auge springender Punkt ist, dass wir bei der Wochenfrist von dem Begriff „Wochenfrist“ weggegangen und auf sechs Tage gegangen sind. Wir haben oftmals das Problem, dass in einer Woche ein Feiertag liegt. Das verkürzt die Frist um ein Fünftel, um einen Tag. Jetzt sind dort die Werktage. Das ist das, was die Gewerkschaften angesprochen haben und das geändert werden soll.
Ein weiterer Bereich, der von der Kollegin Frau KohnleGros angesprochen worden ist, ist das Recht der Sparkassenpersonalräte. Darüber haben wir schon sehr viel diskutiert. Darauf habe ich schon hingewiesen. Wir haben es nicht so ganz einfach vor dem Hintergrund einer bestimmten Rechtsprechung. Wir sind dort nicht frei in unseren Entscheidungen. Wir waren der Auffassung, dass die Mitwirkung einen Schritt in die richtige Richtung bzw. eine Verbesserung darstellt, aber dass ein Teil dessen, was bisher bei der Mitwirkung vorgesehen war, durchaus einer Mitbestimmung zugeführt werden kann, zumal dann, wenn es sich nicht um eine verbindliche Entscheidung handelt, sondern die letzte Entscheidung beim obersten Dienstherrn liegt. Das ist bei Sparkassen oftmals der Verwaltungsrat. Ich glaube, dass ist hier ein Schritt, der von den Personalräten gewünscht worden ist, und zwar nicht deswegen, weil sie dadurch mehr
Macht haben, sondern weil sie es für ihre Aufgabe als wichtig betrachten.
Man muss schauen, um welchen Bereich es sich handelt. Da geht es um Auslagerung von Arbeit. Es ist nicht so, dass es so etwas bei den Sparkassen nicht gibt. Wer im Verwaltungsrat sitzt, weiß, dass die Diskussion über die Auslagerung von Arbeiten, beispielsweise Bearbeitung von Konten, durchaus üblich ist. Ich meine, die Beschäftigten sind davon sehr stark betroffen. Deswegen halten wir es für richtig, dass hier eine Mitbestimmung eingeführt wird. Gleiches gilt bei der Bewertung von Dienstposten.
Ich sage ganz kurz zwei Sätze zu dem Wunsch nach einem Landespersonalrat. Ich glaube, da sind wir einer Meinung. Es gibt keine Dienststelle Landesregierung, und dann gibt es auch keinen Landespersonalrat. Ich glaube, das ist völlig logisch. Ähnliches gilt bei den Sparkassen, die den Wunsch hatten, einen gemeinsamen Gesamtsparkassenpersonalrat zu bekommen. Das lässt sich unterhalb der gesetzlichen Regelung sehr gut machen. Dabei soll es bleiben.
Abschließend denke ich, wir haben ein Gesetz, das einen rechtlichen Rahmen darstellt. Mehr ist es nicht. Diesen Rahmen auszufüllen, ist Aufgabe der Dienststellen und der Beschäftigten mit ihren Personalräten. Ich glaube, da sind wir in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg, den wir hiermit weiter verbessern wollen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine Bemerkung zur Vorrednerin der CDU. Die Unsinnigkeit ihrer Ausführungen wird allein dadurch bewiesen, dass sie behauptet hat, hier würde die Axt an die Ortsgemeinden gelegt. Es war von vornherein festgelegt, dass die Ortsgemeinden im Bestand erhalten bleiben. Das war eine Vorgabe.
Daran können Sie sehen, mit welch falschen Argumenten Sie Ihre Obstruktionspolitik begründen. Ich glaube, das können wir Ihnen nicht durchlassen.
Ich komme zur Frage der sogenannten 64er-Liste. Sie kennen alle die Vorgeschichte und wissen, wie schwierig es ist, sich über Fragen der Zuständigkeitsverlagerung zu einigen. Wir haben mit unheimlich viel Widerständen zu tun. Das haben wir auch hier verspürt. Ich glaube, vor diesem Hintergrund – – –
Bei einer Minute Redezeit wird das ein bisschen knapp. Ich weiß aber nicht, was er fragen will. Lassen Sie ihn fragen. Bitte schön, fragen Sie ruhig.
Ja, ja, Sie können aufhören. Ich kenne die Frage.
Ich habe keine Zeit hier. Ich kann Ihnen gleich dazu eine Antwort geben.
Ich will jetzt antworten.
Herr Kollege Günther, Sie müssten sich einmal im Gemeinde- und Städtebund mit dieser Frage auseinandersetzen. Dann wüssten Sie sehr schnell, welche Antwort
Sie von den meisten bekommen. Das ist ein Kampf für bestimmte Ortsgemeinden, die das nicht hergeben wollen.
Das ist aber keine Frage der grundsätzlichen Haltung der Ortsgemeinden, welch ein Unsinn. Es gibt durchaus Gründe, es dort zu lassen, und es gibt Gründe, es auf die Verbandsgemeinden hochzuzonen. Das ist völlig richtig. Aber das sollen sie vor Ort entscheiden. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Ich komme zurück zur 64er-Liste. Wir haben uns in den Diskussionen sehr darum bemüht, das aufzugreifen, was in den Anhörungen gesagt worden ist. Ich mache es bald nicht mehr mit, dass wir Diskussionen führen und zu einem Ergebnis kommen, um uns nachher sagen zu lassen, ha, ha, es war nichts. Das machen Sie nicht mehr so oft mit uns. Das macht deutlich, dass es Ihnen nicht um entscheidende Veränderungen, sondern im Grund genommen darum geht, dass Sie etwas, was vernünftig ist, wieder zerstören wollen.
Das macht keinen Sinn. Das können Sie vielleicht noch bis zum 27. März nächsten Jahres tun. Dann müssen Sie sich auch als Opposition wieder auf einen anderen Weg begeben. Ich hoffe, dass Sie bis dann etwas klüger geworden sind. Ich erwarte es zwar nicht, aber ich hoffe es zumindest.
In der 64er-Liste sind wichtige Punkte enthalten, die nach der Diskussion verändert worden sind. Herr Kollege Auler hat sie dankenswerterweise angesprochen. Dazu zählt einmal die Frage der Kontrolle des fließenden Verkehrs außerhalb von Ortschaften. Wir sind der Auffassung, es soll so bleiben, wie es ist. Die Verbandsgemeinden können sie behalten, wenn sie wollen und es beantragt haben. Ansonsten bleibt es aus vielerlei guten Gründen bei der Polizei.
Ein weiterer Bereich, der eine Rolle gespielt hat, war die Verlagerung im Bereich des Wasserschutzes und die Verlagerung bei den Jagdbehörden. Auch darüber haben wir diskutiert. Das ist im Grunde genommen bereits mit dem Jagdgesetz geregelt. Deswegen bedurfte es keiner neuen Regelung mehr. Auch die Überwachung kleinerer Baustellen wird genannt.
Wir werden immer die Diskussion haben, wenn es um die Frage der Veränderung geht. Natürlich ist es richtig zu überlegen, ob es Sinn macht, Aufgaben zu verlagern, die nur einen kleinen Teil eines Arbeitsbereichs ausmachen. Auf der einen Seite macht es Sinn, weil uns dies näher an das Geschehen heranbringt, auf der anderen Seite macht es keinen Sinn, weil man die Fachleute nicht hat und diese nur zu einem kleinen Teil damit beschäftigen kann.
Diesen Streit werden wir immer wieder haben. Ich meine, die 64er- oder 60er-Liste ist keine Endaufgabe, sondern sie wird uns ständig beschäftigen.
Nur, heute beweist sich wieder, was ich – ich bin jetzt fast 20 Jahre im Parlament – in 20 Jahren erlebt habe,
wenn es um einschneidende, in die Zukunft gerichtete Veränderungen geht.
Dann ist die CDU nie dabei.
Herr Kollege Günther, zum ersten Teil sage ich nichts, weil das mit meinen Ausführungen überhaupt nichts zu tun gehabt hat.
Zum Zweiten. Ich finde es schon ein parlamentarisch merkwürdiges Verhalten, erst eine Frage zu stellen, damit die Zeit des Redners zu verkürzen und anschließend in gleicher Sache eine Kurzintervention zu machen.
Das können Sie so machen. Ich spreche es Ihnen gar nicht ab. Aber ein merkwürdiges Verhalten ist es auf alle Fälle. Ich würde so etwas nicht machen.
Aber jetzt zu dem Thema.
Sie sind offensichtlich schon in Bierlaune. Es gibt doch erst später was zum Trinken. Was soll das jetzt hier?
Das Thema, mit dem Sie sich gerade beschäftigt haben, der Fremdenverkehr – – – Es gab eine Zeit, zu der waren Sie noch gar nicht kommunalpolitisch tätig, da hat man schon darüber gestritten. Man hat sich darauf geeinigt, dass die Verbandsgemeinderäte – nicht ich, Sie vielleicht; ich bin nicht im Verbandsgemeinderat; da wissen Sie nichts davon – dann, wenn sie es aus strukturpolitischen Gründen für richtig halten, es tun können. Es ist heute in größeren Verbänden richtig. Wir reden im Fremdenverkehr doch nicht mehr von Verbandsgemeinden, sondern wir reden von Regionen. Da wollen Sie die
kleinste Zelle mit einem Zaun umgeben. Welch ein Unsinn!
Wir eröffnen den Verbandsgemeinden die Möglichkeit auch dann, eine Ortsgemeinde wie meinetwegen die berühmte Ortsgemeinde Guntersblum, die aus anderen Gründen schon einmal berühmt gewesen ist oder war, zu überstimmen, wenn sie aufgrund von Erkenntnissen aus dem Fremdenverkehr der Meinung sind, das sollte bei der Verbandsgemeinde gemacht werden.
Das halten wir für den richtigen Weg. Dann sorgen Sie für die Mehrheiten in Ihren Verbandsgemeinden. Dann bleibt es bei Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Leider gibt mir die Rede der Frau Kollegin Kohnle-Gros nicht die Möglichkeit, wie ein isländischer Vulkan darauf zu reagieren, sondern ich muss mich sehr zurücknehmen. Wenn ich dem folge, was sie eben gesagt hat, bleibt mir nur noch vorzulesen, was an redaktionellen Änderungen vorgenommen wird, um hier überhaupt neue Dinge einzubringen.
Ich will aber doch noch einmal ein paar Dinge ansprechen. Frau Kollegin Kohnle-Gros, Sie sind in die Vergangenheit zurückgegangen. Das will ich auch tun, nur noch ein bisschen weiter in die Vergangenheit gehen. Sie erinnern sich – wir gehören ja zu denen, die schon etwas länger hier im Parlament sind –, dass im Jahr
und immer noch kommen – 1992/1993 die damalige Landesregierung von SPD und FDP ein neues Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Das spielt insoweit auch heute noch eine Rolle – das hat der Minister auch kurz angedeutet –, als dass dieses Gesetz beklagt worden ist, unter anderem auch von der CDUFraktion damals und von mehreren Gemeinden. Damals hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz – ich glaube, es war 1994 – Teile dieses Gesetzes als mit der rheinland-pfälzischen Verfassung nicht in Einklang stehend bezeichnet.
Diese Entscheidung steht immer noch, sodass Sie bei den Diskussionen über die Frage, ob man die Mitbestimmungstatbestände noch weiter ausdehnen kann,
dort eine Grenze haben; denn das, was die Gewerkschaften fordern, was ich gut nachempfinden kann, dass man eine solche Entscheidung einmal austesten sollte, das kann sich der Gesetzgeber meines Erachtens nicht erlauben. Das sind relativ klare, wenn auch etwas schwer zu verstehende Argumente, die seitens des Verfassungsgerichtshofes aufgezeigt worden sind. Ich glaube, nach denen müssen wir uns richten. Es gibt auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1996 zu derartigen Fragen. Ich glaube, auch da ist die Messlatte, die wir anzulegen haben.
Ich erinnere mich auch noch sehr gut an die Gespräche damals, als wir das neue Gesetz gemacht haben – ich war damals noch recht neu im Parlament –, dass der Ministerpräsident, dem es ein besonderes Herzensanliegen war, das Personalvertretungsgesetz so zu gestalten, dass es für die Menschen, für die Beschäftigten und für deren Personalräte auch handhabbar ist und auch erfolgreich eingesetzt werden kann; denn das war bei dem alten Gesetz nicht so der Fall. Herr Kollege Beck ist jahrelang Personalratsvorsitzender gewesen und hat praktische Erfahrungen mit den Gesetzen gehabt. Von daher war es damals notwendig, dieses Gesetz auf andere Beine zu stellen. Im Grunde ist das heute hier eine Fortschreibung des damaligen Gesetzes in vielen Bereichen, wie der Minister hier auch im Einzelnen schon dargestellt hat.
Auch damals gab es die Diskussion mit den Sparkassen. Frau Kollegin Kohnle-Gros hat es eben angesprochen. Die Diskussion wurde auch sehr emotional geführt. Es gab eine weitere Diskussion mit den Personalräten des ZDF, das von diesem Gesetz auch erfasst ist. Auch da gab es Diskussionen, weil das Gesetz sie nach deren Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt hat. Es ist der Schritt in Richtung Sparkassen gemacht. Sie haben es angesprochen. Der Minister hat es angesprochen. Wir werden darüber sicherlich in einer Anhörung im Innenausschuss auch noch mit den Vertretern beraten, ob tatsächlich – was die behaupten – noch mehr möglich wäre. Ich glaube es eher nicht, aber wir wollen dieser Diskussion nicht vorgreifen.
Wichtig ist vielleicht, dass man darauf hinweist, dass jetzt im Gesetz das Diskriminierungsverbot klarer ausgedrückt wird. Der Begriff „Rasse“ stößt einem irgendwie auf, aber er kommt aus der europäischen Richtlinie, in der klar festgeschrieben ist, dass die ethnische Herkunft nicht dazu führen darf, diese Bestimmung zu verletzen. Da fällt mir natürlich diese reizende Entscheidung eines Gerichtes von vor wenigen Tagen ein, dass der „Ossi“ kein ethnischer Begriff ist, sodass dies also hier nicht eine Diskriminierung wäre. Es steht auch nicht im Gesetz drin. Ich wollte nur darauf zu sprechen kommen, dass sich vor wenigen Tagen ein Gericht damit beschäftigen musste.
Eine Rolle spielt auch die Frage der europäischen Richtlinie, die aber nicht direkt für den öffentlichen Dienst passt, sondern die für wirtschaftlich tätige Unternehmen vorgesehen ist, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie ist nicht ins Gesetz aufgenommen, aber die Grundsätze dieser Richtlinie sind im Gesetz enthalten. Ich denke, der Hinweis darauf, dass im Falle des Streites diese Richtlinie als Auslegungshilfe herangezogen
werden kann, ist meines Erachtens eine wichtige Position auch für dann tätige Personalräte.
Ich glaube, auf die anderen Dinge muss ich jetzt nicht mehr hinweisen. Frau Kollegin Kohnle-Gros hat genauso auf den Minister verwiesen. Das scheint mir auch ausreichend zu sein. Ich muss die Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände nicht noch einmal aufrufen.
Worauf ich kurz eingehen will, ist auf die Frage des Initiativrechtes. Ich glaube, das wird immer noch ein bisschen stiefmütterlich behandelt; denn in den Betrieben – in der Wirtschaft genauso wie in der Verwaltung – gibt es viele gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gute Ideen haben, die aber – aus welchen Gründen auch immer – dann nicht so zur Kenntnis genommen werden. Hier haben die Personalräte jetzt die Möglichkeit, solche Dinge nicht nur zu erzählen, sondern dann auch sozusagen mit Druck vorzutragen und den Arbeitgeber, den Dienstherrn, „zu zwingen“, sich zumindest damit zu beschäftigen. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Bereich für die Personalräte, damit sie nicht nur die Klagemauer sind. Oftmals ist es so, dass Personal- bzw. Betriebsräte im Grunde alles auf den Buckel gelegt bekommen, was zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Problemen vorhanden ist. Hier gibt es einmal die Möglichkeit, auch offensiv nach vorn zu gehen. Ich glaube, dass Personalräte das auch hinreichend nutzen werden.
Auf die übrigen Dinge brauche ich – wie gesagt – nicht einzugehen. Sie sind angesprochen. Sie werden im Bereich der Beratungen im Innenausschuss noch vertieft beraten werden. Ein kleiner Hinweis noch, weil Sie die Forstverwaltung angesprochen haben. Da ist auch etwas geändert worden, was vielleicht so harmlos aussieht, was aber für die betroffenen Menschen wichtig ist, weil Waldarbeiter oftmals Saisonkräfte sind. Nach der alten Regelung war es so, dass sie, wenn sie meinetwegen acht Monate gearbeitet haben und vier Monate nicht beschäftigt waren, die vier Monate nicht in der Dienststelle beschäftigt waren. Das ist jetzt geändert. Sie bleiben durchgehend beschäftigt, auch wenn sie tatsächlich nicht arbeiten. Ich glaube, das ist eine wichtige Korrektur gegenüber den früheren Bestimmungen.
Im Übrigen werden wir im Rahmen der Anhörung auch mit den zuständigen Gewerkschaften über das Gesetz und über ihre Wünsche noch zu reden haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der letzten Plenarwoche haben wir auf Antrag der FDP-Fraktion über den Datenschutz in Rheinland-Pfalz diskutiert. Anlass war damals die Absicht des Rhein-HunsrückKreises, mittels eines Datenflächenkatasters auf Basisdaten des Landesamtes die Solarenergienutzung voranzutreiben. Damals gab es durch eine Presseerklärung den Vorwurf, das Land sei schlimmer als Google. Ich selbst habe damals in meinem Redebeitrag auf die Gefahr hingewiesen, dass die technische Entwicklung den Datenschutz immer mehr ins Hintertreffen geraten lässt.
Zwischenzeitlich hatten wir eine Anhörung im Innenausschuss zu unserem Antrag zu Google Street View, die im Ergebnis meine großen Zweifel am Tun von Google bestätigt haben. Aber dazu gleich mehr.
Ende letzter Woche war Google erneut in den Schlagzeilen, weil Google Street View unbemerkt beim Abfahren der Straßen WLAN-Netze eingescannt hat. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, aber auch bezeichnenderweise der Hamburger Datenschutzbeauftragte Professor Casper – bezeichnenderweise deshalb, weil Herr Casper mit Google die Verhandlungen geführt und zwölf Punkte festgelegt hat, an denen gemessen werden soll, ob das, was Google macht, alles in Ordnung ist – haben in sehr scharfen Worten in einer gemeinsamen Presseerklärung das Verhalten des Konzerns kritisiert. Justizminister Bamberger – Sie wissen es – hat sich dieser Kritik ausdrücklich angeschlossen, und auch wir tun es. Auf die Einzelheiten des Verfahrens selbst wird Herr Kollege Haller nachher noch eingehen.
Ich möchte die Kritik an Google vor allem vor dem Hintergrund der Anhörung noch kurz beleuchten:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Wagner, hat in der Anhörung gesagt, Google werde inzwischen als „Datenkrake“ oder als „Datenstaubsauger“ bezeichnet. Ich kann das gut verstehen. In dieser Funktion verschafft sich Google Zugang zu ungeheueren Datenmengen. Von Datensparsamkeit und von Datenvermeidung, über die wir dauernd reden, ist wohl keine Rede. Herr Professor Dreier hat in seinem Gutachten und auch in seinen Ausführungen ausdrücklich darauf hingewiesen.
Die Möglichkeit, sich Daten zu verschaffen, wird immer einfacher und leichter. Das bekannt gewordene Verfahren ist ein Beleg dafür. Die Verbraucherzentrale, die die besondere Problematik durch die Verknüpfung von Daten mit Daten aus sozialen Netzwerken aufgezeigt hat, fordert eine Verbandsklage, da sich der Einzelne kaum gegen Google wehren kann, wenn man weiß, dass Millionen von Menschen betroffen sind und vielleicht einige 10.000 Menschen inzwischen Widerspruch eingelegt haben. Übrigens Widerspruch: Ich habe dreimal Widerspruch eingelegt und habe bis heute noch keine Antwort von Google. Das beweist doch, wie Google mit dieser Sache umgeht.
Ich habe Dich nicht verstanden. Aber Du kommst ja nachher wieder dran.
Das kann ich mir beim Kollegen Wirz überhaupt nicht vorstellen. Das schließe ich völlig aus. Anders weiß ich das nicht. Aber mich hat er nicht beleidigt.
Dass Google nach Street View weitere Betätigungsfelder sucht, ist bekannt. Neuerdings heißt es Google Home View. Ich weiß nicht, wer es gesehen hat, dass Leute inzwischen ihre Wohnung freigeben, damit Google dort hineinmarschiert und man sich das nachher im Fernsehen oder im Internet ansehen kann. Das ist eine Einladung für Ganoven. Anders kann es nicht bezeichnet werden.
Jetzt haben wir heute erfahren, dass die Hamburger genau der gleichen Auffassung sind. Der Hamburger Senat hat inzwischen eine Bundesratsinitiative eingeleitet – ich weiß nicht, ob sie schon in Berlin angekommen ist; auf alle Fälle ist sie auf dem Wege dorthin –, in der man sich mit dem Problem des Bundesdatenschutzes vor dem Hintergrund des von mir Geschilderten auseinandersetzt und dort folgende Punkte, die wir nur unterstützen können, aufgreift: Einmal die Verpflichtung, Gesichter und Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor es ins Internet gestellt wird, dass das anonymisierte Rohdatenmaterial innerhalb eines Monats nach Aufnahme gelöscht wird, dass es einen Monat vor dem systematischen Abfilmen von Straßen öffentlich bekannt gemacht wird – nicht nur irgendwo im Internet bei Google, denn wer sucht es dort – und die Datenschutzbeauftragten davon in Kenntnis gesetzt werden, dass ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht – hoffentlich besser als das, was ich hier erlebt habe – bei abgebildeten Bürgern vorhanden ist, dass ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht für Hausbesitzer und Mieter dort vorgesehen ist
und ein Bußgeld angedroht werden soll, wobei ich das bei einer Größenordnung von 50.000 Euro für so etwas für wenig angemessen halte. Wer wie Google so viel Geld mit solchen Dingen macht, Milliarden Euro Gewinne macht und mit den Milliarden-Gewinnen auch Unternehmen kauft, für den sind 50.000 Euro eher ein Taschengeld.
Wir meinen auch, dass weitere Fragen wie Verbandsklage, Genehmigung von Großverfahren und vieles mehr zu prüfen sind. Ich glaube, wir sollten uns überlegen, ob wir uns nicht der Initiative der Hamburger anschließen. Wir werden weiter darüber beraten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als dieser Tagesordnungspunkt auftauchte, haben wir zunächst überlegt, was eigentlich dahintersteckt. Was ist der aktuelle Anlass dafür? Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung hatten wir schon vor der zurückliegenden Landtagssitzung. Das konnte es eigentlich nicht gewesen sein. War es die Pressekonferenz der FDP mit der Überschrift „Die Landesregierung ist schlimmer als Google“? War das möglicherweise der Hintergrund? Darauf komme ich gleich noch zu sprechen; denn der Herr Kollege hat einen Punkt angesprochen. War es der Landesdatenschutzbericht, der seit genau einer Woche vorliegt? Zu dem findet üblicherweise eine Aussprache im Parlament statt, aber nicht drei Tage, nachdem er vorliegt, sondern nach einer entsprechenden Vorbereitung. Möglicherweise war es auch das. Oder war das der Versuch der FDP, sich jetzt an die Spitze der Bewegung zu stellen?
Das war wohl genau der Grund.
Ich will nicht sagen, dass Sie aus dem Bremserhäuschen kommen – das stimmt nicht, das behaupte ich nicht; denn ich bin lange genug im Metier des Datenschutzes tätig –, aber ich will auch nicht behaupten, dass Sie gerade auf der Lokomotive saßen. Das wäre meiner Meinung nach eine etwas überzogene Darstellung.
Bevor ich zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Strutz komme, zunächst ein paar Bemerkungen zu dem von Ihnen im Grunde genommen angeführten Hauptargument, mit dem Sie der Landesregierung leicht vor das Schienbein treten. Das war wohl auch eine kleine Retourkutsche. Mancher wird sich noch an die Presseerklärung von Frau Schleicher-Rothmund erinnern, in der der Fraktionsvorsitzende der FDP in einer Weise bezeichnet worden ist, die ihm nicht gefallen hat. Das kann ich verstehen. Dagegen hat er sich auch zur Wehr gesetzt. Das ist auch in Ordnung.
Mit Recht ist eine andere Frage.
Ich habe gesagt, dass es in Ordnung ist, wenn er sich zur Wehr setzt. Ich habe nicht gesagt, dass er das zu Recht gemacht hat. Das meine ich eher nicht.
Also komme ich zu dem Thema, das ich für wichtig halte, nämlich die Frage, ob sich der Staat in Form des Rhein-Hunsrück-Kreises bemüht, die CO2-Belastung zu reduzieren und dabei Daten einsetzt, die von unserem Geoinformationsamt in Koblenz erhoben worden sind. Es ist schon relativ schwierig, das mit Google in Zusammenhang zu bringen, aber man muss sich das natürlich ein bisschen genauer ansehen.
Ich habe mir von Kollegen, weil ich auch zur „Münzfernsprechergeneration“ gehöre, Herr Kollege Strutz, einen Ausdruck von Google machen lassen. Das ist Google.
Bei uns gibt es das nicht. Das ist London. Es muss also keiner Angst haben, dass das sein Haus ist.
Ihr Haus in London? Das ist einer von den Ärzten, die am Wochenende in London sind.
Das ist der gleiche Maßstab, wie er bei den Daten des Landesvermessungsamtes verwendet wird. Sehen Sie sich das einmal an.
Wissen Sie, was das ist? Sie müssten das eigentlich wissen. Das ist der Fastnachtsbrunnen von Mainz. Wenn Sie solche Dinge vergleichen, haben Sie gewisse Schwierigkeiten, das glaubhaft herüberzubringen.
Herr Kollege Auler, der meines Wissens auch im Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises sitzt, hat dem Programm, das dort aufgelegt worden ist und sich jetzt erst in der Umsetzung befindet und im nächsten Jahr überhaupt anlaufen soll – das muss man auch wissen –, wenn ich das richtig gelesen habe im Schreiben des Landrats des Landkreises, ebenso wie alle anderen Mitglieder des Kreistages zugestimmt.
Ich nenne ein weiteres wunderbares Erlebnis: Vor drei Tagen sagte im Kreistag von Bad Kreuznach der Fraktionsvorsitzende der FDP – den Namen muss ich nicht nennen –, das sei ein tolles Programm, das im RheinHunsrück-Kreis und im Landkreis Mainz-Bingen umgesetzt werde.
Langsam, ich weiß, Sie saßen neben ihm.
Daraufhin habe ich sofort davor gewarnt – – –
Frau Kollegin, hören Sie doch zu.
Daraufhin habe ich sofort die Hand gehoben und gesagt, ich würde an ihrer Stelle etwas vorsichtiger mit dem Hochjubeln des Programms sein, weil aufseiten der FDP erhebliche datenschutzrechtliche Probleme gesehen werden.
Ja, ja, ich habe gestern gesehen, wie Sie mit der Wahrheit umgehen, Frau Kollegin. Ich muss sagen, das ist nicht so ganz in Ordnung.
Ja, die Wahrheit war, dass ich den Kollegen davor gewarnt habe, so großherzig damit umzugehen. Das war die Wahrheit. Man kann das im Protokoll nachlesen, wenn man das unbedingt will.
Zurück zu diesem System: Es ist richtig, dass man über die eine oder andere datenschutzrechtliche Frage noch einmal nachdenken muss. Deshalb findet morgen ein Gespräch – das wissen Sie auch – zwischen dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz statt, um sich diese Fragen genauer anzusehen. Ich bin davon überzeugt, es gibt dort kein großes datenschutzrechtliches Problem.
Diese Fragen werden aber morgen in einem Gespräch erörtert und möglicherweise auch einer Lösung zugeführt.
Zu Ihren anderen Ausführungen komme ich gleich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Strutz, es geht nicht um die Frage, was man machen kann, sondern was gemacht wird. Wenn Sie sich die Daten des Geoinformationsamtes nehmen und diese herunterzoomen, entstehen genau die Bilder, die ich Ihnen gezeigt habe. Es geht darum, welches Instrument angewandt wird.
Vom Grundsatz her sind wir überhaupt nicht auseinander, nämlich dass man sehr früh aufpassen muss, dass man nicht falsche Wege beschreitet. Das finde ich total richtig. Ich glaube, wir liegen inhaltlich gar nicht auseinander.
Wir sind in der Vorbereitung der Diskussion über das, was Sie zu der Frage der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes ausgeführt haben. Ich hoffe, dass wir auch hier wie in der Vergangenheit eine gemeinschaftliche Veränderung herbeiführen können.
Ich komme zur Frage der Bildung. Ich weiß, dass in der entsprechenden Enquete-Kommission über diese Frage sehr eingehend gesprochen wird, und zwar auch unter dem Begriff „Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern“. Ich glaube aber auch, dass wir bei der Frage, wie man mit neuen Medien umgeht, nicht nur in eine bestimmte Richtung schauen müssen. Das ist keine Frage, die nur die Jugend betrifft. Das ist inzwischen eine Frage, von der auch die älteren Menschen betroffen sind, zu denen wir auch gehören. Von daher muss man genau schauen, wie man das formuliert.
Über die Frage, wie weit Menschen leichtfertig mit ihren eigenen Daten umgehen, ist schon sehr oft diskutiert worden. Das war auch die große Sorge auf Veranstaltungen, die mit Schulen, dem Landesdatenschutzbeauftragten und vielen anderen durchgeführt wurden. Wir werden uns weiter mit dem Thema beschäftigen müssen, weil wir gemeinsam den Eindruck haben, dass der Datenschutz immer weiter ins Hintertreffen gerät, je stärker die technische Entwicklung voranschreitet.
Das sind Erfahrungen, die wir allgemein feststellen. Die gemeinsamen Anstrengungen sind es wert, das Problem ein bisschen stärker in den Griff zu bekommen.
Deswegen halte ich es für schwierig, über ein solches Thema in der Aktuellen Stunde grundsätzlicher zu diskutieren. Ich glaube, wir brauchen mehr Zeit. Diese sollten wir uns in diesen Fragen nehmen.
Vielen Dank.
Herr Minister, können Sie mir die Position der Bundesjustizministerin zu dieser Frage erläutern?
Herr Minister, können Sie dem Haus einmal erklären, weshalb es in der Sache eine solche Eilbedürftigkeit gab, denn am 27. November wurde das dem Bundesrat vorgelegt und bereits am 30. November beschlossen? Weshalb dieser Zeitdruck?
Herr Präsident, wir fragen die Landesregierung zu dem Thema „Google Street View“ und Datenschutz Folgendes:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Aktivitäten des Google-Dienstes „Street View“ in Rheinland-Pfalz?
2. Wie bewertet die Landesregierung die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Google-Dienstes „Street View“, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Vereinbarung zwischen Vertretern deutscher Datenschützer und Google?
3. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die es Google erlaubt, millimetergenaue digitale Ablichtungen ganzer Straßenzüge mit Passanten und Fahrzeugen zu erstellen?
4. Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, gegen die Ablichtungen im Rahmen von „Google Street View“ vorzugehen?
Herr Minister, seit wann sind Sie selbst mit diesem Thema befasst?
Herr Präsident, die zweite Frage darf ich gleich anschließen? – Gibt es die Diskussion auch in anderen Bundesländern außerhalb der reinen Datenschutzdiskussion?
Kann, muss aber nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bis vor wenigen Wochen war uns – zumindest mir und ich glaube, den meisten Menschen in Deutschland – das Verfahren „Google Street View“ völlig unbekannt.
Herr Kollege Mittrücker, Sie haben danach gefragt, wie das in den anderen Ländern ist, wie zum Beispiel in den USA, wo dieses Verfahren herkommt. Es ist zwar richtig, dass dort dieses Verfahren bereits seit einigen Jahren angewendet wird, auch in England, aber zum Beispiel in Griechenland untersagt ist. Dies nur als kleiner Hinweis darauf, wie andere Länder damit umgehen.
So mancher Bürger ist verwundert gewesen, auch in Rheinland-Pfalz, dass durch seine Straßen in seiner Stadt – fünf Städte sind es in Rheinland-Pfalz – GoogleFahrzeuge mit einer Kamera auf einer zwei Meter hohen Stange fahren und permanent mit einer 360-GradDrehung Aufnahmen machen.
Was geschieht da eigentlich? Das klingt doch relativ harmlos; denn natürlich kann ich auch mit einem Fotoapparat durch die Straßen gehen und Bilder machen. Warum nicht?
Ich glaube, hier geht es um etwas anderes. Google sagt, sie wollen den virtuellen – das klingt ja herrlich – Gang durch die Straßen einer Stadt vorbereiten. Das heißt, dass man erst durch das Navigations-System den Ort aussucht und anschließend noch im Internet nachschaut, wie man dorthin kommt und wie es dort aussieht. Auch das klingt total harmlos.
Aber bei mir zumindest – ich glaube, bei vielen anderen auch; der Minister hat es ebenfalls deutlich gemacht – läuten die Alarmglocken. Was passiert denn tatsächlich? Werden da nicht Persönlichkeitsrechte in erheblichem Maße tangiert? Wird der Datenschutz nicht unterlaufen?
Wir hatten vor wenigen Wochen hier im Haus bereits über Datenschutz im Zusammenhang mit dem gesprochen, was Schüler und Studenten heute machen. Wir haben davor gewarnt, dass der leichtfertige Umgang mit Daten erhebliche Nachteile für den einzelnen Menschen bringen kann.
Ich glaube, hier haben wir eine neue Dimension, mit der wir uns beschäftigen müssen. Darf das alles geschehen, ohne dass der Bürger davon weiß? Ich komme auf die Zusage von Google gleich noch zu sprechen. Ich meine nein.
Bei einer Nachprüfung zu dem Thema habe ich dann mithilfe des Datenschutzbeauftragten festgestellt, dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte – keiner von uns hat es gewusst – mit Google in Verhandlungen über die Frage steht, welche Vorkehrungen Google hinzunehmen bereit ist; denn man muss mit Google verhandeln. Es ist nicht so, dass das Gesetz es untersagt und es sich nur um Ausnahmen handelt, nein, man musste mit Google darüber verhandeln, ob sie bereit sind, gewisse Eingrenzungen vorzunehmen. Ich glaube, das ist ein Problem, mit dem wir uns noch gar nicht hinreichend beschäftigt haben.
Google hat Zusagen gemacht. Auch diese will ich gleich kurz darstellen. Unsere Datenschutzgesetze reichen offensichtlich seit längerer Zeit nicht mehr aus, um diese Probleme, die mit den neuen Techniken entstanden sind oder entstehen, tatsächlich in den Griff zu bekommen.
Die Diskussionen darüber sind nach unserer Auffassung zwingend geboten; denn offensichtlich weiß kein Mensch, was dort passiert. Der Fraktionsvorsitzende, mit dem wir über die Frage gesprochen haben, hat erzählt, vor wenigen Tagen kam er nach Kusel. Was sah er? – Ein Google-Auto mit einer Kamera drauf. Schauen Sie im Internet nach, steht dort nichts von seinem Heimatort Kusel. Es stehen dort vier oder fünf Städte, mehr nicht. Auch dort ist das, was Google zugesagt hat, bisher ernsthaft nicht umgesetzt, glaube ich.
Die Diskussion ist deshalb zwingend, weil es unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger hinreichend geschützt werden.
Vor wenigen Jahren hat sich das Bundesverfassungsgericht sehr umfangreich mit diesen Fragen beschäftigt und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt, ein Grundrecht, das nach meiner Auffassung bei diesem Verfahren zumindest tangiert wird, wenn nicht sogar mehr.
Ich glaube, es ist auch wichtig für junge Menschen, dass sie wissen müssen, welche Konsequenzen es hat, wenn bestimmte Techniken angewendet werden. Es geht nicht darum, sie zu verteufeln, um dem Vorwurf, den ich möglicherweise gleich bekommen werde, vorzubeugen. Darum geht es nicht, sondern es geht darum, mit den Möglichkeiten vernünftig umzugehen. Das muss unser Ziel sein.
Nach dem Verfahren „Google Earth“ – das ist relativ millimetergenau; die Kameraaufnahmen sind nicht nur Wischiwaschi; schauen Sie einmal hinein – hat Google zugesagt, ja, sie würden die Gesichter verpixeln, wie es so schön heißt, also unkenntlich machen. Man kennt das aus Filmen, in denen ein Schatten vor dem Gesicht eingeblendet wird. Aber ein Gesicht unkenntlich zu machen, ist allein nicht hinreichend, um jemanden nicht zu erkennen. Man erkennt Menschen beispielsweise auch am Gang oder Ähnlichem. Es gibt Anhaltspunkte dazu.
Herr Präsident, ich komme gleich zum Wesentlichen.
Die Möglichkeit, Personen zu erkennen, soll durch Verpixelung verhindert werden. Das Gleiche soll bei KfzZeichen geschehen. Ich denke aber, auch ein KfzZeichen unkenntlich zu machen, ist allein keine hinreichende Möglichkeit, nicht zu erkennen, welches Auto gefahren wird. Es gibt hier die Möglichkeit des Widerspruchs.
Darauf werde ich gleich eingehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Mittrücker, es würde mich nun reizen, in ein Zwiegespräch mit Ihnen einzutreten. Erlauben Sie mir, nur ein Wort zu Ihren Ausführungen zu sagen. Ich glaube, das Parlament ist gerade der richtige Ort, sich über grundsätzliche Probleme zu unterhalten, und nicht irgendwelche Kommissionen. Ich glaube, wir haben mit diesem Thema ein grundsätzliches Problem.
Auch Herr Kollege Auler hat zu Recht darauf hingewiesen.
Ich möchte ganz kurz Ausführungen zu Google machen. Das ist schon verräterisch an Ihrer Sprache. Sie sagen, wir haben bei Google dies und das erreicht. – Was ist denn das für eine Position? – Wir müssen bei Google darum bitten, dass Gesichter verpixelt werden und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Wir müssen darum bitten, dass dies bei den Rohdaten geschieht, die sich in den USA befinden. Die Rohdaten liegen nicht bei uns, sondern sie liegen in den USA. Kein Mensch weiß, was damit passiert. Es mag heute noch harmlos sein, aber was geschieht in drei Jahren mit den Daten?
Ich glaube nicht, dass wir auch nur einen einzigen Anlass haben, diese Sache leichtfertig zu behandeln. Das glaube ich nicht.
Herr Kollege Auler, wir sind mit Ihnen völlig einer Meinung. Wir werden uns sehr bald im Innenausschuss grundsätzlich einmal damit auseinandersetzen. Dies muss ein Thema werden. Die Menschen müssen wissen, was in ihren Städten und Orten passiert. Es hört nicht damit auf, dass in Mainz herumgefahren wird, sondern dies geschieht in jedem Dorf. Warum sollen wir die Menschen nicht darüber aufklären?