Guntram Schneider

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Last Statements

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inklusion braucht Orientierung. Inklusion benötigt einen Leitfaden zur Stärkung des inklusiven Bewusstseins bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, ja in der gesamten Gesellschaft.
Mit unserem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ haben wir die Grundlagen geschaffen. Mit dem hier zu diskutierenden Inklusionsstärkungsgesetz gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es allein in NRW um die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von mehr als 2,7 Millionen Menschen.
Wir geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen und Eigenbetrieben von Land
und Kommunen, in den Universitäten, aber zum Beispiel auch beim WDR eine verbindliche Richtschnur für ihr inklusives Handeln. Gleichzeitig verbessern wir den Schutz der Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung, und wir stärken ihre Beteiligungsrechte getreu dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“. Wir unterstützen die Selbstständigkeit und selbstbestimmte Lebensführung durch eine Orientierung am Prinzip „Hilfen aus einer Hand“.
Von zentraler Bedeutung sind uns die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und die Schaffung umfassender Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Hierzu nenne ich als Beispiel die Stärkung der Rechte von Eltern mit Behinderung in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch den Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher zum Beispiel beim Elternsprechtag oder die Sicherstellung notwendiger Hilfen im Einzelfall. Das kann beispielsweise den Zugang für Rollstuhlfahrer zu Veranstaltungen oder Induktionsschleifen in Sitzungen für Menschen mit Hörbehinderung betreffen.
Ich nenne als weiteres Beispiel selbstbestimmte geheime Wahlen durch die Finanzierung von Wahlschablonen zur Unterstützung der selbstständigen Ausübung des Wahlrechts von blinden und sehbehinderten Menschen. Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen Mitteilungen der Verwaltung in leicht verständlicher Sprache erläutert bekommen.
Selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderung wird gestärkt und auch vereinfacht.
Ich nenne ferner die Stärkung der Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderung zum Beispiel durch die rechtliche Verankerung des Inklusionsbeirats auf Landesebene. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung nehmen wir sehr ernst. Wir haben im Inklusionsbeirat sowohl die Eckpunkte als auch den vorliegenden Gesetzentwurf selbst vorgestellt.
Im Rahmen der anschließenden Verbändeanhörung haben wir rund 200 Stellungnahmen von Organisationen von Menschen mit Behinderung ausgewertet. Nahezu alle haben die Vorlage des Gesetzentwurfes im Grundsatz begrüßt. In einer Reihe von Punkten haben wir aber auch kritische Anregungen aufgegriffen.
Meine Damen und Herren, ich lebe seit vielen Jahren im östlichen Ruhrgebiet, einer Region, in der die Menschen Klartext sprechen und manchmal alltagsphilosophische Bewertungen von sich geben. Einer dieser Alltagsphilosophen ist der hoch geachtete Adi Preißler, der durch folgenden Satz berühmt geworden ist: Grau ist alle Theorie – entscheidend is auf‘m Platz.
Ein anderer großer deutscher Philosoph, ein Geistestitan, hat das, was Adi Preißler in seiner Sprache ausgedrückt hat, so formuliert: Die Philosophen ha
ben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.
Mir war jetzt klar, dass diese Seite des Parlaments klatscht, die andere Seite nicht
vielleicht auch aus Unkenntnis. Das vermag ich an der Stelle nicht zu bewerten.
Übertragen auf den vorliegenden Gesetzentwurf bedeutet dies: Viele Konzepte können entwickelt werden. Entscheidend ist, dass sich am Ende des Tages die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung positiv ändert.
Ich denke, mit dem vorliegenden Entwurf sind wir hier auf der richtigen Seite.
Meine Damen und Herren, ich wünsche den Beratungen zum Inklusionsstärkungsgesetz in diesem Parlament einen konstruktiven Verlauf und verabschiede mich gleichzeitig als Sozialminister des Landes von Ihnen mit einem herzlichen Glückauf. Sorgen Sie weiter dafür, dass NRW das soziale Gewissen der Republik bleibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nun klatschen Sie nicht zu viel. In Preußen ist Schweigen das höchste Lob. Aber man freut sich dennoch.
Vielen Dank, Herr Präsident, für die
guten Wünsche. Aber es ist schon bemerkenswert, wie man mit einem Knie in die meinungsbildende Presse der Republik kommt. – Danke schön.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil mir zum Thema „Erotik und Freifunk“ wenig einfällt – jedenfalls im Moment –,
möchte ich mich in erster Linie mit dem letzteren Thema, also mit dem Freifunk, beschäftigen. Herr Nückel, ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis.
Meine Damen und Herren, FF-MH-Ruhrpromenade01, FF-Hattingen-Rathaus-2, Utopiastadt-Coworking Wuppertal – das sind nur drei Namen für derzeit aktive WLAN-Zugangspunkte in Nordrhein-Westfalen. Im Netz des Vereins Freifunk Rheinland sind derzeit 4.200 dieser Zugangspunkte vorhanden. Die Liste aller aktiven Knoten im Netz des Freifunks Rheinland kann im Übrigen jeder online nachlesen. Diese Liste veranschaulicht im Grunde drei Besonderheiten.
Erstens. Freifunk ist in NRW eine breite gesellschaftliche Bewegung. Einzelhändler, Privatpersonen, Vereine – sie alle knüpfen ein offenes, nicht kommerzielles Netz.
Zweitens. Freifunk ist im Land breit verteilt und kein Großstadtphänomen.
Drittens. Freifunk wächst. Vorigen Dezember meldete Freifunk Rheinland 1.000 Knoten, derzeit sind es, wie ich eben schon sagte, weit über 4.000. Wenn das so weitergeht, werden es am Ende dieses Jahres vielleicht über 9.000 Knoten sein.
Das ist großartig. Deshalb sind die Ziele des Antrages nur zu begrüßen. Offene freie WLANZugangspunkte sind eine wichtige Ergänzung bei
der mobilen Internetversorgung. Das ist auch ein Ergebnis der aktuellen Breitbandstudie von Wirtschaftsministerium und NRW.BANK.
Ich zitiere nur einige Sätze daraus:
„Im Ergebnis ist WLAN in der Tat eine interessante Infrastruktur für innerstädtische bzw. stark frequentierte Bereiche und kann erheblich zur Attraktivität dieser Orte beitragen. Nicht kommerzielle Initiativen mit Prinzipien, wie sie Freifunk hat, sind eine wichtige Ergänzung bestehender kommerzieller Angebote.“
Im Übrigen sind sie keine Konkurrenz dazu.
Da es in diesem Antrag um Freifunk geht, ist es sinnvoll, sich dessen Besonderheiten vor Augen zu führen.
Erstens. Wichtig ist Datensicherheit. In offenen Zugangspunkten müssen Nutzer ihre Datenübertragung selbst sichern, indem sie verschlüsselte Protokolle nutzen oder ihren Datenverkehr komplett mit einer verschlüsselten Verbindung abwickeln.
Zweitens. Bei Freifunk geht es nicht nur um ein freies WLAN. Freiwillige arbeiten zum Beispiel mit Jugendlichen in Projekten an Hard- und Software und fördern so Technikkompetenz. Dies dient dem Gemeinwohl.
Der Antrag, der hier in Rede steht, enthält gute Ideen zur Unterstützung freier WLAN-Zugangspunkte. Die Hinweise auf Informationskampagnen über Freifunkinitiativen und Liegenschaften als mögliche Standorte für Zugangspunkte sind angekommen. Sie müssen nun ebenso geprüft werden wie auch die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung. Wir sind offen für neue Wege, Teilhabe zu sichern und auszubauen.
Die Landesregierung wird zudem weiter Einfluss auf die Novellierung des schon angesprochenen Telemediengesetzes nehmen. Wir wollen eine rechtssichere und anbieterfreundliche Regelung bei der sogenannten Störerhaftung. Die bislang vorgelegten Änderungen sichern das im Übrigen nicht. Wir werden auf eine Besserung drängen, die freies WLAN weiter ermöglicht. Denn wir wollen digitales …
… bürgerliches Engagement fördern – nicht nur in Iserlohn, sondern überall. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in einigen wenigen Bemerkungen viele Argumente, die in der Diskussion schon gefallen sind, unterstreichen. Die Landesregierung ist überzeugt, dass die schrittweise Reduzierung von Werbung und Sponsoring nicht nur zur Profilbildung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems beitragen wird. Die Reduzierung von Werbung und Sponsoring wird auch ein notwendiger Schritt für deren Akzeptanz bei den Beitragszahlenden sein und so einen sinnvollen Beitrag zur Stärkung des dualen Rundfunksystems leisten können.
Die Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist daher erklärtes Ziel der Landesregierung, das bereits im Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2012 verankert ist. Zuletzt noch vor zwei Wochen hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf dem Medienforum NRW betont, im Länderkreis weiter um Unterstützung für dieses Ziel zu werben. Denn grundsätzliche Maßgaben für die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Umfang von Werbung in den Programmen sind, wie Sie wissen, ländereinheitlich im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Es bedarf daher eines Konsenses aller Länder.
Eine Einigung stellt sich bisher jedoch schwierig dar. Im Länderkreis besteht zum Teil deutliche Zurückhaltung, den von NRW vorgeschlagenen Weg mitzutragen. NRW setzt sich jedoch weiter in der Rundfunkkommission wie auch in der Ministerpräsidentenkonferenz aktiv für ein gemeinsames Vorgehen ein.
Der Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen spiegelt insofern Intention und Handeln der Landesregierung wider. Sie kann deshalb den Inhalt des vorliegenden Antrags unterstützen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Antrag der Piraten wird gefordert, die Bezahlung der angestellten Lehrkräfte anzuheben, um statusbedingte Nettozahlungsdifferenzen zu vergleichbaren Lehrern im Beamtenverhältnis auszugleichen.
Natürlich steht die Koalition – steht diese Regierung – zum Grundsatz: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Es geht nicht um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, sondern um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
Die Piraten verkennen in ihrem Antrag, dass es sich bei der Besoldung von Beamtinnen und Beamten und bei der Bezahlung von tarifbeschäftigten Lehrkräften um zwei verschiedene Zuständigkeitsbereiche handelt. Während die Besoldung von Beamten Sache des Landesgesetzgebers ist und damit auch im direkten Zuständigkeitsbereich der Landesregierung liegt, ist die Festsetzung der Löhne für tarifbeschäftigte Lehrkräfte Sache der Tarifparteien und nicht einfach gesetzlich zu regeln.
Das wäre auch noch schöner. Ich kann Ihnen sagen: Die Tarifautonomie, das freie Aushandeln der Einkommen und der Arbeitsbedingungen zwischen den Tarifvertragsparteien, ist geradezu sozialpolitisch heilig. Niemand sollte den Versuch unternehmen, gesetzgeberisch einzugreifen.
Inwieweit der gewerkschaftlich geforderte Eingruppierungstarifvertrag für tarifbeschäftigte Lehrkräfte zu einer Anhebung der Entgelte führt, bleibt den zurzeit – darauf ist schon hingewiesen worden – laufenden Tarifverhandlungen vorbehalten. Sie werden auf Arbeitgeberseite von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geführt, bei der das Land NRW über den NRW-Arbeitgeberverband Mitglied ist.
Tarifverhandlungen sind Sache der Tarifpartner. Politische Gremien sind nicht der richtige Ort, um Tariffragen zu lösen. Einmischungen – selbst der gut gemeinte Rat aus dem politischen Lager – haben Tarifverhandlungen selten genützt. Die gebotene Zurückhaltung gilt natürlich verstärkt für die offizielle Parteiergreifung des Landtags des bevölkerungsreichsten Landes.
Das Bruttoentgelt der Tarifbeschäftigten unterscheidet sich nicht wesentlich von der Bruttobesoldung der Beamten. Es liegt in der Regel sogar höher als die vergleichbare Besoldung.
Auf die Nettodifferenzen, die hier angeprangert werden, hat das Land keinen Einfluss. Sie sind in den unterschiedlichen Kranken- und Alterssicherungssystemen begründet. Sie resultieren also aus den Sozialversicherungsbeiträgen und dem Eigenanteil zur Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten, die den angestellten Lehrern im Alter eine weit über die gesetzliche Rente hinausgehende Altersversorgung sichert.
Eine finanzierbare und an den Ursachen ansetzende Angleichung der verfügbaren Nettobeträge könnte nur über die Senkung der Beiträge erreicht werden. Die Zuständigkeit für die Sozialgesetzgebung und damit die Handlungsmöglichkeiten zur Senkung der Sozialabgaben liegen aber beim Bund.
Einfluss hat das Land hingegen auf die Frage, ob es seine Beschäftigten verbeamtet oder nicht. Diese Entscheidung wird nicht willkürlich, sondern nach objektiven Kriterien getroffen. Für eine Nichtverbeamtung gibt es immer Gründe. Solche Gründe kön
nen eine nicht vollständige Ausbildung oder das Alter der Beschäftigten sein.
Meine Damen und Herren, Herr Lohn, Ihr Hinweis, dass diese Regierung in Fragen des öffentlichen Dienstes nichts täte, untätig sei, entspricht ganz einfach nicht den Tatsachen. – Sie waren in Ihrer Regierungszeit sehr wohl tätig. Sie haben nämlich das Landespersonalvertretungsgesetz zertrümmert.
Ich kann mich noch an einige Anrufe aus dem Lager der damaligen CDU-Fraktion erinnern. Wackere CDA-Kollegen haben mitgeteilt, wie sie unter Druck gesetzt worden sind, um diesem schlechten Gesetz, das Sie damals auf den Weg gebracht haben, zuzustimmen. Einige haben ja diesem Druck auch widerstanden und haben dagegen gestimmt.
Diese Regierung hat als erste Maßnahme in ihrer Politik für den öffentlichen Dienst das beste in Deutschland vorhandene Landespersonalvertre
tungsrecht geschaffen. Darauf kann man auch stolz sein. Und deshalb sollten Sie diese Unterstellungen, hier würde nichts getan, sein lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum es geht?
Erstens. Wir haben in den letzten Jahren einen Rückgang nicht bei den angebotenen Ausbildungsplätzen zu verzeichnen, sondern bei den abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen. Dies ist regional sehr unterschiedlich, auch von Branche zu Branche sehr unterschiedlich, einige sind ja schon angesprochen worden.
Das Bemerkenswerte und das Schwierige liegt darin, dass in den industriellen Kernberufen bei den abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen Rückgänge von bis zu 10 % zu verzeichnen sind. Ich sage Ihnen: Das machen Sie einige Jahre, und dann haben Sie zeitlich gestreckt ein echtes Fachkräfteproblem. Wir haben ja den ganzen Tag darüber diskutiert, wie wichtig qualifizierte Arbeit für das Industrieland NRW ist. Und die ist eben verbunden mit beruflicher Qualifizierung und mit Weiterbildung. Deshalb ist die jetzige Situation so gefährlich.
Zweitens. Wir haben mit großem Erfolg das neue Übergangssystem von der Schule in den Beruf eingeführt. Zwischenzeitlich sind etwa 200.000 junge Menschen mit diesem Übergangssystem erreicht. Wir wollen über diesen Weg auch die sogenannten Warteschleifen minimieren, um die jungen Menschen möglichst früh in Ausbildung oder Studium zu bringen. Dies geht aber erst dann, wenn wir mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung haben. Ansonsten wird sich die Zahl derer, die sich in Warteschleifen befinden, nicht reduzieren lassen.
Zur Qualifikation der jungen Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen: Hier hat sich fundamental etwas verändert. 70 % der Ausbildungsplatzsuchenden, die ohne Erfolg bleiben, haben mindestens einen Realschulabschluss, wenn nicht eine Studienberechtigung. Also: Die Gleichung, dass diejenigen, die übrig bleiben, nicht ausbildungsfähig oder -willig sind, die geht seit Langem nicht mehr auf.
Was ist nun zu tun? – Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt auch hier auf sozialen Ausgleich. Unser Ausbildungskonsens wird in diesem Jahr 20 Jahre alt. Wir diskutieren derzeit auf der Arbeitsebene darüber, wie wir die Verhältnisse in diesem Jahr verbessern können. Natürlich geht dies am besten, wenn alle Beteiligten an einem Strick ziehen und sich in der Zielsetzung einig sind. Ohne Druck!
Die Wirtschaft ist für die Ausbildung im dualen System zuständig. Die Kammern haben den gesetzlichen Auftrag, die Durchführung der Berufsausbildung zu organisieren. Deshalb kann man schon erwarten, dass jetzt gehandelt wird. Dies heißt auch, dass jetzt geliefert wird. Selbstverständlich!
Im Übrigen handelt es sich um eine Umlage, nicht um eine Abgabe. Ich bitte, hier exakt zu bleiben. Eine Abgabe wäre eine neue Steuer. Das will ja wohl niemand.
Eine Ausbildungsplatzumlage steht nicht auf der politischen Agenda der Landesregierung. Allerdings – Frau Maaßen hat darauf hingewiesen – ist im Koalitionsvertrag ein Prüfungsauftrag vermerkt, dem wir selbstverständlich nachkommen werden.
Wir setzen aber darauf, dass sich die Wirtschaft im ureigenen Interesse bewegt und mehr Ausbildungsverhältnisse im dualen System abschließt. Dies be
zieht sich auch auf junge Leute, die als Flüchtlinge zu uns kommen. Es bezieht sich ebenfalls auf junge Leute mit Migrationshintergrund.
Und es tut sich ja einiges. Ich könnte zum Beispiel die Kammer Siegen nennen, die hier – natürlich mit eigenem Geld untersetzt – ganz hervorragende Aktivitäten auf den Weg bringt, um die Berufsausbildung in ihrem Bereich voranzubringen.
Ich weiß nicht, was die Diskussion über eine Quote soll. Niemand denkt daran, irgendeine Quote einzuführen. Ich habe den Eindruck, dass manche reflexartig zurückschrecken, wenn das Wort „Quote“ fällt. Dies ist nun wirklich außerhalb der aktuellen Diskussion.
Meine Damen und Herren, trotz aller Schwierigkeiten, die wir haben, …
… über die wir auch nicht hinweggehen sollten, gibt es auch Positives. Heute sind die jüngsten Arbeitsmarktdaten, auch bezogen auf NRW, bekanntgegeben worden.
Bei den bis zu 25-Jährigen ist die Arbeitslosigkeit zwar leicht angestiegen, aber immerhin um über 9 % zurückgegangen gegenüber den vergleichbaren Zahlen im letzten Jahr.
Sie sehen: Trotz aller Schwierigkeiten funktioniert das duale Ausbildungssystem. Es ist das beste der Welt. – Danke schön.
Danke schön. – Herr Alda, ich will versuchen, Ihnen den Unterschied zwischen Abgabe und Umlage zu erklären.
Eine Umlage ist dazu da, einen Kostenausgleich zwischen den Unternehmen, die ausbilden, und denen, die nicht ausbilden, herbeizuführen. Viele Kammern – auch außerhalb unseres Bundeslandes – denken insgeheim seit Langem über einen Kostenausgleich nach, auch um Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Unternehmen selbst im Bereich der Berufsausbildung herzustellen.
Eine Abgabe ist eigentlich eine Steuer, die irgendwo landet, die nicht zweckgebunden ist, die eigentlich unbrauchbar ist. Deshalb hat niemand in der Fachöffentlichkeit an eine Ausbildungsabgabe gedacht – jedenfalls nicht diejenigen, die mit Sachverstand gesegnet sind. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem Punkt kann ich mich dem CDUAntrag vollkommen anschließen: Wir alle miteinander haben allen Grund dazu, den vielen gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen, die sich für die angemessene Aufnahme der Flüchtlinge in unserem Land einsetzen, herzlich zu danken.
In diesen Dank schließe ich ganz ausdrücklich auch die vielen aktiven Moscheegemeinden ein, die sich nach Kräften in diesem Feld engagieren.
Davon konnte ich mich in den letzten Wochen bei unterschiedlichen Anlässen selbst überzeugen.
Damit sind schon die Punkte erreicht, in denen ich dem CDU-Antrag nicht folgen kann. In ihrem Antrag wird der Eindruck erweckt, als müsse man die Muslime im Lande und ihre Organisationen erst zur Mitwirkung aufrufen. Dies ist grob irreführend, und Sie sollten es eigentlich besser wissen.
Die zahlreichen Menschen muslimischen, aber auch alevitischen Glaubens leisten tagtäglich einen wertvollen Beitrag zur Aufnahme und Begleitung von Flüchtlingen. Mit ihrem vielfältigen Engagement wirken sie vielerorts mit an einer Willkommenskultur, in der sich auch die Neuankömmlinge islamischen oder alevitischen Glaubens unterstützt und aufgehoben fühlen.
Dies gilt im Übrigen auch für die jesidischen Organisationen. Ein Großteil dieser Hilfe geschieht jedoch ohne mediale Inszenierung und findet deshalb auch nicht immer die verdiente öffentliche Aufmerksam
keit. Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass im Moment mediale Inszenierungen die Integrationsdebatte erheblich mitprägen. Ich will nicht näher darauf eingehen. Dies ist nicht der Stil der Landesregierung.
Sie von der CDU geben aber noch einen drauf; denn Sie thematisieren die Bedenken gegenüber einigen Hilfsorganisationen aus dem islamischen Spektrum, und Sie erwecken den Eindruck, als müsse die Landesregierung erst auf deren Bedenklichkeit hingewiesen werden. Dies ist nicht notwendig und liegt überhaupt nicht im Interesse des Landes. Das Land weiß sehr wohl, inwieweit auch muslimische Wohlfahrtsorganisationen verfassungs
rechtlich bedenklich sind. Das Land und die Einrichtungen, die das Land hierfür vorhält, gehen diesen Dingen nach.
Ich will Ihnen noch einmal sagen, dass für das Verbot islamischer Vereine in erster Linie das Bundesinnenministerium zuständig ist, weil der Wirkungskreis dieser Vereine weit über ein einziges Bundesland hinausgeht. Natürlich beteiligt sich NRW an solchen administrativen Maßnahmen im Wege der Sammlung von Informationen und Erkenntnissen. Daran wird sich auch nichts ändern.
Auch die dritte Forderung Ihres Antrages zielt mehr auf einen Effekt, als dass sie eine neue Idee wäre. Bereits in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses hatte ich angekündigt, dass auf die Tagesordnung des nächsten Plenums bei unserem „dialog forum islam“ auch das Thema „Hilfen für Flüchtlinge“ gesetzt werde, und das habe ich getan.
Sie müssen schon lauter schreien. Ich empfehle Stimmübungen.
Natürlich wird diese Tagesordnung nicht einseitig festgelegt, sondern in voller Übereinstimmung mit den beteiligten Spitzenverbänden der Muslime, weil wir hier auf Augenhöhe vorgehen.
Bitte schön. Ich hätte es fast überhört, aber gut.
Frau Kollegin, das Dialogform tagt, was das Plenum anbelangt, dreimal im Jahr. Dies war die erste Möglichkeit, dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen.
Im Übrigen streite ich mich mit Ihnen nicht über drei Kalendertage, sondern über den Inhalt. Ich glaube, der sollte im Vordergrund stehen.
Wir haben also beim letzten DFI das Thema „Flüchtlinge“ besprochen, und wir sind auch zu konkreten Ergebnissen gekommen.
Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium des Innern einen runden Tisch einberufen, um nochmals sehr konkret zu diskutieren, welche Möglichkeiten Zivilgesellschaft und muslimische Verbände bei der Betreuung von Flüchtlingen haben. Ich denke, im Moment werden sinnvolle Vorarbeiten geleistet, die dringend erforderlich sind, um hier zu Erfolgen zu kommen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Unterscheiden Sie bitte nicht zwischen Jäger und Schneider. Das mag ja bei den Berufen sinnvoll sein, aber nicht in der Politik in diesem Hause.
Wir stimmen hier vollkommen überein. Lassen Sie diese Spielereien und versuchen Sie nicht, hier irgendwelche Disharmonien in der Regierung zu setzen. Das wird Ihnen nicht gelingen.
Eine weitere Bemerkung. Im Dialogforum haben alle Verbände der Muslime nochmals in aller Form alle rassistischen und antisemitischen Aktivitäten und die organisatorischen Träger dieser Aktivitäten massiv kritisiert und darauf hingewiesen, dass sie mit diesen Kräften nichts gemein haben. Ich war
dankbar für diese Äußerung, die geeignet ist, allen Widersprüchlichkeiten, die da herumgeistern, zu begegnen.
Ein Letztes. Ich denke, wir haben angesichts von 1,5 Millionen Muslimen, die unter uns leben, die Pflicht, dafür zu sorgen, dass nicht aufgrund einiger extremistischer Organisationen und der Aktivitäten der Mörderbanden des IS eine ganze Weltregion diskreditiert wird.
Das dürfen wir in Nordrhein-Westfalen nicht zulassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Meine Damen und
Herren! Herr Präsident! Es gibt kein Personalführungsproblem im MAIS. In der Anfrage sind Fälle, in denen es um völlig verschiedene Sachverhalte geht, durcheinandergeworfen worden. Insofern kann auch nicht von einer Häufung der Fälle die Rede sein. Noch einmal: Auch deshalb gibt es kein Personalführungsproblem in meinem Hause.
Das kann und werde ich nicht tun. Diese Klagen sind durch einen Beschluss des zuständigen Gerichts auf Wunsch beider Parteien beendet worden. Gegenstand dieses Beschlusses ist unter anderem, dass die Beteiligten über die Inhalte der Verfahren Stillschweigen vereinbart haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch eine mögliche Antwort zu dieser Frage unterliegt der vereinbarten Schweigepflicht.
Bitte?
Die Schweigepflicht bezieht sich auf beide Parteien und deren Zeugen.
Diese Frage bezieht sich auf ein Regularium, das in allen Häusern gleich ist. Dies dürfte bekannt sein.
Die Arbeitsatmosphäre in meinem Haus war immer ordentlich und sehr konstruktiv.
Darf ich, Herr Präsident?
Herr Preuß, Ihnen als langjährigem Parlamentarier dürften doch die Gepflogenheiten bekannt sein. Wenn Sie Wert darauf legen, könnten wir durchaus in einem Privatissimum die Einzelheiten der Stellenbesetzung in einem Ministerium gemeinsam erörtern.
Zu Frage 1: Es gibt keine von anderen Häusern abweichende hohe Fluktuation in der Leitungsebene meines Hauses.
Ich kann dazu nur sagen, dass im MAIS während meiner Tätigkeit niemand entlassen worden ist – weder während der Probezeit noch danach.
Was die Besetzung auf der Leitungsebene anbelangt, bin ich natürlich unmittelbar in die Entscheidungen eingebunden. Dies bezieht sich natürlich nicht in Gänze auf das Haus, aber auf die Leitungsebene.
Herr Abgeordneter, dazu will ich keine Stellungnahme abgeben, auch keine Interpretation vornehmen. Jeder politische Mensch kann sich selbst davon ein Bild machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Preuß, eine Vorbemerkung zu Ihnen: Bleiben Sie ruhig. Wir werden nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Dieses Gesetz ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemacht. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer, und sie sind auch keine Unternehmer.
Als ich Abgeordneter wurde, sollte ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, was ich nicht wollte. Man hat mir gesagt, ich hätte als Minister einen beamtenähnlichen Status – nur ähnlich –, und durfte – übrigens wie die Kollegin Gesundheitsministerin – in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Es droht hier also kein Gesetzesverstoß. Das Einzige, was möglich wäre, wäre die Herbeiführung eines Erschöpfungszustandes, der dann im Bereich der Körperverletzung angesiedelt wäre. Davon sind wir weit entfernt, obwohl mancher Diskussionsbeitrag … Na ja.
Eine Bemerkung zu Ihnen, Herr Ellerbrock: Ich glaube nicht, dass eine Änderung von Strukturen generell Geld einspart. Schauen Sie sich den Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und die dort festgeschriebenen Ausgleichszahlungen im Hinblick auf die von Ihnen zu verantwortenden Zerschlagung der Versorgungsverwaltung an. Das Land zahlt nach wie vor erhebliche Summen. Das wäre alles nicht nötig gewesen, wenn man die erprobte Versorgungsverwaltung beibehalten hätte.
Wir streben nicht mehr das Herauslösen des staatlichen Arbeitsschutzes aus den Bezirksregierungen an. Viele Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer möchten dies. Ich bin der Auffassung, dass auch mal Ruhe sein muss mit den Strukturveränderungen, damit die Menschen ihre Arbeit machen können; das ist schließlich Sinn der ganzen Angelegenheit.
Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren auch in Nordrhein-Westfalen den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen. Gerade in Zeiten drohenden Fachkräftemangels sind Krankenstände für Unternehmen sehr gefährlich. Im Übrigen kann man durch die Reduzierung der durch Krankheit anfallenden Ausfallzeiten sehr viel Geld einsparen. Es gibt keine betriebliche Funktion, mit der man so einfach so viel Geld einsparen kann. Deshalb muss man schon aus diesen Gründen den Arbeitsschutz sehr ernst nehmen.
Wir sind wieder in der Lage – Kollege Bischoff hat darauf hingewiesen –, unangemeldete Überwachungsaktionen durchzuführen. Letzte Beispiele dafür waren Überwachungsaktionen in der Fleischindustrie
oder bei Paketzustellern. Die Ergebnisse sind bekannt – es ist jetzt nicht die Zeit, darauf näher einzugehen – und waren zum Teil katastrophal.
Wir wollen aber nicht nur überwachen oder gar bestrafen. Wir setzen vor allem auf Information und Förderung. Das ist genauso wichtig wie die Wahrnehmung des Auftrags der Überwachung.
Im Hinblick auf die Übertragung des Arbeitsschutzes auf die Unfallversicherungsträger hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz schon 2005 deutlich gemacht, dass dies ein schlechter Weg sei. Arbeitsschutz ist eine staatliche Funktion, ist quasi eine hoheitliche Aufgabe, und dies muss aus unserer Sicht auch so bleiben. Dies hat auch eindrucksvoll die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie unterstrichen, in der die Ziele für den Arbeitsschutz definiert werden.
Der Arbeitsschutz muss deshalb in staatlicher Hand bleiben. Unser Ziel ist eine präventive betriebliche Gesundheitsförderung. Deshalb gibt es weder für die Überprüfung der jetzt vorhandenen Strukturen noch für deren Veränderung wirklich gangbare und nachvollziehbare Argumente. Von daher bitte ich darum, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Natürlich ist und bleibt es Ziel dieser Landesregierung, Vollbeschäftigung wiederherzustellen,
und dies ist auch möglich.
Wir haben in einigen Bereichen des Landes Arbeitslosenquoten um 3 %, und dies ist volkswirtschaftlich betrachtet fast Vollbeschäftigung.
Natürlich geht dies nicht nur über politische Entscheidungen. Man sollte die Einflussmöglichkeiten der Politik auf die Verläufe in der Wirtschaft nicht überstrapazieren. Im Übrigen ist es ganz interessant, dass Liberale und Konservative der Politik hier sehr viele Handlungsmöglichkeiten einräumen, während sie andererseits sehr gerne der Wirtschaft freien Lauf lassen wollen, weil die vermeintlichen Marktgesetze alles auch sozial regeln würden. Ich glaube dies nicht. Ich glaube aber, dass Vollbeschäftigung möglich ist.
Meine Damen und Herren, der Etatentwurf 2015 ist auch für das MAIS von weiteren Schritten zur Konsolidierung, aber auch von notwendigen Investitionen für die Erhaltung der Zukunftsfähigkeit und der sozialpolitischen Zukunftsfähigkeit NRWs geprägt. Für den Gesamtetat des MAIS ergibt sich im Vergleich zu 2014 eine Ausgabensteigerung von rund 280 Millionen €, die im Wesentlichen auf Veränderungen im gesetzlichen Bereich zurückzuführen sind.
Vorab – auch darauf haben viele Redner schon hingewiesen –: Das Land sichert die Schulsozialarbeit für die nächsten drei Jahre. Allerdings bedeutet dies nicht, dass sich das Land mit einer neuen Pflichtaufgabe beschäftigen wird. Der Bund – und da sind sich im Übrigen alle Bundesländer einig –
ist in Verbindung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket nach wie vor der Verantwortliche für die Schulsozialarbeit. Denn es handelt sich hierbei nicht um Bildungspolitik, sondern um Sozialpolitik.
Sie schreien immer dazwischen.
Bitte schön.
Ich sprach eben von einer übereinstimmenden Haltung der Bundesländer. Es ist bekannt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier eine andere Auffassung vertritt. Spätestens dann, wenn es zu einer Evaluierung des Bildungs- und Teilhabepakets kommt, wird diese Frage wieder auf der politischen Agenda stehen.
Meine Damen und Herren, 2015 startet die neue ESF-Förderphase. Förderschwerpunkte bilden
Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung, zur Inklusion von Menschen mit Behinderung sowie Projekte zur Integration. Hierfür werden 30 Millionen € bereitgestellt. Über die öffentlich geförderte Beschäftigung, die in Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich ist, über Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren werden wir gerade langzeitarbeitslosen Menschen weitere Angebote machen.
Ich sage aber nochmals: Wir brauchen hier die Unterstützung des Bundes.
Der Bund berät ja gerade darüber, weitere 30.000 Stellen für Langzeitarbeitslose zu finanzieren. Wir werden uns natürlich an diesem Programm beteiligen.
Wir werden weiterhin unser Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ finanzieren. Hierfür stehen 29 Millionen € zur Verfügung. Das Programm ist sehr gut angelaufen; im Moment befinden sich 198.000 junge Menschen darin. Diese Maßnahme wird auch dazu führen, dass Berufswünsche realistischer werden. Über diesen Weg werden wir zudem die immer noch zu hohe Abbrecherquote bei den Auszubildenden absenken. Wir helfen so, den Fachkräftebedarf gerade in Klein- und Mittelbetrieben zu sichern, zum Beispiel über die Berufsausbildung selbst sowie über die Maßnahmen für Beschäftigte und Unternehmen.
Eines verstehe ich nicht: Herr Alda, Sie kommen immer damit, dass ich keinen Zugang zu Klein- und Mittelbetrieben hätte.
Nun muss ich Ihnen sagen: In der vorletzten Woche ist mir eine hohe Ehre zuteilgeworden – ich habe
nämlich den renommierten Georg-Schulhoff-Preis der Handwerkskammer Düsseldorf verliehen bekommen,
und zwar für jahrzehntelange Aktivitäten zur Sicherung der Berufsausbildung in Nordrhein-Westfalen. Das war sehr gut, und ich habe natürlich diese Preisvergabe zum Anlass genommen, um auch über Bürokratisierung und Entbürokratisierung zu sprechen.
Natürlich hat ein Dachdecker in erster Linie Dächer zu decken statt Formulare auszufüllen. Was meinen Sie wohl – wenn jemand die betriebliche Praxis kennt, dann bin ich das, nicht in erster Linie Sie und Ihre Partei.
Wissen Sie was?
Ich muss mal darauf hinweisen, dass in den 60erJahren des letzten Jahrhunderts mehr Handwerker in der SPD waren, als die FDP Mitglieder hatte.
Wir haben hier keinen Nachholbedarf in Richtung Entbürokratisierung und im Hinblick auf das, was man gerade kleinen und mittleren Unternehmen zumuten kann. Da sind wir sehr realistisch.
Meine Damen und Herren, natürlich wollen wir auch weiterhin über einen wirkungsvollen Arbeitsschutz und eine humane Arbeitsgestaltung die Gesundheit der Beschäftigten, ihre Leistungsfähigkeit und damit auch die Innovationsfähigkeit in der Wirtschaft sichern und ausbauen.
Im Übrigen müsste eigentlich jeder mitbekommen haben, dass Stress ein ganz entscheidender Diskussionsgegenstand im Rahmen der sogenannten Humanisierung der Arbeit ist. Informieren Sie sich darüber bei den Krankenkassen, bei den Berufsgenossenschaften, beim BMA, oder – wenn das alles für Sie unglaubwürdig ist – diskutieren Sie doch mal mit Vertretern der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft über das Thema „Stress“ und wie man sich dort diesem Thema nähert.
Meine Damen und Herren, natürlich geht es auch um die Integration. Hier stehen wir vor neuen, sehr wichtigen Aufgaben. Das bezieht sich auf die Integration der Flüchtlinge, die bisher zu uns gekommen sind und die noch kommen werden. Diese Flüchtlinge werden nach allem, was man derzeit abschätzen kann, zu einem großen Teil bei uns bleiben.
Daraus ergibt sich eine integrationspolitische Aufgabenstellung. Auch dieser Aufgabe werden wir gerecht. Wir verfügen durch unser Teilhabe- und In
tegrationsgesetz über eine integrationspolitische Infrastruktur. Im Übrigen sind wir das erste Bundesland, das über ein solches Gesetz verfügt. In der Fachöffentlichkeit hat sich auch durchgesetzt, wie wichtig dieses Gesetz in Nordrhein-Westfalen ist.
Nur noch einige Bemerkungen zur Inklusion: Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich aus einem Artikel des „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 28. November 2014 zitieren:
„In Nordrhein-Westfalen ist das Inklusionsklima am besten. Zudem weist NRW hinter Hessen die höchste Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten in Deutschland aus. Zu diesem Ergebnis kommt das Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch nach einer Umfrage des Handelsblatt Research Institutes.“
Das ökonomisch starke Baden-Württemberg liegt demgegenüber am Ende. Von wegen Abstiegsplatz – das ist Champions League! Das ist Champions League auch im Hinblick auf die Beschäftigung von Schwerbehinderten.
Natürlich ist das kein Ruhekissen, und wir werden auch nicht in Selbstzufriedenheit verfallen. Alles kann man besser machen. Aber wenn hier gesagt wird, dass wir beim Thema „Inklusion“ nicht handeln würden und dass wir die Menschen mit Behinderungen nicht ernst nehmen, dann ist das ganz einfach eine Darstellung der Wirklichkeit, die mit eben dieser nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.
Wir werden im nächsten Jahr hier im Plenarsaal unser Inklusionsstärkungsgesetz diskutieren und verabschieden. Auch hier werden wir das erste Bundesland sein, das über ein solches Gesetz verfügt.
Wir werden den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ wieder auflegen. Wir werden unser Programm gegen die Obdachlosigkeit fortführen. Im Übrigen sind wir auch hier das einzige Bundesland mit einem solchen Programm.
Wir werden alles daran setzen, meine Damen und Herren, dass NRW, was die Sozialpolitik anbelangt, an der Spitze aller Bundesländer dieser Republik bleibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Alda, Sie stellen sich Politik so vor, wie manche Kinder das Spielen in der Sandkiste.
Über Pünktlichkeit lässt sich streiten.
Diese Diskussion hier ist nicht neu. Ich habe alle tragenden Argumente vernommen, vor allem auch die von Herrn Alda.
Sie können sicher sein, dass das Land NordrheinWestfalen in Berlin nicht als Bittsteller auftritt. Wir haben berechtigte Interessen, die wir vehement vertreten. Wir vertreten sie unabhängig vom Parteibuch. Es geht um die Interessen von NordrheinWestfalen, der Kinder und jungen Leute, nicht um parteipolitische Spielereien.
Im Übrigen haben wir zur Bundesarbeitsministerin ein sehr gutes und entspanntes Verhältnis. Die macht einen sehr guten Job. Sie wäre auch bereit, diese Form von Schulsozialarbeit, die hier in Rede steht, weiter zu finanzieren. Der Herr der Kasse ist aber ein anderer. Auf diese Dinge will ich nicht näher eingehen.
Im Übrigen: Informieren Sie sich bei den Landesregierungen, die von der CDU mitregiert werden. Diese Landesregierungen gehen auch davon aus, dass die Schulsozialarbeit in Verbindung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket vom Bund zu finanzieren ist. Wir sind doch nicht allein. Das ist die Auffassung aller Landesregierungen unabhängig von der politischen Farbenlehre.
Die Argumente sind ausgetauscht. Ich will nur noch einmal auf Folgendes hinweisen: Es gibt nicht die Schulsozialarbeit. Wir reden hier über die Schulsozialarbeit, die quasi als Scharnier wirkt, um die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bei den anspruchsberechtigten jungen Menschen ankommen zu lassen. Das ist eine sozialpolitische Maßnahme und Aktivität, keine bildungspolitische.
Deshalb wäre es auch systemfremd – vorausgesetzt es ginge –, wenn wir aus den Mitteln, die über die Neufinanzierung des BAföG frei werden, nun die Schulsozialarbeit finanzieren würden. Das wäre eine Irreführung, ein Missbrauch.
Im Übrigen bleiben die Mittel, die frei werden, im Bildungssektor. Dafür ist gesorgt. Man kann sie aber nicht mehrmals ausgeben. Ich glaube, dass wir darin übereinstimmen, dass das kaum möglich ist. Soweit ist auch die Unionsphantasie nicht gediehen.
Meine Damen und Herren, was ist zu tun?
Das mag ja Ihre Auffassung sein. Darüber, welcher Stuss hier geredet wird, habe ich heute Morgen eine Lektion gelernt.
Absurd!
Wir werden, wenn das Bildungs- und Teilhabepaket evaluiert wird, dafür sorgen, dass diese Form der sozialpolitisch begründeten Schulsozialarbeit integrierter Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets wird. Das ist eine Möglichkeit, um hier dauerhaft sehr wichtige, notwendige und erfolgreiche Dinge zu finanzieren.
Ich bin ganz sicher: Die Piraten werden mit einigem zeitlichen Abstand wiederum einen Antrag zur Schulsozialarbeit vorlegen. Der Aufklärung und dem Ziel, diese sozialpolitisch begründete Schulsozialarbeit dauerhaft zu finanzieren, kommen wir über diesen Weg allerdings nicht näher. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung freut sich sehr darüber, dass alle Fraktionen die Bedeutung von Binnenschifffahrt, Binnenhäfen und Logis
tik für Nordrhein-Westfalen so beeindruckend unterstreichen, indem sie in einem gemeinsamen Antrag für die Stärkung des Binnenschifffahrts- und Logistiklandes Nordrhein-Westfalen plädieren.
Ich füge hinzu: Logistik ist heute eine Jobmaschine. Wir werden unsere Gott sei Dank besser werdende Arbeitsmarktsituation nur dann weiter verbessern können, wenn es uns gelingt, den Logistikstandort Nordrhein-Westfalen auszubauen.
Die zukünftigen Herausforderungen für unser Land sind bekannt. Wachsende Güterströme, marode Brücken, Engpässe auf Schiene und Straße – all dies hat Einfluss auf die Mobilität. Mobilität von Gütern und Personen ist aber notwendig, um die Versorgung von Wirtschafts- und Industriestandorten in NRW sicherzustellen. Der Logistikstandort Nummer eins wird sich nur dann behaupten können, wenn nachhaltig Just-in-time-Lieferungen möglich bleiben.
Notwendig sind deshalb eine bedarfsgerechte Infrastruktur, die Verfügbarkeit von Umschlag- und Logistikflächen und die Verknüpfung aller Verkehrsträger zu effizienten Logistikketten. Die Einbeziehung der Stärken der jeweiligen Verkehrsträger wird eine höhere Bedeutung erlangen.
Die im Antrag erhobene Forderung nach einer weiteren Fortschreibung des Hafenkonzeptes liegt auf der Linie der Landesregierung. Die Arbeiten zur Fortschreibung des Hafenkonzeptes hat die Landesregierung bereits eingeleitet. Mit der Einrichtung eines Beirates zur Weiterentwicklung des Konzepts „Wasserstraßenverkehr, Binnenhäfen und Logistik“ in Nordrhein-Westfalen haben wir ausgewiesene Fachleute gewinnen können. Davon war schon die Rede.
Die Expertinnen und Experten haben in mehreren Sitzungen ihre Vorstellungen zur Ausrichtung des neuen Hafenkonzeptes, zur Festlegung der wichtigsten Themen und zur Notwendigkeit der Erhebung weiterer Datengrundlagen eingebracht. Beabsichtigt ist, bestimmte Handlungsoptionen für verschiedene Akteure abzuleiten. Wir wollen die jeweiligen Verantwortlichen durch die Zuordnung von Handlungsaufträgen auch transparent machen und die Verantwortlichkeiten, die damit verbunden sind, selbstverständlich auch.
Um eine verlässliche und aktuelle Datenbasis zu erhalten, sind zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden. Ein Gutachten untersucht die Rahmenbedingungen für die nordrhein-westfälische Logistikwirtschaft und die Verkehrslogistik sowie die Möglichkeiten ihrer Fortentwicklung, eben das sogenannte Logistikkonzept NRW. Das andere Gutachten hat die Untersuchung zum Wasserstraßenverkehrskonzept NRW zum System Wasser zum Gegenstand.
Mit dem Abschluss der beiden Untersuchungen ist zum Jahresende zu rechnen. Und, meine Damen und Herren, selbstverständlich werden wir bei der
Fortschreibung unserer Konzepte die Inhalte des gemeinsamen Antrages aller Fraktionen mit berücksichtigen und in unsere Forderungen einbeziehen.
Ich will auf die Kritik der Redner von CDU und FDP an der Landesverkehrspolitik an dieser Stelle gar nicht eingehen. Dazu fehlte etwas die Substanz. Das waren Pflichtübungen, wie eine Opposition sie leisten muss.
Ich bedanke mich nochmals recht herzlich bei allen Beteiligten für den gemeinsamen Antrag.
Und, Frau Präsidentin, wenn ich mir diese Anmerkung erlauben darf: Sprache ist eben etwas ganz Merkwürdiges und einem permanenten Weiterentwicklungsprozess unterworfen. Ich komme da manchmal auch nicht mit, vor allem wenn es um manchen „Politiker-Sprech“ geht. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich Herrn Sommer nur anschließen: Wir sollten auch in der Arbeitsmarktpolitik einen permanenten Versuch unternehmen, Konsens herbeizuführen.
Allerdings heißt das nicht, dass man Fehler nicht benennen sollte. Ich bin wirklich etwas erstaunt über den vorliegenden Antrag der FDP. Die FDP hat die Langzeitarbeitslosen entdeckt – das ist doch die Nachricht des frühen Abends! Karl-Hermann Flach ist auferstanden.
Wenn man Ihren Antrag aber einmal näher anschaut, Herr Alda, kommt man zu der Einschätzung: So ganz stimmt das alles nicht.
Zunächst will ich Ihnen sagen: Wir tun alles dafür, auch Langzeitarbeitslose auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen. Sie haben ein Anrecht darauf, am Erwerbssystem teilzuhaben; denn ich denke, dass Teilhabe an Erwerbsarbeit eine Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe schlechthin ist.
Wir dürfen nur nicht darüber hinwegsehen, dass von den eben schon genannten 300.000 Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, eine beträchtliche Anzahl aus vielerlei Gründen nicht so ohne Weiteres in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren ist.
Da gibt es vielfältige Hemmnisse, gesundheitlicher Art, auch anderer Art. Da gibt es vor allem auch das Thema „mangelnde Qualifizierung“. Unsere Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen ist gekennzeichnet durch unterschiedlichste Formen beruflicher Qualifizierung.
Ich will nur darauf hinweisen, dass wir auch zweijährige Berufsausbildungen sowie Teilzeitausbildungen anbieten. Das ist übrigens ein Renner im Rahmen unserer Maßnahmen, sehr gut geeignet für Menschen, die schon älter sind und dringend beruflich qualifiziert werden müssen.
Dass wir über 300.000 Langzeitarbeitslose haben, ist natürlich auch Ergebnis und Konsequenz unserer Wirtschaftsstruktur: eines riesigen Strukturwandels, der im Übrigen nicht aufhört. Wir hatten einmal eine Wirtschaftsministerin, die laut posaunte, das Ende des Strukturwandels sei gekommen. In der
Marktwirtschaft gibt es aber das Ende des Strukturwandels nicht.
Deshalb haben wir diese Probleme, und wir versuchen, mit unseren bescheidenen Möglichkeiten – hier ist insbesondere die Finanzierung auch durch den Europäischen Sozialfonds gefragt – gegenzuhalten.
Ich kann natürlich nicht darüber hinweggehen, dass die Instrumentenreform, die schon angesprochen worden ist, dazu geführt hat, dass wir für die Arbeitsmarktpolitik von 2010 bis 2013 ein Minus von 660 Millionen € zu verzeichnen hatten. Das ist kein Pappenstiel. Da muss man wirklich rechnen. Das Geld fehlt für eine aktive Arbeitsmarktpolitik.
Viele Menschen werden den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt nicht schaffen. Dafür wollen wir einen sozialen Arbeitsmarkt installieren. Im Moment ist in diesen Maßnahmen die bescheidene Zahl von 1.200 Personen untergebracht. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung – ja, ich bin sicher, dass sie dies tun wird – hier nachlegen wird. Es gibt die Ziffer von 30.000 bundesweit, und davon benötigen wir eine ganze Anzahl, weil wir das Land sind, das am meisten betroffen ist.
Nun habe ich mich gefreut, dass sich die FDP mit der Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigt. Dann hatten Sie wieder einen Rückfall in marktradikale Zeiten. Ihre Absage an einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hat mit Arbeitsmarktpolitik überhaupt nichts zu tun, es sei denn, Sie konstruieren einen Kausalzusammenhang zwischen geringen Löhnen und dem Aufbau von Beschäftigung. Überall dort, wo versucht wurde, das in Gang zu setzen, ist man gescheitert.