Wolfgang Wulf

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Pflegesätzen: In Thüringen ist es nach der Privatisierung mehrerer Landeskrankenhäuser durch erhöhte Pflegesätze zu massiven Kostensteigerungen für das Land gekommen. Ich frage die Landesregierung, wie sie es garantieren oder ermöglichen will, dass hier in Niedersachsen nicht derartige Kostensteigerungen für das Land entstehen, wenn die Pflegesätze neu verhandelt werden.
Ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie den Elternwillen als Wunschkonzert bezeichnen. Ich glaube, das entspricht Ihnen.
Ihre Darstellung, die IGSen wären schuld daran, wenn dem Elternwillen nicht entsprochen werde,
weil sie ihre Zügigkeit nicht erweiterten, finde ich ziemlich dreist, um das einmal ganz deutlich zu sagen.
Ihre rein theoretische Behauptung, die IGSen müssten sich nur um vier auf acht Züge erweitern, ist vor dem Hintergrund der Tatsache völlig irreal, dass in den Schulen gar keine Plätze und Räumlichkeiten vorhanden sind und vonseiten der Kommunen keine Möglichkeit besteht, neu zu bauen. Die Kommunen müssten zunächst finanziell in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen.
Ich frage Sie: Was will das Land unternehmen, um den Elternwillen zu gewährleisten? Wie will das Land den Kommunen helfen, diese Achtzügigkeit von IGSen vor Ort zu gewährleisten?
Herr Busemann, Sie propagieren ja, wie Sie es deutlich ausgeführt haben, die Ausweitung der IGSen auf acht Züge; das haben Sie ja nun mehrfach klar gesagt. Ich frage Sie in diesem Kontext: Welche Auswirkungen wird die Ausweitung der IGS-Kapazitäten auf acht Züge auf das gegliederte Schulsystem in Niedersachsen haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem uns der Kollege Winn noch einmal erklärt hat, um was es bei diesem Staatsvertrag geht, und nachdem er uns die Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung noch einmal vorgelesen hat, darf auch ich Ihnen jetzt noch einmal erklären, warum wir von der SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.
Die für Niedersachsen spezifischen Regelungen zum Staatsvertrag werden in diesem Gesetzentwurf geregelt. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen erhalten bleibt, und wir unterstützen den Staatsvertrag, der zwischen den Ministerpräsidenten am 22. Juni 2006 abgeschlossen worden ist. Dem Staatsvertrag stimmen wir also durchaus zu.
Mit zwei Punkten des Gesetzentwurfs - das sind nicht die beiden Punkte, die Sie, Herr Winn, erwähnt haben - sind wir aber nicht einverstanden. Es ist nun nicht so - sagen wir es einmal so, wie es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf steht -, dass der Gesetzentwurf die Regelungen des Staatsvertrages im Wesentlichen fortschreibt, sondern es werden zwei Veränderungen vorgenommen, die durchaus von Gewicht sind.
Unsere Kritik richtet sich zunächst auf die Regelungen über die sogenannten Vorabquoten für ausländische Studierende. Hinsichtlich dieser Vorabquoten gibt es besondere Regelungen außerhalb des normalen Vergabeverfahrens. Diese gelten für bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung ste
henden Studienplätze. Neben anderen Zielgruppen, auf die ich jetzt nicht eingehen will, geht es dabei im Wesentlichen um ausländische und staatenlose Studierende, sofern sie deutschen Studierenden nicht gleichgestellt sind. Im alten Staatsvertrag von 1999 ist hinsichtlich der Vorabquote für ausländische Studierende eine sehr detaillierte Regelung enthalten gewesen. So war bisher ganz klar, dass ausländische und staatenlose Studierende in erster Linie nach dem Grad ihrer Qualifikation ausgewählt werden. Außerdem haben dann auch besondere Umstände eine Rolle gespielt, die für ein Studium an einer deutschen Hochschule sprechen. Diese Umstände sollten berücksichtigt werden. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber von einer deutschen Einrichtung zur Förderung begabter Studierender für ein Studium ein Stipendium erhält, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber aufgrund besonderer Vorschriften mit der Einweisung in ein Studienkolleg oder in eine andere vergleichbare Einrichtung für die Zuteilung eines Studienplatzes in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang vorgemerkt ist, wenn sie oder er in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht genießt oder - das ist jetzt ganz wichtig - aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommt, in dem es keine Ausbildungsstätten für den betreffenden Studiengang gibt, oder einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehört. Im neuen Staatsvertrag aber sind alle diese detaillierten Regelungen nicht mehr enthalten, weil man darauf vertraut hat, dass diese in eigenen länderspezifischen Gesetzen entwickelt werden. In Niedersachsen ist das für die meisten dieser von mir soeben genannten Punkte durchaus geschehen, leider aber nicht in allen Punkten.
Zwei Regelungen sind aus dem alten Staatsvertrag nicht bzw. anders übernommen worden. Dies führt erstens zu einer Verschärfung der Regelung über die Studienkollegs. Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist in Zukunft die Ablegung einer Prüfung, während es nach dem alten Staatsvertrag noch ausreichte, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber mit der Einweisung in ein Studienkolleg oder in eine andere vergleichbare Einrichtung für die Zuteilung eines Studienplatzes vorgemerkt war. Hier ist offensichtlich eine Veränderung auch der Aufgabenbestimmung von Studienkollegs erfolgt. Diese Studienkollegs waren in den 50er-Jahren - dies zur Erläuterung - insbesondere für die Internationalisierung unserer Hochschulen durchaus wichtig. Auch für die Entwicklungshilfe hatten sie
eine entscheidende Bedeutung. Heute sieht man dies offensichtlich jedoch anders. Ich gehe davon aus, dass diese veränderte Sichtweise entscheidend dafür war, jetzt auch im Gesetzentwurf eine andere Regelung vorzusehen.
Es gibt auch Bemerkungen wie z. B. die des Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz Nordrhein-Westfalen, der gesagt hat, dass man das so macht, damit sich die Studienkollegs und die Hochschulen nicht mehr um „Sorgenkinder“ kümmern müssen. Das sind noch keine Spitzenleute. Man will sie ja erst zu Spitzenleuten heranbilden. Dafür hatten die Studienkollegs eine besondere Bedeutung. Diese Möglichkeit wollen wir aufrechterhalten. Aus diesem Grunde vertreten wir in dieser Frage eine andere Auffassung als die Landesregierung. Wir sind der Ansicht, dass die alte Regelung hätte übernommen werden sollen.
Das gilt auch für eine weitere im alten Staatsvertrag noch enthaltene Regelung, nach der auch Studierende aus Entwicklungsländern berücksichtigt werden sollen. Auch diese Regelung hätte man so in das niedersächsische Gesetz übernehmen können. Das aber ist nicht geschehen. Stattdessen ist diese Regelung gestrichen worden. Wir haben im Ausschuss die Vertreter der Landesregierung nach den Gründen für diese Streichung gefragt. Auf diese Frage haben wir aber keine ausreichende Antwort bekommen. Das ist unbefriedigend. Wir sehen in diesem Punkt eine Benachteiligung der Studierenden aus den Entwicklungsländern. Das gilt nicht nur für diesen Gesetzentwurf, sondern auch für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, über den wir beim nächsten Tagesordnungspunkt gleich noch sprechen werden. Meine Kollegin Andretta wird dann noch unsere Kritik deutlich machen.
Zusammenfassend: Wir sind durchaus für die Neuregelungen über die Vergabe von Studienplätzen im Staatsvertrag. Deshalb stimmen wir dem Artikel 1 des Gesetzentwurfs zu. Wir sehen aber Probleme in den länderspezifischen Regelungen. Insbesondere die vorgesehenen Regelungen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber führen zu einer Diskriminierung von Menschen aus Entwicklungsländern. Wir sind der Meinung, dass dies nicht richtig ist. Auch den Menschen aus diesen Ländern sollten wir die Möglichkeit geben, hier zu studieren. Man sollte aber durchaus auf Spitzenleistungen gucken und Spitzenleute fördern. Manchmal jedoch - ganz besonders sollte dies für ein so reiches Land wie Deutschland gelten
kommt es darauf an, Menschen aus schwach entwickelten Ländern Hilfestellungen zu geben, damit sie zu Spitzenleuten heranwachsen können. Hier hätte Niedersachsen eine Vorbildfunktion einnehmen können. Dies haben die Landesregierung und Minister Stratmann aber wieder einmal versäumt. Danke schön.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, wer Zusätzliches leisten wolle, müsse auch zusätzliches Geld geben. Das ist sicherlich eine weise Erkenntnis. Sie haben ganz konkret dargestellt, dass die Einführung des beitragsfreien Kindergartenjahres etwa 120 Millionen Euro kosten wird. Wie will die Landesregierung diese 120 Millionen Euro finanzieren?
Die Ausführungen des Ministers lassen außen vor, dass es gerade diese Landesregierung gewesen ist, die im Rahmen der Zusammenführung der Evangelischen Fachhochschule Hannover mit der Fachhochschule Hannover den Ausbildungsgang Bachelorstudium für Erzieherinnen und Erzieher geschlossen hat. Das sollte man in diesem Kontext vielleicht auch erwähnen.
Meine Frage jedoch bezieht sich auf Ihre Presseerklärung vom 6. Februar, in der Sie den Begriff „Schulkindergartenjahr“ eingeführt haben. Sie haben ihn eben in Ihren Ausführungen auch verwendet. Der Begriff „Schulkindergarten“ ist in Niedersachsen durch das Schulgesetz für diejenigen Kinder belegt, die zur Schule gegangen sind, dann jedoch wieder zurückgestellt worden sind und den Schulkindergarten besuchen. Sie haben jetzt quasi eine Neudefinition vorgenommen. Ich würde gerne wissen, wie Sie diesen Begriff konkret definieren.
Herr Minister, Ihre Äußerungen sind ein schlagender Beweis dafür, dass Sie unser Konzept überhaupt nicht verstanden haben.
Wir sind aber natürlich auch gern bereit, Ihnen in dieser Frage Nachhilfeunterricht zu geben. Sie werden im Übrigen nie in die Lage kommen, das Konzept umzusetzen. Das tun wir dann.
Jetzt aber zurück zum Thema. Der Innenminister hat gerade dargestellt, dass der demografische Faktor bei der Frage von Schulstandorten ein ganz entscheidender Punkt ist. Das ist vom Innenminister - im Gegensatz zu Ihnen, Herr Minister Busemann - Gott sei Dank klar gesagt worden. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kultusministerium wissen natürlich auch, dass dies so ist. Daher hört man in letzter Zeit mehrfach Äußerungen aus Ihrem Hause, aber auch von führenden CDUPolitikern, dass man Haupt- und Realschulen im Falle eines CDU-Erfolges nach der Wahl durchaus zusammenführen wolle. Warum sagt man das eigentlich nicht vor der Wahl?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen für einen umfassenden Bildungsbericht begründet sich aus der durchaus berechtigten Befürchtung, dass das niedersächsische Schulsystem unter der CDU/FDP-Regierung in die Nähe des Abgrunds torkelt. Die Debatte heute beweist das ohne Zweifel.
Um einen Absturz im Interesse der Schülerinnen und Schüler zu verhindern, wollen die Grünen einen genauen Bericht haben, um dagegenwirken zu können und um Daten zu haben. Sie von CDU und FDP - darauf hat Frau Korter richtig hingewiesen - scheinen sich jedoch eher wie Lemminge in den Abgrund stürzen zu wollen als zuzugeben, dass sie nur noch den Mangel verwalten.
Sie haben selbst gesagt, meine Damen und Herren, dass Sie aus den vorliegenden Berichten und Untersuchungen auf der Basis der vorhandenen Daten ein präzises Bild davon geben könnten, wie es um unser Schulsystem bestellt ist. Dann tun Sie dies doch, meine Damen und Herren! Doch das wollen Sie offensichtlich gar nicht; denn Ihr Problem ist, dass ein solcher Bericht schonungslos offenlegen würde, dass Sie gescheitert sind.
Meine Damen und Herren, stellen wir uns doch einmal in Niedersachsen dem Bundesvergleich, und zwar auf der Basis Ihrer eigenen Daten. Ich nehme „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“ für das Schuljahr 2005/2006.
Darin geht es z. B. - lesen Sie es mal - um die Schüler-Lehrer-Relation, also das Verhältnis der Zahl von Schülern zu Lehrern. Am besten schneidet in der Hinsicht Thüringen mit 12,1 Schülern pro Lehrer ab, Niedersachsen hingegen hat 16,77 Schüler pro Lehrer und belegt damit den viertschlechtesten Platz aller Bundesländer.
Oder nehmen wir meinetwegen die erteilten Unterrichtsstunden je Schüler: Am meisten gibt es wieder in Thüringen.
Da ergeben sich 1,8 Unterrichtsstunden pro Schüler. Niedersachsen ist mit 1,45 Unterrichtsstunden pro Schüler das zweitschlechteste Bundesland. Das sind Tatsachen, meine Damen und Herren!
Sie könnten die ohne Zweifel in einem Bericht darstellen.
Sie trauen sich bloß nicht, weil die Wahrheit eben so ist.
Meine Damen und Herren, Frau Korter hat auf die Unterrichtsversorgung hingewiesen und die Region Hannover als Beispiel zitiert. Das ist deutlich. Die reale Unterrichtsversorgung auch an den Gymnasien liegt deutlich unter den zugesagten 100 %.
Wir haben einen Brief der Elternvertretung der Grundschule Adendorf bekommen. Ich gehe auf diesen Bereich ein. Dort müsste an sich 105 % Unterrichtsversorgung sein: Verlässliche Grundschule, also 100 %, plus 5 % Vertretungsreserve. Aber das ist nicht der Fall, weil die Schule die Lehrkräfte nicht hat. Dort reißt inzwischen eine Praxis ein, die unverantwortlich ist. Die Eltern haben uns aus Adendorf geschrieben, dass inzwischen der Vertretungsunterricht in der zweiten Klasse nicht von einer Pädagogin, also einer Lehrkraft, erteilt wird, sondern von einer Mutter, einer technischen Designerin, deren Qualifikation sich daraus ergibt, dass sie Mutter von drei Kindern ist. Die Eltern erinnern in ihrem Schreiben daran, dass Herr Busemann noch in seiner Oppositionszeit 1999 gesagt hat:
„Unterricht und Betreuung müssen klar voneinander getrennt werden. Wir wollen, dass Unterricht von ausgebildeten Lehrern erteilt wird. Das gilt auch für Vertretungsstunden.“
Herr Busemann, das war einst. Und jetzt? - Vor dem Hintergrund dieser Wirklichkeit aus Nieder
sachsens Grundschulen schreiben die Eltern aus Adendorf enttäuscht an uns, dass sie betroffen den Kopf schütteln. Das ist nur ein Beispiel, meine Damen und Herren. Es tut not, dass auch das in einem Bildungsbericht offensichtlich gemacht wird. In der Hinsicht haben die Grünen völlig recht.
Oder nehmen wir z. B. die Klassenfrequenzen, meine Damen und Herren: Unter SPD-Regierungen betrugen sie beispielsweise an Gymnasien noch zwischen 23,9 und 26 Schülerinnen und Schülern. Inzwischen sind sie im Schnitt bei 28,1 angekommen.
- Das sagen Ihre Daten. - Inzwischen weisen fast 50 % der gymnasialen Klassen mehr als 29 Schülerinnen und Schüler auf. In vielen 5. und 6. Klassen sind es inzwischen mehr als 32 Schülerinnen und Schüler. Das ist überhaupt keine Seltenheit mehr.
Das also ist die Realität an Niedersachsens Schulen. Wo sollen dann die Lehrkräfte noch individuelle Förderung leisten? Wo soll dann noch Binnendifferenzierung geleistet werden? - Das sind die Tatsachen.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren, wo bleibt Ihre viel beschworene Durchlässigkeit? - In Ihrer Presseerklärung, Herr Busemann, zum Schuljahresbeginn haben Sie noch geschrieben, dass im letzten Schuljahr 707 Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen zu Realschulen und 636 von Realschulen zu Gymnasien gewechselt sind.
Stolz waren Sie darauf. Aber schauen Sie sich einmal die tatsächlichen Daten an. Sie verschweigen nämlich, meine Damen und Herren, dass 3 015 Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien auf die Realschulen und 4 333 Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien und Realschulen auf die Hauptschulen zurückgegangen sind. Insgesamt sind es mehr als 7 300 Schülerinnen und Schüler.
- Herr Busemann hat es in der Presseerklärung bewusst nicht gesagt. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren.
Das ist die Wahrheit in Niedersachsen. Durchlässigkeit gibt es in Niedersachsen hauptsächlich nur von oben nach unten und nicht von unten nach oben. Das ist der entscheidende Punkt. Durchlässigkeit findet bei Ihnen nur umgekehrt statt, meine Damen und Herren.
Ich habe nur noch zwei Minuten Redezeit. Lassen Sie mich meine Ausführungen zu Ende bringen.
Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass Sie noch nicht einmal Ihre frei werdenden Lehrerstellen besetzen. In diesem Jahr werden 250 Stellen gestrichen. In den nächsten Jahren sollen es jeweils über 400 sein. Das sind die Tatsachen.
Sie sind ja so stolz auf Ihre 2 500 zusätzlichen Lehrkräfte, die Sie gebracht haben. Dazu gebe ich Ihnen mal ein paar Daten. In den vier Jahren von 2003 bis 2006 haben Sie nach Ihren eigenen Zahlen 9 378 Lehrkräfte eingestellt. In den vier Jahren von 1999 bis 2002, also unter der SPDRegierung und in dem gleichen Zeitrahmen, sind 11 660 Lehrkräfte eingestellt worden. Das sind 2 300 mehr als in Ihrer Regierungszeit! Das ist die Tatsache, meine Damen und Herren.
Dann kommen wir einmal zum Thema Hauptschulen. Das hat Frau Eckel vorhin sehr deutlich gesagt. Von dem Zeitpunkt an, meine Damen und Herren, als Herr Busemann anfing, die Hauptschulen zu stärken, ging die Nachfrage nach Hauptschulen zurück, und zwar von 23 % auf inzwischen noch 16,5 % der Schülerinnen und Schüler, welche die Hauptschule besuchen wollen.
Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass fast 50 % aller Hauptschulen inzwischen unter der Zweizügigkeit liegen. Sie sehen diese Entwicklung, und Sie tun gar nichts, obwohl die Hälfte aller niedersächsischen Hauptschulen in ihrer Existenz gefährdet ist.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren, aufgrund Ihrer eigenen Daten: Ihre Schulpolitik geht zu Ende, volle Klassen, insbesondere in den Eingangsstufen der Realschulen und Gymnasien, ohne hinreichende Förderstunden, eine der schlechtesten Lehrer-Schüler-Relationen in der Bundesrepublik, eine immer schlechter werdende Unterrichtsversorgung, eine immer unzureichendere Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern und - zu guter Letzt - eine Schulstruktur aus dem letzten Jahrhundert. Ihre Bilanz, Herr Busemann, ist selbst auf der Grundlage Ihrer eigenen Daten vernichtend. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Gehen Sie nach Hause, Herr Busemann. Ihre Hausaufgaben haben Sie nicht gemacht.
Die Art und Weise, wie Minister Möllring auf die Frage des Kollegen Jüttner geantwortet hat, zeigt wieder einmal auf, welchen Stellenwert regionale Interessen oder die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihn haben - nämlich offensichtlich gar keinen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Ministerin noch einmal: Wie wollen Sie gewährleisten, dass die Interessen und Rechte der Beschäftigen in den Landeskrankenhäusern bei der Vergabe ein entscheidenes Kriterium sind? Das ist ja nun keine so sensible Sache, als dass Sie die Frage nicht beantworten könnten.
Meine zweite Frage: Wie schätzen Sie die Entwicklung der Pflegesätze nach einem eventuellen Verkauf ein?
Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, dass Thüringen als einziges Bundesland dem niedersächsischen Beispiel gefolgt sei. Können Sie uns die Gründe erläutern, warum nur ein einziges Bundesland dem niedersächsischen Beispiel gefolgt ist?
Danke, Frau Präsidentin. So lange brauche ich nicht. Ich möchte nur etwas korrigieren.
Was Sie, Herr Minister, gerade gesagt haben, ist nicht korrekt. Ver.di hat in Oldenburg zwar den Streik abgebrochen, aber nicht wegen irgendwelcher Drohungen, sondern weil Oberbürgermeister Schütz ganz klar gesagt hat, dass für ihn eine Privatisierung der Müllabfuhr nicht infrage kommt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu unserem Antrag „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit diagnostiziertem Autismus“ wollte ursprünglich Frau Seeler sprechen. Sie kann aber heute leider nicht hier sein, weil sie die traurige Pflicht hat, an der Beisetzung ihres in diesen Tagen verstorbenen Vaters teilzunehmen. Darum halte ich die Rede für sie.
Meine Kolleginnen und Kollegen, autistische Kinder fallen durch die unterschiedlichsten Verhaltensweisen auf. Oft stammeln sie nur, reagieren aggressiv oder gar nicht, wackeln mit dem Kopf oder machen sonstige Verrenkungen, bleiben keine fünf Minuten auf dem Stuhl sitzen. Eine Kommunikation im herkömmlichen Sinn ist mit ihnen nicht möglich, also kommen sie, wenn sie schulpflichtig werden, in eine Schule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung - wohin auch sonst?
Alle Jahre wieder wird diese Entscheidung so getroffen; und bis zum Einsatz von Computern in Familien und Schule haben autistische Kinder dort ihre Schulzeit absolviert und sind dann in eine Werkstatt für Behinderte gewechselt.
Danke. - So auch in der Heimatstadt von Frau Seeler, in Buchholz, bis mehr oder weniger durch Zufall eine Lehrerin von der Methode der so genannten Gestützten Kommunikation erfuhr und diese an der Schule An Boerns Soll bei Schülern mit diagnostiziertem Autismus ausprobierte. Die Ergebnisse waren frappierend und grenzten fast an ein Wunder. Bei etlichen Schülerinnen und Schülern funktioniert diese Methode. Kinder, die von der Kommunikation mit ihrer Umwelt quasi abgeschottet waren, können sich so mitteilen und zeigen, was sie gelernt haben. Für die betroffenen Kinder und ihre Familien tun sich plötzlich neue Welten auf. Es ist fast so, als ob ein Stummer auf einmal reden könnte.
Diese Methode der Gestützten Kommunikation - oder auf Englisch: Facilitated Communication, FC - wurde Ende der 70er-Jahre von der Australierin Rosemary Crossley entwickelt: Ein Helfer, der so genannte Stützer, berührt Zeigefinger, Hand, Arm, Schulter oder Rücken des Betroffenen und hilft so, dessen Motorik zu stimulieren. Auf diese Weise kann der Gestützte auf Buchstaben, Fotos, Bilder oder Symbole zeigen oder sogar mit einem Stift bzw. auf einer Tastatur schreiben. Wichtig ist, dass der Stützer die Hand oder den Arm nicht führt; alle Impulse müssen vom Gestützten kommen. Diese Methode funktioniert zwar längst nicht
bei allen Kindern mit Autismus, aber bei vielen. Durch die Gestützte Kommunikation können autistische Schülerinnen und Schüler zeigen, was in ihnen steckt.
Frau Seeler hat die Entwicklung von autistischen Kindern der Schule An Boerns Soll verfolgen können. Inzwischen besuchen autistische Schülerinnen und Schüler sogar das Gymnasium in Tostedt, die Realschule in Hollenstedt und die Hauptschule in Buchholz. Möglich war diese Entwicklung aber nur, weil die Laurens Spethmann-Stiftung die Ausbildung der Stützer, die Laptops und den Einsatz der Stützer und Stützerinnen finanziert hat.
Damit komme ich zum eigentlichen Grund unseres Antrags. Die aktuelle rechtliche Situation ist nämlich etwas schizophren. Konnte ein autistisches Kind durch den Einsatz der Gestützten Kommunikation und/oder durch andere Methoden beweisen, dass es sehr wohl lernen kann, möglicherweise sogar hoch begabt ist, und deshalb an eine Hauptschule, an eine Realschule oder an ein Gymnasium wechselte, dann wurde der dortige Einsatz der Stützer über die Eingliederungshilfe finanziert. An der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, meine Damen und Herren, geschieht dies jedoch nicht. Das Problem dabei ist, dass man die Methode der Gestützten Kommunikation erst einmal über einen längeren Zeitraum an der Förderschule ausprobieren muss, um festzustellen, ob eine Schülerin oder ein Schüler an eine herkömmliche Schule wechseln kann.
Für das Ausprobieren stehen aber leider keine Mittel zur Verfügung. Im Klartext: Wer keine reichen Eltern oder wie im Landkreis Harburg nicht das Glück hat, einen großzügigen Unternehmer mit einem Herz für Kinder zu haben, dem werden solche Erfahrungen verwehrt, dem werden Entwicklungen versperrt, der oder die wird schlicht vergessen. Die Förderschulen haben für Stützer kein Budget. Stützer müssen übrigens gar keine Lehrkräfte sein, sondern können durchaus angelernt werden. Das können Hausfrauen, Rentnerinnen und Rentner oder Studentinnen und Stundenten sein.
Wir sind der Überzeugung, dass wir uns eigentlich fraktionsübergreifend einig sein müssten, dass dieses Unrecht abgeschafft werden muss und wir für die Kinder und ihre Eltern eine Lösung finden sollten.
Hier geht es nicht um parteipolitische Positionen, meine Damen und Herren, sondern um Menschlichkeit und Gerechtigkeit. Daher wären wir sehr froh, Frau Körtner, wenn wir auch bei Ihnen auf Zustimmung stoßen würden.
Wir hoffen, dass wir im Laufe der Beratungen Lösungen finden, die den Schülerinnen und Schülern unabhängig von der Finanzlage der Eltern, aber auch unabhängig von Sponsoren eine Förderung zukommen lassen können, sodass neue Wege beschritten werden können. Niemand von uns im Plenum kann es verantworten, dass autistische Schülerinnen und Schüler in ihrer Isolation belassen werden, obwohl es offensichtlich Wege gibt, sie aus diesem Dilemma herauszuführen. Meine Damen und Herren, in Potsdam studieren inzwischen die autistischen Zwillinge Konstantin und Kornelius mithilfe der Gestützten Kommunikation Philosophie und Geschichte. In der Berliner Zeitung gab es dazu ein Zitat. „Erdenke ich Sachen neu, werde ich ruhig“, schreiben Konstantin und Kornelius. Weiter heißt es:
„Der weitere Verlauf des Studiums ist eher ein Spiel mit den Möglichkeiten einer Institution als unser Vermögen oder Unvermögen. Wir sehen es optimistisch und hoffen, beinhart in ein akademisches Leben zu gelangen. Der Weg ist das Ziel. Wir werden Bücher schreiben und den Austausch betreten mit den Denkenden unserer Zeit.“
Meine Damen und Herren, machen wir gemeinsam Wege frei, und geben wir damit auch anderen Autisten eine Chance. Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Unterstützung für unseren Antrag. - Danke schön.
Der Antwort der Landesregierung auf unsere Dringliche Anfrage habe ich nicht entnehmen können, ob die Landesregierung überhaupt ein beitragsfreies Kindergartenjahr plant und, wenn ja, wann dieses beitragsfreie Jahr kommen soll. Daher noch einmal folgende konkrete Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dieses beitragsfreie Kindergartenjahr hier in Niedersachsen einzuführen? Wann können wir damit konkret rechnen?
Herr Minister, Sie haben Ihre Position zur Beitragsfreiheit als „bescheidenes Einlassen“ bezeichnet. Man kann das aber auch anders deuten. Daher frage ich Sie: Ist es nicht so, dass auf der einen Seite die CDU-Ministerin auf Bundesebene in Sachen Beitragsfreiheit dicke Backen macht, aber Sie als CDU-Minister auf der anderen Seite in Niedersachsen zugeben müssen, dass das alles im Grunde genommen nur heiße Luft ist und in diesem Bereich gar nichts passiert?
Herr Minister, über Ihren Umgang mit den Lehrer ausbildenden Hochschulen müsste man noch einmal gesondert reden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zu einem anderen Komplex eine Frage stellen, und zwar zum Datenschutz. Sie behaupten ja immer, der Datenschutz sei gewährleistet. Bei dem so genannten Check-Up-Erfassungsbogen, der bei diesem Test verwendet wird, muss angegeben werden: Geburtsdatum, Schulname, Klasse und Anfangsbuchstaben des Schülers. Danach ist es eindeutig, dass man ohne weiteres sofort auf die Person des Schülers oder der Schülerin schließen kann. Ist vor diesem Hintergrund wirklich der Datenschutz gewährleistet, Herr Minister?
Sie, Herr Minister Stratmann, haben gerade ausgeführt, dass Sie damit rechnen, dass für die Studierenden rückwirkend für zwölf bis 14 Monate ein Vertrauensschutz gelten müsse, damit sie sich auf diese neuen Bedingungen einstellen können. Sie haben aber auch ausgeführt, dass Sie damit rechneten, dieses Gesetz im Wintersemester 2006/2007 zu realisieren. Sie haben noch nicht einmal einen Gesetzentwurf - -
Herr Präsident, ich versuche es. Danke schön. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie für das Wintersemester 2006/2007 damit rechnen, dass dies gelten solle.
Ich frage Sie: Wie wollen Sie denn diesen Vertrauensschutz rückwirkend für zwölf bis 14 Monate gewährleisten, wenn Sie bis jetzt noch keinen Gesetzentwurf eingebracht haben? Wenn ich mich nicht irre, dann haben wir jetzt Oktober. In zwölf Monaten haben wir Oktober 2006.
Herr Minister Stratmann, im Entwurf Ihres Zukunftsvertrages steht, dass die Studiengebühren den Hochschulen zweckgebunden zur Verfügung stehen sollen. Haben Sie die Hochschulen eigentlich darüber informiert, dass diese Einnahmen ihnen nicht in diesem Maße zufließen, sondern dass erstens die Ausnahmefälle, die mit 10 % veranschlagt werden, abgezogen werden, dass zweitens die 15 %, die Besten, abzuziehen sind? Dann werden auch noch diejenigen, bei denen eine längere Studienzeit wissenschaftlich begründet ist, ebenfalls abgezogen. Wenn ich richtig rechne, dann sind das schon 25 %. Diese Summen werden sozusagen von den Einnahmen abgezogen. Mit den 6 % Ausfallfonds hat das dann gar nichts mehr zu tun.
Im Übrigen frage ich Sie, wann dieser Zukunftsvertrag hier eingebracht und wann er unterzeichnet wird?
Das möchte ich bezweifeln. Sie haben gerade von Landesbetrieben gesprochen, im Satz zuvor aber auch von Betrieben. Was konkret kommt denn nun: Betriebe oder Landesbetriebe?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, Frau Bertholdes-Sandrock, in Fragen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung gibt es durchaus eine Reihe von Gemeinsamkeiten zwischen uns. Auch ich bin Ihrer Ansicht, dass wir diese Diskussion durchaus qualitätsvoll geführt haben. Natürlich gibt es auch Unterschiede. Auf die komme ich gleich.
Wir haben mit dieser Diskussion begonnen. Unter der sozialdemokratischen Landesregierung ist die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung begonnen worden. Sie setzen das fort, und das ist auch gut so. Wir müssen in der Tat dafür sorgen, dass wir mehr Praxisorientierung in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung bekommen. Wir wollen, dass die Diagnosekompetenz, die Diagnosefähigkeit der Lehrkräfte verbessert wird. Wir wollen das natürlich mit der Umstellung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge kombinieren; denn das ist richtig.
Aber, Frau Bertholdes-Sandrock, es ist wichtig zu sagen, dass die Umstellung auf diese neuen Studiengänge für die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung allein nicht reicht. Es kommt darauf an, dafür Sorge zu tragen, dass die Grund
wissenschaften, also Pädagogik, Psychologie, von Anfang an studiert werden und der Praxisbezug in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung von Anfang an gegeben ist.
Es muss klar sein, dass es bei der Einführung dieser so genannten konsekutiven Lehrerausbildung nicht nur um strukturelle Reformen geht, sondern natürlich auch um Qualität und um die Veränderung von Inhalten. Es muss um Kompetenzvermittlung gehen. Am Ende des Bacheloroder Masterabschlusses muss klar sein, welche konkreten Kompetenzen die Studierenden aufweisen müssen. Wir müssen sicherstellen, dass diese Kompetenzen auch optimal vermittelt werden.
Dafür ist allerdings das Land in der Verantwortung. Dafür ist entscheidend, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Hochschulen diese Ausbildung mit qualifiziertem Lehrpersonal durchführen können. Doch da ist genau ein Problem. Sie von der CDU- und FDPLandesregierung geben diese Mittel nicht hinreichend her. Sie kürzen bei den Hochschulen. Wir brauchen jedoch mehr Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wir brauchen mehr Fachdidaktiker, wir brauchen mehr mitwirkende Lehrkräfte. Aufgrund der Kürzungen, die Sie an den Hochschulen vollziehen, haben wir da aber Probleme.
Ich sage Ihnen eindeutig, was ich bereits in der letzten Debatte zu diesem Punkt gesagt habe: Wenn Sie die Veränderung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung wirklich ernst meinen, dann müssen Sie auch das Geld dafür zur Verfügung stellen; und genau das tun Sie nicht.
Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel dafür anführen. Wir haben mit dem so genannten Überlastprogramm unter der SPD-Landesregierung zusätzlich Stellen für die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung geschaffen, damit wir hinreichend viele Lehrkräfte ausbilden können. Das ist zu unserer Zeit eingeführt worden. Doch Sie sind im Augenblick dabei, das zu kürzen. Diese Überlaststellen fallen demnächst weg. Es wäre jetzt notwendig, sie durch richtige Stellen zu ersetzen. Doch das ist nicht Ihre Absicht. Im Gegenteil: Sie wollen sie komplett streichen. Das führt dazu, dass im Gegensatz zu der Notwendigkeit, die wir haben, nämlich mehr Lehrkräfte nach diesen neuen Studiengängen auszubilden, die Hochschulen gezwungen sind, ihre Kapazitäten zu kürzen. Das, finde ich, ist ein Skandal.
Meine Damen und Herren, sehr wichtig ist auch - Sie haben das kurz genannt; wir haben das in unserem Antrag konkret noch einmal ausgeführt -, dass diese Abschlüsse bundesweit anerkannt werden. Sie haben auf die KMK hingewiesen. Ich möchte von der Landesregierung wissen - ich weiß nicht, wer dazu antwortet, ob Herr Busemann oder Herr Stratmann -, wie konkret die Diskussionen in der KMK sind und wie konkret es im Augenblick um die Anerkennung der Abschlüsse aussieht. Ich bitte darum, dass wir gleich darüber informiert werden. Schließlich hat das Parlament ein Recht darauf, zu erfahren, wie die Interessen des Landes in der KMK vertreten werden.
Die Diskussionen und die Anhörung in den beiden Ausschüssen haben in der Tat eindrucksvoll gezeigt, dass unsere Universitäten dabei sind, diese Umsetzung zu gewährleisten. Dafür sei allen Beteiligten gedankt. Es zeigt sich aber auch, dass neben der Frage der finanziellen Ausstattung eine Reihe von Problemen vorhanden ist; denn diese Umstellung geht nicht reibungslos. Insbesondere diejenigen, die in den alten grundständigen Studiengängen studieren, haben Probleme, hinreichend betreut zu werden, weil die Hochschulen zum großen Teil auf die neuen Studiengänge setzen. Ich meine, es ist notwendig, dass man dafür Sorge trägt, dass den Studierenden, die noch in den grundständigen Studiengängen studieren, das Studium optimal gewährleistet wird. Die Landesregierung hat die Verantwortung, dies sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, ein Punkt unterscheidet uns ganz grundsätzlich. Das ist die Frage des Schulformbezugs, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang ernsthaft darum bitten, von Ihrem Vorhaben abzulassen, die seit einigen Jahren eingeführte gemeinsame Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Bereich der Grund-, Haupt- und Realschullehrer zu zerschlagen. Eine Zerschlagung dieses gemeinsamen Lehramtes ist vor dem Hintergrund der zurückgehenden Schülerinnen- und Schülerzahlen und der Ausdünnung unserer Schullandschaft völlig kontraproduktiv. Angesichts der Tatsache, dass es immer mehr einzügige Haupt- und Real
schulen gibt, ist es notwendig, dass wir zu einem flexiblen Einsatz von Lehrkräften kommen, die in der Lage sind, in allen Schulformen zu unterrichten. Wenn Sie das jetzt zerschlagen und kaputtmachen, dann bekommen wir eindimensionale Lehrer - und genau das brauchen wir nicht. Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Lage sind, flexibel zu reagieren und flexibel in verschiedenen Schulformen zu unterrichten.
Das ist wohl auch den Ministerien klar. Die Fachleute in Ihren Ministerien - sowohl im Kultusministerium, wo es um die Frage der Unterrichtsversorgung geht, als auch im Wissenschaftsministerium, wo es um die Frage der Planung geht - schlagen doch die Hände über dem Kopf zusammen, wenn sie sich angucken, was in Ihrem Antrag steht. Die wissen doch, dass es völliger Unsinn ist, was Sie in Ihrem Antrag formuliert haben.
Ich kann nur sagen: Lassen Sie diesen Blödsinn! Kehren Sie auf die Spur der Vernunft zurück! Seien Sie nicht so ideologisch, wie Sie es in diesem Punkt sind! Seien Sie pragmatisch! Bleiben Sie in der Schullandschaft wirklich verwurzelt! Lassen Sie die Ausbildung, so wie sie ist, nämlich vernünftig, damit wir flexible Lehrer und keine Schmalspurlehrer bekommen! - Schönen Dank.
Herr Minister, Sie haben meiner Ansicht nach die Frage von Frau Korter bezüglich der 640 Springerstellen nicht hinreichend beantwortet. Deswegen frage ich Sie noch einmal: Nimmt die Landesregierung billigend in Kauf, dass diese 640 Springerstellen nicht besetzt werden, auch wenn bis zum Ende dieses Jahres Unterrichtsausfall auftritt?
Ich will noch einmal auf die Frage der Kollegin Eckel hinsichtlich der Feuerwehrlehrkräfte eingehen. Herr Minister, können Sie uns hier die Garantie geben, dass Sie die bis zu 600 Stellen, die für Feuerwehrlehrkräfte zur Verfügung stehen, zeitnah für die Schulen und gegen den Unterrichtsausfall möglichst effizient ausschöpfen werden?
Ich frage die Landesregierung, zu welchem Zeitpunkt die Stellen besetzt werden sollen, die zum 1. Februar dieses Jahres nicht besetzt worden sind. Konkret: Wann sollen die Stellen wieder besetzt werden, die zum 1. Februar 2005 hätten besetzt werden sollen?
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund dessen, was der Minister gerade ausgeführt hat: Wie viele Stellen sollen konkret zum 1. August bzw. zum 1. November dieses Jahres ausgeschrieben und besetzt werden?
Ich frage die Landesregierung, wie viele der 1 000 zusätzlichen Polizistenstellen inzwischen besetzt worden sind. Konkret also: Wie viele zusätzliche Polizisten sind inzwischen eingestellt worden?
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort deutlich gemacht, dass es im Landkreis Cuxhaven 18 Feuerwehrlehrkräfte gibt. Mich interessiert dabei vor allen Dingen: Was geschieht, wenn die Feuerwehrund Springerlehrkräfte in Niedersachsen voll in den Schuldienst übernommen werden? Haben Sie die Mittel, die für diese Kräfte zur Verfügung stehen - das sind etwa 18 Millionen Euro -, ausgeschöpft, und wie viele Haushaltsreste stehen für dieses Schuljahr noch zur Verfügung?
Herr Minister, Oldenburg gehört zu den Städten, die sich, wie Sie sagen, diesem Modellversuch verweigern. Ich habe heute Morgen noch einmal nachgefragt, welches die Argumente dafür sind. Es wird natürlich vor allen Dingen darauf hingewiesen, dass sich z. B. keine Kostensenkungen ergeben; denn die Zahl der Fahrzeuge, die den Abfall einsammeln, bleibt gleich. Es ist auch so, dass das Verhalten der Bewohner der Stadt, die in der Lage sind, vernünftig zu sortieren, negativ beeinflusst werden könnte, wenn jetzt plötzlich alles umgedreht wird. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch so - das ist hier schon gesagt worden -, dass die Verbraucher diejenigen sind, die zahlen müssen, weil sie größere Tonnen anschaffen müssen. Ich frage die Landesregierung, wie sie zu den Argumenten der Stadt Oldenburg steht, sich diesem Modellversuch zu verweigern.
Herr Busemann, ich halte Ihre Darstellung hinsichtlich des Verhaltens des Leiters dieser Schule nicht für angebracht. Ich glaube, es ist wesentlich - -
Ich bin dabei. - Ich glaube, es ist auch wesentlich eine Frage der Schuld der Landesregierung, wenn nicht hinreichend Beratung erfolgt. Meine konkrete Frage lautet: Können die Elternvertreter sicher sein, dass im nächsten Schuljahr in den Klassen die Schulbücher tatsächlich zur Verfügung stehen? - Das ist nicht hinreichend deutlich geworden.
Ich unternehme den Versuch, eine neue konkrete Frage zu stellen.
Herr Busemann, Sie haben ausgeführt, dass Sie eine Einsparauflage von 40 Millionen Euro realisieren müssen. Ich frage Sie konkret: Mit wie vielen Stellen für Lehrerinnen und Lehrer wollen Sie diese 40 Millionen Euro erwirtschaften? Das heißt also: Wie viele Stellen sind in diesem Jahr eingespart worden bzw. wie viele Stellen sind in welchem Zeitraum von Ihnen nicht besetzt worden, um diese Einsparauflage zu realisieren?
Das war eine konkrete Frage. Ich hoffe auf eine konkrete Antwort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was im Zusammenhang mit dieser Großen Anfrage geschieht, ist in der Tat etwas Besonderes. Zum ersten Mal findet am gleichen Tag in beiden Parlamenten der Bundesländer Bremen und Niedersachsen eine gleichartige Debatte zur Regionalentwicklung im Nordwesten statt. Es ist auch bemerkenswert, dass es überhaupt gelungen ist, dass die verschiedenen Fraktionen in beiden Parlamenten gemeinsam diese Große Anfrage gestellt haben. Das ist auch ein Resultat des Gremiums, das wir geschaffen haben, nämlich des Parlamentarischen Beirats der Regionalen Arbeitsgemeinschaft. Ich finde, dass es sich dadurch bewährt.
Seit vielen Jahren gibt es das Bestreben zwischen Niedersachsen und dem Bundesland Bremen, die Zusammenarbeit zu entwickeln und zu intensivieren. Die Gemeinsame Landesplanung BremenNiedersachsen ist als institutionalisierte Form dieser Zusammenarbeit seit 1963 Ausdruck dieses Versuches gewesen.
Wenn man ehrlich ist, muss man aber feststellen, dass trotz zahlreicher Tagungen und Kongresse, trotz vielfältiger Veröffentlichungen und vieler Reden sowie trotz einer ganzen Menge an durchaus richtigen und schönen Projekten, die für die Region wichtig sind, vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung gerade jetzt etwas mehr notwendig ist. Es ist leider Fakt, dass sich die von der
CDU/FDP-Landesregierung durchgesetzte Abschaffung der Bezirksregierungen dabei als ganz besonders schädlich und rückwärts gerichtet für die Region erweist.
Die Bezirksregierungen, insbesondere die Bezirksregierung Weser-Ems, haben sich immer als Bündelungsinstanzen regionaler Interessen gezeigt. Das fehlt nun. Dies wird in der Region doch durchaus zum Problem.
Die Regierungsvertretungen, Herr McAllister, ersetzen dies nicht hinreichend. Die Abschaffung der Bezirksregierung Weser-Ems führt eher zu einem Auseinanderdriften der verschiedenen Gebiete als zu einem Zusammenwachsen und ist daher im Sinne der Zusammenarbeit eindeutig kontraproduktiv.
In der Antwort auf die Große Anfrage seitens der Niedersächsischen Landesregierung und des Bremer Senats, für die auch ich mich namens der SPD-Fraktion ganz herzlich bedanke, wird deutlich, dass es eine Reihe von Punkten gibt, die gemeinsam entwickelt worden sind. Das betrifft z. B. die Fragen JadeWeserPort und Küstenautobahn, die eine entscheidende Bedeutung für die Region haben. Auch an diesen Projekten hat die Bezirksregierung Weser-Ems einen entscheidenden Anteil gehabt.
Allerdings sind einige Aspekte in der Antwort meiner Ansicht nach unzureichend dargestellt worden. Ich verweise z. B. auf den Bereich Verkehrsplanung und hier auf die Gründung des Verkehrsverbundes Bremen-Niedersachsen. Als an den Diskussionen, die insbesondere in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre stattfanden, direkt Beteiligter weiß ich, wie schwierig es gewesen ist, die Kirchturmpolitik auf beiden Seiten gerade bei diesem Thema zu überwinden. Es hat Jahre gedauert, die verschiedenen Landkreise und beteiligten Kommunen zu einem gemeinsamen Vorgehen in dieser Frage zu bewegen. Dies ist aber gelungen. Der Verkehrsverbund ist eine Erfolgsstory. Das wird in der Antwort leider nicht hinreichend verdeutlicht. Ich vermute, der Grund dafür ist, dass eigentlich mehr
erreichbar gewesen wäre, dass es aber von dieser Niedersächsischen Landesregierung nicht hinreichend unterstützt wird.
Die Entwicklung eines gut funktionierenden S-Bahn-Systems in der Region steht nach wie vor auf der Tagesordnung. Hierbei darf nicht länger gezögert werden. Die Bereitstellung entsprechenden Zugmaterials, der Ausbau der Strecken und der Neubau von Haltepunkten müssen massiv vorangetrieben werden. Die Niedersächsische Landesregierung ist gefordert, ihren Anteil daran zu realisieren.
So könnte beispielsweise eine Übertragung der Kompetenzen in Sachen Nahverkehr auf den Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen dabei hilfreich sein. Den entsprechenden kommunalen Einrichtungen den Mut zu geben, das auch zu wollen, wäre eine Aufgabe der Landesregierung. Ich vermisse den wirklichen Willen zur Unterstützung seitens dieser Landesregierung. Warum haben nur die Region Hannover und der Großraumverband Braunschweig eine solche Übertragung erhalten, nicht aber der Verkehrsverbund BremenNiedersachsen? Stärken Sie den beteiligten Kreisen und Städten den Rücken, damit eine solche Übertragung auch dort möglich ist. Dies würde in der Region einen Schritt nach vorne bedeuten.
Genauso wichtig ist natürlich auch die Zusammenarbeit im wissenschaftlichen Sektor. Hierfür hat die sozialdemokratisch geführte Landesregierung in den 90er-Jahren die Basis gelegt, z. B. mit der Gründung des schon erwähnten HanseWissenschaftskollegs in Delmenhorst. Auch die sich immer besser entwickelnde Kooperation zwischen der Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg und der Universität Bremen ist ein weiterer Ausdruck dieser Zusammenarbeit.
Aber trotz vieler Erfolge, meine Damen und Herren, ist die Entwicklung einer gemeinsamen Regionalstrategie im Nordwesten gerade jetzt verstärkt notwendig. Globalisierung und europäischer Binnenmarkt sowie die erweiterte Europäische Union fordern nun einmal logischerweise eine engere Kooperation in größeren regionalen Einheiten. Daher ist der Austausch in vielen Bereichen - im wissenschaftlichen, im sozialen, im kulturellen und im wirtschaftlichen Bereich zu verdichten. Daher
müssen die politischen, die wirtschaftlichen und die gesellschaftlichen Akteure das gemeinsame Handeln im Interesse der Region zu ihrer verbindlichen Richtschnur machen.
Natürlich hat es in den letzten Jahren im Nordwesten auf den verschiedenen Ebenen bereits eine größere Anzahl kontinuierlich tätiger Abstimmungsorgane gegeben. Das ist vor allem auch die Regionale Arbeitsgemeinschaft BremenNiedersachsen. Man kann die Regionale Innovationsstrategie, die RIS, erwähnen, auch den Kommunalverbund Niedersachsen-Bremen und natürlich den Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen. Es hat bis heute jedoch an einem übergreifenden Zusammenhang gefehlt, der die Nordwestregion als Ganzes betont und damit eine identitätsstiftende Plattform wäre. Um dies voranzubringen, hat es durchaus zahlreiche weitere Initiativen gegeben. Ich erwähne an dieser Stelle einmal den eher im Hintergrund wirkenden Gesprächskreis Nordwest, aus dem die Initiative Nordwest entstanden ist, unterstützt vom Bremer Forum für europäische Regionalpolitik, hier initiiert von Professor Detlev Albers.
Inzwischen hat sich die Diskussion jedoch dynamisiert. Gerade in den letzten Wochen hat sich ein Zeitfenster geöffnet, bei dem es möglich ist, in der Zusammenarbeit in der Nordwestregion einen großen Schritt nach vorne zu machen. Dies kann durch die Bildung der Metropolregion Bremen/Oldenburg geschehen. Ein solcher Schritt ist jetzt möglich; denn, wie Herr Minister Ehlen dargestellt hat, Ende des Monats tagt die Konferenz der Minister für Raumordnung. Sie hat seit 1995 sieben europäische Metropolregionen in Deutschland benannt. Dies sind Hamburg, Berlin/Brandenburg, Rhein/Ruhr, Frankfurt, Stuttgart, München sowie das als potentielle Metropolregion aufgenommene Sachsendreieck Leipzig/Dresden/Chemnitz. Dieser Orientierungsrahmen soll in diesem Jahr auf der nächsten Sitzung Ende dieses Monats aktualisiert werden. Dort soll festgelegt werden, welche Metropolregionen noch hinzukommen sollen. Hier im Norden hat sich neben der Metropolregion Hamburg inzwischen auch die Region Hannover/Braunschweig/Göttingen entwickelt und konstituiert. Sie soll anerkannt werden. Dadurch ergibt sich, wenn man sich einmal die Landkarte anguckt, die Situation für Niedersachsen, dass sich die nördlichen Kreise unseres Landes in der Metropolregion Hamburg wiederfinden, dass sich das Gebiet um Hannover herum und der Südwesten in der Metropolregion Hannover/Braunschweig/Göttingen
befinden, dass aber der Rest des Landes, in dem nahezu ein Drittel der Bevölkerung lebt, sozusagen im Regen steht.
Vor diesem Hintergrund ist es umso notwendiger, dass sich die Gebiete, die sich im Wesentlichen im Nordwesten befinden, zusammenfinden und sich gemeinsam aufstellen. Daher ist in der Region, insbesondere im Bereich der Strukturkonferenz des ehemaligen Oldenburger Landes, die Diskussion inzwischen so weit, dass man sagt: Wir brauchen eine vernünftige Interessenvertretung sowohl gegenüber dem Land als auch im europäischen Rahmen. Ziel ist es, eine bessere Positionierung in der Förderkulisse in der Europäischen Union anzustreben und insgesamt gesehen eine Einbindung der Region in das Netz der nationalen europäischen Raumentwicklung zu realisieren. Außerdem ist es natürlich erstrebenswert, die anderen Strukturen, die es derzeit schon gibt und die im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelt worden sind, zu koordinieren und zu bündeln.
Die inzwischen gewählten eingleisigen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister in der Strukturkonferenz des Landes Oldenburg haben sich deswegen für eine gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Land Bremen entschieden und wollen zusammen mit den Bremern eine „Metropolregion Bremen/Oldenburg“ im Nordwesten bilden. Die Formulierung „im Nordwesten“ zeigt dabei auf, dass es perspektivisch auch um den ganzen Nordwesten einschließlich Ostfriesland, des Emslandes, der Grafschaft und des Osnabrücker Raums geht.
Es ist gelungen, wie Minister Ehlen dargestellt hat, eine Resolution zu entwickeln, die sich für die Bildung dieser europäischen Metropolregion Bremen/Oldenburg im Nordwesten ausspricht. Diese ist am letzten Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt worden, unterstützt von 21 Unterschriften von 17 regionalen Organisationen und sechs Industrieund Handelskammern aus der Region.
Das finde ich auch bemerkenswert und gut. Es wäre fatal, die Chance, diese europäische Metropolregion jetzt zu bilden, verstreichen zu lassen, weil man möglicherweise auf Entwicklungen in den anderen Regionen des Nordwestens wartet. Wir müssen diese Chance jetzt ergreifen. Das Zeitfenster ist für uns nur jetzt da. Die Beantragung als Metropolregion bezieht sich natürlich zunächst
einmal auf den Kernraum der Regionalen Arbeitsgemeinschaft und angrenzende Bereiche. Das sind die Städte Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven; das sind die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Friesland, Oldenburg, Osterholz, Vechta, Verden und Wesermarsch.
Aber diese Metropolregion wird mit Sicherheit auch in den gesamten Nordwesten ausstrahlen. Insofern ist dies natürlich auch die Chance und die Möglichkeit für Ostfriesland, für das Emsland, für die Grafschaft Bentheim und die Region Osnabrück, an diesem gemeinsamen Prozess sehr schnell teilzunehmen und gemeinsam mit der Metropolregion Bremen/Oldenburg eine Zukunft in Europa darzustellen.
Dann wird es auch möglich sein, in noch immer infrastrukturschwachen Regionen wie z. B. der Wesermarsch zu investieren, Maßnahmen zur Förderung zu ergreifen. Denn das ist ein Versäumnis dieser Landesregierung, die in keinem hinreichenden Maße dort so aktiv ist, wie es notwendig wäre.
Es ist notwendig, meine Damen und Herren, dass das Land Niedersachsen genauso wie das Land Bremen den Antrag auf Anerkennung einer Metropolregion Bremen/Oldenburg im Nordwesten in der Ministerkonferenz unterstützt. Ich freue mich, Herr Ehlen, dass Sie das tun wollen, dass Sie gesagt haben, dass Sie dafür eintreten. Es ist ebenfalls notwendig, dass diese Konferenz der Minister für Raumordnung dann aber auch diesen Beschluss fasst und Bremen/Oldenburg als Metropolregion anerkennt.
Wir müssen nach entsprechender Anerkennung aber auch darüber reden, wie die Metropolregion vernünftige und flexible Organisationsstrukturen erhält. Es bestehen bereits jetzt effektive Arbeitsstrukturen für die Metropolregion in Form der Regionalen Arbeitsgemeinschaft. Wie das in Zukunft konkret laufen soll, auch unter Hinzuziehung von Erfahrungen aus anderen Metropolregionen, wird zu entscheiden sein.
Eine Diskussion über ein so genanntes Metropolparlament ist sicherlich noch viel zu früh. Hier gilt, was Landrat Stötzel aus Diepholz als Vorsitzender der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Bremen/Niedersachsen gesagt hat: Funktionierende Regionen in Europa, die sich erfolgreich vermarkten, zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht von Parlamenten und Verwaltungsgrenzen bestimmt
werden, sondern in den Köpfen der Menschen wirksam werden. Daher, meine Damen und Herren, stimme ich auch ausdrücklich meinem Oberbürgermeister Dietmar Schütz zu, der im Hinblick auf diese Metropolregion klar gesagt hat: Nur wenn wir uns gemeinsam aufstellen, profitieren wir von Synergieeffekten, können stark auftreten und uns weiterentwickeln, was allen zugute kommt.
Wenn dies gelingt, meine Damen und Herren, haben wir für die Region im Nordwesten unseres Landes, insgesamt gesehen, eine positive Entscheidung getroffen und können der Zukunft mit Hoffnung entgegensehen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag von CDU und FDP das erste Mal gelesen habe, fiel mir natürlich sofort das Wort „Plagiat“ ein. Sie wissen, Plagiat ist die Aneignung fremden Gedankenguts. Unter dem Begriff „Plagiat“ wird die unbefugte Übernahme fremden Geistesgutes, der Diebstahl geistigen Eigentums verstanden. Aber diese Möglichkeit hat man natürlich, gerade auch in der Politik. Das ist in Ihrem Antrag nämlich der Fall. In wesentlichen Teilen haben Sie von der CDU- und der FDPFraktion einfach aus Papieren und aus einem Antrag der SPD-Fraktion aus dem Mai letzten Jahres abgeschrieben.
Wenn Sie unsere Positionen als Meilenstein bezeichnen, dann ehrt uns das. Das finde ich ganz in Ordnung.
Allerdings ist aber auch festzustellen - Frau Bertholdes-Sandrock, das will ich durchaus sagen -: Bei Ihnen ist ein Lernfortschritt erkennbar. Das ist auch dringend nötig; denn im Oktober letzten Jahres, als der Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss behandelt worden ist, sind Dinge von Ihren Vertreterinnen und Vertretern dargebracht worden, die so falsch und so schlimm gewesen sind, dass Sie sich eigentlich hätten in Grund und Boden schämen müssen. Sie wussten noch nicht einmal, was das Wort „Polyvalenz“ bedeutet, also die Mehrfachnutzbarkeit des Bachelor-Abschlusses.
Das gestatte ich nicht, da ich nur wenig Zeit habe. Ich muss viel zu dem sagen, was hier vorgebracht wurde.
Sie haben damals den Antrag der SPD-Fraktion auf eine Abstimmung abgelehnt, weil Sie noch Beratungsbedarf hatten. Das stimmte in der Tat; den hatten Sie dringend. Aber ich kann auch feststellen: Offensichtlich haben Ihre Besuche, z. B. in Oldenburg bei der dortigen Lehrerausbildung, gefruchtet. Von daher sind einige Punkte in Ihrem Antrag durchaus korrekt. Aber das sind natürlich genau die Passagen, die Sie von uns abgeschrieben haben.
In allen Veröffentlichungen und Beschlussvorlagen, die wir von der SPD-Fraktion seit dem Jahr 2000 zur Veränderung der Lehrerausbildung vorgelegt haben, haben wir immer wieder verdeutlicht, dass von Anfang an eine verstärkte Verknüpfung von Theorie und Praxis notwendig ist, dass der Stellenwert der Fachdidaktik erhöht werden muss, dass die Grundwissenschaften verstärkt werden müssen und dass die Diagnosefähigkeit der Lehramtsstudenten stärker herausgebildet werden muss. Das haben Sie von uns abgeschrieben. Es steht in Ihrem Antrag und ist ja auch richtig.
Immerhin: Die Erkenntnis ist bei Ihnen angekommen. Aber eines kommt noch hinzu: Es kommt nicht nur entscheidend darauf an, dass das von Anfang an geschieht; das ist in der Regel bei den meisten Lehramtsstudiengängen sowieso der Fall. Es kommt aber entscheidend darauf an, dass der Anteil der Fachdidaktik, der Erziehungswissenschaften, der Praxis deutlich erhöht wird - darum geht es; das ist der entscheidende Punkt - und dass die inhaltlichen Anforderungen stärker auf die tatsächliche berufliche Praxis ausgerichtet sind. Das sind die entscheidenden Tatsachen. Doch um diese Äußerungen drücken Sie sich offensichtlich, weil Sie wissen, das erfordert natürlich auch verstärkt finanzielle Mittel. Und diese geben Sie ja offensichtlich nicht her, sondern Sie kürzen an den Hochschulen.
Der von Ihnen geforderte verstärkte Ausbau von Kooperationen mit Schulen in der Lehramtsausbildung ist natürlich richtig, verkennt aber völlig die Tatsache, dass diese Kooperation an den lehramtsausbildenden Hochschulen in der Regel schon seit vielen Jahren erfolgt, allerdings in unterschiedlicher Intensität.
Besonders bei den herausragenden Hochschulen in dem Bereich der Lehrerausbildung, wie z. B. Oldenburg, ist diese Zusammenarbeit mit den Schulen schon seit Jahren der Fall. Das entstand nämlich, als die vorbildliche einphasige Lehrerausbildung entwickelt worden ist. Seinerzeit ist ein umfassendes System von mit den Hochschulen zusammenarbeitenden Schulen entwickelt worden, von dem noch heute profitiert wird. Das sind vor allen Dingen so genannte mitwirkende Lehrer, die an der Lehrerausbildung mitarbeiten. Das ist an anderen Hochschulen dieses Landes nicht so ausgeprägt. Dort fehlt es durchaus an einer hinreichenden Zahl kooperierender Schulen. Das haben mir z. B. die verantwortlichen Leute an der Hochschule Vechta dargestellt. Da muss nachgebessert werden.
Das bedeutet in der Konsequenz - darüber müssen Sie sich im Klaren sein -, dass die notwendigen Stunden für diese Lehrkräfte bereitgestellt werden müssen, damit sie von der Unterrichtstätigkeit an den Schulen entlastet werden, um an den Hochschulen in der Lehrerausbildung mitzuwirken. Dazu fehlen bei Ihnen leider konkrete Aussagen; denn das kostet nun einmal etwas. Da bitten wir ein bisschen um Butter bei die Fische.
Wenn Sie fordern, dass die erforderliche inhaltliche Reform der Lehrerausbildung auch mit entsprechenden Vorgaben abgesichert werden soll, dann müssen Sie eben sagen, dass es selbstverständlich auch finanzielle Mittel zur Absicherung dieser Vorhaben erfordert. Das bedeutet ein Mehr an Hochschullehrern und ein Mehr an mitwirkenden Lehrkräften in der Ausbildung. Da beißt die Maus keinen Faden ab: Das kostet nun einmal Geld.
Bereits mehrfach in mündlichen und schriftlichen Anfragen und zuletzt in unserem Antrag aus dem Mai letzten Jahres haben wir gefordert, dass die Abschlüsse der Master- und Bachelor-Studiengänge der Lehramtsausbildung bundesweit anerkannt werden müssen. Es ist schön, dass auch Sie
das inzwischen erkannt haben. Sie wissen natürlich, dass das eine absolute Notwendigkeit ist.
In diesem Zusammenhang haben Sie, Frau Bertholdes-Sandrock, erwähnt, dass es im Rahmen der KMK zum Scheitern der Verhandlungen kam. Wir würden natürlich gerne wissen - Herr Minister Stratmann, vielleicht können Sie uns das darlegen -, wie das jetzt weitergehen soll, welche konkreten Vorstellungen das Land Niedersachsen hat und wie diese Verhandlungen im Rahmen der KMK laufen sollen. Vielleicht können Sie uns über den neuesten Stand der Verhandlungen berichten. Ich meine, das Parlament hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie die Landesregierung die Interessen der Lehramtsstudierenden Niedersachsens im Rahmen der von Ihnen doch so geliebten KMK vertritt.
Natürlich interessiert uns auch eine andere wichtige Frage, die im Ausschuss beraten worden ist, nämlich: Wie soll die staatliche Beteiligung - Sie haben es erwähnt - vonseiten des Landesprüfungsamtes an den Abschlussprüfungen beim Master aussehen? Welche Regelungen soll es da geben? - Es gab einen Verhandlungsstand zwischen dem MWK und den Hochschulen. Wie ist das inzwischen fortgeschritten? Wie sieht das Kultusministerium das? Wie ist der neueste Stand in dieser Sache? - Ein Bericht in dieser Sache würde uns interessieren.
Sie haben, wie ich es schon gesagt habe, inzwischen verstanden, was Polyvalenz bedeutet. Frau Bertholdes-Sandrock, ich muss Ihnen sagen: Ihr Beitrag hob sich wohltuend von dem ab, was ich in der Vergangenheit von den Vertretern Ihrer Fraktion gehört habe. Sie wissen, dass es notwendig ist, die Studierenden in die Lage zu versetzen, ihre Befähigung für das gewählte Berufsziel zu erkennen. Sie haben erkannt, dass eine Durchlässigkeit zwischen Lehramtsstudium und Fachstudium notwendig ist. Ich will es aber ergänzen: Es kommt auch darauf an, dass man eine Flexibilität in der Wahl der Lehrämter, auch in den ersten Semestern, herstellen muss; denn viele Studierende erkennen erst während der Praktika, ob sie eher in der Lage sind, z. B. mit Grundschülern zu arbeiten, oder ob ihre Fähigkeiten mehr bei der Frage der Vermittlung von Wissen an gymnasiale Oberstufenschüler liegt. Auch hier muss ein Wechsel möglich sein.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie ernsthaft bitten, von Ihrem Vorhaben abzulassen, die
seit einigen Jahren eingeführte gemeinsame Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Bereich der Grund-, Haupt- und Realschullehrer zu zerschlagen, wie Sie das angedroht haben.
Die übergroße Zahl auch Ihrer Fachleute wird Ihnen insbesondere im Hinblick auf die Frage der Unterrichtsversorgung sagen, dass eine solche Zerschlagung dieses gemeinsamen Lehramtes vor dem Hintergrund zurückgehender Schülerinnenund Schülerzahlen und der damit drohenden Ausdünnung der Schullandschaft völlig kontraproduktiv ist. Es ist nämlich notwendig, über Lehrkräfte zu verfügen, die zwar einen Schulformschwerpunkt haben - das wird durchaus auch in dieser gemeinsamen Ausbildung gemacht -, die aber so flexibel ausgebildet sind, dass sie auch in verschiedenen Schulformen unterrichten können. Wenn Sie die gemeinsame Lehrerausbildung zerschlagen, dann werden Sie nur noch Lehrkräfte bekommen, die eindimensional ausgebildet und die für den notwendigen flexiblen Einsatz in der Praxis nicht mehr geeignet sind. Wir brauchen jedoch solche flexiblen Lehrkräfte, wenn es an einigen Orten wegen zurückgehender Schülerinnen- und Schülerzahlen keine eigenständigen Schulformen mehr gibt.
Die Abschaffung flexibel einsetzbarer Lehrkräfte, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, kann doch wohl nicht ernsthaft Ihr Ziel sein. Oder? Kommen Sie von Ihrer ideologischen Scheuklappenpolitik ab.
Seien Sie pragmatisch, und nähern Sie sich der Wirklichkeit des Lebens in der Schullandschaft.
Wir werden im Ausschuss im Übrigen beantragen, dass zu den drei vorliegenden Anträgen, dem Antrag von der CDU und der FDP, dem Änderungsantrag, den die Grünen im Ausschuss eingebracht haben, und unserem Antrag, eine gemeinsame Anhörung der wichtigen, an der Lehrerausbildung beteiligten und interessierten Einrichtungen durchgeführt wird, um deren Meinung zu hören.
Abschließend dies: Bachelor- und Masterausbildung in der Lehramtsausbildung entspricht zwar, wie Sie es gesagt haben, der europäischen Entwicklung. Es ist deswegen eine notwendige und richtige Maßnahme. Das allein garantiert aber
noch nicht eine Qualitätssteigerung in der Lehrerausbildung. Entscheidend ist die finanzielle Ausstattung der Hochschulen mit qualifiziertem Lehrpersonal und mit ausreichenden materiellen Mitteln.
Inhaltlich kommt es entscheidend darauf an, die Praxisorientierung sowie die fachdidaktische und grundwissenschaftliche Orientierung in diesen Studiengängen von Anfang an zu verstärken. Bei diesen Punkten wird sich zeigen, ob wir den qualitativen Sprung schaffen. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten. Dazu sind wir bereit. - Schönen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie Anreizsysteme schaffen wollen, damit die Mitarbeiter der Bezirksregierungen in die Kommunen wechseln.
Meine erste Frage: Womit werden sich diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht in die Kommu
nen wechseln, sondern weiterhin im Landesdienst beschäftigt sind, ab dem 1. Januar 2005 beschäftigen?
Meine zweite Frage: Mir ist zu Ohren gekommen, dass in Oldenburg ein Gebäude der Bezirksregierung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern belegt werden soll, die ab dem 1. Januar 2005 keinen konkreten Beschäftigungsort haben. Womit beschäftigen die sich dann?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die niedersächsische Erwachsenenbildung - das wissen wir alle - hat sich in den letzten 30 Jahren in der Bundesrepublik auf eine qualitative Spitzenposition entwickelt. Grundlage dafür ist die Gesetzgebung in Niedersachsen mit dem Erwachsenenbildungsgesetz gewesen, das wir hier vielfach im Konsens verändert haben.
Wir haben mit der letzten Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes den Schwerpunkt darauf gelegt, Qualitätskontrolle zu betreiben, eine Budgetierung einzuführen und eine Output-Orientierung im Hinblick auf besonders zu fördernde Bildungsmaßnahmen anzulegen; d. h. mit dem Geld,
das wir in die Erwachsenenbildung geben, wollen wir besonders notwendige Aufgaben fördern: gemeinwohlorientierte Arbeit, besonders im zweiten Bildungsweg, Integrationskurse, Alphabetisierung und dieses alles. Das sind die Schwerpunkte gewesen.
Wir haben dann auch den Einrichtungen durch die Möglichkeit, Vereinbarungen abzuschließen, Planungssicherheit gegeben. Vor diesem Hintergrund bestand aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern. Neue Arbeitsfelder, die man einführen möchte, hätte man auch durch Verordnungen einführen können.
Gut, aber es ist das natürliche Recht von Mehrheiten, wie sie sich hier darstellen, ihre Position einzubringen. Wenn wir allerdings in der Konsenstradition Niedersachsens bleiben wollen, kommt es darauf an, dass man auch bei dieser Gesetzgebung aufeinander zugeht, Entgegenkommen zeigt.
Wir haben uns bemüht, das zu realisieren. Allerdings bleiben auf unserer Seite einige schwer wiegende Bedenken. Zum Beispiel halten wir nach wie vor die Art der Mittelverteilung - direkt an die Träger der Volkshochschulen anstatt an die Kreise und Städte - für nicht richtig, weil dadurch der Fusionsdruck auf kommunale Einrichtungen nicht mehr vorhanden ist. Das aber hatte sich nach der letzten Änderung des Gesetzes bewährt. Es ist in der Tat in einigen Bereichen zu Fusionen gekommen, und das ist auch gut so gewesen. Wenn jetzt ein solcher Druck in diesem Gesetz nicht mehr enthalten ist, dann fehlen Anreize, und ich sehe im bestehenden Gesetz auch keine anderen Regelungen, die diesen Fusionskontext hinreichend abbildeten. Wir müssen uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir dieses herstellen können.
Wir halten auch den Parameter „Grund- und Leistungsförderung“, so wie er jetzt eingefügt worden ist, für nicht richtig, weil das dazu führt, dass ein Tonnagedenken und ein Run auf Unterrichtsstunden entstehen. Die 10-prozentige Steigerungsbegrenzung im ursprünglichen Entwurf war zu hoch angesetzt. Da haben wir insistiert und es gemeinsam geschafft, zu einer Übergangsregelung mit mäßigem Anstieg zu kommen und eine Begrenzung auf 7,5 % für einen Dreijahreszeitraum zu
erwirken. Das ist in der Tat eine Entschärfung. Die Zukunft wird zeigen, ob das ausreicht.
Gut ist, dass die Begrenzungen und Deckelungen nunmehr für alle drei Säulen der Erwachsenenbildung gelten. Das ist auch im Hinblick auf Planungssicherheit wichtig.
Planungssicherheit haben wir auch erreicht, indem wir vonseiten der SPD und der Grünen darauf gedrängt haben, die so genannte Vertragsoption zu schaffen, d. h. Vereinbarungen für Heimvolkshochschulen abzuschließen, auch für Landeseinrichtungen und für die kommunalen Einrichtungen, die Volkshochschulen. Wichtig ist, dass das jetzt auch erfolgt; wir müssten gemeinsam daran arbeiten, dass die Einrichtungen das auch tun.
Positiv ist, dass wir uns gemeinsam darauf verständigt haben, bei den Heimvolkshochschulen eine Obergrenze hinsichtlich der anrechenbaren Teilnehmertage festzulegen, und dass Sie unserer Forderung gefolgt sind, dass die Mitarbeiterfortbildung wieder gesetzliche Aufgabe der Landesverbände ist.
Wir hatten - das will ich ganz klar sagen - große Bedenken hinsichtlich des Faktors für den ländlichen Raum. Wir haben uns - auf unseren Vorschlag und auch auf den Vorschlag der FDP hin; das will ich an dieser Stelle klar sagen - geeinigt, dafür einen Bereich von Modellkursen zu entwickeln. Es wäre natürlich gut, wenn der Topf für diese Modellkurse nicht nur aus Mitteln des EBG, sondern auch durch Mittel anderer Ministerien, z. B. des Ministeriums für ländlichen Raum, Herr Ehlen - er ist leider nicht da - gefüllt werden würde.
Aber die Faktorregelung bei den Volkshochschulen hinsichtlich des ländlichen Raumes hat uns Sorgen bereitet - nicht nur uns, sondern auch den Volkshochschulen selber. Es gab Horrormeldungen von bis zu 140 000 Euro Verlust bei einzelnen Volkshochschulen, und Befürchtungen, dass sich dieser „Veredlungsfaktor“ zu einem „Verelendungsfaktor“ für die Städte entwickeln könnte, machten die Runde. Deswegen haben wir von unserer Seite ganz bewusst darauf gedrängt, dass es an dieser Stelle Obergrenzen und Steigerungsdeckelungen gibt. Wir haben hier eine gesetzliche Regelung gefunden, die das einigermaßen abbildet.
Leider war die Datenlage - sozusagen noch vorgestern sehr undurchsichtig. Wir haben am Montag Berechnungen erhalten, die uns als SPD nicht zufrieden gestellt haben. Dort waren noch
Verwerfungen bis zu 80 000 Euro enthalten. Daraufhin haben wir gesagt: Das geht so nicht! - Ich bin dem Ministerium inzwischen dankbar, dass neue Berechnungen erstellt worden sind, die diese groben Verwerfungen minimieren. Ich gehe einmal davon aus, dass wir mit diesen nachgelieferten neuen Berechnungen und den entsprechenden Indikatoren eine verlässliche Grundlage dafür haben, dass grobe Verwerfungen im Volkshochschulbereich vermieden werden. Wenn das so ist - und ich verlasse mich darauf -, dann kann das auch so akzeptiert werden.
Ich gehe davon aus, dass, der Tradition in der Erwachsenenbildung folgend, das MWK dieser Linie folgt und alles so wie abgesprochen umgesetzt wird.
Hinsichtlich des Katalogs der besonders zu fördernden Bildungsmaßnahmen sind wir mit der Erweiterung durchaus einverstanden. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben aber immer gesagt, dass besonders der zweite Bildungsweg, die Alphabetisierungskurse, die Integrationsmaßnahmen für Zuwanderer und die politische Bildung ganz besonders herausgehoben zu fördern sind - vor allem vor dem Hintergrund, meine Damen und Herren, dass Sie von den Fraktionen der CDU und der FDP die Landeszentrale für politische Bildung in Niedersachsen schließen. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es überall in der Bundesrepublik solche Einrichtungen gibt.
Gerade deswegen ist es notwendig, dass die politische Bildung herausragend gefördert wird. Meine Damen und Herren, da wollen wir der Geschichtsklitterung keinen Vorschub leisten: Wir waren es, die Sozialdemokraten zusammen mit den Grünen, die darauf gedrängt haben, dass diese Bereiche besonders hervorgehoben werden. Wir hätten eine Förderung, einen zusätzlichen Faktor von 2,5, für sinnvoll gehalten. Dabei sind Sie nicht mitgegangen. Wir hielten auch eine gesetzliche Regelung für sinnig. Auch das wollten Sie nicht. Die Verhandlungen haben dann eher etwas dem Feilschen auf einem orientalischen Basar geähnelt. Letzten Endes haben wir uns aber geeinigt. Sie haben einen Faktor von 1,7 für beide Bereiche
vorgeschlagen, also für politische Bildung, werteund normorientierte Bildung, den zweiten Bildungsweg, Alphabetisierungs- und Integrationskurse. Das soll in einer Verordnung abgebildet werden. Wir werden in Übereinstimmung mit den Einrichtungen, die heute anwesend sind, zähneknirschend zustimmen, diesen Weg zu beschreiten. Dem MWK sollte allerdings offen gelassen werden, noch einmal darüber nachzudenken, besonders den Faktor für den zweiten Bildungsweg noch etwas stärker zu betonen.
Meine Damen und Herren, insgesamt gesehen haben wir mit diesem Gesetzentwurf einen Konsens gefunden, der uns als SPD-Fraktion zwar nicht in allen Punkten zufrieden stellt. Aber letzten Endes ist er tragbar. Er gibt eine Planungssicherheit für die Erwachsenenbildung - das ist ja auch schon etwas.
Insbesondere haben wir der Stimme des Vorsitzenden des Niedersächsischen Bundes für Erwachsenenbildung, die er mit seinem ganzen Gewicht eingebracht hat, Folge geleistet und gesagt: Wenn das im Niedersächsischen Bund Konsens ist, dann folgen wir dem. In diesem Sinne werden wir als SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.
Zuletzt möchte ich noch meinen Kolleginnen von den anderen Fraktionen, Frau Seeringer, Frau Meißner und Frau Heinen-Kljajić und natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, besonders Herrn Gehlenborg, sowie der Verwaltungsstelle des Niedersächsischen Bundes für Erwachsenenbildung einen Dank für die Zusammenarbeit aussprechen. Das war so in Ordnung. Wenn wir so weiter machen, dann ist das gut. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, dass auch die FDP inzwischen begriffen hat, dass es notwendig ist, die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung zu reformieren. Die anderen Fraktionen hier im Landtag, selbst die CDU, haben das schon vor zwei Jahren erkannt. Insofern kann man sagen: Auch die FDP ist inzwischen angekommen. Aller
dings muss man sehen, dass alles, was sie hier vorschlägt, im Wesentlichen längst umgesetzt wird.
Ich finde es auch bemerkenswert, dass es gerade die FDP ist, die hier mehr Praxisbezug, mehr Konzentration und mehr z. B. Projektlernen fordert. Ich erinnere daran, dass es die FDP war, die vor etwa 28 Jahren, als sie zusammen mit der CDU an der Regierung war, die einphasige Lehrerausbildung in Oldenburg und Osnabrück - die genau die Ziele verfolgte, die Sie, Herr Schwarz, gerade genannt haben - abgeschafft hat. Sie sollten sich einmal vor Augen führen, dass Sie das, was Sie hier heute kritisieren, im Grunde genommen selbst mit verschuldet haben.
Meine Damen und Herren, die SPD hat bereits im April 2002 ein umfassendes Papier zur inhaltlichen und strukturellen Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung vorgelegt. Noch unter der von Sigmar Gabriel geführten Landesregierung wurden die ersten Schritte für die Reform der Lehrerinnenund Lehrerausbildung in die Wege geleitet, unter Anerkennung und Einbeziehung aller Lehrer ausbildenden Hochschulen in Niedersachsen. Der Minister, der jetzt im Amt ist, kann Ihnen gerne darlegen, dass der Prozess zur Umsetzung inzwischen auch unter dieser Landesregierung im Gange ist.
Und da, Herr Schwarz, haben Sie gerade ein wunderschönes Eigentor geschossen. Denn für die Abschlüsse, die wir in Niedersachsen anstreben, ist u. a. die Anerkennung durch die KMK notwendig. Diese Anerkennung erreichen wir nur mit der KMK und nicht dadurch, dass wir sie, wie Sie es wollen, abschaffen.
Meine Damen und Herren, das, was Sie gefordert haben, läuft schon längst an den Hochschulen. Ich kann Ihnen darstellen, wie das beispielsweise in Oldenburg gemacht wird. Dort gibt es in der Bachelor- und Masterausbildung für die verschiedenen Schulstudiengänge Praktika, die zusammen länger als ein halbes Jahr dauern. Dort gibt es die Mitwirkung von Lehrkräften: so genannte mitwirkende Lehrerinnen und Lehrer, die in den Veran
staltungen mit tätig sind. Dort gibt es eine intensive Zusammenarbeit der Schulen mit den Ausbildungs- und Studienseminaren; dazu ist sogar ein entsprechendes Rahmenabkommen geschlossen worden. Die Unterrichtspraktika werden durch die Forschung begleitet. - Also, das ist ein Beispiel dafür, dass Ihre Forderungen schon längst von der Praxis überholt worden sind.
Ich möchte gerne wissen, wie diese Landesregierung zu dem steht, was Sie gerade gesagt haben.
Ich möchte auch gerne wissen, wie die Landesregierung zu dem Chaos steht, das die CDU-Fraktion in der letzten Sitzung des Wissenschaftsausschusses präsentiert hat, als unser Antrag zur Reform der Lehrerausbildung diskutiert wurde: Dort konnte von ihren Vertretern noch nicht einmal hinreichend dargelegt werden, was eigentlich unter „Bachelor“, „Master“ oder „Polyvalenz“ zu verstehen ist. Dort wurden sogar Äußerungen gemacht, die mich zweifeln ließen, ob die Landesregierung daran festhält, die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung nach dem Bachelor- und Mastermodell fortzusetzen. Dazu hätte ich gerne Auskünfte: Wie steht die Landesregierung zu dem Modell, das wir in die Wege geleitet haben, für das wir Ihnen sozusagen die Vorlage gegeben haben? Da sind Sie jetzt in der Verantwortung, das Beste daraus zu machen. - Schönen Dank.
Ich frage die Landesregierung, ob sie mir einmal erklären kann, wie diese außerordentliche Spreizung bei den Empfehlungen der Grundschulen im Lande zustande kommt. So haben z. B. in Wilhelmshaven die Grundschulen zu 47 % die Schülerinnen und Schüler für Hauptschulen empfohlen, aber nur zu 22 % für Gymnasien. In Wolfsburg war es genau umgekehrt: Dort gab es 18 % Hauptschulempfehlungen und 43 % Gymnasialempfehlungen. Ist nicht vor diesem Hintergrund die Frage negativ zu beantworten, ob die Grundschulen bei Kindern im Alter von zehn bzw. elf Jahren Empfehlungen aussprechen sollten? Ist das nicht willkürlich, Herr Busemann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren! Es war einmal Tradition im Niedersächsischen Landtag, dass alle Fraktionen versucht haben, einen Konsens in der Erwachsenenbildung herzustellen. Bei der letzten Gesetzesnovelle 1999 war das leider nicht der Fall, weil sich die CDU-Fraktion fadenscheinig auf Druck ihres Fraktionsvorsitzenden aus dem Konsens verabschiedet hat.
Wir wollen diese positive Tradition durchaus fortsetzen und sind zu einem Kompromiss auch bei dieser Novelle bereit. Allerdings gibt es da einige Probleme. Die sind wesentlich von Ihnen, von der CDU und der FDP, zu lösen. Das ist z. B. auch die Art und Weise des Umgangs mit dem Parlament am Beispiel dieses Gesetzentwurfes. Schon vor einem Jahr haben Sie angekündigt, dass Sie Eckpunkte für eine Novelle des Erwachsenenbildungsgesetzes vorlegen wollen. Das hat reichlich lange gedauert. Es war dann im Februar dieses Jahres der Fall. Dann gab es ein paar inoffizielle Gesetzentwürfe, die seit April in informierten Kreisen herumgeschwirrt sind. Aber einen Gesetzentwurf, der dem Landtag vorlag, gab es nicht. Den gab es erst jetzt in dieser Woche am Montag. Ich meine, das ist eine Art und Weise, wie man mit dem Parlament nicht umgehen kann.