Ute Schildt

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Last Statements

Vielen Dank! Meine Damen und Herren! Ich war ein bisschen verwundert, weil das langfristig abgesprochen war in der Fraktion, dass ich gemeldet bin.
Meine Damen und Herren, zum Bodenschutzgesetz ist, meine ich, alles gesagt. Es ist ein Umsetzungsgesetz, das eine dringende Notwendigkeit hat. Das hat der Minister dargestellt, das ist in den Redebeiträgen dargestellt worden und wir haben es ja auch im Ausschuss in
enger Zusammenarbeit mit dem Antrag zur guten fachlichen Praxis diskutiert.
Zur guten fachlichen Praxis, das haben Sie gehört, haben wir eine umfangreiche Anhörung organisiert und auf Antrag der FDP haben wir dann auch im Nachhinein noch mal zum Bodenschutzgesetz eine Anhörung durchgeführt,
die wir zwar nicht mehr als erforderlich angesehen haben – die FDP hatte dann auch keine Fragen –, aber das ist egal, jetzt wissen wir ein bisschen mehr. Wir waren durch die Anhörung zur guten fachlichen Praxis schon recht gut ausgestattet. Deshalb gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, dass ich etwas umfangreicher auf den Antrag zur guten fachlichen Praxis eingehe.
Als wir diesen Antrag einbrachten, hat es einen Aufschrei gegeben, schon bei der Erarbeitung des Antrages, dass er auf die Tagesordnung kam. Frau Schlupp hat das in ihrer Rede ja auch deutlich gemacht, dass wir da nicht ganz auf einer Linie laufen. Aber auch die Bauern haben sich sofort gemeldet und gesagt, nun wollt ihr uns den Gürtel wieder enger schnallen, 1:1-Umsetzung habt ihr uns versprochen, bloß nicht mehr als notwendig. Aber wir haben gesagt, es muss etwas getan werden.
Sie wissen, ich habe es in meiner Einbringungsrede deutlich gemacht, dass wir Veränderungen im Anbau zu verzeichnen haben. Das Stichwort heißt hier „Monokulturen“ – mit den bekannten negativen Begleiterscheinungen wie Vernachlässigung von Fruchtfolgen, Abbau von Biodiversität, Preistreiberei bei Boden, Grundwassergefährdung durch Überdüngung. Und, meine Damen und Herren, wenn auch in der Anhörung deutlich wurde, dass es da keine Anlastungen gibt, dass es im großen Bereich der Landwirte doch ein sehr ordnungsgemäßes Verfahren gibt, gibt es auch immer Anregungen zu Kritik.
Meine Damen und Herren, vor Kurzem haben wir den Umweltpreis des Landtages hier in diesem Landtag verliehen. Und es war hochinteressant, dem Gastvortrag zu folgen, der unter dem Thema „Agrobiodiversität im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeitsanspruch und Produktionsrealität“ von Professor Dr. Joachim Weigel gehalten wurde. Und wer da war, hat festgestellt, dass Verlust an Biodiversität nicht nur bei dem stattfindet, was wir sehen und hören können,
bei Pflanzen und Tieren, die wir wahrnehmen. Es ist uns deutlich gemacht worden, und das war sehr eindrucksvoll, eine Handvoll Boden hat nicht zehn oder zwanzig Tiere oder Pflanzen, sondern sie hat Zehntausende Mikro organismen. Und noch heute wissen wir nicht, welche das alles sind. Wir kennen sie nicht im Einzelnen, auch nicht in der Größenordnung und wir können nicht eindeutig abschätzen, welchen Einfluss, welche physikalischen Einflüsse, chemischen Einflüsse diese Mikroorganismen haben.
Wir wissen aber, dass alles, was in dieser Handvoll Boden ist, für die Fruchtbarkeit unseres Bodens entscheidend ist. Und deshalb müssen wir sehr, sehr wachsam sein. Wir müssen aufpassen, bevor Schaden, der nachhaltig ist, den wir nicht wieder reparieren können, eintritt. Wir haben die Aufgabe, mit diesem Boden künftig eine wachsende Bevölkerung zu ernähren, und das können wir nicht nur aus ökonomischen Gesichtspunkten, sondern da tragen wir alle gemeinsam eine Verant
wortung, wir als Politik und die, die mit diesem Boden täglich umgehen.
Meine Damen und Herren, Politik ist aus meiner Sicht dann gut, wenn mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und thematisiert werden, um sie zu vermeiden. Ziel dieses Antrages war es daher, eine Bestandsaufnahme in unserem Land zu ermöglichen und die Diskussion zu dieser Problematik mit allen Akteuren im ländlichen Raum anzuregen. Mit der öffentlichen Anhörung im Agrarausschuss ist dieser Prozess erfolgreich in Gang gesetzt worden.
Die erste wichtige Erkenntnis, die ich aus dieser Anhörung gewonnen habe – und da muss ich sagen, manchmal habe ich gehört, wir waren in verschiedenen Veranstaltungen –,...
Ja, Herr Pastörs, da können Sie nicht mitreden,
weil Sie nicht dabei waren.
... ist, dass die Einhaltung des Paragrafen 17 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes,
die formulierten Grundsätze für die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Bodennutzung gewährleistet sind. Landesspezifischer Grundsätze der guten fachlichen Praxis bedarf es daher nicht.
Allerdings lässt die Umsetzung der Grundsätze im Zusammenhang mit den Herausforderungen des vermehrten Anbaus von Energiepflanzen und des Klimawandels noch viele Fragen offen. Wesentliche Aspekte sind in der Beschlussempfehlung genannt. Hier kann und muss unser Land zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen auf Bundes- und europäischer Ebene mitwirken, wie im Beschlusstext gefordert wird. Das war unser Ansatz, nicht ein Landesgesetz zu schaffen, nicht Sonderbedingungen in unserem Land, sondern einen Denkprozess, einen Forschungsprozess weiter anzuregen, indem wir federführend Impulse geben, die dann auf Bundes- und europäischer Ebene umgesetzt werden. Und das muss auch weiterverfolgt werden.
Die zweite wichtige Erkenntnis der Anhörung scheint mir zu sein, dass die derzeitige Anbaukonzentration von Silomais in Mecklenburg-Vorpommern von unter 20 Prozent der Ackerfläche, wie es die Landesforschungsanstalt formulierte, unter Fruchtfolgegesetzpunkten noch kein Problem darstellt. Es wurde aber auch eingeräumt, dass es vereinzelt bereits hohe betriebliche Anbaukonzentrationen oder Selbstfolge über mehrere Jahre gäbe. Dort gibt es aber kein Defizit in den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis, sondern ein Defizit in der Anwendung der Grundsätze durch die Landwirte. Da müssen wir ganz einfach über Rahmenbedingungen auch Einfluss nehmen. Ertrag um jeden Preis darf es aber nicht geben.
Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es dazu: „... die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden“. Die Landesforschungsanstalt hat dazu ausgeführt, dass die geltenden Regelungen schon jetzt dazu
zwingen, bei einer sehr hohen Maiskonzentration Winterzwischenfrüchte einzugliedern. Wer genau hinsieht, weiß, dass es da bereits Defizite gibt. Nicht überall, wo es notwendig ist, erfolgt dieser Zwischenfruchtanbau. An dieser Stelle wird deutlich, dass wir den Diskurs mit allen Beteiligten brauchen.
Des Weiteren hat die Anhörung deutlich gemacht, dass dringender Forschungsbedarf zum Komplex „Anbau nachwachsender Rohstoffe“ besteht. Die Forderung nach Forschung wurde unisono von der Wissenschaft selbst, dem Berufsverband, dem BUND, der Praxis bis hin zu einem Saatguthersteller erhoben. Dabei geht es um die Wirkung aktueller Anbauverfahren auf den Humusgehalt der Böden, die Auswirkungen der Biomasseerzeugung auf die Böden, die Einführung neuer Energiepflanzen, die Wirkung von Landbaumethoden auf die Biodiversität, Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, die Anpassung der Düngeverfahren an die Witterungsverhältnisse, Untersuchung von Mischfruchtanbau und so weiter, bis hin zu Kenntnislücken in Bezug auf die Beziehung zwischen Anbaukonzentration von Silomais und Schwarzwildpopulation. Die Latte an Maßnahmen, an Forschungsaufträgen, an Bildungsaufträgen ist also ungeheuer groß.
Abschließend noch zu einer Problematik, ohne die die besten Grundsätze und Erkenntnisse nichts nutzen: die Wissensvermittlung. Die vierte der hier von der Landwirtschaftlichen Fachbehörde genannten goldenen Regeln, denen eine Maßnahme genügen müsse, wenn sie als gute fachliche Praxis gelten soll, lautet: Sie muss dem Landwirt bekannt sein. Hier stehen viele in der Verantwortung, vor allem aber die unabhängige amtliche Beratung der Berufsverbände. Das ist sehr deutlich geworden. Wir haben sehr häufig Beratung durch Firmen, die verkaufen wollen, und die haben andere Interessen als eine öffentliche Beratung, die unabhängig ist. Und darauf müssen wir Einfluss nehmen.
Auch über die vom BUND geforderten Pflichtschulungen zu den geltenden Regeln der guten fachlichen Praxis für Mitarbeiter landwirtschaftlicher Lohnunternehmen – das ist auch wichtig, das sind nicht die Landwirte, sondern die Lohnunternehmen – muss nachgedacht werden.
Meine Damen und Herren, alles in allem halte ich die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung des Agrarausschusses für angemessen, um dem Thema gerecht zu werden, und geeignet, den Anschub für die Fortführung der Diskussion in der nächsten Legislaturperiode zu leisten. Das haben wir sehr deutlich gemacht im Ausschuss, dass es ein Start ist, dass es ein laufender Prozess sein soll, den wir den Abgeordneten der nächsten Legislatur dringend mit auf den Weg geben.
Es gibt sehr viel zu tun, die Aufgaben sind groß, aber es gibt viele Verbündete dabei. Machen Sie weiter so! Ich bedanke mich bei allen. Und das muss ich sagen, alle Demokraten haben dieser Beschlussempfehlung zugestimmt im Agrarausschuss,
und ich bitte Sie, auch der Beschlussempfehlung hier im Landtag Ihre Zustimmung zu geben, auch die FDP-Fraktion bitte ich darum.
Noch zum Antrag der LINKE-Fraktion: Den lehnen wir an heutiger Stelle ab, weil die Frage zu Teil 1 ist im Gesetz erläutert, dass es nicht notwendig ist. Der Teil 2 ist wichtig,
aber sollte im Zusammenhang mit der Diskussion in der nächsten Legislatur untersetzt werden, weil es dann konkrete Maßnahmen und Programme notwendig macht, um das umzusetzen, deshalb heute keine Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag – ich lege mal mein Manuskript beiseite – hat eine recht lange Historie, weil es bei ihm um etwas sehr Wesentliches geht, nämlich darum, die Gebührenerhebung vollkommen zu verändern, aufgrund der Empfangsmöglichkeiten, die sich erweitert haben, eine neue Form zu finden.
In diesem Prozess, meine Damen und Herren, sind wir als Parlament, als Sprecher für Medienpolitik unseres Landtages sehr umfangreich von Anfang an mit einbezogen worden, denn es ist so ein Vertrag der kleinste gemeinsame Nenner zwischen 16 Ländern, die sich einig werden müssen im Prozedere. Und genau so, wie wir durch die Staatskanzlei eingebunden wurden in das Prozedere, bevor der Vertrag zustande gekommen ist, haben wir uns auch im norddeutschen Raum verständigt. Wir als medien politische Sprecher hatten die Gelegenheit. Die Landesparlamente im norddeutschen Raum, über Bremen organisiert, hatten in einer Anhörung die Möglichkeit,
die Wirkung dieser neuen Vorstellung für die Erhebung der Gebühren auf die Sicherheit für unseren öffentlichrechtlichen Rundfunk im Sendegebiet zu prüfen. Das war sehr gut und insofern sind wir doch mit einer gewissen Sicherheit zurückgekommen.
Und über eins müssen wir uns im Klaren sein, ich möchte das nicht im Detail noch mal erläutern, wir haben es bei der Einbringung diskutiert, welche Veränderungen es konkret gibt: Es wird nie eine Zufriedenheit zu 100 Pro
zent geben können. Ich habe es unterstrichen, es ist der kleinste gemeinsame Nenner, den man erzielen kann. Es gibt immer Gewinner und Verlierer dabei. Das Ziel war eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung, eine einfachere Erhebung auch zu erreichen, eine Gerechtigkeit herzustellen.
Diese Gerechtigkeit ist aus der Sicht der SPD-Fraktion zum größten Teil erreicht worden, vor allen Dinge unsere Tourismusbranche ist entlastet worden. Es ist einfacher für die Wohngemeinschaften. Für eine Familie in einer Wohnung wird die Gebühr erhoben. Es ist auch einfacher für die GEZ, nachvollziehbarer. Das sind Ziele, die sind erreicht worden, die sind für uns positiv. Insofern sind wir auch nach der Diskussion über den Rundfunkstaatsvertrag in den Gremien als SPD-Fraktion der Meinung, dass wir ihm unsere uneingeschränkte Zustimmung geben wollen. – Damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine ganz schön hitzige Debatte, finde ich, aber das Thema „Energie, Energiepflanzen und nachhaltige Bodennutzung“ ist ja für alle immer ein nachhaltiges und wichtiges Thema.
Für die SPD-Fraktion – und das hat der Herr Minister mit seiner leidenschaftlichen Rede auch schon zum Ausdruck gebracht –
ist die Energiewende seit langer Zeit ein wichtiges Thema, ein Thema, das wir als Fraktion intensiv besetzt haben. Wir haben das Energiekonzept 2020 der Landesregierung wirklich nachhaltig und intensiv mitgestaltet und wir haben über zwei Jahre eine intensive Arbeit der Fraktion geleistet mit interessierten Bürgern, mit Fachleuten, mit Gutachten, die wir erstellen lassen haben, und haben jetzt eine Dokumentation, die vorliegt zu dem Thema Energiewende, die auch für jeden Bürger erhältlich ist und die weitere Grundlage zum Arbeiten ist.
Meine Damen und Herren, gegen den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE ist aus unserer Sicht der SPD-Fraktion inhaltlich gar nichts zu sagen.
Er beinhaltet viele der Fakten, die wir auch in unsere Konzeption, in unsere Dokumentation aufgenommen haben. Es gibt aber zwei Gründe, warum wir diesen Antrag ablehnen werden.
Ja, Sie hören richtig, ablehnen werden.
Erstens. DIE LINKE versucht, im Wahlkampf
eine Problematik für sich zu reklamieren, die sich durch den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern“ bereits seit November 2010 in der parlamentarischen Beratung befindet. Meine beiden Vorrednerinnen sind darauf schon eingegangen. Und ich muss wirklich noch mal unterstreichen: Es hat eine sehr umfangreiche Befassung gegeben zu diesen Themen, die auch zum Nachdenken und zum Handeln Anlass geben – ohne Frage. Aber dazu brauchen wir diesen Antrag nicht.
In Ihrem heutigen Antrag heißt es: „Vor allem geht es um die Sicherung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, des Wasserhaushalts der Böden sowie die Verhinderung der Bodenerosion.“ Richtig, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE. Nur, das gilt nicht nur für die Energiepflanzen. Dies ist genereller Anspruch an die Bodennutzung. Die Probleme, die sich mit hohen Anbaukonzentrationen und Monokulturen, zum Beispiel bei Mais, ergeben können, beziehen sich eben nicht nur auf den Energiemais, sondern genauso auf den Futtermais.
Deshalb ist unser Weg der richtige, die Kriterien der guten fachlichen Praxis der Bodennutzung insgesamt mit den Herausforderungen des Klimawandels, des wachsenden Anteils an nachwachsenden Rohstoffen und des Nachhaltigkeitsgebotes für die Landwirtschaft abzugleichen.
In den Ausschussberatungen bis hin zur abschließenden Beratung, auf die meine Vorrednerinnen schon ein
gegangen sind, am 12. Mai sah ich uns da eigentlich im Konsens. Und ich konstatiere: Wir haben auch als Koalitionsfraktionen Ihren Vorschlag zu den Energiepflanzen in die Beschlussempfehlung mit aufgenommen, das werden wir ja in der nächsten Landtagssitzung beraten. Folgerichtig hätten Sie diesen Antrag zurückziehen müssen. Wir hatten Ihnen das im Übrigen ja auch vorgeschlagen, um nicht heute dagegen stimmen zu müssen.
Zweitens. Ist es politische Naivität oder eben doch Populismus? In der vorletzten Landtagssitzung einer Legislaturperiode von der Landesregierung ein Konzept unter breiter Einbeziehung der Berufsverbände, der anerkannten Umweltverbände und der Forschung und Wissenschaft zu fordern, ist gelinde gesagt Augenwischerei. In der vorletzten Sitzung!
Zielführender und in der Sache gerechter ist es daher, die Beratung zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sowie zur Nachhaltigkeit der Landbewirtschaftung unter den Bedingungen des Klimawandels während der 6. Wahlperiode auf legislativer und exekutiver Ebene fortzuführen. Das ist Bestandteil unserer Beschlussempfehlung, die wir in der nächsten Sitzung beraten, denn wir haben konstatiert – und das haben wir gemeinsam gemacht –: Das ist ein Thema, das gehört in die weitere Beratung und politische Entwicklung dieses Landes.
Und deshalb können wir nicht kurzfristig Konzepte zusammenschreiben, die noch in der nächsten Sitzung oder bis August verabschiedet werden müssen. Nein, es muss dazu führen, dass die Ergebnisse, die wir erzielen, auf Bundes- und Europaebene zum Einsatz kommen. Wir haben immer gesagt, wenn wir etwas tun, dann muss es auf der Bundesebene zumindest zum Einsatz kommen, keine Sonderwege. Dass wir den Impuls geben können, das steht für uns fest, aber das werden wir nächstes Mal behandeln.
Meine Damen und Herren, ich habe damit unterstrichen,
warum die SPD-Fraktion diesen Antrag heute ablehnen wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde es jetzt kurz machen: Ja, meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion ist wieder mal zu kurz gesprungen. Der Minister hat in der Sache ausgeführt, was es zur Thematik zu sagen gibt. Die Geschichte vom Hasen und dem Igel drängt sich dabei auf. Wie sagte doch die Frau des Igels zum Hasen? – Ick bün all dor.
Interessant ist nur, auf welchem Umweg Sie versuchen, Anschluss an die laufende Debatte um den Ausstieg aus der Atomenergie zu finden. Das ist im Moment modern. Dabei können Sie jedoch nicht über Ihren eigenen Schatten springen. Wenn man den Antrag aufmerksam liest, wird deutlich, dass Sie den zweiten Schritt, die Hinwendung zu den erneuerbaren Energien, noch nicht ganz vollzogen haben. Ein wenig Drohkulisse muss aus Ihrer Sicht sein. Wie anders sind die von Ihnen prognostizierten umfänglichen Eingriffe in den bestehenden Naturhaushalt im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstehen? Nun ja, in der Rede haben Sie ja ausgeführt, dass Sie auch andere Eingriffe, wie Landverbräuche, damit meinen. Das war im Antrag nicht so eindeutig zu erkennen.
Ihre Anwaltschaft für die Natur nehme ich aber wohlwollend zur Kenntnis. Das Interesse, denke ich, haben wir alle. Aber, liebe FDP-Fraktion, der Ausbau der erneuerbaren Energien – jetzt bemühe ich noch mal das Unwort des vergangenen Jahres – ist alternativlos. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schwerpunkt des vorliegenden Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist die Schaffung eines neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Das hat der Ministerpräsident ausgeführt, auch Herr Bluhm ist darauf eingegangen. In Zukunft soll der Beitrag zur Rundfunkfinanzierung nicht mehr gerätebezogen, sondern pro Haushalt beziehungsweise Betriebsstätte erhoben werden.
Der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Ergebnis einer ausgiebigen Diskussion zur Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung. Und, meine Damen und Herren, wer sich damit befasst, weiß, dass die Sicherung der Rundfunkfinanzierung extrem wichtig ist bei einer demografischen Entwicklung, die wir auch als Land Mecklenburg-Vorpommern gerade verzeichnen. Es steht wesentlich weniger Geld zur Verfügung und der Rundfunk soll qualitativ hochwertig als Instrument der Demokratie Angebote liefern können. Deshalb ist es sehr, sehr notwendig, eine wirkliche Reform durchzuführen.
Das Empfangsgerät als Anknüpfungspunkt für eine Rundfunkabgabe stellt sich angesichts der technischen Konvergenz der Medien mittlerweile als zunehmend schwieriger dar. Auch das ist ausgeführt worden. Wir haben es nicht mehr allein mit dem klassischen Radio- und Fernsehgerät zu tun, heute kann man mit dem PC, dem Handy oder dem iPhone Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Jeder weiß das und nutzt es. Die Möglichkeiten werden immer breiter. Dies mit einer Gebühr einzufangen, wird immer schwieriger. Zudem führt die geräteabhängige Rundfunkabgabe dazu, dass die Zahl derer, die das Rundfunkangebot annehmen, ohne zu zahlen, zunimmt. Es gibt ganz klare Ergebnisse, dass zum Beispiel in Großstädten eine enorme Dunkelziffer existiert, die bisher überhaupt nicht erfasst werden konnte an einer Beitragsbeteiligung. Dies hat eine Ungleichheit unter den Nutzern zur Folge, sodass eine Neuregelung der Rundfunkabgabe auch unter diesem Gesichtspunkt erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, nach langjähriger Arbeit konnte ein geräteunabhängiges Finanzierungsmodell entwickelt werden, mit dem die Unterscheidung zwischen neuartigen und herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten sowie zwischen Grund- und Fernsehge
bühr aufgehoben wird und Mehrfachgebührenpflichten in den privaten Haushalten künftig entfallen. Das war ein schwieriger Weg, unter all den Bundesländern einen Konsens zu erzielen. Das hat Studien vorausgesetzt, es sind Modelle geprüft worden, ob das steuerfinanziert sein könnte, und wir sind bei diesem Modell gelandet. Das Erhebungsverfahren wird deutlich vereinfacht, weil sich die Ermittlung von Art und Anzahl der Empfangsgeräte in den Wohnungen oder Betriebsstätten erübrigt. Die Aufkommensneutralität ist gewahrt. Private und nicht Private sollen in bisherigem Maß belastet werden und auch die öffentliche Hand bleibt weiterhin beitragspflichtig.
Im privaten Bereich ist Anknüpfungspunkt die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung. Es muss nur ein Beitrag für alle in einer Wohnung wohnenden Personen geleistet werden. Ich erinnere hier zum Beispiel nur an die Auszubildenden,
die ein eigenes Fernsehgerät hatten. Es ist also eine deutliche Verbesserung und das wird auch eine größere Akzeptanz zur Folge haben. Eine Unterscheidung zwischen Ehegatten und sonstigen Lebenspartnern gibt es nicht mehr. Die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen in der Wohnung der Eltern entfällt also.
Im nicht privaten Bereich ist die Rundfunkbeitragspflicht für Betriebsstätten mit einer Staffelung nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten vorgesehen. Auch das ist ausgeführt worden. Dieses Modell ist mittelstandsfreundlich, denn 90 Prozent der Betriebe fallen in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb pro Betriebsstätte nur ein Drittel oder einen Beitrag. Auch das ist nichts Neues. Kraftfahrzeuge werden im nicht privaten Bereich grundsätzlich für einen Rundfunkbeitrag herangezogen, wobei jeweils ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte von der Beitragspflicht ausgenommen ist. Die positiven Entwicklungen im Tourismusgewerbe sind von beiden Vorrednern genannt worden.
Meine Damen und Herren, die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert. Eine Befreiung wirkt für die Beitragspflichtigen und ihre Ehepartner und Ehepartnerinnen oder Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sowie die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Mit einem entsprechenden Sozialbescheid ist eine rückwirkende Befreiung durch Antragstellung innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum möglich.
Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen sollen nicht den vollen monatlichen Beitrag zahlen, sondern lediglich einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages, sofern sie nicht einen Befreiungsgrund geltend machen können. Die Rundfunkfinanzierung ist so in Einklang gebracht mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, das in der Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen einen Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer …
Frau Müller, wir haben es bereits diskutiert. Sie müssen das jetzt auch mal zur Kenntnis nehmen!
In diesem Zusammenhang soll die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden. ARD, ZDF, auch die dritten Programme, ganz besonders die dritten Programme, haben sich darauf verständigt, schnellstmöglich zum Beispiel Untertitel oder Gebärdensprache einzuführen
und da ein besonderes Engagement …
Ja, für Blinde, da haben Sie recht. Aber alle Barrieren kann man nun mal auch mit dem Fernsehen nicht erreichen. Dennoch wird daran gearbeitet, und zwar schon jetzt, vor der Einführung.
Meine Damen und Herren, mit dem neuen Finanzierungsmodell wurde eine gute Lösung gefunden. Das Beitragssystem wird einfacher und konkreter darstellbar, sicher nicht für jeden ideal, das ist so, denn eine Gerechtigkeit aus jedem Blickwinkel gibt es nun mal nicht. Es war wichtig, dass die Tourismuswirtschaft entlastet wird. Auch ist es in den Verhandlungen gelungen, dass die Betriebsstaffel noch einmal zugunsten kleiner Unternehmen verbessert wurde.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Staatsvertrag in Landesrecht transformiert werden. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung des vorliegenden,
um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde ein interessantes und schon lange brennendes Thema, was die Abgeordneten aller Fraktionen vor Ort auch vertreten, denn es berührt uns hier, die Seen unseres Landes auch in öffentlicher Hand zu behalten. Das haben wir mehrfach diskutiert. Und der Sinn und Zweck des heutigen Antrages ist ja in erster Linie, dem Minister ein neues Verhandlungsmandat zu übertragen, denn das Mandat der unentgeltlichen Übernahme der Seen reicht nicht mehr aus. Das ist dargestellt worden. Da möchte ich jetzt auch abweichen von meinem eigentlichen Manuskript, denn das ist gesagt worden, wie die Historie dieses Antrags ist.
Für uns war es sehr wichtig, dass wir auf der heutigen Landtagssitzung den Minister mit einem neuen Mandat ausstatten, nämlich die Verhandlung, auch wenn ein Kauf erfolgen sollte, auszustatten.
Und es war unser Ziel, der Minister hat es gesagt, leider haben wir einen eigenen Antrag nicht eingebracht, unser Ziel war es, den vorliegenden Antrag so zu gestalten, dass wir eine große Mehrheit in diesem Hohen Haus für dieses Mandat erreichen. Wir haben lange gekämpft um den kleinsten gemeinsamen Nenner, um zu erreichen, dass es wirklich hier ein ganz starkes Votum gibt. Das ist uns leider nicht gelungen. Wir haben einen Änderungsantrag deshalb vorgelegt, der von den Koalitionsfraktionen unterschrieben wurde, und wir werben dafür auch bei der FDP, dass Sie diesen Änderungsantrag mittragen, damit heute ein ganz klares Signal hinausgeht.
Eins möchte ich aber zur Rede meines geschätzten Kollegen Professor Tack noch sagen: Sie haben ja sehr deutlich unterstrichen, dass Sie Initiativen beim Bund eingeleitet haben durch Ihre Bundestagsfraktion. Nun muss man natürlich wissen, die BVVG-Problematik ist eine Ostproblematik. Das ist nun mal so.
Und wir haben ja auch vom Minister gehört, wie schwierig das war. Wenn eines der ostdeutschen Länder von der Stange springt, ist es problematisch, stark genug zu sein für die Interessen, die wir mal definiert haben. Und wenn ich in einer Partei, in einer Fraktion nur relativ wenige Vertreter aus den neuen Ländern habe, ist es natürlich schwer, das darzustellen. Und Sie sind da auf der Strecke besonders stark, deshalb möchte ich das ein klein bisschen relativieren mit diesen Aussagen, um das klarzustellen.
Die Vertretung unseres Landes durch unseren Minister, auch durch die Finanzministerin in dieser Frage ist sehr stark und ich hoffe, dass wir sie mit dem heutigen Beschluss noch weiter stärken. Ich bitte Sie deshalb, unserem Änderungsantrag und damit dem Antrag zuzustimmen und das auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder ein Antrag der NPD, der beweist, dass Sie sich auf alle Themen draufsetzen, von denen Sie glauben, dass sie sich populistisch nutzen lassen. Nun versuchen Sie, die Kleingärtner vor Ihren Karren zu spannen, aber die wollen gar nicht so einen Anwalt wie Sie.
Unter dem Vorwand, das Kleingartenwesen zu schützen, fordern Sie die Landesregierung auf, die Herstellung gesetzeskonformer Zustände um drei Jahre zu verschieben. Paradoxerweise verweisen Sie in der Begründung des Antrages selbst auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, wonach, ich zitiere, „das Eindringen von Schadstoffen aus Gebrauchswasser ins Grundwasser strengstens untersagt (ist)“. Das haben Sie ja auch dargestellt.
Wer meint, das Kleingartenwesen zu schützen, indem die Landesregierung zum Rechtsbruch aufgefordert wird, erweist den Kleingärtnern einen Bärendienst, denn sie brauchen die Gemeinnützigkeit. Und die haben sie nur, wenn alles eingesetzt wird, was gesetzlich gefordert wird. Wer den Bestand von Kleingartenanlagen in unserem Land wirklich erhalten will, weiß, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von Kleingärten auch von der Einhaltung der Umweltschutzvorschriften abhängig ist.
Meine Damen und Herren, unabhängig von den durchsichtigen Interessen der NPD bei diesem Thema wissen die demokratischen Fraktionen, dass die Abwasserproblematik in Kleingärten in den letzten Monaten für erhebliche Unruhe unter den Kleingärtnern gesorgt hat. Eine Versachlichung der Debatte ist daher notwendig.
Stein des Anstoßes ist dabei der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2008, wonach mit Ablauf des 31.12.2013 die alten Abwasserrechtsgestattungen zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen nach DDR-Wasserrecht aufgehoben werden. Anlagen, die über keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügen, sind mit Ablauf der Frist zu schließen und nur noch als abflusslose Grube bei Einbringung der Dichtigkeitsnachweise zu nutzen.
Zahlreiche Briefe von Kleingärtnern mit dem Anliegen, die Durchsetzung des Erlasses in Kleingartenanlagen auszusetzen, haben die demokratischen Fraktionen in den letzten Wochen erreicht. Wir haben für die Sorgen und Nöte, insbesondere der älteren und sozial schwachen Kleingärtner in diesem Zusammenhang großes Verständnis. Die vielfältigen sozialen Funktionen von Kleingärten und ihre Bedeutung für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung vieler Menschen werden von uns hoch geachtet. Allerdings können wir uns auch nur in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen bewegen.
Grundlagen für den Erlass sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Landeswassergesetz. Dieser gesetzliche Rahmen gilt schon seit 1992. Und er gilt für jeden, der Abwasser einleitet, auch für Kleingärtner. Wo Abwasser anfällt, muss es entsprechend den geltenden Gesetzen entsorgt werden. Dabei gilt das Verursacherprinzip.
Da die Wasserrechtsgestattungen zum Einleiten von Abwasser nach DDR-Recht schon längst abgelaufen sind, dürfen neue wasserrechtliche Genehmigungen nur nach geltendem Recht ausgestellt werden. Mit dem Erlass des Ministeriums wird bis Ende 2013 ein gesetzeskonformer Zustand auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. In erster Linie sollen damit noch bestehende, ungesetzliche Grundstücksentwässerungen von Wohngrundstücken beendet werden. Auch wenn wir wissen, dass die Kleingärtner bei der Gewässerbelastung nicht die entscheidende Rolle spielen, müssen aber auch dort bundeseinheitliche Mindestanforderungen als Maßstab gelten.
Die Rahmenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde trägt diesen Erfordernissen unter dem Punkt „Umweltschutz“ ebenfalls Rechnung. In enger Abstimmung zwischen dem Landesverband der Gartenfreunde und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird sowohl nach praktikablen und kostengünstigen Abwasserbeseitigungsvarianten als auch nach regionalen Lösungen gesucht.
Am 9. März 2011 kam es zu einem erneuten Treffen von Verbandsmitgliedern des Landesverbandes der Gartenfreunde und Minister Dr. Till Backhaus. Die Ergebnisse dieses Gespräches zeigen aus meiner Sicht, dass auch im Miteinander Lösungen möglich sind, die auf der einen Seite den Erfordernissen des Umweltschutzes und auf der anderen Seite den Interessen der Kleingärtner gerecht werden.
Am Ziel, das Problem der Abwasserentsorgung in Kleingärten möglichst bis 2013 zu lösen, wird festgehalten. Schwerpunkte für die Herstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung sind dabei Lauben, in denen Spültoiletten und Duschen vorhanden sind. Vorhandene Abwasserbehälter, die dicht sind, können weiter genutzt werden. Für die zu erbringenden Dringlichkeitsnachweise
von abflussfreien Gruben sollen hinsichtlich der Kosten praktikable Lösungen gesucht werden. Auch für die Förderung von Gemeinschaftsanlagen soll im Bedarfsfall mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird in Aussicht gestellt, dass in begründeten Ausnahmefällen bei Vorlage von konkreten Konzepten zur Problemlösung Fristverlängerungen möglich sind.
Dieses Vorhaben zeigt, dass Probleme mit gutem Willen und konstruktiver Zusammenarbeit gelöst werden können. Es gibt kein „von oben herab“, sondern ein gemeinsames Handeln. Guter Wille und Konstruktivität sind Ihnen, meine Herren von der Fensterfront, allerdings wesensfremd. Ihren Antrag lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Warum und Wieso dieses Gesetzentwurfes hat uns der Minister in der Begründung, wie ich meine, ausführlich informiert.
Wichtig ist mir, noch mal zu betonen, dass mit diesem Gesetzentwurf über das Bundesrecht nicht hinausgegangen werden soll. Das war eine Forderung, die auch in der Diskussion von den meisten angesprochen wurde. Dennoch gibt es Landesspezifika und Entwicklungen der letzten Jahre, die Ausführungsvorhaben der bundesrechtlichen Bestimmungen in unserem Land erforderlich machen. Die Stichworte hierzu wurden schon genannt: Sanierung devastierter Flächen, das haben wir hier mehrfach diskutiert und als Arbeitsaufgabe auch charakterisiert, die zunehmende Versiegelung von Flächen und die damit verbundene Abnahme landwirtschaftlicher Flächen, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Erosionsgefährdung von Ackerflächen und die Gefährdung von Steilufern und Steilhängen und so weiter. Der Minister hat es ganz umfassend mit Zahlen belegt. Ich brauche es nicht zu wiederholen.
Darüber hinaus sollen konkretisierende Regelungen die Durchsetzung des Bundesrechts auf die ab Juli 2012 zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte möglich machen. Im Sinne der Entbürokratisierung werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf zudem bodenschutzrelevante Regelungen aus anderen Gesetzen und Verordnungen zusammengeführt.
Es ist also ein ganz normaler, aber notwendiger Gesetzgebungsprozess und ich bitte deshalb um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Agrarausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wann auch immer das Thema Bodenpolitik in diesem Hohen Haus aufgerufen wird, wird ein Dissens dargestellt.
Es zeigt sich immer wieder, dass wir sehr unterschiedliche Auffassungen haben, bei jedem Thema, was von der Bodenvergabe betroffen ist. Das ist auch heute so und deshalb sind auch immer wieder Emotionen im Spiel dabei, was ist gerecht, was ist ungerecht, wo werden
neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Es gibt immer Sieger und Verlierer dabei und manchmal sind wir alle, das Volk, mit solchen Entscheidungen auch Verlierer,
Verlierer auch im großen Topf bei Mitteln, die anderweitig eingesetzt werden können.
Und trotzdem, meine Damen und Herren, die SPD hat ihren Standpunkt nun alle Jahre konsequent fortgetragen und auch umgesetzt. Wir haben einen Minister, der zwölf Jahre im Amt ist, der hat diesen Weg nie verlassen, sondern konsequent ist er ihn gegangen,
auch mit unserer Rückendeckung als Fraktion, mit Mehrheiten dieses Hohen Hauses, nicht immer einstimmig, aber es ist getragen worden, diese Politik.
Und deshalb, meine Damen und Herren von der LINKEN, frage ich mich, warum wir gerade heute wieder diesen Antrag diskutieren.
Wir haben diesen Themenkomplex bereits in der Novembersitzung 2010 unseres Landtages ausführlich debattiert, die Positionen dazu dargestellt. Ihr heutiger Antrag enthält eigentlich keinen einzigen neuen Aspekt, außer dass die Zeit fortgelaufen ist und Entscheidungen getroffen wurden.
Zu dem Teil Ihres Antrages, in dem der Landtag feststellen soll, nur so viel: Unter 1. formulieren Sie eine Position, die unter den demokratischen Fraktionen einen breiten Konsens findet.
Dabei hat sich dieser Landtag schon mehrmals erklärt. Wozu also? Zu den ideologisch geprägten Aussagen in den Punkten 2 und 3 hat Minister Backhaus schon eindeutig Stellung bezogen.
Und ich meine, das haben auch alle heute gut verstehen können, wo wir uns da befinden und was er tut. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Die konkreten Forderungen im zweiten Teil Ihres Antrages finden hingegen unsere volle Unterstützung inhaltlich. Ich habe es ausgedrückt, Geld zum Fenster rauswerfen an so einer Stelle, was wir woanders bei Projekten, bei ganz wichtigen Vorhaben brauchen, das findet nicht unsere Unterstützung.
Nun, das passiert alles schon, das ist seit Langem konkretes Regierungshandeln. Sie wissen, dass Mecklenburg-Vorpommern mit diesen Forderungen schon mehrmals im Bundesrat aktiv geworden ist, zuletzt am 21.01. mit folgendem Antrag zum Zweiten Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb, und zwar Hilfsanträgen für den Fall der jeweiligen Nicht
zustimmung. Ich zitiere: „Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzbeschlusses zu verlangen.“
Der Hilfsantrag 1 hatte zum Inhalt, dass der Vermittlungsausschuss einberufen werden soll, um das Gesetz dahin gehend zu ergänzen, dass sich Erwerber bereit erklären müssen, bestehende langfristige Pachtverträge für weitere zwölf Jahre zu verlängern. Der Hilfsantrag 2 hatte zum Inhalt, dass der Vermittlungsausschuss einberufen werden soll, um das Gesetz dahin gehend zu ändern, den Bemessungszeitraum für den begünstigten Erwerb auf den 1. Januar 2007 festzusetzen.
Meine Damen und Herren, keiner dieser Anträge hat im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates eine Mehrheit gefunden. Bei der Abstimmung, hören Sie gut zu, fehlten auch die Stimmen der Länder, in denen DIE LINKE mitregiert. Das ist bedauerlich.
Meine Damen und Herren, es ist ein langer Weg und es gibt immer noch Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen auf die Umsetzung des Gesetzes. Gestern war Finanzministerkonferenz und unsere Ministerin vertritt natürlich die Position, die unser Landwirtschaftsminister vorbereitet hat, auch auf dieser Strecke. Und deshalb meine ich, dass es ein langer Weg ist und dass wir festgesteckt haben, schon lange festgesteckt haben, was wir möchten. Der Weg wird gegangen, deswegen brauchen wir diesen Antrag nicht und wir lehnen ihn deshalb ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dioxin in Futtermitteln und in Lebensmitteln – seit Wochen bestimmt dieses Thema die Medien und verunsichert Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wieder einmal wurde das Vertrauen in die Sicherheit unserer Lebensmittel durch kriminelle Energie Einzelner schwer erschüttert. Verlierer dabei sind wir alle, die Verbraucher, die Landwirte, die seriösen Futter- und Lebensmittelhersteller, der Handel und nicht zuletzt die Politik. Aber der Dioxinskandal hat auch Sicherheitslücken im System der Futter- und Lebensmittelherstellung aufgezeigt, die nun konsequent geschlossen werden müssen, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Als wir das Thema „Dioxin in Futtermitteln“ als Antrag für die Januarsitzung des Landtages eingebracht haben, standen für uns, wie wahrscheinlich für alle, folgende Fragen im Vordergrund:
Wie konnte das geschehen?
Wo kommt das Dioxin her?
Besteht Gefahr für die Gesundheit der Menschen?
Wer ist der Schuldige?
Hat das staatliche Kontrollregime versagt?
Wer darf überhaupt Futtermittel herstellen?
Wer haftet für die Schäden?
Gab es Pannen bei der Information der Länder untereinander?
Wie sieht es mit der Meldepflicht der Untersuchungslabore aus?
Wie betroffen ist unser Bundesland?
Was wird mit den betroffenen Landwirten?
Meine Damen und Herren, der Minister hat uns als Fachleuten jederzeit über den Stand der Informationen in Kenntnis gesetzt und auch über die Betroffenheit, so viel vorweg. Aber vor allem stand die Frage im Vordergrund: Was muss getan werden, um zukünftig nach menschlichem Ermessen Derartiges zu vermeiden?
Nun, meine Damen und Herren, da die Zeit nicht stehen geblieben ist und die Politik reagiert hat, kennen wir bereits auf einige Fragen die ersten Antworten.
Lassen Sie mich zunächst kurz auf die Situation in Mecklenburg-Vorpommern eingehen. Nach dem heutigen Stand der Kenntnisse können wir wohl mit Fug und Recht behaupten, dass unser Bundesland im Vergleich zu anderen noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen ist. Von den ursprünglich gesperrten 22 Betrieben sind 21 wieder entsperrt worden. Nach umfänglichen Kontrollen konnten keine Grenzwertüberschreitungen an Dioxin festgestellt werden. Ein Betrieb befindet sich noch in der Überprüfung.
Darüber – das hatte ich bereits gesagt – hat der Landwirtschaftsminister den Agrarausschuss informiert. Gleichzeitig hat er klargestellt, dass allen Ländermeldungen über eventuell belastete Futtermittel und Futterfettlieferungen unmittelbar durch das Ministerium und die zuständigen Behörden nachgegangen wurde und wird. Mein Dank gilt dabei den Kontrolleuren und Laboren, die in dieser Zeit kein Wochenende kannten, und auch den Mitarbeitern des Ministeriums, die auf dieser Strecke aktiv waren.
Im Agrarausschuss wurde aber auch deutlich, dass die länderübergreifende Behördenkommunikation starke Defizite sieht. Lieferungen von in Verdacht stehenden Futtermitteln und Futtermitteln mit Adressaten in Mecklenburg-Vorpommern wurden erst Tage nach Bekanntwerden an unser Bundesland gemeldet. Um diese Situation unmittelbar im Land zu klären, hatte der Minister bereits am 13. Januar 2011 die zwölf Mischfutterwerke und den Bauernverband zu einem Gespräch geladen. Im Ergebnis dieses Gesprächs haben sich die Futtermittelhersteller zu ihrer Verantwortung bekannt und eine Verstärkung der Eigenkontrolle unter Einschluss der Kontrolle der Zulieferer von Futtermittelausgangsstoffen zugesagt. Zudem wollen die Futtermittelhersteller über Lieferantenaudits sicherstellen, dass alle Komponenten der Futtermittelherstellung lebensmitteltauglich sind.
Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass der Gesprächsfaden nicht abreißen soll und es nach der Grünen Woche erstmals einen runden Tisch mit den Futtermittelherstellern, dem Ministerium, dem Bauernverband und Verbraucherschützern geben wird. Auf der Bundesebene ist Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen mit einem Handlungskonzept, konkrete Konsequenzen aus dem Dioxinskandal zu ziehen, aktiv geworden. Darin werden folgende Konsequenzen gefordert:
1. Zulassung von Futtermittelunternehmen
2. Trennung der Produktionsströme
3. Einführung einer Positivliste
4. innerbetriebliche Eigenkontrollen
5. amtliche Überwachung
6. Anzeigepflicht von Erkenntnissen
7. bessere Haftung und Schadensregulierung, die auch tatsächlich greift
8. Überprüfung und konsequente Ausschöpfung des Bußgeld- und Strafrahmens
9. Schwerpunkt Staatsanwaltschaften und
10. Verbraucherinformation erleichtern
Meine Damen und Herren, im Ergebnis der nationalen Diskussion und Konsequenzen aus dem Dioxinskandal stehen vorerst die vorläufige Fassung zur Gemeinsamen Erklärung der Sonderkonferenz der Verbraucherschutzministerkonferenz und Agrarministerkonferenz vom 18. Januar 2011 in Berlin „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher“ mit dem gemeinsamen Aktionsplan der Länder und des Bundes, in dem auch die Verantwortlichkeiten und der Zeitraum festgelegt sind, fest. Der Minister wird über die Ergebnisse und mögliche Konsequenzen aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern berichten.
Aus meiner Sicht ist damit das Thema zunächst vom Tisch, die Problematik krimineller Energie noch lange nicht. Diese Problematik haben alle demokratischen Fraktionen aufgegriffen. Wir haben uns über diese Informationen hinaus dazu verständigt, dass unser Anliegen vergleichbar ist, und haben Ihnen deshalb heute einen gemeinsamen Änderungsantrag, den wir gemeinsam als Demokraten tragen, vorgelegt. Wir bitten Sie deshalb, diesem gemeinsamen Änderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur noch ganz kurz ein Wort: Dioxin, meine Damen und Herren, ist ein Stoffgemisch, kein einzelner Stoff, sondern ein Stoffgemisch. Und dieses Stoffgemisch ist hochgiftig,
es wirkt toxisch, kanzerogen, aber auch mutagen.
Deshalb ist es sehr gefährlich und Grenzen sind sehr deutlich festgelegt.
Aber, meine Damen und Herren, Dioxin findet bei verschiedenen technischen Prozessen statt, bei Verbrennungsvorgängen und Ähnlichem,
und es steht eindeutig fest, seit 1960 ist der Anteil von Dioxin in unserer Umwelt auf ein Drittel in der Belastung zurückgegangen.
Das ist ein sehr positiver Prozess, den müssen wir weitermachen, das ist hervorragend. Das heißt, wir haben die Belastung der Menschen reduziert.
Die Maus beißt keinen Faden ab,
hier ist Dioxin in Umlauf gebracht worden im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelkette
und das ist kriminelle Energie. Das steht auf einem anderen Blatt Papier, das muss geahndet werden,
daraus müssen Schlussfolgerungen gezogen werden.
Und, meine Damen und Herren, wer sich mit den Vertretern der Länder seiner Parteien unterhalten hat,
hat festgestellt, dass wir im Lande eine sehr gut aufgestellte Lebensmittelkontrolle und auch Melderecht haben.
Wir haben nämlich die zuständigen Behörden in einem Haus gebündelt. Wir haben die Agrarproduktion, wir haben den Verbraucherschutz, die Lebensmittelkontrolle,
alles in einem Haus gebündelt mit dem Umweltschutz gemeinsam.
Deshalb, meine Damen und Herren, wusste zu jeder Zeit die Linke, was die Rechte tat, denn sie gehörten zu einem gemeinsamen Körper. Und deshalb bin ich auch ganz fest davon überzeugt, dass das, was wir zu jeder Zeit übermittelt bekamen, dem tatsächlichen Stand an Informationen, die für uns möglich waren, entsprach.
Was wir nicht haben, dass dieses System in der Bundesrepublik Deutschland in allen Ländern genauso gehandhabt wird. Es gibt Länder, da sind diese Zuständigkeiten in vier verschiedenen Häusern. Und ehe die zusammenfinden, sind das natürlich komplizierte Strecken. Deshalb brauchen wir eine Vereinheitlichung des Kontroll- und Meldesystems in der Bundesrepublik, damit es solche Lücken gar nicht geben kann,
dass wir auch aus anderen Ländern das erfahren, was wir für unsere eigenen Kontrollen brauchen.
Wir brauchen eine Systematik der Eigenkontrolle, die vereinheitlicht werden muss, und wir brauchen ein ganz klares Melde- und Informationszyklogramm.
Wir brauchen, Frau Reese hat recht, eine Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes, die auf diese Problematik ganz konkret eingeht, dass sie ein Veröffentlichungsrecht und die -pflicht ganz klar regelt.
Das ist bisher nicht passiert. Wir müssen genau wissen, wer hat an welcher Stelle
was festgestellt und wer kann informiert werden, dass er möglicherweise betroffen ist. Das war doch das Problem, dass diese Betroffenheit uns gar nicht bekannt war von denen, bei denen das Problem am Anfang stattgefunden hat.
Und dann, meine Damen und Herren, gegenwärtig wird der Schaden, der in unserer Bundesrepublik eingetreten ist durch diese kriminelle Energie, auf 100 Millionen Euro geschätzt. Das ist kein Pappenstiel.
Die Betriebe sind betroffen, das ist ein enormer wirtschaftlicher Schaden. Und deshalb ist es wichtig, dass es erstens künftig eine Haftpflicht dafür gibt, das müssen wir perspektivisch organisieren, dass das …
(Udo Pastörs, NPD: Die gibts heute auch schon.)
Niemals, bei allen Sicherheitssystemen, die wir schaffen, kann kriminelle Energie zu hundert Prozent ausgeschlossen werden. Sie existiert, solange Menschen existieren, und auch wir werden das nicht verhindern.
Wir können nur das Netz so eng wie möglich stricken. Das ist unsere Aufgabe. Und dazu gehört, für den Schadensfall eine Haftpflicht zu sichern, die dann in diesem Fall greift.
Meine Damen und Herren, und ich stehe auch hier und sage, wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht, das nämlich diese …
Sie selbst haben doch gefordert, Herr Pastörs, dass die zur Rechenschaft gezogen werden,
die mit Insolvenz aus dem Rennen sind.
Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht, das diese Menschen wirklich zur Verantwortung zieht.
Und das gehört dazu.
Deshalb, meine Damen und Herren, stehen wir hinter unserem Antrag und wir erwarten, dass wir da eine größere Sicherheit perspektivisch schaffen,
und das in der gesamten Bundesrepublik. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Moment stellt der Dioxinskandal das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Sicherheit unserer Lebensmittel auf eine harte Probe. Wir haben vorhin gehört, welche Konsequenzen gezogen werden sollen und mit welchen Maßnahmen das Vertrauen der Menschen wiedergewonnen werden soll. Ein wesentliches Element dabei ist die Schaffung von mehr Transparenz und Kontrolle auf allen Ebenen der Lebensmittelherstellung.
Das heißt für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie sicher sein können, dass nur gesunde und geprüfte Lebensmittel im Angebot sind. Das muss auch heißen, dass die Verbraucher erkennen können, mit welchen Technologien die Lebensmittel hergestellt werden.
Damit sind wir auch schon bei der grünen Gentechnik. Ich will hier heute keine Grundsatzdebatte zur Anwendung der grünen Gentechnik entfachen. Wir wissen, dass die Positionen dazu in der Gesellschaft wie auch unter den demokratischen Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern verschieden sind. Die kontroverse Debatte auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene lässt den Verbraucher einigermaßen ratlos zurück.
Gleichzeitig müssen wir konstatieren, dass vermehrt weltweit gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel in den Umlauf geraten. Wir sollten uns daher einig darüber sein, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern zumindest die Wahlfreiheit zwischen gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Lebensmitteln endlich durch eine klare Kennzeichnungspflicht ermöglicht wird.
Meine Damen und Herren, dieses Thema ist für den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nicht neu, wir hörten das in beiden Reden. Bereits im Januar 2008 hat der Landtag der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zum Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: „Grüne Gentechnik“, Drucksache 5/77, zugestimmt. Darin heißt es in Punkt 2:
„Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich zur Wahlfreiheit der Verbraucher und der Landwirte und unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der Herstellung von gentechnisch freien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln. Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kennzeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel.
Der Landtag hält es für erforderlich, die verpflichtende Kennzeichnungsregelung im Bereich Gentechnik dahingehend anzupassen, dass ein Lebensmittel nur dann als ‚gentechnikfrei‘ bzw. ‚ohne Gentechnik‘ bezeichnet werden darf, wenn über den gesamten Produktionsprozess, d. h. über alle Herstellungs- und Verarbeitungsstufen hinweg, keine Stoffe, die unter Zuhilfenahme gentechnischer Methoden hergestellt wurden, zum Einsatz kommen. Dies erstreckt sich sowohl auf die eingesetzten Futtermittel als auch auf Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme, Zusatzstoffe und Arzneimittel.“
Richtig so. Im Umkehrschluss kann das auch heißen, Lebensmittel, die diese Kriterien nicht erfüllen, sollen europaweit und ausnahmslos positiv hinsichtlich der Verwendung von Gentechnik gekennzeichnet werden.
Der SPD-Fraktion geht es nicht um eine Debatte zu Positiv- oder Negativkennzeichnung. Uns geht es um die unmittelbare Information direkt auf dem Produkt. Die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nur dann gegeben, wenn sie sich beim Kauf eines Lebensmittels anhand einer eindeutigen Kennzeichnung zwischen gentechnisch freien und gentechnisch veränderten Lebensmitteln entscheiden können. Das Gleiche gilt für den Landwirt bei der Wahl von Futtermitteln.
Der Antrag fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin für eine entsprechende verbindliche Kennzeichnungspflicht einzusetzen. Ich möchte daran erinnern,
dass bereits im September 2010 der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wohlgemerkt, zur beabsichtigten Änderung der europäischen Richtlinie zum Anbau von gentechnisch veränderten Organismen folgende Passage beschlossen hat: „Im Übrigen hält der Bundesrat eine umfassende Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten – auch über Nahrungs- und Futtermittel hinaus – für zwingend erforderlich, um die Wahlfreiheit für den Verbraucher vollständig zu gewährleisten.“
Der Landtag, meine Damen und Herren, – und der Minister hat es ausgeführt, dass der Bundesrat gerade wieder zu dem Thema Beschlüsse gefasst hat – soll der Regierung die Unterstützung mit einem entsprechenden Beschluss noch einmal auf den Weg bringen.
Das verstärkt ganz klar unsere Aktivitäten.
Es wundert mich wirklich, wenn es in Ihrem Denken, Fühlen und Handeln keinen Unterschied gibt, warum es Ihnen heute schwerfallen sollte, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben,
um dieses ganz klare Votum für unsere Regierung mit auf den Weg zu bringen. Deshalb bitte ich Sie nochmals um Ihre Zustimmung für den vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gemeinsame europäische Agrarpolitik scheint ein Dauerbrenner zu sein.
Frau Schlupp hat es schon bei der Einführung gesagt, mit den Reformen 1992 sind wir in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Inzwischen 27 Länder in der Europäischen Union erwarten Gerechtigkeit, erwarten Vergleichbarkeit von Bedingungen und eine gleichberechtigte Entwicklungsmöglichkeit für ihre Länder.
Meine Damen und Herren, wenn jetzt die ersten Vorschläge der Kommission vorliegen, dann sind die Herausforderungen, denen wir uns alle gemeinsam stellen müssen, zunächst die Probleme der Lebensmittelsicherheit zu bewältigen, die Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen und die Entwicklung des territorialen, des ländlichen Raumes gleichberechtigt vornehmen zu können. Und deshalb mussten die Ziele formuliert werden, die in einer verlässlichen Produktion von Lebensmitteln und einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion gesehen werden, die eine nachhaltige Verwaltung der natürlichen Res
sourcen zum Inhalt haben und eine ausgeglichene territoriale Entwicklung mit den Instrumenten der Entwicklung des ländlichen Raumes in der Gänze des Sozialen, ökologisch, aber auch infrastrukturell.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns einer Wahrheit stellen. Wir werden ein Agrarbudget, wie wir es bisher hatten, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zur Verfügung haben.
Es gibt zusätzliche Aufgaben, die europäisch gemeistert werden müssen, und ich spreche immer von einem Tischtuch, an dem viele ziehen.
Es sind neue Aufgaben dazugekommen, die transeuropäischen Verkehrsnetze, die bewältigt werden müssen, Bildungsausgaben, aber auch außen- und sicherheitspolitische Aufgaben, die zusätzliche Mittel notwendig machen.
Und wenn aus den Haushalten nicht mehr zur Verfügung steht, wird die Verteilung sich etwas verändern.