Ralf-Norbert Bartelt
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kernpunkt des Entwurfs für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes ist die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Es wird deren Zahl erhöht werden. Deren Zahl wird festgeschrieben werden. Es wird Aussagen zur Qualifikation der Beauftragten geben. Es wird eine Pflicht zur Fortbildung festgelegt werden, und es wird deren Funktion im Krankenhaus beschrieben, damit der Transplantationsbeauftragte auch eine entsprechende Durchsetzungskraft haben wird.
Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Organspendebereitschaft zu leisten. Wir haben das Problem, dass in Umfragen zwar 80 % sagen, sie würden ihre Organe nach dem Tod spenden, aber nur etwa 20 % haben dies mit ihrer Unterschrift auf dem Ausweis zum Ausdruck gebracht.
Deutschland befindet sich im europäischen Vergleich hinsichtlich der Spendenbereitschaft im unteren Mittelfeld. Das kann uns angesichts unseres Anspruchs nicht zufriedenstellen. Auch Hessen ist hier ausnahmsweise nicht spitze. Es befindet sich nur im Mittelfeld. Auch das kann uns nicht zufriedenstellen.
Die Manipulation der Transplantationslisten, der sogenannte Organspendenskandal, hat darüber hinaus einen negativen Beitrag geleistet. Die Bevölkerung hat sehr sensibel reagiert. Wir hoffen, dass sich das durch entsprechende Maßnahmen ändern wird. Die Hessische Landesregierung hat hier sehr viel gemacht, um Aufklärung zu leisten.
12.000 Menschen warten bundesweit auf ein Spenderorgan. Viele sterben, bevor eine Transplantation möglich ist.
Ich bin mir sicher, dass die Diskussion darüber fortgesetzt werden wird, was der richtige Weg ist, ob wir bei der Entscheidungslösung bleiben oder ob die Widerspruchslösung notwendig wird. Es war damals richtig, sich von der Zustimmungslösung zu der Entscheidungslösung zu bewegen, um bundesweit einen Konsens zu erzielen. Ich glaube aber, dass die Diskussion damit noch nicht beendet ist.
Ich bin froh, dass wir im Ausschuss diese Änderungen einstimmig empfohlen haben. Die Mitglieder der CDU-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Patientenmobilitätsgesetz regelt die Patientenrechte bei Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden medizinischen Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union. Es setzt eine EU-Richtlinie um, die der Bund zur gesetzlichen Regelung an die Bundesländer weitergeleitet hat.
Freizügigkeit innerhalb des EU-Binnenmarktes gilt dem Grunde nach auch für medizinische Dienstleistungen, wenngleich es derzeit erst in geringem Maß praktiziert wird. Bei Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden medizinischen Leistungen müssen ambulante und stationäre Anbieter, aber vor allem die Patienten wissen, welche Regeln denn gelten. Der EU-Staat, in dem die Behandlung durchgeführt werden soll, ist für entsprechende Information und Transparenz verantwortlich. Im Einzelnen: Qualifikation der Anbieter, Qualitätsstandards und deren Überprüfung, eine Regelung der Haftpflichtversicherung für ent
sprechende Anbieter – wie Sie, Herr Spies, zu Recht gesagt haben; ganz wichtig – und die entsprechende Gebührenordnung in dem Land. Zuständigkeit und Organisation verbleiben bei den Mitgliedstaaten. Es werden also keine neuen Behörden geschaffen, und es entstehen auch keine Eingriffsrechte europäischer Institutionen in die Mitgliedstaaten.
Meine Damen und Herren, funktionierende Informationssysteme werden sicherlich an Bedeutung gewinnen, weil die Patienten immer informierter werden – das ist gut so – und so auch eine Behandlung im Ausland wünschen. Diese Entwicklung ist aus der Sicht von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und sonstigen Anbietern in Deutschland nur zu befürworten, denn sie genießen eine hohe Reputation, und wir können es nur wünschen, wenn mehr EU-Bürger auch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.
Wir freuen uns, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss einstimmig befürwortet wurde. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Spies, über all das, was Sie genannt haben, wird man sich weiter gesundheitspolitisch unterhalten können. Dies ist allerdings nun nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Aber auch hier, da wir bei europäischen Regelungen sind, kann ich mir gut vorstellen, dass Deutschland vorbildlich ist. Wenn wir in ganz Europa einen solchen Standard wie in Deutschland erreichen könnten, dann wäre schon viel getan.
Auch hier werden wir mit Spannung, Interesse und Sachkunde den weiteren Diskussionen entgegensehen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes erfolgt aufgrund der Novellierung des Bundesgesetzes. Sie fördert die Transplantationsmedizin, weil der Transplantationsbeauftragte im ärztlichen Team des Krankenhauses gestärkt wird. Er muss Facharzt sein und die Funktion eines Chefarztes oder Oberarztes haben. Das Gesetz fordert die regelmäßige Fortbildung. Die Verzahnung mit dem Ministerium, mit den Gesundheitsämtern und mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist jetzt genau geregelt.
Hessen hat die Transplantationsmedizin auch in dieser Wahlperiode nach vorne gebracht. Dies sei an vier Punkten beispielhaft ausgeführt:
Hessen gehört zu den wenigen Bundesländern, die den Transplantationsbeauftragten durch Gesetz eingerichtet und seine Aufgaben kontinuierlich angepasst haben.
Hessen zeichnet seit 2003 jährlich ein Krankenhaus aus, das sich besonders für die Organspende eingesetzt hat, zuletzt die Asklepios-Klinik Seligenstadt.
Organtransplantation ist nicht nur eine Aufgabe der Zentren, sondern aller Krankenhäuser. Im Mai 2013 wurde die modernisierte Abteilung für die Transplantation von Herz und Lunge der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim ihrer Funktion übergeben – ein ganz wichtiger Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung im Land. Hier wurden völlig neue Qualitätsmaßstäbe gesetzt. Die Gesamtinvestitionen betrugen 25 Millionen € – bei einem Landeszuschuss in Höhe von 17 Millionen €. Das ist eine große Leistung.
Die Landesregierung hat sich durch Sozialminister Grüttner als Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz verdient gemacht, indem die Reform des Bundesgesetzes entscheidend vorangetrieben wurde. Es wurde erreicht, dass die frühere Zustimmungslösung zur Organspende durch die Entscheidungslösung ersetzt worden ist. Das bedeutet, dass jetzt jede Person über 16 Jahre gefragt wird, ob sie zur Organspende bereit wäre. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben aber stets betont, dass dies nur ein erster Schritt sein kann, weil man eine gemeinsame Position unter den Ländern finden musste, und dass eine erweiterte Widerspruchslösung besser wäre. Diese Diskussion bleibt für uns auf der Tagesordnung. „Erwei
terte Widerspruchslösung“ bedeutet, dass bei einer fehlenden Erklärung einer verstorbenen Person nur die Angehörigen einer Organspende widersprechen können. Der internationale Vergleich beweist, dass die Zahl der Organspenden dort, wo es eine erweiterte Widerspruchslösung gibt, deutlich höher ist.
Die Maßnahmen dieser Landesregierung sind Beiträge, die Transplantationsmedizin zu fördern und Leben zu retten. Gesellschaft und Politik – wir alle – haben hier aber noch viel zu tun. Folgende Zahlen beweisen das: 75 % der Menschen sind grundsätzlich bereit, Organe zu spenden, aber nur 20 % haben dies dokumentiert. Die Zahlen der Transplantationen von Niere und Herz in Deutschland sind in den letzten drei Jahren zurückgegangen. Die Gründe hierfür wurden schon dargelegt. Ich teile diese Interpretation. So wurden in Deutschland 2012 etwa 1.100 Nieren transplantiert – bei einer Warteliste, auf der 7.500 Menschen stehen. Insgesamt warten in Deutschland 12.000 schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sehen in diesem Gesetzentwurf einen positiven Beitrag, um diesen Zustand zu ändern und um die Transplantationsmedizin in diesem Land weiterzuentwickeln. Wir erwarten interessante Diskussionen in den Ausschüssen. Es bleibt unsere gemeinsame Aufgabe, die Bereitschaft, Organe zu spenden, in diesem Land zu erhöhen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ist ein ernstes und, das gebe ich zu, auch schwieriges Thema.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Herangehensweise, Diskussionsprozesse auch innerhalb des Regierungslagers zu ironisieren, ist leicht zu durchschauen. Sie instrumentalisieren adoptierte Kinder parteipolitisch. Sie werden mit Ihrer Herangehensweise dieser Frage überhaupt nicht gerecht.
Wenn Sie etwa sagen, die Fakten lägen bereits alle auf dem Tisch, kann ich nur sagen: Nein, das tun sie nicht. Wer weiter nachdenkt und einen Konsens in der Gesellschaft herbeiführen will, dem zu sagen, der sei fertig und die Frage des Kindeswohls als Diskriminierung anzusehen – das ist eine rein parteipolitische Herangehensweise im Wahlkampf zulasten der adoptierten Kinder. Da machen wir nicht mit.
Meine Damen und Herren, Sie hätten die Gelegenheit gehabt, diese Debatte so zu führen, wie sie der Ministerpräsident gedanklich und mit seiner Wortwahl eingeleitet hat.
Die Befürworter eines Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Partner argumentieren, dass dem Abbau von Diskriminierung, der Schaffung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Anpassung in versorgungs- und steuerrechtlichen Fragen automatisch ein Adoptionsrecht folgen müsse. Dieser Gedanke ist unlogisch, und die Folgerungen müssen zwangsläufig falsch sein.
Die erstgenannten Aspekte betreffen Anliegen und Rechtsstellung der betroffenen gleichgeschlechtlichen Partner.
Das Adoptionsrecht dagegen betrifft das Kindeswohl, das Recht des Kindes – und das nicht gleichwertig mit den Belangen der Partner und auch nicht in Abwägung mit den Interessen der Adoptiveltern –, und es betrifft auch nicht Rechte der abstrakten Verantwortungsgemeinschaft, sondern es geht ausschließlich um Wohl und Glück des Kindes. Das ist ein wesentlicher Unterschied und muss auch differenziert diskutiert werden.
Es sind gerade neuere Erkenntnisse von Pädagogen und Psychologen, dass Vater und Mutter die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes prägen sollen.
Da müssen Sie nicht ironisch lachen. Damit machen Sie wieder denselben Fehler, und das beweist, wie Sie die Debatte führen. – Dies hat erhebliche gesellschaftliche Konsequenzen gehabt. Tradierte Rollenverständnisse zwischen Mann und Frau wurden aufgebrochen. Diese Gedanken kamen nicht aus der bösen, konservativen schwarzen Ecke.
Ein weiterer Gesichtspunkt: Bei Ehescheidungen wird zunehmend angestrebt, dass sich die Ex-Partner auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen sollen. Dort, wo dies nicht möglich ist, sollen Regelungen auf jeden Fall so getroffen werden, dass Mutter und Vater weiterhin Verantwortung für das Kind tragen.
Diese Erkenntnisse, dass ein Vater und eine Mutter für die Prägung und das Glück des Kindes entscheidend sind, dürfen doch bei der Diskussion über die Adoption durch
gleichgeschlechtliche Lebenspartner nicht völlig unberücksichtigt bleiben.
Im Gegenteil, sie sind von ganz entscheidender Bedeutung.
Wie der Ministerpräsident bereits vorgetragen hat, stellt das überhaupt nicht in Abrede, dass gleichgeschlechtliche Partner, die ein Kind erziehen, das aus einer früheren Beziehung stammt, unseren hohen Respekt genießen. Sie tun das unter weitaus schwierigeren Bedingungen. Noch größeren Respekt haben natürlich alleinerziehende Personen, die unter schwierigen Bedingungen ihrer Aufgabe nachkommen.
Dass Sie aber diesen Respekt mit einem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften verbinden wollen, ist einfach unredlich. Das ist auch falsch.
Nein. – Bei der Rechtsstellung in Adoptionsfragen gibt es noch weitere Kriterien, die erfüllt werden müssen, etwa das Alter der sich bewerbenden Adoptiveltern,
ein Abstand zwischen Adoptiveltern und dem zu adoptierenden Kind. Das alles sind wohlerwogene Gesichtspunkte.
Nein, meine Damen und Herren, es bleibt dabei, dass dem Kindeswohl nach den derzeitigen Erkenntnissen am besten gedient ist, wenn das Adoptivkind von einer Adoptivmutter und einem Adoptivvater liebevoll umsorgt, erzogen und geprägt wird.
Davon bleibt völlig unberührt, dass wir weiterhin dafür werben, dass die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch in den Köpfen der Menschen weiterentwickelt werden muss und dass wir stolz darauf sind, in der Rechtsstellung wesentliche Beiträge zum Abbau von Diskriminierung geleistet zu haben.
Daher wird die CDU-Fraktion Ihre Anträge, die dem Anliegen nicht gerecht werden, auf jeden Fall ablehnen.
Wir werden in differenzierter Form die Diskussion fortsetzen. Es reicht uns nicht aus, dass gesagt wird, es gibt keine Beweise dafür, dass die Erziehung in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht schlechter wäre. Nein, für uns ist das Kindeswohl von elementarer Bedeutung. Dies wird uns auch bei dem weiteren Diskussionsprozess leiten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Fraktion DIE LINKE mit Anträgen und Debattenbeiträgen in Verhandlungen der Tarifpartner einmischen will, Tarifabschlüsse hier politisch bestimmen will.
Sie legen die Axt an die Tarifautonomie, eine der Grundlagen der erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland.
Frau Wissler, Sie haben in bemerkenswerter Offenheit und Ehrlichkeit
gesagt: „Tarifautonomie sehe ich etwas anders, die Politik muss sich hier einmischen.“ – Es hat den Redner der Sozialdemokraten natürlich ein bisschen in Schwierigkeiten gebracht, dass Sie gesagt haben, an sich sollte man sich nicht einmischen, in dem Fall aber vielleicht doch. Ich bin gespannt – hoffentlich bleibt es eine Fiktion –, wie Sie diesen Widerspruch in Ihren rot-rot-grünen Anstrengungen zur Bildung einer Regierung lösen wollen.
Es ist von größerer Bedeutung, Ihnen dieses Konfliktpotenzial nahezubringen.
Meine Damen und Herren, weil Sie in große Schwierigkeiten gekommen sind, haben Sie drei weitere Themen in die Debatte eingebracht, aber ich sage Ihnen, damit werden Sie auf der Verliererseite sein. Sie haben versucht, das Thema Mindestlohn in die Debatte einzubringen. Sie müssten aber wissen, dass Ihnen dieses Thema davongleitet, weil die Tarifpartner unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel Lohnuntergrenzen für 4 Millionen Menschen eingeführt haben, die weit über dem liegen, was Sie als gesetzlichen Mindestlohn festlegen wollen. Wir haben das Problem durch die Tarifpartner lösen lassen, und Sie rennen hier mit gesetzlichen Vorgaben hinterher.
Sie haben außerdem das Thema Minijobs eingebracht. Teile von Rot-Rot-Grün wollen diese Jobs wieder abschaffen. Sie wissen gar nicht, welchen Personenkreis Sie damit treffen würden. Sie würden die Studenten treffen, die rüstigen Pensionäre, die Gastronomie und auch den Einzelhandel, der in Spitzenzeiten darauf angewiesen ist, 450-€-Jobber einzustellen.
Der Gipfel war, dass Sie die Hartz-IV-Gesetzgebung grundsätzlich angreifen wollten, indem Sie die Möglichkeit des Aufstockens erneut gebrandmarkt haben. Hier schließe ich mich völlig den Ausführungen des Kollegen Lenders an: Es ist viel besser, dass die Menschen Arbeit haben, als wenn sie überhaupt keine Arbeit haben. Dieses Instrumentarium wurde von einer rot-grünen Regierung geschaffen. Heute wollen Sie davon nichts mehr wissen. Interessanterweise hat sich Herr Schäfer-Gümbel bei diesem Thema auf Bundeskanzler a. D. Schröder bezogen. Das war sehr mutig von ihm, weil die hessische SPD von Herrn Schröder an sich nichts mehr wissen will. Vielleicht hängt das aber damit zusammen, dass er finanzpolitischer Sprecher von Herrn Steinbrück ist. Ich weiß nicht, ob diese Verbindung derzeit noch werbewirksam ist. Es wurde hier aber doch in Erinnerung gebracht.
Abschließend möchte ich Folgendes sagen. Wir stehen zur Tarifautonomie. Wir werden uns in Tarifverhandlungen nicht durch Beiträge im Parlament einmischen. Es wäre gut, wenn eindeutige Erklärungen hierzu – von den LINKEN erwarte ich das nicht – auch von den anderen Parteien kommen würden.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Kinder sind derzeit in Sinntal-Sannerz in der geschützten Unterbringung?
Angesichts dieser Belegungszahlen sowie der Tatsache, dass sich auch Jugendämter außerhalb Hessens für dieses pädagogische Konzept interessieren: Hat sich nach Ihrer Beurteilung die Einrichtung insgesamt bewährt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hessen hat gute Krankenhäuser, mit qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, engagierten Pflegekräften und professionellen kaufmännischen Leitungen.
Hessische Krankenhäuser bekommen im Magazin „Focus“ gute Platzierungen und werden im AOK-Krankenhausnavigator regelmäßig gut bewertet. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern hat Hessen seine Krankenhäuser gut finanziert. Bei den Zuschüssen pro Bett liegt Hessen aktuell auf Platz 3. Nach einer Veröffentlichung der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Juli 2012 investieren die Länder im Bundesdurchschnitt 6.300 € pro Bett, Hessen 8.900 € pro Bett.
Meine Damen und Herren, die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft durch medizinischen Fortschritt, demografische Entwicklung, diagnosebezogene Honorierung und Wettbewerb unter den Krankenhäusern erforderten neue gesetzliche Rahmen und flexiblere Finanzierungen. Das berücksichtigt das neue Hessische Krankenhausgesetz seit dem Jahr 2011. Die wesentlichen Modernisierungen sind: Verzahnung der stationären und der ambulanten Medizin, Bedarfsplanung nach inhaltlichen Versorgungsaufträgen und nicht mehr nach starren Bettenzahlen sowie die Umstellung der Förderung von Einzelinvestitionen auf Pauschalförderung.
So kann das Krankenhaus eigenverantwortlich, schnell und unbürokratisch über Mittel verfügen. Das wird vom Präsidenten der Hessischen Krankenhausgesellschaft Dieter Bartsch ausdrücklich befürwortet.
Die detaillierte Umsetzung des Übergangs von Einzelförderung auf Pauschalförderung zum Wohle der Krankenhäuser regelt der vorgelegte Gesetzentwurf, über den wir jetzt sprechen. Darin werden insbesondere die Interessen derjenigen Kliniken berücksichtigt, die ihr Investitionsvorhaben schon länger angemeldet haben, wegen der Dringlichkeit aber auf die Einzelförderung vertraut haben. Daher werden 120 Millionen € zusätzlich in einem Sonderprogramm zur Verfügung gestellt. Es gibt mehr Geld für die hessischen Krankenhäuser – das ist die zentrale Botschaft.
Die endgültige Umstellung auf die fallbezogene Pauschalförderung wird am 01.01.2016 erfolgen.
Diese Landesregierung – Sozial- und Gesundheitsminister Grüttner – engagiert sich erfolgreich für unsere Krankenhäuser. Die Modernisierung des Hessischen Krankenhausgesetzes ist ein Punkt. 120 Millionen € zusätzlich sind ein weiterer Punkt. Der Hessische Sozialminister setzt sich permanent für eine Neuregelung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser ein. Gegenwärtig orientiert sich die Steigerung der Landesbasisfallwerte an der allgemeinen Preisentwicklung. In den letzten Jahren waren das zwischen 0,3 % und 1,4 %. Die Ausgaben aber stiegen aufgrund des hohen Personalanteils und entsprechender Tarifabschlüsse zwischen 4,8 % und 5,0 %. Die berechtigten Anliegen der Hessischen Krankenhausgesellschaft werden vom Sozialminister dauernd unterstützt.
Weiterhin wollen wir die Trägerschaftsvielfalt der Krankenhäuser erhalten. Deshalb unterstützen wir den Erhalt insbesondere der kommunalen Krankenhäuser.
Daher hat diese Landesregierung einen Verbund kommunaler Krankenhäuser zur Diskussion gestellt. Ein solcher Verbund oder Zusammenschlüsse auf der regionalen Ebene erfolgen natürlich durch Beschlüsse der Kommunen. Ziel ist es, die Basis- und Notfallversorgung flächendeckend wohnortnah zu sichern, fachspezifische Schwerpunkte mit internationaler Reputation im Verbund zu bilden und durch Entschuldung der kommunalen Krankenhäuser Wettbewerbsfähigkeit auf Augenhöhe mit anderen Trägerschaftsformen herzustellen.
Abschließend einige wenige Worte zum Antrag der SPD. Dessen zentrales Anliegen ist eine vorgeschriebene Personalausstattung, Personalmindeststandards.
Wir können dem nicht nachkommen, denn wir haben Vertrauen in die Klinikleitungen, ausreichend qualifiziertes Personal einzustellen. Sie haben dieses Vertrauen nicht und wollen das staatlich regeln. Aber eine solche Vorschrift ist zumindest für die kommunalen Krankenhäuser Konnex. Der Gipfel von Verantwortungslosigkeit und Regierungsunfähigkeit der SPD ist, dass Sie in der Rubrik „Finanzielle Mehraufwendungen“ in Ihrem Gesetzentwurf „keine“ schreiben. Sie tragen dort „keine“ ein. Aber das ist nun mal Konnex, und es würden dadurch Ausgaben auf das Land zukommen. Das haben wir jetzt bei einem anderen Thema ja erlebt.
Abschließend: Wir sehen Existenzgefährdungen für zahlreiche kommunale Krankenhäuser, weil sie die Vorschriften der SPD nicht finanzieren könnten. Nein, wir brauchen diesen Gesetzentwurf der SPD nicht. Die Krankenhäuser sind bei unserer Landesregierung in guten Händen, und wir werden den Herausforderungen auch weiterhin gerecht werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum wiederholten Male stellt eine Oppositionsfraktion einen Antrag zum Thema Mindestlohn, obgleich die Landesgesetzgebung überhaupt nicht zuständig ist. Aber das ist ja das gemeinsame Thema der drei Oppositionsfraktionen, wobei Sie bedenken sollten, dass der Spitzenmann der Opposition in Berlin, Herr Steinbrück, beim Thema Min
destlohn in erster Linie an Mindestlöhne für Bundeskanzler und Bundesminister denken würde.
Aber das Thema zieht nicht mehr. Ich begründe das gleich. Deshalb stellt DIE LINKE einen so verkrampften Antrag,
dass selbst ihre Bündnispartner SPD und GRÜNE im Ausschuss nicht zustimmen konnten. Aus dem Antragstext, in dem Sie 10 € Mindestlohn für Angestellte im Land, in den Kommunen, bei den Zuschussempfängern und den öffentlichen Auftragnehmern fordern, nur ein Zitat:
Es können Mehrkosten entstehen unter anderem durch höhere Lohnausgaben und durch die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes. Diese sind nicht genauer zu beziffern. Im Allgemeinen trägt ein Mindestlohn zur Entlastung der öffentlichen Haushalte bei.
Ich glaube, damit kommentieren Sie Ihren Antrag ausreichend. Deshalb lohnt die Beschäftigung mit Ihrem Antrag jetzt nicht weiter.
Warum geht Ihnen das Thema Mindestlohn verloren? – Meine Damen und Herren, die Menschen sehen, dass unter der Bundeskanzlerin Merkel für vier Millionen Arbeitnehmer branchenbezogene Mindestlöhne eingeführt worden sind. Sie gelten für elf Branchen:
Pflegekräfte, Postzusteller, Zeitarbeiter, Gebäudereiniger, Sicherheitsdienst, Kraftfahrer usw. und bald auch für Friseure. Weil sie von den Tarifpartnern ausgehandelt worden sind und durch Gesetz für die gesamte Branche gelten, zerstören sie keine Arbeitsplätze und treiben die Arbeitnehmer nicht in die Schwarzarbeit. Diese branchenbezogenen Mindestlöhne zwischen 7,80 € und 13,70 € in den alten Bundesländern sind in der Regel höher als alle in der Diskussion befindlichen Beträge.
Das ist der richtige Weg, dass jeder Arbeitnehmer von einem branchenbezogenen Mindestlohn profitieren kann. Wir wollen keinen politischen Mindestlohn, der von Wahlterminen abhängig ist. Wir wollen einen Mindestlohn, der von Wirtschaftsdaten geprägt und durch die Tarifpartner ausgehandelt worden ist.
Die Menschen sehen weiterhin auch, dass die CDU ein vernünftiges und realisierbares Konzept hat, die Lücke zu schließen, wo das Entsendegesetz nicht greift, und eine branchenbezogene Lohnuntergrenze zu schaffen. Wo keine Tarifverträge existieren oder wo der Organisationsgrad von Arbeitnehmern und Arbeitgebern so gering ist, soll eine Kommission aus Gewerkschaftern und Arbeitgebervertretern über eine entsprechende Lohnuntergrenze entscheiden, wobei entsprechende Schiedsverfahren möglich sind.
Wir haben für vier Millionen Menschen Lohnuntergrenzen geschaffen. Wir werden so auch für die anderen betroffenen Arbeitnehmer Lohnuntergrenzen mit einem vernünftigen Konzept schaffen.
Die Menschen sehen weiterhin, dass die Arbeitsuchenden in unseren südeuropäischen EU-Partnerländern von einem Mindestlohn überhaupt nichts haben, wenn sie keine Arbeitsplätze haben. Meine Damen und Herren, gestern konnten Sie im Wirtschaftsteil der „FAZ“ im Säulendia
gramm die Jugendarbeitslosenquote in den EU-Ländern von 2007 und heute vergleichen.
In Großbritannien, in Frankreich, in Italien, in Spanien und in Schweden, also fast überall, ist die Jugendarbeitslosigkeit in den letzten sechs Jahren erheblich gestiegen. In Deutschland ist sie erheblich gesunken.
In Hessen geht es den Menschen besonders gut. Die Arbeitslosigkeit ist gering, die Einkommen sind hoch. Wir haben die höchste Zahl an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Wir haben 3,35 Millionen Erwerbstätige.
Der richtige Weg ist, dass die Menschen von den Mindestlöhnen nicht abhängig sind. Wenn Mindestlöhne ausgehandelt sind, dann sollen sie davon mit einer Teilhabe an unserer Gesellschaft leben können. Diesen Weg werden wir erfolgreich fortsetzen.
Wir werden im Bund und im Land durch entsprechende Gesetzgebungsverfahren die erfolgreiche Wirtschaftspolitik und die erfolgreiche Sozialpolitik fortsetzen, sodass jeder von einem branchenbezogenen, regionalen und von den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlohn wird profitieren können. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Nach welchen Kriterien werden die Mittel des 120-Millionen-€-Sonderinvestitionsprogramms für die hessischen Krankenhäuser auf die jeweiligen Standorte verteilt?
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schäfer-Gümbel, Hessen hat 3,35 Millionen Erwerbstätige – so viele wie nie zuvor.
In Hessen wird am besten verdient. Die Arbeitslosenquote ist dauerhaft niedrig: 6,1 %, bei Jugendlichen 5,7 %. Den Hessen geht es gut. Die arbeitsmarktpolitische Herausforderung ist heute die Besetzung freier Lehrstellen.
Meine Damen und Herren, uns berührt das Schicksal jedes einzelnen Arbeitsuchenden.
Wir brauchen jeden für den Arbeitsmarkt. Daher waren innovative Wege auf dem Arbeitsmarkt – Fördern und Fordern, aktivierende Arbeitsmarktpolitik – immer Schwerpunkte der Politik dieser Landesregierung. Hessen war auf Bundesebene hier immer Motor. Daher gibt es jetzt Fördern und Fordern unter einem Dach. Wir haben die Optionskommunen und die Arbeitsgemeinschaften rechtssicher und zukunftsfähig gemacht. Wir sind das Land der Optionskommunen. Die Arbeitsuchenden bekommen schnellstmöglich Kontakt mit einem Betrieb. Die heimische Wirtschaft hat Vertrauen in die kommunalen Jobcenter.
Das ist in Hessen Realität.
Wir haben dies gegen erhebliche Widerstände, gegen den damaligen SPD-Bundessozialminister Scholz erkämpft.
Ich gebe zu: Auf Bundesebene mussten wir auch die eigene Fraktion überzeugen. Das Land unterstützt Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften.
Rund 20 Millionen € bekommen die Kommunen, um langzeitarbeitslose Jugendliche ohne Schulausbildung und Alleinerziehende für den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Die Kommunen entscheiden selbst, wie sie diese Mittel einzelfallgerecht einsetzen. Im Jahr 2011 wurden Zielvereinbarungen zwischen Sozialminister Stefan Grüttner und
den einzelnen Sozialdezernenten abgeschlossen. Fördersummen und Zielgruppen wurden festgelegt. Darüber hinaus haben die Kommunen freie Hand, den Menschen effektiv und schnell zu helfen.
Meine Damen und Herren, angesichts dieser erfolgreichen Innovation von einer Vernachlässigung der Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche zu sprechen, zeigt Ihre verzerrte Wahrnehmung der Lage in unserem Land.
Herr Gauck hat Ihnen bei seinem Besuch am 15. März ins Stammbuch geschrieben: Tun Sie nicht so, als ob bei uns ein Aufstieg nicht möglich sei. – Das sagte der Bundespräsident.
Die Überschrift Ihres Antrags lautet: „Ausbildungsgarantie – für ein Recht auf eine berufliche Qualifizierung“. Unter Punkt 4 folgen Vorschläge, die in den kommunalen Jobcentern längst Alltag sind: Hilfe aus einer Hand, Motivation, Analysieren der vorhandenen Qualifikationen, Qualifizieren. – All das tun wir. Das haben wir eingeführt.
Sie schlagen außerdem vor, Jugendhilfezentren einzurichten. – Jugendjobcenter sind Bestandteil der Zielvereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen. Diese Vereinbarung wird umgesetzt. In Frankfurt arbeitet das Jugendjobcenter seit Februar 2012. Adresse: Hainer Weg 44. Schauen Sie sich das einmal an, meine Damen und Herren von der SPD.
Herr Schäfer-Gümbel, jetzt wird es wirklich ernst, jetzt komme ich zu einem grundsätzlichen Punkt. In Ihrem Entschließungsantrag wird nichts darüber gesagt, wie Sie ein Recht auf Ausbildung staatlicherseits – dahinter mache ich ein Fragezeichen – umsetzen wollen. Soll der Staat Ausbildungsplätze auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung anbieten? Das wäre eine massive Fehlsteuerung, abgesehen davon, dass es nicht finanzierbar wäre.
Die SPD-Fraktion im Bundestag hat einen fast gleichlautenden Antrag gestellt. Auch er beantwortet meine eben gestellte Frage nicht. In der Drucks. 17/10116 des Deutschen Bundestages fordern Sie eine Garantie der Bundesregierung auf einen Ausbildungsplatz und fordern, für Menschen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, aus öffentlichen Mitteln eine Ausbildungsgarantie zu finanzieren. Wie soll das funktionieren?
Sie haben zwar in Ihrem Antrag und auch in Ihrer Rede das duale Ausbildungssystem wortreich gelobt, ich muss aber sagen: Das ist nicht glaubhaft.
Ich glaube Ihnen das nicht. Sie treten den Ausbildungsbetrieben ständig vors Schienbein, indem Sie ihnen vorwerfen, dass sie immer weniger junge Menschen ausbilden, oder indem Sie jetzt sagen, man müsse das duale System ein bisschen umkehren, man müsse – so Ihr Antrag – eine „triale“ Ausbildung mit mehr staatlichen Elementen ein
führen. Was soll das denn sein? Sie fordern, Druck auf die Ausbildungsbetriebe auszuüben. Das steht wörtlich im Antrag Ihrer Bundestagsfraktion. Sie fordern, externe Berater in den Betrieben einzusetzen. Man könnte vielleicht auch „Kontrolleure“ sagen. Das motiviert die Ausbildungsbetriebe natürlich sehr, junge Leute einzustellen.
Es kommt aber noch viel schlimmer. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Brase stellt in der Bundestagsdebatte über den vorgenannten Antrag folgende Fragen an die Ausbildungsbetriebe:
Wie groß ist …eure Ausbildungsfähigkeit? Seid ihr immer in der Lage, die ausreichende Qualität zur Verfügung zu stellen? Wie kommt es, dass der ganze Hotel- und Gaststättenbereich, … das Nahrungs- und Genussmittelhandwerk Probleme haben, Auszubildende zu bekommen? Hat das nicht auch etwas mit Betriebsstrukturen zu tun?
Das habe ich aus einem Bundestagsplenarprotokoll vorgelesen. Sie hätten sich das einmal durchlesen sollen.
Dieser Unsinn kommt doch aus Ihrer Feder. Was sollen denn diese Angriffe auf ganze Branchen? Sollen die Betriebsstrukturen etwa so geändert werden, dass die Azubis morgens in der Bäckerei und abends in der Gastronomie ausgebildet werden? Wenn das Thema nicht so ernst wäre, würde ich mir die etwas flapsige Formulierung erlauben: Ich mache mir schon Sorgen, ob man unter Rot-Rot-Grün morgens noch frische Brötchen bekommen würde.
Es stellt sich daher grundsätzlich die Frage – –
Da horchen auch Sie auf.
Es gibt ja keine mehr, auch keine kleinen.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, wie die SPD heutzutage zu „Fördern und Fordern“ und zur Agenda 2010 steht. Zum zehnten Jahrestag der Agenda wurden aus den Reihen der SPD nicht ihre Verdienste gewürdigt – da hätten Sie sich einmal selbst loben können –, sondern es wurden grundsätzliche Änderungen angemahnt. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat am 14. März berichtet, Frau Kollegin Ypsilanti finde die Feierlaune zum zehnten Jahrestag der Agenda 2010 „befremdlich“.
Ich habe da sehr gut zugehört. – Der Bundestagsabgeordnete Barthel, immerhin Bundesvorsitzender der Arbeitsge
meinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, sagt: Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes hat die Verarmung der gesamten Gesellschaft in Deutschland beschleunigt.
Zum heutigen Wahlprogramm triumphiert er aber, es drücke Lernprozesse aus, die vor zehn Jahren nicht möglich gewesen wären. Das beantwortet die Frage, wo die SPD heute steht und welche Entwicklung sie in den letzten zehn Jahren durchgemacht hat.
Dazu ein Kommentar in der „FAZ“ vom 13. März:
Peer Steinbrück
Ihr Spitzenkandidat, noch –
muss das Kunststück fertigbringen, sich im Wahlkampf in das Prokrustesbett der Agenda-Folgen zu spannen.
Prokrustes war ein Riese, der die Menschen entweder streckte oder ihnen Gliedmaßen abschlug, also eine Einheitsnorm herstellte. – Das Wahlprogramm wird Steinbrück dabei nicht helfen.
Ich komme zum Schluss. – Ich beende das Zitat. Es enthält alles, was er vor Jahr und Tag noch als Humbug bezeichnet hätte.
Manchmal muss er sich dabei vorkommen wie ein Clown.
So müssten auch Sie sich mit Ihrem Antrag vorkommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Spies, Sie wissen, dass ich Sie als Kollege – in doppelter Hinsicht – außerordentlich schätze. Aber dann haben Sie Herrn Clement zitiert. Auf der Veranstaltung – das war eine Podiumsdiskussion –, an der auch Ihr Kollege Decker teilgenommen hat, hat Ihnen Herr Clement ganz schön die Leviten gelesen, und das zu Recht.
Sie sagen, wir hätten Ihren Antrag, in dem ein „triales“ Ausbildungssystem vorgeschlagen wird, nicht richtig verstanden.
Das ist auch völlig unverständlich; das kann kein Mensch verstehen.
Im Gegenteil, die anderen Länder – unsere Partner und Freunde in Europa – wollen das duale Ausbildungssystem ebenfalls einführen. Das ist Weltklasse. Das ist Benchmark. Vor einigen Wochen war ein Mitglied des griechischen Kabinetts hier. Er hat die Landesregierung besucht und sich bei der IHK die Umsetzung in der Praxis angeschaut, damit sie dort in der Lage sind, dieses System zu implementieren. Das sind Lösungswege aus der Krise. Das duale System wird auf der ganzen Welt verstanden; Ihr triales System versteht dagegen kein Mensch.
Ich finde es ein wenig zynisch, wenn Sie auf der einen Seite Berater in die Betriebe schicken wollen und diese dauernd kritisieren und auf der anderen Seite sagen, die mittelständische Wirtschaft werde von Ihnen unterstützt. Fragen Sie einmal die Leute selbst, ob sie sich durch solche Anträge unterstützt sehen. – Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Versuchen wir es also ein zweites Mal, die Thematik Amazon, Leiharbeit für ihre Arbeitsplätze, hier in einer differenzierten Betrachtungsweise zu diskutieren. Man soll die Hoffnung nie aufgeben. Wiederholung soll ein Element der Pädagogik sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, natürlich fällt es dem einen oder anderen, der sehr stark ideologisch eingeengt ist, schwer, Dinge in verschiedenen Betrachtungsweisen in ihren verschiedenen Facetten hier zu diskutieren.
Erstens, ganz klar: Was dort bei Amazon geschehen ist, ist eine arglistige Täuschung, und das verdient eine entsprechende Äußerung des Parlaments hier. Es ist eine Unverschämtheit, Leute unter der Maßgabe anzuwerben,
sie würden bei einem Weltunternehmen angestellt – und dann werden sie, zumindest zeitweilig, bei einem anderen Unternehmen angestellt. Da sind wir uns einig.
Wenn dort Überwachungen stattfinden, welche die Privatsphäre verletzten, dann ist das verachtenswert und verletzt die Menschenwürde. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir hier einer Meinung sind.
Der zweite Punkt ist aber auch: Sie sagen, da das so ist, soll dieses Unternehmen am besten ganz vom Markt verschwinden, am besten sollte man in diesem bösen Kapitalismus überhaupt keine ausländischen Arbeitnehmer mehr anwerben. – Ja, das kam aus Ihren Äußerungen sehr klar heraus.
Dazu sagen wir Ihnen: Ein Unternehmen wie Amazon muss seine Geschäfte in Ordnung bringen. Darauf werden wir achten. Das werden wir kritisch begleiten.
Aber wir wollen diese Arbeitsplätze hier haben. Wir wollen, dass mehr Arbeitsplätze hier in Hessen konzentriert werden und weniger in Bayern, mehr in Deutschland und weniger in Großbritannien.
Auch das ist unsere Vorstellung.
Weil es um die Anwerbung Arbeitsuchender aus unseren europäischen Partnerländern geht, appellieren wir daran, hier Solidarität zu üben – ein Begriff, den Sie sonst immer sehr beschwören. Diese Generation in Spanien, in Portugal und Griechenland hat nur einen einzigen Gedanken: Wie finden die jungen Leute wieder Arbeit? Was wird aus unseren Kindern? Was wird aus unseren Enkelkindern?
Wenn wir hier Arbeitsplätze anbieten, dann ist das ein Akt der Solidarität und Aufmunterung. Das ist eine Solidarität unserer staatlichen Ideale: der Demokratie, des Rechtsstaats und der Marktwirtschaft.
Dazu sind wir verpflichtet, und hier handeln auch unsere Landes- und unsere Bundesregierung, indem wir Spaniern die Ausbildung zu Fachkräften anbieten oder eine Zusammenarbeit der Handelskammer mit Griechenland zur Implementierung des dualen Ausbildungssystems. Das alles sind Dinge, die wir hier fördern wollen.
Um wieder auf den Ausgangspunkt zurückzukommen, sage ich auch: Das, was hier bei Amazon geschehen ist, konterkariert diese Anstrengungen. Was sollen die für einen Eindruck von uns bekommen? Dieser schlechte Eindruck muss jetzt wieder verschwinden, indem wir uns hier äußern – das ist das Positive an dieser Debatte – und indem wir fordern, dass diese Firmen ihr Innenverhältnis mit ihren Arbeitnehmern und mit Arbeitsuchenden klären.
Ein letzter Punkt. Es ist ein legitimes Anliegen der Opposition, zu versuchen: Vielleicht können wir dabei auch den Regierungsparteien noch eins vors Schienbein treten. – Das ist erlaubt. Hier aber hat das überhaupt nicht funktioniert. Denn innerhalb weniger Tage haben Bundesregierung und Landesregierung entsprechende Maßnahmen ergriffen. Staatliche Organe haben entsprechende Ermittlungen und Untersuchungen angestellt und werden die erforderlichen Sanktionen einleiten.
Ich bin ganz optimistisch: Da insbesondere der Kundenstamm von Amazon ein sehr kommunikatives und zum Teil jugendliches Publikum ist, wird dies auch seine Auswirkungen haben. Es sollte im Interesse der Firma selbst sein, diese Dinge – ich wiederhole es – in Ordnung zu bringen. Wir Politiker wollen dazu gerne unseren Beitrag leisten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Weltunternehmen bietet EU-Bürgern Arbeitsplätze in Hessen an. Bei Ankunft der Arbeitsuchenden sollen es aber Stellen bei einer anderen Firma, einer Leihfirma, sein. Die Entlohnung soll schlechter als angekündigt sein. Das ist im Logistikzentrum des Onlineversandhauses Amazon in Bad
Hersfeld geschehen. Meine Damen und Herren, das ist empörend
und sehr wahrscheinlich auch rechtswidrig. Darüber hinaus wird in einer ARD-Dokumentation über schlechte Unterbringung und die Privatsphäre verletzende Überwachung berichtet. Da dies noch strittig gestellt wird, möchte ich mich hierzu noch nicht abschließend äußern. Wenn sich dies aber bewahrheiten würde, wäre die Bewertung eindeutig.
Dieser Vorgang ist schwerwiegend, bedarf der schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls Sanktionierung. Er behindert auch die erfolgreichen Anstrengungen unserer Landesregierung, Arbeitnehmern aus Spanien Arbeitsplätze in Hessen anzubieten. Welchen Eindruck sollen wohl interessierte junge Menschen von dort von unserer Arbeitswelt bekommen? – Das muss korrigiert werden.
Es ist gut, dass Amazon Aufklärung angekündigt hat und jetzt Betriebsräte einrichten und fördern will. Warum eigentlich erst jetzt, stellt sich die Frage, nach Medienberichterstattung und nach Informationen aus dem Kundenkreis? Ich frage: Wurden die kooperierenden Firmen sorgfältig ausgewählt? Wurde die Einhaltung der Rechtsvorschriften und ethischen Standards auch bei den kooperierenden Firmen überwacht?
Die Beendigung der Zusammenarbeit von Amazon und der Sicherheitsfirma ist richtig, bislang aber nur Schadensbegrenzung, wenn nicht weitere Maßnahmen folgen. Wenn Arbeitsuchende arglistig getäuscht und in ihren Rechten verletzt werden, sind wir auf ihrer Seite – eindeutig.
Wir stellen aber auch eindeutig fest: Bundes- und Landesebene haben unverzüglich eingegriffen, um die Sachverhalte aufzudecken, die Verstöße festzustellen und gegebenenfalls Sanktionen einzuleiten. Bundessozialministerin von der Leyen hat sofort die Bundesagentur für Arbeit und die Zollbehörden angewiesen, den Vorwürfen nachzugehen. Innerhalb weniger Tage stellte die Bundesagentur für Arbeit laut Presseberichterstattung Verstöße fest und leitete Verfahren ein. Ich glaube, schneller kann der Staat nicht handeln, wenn die Sorgfaltspflicht beachtet wird.
Ich meine, die Instrumente funktionieren und greifen. Für die Landesregierung hat sich unser Sozialminister Grüttner sofort vor Ort informiert. Die „Hersfelder Zeitung“ vom 22. Februar 2013 betitelte die Gespräche mit Amazon so:
Grüttner redet mit Amazon Tacheles
Es war also kein geheimes Unternehmen. Die Art unseres Sozialministers war nicht zurückhaltend.
Vielmehr kam es zu einer entsprechend deutlichen Betitelung in der Lokalpresse.
CDU und FDP wollen die Rechte der Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche stärken und haben dies bislang auch bewiesen. Gerade weil wir in der Zeitarbeit ein Sprungbrett
in die Festanstellung in ein Unternehmen sehen, wollen wir die Rechte der Arbeitnehmer stärken.
Wir wollen keine Arbeitnehmer zweiter Kategorie. Wir wollen keine Verdrängung oder Aufsplittung der Stammarbeitsplätze. Deswegen haben wir die Lohnuntergrenzen für Zeitarbeit im Jahr 2010 geschaffen. Wir haben das gemacht, nicht die rot-grüne Regierung.
Unser Sozialminister hat sich hier besonders engagiert.
In den letzten drei Jahren wurden die Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die auch Amazon betreffen, verdoppelt. Wir haben in zahlreichen Landesgesetzen – so auch im Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz – festgelegt, dass nur die Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten sollen, die tarifvertragliche Leistungen zahlen.
Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben gesagt, die Reichweite sei zu gering. Ich sage Ihnen, dass viele mittelständische Unternehmen und auch viele größere Unternehmen sehr wohl auf Aufträge aus dem öffentlichen Bereich angewiesen sind. Ich finde, das Gesetz ist hinsichtlich der Reichweite sehr effizient, wenn die entsprechenden Vorschriften Eingang in das Gesetz finden.
Vergleichbare Vorschriften gibt es übrigens auch im Hessischen Betreuungs- und Pflegegesetz hinsichtlich der Vermittlung der Pflegekräfte aus der Europäischen Union. Auch hier sind die entsprechenden Passagen Bestandteil des Gesetzes.
Wenn Sie, wie in der bisherigen Debatte hier geschehen, und auch Ihre Parteifreunde im Deutschen Bundestag die getäuschten Arbeitsuchenden für andere arbeitsmarktpolitische Streitthemen instrumentalisieren, dann ist das zunächst einmal eine Frage des Stils nicht gegenüber uns, sondern gegenüber den betroffenen Personen. Sie müssen sich da entscheiden. Wenn Sie das machen wollen – –
Natürlich können Sie das machen. Aber dann gehen Ihre Angriffe gegen die Regierungspolitik der CDU und der FDP auf Bundes- und Landesebene völlig ins Leere.
Ich wiederhole es: Wir haben die Lohnuntergrenze als Rechtsanspruch für die Zeitarbeiter geschaffen. Wenn wir das nicht geschaffen hätten, würde es die heutige Debatte nicht geben.
Wir praktizieren mit leistungsfähigen Kontrollmechanismen. Wenn die Ergebnisse dieser Kontrollen jetzt nicht publik geworden wären, würde es auch diese Debatte nicht geben.
Wir verankern Rechtsansprüche auf Tarifleistungen in vielen Landesgesetzen, für die wir zuständig sind.
Diese Regierungsparteien haben viel mehr geleistet, als es Rot-Grün damals während ihrer Verantwortung getan haben.
Zu Ihrer Erinnerung sage ich Ihnen: Sie stellten einmal unter Schröder und Fischer die Regierung.
Im Gegensatz zu Ihnen stehen wir zu den damals getroffenen arbeitsmarktpolitischen Grundsatzentscheidungen. Wir stehen noch dazu, Sie nicht. Aber Sie haben handwerklich unsauber gearbeitet.
Wir mussten nacharbeiten, damit erstens die Effekte eintraten und zweitens die Arbeitnehmerrechte ausreichend gewahrt wurden.
Wir wünschen den getäuschten und enttäuschten Arbeitsplatzinteressenten aus Spanien einen Arbeitsplatz mit Tarifleistungen und den entsprechenden Arbeitnehmerrechten. Wir wollen, dass unsere europäischen Freunde vom Arbeitsleben in Deutschland einen guten Eindruck bekommen. Wir wollen, dass Amazon das Verhältnis mit seinen Arbeitnehmern unverzüglich in Ordnung bringt. Wir lassen uns von Ihnen nicht erzählen, dass wir keine ausreichende Sensibilität gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern auch in kleineren Unternehmen hätten.
Ich sage Ihnen zu der Firma, die Mineralwasser in Limburg und Weilburg herstellt, dass ich da gewesen bin. Auch ich habe wie andere Kolleginnen und Kollegen des Landtags mit den Leuten gesprochen. Da gab es gar keinen Dissens zwischen den anwesenden Landtagsabgeordneten. Wir haben da deutlich unsere Meinung zum Ausdruck gebracht.
Wir wollen, dass Amazon sein Verhältnis zu den Arbeitnehmern in Ordnung bringt. Wir wollen aber auch, dass sie weiterhin bei uns investieren, allerdings unter der Voraussetzung rechtssicherer und fairer Arbeitsplätze. Denn man darf auch nicht vergessen: In Bad Hersfeld gibt es 2.800 Arbeitsplätze bei Amazon. In Deutschland sind es insgesamt 8.000.
Wir wollen nicht, dass die Firma die Arbeitsplätze aus Hessen abzieht. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bei Amazon liegt, was Deutschland betrifft, derzeit in Bayern. Wir wollen nicht, dass die wenigen Arbeitsplätze, die es in anderen Bundesländern gibt, auch noch nach Bayern gehen. Das entspricht nicht unserem Interesse. Aber wir wollen faire Arbeitsplätze. Da werden wir kritische Diskussionen führen.
Wir wollen auch weiterhin für den Standort Hessen werben. Wir wollen neue Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum und für Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen haben. Wir wollen eine differenzierte Betrachtungsweise der Zeitarbeit.
Was heißt hier „schöne Welt“? – Die Welt ist nun einmal nicht ideologisch einfach geprägt. Sie muss einfach differenziert betrachtet werden.
Ich glaube, wir waren in Hessen bisher, was die Arbeitsmarktpolitik, die Verdienstmöglichkeiten und das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner anbelangt, auf einem guten Weg. Wir brauchen Ihre Ratschläge eigentlich nicht unbedingt.
Wir sind hier klar auf Kurs. Die Menschen und auch die getäuschten Menschen können sich auf uns verlassen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD debattiert wiederholt das Thema Mindestlohn,
sicherlich auch nicht das letzte Mal. Sie entwickeln sich zu einer Ein-Punkt-Partei, vielleicht kombiniert mit Vermögensteuer. Obwohl Sie sich so sehr damit beschäftigen, nehmen Sie entscheidende Fakten aber gar nicht wahr.
Erstens. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob ein Mindestlohn staatlich festgelegt oder von den Tarifpartnern ausgehandelt wird. Ersteres höhlt die Tarifautonomie aus, das Zweite stärkt sie.
Zweitens. Regionale und branchenspezifische Besonderheiten können nur bei Aushandlung durch die Tarifpartner berücksichtigt werden. Ein zu niedriger Mindestlohn würde das Ziel verfehlen, ein zu hoher würde Arbeitsplätze vernichten.
Wer branchenspezifische Lohnuntergrenzen als Tarifwirrwarr bezeichnet, der hat wirklich von der Thematik überhaupt nichts verstanden.
Und ich füge hinzu: Ein Mensch ohne Arbeitsplatz, ein Mensch, dessen Arbeitsplatz vernichtet worden ist,
hat überhaupt nichts von Mindestlöhnen, so hoch sie auch sein mögen. Es gibt leider genug Beispiele bei unseren europäischen Freunden. Wenigstens darauf sollten wir uns einigen können.
Drittens. Mindestlohn ist ein bundespolitisches Thema. Die Zuständigkeit der Landtage ist marginal.
Daher sind die Ziele bei Mindestlöhnen zwischen Ihnen und uns sehr unterschiedlich, weil Sie die Basisvoraussetzung gar nicht verstehen wollen.
Sie wollen einen politischen Mindestlohn. Sie wollen jeden Wahlkampf damit bestreiten, einen Mindestlohn einzuführen. Und dann träumen Sie davon, weitere Wahlkämpfe damit führen zu können, den Mindestlohn zu erhöhen.
Wir wollen, dass ein Arbeitnehmer, der eine Berufsausbildung hat, der ganztägig arbeitet, von seinem Lohn leben kann,
an der Gesellschaft teilhaben kann und möglichst nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist.
Wir wollen, dass er mehr Mittel als jemand zur Verfügung hat, der Transferleistungen bezieht.
Wir wollen regionale und branchenspezifische Lohnuntergrenzen. Wir wollen, dass mittelständische Unternehmen, die faire Löhne bezahlen, im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Deshalb wurden unter der CDU-geführten Bundesregierung branchenspezifische Mindestlöhne eingeführt, von denen 4 Millionen Menschen profitieren. Das gilt für Pflegehilfskräfte, für Gebäudereiniger, für Bauarbeiter, für den Wachdienst und für Zeitarbeiter. Das betrifft 4 Millionen Menschen in Deutschland.
Frühere, rot-grüne Regierungen haben in diesem Sinne überhaupt nichts auf den Weg gebracht. Sie haben immer nur plakative Forderungen gestellt.
Aber auch wir wissen, dass es ergänzender Maßnahmen bedarf. Das war Gegenstand der Diskussion auf dem Bundesparteitag. Das ist der Fall, wenn die Lohnuntergrenze tariflich nicht festgelegt ist, wenn es keine Tarifverträge gibt, und in Branchen, in denen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet.
Wir sind aber auch in diesem Fall gegen von der Politik festgelegte Mindestlöhne. Sinnvoll wäre es – das ist unser Vorschlag –, eine Kommission mit den Tarifpartnern einzuführen, in der man sich über die Lohnuntergrenze unterhält und die Beschlüsse herbeiführt. In der Kommission könnten branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden. Es kann über Einzelheiten verhandelt werden. Gegebenenfalls können auch Schlichtungsregelungen eingeführt werden.
Die pragmatische Herangehensweise nützt den Menschen viel mehr als die ständige Wiederholung der Forderung nach Einführung der Mindestlöhne.
Davon haben die Menschen gar nichts. Wir wollen, dass auch die Menschen in den unteren Lohngruppen an der Prosperität unseres Landes Hessen teilhaben.
Wir wollen, dass sich auf der Grundlage hoher Verdienste in Hessen, eines hohen Bruttoinlandsprodukts in Hessen und einer dauerhaft niedrigen Arbeitslosigkeit eine Regelung entwickelt, mit der eine eventuell vorhandene Lücke geschlossen wird.