Uwe Frankenberger

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einzelplan 07 für das hessische Wirtschaftsministerium ist ein Spiegelbild der Wirtschaftspolitik, die Minister Rhiel in diesem Land abliefert: ohne Ambitionen, ohne Visionen, ohne Berücksichtigung der Interessen von Arbeitnehmerschaft, Handwerk und Mittelstand – stattdessen ein Wahlkampfhaushalt zur kurzfristigen Bedienung von Einzelinteressen. Meine Damen und Herren, Hessen kann aber mehr. Die SPD setzt auf Förderung von Mittelstand, Innovation und Mobilität.
Die Wirtschaft unseres Bundeslandes hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Fahrt verloren. Bei der Veränderungsrate des Bruttoinlandsproduktes fallen wir weiterhin zurück und landen im Vergleich des ersten Halbjahres 2007 zum ersten Halbjahr 2006 mit 2,5 % nur auf Platz 12.
Vor uns liegen so bedeutende Länder wie MecklenburgVorpommern, Bayern, Baden-Württemberg, RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen. Im fünften wissenschaftlichen Bundesländerranking der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft – alles andere als ein Institut der Sozialdemokratie –
in Kooperation mit der „Wirtschaftswoche“ belegt Hessen bei dem Dynamikranking nur Platz 15. Besonders negativ wird unter anderem der überdurchschnittliche Rückgang der Patentanmeldungen in Hessen beurteilt. Ausgerechnet der Indikator für die Innovationsfähigkeit in einem Bundesland sinkt derart massiv.Bundesweit geht Gott sei Dank die Arbeitslosigkeit zurück. Darüber freuen wir uns alle. Unter sozialdemokratischer Verant
wortung waren wir hierin immer Klassenprimus unter den Bundesländern.
Unter der CDU-Verantwortung ist Hessen Durchschnitt. In Hessen liegt die Arbeitslosenquote bei 7,2 %, in Baden-Württemberg bei 4,7 %, in Bayern bei 4,8 % und in Rheinland-Pfalz bei 6,8 %. Sie alle stehen deutlich besser als Hessen da.
Wir Sozialdemokraten setzen mit unseren Anträgen zum Haushalt klare Zukunftsakzente.Wir setzen auf eine effizientere Gestaltung der Wirtschaftsförderung und des Standortmarketings.
Wir wollen, dass das Land mit der Anschubfinanzierung für die Internationalen Bauausstellung endlich für die Entwicklung einer nachhaltigen, sozialen und modernen Metropolregion Rhein-Main Initiative ergreift.
Wir fördern mit einem ehrgeizigen Ansatz den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz.
Wir setzen auf mehr Mobilität durch die Förderung des ÖPNV und die Entwicklung eines Mobilitätsplans für die Region Rhein-Main. Das ist ein Thema, das diese Landesregierung zum Schaden der Pendler in der Rhein-MainRegion und zum Schaden des Wirtschaftsstandorts Hessen sträflich vernachlässigt.
In diesem Haushaltsentwurf versteckt die Landesregierung wieder einmal Millionenbeträge bei der HessenAgentur, um schließlich Wahlkampf in eigener Sache zu machen.
Statt Existenzgründer und Unternehmen zu fördern, statt insbesondere die Außenwirtschaftsabteilung des Wirtschaftsministeriums zu stärken und eine vernünftige Wirtschaftsförderung zu betreiben, fällt die Hessen-Agentur am meisten als Reisebüro der Landesregierung auf.
Die Hessen-Agentur hat sich gerade nicht zu einer effizienten Beratungseinrichtung für die mittelständische Wirtschaft entwickelt. Deshalb halten wir auch an unserer wiederholt gestellten Forderung fest, endlich unter einer Adresse ein Konzept für eine effektive und integrierte Wirtschaftsförderung in Hessen zu haben. Wir wollen die monetäre und die nicht monetäre Wirtschaftsförderung in Hessen zusammenführen, wie es in anderen Bundesländern, die an dieser Stelle erfolgreicher sind, Praxis ist.
Wir wollen Verfügungsmittel der Hessen-Agentur in Höhe von 4,9 Millionen c dorthin geben, wohin sie gehören:in tatsächliche Förderprodukte und für Aufgabenstellungen des Einzelplans 07. Somit werden sie wieder vom Ministerium fachlich umgesetzt und stehen auch unter seiner Kontrolle.
Bei der Vergabe dieser Mittel wollen wir unter anderem einen stärkeren regionalen Schwerpunkt bei den Stand
ortkampagnen in Hessen setzen. Gerade im Handwerk wird sichtbar, dass der Aufschwung nicht überall angekommen ist. Besonders im Hochbau ist er noch nicht so spürbar, wie wir uns das wünschen. Positive Zahlen sind durch Investitionen im Gewerbebau entstanden.Dagegen werden private und kommunale Investitionen nur zögerlich getätigt.
Das hessische Handwerk profitiert von der Bundespolitik.Wenn das EEG und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen nicht gekommen wären, sähen die Zahlen im Handwerk schlechter aus.
Das Fazit der Frau Kollegin Tesch, unserer mittelstandspolitischen Sprecherin, heißt: Das hessische Handwerk hat bis auf wenige Ausnahmen noch kein Wasser unter dem Kiel, geschweige denn goldenen Boden. – Die Kollegin Tesch hat nichts davon zurückzunehmen.
Wir setzen auf ein Zehn-Punkte-Programm für den Mittelstand.Wir wollen, dass die eingesetzten Mittel auch tatsächlich dort ankommen, wohin sie gehören: beim hessischen Mittelstand. Die Kammern haben dieses Programm übrigens ausdrücklich gelobt.
Besonders sträflich hat die Landesregierung auch die Regionalpolitik vernachlässigt. Insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main, dem Herzmuskel der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes, stellt sich die Landesregierung weder den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs um den Finanz- und Dienstleistungsstandort noch denen der wachsenden Mobilität in ausreichendem Maße.
Mit der IBA „Nachhaltige Metropolitana“ wollen wir exemplarisch eine konkrete Lösung für die beschriebenen Herausforderungen finden. Es geht um ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. Es geht darum, die Lebensqualität der hier lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern. Deshalb wollen wir die Idee einer Internationalen Bauausstellung im Rhein-Main-Gebiet mit 1 Million c endlich mit Leben erfüllen und als ein zentrales Projekt im Wirtschaftsministerium ansiedeln.
Auch die Energiepolitik dieser Landesregierung gleicht einer Geisterfahrt.Die Versuche,die Atomkraft wieder zu beleben, sind energiepolitisch von vorgestern.
Wir setzen andere Schwerpunkte. Diese müssen wir stützen und ausbauen, um den Standort Hessen weiterzuentwickeln. Deshalb wollen wir 15 Millionen c für ein Förderprogramm „Energieeffizienz und erneuerbare Energie“ einsetzen. Mit diesen Maßnahmen werden wir Marktanreize zur Einführung erneuerbarer Energien schaffen und kommunale Energieversorger und Unternehmen befähigen, mit den entsprechenden Produkten neue Märkte zu erschließen.
Zum Schluss möchte ich sagen – wir haben es schon gestern und auch heute Morgen besprochen –: Die Mobilität ist gerade in Hessen ein weiterer wesentlicher Standortfaktor.
Herr Boddenberg, bevor Sie klatschen, sage ich: Wir wollen den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur beschleunigen.
Die Landesregierung kürzt aber im vorgelegten Haushaltsplanentwurf einmal mehr bei der Förderung eines notwendigen ÖPNV-Angebots. Deswegen wollen wir mit 5 Millionen c den Ansatz wieder erhöhen und damit den Verkehrsverbünden bei ihren Anstrengungen helfen, eine flächendeckende und kundenorientierte Versorgung aufrechtzuerhalten.
Weiterhin halten wir an unserer Forderung nach einem Generalverkehrsplan für das Rhein-Main-Gebiet fest, damit wir aus dem Stau herauskommen und die Region für Anwohner, Arbeitnehmer und Unternehmen attraktiv bleibt.Nur mit einer zukunftsweisenden Verkehrskonzeption, in der regionale und nicht regionale Verkehre verknüpft werden, können wir das heutige und zukünftige Verkehrsaufkommen bewältigen.
Mit unseren Schwerpunkten für den Haushalt 2008 zeigen wir Sozialdemokraten Weitsicht und Engagement für den Wirtschaftsstandort Hessen.
Wir setzen auf Investitionen in Arbeit, Mittelstand, Handwerk und Innovationen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Reif, Ihr Anliegen in Ehren, aber wenn uns die CDUFraktion von diesem Pult aus auffordert: „Sie können dem Gesetzentwurf zustimmen, er ist unproblematisch“, dann werden wir ein bisschen hellhörig. Seien Sie uns nicht böse, so einfach ist es in der Regel nicht. Aber ich kann Ihnen versichern, Herr Kollege Reif: Wir als SPDFraktion werden diesen Gesetzentwurf wohlwollend begleiten, weil das Anliegen für uns alle im Hause nachvollziehbar ist. Die Fraspa will ins Direktbankgeschäft einsteigen, und wir als Landtag haben dazu die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.Auch wenn die Eile immer ein bisschen ärgerlich ist:Wenn zu einem Entwurf, der noch nicht eingebracht ist, gleich noch ein Änderungsantrag eingebracht wird, dann muss die Opposition bei der Regierungsfraktion erst einmal hellhörig werden und darauf achten, dass das alles in einem vernünftigen Rahmen passiert.
Meine Damen und Herren, wir haben uns damals über den Weg gestritten, wie die Fraspa eine Anstalt des öffentlichen Rechts wird, aber nicht darüber, dass sie eine
Anstalt des öffentlichen Rechts werden soll. Deswegen ist es aus unserer Sicht jetzt konsequent, dass der Landesgesetzgeber diesen Weg wählen muss, damit die Fraspa ins Direktbankgeschäft mit eintreten kann. Herr Kollege Posch und Herr Kollege Reif haben darauf hingewiesen, welche Marktchancen sich die Fraspa dadurch erhofft.
Wir können Ihnen vonseiten der SPD-Fraktion versichern, wir werden dieses Gesetzgebungsverfahren wohlwollend begleiten. Denn wir wollen nicht, dass der Fraspa hier Marktchancen verbaut werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rede des Wirtschaftsministers hat vor allem eines deutlich gemacht: Die Menschen in Hessen haben am 27. Januar nächsten Jahres eine klare Alternative.Sie werden sich entscheiden, ob sie weiter auf eine Politik setzen, die kraftlos und mutlos auf Stillstand setzt,
vor den Herausforderungen die Augen verschließt und sagt: „Weiter so“,
oder ob sie auf eine Politik setzen, die mit Mut die großen Aufgaben der Zukunft anpackt und bereit ist,Verantwortung für Hessen zu übernehmen, große Dinge zu bewegen, damit die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land eine gute Zukunft haben. Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben am 27. Januar die Wahl zwischen Stillstand und Fortschritt.
Wir sind überzeugt, die Menschen in unserem Lande wollen nicht mehr einen Stillstand.
Herr Minister, jetzt einmal Hand aufs Herz. Ihre Rede hat nicht wirklich Neues geboten.
Sie hat keine Perspektiven für Hessen aufgezeigt, und sie war eine Ansammlung von bereits bekannten Positionen und Allgemeinplätzen.
Herr Kollege Boddenberg, deswegen, weil ich gestern die Regierungserklärung vom Herrn Minister vorliegen hatte.
Herr Präsident, ich bedanke mich. – Meine Damen und Herren, das Aufzählen von Zahlen und dann daraus auch noch die falschen Schlussfolgerungen ziehen – das ist keine seriöse Energiepolitik. Herr Minister, ich muss Ihnen sagen, an einer Stelle Ihrer Rede habe ich Ihren Mut bewundert,hier noch einmal Ihren Kampf gegen die kommunalen Stadtwerke mit der Überschrift „Hessen hat gehandelt“ anzusprechen. Dazu gehört wirklich Mut, und das unter der Überschrift: Brecht die Macht der Monopole.
Erinnern wir uns.Wie war das denn? Herr Minister Rhiel, waren Sie es nicht selbst, der sich zum Robin Hood der Verbraucher erklärt hat
und dann einen Feldzug insbesondere gegen die kleinen Energieversorger in unserem Land führte?
Herr Kollege Rhiel, um die großen haben Sie damals einen Riesenbogen gemacht,
weil Sie ganz genau wussten, Ihre Pfeile können die nicht treffen. Meine Damen und Herren, die Politik, den kleinen Energieversorgern Strompreiserhöhungen nicht zu genehmigen, während diese gezwungen waren, Strom zu höheren Bezugspreisen von den Energieriesen zu beziehen – Sie haben es eben angesprochen –,
hat insbesondere die kleinen kommunalen Energieversorger in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht.
Der Minister hat nur, weil er sich in der Öffentlichkeit als Verbraucherschutzminister profilieren wollte, die Arbeitsplätze in unserem Bundesland bei vielen kleinen Energieversorgern vorsätzlich gefährdet.
Irgendwann ging es dann nicht mehr.Kleinlaut musste der Minister eingestehen: Ich muss eine Strompreiserhöhung um durchschnittlich 4 % genehmigen. – Meine Damen und Herren, der selbst ernannte Robin Hood der Verbraucher hatte sich ab in die Büsche gemacht. Er tauchte dann wieder auf. „Brecht die Macht der Monopole“, so die Forderung des Ministers.
Eigentumsentflechtung – ein weiteres Schlagwort, auch vom Frühjahr dieses Jahres, mit dem der Minister auf sich aufmerksam machte. Herr Minister und meine Damen und Herren von der CDU, jetzt einmal Hand aufs Herz: Hätten dies die Sozialdemokraten gefordert, hätte sich die CDU angesichts dieses sozialistischen Marterwerkzeugs lautstark zu Wort gemeldet.
Der Kollege Hahn – ich habe es mit einigem Vergnügen in der Presse gelesen – hat gesagt:
Spartakusvokabular und Dinge, die damals schon der KBW verbreitet hat. – Kollege Rhiel, so redet die FDP über das, was Sie gestern in Berlin vorgestellt haben. Meine Damen und Herren,aber im Frühjahr dieses Jahres verpuffte das Ganze erst einmal – außer Ankündigungspolitik nichts gewesen.
Nun ist der selbst ernannte Robin Hood der Verbraucher wieder da. Mit großem Getöse hat er die sozialistischen Folterwerkzeuge wieder hervorgeholt. Zwangsverkauf, Entflechtung – das waren die Schlagworte auf der gestrigen Pressekonferenz.
Meine Damen und Herren, damit das klar ist: Im Ziel sind wir uns alle einig. Angesichts der angekündigten Preiserhöhungen – Herr Kollege Al-Wazir hat davon gesprochen, die Stromkonzerne machen sich die Taschen mehr als übervoll – und auch des Anscheins, dass die vermuteten Preisabsprachen bittere Realität sind, gebe ich Ihnen Recht. So kann das nicht weitergehen.
Nur,Herr Minister,wenden Sie bitte auch die richtigen Instrumente an. Der Bundeswirtschaftsminister hat diese hessische Initiative entsprechend zurückhaltend kommentiert.
Ich will an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, ob es für Ihre Initiative überhaupt eine Mehrheit gibt. Sie ist überhaupt noch nicht eingebracht.
Aber wir haben allen Grund, dann wieder anzunehmen: Außer Spesen ist bei Robin Hood nichts gewesen.
Wer wie die hessische CDU so nachhaltig auf Atomstrom setzt, der muss sich die Frage gefallen lassen: Wie ernst meinen Sie das eigentlich mit dem Kampf gegen die Gro
ßen? – Ihr Eintreten für Atomstrom dient lediglich den großen Energieversorgungsunternehmen in diesem Land.
Eine weitere Frage:Wer soll denn die nach Ihrem Gesetzentwurf zum Verkauf anstehenden Kraftwerke kaufen, wenn es einmal so weit ist?
Etwa die kleinen Energieversorger, die Sie mit Ihrer Politik in Existenznöte gebracht haben? Herr Kollege Rhiel, Sie setzen am falschen Hebel an.
Was spricht denn eigentlich gegen eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Stromproduktion und -betrieb? – Nach unserer Überzeugung ist eben diese Entflechtung unabdingbar, um einen fairen Wettbewerb am Strommarkt zu gewährleisten. Damit befinden wir uns in guter Gesellschaft der EU. 26 von 27 nationalen Regulierungsbehörden in der EU haben sich für die Trennung von Stromerzeugung und Netzbetrieb ausgesprochen.
Die Sozialdemokraten setzen auf Dezentralisierung der Stromerzeugung. Wir wollen neue Anbieter auf den Markt bringen, die mit dezentraler Energieproduktion wie z.B.Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien den großen Energiekonzernen im Wettbewerb echte Konkurrenz sind. Herr Minister Rhiel, Sie haben ein scharfes Schwert angekündigt. Dieses Schwert ist stumpf, Herr Minister Rhiel.
Ich gebe Ihnen Brief und Siegel darauf, dass es auch stumpf bleiben wird; denn das, was Sie gestern in Berlin gemacht haben, war eine reine Ankündigungspolitik. Das Ganze wird sich nach der Landtagswahl wieder in Luft auflösen; davon bin ich überzeugt.
Meine Damen und Herren von der CDU, warum fällt es Ihnen eigentlich so schwer, das einzuräumen, was auf der Hand liegt? Wer einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt will, muss sich für eine grundlegend andere Energiepolitik in diesem Land einsetzen. Endliche und damit knapper werdende fossile Energien werden immer teurer.
Das ist das Einmaleins der Marktwirtschaft: Knappe Güter haben ihre Preise. Dafür sorgt der weltweit rasant steigende Energiebedarf.
Eine verantwortungsvolle Standortpolitik für Hessen bedeutet für uns, dass man diese Herausforderung annehmen muss. Damit muss man sich auseinandersetzen; denn es geht um die Zukunft unseres Landes. Wir müssen uns allein um des Wirtschaftsstandorts Hessen willen um Alternativen bemühen. Darauf setzen wir.
Zu den Fakten. Aktuell liegt der Anteil erneuerbarer Energien – Herr Kollege Al-Wazir hat darauf hingewiesen – in Hessen bei gerade einmal 5 %. Was die von Ihnen
propagierte Bioenergie betrifft,so liegen wir hier unter allen Flächenländern in der Bundesrepublik an drittletzter Stelle.
Lediglich 1,7 % der Biogasanlagen in Deutschland befinden sich in Hessen. Das ist ein blamabler Wert für ein so wirtschaftsstarkes Bundesland wie Hessen.
Bei der Windkraft hat Hessen die rote Laterne unter den Bundesländern. Bei Solarstromanlagen erreicht Hessen lediglich ein Drittel des Bundesdurchschnitts.
Herr Kollege Rhiel,in Ihrer Rede hat das Energiekonzept der SPD einen breiten Raum eingenommen.
Es fällt uns überhaupt auf, dass sich die CDU ziemlich oft mit dem Energiekonzept der SPD beschäftigt. Sie scheinen es sehr ernst zu nehmen.
Aber, meine Damen und Herren von der CDU, würden Sie es doch auch verstehen. Doch wir vermissen bei Ihnen schon die Bereitschaft, sich mit den Fakten ernsthaft auseinanderzusetzen.
Ein weiterer Höhepunkt des Feldzugs gegen erneuerbare Energien war die Pressekonferenz der CDU in der letzten Woche. Gestützt auf eine sogenannte Analyse mit wissenschaftlicher Begleitung wollte die CDU das Energiekonzept – ich zitiere Herrn Dr. Christean Wagner, den Fraktionsvorsitzenden – „widerlegen“. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie hätten es sich sparen können, diese 28 Seiten lange sogenannte Analyse zu schreiben. Ihr Feldzug gegen erneuerbare Energien geht gründlich daneben.
Sie haben in der hessischen Bevölkerung und auch bundesweit keine Mehrheit für Ihre Position. 91 % der Bevölkerung wollen eine stärkere Nutzung der regenerativen Energien. Lediglich ein Viertel der Bevölkerung setzt auf die zusätzliche Nutzung von Atomstrom.
Selbst unter den Anhängern der CDU gibt es eine Mehrheit für die stärkere Nutzung der Windenergie.
Herr Boddenberg, Ihre Horrorszenarien verfangen bei den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen nicht. Die Menschen in Hessen sind bereits weiter als die hessische CDU.
Es ist geradezu absurd: Sie behaupten, die Kapazitäten, über die erneuerbare Energien verfügen, seien nicht ausbaubar.
Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Natürlich sind die Kapazitäten ausbaubar. In einer Marktwirtschaft wird das Angebot zunehmen, wenn der Bedarf und damit die Nachfrage steigen. Je stärker erneuerbare Energien zur Anwendung kommen, desto kostengünstiger wird der Einsatz, und desto mehr lohnt es sich für die hessischen Bürgerinnen und Bürger.
Auf der anderen Seite wissen wir, dass der Bedarf an regenerativen Energien zunehmen wird, da die anderen Energieträger knapp werden. Meine Damen und Herren von der CDU, das ist ein einfacher Sachverhalt, den auch Sie eigentlich nachvollziehen können müssen.
Nein.
So sieht die Zukunft aus. Hierbei handelt es sich um Arbeitsplätze der Zukunft.Wenn man es will und die Potenziale der erneuerbaren Energien nicht leugnet, ist vieles möglich.
Ein weiteres Beispiel. Die Städtischen Werke in Kassel werden – ohne einen zusätzlichen Nutzen für die Verbraucher – die Privatkunden ausschließlich mit Naturstrom beliefern.
„Heiße Luft“, sagt er.
Herr Kollege Dr. Rhiel, aus Ihrer Äußerung spricht der blanke Neid. Eines ist nämlich klar geworden: Dort, wo Sozialdemokraten die Verantwortung tragen – in Niestetal und in Kassel –, wird gehandelt.
Das ist der Unterschied zu der Regierung Koch, deren Mitglieder zwar in Sonntagsreden den Einsatz der erneuerbaren Energien loben, aber montags bis samstags eine Politik machen, in der, rückwärtsgewandt, der Einsatz neuer Atomkraftwerke gefordert wird.
Wir wollen und werden am gesetzlich festgelegten Ausstieg aus der Atomenergie festhalten. Das ist der Unterschied zu der Regierung Koch:Wir halten uns an das, was im Jahr 2001 vereinbart wurde. Sie dagegen setzen sogar noch auf den Ausbau der Atomenergie.
Herr Kollege Rhiel, wann sagen Sie den Menschen in Hessen eigentlich, wo das neue Atomkraftwerk stehen soll? Wir fordern Sie auf,den Menschen in Hessen endlich zu sagen, wo nach dem Willen der CDU der Standort für ein neues Atomkraftwerk sein soll. Lassen Sie die Bürgerinnen und Bürger in Hessen nicht im Unklaren darüber.
Wir werden Hessen zum Vorzeigeland für Energieeinsparungen machen und die Chancen der erneuerbaren Energien als Jobmotor für dieses Land und für die Menschen konsequent nutzen.
Die Alternativen, die sich am 27. Januar nächsten Jahres stellen, sind klar: Die Sozialdemokraten stehen mit Andrea Ypsilanti für eine mutige, moderne und in die Zukunft weisende Energiepolitik.
Die CDU steht mit Roland Koch und diesem Wirtschaftsminister für eine rückwärtsgewandte, dem Wirtschaftsstandort Hessen schadende Energiepolitik.
Die Energie, die uns Herr Rhiel hier verkaufen will, ist nämlich angesichts der Forderung nach neuen Atomkraftwerken und des Setzens auf den Atomstrom weder sicher noch sauber.
Sie ist auch nicht preiswert. Der Realitätsverlust der jetzigen Regierung wird die Menschen in Hessen teuer zu stehen kommen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werter Kollege Lübcke, das macht es nicht besser: Wenn Sie sich so zu Nordhessen als Standort der regenerativen Energien bekennen würden,
warum setzen Sie dann bei Ihrer praktischen Politik – außer bei den Beispielen,die Sie eben genannt haben – nicht
auf eine starke Energiewende in unserem Bundesland? Herr Kollege Lübcke, ich sage es noch einmal: Ihnen fehlen angesichts der großen Herausforderungen der Mut und die Fantasie,
in diesem Land eine grundlegend andere Energiepolitik zu machen,
damit auch Hessen weiterhin sicher mit Energie versorgt wird.
Zweitens.Herr Kollege Lübcke,das ist wirklich schon hart an der Grenze, was Sie hier zu interpretieren versuchen – wenn Sie den Logistikstandort Nordhessen und die Solarregion Nordhessen gegeneinander auszuspielen versuchen. Das habe ich hier überhaupt nicht gesagt. Herr Kollege Lübcke, nehmen Sie doch endlich einmal zur Kenntnis, wenn es um zukunftsfähige Arbeitsplätze geht: Die Arbeitsplätze im Bereich des Umweltschutzes und damit im Bereich der regenerativen Energien wachsen schneller als in jeder anderen Branche in Deutschland.
Meine Damen und Herren, für uns Sozialdemokraten ist es eine wichtige Herausforderung, hier Akzente zu setzen und damit auch Nordhessen zu stärken. Herr Kollege Lübcke, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ein bisschen erstaunt, welche Emotionen die Einbringung dieses Gesetzentwurfs bei dem Kollegen Kaufmann hervorgerufen hat. Ich bin ehrlich: Bei mir haben schon andere Gesetzentwürfe wesentlich mehr Emotionen verursacht. – Ich habe eigentlich auch nach dem, was der Minister gesagt hat, den Eindruck gehabt, dass es sicherlich Gesetzentwürfe in diesem Landtag gegeben hat und noch geben wird, die mehr Emotionen hervorrufen und unter uns auch wesentlich streitiger sind.
Wenn sich doch die Bundesrahmenbedingungen verändern und wenn das Gesetz in so vielen Punkten eigentlich verbessert oder umgeschrieben werden muss, dass man es gleich neu einbringt, dann ist das aus unserer Sicht vollkommen in Ordnung. Die Regelung, dass die Aufsichtspflicht über die kommunalen Zusatzversorgungskassen jetzt bei dem zuständigen Ministerium angesiedelt werden – da gibt es andere Alternativen. Das muss man sehen.
Herr Minister, wir können zusichern, wir werden die Beratungen konstruktiv begleiten, und freuen uns darauf. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! In der politischen Diskussion der letzten Jahre ist die Planungsbeschleunigung fast ein geflügeltes Wort. Ähnliches gilt für die Begriffe Bürokratieabbau oder Verfahrensvereinfachung.
Wir finden,das ist zu Recht so.Denn die Umsetzung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen dauert angesichts der wichtigen Funktion einer intakten Infrastruktur für die wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung unserer Region in Hessen viel zu lang.
Vor diesem Hintergrund haben wir auf der Bundes- und Landesebene intensive Diskussionen geführt. Schlusspunkt dieser Diskussion ist der verabschiedete Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Tiefensee.
Die SPD-Fraktion dieses Hauses begrüßt, dass nach der Zustimmung der SPD und der CDU/CSU im Bundestag auch der Bundesrat im November 2006 dem Entwurf dieses Artikelgesetzes zur Beschleunigung der Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zugestimmt hat. Damit konnte dieses Gesetz im Dezember 2006 in Kraft treten. Darauf hat der Minister schon hingewiesen.
Es ist nun an den Bundesländern, Anpassungen vorzunehmen. Herr Minister, an dieser Stelle muss man noch einmal daran erinnern, dass bereits die ehemalige rotgrüne Koalition im Mai 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hatte.
Ja, das war auf Bundesebene. Herr Dr. Lübcke, Ihr Gedächtnis hat Sie nicht im Stich gelassen.
Das Bundesgesetz ermöglicht eine weitgehende Entbürokratisierung bei den Zulassungsverfahren, und zwar unter Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Union. Weiterhin sichert es die Aspekte des Umweltschutzes und die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Wir alle wissen, dass es sich um eine schwierige Gratwanderung handelt. Einerseits wird die Verkürzung der Planungsverfahren angeregt.Andererseits muss die Möglichkeit aufrechterhalten werden,dass die Interessen der Bürger gewahrt werden. Ziel des Beschleunigungsgesetzes ist es,für große Planungsverfahren eine Zeitersparnis von bis zu zwei Jahren zu ermöglichen.
Einige Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs bewerten wir positiv. Die Vorschriften zur Beschleunigung des Verfahrens hinsichtlich der Benachrichtigung über die Auslegung der Pläne oder durch die ortsübliche Bekanntmachung oder hinsichtlich der Ermittlung der Grundstückseigentümer und nicht ortsansässiger Betroffener sind aus unserer Sicht sinnvoll. Auch gegen die Einbeziehung der technischen Möglichkeiten gibt es von unserer Seite aus keinen ernsthaften Widerspruch. Das reicht von der Einstellung von Unterlagen ins Internet bis hin zu der Möglichkeit, Einwendungen in elektronischer Form weiterzuleiten.
Der Einführung der fristgebundenen Beteiligung für Naturschutz- und Umweltverbände, also der sogenannten Präklusion, mit einer Frist zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist, stehen wir ebenfalls offen gegenüber. Eine Gleichstellung klagebefugter Vereinigungen mit privaten Einwendern, wie sie im Bundesgesetz geregelt ist, ist aus unserer Sicht vertretbar.Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir uns angesichts der langen Planungs- und Verfahrenszeiträume eine große Beschleunigung der Verfahren davon nicht erwarten.
Ich möchte jetzt auf den eigentlichen Kern der Frage zu sprechen kommen.Alle wollen die Verfahrensbeschleunigung.Aber woran liegt es denn,dass alles so lange dauert? Warum verzögern sich wichtige Infrastrukturprojekte,wie z. B. die Erweiterung des Flughafens Rhein-Main in Frankfurt oder der Weiterbau der A 44?
Die Landesregierung hat da immer wieder einen Feind. Ich sehe jetzt einmal von dem Kammmolch oder dem Hirschkäfer ab. Sie rufen bei verschleppten Verfahren immer: Haltet den Dieb. – Sie meinen dabei den Bürger und seine Beteiligungsrechte.
Ich möchte dazu an die Landesregierung folgende Worte richten: Fassen Sie sich einmal an die eigene Nase. – Ich finde, es ist Zeit, dass Sie über Ihre eigenen Planungsfehler nachdenken. Denn ordentliche Planungsunterlagen und Vorarbeiten erleichtern und verkürzen die Sache ungemein. Das sollten Sie an dem Beispiel der A 44 gelernt haben.
Ihre Haltung,Verfahrensbeschleunigung durch Beschneidung von Beteiligungsrechten, lassen wir Ihnen nicht so einfach durchgehen – ob bei dem sehr schwammig ausformulierten Verzicht auf einen obligatorischen Erörterungstermin oder dem von Herrn Posch geforderten noch weiter gehenden Verzicht auf das Raumordnungsverfahren. Das werden wir sicher alles noch im folgenden Beratungsprozess erörtern.
Meine Damen und Herren, es ist doch so, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit, also der Bürgerinnen und Bürger, bei Straßenbauplanungen im Durchschnitt nur einen fünf- bis sechsprozentigen Zeitanteil – gemessen an dem Gesamtzeitraum – einer Projektierung ausmacht. Eine wirksame Beschleunigung kann unserer Auffassung nach durch eine qualitativ gute Vorbereitung der Planungsunterlagen und durch einen frühzeitigen Beginn der Umweltuntersuchungen allemal besser erzielt werden als durch eine Beschneidung der Beteiligungsrechte. Zum anderen – dieser Frage sollten wir uns in der Anhörung
stellen – ist die Beteiligung der Öffentlichkeit aus unserer Sicht nicht nur eine lästige Pflicht, sondern durchaus gewollt.
Meine Damen und Herren, die Auseinandersetzung mit den Einwendungen, das Ausräumen von Bedenken im Rahmen der Erörterung und Abwägung machen doch das Planungsverfahren nur besser und letztendlich auch rechtssicherer. Breite und qualitativ gut durchgeführte Anhörungsverfahren erhöhen aus unserer Sicht den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit. Sie dienen auch der angemessenen Einbeziehung und Abwägung der Belange des Umweltschutzes.
Wir wollen uns gar nicht von vornherein der Frage verschließen, ob es nicht sinnvoll sein kann, unter gewissen Voraussetzungen von obligatorischen zu fakultativen Erörterungsterminen überzugehen. Darüber ist in der Anhörung zu reden. Aber dies so unbestimmt und so schwammig in das Ermessen der Behörde zu stellen, wie im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, das halten wir für problematisch. Wir sind davon überzeugt, das wird Klagen und damit Verfahrensverzögerungen nur noch provozieren.
Abschließend will ich einen zweiten Problembereich ansprechen, bei dem ich insbesondere auf die Stellungnahme der Kommunen in der Anhörung gespannt bin. Beim Landesentwicklungsplan die Frist zur Stellungnahme für die Gebietkörperschaften, die Regionalversammlungen, die anderen Verbände und Institutionen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange von drei auf zwei Monate zu kürzen, erschwert eine ernstliche Beteiligung.
Schon jetzt gibt es immer wieder Probleme mit den Abgabefristen der beteiligten Parlamente und Ausschüsse, einfach aufgrund von vorgegebenen Zeitabläufen. Eine Frist zur Kürzung macht aus unserer Sicht eine angemessene Beteiligung nahezu unmöglich. Wir unterstützen alle Bemühungen, die zu einer tatsächlichen Beschleunigung von Verfahrensabläufen und Infrastrukturmaßnahmen bei gleichzeitigem qualitativen Niveau und angemessener Berücksichtigung der Umweltbelange und Beteiligungsrechte führen.
Meine Damen und Herren, im Übrigen gehört auch immer ein Blick auf die Finanzierung von dringlichen Verkehrsvorhaben dazu. Wenn fünf oder zehn Jahre nach Planfeststellung bis zu einem Baubeginn verstreichen, dann hat das sicherlich mehr mit den vorhandenen Finanzmitteln zu tun, aber nichts mit den Rechten von Bürgern im Beteiligungsverfahren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vor zwei Tagen forderte ich die Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP auf, die Zeit bis heute zu nutzen und zur Besinnung zu kommen.
Ich habe den Eindruck, die zwei Tage haben nicht ausgereicht.
Um Ihnen gedanklich auf die Sprünge zu helfen, möchte ich kurz rekapitulieren, was wir in Hessen verlieren werden, wenn dieses Änderungsgesetz in Kraft treten sollte.
„Der Aufschwung wird von den Sparkassen finanziert“ – das war ein Titel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vor etwa zwei Wochen. Bei der Vergabe von Krediten an Unternehmen hatten die bundesdeutschen Sparkassen im Jahr 2006 einen Marktanteil von insgesamt 44,1 %. Das ist in diesem stagnierenden Markt eine Steigerung um einen Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr. Trotz der Konkurrenz durch die Direktbanken sind im Privatkundengeschäft die Einlagen im Jahr 2006 um 2,3 % auf 700 Milliarden c angestiegen.
Diese Zahlen verdeutlichen die enorme Bedeutung der Sparkassen sowohl für die Finanzierung der Unternehmen als auch für die privaten Haushalte. Es besteht über
haupt kein Grund, in Hessen an diese gesunde Struktur die Axt anzulegen.
Herr Minister Rhiel, Sie setzen sich über alle in der Anhörung vorgetragenen Argumente hinweg. Die Frau Kollegin hat schon darauf hingewiesen. Sie verbreiten hier weiterhin das Märchen von der Untauglichkeit des geltenden Hessischen Sparkassengesetzes.
Ich bin davon überzeugt, dass die Kommission der Europäischen Union keine diesbezügliche Zusicherung abgeben kann.Denn die Kommission der Europäischen Union ist überhaupt nicht dazu befugt, das Gemeinschaftsrecht in irgendeiner Art und Weise bindend auszulegen. Herr Rhiel, Sie können das noch so oft betont sagen. Das wird nicht geschehen. Das kann auch nicht sein.
Es gäbe noch eine Menge Argumente. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich nur noch sagen: Sie haben viel Widerstand gegen die Annahme des Entwurfs dieses Sparkassenänderungsgesetzes erlebt. Im Namen der Sparkassen, ihrer Beschäftigten, der Menschen in den Regionen Hessens und des Mittelstands – sie alle haben zu Recht gegen diesen Gesetzentwurf gute Einwendungen erhoben – appellieren wir noch einmal an Sie: Lassen Sie es sein. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, Beispiele sind manchmal ganz nützlich. Aber als Kasseler Abgeordneter kann ich Ihnen sagen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Kasseler Sparkasse eine Offenbacher Sparkasse kauft. Denn da treffen doch zwei Kulturen aufeinander.
Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes erleben wir wieder einmal ein Beispiel dafür, wie die CDU mit ihrer absoluten Mehrheit – und in Anbetracht der Ergebnisse dieser Anhörung muss man besser sagen: mit der von Ihnen bekannten Arroganz der Macht –
die Axt an eine Säule der öffentlich-rechtlichen Versorgung in der Region anlegt.
Meine Damen und Herren,die FDP gibt sich mit dem Anlegen dieser Axt nicht zufrieden, sondern sie haut gleich die ganze Säule um.
Meine Damen und Herren, die Befürchtungen in der Anhörung waren eindeutig.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ist erst einmal ein Schnitt gemacht – etwa bei den Sparkassen die Öffnung zur Handelbarkeit von Kapital, Herr Kollege Lortz –, dann werden weitere Schritte folgen, bis nichts mehr vom öffentlich-rechtlichen Charakter der Sparkassen übrig ist.
Meine Damen und Herren, im Schaufenster verkaufen die CDU und die Landesregierung dieses Änderungsgesetz als Würdigung und Stärkung der dritten Säule des Finanzsystems. Aber unter dem Ladentisch werden bereits die Messer gewetzt.
Ihrer Privatisierungswut müssen die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ein Dorn im Auge sein. Meine Damen und Herren, ich rufe noch einmal in Erinnerung, wer sich in der Anhörung gegen diese geplante Novellierung ausgesprochen hat: die Beschäftigten, die Gewerkschaften, die Verwaltungsräte, die Sparkassenvorstände, der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die hessischen Kreistage, der Landkreistag, der Hessische Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag.
Herr Kollege Lortz, so viel zum Thema kommunale Selbstverwaltung. Das, was Sie ihnen als Recht einräumen wollen, wollen die Kommunen überhaupt nicht.
Unter dem Strich war das Ergebnis dieser Anhörung eine schallende Ohrfeige für die Pläne der Landesregierung, der CDU und auch für den Gesetzentwurf der FDP.
Die Befürchtungen der SPD-Landtagsfraktion wurden durch die mündlichen Stellungnahmen in der Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung und der FDP-Fraktion voll bestätigt. Es war eben diese eine Möglichkeit – die Möglichkeit der Bildung von Stammkapital –, die bei der Anhörung im Mittelpunkt der Kritik stand.
Meine Damen und Herren, Vertreter der Sparkassenorganisationen, wie z. B. der Landesobmann Sparkassendirektor Georg Sellner oder der Präsident des Sparkassenund Giroverbandes, Herr Böhmer, haben eindringlich deutlich gemacht,wie kontraproduktiv die Stammkapitalbildung und -übertragung für die Sparkassenlandschaft sein kann.
Herr Kollege Reif, ich finde es langsam beschämend, in welcher Weise Sie hier mit einem anerkannten Präsidenten, der sich viele Verdienste um die hessischen und die deutschen Sparkassen erworben hat, umgehen.
Zielsetzung und Auswirkung des Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes widersprechen sich eklatant. Eindrucksvoll wurden die negativen Folgen eines Konzentrationsprozesses der Sparkassen auf die regionale Präsenz und damit auch auf Privatkunden, Gewerbe und Beschäftigte dargestellt. Meine Damen und Herren, insbesondere die Europafestigkeit der Beschränkung einer Veräußerung von Stammkapital auf die Sparkassenfamilie wurde von Rechtsexperten erheblich bezweifelt.
Mit diesem Gesetzentwurf öffnet die Landesregierung Begehrlichkeiten Tür und Tor. Wenn der Stammkapitalbildung europabedingt die Aufhebung jeglicher Schranken der Veräußerbarkeit folgt, ist dies das Ende der hessischen Sparkassenlandschaft.
Meine Damen und Herren, ich verweise hier ausdrücklich auf die Stellungnahme der Handwerkskammern. Sie haben eine europafeste Regelung gefordert, um die befürchtete Privatisierung zu verhindern.
Herr Minister Rhiel, Sie wissen genau, dass Ihnen die zuständige Kommission den von Ihnen so dargestellten Freibrief für die Europafestigkeit dieser Novellierung eben gerade nicht gegeben hat. Das wissen Sie ganz genau.
Die Ablehnung dieses Gesetzes durch die Verbände, die Vorstände der Sparkassen, die Gebietskörperschaften und die Personalräte wie auch durch die hessische Öffentlichkeit mit 70.000 Unterschriften – das alles hat Sie von Ihrem einmal eingeschlagenen Weg nicht abbringen können.
Gegen die von mir vorhin genannten zwölf Institutionen stehen nur zwei, die bei der Anhörung auf der Seite der Landesregierung gestanden haben: der Bundesverband deutscher Banken und die Wirtschaftskanzlei Freshfields. Ich zitiere – Originalton des Präsidenten des Bundesverbands deutscher Banken, Klaus-Peter Müller –: „Ich
fände es schön, wenn private Banken Sparkassen erwerben könnten.“ In der Pressekonferenz anlässlich der Vorstandssitzung des Bundesverbandes deutscher Banken am 22. März hat Herr Müller zum öffentlich-rechtlichen Charakter der Sparkassen gesagt: „Es gibt keinen begründeten Anspruch auf die Sonderrolle der Sparkassen.“ Meine Damen und Herren, diese beiden Zitate beweisen: Die Privaten stehen bereits in den Startlöchern. – Sie von der CDU-Fraktion erleichtern ihnen das Geschäft.
Nur allzu gern wird in Bankenkreisen auf die Meinung der EU-Kommission verwiesen, wonach Verbünde von Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit dem Festhalten am Regionalprinzip den Wettbewerb behindern. Dieses Argument wird aber selten hinterfragt.Wirklichkeit ist doch, dass an Konkurrenz für die Sparkassen überhaupt kein Mangel herrscht. Die Postbank, die Direktbanken und die Großbanken sind allesamt Mitbewerber, gegen die sich die Sparkassen am Markt behaupten müssen.
Die aus Amerika stammende Kanzlei Freshfields ist einerseits Berater der Landesregierung, andererseits über Beraterverträge mit den Großbanken eng verbunden. Wenn man sich solche Berater nimmt, dann steht das Ergebnis von vornherein fest. Sie haben sich bewusst die Berater gewählt, die genau Ihrem Ziel das Wort reden.
Der weitere Weg ist vorgezeichnet. Im Ergebnis, daran führt kein Weg vorbei, legen Sie es auf eine Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen an. Die jetzige Novellierung ist nur der Anfang. Die in der Anhörung vorgetragenen Argumente ignorieren Sie mit der von Ihnen bekannten Arroganz der Macht.
Wir sind davon überzeugt, dass die Menschen diese Arroganz der Macht bis zum Januar nächsten Jahres nicht vergessen werden.
Die SPD-Landtagsfraktion teilt ausdrücklich die in der Anhörung mit großer Mehrheit vorgetragene Auffassung: Die Sparkassen dürfen keine Renditeobjekte für private Träger werden. Sie müssen vielmehr existenzieller Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge vor Ort bleiben.
Mit der vorgelegten Novellierung schaden Sie den kleinen und mittleren Unternehmen, dem Handwerk und den privaten Haushalten. Sie schaden aber auch den hessischen Regionen, insbesondere den ländlichen Regionen. Sie schaden dem Mittelstand, von dem Sie immer wieder betonen, er sei das Rückgrat der hessischen Wirtschaft. Sie schaden der gesamten Infrastruktur einer Region, denn für die Sparkassen ist nicht die Gewinnmaximierung das oberste Geschäftsziel, sondern über die Ausrichtung am Gemeinwohl fördern die Sparkassen über Spenden und Zuschüsse das örtliche Gemeinwesen. Keine andere Einrichtung ist der Region so verbunden wie die Sparkasse in öffentlicher Trägerschaft.
Auch der Beschäftigungsfaktor sollte hier noch erwähnt werden. Die Sparkassen sind ein wichtiger Arbeitgeber in der Finanzlandschaft. Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer im Bankgewerbe,insgesamt 260.000,sind bundesweit bei den Sparkassen beschäftigt. Einschnitte hätten hier fatale Folgen für die regionalen Dienstleistungsarbeitsmärkte.
Wir lehnen den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ab, denn er will im Kern die Privatisierung, die im Gesetzentwurf der Landesregierung angelegt ist, bereits jetzt umsetzen. Da wir eine Privatisierung der Sparkassen nicht wollen, werden wir den FDP-Entwurf ablehnen.
Die SPD-Fraktion hat überhaupt nichts gegen Neuerungen, aber den Gesetzentwurf der GRÜNEN als eine „Neuerung für die hessische Sparkassenlandschaft“ zu bezeichnen, Frau Kollegin, das ist ein bisschen starker Tobak.
Sie haben recht: Sie haben eine enorme Fleißarbeit abgeliefert. Dass wir aber unbedingt einer Fleißarbeit im Hessischen Landtag zustimmen müssen, diese Notwendigkeit sehen wir nicht.
Wir begrüßen das im Gesetzentwurf der GRÜNEN vorhandene ausdrückliche Bekenntnis zu dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen, aber ein Regelungsbedürfnis sehen wir ausdrücklich nicht. Die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder festzulegen, ist für uns ein Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Auch das wollen wir mit einem Gesetzentwurf nicht ändern.Aus unserer Sicht hat sich die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern durch die Vertretungskörperschaften oder den Kreisausschuss bzw. den Magistrat bewährt. Wir sehen hier überhaupt keinen Änderungsbedarf.
Für die Einrichtung einer Sparkassenversammlung, wie sie im Gesetzentwurf der GRÜNEN gefordert wird, sehen wir ebenfalls keine Notwendigkeit. Damit schafft man keine Transparenz, obwohl das in der Antragsbegründung behauptet wird. Daher werden wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN ebenfalls ablehnen.
Zum Schluss noch ein Appell an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion. Ihre unversöhnliche Haltung zeigt, dass Sie ohne Not gegen den Rat und die Argumente, die vorgetragen worden sind, in Hessen einer Zerschlagung der Sparkassenlandschaft Vorschub leisten.
Wir können an dieser Stelle an Sie nur noch appellieren: Verhindern Sie die Verabschiedung dieses Gesetzes. Doktern Sie nicht an der bislang stabilen dritten Säule des Finanzsektors herum.Fallen Sie dem hessischen Mittelstand und den privaten Haushalten sowie den Regionen in Hessen nicht in den Rücken.
Wir geben Ihnen eine letzte Chance zur Besinnung und beantragen eine dritte Lesung.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, ich denke, im Ziel sind wir uns alle einig. Auch wir Sozialdemokraten wollen für die Frankfurter Sparkasse die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts. Wir wollen die Rückwandlung der AG bei der Frankfurter Sparkasse in eine öffentlich-rechtliche Sparkasse.
Alle Beteiligten waren sich bei dem Erwerb der Frankfurter Sparkasse durch die Landesbank darin einig, dass die Rechtsform der Aktiengesellschaft nur eine Übergangslösung sein sollte. Aber wie so oft gibt es nicht nur einen Weg, diese Rückwandlung vorzunehmen. Herr Minister, Sie haben das eben so dargestellt, als gäbe es nur diesen einen Weg. Ich weise Sie darauf hin, dass es natürlich mehrere Wege gibt, diese Rückwandlung vorzunehmen. Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist innerhalb der Sparkassenfamilie nicht ganz unumstritten.
Es gibt zum einen den Weg, den Sie gewählt haben, nämlich den Rechtsformwechsel kraft Gesetzes.Aber es gäbe auch die andere Möglichkeit: die Eröffnung einer Option durch entsprechende Beschlüsse in den Gremien der Landesbank und der Frankfurter Sparkasse, der Hauptversammlung und der Trägerversammlung.
Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass die Landesregierung den für die Frankfurter Sparkasse richtigen Weg gewählt hat.Wir sind gespannt,ob es der Landesregierung gelingt, diese aus unserer Sicht zu Recht vorgetragenen Zweifel auszuräumen. Für uns hat die kommunale Selbstverwaltung hohe Priorität.
Deswegen ist es für uns nicht so einfach nachvollziehbar, warum die Landesregierung hier die ausschließliche Regelungskompetenz beim Hessischen Landtag sieht.
Was hat denn die Landesregierung bewogen, den Weg nicht einzuschlagen, der die Entscheidungen zu Umwandlungen bei denen belässt, die davon betroffen sind? Sollten nicht die Hauptversammlung der Frankfurter Sparkasse und die Trägerversammlung der Landesbank über die Option entscheiden? – Viele sehen in der Absicht der Landesregierung, die Rückwandlung eben nicht von denen entscheiden zu lassen, die davon betroffen sind, einen erheblichen Eingriff in die Rechte der kommunalen Träger.
Ich zitiere aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 26.01. dieses Jahres Herrn Wirtschaftsminister Dr. Rhiel wie folgt:
Natürlich lasse sich sagen,dies sei ein Eingriff in die Selbstverantwortung der Eigentümer.Aber:
so der Minister –
„Das nehmen wir uns raus.“
Herr Minister, das ist die bekannte Arroganz, der Rausch der absoluten Mehrheit.
Sie stoßen hier wieder einmal im Rausch der absoluten Macht alle Beteiligten vor den Kopf.
Das Zitat stammt aus der „FAZ“. – Das kennen wir schon von der Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes. Erinnern wir uns: Die Sparkassen sind dagegen, die Kommunen sind dagegen, die Kunden sind dagegen, die Beschäftigten sind dagegen, doch alle Argumente beeindrucken Landesregierung und CDU nicht. Der Umgang mit dem Sparkassen- und Giroverband auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren bei der Fraspa ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Landesregierung in der Arroganz der absoluten Mehrheit mit Kritikern umgeht.
Im „Handelsblatt“ vom 15. Januar dieses Jahres konnten wir lesen: „Hessen entmachtet Verband“.Weiter:
Ö wehren sich die Sparkassen dagegen, dass der Landesgesetzgeber die „Regelungskompetenz“ ausschließlich für sich reklamiere und die Befugnisse der Sparkassen-Gremien „dauerhaft“ beschneide...Die Landesregierung wolle die „Rechtsmacht“ erlangen und schränke damit die „Gestaltungsmacht“ der Sparkassen ein.
Der Sparkassen- und Giroverband, die hessischen Sparkassen, werden hier von der Landesregierung abgestraft, weil sie Kritik an dem Sparkassengesetz geübt und weil sie die Interessen der hessischen Sparkassen vertreten haben.
Es ist unerträglich, wie die Landesregierung mit denjenigen umgeht, die nur das gemacht haben, was ihre ureigenste Aufgabe ist, nämlich auf Fehlentwicklungen hinzuweisen, weil sie sich zu Recht Sorgen um die hessischen Sparkassen machen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum es nicht möglich sein soll, dass die Trägerschaft der Frankfurter Sparkasse beim Sparkassen- und Giroverband oder einem Zweckverband liegen kann. Damit haben einige kommunale Sparkassen gute Erfahrungen gemacht.
Aber genau das, Herr Rhiel, Sie haben das eben gesagt, schließt der Entwurf aus. Hier wird dem Sparkassen- und Giroverband von der Landesregierung quasi der Stuhl vor die Tür gestellt.
Wir lehnen aber auch den in dem Gesetzentwurf festgeschriebenen Zwang zur Stammkapitalbildung ab.Wir tragen die Stammkapitalbildung schon bei der geplanten Novelle des Sparkassengesetzes nicht mit. Da ist es doch nur konsequent, wenn wir hier diesen Zwang zur Stammkapi
talbildung bei der Frankfurter Sparkasse als öffentlichrechtliche Sparkasse auch nicht mittragen.
Der Weg, die Rückwandlung der Frankfurter Sparkasse per Gesetz durchzuführen, ist aus unserer Sicht auch deshalb umstritten, weil er zur Folge hat, dass man bei eventuellen weiteren Veränderungen immer auf weitere Gesetzgebungsverfahren angewiesen ist. Für uns ist auch noch unausgegoren, wie die Beschäftigten und deren Vertretungen in diesen Prozess sowie nach der Umwandlung der Frankfurter Sparkasse in die Organisation der Anstalt eingebunden und daran beteiligt sind.
Die Frankfurter Sparkasse ist Teil des Konzerns Helaba. Zurzeit gibt es bei der Landesbank örtliche Personalräte: den Gesamtpersonalrat, den Betriebsrat bei der Frankfurter Sparkasse, die Betriebsräte bei den Töchtern der Sparkasse und der Helaba. Ihnen fehlt eine gemeinsame gesetzliche Grundlage. Nach der Umwandlung der Frankfurter Sparkasse gibt es unabhängige Bereiche von Arbeitnehmervertretungen im Bereich der Helaba: Betriebsräte,Standortpersonalräte der Landesbank,den Gesamtpersonalrat und den neuen Personalrat der Frankfurter Sparkasse.
Es ist nicht klar,wie der Personalrat der Frankfurter Sparkasse – der rückverwandelten Sparkasse – dann an den Entscheidungen des Vorstands der Landesbank, die die Frankfurter Sparkasse betreffen, beteiligt wird. Klärungsbedarf gibt es außerdem bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer bei den Töchtern der Helaba sind zwar von den Entscheidungen der Konzernspitze betroffen, aber vom aktiven und passiven Wahlrecht im Verwaltungsrat ausgeschlossen. Es ist nicht geklärt, welche gesetzliche Grundlage die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter im gesamten Konzern hat. Auch hier sehen wir noch Regelungsbedarf.
Der vorliegende Entwurf wirft für die SPD-Fraktion viele Fragen auf, die noch zu klären sind.Wir sind gespannt, ob dies im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gelingt. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Wir verstehen das so: Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes unterstreichen die GRÜNEN die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen als dritte Säule der Bankenlandschaft.
Wir Sozialdemokraten begrüßen das nachdrücklich. Wir begrüßen das, weil wir wissen, welche Bedeutung gerade die hessischen Sparkassen für die Finanzierung der Unternehmen der regionalen Wirtschaft und insbesondere für die Finanzierung der Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen haben.
Herr Kollege Boddenberg, damit haben die Sparkassen insbesondere eine große Bedeutung für das hessische Handwerk.
Wir verstehen diesen Gesetzentwurf als Bekenntnis zum Erhalt dieser besonderen Rolle, die die hessischen Sparkassen haben.
Sie orientieren sich am Gemeinwohl. Dieser grundlegende Aspekt des Charakters der Sparkassen geht in der Debatte um die von der Landesregierung geplante Novelle mit dem Vorschlag der Bildung und der Möglichkeit der Übertragung des Stammkapitals immer wieder unter. Es ist gut, dass in dieser Debatte der Erinnerung daran wieder auf die Sprünge geholfen wird.
Mit Freude erkennen wir Sozialdemokraten, dass es hier einen Ansatz gibt, der sich positiv in den Schlagzeilen abhebt, die die Landesregierung trotz der in der Anhörung zu ihrer Novelle des Hessischen Sparkassengesetzes geäußerten massiven Kritik verbreitet. Es gebe zu viele Sparkassen, stand in einem Titel des „Handelsblatts“ vom letzten Freitag. Damit wurden Worte unseres Wirtschaftsministers wiedergegeben. Herr Dr. Rhiel, wenn Sie tatsächlich eine Konsolidierung der hessischen Sparkassen wollen, warum setzen Sie sich dann nicht mit den Vertretern der Sparkassen, ihrer Organisationen, der Mitarbeiter, der Vorstände und der Kommunen an einen Tisch und hören sich in Ruhe deren Argumente an, anstatt wegzuhören, wenn sie ihre Argumente vortragen?
Der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf ist eine schöne Fleißarbeit. Hier soll aber auch angemerkt werden, dass er unserer Meinung nach nicht die Hauptthemen trifft, um die es zurzeit geht.