Frank Schildt

Appearances

17/3 17/5 17/10 17/13 17/14 17/15 17/16 17/20 17/24 17/27 17/30 17/33 17/35 17/36 17/42 17/64 17/67 17/72 17/74 17/78 17/79 17/81 17/83 17/85 17/86

Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine Debatte, die von der Außen- zur Unter- und dann zur Mittelweser führt, und damit ist eines für die SPD-Fraktion klar: Unsere Häfen müssen verkehrspolitisch von jeder Seite erreichbar sein, von außen und in unser Hinterland, der Bundesrepublik. Von daher ist vollkommen klar, und da müssen wir die Debatte vom letzten Mal gar nicht wiederholen, dass die Außen- und Unterweservertiefung für das Land Bremen eine wichtige Entscheidung ist, deren Planfeststellung noch aussteht.
Herr Kollege Rupp, wenn Sie bei der Einweihung des Jahrhundertprojekts Kaiserschleuse gehört haben, was zukünftig an großen Schiffen noch auf uns zukommt, dann sind wir doch als bremische verantwortliche Politiker aufgerufen, auch unsere Verkehrswege für die Zukunft auszubauen. Deswegen ist es aus meiner Sicht vollkommen klar, es gibt kein Vertun daran, es muss zur Außen- und Unterweservertiefung kommen.
Die von der CDU angefragte Problematik zur Mittelweseranpassung wird eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode sein, auch die bisher politisch gewollte Hinterlandanbindung so zu diskutieren, dass nicht die Schleusen groß genug sind und der Fluss dann am Ende vielleicht in einer Ausbaustufe verharrt. Wir haben im Hafenausschuss die entsprechende Antwort des Staatsrats bekommen. Ich will nicht die eine Baumaßnahme gegen die andere, so wie er es vielleicht etwas einfach gesagt hat, abwägen, aber wir werden doch in der nächsten Legislaturperiode alle unsere Maßnahmen, die für uns wirtschaftspolitisch von Notwendigkeit sind, miteinander abwägen können. Von daher bin ich mir sicher, dass man auch einmal überprüfen muss, welche Schiffe auf der Mittelweser eingesetzt werden. Es kann aber nicht dazu führen, dass wir die Schleusen ausbauen und auf der Mittelweser dann verharren.
Lieber Herr Bödeker, diesen Angriff auf die Regierung im Land Bremen wünsche ich mir dann auch bei dem Angriff auf die Bundesregierung, die ja ge
rade versucht, die Wasser- und Schifffahrtsämter kleinzuarbeiten. Die FDP versucht sehr stark auf Bundesebene, alles zu privatisieren. Daraus kommt ja die Diskussion um die Priorisierung von Wasserstraßen, die durchaus gefährlich sein kann, wenn es dann zur Verlagerung der Kosten kommt. Der Bund will sich dort in Millionen- oder Milliardenhöhe zulasten der Länder bewegen. Das halte ich für falsch und halte da die Vorschläge der SPD-Bundestagfraktion für richtig, so kann es nicht gehen. Wir brauchen Mittel in den Norden der Bundesrepublik Deutschland, auch für unsere Verkehrswege.
Sie sehen daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir die Wege von außen nach innen für richtig für Bremen halten. Bremen braucht den Wirtschaftsstandort Häfen jetzt und in Zukunft, von daher glaube ich und bin mir da ziemlich sicher, für die Wettbewerbsfähigkeit ist Wilhelmshaven genauso wichtig wie die Möglichkeit der Außenweseranpassung, damit tideunabhängig große Schiffe dann Bremerhaven anlaufen können.
Von daher sage ich zu dem Antrag der CDU, auch mit der Datumsveränderung wird es unser Abstimmungsverhalten nicht verändern. Wir stimmen dem Antrag nicht zu. Ich gehe aber sicher davon aus, dass die inhaltliche Debatte, die in dem Antrag steht, in der nächsten Legislatur so diskutiert wird, dass dann auch die Mittel, die wir dafür benötigen, in veränderter oder gleicher Form zur Verfügung gestellt werden müssen.
Lassen Sie mich abschließend sagen, unsere Häfen sind der Wirtschaftsfaktor im Land Bremen. Diese müssen auf allen Verkehrswegen, die in unsere Häfen führen, weiter aufrechterhalten werden. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die von der EUKommission vorgenommene Erhöhung der erlaubten Grenzwerte für Radioaktivität bei Lebensmitteleinfuhren?
Zweitens: Wie bewertet der Senat mögliche gesundheitliche Belastungen durch importierte Lebensmittel oder Fisch?
Drittens: Welche Maßnahmen werden in bremischen Häfen vorgenommen, um mögliche radioaktive Belastungen festzustellen?
Frau Senatorin, auch wenn die Häfen nicht zu Ihrem Fachbereich gehören, frage ich nach, weil kürzlich zu lesen war, in Rotterdam gebe es kontaminierte Boxen. Ist dem Senat aktuell etwas bekannt, das die bremischen Häfen betrifft?
Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass der Landessportbund Bremen in Bremen und Niedersachsen – Bremen ist gegenüber Niedersachsen im Vergleich sogar weiter – eine Broschüre zu der Thematik erarbeitet hat, die genau die Fragen meiner Kollegin aufgreift, dass es nicht nur um das Unterschreiben eines Papiers geht, sondern um ein nachhaltig verändertes Verhalten des Hinsehens. Ist Ihnen diese Initiative bekannt, und wie beurteilen Sie diese Kampagne?
Herr Senator, teilen Sie meine Auffassung, dass diese Problematik, die wir jetzt in der Fragestunde diskutieren, nicht nur ein spezifisches Problem des Sports ist, sondern in alle Bereichen, wo Jugendliche mit Trainern, Sportlern, Kirchengemeinden, Sozialeinrichtungen zusammenkommen, dass es eigentlich ein viel breiteres gesellschaftliches Thema ist, das in allen Gesellschaftsgruppen, dort, wo Jugendliche für eine gewisse Zeit in Verantwortung gegeben werden, genauso nachhaltig wichtig ist, dass da das Gleiche getan wird wie in der Frage jetzt um den Bereich Sport? Teilen Sie diese Auffassung?
Ist Ihnen auch bekannt, dass die Sportvereine – das kann ich aus Bremerhaven sagen –, die für Jugendarbeit tätig sind, schon das erweiterte Führungszeugnis nachweisen müssen? Also da, wo Sportvereine im anerkannten Bewegungskindergarten Übungsleiter einsetzen, ist vom Amt für Jugend und Familie darauf hingewiesen, nach den entsprechenden Verordnungen des Bundes, dass das erweiterte Führungszeugnis nachgewiesen wird, also genau von denen, die für das Jugendamt tätig sind. Im Schulbereich ist es, glaube ich, noch nicht so weit. Ist Ihnen das auch bekannt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Rupp hat schon eingangs auf die verschiedenen Papierlagen hingewiesen. Lassen Sie mich eingangs sagen: Mit unserem vorgelegten Antrag der Fraktionen der SPD und der Grünen sollen Umschlag und Transport von Brennelementen über die bremischen Häfen unterbunden werden, weil sie eine unmittelbare Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven bedeuten. Das wird nicht noch viel klarer, als eben in der Debatte von Japan zu sehen, dass wir sehr weite Diskussionen führen, aber sehr mittelbar auch Entscheidungen hier in Bremen vornehmen können. Deswegen bringt unser Antrag zum Ausdruck, wie schon die Debatte im Oktober letzten Jahres, als die Ant––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wort des Senats im Februar entsprechend gebracht wurde: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, rechtliche Möglichkeiten und die Beteiligungsmöglichkeiten, die Sie, Herr Kollege Rupp, angesprochen haben, um über die bremischen Häfen den Transport von Kernbrennstoffen zu verhindern. Klare Botschaft hier im Parlament!
Es geht in dem Zusammenhang nicht nur um die befürchteten Störungen, die durch Kernbrennstoffelementtransporte entstehen können, aber natürlich, auch viel wichtiger, um die Gesundheitsgefährdung in und um die Häfen. Wir nehmen gerade wahr, dass nach Japan auch bremische Häfen sich darauf vorbereiten müssen, was passiert, wenn Ladung angelandet wird, wie weit kann da schon eine entsprechende Kontaminierung vorhanden sein. Das heißt, viele Debatten sind weit weg und mittelbar bei uns, und deswegen haben wir eine Verantwortung, für die Beschäftigten auch in den bremischen Häfen sicherzustellen, dass keine Kernbrennstoffelemente über Bremen und Bremerhaven verschifft werden. Ich sehe auch keine Gefahr, dass der Universalhafen gefährdet ist, im Gegenteil, ich finde, dass es ein klares Bekenntnis dazu geben muss – auch von den Unternehmen –, diese Elemente werden über bremische Häfen nicht verschifft. Damit kann man auch ein positives Signal geben, ohne die Universalhäfen Bremen und Bremerhaven zu gefährden.
Sie haben dann, Herr Kollege Rupp, für die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag in Gesetzesform vorgelegt. Zu Ihrem Gutachten ist auf der Internetseite dann an einer Stelle mit der Überschrift „Zwischenergebnis“ zu lesen: „Wegen der europarechtlichen Vorgaben kommt daher die Teilentwidmung der Bremer Häfen nicht ohne Weiteres als Mittel in Betracht, Atomtransporte in und durch Bremen vollumfänglich rechtlich zu verhindern.“ Der Gutachter kommt in dem Gutachten selbst dazu, dass es europarechtlich durchaus schwierig ist, ob wir das machen können.
In Anbetracht des baldigen Endes der Legislaturperiode halten wir es für nicht zielführend, bei diesem wichtigen und einschneidenden Thema einer Veränderung unserer Hafenstrukturen mit der Herausnahme von Kernbrennelementen herbeizuführen, weil wir es nicht mehr schaffen, in dieser Legislaturperiode das Thema in zwei Lesungen sachlich und fachlich aufzuarbeiten. Wir werden deswegen Ihren Antrag aus dieser Begründung heraus ablehnen und mit unserem Antrag das klare politische Bekenntnis Ihres Gutachtens aufnehmen, das der Senat auch schon attestiert hat, dies mit einfließen zu lassen in die Senatsbegutachtung der Frage: Wie weit können hafenrechtliche Dinge vorgenommen werden, um Kernbrennelemente nicht mehr über bremische Häfen durchführen zu können?
Wir benötigen auch nicht eine lange Diskussion, denn wir waren im Oktober in der ersten Debatte, im Februar legte der Senat eine Antwort vor, in der sehr detailliert über die Beteiligungen Auskunft gegeben wurde. Da sind wir abhängig von Dritten, die mitentscheiden müssen. Viel wichtiger ist, dass der Senat ganz klar zu seiner Beurteilung kommt, um die Verhinderung des Transports von Brennelementen über Bremerhaven vollziehen zu können. Dazu sind juristische Überlegungen anzustreben, die nicht ganz einfach sind, und er hat deswegen im Rahmen der Senatsbefassung einen Gutachter über eine Senatsgruppe damit beauftragt herauszufinden, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben. Dieses vom Senat in Auftrag gegebene Gutachten muss in Ihre Begutachtung einfließen, die Sie schon vorweggenommen haben, beides zusammen, und der Senat hat signalisiert, dies auch zu tun.
Unser Antrag formuliert Ihren Antrag entsprechend mit als Gutachten, und diese beiden zusammenhängenden Punkte sollen dann zu einer endgültigen Bewertung kommen, welche Möglichkeiten wir in Bremen haben, um Transport von Kernbrennelementen nicht mehr über bremische Häfen durchführen zu können oder um welche Differenzierung es noch von weiteren Stoffen im Bereich der Brennelemente geht.
Also, lassen Sie mich für die Fraktion der SPD ein klares Bekenntnis ausgeben: Wir möchten über die bremischen Häfen alle rechtlichen Notwendigkeiten ausschöpfen, damit es nicht mehr zur Verschiffung von Kernbrennelementen kommt, halten Ihr Gutachten – so, wie es mein Fraktionsvorsitzender auch gesagt hat – für durchaus dienlich, nach vorn entwickelt, sich darüber mit auseinanderzusetzen. Dann wollen wir in der nächsten Legislaturperiode mit dem dann vorliegenden Gutachten des Senats zu einer Beurteilung kommen, um dann den europarechtlich fundierten, aber auch anspruchsmäßigen Forderungen, die im Raum stehen, so begegnen zu können, dass über Bremen und Bremerhaven keine Kernbrennelemente mehr verschifft werden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Antrag beschreibt die Umweltzertifizierung der bremischen Häfen, Greenports sichtbar zu machen und spricht im Wesentlichen von Zertifizierungsbereichen. Die hat mein Kollege Willmann schon angesprochen. Es ist aber an dieser Stelle auch zu erwähnen, dass wir schon sehr viel weiter sind als andere Häfen, wir sind nur im Bereich der Zertifizierung noch nicht so weit. Man muss hier ausdrücklich bremenports und die Abteilung beim Senator für Wirtschaft und Häfen loben. bremenports hat schon 2009 und 2010 Vorträge gehalten, die man alle auch nachlesen kann, wie wichtig ein grüner, ökologisch und ökonomisch wichtiger Hafen ist. Das Ganze ist nur jetzt durch eine politische Richtung zu beschleunigen, die wir hier heute als Regierungsfraktion zum Ausdruck bringen wollen, damit die Maßnahmen, die notwendig sind für einen greenport, auch dann am Ende in einer Zertifizierung sichtbar gemacht werden können. Andere Häfen wie zum Beispiel Rotterdam sind dort weiter. Man kann es wunderbar nachlesen, wer schon dabei ist.
Die Informationen, die ich habe, belegen, dass sowohl der Senator für Wirtschaft und Häfen als auch bremenports schon daran arbeiten, auf diesem Weg der Zertifizierung zu gehen. Man muss sich ja sicher sein, die Zertifizierung allein wird es nicht sein. Der Hafen muss, wenn die Normen dann erfüllt sind, zukünftig auch die Erklärungen seiner Umweltpolitik veröffentlichen. Da kann man das sagen, was der Staatsrat dort ja auch freundlicherweise schon als Werbeblock hochhält, nämlich die Broschüre von bremenports „greenports“. Das kann ein Beispiel dafür sein, wie viel ökologische Politik wir im Bereich der Häfen im Land Bremen, Bremen und Bremerhaven, machen. Wenn dann die Prüfung zertifiziert ist, müssen wir uns wiederkehrend prüfen lassen. Das ist dann natürlich auch eine Herausforderung. Ein Zertifikat kann man sich wunderbar in die Häfen legen, man muss sich dann aber auch jährlich oder in einem gewissen Rhythmus prüfen lassen, einen entsprechenden zweijährigen Umweltbericht herausgeben und, wie gesagt, öffentlich kundtun.
Beobachten muss man bei all diesen Problemen und Möglichkeiten der grünen Häfen im Land Bremen, welche wirtschaftlichen Ausfälle oder welche wirtschaftlichen Herausforderungen vor uns stehen. Der Antrag nimmt ja zu Recht auch Bezug auf die Diskussion in der Baltic Sea Gruppe der 19. Parlamentarierkonferenz, in der es ja auch darum geht, die Sicherheit von Häfen und die ökologische Sicherheit
von Häfen zu fördern. Gleichwohl wird auch da diskutiert, welche Wettbewerbsvor- und -nachteile hat dann ein Hafen, der diese Standards erfüllen muss. Dazu abschließend die Bemerkung: Wichtig ist es, dass wir das nicht nur staatlicherseits, also politisch wollen, dass nicht nur bremenports als einer der wichtigsten Bereiche für die Infrastrukturmaßnahmen in den Häfen mit am Strang zieht, sondern wichtig ist natürlich auch, dass die Unternehmen in Bremen und Bremerhaven mit der greenports-Philosophie einhergehen.
Dadurch kann man auch Wettbewerbsvorteile haben – Bremen liegt am Wasser –, auch mit unseren städtischen Strukturen liegen wir viel dichter am Wasser als vielleicht Rotterdam und andere Häfen. Aus diesem Grund allein haben wir schon eine Herausforderung, ökologisch sinnvoll zu sein. Wenn man sich in Bremerhaven SAIL City und die Bereiche anschaut und dann den Hafen sieht, dabei muss man natürlich auch den Werftenbereich im Auge haben, muss es ökologisch sinnvoll sein, dass über das, was dort gemacht wird, die Touristen, die kommen, sagen, es ist attraktiv. Soweit höre ich einvernehmlich aus der bisherigen Diskussion, dass diesem Antrag die Unterstützung gegeben werden soll. Herr Staatsrat, nehmen Sie das für Ihre Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter von bremenports mit, um diesen Weg weiterzugehen. Politischer Wille ist es, jene Zertifizierung für die Häfen im Land Bremen zu bekommen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Stunde ist unterschrieben mit zwei weiteren Anträgen: „Schnellstmögliche Umsetzung der Weservertiefung – Umgehende Einigung zur Weservertiefung erzielen“ und „Urteil abwarten – Weservertiefung zurückstellen“. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir hier heute die Aktuelle Stunde bestreiten. Ich sage eindeutig und klar, dass die Verabredung in der Regierung, aber darüber hinaus für die SPD-Fraktion klar ist, wir brauchen die Außenweservertiefung genauso wie die Unterweservertiefung, weil beide Vertiefungen wichtig sind für die Häfen im Land Bremen und für die Häfen, die hinter Bremen kommen, nämlich für die Flussläufe!
Daher ist die gewisse Unruhe, die entstanden ist, nur noch danach zu prüfen, in welchem Sachstand wir uns eigentlich befinden.
Es ist zum Jahresende seitens der WSD, der entsprechenden Planfeststellungsbehörde, der Planfeststellungsentwurf vorgelegt worden, der seit Mai 2010 von der Behörde, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, und der Planungsbehörde, sprich WSD, diskutiert wird. Uns wurde im Ausschuss signalisiert, dass es qualitativ gute Gespräche sind, um im Vorfeld diese schwere, große Maßnahme, die ökologische Auswirkungen haben wird, so sicher in der Planung zu machen, dass möglichst keine Einsprüche nachher dazu führen, dass wir die als notwendig erachtete Außen- und Unterweservertiefung infrage stellen, das wurde auch weder von der Vertreterin des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa noch vom Vertreter des Senators für Wirtschaft und Häfen infrage gestellt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Deswegen bin ich mir vollkommen klar und nicht bange, dass im Verfahren, für das das Land Bremen eine Zuständigkeit hat, nämlich nach dem 30. Dezember innerhalb eines Zeitfensters von drei Monaten, das maximal vorgeschrieben ist, das Einvernehmen erklärt werden kann. Da habe ich gar keine Befürchtung. Das wird ganz klar abgearbeitet, stellt auch keiner infrage, stellt auch der Sprecher des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa nicht infrage. Dass alle Sachen fachlich geprüft werden, das muss schon sein. Ich meine, wir müssen schon an einem Plan der zuständigen Planungsbehörde mitwirken, der am Ende auch sattelfest ist. Daher gehe ich davon aus, dass das Land Bremen ohne Verzögerung innerhalb der drei Monate – schneller wäre besser – ganz klar die Einvernehmenserklärung erklären wird. Das gilt für Niedersachsen genauso.
Dann liegt die Zuständigkeit bei der Planfeststellungsbehörde, wie man weiter damit umgeht. Wer hier schon im Parlament von Verzögerungen spricht, der möge mir einmal erklären, woher er sie nimmt! Es ist noch gar nicht der Planfeststellungsbescheid fertig, worauf dann innerhalb eines Monats ein begründeter Einspruch, mit Antrag begründet, diskutiert werden soll. Wer kann denn schon darüber sprechen, dass es Verzögerungen gibt, ohne dass wir wissen, ob es überhaupt eine angekündigte Klage gibt oder nicht und welche Verzögerungen dadurch entstehen? Daher sehe ich noch keine Verzögerung. Ich sehe weiter das klare Bekenntnis des Landes Bremen, diese Einvernehmenserklärung zu erzielen, und danach ist der Bund für das weitere Verfahren zuständig.
Wichtig ist vielleicht auch, dass man auch darüber die Diskussion führt, was da eigentlich passiert. Wir haben uns in dem Verfahren erklären lassen, dass es nicht um die Tieferlegung und Ausbaggerung in die Tiefe geht, sondern dass es um das Abtragen gewisser Spitzen geht, die für die Unterweser im Fenster zwischen 0,4 und 0,9 Meter liegen und für die Außenweser etwa bei einem Meter. Auch das muss man im Auge haben, wenn man Vergleiche zur Elbe zieht. Das ist hier ein ganz anderer Ausgangspunkt, ein Stück der Kappen abzugeben, was dann in die Tiefe geht.
Daher bedarf es aus meiner Sicht weder des Antrags der Kollegen der CDU, weil ich gesagt habe, dass sich die Regierung und die Fraktion sicher sind, dass die Einvernehmenserklärung vollzogen wird.
Herr Kollege Röwekamp, was hilft uns am Ende diese Sache?
Ich erkläre Ihnen für die SPD-Fraktion und beziehe mich da auf die klare Diskussion, wie auch der Bürgermeister und der Senat der Freien Hansestadt Bremen gesagt haben, für uns ist die Weservertiefung für die Häfen und für die Beschäftigten im Land Bremen wichtig.
Daher ist es doch kein Problem, dass Sie von uns klar zur Kenntnis nehmen, wir sind für die Weser- und Unterweservertiefung und lassen da auch keinen Zweifel aufkommen, dass das infrage gestellt wird.
Zu der Fraktion DIE LINKE nur soviel am Ende: Wenn die Einschätzung ist, ob Sie für oder gegen Arbeitsplätze sind, würde ich zusammengefasst sagen, mich wundert es natürlich schon, dass wir in den Fachdebatten nicht die Auseinandersetzungen mit Ihnen oder auch mit der CDU führen. Wir haben im September eine Diskussion gehabt, was die nächsten Schritte sind. Deswegen lassen Sie mich abschließend klar und deutlich für die Fraktion der SPD sagen, und ich spreche da für die Regierungsfraktion, dass für uns vollkommen klar ist, die Außen- und Unterweservertiefung ist wichtig, wir brauchen sie für unsere Arbeitsplätze im Land Bremen, wir brauchen sie für die Arbeitsplätze, die hinter den Schleusen sind. Daher gehe ich davon aus, dass die zuständige Einvernehmenserklärung sofort und zeitnah abgewickelt wird. Danach hat die Zuständigkeit der Bund. Ich gehe davon aus, dass auch der Bund ein großes Interesse hat, dieses Verfahren in guter Abwägung der möglichen Auswirkungen dann auf den Weg zu bringen, weil natürlich – und das ist mir wichtig, dass ich es betone – alles das, was wir politisch machen, ökologische wie ökonomische Auswirkungen hat. Eine Politik ist gut beraten, einen beschrittenen Weg nicht infrage zustellen, weil wir sonst immer wieder angreifbar für Nebenprodukte werden. Wir haben ein Verfahren, das dann am Ende, wenn es so weit käme, geprüft werden müsste. Also, abschließend: Ich sehe da keine Bedürfnisse, und deswegen, weil bei den Anträgen keine Debatte vorgesehen ist, sage ich es an dieser Stelle, werden wir die Anträge der LINKEN und der CDU ablehnen. – Herzlichen Dank!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat Überlegungen auf Bundesebene, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, WSV, zu zerschlagen und von einer Ausführungs- zu einer Gewährleistungsverwaltung umzubauen, die dann möglichst viele Aufgaben an Private vergeben und selbst vor allem Überwachungsfunktionen ausüben würde? Zweitens: Welche – auch personellen – Konsequenzen ergäben sich aus einem solchen Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für die Wasser- und Schifffahrtsämter Bremen und Bremerhaven?
Es gibt ja schon eine umfängliche öffentliche Debatte darum, dass die WSV grundlegend strukturiert umgebaut wird. In diesem Zusammenhang haben wir natürlich Befürchtungen, welche Auswirkungen das auf uns in Bremerhaven und Bremen hat. Außer, dass Sie gesagt haben, Sie sind noch nicht involviert, teilen Sie denn meine Annahme, dass diese grundlegende beabsichtigte Zerschlagung durchaus zu Problemen der guten Arbeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Bremen/Bremerhaven führen könnte, dass es dadurch also Probleme geben könnte?
Ich würde dann herzlich darum bitten, dass dieser Sachverhalt im Landeshafenausschuss Ihrerseits auch noch einmal mit einem Bericht dokumentiert wird, wobei natürlich abzuwarten ist, welche Auswirkungen dann tatsächlich für unsere Probleme entstehen, die Sie hier angesprochen haben. Sehen Sie die Möglichkeit, dieses sicherzustellen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Bödeker, für die Annahme Ihres Antrags, dass es zu Verzögerungen kommen könnte, gibt es weder den Anlass noch Indizien, noch die Notwendigkeit, das heute hier im Parlament festzustellen.
Sie haben auf das Verfahren in der Historie hingewiesen. Ja, es hat in Bremerhaven lange gedauert, bis man sich am Ende auf die Variantenlösung 3.2.+E verständigt hat, die dann auch im Dezember 2009 mit dem Senat besprochen wurde. Von da an, so mögen Sie bitte den Absatz zwei auch verstehen, gibt es gemeinsame Gespräche zwischen dem Senat und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven, wie dieses für die SPD-Fraktion wichtige bremische Projekt der Anbindung der Überseehäfen im Land Bremen realisiert wird. Für uns als Landtagsfraktion ist das ein wichtiges Bauprojekt.
Ich will es mir ersparen, im Detail auf die vielen Schwierigkeiten hinzuweisen, die zur Variantenprüfung geführt haben. Wichtig ist, dass die Bürgerschaft klar bekennt, dass wir die jetzt gefundene Lösung schnell und zeitnah umsetzen müssen. Wir sind in einem Stadium – und deswegen greift unser Antrag noch etwas genauer den Antrag auf, den Sie zur Grundlage der Debatte heute eingereicht haben –, in dem es nach einer Kostenschätzung nun einen Kostenrahmen gibt, der jetzt ziemlich konkret feststellen lässt, welche Mittel für den Tunnelbau benötigen werden, um den Bau 2012 beginnen und 2016 abschließen zu können. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Dieser Kostenrahmen, der jetzt vorliegt, wird von der DEGES auf Grundlage seiner Höhe gerade auf seine Plausibilität geprüft, und von daher sind wir da auch nicht überschnell, Herr Kollege Bödeker, außer dass wir das Thema hier im Parlament positiv miteinander bereden. Es gibt aber keine sichtbaren Argumente dafür, dass es verzögernd wirkt, ob es im Nachtragshaushalt hätte mit beantwortet werden können oder nicht, denn die haushaltswirksamen Beschlüsse für dieses große Bauprojekt sind ab 2012 sicherzustellen. Der Bürgermeister, der Präsident des Senats, hat gestern ausdrücklich auf der Veranstaltung der SPD gesagt, der Tunnel Cherbourger Straße wird kommen, und in diesem Jahr wird sich der Senat bemühen, dafür die Entscheidungen zu treffen.
Wir sind, Herr Kollege Röwekamp, natürlich im Parlament, und ich kann Ihnen auch sagen, dass sich auch der Wirtschaftssenator in ähnlicher Form eingelassen hat.
Auch in der Zeitung, auch woanders als hier, aber ich will Ihnen doch nur klar dokumentieren – Herr Kollege Röwekamp, darüber kann man ja lachen! –: Ich glaube, wir haben doch beide das gleiche Ziel, wir wollen, dass 2016 das Problem in Leherheide für die Bürgerinnen und Bürgern gelöst wird.
Deswegen sagen wir Ihnen, in welchen Verfahrensschritten das losgeht. Ich habe ja nur auf Ihren Einwand hin gesagt, dass es ein positives Signal des Wirtschaftssenators und des Bürgermeisters gibt, dass dieses Problem gelöst wird. Dann muss man fragen, in welchen Haushalten werden die entsprechenden Mittel gebraucht. Das haben wir in unserem Antrag zum Ausdruck gebracht.
Was ich an dieser Stelle unbedingt als wichtig erwähnen muss, ist das Engagement der Wirtschaft, die jetzt dazu beigetragen hat, den Verein zur Förderung des Hafentunnels zu gründen. Das ist einer der weiteren wichtigen Bausteine für die Finanzierung dieses Großprojekts. Es liegt die Absichtserklärung zur Gründung des Vereins zur Förderung des Hafentunnels vor, die dann immerhin 15 Millionen Euro in das Projekt mit einsteuern soll. Das ist für die SPD-Bürgerschaftsfraktion ein richtiges und gutes Signal, und das ist ein weiterer Baustein in unserem Antrag, Herr Kollege Bödeker, den Sie nicht mit aufgenommen haben.
Wichtig ist auch, dass es neben den Fragen, wann in welchen Haushalten die Mittel zur Verfügung gestellt werden, nicht zwischenzeitlich auf der Arbeitsebene zu Verzögerungen kommt. Deswegen sagt unser Antrag im Punkt drei, dass, wenn es um die Frage der Kostenrechnung geht, weiter parallel an den Genehmigungsverfahren gearbeitet wird, damit es dann, wenn die ganzen finanziellen Ressourcen überprüft sind, auch unmittelbar zu einem möglichen Planfeststellungsbeschluss kommt, denn es ist davon auszugehen, dass es Ende 2011 oder Anfang 2012 dazu kommen könnte, dass 2012 angefangen werden könnte zu bauen. Alle Fachleute – Sie nicken, Herr Kollege Bödeker – sagen, etwa vier Jahre wird die Baumaßnahme in Leherheide zur Anbindung der Überseehäfen dauern.
Als jemand, der aus Leherheide kommt, kann ich Ihnen sagen, man merkt in letzter Zeit auch wieder, dass sich zunehmend Lkw-Verkehre auf der Cherbourger Straße bewegen. Auf die Frage, ob man diese Lösung eigentlich zur Anbindung der Überseehäfen braucht, kann ich als jemand, der dort vorbeifährt, antworten: Ja, wir haben eine Zeit gehabt, wo es vielleicht der eine oder andere Lkw weniger war, wir nehmen aber wahr, dass die Umschlagszahlen, die Containerwachstumszahlen, die Automobilzahlen an sich wieder leicht steigen und es positive Effekte gibt.
Nun kann man aus eigener Anschauung schlecht argumentieren, aber auch das ISL sagt voraus, dass die Annahmen des zukünftigen Wachstumspotenzials des Hafens so positiv sind, dass wir auch aus diesem Grund heraus die im Stadtteil, in der Stadt Bremerhaven durchaus anders diskutierte Baumaßnahme für die Sicherheit der Häfen im Land Bremen brauchen, was die Umschlagszahlen angeht. Wir brauchen die Anbindung des Überseehafengebietes an die A 27 mit der jetzt gefundenen Lösung.
Lassen Sie mich abschließend, Frau Präsidentin, sagen: Wenn Sie sagen, man könnte die Bundesregierung anders ansprechen, ja, es ist zu begrüßen, dass solche positiven Entwicklungen stattgefunden haben, dass das Geld angepasst wird. Von daher aber noch einmal die nachhaltige Bitte, das auch entsprechend sicherzustellen! Wenn diese Debatte von uns beiden Bremerhavenern dazu beigetragen hat, dem Parlament zu sagen, dass diese Maßnahme wichtig ist und sie möge so zeitig kommen, wie die Verfahren abgearbeitet werden, dann ist das für die Lösung des Landes Bremen für die Überseehäfen eine richtige Lösung. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Unterrichtung der Bremischen Bürgerschaft gemäß Paragraf 13 des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes heute zu diskutieren, wie es bei der Gesetzgebung im Jahr 2006 schon vorgesehen war. Das Gesetz war auf sechs Jahre Laufzeit befristet und der Senat legt der Bremischen Bürgerschaft zwei Jahre vor Verlängerung oder gegebenenfalls Nicht-Verlängerung einen Evaluationsbericht vor, der der Mitteilung des Senats heute auch angefügt ist. Ein weiteres Verfahren ist in der Gesetzesgrundlage verabredet, nämlich dass dann die Bremische Bürgerschaft, das Parlament, selbst noch einmal auf die Unterlagen schaut und gegebenenfalls eine eigene Evaluierung vornimmt.
Wenn man sich jetzt die Ausarbeitung des Senats anschaut, und das hat der Medienausschuss der Bremischen Bürgerschaft schon getan, dann kommen ein paar Punke zum Vorschein, denen man sich in der zukünftigen Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes durchaus widmen sollte. So wird durch eine Umfrage festgestellt, dass leider nur 13 Prozent der Bevölkerung das Bremische Informationsfreiheitsgesetz kennen. Das ist natürlich für die Idee, die seinerzeit die SPD und die CDU hatten, viel zu wenig. Allerdings sagen von diesen 13 Prozent wenigstens 50 Prozent: Ich weiß, worum es geht. Eine gewisse aufgeklärte Bürgerschaft gibt es, und sie kennt den Inhalt dieses Gesetzes.
Interessant ist dann noch, dass parallel zu der Bevölkerungsumfrage bei einer Onlinebefragung festgestellt wurde, dass 60 Prozent dieses Gesetz, wenn sie es dann näher erläutert bekommen, für richtig und gut befinden. Auch aus der Sicht der SPDFraktion sind das Indizien, zu denen man sagen kann, im Jahr 2006 – damals gehörten wir zu den wenigen Ländern, die ein Informationsfreiheitsgesetz hatten – haben wir den richtigen Weg beschritten. Auch die damals von der CDU aufgeworfenen Fragen, ist das Gesetz nicht überhöht, kommt es nicht dazu, dass die Verwaltung zu viel tun muss, beantwortet der Evaluierungsbericht damit, dass der Aufwand für die Verwaltung gering war. Das ist eine Einschätzung, die die SPD damals schon politisch vertreten hat.
Der Senat nennt uns sehr ausführlich einige konkrete Punkte, bei denen man die Evaluierung des Gesetzes vornehmen sollte. Ich nehme hier nur bei
spielhaft die drei wichtigsten Gruppen: rechtliche Anpassungsnotwendigkeiten, technische Anpassungsnotwendigkeiten und organisatorische Regelungen. Ich schlage für meine Fraktion vor, dass wir die hier vorgetragenen Einzelpunkte im Medienausschuss inhaltlich beraten. Die SPD-Fraktion hat sich mit der Grünen-Fraktion soweit darauf verständigt, sollten die Beratungen schneller gehen als das, was wir selbst wollen, nämlich eine eigene parlamentarische Evaluierung, dass wir dann eventuell auf diese verzichten können. Wenn man schon einmal eine gute fundierte Grundlage hat zu sagen, das Parlament kann, was im Gesetz ja notwendig und möglich ist, seine eigene Überprüfung nicht vornehmen – –.
Vielleicht, Frau Bürgermeisterin, besteht ja auch schon jetzt die Chance – im Jahr 2012 würde das Gesetz auslaufen, wir würden das Gesetz auf jeden Fall schon heute klar verlängern – dass wir vielleicht in den Beratungen in diesem Jahr dazu kommen, dass wir das vor dem damals natürlich ablaufenden Evaluierungsdatum neu aufnehmen und sagen, wir können das Gesetz vielleicht auch im Jahr 2011 schon entsprechend für weitere fünf Jahre, so, wie es von Ihnen vorgeschlagen wird, durchaus übernehmen. Sie sehen daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind mit dem Informationsfreiheitsgesetz auf einem guten Weg.
Wir müssen noch mehr Werbung machen, das sagen Sie auch ganz klar als Senatorin für Finanzen. Hier können wir noch mehr mit gezielten Kampagnen tun. Es führt nicht zu einer Verwaltungslähmung. Es führt dazu, dass Aufklärung stattfindet.
Mit unserem elektronischen Register sind wir bei den Freiheitsgesetzen in der Bundesrepublik beispielgebend. Da werden wir wahrgenommen. Auch da gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten.
Es ist natürlich klar, dass wir daher diese von Ihnen aufgeworfenen Fragen zusammengefasst für die SPDFraktion im parlamentarischen Verfahren beraten und möglichst daran arbeiten, keine weiteren Berichte anzufordern, und vielleicht das Gesetz früher als beabsichtigt in eine Perspektive von weiteren fünf Jahren bringen, da ich der Überzeugung bin, dass das Gesetz notwendig ist. Ob es dann so, wie Sie es vorschlagen, nicht mehr Informationsfreiheitsgesetz heißt, sondern Informationszugangsgesetz, muss man einmal sehen. Es kommt darauf an, was sich besser erklären lässt. Insoweit herzlichen Dank für den Bericht, Frau Bürgermeisterin, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran gearbeitet haben, maßgeblich natürlich an die des IFIP, die den Evaluierungsbericht erarbeitet haben. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der rot-grünen Koalition ist es, Bremerhaven zum führenden Standort für Offshorewindenergie in Deutschland auszubauen.
Denn erneuerbare Energien und effiziente Energietechnik sichern und schaffen Arbeitsplätze. Die Unterzeichnung des Vertrags zwischen RWE und Eurogate in der letzten Woche, die bis zur Fertigstellung des neuen Offshorehafens das Containerterminal-Süd oder CT 1 als Verladestation nutzen werden, zeigt, welche Potenziale in dieser Industriepolitik stecken. Am Anfang, Herr Müller hat es erwähnt, standen elf Varianten, in der Prüfung sind jetzt am Ende zwei Varianten übrig geblieben.
Der Senat wird am 15. Juni seine entsprechenden Prüfungen abgeschlossen haben. Dabei ist für die Bürgerschaftsfraktion der SPD klar, wir brauchen am Ende eine der besten Lösungen, die wir politisch zu bewerten haben.
Bei dieser Bewertung muss zwischen den ökonomischen Bedarfen und den ökologischen Erfordernissen abgewogen werden. Die Umweltauswirkungen müssen beherrschbar sein, und es muss sicher sein, dass die natur- und artenschutzrechtlichen Auflagen dabei erfüllt werden. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion verfolgt mit der Stärkung der Windenergietechnik eine sowohl langfristig als auch nachhaltig wirkende wirtschaftsstrukturelle sowie klimapolitische Strategie. Wir haben mit unserem Offshoreha
fen sehr gute Chancen, das deutsche oder/und europäische Zentrum für Offshoreenergie zu werden.
Herr Müller, Sie sprechen in Ihrem Antrag darüber, dass es an der Stelle des CT 1 Süd doch die langfristige Entscheidung geben müsste. Wir betrachten die jetzt getroffene politische Entscheidung für CT 1 Süd als eine notwendige Übergangslösung, bis der Offshorehafen 2014 fertiggestellt ist. Die Unterzeichnung, die ich anfangs erwähnte, ist ein klares Bekenntnis für die Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven für die Windenergie. Jeder muss bei dieser kurzfristig notwendigen Übergangslösung wissen, dass es dabei zu gebrochenen Verkehren kommt, die sowohl ökologisch als auch ökonomische Auswirkungen haben. Deswegen kann es nur eine Übergangslösung sein.
Der Vertragsabschluss zwischen Eurogate und RWE hat gezeigt, welche überragende strukturpolitische Bedeutung ein leistungsstarker Offshoreterminal für die wirtschaftliche Entwicklung in Bremerhaven hat. Lassen Sie mich Herrn Prof. Vahrenholt, Vorsitzender der Geschäftsführung von RWE, zitieren, der anlässlich der Unterzeichnung sagte: „Eurogate bietet uns in Bremerhaven sehr gute Voraussetzungen für den Bau unseres ersten deutschen Offshorewindparks. Denn wir brauchen sehr große Flächen und vor allem die notwendige Infrastruktur, um unsere Konstruktionsschiffe Seabreeze entsprechend einsetzen zu können. Bremerhaven hat sich sehr früh auf diesen neuen Industriezweig eingestellt. Von dieser vorausschauenden Entscheidung profitieren wir jetzt und nicht nur wir, sondern auch die Offshoreindustrie.“
Sie sehen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie wichtig es ist, dass Bremerhaven wirtschaftspolitisch auf den Offshorepark setzt.
Mit CT 1 ist es nur eine Übergangslösung, und ich glaube, dass es nur redlich ist, dass wir jetzt abschließend bis zum 15. Juni warten, um genau politisch bewerten zu können, was wirklich die ökologischste und ökonomischste Entscheidung ist. Dass in dieser gleichen Sekunde, ein sehr ökologisches Projekt wie Windenergie, das ja die Atomstromdebatte sozusagen ersetzen soll, eine Naturschutzdebatte stattfindet, das muss man aushalten können, Herr Kollege Müller. In Ihrem Antrag sprechen Sie davon, dass man nichts gegeneinander ausspielen möchte. Ich denke, in Ihrem Antrag spielen Sie das gegeneinander aus, weil ich meine, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behörde sehr sorgsam in der Abwägung damit umgehen, welcher der Standorte der ökologisch-ökonomisch sinnvollste ist. Diese Bewertung, die wir dann politisch vornehmen, sollten wir erst einmal abwarten, um danach dann beurteilen zu kön
nen, ob es auch in den beiden Varianten geht, die noch in Rede stehen.
Abschließend kann ich hier nur sagen, dass die SPD-Bürgerschaftsfraktion mit der grünen Fraktion auf dem richtigen Weg ist, Bremerhaven zu einem Offshore-Standort zu entwickeln; eine Entscheidung, deren Tragweite wir heute vielleicht noch nicht überblicken können, aber neben den Strukturentscheidungen in Bremerhaven, die im Containerbereich liegen, die in unserer Hafenwelt liegen, ist das für Bremerhaven eine wichtige Entscheidung. Insoweit lehnen wir Ihren Antrag ab! – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Herr Müller, Sie haben noch nicht ganz verstanden, was der Offshorehafen am Ende alles leisten soll. Er soll die Aufgaben als Produktions-, Montage-, Logistik-, Distributionszentrum für Anlagekomponenten und Ersatzteileservice übernehmen. Im Industriegebiet Luneort Bremerhaven entsteht das norddeutsche Zentrum für die Produktion von Montage- und Offshorewindanlagen. Eingebettet in diese branchenspezifische Infrastruktur bieten sich etwa 180 Hektar an. Dort sollen zukünftig Sachen stattfinden wie Produktionsmontageflächen für Fundamente, Turm-, Gondel-, Flügelfertigung, Lagerung, Endmontage, Verkehrsfläche mit Tragfähigkeit, Abmessungen für SchwerkraftFlurförderfahrzeuge von Offshorekomponenten und noch vieles mehr. Alles das soll der Offshorehafen eines Tages leisten. Deswegen hat RWE sich dazu entschieden, für die Übergangslösung auf CT 1 Süd zu gehen, weil sie jetzt perspektivisch daran sind und Kapazitäten brauchen.
Wir sind nicht langsam, Herr Kollege, wir sind da schnell! Man kann nur von Glück sprechen, dass es mit den beteiligten Ressorts und der Eurogate gelungen ist, mit 3,5 Millionen Euro eine Werthaltigkeit zu schaffen, die ab 2011 die Möglichkeit gibt, schon in den Windpark hinein Gondeln liefern zu können. Die müssen aber noch zusammengesetzt werden.
Da komme ich auf den Punkt, den, glaube ich, keiner außer Ihnen verstanden hat, was Sie eigentlich mit den zusätzlichen Verkehren gemeint haben! Also
noch einmal: Wenn CT 1 genutzt wird, entstehen zusätzliche Verkehre, das halte ich für problematisch. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie das auch so sehen, aber in Ihrem Antrag schreiben Sie etwas anderes, denn wenn Sie langfristig CT 1 Süd wollen, wird es weiter diese Trennung zwischen der Herstellung und der möglichen Auf-See-Beförderung geben. Deswegen, lieber Herr Kollege Müller, macht es mehr als Sinn, dass wir hier in der Bremischen Bürgerschaft das private Invest, das an der Stelle noch für den Offshorehafen benötigt wird, mit positiven Signalen versehen.
Gehen Sie ins Internet, googeln Sie „Offshorehafen Bremerhaven“, wie viele Treffer Sie da in letzter Zeit finden mit positiven Meldungen, was RWE angeht, was überregionale Zeitungen schreiben, dass Bremerhaven im Land Bremen jetzt an der richtigen Stelle investiert, um langfristig auf eine saubere Energie zu setzen. Was machen Sie jedoch? Der Kollege Bödeker hat es gesagt: Sie reden das etwas schlecht, und Sie reden nicht nur diese neue Zukunftsperspektive Bremerhavens schlecht, Sie haben gleich den Containerbereich mit dazugenommen. Wer weiß denn, wie die Zuwachsraten morgen oder übermorgen sind? Aber sich hier hinzustellen, als Politik den Beschäftigten das Signal zu geben, Leute es wird schon nichts, es ist alles negativ, das halte ich für politisch falsch.
Ich sage Ihnen, Herr Kollege Müller, der Antrag wird aufgrund dessen abgelehnt, und ich bitte Sie doch – es sind ja alle einer Meinung, nur Sie nicht –, auch einmal anzunehmen, dass hier im Haus sich schon alle bewusst sind, in welcher ökologischen Verantwortung wir auch mit den zwei Standorten sind, aber um das ökologisch/ökonomisch hinzubekommen, müssen wir beides zusammenhalten, und dafür steht die rot-grüne Regierung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die konkreten Änderungen brauche ich nicht einzugehen, weil meine Kollegin Frau Troedel das allumfassend gemacht hat.
Wenn man sich jetzt sozusagen, wie Frau Kollegin Stahmann es gesagt hat, zurückerinnert, dass wir vor zwei Jahren das Radio-Bremen-Gesetz komplett, zumindest in großen Zügen, verändert haben, dann kann ich für die SPD-Fraktion sehr zufrieden sagen: So verkehrt war das nicht, was wir vor zwei Jahren hier im Parlament gemacht haben. Allein die Entscheidung, Brigitta Nickelsen ins Direktorium von Radio Bremen zu berufen, zeigt, wie notwendig es ist, dass es zwei Direktoren mit dem Intendanten gibt. Auch das war damals eine richtige Entscheidung. Große Fehler haben wir also nicht gemacht. Mir wurde versichert, dass auch die großen finanziellen Probleme, die damals dem Gesetz hinterhergerufen wurden, nicht eingetroffen sind. Insoweit waren es kluge und weitsichtige Entscheidungen, die wir damals getroffen haben.
Deswegen lassen Sie mich abschließend sagen: Die Änderungen, die wir jetzt vorgenommen haben, sind die Anpassung einer Novelle. Wir haben uns darüber verabredet, das Gesetz noch einmal dahingehend zu überprüfen, ob die Änderungswünsche von anderen oder auch andere Änderungswünsche zur nächsten Legislaturperiode des Rundfunkrats aufgenommen werden können. Die Medienpolitik der Vergangenheit hat sich in der SPD-Fraktion dadurch geprägt, dass wir nach vorn schauen, dass wir zukunftsweisende Gesetze umsetzen. Das wird auch in der nächsten Zukunft so sein, deswegen bitte ich Sie dem Votum des Medienausschusses in zweiter Lesung der Novelle des Radio-Bremen-Gesetz zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang sei erwähnt, dass wir in den letzten Sitzungen des Medienausschusses immer allumfassend durch die Senatskanzlei informiert wurden, deswegen auch noch einmal herzlichen Dank an die Vertreterinnen und Vertretern der Senatskanzlei, aber auch an unseren Staatsrat Schulte, der natürlich in den Besprechungen auf Länderebene auch stark dafür votiert hat, dass es auch zu vielleicht maßgeblichen Änderungen gekommen ist. Herz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
lichen Dank für Ihr Mittun! Damit schließe ich natürlich auch unsere Mitarbeiterin Frau Kolle in der Bürgerschaft ein, die uns genauso zugearbeitet hat, herzlichen Dank!
Jetzt erlaube ich mir, nicht auf den Dreistufentest einzugehen, auch wenn es angekündigt war. Das ist dann die Programmverschiebung an dieser Stelle. Lassen Sie mich aber einfach im Jahr der Europawahl einmal reflektieren, was Europa eigentlich nachhaltig bei unserer Politik zu tun hat und wie weit Europa auf uns einwirkt! Die Verfahren wurden erläutert, und wir waren letzte Woche mit dem Medienausschuss in Brüssel und haben auch mit der Kommission gesprochen. Bei Herrn Richter habe ich eben so etwas wie Marktwirtschaft oder Liberalisierung gehört. In Brüssel wird ganz klar davon gesprochen, dass immer noch das, was jetzt ausgehandelt wurde, unter dem Wettbewerbsgedanken diskutiert wird, und im Grunde sollte man noch mehr Liberalisierung, noch mehr Marktwirtschaft und noch mehr Marktbewegung haben. Ich finde nein! Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, so wie wir ihn in der Bundesrepublik haben, ist ein Kulturgut und muss daher durch das Amsterdamer Protokoll geschützt werden.
Natürlich gab es auch eine Diskussion nicht nur hier im Parlament, sondern auch in den Parteien auf Bundesebene: Ist der jetzt ausgehandelte Beihilfekompromiss, der in den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemündet hat, das Minimum, das Optimum, oder ist man zu weit gegangen? Ich verhehle nicht, dass es in der Bundes-SPD durchaus Diskussionen gibt, dass das, was jetzt verabredet wurde, schon viel zu weit über das hinaus geht, was man damals vereinbart hat. Es zeigt aber auch, dass es sehr darauf ankommt, dass nicht nur wir, die Nationalstaaten in Europa, sondern auch die Länderparlamente sich in Europa zeigen und sagen, dass wir bestimmte Mechanismen zwar ändern wollen, wenn es um Markt oder Liberalisierung geht, dass es aber im Bereich von Kultur und Rundfunk nicht darum gehen kann, wie ich etwas weiter liberalisiere, sondern wie ich die Besitzstände, die wir hier in der Bundesrepublik haben, mit unserem anerkannten dualen Rundfunksystem aufrechterhalte.
Es nutzt aber alles nichts, wenn es dann Beschwerden gibt, und dazu ist es dann auch gekommen, und der Verband privater Rundfunk- und Telemedien, VPRT, vor Europa die ganzen Verfahren regeln will. Man hat jetzt ein Verfahren gefunden, das, glaube ich, der gute Weg ist. Ich bin aber weder pessimistisch noch optimistisch. Ich glaube, dass wir mit der Diskussion in Europa noch nicht am Ende angekommen sind, sondern man jetzt einen Verfahrensabschnitt
mit dem zweiten Beihilfebrief der Europäischen Kommission abgeschlossen hat. Aber ich glaube, dass wir uns noch weiter in Staatsverträgen über die Konkretisierung der Überlegungen in Brüssel auf Länderebene austauschen müssen. Von daher kann ich Ihnen für die SPD-Fraktion, wie die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen schon erwähnt haben, auch nur empfehlen, diesem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Wenn er dann in Kraft tritt, haben die Gremienmitglieder, ARD, ZDF und das Deutschlandradio, mit dem dann doch noch einmal erwähnten Dreistufentest eminent viel zu tun. Um so mehr zeigt sich, wie wichtig ist, dass Rundfunkräte qualifiziert, denn in Europa spricht man immer noch davon, dass Rundfunkräte per se nicht frei sind in ihrer Entscheidung, sondern stark an die Meinung des Hauses gebunden sind. Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in einem Wahljahr mit der Europawahl, ist es wichtig, als Europäer zu sagen, es ist wichtig, europäisch zu denken. Aber es ist genauso wichtig, nationalstaatlich in bestimmten Dingen für sich zu dokumentierten, wir glauben und wissen, dass Rundfunk und Kultur ein schützenswertes Instrument sind nach dem Amsterdamer Protokoll, was auch in unserer Zuständigkeit als Nationalstaat liegt. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr zufriedenstellend, wenn man von Herrn Holst als dem zuständigen Informationsfreiheitsbeauftragten hört, dass das Gesetz richtig gute Kraft entfaltet hat. Wenn ich dann in die Richtung Herrn Strohmann schaue, wie lange wir beide – und Herr Perschau war ja noch mit dabei – auch anfangs darum gerungen haben, bis es zu diesem Gesetz kam, muss man in der Nachlese sagen: Es behindert die Behörden nicht, es wird nicht teurer dadurch, und es wurde wird kein Popanz aufgebaut. Alles das haben Sie, Herr Holst, zu Recht gesagt. Deswegen kann ich nur sagen, wir sind sehr zufrieden, als SPD-Fraktion in der damaligen Großen Koalition die richtige Entscheidung getroffen zu ha
ben, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, was heute fruchtbare Blüten entfaltet.
Wo Fruchtbarkeit ist, sind auch noch Fehler, und die Fehler sind auch dem Bericht zu entnehmen. Auf die will ich nicht eingehen. Ich will einen wichtigen Punkt aus der damaligen Diskussion herausheben, der auch eben eine große Rolle spielte, nämlich das Informationsfreiheitsregister, auch ein Punkt, den wir in den letzten Verhandlungen um das damalige Gesetz in das Gesetz hineingeschrieben hatten. Es zeigt sich, dass es bundesweit durchaus anerkannt wird. Deswegen, Frau Senatorin, für Ihren Bereich der Senatorin für Finanzen herzlichen Dank für Ihre Arbeit, mit der Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr beharrlich in der Umsetzung, vielleicht etwas verzögert, nicht immer selbst verschuldet, im großen Apparat der bremischen Verwaltung das jetzt umgesetzt haben. Also, herzlichen Dank für das Engagement Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
An dieser Stelle gehört es sich – nicht nur pflichtbewusst –, auch zu sagen, wenn man das Informationsfreiheitsgesetz in Bremen sucht, muss man nur auf die Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz gehen, der eben beides ist: Datenschutzbeauftragter und Informationsfreiheitsbeauftragter. Da findet man wunderbar verschiedene Punkte, häufig gestellte Fragen, Gesetzestexte, Hinweise auf europäische Gesetzestexte und Bundesgesetze. Das alles macht Herr Holst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer kleinen Behörde, die zeigt, was bei solchen neuen Aufgaben – und das Informationsfreiheitsgesetz war damals eine neue Aufgabe und ist jetzt schon fast Regelbetrieb – ein kleiner Betrieb leisten kann. Dafür herzlichen Dank bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!
Ich erwähnte dies wissend, dass natürlich alles noch auf dem Weg ist, auch das Register ist erst 2008 in Kraft getreten. Wir können natürlich, Frau Bürgermeisterin, bei der statistischen Auswertung, was jetzt auch wichtig ist für die Erhebung in den Jahren 2010, 2011 und 2012, das sind die Daten des Gesetzes, das so empirisch belegen, damit wir feststellen, wie viele Menschen nachgefragt haben und wo es Schwierigkeiten gab. Ich würde mir natürlich wünschen, dass wir nicht nur ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, bei dem vor allem wir froh sind, aber kein anderer hat es richtig gemerkt, dass der Bürger, die Bürgerin etwas nachfragen kann. Von daher glaube ich,
dass man das erst richtig bewerten kann, wenn es um 2010 und 2011 geht, wie viele Bürgerinnen und Bürger das in Anspruch genommen haben.
Ich würde mir natürlich noch einen zweiten Punkt wünschen, wenn sich das Handeln der Verwaltung verändert hat. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht nur ein Gesetz, um zu schauen, was da ist, sondern auch eine Umkehr des Systems Verwaltung, mit Daten umzugehen, nämlich jederzeit dem Bürger die Möglichkeit zu geben, die Daten, die der Staat produziert, dem Bürger auch nach Ablauf von Fristen zur Verfügung stellen zu können. Von daher kann ich Ihnen für die SPD-Fraktion sagen, wir sind sehr froh über dieses Gesetz, auch über die kritischen Anmerkungen. Wir sind sehr dankbar, dass es eine so positive Resonanz gefunden hat, und werden aber weiter, Frau Bürgermeisterin, für den Bereich der statistischen Nachlese und auch für 2010 vorbereitet an Ihrer Seite sein wollen. Ich glaube, wir haben damals ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. – Herzlichen Dank!
Frau Senatorin, Sie haben es richtigerweise berichtet, dass die Frage seit Juni letzten Jahres in Ihrer Bearbeitung ist. Deswegen kann ich natürlich für die SPD-Fraktion erklären, dass es eine gute Entscheidung ist, die getroffen wurde. Sie haben auch beschrieben, wie schwierig das Verfahren ist, ohne die Zuständigkeit zu haben, daraufhin tätig zu werden. Deswegen diese Vorbemerkung und die Frage: Frau Senatorin, würden Sie der zuständigen Deputation nach Beginn des Modellversuches darüber berichten, welche Erfolge er erzielt hat, um zu signalisieren, dass die Stadtgemeinde Bremerhaven über die Modellphase hinaus ein Interesse hat, die Probleme, die in Bremerhaven vorhanden sind, auch lösen zu können? Würden Sie in der zuständigen Deputation über den weiteren Fortgang berichten?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie ist der aktuelle Stand des im Jahr 2000 begonnenen Projekts „Web.Punkte“ in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens: Welche Resonanz und Entwicklungen haben sich aus diesem Projekt ergeben?
Drittens: Welche Maßnahmen hält der Senat für notwendig, um der „digitalen Spaltung“ der Gesellschaft entgegenzuwirken?
Frau Senatorin, ich beziehe mich mit meiner Nachfrage ausschließlich auf die von Ihnen zu Frage 3 gemachten Antworten, insbesondere auf den letzten Teil Ihrer Antwort, in dem Sie verstärk
te Aufmerksamkeit darauf legen, dass es bezüglich der Frage der digitalen Spaltung Bedarf gibt. Was will der Senat konkret tun, um dieser festgestellten Problematik Herr zu werden?
Frau Senatorin, wir hatten im September eine Debatte um den Datenschutz, auch da spielte die sogenannte Vermittlung der Medienkompetenz hier im Hause eine Rolle. Gibt es Initiativen, Überlegungen des Senats, dieser allgemeinen Worthülse „Medienkompetenz“ Herr zu werden? Gibt es also konkrete Überlegungen für Planungen, dieser Informationsflut oder der Informationsnutzung für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für Bürgerinnen und Bürger projektmäßig näherzutreten?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wenig hinzuzufügen, außer dass für die Regierungskoalition festzustellen ist, dass es klug war, unsere Lesung für den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei der damaligen Debatte zu unterbrechen, um den Freiraum, den Herr Strohmann in der letzten Debatte noch zum Ausdruck brachte, im Medienausschuss nachzuarbeiten und jetzt zu einer einstimmigen Beschlusslage zu kommen. Es ist auch für die Rundfunkstaatsverträge etwas Besonderes, dass wir gleich einstimmig – das ganze Haus – beschließen werden: Wir stimmen dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu!
Ich werte das als guten Erfolg, auch für die Regierung, unseren Ministerpräsidenten und dessen Mitarbeiter in seiner Senatskanzlei, die so gut vorbereitet wurde, dass das Parlament im Medienausschuss immer zeitnah die Information bekommen hat. „So gut wie nie“ will ich nicht sagen, denn das war auch früher schon ganz gut, aber, ich glaube, man kann immer besser werden, und das ist ein gutes Ergebnis.
Unserem Bürgermeister mit dem Staatsrat Hubert Schulte kann man sagen, dass die Arbeiten im Internen und auf den Ministerpräsidentenkonferenzen dazu geführt haben, dass es nicht nur zur Anerkennung der Bonner Beschlüsse gekommen ist, sondern dass maßgeblich von Bremen erreicht wurde, dass es über die Bonner Beschlüsse – also das, was die ARD selbst erwirtschaften kann – noch einen größeren und weiteren Anstrengungsbedarf gibt. Das ist etwas, was es sonst in dieser Breite auch nicht gegeben hat, meistens haben die Ministerpräsidenten abschließend eine Entscheidung getroffen. Hier haben sie aber eine weitere Öffnung klar formuliert, dass innerhalb des Jahres 2009 weiter darüber diskutiert werden muss, wie der Kleinsendeanstalt Radio Bremen geholfen werden kann. Der Presse war zu entnehmen, dass wir aktuell von 1,7 Millionen Euro sprechen, die noch fehlen. Wir unterstützen unseren Bürgermeister in der Medienpolitik, und ich bin mir sicher, dass wir es schaffen werden, dass die ARD die vorhandenen Mittel auch weiter bereitstellen kann, damit auch das letzte Finanzloch geschlossen wird.
Ich glaube, es wurde von meinem Kollegen Bernd Richter zu Recht gesagt, es sind hier keine Almosen, die wir anzuerkennen haben, sondern es ist die Pflicht im Föderalismus, die Gebühr für Radio Bremen so zur Verfügung zu stellen, dass aus Bremen heraus auch etwas in die ARD eingespeist werden kann. Uns allen ist mehr als bewusst, dass die Zahlen, über die wir hier reden, immer nur den Status quo darstellen und Radio Bremen eigentlich viel mehr Mittel benötigt, als wir über den 11. Rundfunkstaatsvertrag sicherstellen können. Ich möchte dies jetzt allerdings nicht weiter kommentieren. Ich begrüße es aber ausdrücklich, dass Sie alle zustimmen, und möchte nur eine Bemerkung machen. Herr Kollege Strohmann, ich glaube, es gebührt sich in der Zurückhaltung gegenüber den Gremienmitgliedern von Radio Bremen, sich von dieser und von anderen Stellen nicht in interne Verfahren des Verwaltungs- und Rundfunkrats einzumischen, die haben zu entscheiden, wer der zukünftige Intendant wird, von daher kommentiere ich es an dieser Stelle nicht weiter.
Dafür gibt es die gewählten Gremien, die ihre Aufgabe zu erfüllen haben. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Blatt Papier kann man sparen, um bei der vorherigen Debatte anzusetzen, wenn man sehr viel elektronisch kommuniziert, dann braucht auch kein Blatt Papier gezählt werden.
Nein, nur eine Anmerkung! Ich kann mich den Worten meines Kollegen Herrn Dr. Kuhn anschließen, auch dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs schließe ich mich für unsere Fraktion an. Ich will aus der Großen Anfrage nicht alles zitieren, sondern mich ausschließlich auf einen Punkt fokussieren in der Debatte, wenn es um den Produktplan 96 geht und das, was damit sozusagen wirtschaftlich als Erfolge bei einer Weiterentwicklung der IT-Strategie als Gewinn für Bremen dokumentiert werden kann.
Mir scheint es wichtig zu sein, viele Bereiche zusammenzufassen und zu organisieren, der Senat hat
dies als Auftrag verstanden. Wichtig ist jedoch, die Beschäftigten, die natürlich bisher in den Ressortbereichen für diese Teilaufgaben zuständig waren, in dem Prozess mitzunehmen. Zusammenzuführen in einer Hand macht Sinn, das unterstützen wir auch. Allerdings erwarte ich vom Senat, dass sozusagen vom Übergang der Ressourcen-Eigenverantwortlichkeit bis hin zu einer Steuerung aus einem Guss aus einer IT-Struktur heraus alle Beschäftigten auf den Weg mitgenommen werden. Das ist natürlich von der Umsetzung her im Produktplan 96 aufgeschrieben, dass alle in dem Prozess mitgenommen werden. Denn der Mensch kann ja nur im Mittelpunkt des ganzen Handelns stehen, die IT und die Einsetzung von Server und E-Mail-Kontakten ersetzt nur die Kommunikation.
Ein zweiter Punkt ist mir besonders wichtig, dass wir auch Effekte erzielen. Das Zusammenfassen von Servern soll ja nicht nur gemacht werden, um weniger Serverplatz zu haben, sondern um am Ende eines Prozesses Kosten zu sparen. Von daher erwarte ich bei all den Überlegungen, die jetzt noch weitergeführt werden müssen, dass der Kostengewinn wiederum in neue Strukturen investiert werden kann oder sozusagen entsprechend in neue Ideen eingesetzt werden kann. Es muss aber auch nachgewiesen werden, dass so etwas wie Helpdesk, Userdesk – also Service über einen direkten Weg – am Ende auch günstiger wird. Wenn es sozusagen IT aus einem Guss gibt, muss es auch sinnvoll sein, dass in den Amtsbereichen, in denen es dann keine Systemadministratoren mehr gibt, die Leistungen trotzdem erfüllt werden können, wenn es Probleme mit dem Bereich der IT gibt.
Ein Punkt bei der Recherche um die Diskussion heute im Parlament war mir aufgefallen. Wir haben einen E-Government-Masterplan 2006 bis 2008, den findet man dann wieder, wenn man sich vorbereitet. Ich kann mich nicht erinnern, wann wir ihn parlamentarisch zuletzt diskutiert haben. Deswegen ist mir genauso wichtig, über die Große Anfrage, Herr Staatsrat, sicherstellen zu können, dass der Fachausschuss für den Bereich IT und Medien und der Fachausschuss für den Bereich Haushalt und Finanzen über die weiteren Umsetzungsschritte des im Produktplan 96 aufgeschriebenen Weges auch weiter informiert werden.
Dazu macht es Sinn, dass wir uns die eigenen Hausaufgaben, nämlich den E-Government-Masterplan 2006 bis 2008, noch einmal vor Augen führen und nachschauen, was damals das Ziel war, ob wir es evaluieren müssen. Denn wenn man ihn liest, gibt es viele Punkte, die auch in der Großen Anfrage in Teilbereichen wieder vorkommen. Für die Vernetzung von einem E-Government-Masterplan 2006 bis 2008 in der Fortschreibung mit der jetzigen Strategie der Weiterentwicklung des IT-Bereichs, da würde ich Sie bitten, Herr Staatsrat, sicherzustellen, beide Ausschüsse, die ich erwähnt habe, sowohl den IuK-Ausschuss als auch den Haushalts- und Finanzausschuss, über
die weiteren Verfahren und Überlegungen zu informieren.
Ansonsten erschließt sich mir noch nicht ganz, was Bremen von dem Projekt „Deutschland online“ hat. Dazu gibt es ja auch eine Frage und eine Anmerkung. Da könnte noch etwas mehr Blut hinein. Wenn man einmal im Internet versucht, sich ein paar Informationen zu holen, stellt man auch fest, Bremen kommt nicht immer an erster Stelle bei den Hits der Suchmaschinen mit seiner Strategie vor. Ich will also damit an dieser Stelle sagen, wenn es gute Ideen gibt, Herr Staatsrat, sie auch nach außen dokumentieren. Das Informationsfreiheitsregister ist ein positiver Effekt, aber es gibt auch andere positive Effekte.
Zusammenfassend kann ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir sehen, dass die Bremer Verwaltung auf dem richtigen Weg ist. Im Mittelpunkt müssen bei allen Überlegungen auch zukünftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen. Die finanziellen Ressourcen, die man gewinnbringend durch Systemverschmelzung oder Systemübereinbringung erhält, müssen noch quantifiziert werden. Auch das gibt die Große Anfrage in der Beantwortung noch nicht her. Als Drittes kann alles, was wir hier einsetzen, am Ende des Weges eben wieder Papier sparen und dadurch kommen wir zu Anfragen der LINKEN dann nicht. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit man es besser einordnen kann, werde ich in meinem Redebeitrag nicht auf die Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten eingehen, weil ich glaube, dass es Sinn macht, das in der Tiefe im Medienausschuss durchzuführen. Deswegen lassen Sie mich ausschließlich auf den mit diesem Tagesordnungs––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
punkt verbundenen Diskussionsbereich „Datenmissbrauch bekämpfen“ – so wie es bei uns heißt – „und Datenschutzbewusstsein stärken“ eingehen!
Ich glaube, dass es für alle klar ist, dass ein Datenmissbrauch konsequent bekämpft werden muss, und es gibt da auch kein Kavaliersdelikt an dieser Stelle.
Da man nie sicher sein kann, wie kriminelle Energien zustande kommen, muss man Regelungen schaffen, damit die kriminelle Energie möglichst wenige Möglichkeiten hat, sich entfalten zu können. Deswegen macht es Sinn, dass sich eine Datenschutzkonferenz letzte Woche unter Führung des Ministers Schäuble zusammengesetzt und beraten hat, wie man bestimmte Verfahren besser regeln und noch mehr für den Datenschutz tun kann, denn Datenschutz ist auch Verbraucherschutz und beides gehört miteinander verbunden.
Von daher, lieber Herr Kollege Richter, hat unser Antrag natürlich die Chance gehabt, das Parlament später zu erreichen und damit aktuelle Themen der Datenschutzkonferenz aufzunehmen, die auch unstrittig sind, Sie haben es erwähnt. Es ist aber, glaube ich, grundsätzlich richtig, dass man in der Regelung des Gesetzentwurfes – zum November ist es angekündigt – ganz klar sicherstellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erst einwilligen müssen, was mit ihren Daten passiert, sondern dass die Daten generell nicht weitergegeben werden, und erst dann, wenn ich als Bürger sagen möchte, meine Daten gebe ich preis, mache ich ein Kreuz, denn das war in der Vergangenheit ein Stück weit auch ein Informationsdefizit bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Da bin ich schon jetzt bei Ihrem zweiten Teil, den Sie zu der Informationspolitik angeführt haben: Ich glaube, dass es verkehrt ist – und so haben Sie das in Ihrem Antrag in der Einleitung ja geschrieben –, Datenschutz ausschließlich auf das Internet zu verkürzen und damit schülerVZ und andere Problemlagen zu beschreiben. Es ist ein Problem, die jungen Leute darüber zu informieren, aber es ist genauso die Aufgabe uns alle, also dem Alter entsprechend in der Gesellschaft bewanderte Menschen, darüber zu informieren, was mit meinen Daten passiert. Es ist, glaube ich, viel wichtiger, dass wir wissen, was mit unseren Daten passiert und wer die Daten weitergibt. Deswegen hat die Konferenz zu Recht gesagt, dass man nachvollziehen können muss, woher die Information kommt, die bei mir zu Hause per Post eingeht: Durch welches Kreuzworträtsel, durch welche Datenbank bin ich sozusagen jetzt in diese Verteilungsaktion hineingeraten? Etwas, was auch die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer schon länger gefordert haben!
Sie sehen daran, dass es ganz konkreter Maßnahmen bedarf, die in dem Gesetz auf Bundesebene geregelt werden müssen, die wir als Bremer Parlament auch entsprechend unterstützen müssen. Es gibt in dem Zusammenhang auch die Wichtigkeit der Protokollpflicht der Daten. Das sieht man an dem Verfahren, das aufgedeckt wurde und mit Bremerhaven verbunden ist, dem Callcenter. Ich glaube, dass der Datenschutzbeauftragte uns am Freitag im zuständigen Medienausschuss noch einmal detailliert seine Ergebnisse der Überprüfung des Callcenters Bremerhaven und der damit verbundenen Telekom mitteilen wird, weil nur sicher mit den Daten umgegangen werden kann, wenn man weiß, wer sie von wo nach wo gibt.
Dass dann wieder kriminelle Energie am Ende eines Prozesses einwirkt, dem kann ich nicht begegnen, aber durch Gesetzesregelungen kann ich – was ich vorhin sagte – diesen kriminellen Energien ein Stück weit entgegengehen. Insoweit glaube ich auch, dass man die strafrechtliche Dominanz oder die Anklagesituation ändern muss. Wenn jemand widerrechtlich mit Daten handelt, muss der Staat von sich aus tätig werden können und einschreiten; jetzt geht es ja durch die Regelung im Strafrecht nicht. Also ein weiterer Punkt, der aus unserer Sicht dringend novellierungsbedürftig ist!
Eine Diskussion, die unser Antrag bisher noch nicht so bekommen hat, ist die Frage Gütesiegel oder Datenschutzaudit. Auch da gibt es eine bundesweite Diskussion, wie weit man ein Siegel vergeben kann, um noch klarer feststellen zu können, was sich hinter den Unternehmen an der Stelle verbirgt. Das ist ein Punkt, den man in der Diskussion über unseren Antrag hinaus weiter verfolgen sollte.
Sie sehen daran, dass wir die Punkte, die jetzt auf dem Datenschutzgipfel aufgenommen wurden, in unserem Antrag vereint haben. Wir glauben, dass es wichtig ist. Deswegen freut es mich, dass Sie, Herr Richter und auch die CDU, uns signalisiert haben, unserem Antrag zuzustimmen. Ich sage Ihnen, dass die Punkte 2, 4 und 5 Ihres Antrages – wie kann man die Bürgerinnen und Bürger, wie kann der Staat und andere Institutionen in der Informationspolitik noch sensibler darauf hinwirken, was mit meinen Daten passiert und wie ich mit der Selbstbestimmung meiner Daten umgehen kann? – nachher auch unsere Unterstützung bekommen werden. Damit zeigt sich, dass dieses Parlament sich im Datenschutz einig ist.
Wir mussten am Anfang gar nicht betonen, dass sich die Bürgermeisterin und der Bürgermeister sehr schnell nach der öffentlichen Debatte verpflichtet und erklärt haben, was sie aus der Sicht des Senats tun wollen, und das sind Teile, die sich gesetzesmäßig natürlich auch in unserem Antrag wiederfinden. Ich finde, dass da sowohl die Bürgermeisterin als auch der Datenschutzbeauftragte unserer Unterstützung bedürfen. Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen. Ich sagen Ihnen abschließend
für die SPD-Fraktion, Datenhandel, Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, er muss strikt und eigenständig bekämpft werden! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen, weil wir nicht alle Debatten wiederholen müssen: Ich kann mich unisono den Redebeiträgen meiner Vorredner anschließen.
Nach meiner zwölfjährigen Erfahrung, wenn man das so nonchalant sagt, kann ich Ihnen sagen: Meines Erachtens gab es keinen Fall, wie Sie ihn heute hier beschreiben, in dem es irgendeine Ausgrenzung einer Fraktion in diesem Hause gab oder Informationen vorenthalten wurden. Deswegen, liebe Linke, glaube ich, dass das ein bisschen zu weit und über das Ziel hinausgeschossen ist. Wenn ich höre, was Frau Bürgermeisterin in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft berichtet hat, dann hätte man da schon
diesen Antrag zurückziehen müssen. Ich sage Ihnen ganz klar: Es steht nicht im Belieben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – allein schon aus Schutzgründen –, in welcher Veranstaltung sie auftreten, dies ist immer eine Entscheidung des Hauses. Somit ist der Absatz zwei Ihres Antrags per se abzulehnen, und natürlich muss es, wie es dem Verfahren obliegt, auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz negative Entscheidungen geben.
Ich bin dem Kollegen Dr. Möllenstädt äußerst dankbar, dass er eben sagte, dass man, wenn man eine negative Antwort bekommen hat, auch damit umgehen muss. Von daher, glaube ich – da hinten sitzt er am Notebook und liest etwas nach –, hat er das für eine neue Fraktion in diesem Hause richtig eingeschätzt, dass es ein langes, liberales Praxisverfahren mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich der Informationen an Fraktionen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen in diesem Parlament gibt. Deswegen, liebe Frau Kollegin, lehnen wir sowohl den Überweisungsantrag als auch den Antrag in der Sache ab, weil er vollkommen am Ziel vorbeischießt. Ich würden Ihnen einfach raten, sensibler mit diesen Dingen umzugehen und vielleicht eigene politische Impulse zu setzen, und das nicht auf Kosten und zulasten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu machen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute zu den Debattenpunkten, die der Präsident vorgetragen hat, einen Entschließungsantrag vor, der alle auf der Tagesordnung stehenden medienpolitischen Dinge vereint. Ich erspare mir jetzt, die Staatsverträge, Rundfunkstaatsverträge und Änderungsstaatsverträge im Detail zu erläutern.
Wir können es bilateral machen, Herr Kollege Pohlmann!
Ich will Ihnen aber sagen, dass wir in der jetzigen Zeit über den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren. Der wesentliche Punkt beschäftigt sich unter anderem mit Themen der Landesmedienanstalten. Wir diskutieren über den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der uns vorliegt, der sich im Wesentlichen mit der Erhöhung der Rundfunkgebühr ab dem 1. Januar 2009 beschäftigt. Dazu haben wir den Sechzehnten Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – KEF – vorliegen, und die Medienpolitikerinnen und -politiker haben den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Vorbereitung.
Die Ihnen vorliegende Entschließung greift eine bisher gut geübte Praxis der norddeutschen Medienpolitikerinnen und -politiker auf, letzte Woche hier in Bremen eine Anhörung durchzuführen, in der ARD, ZDF, Deutschlandradio und die KEF vorgetragen haben, wie die momentane wirtschaftliche Lage der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist. Im Zusammenhang mit der Anhörung der Kolleginnen und Kollegen haben wir eine Entschließung vorbereitet, die sogenannte Bremer Erklärung, die in den vergangenen Jahren bei ähnlichen Anhörungen Niederschlag gefunden hat.
Wir bringen heute textgleich, identisch, diese Entschließung in die Bremische Bürgerschaft ein, weil wir glauben, dass wir mit den drei Punkten, die wir hier aufgeschrieben haben, medienpolitisch in Bremen und in der bundesweiten Debatte zur richtigen Zeit kommen.
Der erste Punkt des Entschließungsantrags, den Sie nachlesen können, beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Gebührenerhöhung um 95 Cent und der Notwendigkeit, für Radio Bremen eine Lösung zum abschmelzenden Finanzausgleich im Leistungs- und Gegenleistungsbereich herbeizuführen; in der ARD ist das Geld vorhanden, um den kleine Anstalten helfen zu können. An dieser Stelle unterstützen wir die Aktivitäten der Senatskanzlei, des Bürgermeisters, in den entsprechenden Besprechungen, die noch anstehen, weiter für Bremen das Beste und Optimale herauszuholen.
Der zweite Punkt unseres Entschließungsantrags greift auf, was in der Fachpresse, aber nicht nur in der Fachpresse zu lesen ist, nämlich wie viel öffentlich-rechtliche Anstalten zukünftig online anbieten dürfen. Ich persönlich sage Ihnen, dass ich mir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohne ein begleitendes Onlineangebot nicht vorstellen kann.
In der heutigen Zeit müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten wie alle anderen die Medien der Informationsverbreitung nutzen können, wie der klassische
Hörfunk, das Fernsehen, das Radio oder auch das Onlineangebot. Wer sich heute aktuell Radio Bremen online anschaut und die Berichterstattungen über Radio-Bremen-Nachrichten nachlesen kann, was heute Morgen stattgefunden hat, ich kann mir nicht vorstellen, dass man politisch zulässt, dass es keinerlei Informationen im Onlinebereich über die Aktivitäten, die Radio Bremen, Hörfunk oder Fernsehen mit produzieren, geben darf. Von daher ein klares Bekenntnis für die Onlineaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten!
Ob das in der Diskussion des Zwölften Staatsvertrages in der linearen oder non-linearen Verbreitung des Abrufs von Beiträgen in Tagesbegrenzung oder Stundenbegrenzung kommt, muss, finde ich, weiter diskutiert werden. So sagt es der Punkt zwei unseres Entschließungsantrages. Wichtig ist nur, Online, das Internet ist ein Verbreitungsmedium, und jeder von uns, der ein Handy hat, hat jetzt schon ein Rundfunkgerät mit dabei, weil Radio zu empfangen ist. Man kann über das Softwareprodukt „Zatoo“ im Internet Fernsehen öffentlich-rechtlich sehen, Sie können heute mit einem Handy schon über einen Wireless LAN-Zugang Internetradio hören. All das geht, und dies muss auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk uneingeschränkt gehen.
Ich erlaube mir zu sagen, das Wort uneingeschränkt schließt natürlich ein, nicht alles, was machbar ist, muss auch gemacht werden. Von daher muss man bestimmte Diskussionen in der Vergangenheit um die sogenannten Bratpfannen von Biolek auf das Heute zurückzoomen. Die ARD und das ZDF haben eine sogenannte Negativliste der Dinge, die sie im Onlinebereich nicht machen wollen. Das ist die Lösung zu dokumentieren, was öffentlich-rechtlich nicht geht. Dies muss in den Richtlinien der Anstalt festgehalten werden, und dann muss man ein gutes, begleitendes Programm im Onlinebereich anbieten können.
Der dritte Punkt unserer Entschließung bezieht sich dann – zum Schluss meiner Rede gehe ich nur kurz darauf ein – auf die Verabredung hinsichtlich der Vereinbarung des EU-Beihilfeverfahrens. Da geht es um den sogenannten Drei-Stufen-Test, in der BBC Public Value genannt. Hier sehen wir noch größten Beratungsbedarf. Für uns ist aber klar, und für die Bremische Bürgerschaft war es immer schon klar, der Drei-Stufen-Test benötigt qualifizierte Rundfunkräte, sodass wir glauben, der Drei-Stufen-Test, der angelegt ist, muss in Begleitung mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten weiterentwickelt werden, und die Rundfunkräte müssen dann entscheiden. Ich würde
Sie herzlich bitten, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand braucht der Totengrä
ber von Radio Bremen zu sein, lieber Herr Kollege Strohmann!
Meiner Kenntnis nach ist dieses Parlament – jetzt auch über alle Fraktionen, auch mit dem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten bei der Entschließung – eines der wenigen Parlamente, das zeitnah mit der Anhörung letzte Woche, mit der Debatte in dieser Woche und der Debatte vor zwei Monaten über die Probleme im öffentlich-rechtlichen System diskutiert, nicht nur weil wir Bremer sind, isoliert für Radio Bremen, sondern wir diskutieren es bundesweit. Das sollte uns einmal stärken, welche Qualität das Bremer Parlament mit seinen Sprecherinnen und Sprechern hat, Themen anzusprechen, die zeitnah auch einer Antwort bedürfen. Das war das Eigenlob der Sprecherinnen und Sprecher! Recht habe ich aber! Es kam an der Stelle nur kein Applaus!
Deswegen sind wir natürlich an dieser Stelle jetzt nicht gefordert. Das Verfahren, das verabredet wurde, sagt, die ARD macht einen Vorschlag. Ich kenne nur das, was letzte Woche öffentlich gesagt wurde, ich kenne die Protokollerklärungen noch nicht. Natürlich muss man schauen, was Radio Bremen zu Protokoll erklärt hat, das ist für uns wichtig, wie wir politisch darauf reagieren. Zweite Stufe war, dass der Vorschlag in Papierform an die Ministerpräsidenten, also Staatskanzleien, übersandt wird, dann soll es weitergehen an die KEF, damit die KEF diesen Vorschlag beurteilt.
Wenn die KEF in dem Kapitel zehn etwas von Identitätsstiften und Wichtigkeit der kleinen Anstalten auch im Föderalismus – mit meinen Worten – erkennt, dann muss die KEF beurteilen können, ob die Abschmelzung des Einspeisebeitrags von einem Prozent auf 0,75 Prozent dem Anspruch der kleinen Anstalten gerecht wird und ob damit der finanzielle Nutzen für Radio Bremen nur allein reicht oder ob die KEF vielleicht zu dem Urteil kommen würde, selbst wenn man diese Einsparungen erbringt, ist Radio Bremen so weit nur noch vorhanden, dass eigentlich das, was das Kapitel zehn im KEF-Bericht aussagt, Radio Bremen wie das Saarland sind wichtig im ARD-Konzept, nicht ausreicht.
Deswegen warten wir doch jetzt erst einmal gelassen ab, was die KEF als Antwort dazu gibt. Danach sind die Staats- und Senatskanzleien und die Ministerpräsidenten und am Ende dann wir in der Verantwortung, dies zu beurteilen. Ich würde es gut finden, wenn wir mit der anfangs von mir erklärten positiven medienpolitischen Performance oder Diskussionslage, die wir schaffen, Bremen und den Ministerpräsidenten stärken zu sagen, lieber Ministerpräsident, Bremen hat eine Medienpolitik, die das Inte
resse Radio Bremens und der ARD als Gesamtanstalt – ZDF und Deutschlandradio nenne ich jetzt einmal kleiner dabei, aber auch sie sind für uns wichtig –, sieht. Wir haben ein Interesse, dass es nicht nur im Elften Staatsvertrag, sondern auch zukünftig weiter rundfunkpolitisch nicht nur Radio Bremen gibt, sondern den Saarländischen Rundfunk, MDR, RBB gibt, die die gleichen finanziellen Probleme haben, aber auf einem anderen Sektor.
Wir brauchen alle Parlamente des Landes ein Stück weit zusammen, um zu sagen, das Geld – Sie haben es richtig gesagt, Herr Kollege Strohmann – ist vorhanden! Die ARD streitet dort um etwas, wo man genauso innerhalb der ARD, durch die Intendantinnen und Intendanten, da sind Frauen und Männer dabei, sagen müsste, wir müssten es doch aus eigener Kraft schaffen, innerhalb der ARD sowohl die kleinen als auch die großen Sender am Leben zu erhalten.
Ich bin ausdrücklich dem Intendanten Marmor dankbar, dass er in der Anhörung sehr klar gesagt hat, dass er nicht nur aus Bekenntnis heraus zu Radio Bremen und der Nähe wegen zu den Verabredungen steht, sondern auch aus Überzeugung. Deswegen setze ich ein Stück weit auf die jungen, neuen Intendantinnen und Intendanten.
Es sind aber ein paar mehr, als in der Vergangenheit dort waren.
Jung ist relativ! Wir waren auch schon einmal jung und sind doch älter!
Von daher setze ich auf die neu gewählten Intendantinnen und Intendanten und gerade auch auf Herrn Marmor, dass sie dafür ein Verständnis haben. Ich habe in der Anhörung herausgehört, dass dafür ein Verständnis vorliegt. Natürlich geht es nur so weit, wie der Intendant Herr Lutz Marmor in Bremen vorträgt und wieder nach Niedersachsen zurückkommt und seinem Rundfunkrat gegenüber erklären muss, wie die Einigung war. Von daher müssen wir auch in die anderen Parlamente tragen, das ist doch das Signal, das wir, finde ich, heute senden müssen, das Signal über alle Fraktionen senden, dass wir als Bremische Bürgerschaft ein Interesse am System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben, an den großen, an den kleinen, und alle gehören zum Föderalismus dazu. Das würde ich gern dem Bürgermeister mit auf den Weg in die Verhandlungen geben.
Dann lassen Sie uns beizeiten die weiteren Schritte diskutieren. Jetzt sind wir stark, und diese Stärke, finde ich, sollten wir heute dokumentieren. – Vielen Dank!
Frau Senatorin, können Sie sich daran erinnern, so wie ich mich daran erinnern kann, dass wir in der letzten Deputationssitzung diesen Punkt explizit angesprochen haben und, ich glaube, einhellig der Meinung waren, dass wir den weiteren Stand der internen Beratung abwarten und in der Deputation natürlich ausgiebig über die Evaluation reden? Können Sie sich daran mit mir erinnern, dass es so war?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Strohmann, es bedarf nicht Ihrer Aufforderung, dass der Präsident des Senats handeln möge. Er hat schon, gleich nachdem die KEF ihre Empfehlungen ausgesprochen hat, entsprechend in unserem Sinne gehandelt. Insofern bedarf es nicht Ihres Aufrufs hier!
Unser Antrag, Sie haben ja einige Punkte gesagt, auf die ich nicht eingehen möchte, unterscheidet sich aber in zwei Punkten. Einmal geht es darum, den sogenannten Finanzierungsausgleich zu verändern. Da sagen Sie 1,5 Prozent, vor Jahren haben wir 1,9 Prozent gehabt und, das muss man auch noch einmal an dieser Stelle sagen, zu diesem Zeitpunkt war die Ausgangslage 1,9 Prozent oder gar nichts. Damals war die weise Entscheidung, die man jetzt im Zeitablauf heute sieht, dass es bei Radio Bremen durchaus zu Problemen führen kann, wie beim Saarländischen Rundfunk, dass 1 Prozent immer noch besser war, als gar nichts zu bekommen. Das muss man für die historische Debatte an dieser Stelle mit erwähnen.
Diese Diskussion findet statt, und auch da, lieber Herr Kollege Strohmann, bedarf es keiner Aufrufaktion, dass die Regierung mit ihren Fraktionen tätig werden soll. Ich vermisse Beschlüsse der CDU-Me
dienpolitik! Ich kann Ihnen zwei Beschlüsse der SPDMediensprecher des Bundes und der Länder kundtun und eine Beschlusslage der Medienkommission der SPD, die ganz genau feststellen, gestützt auf die Empfehlung der KEF in ihrem aktuellen Bericht und in den Vorläuferberichten, dass es eine Unterfinanzierung bei Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk gibt und dass man dem entsprechend gerecht werden muss mit einer Veränderung des Finanzausgleichs. Wir haben von der CDU nichts gehört, Herr Kollege. Wir haben beschlossen, dass es einer Reform des Finanzausgleichs bedarf.
Von daher: Zeigen Sie mir die Fundstellen, lieber Herr Kollege, wo Sie bundesweit dafür eintreten, dass es eine Veränderung für den Saarländischen Rundfunk und für Radio Bremen gibt! Die gibt es nicht, und für die SPD kann ich sagen, dass es dies bundesweit gibt, im Gegenteil, wir gehen sogar noch ein Stück weiter, wir erkennen auch die Finanzprobleme beim Hessischen Rundfunk, beim MDR und beim RBB, die andere Probleme haben, die begründet sind in den Ausfällen der Gebühreneinzugsproblematik.
Das haben wir erkannt und haben es als Beschlusslage der Länder und des Bundes festgehalten, um dann natürlich in den Landtagsparlamenten, wie wir es hier heute auch tun, dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Probleme des Landes sichergestellt werden. Deswegen unterscheiden wir uns an dieser Stelle von Ihrem Antrag. Wir schreiben keine Prozentzahl hinein, sondern wir hoffen auf die Verhandlungen im Sinne des Finanzausgleichs. Erster Punkt!
Zweiter Punkt, auf den Sie gar nicht eingegangen sind, und das gibt die Fundstelle des KEF-Berichts wunderbar her: Das Geld ist vorhanden, um das wir hier gerade politisch streiten. Innerhalb der ARD ist das Geld vorhanden!
Liebe Frau Dr. Mohr-Lüllmann, an der Stelle brauche ich den Finanzausgleich nicht anzutasten, sondern ich muss dafür Sorge tragen, und das sagt der Punkt zwei in unserem Antrag, dass innerhalb der ARD darüber nachgedacht werden muss, noch vor der entsprechenden Gebührenperiode von 2009 bis 2012, wie es zu einer Veränderung hinsichtlich der Leistungs- und Gegenleistungstatbestände kommt.
Die ARD ist nach meiner Lektüre der Unterlagen in der Lage, sowohl das Problem des Saarländischen Rundfunks als auch Radio Bremens sowie auch das Problem beim Hessischen Rundfunk, beim RBB und beim MDR zu lösen. Aber das kann man lösen, ohne
den Finanzausgleich zu ändern, weil das Geld tatsächlich jetzt vorhanden ist, lieber Herr Kollege Strohmann! Wenn Sie die Unterlagen richtig gelesen hätten, dann hat die KEF eine Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine Veränderung oder eine modifizierte Veränderung des Finanzausgleichs vorzuschlagen. Deswegen sprechen wir nicht nur für eine Veränderung des Finanzausgleichs, sondern auch für eine Veränderung des Leistungs- und Gegenleistungstatbestands.
Ich kann mich da insoweit sicher stützen, weil Sie die ganze Zeit etwas merkwürdig schauen,
denn, wenn ich den „Weser-Kurier“ vom 24. Januar zitieren darf mit der Überschrift: „ARD muss helfen!“ Das hat der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, Herr Bachmann, gesagt. Also, die ARD muss helfen! Innerhalb der ARD sind die Mittel vorhanden, um die Probleme der kleinen Anstalten und der neuen Bundesländer zu lösen. Wenn das richtig ist, ist doch unser Antrag auch korrekt, in dem wir sagen, wir müssen über den Finanzausgleich sprechen, kann es 1 Prozent sein, kann es eine andere Zahl sein, und wir müssen darüber reden, inwieweit es mit dem Leistungs- und Gegenleistungstatbestand in der ARD möglich ist.
Ich bin mir bei unserem Bürgermeister und unserem Staatsrat sicher, dass es durchaus starke Gespräche auf der Ebene der Staats- und Senatskanzleien gibt, inwieweit man das, was die KEF exemplarisch wieder festgestellt hat, umsetzen kann.
Bei Radio Bremen wird überproportional gespart. Das ist ein schwieriger Weg, und würden das alle Anstalten machen, würde es zwar nicht besser sein, aber es zeigt, welche notwendigen Sparleistungen Radio Bremen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht hat.
Wir treten mit unserem Antrag heute dafür ein, Herr Kollege Strohmann, den Weg dahin zu beschreiten. Ich sage Ihnen, bis zu den Entscheidungen hier im Parlament, bis zur Ratifizierung von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollten wir die Chance für alle Verhandlungen politischer Art nicht aus der Hand geben, also das, was die Parteien und Fraktionen dieses Parlaments machen können. Wir sollten auch den Bürgermeistern und dem Staatsrat so viel Energie mit auf den Weg geben, dass wir die Bemühungen des Bürgermeisters unterstützen, zu einer Veränderung des Finanzausgleichs unter Einbeziehung der Leistungs- und Gegenleistungstatbestände zu kommen.
Deswegen bitte ich Sie, über Ihren Schatten zu springen, lieber Herr Kollege Strohmann, weil Ihr Antrag eine absolute Ratio hat! Wir sollten erst einmal den
Weg dahin beschreiten, zusammen einen Weg zu finden! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstbewusst sind wir immer aufgetreten. Ich glaube, das brauchen wir uns nicht gegenseitig vorhalten.
Aber ich bitte doch mit dem, was Sie dann nachher verstanden haben, was Sie erst nicht verstanden hatten, Herr Kollege Strohmann, nur darauf hinzuweisen: Es gibt zwei Stellschrauben.
Damals war der Beschluss, die Abschmelzung von 1,9 auf 1 Prozent, mit einer Protokollerklärung verknüpft, dem Leistungs- und Gegenleistungstatbestand.
Jetzt stellen wir fest, und die KEF hat es genauso gesagt, dass es durchaus nicht ausreicht, eine Degeto zu Radio Bremen zu transportieren, weil das nicht unbedingt die Stärkung des Programms bei Radio Bremen ausmacht, sondern schon eine Leistung am Standort sein muss. Aber vielmehr kommt es darauf an, fiskalisch richtiges Geld zu bekommen.
Wenn der Vorsitzende der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ auf die Interviewfrage „Soll der Ministerpräsident über den Gebührenstaatsvertrag einen höheren Finanzausgleich vorschreiben?“ die im „Weser-Kurier“ stand, antwortet: „Das ist nicht ausgeschlossen.“, sage ich: Stimmt, das ist es, was der erste Punkt unseres Antrags beinhaltet, darüber zu verhandeln, inwieweit der Finanzausgleich verändert werden muss.
Weiter geht es wie folgt: „Sinnvollerweise wäre es, wenn die Sender untereinander eine Einigung erzielen. Wäre ich Intendant,“ – „ich“ heißt in diesem Fall Horst Bachmann – „würde ich mich lieber mit den anderen einigen, als ihnen die Verantwortung sozusagen zu überschreiben.“ Das ist der zweite Teil unseres Antrags, der sagt, in der ARD ist das Geld vorhanden. Es wird eben anders verteilt, wie Sie es gesagt haben. Das beste Beispiel ist nun einmal die Kamera des Intendanten. Sie kostet sowohl im Süden genauso viel wie in Bremen, aber über den Mechanismus der Verteilung bekommt Radio Bremen weniger Geld für die Kamera, und die anderen mehr.
Aber ich bitte doch darum, dass das Parlament notwendigerweise aus der Sicht der Opposition die Stoßrichtung der Regierung und des Bürgermeisters sucht. Aber das Selbstverständnis eines Parlaments muss doch auch sein: Liebe ARD, wenn ihr euch als Gesamtorganisation verstehen wollt, dann, bitte schön, löst auch die Probleme, die innerhalb des gesamten Konzerns der ARD vorhanden sind! Wobei faktisch sogar finanziell die Möglichkeit besteht, eben auch die Probleme der neuen Länder mit dem Gebührenausfall zu lösen. Das sind die beiden wesentlichen Stellschrauben unseres Antrags. Deswegen ist das nicht – –.
Ja, Herr Kollege, Sie können auch nur bitten, dass der Senat etwas tut. Wir werden es dann umsetzen müssen, dafür sind wir Regierung. Deswegen sage ich aber trotzdem an dieser Stelle, wir liegen dabei ja nicht auseinander. Wir liegen nicht auseinander mit der Möglichkeit der Zielrichtung, zu verhandeln und gleichzeitig bitte schön die ARD aufzufordern. Ich sage noch einmal, Herr Kollege Strohmann, in dem 16. Bericht steht ja so explizit von der KEF, betont von mir, dass die KEF, sollte es nicht – –.
Ich habe den Zwischenruf nicht verstanden, Herr Kollege Perschau.
Ja, Herr Kollege, ich will jetzt nichts zu Ihnen sagen, ob Sie spitzen oder pfeifen, soweit will ich nur dazu sagen: Wir haben in der Vergangenheit in der Regierung das gemacht, weswegen der Kollege Strohmann uns heute bemängelt. Deswegen, vorsichtig beim Pfeifen an der Stelle! Von daher, lassen Sie uns doch zusammen überlegen, wie wir auch die ARD in die Pflicht bekommen, das Problem lösen zu können! Die KEF sagt doch, wenn es nicht gelingen sollte, dass es eine Lösung gibt – mit meinen Worten –, dann ist die KEF durchaus nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in der Lage, einen eigenen Vorschlag zu machen. Diese Sichtweise der KEF aufzugreifen, das ist dann, noch einmal betont, der Punkt 2.
Herr Kollege Richter, wären die letzten zwei Sätze nicht gekommen, wo Sie die Zustimmung für unseren Antrag signalisiert haben, hätte ich jetzt noch etwas anderes gesagt, was ich aber trotzdem sage.
Ihre Angaben – ich mache es deswegen auch etwas zurückhaltender – zur Medienabgabe! Man kann wirklich fachlich darüber diskutieren, Medienabgabe, Haushaltsabgabe, Gebührenabgabe. Nur eines müssten Sie dann hier vorn im Parlament sagen. Die Medienabgabe, die Sie wollen, muss kostenneutral das bringen, was die jetzige Gebühr in der jetzigen Zusammensetzung über die GEZ bringt. Wenn sie das sagen, müssen Sie schauen, wie hoch die Gebühr bei der Medienabgabe wird. Da würde ich gern den Vorschlag von Ihnen hören. Wie hoch wird denn die Gebühr, wenn Sie für eine Medienabgabe sind? Ich glaube, dass die Gebühr dann größer wird, zumindest sagen das durchaus die Fachleute, und deswegen haben sich bisher auch die Staatskanzleien zurückgehalten und wollen das im 12. Staatsvertrag lösen.
Was ist denn eine veränderte modifizierte Rundfunkgebühr? Deswegen schlankweg, Herr Kollege Richter, die Medienabgabe hier in die Debatte einzuführen, ist schwierig, wenn man nicht weiß, was am Ende dabei herauskommt. Es darf nicht dazu führen, dass Radio Bremen jetzt noch einmal dadurch weniger Geld hat.
Zusammenfassend kann ich Ihnen sagen: Unser Antrag greift die beiden Problemlagen auf, wir setzen uns in den weiteren politischen Beratungen als Regierungsfraktion mit dem Senat dafür ein, zusammen für Radio Bremen das Beste und Erdenklichste herauszuholen.
Der Sender hat viele Sparanstrengungen in den letzten Jahren vorgenommen, Frau Kollegin Stahmann hat das gesagt. Man kann es immer nur wieder betonen, Herr Kollege, denn das sind doch schon starke Leistungen, die dort bei Radio Bremen erbracht werden, wo wir ein Stück weit auch stolz darauf sein können. Wir als SPD-Fraktion sind stolz darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am neuen Standort ein gutes Programm machen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stadt Bremerhaven hat sich zur Durchführung eines Modellprojekts entschieden,
bei dem ein Teil des Sozialmedizinischen Dienstes vom Gesundheitsamt in das Sozialamt verlagert wurde.
Der Magistrat will mit diesem Modellprojekt eine Qualitätsverbesserung bei Begutachtungen und Beratungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege erzielen. Betroffen sind ausschließlich Begutachtungen und Beratungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege im Paragrafen 61 und fortlaufende des SGB VII. Dies ist der Teil des Sozialmedizinischen Dienstes, der Ansprüche von Leistungsberechtigten prüft. Die Fachaufsicht über diese Aufgaben liegt ausschließlich beim Magistrat der Stadt Bremerhaven. Es handelt sich also bei der Verlagerung dieses Teils des Sozialmedizinischen Dienstes um eine eindeutige Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommune Bremerhaven, und es werden weder Bundes- noch Landesrecht missachtet.
Bundesweit gibt es ganz unterschiedliche Modelle, wie die Verfahren zur Begutachtung und Bedarfsfeststellung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB erfolgen. Die Aufgaben werden zum Teil von Ärzten und von Pflegekräften und zum Teil von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern wahrgenommen. Organisatorisch angebunden sind diese Leistungen überwiegend bei den Gesundheitsämtern, teilweise aber auch direkt bei den Sozialämtern der Städte.
Wir wissen, dass der ganz überwiegende Teil der Begutachtungen des Sozialmedizinischen Dienstes durch Haus- und Heimbesuche stattfindet. So ist gesetzlich vorgegeben, sich über die häusliche Situation und das Wohnumfeld der Pflegebedürftigen ein Bild zu machen. Vielfach ist dieser Personenkreis wegen seiner gesundheitlichen Situation gar nicht mehr zu Behördengängen fähig. Die Hilfeanträge werden außerdem schwerpunktmäßig von den Angehörigen und den Pflegediensten in Vollmacht der Betroffenen beim Sozialamt eingereicht.