Rita Mohr-Lüllmann

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Last Statements

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie sicher sind unsere Kinder vor dem Drogenkonsum ihrer eigenen Eltern, und wie wird der Staat seiner Aufgabe gerecht, sie ausreichend zu schützen? Diese Frage brauchen wir uns heute leider nicht erneut zu stellen, denn seit einigen Monaten kennen wir die Antwort: Das Kindeswohl ist an dieser Stelle in außerordentlich hoher Gefahr.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatten wir acht Fälle aufgedeckt, in denen Kinder mit harten Drogen wie Heroin, Kokain, Methadon und vielen anderen Betäubungsmitteln ruhiggestellt wurden. Sie alle kennen die entsprechenden Befunde durch die Haaranalysen, und aus aktuellem Anlass müssen wir uns heute wieder mit dem Thema beschäftigen.
Sie können mir glauben, dass mich der Anlass der Debatte eher wütend macht, weil nämlich der Eindruck entsteht, nach außen wohlgemerkt, ich hoffe, auch nach innen, dass trotz eines toten Kindes, trotz eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und vieler Bekenntnisse zu einem Neuanfang in der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Kinder- und Jugendhilfe nach dem Fall Kevin noch immer nicht die richtigen Konsequenzen gezogen werden.
Das sage ich nicht nur als Politikerin, das kann man auch als Bürgerin sagen. Wir alle stehen nämlich in der Verantwortung, das Bestmögliche zu tun, damit Kinder vor Missbrauch geschützt werden, und wir alle tragen übrigens auch die politische Verantwortung dafür. Wir alle müssen uns in den kommenden Jahren an diesen Versprechungen messen lassen.
Ich möchte an dieser Stelle einige Worte auch zum politischen Umgang mit diesen neun Fällen sagen: Ich empfinde das ehrlicherweise als unerträglich, dass die verantwortliche Senatorin, Frau Rosenkötter, in dieser Frage bis heute abgetaucht ist. Nicht ein Wort des Bedauerns haben wir von ihr vernommen. Nicht ein Wort dazu, wie wir das Problem anpacken und lösen wollen. Ich finde, das ist echt beschämend.
Politik soll Probleme lösen, Senatorin Rosenkötter, und Ihre Staatsräte lösen hier keine Probleme, sie schauen sich die Probleme an, dafür sind Sie aber nicht gewählt worden, und so funktioniert keine Politik, die die Sicherung des Kindeswohls ernst nimmt.
Ich habe mehrfach an dieser Stelle in diesem Haus deutlich gemacht, dass Kinder im Drogenmilieu besonders gefährdet sind und dass sie unter den besonderen Schutz des Staats gestellt werden müssen, und das ist auch die Lehre aus dem Fall Kevin. Wir müssen sie eng betreuen und alle Hebel in Bewegung setzen, dass die Drogenpatienten auf Beigebrauch verzichten, um sich aus der Sucht befreien zu können. Leider kann ich weder beim Senat noch bei Ihnen in den Fraktionen ernsthafte Bemühungen erkennen. Jetzt haben Sie einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, darüber können wir dann gleich noch reden, das ist immerhin mehr als noch vor einigen Wochen.
Das ist die Chronik: Erst im Oktober haben wir diese Kinder ausfindig gemacht, und heute, ein halbes Jahr später, sind 16 Kinder hinzugekommen. Von 24 Kindern, die getestet worden sind, sind 22 Kinder positiv getestet worden. Durch Haaranalysen sind ganze Cocktails von Rauschmitteln und Betäubungsmitteln in den Haaren nachgewiesen worden. Das sind Stoffe, die schon bei Erwachsenen zu schwersten Gesundheitsschädigungen und Abhängigkeiten führen. Die Kinder sind im Alter von einem Jahr bis elf Jahren. Säuglinge sind unter solchen Betäubungsmitteln und Rauschmitteln derart betäubt, dass sie weder lächeln noch schreien können.
In einem Interview mit dem „Weser-Kurier“ im Oktober letzten Jahres höhnt der Staatsrat, die CDU
müsse sich auf die Oberschenkel klopfen, oder so ähnlich hat er gesagt, dass das Ressort diese Kontrollen macht. Wie zynisch ist das eigentlich, Herr Staatsrat, und wie zynisch dürfen Sie eigentlich sein? Die Haaranalysen sind in Wahrheit ja nicht eine Intervention oder eine Frühintervention, damit Kinder geschützt werden, nein, sie sind das Ergebnis, das deutlich macht, dass das Hilfesystem nicht funktioniert, sonst hätten wir diese Kinder nämlich nicht!
Jetzt höre ich hier im Radio, in „buten un binnen“ und in Zeitungen, dass die Aussagekraft der Haaranalysen wieder in Zweifel gezogen wird. Ich hoffe, dass Sie das heute noch ausräumen können. Die aktuellen Fälle beweisen, dass wir hier dringend handeln müssen, und Frühintervention ist hier das Wort der Stunde, weil wir nämlich verhindern müssen, dass es erst dazu kommt, dass Kinder mit diesen Drogen und Rauschmitteln versorgt beziehungsweise ruhiggestellt werden. Ich bleibe dabei, im Zweifel müssen wir diese Säuglinge und Kinder auch vor ihren Eltern schützen, und für uns als CDU-Fraktion hat das Kindeswohl absoluten Vorrang!
Ich sage es auch ganz deutlich, Kinder mit diesen Untersuchungsergebnissen leben wirklich sehr nahe am Tod, das muss man wissen. Solange sich Eltern um die Beschaffung von Rauschmitteln kümmern und durch ihre Sucht dermaßen zerstört sind, können sie sich nicht um ihre Kinder kümmern. Wenn man sich ein bisschen darüber informiert, dann erkennt man auch süchtige Eltern. Sie fühlen sich durch ihre Kinder geradezu gestört, und dann kommt es zu solchen Handlungen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass auch Kinder aus diesem Umfeld wesentlich besser in liebevollen Pflegefamilien aufwachsen können als bei den leiblichen Eltern, wenn sie dort durch Drogen ruhiggestellt werden. Daher bin ich nicht bereit zu akzeptieren, dass Kinder quasi ja unter Aufsicht des Staats von ihren Eltern mit Drogen ruhiggestellt und möglicherweise auch abhängig gemacht werden. Das ist nicht nur eine ordnungspolitische Frage, das ist eine Frage der Menschlichkeit, der Verantwortung für die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, das ist eine sozialpolitische Frage.
Wir haben diesen Dringlichkeitsantrag eingereicht, weil wir uns die Probleme nicht länger ansehen wollen. Wir wollen Sofortmaßnahmen und wollen dazu beitragen, das Kindeswohl zu sichern. Um diese offenkundigen Mängel zu beseitigen: Wir haben mit der Gruppe der FDP einen gemeinsamen Antrag
eingebracht, fordern obligatorische Haaranalysen für alle Kinder, die in Familien mit drogenabhängigen oder substituierten Eltern leben, und mit diesem positiven Befund müssen sie dann auch zu ihrem eigenen Schutz aus den Familien herausgenommen werden.
Ihr Dringlichkeitsantrag ist mir jetzt erst sehr knapp vor der Sitzung zugeleitet worden. Ich denke, wir hören uns Ihre Debattenbeiträge an, vielleicht können Sie zu den einzelnen Punkten noch mit uns diskutieren, und ich werde dann in einer zweiten Runde noch auf Ihren Antrag eingehen.
Außer Frage steht für mich, dass Drogenabhängige, das will ich auch noch an dieser Stelle erwähnen, als Patienten behandelt werden, dass hier nicht der Eindruck auftaucht, dass wir irgendetwas gegen das Methadonprogramm haben, aber die bisherigen Lösungen scheinen hier nicht wirksam genug zu sein und vor allem nicht konsequent umgesetzt zu werden.
Ich will auch noch ganz kurz zum Abschluss sagen, wir brauchen sehr viel mehr Verbindlichkeit, das habe ich kurz in Ihrem Antrag gesehen, wird auch aufgenommen. Aus dem „buten un binnen“-Bericht habe ich gesehen, Herr Dr. Schulte-Sasse, das ist ein relativ typischer Fall, die Ärzte und Krankenkassen sind jetzt irgendwie schuld. Nicht nur die Ärzte und Krankenkassen sind schuld, das ist ein komplexes System, da gibt es sehr viele Beteiligte. Es gibt mehr als die Ärzte und die Krankenkassen, mit denen Sie reden müssen. Ich gehe davon aus, dass das in Zukunft auch der Fall sein muss, denn, wie Sie wissen, die Ärzte haben schon über Jahre –
ich komme zum Schluss – auch Ihnen direkt in das Amt für Soziale Dienste und in die senatorische Behörde Fälle gemeldet, und ich gehe davon aus, dass wir sie auf keinen Fall aus der Pflicht nehmen, denn auch Behörde und Jugendamt müssen hier kontrolliert werden. – Danke!
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gebrüll von Frau Garling und von Frau Nitz finde ich schon mehr als abenteuerlich.
Sie sagen, irgendwie drücken Sie in Ihrer Rede aus, als gäbe es gar kein Problem. Sie pöbeln mich an. Also, ich habe hier eine sachliche Debattenrede gehalten, Sie pöbeln hier herum,
dass ich Wahlkampf mache. Hören Sie mir bitte zu, sonst kommen Sie nach vorn, Frau Busch, insbesondere Sie!
Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben Fakten auf dem Tisch, Fakten, die ich übrigens nicht angezettelt habe. Seit Oktober sind insgesamt 22 Kinder in diesem Land positiv getestet worden, und Sie reden von Wahlkampf. Das ist ungeheuerlich!
Diese Fakten sind Analyseergebnisse eines akkreditierten Labors. Wollen Sie diese Faktenlage jetzt anzweifeln, dass etliche Drogen und Rauschmittel durch einen Kinderkörper gegangen sind? Wenn
Sie das nicht als Problem sehen, dann frage ich Sie: Wieso beantragen Sie denn jetzt über drei Seiten neue Maßnahmen, wenn Sie das Ganze nicht selbst als Problem erkannt hätten?
Ich begreife sehr wohl! Ich bin ganz genau in der Lage, komplexe Sachzusammenhänge zu verstehen und sie gar noch in einen anderen Zusammenhang zu bringen.
Jetzt möchte ich einmal eines sagen, das Ganze sieht ja ziemlich danach aus, als würden wir das alles gegen die Ärzte richten. Ich habe es gerade schon versucht, einmal deutlich zu machen, in diesem System gibt es viele Beteiligte, auch die Ärzte, übrigens auch Apotheker, auch das Jugendamt, das Amt für Soziale Dienste und die Behörde. Dazu sage ich Ihnen gleich noch etwas. Wenn Sie jetzt nur an die Ärzte denken, sind Sie völlig falsch gewickelt, denn nur die Methadonsubstituierten schlagen bei den Ärzten auf. Was glauben Sie, was neben 1 500 Methadonsubstituierten noch an Drogenabhängigen in dieser Stadt leben, die auch noch Kinder haben? Wie wollen Sie die denn eigentlich kontrollieren, wenn Sie die Kontrolle nicht beim Jugendamt ansetzen?
Es geht hier übrigens nicht allein um Methoden von Nachweisen, das habe ich vorhin auch gesagt, es geht darum, die einzige Frage ist: Wie schützen wir die Kinder vor den Drogen? Wie!
Frühinterventionen, und wir diskutieren hier nicht über die Methoden, die am Ende beweisen, dass das System nicht stimmt, denn sonst hätten wir diese Kinder nicht!
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, das können Sie, lieber Herr Staatsrat Dr. Schulte-Sasse, auch in Ihrem Amt per Dokumentation, Telefonnotiz, hoffe ich, selbst nachlesen: Sie wissen alle, dass ich auch in meinem Beruf aktiv bin, wenn es um Methadonsubstitution geht. Ich habe gerade gesagt, auch Apotheker sind beteiligt. Ich kann Ihnen sagen, ich selbst habe einen Fall eines Kollegen gemeldet, der
Benzodiazepine abgibt ohne Rezept, das kann man auch dealen nennen. Das habe ich gemeldet an die Kripo, an die Staatsanwaltschaft und an die Behörde, da gibt es eine Telefonnotiz. Die Kripo konnte nichts machen, hat nichts festgestellt, die Staatsanwaltschaft hat auf die Anzeige der Mitarbeiterin dieser Apotheke gesagt, Datenschutz, wenn sie anonym bleiben will, können wir nichts machen, und wissen Sie, was die Behörde gesagt hat? Das kann ich Ihnen zeigen, es ist dokumentiert: Ich weiß gar nicht, was Sie haben, es sind doch alle zufrieden. Ja, sage ich, alle sind zufrieden – –.
Ja, ich gebe Ihnen die Telefonnotiz, wirklich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur kurz etwas zu unserem Abstimmungsverhalten sagen. Der CDU-Bürgerschaftsfraktion – ich habe mich gerade umgehört – fällt es nach Ihrem Beitrag, Frau Garling, sehr schwer, Ihrem Antrag zuzustimmen. Dennoch ist es so, dass Sie auch einen Koalitionspartner haben, der sich hier sachlich geäußert hat, zudem haben Sie den Antrag überwiegend von uns abgeschrieben, und daher werden wir diesem auch zustimmen. – Danke!
Sehr verehrter Präsident, liebe Kollegen! Wie ich bereits in der Debatte anlässlich der ersten Lesung zum Bremischen Krankenhausgesetz deutlich gemacht habe, ist auch aus meiner Sicht – und das bestätige ich Herrn Dr. Möllenstädt, Frau Hoch auch – das Gesetz viel zu bürokratisch und auch tatsächlich aus unserer Sicht wettbewerbsfeindlich. Aus diesem Grund hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. Auch wir haben natürlich die Anhörung sehr genau verfolgt und auch nicht versucht, selektiv zu hören, aber auch einige Hinweise bekommen, auf die ich mich jetzt beziehe, die durchaus angebracht sind, diesen Gesetzesantrag zu ändern. Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass die Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser von einer Vielzahl bundesgesetzlicher Bestimmungen geregelt sind, beispielsweise regelt das Sozialgesetzbuch V, dass die Krankenhäuser zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet sind. Dazu gibt es entsprechende Paragrafen. Ebenso gelten Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses für Mindestanforderungen an das interne Qualitätsmanagement. Es sind umfassende Qualitätsberichte von jedem Krankenhaus anzufertigen, die öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, und die Krankenhäuser im Land Bremen kommen dieser bundesrechtlichen Verpflichtung auch nach. Es gab an keiner Stelle – jedenfalls ist mir keine bekannt – Hinweise, dass diese Verpflichtungen nicht eingehalten worden sind.
Sie meinen jetzt die Dekubitusprophylaxe?
Zu Ihrer Bemerkung zu der Kannregelung noch einmal: Eine Kannregelung hört sich zunächst einmal so an, dass ich das eine Mal kann, das andere Mal nicht, das heißt für mich entsprechende Willkür.
Aber entsprechende Willkür ist damit dann möglich und geöffnet, und das lehne ich auch ab!
Im Rahmen des 2009 gestarteten Krankenhausspiegels werden darüber hinaus weitere Daten, auch zur Patientenzufriedenheit, erhoben, und zu
erst sind die bereits vorhandenen Erkenntnisse zur Qualitätsverbesserung umzusetzen, bevor ein noch umfangreicheres Berichtswesen eingeführt wird. Es sind also aus unserer Sicht keine weiteren bremischen Qualitätssicherungsmaßnahmen erforderlich, da von den vorgesehenen zusätzlichen Qualitätsberichten keine Qualitätsverbesserung zu erwarten ist.
Das Gesetz ist bürokratisch, und wenn Sie sich an die Vergangenheit erinnern, auch aus der Pflege, Frau Hoch, das, was uns immer wieder aus dem Krankenhaus von Ärzten und Pflegern entgegenschallt, ist: Wir haben circa 40 Prozent unserer Zeit für Bürokratie aufzuwenden. Es ist also schon so, dass alles, was on top kommt, ausgesprochen zu viel ist und natürlich in diesem Fall auch als zu bürokratisch bezeichnet werden muss, weil es den Krankenhäusern noch einmal zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen auflegt, die selbstverständlich zu weiteren Kosten führen, aber das Verwaltungshandeln auch entsprechend ausdehnen.
Die erhöhte Bürokratie und Regulierung würde sogar dazu führen – das hat Herr Dr. Möllenstädt schon ausgeführt –, dass auch Ärzte nach Niedersachsen auswandern, weil es da wesentlich weniger Regularien gibt, das ganze Verfahren viel schlanker ist. Auch das konnten wir in der Anhörung von einigen Spezialisten zur Kenntnis nehmen, das waren ja nicht irgendwelche Zuschauer, sondern schon Leute, die sich damit auskennen.
Die Hürden über die Krankenhausplanung, was die Weiterbildung angeht, haben wir hinlänglich auch im Krankenhausausschuss und in der Anhörung besprochen, das hat Herr Brumma schon angesprochen. Der Ansicht der Ärztekammer sind Sie in etwa nachgekommen. Die volle Weiterbildungsbefugnis als notwendiges Kriterium für die Krankenhausplanung ist einigermaßen angepasst worden, sodass wir die Überarbeitung der Paragrafen 4 und 5 so verstehen, dass Sie unseren Vorstellungen jetzt etwas näherkommt, da die Weiterbildungsbefugnis nun aus unserer Sicht – –.
Nicht die volle!
Genau, das habe ich ja gesagt! Das kommt unserer Vorstellung näher, Frau Hoch, und wir finden das auch jetzt nicht mehr existenzgefährdend. Dazu diente ja auch die Anhörung.
Trotzdem haben wir auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Gesetz bundesweit in seiner Regulierungswut einzigartig ist. Ich kann das nicht beurteilen, ich habe nicht jedes Gesetz der anderen
Länder gelesen, da es sie zum Teil ja auch gar nicht gibt.
Auf jeden Fall kann ich sagen, die volle Kontrolle des Senats über die Krankenhäuser, so wie sie bei der Weiterbildungsbefugnis auch angelegt war, lehnen wir ab. Insofern können wir jetzt mit den Paragrafen 4 und 5 leben. Natürlich muss man immer sehen, dass die Kosten hochgetrieben werden. Ich finde schon, dass es Berücksichtigung finden muss, gerade im Gesundheitswesen, in den Krankenhäusern zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen, deren Finanzierung im Gesundheitswesen insgesamt gar nicht vorgesehen ist. Insofern müssen sie es jetzt aus eigener Kraft finanzieren, und das fehlt ihnen dann natürlich dringend an anderer Stelle, insbesondere natürlich an der Versorgung der Patienten.
Ich habe vieles schon erwähnt. Ich würde sagen, es ist klar und deutlich geworden, dass wir aus diesen Gründen das Gesetz ablehnen, und wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Noch ein Hinweis zu dem Änderungsantrag der FDP. Daraus, dass wir einen Änderungsantrag hier vorstellen, ergibt sich natürlich, dass wir in der gesamten Ablehnung dann auch Ihren Antrag ablehnen werden. – Danke!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Bürgermeister Böhrnsen, an dieser Stelle unseren Dank aussprechen, unseren Dank für die zügige und umfassende Information über den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung der Konsolidierungshilfen, Dank aber auch für den Einsatz für die Bremer Interessen und das Ergebnis der Föderalismuskommission II und die nun vorliegende Verwaltungsvereinbarung.
2,7 Milliarden Euro Sanierungshilfen in neun Jahren sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis intensiver Verhandlungen, an denen die CDU bis zum Jahr 2007 in Verantwortung im Senat und danach auch aus der Opposition heraus über die guten Kontakte zu den CDU-geführten Ländern und insbesondere zu dem damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger stets konstruktiv mitgearbeitet hat. Ich habe mich auch deshalb sehr über das Ergebnis der Föderalismuskommission gefreut, weil mit der Aufnahme der Schuldenbremse in das Grundgesetz endlich der Grundstein für eine Zukunft nachhaltiger Finanzpolitik gelegt worden ist.
Mit Ausnahme der LINKEN dürfte allen in diesem Haus klar sein, das Anhäufen immer neuer Schulden geht buchstäblich auf Kosten unserer Kinder und Enkelkinder und gehört mit dieser Vereinbarung auch
in absehbarer Zeit der Vergangenheit an. Seinen Kindern einen soliden Haushalt zu übergeben, der Chancen für die Verwirklichung ihrer eigenen Ziele lässt, und nur so viel Geld auszugeben, wie man vorher auch eingenommen hat, entspricht sehr meiner persönlichen Vorstellung von seriöser, vielleicht sogar konservativ hanseatischer und kaufmannschaftlicher Finanzpolitik.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Böhrnsen, ich bin allerdings auch enttäuscht über Ihre Ausführungen, denn der Kern einer Regierungserklärung, das, was sie ausmacht, das Wegweisende haben Sie schlicht herausgelassen. Ihr Auftritt hat mich ein bisschen an einen Koch erinnert, dem das Salz in der Suppe fehlt. Wo ist bitte die Zuversicht geblieben, auf die die Menschen in diesem Land warten, das nötige Feuer, sich für dieses Land hineinzuknien? Das haben Sie in sich selbst noch nicht entfacht, ganz im Gegenteil. Das ist kein Feuer, keine Glut, das ist aus finanzpolitischer Sicht nichts.
Ich bedauere auch, meine sehr geehrten Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, dass Ihnen der Mut und die politische Kraft fehlen, die Schuldenbremse auch in die Bremische Landesverfassung zu übernehmen,
denn der in der Föderalismuskommission beschlossene Paradigmenwechsel in der Finanzpolitik kann nicht mit einer Verwaltungsvereinbarung und einem Lippenbekenntnis in der Landeshaushaltsordnung umgesetzt werden.
Existenziell wichtige Zukunftsfragen, und darum handelt es sich bei der Schuldenbremse, gehören in das Grundgesetz und in die Landesverfassung!
Dieser Meinung sind übrigens auch viele Bürgerinnen und Bürger.
Das, was in den letzten Wochen ein bisschen in den Hintergrund getreten ist, ist eine Wahl in Hessen. Sie ist in der aufregenden Wahlberichterstattung in den Hintergrund getreten, aber dort hat eine Volksabstimmung ergeben, dass 70 Prozent der Wahlberechtigten für die Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Landesverfassung votiert haben. Im Übrigen war es in Hessen so, dass SPD, Bündnis 90/Die Grü
nen, FDP und CDU im Vorfeld für die Schuldenbremse gestimmt haben, einzig die Linkspartei war natürlich dagegen. Wenn Sie die Schuldenbremse wirklich wollen und es nicht nur auf die Konsolidierungshilfen abgesehen haben, dann gibt es auch keinen Grund, gegen die Änderung der Landesverfassung zu stimmen.
Die CDU jedenfalls, das kann ich an dieser Stelle versichern, hält weiterhin an diesem Ziel fest, die Schuldenbremse in der Bremer Landesverfassung zu verankern. Die Schuldenbremse gehört in die Landesverfassung und nicht in die Landeshaushaltsordnung, und deshalb werden wir den entsprechenden Gesetzentwurf auch ablehnen.
Alle in diesem Parlament vertretenen Fraktionen und Gruppen tragen übrigens eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass sich im Bund, in den Ländern und in den Kommunen mittlerweile mehr als 1,7 Billionen Euro Schulden angehäuft haben. Keiner von uns kann sich hier herausreden, dass er daran nicht beteiligt war. Auch wenn die Sie tragende Fraktion, Herr Böhrnsen, das immer wieder versucht, aber wir alle haben in den Kommunen und Ländern mitregiert. Wir alle mit Ausnahme der Linkspartei haben für den Haushalt des Bundes Verantwortung getragen, und in all diesen Jahren sind die Schulden kontinuierlich aufgehäuft worden. Die Linkspartei trägt daran eine besondere Verantwortung, darüber hinaus für die Misswirtschaft der ehemaligen DDR und ihrer Vorgängerpartei.
Auch an diesen Lasten, den finanziellen und auch den ökologischen werden wir übrigens noch Jahrzehnte abzuzahlen haben. Der Umgang mit den Altschulden, meine Damen und Herren, gehört genauso auf die politische Tagesordnung wie die neue Ordnung der Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern, und die Beratungen dazu beginnen nicht erst im Jahr 2019, sondern heute! Dazu habe ich von Ihnen, sehr geehrter Herr Böhrnsen, heute nicht viel gehört. Der Finger zeigt auf Berlin oder auf die vermeintlich reichen Länder, jedenfalls ist dort nicht der verantwortungsvolle Eigenbeitrag Bremens. Sie wirken da aus meiner Sicht eher ratlos.
Ich finde es auch nicht sonderlich verantwortungsvoll und originell, sich immer wieder reflexartig hinter dem Bundesverfassungsgericht zu verstecken und
Bremens unverschuldete Haushaltsnotlage zu betonen. Ein kleiner Funke Selbstkritik täte Ihnen gut.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun vor fast 19 Jahren festgestellt, dass sich das Land Bremen zum damaligen Zeitpunkt in einer unverschuldeten extremen Haushaltsnotlage befunden hat. Seitdem ist nicht nur eine ganze Generation herangewachsen, die Umstände und die Bewertungsmaßstäbe haben sich auch von Grund auf verändert. Zum einen, meine Damen und Herren, hat sich seit dem Berlin-Urteil im Jahr 2006 die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geändert, und zum anderen sind erhebliche Zweifel daran angebracht, ob die Haushaltsnotlage in Bremen weiterhin als unverschuldet bezeichnet werden kann. Sanierungshilfen dienen nämlich nicht dazu, politische Fehlentscheidungen und ihre finanziellen Folgen abzufedern.
Ich formuliere es auch gern noch einmal anders: Die Bremer Haushaltsschieflage im Jahr 2011 hat eine wesentliche Ursache in der Politik Ihres Senats, Herr Bürgermeister Böhrnsen!
Es ist ja nicht so, als würden Ihnen die Einnahmen wegbrechen, sie steigen seit vielen Jahren kontinuierlich.
Nach wie vor lassen Sie es zu, dass Millionen und Abermillionen Euro ohne Nutzen in Strukturen versickern, die Ihre Partei geschaffen, aber nie wieder hinterfragt hat. Allein mit den letzten vier Haushalten, die Sie zu verantworten haben, sind neue Schulden von mehr als 3,3 Milliarden Euro angehäuft worden. Die Schulden Bremens werden bis Ende 2011 auf voraussichtlich 18 Milliarden Euro steigen. Ich frage mich: Wann fangen Sie endlich damit an, die Probleme eines Landes zu lösen, anstatt Schuld und Hilfe immer wieder bei anderen zu suchen?
Die Konsolidierungshilfen des Bundes sind kein Geschenk, sondern sie sind mit einer Verpflichtung verbunden, und zwar mit einer Verpflichtung zur Eigenanstrengung, einer Verpflichtung zum Sparen und einer Verpflichtung zu einer neuen Haushaltspolitik.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat an dieser Stelle allerdings erhebliche Zweifel, ob dieser Teil der Verwaltungsvereinbarung vom rot-grünen Senat tatsächlich eingehalten wird, denn, meine Damen und Herren der Koalition, ich kann angesichts der Entwicklung der Verschuldung in den vergangenen vier Haushalten nicht ernsthaft erkennen, dass Sie die Verpflichtung aus der Föderalismuskommission ernst nehmen, nutzen und endlich mit dem Sparen anfangen.
Im Gegenteil, der Referenzhaushalt für die Verwaltungsvereinbarung des Haushaltes 2010 schloss mit einer Rekordneuverschuldung von 1,2 Milliarden Euro. Das ist ein typischer Negativrekord. Diesen Haushalt kann man sich im Guinessbuch der Rekorde eintragen lassen, mehr aber auch nicht. Sie werden den Bremer Haushalt nicht allein auf der Einnahmenseite durch unerfüllbare Einnahmeerwartungen sanieren. Seriöse Kaufleute nehmen sich genauso die Ausgabenseite vor. Dieser Ansatz fehlt nicht nur in den von Ihnen in diesem Haus verabredeten Haushaltsgesetzen der vergangenen vier Jahre, er fehlt auch in Ihren Wahlprogrammen, denen des Bündnisses 90/Die Grünen und denen der SPD. Das ist unseriös den Wählerinnen und den Wählern gegenüber, aber auch irgendwie unehrlich.
Entweder sagen Sie den Wählern nicht, welche Belastungen nach der Wahl auf sie zukommen werden, oder Sie haben tatsächlich nicht die Absicht, nachhaltig zu sparen, sondern wollen das Leben auf Kosten künftiger Generationen fortsetzen.
Wenn man sich allein Ihren Umgang mit dem Tarifabschluss – danke für den Hinweis! – im öffentlichen Dienst anschaut, ist nicht erkennbar, dass Sie bei Ihren Entscheidungen von der Sorge um die Sanierung des bremischen Haushalts geleitet waren. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion, und das werden wir auch morgen in der Debatte deutlich machen, hätte sich in dieser Frage einen anderen Weg gewünscht.
Wir haben in den vergangenen vier Jahren bereits an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass wir uns die Haushaltspolitik anders vorstellen und uns einen anderen Kurs wünschen, einen nachhaltigen Kurs, der das ungehemmte Schuldenmachen auf
Kosten unserer Kinder und Enkelkinder beendet, einen Kurs, der unser schönes Land erkennbar in eine sichere Zukunft führt.
Herr Bürgermeister Böhrnsen, Sie haben aus meiner Sicht eine weitere Chance vertan, diesen Kurs heute zu bestimmen. Ob Enquetekommission, Pakt für Bremen, konkrete Sparvorschläge oder die von uns vorgeschlagene Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung, Sie haben jeden Versuch unterbunden, die finanzielle Situation dieses Landes parteiübergreifend zu lösen.
Deshalb werden nun die Richter vom Staatsgerichtshof über Ihren Haushalt entscheiden. Daher bin ich froh, dass wir gemeinsam mit den Kollegen der FDP entschieden haben, eine Verfassungsklage gegen das Haushaltsgesetz 2011 einzureichen, und ich bin optimistisch, ganz anders als Sie, dass wir die Klageschrift bis Ostern auf den Weg bringen und dass wir auch Erfolgsaussichten mit dieser Klage haben.
Bremen kann sich ein „weiter so“ in der Finanzpolitik nicht mehr leisten, dafür steht die CDU-Bürgerschaftsfraktion, und dafür setze ich mich persönlich ein.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kann ich mein Kind noch auf eine Bremer Schule schicken?
Mensch, Herr Tschöpe, das ist ja eine Antwort! Diese Überschrift der „Bild“-Zeitung vom 29.01.2011. Ich rede hier für alle Bremerinnen und Bremer, und das ist eine Frage, die sich viele Eltern in Bremen stellen, da sollten Sie genau hinhören.
Nicht nur viele Eltern stellen sich die Frage, sondern ehrlicherweise, nachdem ich die Antwort des Senats auf unsere Anfrage gelesen habe, stelle ich mir die Frage nun auch wieder, nämlich zur Antwort des Senats auf unsere Anfrage: Unterricht an Schulen im Land Bremen durch Fachlehrkräfte. Jetzt ist mir übrigens auch klar, warum wir regelmäßig in allen Bildungsstudien den letzten Platz belegen. Eigentlich wollten wir hier nur Art und Umfang des fachfremd erteilten Unterrichts an unseren Schulen abfragen, dass dabei solch ein erschreckend hohes Maß zutage treten würde, habe ich nicht geglaubt. Das Problem
ist nämlich, dass der Unterricht nun einmal der wichtigste Faktor der Veranstaltung Schule überhaupt ist.
Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, schlechter Unterricht kann keine guten Ergebnisse produzieren.
Doch vielleicht noch einmal der Reihe nach: Mit dem Bremer Bildungskonsens haben wir das bremische Schulwesen nicht nur umgebaut und auf neue Füße gestellt, wir haben den Strukturstreit beendet und eine Verlässlichkeit für die nächsten zehn Jahre sichergestellt. Unser Anspruch ist jetzt, nach der Strukturfrage müssen wir uns um die eigentliche Hauptsache, nämlich den Unterricht in den Schulen, kümmern. Ich dachte mir nun, okay, jetzt werden wir sehen, wie es wirklich mit der Bildung in Bremen aussieht. Dass wir nun so schnell auf unsere Anfrage einen derart vernichtenden Zustandsbericht bekommen, hätte ich wirklich nicht gedacht, und wenn es auch nicht ganz einfach ist, fachfremd erteilten Unterricht einzugrenzen, und es sicherlich auch einige Sonderfälle geben wird, bleibt nichts zu beschönigen. Das Ausmaß des Unterrichts, der von einer Lehrkraft gegeben wird, die das Fach, das sie unterrichtet, nicht studiert hat, ist erschreckend.
Betroffen sind flächendeckend alle Schulformen und Klassenstufen. An der Grundschule findet gerade eine Abkehr vom strikten Klassenlehrerprinzip statt. Die letzte Ländervergleichsstudie hat uns aber gezeigt, dass wir insbesondere in Deutsch Nachholbedarf haben. Wenn die Grundschule ihrem Auftrag aber gerecht werden soll, Rechnen, Schreiben und Lesen zu vermitteln, müssen wir insbesondere in Deutsch und Mathematik in der Grundschule durch mehr Fachlichkeit glänzen. Die Verpflichtung, dass für das Grundschullehreramt künftig Deutsch und Mathematik mit Fachwissenschaft und Fachdidaktik studiert werden muss, ist deshalb auch aus unserer Sicht der richtige Weg. Aber auch an der Grundschule, an der mehr als die Hälfte fachfremd unterrichtet wird, gibt es weitere Fächer, denen Fachlichkeit nicht nur guttun würde, sondern die auch unbedingt erforderlich sind; es ist nämlich nicht egal, wie Biblische Geschichte, Sport, Musik oder Kunst unterrichtet wird.
An der Oberschule haben wir rund ein Drittel fachfremden Unterricht, und selbst am Gymnasi
um sind es im Schnitt noch zehn Prozent. Ich will Ihnen auch nur ganz wenige Beispiele aufführen, Sie haben sicherlich die Antwort gelesen. Dennoch, in der Grundschule in der Stadtgemeinde Bremen wird Deutsch über 30 Prozent, Mathematik fast 50 Prozent, Musik fast 70 Prozent, Englisch über 70 Prozent, Kunst 80 Prozent, Biblische Geschichte über 80 Prozent fachfremd erteilt, in der Oberschule als Beispiel noch 30 Prozent Deutsch und 35 Prozent Mathematik und im Gymnasium noch 20 Prozent Mathematik. So geht das nicht mit rechten Dingen zu, so darf es nicht weitergehen.
Auch fächerübergreifender Unterricht darf hier keine Ausrede sein, ganz im Gegenteil, es ist nämlich besonders wichtig, dass die Lehrkräfte in ihrem Fach fit sind und damit auch die Zusammenarbeit mit ihren Kollegen vernünftig gestaltet werden kann. Fachfremder Unterricht ist auch eine große Hemmschwelle für Lehrer, hier muss ich die Betroffenen auch wirklich in Schutz nehmen, denn wer fachfremd unterrichtet, der möchte sich erst einmal in seinem eigenen Unterrichtsfach vernünftig auskennen, diesen Unterricht bewältigen, und der wird nämlich nicht vorrangig Kooperationen mit außerschulischen Lehrorten planen oder eben auch Projektarbeit stützen. Wer in seinem Fach unterrichtet, der ist auch sicher in dem, was er tut, und ich möchte, dass die Lehrerinnen und Lehrer auch ihre Sicherheit bekommen und auch diese den Schülerinnen und Schülern vermitteln können.
Wie schön, wie unwichtig dieses Thema für Sie ist, das muss ich wirklich sagen!
Wir haben zwar genug Lehrerinnen und Lehrer, aber viele sind nicht für das Fach ausgebildet, wofür sie jetzt eingesetzt werden.
Ich möchte Frau Senatorin Jürgens-Pieper auffordern, hier unseren Forderungen nachzukommen. Es ist die Aufgabe, diesen fachfremd erteilten Unterricht abzustellen, und wir möchten, dass Sie die notwendigen Maßnahmen dafür auch erreichen, und dann kann es auch passieren, dass Lehrkräfte versetzt werden müssen, wenn wir feststellen, dass wir nicht die richtigen Fachlehrer an den richtigen Schulen haben.
Ich will noch kurz auf die Anträge der Koalitionsfraktionen eingehen, Sie haben eigene Anträge eingereicht, das zeigt ja doch, dass Sie das Thema
ernst nehmen, sonst hätten Sie gar keinen Antrag eingereicht, das ist auch richtig. Meine Herren von der FDP, es reicht aber nicht, Lehrkräfte nachzuqualifizieren durch Fort- und Weiterbildung, damit machen Sie aus einem Deutschlehrer auch keinen Mathematiklehrer. Zum Antrag der Koalition: Sie schreiben, in den Sekundarstufen I und II sollte das Fachlehrerprinzip zunehmend leitend für den Unterrichtseinsatz eingesetzt werden. Richtig daran ist ja, dass es im Moment ganz offensichtlich nicht der Fall ist, aber mit „zunehmend leitend“ kommen wir in Bremen mit der Bildungspolitik auch nicht weiter. Sie suchen hier nur Ausreden, und ich würde sagen, deshalb lehnen wir auch beide Anträge ab. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur noch ganz kurz, Frau Senatorin. Erst einmal stelle ich ja fest, dass Sie auch zu der Erkenntnis gekommen sind, dass dieser fachfremde Unterricht unbedingt minimiert werden sollte.
Das haben Sie so gesagt, und darüber bin ich auch dankbar, dass diese Zahlen einfach für sich sprechen. Was ich nur auf jeden Fall noch einmal richtigstellen möchte, Frau Senatorin, ist, dass ich mich nicht dazu geäußert habe, dass Lehrer schlechten Unterricht machen, ganz im Gegenteil, fachfremder Unterricht ist Ausdruck eines falschen Lehrereinsatzes.
Ich habe nicht gesagt, dass die Lehrer schlecht sind. Das habe ich mitnichten gesagt, das möchte ich hier auf jeden Fall korrigieren. Ich würde aber auch noch darum bitten, dass – –.
Herr Güngör, ich bin so froh, dass die Senatorin und auch die Grünen sich wenigstens konstruktiv dazu geäußert haben.
Ihr Beitrag hinterlässt wirklich nicht die Spur in meinem Bildungsspeicher. Ich möchte noch einmal sagen, Frau Senatorin, schön wäre es aber doch auch, wenn diese groben Zahlen, sage ich einmal, vielleicht einmal heruntergebrochen werden könnten auf die einzelnen Schulen, damit jeder weiß, an welcher Schule es besonders dramatisch aus unserer Sicht ist und an welcher Schule hier Abhilfe geschafft werden könnte. Dann wäre die Sache mit dem Pool vielleicht auch etwas anderes, weil es gar nicht jede Schule betrifft. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes?
Zweitens: Wie hoch wird die finanzielle Ausstattung für das Land Bremen sein, die das Bundesfamilienministerium für einen verstärkten Einsatz von Familienhebammen bereitstellt?
Drittens: Wie beurteilt der Senat die Gespräche, die die Bundesfamilienministerin bezüglich des Bundeskinderschutzgesetzes mit Fachleuten der Länder geführt hat?
Es haben Gespräche auf Länderebene stattgefunden. Könnten Sie uns da Ihren Eindruck schildern? Geht das in die richtige Richtung aus Ihrer Sicht?
Ich habe es so verstanden, dass dann auch eine finanzielle Ausstattung für die Länder zu erwarten ist. Das hätte für uns zur Folge, dass wir ein bisschen Freiraum bekommen würden.
Das ist genau die Frage! Es ist ja zu begrüßen, dass unsere Programme wahrscheinlich dann hier auch finanziell unterstützt werden, das haben Sie ja jetzt auch, glaube ich, gerade zum Ausdruck gebracht.
Ja, das kennen wir mit den Absichtserklärungen, allgemein im politischen Umfeld! Wir können also zusammenfassen, dass wir möglicherweise hier eine finanzielle Ausstattung für unser Projekt bekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Psychische Belastungsfaktoren gewinnen in der Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Rund zehn Prozent der Fehltage bei den aktiv Berufstätigen gehen auf Erkrankungen der Psyche zurück. Nicht selten bewirken psychische Erkrankungen lange Fehlzeiten im Betrieb. Im Land Bremen gingen insgesamt 616 Männer und Frauen im vergangenen Jahr aufgrund psychischer Störungen in Frührente, das waren elf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Stress am Arbeitsplatz ist nach Erkenntnissen der Europäischen
Kommission das zweithäufigste gesundheitliche Problem, betroffen sind 28 Prozent der Beschäftigten. Mehr als 40 Millionen Menschen in der EU – Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge – entsteht in der EU durch Stress bedingte Erkrankungen ein Schaden von mehr als 20 Milliarden Euro durch Fehlzeiten und Krankheitskosten.
Die Arbeitswelt unterliegt einem grundlegenden Wandel. Die traditionellen Arbeitsformen lösen sich zunehmend auf. Neue Arbeitsformen und neue Berufsbilder sind entstanden, und in fast jeden Berufszweig und in nahezu jeder Tätigkeit hat die Informationstechnologie Einzug erhalten. Die Wirtschaft hat auf zunehmenden Konkurrenzdruck zu reagieren. Die Folgen dieser Veränderung sind für die Beschäftigten vielfältig. Da entsteht erhöhter Zeit- und Verantwortungsdruck, Über- und Unterforderung, die Angst um den Arbeitsplatz. Kurz gesagt: Stress führt zu zunehmend psychischen Fehlbelastungen. Da wird die Mittagspause durchgearbeitet, das Wochenende sowieso, wenn sich unerledigte Arbeiten aufhäufen. Dauerarbeiter, die irgendwann zusammenbrechen, sind leider inzwischen ein häufiges Problem. Das sogenannte Burn-out-Syndrom kann heute jeden treffen.
Erkenntnisse aus der Forschung belegen die deutliche Zunahme an psychischen Belastungen, und als Folge davon sind negative Auswirkungen auf die erfolgreiche Bewältigung von Arbeitsaufgaben auf die Arbeitssicherheit sowie auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten zu beobachten. Dennoch werden die Effekte psychischer Belastungen auf körperliche und seelische Gesundheit nach wie vor unterschätzt. Psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz müssen deshalb auch aus unserer Sicht im staatlich verantworteten Arbeitsschutz angemessen berücksichtigt werden. Psychische Belastungsstörungen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung sollten als eigenständige Arbeitsschwerpunkte in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie verankert werden. Übergeordnetes Ziel der Gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.
Gesunde, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für die Bewältigung der großen Umwälzungen in der Arbeitswelt. Sie treiben Innovationen voran, sichern damit die Wettbewerbsfähigkeit und letztendlich den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen. Das Sicherheitsund Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebern wie auch bei den Beschäftigten ist zu stärken. Sie können die negativen Auswirkungen durch arbeitsbedingte psychische Erkrankungen reduzieren. Aus diesen Gründen stimmt die CDU-Bürgerschaftsfraktion Ihrem Antrag zu. – Danke!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt, wie gesagt, der Entwurf des Krankenhausgesetzes vor, den wir gleich in den Landeskrankenhausausschuss überweisen werden. Deshalb nur einige Punkte von meiner Seite!
Was macht man als Oppositionspolitiker, wenn einem eine solch komplexe Materie vorgelegt wird? Man informiert sich bei den Beteiligten und vor allen Dingen bei den Betroffenen. Das heißt, man führt umfangreiche Gespräche mit den Krankenhäusern, Ärztekammern, Krankenkassen, Juristen und den Verbänden, um nämlich die Auswirkungen aus fachlicher Sicht für die Betroffenen auch erst einmal feststellen und beurteilen zu können, und man schaut gegebenenfalls auch in andere Bundesländer.
Schon in den schriftlichen Stellungnahmen, insbesondere der Krankenkassen und der Krankenhäuser, wurden erhebliche Bedenken mitgeteilt, die – das hat Herr Brumma schon gesagt – bis zur kompletten Ablehnung der geplanten Veränderung gehen. Wie sehen die Begründungen aus? Es entstehen, so heißt es dort, schwerwiegende Nachteile, die den Krankenhäusern im Land Bremen aus dem Gesetz erwachsen. Das Gesetz ist überflüssig, bürokratisch, kostentreibend und wettbewerbsfeindlich, so lautet im Üb
rigen die Stellungnahme aller Krankenhäuser und aller regionalen Krankenkassen im Land Bremen einstimmig. Das darf man erst einmal nicht übersehen und muss es auch einmal zur Kenntnis nehmen!
Womit müssen wir Parlamentarier uns also auseinandersetzen? Wir müssen uns mit der Frage beschäftigen, ob es einen Bedarf für dieses Gesetz gibt, in dem Dinge parallel auf Landesebene geregelt werden, die so abschließend bereits bundesrechtlich geregelt sind. Der Grund aus Sicht der senatorischen Behörde, den Krankenhäusern so viele Pflichten wie jetzt im vorgelegten Entwurf aufzuerlegen und sich selbst derart viele Sanktionsmöglichkeiten zu eröffnen, zeugt im Prinzip, wenn man es genau betrachtet, davon, dass es hier ein Misstrauen gegenüber den bremischen Krankenhäusern oder vielleicht auch schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit gibt. Im Krankenhausausschuss wurde auch nachgefragt: Gibt es diese Gründe? Der zuständige Staatsrat hat allerdings keine besonderen Beispiele, keine Gründe benannt. Wir wissen also gar nicht, welche objektiven Gründe es gibt, ob Krankenhäuser schlecht arbeiten oder vielleicht auch nur Qualitätsnormen nicht eingehalten haben.
Die nun von Ihnen, insbesondere von der Behörde und Rot-Grün, öffentlich so gelobten Qualitätsmaßnahmen in dem Entwurf, die nun ergänzt werden sollen zu dem bisherigen Status, werden im Übrigen bereits im SGB V umfassend geregelt und sichergestellt. Darüber hinaus gibt es rechtsverbindliche Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, die auch in Bremen eingehalten werden. Die Einführung paralleler Regelungen zur Qualitätssicherung auf Landesebene zum Bundesgesetz, insbesondere durch die Festlegung im Krankenhausplan, stellt auch aus unserer Sicht eine Überregulierung dar.
Da auch andere Bundesländer darauf verzichten – vor allen Dingen auch das Land Niedersachsen –, ist der Vorwurf der Überregulierung in Verbindung mit einem erheblichen Wettbewerbsnachteil natürlich auch zu betrachten. Die Aufnahme eines Krankenhauses in einen Krankenhausplan wird derzeit wie folgt geregelt: Ein Krankenhaus wird in den Krankenhausplan aufgenommen, wenn es zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung beiträgt, leistungsfähig ist und wirtschaftlich arbeitet.
Jetzt wird aber in Bremen als einzigem Bundesland festgelegt, dass weitere Anforderungen notwendig werden, um in diesen Krankenhausplan aufgenommen zu werden. Es wurde gerade schon als Beispiel genannt: Die volle Weiterbildungsbefugnis der leitenden Ärzte und die Zulassung als Weiterbildungsstätte sollen Voraussetzungen für die Aufnahme in
den Krankenhausplan sein. Hierzu lese ich dann schon auch die Stellungnahmen von Juristen, die dies als eindeutig bundesrechtswidrig beurteilen.
Darüber hinaus sind in dem Entwurf noch weitere Nebenbestimmungen, auf die ich jetzt noch nicht eingehen will – die können wir später dann noch einmal diskutieren –, benannt, die bei Verstoß zum Entzug der Zulassung führen. Natürlich hat die Bremische Krankenhausgesellschaft auch die Zahl genannt. Sie befürchtet, dass 30 Fachabteilungen in Bremen und darüber hinaus drei komplette Kliniken schließen müssten. Das kann ich selbst nicht beurteilen, aber so die Befürchtung der Krankenhausgesellschaft!
Die Verknüpfung der Weiterbildungsbefugnis mit dem Krankenhausplan ist auch deshalb ungeeignet, weil sie ganz anderen Zwecken dient, wenn die Planungsaufnahme begründet wird. In zahlreichen deutschen Krankenhäusern gibt es Weiterbildungsbefugnisse mit Einschränkungen, das ist auch völlig klar! In hoch spezialisierten Kliniken und Abteilungen wird nie das volle Spektrum der Weiterbildung zur Verfügung stehen. Für alle, die es nicht wissen, Weiterbildungsbefugnisse werden übrigens auch nur befristet erteilt. Das heißt, bei Verlust eines Teils der Weiterbildungsbefugnis, weil der entsprechende Arzt vielleicht seine Arbeitsstelle wechselt oder die Frist der Weiterbildungsbefugnis ausläuft, kann hier die Senatsverwaltung direkt die Planungsaufnahme entziehen. Nach Bundesrecht ist allerdings die Leistungsfähigkeit, so die Definition, eines Krankenhauses für die Aufnahme in den Krankenhausplan maßgeblich, nicht aber die Fähigkeit des leitenden Arztes zur Weiterbildung.
Auch die erwähnten Ausnahmevorschriften als Bemerkung des Senats zu dieser Änderung sind im Prinzip nicht akzeptabel, weil Regelausnahmeverfahren im Allgemeinen Tür und Tor öffnen für Ungleichbehandlung, für natürlich unvermeidliche Gerichtsverfahren. Konflikte sind hier definitiv vorprogrammiert, und das Wohlwollen, muss man sagen, der Behörde wird hier dann in Zukunft im Vordergrund stehen.
Noch einmal zur Qualitätssicherung: Die vorgesehenen landesbezogenen Qualitätsverbesserungen bergen einen bürokratischen Größenwahn in sich. Es wird niemals die Qualität besser, wenn man viele – ich komme sofort zum Schluss – Qualitätsberichte anfordert, zumal sie, wie gesagt, im SGB V und in den gemeinsamen Bundesrichtlinien geregelt sind, also eine Fülle neuer Tätigkeiten, Mehrkosten und so weiter, Wettbewerbsfeindlichkeit habe ich erwähnt, Überregulierung und vor allen Dingen keine Planungssicherheit für die Krankenhäuser im Land!
Kurzum, wir lehnen das Gesetz ab, weil wir ein erhebliches Konfliktpotenzial sehen. Zentrale Punkte wurden vor der parlamentarischen Befassung nicht beachtet. Wir sagen, hier werden strukturelle Vor
aussetzungen geschaffen, um sich selbst zu beschäftigen. – Vielen Dank!
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich kann es gleich vorweg sagen, sicherlich ahnen Sie es schon: Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen heute in der ersten Lesung zustimmen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen soll eine Obduktionspflicht für verstorbene Kinder unter sechs Jahren, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei bekannt beziehungsweise nicht zweifelsfrei erkennbar ist, eingeführt werden. Die Notwendigkeit für diese Änderung ergibt sich daraus, dass die derzeitige Regelung, nach der ein Leichenschauarzt unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle benachrichtigen muss, wenn sich bei der äußeren Leichenschau Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod ergeben, die Entdeckung von Missbrauchsfällen bei Kindern nicht ausreichend garantieren kann.
Leider ist es so, dass Spuren, die auf einen gewaltsamen Einfluss hindeuten, bei verstorbenen Kleinkindern nicht immer von außen erkennbar sind. Das Schütteltrauma, welches in der Regel keine äußeren Merkmale erkennen lässt, sei an dieser Stelle als ein Beispiel erwähnt. Man kann also sagen, dass die geplante Änderung der Erhöhung der Aufklärungsrate von tödlichen Kindesmisshandlungen dienen wird. Zwar gibt es keine konkreten Zahlen darüber – das will ich auch sagen –, in wie vielen Fällen eine per Gesetzesänderung eingeführte Obduktionspflicht greifen würde, aber Ärzteforschungsgruppen, Polizei und Kinderschutzorganisationen sind sich einig, dass die Dunkelziffer von unentdeckten tödlichen Kindesmisshandlungen hoch ist.
Wir begrüßen es deshalb, dass das Gesetz eine zweijährige Erprobungsphase durchlaufen soll, um zu sehen, ob die Mittel, die wir hier beschließen wollen, tatsächlich dem beabsichtigten Zweck dienen. In Einzelfällen ist die geplante Gesetzesänderung auch im Zusammenhang mit der Verbesserung des Kindeswohls zu sehen, nämlich dann, wenn es in den betroffenen Familien noch Geschwisterkinder gibt. Auch hier werden wir nach zwei Jahren gründlich prüfen, ob sich das Gesetz bewährt hat.
Meine Damen und Herren, dass sich die CDUBürgerschaftsfraktion heute in der ersten Lesung für die sogenannte Obduktionspflicht bei Kindern mit ungeklärter Todesursache ausspricht, bedeutet nicht, dass wir uns mit den ethischen Bedenken und dem Für und Wider einer solchen Regelung nicht beschäftigt hätten. Als wir Ende des letzten Jahres den Gesetzentwurf als Deputationsvorlage gesehen haben, haben wir auch erst einmal nachdenken müssen. Dem Hinweis des Katholischen Büros zum Beispiel, dass die geplante Änderung dem Kindeswohl des verstorbenen Kindes nicht mehr dienen wird, ist Rechnung zu tragen. Es ist auf keinen Fall von der Hand zu weisen, dass eine innere Leichenschau für trauernde Eltern und Angehörige eine große emotionale Be
lastung bedeutet. Wir sind uns dessen vollkommen bewusst.
Wir haben uns intensiv mit dem Thema befasst, wir haben viele Gespräche geführt, die von den involvierten Seiten mit viel Sensibilität geführt wurden. Wir sind nach Abwägung aller Positionen zu der Ansicht gekommen, dass es sich lohnt, diesem Gesetzesvorhaben zuzustimmen. Besonders hat mich auch überzeugt, dass die Ärzteschaft die Verpflichtung zur Durchführung einer Obduktion bei Kleinkindern mit nicht zweifelsfrei erkennbarer Todesursache begrüßt, da die derzeitigen Regelungen oftmals zu einer Verunsicherung des verantwortlichen Leichenschauarztes führen und somit oftmals von einer inneren Leichenschau Abstand genommen wird, obwohl diese eventuell sinnvoll wäre.
Die Einschätzung, dass Eltern aufgrund der vorgelegten Gesetzesänderung unter Generalverdacht gestellt werden, kann ich nicht teilen, denn die Regelung ist klar. Es werden zukünftig nur verstorbene Kinderleichen obduziert, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei bekannt und nicht zweifelsfrei erkennbar ist. Mit anderen Worten: Die Regelung greift natürlich nicht, wenn ein Kind vor seinem Tod schwer krank war oder durch einen Verkehrsunfall oder Ähnliches zu Tode gekommen ist. Die Regelung, dass betroffene Sorgeberechtigte innerhalb von 24 Stunden Widerspruch einlegen können und zur Not das Amtsgericht entscheiden muss, ob die Voraussetzung für die Durchführung einer Obduktion gegeben ist, wird hoffentlich dazu beitragen, dass sich Eltern und Angehörige nicht verunsichert fühlen.
Es wird ja, was vorhin schon erwähnt worden ist, nach zwei Jahren noch einmal genau überprüft werden, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung nun hatte und in wie vielen Fällen überhaupt die Obduktionspflicht greifen musste.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zu der beabsichtigten Überweisung des Gesetzesentwurfs an den Rechtsausschuss sagen! Natürlich werden wir auch hier der Überweisung zustimmen, aber etwas verwundert bin ich schon darüber, dass nun im Rahmen des Rechtsausschusses eine Anhörung stattfinden soll. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat schließlich im März dieses Jahres eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema beantragt, welche insbesondere von den Regierungsfraktionen vehement abgelehnt wurde. Aufgrund der umfassenden und leider auch zur Verunsicherung beitragenden Berichterstattung in den Medien waren wir schon damals der Meinung, dass eine Anhörung bei einem solchen sensiblen Thema ratsam und folgerichtig gewesen wäre.
Dennoch bleibt die CDU-Bürgerschaftsfraktion dabei: In der Sache ist die Gesetzesänderung richtig. Der Tod eines Kindes ist immer tragisch. Leider lassen sich Tode, die auf Kindesmisshandlung zurückzuführen sind, auch mit Änderung des Gesetzes nicht gänzlich vermeiden, jedoch schafft das Gesetz die
Möglichkeit, in Zukunft die Aufklärungsquote dieser Fälle zu erhöhen. Selbstverständlich werden wir das Gesetzgebungsverfahren weiter in den zuständigen Gremien konstruktiv begleiten. – Danke!
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder, das haben wir gerade schon gehört, beschäftigen sich bundesweit Gerichte mit Klagen von Anwohnern und Nachbarn über Kinderlärm in ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld. Die Häufung dieser Fälle führt schließlich dazu, dass Politik sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine eindeutige Position hierzu bezogen, und ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Wir werden die Gesetzeslage entsprechend ändern. “
Ich freue mich sehr, dass die rot-grüne Koalition hier in Bremen diesen Weg offensichtlich mitgehen will.
Wenn vor Gericht über Kinderlärm gestritten wird, handelt es sich meistens um Lärm, der von institutionellen Einrichtungen ausgeht, wie zum Beispiel von Schulen, Kitas, Sportplätzen und so weiter. Allerdings bin ich der Meinung, dass schon der Begriff „Kinderlärm“ unglücklich ist, denn die Geräusche, die von spielenden und tobenden Kindern ausgehen, sind kein Lärm.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Kinder spielen, tun sie das natürlich mit lautstarker Begleitung, freuen, lachen, fröhlich sein, weinen und so weiter. Dass diese vitalen Lebensäußerungen von Kindern als Lärm empfunden werden und dass der Geräuschpegel – das finde ich besonders bemerkenswert – nach Emissionsschutzgesetz bemessen wird, sagt übrigens viel über unsere Gesellschaft aus. Man kann und sollte Kinderlärm nicht mit einem schädlichen Umwelteinfluss gleichsetzen.
So stehen wir also alle vor der Herausforderung, rechtlich Klarheit zu schaffen, abzuwägen und zu differenzieren, rechtliche Klarheit in dem Sinne zu schaffen, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben darf. Das hört sich übrigens erst einmal ganz leicht an, aber bei genauerer Betrachtung ist es dann gar nicht so einfach, denn Kitabau, Kitabetrieb und so weiter unterliegen unterschiedlichen Gesetzen. Es handelt sich um eine sehr komplexe Gesetzeslage, wenn man einmal genauer hinschaut. Der Bau einer Kita richtet sich nach baurechtlichen Vorschriften, der Betrieb nach Baurecht und Bundes-Immissionsschutzgesetz. Außerdem gibt es da noch das BGB und das Wohnungseigentumsgesetz, welche ebenfalls Grundlage für gerichtliche Entscheidungen bieten können.
Wir müssen uns also als Gesetzgeber gründlich mit der Materie auseinandersetzen. Dies sollte uns allerdings nicht daran hindern, klare Regelungen zu schaffen, jedoch müssen sie dementsprechend auch klar durchdacht werden, denn die Geburtenzahlen gehen zurück, die Menschen werden älter, viele leben mittlerweile ohne Kinder, ohne Enkelkinder. Das heißt, viele Menschen kennen das Zusammenleben mit Kindern überhaupt nicht mehr. Das ist bedauerlich, jedoch befürchte ich, dass sich der Trend in diese Richtung aller Wahrscheinlichkeit nach fortsetzen wird, sodass es in der Tat notwendig ist, die Gesetzgebung zu überarbeiten.
Wir werden also dem Antrag von Rot-Grün heute zustimmen. Auch begrüßen wir den Beschluss des Bundesrats zu diesem Thema. Insbesondere die Begründung und Erläuterung des Bundesrates zeugen doch davon, dass man sich im Bundesrat sehr eingehend mit den unterschiedlichen Aspekten der Thematik befasst hat und der Beschluss auch eine gute Grundlage bietet. Natürlich müssen wir auch prüfen, ob und inwieweit eine rechtliche Klarstellung für Bremen erfolgen kann und muss. Dies kann jetzt erfolgen oder, wie Sie es vorschlagen, auch dann, wenn die Änderungen auf Bundesebene vorgenommen worden sind, mit dem Blick auf Bremen gerichtet. Aber, wie gesagt, wir stimmen dem heute zu.
Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion bleibt es aber wichtig, das möchte ich auch noch einmal betonen, in einem föderalen System keinen Flickenteppich zu produzieren. Wir favorisieren hier eine bundeseinheitliche Regelung und sind der Auffassung, dass es nicht allzu viele Einzelregelungen in den Ländern geben muss, die es ohnehin am Rande auch geben wird. Insgesamt favorisieren wir natürlich erst einmal eine konkrete bundeseinheitliche Regelung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch Folgendes sagen: Rechtliche Regelungen sind das eine, allerdings wird das Grundproblem dadurch natürlich nicht gelöst. Wir müssen einen Weg finden, damit unsere Gesellschaft wieder kinderfreundlich wird, Kinder wirklich überall willkommen sind, sich frei entfalten können und Entwicklungschancen bekommen. Dazu gehört eben auch, dass wir ihnen Räume geben, in denen sie Kind sein können und dürfen.
Es muss uns gelingen, die berechtigten Bedürfnisse von Anwohnern und die Bedürfnisse der Kinder in Einklang zu bringen. Ich will auch erwähnen, gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot allen gesellschaftlichen Miteinanders. Für Kinderlose, Familien, Jung, Alt, alle Institutionen wie Kitas, Schulen, Spielplätze muss eben ein Zusammenleben möglich sein, und nicht nur ein erträgliches, sondern ein selbstverständliches. Das heißt aber natürlich auch, dass wir eine gesetzliche Klarstellung brauchen, aber eben auch der Umkehrschluss nicht sein darf, dass wir einen Anspruch auf Rücksichtslosigkeit bekommen.
Im Übrigen, das muss ich am Ende noch sagen, gebe ich mich keiner Illusion hin, dass wir nun keine gerichtlichen Auseinandersetzungen mehr haben werden, wenn wir hier ein Gesetz verabschieden. Es wird wahrscheinlich immer noch so sein, dass wir Klagen vor Gericht haben, die sich mit Kinderlärm beschäftigen, aber wir können hier zumindest einmal einen sehr wichtigen Beitrag dazu leisten, dass diese Verfahren deutlich weniger werden. – Danke schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle hier wissen, dass vom Bundeskabinett eine Regierungskommission eingesetzt worden ist, die Vorschläge für eine, ich zitiere, „nachhaltige und sozial ausgewogene Finanzierung des Gesundheitswesens erarbeiten soll“. Es ist ja schön, dass die Koalitionsparteien uns frühzeitig auf das Thema hier aufmerksam machen, aber derzeit hat die Regierungskommission genau einmal getagt, ich kenne keinen Vorschlag, der bisher öffentlich geworden wäre, und Sie beschwören in der Zeit schon den Niedergang des solidarischen Gesundheitssystems.
Sie mahnen an, dass man auch nur über die Umstellung zur Kopfpauschale nachdenkt. Darüber hinaus orakeln Sie mit Zahlen, die Emotionen schüren ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
und eine sachliche Diskussion verhindern. Es sei auch bemerkt, dass es zum Beispiel Experten gibt – je nachdem, welche Zeitung man so liest –, die berechnet haben, dass eine Gesundheitsprämie für den Staat günstiger ausfallen kann, ohne sozial Schwache zu benachteiligen, das kann man übrigens auch nachlesen. Alle Zahlen aber entbehren derzeit einer belastbaren Grundlage. Ziel unserer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine qualitativ hochwertige und humane Versorgung in der Medizin und Pflege, die allen Menschen, ohne Ansehen des Alters oder der finanziellen Leistungsfähigkeit, zugutekommt.
Notwendige medizinische Leistungen und Spitzenmedizin müssen für alle zugänglich bleiben.
Dazu hat die Union folgende Weichen gestellt: Die Regierungskommission erarbeitet Vorschläge zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Arbeitskosten müssen von der Entwicklung steigender Gesundheitsausgaben abgekoppelt werden, und deshalb soll der paritätisch finanzierte Beitrag begrenzt werden. Das sichert Arbeitsplätze, und um unnötige Ausgaben zu vermeiden, müssen neben der Finanzierungsreform auch Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessert werden.
Die finanziellen Lasten des medizinischen Fortschritts und der Alterung unserer Gesellschaft sind ausgewogen zu bewältigen, und alle Beteiligten des Gesundheitswesens müssen dazu ihren Beitrag leisten. Dass die SPD nun die Abschaffung von Zusatzbeiträgen will und zur paritätischen Finanzierung des Sonderbeitrags von 0,9 Prozent auffordert, zeigt, dass Sie sich von Ihrem eigenen Regierungshandeln verabschiedet haben. Hinzu kommt die fortwährende Forderung nach einer Bürgerversicherung. Schon der Begriff führt in die Irre, denn das Konzept beinhaltet eigentlich – das ist die Wahrheit – die Verstaatlichung der Gesundheitsversorgung.
Mit der sogenannten Bürgerversicherung bleibt es dabei, dass die Gesundheitskosten weitgehend aus Löhnen und Gehältern finanziert werden.
Diese enge Anbindung an die Lohnkosten schafft keine neuen Arbeitsplätze, weil jede Kostensteigerung im Gesundheitswesen die Arbeitskosten weiter in die Höhe treibt.
Damit leistet die Bürgerversicherung keinen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Doch, ich schon!
Heute ist es so, dass der einheitliche Beitragssatz von 14,9 Prozent vom Bruttolohn dazu führt, dass gesetzlich Versicherte für weitgehend gleiche Gesundheitsleistungen ganz unterschiedliche Beiträge zahlen. Das ist übrigens anders als bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Hier folgen unterschiedlich hohen Beiträgen auch unterschiedlich hohe Leistungen. Mit einer einheitlichen Prämie kann man den Sozialausgleich dorthin verlagern, wohin er auch eigentlich gehört, nämlich ins Steuersystem, denn über die Steuern lässt sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger deutlich besser erfassen. Heute ist es so, dass der Versicherte, der wenig verdient, aber hohe Miet- und Zinseinnahmen hat, gut wegkommt. Er zahlt einen niedrigen Kassenbeitrag, und andere Versicherte mit höherem Lohneinkommen subventionieren ihn, ohne dass er bedürftig wäre. Bei der Gesundheitsprämie erhält er nur den einen Zuschuss, den er nicht aufbringen kann, finanziert würden die Gesundheitsleistungen für sozial Schwache dann vor allem von den Steuerzahlern, nicht nur von den Beitragszahlern.
Darüber hinaus bringt eine Finanzierung des Systems über eine Pauschale auch einmal Licht in das ganze System, das heißt nämlich, was die Gesundheit für jeden im Schnitt eigentlich wirklich kostet und welche Hilfe damit eigentlich erforderlich ist, damit alle teilhaben können. Das bringt nämlich Transparenz und zeigt einmal das wirkliche Ausmaß der Umverteilung. Übrigens werden Unternehmen und Bürger über Steuern dann auch mehr als heute zur Finanzierung der Krankenkosten herangezogen, steigende Löhne aber führen dann nicht mehr automatisch auch zu höheren Gesundheitsbeiträgen.
Ich appelliere noch einmal ausdrücklich an dieser Stelle an die rot-grünen Koalitionäre aufzuhören, den Teufel an die Wand zu malen. In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass das Ziel schwarz-gelber Gesundheitspolitik auf Bundesebene eine Privatisierung von Krankheits- und Pflegerisiken sei.
Davon kann keine Rede sein, und ich empfehle Ihnen, hierzu auch einmal in die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP zu sehen und zu lesen.
Ja, dann haben Sie es nicht richtig gelesen!
Perspektiven, ich habe es übrigens auch gerade zitiert und versucht, es Ihnen mitzuteilen, sind zum einen – ich wiederhole es noch einmal und komme dann zum Schluss! –, zu wettbewerblicher Kostenkontrolle zu kommen, denn nur zu Beginn werden die Pauschalen einheitlich sein. Das ist, glaube ich, auch deutlich, und dann treten die Krankenkassen in den Wettbewerb, und der Patient wird entscheiden, welches Angebot das bessere ist. Darüber hinaus könnten die Grenzen zwischen Privaten und Gesetzlichen auch fallen. Auch kann man über die Prämie einen Kapitalstock ansparen, und endlich wäre eine angemessene Vorsorge im Gesundheitssystem möglich gegen die Kosten einer alternden Gesellschaft. Wir lehnen selbstverständlich Ihren Antrag ab! – Danke!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stellen hier heute einen Antrag auf eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen. Ich möchte das wie folgt begründen: Wie alle Gesundheitsdeputierten wissen Sie, dass dieses Gesetz etliche Male in der Gesundheitsdeputation zur Vorlage gekommen ist, zur Abstimmung aber leider nicht. Es wurde mindestens drei Mal wieder zurückgezogen, und als der Entwurf nun im Februar erneut die Öffentlichkeit der Deputation erreichte, kam es zur Ablehnung der FDP und anschließend, kann man sagen, zu einer breiten Berichterstattung. Sogar in der Senatsrunde, so konnten wir lesen, gab es Diskussionen über die Änderung des Gesetzes, was schließlich zur Aussetzung der Vorlage am 2. März 2010 führte. Man kann also feststellen, dass es der Senatorin für Gesundheit nicht gelungen ist, ihre Senatskollegen und Regierungspartner von der Sinnhaftigkeit des Gesetzes zu überzeugen.
Was wir auch der Presse entnehmen konnten, ist, dass die Fraktion der Grünen überlegt, auch noch den Fraktionszwang aufzuheben, wenn es dann zur Abstimmung über die Gesetzesänderung kommen sollte. Eine erfolgreiche Überzeugungsarbeit seitens der Senatorin sieht anders aus.
Ach so, schade eigentlich!
Ich habe mich in der Deputation, das will ich auch noch sagen, für eine Obduktionspflicht für verstorbene Kinder unter sechs Jahren mit ungeklärter beziehungsweise nicht zweifelsfrei erkennbarer Todesursache ausgesprochen. Ich will auch kurz zum Inhalt sagen: Uns sind – das möchte ich an dieser Stelle erwähnen – schon die ethischen Bedenken bewusst, und wir wissen, dass es eine starke emotionale Belastung für Eltern ist. In vielen Gesprächen, die wir mit Experten geführt haben, sind wir aber zu dem Schluss gekommen, der Änderung des Gesetzes zuzustimmen, und wir sind überzeugt, dass die Aufklärungsrate von Tötungsdelikten im Säuglings- und Kleinkindalter erhöht werden kann.
Der Tod eines Kindes ist immer tragisch, und leider lassen sich Tode, die auf Kindesmisshandlung zurückzuführen sind, auch mit der Änderung des Gesetzes nicht gänzlich vermeiden. Jedoch schafft das Gesetz eine Möglichkeit, in Zukunft die Aufklärungsrate zu erhöhen. Für die CDU-Fraktion sage ich aber, ein Gesetz, das in Teilen der Bevölkerung mit großen ethischen Bedenken verbunden wird und dessen Not––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wendigkeit die Gesundheitssenatorin offensichtlich nicht vermitteln konnte, braucht wohl noch Zeit, und zwar Zeit für eine breitere Diskussion. Wir sind der Auffassung, dass hier möglichst viele Menschen mitgenommen werden müssen. Das heißt, sie müssen mehr Informationen bekommen.
Die mangelnde Aufklärungsarbeit hat nun dazu geführt, dass Missverständnisse und Gerüchte über die geplante Gesetzesänderung kursieren, die dem Zweck der Änderung unserer Ansicht nach auch nicht gerecht werden. Es geht bei der vorgesehenen Änderung darum, einen verpflichtenden Rechtsrahmen zu schaffen, um in Zukunft in einer geringen Anzahl von Fällen noch genauer hinzuschauen und unaufgeklärten Todesursachen bei Kindern nachzugehen.
Möchten erst Sie, oder kann ich weiterreden? Es reicht uns aber nicht, wenn wir als CDU von der Gesetzesänderung überzeugt sind. Wir haben das Anliegen, möglichst viele Menschen zu erreichen und möglicherweise unbegründete Ängste und Missverständnisse aufzuklären.
Frau Senatorin, Sie müssen jetzt dafür sorgen, dass Verbände, Kirchen und Betroffene unter anderem eine Möglichkeit zur Diskussion bekommen. Eine öffentliche Anhörung eignet sich am Besten hierfür, und ich frage, wann, wenn nicht bei einem derart wegweisenden, aber nicht von allen Menschen als unumstritten angesehenen Gesetzesvorhaben soll denn sonst eine Anhörung durchgeführt werden?
Daher empfehlen wir dem Parlament, heute unserem Antrag für die Durchführung einer Anhörung zu folgen, zumal es keine Eile für das Gesetz gibt, das muss man wohl auch noch betonen. Bremen ist ohnehin Vorreiter in der Bundesrepublik. Da machen wir schon einmal einen Vorstoß, der bundesweit einmalig ist, und in der Diskussion finden wir nun leider keine breite Resonanz, und der Vorstoß könnte jetzt daran scheitern. Wir sind der Überzeugung, lieber sorgfältig und überlegt Gesetze zu beschließen und die Menschen von den Vorteilen zu überzeugen und die Akzeptanz zu erhöhen. Daher bitte ich Sie, unserem Vorschlag zuzustimmen! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch ganz kurz von meiner Seite: Es ist doch völlig klar, dass es jetzt zu diesem Zeitpunkt eine öffentliche Diskussion gibt und dass ein Informationsdefizit besteht. Ich meine, das kann sicherlich keiner verneinen. Die Debatte muss aus unserer Sicht jetzt geführt werden, und wenn sie in den Rechtsausschuss sollte, dann haben wir ja gar nichts dagegen. Natürlich kann sie in den Rechtsausschuss, Herr Möllenstädt. Es ist auch in Ordnung, dass Abgeordnete davon überzeugt werden sollen. Aber wer auch überzeugt werden muss, das sind die Menschen draußen. Da brauchen wir eine breite Akzeptanz.
Daher sind Anhörungen nicht gleichzustellen mit Stellungnahmen, die schriftlich eingeholt werden, und das, was wir hören, ist auch noch in kurzen Worten verfasst. Anhörungen dienen auch dazu, Überzeugungsarbeit zu leisten und vielleicht zu einer Versachlichung in einem Themenkomplex wie diesem zu führen. Insofern kann ich nur sagen, die Debatte muss jetzt geführt werden, bevor der Senat entscheidet. Das ist unsere Auffassung dazu. – Vielen Dank!
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich nehme einmal die Realität und das Realistische auf, was Herr Dr. Möllenstädt gerade schon so ausführlich beschrieben hat. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass die rot-grüne Koalition mit dem Vorhaben gestartet ist, den Haushalt der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales endlich – so war die Beschreibung: endlich – einmal realistisch und transparent aufzustellen. Nach mehr als zwei Jahren rot-grüner Koalition liegt uns jetzt hier ein Haushaltsentwurf vor, und ich kann sagen, das Vorhaben kann ich als gescheitert betrachten.
Von Realität und Transparenz ist in den Haushaltsvorlagen, die uns in den Deputationen präsentiert wurden, nichts zu lesen. Der Haushalt der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist gekennzeichnet von unüberschaubaren Risiken. In der letzten Haushaltsaufstellung hat sich die rot-grüne Koalition dafür gefeiert, dass die Haushaltsanschläge nun endlich den Realitäten angepasst sind. Die Realität, die wir in den letzten zwei Jahren beobachten konnten, war folgende: Die Risikovorsorge in Höhe von 27 Millionen Euro wurde komplett aufgebraucht, und im Nachtragshaushalt 2009 hat das Sozialressort zusätzlich 38 Millionen Euro aufgrund von Mehrausgaben und Mindereinnahmen zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Erhöhungen sind nun einmal eben in die Haushaltsanschläge für die kommenden zwei Jahre eingerechnet worden, und dennoch werden wir immer wieder auf Risiken hingewiesen. Mittlerweile beträgt der Haushalt der Sozialsenatorin über 800 Millionen Euro, Tendenz steigend.
Ich möchte nun der Reihe nach vorgehen! Im Prinzip muss ich sagen, kann ich das erste Kapitel schon wieder überschlagen, denn wir haben schon, ich weiß nicht wie oft, heute über das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm, das sogenannte BAP, gesprochen. Frau Ziegert, auch von mir noch einmal, und ich möchte es nicht mehr lange umschreiben, denn die Kollegin Nitz hat Ihnen sehr ausführlich die Zahlen alle vorgetragen: Natürlich wird gekürzt. Wenn Sie der Meinung sind und hier vermitteln wollen, dass gerade in der Arbeitsmarktförderung nicht gekürzt wird, würde ich Ihnen empfehlen, sich einmal mit Ihren eigenen Haushältern zu treffen! Wir haben das ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
nämlich getan, und uns wurde bestätigt, dass gekürzt worden ist.
Ich weiß nicht, mit wem Sie da immer sprechen. Vielleicht wäre es ganz ratsam, wir würden uns dann in der Deputation noch einmal darüber unterhalten, denn Sie stellen sich hier hin und sagen, dass Sie Ihre Arbeitsmarktpolitik als die wichtigste Voraussetzung für den sozialen Zusammenhalt sehen. Wir erkennen dann also, dass Sie mehr als 7 Millionen Euro jährlich hier gekürzt haben.
Ja, das können Sie mir noch einmal erklären, aber auch ich bin in der Lage, komplexe Sachzusammenhänge nachzuvollziehen.
Sie haben eine Überschrift in diesem Haushalt, die heißt „Darlegung der Erforderlichkeit der Ausgaben“. Darin wird für das BAP im vorliegenden Haushalt erläutert, dass die Landesmittel für das Programm auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden. So steht es dort geschrieben, schwarz auf weiß. Das ist die Aussage, und ich halte das für ein Armutszeugnis für die Politik von Rot-Grün.
Wenn man in dem Bereich der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mehr als das notwendige Minimum ausgeben sollte, dann ist dies doch im Bereich der Arbeitsmarktförderung – was Sie selbst auch immer so sagen –, der Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt, überhaupt nicht angebracht. Schließlich ist das der wichtigste Schlüssel – so sehen wir das auch – für die Armutsbekämpfung in unserem Land.
Nein, überhaupt nicht! Sie müssen die Prioritäten setzen!
Wir werden noch einmal darüber reden, wo Sie diese Komplementärmittel abgezogen haben! Vielleicht ist es ganz anders, und Sie können gar nicht genug ESF abziehen! Das werden wir dann, glaube ich, alles noch einmal in den Deputationen besprechen.
Allmählich reicht es mir nämlich auch, mir immer anhören zu müssen, dass wir keine Zahlen lesen können. Wie gesagt, darüber werden wir gemeinsam noch einmal mit den Haushältern reden, und dann können wir sehen, was Sie für eine Arbeitsmarktpolitik betreiben. Zweiter Bereich, Jugend und Soziales, da möchte ich kurz auf zwei Dinge eingehen: Der Bereich ist, was die Ausgaben anbetrifft, natürlich der umfangreichste, maßgeblich beeinflusst durch die Steigerung im Bereich der Hilfen für Erziehung. Diese Entwicklung ist bundesweit zu verzeichnen und zugegebenermaßen nur sehr schwer zu steuern. Deshalb ist es jedoch umso wichtiger, die wenigen Einnahmequellen, die man hier zur Verfügung hat, auch wirklich zu nutzen. Ich meine damit die Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die wir aufgrund der Initiativen der CDU im Parlament, in den Deputationen, im Haushalts- und Finanzausschuss dieses Jahr mehrmals auf der Tagesordnung hatten. Die Rückgriffquote betrug für das Jahr 2008 10,8 Prozent. Das ist im Bundesvergleich vernichtend. In der letzten Sitzung der Sozialdeputation konnten wir dann zur Kenntnis nehmen, dass der Einbezug eines externen Dienstleisters zur Erhöhung der Rückgriffquote verworfen wurde, weil datenschutzrechtliche Gründe dagegensprachen. Alternativen haben wir aber nicht gehört. Das heißt, vielleicht müssen wir jetzt tatsächlich davon ausgehen, dass 9,1 Millionen Euro nicht das Sozialressort erblicken werden beziehungsweise die Kasse und wir darauf verzichten müssen. Als zweiten Punkt im Bereich Jugend und Soziales möchte ich auf den Personalhaushalt eingehen. Die Haushaltsvorlage im März 2009 schrieb, dass im Produktplan 41 von Januar 2009 bis Januar 2010 noch 91,75 Beschäftigungsvolumina einzusparen sind. Gleichzeitig wird geprüft, ob es einen Mehrbedarf an Fachkräften für den ambulanten Sozialdienst „Junge Menschen“ gibt. Das Sozialressort erfüllt seit Jahren die vorgegebenen PEP-Quoten nicht. Das Resultat ist, dass der Personalhaushalt insgesamt nie ausreichend veranschlagt wird und die Schere zwischen dem, was dem Ressort laut PEP-Quote an Personalmitteln zusteht, und dem, was es tatsächlich benötigt, immer größer wird. Eine Lösung dieses Problems wird nicht genannt, aber in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Jugend und Soziales und der Senatorin für Finanzen wird an einem Personalkonzept gearbeitet. Wenn wir als Abgeordnete im Parlament nach bestem Wissen und Gewissen über einen Haushalt entscheiden sollen, dann ist schon allein die Personalplanung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Jugend und Soziales Grund genug dafür, den Haushalt abzulehnen.
Zum Bereich Gesundheit möchte ich abschließend sagen, die Kritik habe ich schon häufig geäußert, auch
an dieser Stelle noch einmal, die Risiken mit der geplanten Bürgschaftsvergabe an die Gesundheit Nord gGmbH in der Höhe von 305 Millionen Euro sind nicht zu beziffern. Seitens der Gesundheit Nord werden Erlössteigerungen aus Strukturen eingerechnet, die noch einige rechtliche und vertragliche Hürden nehmen müssen und selbst dann keine Garantie auf Erfolg haben. Letztendlich bürgen an dieser Stelle die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für ein Projekt der rot-grünen Regierung, für das es für den Steuerzahler auch weniger kostspielige Alternativen gegeben hätte. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Lande Bremen?
Zweitens: Wie hoch liegt der derzeitige Versorgungsanteil der psychotherapeutischen Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche versorgen, in den einzelnen Planungsbereichen der Bezirke der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen?
Drittens: Wie gestaltet sich die derzeitige regionale Verteilung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven und Bremen-Nord im Vergleich zu den restlichen Regionen Bremens?
Haben Sie Erkenntnisse darüber, in welchen Stadtteilen in Bremen Wartelisten für diesen speziellen Bereich existieren oder ob man von Unterversorgung sprechen kann?
Können Sie eine Einschätzung darüber geben, ob es schon erste Ausschreibungen gibt?
Eine noch! Wie weit würden Sie sich einbringen und auf die Umsetzung der Beschlüsse des GB-A achten?