Protocol of the Session on September 29, 2014

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe. – Haj. Z Božej pomocu.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe. Haj. Z Božej pomocu.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ich darf sitzen bleiben. Ja.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Ja, mit Gottes Hilfe.

Sind jetzt noch Abgeordnete im Saal, die nicht aufgerufen worden sind? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Namensaufruf beendet.

Ich stelle fest, dass 125 Abgeordnete zu unserer 1. Sitzung verpflichtet wurden. Herr Abg. Patt hat sich entschuldigt; seine Verpflichtung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

Die Tagesordnung zur 1. Sitzung ist Ihnen zugesandt worden. Gibt es dazu Änderungen oder Widerspruch? – Das stelle ich nicht fest. Insofern darf ich konstatieren, dass die Tagesordnung zur 1. Sitzung des Sächsischen Landtags vorliegt und insofern beschlossen ist.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl des Präsidenten

Gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen berufe ich dazu folgende Abgeordnete in die Wahlkommission: Herrn Thomas Colditz als Leiter, Herrn Falk Neubert, Frau Iris Raether-Lordieck, Herrn Carsten Hütter und Frau Eva Jähnigen.

Zur Wahl des Präsidenten liegt Ihnen gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/1 vor, mit dem Vorschlag, den Abg. Dr. Matthias Rößler zum Landtagspräsidenten zu wählen.

Meine Damen und Herren! Es ist geheime Wahl vorgesehen. Um dieser Vorschrift zu entsprechen, darf ich Sie bitten, die Wahlkabinen – von mir aus gesehen oben links – zu benutzen. Herr Colditz als Leiter der Wahlkommission nimmt vom Rednerpult aus den Namensaufruf vor. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich nach oben zur Elbseite des Plenarsaals an das Ende der schrägen Rampe zu begeben. Sie erhalten dort den Stimmschein. Sie können sich zu dem vorgeschlagenen Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Der Kandidat ist im ersten Wahlgang gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtags – das sind 64 oder mehr – für ihn mit Ja gestimmt hat. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimmzettel am Schluss abzugeben. Gibt es zu dieser Verfahrensweise Einwände? – Wenn nicht, dann treten wir in die Wahlhandlung ein.

Herr Abg. Colditz, ich bitte Sie, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befindet sich noch jemand im Saal, der Stimmrecht hat, aber nicht aufgerufen wurde?

Nach der Frage der Wahlkommission, auf die sich niemand gemeldet hat, darf ich davon ausgehen, dass die Wahlhandlung abgeschlossen werden kann, wenn die letzten Stimmzettel eingeworfen worden sind.

Nachdem nun alle Stimmzettel abgegeben wurden, darf ich die Wahlhandlung abschließen. Ich schlage vor, dass die Wahlkommission die Auszählung der Stimmen im Saal 2 vornimmt und wir hier auf das Ergebnis warten. Ich bitte Sie, für diese fünf bis zehn Minuten sitzen zu bleiben, damit wir dann gleich fortfahren können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.