Sören Voigt
Appearances
Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach geltendem Recht und ständiger Rechtsprechung sind das passive und aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in Sachsen deutschen Staatsangehörigen und den Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorbehalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dies auch Nicht-EU-Ausländern ermöglicht werden. Das ist eine Debatte, die immer wieder aufkommt; es war eigentlich zu erwarten, da die Kommunalwahlen vor der Tür stehen.
Im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses haben wir fraktionsübergreifend festgestellt, dass man über dieses Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer sehr ausführlich diskutieren und sehr unterschiedliche Sichtweisen dazu einnehmen kann. Man kann sich darüber streiten und durchaus gute Argumente austauschen. Es beginnt aber natürlich mit der Frage nach einer Notwendigkeit der Erweiterung des Kommunalwahlrechts.
Es ist schon angekündigt worden: Es gibt natürlich auch berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes. So hält es der Sächsische Städte- und Gemeindetag in seiner Stellungnahme für – ich zitiere – „sehr fraglich, ob das Grundgesetz überhaupt eine Entscheidungsmöglichkeit für die Landesgesetzgeber zulässt, das Kommunalwahlrecht auf Nicht-EU-Ausländer auszudehnen“. Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion teilt diese erheblichen Bedenken.
Meine Damen und Herren! Landesrechtliche Vorschriften müssen sich am Grundgesetz messen lassen. Die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Regelungen im Freistaat wären nichtig, wenn sie den grundgesetzlichen Vorgaben widersprächen.
Auch weitere Sachverständige stellten in der Anhörung des Innenausschusses fest, juristisch würde ein Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene einer Normenkontrollklage nicht standhalten. Darauf wollen wir es nicht ankommen lassen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete ihren Gesetzentwurf unter anderem damit, dass davon auszugehen sei – ich zitiere –, „dass Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht regelmäßig über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen“.
Darin kommt auch der von Ihnen, Frau Zais, vorgetragene Integrationsgedanke zur Geltung, der im Prinzip begrüßenswert ist; darin gebe ich Ihnen recht. Dennoch läuft dem unserer Meinung und der Meinung vieler Sachverständiger nach die Einführung des Kommunalrechts zuwider, weil die Integration dem aus unserer Sicht nicht entspricht.
Selbst wenn die Schaffung des aktiven und passiven Wahlrechts für einen weiteren Kreis von Menschen verfassungsgemäß und dies ein starkes Signal für Gleichberechtigung von Zuwanderern innerhalb unserer Gesellschaft wäre, so würde es sich zu diesem Zeitpunkt aus unserer Sicht um reine Symbolpolitik handeln.
Vielmehr sollte es Motivation sein, die Staatsbürgerschaft zu erlangen und Teil eines Volkes im staatsrechtlichen Sinne zu sein. Für hier geborene und langjährig in Deutschland lebende Migranten besteht die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen zu erlangen und damit auch die Werte, die wir hier haben, miteinander zu teilen und auch das Wahlrecht zu erhalten.
Sehr gern.
Frau Kollegin Zais, ich würde gern in der Rede fortfahren; denn damit würde ich auf Ihre Frage antworten. Für EU-Bürger ist die bestehende Regelung aus unserer Sicht richtig und notwendig, weil es eben ein wechselseitiges Wahlrecht gibt. Deutsche Staatsangehörige dürfen in anderen EU-Staaten an den Kommunalwahlen teilnehmen. Nicht-EU-Ausländer haben dieses Wahlrecht in einer Vielzahl von EU-Ländern nicht. Auch deutsche Staatsbürger dürfen in Nicht-EU-Ländern nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen. Das ist der entscheidende Punkt, dem wir eine hohe Priorität beimessen.
Meine Damen und Herren! Neben den genannten Gründen, die gegen die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Regelung sprechen, sieht die CDU-Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder einen gesellschaftlichen Grund noch die politische Notwendigkeit, das Kommunalwahlrecht zu verändern. Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Namen der CDU-Fraktion darf ich unserem Sächsischen Ausländerbeauftragten recht herzlich für den Bericht danken, den er im Innenausschuss gehalten hat. Vielen Dank für die Beantwortung der vielen Fragen. Wir bitten auch, den Dank an die Mitarbeiter weiterzugeben. Den Rest der Rede gebe ich zu Protokoll.
Vielen Dank.
Der Jahresbericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten wurde in der 52. Sitzung des Innenausschusses am 20. September 2018 abschließend beraten. Es ist festzuhalten, dass im vergangenen Jahr die Herausforderungen für unsere Gesellschaft in den Bereichen Asyl, Migration und Integration grundsätzlich fortbestanden.
Im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016, in denen es ein hohes Maß an Fluchtzuwanderungen gab, ging es im Berichtszeitraum vor allem darum, Verwaltungsabläufe zu verbessern und Verfahren zu optimieren. Gesellschaft, Politik und Verwaltung haben die bisherigen Anforderungen sehr unterschiedlich erfüllt.
Kollege Mackenroth verwies darauf, dass es auf der einen Seite Erfolge gab: Aufgrund der rückläufigen Zugangszahlen und der Professionalität der am Verfahren Beteiligten sind die Registrierung und die Unterbringung der Menschen, die zu uns nach Sachsen kommen, nicht mehr die Hauptprobleme.
Die Gesundheitsversorgung ist befriedigend und die Hilfe durch die Ehrenamtlichen ist so weit professionalisiert, dass aus Gruppen funktionierende Netzwerke wurden, aus einzelnen Aktionen Bündnisse und dass aus Betreuung Patenschaften erwuchsen.
Allen Engagierten gilt dafür unser aufrichtiger Dank und Respekt.
Der Sächsische Ausländerbeauftragte hat in seinem Bericht aber auch klar die Defizite benannt. So haben Asylsuchende noch zu lange auf Entscheidungen gewartet. Und es verging auch zu viel Zeit, bis Ausreisepflichtige das Land verließen. Hier hat das Innenministerium bereits nachgesteuert. Ich bin überzeugt, dass wir in den kommenden Monaten auch in Bezug auf die Themenfelder „zügige Entscheidungen“, „mehr Rechtssicherheit“ und „Gewissheit für alle Beteiligten“ weiter vorankommen werden.
Das von uns beschlossene Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams
ist die Grundlage für eine Verbesserung in diesem Bereich. Unabhängig davon können die Betroffenen diesem Instrument entgehen, indem sie ihrer Ausreisepflicht freiwillig nachkommen.
Im vorliegenden Bericht ist aufgeführt, dass die Sicherung von Fachkräften im Fokus stehe. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten hiernach stärker eingebunden werden. Hierzu müssen die vielen kleinen Rädchen noch besser ineinandergreifen. Es braucht auch ein Umdenken in Betrieben und der Verwaltung. Bürokratische Hürden und Hindernisse müssen beseitigt werden. Weil aber das Grundrecht auf Asyl und die Einwanderung in den Arbeitsmarkt zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Systeme sind, halte ich einen „Spurwechsel“ für nicht geeignet.
Schon heute gibt es Branchen und Regionen, in denen viele Fachkräfte fehlen. Ein „Spurwechsel“ wird dieses Problem nicht lösen, genauso wenig wie der deutsche Arbeitsmarkt allein. Dies gelingt nur, wenn weitere gut ausgebildete und leistungsbereite Menschen aus den Mitgliedsstaaten der EU und aus außereuropäischen Staaten zu uns kommen. Dabei ist es wichtig, dass wir besser als bisher deutlich machen, was wir von Einwanderern erwarten und welche Werte in Deutschland gelten. Nachdenken kann man über Einzelfallentscheidungen für die Menschen, die schon lange in Sachsen erfolgreich integriert sind und weitere Voraussetzungen erfüllen, die für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gelten.
Wenn für den ganzen Bereich ein „Umdenken“ stattfindet, wird sich mit der Zeit auch eine gewisse Routine und Sicherheit innerhalb der Verwaltung einstellen. Denjenigen, die eine Bleibeperspektive haben, muss der Zugang in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Der Schlüssel ist die Sprache. Das ist klar. Die Anerkennung der verschiedenen Berufsabschlüsse, gezielte Qualifizierungsprogramme und die richtige Einstellung – das sind die Maßnahmen, die greifen.
Oder um an dieser Stelle Herrn Mackenroth zu zitieren: „Integration muss eine normale Aufgabe werden: in den Verwaltungen, in der Wirtschaft oder im Handwerk.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Hinweisen möchte ich noch kurz auf zwei Kapitel des Jahresberichts. „Perspektiven“ – anders als in den vorhergehenden Berichten wurden neun Interviews mit in Sachsen lebenden Ausländerinnen und Ausländern geführt und die Antworten eins zu eins wiedergegeben.
Es ist ein unverstellter Blick auf das Zusammenleben in unserem Freistaat – dieses Kapitel empfehle ich insbesondere zur Lektüre. Es wird deutlich, woran es nach wie vor mangelt – und das hat Kollege Mackenroth in seinem Bericht dargestellt: der schwachen Datenlage zu den wichtigen Faktoren im Asylsystem und im Prozess der Integration. Migrantenorganisationen können bei der so wichtigen Analyse bedeutende Impulse und Expertisen liefern. An deren Ende stehen dann Ergebnisse, auf die die Politik reagieren kann und muss. Deshalb ist es gut,
dass sich im April 2017 der Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen e.V. gegründet hat, in dem Organisationen wie Kunststudio, Familien- und Kulturzentrum „Schöne Welt“ aus Plauen oder der Ausländerrat Dresden vertreten sind.
Durch die Interessenvertretung kann die migrantische Perspektive in die Gesellschaft und Politik hineingetragen werden. Auch die aufwendigen, aber aussagekräftigen Untersuchungen im Rahmen des Heim-TÜV werden wichtige Erkenntnisse bringen. Die Online-Befragung der Gemeinschaftsunterkünfte ist abschließend durchgeführt worden und der Heim-TÜV 2.0 wird Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein.
Sehr geehrter Kollege Mackenroth, an dieser Stelle möchte ich Ihnen und Ihrem Team, auch im Namen der CDU-Fraktion, für den ausführlichen Bericht und die detaillierten Antworten auf die Fragen der Mitglieder des Innenausschusses im September danken.
In dieser Sitzung wurde die Drucksache einstimmig zur Kenntnisnahme angenommen. Der Innenausschuss
schlägt dem Plenum vor, den Jahresbericht 2017 des Sächsischen Ausländerbeauftragten zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Staatsminister, ich habe zu diesem Thema Asylklagen eine Nachfrage. Wir haben gehört, wie es momentan aussieht. Mich interessiert, was das SMJ für die Zukunft vorhat, wie es diesen Antragsverfahren hinsichtlich einer schnellen Abarbeitung entgegentreten möchte, damit einerseits für die Betroffenen eine schnelle Rechtssicherheit besteht und auf der anderen Seite die Arbeitsbelastung für die Gerichte geringer wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Entscheidung zur Reduzierung der Stellen und der angepassten Struktur im Polizeibereich ist man zum damaligen Zeitpunkt von Bedingungen und Prognosen ausgegangen, die sich im Nachhinein als nicht zutreffend dargestellt haben. Ein erhöhtes Demonstrationsgeschehen, vermehrte Polizeieinsätze bei Fußballspielen, die Flüchtlingsthematik oder auch der deutliche Anstieg der Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet und in den Grenzgebieten haben gezeigt, dass der damals eingeschlagene Kurs nicht mehr der heutigen Realität entspricht.
Meine Damen und Herren! Verantwortungsvolle Politik heißt, auf Veränderungen zu reagieren. Wir haben erkannt, welche notwendigen Korrekturen wir vorzunehmen haben. Aus dieser Verantwortung heraus ist es das klar definierte Ziel der Regierungskoalition und der Staatsregierung, neben einer verbesserten technischen Ausstattung die Stellen bei der Polizei um 1 000 auf insgesamt 14 000 bis zum Jahr 2025 zu erhöhen. Dafür bilden wir jährlich 700 Polizisten aus. 2019 werden zum ersten Mal mehr Polizisten ihren Dienst antreten als ausscheiden.
Meine Damen und Herren, der Antrag der GRÜNEN kritisiert, dass das Feinkonzept des Projektes „Polizei.Sachsen.2020“ der Empfehlung der Expertenkommission bislang nicht angepasst wurde, und fordert daher eine Überarbeitung des Feinkonzeptes bis zum März 2018. Dieses soll darüber hinaus eine höchste Interventionszeit von maximal 20 Minuten gewährleisten. Zudem wird gefordert – wir haben es gehört –, Polizeireviere in jeder Gemeinde mit mehr als 10 000 Einwohnern einzurichten, die rund um die Uhr besetzt sind.
Natürlich klingt das gut. Doch zur Wahrheit gehört, dass dies nach unseren Recherchen die Einrichtung von Polizeirevieren in weiteren 35 Städten in Sachsen erfordern würde. Zur Realität gehört auch, dass in diesen zusätzlichen Revieren für eine 24-Stunden-Besetzung jeweils – so ist es bei uns üblich – rund 75 Beamte benötigt würden. Dies wären aber Kräfte, die derzeit im Polizeivollzug tätig sind, also im Streifendienst und in der Ermittlungstätigkeit. Hier, meine Damen und Herren, brauchen wir sie auch, präsent auf der Straße und eben nicht sitzend in weiteren Dienststellen.
Meine Damen und Herren, für uns ist der Weg, den die Fraktion GRÜNE vorschlägt, nicht der richtige. Wir haben andere Prioritäten. Wir möchten eine flächendeckende Polizeipräsenz in allen Regionen und Kommunen sicherstellen, und neben den genannten zusätzlichen 1 000 Stellen soll dabei aus unserer Sicht der verstärkte Einsatz von Bürger- und Wachpolizisten unterstützend wirken.
Der Fokus muss auf gut geschultem, gut ausgestattetem und hoch motiviertem Personal liegen. Personal und Präsenz, Herr Lippmann, haben für uns Priorität, wenn es um die Weiterentwicklung unserer sächsischen Polizei geht. Polizeibedienstete vor Ort, meine Damen und Herren, sorgen dafür, dass sich die Menschen in unserem Land sicher fühlen können. Diese Polizeikräfte müssen nicht vordergründig in den Revieren untergebracht sein, sondern sie müssen auf der Straße sein, und zwar sichtbar, ansprechbar und bürgernah. Sie sehen also, aus unserer Sicht gibt es ein „Weiter so“ bei dem Projekt „Polizei.Sachsen.2020“ nicht.
Im Übrigen kann es auch nicht so sein, da die Organisation und die Optimierung unserer Polizei ein Prozess ist. Der wird begleitet durch dieses Haus und bei Bedarf nachgesteuert. Herr Lippmann, ich kann nicht erkennen, wie der eingebrachte Antrag Ihrer Fraktion das Ziel erreicht, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Allgemeinen zu erhöhen. Ich muss Ihnen stattdessen entgegenhalten, dass Sie mit dieser Vorgehensweise den Mitgliedern des Landtags oder der Staatsregierung dieselbe Salamitaktik vorschlagen, die Sie selbst gegenüber der Staatsregierung so gern kritisieren, zuletzt in einer Pressemitteilung im Oktober dieses Jahres.
Denken Sie doch bitte einen Schritt weiter. Was wäre denn das Ergebnis, wenn wir die Polizeireviere jetzt ad hoc addieren würden, wenn das Feinkonzept erneut überarbeitet werden müsste? Würde man Ihrem Antrag folgen, würden wir uns im Klein-Klein verlieren und das Gesamtkonzept infrage stellen. Auch Führungskräfte der Polizei sehen das kritisch, Herr Lippmann.
Der eingeschlagene Weg der Staatsregierung sollte daher aus unserer Sicht beibehalten werden.
Die Erkenntnisse des Feinkonzeptes und der Fachkommission werden berücksichtigt und das Konzept fortgeschrieben. Dieser Prozess mündet auch in das Konzept Strategie der sächsischen Polizei. Hier heißt es unter anderem: „Anzahl und Standorte der Reviere orientieren sich primär an polizeifachlichen Erkenntnissen. Die Polizei gewährleistet angemessene Reaktionszeiten und ist präsent an Schwerpunktorten und zu Schwerpunktzeiten. Der Streifendienst ist die Hauptkraft für die Gefahrenabwehr im Alltag. Vor Ort gewährleistet er den Dienst rund um die Uhr.“
Meine Damen und Herren, das heißt für mich: Unser Augenmerk liegt ganz klar auf der Präsenz der Polizei vor Ort. Sind in der Fläche genügend Bedienstete vorhanden, so werden auch die Interventionszeiten entsprechend kurz ausfallen. Ein Polizeirevier, Herr Lippmann, das rund um die Uhr geöffnet hat, wird nachts von Bürgerinnen und Bürgern in der Regel gar nicht aufgesucht. In der Nacht muss die Polizei telefonisch erreichbar sein, in Notfällen
auch über die 110, und schnell reagieren können. Auf die Anwesenheit und die Sichtbarkeit im öffentlichen Raum kommt es an und daher auf die Anzahl der Bediensteten im Streifendienst. An diesem Plan, meine Damen und Herren, werden wir festhalten. Die Forderungen nach weiteren Dienststellen und längeren Sprechzeiten wären folgende Schritte.
Deshalb meine Bitte an Sie als einbringende Fraktion: Lassen Sie uns die Lösungen sachlich und analytisch angehen, ein Schritt nach dem anderen.
Meine Damen und Herren, die Bediensteten der sächsischen Polizei verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Wir sollten hier nicht kleinteilig an Reformen herumdoktern, sondern ganzheitlich ein Konzept im Auge behalten, das wir abarbeiten und stets kontrollieren.
Zunächst wollen wir aber die PS – Herr Gebhardt, PS steht in diesem Fall für Polizeistärke – auf die Straße bringen.
Wenn wir dann feststellen, dass wir an der einen oder anderen sensiblen Stelle nachjustieren, dass wir auch über längere Öffnungszeiten sprechen müssen oder dass wir noch ein zusätzliches Revier brauchen, dann sind wir gern bereit, darüber zu sprechen. Das werden wir auch sehr verantwortungsvoll mit unserer sächsischen Polizei gemeinsam beraten.
Bis dahin allerdings werden wir den Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Staatsminister, das Thema Reichsbürger ist auch in der Bevölkerung ein sehr präsentes Thema. Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten es für die Bevölkerung gibt, Dinge, die sie aufgenommen hat – Hinweise, Bedenken – an eine öffentliche Stelle weiterzugeben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch den Abschluss des Glücksspielstaatsvertrages im Jahr 2008 wurden länderübergreifend Regelungen zum Glücksspielbereich getroffen. Ziel war und ist es, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Mit dem Jugend- und Spielerschutz wird aktive Suchtprävention betrieben.
Mit Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags im Juli 2012 wurde in einer Experimentierphase die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten ermöglicht. Hierin liegt auch der Hauptakzent, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht wird.
Das vom Bundesland Hessen durchgeführte Auswahlverfahren für diese Zulassungen konnte nicht abgeschlossen werden. Die hessischen Verwaltungsgerichte haben die Erteilung der vorgesehenen Konzessionen für Sportwetten bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache aufgehoben. Deshalb ist es notwendig, dass die Vorschriften zur Regulierung des Marktes der Sportwetten nun punktuell geändert werden.
Das bedeutet konkret, dass die bis jetzt vorgesehene Beschränkung der Genehmigungen während einer zunächst bis zum 30. Juni 2021 dauernden Testphase aufge
hoben wird. Ein Auswahlverfahren ist somit nicht mehr erforderlich, und die Blockade der hessischen Verwaltungsgerichte, die herbeigeführt wurde, wird durch diesen Beschluss aufgehoben.
Mit einer Übergangsregelung soll allen Bewerbern aus dem laufenden Konzessionsverfahren ab dem 1. Januar kommenden Jahres die Veranstaltung von Sportwetten vorläufig erlaubt werden. Dazu müssen sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Weiter werden in dem Entwurf die Zuständigkeiten für bisher von einzelnen Ländern wahrgenommenen länderübergreifenden Aufgaben auf andere Bundesländer übertragen.
Meine Damen und Herren! Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im Frühjahr auf die uns vorliegenden Änderungen geeinigt, um ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel abzuwenden. Es ist notwendig, dass wir diesen Prozess nicht weiter ins Stocken geraten lassen oder gar in die Entwicklung der Regulierung des Glücksspiels in der Bundesrepublik zurückfallen.
Wir wissen: Liegen bis zum Jahresende nicht alle Ratifizierungsurkunden der Bundesländer vor, bleiben bis Mitte 2021 die derzeitigen Regelungen bestehen. Die Folge wäre zwangsläufig ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren, das die Bundesrepublik Deutschland teuer zu stehen kommen würde, und das können wir nicht wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zudem würde es im Jahr 2019, also mit Ablauf der momentanen Experimentierphase, dazu führen, dass die vollständige starke Reglementierung des Monopols auch für Sportwetten wieder greift. Auch dieser Rückschritt
kann nicht unser Ziel und nicht das Ziel unserer Länderkollegen sein.
Wir wissen, dass derzeit Rechtsstreitigkeiten anhängig sind. Zulassungen sind ungeklärt. Die Sportwettenanbieter dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihre Dienstleistungen anbieten, sie unterliegen jedoch keiner deutschen Regelung.
In der Anhörung des Innenausschusses am 17. August stellten zwei der Sachverständigen fest, dass es momentan faktisch keine Regelung für die Sportwetten gebe. Dies ist aber gerade mit dem Blick auf den Schutz der Spieler, insbesondere der Jugendlichen, aus Sicht der CDUFraktion ein fatales Signal.
Unstrittig ist: Wir brauchen ein wirksames Regelwerk, um Gefahren insbesondere der Spielsucht abwehren zu können, und einen effektiven Schutz im Sportwettbereich kann es nun einmal nur länderübergreifend geben. Wenn derzeit beispielsweise Schleswig-Holstein signalisiert, den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht ratifizieren zu wollen, sollten wir heute für den Freistaat Sachsen dennoch zustimmen. Denn wir machen damit auch den anderen Bundesländern deutlich, dass wir an der Regulierung und Prävention, wie sie beschlossen worden ist, festhalten wollen. Ob nun Schleswig-Holstein in den kommenden Wochen weitere Sonderkonditionen erhält, das muss final verhandelt werden. Aber für uns ist es auch gerade heute, am bundesweiten Aktionstag gegen die Glücksspielsucht, wichtig, dass wir den besagten „Spatz in der Hand“ festhalten sollten. Deshalb wird die CDUFraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind ja alle schon ein bisschen sensibilisiert dafür, dass bald Bundestagswahl ist.
Die AfD fordert die Staatsregierung heute auf, eine Bundesratsinitiative einzubringen, die das Ziel hat, den Familiennachzug von Ausländern grundsätzlich zu beschränken. Ein Blick ins Grundgesetz hätte bei der Vorbereitung sicherlich geholfen. Es wäre gut gewesen, Sie hätten erkannt, dass im Artikel 6 geschrieben steht, dass Ehe und Familie besonderen Schutz verdienen, und zwar für alle Menschen, die in diesem Land leben.
Zunächst etwas Theorie: Wir wissen, das Aufenthaltsgesetz beschreibt die Grundsätze des Familiennachzugs. Voraussetzung ist eine familienrechtliche Lebensgemeinschaft in Deutschland, und die familiären Beziehungen müssen auch nachgewiesen sein und dürfen nicht ausschließlich dem Zweck dienen, dem Nachziehenden den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Für den Familiennachzug ist außerdem eine gesicherte Rechtsposition des hier lebenden Ausländers notwendig. Es muss ausreichend Wohnraum vorhanden sein, und der Ausländer darf nicht für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen auf Sozialleistungen angewiesen sein.
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion! Natürlich haben wir das Thema fachlich im Blick. Wir kennen auch die Zahlen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Aber: Aus meiner Sicht versuchen Sie, damit vordergründig Stimmung zu machen. Das hat sich auch ganz deutlich an den von Ihnen gerade genannten Zahlen dargestellt. Ich spreche hier von reiner Spekulation.
In Ihrem Antrag schlagen Sie die Ergänzung zu § 27 Abs. 1 um einen Satz 2 vor. Es geht insbesondere um die Aussetzung des Nachzugs von Familienangehörigen von subsidiär Schutzberechtigten. Der Familiennachzug an sich wurde hitzig debattiert. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und im Frühjahr 2016 für die, die keine Flüchtlingsanerkennung erhalten und nur subsidiär geschützt sind, den Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Danach wird beraten, wie es weitergehen soll, und nach unserer Meinung auch, wie es weitergehen muss.
Ja, gern.
Für uns ist entscheidend, dass es jetzt eine Regelung gibt. Diese läuft bis zum März 2018. Danach wird man eine Anschlussregelung finden, die damit einhergeht, dass es eine kluge Lösung ist.
Sie versuchen also, heute und hier ein Thema zu besetzen, das auf Bundesebene entschieden wird und zu dem alle im Bundestag vertretenen Parteien Position bezogen haben, zuletzt am 1. Juni 2017.
Meine Damen und Herren, die CDU steht dazu, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige auch über den 16. März 2018 hinaus auszusetzen. Eine vorzeitige Verlängerung der Übergangsvorschrift war aber auf Bundesebene mit dem derzeitigen Koalitionspartner nicht zu erreichen.
Ich möchte betonen, dass wir als Sächsische Union bereits im November 2015 für eine Überprüfung der rechtlichen Regelungen des Familiennachzuges geworben und bei der Bundesregierung die Einschränkung des Nachzugs aktiv unterstützt haben. Die Unionsfraktion im Bundestag hat in der letzten Debatte deutlich dazu Stellung genommen, diese Regelungen zu verlängern. Das ist im Übrigen auch der Standpunkt unserer Städte und Gemeinden. Diesen Standpunkt können wir als CDU sehr gut nachvollziehen.
Die SPD im Bund hat sich in der Aussprache im Bundestag nicht so deutlich positioniert. Nach Aussage des Wahlprogramms will sie aber – Zitat – „… die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht verlängern.“
LINKE und GRÜNE wollen schnellstmöglich die Abschaffung der Regelungen und plädieren dafür, den Familiennachzug wieder möglich zu machen. Unter anderem wird argumentiert, dass ein so reiches Land wie Deutschland dazu in der Lage sein muss, alle aufzunehmen, die ihren Angehörigen nachreisen wollen.
Liebe Opposition, auf den Reichtum dieses Landes kommt es in dieser Frage aber nicht an. Es geht vielmehr darum, was unsere Kommunen leisten können, was die Ehrenamtlichen sagen und was vor allem die Bevölkerung dazu für eine Meinung hat.
Ob die Gruppe der subsidiär Schutzbedürftigen ihre Familien ab dem kommenden Jahr nachholen darf, wird in jedem Fall vom Ausgang der Bundestagswahl abhängen. Für uns als CDU ist klar: Wir benötigen auch weiterhin eine behutsame Steuerung der Nachziehenden und der Zuwanderung im Allgemeinen, also eine gesteuerte Zuwanderung mit Maß und Verstand.
Wir müssen abwägen zwischen dem Wohl der Gesamtheit der Menschen, die in unserem Land leben, und dem Interesse der Menschen, die noch kommen wollen. Wir müssen unterscheiden zwischen den schützenswerten Interessen des Staates und der Zweckmäßigkeit des Familiennachzugs. Und wir müssen daran denken, dass unsere Städte und Gemeinden nicht überlastet werden, dass unsere zahlreichen ehrenamtlichen Helfer vor Ort und die jetzt stabilen Strukturen auch bestehen bleiben.
Nun meint die AfD sicher: Jawohl, das möchten wir auch. Ich erwidere: Nein, genau das wollen Sie nicht. Wir sprechen von einer möglichen Gefahr einer Überlastung der Gesellschaft und unseres Staates, und Sie fordern – ich zitiere Ihren Spitzenkandidaten Herrn Gauland vom 8. April 2017 –: „Diese Familiennachzugsregelung muss umgehend gekippt werden.“ Und weiter: „Der Bevölkerungsaustausch in Deutschland läuft auf Hochtouren.“
Meine Damen und Herren, die AfD bringt den Antrag ein, und ich glaube, Sie legen es ganz bewusst darauf an, dass er abgelehnt wird. Sie machen mit dem Thema Asyl Wahlkampf und spielen mit den Ängsten und den Verunsicherungen der Menschen im Land. Wir als CDUFraktion werden dem Antrag nicht zustimmen, gerade weil in dem vorliegenden Antrag das von mir angesprochene Augenmaß, die Abwägung der Verhältnismäßigkeitsprüfung und die individuelle Komponente fehlen. Man muss dieses Thema mit ruhigem und klugem Kopf durchdenken.
Wenn ich etwas einschränken möchte, in diesem Fall bestimmte Voraussetzungen des Familiennachzuges, so muss ich als verantwortungsvoller Politiker auch Einzelschicksale im Blick haben. Ich frage Sie: Wo ist dieses Szenario in Ihrem Antrag? Ihre Begründung, es sei der Anreiz, der geschaffen würde, wenn die Betroffenen noch vor Verlassen ihrer Heimat wissen, dass auch subsidiär Schutzberechtigte ihre Familienangehörigen nach
Deutschland holen könnten, ist zu dünn. Es werden auch Menschen kommen; diese Menschen kommen sicher in geringer Zahl. Dafür werden wir auch Einzelfall- und Härteprüfungen brauchen.
Meine Damen und Herren, das Ermessen soll in Punkt 2 Ihres Antrages eingeschränkt werden. Eine Interessenabwägung soll von vornherein für alle Fälle, in denen Stammberechtigte für den Unterhalt von anderen Familien- und Haushaltsangehörigen aufkommen müssen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, ausgeschlossen werden. Sie verkennen damit aber die Wirkung in der Praxis. Was ist, wenn der nachziehende Familienangehörige aufgrund seiner Vorbildung in Deutschland ein ausreichendes Einkommen erzielen könnte? Nachziehende Familienangehörige sind gemäß Aufenthaltsgesetz zur Ausübung einer Beschäftigung und Erwerbstätigkeit berechtigt. Was ist, wenn der Nachziehende über Vermögen verfügt, aus welchem er dauerhaft seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte? Sie sehen, es spräche einiges dafür, hier eine Erteilung des Aufenthaltstitels vorzunehmen. Die Möglichkeit, dass durch die Nachziehenden auch die Lebenssituation des Stammberechtigten verbessert wird, wäre durch Ihren vorgeschlagenen Ausschlusstatbestand direkt verwehrt.
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, zusammenfassend sei gesagt: Ein Anreiz für den Nachzug von Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter würde in der Tat wieder geschaffen werden, wenn die Begrenzung des Familiennachzugs im März des kommenden Jahres auslaufen sollte. Ob dies eintritt, kommt auf das Ergebnis der Bundestagswahl in dreieinhalb Wochen und auf die anschließende Regierungsbildung an. Ein starkes Ergebnis für die Union erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Nachfolgeregelung gibt, die sich an der bestehenden Regelung orientiert.
Vielleicht werben Sie etwas für das Bundestagswahlprogramm von CDU und CSU.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Als CDU-Fraktion haben wir eine differenziertere Sicht auf die Aussagen des vorliegenden Berichtes
und bei seiner Bewertung als die Opposition. In einem sind wir uns aber wohl einig: Die Expertenkommission
hat einen schonungslosen und ehrlichen Bericht zum Fall al-Bakr vorgelegt.
Durch diesen Bericht verstehen wir die komplexe Dimension des Falles, insbesondere des Polizeieinsatzes, und können ihn nachvollziehen. Minutengenau werden die verschiedenen Abläufe zwischen dem 7. und dem 12. Oktober offengelegt. Der Bericht beschreibt die Arbeit der eingebundenen Behörden und benennt ganz klar die entstandenen Fehler. Er gibt ganz konkrete Handlungsempfehlungen an den Freistaat Sachsen, an die Behörden des Bundes und der anderen Bundesländer.
Ich darf im Namen der CDU-Fraktion Herrn Prof. Landau und den Mitgliedern der Expertenkommission für ihre akribische Arbeit herzlich danken.
Unser Dank geht auch an die Staatsregierung. Mit dem offenen Umgang mit dieser Thematik und der Einsetzung der Kommission hat Ministerpräsident Tillich die umfassende Aufarbeitung des Falls al-Bakr auf den Weg gebracht. Wir und die einzelnen Behörden können die Chronologie der Ereignisse analysieren und die Maßnahmen auf den Weg bringen, die erforderlich sind, um dem Terror, der unser Land bedroht, künftig entschlossen und gut vorbereitet entgegenzutreten.
Meine Damen und Herren! Bedanken möchten wir uns auch bei unseren sächsischen Einsatzkräften im Dienst. Sie standen in Chemnitz vor einer großen Herausforderung und unter enormem Druck. Wir wollen und müssen besonders zu ihrer Sicherheit daran arbeiten, bessere Voraussetzungen zu schaffen. Nur so können wir ihnen in Gefahrenlagen bestmögliche Handlungsroutinen und – strukturen bieten, was letztendlich zu unser aller Schutz ist.
Bevor ich auf die Fehlerkette eingehe, möchte ich zunächst noch zwei Punkte betonen, die wir bei allen zweifellos vorliegenden Versäumnissen und im Bericht völlig zu Recht angesprochenen Fehlern stets im Hinterkopf behalten sollten.
Erstens. Im Ergebnis wurde ein Terroranschlag verhindert.
Herr Stange, ich bin froh, dass Sie in Ihrer Chronik des Terrors nicht sagen mussten: 8. Oktober, Berlin, unzählige Tote und Verletzte.
Wer sich an Berlin erinnert und die Folgen des schrecklichen terroristischen Anschlags auf den Weihnachtsmarkt gesehen hat, der hat eine Ahnung davon, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Die Anschlagspläne von al-Bakr lassen vermuten, dass es Anschläge auf einen Berliner Flughafen hätte geben können. Ich bin allen dankbar, die dazu beigetragen haben, dass wir das verhindern konnten.
Zweitens. Meine Damen und Herren! Es gibt keine typisch sächsischen Fehler. Der sächsische Sicherheitsapparat ist nach Überzeugung der unabhängigen Expertenkommission besser aufgestellt als in so manchem anderen Bundesland.
Angesichts der durch den islamischen Terror entstandenen Bedrohung ist der gesamte deutsche Sicherheitsapparat auf Bundes- und Landesebene herausgefordert. Der Fall al-Bakr hat alle Beteiligten vor neue, bislang in Deutschland unbekannte Herausforderungen gestellt. Deshalb ist in den Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen Einzelner kein Totalversagen, kein Staatsversagen und erst recht kein typisch sächsisches Versagen erkennbar.
Meine Damen und Herren, die Expertenkommission stellte fest, dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch der sächsische Verfassungsschutz eine gute Arbeit geleistet haben. Durch das Zusammenspiel der Behörden konnte der Terrorverdächtige rechtzeitig identifiziert und sein Aufenthaltsort ermittelt werden. Im weiteren Verlauf der Geschehnisse wurden bei der Aufarbeitung des Falles verschiedene Fehler bekannt, doch diese wurden zu keinem Zeitpunkt wider besseres Wissen getan. Dennoch wirkten sie leider so zusammen, dass der Polizeieinsatz im Oktober 2016 in Chemnitz letztendlich scheitern musste. Das BKA hat die Einsatzleitung nicht übernommen, obwohl sächsische Sicherheitsbehörden Personalbedenken äußerten – trotz einer Sachlage, die den Einsatz als enorme Herausforderung erkennen ließ. Auf die dringend gebotene Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt wird mein Kollege Modschiedler in der zweiten Runde noch im Detail eingehen.
Die finale Entscheidung, dass das LKA den Einsatz führt, war falsch. Über den gesamten Zeitraum des Einsatzes gab es keinen funktionsfähigen Führungsstab. Da ständig reagiert werden musste, war ein eigenständiges und strategisches Agieren nicht möglich. Strukturelle und personelle Defizite sind hierfür verantwortlich zu machen.
Die Fehleinschätzung des Polizeiführers beruhte auf einem Irrtum. Indem er annahm, es handele sich nur um eine Festnahme, erfasste er nach Angaben der Expertenkommission nicht das volle Maß der Lage. Vielleicht konnte er es aufgrund der Informationslage auch nicht vollumfänglich erfassen.
Im Gegensatz zur Opposition hat für uns die sachliche und fachliche Aufarbeitung eindeutig Vorrang vor dem reflexartigen Ruf nach personellen Konsequenzen. Wir erwarten, dass sich die Verantwortlichen entsprechend an einer lückenlosen Aufklärung und Aufarbeitung beteiligen. Grundsätzlich ist bei Personalentscheidungen die notwendige Sensibilität auch im Interesse des jeweiligen Beamten zu wahren. Dem sollten wir künftig mehr Beachtung schenken.
Die Kommission bemängelt weiterhin die gravierenden Kommunikationsprobleme zwischen den eingesetzten Kräften des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Mobilen Einsatzkommandos und des Spezialeinsatzkommandos der sächsischen Polizei. Auch hier ist das Fehlen eines funktionierenden Führungsstabes als Ursache genannt. Die fehlende Kommunikation nach innen und nach außen kann somit – neben den strukturellen Defiziten beim LKA – als Hauptproblem angesehen werden, und das, meine Damen und Herren, müssen wir verbessern.
Künftig sind zwingend einheitliche Kommunikationsmittel und -wege zu nutzen. Fahndungsaufrufe, auch über die sozialen Medien, müssen umgehend mehrsprachig erfolgen. Den jungen Syrern, die aufgrund des Fahndungsaufrufes der Polizei den Tatverdächtigen erkannt, ihn in der Folge dingfest gemacht und den Sicherheitsbehörden übergeben haben, danken wir an dieser Stelle.
Kommen wir nun zu den Maßnahmen, die Innenminister Ulbig sowohl am vergangenen Freitag dem Innenausschuss als auch heute in der Regierungserklärung dargelegt hat.
Die Zuständigkeit bei ad hoc vorliegenden Terrorlagen wird ab sofort der örtlich zuständigen Polizeidirektion übergeben. Dies ist eine unmittelbare Konsequenz aus dem Bericht, die wir ausdrücklich begrüßen. Das LKA hält ab sofort eine funktionierende Stabsorganisation für Terrorlagen für einzelne Einsatzabschnitte vor; ständige Einsatzstäbe sichern damit eine stabile Koordination und Kommunikation. Für uns ist klar: Es darf künftig keine Folgefehler aufgrund mangelhafter Führung mehr geben.
Mit dem Aufbau des OAZ zum polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum werden die Konsequenzen von LKA und OAZ gebündelt. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, um gezielt Lagen analysieren und entsprechend darauf reagieren zu können. Wir begrüßen ausdrücklich, dass neben der Nutzung bereits bestehender Trainingsstätten zeitnah ein zusätzliches Übungs- und Trainingszentrum in die Ausbildungseinrichtung der Polizei in Schneeberg installiert wird. So können die Beamtinnen und Beamten Fähigkeiten erwerben, die sie im Fall der Fälle brauchen. Wir haben gelernt: Ständiges Reagieren und Austarieren ist bei akuten Gefahrenlagen von immenser Bedeutung.
Wir unterstützen den Vorschlag, die einsatzbegleitende Arbeit der Polizei in sozialen Medien zu verstärken. Hier erwarten wir konkrete Pläne und Maßnahmen zur praktischen Umsetzung. Die Aufklärung im Internet zu verstärken ist für uns als Fraktion in Zeiten der Digitalisierung eine Selbstverständlichkeit. Für uns ist klar: Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Fall al-Bakr müssen im
Rahmen der anstehenden Novellierung des Polizeigesetzes berücksichtigt werden. Insbesondere über Regelungen zur Erweiterung der polizeilichen Befugnisse müssen wir diskutieren. Aber, meine Damen und Herren, wir werden diese Diskussion offen, nüchtern und sachlich gemeinsam führen.
Die Zusammenarbeit der Länder untereinander, aber auch die Vernetzung von Polizeibehörden im Bund und in den Ländern muss sichergestellt werden. Wir brauchen ein Informationsmanagement, das eine hohe Qualität der Kommunikation sichert. Die CDU-Fraktion unterstützt den Innenminister darin, seinen Vorsitz in der IMK dafür zu nutzen.
Die Aufstockung bei der Personalausstattung der Polizei war richtig und bleibt richtig. Wir werden genau beobachten, ob und wie wir auf diesem Weg weitere Schritte gehen und welche Bereiche möglicherweise gestärkt werden müssen. Wir dürfen dabei aber nicht ausschließlich auf Quantität setzen. Es geht auch und vor allem um Qualität, und ich betone an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich: Wir brauchen top ausgebildetes Personal, das die Möglichkeit erhält, sich stets verbessern und qualifizieren zu können. Das sind wir den Beamtinnen und Beamten in unserem Freistaat Sachsen schuldig.
Herr Prof. Landau hat von einer „Kultur der gemeinsamen Verantwortlichkeit“ gesprochen. Dem stimmen wir als CDU-Fraktion uneingeschränkt zu. Der erste Schritt dahin ist mit dem Bericht der Expertenkommission getan, weitere müssen nun zeitnah folgen. Deshalb werben wir als CDU-Aktion für eine Kultur des „Sich-verbessernWollens“. Das wird von uns erwartet, und das darf der Bürger auch zu Recht von uns erwarten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn wir als Politik Fehler erkennen und jetzt konsequent gegensteuern, dann erwarten wir auch die konsequente Umsetzung durch jene, die fachlich dafür zuständig sind. Wir fordern die Bereitschaft auch von den beteiligten Behörden des Freistaates ein. Das heißt, aus Fehlern zu lernen, sich stets verbessern zu wollen und bereit zur Kommunikation zwischen den Behörden, den Ländern und mit dem Bund zu sein.
Gleichwohl sind wir uns darüber im Klaren, dass es die absolute Sicherheit nicht gibt und auch nicht geben wird. Dennoch bleibt es unser Auftrag, unser Ziel, ein Maximum an Sicherheit zu erreichen. Der Bericht der Expertenkommission mit seinen Handlungsempfehlungen und die Vorschläge der Staatsregierung zu den einzuleitenden Maßnahmen werden uns dabei helfen. Als CDU-Fraktion werden wir uns dazu ausführlich, konstruktiv und in die Zukunft gewandt an der Diskussion beteiligen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wippel, sind Sie Kreisrat?
Dann wundert mich der Unsinn, den Sie hier erzählen.
Meine Damen und Herren! In acht der 13 Flächenländer in Deutschland ist die Mitgliedschaft von Bürgermeistern in den Kreistagen ausdrücklich zugelassen. Ginge es nach der Idee der AfD-Fraktion hier im Landtag, sollte es künftig in Sachsen so sein, dass eben hauptamtliche Bürgermeister dies künftig nicht mehr sein können.
Theoretische Abhängigkeiten und Vorteilsnahmen werden pauschal unterstellt. Deshalb wollen wir das einmal alles von vornherein per Gesetz ausschließen. Dabei ist die Idee der AfD inkonsequent, weil in einem ähnlichen Antrag der AfD deutlich wird – auch er beschäftigt sich mit der Position von Bürgermeistern im Freistaat Sachsen –, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Nach Auffassung der AfD soll nämlich gemäß dem anderen Antrag hauptamtlichen Bürgermeistern künftig erlaubt sein, gleichzeitig ehrenamtlicher Bürgermeister in einer anderen Gemeinde zu sein, zum Beispiel in der Nachbargemeinde. Hier stellt sich natürlich die Frage, inwiefern auch hier theoretisch denkbare Abhängigkeiten, Vorteilsnahmen, Interessenskonflikte oder dergleichen berücksichtigt wurden.
Aber zurück zum Thema und zu Ihrem heutigen Antrag. Wir haben in der Anhörung durch den Innenausschuss am 9. Juni die eindeutig geäußerten Bedenken zu dem eingebrachten Gesetzentwurf sehr aufmerksam verfolgt und kommen auch in der Ausschussdiskussion im Innenausschuss sowie im Verfassungs- und Rechtsausschuss zu der Überzeugung, dass es falsch ist, wenn Sie behaupten, dass andere Kreisräte gestärkt werden, wenn hauptamtliche Bürgermeister nicht mehr Kreisräte sind. Es ist auch falsch, dass, wie behauptet wird, Bürgermeister den Kreistag dominieren. Rund ein Viertel der aktuellen Kreisräte sind Bürgermeister, und bei uns im Vogtlandkreis sind es 14 von 86.
Es ist auch falsch, dass eine pauschale Abhängigkeit konstruiert werden kann, die dazu führt, dass die Probleme zwischen den Landräten und den Bürgermeistern einfach unter den Teppich gekehrt werden sollen. Richtig ist, dass auch wir Interessenskollisionen sehen können; aber im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der AfD, stellen wir unsere sächsischen hauptamtlichen Bürgermeister nicht unter Generalverdacht.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist es auch hier bei uns selbst so, dass wir in die Situation eines Interessenskonfliktes geraten können; denn zum einen haben wir das Wohl des Landes und der Menschen im Blick, und auf der anderen Seite arbeiten wir natürlich auch daran, unsere heimatlichen Regionen entsprechend zu stärken. Aber auch wir stellen uns dieser Verantwortung, die uns der Wähler gibt, und führen diese Tätigkeit auch gewissenhaft aus.
Kurzum, aus unserer Sicht überwiegt der Vorteil der Teilnahme der Bürgermeister an den Kreistagssitzungen, und der Sächsische Landkreistag und der SSG haben das auch noch einmal betont. Warum ist das so? Die Bürgermeister verfügen über kommunalen Sachverstand und haben das Fachwissen und die Ortskenntnis. Das erleichtert natürlich die Arbeit. Die Bürgermeister kennen sich
im Kommunalrecht aus, und viele Vorschriften im Landkreis und in den Gemeinden sind identisch. Zudem können die Bürgermeister selbstverständlich Entscheidungsprozesse und Beschlüsse auch auf die Gemeindeebene tragen und dort inhaltlich begleiten.
Meine Damen und Herren! An einem Punkt werfe ich Ihnen sogar Wählertäuschung vor,
weil Sie nämlich gerade darauf abzielen, dass die Bürgermeister sich sehr wohl zur Wahl stellen dürfen. Sie dürfen selbst dann die Stimmen für Ihre Liste sammeln, und dann sagen Sie ihnen, Pustekuchen, ihr dürft das Mandat nicht annehmen, wenn ihr weiterhin Bürgermeister bleiben wollt. In diesem Fall rücken dann aber Kreisräte nach, denen der Wähler überhaupt nicht so viele Stimmen gegeben hat. Insofern ist dies aus unserer Sicht ein klarer Angriff auf den Wählerwillen. Wir werden uns auch künftig für den Grundpfeiler der Demokratie entscheiden. Für uns ist es wichtig, dass die Wähler diejenigen in den Kreistag bekommen, die sie gerne dort haben wollen. An dieser Situation werden wir als CDU auch nichts ändern; diese Verfahrensweise werden wir auch künftig garantieren.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Petry, es ist geradezu lächerlich,
dass Sie sich heute hier als moralische Instanz der sächsischen Bevölkerung profilieren wollen.
So geht sächsisch in der Tat nicht. Ich hatte schon die Hoffnung gehabt, dass wir heute vernünftig miteinander sprechen.
Als ich den Titel der Debatte „So geht Sächsisch nicht!“ gehört habe, sind mir sehr viele Gründe eingefallen, die für Sachsen stehen, die den Sachsen am Herzen liegen und warum ich persönlich stolz bin, ein Sachse zu sein.
Aber darum geht es der AfD nicht. Sie stellen die provokante Frage, übrigens als Untertitel und als Nachfrage, ob die sächsischen Politiker ihre Bürger vertreten. Ich beantworte die Frage etwas anders als meine Vorredner: Es kommt darauf an. Wenn Sie die Landespolitiker meinen, Frau Dr. Petry, dann kann ich für die CDU-Fraktion und auch für weite Teile der Opposition sprechen: Jawohl – –
Weite Teile der Opposition und natürlich auch des Koalitionspartners – –
Natürlich tun wir das, in den Wahlkreisen, in den Regionen. Wenn Sie die kommunale Ebene meinen, Frau Dr. Petry, dann sage ich Ihnen das auch. Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte tun das auch für ihre Leute, für sie vor Ort.
Aber ich gebe die Frage natürlich gern zurück: Wo waren Sie denn gestern in der gemeinsamen Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses und des Innenausschusses?
Frau Dr. Muster, Herr Wendt, Herr Hütter, Herr Wippel, wo waren Sie? Wo haben Sie denn Ihre Bürger vertreten?
Herr Wild ist im Vogtland beheimatet, und nun frage ich auch: Wann ist er denn mit Bürgermeistern unterwegs?
Wann trägt er denn Themen an die Verwaltung und an die Politik? Mit welchen Bürgermeistern ist er denn in Ministerien unterwegs, um den Menschen dieses Landes bei ihren Probleme helfen zu können? Komisch, ich bin viel unterwegs in der Region. Herrn Wild treffe ich dort nicht – ich erlebe ihn nur hier im Plenum.
Sehr gern.
Ist das eine Entschuldigung dafür, dass kein Vertreter Ihrer Fraktion an dieser Sitzung teilnehmen konnte? Für mich ist das keine Entschuldigung.
(Patrick Schreiber, CDU: Die GRÜNEN sind nur acht, und die sind da – Sie sind 14! – Uwe Wurlitzer, AfD: Die haben auch nichts zu tun! – Valentin Lippmann, GRÜNE: Was haben Sie denn zu tun?)
Meine Damen und Herren, auf dieses Land können wir stolz sein – es ist leistungsstark, und es steht so gut da wie noch nie in seiner 25-jährigen Geschichte; wir haben es gehört.
Bildungsranking – deutschlandweit spitze. Ich weiß, das gefällt nicht allen, ich muss es trotzdem erwähnen.
Höchste Investitionsquote, höchste Geburtenrate. Ich frage Sie als AfD: Was haben Sie dafür getan?
Wir werden auch in den Zeiten, in denen es etwas rauer zugeht, die notwendige Ruhe, die Weitsicht und die Geschlossenheit behalten und sind natürlich für Hinweise dankbar und werden sie aufnehmen.
Natürlich werden in diesem Land auch Fehler gemacht. Das war so, das ist so und das wird auch immer so bleiben; denn so sind wir Menschen, und keiner von uns ist fehlerfrei. Sachsen ist unsere gemeinsame Heimat. Es ist eine gemeinsame Heimat der Menschen, die die Zukunft dieses Freistaates gemeinsam gestalten wollen – egal, ob sie hier geboren oder ob sie zu uns gekommen sind.
Wer sein Land mag, Herr Sodann, wer Gutes mit diesem Land im Sinn hat und wer sich für eine freiheitlichdemokratische Grundordnung einsetzt, der ist ein Patriot.
Diejenigen, die auf den Straßen und Marktplätzen schreien und pöbeln, sind es nicht.
Selbsternannte Alternativen, Heuchler und Demagogen, die mit den Ängsten der Menschen spielen, sind es auch nicht.
Insofern ist dieser Antrag der AfD nicht nur irritierend, sondern zeigt, wofür die AfD steht: Sie zielt darauf ab, ein negatives Bild dieses Freistaates zu zeichnen.
Ich bin dankbar, in diesem Land zu leben, es mitgestalten zu dürfen – für die Menschen –, und so geht sächsisch sehr wohl.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir müssen uns jetzt doch noch einem ernsten Thema widmen. Nachdem wir vieles über einfache Weltbilder gehört haben, kommen wir jetzt zum Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten.
Dieser legt dem Parlament jährlich einen Bericht zur Situation der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer vor. Der Innenausschuss hat ihn in seiner 24. Sitzung vor circa zwei Wochen beraten und zur Kenntnis genommen. Das ist ein gutes Zeichen, denn alle Fraktionen haben Zustimmung signalisiert.
Aus meiner Sicht ist es eine erhebliche Wertschätzung der Arbeit von Geert Mackenroth und seinem Team.
Wie Sie beim Durchschauen des Jahresberichtes feststellen konnten, ist dieser Bericht mehr als eine bloße Dar
stellung der Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Es geht hier um mehr als um eine Auflistung von Zahlen der in Sachsen lebenden Ausländer.
Einige Punkte möchte ich unterstreichen, in erster Linie die Arbeit der Hilfsorganisationen. Sie ist zu würdigen, denn das ist hochprofessionelles Arbeiten. Ich möchte ausdrücklich den Helfern danken, dem DRK, den Johannitern, den Maltesern, der Bundeswehr, dem THW, der Volkssolidarität. Sie alle haben eine ausgezeichnete Arbeit geleistet und tun dies nach wie vor.
Das DRK hatte im vergangenen Jahr über 4 000 Helfer im Einsatz gehabt und 800 neue Jobs ermöglicht. Das zeigt noch einmal die Dimension, mit der wir es zu tun hatten. Das Kapitel „Das Jahr der Helferinnen und Helfer“ nimmt in dem Bericht einen besonderen Raum ein. Die Schwerpunktsetzung ist eine Würdigung zu Recht. Es ist auch sehr positiv, dass dort die gesamte Bandbreite der gesellschaftlichen Reaktionen von einer strikten Ablehnung bis hin zu einem kräftezehrenden Aufwand für Hilfsorganisationen, Verwaltungen und ehrenamtlichen Helfern abgebildet ist.
Der Jahresbericht stellt sehr anschaulich dar, wie alle Beteiligten – angefangen von der Staatsregierung über die Landkreise und kreisfreien Städte, die Kommunen bis hin zu den einzelnen Bürgern – festgestellt haben, dass die Auswirkungen der globalen Themen – Flucht, Asyl und Integration – auch bei uns im Freistaat angekommen sind.
Der Jahresbericht ist damit eine wichtige Grundlage und soll für uns auch in Zukunft die Situation erleichtern, zu vergleichen, welche Anforderungen es gibt und wie die Maßnahmen auf die betroffenen Menschen wirken. Herr Mackenroth, Ihnen und Ihrem Team herzlichen Dank!
Wir können auch feststellen, wie sich die Reform der Gesetzesregelungen dort verändert hat. Neben den Einzelfällen ist es jetzt auch möglich zu sehen, wie die Schritte der Integration angegangen werden müssen und dass es auch wichtig ist, eine schnellere Ausreise von nicht berechtigten Personen zu dokumentieren, auch durchzusetzen, weil damit natürlich auch die Akzeptanz der Schutzberechtigten in der Bevölkerung steigt; und Akzeptanz, meine Damen und Herren, ist ein wichtiger Punkt.
Wenn 2015 das Jahr der Unterbringung war, dann geht es in den nächsten Jahren um das Thema Integration. Geert Mackenroth bringt es sehr gut auf den Punkt, wenn er sagt: „Nur die schonungslose Offenlegung aller Rahmenbedingungen, Prognosen und Kapazitäten und die sachliche und unvoreingenommene Diskussion über die Lösungswege können zum Erfolg führen.“ Das möchten wir alle auch beherzigen.
Zwei Jahre ist der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth tätig. Er ist neben den Ausländern auch Ansprechpartner und Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen. Das Amt umfasst also sowohl ausländische als auch inländische Belange.
Die Bilanz zeigt deutlich, welcher Aufwand an Kommunikation betrieben worden ist und wie wichtig es war, diese Kommunikation zu betreiben. Aus unserer Sicht ist es auch angebracht, noch einmal denen herzlich Danke zu sagen, die diese Dialogveranstaltungen für eine sachliche Diskussion genutzt haben.
Die zahlreichen Daten- und Faktenblätter zum Asyl waren eine vielfältige Arbeitshilfe, die auch von den Verwaltungen und den Ehrenamtlichen in den Wahlkreisen genutzt wurden.
Ein Ausblick ganz kurz: Wir sind uns einig, dass Ankunft, Registrierung und Unterbringung der Menschen nicht das Ende der Anstrengungen sind, sondern der Fokus muss in den nächsten Jahren ganz klar auf Integration derer liegen, die bei uns im Freistaat eine Zukunft haben. Integration ist kein Patentrezept, keine Musterlösung; man kann nur mit klarem Kopf und strukturiert an dieses Thema herangehen. Dazu müssen wir wissen, welche Defizite und welche Potenziale die Menschen haben, wir müssen wissen, welche Ausbildung, welche Sprachkenntnisse sie mitbringen und welche Eingliederungshilfen, Praktika und Ausbildung nötig sind. Wir müssen auch
wissen, was wir von ihnen fordern können, damit Integration gelingt.
Ein regelmäßig von der Staatsministerin für Integration, Frau Köpping, herausgegebenes Integrationsmonitoring, wie es auch Geert Mackenroth fordert, sehen auch wir als CDU-Fraktion als sinn- und wertvolle Grundlage für die Politik der Verwaltung, denn nur mit belastbaren Daten und Zahlen können wir zielgerichtet arbeiten.
Der Innenausschuss schlägt dem Plenum vor, den Jahresbericht 2015 des Sächsischen Ausländerbeauftragten zur Kenntnis zu nehmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zuerst dem Innenministerium für den Bericht mit dem unheimlich schwierigen Namen danken. Wir haben ihn sehr ausführlich diskutiert und uns darauf verständigt, die Rede zu Protokoll zu geben. Ich fange damit an: Frohe Weihnachten!
(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Was? Die erste Rede zu Protokoll! – Zurufe der Abg. Sebastian Scheel und Rico Gebhardt, DIE LINKE – Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der SPD)
Ich möchte voranstellen, dass der dem Innenausschuss vorgelegte Bericht des Sächsischen Ministeriums des Innern einmal mehr belegt, wie umsichtig unsere Polizei mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln der Prävention und der Gefahrenabwehr umzugehen versteht. Das Innenministerium unterrichtete uns im Innenausschuss am 3. Dezember in dem jährlichen Bericht für das zurückliegende Jahr 2014 über den Einsatz technischer Mittel zur anlassbezogenen mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung.
Es gab 379 Einsätze zur Sicherstellung gestohlener oder sonst abhandengekommener Fahrzeuge oder Kfz
Kennzeichen, Verhinderung der Weiterfahrt von Kraftfahrzeugen ohne ausreichenden Pflichtversicherungsschutz und zur vorbeugenden Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
Oder in anderen Worten: Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten haben im vergangenen Jahr 11 730 Kennzeichen mit 258 Echttreffern erfasst und überprüft.
Weiter ist dem Bericht zu entnehmen, dass durch die Polizeidirektion Leipzig in einem einzigen Fall eine längerfristige Observation durchgeführt worden ist; das LKA hat in drei Fällen jeweils für einen Tag entsprechende Mittel eingesetzt. Und schließlich sind keinerlei Wohnraumüberwachungsmaßnahmen angeordnet worden. Auch eine Zulässigkeitsüberprüfung zum Zweck der Gefahrenabwehr bei besonders gefährdeten Veranstaltungen erfolgte nicht.
Meine Damen und Herren! Aus der Unterrichtung können Sie entnehmen, wie wertvoll und hilfreich das automatisierte Kennzeichenerkennungssystem für die erfolgreiche Arbeit unserer sächsischen Polizei ist. Und gerade im grenznahen Raum, sehr geehrte Damen und Herren – und dort kenne ich mich als Vogtländer aus –, ist diese Form der Bekämpfung des Kfz-Diebstahls eine immens wichtige Aufgabe. Nicht umsonst haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine rechtssichere Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten des AKES zu prüfen und dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Hier bleiben wir dran.
Gestatten Sie mir abschließend eine persönliche Bemerkung: Wenn durch den Einsatz einer der im Polizeigesetz zur Verfügung stehenden Maßnahmen auch nur eine einzige Straftat verhindert wurde, so bestätigt dies unsere Auffassung.
Offen gestanden ist das, was uns vorliegt, dann aber weniger ein Bericht als vielmehr eine, sagen wir, Information. Da liegen für das Jahr 2014 aus verschiedenen Kleinen
Anfragen der LINKEN und durch Presseberichterstattung wesentlich mehr Informationen vor.
Ein paar Beispiele von Informationen zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung, die nicht im Bericht enthalten sind: 2014 waren diese Geräte insgesamt 1 800 Stunden im Einsatz. Dabei wurden massenhaft Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst und mit Polizeiinformationssystemen abgeglichen. Detaillierte Informationen zu den Erfolgen dieser Maßnahmen liegen dank der „Sächsischen Zeitung“ glücklicherweise auch vor. So wurden laut „SZ“ im Jahr 2014 ganze 4 Fälle von besonders schwerem Kfz-Diebstahl, 5 zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge und 6 unterschlagene Mietfahrzeuge registriert und sogar 1 Diebstahl konnte aufgeklärt werden. Die anderen sogenannten Echttreffer der automatisierten Kennzeichenerkennung verteilen sich auf 121 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 57 gestohlene Kennzeichen und 64 Fahndungstreffer, vergleiche „Sächsische Zeitung“ vom 07.12.2015.
Aufgrund der doch recht überschaubaren Erfolge ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Form der Überwachung durchaus angebracht, denn es wurden immerhin 11 730 Kennzeichen erfasst.
Es sei angemerkt, dass die automatisierte Kennzeichenerkennung ein Grundproblem nicht lösen kann: Es kann noch so viele Treffer geben, diese nutzen jedoch überhaupt nichts, wenn es nicht genügend Polizeibeamte, Kriminalisten gibt, die diesen auch umgehend nachgehen können. Es ist ein Irrtum zu glauben, man müsse nur ein elektronisches Gerät an den Straßenrand stellen und habe damit die Probleme von steigender Kriminalität und KfzDiebstähle gelöst. Die erforderliche Personalausstattung zur Ermittlung und Strafverfolgung.
Letztlich bleibt die mobile automatisierte Kennzeichenerkennung eine datenschutzrechtlich bedenkliche, weil völlig unverhältnismäßige Symbolpolitik, um die Dokumentierung der Handlungsfähigkeit vorzugaukeln.
Auch den Berichtsteil über Datenerhebung mit besonderen Mitteln gemäß § 38 SächsPolG, kann man in der hier vorliegenden Version kaum einen Bericht nennen. So darf der geneigte Parlamentarier regelrecht raten, wie viele Personen in Leipzig von den Maßnahmen betroffen waren oder wer die Maßnahmen des LKA angeordnet hat.
Dieser Bericht ist ein gutes Beispiel sächsischer Regierungspraxis: Wenn es unbedingt notwendig ist, gerade so viel preisgeben, um gerade noch den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis, mahnen jedoch deutliche Besserungen zu konkreterer Information an.
Herr Staatsminister, gibt es gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Sachen Crystal? Welche Schritte im Kampf gegen Chlorephedrin sind notwendig bzw. schon beschritten worden?
Herr Kollege Wild, ich denke, wir sind uns alle in diesem hohen Haus darüber einig, dass der Schutz der Bevölkerung das höchste Gut ist, wofür wir hier arbeiten und nach Lösungen suchen, die rechtssicher sind, die den Bedingungen der Gesetzlichkeiten Rechnung tragen, die Entwicklung ermöglichen und denen wir trotzdem eine Form geben müssen, die wir auch vertreten können.
Herr Wild, ich hätte mir gewünscht, dass Sie alles, was Sie hier vorgetragen haben, mit der Landkreisverwaltung im Vogtland besprochen hätten, dass Sie mit dem regionalen Planungsverband über Ihre Ideen gesprochen hätten und dies einfach reflektieren. Denn ich kann die Idee, die hinter Ihrem Nebelkerzenantrag steht, durchaus nachvollziehen, nur bringt er uns in der Sache keinen Schritt weiter.
Ich habe die Arbeit in diesem Hohen Haus so verstanden, dass wir hier Anträge beraten und nach Lösungen suchen, die den Menschen in der Sache wirklich dienen und nicht dazu führen,
dass wir eine Regelung beschließen, die landesweit gesetzlich gekippt wird und wir danach Vetos haben. Dafür werde ich nicht antreten. Ich werde meine Hand dafür heben, hier eine Lösung zu finden, die rechtssicher ist. Das würde ich Ihnen auch empfehlen, denn das ist nachhaltige Politik.
Vielen Dank.