Ines Saborowski-Richter
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Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung mit dem Buchstaben A.
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arbeitsschutz im Allgemeinen ist in der Tat eine zentrale gesellschaftliche und damit politische Aufgabe, darüber dürfen wir uns alle einig sein, sowohl aus humanitärer Sicht – jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz
seiner körperlichen Unversehrtheit – als auch aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht. Jeder Unfall verursacht nicht nur persönliche und familiäre Schäden, sondern auch betriebliche und gesellschaftliche Kosten und entzieht dem Arbeitsmarkt zeitweise – in schlimmen Fällen dauerhaft – dringend notwendige Fachkräfte.
Um Ihnen die Dimensionen vor Augen zu führen, lassen Sie mich im Folgenden einige Zahlen nennen: Wir zählen mittlerweile jährlich in Deutschland rund 1,2 Millionen Behandlungen im Gesundheitssystem aufgrund psychischer Erkrankungen. Pro Jahr fehlen psychisch erkrankte Beschäftigte im Durchschnitt 35,5 Tage. 28,6 % aller Beschäftigten waren oder sind wegen psychischer Probleme in Behandlung. Der Umsatz bei Antipsychotika beträgt auf dem deutschen Apothekenmarkt bereits circa 612 Millionen Euro. Diese Zahlen lassen sich beliebig in allen Dimensionen fortführen. Die Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten beläuft sich jährlich auf insgesamt circa 15 Milliarden Euro.
Die körperlichen, aber auch immateriellen psychischen Beeinträchtigungen der Betroffenen nehmen einen immer größeren volkswirtschaftlichen Anteil ein. Die Ausgaben dafür lassen sich aufgrund der hohen Dunkelziffer aber nur schwer in Kostenstatistiken erfassen. In Deutschland haben wir uns dieser Herausforderung mit einem komplexen System an Arbeitsschutzgesetzen und Vorschriften und der Etablierung einer funktionierenden dualen Arbeitsschutzverwaltung gestellt. Gleiches gilt für den Freistaat.
Es ist zweifellos richtig, dass die Sächsische Arbeitsschutzverwaltung unserer permanenten Aufmerksamkeit bedarf. Das liegt zum einen an der tatsächlich komplizierten Personalsituation, die sich durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahren noch verschärfen dürfte, sofern wir hier nicht gegensteuern. Zum anderen wandeln sich die Arbeitsprozesse und die Art der Belastung: von körperlichen hin zu psychisch-psychosomatischen Belastungen in den Arbeitsprozessen. Hier sind permanente Anpassungen der Strategien und der Organisation des Arbeitsschutzes notwendig.
Für die Regierungskoalition ist der Arbeitsschutz von großer Bedeutung. In unserer Koalitionsvereinbarung heißt es dazu wörtlich: „Die Koalition wird sich für eine Stärkung des Arbeitsschutzes in Sachsen einsetzen. Wir erkennen die große Bedeutung des Arbeitsschutzes für die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Produktivität der Unternehmen an. Die Koalition bekennt sich zur Einführung einer sächsischen Arbeitsschutzallianz. Die bestehende Arbeitsschutzkonferenz wird zu diesem Zweck erweitert und mit neuer Intensität weiterentwickelt. Unser Augenmerk werden wir stärker auf die betriebliche Gesundheitsförderung richten, um zum Beispiel neuen Herausforderungen, wie psychischer Belastung am Arbeitsmarkt, zu begegnen.“
Was nun Ihren Antrag konkret betrifft, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, so nehme ich zur Kenntnis, dass er sich mit einem immer
mehr in unserer Gesellschaft auftretenden Thema, dem psychischen Arbeitsschutz, befasst. Leider beziehen Sie sich in Ihrem Antrag lediglich auf nur eine Säule der betrieblichen Gesundheitsfürsorge und lassen die anderen Punkte außen vor.
Des Weiteren darf befürchtet werden, dass letztendlich die Lösung im Ruf nach mehr Geld und Personal liegt. Geld verhindert kein Mobbing am Arbeitsplatz, und mehr Personal wird letztendlich die entstehenden psychischen Leiden nicht allein lösen können. Mehr Menschlichkeit und Demut wären erste Lösungsansätze, um insbesondere psychischen Erkrankungen Einhalt zu gebieten. Richtig ist ohne Zweifel, dass die deutliche Erhöhung der Anzahl der Burn-out-Syndrome ein ernst zu nehmendes Signal darstellt. Die Ursachen dafür sind komplex. Um die richtigen Schritte zur Bekämpfung der Ursachen unternehmen zu können, ist die genaue Auswertung und Analyse der Gründe psychischer Überlastungen in den jeweiligen Einzelfällen nötig.
Betrachtet man die Statistiken zu psychosomatischen und psychischen Erkrankungen näher, wird schnell klar, dass unterschiedliche Wirtschaftsbereiche auf unterschiedlich viele Fälle von Krankheiten hinweisen. Am stärksten betroffen sind die Büroarbeitsplätze in Branchen, in denen Leistungsdruck und Leistungskonzentration, gepaart mit Erfolgsdruck, herrschen. Hierbei spielen insbesondere auch die Bereiche eine Rolle, in denen auf Provisionsbasis gearbeitet wird oder die an Faktoren des Erfolges gemessen werden.
Die vom SMWA verfolgte Konzentration der Aufsichts- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörde auf Gefährdungen mit hoher Relevanz für die betriebliche Arbeitsschutzsituation ist deshalb genau die richtige Methode, um auf unterschiedliche Erfordernisse mit geeigneten Maßnahmen eingehen zu können. Staatliches Handeln ist genau dort gefragt, wo die Gefahren bestehen. Ein undifferenziertes Kontrollsystem nach dem Gießkannenprinzip verbessert den Arbeitsschutz eben nicht.
An dieser Stelle komme ich zu unserem dualen Arbeitsschutzsystem zurück. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt auch, aber nicht ausschließlich in staatlicher Hand. Gefordert sind hier genauso die Unfall- und Krankenkassen sowie die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer selbst. Gerade im Hinblick auf die große Anzahl kleiner und kleinster Unternehmen in Sachsen sehe ich die Berufsgenossenschaften in der Pflicht, ihre beitragszahlenden Unternehmer kostenfrei oder zu erträglichen Kosten in die Lage zu versetzen, ihre Beschäftigten kompetent und wirksam in Arbeitsschutzfragen und Unternehmensabläufen zu beraten.
Wir können unsererseits den Unternehmern die dazu notwendige Zeit verschaffen, indem wir in anderen Bereichen bürokratische Hindernisse, wie etwa die Doppelberechnung der Löhne zur Sozialversicherungsvorauszahlung oder zweifelhafte Dokumentationspflichten, beseitigen. Ein umfangreiches und durchdachtes Konzept zum Arbeitsschutz halte ich daher für notwendig. Mit
einem solchen Personalkonzept ist das SMWA nach meiner Kenntnis im Rahmen der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung befasst.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von meinen bisherigen Ausführungen benötigt die sächsische Arbeitsschutzverwaltung einen Personalbestand, der es ihr erlaubt, ihren Arbeitsauftrag zu erfüllen. Die Mitarbeiter dieser Behörde benötigen entsprechende Arbeitsbedingungen, um ihre Aufgaben qualitativ einwandfrei zu erfüllen. Die von Ihnen im Antrag geforderte Festlegung konkreter Eintragungskorridore wird deshalb ohnehin Teil der anstehenden Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt sein, aber sinnvollerweise eben Teil dieser Verhandlungen.
Folgender Lösungsansatz wurde bereits umgesetzt: Um Unternehmern und Betroffenen Hilfestellung zu geben und Erkrankungen möglichst frühzeitig vorzubeugen, wurde das sächsische Präventionsnetzwerk „Psychische Fehlbelastungen, Konfliktsituationen und Mobbing am Arbeitsplatz“ gegründet. Im Netzwerk engagieren sich Behörden, Unfallversicherungsträger, Krankenkassen,
Mobbing- und Konfliktberater, Therapeuten, Juristen und Selbsthilfegruppen in Kooperation mit Fachkliniken und Beratungsstellen. Ergänzend wird der Arbeitsschutz gemäß den Vorschriften der Fachaufsicht schwerpunktmäßig in risikobehafteten Betrieben durchgeführt.
Das bundesweite Arbeitsprogramm Psyche, dessen Ziel es ist, den Anteil jener Krankentage zu senken, die psychischen Belastungen geschuldet sind, wurde bereits im Februar 2016 in Sachsen gestartet. Evaluationen, die aktuell Nachsteuerungen oder Änderungen erforderlich machen, sind mir nicht bekannt. Gerade die Wahrnehmung der Fachaufsicht durch die zuständigen Fachressorts in den Landesdirektionen sichert die für die Aufsicht erforderliche Qualität. Mit der Einrichtung von Fachnetzwerken für Prävention in der Arbeitswelt, allgemeine, therapeutische sowie juristische Beratung und Begleitung wurden umfangreiche Angebote geschaffen. In den Landesdirektionen sind diese Netzwerke mit den fachlichen Ansprechpartnern benannt und stehen in entsprechenden Faltblättern jedem Ratsuchenden zur Verfügung.
Im Referat für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und technischen Verbraucherschutz des SMWA wurde bereits im Dezember 2015 eine Diplom-Psychologin eingestellt, um die Sächsische Arbeitsschutzverwaltung bei der Bearbeitung des GDA-Arbeitsprogramms Psyche zu unterstützen.
Mehr Personal, insbesondere im psychologischen Bereich des Arbeitsschutzes, verbessert jedoch nicht allein den Umgang und das Miteinander am Arbeitsplatz eines jeden Unternehmens. Wir sind vielmehr aufgerufen, den menschlichen Umgang im Alltag auf ein Maß des Anstandes und der Rücksichtnahme zurückzubringen. Damit leisten wir einen guten Beitrag zum Arbeitsschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie nach meinen Ausführungen sicherlich nicht anders erwarten, lehnt die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jedes Kind hat Träume. So möchten Jungs gern Profifußballer oder Kfz-Mechatroniker werden, Mädchen lieber Kinderkrankenschwester oder Tierärztin.
Das ist richtig! – Unser Land bietet viele Möglichkeiten, besonders für Kinder und Jugendliche. Sehr viele nutzen diese Chancen mit der Unterstützung ihrer Eltern. Sie erfahren Vertrauen, Liebe, Fürsorge und Erziehung in ihren Familien. Begabungen und Fähigkeiten werden erkannt und entsprechend gefördert. Aber auch Selbstständigkeit und Neugier werden geweckt. Die meisten Kinder wachsen genau so auf.
Es gibt jedoch auch Kinder, die in schwierigen Verhältnissen leben. Die Eltern sind mit der Erziehung und der Förderung ihrer Kinder überfordert. Es fehlt an Zuwendung, an Vorbildfunktion der Eltern, aber manchmal auch an den finanziellen Mitteln.
Mit dem Prioritätenantrag der Fraktion DIE LINKE wird gefordert: „Lebenslanger Benachteiligung durch Kinderarmut aktiv entgegenwirken – Bildungslandschaft am Lebensumfeld der Kinder orientiert gestalten!“
Die Antragsteller nehmen dabei Bezug auf die Ergebnisse der aktuellen Bertelsmann-Studie zur Entwicklung der Kinderarmut in Deutschland.
Danach hat die Zahl von Kindern unter 18 Jahren in Familien, die Grundsicherungsleistungen erhalten, im Jahre 2015 im Vergleich zum Jahr 2011 zugenommen. In Westdeutschland ist ein Zuwachs von 12,4 auf 13,2 % zu verzeichnen. In Ostdeutschland hingegen nahm der Anteil von 24 auf 21,6 % und in Sachsen von 20,1 auf 16,9 % ab. Nein, wir finden das nicht klasse, sondern wir wissen genau, dass wir an dieser Stelle noch eine ganze Menge zu tun haben.
Ziel Ihres Antrags ist zum einen eine Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Kinder und Jugendlichen, insbesondere auf kommunaler Ebene. Zum anderen soll die systematische Forschung über Kinderarmut verbessert und eine regionalisierte, sozialraumorientierte Bildungsplanung erstellt werden. Für die Umsetzung wird eine bedarfsgerechte Verstärkung der personellen Ressourcen für die pädagogische, schulische, psychologische, soziale, sozialpädagogische und erzieherischer Arbeit sowie die Bereitstellung der erforderlichen organisatorischen,
personellen, sächlichen und finanziellen Mittel zur Gewährleistung eines nachhaltigen und flächendeckenden Netzes von Orten und Einrichtungen in Sozialräumen mit überdurchschnittlicher Armutsquote gefordert.
In unseren Augen ist Ihr Antrag jedoch undifferenziert und fordert zum Beispiel von allem ein bisschen mehr. Ein Beispiel: ein flächendeckendes Netz von Kitas und Schulen. Also, wenn wir das nicht haben, dann weiß ich ja nicht. Jedes Kind hat einen Anspruch auf einen Kita-Platz und jedes Kind besucht eine Schule.
Das Gleiche gilt für die Forderung einer bedarfsgerechten Verstärkung der personellen Ressourcen in allen möglichen Lebensbereichen. Auch hier hat die Fraktion DIE LINKE sich nicht die Mühe gemacht, diese Forderung konkret zu untersetzen. Ist eine bedarfsgerechte Verstärkung in der Kita ein Schlüssel von 1 : 10, von 1 : 5 oder von 1 : 1?
Die finanziell notwendigen Aufwendungen sind dabei völlig egal und werden wohl vom Freistaat getragen.
An dieser Stelle möchte ich einmal die Summen nennen, welche bereits für sozialstaatliche Aufgaben im Bildungsbereich aufgebracht werden. So haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2013 insgesamt rund 35,5 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Auch an das Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“ ist zu denken. Von den rund 800 Millionen Euro ist ein überwiegender Teil für Investitionen in Kitas und Schulen vorgesehen. Aber nichtsdestotrotz: Kinderarmut ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Daher sind gerade im Bereich Bildung die Akteure vor Ort gefragt. Es gibt durchaus sehr gute Ansätze von sogenannten lokalen Bildungslandschaften, die die Bildung als Schlüssel für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sehen und dabei verschiedene Akteure aus den verschiedensten Bereichen des Lernens einbeziehen. Wichtig ist dabei, ein Gesamtsystem zu entwickeln, das Bildung, Betreuung und Erziehung verzahnt.
Doch solche Verbünde müssen sich vor Ort entwickeln, ohne Anordnung vom Freistaat.
Ein Beispiel für eine lokale Bildungslandschaft möchte ich anführen, und zwar die 25. Grundschule in Dresden. In einem ersten Schritt arbeiteten Schule und Hort enger als vorher zusammen. Statt eines Nebeneinanders soll es nun ein Miteinander geben mit dem Ziel einer pädagogisch sinnvollen und effektiven Ganztagsbetreuung. Die Lernbedingungen sollen sich so verbessern, dass die Qualität des Bildungsniveaus der Grundschüler wächst. Es werden verschiedene Vereine aus dem Stadtteil einbezogen, an der Schule bereits laufende Projekte, wie die Integration von Kindern mit Behinderung, ebenfalls. Nach drei Jahren Planungszeit startete der Modellversuch: Teamarbeit statt Ellenbogen.
Mit der Schule-Hort-Vernetzung kann der Tagesablauf von 06:15 bis 18 Uhr gemeinsam gestaltet werden. Je nach Bedarf ist Früh- und Spätbetreuung – je nachdem, wie die Eltern sich das vorstellen – möglich. Es gibt gemeinsame Mahlzeiten und unterrichtsergänzende
Projekte. Die Nachmittags- und die Feriengestaltung knüpfen am Lernstoff der Schule an. Partner sind dabei die Eltern, Schuljugendarbeiter, Sport- und Schachklubs, der Polizeisportverein Dresden und die Musikschule. Die einzelnen Anbieter arbeiten vernetzt, sodass eine differenzierte Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen entsprechend dem Leistungsniveau der Kinder stattfinden können.
Fazit: Die flexiblen Betreuungszeiten und das Schul-HortKonzept mit den vielen Möglichkeiten und Angeboten spricht sich im Stadtteil herum und spiegelt sich in hohen Anmeldezahlen wider. Das Image der Schule ändert sich.
Gute Beispiele kann man auch im Landkreis Görlitz finden. Dabei lag allerdings in diesem Verbund der Fokus auf Berufsorientierung. In der Stadt Leipzig ging es mehr um Medienkompetenz. Das sind für uns die richtigen Ansätze, und diese gilt es weiterzuentwickeln.
Jedes Kind, jeder Jugendliche hat eine faire Chance verdient und darf nicht verloren gehen. Dort, wo Hilfe notwendig ist, ist es die Aufgabe des Staates zu helfen, und er tut dies mit Kinderzuschlägen, mit Freibeträgen und mit Elterngeld. Es gibt das Bildungs- und Teilhabepaket. Es ist sicherlich nicht alles perfekt. Aber der Schlussbericht wird uns Ergebnisse und Empfehlungen aufzeigen, was in Zukunft dabei besser gemacht werden kann.
Kitas werden zu Eltern-Kind-Zentren. Diese ermöglichen unter anderem den Austausch der Eltern untereinander, sollen Hilfestellungen bei Problemen in Erziehungsfragen geben, eventuell auch die Vermittlung an Fachstellen übernehmen. Unterstützung für die Kinder gibt es auch bei den Hausaufgaben-, Nachmittags- und Ferienbetreuungen bei den unterschiedlichsten Trägern. Genannt sei dabei aus meiner Heimatstadt das Haus „Kinderland“ oder auch das „Don-Bosco-Haus“. Ich könnte hierzu noch viele Angebote nennen, die es speziell in Sachsen gibt.
Im schulischen Lernprozess gibt es ebenfalls eine Menge begleitender Angebote. Ich denke an das Projekt „Produktives Lernen“, die Schülercamps und Schulverweigerungsprojekte; nicht zuletzt die Schulsozialarbeit. Wir wollen die Kommunen bei dieser Aufgabe in den nächsten beiden Jahren mit je 15 Millionen Euro unterstützen. Wir haben ein gutes System, wenn es darum geht, Kinder zu unterstützen, wenn sie aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommen. Hierfür wird eine Menge getan. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, mit Gottes Hilfe.