Ronny Wähner

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Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Bei der LEADER-Förderung für die Jahre 2014 bis 2020 ist der Freistaat einen ganz neuen Weg gegangen. Man hat kein konkretes Förderprogramm von Dresden aus aufgelegt, sondern diese Aufgabe in die Regionen übertragen. In insgesamt 30 LEADER-Regionen im gesamten Freistaat Sachsen haben sich LEADER-Aktionsgruppen gegründet und diese Aufgabe selbst übernommen, sich eine eigene Entwicklungsstrategie zu geben. Wer kennt
seine Region besser als die, die dort leben, wohnen und arbeiten? So waren in diesen LEADER-Aktionsgruppen neben Kommunen auch Unternehmen, Vereine und Privatpersonen beteiligt. Ich möchte mich an dieser Stelle für diesen ehrenamtlichen Einsatz herzlich bedanken.
Welcher Einsatz erbracht wurde, habe ich selbst erfahren, da ich als ehrenamtlicher Bürgermeister auch in meiner LEADER-Region bei der Erstellung dieses Entwicklungskonzeptes mitwirken durfte. Es war eine große Herausforderung, aber man hat viel Engagement und viel Motivation gesehen, weil die Chance bestand, selbst zu entscheiden und selbst die Schwerpunkte zu setzen, die man für wichtig hält. Das, was wir manchmal hier diskutieren, was gefördert wird, musste jetzt in der Region
diskutiert und ausdiskutiert werden und auch, wie hoch die Förderung sein soll. Diese Entscheidung konnte in der Region getroffen werden und wurde getroffen. Dort war der Spagat zwischen ausreichend Anreiz setzen für das Projekt und auch viele Projekte fördern zu wollen.
Die Projektförderung stand mehreren Akteuren zur Verfügung. Nicht nur die öffentliche Seite, die Kommunen konnten davon profitieren, sondern auch die private Seite. Kleine Unternehmen konnten ihre Anträge einstellen. Was mich besonders freut: Von den fast 500 Millionen Euro, die in diesem Zeitraum in den ländlichen Raum fließen, geht der Großteil auch in diesen privaten Sektor. Trotz der Kritik, die oft in diesem Zusammenhang vorgetragen wurde und in meinen Augen berechtigt ist, der sehr hohen Anforderungen, was die Beantragung und bürokratischen Hürden angeht, um an das Geld zu kommen, haben es viele gemacht, und der Großteil ist in den privaten Sektor geflossen.
Was mich in meiner Region besonders begeistert, ist, dass man über diese Möglichkeit zum Beispiel alte Bausubstanz wieder nutzbar gemacht hat. Junge Familien haben leerstehende Gebäude genutzt oder umgenutzt, um dort ihre Wohnungen zu errichten. Damit ist es uns gelungen, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: zum einen, die Bausubstanz zu erhalten, wieder nutzbar zu machen, und zum anderen – das ist das Hauptziel –, junge Familien im ländlichen Raum zu binden bzw. zum Teil wieder zurückzugewinnen.
Wenn eine Kommune das Programm genutzt hat, um beispielsweise den Spielplatz auf Vordermann zu bringen oder neu zu gestalten, dann trägt das zusätzlich dazu bei, dass der ländliche Raum auch für junge Familien attraktiv ist und bleibt. Darüber hinaus konnten auch im kommunalen Bereich viele Projekte realisiert werden, wie zum Beispiel die Schaffung von Arztpraxen, um die Ansiedlung eines Arztes zu begünstigen, die medizinische Versorgung in der Region wieder zu stärken oder viele kleine Infrastrukturprojekte, wofür es sonst keine Fördermöglichkeit durch andere Programme gibt.
Aber bei Vollzug des Programms war und ist die Region gefragt. Das Regionalmanagement zusammen mit dem Koordinierungskreis entscheidet nach jedem Aufruf eigenständig, welche Projekte tatsächlich zur Umsetzung kommen. Die Projekte werden nach einem Kriterienkatalog gevotet und entsprechend der Bedeutung für die Region dann am Ende beschlossen und zur Umsetzung gebracht. Damit konnte man wirklich auch vor Ort die Schwerpunkte setzen. Erfreulich ist es auch, dass es gelungen ist, Projekte zu realisieren, die kommunenübergreifend waren oder sogar über die LEADER-Region hinweg, über mehrere LEADER-Regionen hinweg realisiert wurden.
In Vorbereitung dieser Rede habe ich mit meinem Regionalmanagement rückblickend auf diese Zeit der bisher abgelaufenen Förderungen Rücksprache gehalten. Man hat mir grundsätzlich gesagt: Es war und ist ein sehr gutes Förderinstrument. Man wäre gern bereit, das fortzusetzen,
bzw. würde sich darauf freuen, wenn dies gelänge. Das ist eine Erkenntnis, die wir uns auch verinnerlichen sollten: dass es durchaus hilfreich ist, auch Verantwortung an die Akteure vor Ort zu geben und deren Verantwortung zu stärken.
Wir haben es gestern in der Debatte gehört: Kommunale Selbstverwaltung ist aktive Demokratie vor Ort.
Aufgrund der positiven Wirkung dieser LEADERFörderung, wie ich sie bisher geschildert habe, sind wir uns als CDU-Fraktion gemeinsam mit der Regierungsfraktion einig geworden, dass wir für die Jahre 2019 und 2020 noch einmal jedes Jahr 10 Millionen Euro für diesen Bereich in den Zukunftssicherungsfonds legen. Also in Summe: Für diese beiden Jahre stehen 20 Millionen Euro für investive Maßnahmen oder für diese Fördermöglichkeit im ländlichen Raum zur Verfügung. Das ist sehr gut angelegtes Geld.
Unser Antrag hat den Hintergrund, einen Gesamtüberblick zu erhalten. Ich sagte schon, wir haben 30 LEADER-Regionen, 30 verschiedene Entwicklungskonzepte. Deshalb unsere Punkte im Antrag. Wir möchten einen Überblick erhalten, welche Schwerpunkte in den Regionen gesetzt wurden. Das ist Punkt 1 im Antrag. Oder gab es Punkte, die nur spezielle Regionen betreffen bzw. welche Punkte hatten alle Regionen, um daraus auch Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen? Ebenso ist interessant in unserer Region – die Entwicklung haben wir selbst bemerkt –: Man setzt die Schwerpunkte, aber ist manchmal überrascht, wie unterschiedlich stark sie nachgefragt wurden. Bei manchen Punkten dachte man, sie sind bestimmt wichtig – sie brachten aber wenig Resonanz, wenig Nachfrage –, während andere durchaus mehr als erwartet in Anspruch genommen wurden. Ebenso – das ist Punkt 3 – ist wichtig: Wir wollen, dass das Geld der Förderung in Sachsen verteilt wird und vor allem in den Regionen, die es benötigen. Dafür ist es wichtig, auch den aktuellen Stand zu erfahren, wie die Budgetausschöpfung vorangekommen ist. Die Punkte 4 und 5 des Antrages sind selbsterklärend. Besonders möchte ich auf Punkt 6 eingehen. Das ist der Punkt, den ich schon einmal angesprochen habe, die Hauptkritik bei diesen Verfahren, dass der bürokratische Aufwand eine sehr große Dimension angenommen hat.
Ich möchte ganz besonders unserem zuständigen Minister Thomas Schmidt danken, dass er sich schon zu Beginn des Förderverfahrens, als es absehbar war, dieser Mammutaufgabe gestellt hat und noch stellt, das sogenannte ELER-RESET durchzuführen. Ich denke, im Hinblick auf die zukünftige Förderperiode ist es wichtig, dass man
versucht, Bürokratie zurückzufahren, um die Akzeptanz zu stärken und diese keinesfalls aufbauen lässt.
Ich bin zuversichtlich, dass sich auf europäischer Ebene eine Mehrheit finden lässt, diese Änderung voranzubringen. Wir konnten als Arbeitskreis bei einer LEADERRegion in Frankreich zu Gast sein. Neben dem Positiven, das ich hier geschildert habe, das uns dort zuteil wurde, war genau dieser Punkt der Hauptkritikpunkt aus dieser Region. Ich denke, wenn man den Schulterschluss auf europäischer Ebene sucht und findet, sollte die eine oder andere positive Änderung in diesem Sinne möglich sein. In Summe ist LEADER eine gute Fördermöglichkeit für den ländlichen Raum, um diesen zu stärken. Ich bitte um entsprechende Unterstützung und Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, die Redebeiträge auch von den anderen Fraktionen haben gezeigt, dass das Förderprogramm LEADER insgesamt eine Erfolgsgeschichte ist und positiv für den ländlichen Raum wirkt. Ich meine, jeder Redner hat noch einmal den Blick aus seiner LEADER-Region etwas deutlich gemacht. Wenn man die verschiedenen Regionen betrachtet – auch der Minister hat das ausgeführt –, wirkt dieses Programm sehr positiv im ländlichen Raum. Wir sollten diese positiven Erkenntnisse mitnehmen in die Zukunft für andere Förderprogramme und das, was sich noch verbessern lässt, auch einer Verbesserung zuführen.
Ich danke auch noch einmal für das Lob der Opposition bzw. für die angezeigte Zustimmung zu unserem Antrag, und um diese Zustimmung bitte ich noch einmal.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Auch wir als CDU haben ein Interesse an einem guten, vielseitigen Baumbestand hier in Sachsen, weil die Bäume, wie Herr Günther ausgiebig beschrieben hat, wichtig für die Natur sind und letztendlich einen wesentlichen Beitrag für Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden leisten.
Aber hinsichtlich des Weges, wie wir dieses Ziel erreichen wollen, unterscheiden wir uns deutlich von den GRÜNEN, weil die GRÜNEN den Weg gehen, den sie am liebsten beschreiten: den Weg über Verbote,
über neue Gesetze und neue Satzungen.
Wir sehen eine Chance, dieses Ziel zu erreichen, in der Steigerung der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer, derjenigen also, auf deren Grundstücken die Bäume letztendlich stehen.
Dass dieser Weg der richtigere ist, beweisen die letzten neun Jahre, weil die derart kritisierte Gesetzeslage seit neun Jahren besteht. Das Horrorszenario, dass Sie, Herr Günther, hier zu beschreiben versuchten, dass überall flächendeckend die Bäume abgeholzt worden wären, ist nicht eingetreten. Auch die Sachverständigen in der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf konnten das nicht bestätigen, im Gegenteil: Kommunen haben damals sogar die Gelegenheit genutzt, mit Einführung der aktuellen Gesetzeslage ihre Baumschutzsatzungen gänzlich abzuschaffen. Das mag für Sie ein Horrorszenario oder eine Horrorvorstellung sein, aber selbst in meinem Wahlkreis haben das einige Kommunen getan, die Sie allerdings nicht finden werden, wenn Sie nach dem Baumbestand schauen. Es gibt in der Praxis keinen Unterschied zwischen den Kommunen, die eine Satzung haben, und denen, die diese vor Jahren aufgehoben haben.
Bitte, gern.
Weil wir nicht nur zwei große Städte in Sachsen haben, sondern über 300 Kommunen, und es waren nur zwei Vertreter dabei.
Was die Gründe explizit in Leipzig und Dresden sind, dass dieser Effekt eingetreten ist, kann ich nicht nachvollziehen. Aber in den Kommunen, die ich vertrete, überwiegend ländliche Kommunen, kann man diese Sache nicht nachvollziehen bzw. ist dieser Effekt nicht eingetreten.
Gerade in Kommunen, in denen diese Satzungen nicht mehr existieren, führt es zu einem entspannteren Verhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und seinem Baumbestand. Letztendlich entscheidet der Grundstückseigentümer, ob auf seinem Grundstück überhaupt ein Baum gepflanzt wird oder er einen wild „angeflogenen“ Baum einfach wachsen lässt. Nur wenn das geschieht,
dann haben wir überhaupt am Ende etwas, das wir schützen können.
Auch in der Zeit, wenn der Baum steht, ist der Grundstückseigentümer in der Verantwortung. Er muss dafür geradestehen, falls der Ast von seinem Baum jemand anderem auf den Kopf fällt – sprich: die Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Sollte ein Schaden entstehen, hat er die Schadenersatzpflicht zu leisten. Kommt der Zeitpunkt – dies gehört auch zum Lebenszyklus eines Baumes –, dass dieser irgendwann einmal gefällt werden muss, dann ist wieder unbedingt behördliches Handeln in Form von Antragstellung und Genehmigung erforderlich. Genau das hält auch manchen davon ab, überhaupt erst den Baum zu einem Baum werden zu lassen.
Dieser Punkt ist in meinen Augen eine große Gefahr, wenn wir diesen Gesetzentwurf beschließen sollten. Denn diese Entscheidungsfreiheit, die jetzt im Kommunalen bei den Grundstückseigentümern gegeben ist, wird wieder stark eingeschränkt. Manch einer wird sich diese Freiheit nicht unbedingt nehmen lassen wollen und vielleicht im Vorfeld, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist oder die neue Satzung beschlossen worden ist, zur Säge greifen. Es werden Bäume fallen, die sonst stehengeblieben wären. Deshalb sollte es bei der aktuellen Gesetzeslage bleiben.
Wenn es denn so schlimm im Land ist, Herr Günther – auch das muss angesprochen werden –, dann frage ich mich, wieso dieser Gesetzentwurf vor über drei Jahren eingebracht worden ist, vor drei Jahren im Ausschuss Sachverständige angehört wurden und er erst jetzt zur Beschlussfassung vorliegt.
In diesem Zusammenhang sollte noch ein Punkt angesprochen werden. Wir sprechen in diesem Haus gern über Bürokratieabbau und jede Partei schreibt es sich ins Wahlprogramm hinein. Dass für gewisse Sachen – wie wir sie hier in Sachsen haben – keine Anträge notwendig sind und keine behördlichen Genehmigungen erteilt werden müssen, ist doch ein effektiver, praktischer Beitrag zum Bürokratieabbau.
Wir als CDU lehnen den Gesetzentwurf selbstverständlich ab. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen liegt zur Beschlussfassung vor. Wer sich nicht gerade mit Bienenzucht oder Bienenhaltung auskennt, der wird sich fragen, was Belegstellen eigentlich sind. Kurz erklärt: Wie bei allen Nutztierrassen ist es wichtig, dass Tiere vermehrt und gezüchtet werden, und das erfolgt bei Bienen auf sogenannten Belegstellen. Imker bringen dort ihre Königin hin, und sie wird dort von vorhandenen Drohnenvölkern begattet. Das erfolgt aber nicht an einem Punkt an der Belegstelle, sondern im Umkreis um die Belegstelle, was mehrere Kilometer umfassen kann, weil es im Flug passiert.
Wieso brauchen wir ein Gesetz, um das zu regeln? Man muss sich die aktuelle Situation vor Augen halten: Es werden mehrere Belegstellen im Freistaat Sachsen betrieben – vorwiegend vom Landesverband Sächsischer Imker –, wo jedes Jahr 2 000 Königinnen zur Begattung hingebracht werden. Die Begattung ist nur möglich, weil im Umkreis um diese Belegstellen immer die gleichen Bienenvölker gehalten werden. Das erreicht der Landesverband dadurch, dass er sich mit den umliegenden Imkern und Grundstückseigentümern dahin gehend abspricht und auf dessen Einverständnis angewiesen ist.
Nun ist es so, dass die Bienenrassen vielfältiger werden. Es kommen mehrere neue Rassen auch nach Sachsen. Das ist auf der einen Seite wünschenswert, stellt aber insbesondere die Zucht vor eine neue Herausforderung; denn nur dann, wenn man sicherstellen kann, dass in dem entsprechenden Umkreis lediglich diese eine Bienenrasse vorhanden ist, kann man auch die Zucht sicher gewährleisten.
Aktuell ist es so: Wenn man nicht auf den Goodwill allein angewiesen sein will bzw. nicht auf das Verständnis der anderen Bienenhalter stößt, gibt es keinerlei rechtliche Handhabe, die Belegstelle insofern sicher zu machen, dass nur diese eine Bienenart dort gezüchtet werden kann.
In diese Lage wollen wir unsere Imker versetzen. Ich hoffe jedoch, dass es weiterhin in gutem Einvernehmen funktioniert. Ein Gesetz ist immer die zweitbeste Möglichkeit. Aber am Ende mag es doch den einen oder anderen Fall geben, in dem dieses Gesetz notwendig ist.
Die Zucht ist für unsere Imker wichtig. Dabei steht nicht nur die Leistungsfähigkeit der Bienenvölker im Vordergrund, sondern auch andere Eigenschaften wie Sanftmut, Resistenz gegen Krankheiten und Schädlinge und das Schwarmverhalten. Wenn man nicht diese guten Zuchterfolge hätte, dann wäre die Imkerei in Sachsen nicht auf dem hohen Niveau, auf dem sie sich befindet. Die Imkerei erlebt derzeit wirklich sehr hohen Auftrieb. Es gibt viele neue Mitglieder im Landesverband Sächsischer Imker. Die Imkerzahl steigt. Auch die Imkervölker werden mehr. Das ist Ziel unserer Politik. Wir unterstützen die Imker dabei. Wenn wir uns vor Augen halten, dass wir bei Honig aktuell eine Eigenversorgungsquote von 30 % haben – nur 30 % des Honigs, den wir verzehren, produzieren wir in Sachsen selbst –, dann wissen wir, dass es insoweit noch genügend Potenzial gibt.
Beim Schutzradius – dazu möchte ich noch Ausführungen machen – weichen wir als Parlament von dem Entwurf der Staatsregierung ab. Das war Ausfluss der Anhörung zu diesem Thema. Alle Sachverständigen waren sich einig: Je größer der Schutzradius ist, desto besser ist das für die Sicherheit der Belegstelle. Aber wir müssen auch abwägen zwischen dem Wünschenswerten und dem, was in der Praxis realisierbar ist. Deshalb haben wir uns an dem 7-Kilometer-Radius orientiert, den die Staatsregierung vorgeschlagen hat. Wir wollen aber auch die Möglichkeit schaffen, diesen Schutzradius auf bis zu 10 Kilometer auszudehnen, wo es möglich ist.
Der Zeitraum des Schutzes reicht laut Gesetzentwurf vom 1. Mai bis zum 15. August. Damit wird es Wanderimkern ermöglicht, außerhalb dieser Zeit diese Gebiete für die Tracht zu nutzen. Ich denke, das ist eine Entscheidung, die vertretbar ist.
Ich möchte noch kurz zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN, der uns zu diesem Thema vorliegt, ausführen. Zum einen fordern die Antragsteller einen Mindestschutzradius von 10 Kilometern. Dazu muss ich noch einmal sagen: Wünschenswert wäre es. Aber Sachsen ist ein dicht besiedeltes Land. Man muss sich an die Realität anpassen. Auch 7 Kilometer helfen den Imkern schon; das wurde uns bestätigt. Deshalb plädiere ich für unseren Vorschlag.
Die Zuchtziele im Gesetz festzulegen halten wir für wenig ratsam. Auch insoweit vertraue ich auf den Sachverstand der Imker. Diese wissen selbst, was wichtig ist, was gebraucht wird. Wir als Gesetzgeber sollten uns nicht zu weit in dieses Geschäft einmischen.
Die Forderung, für jede Belegstelle extra einen Expertenrat zu bilden, möchte ich vor dem Hintergrund des Verwaltungsaufwands und der Sinnhaftigkeit durchaus infrage stellen.
Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag der GRÜNEN ab.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Danke.
Danke. – Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben ausgeführt, dass wir 30 LEADER-Regionen haben. Sie haben in der Sommerpause einige besucht und waren in meiner LEADER-Region im Annaberger Land. Wie war Ihr Eindruck? Wie war der Stand? Sind die 30 Regionen alle gleich weit in der Umsetzung?
Ich habe eine Nachfrage zum ersten Themenkomplex. Herr Minister, Sie führten in Ihrer Rede die Initiative ELER-RESET aus. Es geht um die Vereinfachung der aktuellen Förderung. Wie ist hierbei der aktuelle Stand? Vielleicht könnten Sie dazu noch ein paar Ausführungen machen. Haben Sie Begleiter gewinnen können, die diese Sache unterstützen, damit sie am Ende zum Erfolg wird?
Wir beginnen in der namentlichen Abstimmung mit dem Buchstaben A.
Befindet sich jemand im Raum, der nicht aufgerufen wurde? – Damit können wir den Aufruf schließen und die Stimmen auszählen.
Jetzt muss ich fragen, was das werden soll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Standortauswahlgesetz nachbessern – Sachsen nicht für DDR-Altlasten bestrafen“, das ist das Thema der Aktuellen Debatte. Ich möchte besonders zum ersten Teil dieses Themas sprechen. Das Standortauswahlgesetz liegt derzeit im Deut
schen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung. Damit soll in Deutschland ein Endlager gefunden werden, in dem langfristig der hoch radioaktive Abfall sicher verwahrt werden kann.
Die Notwendigkeit dessen ist uns, denke ich, allen klar. Wir sind es unseren Kindern und den nachfolgenden Generationen schuldig, diese Frage langfristig zu klären.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist Ergebnis der Arbeit einer Kommission, die damit beauftragt war, Kriterien zu
entwickeln, die an ein Endlager zu stellen sind, und den Weg zu beschreiben, wie ein solches Endlager gefunden werden kann.
Ursprünglich wollte man von einer weißen Landkarte ausgehen; es sollte noch kein Standort festgelegt sein. Mittlerweile ist bekannt, dass vor allem in den Gesteinsformationen Salz, Ton und kristallines Gestein – hier ist insbesondere Granit gemeint – die Suche erfolgen wird.
Oberste Prämisse ist natürlich die Sicherheit; denn der radioaktive Abfall muss für einen langen Zeitraum – man geht von einer Million Jahre aus – sicher verwahrt bleiben. Dies schafft man nur mit einer geologischen Barriere: Das Gestein, in das die Einlagerung erfolgt, muss den eigentlichen Schutz bringen. Dieses Erfordernis bedingt es, dass eine gewisse Stärke und Mächtigkeit der Gesteinsformation vorhanden sein muss.
Die spezifischen Probleme der einzelnen Gesteinsarten müssen hier ebenfalls betrachtet werden. An dieser Stelle möchte ich vor allem die Problematik der Wasserführung, die im kristallinen Gestein – im Granit – auftritt, ansprechen; denn dadurch besteht die Gefahr, dass Wasser in tiefe Erdschichten vordringen kann, insbesondere bis zum eingelagerten Material.
Vor diesem Hintergrund, vor allem angesichts des Erfordernisses hoher Sicherheit, ist es für uns, die sächsische CDU, nicht nachvollziehbar, warum im Standortauswahlgesetz die Anforderungen an die verschiedenen Gesteinsarten, insbesondere an Granit, gesenkt wurden; denn nunmehr wird neben der geologischen Barriere auch die Möglichkeit einer technischen Barriere ins Spiel gebracht, um insbesondere die Problematik der Wasserführung abzumildern. Wenn allerdings alle Gesteinsformationen gleich betrachtet werden, dann sollte auch bei allen die Möglichkeit einer technischen Barriere mitgeprüft werden. Die technische Barriere ist zudem mit einem Problem verbunden: Sie ist noch nicht langfristig erprobt. Wenn sie denn ausreichend Sicherheit bieten könnte, dann sollte sie genauso bei Salz und Ton mitgeprüft werden.
Wir wollen keine Sonderbehandlung für Sachsen, sondern nur eine Gleichbehandlung auf der Grundlage von wissenschaftlich basierten Anforderungen.
Im Standortauswahlgesetz wurde der Aspekt der Mächtigkeit für kristallines Gestein anders bewertet als für Ton und Salz – sprich: abgemildert –, was von uns ebenfalls nicht nachvollzogen werden kann.
Die beiden von mir gerade vorgetragenen Kritikpunkte hat unser Umwelt- und Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt schon formuliert und als Sondervotum in den Abschlussbericht der Kommission eingebracht. Er hat hierfür unsere vollste Unterstützung.
Uns als sächsischer CDU geht es gemeinsam mit unseren Bundestagsabgeordneten der CDU darum, eine Korrektur am Standortauswahlgesetz herbeizuführen, um eine
gleiche Betrachtung aller möglichen Lagerstätten herbeizuführen; denn es liegt in unser aller Interesse, den sichersten Lagerort zu finden. Dies schafft man nur, indem man alle möglichen Wirtsgesteine gleichmäßig betrachtet und bewertet.
Für mich – ich denke, für alle Kollegen der CDU-Fraktion – waren die genannten Punkte Anlass, diese Aktuelle Debatte zu beantragen. Wir wollen auch einen Eindruck davon gewinnen, wie andere Fraktionen mit diesem Thema umgehen und welche Auffassungen sie hierzu vortragen. Mehr dazu in der nächsten Runde.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Staatsminister.
Meine Nachfrage: Künftig soll zielorientierter und ergebnisorientierter gefördert werden. War das in der Vergangenheit so nicht der Fall?
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich würde trotzdem gern noch etwas zur Initiative ELER-RESET nachfragen; denn jedem, der mit EUFörderprogrammen arbeitet, ist klar, wie notwendig es ist, dort eine Vereinfachung herbeizuführen. Die Resonanz auf diese Initiative, die weitestgehend oder fast ausschließlich positiv war, zeigt auch die breite Akzeptanz und Unterstützung. Hierzu meine Nachfrage: Ist geplant, bei ELER-RESET auch auf die Inhalte Einfluss zu nehmen und entsprechend schon Fördertatbestände, Förderinhalte, festzuschreiben? Würden Sie dazu bitte noch Ausführungen machen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes wird der Befreiungstatbestand von
der Wasserentnahmeabgabe für die Wasserkraftnutzung zum 01.01.2013 wieder rückwirkend eingeführt.
Dies ist ein Ergebnis einer langen, intensiven Beratung in unserer Fraktion. Die ursprüngliche Aufhebung der Befreiung, die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 eingeführt wurde, erfolgte vor allem auch vor dem Hintergrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens bei der EU gegen Deutschland, und es galt damals die rechtliche Auffassung, dass die Nutzung des Wassers in dieser Form für die Erzeugung von Energie mit einer Abgabe zu belegen ist.
Diesbezüglich haben wir nun Klarheit.
Das Verfahren ist zugunsten von Deutschland ausgegangen, und es besteht nunmehr keine Pflicht, zwingend eine Abgabe auf die Nutzung der Wasserkraft zu erheben. Die ursprüngliche Abgabenhöhe richtete sich nach der Menge des tatsächlich genutzten Wassers, wobei jedoch eine Untergrenze von 15 und eine Obergrenze von 25 % der Einspeisevergütung zur Anwendung kamen. Eine Schätzung, wie hoch die Abgabenhöhe tatsächlich ausfallen wird und insbesondere, welche wirtschaftlichen Belastungen sie für die Wasserkraftanlagenbetreiber mit sich bringt, war bei Einführung nur schwer möglich; denn es lagen sehr wenige verlässliche Zahlen vor, und gerade wirtschaftliche Zahlen von Einzelanlagen waren fast nicht verfügbar.
Erst mit den ersten Festsetzungsbescheiden für das Jahr 2013 wurde das Bild etwas klarer. Zum einen wurde deutlich, dass ein Großteil der Wasserkraftanlagenbetreiber nach genutzter Wassermenge weniger als 15 % hätte zahlen müssen, was jedoch durch die bestehende gesetzliche Regelung auf die 15 % angehoben wurde. Ebenso wurde deutlich, dass einzelne Anlagen doch starke wirtschaftliche Probleme mit der Abgabe hatten und es langfristig zu einem unwirtschaftlichen Betrieb der Anlage gekommen wäre.
Dieses Problem haben wir erkannt und deshalb zu Beginn dieser Legislaturperiode mit dem Haushaltsbegleitgesetz für den Doppelhaushalt 2015/2016 eine Stundungsregelung veranschlagt, wonach auf Antrag bis zum 30.06.2016 die Zahlung der Wasserentnahmeabgabe zinslos gestundet werden konnte. Diese Zeit sollte genutzt werden, um sich mit der Problematik näher zu befassen und eine entsprechend geänderte gesetzliche Regelung zu treffen. Diese Zeit haben wir auch als Arbeitskreis in der CDU genutzt, um uns intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Ich selbst habe viele Wasserkraftanlagen in meinem Wahlkreis im Erzgebirge besucht und mich mit den Anlagenbetreibern auch über die wirtschaftlichen Auswirkungen unterhalten.
Im Arbeitskreis war uns klar, dass wir eine Änderung herbeiführen müssen. Dabei haben wir engen Kontakt mit dem Verband der Wasserkraftanlagenbetreiber gehalten. Vor der Erkenntnis, eine Korrektur durchzuführen, stand nun die Frage: Wie soll diese aussehen? Zum einen sollte die zumutbare wirtschaftliche Belastung so im Rahmen sein, dass trotzdem ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage langfristig möglich ist. Auf der anderen Seite sollte eine Einnahme erzielt werden, für die es auch lohnt und die es rechtfertigt, diesen Verwaltungsaufwand zu erheben.
Bei den wirtschaftlichen Zahlen gab es kein einheitliches Bild bzw. es ließ sich keine Belastungsgrenze ermitteln, die man hätte für eine weitere Erhebung heranziehen können; denn das Geschäftsmodell ist bei allen Anlagen gleich: aus Wasserkraft Strom erzeugen. Aber damit endet auch die große Gemeinsamkeit, denn es gibt große Unterschiede: Wir haben kleine und größere Wasserkraftanlagen, die ganz unterschiedliche Kostenblöcke haben. Ebenso wurden sie in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben. Es gab ältere Anlagen mit abgeschriebenen Wirtschaftsgütern und neu geschaffene Anlagen, bei denen noch sehr viele Abschreibungen zu erwirtschaften waren. Ebenso war der Einsatz von Fremd- und Eigenkapital sehr unterschiedlich ausgeprägt. Somit waren wir froh, dass wir die volle gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit hatten und auch – dazu haben wir uns letztendlich entschlossen – die Abschaffung dieser Wasserabnahmeabgabe, um letztlich die Wiedereinführung des Befreiungstatbestandes umzusetzen.
Mit der Abschaffung der Wasserentnahmeabgabe entfällt aber auch die Förderung für die Fischaufstiegsanlagen, die wir als Freistaat bisher den Wasserkraftanlagenbetreibern im Hinblick auf die Schaffung der Durchgängigkeit für die Fließgewässer gewährt haben. Im Ergebnis werden die Wasserkraftanlagenbetreiber in Sachsen zukünftig nicht mehr mit einer Abgabe belastet. Im Gegensatz dazu ist es aber ihre Pflicht und Aufgabe, selbst für die Schaffung der Durchgängigkeit zu sorgen und entsprechende Bauwerke hierfür herzustellen.
Auch das Ergebnis unserer langen Diskussion haben wir mit dem Verband der Wasserkraftanlagenbetreiber abgestimmt, bevor wir es in den Gesetzesgang brachten. Dieser hat mit seinen Mitgliedern ein Votum durchgeführt, und es gab eine 89-prozentige Zustimmung zu diesem Änderungsvorschlag. Genauso wurde dieser Änderungsvorschlag von vielen Sachverständigen im Rahmen der Anhörung begrüßt.
Mit dieser Neuregelung besteht nun Klarheit und vor allem Planungssicherheit für die Anlagenbetreiber, die wichtig ist, um auch langfristig die notwendigen Investitionen angehen zu können. Diejenigen, die bisher schon
eine Wasserentnahmeabgabe gezahlt haben, werden diesen Betrag zurückerhalten. Die Rückerstattung erfolgt jedoch zinslos. Dies ist zum einen damit zu begründen, dass wir die Wasserentnahmeabgabe rückwirkend zum 01.10.2013 wieder abschaffen. Auch eine zukünftige Abschaffung wäre im Rahmen unseres gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums möglich gewesen. Hinzu kommt, dass auch die Stundung zinslos gewährt wurde, die wir im Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 verankert hatten.
Ich bitte im Interesse der Wasserkraftanlagenbetreiber, die auch einen Beitrag zum Erreichen der Energiewende in Sachsen leisten, um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Gleichzeitig möchte ich noch unseren Änderungsantrag einbringen, der Ihnen bereits vorliegt. Dieser wurde notwendig, da nach der Behandlung im zuständigen Ausschuss der Juristische Dienst festgestellt hat, dass es formaler Änderungen bedarf, um das Ansinnen, das ich vorgetragen habe, auch vollumfänglich im Gesetzestext verankern zu können. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Gleichzeitig bitte ich um Ablehnung des Änderungsantrages der GRÜNEN, der vorsieht, die Wasserentnahmeabgabe im Miniaturformat beizubehalten. Ich denke, besonders vor dem Hintergrund der Erhebungskosten bei Abgaben macht es keinen Sinn, noch punktuell an einer Wasserentnahmeabgabe festzuhalten, sondern wir sollten die Klarheit schaffen, die ich soeben dargestellt habe.
Ich danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Im Auftrag der CDUFraktion möchte ich Ihnen zu der LEADER-Strategie oder LEADER-Förderung folgende Frage stellen: Welche finanziellen Risiken haben die lokalen Aktionsgruppen bei der Umsetzung von LEADER zu tragen?
Danke.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich habe noch eine Nachfrage zu LEADER. Sie haben ja gerade ausgeführt, dass wir erstmalig sehr viel Verantwortung in die jeweilige LEADER-Region geben. Jede Region kann selbst bestimmen, wo sie ihre Förderschwerpunkte sieht, und auch festlegen, welchen Fördersatz man auf die entsprechenden Projekte anwendet. Meine Frage: Gibt es diesbezüglich Höchstgrenzen, die von der EU festgesetzt sind oder die zu beachten sind?
Danke.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Zur Thematik Kläranlagen: Ende dieses Jahres endet die Frist für die Umstellung auf vollbiologische Anlagen. Warum halten Sie oder Ihr Haus an diesem Termin so strikt fest?
Herr Staatsminister, Sie hatten bei der Beantwortung der Frage von Kollegen Winkler schon darauf Bezug genommen: Was sind denn die rechtlichen Folgen, die nach Ablauf der Frist Ende dieses Jahres eintreten?
Danke.
Ja, mit Gottes Hilfe.