Gunter Wild
Appearances
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Zuallererst: Herr Baumann-Hasske, Sie werden sich jetzt wundern, aber ich bin beeindruckt! Von den Rednern, die bisher hier vorn gestanden haben, waren Sie der erste, der von diesem Thema überhaupt Ahnung hat. Genau das, was Sie gesagt haben, das Erklären dieser Zusammenhänge, erspart mir jetzt einen Teil meines Redebeitrags.
Aber das ist nicht so schlimm. Es gibt genug andere Punkte, auf die man eingehen kann.
Herr Fischer – sind Sie noch da? –, ist Ihnen bekannt, dass Herr Hütter seit 2014, seit es die AfD gibt, ständig in diesen Gebieten unterwegs ist, dass er ständig mit diesen Bürgerinitiativen in Kontakt ist? Offensichtlich nicht – weil Sie es wahrscheinlich nicht sind.
Nun zum Thema! Die Fraktion DIE LINKE fordert mit diesem Antrag die Staatsregierung auf, sich im Bundesrat für eine Pflichtversicherung zum Schutz vor Elementarschäden einzusetzen.
Diese – jetzt in Anführungsstrichen – „parlamentarische Krücke“, sich im Bundesrat für etwas einzusetzen, was Sache des Bundestages ist, haben wir auch schon genutzt.
Aber bei der AfD war dies bisher notwendig, weil wir selbst – bis jetzt – nicht im Bundestag vertreten waren. Zum Glück hat sich das am vergangenen Sonntag geändert.
Auch die Linkspartei bearbeitet das Thema im Bundestag.
Ja. – Aber auch der Ministerpräsident hat so etwas schon einmal vorgeschlagen. Daher ist es nicht notwendig, hier so einen Schaufensterantrag zu stellen.
Nein, das ist nicht notwendig.
Aber nun zum Inhalt! Noch einmal, Herr BaumannHasske, Sie haben Ahnung. Das muss ich Ihnen bestätigen. Andere haben offensichtlich keine Ahnung. Wirklich viel Ahnung vom Thema haben offensichtlich insbesondere die Antragsteller nicht. Aber auch Herr Fischer hat sich „verhaspelt“; so sage ich es jetzt einfach.
Mehrmals in Ihrer Antragsbegründung schreiben Sie von Sturm- und Hagelschäden. Weder Sturm- noch Hagelschäden sind im Risiko Elementarschäden enthalten.
Deshalb für Sie zum Lernen: In der Gebäudeversicherung kann man separat Risiken versichern.
Schauen Sie nach! – Dort sind in der Regel Feuer-, Einbruch-, Diebstahl- und Leitungswasserschäden versichert. Auch Sturm- und Hagelschäden sind in der normalen Gebäudeversicherung versichert.
Dann gibt es diverse Zusatzversicherungen. Eine davon ist die Elementarschadenversicherung, die, wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist, auch bei Überschwemmung greift. Das ist so.
Aber was machen Sie hier? Sie machen den Bürgern Angst. Sie vermitteln ihnen, dass Sturm- und Hagelschäden ausschließlich dann bezahlt werden, wenn sie eine
Elementarschadenversicherung vorweisen können. Das ist falsch. Das ist in der Gebäudeversicherung enthalten. Schauen Sie nach! Es ist so.
Sie wollen eine neue gesetzliche Pflichtversicherung einführen. Aber ich sage Ihnen etwas: Noch nicht einmal die private Haftpflichtversicherung ist zwingend abzuschließen. Sie heißt zwar so, ist aber keinesfalls Pflicht.
Was Sie fordern, nämlich eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadensversicherung, würde eine gesetzliche Pflicht zur gesamten Gebäudeversicherung bedeuten. Auch das verschweigen Sie. Oder – noch schlimmer –: Sie wissen es einfach nicht.
Es gibt kein mir bekanntes Unternehmen, dass das Risiko „Elementarschaden“ als Einzelrisiko versichert. Es ist immer ein Zusatzrisiko zur Gebäude- oder Hausratversicherung.
Aber damit erhält Ihr Antrag eine ganz andere Dimension. Gerade Geringverdiener, die sich in Zeiten, als es ihnen noch besser ging, Wohneigentum angeschafft haben, stellen Sie vor schier unlösbare Probleme. Sie verkaufen sich ständig als Partei für die kleinen Leute. Ich sage Ihnen, was Ihr Antrag für diese Menschen bedeuten würde: Für die Eigenheimbesitzer würde er eine massive Steigerung der Versicherungskosten bedeuten. Und für alle Mieter – nach außen hin setzen Sie sich doch für eine Mietpreisbremse ein – würde er einen massiven Anstieg der Mietnebenkosten bedeuten.
Oder glauben Sie allen Ernstes, dass der Vermieter diesen teuren Unsinn, den Sie einführen wollen, nicht auf die Mieter umlegt? Ich glaube das nicht. Zur Kaltmiete gehört zwingend auch die Umlage.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum schauen Sie mich an? Wir sind für eine Mietpreisbremse, aber nicht für den Unsinn, der im Bundestag beschlossen worden ist!)
Sie sind aber auch dafür.
Eine Lösung für das Problem an sich muss gesucht werden; das ist richtig. Aber eine gesetzliche Pflichtversicherung, die zu einer weiteren Bevormundung der Betroffenen führt, ist ganz klar abzulehnen.
Inhaltlich schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Baumann-Hasske an. Es ist wirklich so: Der Vorschlag in dem Antrag ist Unsinn.
Die Probleme sind ganz andere. Die Bebauung von Flussauen und die Flussbegradigungen sind schuld an den zunehmenden Überschwemmungen. Warum werden denn Bauanträge für Vorhaben in Überschwemmungsgebieten
genehmigt? Gerade hier in Dresden stehen ganze Gewerbegebiete dort, wo früher Überschwemmungsgebiete der Elbe waren. Warum ist denn so etwas genehmigt worden? Dort müssen wir ansetzen. Dort sollte nicht mehr gebaut werden dürfen.
Ich habe zu Ihnen geschaut, aber die CDU gemeint. Das sei mir einmal gestattet.
Noch einmal: Dort muss man ansetzen. Man muss die Ursachen dafür, dass die Überschwemmungen in erheblichem Maße zugenommen haben, bekämpfen. Eine zusätzliche Zwangsversicherung ist ganz klar abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir beantragen heute einen zeitlich begrenzten, aber sofortigen Genehmigungsstopp für Windkraftanlagen in Sachsen.
Warum erachten wir das als dringend notwendig? In Sachsen sind aktuell über 900 Windkraftanlagen in Betrieb. Innerhalb von zehn Jahren hat sich ihre Anzahl mehr als verdreifacht, und immer mehr sind geplant, da nach Meinung der Regierung nur so die Klimaschutzziele erreicht werden können. Von diesen über 900 Anlagen befinden sich schon jetzt etwa ein Drittel oder, genauer gesagt, 324 Anlagen außerhalb der Windvorranggebiete – so die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir.
Solche Eignungs- und Vorranggebiete werden durch Regionalpläne geregelt, und diese werden regelmäßig fortgeschrieben. Die aktuellen Fortschreibungen sind zwar längst fällig, aber noch lange nicht abgeschlossen.
Theoretisch müssten diese spätestens vier Jahre nach Fortschreibung des Landesentwicklungsplans abgeschlossen sein. Der fortgeschriebene Landesentwicklungsplan trat 2013 in Kraft. Aber es wird weiter genehmigt, und es wird weiter errichtet. Das bedeutet, mit Inkrafttreten der dann neuen Regionalpläne haben wir noch viel, viel mehr Windkraftanlagen außerhalb der Eignungsgebiete, die dann für die Dauer ihrer genehmigten Laufzeit Bestandschutz haben.
Warum haben wir denn in Sachsen – und nicht nur hier – unzählige Bürgerinitiativen, die sich gegen Windenergie aussprechen? Insbesondere auf dem Land gibt es ein enormes, sehr bürgerliches Protestpotenzial. Ich sage es Ihnen: Windkraftanlagen zerstören mehr Natur, als die produzierte Windenergie nutzt. Landschaft wird nicht nur immer hässlicher, nein, Tiere sterben. Gerade Rotmilane, aber auch verschiedene Fledermausarten leiden massiv unter dem Ausbau der Windenergie. Hier fragt man sich durchaus, ob diese Populationen die Ausbauziele langfristig überhaupt überleben werden.
Was sagen SPD und GRÜNE zu diesen Tatsachen? Sie sagen: Energiewende ja, koste es, was es wolle. Man kann
Windkraftkapazität verzehnfachen. Mehr Nutzen entsteht durch die Windenergie nicht. Ich sage Ihnen auch, warum. Bei Windstillstand produzieren hundert Anlagen genauso wenig Energie wie tausend Anlagen und umgekehrt: Bei viel Wind haben wir auch einen Effekt. Tausend Anlagen produzieren zwar viel Energie, aber umsonst, weil diese nicht gespeichert werden kann. Die Windkraftanlagen werden in diesen Fällen in großer Anzahl abgeschaltet.
Die hohe Anzahl an Windkraftanlagen nutzt nichts und trägt zum Klimaschutz nicht bei, solange man keine Speichermöglichkeiten geschaffen hat. Der überschüssige Strom wird oft zu lächerlichen Strompreisen ins Ausland verkauft oder gar verschenkt. Teilweise zahlen wir sogar noch drauf, damit man uns den Überschussstrom abnimmt. Aber ist ja nicht schlimm, alles ist ja durch Subventionen bezahlt, oder?
Die ganze Windenergie ist absurd. Mehr dazu dann in der zweiten Runde.
Herzlichen Dank.
Danke, Herr Präsident. – Können Sie mir bitte einmal verraten, warum Sie jetzt hier über Klimawandel, Energiewende, Elementarschäden und über sonst etwas in dieser Welt sprechen und nicht über meinen Antrag?
Herzlichen Dank, Herr Präsident, für die Gestattung der Zwischenfrage. – Es ist ja allseits bekannt, dass Sie, Herr Vieweg, ich will nicht sagen: Windkraftlobbyist sind – –
Die Frage kommt sofort.
Es ist bekannt, dass Sie sehr massiv für erneuerbare Energien einstehen. Jetzt kommt meine Frage.
Nennen Sie mir doch einmal ein einziges Land auf dieser Welt, das gleichzeitig aus Atomstrom und aus Kohlestrom aussteigt. Nennen Sie mir nur ein einiges Land auf dieser Welt, das diesen Unsinn macht, gleichzeitig aus Atom- und Kohlestrom auszusteigen und ausschließlich auf erneuerbare Energien zu setzen.
Ich habe gefragt, ob er mir ein einziges Land weltweit nennen kann – außer Deutschland –, das gleichzeitig aus Atom und Kohle aussteigen möchte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Herr Viehweg, Sie werfen mir Populismus vor. Was Sie hier gemacht haben, ist nichts anderes als Windkraftpopulismus.
Sie sind zum einen auf meinen Antrag weder sachlich noch inhaltlich oder auch zahlenmäßig eingegangen. Zum anderen sagen Sie, dass wir die Bürgerinitiativen bespielen. Sie sollten es wissen. Die Bürgerinitiativen gegen Windkraft gab es schon lange, bevor die AfD überhaupt gegründet wurde. Sie sind froh, dass sie jetzt jemanden haben, der ihre Interessen vertritt. Das ist eine Tatsache.
Wenn alles so toll ist, wie Sie es in Bezug auf die Planungen und alles andere gesagt haben, dann erklären Sie mir einmal, warum bereits jetzt 324 von 900 Anlagen außerhalb der Windvorranggebiete stehen. Sie haben alle Bestandschutz, weil sie bereits gebaut wurden. Nun gibt es neue Planungen. Wir müssen dem Einhalt gebieten, damit die neuen auch nur dort stehen, wo sie hingehören.
Eine Zustimmung brauche ich von Ihnen sowieso nicht zu erhoffen.
Das Problem, dass Windkraftanlagen außerhalb der vorgesehenen Gebiete gebaut werden, wird uns weiter begleiten. Es wurde bereits angekündigt: Das sächsische Energie- und Klimaprogramm soll angepasst werden. Selbst der Regierung reichen die gesteckten Ausbauziele für erneuerbare Energien nicht mehr aus. Man möchte sich künftig an den Ausbauzielen der Bundesregierung orientieren, ohne die Wirkung auf Mensch, Umwelt und Wirtschaft zu hinterfragen. Damit ist aber auch Folgendes klar: Der Landesentwicklungsplan wird ebenfalls schon bald wieder fortgeschrieben werden müssen, wenn Sie das so möchten. Die Ausbauziele müssen sich in den regionalen Mindestenergiebeiträgen wiederfinden. Das ist gefordert.
Es ist also absehbar, dass die derzeit in Abstimmung befindlichen Regionalpläne nicht mehr lange Bestand haben werden.
Wir arbeiten jetzt an Plänen, bei denen Sie, wenn Sie es umsetzen, wie Sie es wollen, schon wissen, dass diese nur kurz Bestand haben und dann wieder überarbeitet werden müssen. Was für ein Unsinn!
Zitat aus einer Pressemitteilung von Herrn Dulig – er ist leider nicht da – zur Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen: „Es ist uns wichtig, in diesem Prozess auch die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen; denn der Erfolg für die Energiewende hängt auch von der gesellschaftlichen Akzeptanz ab.“
Das ist blanke Heuchelei.
Realität ist, dass selbst Kommunen, die es ablehnen und das nicht haben wollen, gar kein Mitspracherecht haben. Die können eine Stellungnahme abgeben – das ist auch alles, was sie können. Aber mitreden dürfen die bei Ihren Klima- und Windkraftzielen nicht.
Wir haben allein hier in Sachsen über 50 Bürgerinitiativen, die sich gegen einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und der Windkraft im besonderen aussprechen. Sie wollen, dass die Landschaft nicht weiter verschandelt wird, sie wollen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht weiter über kommunale Interessen oder über die Belange des Naturschutzes gestellt wird. Sie wollen endlich einen Mindestabstand von 10 H, damit sie wieder ruhig leben können oder – in den Worten der CDU ausgedrückt – damit sie endlich wieder gut und gerne in diesem Land leben können.
Danke.
Sehr geehrter Herr Minister! Das ist wohl richtig, was Sie gesagt haben.
Das vorweg. Jetzt meine Frage: Wie wollen Sie – falls Sie das überhaupt wollen – ausschließen, wenn jetzt weiter genehmigt, weiter gebaut wird, dass dann, wenn der Regionalplan gültig ist, ein Teil von den neu errichteten Anlagen nicht wieder außerhalb dieser Gebiete steht und wir genau das fortschreiben, was Sie eben beschrieben haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe zwar jetzt drei Minuten Schlusswort und könnte jetzt noch einmal von vorn anfangen oder könnte noch irgendetwas Neues dazu sagen.
Das ist meine Freiheit, aber ich befürchte, das wird hier in diesem Hohen Hause an diesem heutigen Tag auf keinen fruchtbaren Boden fallen.
Ich würde mich zwar sehr, sehr freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen, ich gehe aber nach den Redebeiträgen davon aus, dass das nicht geschehen wird.
Wir haben das Thema Windkraft schon mehrmals auf der Agenda gehabt.
Ich gebe Ihnen mit meinem Schlusswort ein Versprechen: Es wird bei uns auf der Agenda bleiben. Wir werden es
spätestens in zwei Jahren sehen, wenn wieder Landtagswahlen sind. Der Wähler entscheidet dann, ob er auf diesem Weg, den Sie hier gehen, weitergehen will oder ob er das nicht will.
Danke schön.
Danke, dass Sie meine Zwischenfrage noch zulassen, Herr Pallas. Eines möchte ich vorwegstellen: Seit über zehn Jahren bereise ich regelmäßig islamische Länder. Nun kommt meine Frage: Haben Sie das, was dort in Bezug auf die Verschleierung vor sich geht, selbst schon erlebt? Wie oft waren Sie schon in einem islamischen Land und haben live erlebt, was nun bei uns eingeführt wird?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Frau Kagelmann, Sie sagten es bereits. Frau Kagelmann? Sie hört nicht zu – egal.
Wichtiges soll man bekanntlich wiederholen, deshalb sage ich es noch einmal: Am 16. März wurde mit Drucksache 6/8885 ein umfangreicher Antrag der LINKEN zur Geflügelpestverordnung eingereicht. Am 23. April reich
ten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Drucksache 6/9351 einen weiteren Antrag zur Geflügelpest und zur Stallpflicht ein. Dieser ergänzt den Antrag der LINKEN inhaltlich ein Stück weit. Und jetzt, im Mai, kommen Sie als Regierungskoalition mit dem Antrag Drucksache 6/9488, Stallpflicht für Geflügel, um die Ecke.
Da kann man nur sagen oder boshafterweise denken: Guten Morgen! Auch schon aufgewacht? Mir wird ja nun wirklich keine Freundschaft mit Links-Grün nachgesagt,
aber im Gegensatz zu Ihrem Antrag sind hier diese Anträge der LINKEN und der GRÜNEN recht umfangreich, inhaltlich anspruchsvoll und zumindest eine sehr gute Arbeitsgrundlage im Ausschuss. Das muss man auch einmal sagen.
Was Sie hier auf knapp zwei Seiten eben einmal ganz schnell zusammengeschrieben haben, bringt die von der Stallpflicht betroffenen Unternehmen keinen einzigen Schritt weiter.
Ja.
In Teil I des Antrags wollen Sie sich berichten lassen, wie viele Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden – erstens. Zweitens wollen Sie sich berichten lassen, wie viele Genehmigungen von Geflügelausstellungen versagt
wurden, drittens, wie die Behörden das handhaben, viertens, welche Voraussetzungen die Tierhalter erbringen müssen, und fünftens, welche Voraussetzungen für eine risikobasierte statt einer landesweiten Aufstallpflicht im Freistaat vorliegen müssen.
Der Berichtsteil Ihres Antrags enthält genau fünf Fragen. Liebe Regierung, die Opposition macht das häufiger. Ihnen sollte aber auch bekannt sein, dass das eine klassische Kleine Anfrage ist. Es sind genau fünf Fragen. Oder ging es Ihnen nur darum, das Thema zu besetzen, um vor der Opposition damit im Plenum zu sein?
Das kann natürlich der Fall sein.
Kommen wir nun zu Punkt II: Dort möchten Sie prüfen lassen, inwieweit es Gestaltungsmöglichkeiten mit Blick auf Ausnahmegenehmigungen geben kann. Sie möchten prüfen lassen, wie man generell von der Aufstallpflicht befreit werden könnte. Sie möchten prüfen lassen, inwie
weit Rahmenvereinbarungen bei angeordneten Tötungen abgeschlossen werden können. Sie möchten berichten und prüfen, sie möchten aber nichts umsetzen.
Spätestens hier frage ich mich Folgendes: Haben Sie Ihre parlamentarischen Mitarbeiter schon alle in die Sommerpause geschickt oder warum sollen die Mitarbeiter der Staatsregierung das erledigen, was Ihre eigentliche Aufgabe ist? Ihr Aufgabe ist es nämlich, sich selbst Gedanken zu machen, was man tun muss, um den betroffenen Unternehmen zu helfen. Ihre Aufgabe ist es, sich Gedanken zu machen, einen Antrag zur Umsetzung zu stellen und nicht nur prüfen zu lassen.
Kommen wir nun zu Punkt III: Hierin beantragen Sie in einem einzigen schwammigen Satz eine Evaluierung und Überarbeitung der Schutzverordnung. Das kann man tun, aber auch das bringt nicht viel. Alles in allem kann man feststellen: Ihr Antrag schadet zwar niemandem, aber er hilft auch keinem. Die wirklichen Probleme bei diesem Thema sprechen Sie im Antrag – im Redebeitrag haben Sie es gemacht – mit keinem einzigen Wort an.
Tote Hühner, tote Schwäne, Virus H5N1 oder dann doch wieder H5N8, für Menschen gefährlich oder nur für Tiere tödlich – so heißen die Schlagzeilen, die tagelang durch die Presse gehen. Was ist die wirkliche Ursache für die Erkrankung? Die Meinungen über die Verbreitungswege der Geflügelpest gehen seit Jahren auseinander. Einerseits geht der Leiter des Friedrich-Loeffler-Instituts, Herr Prof. Dr. Dr. Mettenleiter, dessen Ansicht auch die deutschen Behörden teilen, davon aus, dass die Zugvögel die tödliche Seuche einschleppen. Das ist aber eine reine Vermutung. Wie die Infektionen tatsächlich zustande kommen, ist dem besagten Professor genauso wie vor zehn Jahren immer noch unbekannt.
Doch es wird noch besser. Das Institut selbst räumt ein, dass es keinerlei wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse darüber gibt, ob die Viren tatsächlich den Tod der untersuchten Tiere hervorgerufen haben. Das haben Sie selbst gesagt. Andererseits machen Naturschützer und Kleintierzüchter die Massentierhaltung für die Verbreitung der Epidemie verantwortlich. Hintergrund für die Ausbreitung der Geflügelpest sei mit großer Wahrscheinlichkeit der Transport von infiziertem Geflügel und die Massentierhaltung.
Meine Frage lautet daher vor diesem Hintergrund wie folgt: Ist die Aufstallungspflicht überhaupt noch sinnvoll? Anstatt die artgerechten Freilandhaltungen mit kleineren Herden systematisch in den Ruin zu treiben, wäre es dringend nötig, die Entwicklung robuster Tiere mit gutem Immunsystem zu unterstützen und eine gesunde Freilandhaltung zu fördern.
Der Umgang mit der Stallpflicht ist außerdem bundesweit sehr unterschiedlich. Wieso ist das so? Die Anordnungen
beruhen auf bloßen Einschätzungen und Vermutungen. Man fragt sich, wie man eine Maßnahme anordnen kann, wenn man nicht weiß, ob man damit das Problem löst. Selbst wenn man inzwischen vermutet, dass die Aufstallung die Virusverbreitung nicht verhindert und das Freilandgeflügel nicht von Wildvögeln angesteckt wird, werden die Tiere weiterhin eingesperrt.
Meine Damen und Herren! Es wütet keine Seuche entlang der Vogelzugrouten. Es gibt auch kein massenhaftes Wildvogelsterben, welches man an sich vorfinden sollte, wenn Wildvögel die Ansteckungsquelle wären. Tote Wildvögel im Winter sind normal. Sie sterben in der Regel an Futtermangel oder Kälte. Es gibt in Deutschland auch keine wissenschaftlich seriöse und objektive Untersuchung für die Entstehung und Verbreitung der Krankheit. Was wir aber zweifelsfrei immer wieder erleben, sind unsinnige Aufstallungsanordnungen, massenhaftes Keulen von gesunden Tieren und vor allem sehr frustrierte Freilandgeflügelhalter.
Hätte sich Ihr Antrag auf diese Probleme bezogen, dann wäre Ihnen die breite Zustimmung sicher gewesen. Was Sie heute hier beantragen, bringt wirklich keinen Nutzen, aber auch keinen Schaden. Deshalb werden wir uns enthalten.
Danke schön.
Danke, Herr Präsident. Lieber Herr Krauß, können Sie mir bitte sagen, woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass wir uns als AfD im parlamentarischen Lauf mit den Anträgen der LINKEN und GRÜNEN und auch Ihrem, wenn er dann im Ausschuss ist, nicht befassen wollen? Das habe ich mit keinem Wort gesagt. Ich habe gesagt, Ihr Antrag ist unsinnig, aber nicht, dass wir uns nicht damit befassen wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich wollte nur sicherstellen, dass ich mit meiner Kurzintervention nicht zu spät komme.
Noch einmal, Herr Krauß: – Wo ist er denn jetzt? – Egal. – Sie haben klar und deutlich gesagt, dass wir uns nicht damit befassen wollen. Das sei aber einmal dahingestellt. Ich will auf etwas anderes hinaus. Sie haben sich dann verbessert und gesagt, wir sind die Einzigen, die keinen Antrag eingebracht haben. Das ist richtig. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns nicht mit dem Thema beschäftigt haben, vielleicht auch im März oder April.
Aber wenn schon zwei Anträge – wie ich bereits in meinem Redebeitrag sagte – das Problem inhaltlich umfangreich beschreiben und im parlamentarischen Lauf sind, brauchen wir nicht noch zusätzlich einen dritten, vierten oder fünften Antrag einzubringen. Wir haben genügend Anträge, die sich mit dem Thema befassen. Dieses Mal ist er von den LINKEN und von den GRÜNEN. Es ist uns als AfD egal, woher gute Ideen kommen. Wir befassen uns damit im parlamentarischen Lauf.
Ich finde es eine böse Unterstellung, uns hier vorzuwerfen, wir würden uns im parlamentarischen Lauf damit nicht befassen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr von Breitenbuch, wir sind oftmals fachlich in der Differenz. Heute möchte ich Ihnen zu dem fachlich ausgezeichneten Vortrag gratulieren. Sie haben das wirklich genau auf den Punkt gebracht.
Eigentlich könnte ich sagen, ich stimme dem z,u und mich wieder hinsetzen. Aber so leicht mache ich es den GRÜNEN natürlich nicht.
„Breite und Beschaffenheit von Kastenständen für Sauen in der Schweinezucht – geltendes Recht durchsetzen – Kastenstanderlass für Sachsen beschließen“.
Das ist heute der letzte Antrag, aber das bekannte Sprichwort „Das Beste kommt zum Schluss“ trifft hier leider nicht zu. Im Gegenteil. Auch wenn ich mich wiederhole: Das ist wieder einer der typisch grünen Anträge, vorgaukeln, etwas Gutes bewirken zu wollen, und Konsequenzen für Hersteller und Verbraucher komplett ausblenden. Das ist grüne Politik in Sachsen.
Die Umsetzung Ihres Antrags bewirkt vor allem erstens die Schwächung der heimischen Landwirtschaft und zweitens den Import aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Sie haben offensichtlich keine Ahnung von unseren landwirtschaftlichen Strukturen. Sie verlangen in Ihrem Antrag eine unverzügliche Umsetzung. Ohne jegliche Unterstützung wäre das aber das Aus für die allermeisten kleinen und mittelständischen Schweinebauern. Einzig die Großbetriebe würden das verkraften und dann auch noch gestärkt aus der Krise hervorgehen.
Sie, die GRÜNEN, fördern damit Monopolisten zulasten der seit Generationen bestehenden Familienbetriebe. Sie können das ja wollen, dann sollten Sie aber auch den betroffenen Menschen und vor allem dem kleinen Rest Ihrer Wähler draußen in Sachsen sagen, dass Sie den Untergang der familienbetriebenen Landwirtschaft wollen. Das machen Sie aber nicht. Sie machen mit diesem Antrag Lobbyarbeit für einige wenige Großbetriebe im Wissen, dass es den vielen kleinen Familienunternehmen die Existenz kosten könnte.
Auch den Schweinen geht es mit Ihrem Antrag nicht besser.
Denn dann kommen die eben aus Bulgarien oder aus Rumänien. Das nennt man EU-Binnenmarkt.
Man muss die Entwicklung nicht gutheißen, aber man muss mit ihr umgehen können. Ihr Antrag beweist eindrucksvoll, dass Sie das nicht können. Sie bedienen nur Ihr Wählerpotenzial in der Stadt, das das Schwein oft nur auf der Metzgertheke, aus der Tiefkühltruhe und von Fotos der Tierschutzorganisationen im Fernsehen und Internet kennt.
Sterbende Bauernhöfe bedeuten auch sterbenden ländlichen Raum. Dem muss man sich entgegenstellen. Für uns bedeutet das, dass man die Bauern unterstützen muss. Man muss sie unterstützen, ihren Betrieb tierwohlgerechter zu gestalten. Das ist etwas, das in Ihrem Antrag nicht vorkommt. Das wird völlig ausgeblendet. Investitionsförderungen, Umstellungszeiträume, Beratungsangebote,
wissenschaftliche Begleitung – denn es ist bekannt, dass die Sterblichkeitsrate der Sauen und Ferkel in Betrieben, die bereits umgestellt haben, deutlich höher ist –, nichts davon, aber auch gar nichts ist in Ihrem Antrag zu finden.
Ein vollständiger Verzicht auf Kastenstände wurde daher in den Ländern, die das Thema bereits angegangen sind, nicht umgesetzt; denn das Verletzungsrisiko der Sauen und Ferkel ist deutlich höher. Nur sagen Sie das dem Verbraucher wie so oft nicht! Was wir wirklich brauchen und wofür wir uns dringend einsetzen müssen, sind vernünftige Rahmenbedingungen, damit Bauern wieder von ihrem Beruf leben können. Dann ist auch mehr Tierwohl möglich. Dies setzt aber das Bewusstsein voraus, dass es nicht nur um den Preis gehen kann, sondern dass es auch um die Qualität gehen muss – Bewusstsein dafür, dass man gern etwas mehr für regionales Essen ausgibt. Dies setzt auch voraus, dass wir unsere Landwirtschaft vor Billigimporten schützen. Wir wissen, dass dies eine schwierige Diskussion ist, aber wir müssen sie angehen.
Ich möchte das Ganze an einem Beispiel verdeutlichen: Herr Hans-Georg Meyer, Sauenhalter in Stresow im Jerichower Land, sagte: „Wir haben die Kastenstände herausgeschmissen aufgrund des Urteils. Wir haben riesige Probleme. Das führt in meinem Betrieb dazu, dass die biologischen Leistungen abgesunken sind. Das heißt, wir haben erhöhte Sauenverluste. Ich denke deshalb, wir brauchen auf jeden Fall Übergangsfristen. Wir müssen jetzt erst einmal Erfahrungen sammeln und mit diesen Erfahrungen später in die breite Praxis gehen. Wir sind im Grunde Pioniere, die jetzt ein Stück weit diese Zeche mit bezahlen.“
Lassen Sie unsere Landwirte nicht weiter die Zeche für Pionierarbeit bezahlen! Lassen Sie uns die Landwirte dabei unterstützen, mit dieser Aufgabe fertig zu werden! Wir alle hier sollten gemeinsam daran arbeiten, dass unsere Landwirte möglichst bald Rechtssicherheit haben. Aber wir sollten möglichst auf eine bundesweit einheitliche Regelung hinwirken und keinen Sonderweg für Sachsen beschreiten.
Den Antrag der GRÜNEN braucht es hierzu nicht; mehr dazu in der zweiten Runde.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Unsinnigkeit dieses Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe ich bereits in der ersten Runde dargestellt. Deshalb möchte ich jetzt etwas zu dem Problem an sich sagen.
Wir leben in Zeiten der intensiven Tierhaltung. Diese intensive Tierhaltung zeichnet sich durch hohe biologische und wirtschaftliche Produktivität bei einem möglichst geringen Aufwand an Arbeitskraft, Energie und genutzter Fläche aus. Das ist halt so.
Viele Lebensmittelskandale und Tierschutzverstöße
sorgen aber auch immer wieder für Unsicherheit und Unmut bei den Verbrauchern. Die Haltung von Nutztieren in käfigähnlichen Strukturen an sich wird schon lange kritisiert. Alles, was nach Käfig aussieht, wird als nicht tiergerecht betrachtet – unabhängig davon, welche Funktion damit verbunden ist. Zunehmend geraten deshalb auch die bislang praktizierten Formen der Kastenstandhaltung für Schweine in die Kritik.
Das alles findet dann – Sie sagten es bereits – seinen Niederschlag in der Rechtsprechung. So kam es auch zum jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Darauf hat man auch schon reagiert: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat dazu im Dezember 2016 eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Diese Arbeitsgruppe hat auch im Januar dieses Jahres schon einmal getagt, und weitere Sitzungen sind anberaumt. Bis dahin herrscht aber nach wie vor Rechtsunsicherheit für die Hersteller, für die Tierhalter, weil die Rahmenbedingungen für Kastenstände bundesweit
unterschiedlich ausfallen, sie keine klaren Aufgaben für Umrüstung bekommen und womöglich noch Fehlinvestitionen tätigen. Die Erfahrungen der Betriebe mit umgerüsteten herkömmlichen Kastenständen haben gezeigt, dass dies keine Alternativen sind, vor allem nicht im besamungsnahen Zeitraum.
Was sagen die Tierhalter, die eine Kastenstandhaltung befürworten? Nein, sagen die, die Kastenstände für Schweine sind keine Tierquälerei, weil sie eine ganz bestimmte Funktion erfüllen. Die Kastenstände ermöglichen den Sauen im Stall einen Schutzbereich, in dem sie
sich beruhigen können. Speziell im Rauscheverhalten brauchen sie diesen Schutzraum, weil sonst in der Gruppe Rangkämpfe zu Tierverletzungen oder gar zum Tod führen können. Das alles wissen Sie, Sie sagen es nur nicht.
Wir stehen hier vor folgenden Herausforderungen: Erstens: Die Entwicklung eines Konzepts wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Zweitens: Eine kurzfristige Umsetzung dieses Konzepts würde für die Landwirte und Tierhalter schwerwiegende negative wirtschaftliche Folgen haben.
Das Kernziel der Neuregelung wird voraussichtlich Ausstieg aus dem Kastensystem oder eine erhebliche Kürzung der Verweildauer sein. Andere europäische Länder wie Dänemark, Österreich und Schweden sind diesen Weg schon gegangen. Allerdings waren sehr, sehr lange Anpassungszeiträume für die Altanlagen notwendig. Schweden ist schon in den Achtzigerjahren den Weg des Kastenstandverbots gegangen.
Sie hatten 4,5 Jahre kürzere Übergangsfristen.
Dasselbe Problem in den Niederlanden. Dort hat man jetzt zunächst die Übergangsfrist um weitere fünf Jahre verlängert. Vor diesem Hintergrund kann für Deutschland nichts anderes gelten. Sie verlangen sofortige Umsetzung – ohne Übergangsfristen. Schon allein deshalb muss Ihr Antrag abgelehnt werden.
Es kam aus dieser Ecke, von Ihnen.
Ja, eine linke Runde.
Schweden hat kürzere Übergangszeiten. Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, was das für Folgen hat: Der Billigimport wird gefördert, es wird immer mehr preisgünstiges Fleisch produziert. Gleichzeitig das Tierwohl zu berücksichtigen ist damit ganz, ganz schwer zu vereinbaren. Das ist eine große Herausforderung, der man sich stellen muss, was man eben nicht einfach so umsetzen kann.
Wie sollen unsere Schweinehalter im internationalen Wettbewerb mithalten, wenn die Voraussetzungen für artgerechte Tierhaltung immer strenger und strenger werden? Die deutschen Vorschriften liegen jetzt schon sehr deutlich über denen vieler Länder in der EU und werden auch in Zukunft die Produktionskosten noch weiter erhöhen. Sie werden die Existenz der bestehenden Betriebe und damit auch die Arbeitsplätze gefährden. Genau dem müssen wir entgegentreten.
Die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Antrag nach der Schaffung von mehr Platz kollidiert mit marktwirtschaftlichen Zwängen der Tierhalter. Diese Probleme sind nicht mit einem Ländererlass und erst recht nicht unverzüglich lösbar. Deshalb wird die AfD-Fraktion Ihren Antrag ablehnen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Herr Rohwer – ist er da?
Immer, gut. Sie haben es am Beispiel E.ON auf den Punkt gebracht: Tausende Arbeitsplätze gehen durch die Energiewende verloren. Die neueste Hiobsbotschaft ist ganz aktuell in der Presse: E.ON baut tausend Arbeitsplätze ab. Der Verlust im letzten Jahr allein aus der Energiewende betrug 16 Milliarden Euro. Und Sie machen hier ein Debattenthema auf – die, die sich GRÜNE nennen, wollen erneuerbare Energien in Sachsen endlich voranbringen – und unterstellen eine Verschleierung von Braunkohlerisiken.
Was wollen Sie also: auf jedem Feld ein Windrad, auf jedem Dach eine Fotovoltaikanlage – genau das ist Ihre Vision für Sachsen.
Wo kommen die Unmengen an seltenen Erden für diese Fantasien her, Herr Lippold? Sie wissen es: aus Bergwerken in China und Ländern in der dritten Welt – dort, wo Arbeiter unter katastrophalen Bedingungen leiden und die Umwelt weiträumig zerstört wird. Aber das ist Ihnen völlig egal, das ist ja nicht in Deutschland.
Hauptsache, die Energiewende in Sachsen wird geschafft, eine milliardenschwere Energiewende, die noch nicht einmal mikroskopische Auswirkungen auf das Gesamtklima in der Welt hat.
Es ist ja auch nicht das erste Mal in der Politik. Denken Sie noch an Ihre Biodieselforderungen – woraus wurde der produziert? Richtig, vorwiegend aus Palmöl – dafür werden Regenwälder abgeholzt. Aber auch das stört Sie nicht, ist ja nicht in Deutschland. Das Klima dieser Welt wollen Sie von Deutschland aus – am besten von Sachsen aus – retten.
Zum Vorwurf der Verschleierung der Braunkohlerisiken wird Herr Urban in der zweiten Runde noch etwas sagen. Aber eines vorweg: Sie unterstellen Verschleierung, weil es Datenschutz gibt und Sie nicht überall hineinschauen können, weil die Rekultivierung nicht schnell genug vorangeht und weil es Gewässerprobleme gibt, die so nicht vorhersehbar waren. Deshalb unterstellen Sie Verschleierung. Am liebsten würden Sie aber noch schnellstmöglich alle anderen Tagebaue schließen, und die Umweltfolgen daraus – die verschleiern Sie.
Wer also verschleiert hier was? Mit dem Vorwurf der Verschleierung wollen Sie doch nur von Ihrer eigenen Vollverschleierung ablenken.
Ihre Energiewende gefährdet Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie selbst zerstören mit Ihrem puren Aktionismus unsere Umwelt und spielen dabei die sogenannte grüne umweltschützende Partei. Sie tragen Mitschuld an diesen extrem steigenden Kosten durch das EEG. Wissen Sie, was Sie wirklich tun? Sie betrügen die Menschen da draußen, weil Sie die Folgen Ihrer eigenen Politik verschleiern; das tun Sie in Wirklichkeit. – Mehr in der zweiten Runde.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Dieser Antrag thematisiert in der Tat mehrere wunde Punkte der Abfallwirtschaft, das muss ich zugeben: Anstrengungen der Abfallvermeidung, Recyclingquoten, effektivere Kontrollen und die Kapazitäten in Abfallbehandlungsanlagen. Diese Themen werden in
Sachsen insbesondere von den Betroffenen, von den Bürgern, sehr emotional diskutiert.
In Ihrem Antrag fehlt aber die Differenzierung zwischen kommunaler Abfallentsorgung, auf die der Freistaat Sachsen mit größerem Nachdruck Einfluss nehmen könnte, und der privatwirtschaftlichen Abfallentsorgung, die der Freistaat Sachsen nur überwacht und die aber vor allem von der Bundesgesetzgebung dominiert wird. Selbstverständlich müssen wir uns für Verbesserungen einsetzen. Jedoch sind die meisten Ihrer Vorschläge leider nicht praxistauglich – Herr Tiefensee hat es schon gesagt.
Zu Punkt 1, Sie wollen evaluieren: „Evaluierung der Ansätze zur Abfallvermeidung des Abfallwirtschaftsplans 2010“. Im Abfallwirtschaftsplan waren tatsächlich nur Ansätze vorhanden, sehr allgemein formuliert, und ganze vier Maßnahmen. Vier Maßnahmen, was soll dort groß evaluiert werden? Schade um den Aufwand, schade um das Geld!
Die Auflistung einiger konkreter Maßnahmen findet sich immerhin in den Siedlungsabfallbilanzen ab dem Jahr 2012. Ein besserer Ansatz wäre aber, dieses Kapitel auszuweiten und im Rahmen der Bilanz auch Mengenangaben einzuführen, die die Einzelmaßnahmen erfassen; denn bis jetzt ist nicht erfassbar, in welcher Größenordnung Ihre Ideen zur Abfallvermeidung beitragen könnten. Darüber hinaus wäre es wissenswert, ob – und wenn ja, welche – Entwicklungen und Forschungen in Sachsen das Ziel haben, im industriellen Bereich Abfälle zu reduzieren. Gab es Förderungen für Einzelunternehmen? Welche Potenziale werden gesehen? – Gerade im industriellen Bereich fallen große Abfallmengen an und gerade hier könnten durch Forschung und technologische Weiterentwicklungen Mengenminderungen oder eine Wiederverwendung erreicht werden.
Auch Ihre Forderung unter Punkt 5 bringt leider keinen echten Mehrwert. Die Bilanzierung im Sinne des § 14 Kreislaufwirtschaftsgesetz muss nicht gesondert erfolgen, sondern sollte künftig einen Teil der Siedlungsabfallbilanz darstellen. Ein großer Zeitaufwand sollte sich hieraus nicht ergeben, sobald die einheitlichen Vorgaben zur Quotenermittlung bekannt sind.
Kompletter Unsinn sind aber die Punkte 2 und 3 in Ihrem Antrag. Punkt 2: Abfallwirtschaft wird in großen Teilen nicht durch den Staat und seine Kommunen übernommen, sondern es sind gewinnorientierte privatwirtschaftliche Unternehmen. Viele Fälle zeigen, dass es weniger an Gesetzen, sondern vielmehr an der Umsetzung mangelt. Ein Beispiel ist das Biomassekraftwerk Delitzsch: Das Landratsamt hat doch von den teilweise massiven Mängeln gewusst. Man hat sich aber trotzdem jahrelang an der Nase herumführen lassen. Kontrollen helfen einfach nicht, wenn man nicht durchgreift. Das schützt auch nicht vor schwarzen Schafen in der Branche. Das einzige, was hilft, ist Transparenz einzufordern. Daran hapert es aber sogar bei den kommunalen Unternehmen oftmals selbst. Das erleben die Vogtländer derzeit auch am eigenen Leib.
Bei dieser Gelegenheit, Herr Staatsminister Schmidt: Ich kann nur empfehlen, auf das Vogtland in dieser Angelegenheit einmal ein Auge zu werfen. Die Bürger sollen dort für intransparentes Verhalten massiv mit Abfallgebührenerhöhungen bezahlen.
Den Kreisräten im Vogtland wurde ein Plan vorgesetzt: Es ist dringend nötig, die Abfallgebühren massiv zu erhöhen, weil die Kosten gestiegen sind. – Sachsenweit hat einzig der Vogtlandkreis die Kosten angehoben. Keine Woche später kommt die Müllverbrennung im Vogtland wieder ins Gespräch. Das sind doch Zusammenhänge, die aufhorchen lassen. Darauf sollte man schon einmal ein Auge werfen.
Ich mache weiter im Antrag. Punkt 3, „Überkapazitäten“: Die kommunalen Anlagen sind oft nicht ausgelastet, teilweise nur zur Hälfte oder weniger. Oelsnitz, auf 100 000 Tonnen ausgelegt, liegt bei circa 65 % Auslastung. Cröbern ist für 300 000 Tonnen ausgelegt. Dort liegt die Auslastung zurzeit bei 151 000 Tonnen.
Frau Dr. Pinka, Sie sprechen die ganze Zeit nur vom Import des Abfalls. Ich habe Sie nur vom Import reden hören. Vom Export haben Sie kein Wort gesagt.
Aber große Teile des sächsischen Siedlungsabfalls werden nicht hier in Sachsen behandelt, sondern in Zorbau, in Leuna oder in Staßfurt verbrannt, allen voran der Zweckverband Oberes Elbtal und der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen. Diese exportieren unseren sächsischen Abfall.
Diese Prozesse unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Das ist klar. Aber wir sollten darauf hinwirken, dass diese Abfälle in den bereits gebauten, näher liegenden und noch nicht einmal abgezahlten Anlagen zur Auslastung führen. Es widerspricht jeglicher Vernunft, dass es teurer sein soll als der derzeitige Export. Wir müssen nicht den Abfall noch exportieren, wenn wir selbst Anlagen haben, die ihn behandeln können. Die Umstellung ist natürlich nicht von jetzt auf gleich möglich, aber die Gespräche sollten jetzt begonnen werden, bevor die Verträge wieder auslaufen.
Werte GRÜNE, vor diesem Hintergrund müssen wir Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen.
Danke.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Kagelmann, eine Verständnisfrage: Sie haben soeben gesagt, Sie wollten steuern, aber nicht schießen und nicht fangen. Erklären Sie bitte einmal, wie die Steuerung
aussehen soll, das heißt, wie Sie die Population verringern wollen, wenn Sie nicht schießen und nicht fangen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister Schmidt! Sie haben es direkt angesprochen. Es gibt bereits umfassende wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Problem. Sehr geehrter Herr Breitenbuch, Sie haben genau den Nagel auf den Kopf getroffen. Sie haben die Probleme genau benannt. Ich frage mich jetzt nur: Warum wollen Sie mit Ihrem Antrag dann nur beobachten und ermitteln? Deshalb bedarf es dieses Änderungsantrags, zu dem ich jetzt komme.
Unser Änderungsantrag soll nicht nur beobachten und ermitteln, was die Population nicht aufhält. Unser Änderungsantrag soll regulieren, besser regulieren, als es bis jetzt ist. Mink, Marderhund und Waschbär sind in dieser Region hier Raubtiere ohne natürlichen Gegner. Ja, optisch sind Waschbären niedlich. Aber vieles von dem, was sie fressen, ist auch niedlich.
Der Mensch hat mit der Ansiedlung dieser invasiven Tierarten in das Gleichgewicht der Natur eingegriffen. Deshalb ist der Mensch nun auch gefordert, diese unterlegenen Tierarten zu schützen und einzugreifen. Weil der Waschbär seine Pfoten wie Hände benutzen kann, öffnet er sogar Hasenställe und plündert Hühnerställe. Selbst vor Rehkitzen macht er keinen Halt. Der ach so niedliche Waschbär raubt einer brütenden Mutter nicht nur die Eier, er raubt die Mutter gleich mit.
Was das für die Population der unterlegenen Tierart bedeutet, dürfte wohl jedem klar sein. Die heimische Tierwelt leidet stark darunter, dass sich diese invasiven Tierarten explosionsartig vermehren; denn sie bedrohen unsere Artenvielfalt. Fünflinge bei den Nachkommen sind der Durchschnitt. Das ist Normalität. Nach einem Jahr werden sie geschlechtsreif, und dieser Nachwuchs wird wieder Fünflinge gebären. Aus nur einer einzigen Familie haben wir damit in fünf Jahren eine Population von über 3 000. Das heißt, wo heute schon zwei Dutzend Waschbä
ren leben, werden es ohne Regulierung in fünf Jahren bis zu 50 000 sein können.
Rechnen Sie nach! Auch Ihr Feigenblatt eines Berichtsantrags wird an dieser unkontrollierten Vermehrung nichts, aber auch gar nichts ändern. Es braucht unverzüglich eine Regulierung, sonst gerät die Natur hier aus dem Gleichgewicht.
Für diese Erkenntnisse braucht es keine neuen Studien. Das ist alles seit Jahren bekannt. Wir brauchen nicht länger zu untersuchen. Wir müssen jetzt mit Fang- und Abschussprämien dafür sorgen, dass in der Natur wieder ein Gleichgewicht hergestellt wird.
Deshalb bitte ich um die Zustimmung. Einen Nachsatz noch:
Wenn Sie Ihren eigenen Antrag durchbringen, dann hängen sie ihn bitte überall, wo Waschbären sind, aus. Vielleicht lacht er sich tot, wenn er ihn sieht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Vorredner sagten bereits, wie wichtig Wildbienen oder die Bienen insgesamt für unsere Natur sind. Darin sind wir uns schon einmal einig.
Beim ersten Blick auf den Antrag dachte ich: Oh, die GRÜNEN besinnen sich auf ihre Wurzeln und revidieren ihre umweltschädliche und naturzerstörende Politik, die sie mittlerweile betreiben.
Der Titel „Wildbienen wirksam schützen, Tracht- und Lebensräume schaffen und erhalten sowie den Einsatz bienengefährlicher Mittel reduzieren“ klingt super; denn die Bienen sind wichtig. Stirbt die Biene, stirbt der Mensch, da ist was dran. So weit sind wir uns ja auch einig. Aber gut ist in dem Antrag eben nur die Überschrift.
Beim Lesen merkt man dann schnell: Er ist unsinnig, er ist überflüssig und er ist verlogen,
weil er vortäuscht, etwas für den Erhalt der Wildbienen zu tun. Die Umsetzung Ihres Antrages würde einen immensen Personalaufwand bedeuten und sehr viel Geld kosten, und außerdem scheint Ihnen das Projekt „Syngenta Bienenweide“ vom November 2013 unbekannt zu sein. Das ist ein Gesamtbericht zu wissenschaftlichen Begleituntersuchungen mit dem Titel „Blühflächen in der Agrarlandschaft, Untersuchungen zu Blühmischungen, Honigbienen, Wildbienen und zur praktischen Umsetzung“. Dort steht, wissenschaftlich untersucht, auf 192 Seiten viel von dem, was Sie heute extra für Sachsen nochmals neu erheben wollen. Ihr Antrag ist also unnütz, oder anders gesagt: Es ist eben ein klassischer Antrag der GRÜNEN.
Und ja, er ist auch verlogen. Sie wollen hier die Probleme lösen, die Sie mit Ihrer Unterstützung zur Energiewende selbst mit herbeigeführt haben – eine Energiewende, die unser Klima weder in Sachsen und schon gar nicht in der Welt verändert, aber den exzessiven Anbau von Monokulturen hervorgerufen hat. Was ist denn ein wesentlicher Grund für die so verhängnisvolle Blütenarmut in unserer Agrarlandschaft? Ich sage es Ihnen: Monokulturen lassen die Wildbienen aussterben. Diese ausgeräumte Agrarlandschaft haben wir zum Großteil Ihnen, den GRÜNEN, zu verdanken, auch wenn es jetzt
die CDU im Koalitionszwang mit der SPD umsetzt.
Und was sind die Folgen dieser Politik?
Erstens. Landwirtschaftliche Fläche wird aus der Nahrungsmittelproduktion genommen.
Zweitens. Auf den übrigen Flächen muss mehr Ausgleich durch Intensivierung erfolgen.
Drittens der sich daraus ergebende steigende Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und – viertens – eine deutliche Einengung der Fruchtfolgen.
Das hat erheblichen Anteil am Rückgang und am Aussterben der Wildbienen. Sie bejubeln das alles und treiben damit die Ausrottung der Wildbienen durch diese Energiepolitik weiter voran. Nun wollen Sie mit diesem Antrag die sächsischen Wildbienen retten! Ich glaub‘s nicht! Genau das ist verlogen an dem Antrag. Diesen Schaufensterantrag hätten Sie sich wirklich sparen können. Er ist nutzlos, und deshalb werden wir ihn als AfD ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Da niemand mehr sprechen will, mache ich einfach weiter. Ich hatte ja gehofft, dass eine Antwort auf die Frage nach dem wirklichen Grund des Aussterbens der Wildbienen kommt; denn es ist doch nicht nur der Anbau von Monokulturen,
die Sie für Biogasanlagen brauchen. Nein, es kommt noch viel besser: Es ist auch der massive Ausbau von Windkraftanlagen, die mit ihrem Schlagschatten und Infraschall nicht nur Wildbienen, sondern alle Lebewesen schädigen.
Ja, auf die Pöbeleien habe ich gewartet. Die habe ich erwartet. Ich lebe auf dem Land und war auch oft selbst schon dort, deshalb sage ich Ihnen etwas:
Nein, ich erlaube keine Zwischenfrage, bis wir das erledigt haben.
Weisen Sie mir auch nur ein einziges Wildbienenvolk in unmittelbarer Nähe einer aktiven Windkraftanlage nach, und ich werde mich öffentlich revidieren.
Denn ich bin mir sicher: Das schaffen Sie nicht. Ich war dort,
wo jetzt Windkraftanlagen stehen, und es gibt keine mehr. Dort, wo ein Windrad steht, lebt kein Bienenvolk mehr.
Um die Wildbiene zu retten, braucht es nicht diesen Antrag, sondern eine andere Politik, eine Politik ohne Windräder und ohne den Anbau von Monokulturen.
Herzlichen Dank.
Sind Sie der Auffassung, dass der intensive Anbau von Monokulturen, also von Ackerflächen, die angebaut werden – nicht für Lebensmittel, sondern für Biogasanlagen –, mit dem Aussterben der Wildbienen nichts zu tun hat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Eines vorweg: Wasserwerker gab es vor dem Gesetz, Wasserwerker gab es während des Gesetzes und Wasserwerker wird es auch nach der Abschaffung dieses Gesetzes noch geben. Also, was soll der ganze Sturm im Wasserglas?
Schon der erste Satz im Vorblatt des Gesetzentwurfes – „Die sächsische Wasserkraft leistet einen Beitrag zum Erreichen der Energiewende“ – lässt erkennen, wohin Sie alle wollen. Dass der Anteil der hier behandelten Wasserkraftanlagen im Verhältnis zur gesamten Stromerzeugung mikroskopisch gering ist, wird natürlich mit keinem Wort erwähnt. Dieser Gesetzentwurf demonstriert aber eindrucksvoll wieder einmal die Wendepolitik der CDULandtagsfraktion; es ist ja nicht zum ersten Mal. Eine bessere Zurschaustellung von 180-Grad-Kehrtwenden ist kaum mehr möglich.
Es ist doch offensichtlich, dass die von den Koalitionspartnern CDU und FDP eingeführte Wasserentnahmeabgabe in erster Linie das Ziel der Abschöpfung der EEGSubventionen aus der Wasserkraft hatte, um so die Staats
kassen zu füllen. Jetzt wollen Sie die Energiewende weiter voranbringen und schaffen sie wieder ab.
Anders machte es überhaupt keinen Sinn, die Höhe der Wasserentnahmeabgabe an die Einspeisevergütung des EEG zu knüpfen: mindestens 15 %, maximal 25 % der tatsächlichen oder gar – bei Nichteinspeisung in das öffentliche Netz – der fiktiven Einspeisevergütung nach § 23 EEG. Der offizielle Grund, dass die Einführung der Wasserentnahmeabgabe von der Wasserrahmenrichtlinie gefordert wurde, ist nicht mit der Kopplung dieser Wasserentnahmeabgabe an die Vergütung der Wasserkraft der EEG vereinbar; denn hierfür wären die Auswirkungen auf die Umwelt ausschlaggebend gewesen und eben nicht die Vergütung nach dem EEG. Und jetzt, da die CDU von dem neuen Koalitionspartner SPD vor sich hergetrieben wird, werden die Gesetze wieder rückwirkend geändert.
Aber letztlich kommt man nicht um den Hauptpunkt herum: Die Einführung der Wasserentnahmeabgabe, so wie sie in Sachsen vollzogen wurde, nutzte der Umwelt nichts. Daran ändert sich auch mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN nichts; der Vorschlag zur Neuberechnung nützt auch nichts. Diesen Änderungsantrag werden wir ablehnen.
Das Ziel hätte sein müssen, Vorgaben für die Wasserkraftanlagenbetreiber so zu setzen, dass die Umwelt und die Wasserqualität als Gut der Allgemeinheit nicht überproportional beeinträchtigt werden. Nutzen und Beeinträchtigungen müssen zumindest in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Wir hatten im Ausschuss einen Vorschlag in Form eines Änderungsantrags eingebracht. Dieser beinhaltete vor allem die künftige Befreiung von der Abgabe bei Nachweis der Anbringung von kontinuierlich messenden Pegelmessstationen. Diese Systeme arbeiten zuverlässig und werden anderswo schon oftmals eingesetzt. Der Antrag der AfD wurde natürlich, wie die anderen Anträge unserer Fraktion auch, von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Schon aus diesem Grund, wegen Aussichtslosigkeit der Zustimmung, werden wir diesen Änderungsantrag heute nicht mehr einbringen; die Zeit können wir uns sparen.