Mario Lehmann
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Last Statements
Ja, ist doch weiß.
Ja, sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Im Sommer dieses Jahres kritisierten wir die Entsendung von Polizeibeamten aus Sachsen-Anhalt nach Berlin, und das zu Recht. Nachdem dort ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet worden war, hielten wir es als AfDFraktion für wichtig und richtig, dass auch Sachsen-Anhalt dorthin ein Zeichen setzt und keine Polizeibeamten mehr nach Anforderung aus Berlin zu Einsätzen zu entsenden sind.
Mit dieser Problematik - wie eben schon kundgetan - befasste sich der Innenausschuss in diesem Jahr. Dort wurde unser Antrag weggestimmt und beerdigt. Aber wir vertreten heute noch den Standpunkt, keinen unseren Beamten ins rot-rotgrüne Berlin zu entsenden, wo solche gesetzlichen Kapriolen durch den rot-rot-grünen Senat verabschiedet werden. In ein Bundesland, wo solche die Polizei diskriminierenden Gesetze verabschiedet werden, gehören keine Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt von uns entsendet. Das ist eine ganz einfache Kiste.
Herr Innenminister, Sie berichteten damals im Plenum - daran kann ich mich erinnern - über ein Kamingespräch am Rande einer Innenministerkonferenz, bei dem Sie erfolglos versucht haben, auf den Berliner Innensenator Andreas Geisel - heute SPD, früher ein tiefroter 110-prozentiger SED-Genosse nach alter Kortschaginer Schulung - im Zusammenhang mit diesem Gesetz, mit dieser Stilblüte Antidiskriminierungsgesetz, Einfluss zu nehmen. Das ist mir noch so in Erinnerung.
Ich sage aber mal, mittlerweile gehört es unabhängig von diesem Antidiskriminierungsgesetz auf den Prüfstand und diskutiert, ob unsere Kollegen aus Sachsen-Anhalt in einem Bundesland unterstützend in einen Einsatz gehören, dessen Landespolizei unter diesem Ex-SED-Genossen Innensenator Geisel sich gegenüber friedlich für unsere Grundrechte demonstrierenden Bürgern, wie wir es in den letzten Medien zuletzt oft gesehen haben, aufführt wie die Axt im Walde. Das völlig unangemessene Einkesseln oder Verprügeln von unbewaffneten und unvermummten Männern, Frauen und auch Kindern zum Beispiel haben wir ja im letzten halben Jahr gesehen.
Das toppt ja mittlerweile auch die Gewalteskapaden mancher Vopo-Einheiten und des ehemaligen DDR-Innenministers Dickel im Wendeherbst 1989. Das muss ja auch mal gesagt werden.
Eine rot-rot-grüne Landespolizei unter dem
Rotlichtgenossen Geisel, die zum Beispiel bei tschetschenischen Großhochzeiten, bei Libanesen-Clans oder bei dealenden Afrikanern im
Görlitzer Park kneift, aber eben bei genannten friedlichen Demonstrationen in deutsche Demonstranten reinschlägt wie der primitive Rummelboxer, sollte in Zukunft mal schön ihre Einsätze in Berlin allein ableisten, ohne unsere Kollegen aus Sachsen-Anhalt; denn wenn unsere Polizeibeamten dort in Berlin die Reihen auffüllen, dann ist zu befürchten, dass unsere Kollegen aus unserem Bundesland unbescholtenerweise auch bald den gleichen - ich muss schon sagen - elendigen Ruf einer bürgerverprügelnden Schlägertruppe aus Berlin weghaben wie die Berliner mittlerweile Vopo-2-Polizei unter Anleitung des - wie gesagt - SED-Genossen Geisel, mit dem Sie versucht haben, beim Kamingespräch konstruktiv ins Gespräch zu kommen.
Deshalb vertreten wir mehr denn je die Meinung: keine Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach Berlin. Die heutige Beschlussempfehlung lehnen wir auch ab.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Das Landgericht Magdeburg hat - Frau Keding hat es schon erwähnt -, 43 Nebenkläger nach den §§ 395 und 396 StPO zugelassen. Alle Nebenkläger haben nach § 397a StPO einen Anspruch auf Bestellung eines Rechtsanwaltes. Damit wird ihrem Rechtsschutzinteresse vollständig entsprochen. Die Reisekosten und die Spesen des Anwalts werden erstattet.
Die Nebenkläger sind Verfahrensbeteiligte, die nach § 464a Abs. 2 StPO die notwendigen Auslagen nach den Vorschriften für die Entschädigung von Zeugen erhalten können, wenn dies beantragt wird. Das tun sie auch, wie wir gehört haben.
In Betracht kommen danach auch die Erstattungen der Kosten für Fahrten zu Gericht oder zur Staatsanwaltschaft mit dem eigenen Fahrzeug sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten am Gerichtsort während der Teilnahme an der Hauptverhandlung. Das sagen Kleinknecht und Meyer
Goßner in ihrem Kommentar zu § 464a StPO in der Randnummer 15, Auflage 54.
Also, Ihr Antrag hat ein Geschmäckle, liebe LINKE, das eine doppelt zweifelhafte Zielrichtung deutlich macht. Erstens. Zum einen soll das Landgericht Magdeburg durch diesen Antrag wahrscheinlich moralisch unter Druck gesetzt werden, die notwendigen Auslagen sehr weit auszulegen. Zum anderen wird auf die Landesregierung Druck ausgeübt. Denn man bewegt sich immer auf dünnem Eis, im Zusammenhang mit dem Hallenser Attentat und der Verhandlung irgendetwas negativ zu bescheiden.
Zweitens sollen der linkslastige Verein Miteinander, der im Antrag glasklar genannt wird, und auch andere Opferberatungsstellen, wie der Weiße Ring, wie wir gehört haben, als Verwalter eines dubiosen Sonderfonds ins Spiel gebracht werden. Damit wird erfahrungsgemäß immer nur linke Klientelpolitik umgesetzt und finanziert.
Es ist also scheinheilig, dass ausgerechnet die LINKEN den Anschlag von Halle dafür nutzen will, den verstärkten Finanzfluss zu Miteinander e. V. anzukurbeln. Das gilt es hier zu verurteilen.
Das muss auch klar beim Namen genannt werden. Hier wird der Anschlag von Halle glasklar für eine Finanzierung eines linken Vereins missbraucht. Dafür sollten Sie sich schämen.
Solange zum Beispiel die mit Palästinensertüchern geschmückten Linksradikalen Schulter an Schulter mit Arabern am Brandenburger Tor in Berlin bei zurückliegenden Demonstrationen am hellen Tage Israelflaggen verbrennen, sollten Sie sich schämen, mit solchen Anträgen auf dem Rücken der Opfer von Halle finanzielles Kapital für Miteinander e. V. herausschlagen zu wollen.
Das macht die verkommene Doppelmoral deutlich, mit der wir es hier zu tun haben. Dem stellen wir uns entgegen. Ministerin Keding hat alles zur Finanzierung der Nebenklägerschaft dargelegt. - Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Sie alle träumen sicherlich auch schon vom Sommerurlaub, den die meisten ab nächster bzw. übernächster Woche starten. Da sind dann auch wieder Urlaubshochburgen wie der Ballermann, Hurghada oder der Goldstrand in Bulgarien im Gespräch, die mir spontan einfallen. Dort kann man unter anderem betrunkene Touristen beobachten. Manchmal sieht man, wie die Polizei dann eingreift. Stellen Sie sich einmal vor, die Betrunkenen würden dort laut „Rassismus!“ grölen. Die verunsicherten Polizeibeamten würden dann ihren Einsatz abbrechen, um nicht ins politische Gerede zu kommen oder um keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu spüren, und sich zurückziehen. Würden Sie so etwas im Urlaub erwarten? - Ich glaube, nicht. Aber hier in Deutschland kann man das erwarten; das ist mittlerweile Realität.
Auf was für eine Idee würden Sie im Urlaub dann wohl kommen? Würden Sie Ihr Handy zücken, mit der Kamera etwas filmen und anschließend eine Beschwerde an den dortigen Innenminister oder an den Justizminister schreiben oder an amnesty international einen rassistisch begründeten Übergriff der Polizei melden, der dort im Urlaub passiert sein könnte? - Ich glaube, nicht.
Die Polizei handelt in der Regel nicht zum Spaß und zum Vergnügen, sondern greift durch, aber nicht, um arme, friedliebende Fremde zu drangsalieren. So etwas würde man der Polizei, wie gesagt, vielleicht in Deutschland attestieren.
Die Beamten machen dort wie hier nur ihren Job. Niemand in Europa würde auf solche politischen Gedanken kommen, wie sie inzwischen im rot-rotgrünen Berliner Senat auf der Tagesordnung stehen. Auf solche Hirngespinste wie in Berlin kommen zurzeit auch nur Politiker in Deutschland.
Wir fragen uns: Was ist der Grund dafür? Will man dem deutschen Rechtsstaat durch solche Konstruktionen vielleicht den letzten Rest verpassen? Läuft hier gerade eventuell die nächste Etappe zur Destabilisierung und Schwächung der Polizeien der Länder und des Bundes? Meinen sie vielleicht, man merkt das nicht?
Perfide verpackt in solche Begriffe wie „Antidiskriminierung“, „Schutz der Demokratie“ und ähnliche Tarnbegriffe werden seit Jahren immer wieder Angriffe gegen den Rechtsstaat gefahren, die zur Unterhöhlung beitragen, den Rechtsstaat schwächen und untergraben und die Autorität der Polizei gen null tendieren lassen sollen.
In Berlin wurde ein Antidiskriminierungsgesetz geschaffen, in dessen Folge sich kein Beamter in Zukunft mehr trauen wird, eine betrunkene Gruppe von Migranten zum Beispiel in Neukölln, am Alexanderplatz oder wo auch immer zu kontrollie
ren. Denn die brauchen dort nur noch im Chor laut „Rassismus!“ zu rufen, und schon muss jeder beteiligte Uniformierte berechtigt die Angst nach Hause tragen, von einer Strafanzeige überzogen zu werden und anschließend auch noch die Disziplinarkeule spüren zu dürfen.
Die Politik hat einfach die verdammte Pflicht - das sage ich auch Ihnen auf der Regierungsbank -, die Polizei und auch den Rechtsstaat zu stärken. Dann tun Sie das auch bitte!
Aber womit haben wir es mittlerweile zu tun? - Hier wird eine enorme Sorge um unser Staatsgefüge vorgeheuchelt. Im gleichen Atemzug werden den Behörden Rassismus, Demokratiedefizite usw. unterstellt. Anschließend werden abstruse Konsequenzen zu deren vermeintlicher Beseitigung gefordert und wird danach gerufen.
Die CDU - das ist unsere Beobachtung - hat solchen Ungeheuerlichkeiten bundesweit in den letzten Jahren in der Regel immer wieder nachgegeben. Das beste und letzte Beispiel ist der unsäglich elendige Umgang mit dem KSK der Bundeswehr durch eine CDU-Ministerin. Dass dies die Regel zu sein scheint, zeigen unsere Beobachtungen der letzten Jahre. Immer wieder knicken Sie, liebe CDU, vor solchen Forderungen ein. Sie brüskieren damit auch unsere Beamten, egal ob in Uniform bei der Polizei, beim Bund oder wo auch immer. Auch unsere Polizeibeamten werden somit immer mehr zum Clown der Politik und von derselben dann verraten und verkauft.
Wenn wir einmal auf Herrn Striegels letzten Podcast und die Ergüsse zur kritischen Weißseinsforschung mit seinen sogenannten Experten schauen, die sich nur deswegen mit solchen Hohlheiten befassen können, weil unsere Steuergelder dorthin fließen, dann kann dem normal denkenden Bürger nur der kalte Schauer über den Rücken laufen. Es ist unvorstellbar, dass Sie von der CDU sich in den letzten Jahren mit solchen Strömungen in der Politik eingelassen haben. Man kann ja einmal fragen: Reden Sie darüber eigentlich auch mit Ihrer Parteibasis zu Hause in den Kreisen, mit Ihren Mitgliedern und Wählern? - Ich glaube, wenn die das wüssten, dann würden diese Ihnen die Beine langziehen.
Aber nun zurück zu unserem Antrag. Das war nur eine kurze Abschweifung.
Der Unbedarfte könnte meinen: Was geht uns unsere Polizei an, wenn das von Rot-Rot-Grün in Berlin zusammengestrickt wird und wenn dort solche Gesetze ausgedacht und verabschiedet werden? - Aber weit gefehlt, sage ich. Die Gefahr, solchen Unterstellungen wie in Berlin ausgesetzt
zu sein, besteht auch in unseren Reihen, auch hier in Magdeburg, in den Kasernen von Alt Prester, wenn unsere Bereitschaftspolizei nach Berlin entsendet wird. Im Rahmen der Amtshilfe können unsere Hundertschaften ganz schnell in Berlin landen und dort zum Einsatz kommen. Dann stehen unsere Beamten der Berliner Klientel gegenüber. Das kann zum 1. Mai sein, zum DFB-PokalEndspiel in Berlin, bei Krawallen in der Rigaer Straße oder am Görlitzer Park, wenn es dort Exzesse gibt. Eine Hundertschaft wird angefordert, wir schicken sie dorthin, und sie ist dort im Einsatz; so einfach ist das.
Der praktische Fall könnte so aussehen, dass zum Beispiel unser sachsen-anhaltischer Beamte, der in Berlin eingesetzt wird, im Görlitzer Park auf einen sich auffällig verhaltenden Marokkaner, Senegalesen, Somali - oder wen auch immer er dort kontrolliert - aufmerksam und dann bei dieser Person vielleicht auch fündig wird. Dann wird laut „Rassismus!“ gerufen, und schon ist der Beamte dran. Er hat eine Erklärungspflicht. Er muss dann nachweisen: Diese Kontrolle hat keinen rassistischen Hintergrund. Der Polizeibeamte ist in der Beweisbringpflicht. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir unsere Leute in so einen Schmelztiegel schicken.
Aufgrund der vom Berliner Innensenator geschaffenen Rechtslage mit dem Zauberwort „Antidiskriminierungsgesetz“ wird die Berliner Klientel, die unseren Beamten gegenübersteht, ihnen nichts anderes vorwerfen, als dass eine solche Kontrolle, wie ich sie eben genannt habe, von rein rassistischen Motiven geprägt sein wird. Unser Beamter kann dann dieses rot-rot-grüne Rechtsstaatsgift im Anschluss juristisch und auch dienstrechtlich ausbaden, wenn er wieder nach Sachsen-Anhalt zurückkommt.
- Sie kommen sicherlich gleich noch dazu, Herr Minister.
Da kann der Berliner Innensenator Geisel in seiner Nichtzuständigkeit in diesem Fall auch noch so viel beteuern, dies gelte nur für seine Berliner Polizeibeamten. Der allgemein clevere Kläger wird sich, wenn es gegen den Staat geht, nicht von Herrn Geisel vorschreiben lassen, gegen wen er juristisch vorgeht und gegen wen nicht. Die handelnden Beamten haften in jedem Fall für die Anstellungskörperschaft, und das ist Sachsen-Anhalt.
Herr Geisel verspricht, er habe seine Kläger im Griff und die würden so etwas niemals tun. Wenn
ein Innensenator aus Berlin dies weiß und voraussagt, dann lässt das für einen Innensenator im rot-rot-grünen Berlin tief blicken. Er kennt ja dann seine Klientel, die er zurückpfeifen kann. Da stelle ich mir die nächste Frage.
Wie wir alle wissen, reiten einige Politiker auf der gegenwärtigen bei uns inszenierten GeorgeFloyd-Welle, wie zum Beispiel auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken. Diese Dame bescheinigt unserer Polizei einen latenten Rassismus. Auch der hier im Hause verweilende Volkstodherbeiwünscher, der vielleicht auch einmal seinen Mund aufmacht, vertritt im Übrigen ähnliche Fantasien. Das alles sind Vokabeln, die mit solchen linksextremen Positionen wie „Kiez ohne Cop“ eng verwandt sind. Es wird auch deutlich, wes Geistes Kind zur Zersetzung unseres Rechtsstaates dahintersteht.
Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz schafft die Bedingungen für das Ende des staatlichen Gewaltmonopols - das stellen wir fest -; zumindest erst einmal in Berlin. Dann sehen wir, wie es weitergeht. Das schwappt ja dann meistens über den Tellerrand hinaus und wird auch zu einer Gegenreaktion der entsprechenden Klientel führen, die wohl anwaltlich und vielleicht auch noch vereinstechnisch und in Beratungsstellen für Opfer von Polizeigewalt gut versorgt werden wird. Das sage ich Ihnen voraus, weil Sie auch in Zukunft wieder Mittel für solche Leute freigeben werden.
Durch eine solche Gesetzgebung wie in Berlin werden wieder künstlich Zahlen geschaffen, worauf man in einer zweiten Welle zukünftig wieder herumreiten wird. Das wird eine Strategie sein, bei der man sagen kann: Die deutsche Polizei hat ein Rassismusproblem. Lasst uns weitere Forderungen stellen! Dagegen müssen wir vorgehen. - Das sage ich voraus und so wird es kommen. Das wird bei dieser CDU kommen, wie wir es schon kennengelernt haben. Was will diese CDU diesen linken Strömungen schon entgegensetzen? - Eigentlich nichts.
Der zukünftige Polizeiapparat wird gelähmt und arbeitsunfähig werden. Mit einer solchen perfiden Strategie ist das natürlich auch einfach. Das, was wir jetzt in Berlin beobachten werden, ist wieder eine Einschränkung des Rechtsstaates. Wir werden die Zahlen verfolgen.
Wir fordern Sie, Herr Innenminister, auf: Unterstützen Sie solche Entwicklungen nicht weiter! Sorgen Sie dafür, dass das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin wieder verschwindet! Das brauchen wir nicht. Wir haben die Strafprozessordnung und das Strafgesetzbuch. Entsenden Sie bis dahin keinen einzigen Polizeibeamten mehr nach Berlin! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Ich möchte auf manche Vorgängerrede gar nicht so im Detail eingehen. Aber ich stelle es noch einmal klar: Wenn ein Berliner Richter feststellt, dass ein Polizeibeamter aus Sachsen-Anhalt in einen Einsatz involviert war, bei dem es um rassistische Vorwürfe geht, dann nimmt das juristische Nachspiel für diesen Beamten, wenn er dort benannt wird, auf jeden Fall seinen Lauf. Da kann sich der Berliner Innensenator hinstellen, wie er will. Er setzt nicht das BGB und auch nicht die ZPO außer Kraft, weil er sagt, das gilt nur für den Beamten und für den Beamten nicht.
Der Kläger sucht sich in der Regel den Beklagten selbst aus. Der hört ja nicht auf den Innenminister und auch nicht auf Sie, Herr Stahlknecht. Wer sich also auf die Staats- und Amtshaftung beruft, der sucht sich seinen Beklagten aus. Wenn das der Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt ist, dann ist das der Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt.
Da können der Innensenator aus Berlin und Sie bei der Innenministerkonferenz zehn Kamingespräche gemacht haben und sich zurücklehnen oder nicht. Das ist nun einmal ein Faktum im deutschen Recht. Sie können zehn Mal sagen, Herr Innenminister, dieses Gesetzes bedarf es nicht. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Das sehen wir in der AfD genauso. Diesbezüglich haben wir eine Deckungsgleichheit: Dieses Gesetzes bedarf es nicht. Darin ist man sich in der Innenministerkonferenz einig. Darin sind wir uns auch in der Fraktion der AfD einig. Damit haben wir schon einmal einen gemeinsamen Nenner gefunden.
Aber das Gesetz ist, wie ich es vorhin hineingerufen habe, nun einmal da. Ob das gebraucht wird oder nicht, ist eine andere Sache. Es ist schön, dass Sie es persönlich ablehnen. Aber es ist da, und das Faktum, das ich eben benannt habe, kann jeden Polizeibeamten aus Sachsen-Anhalt treffen, ob Sie es hier verleugnen oder nicht.
Auch die in die Rede gepackte Häme macht das Ganze nicht besser. Ich muss auch sagen: Dieses Wegreden mit einer gewissen Arroganz oder Überheblichkeit nach dem Motto „Herr Lehmann, Sie sind Hauptkommissar, Sie müssten es ja wissen“ steht Ihnen nicht gut zu Gesicht. Wenn man Landesvater werden will, sieht Souveränität anders aus. - Vielen Dank.
Vielen Dank, sehr geehrte Präsidentin. - In der heutigen Debatte spricht die AfD als dritte Fraktion. Zweimal Rot sprach bereits vor mir. Insbesondere die Fraktionen - ich habe darauf geachtet -, die in den Anhörungen im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sonst immer die Vereine und Stiftungen der sogenannten Zivilgesellschaft anfahren und fordern, dass es am besten gar keine Haft mehr geben sollte, und
die meinen, die Haft müsse noch stärker liberalisiert werden, weil sie für den Straftäter schädlich sei, reißen heute den Mund ganz besonders weit auf.
Das lässt einen schon leicht schmunzeln und auch nachdenklich werden. Das grün-christliche Koalitionsehepaar folgt nach meiner Rede in der Debatte noch. Ich bin gespannt, inwieweit wieder der theatralische Spagat zwischen parlamentarischer Entrüstung hier im Hohen Hause und zwanghaftem Koalitionszusammenhalt vorgeführt werden wird.
Deshalb von mir vorab: Sehr geehrte Frau Ministerin Keding, ein bisschen tun Sie mir in dem ganzen Theater jetzt schon leid, aber, da wir Opposition sind, eben wirklich nur ein bisschen.
Schauen wir einmal auf die Leitung und Leistung der JVA in Halle. Ich habe im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, der nach der Reform der Geschäftsordnung öffentlich tagt, bereits gesagt: Der Ablauf des Tagesgeschehens an diesem Tattag erinnert mich an eine 68erBlümchen-WG in Halle und nicht an eine JVAFührung.
Denn was man dort erlebt hat, was dort abgelaufen ist - Malerarbeiten in Verwaltungsbüros, die Einteilung von drei weiblichen Beamten und einem Azubi im Hafthaus 2, in dem der Delinquent gesessen hat -, erinnert an ein Drehbuch der Olsen-Bande; das muss ich mal sagen. Es war wahrscheinlich nicht das erste Mal.
Ich möchte nicht den restlichen Dienstplan dort sehen.
Es ist, wie Frau Schindler schon gesagt hat, nicht auszudenken: Wenn diesem Terroristen, der für den Anschlag auf die Synagoge in Halle verantwortlich ist, die Flucht gelungen wäre oder er hätte eine der drei weiblichen Beamten überwältigt, wenn es eine tote Mitarbeiterin oder eine Geisellage gegeben hätte, dann wäre der Prozess im Juli in Sachsen-Anhalt, auf den ganz Europa und wahrscheinlich auch Israel schauen, geplatzt, dann hätten sich alle Mitglieder der Landesregierung eine Tüte über den Kopf ziehen und anschließend über den Domplatz gehen können, dann hätte man sich schämen müssen. - Es ist nicht auszudenken: Es hätte passieren können.
Wir werden schauen, ob es Ihren Koalitionsfreunden im parlamentarischen Haifischbecken ausreichen wird, dass der Kopf Ihres treuen Staatssekretärs Herrn Böning in der letzten Woche bereits gerollt ist.
Ich kannte Herrn Böning noch als Leiter der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft in Halberstadt. Er war schon immer ein treuer CDU-Parteisoldat; das muss man ihm lassen. Auch als Staatssekretär hat er gewusst, dass er Ihnen als Ministerin Deckung zu geben hat, gegebenenfalls bis zum Äußeren. Das hat er in diesem Fall auch getan.
Um das ganze Desaster zu überschauen und die heutige Heuchelei im Plenum von der Wahrheit zu filtern, fasse ich die Arbeit der Justiz in dieser Legislaturperiode einmal zusammen: Wann hat eigentlich der heutige Chor, der Rücktrittsforderungen schreit und den Entrüsteten spielt, in der Vergangenheit einmal zu Ihrem Rücktritt trompetet?
Als wir von der AfD-Fraktion gefordert haben, in der Justiz müsse eine Zäsur stattfinden, haben alle dagegen gehalten und gegen die AfD-Fraktion gewettert. Offenbar stand die Justiz in der Vergangenheit als mängelfrei da und hat mängelfrei gearbeitet.
Ich erinnere angesichts der jetzigen Heuchelei zum Beispiel an den September 2018. Wir von der AfD-Fraktion wiesen darauf hin, dass der Fall der Tötung von Marcus H. in Wittenberg, die als Notwehrhandlung des Täters in die Geschichte eingehen wird, und der Fall des Todes eines Mannes in Köthen, aus dem eine Herzinfarktgeschichte geworden ist, unheimlich unterschiedlich angepackt werden.
In Köthen wurde schnell und beherzt vonseiten der Justiz zugegriffen, in Wittenberg war der Täter bis zu seinem Prozess auf freiem Fuß. In der Abarbeitung stellt man dort erhebliche Unterschiede fest. Dazu haben wir uns als AfD-Fraktion zu Wort gemeldet. Alle übrigen Fraktionen im Hohen Haus haben gesagt, es sei alles picobello in Ordnung. Wenn man die Maßnahme an sich nebeneinanderlegt … - Na ja, lassen wir das einmal so im Raume stehen.
Ich erinnere noch an den November 2018. Wer hat eine Forderung in der Bütt aufgemacht? - Die Fraktion der AfD. Wir forderten Konsequenzen aufgrund der Fehltritte des damaligen Leiters der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Folker Bittmann.
Der berühmt-berüchtigte Leiter der Dessauer Staatsanwaltschaft hatte beim Studieren der Videoaufzeichnungen des Todes von Marcus H. rassistische Beschimpfungen gehört, auf einem Stummfilmvideo, und dadurch, warum auch immer, eine Notwehr des Täters Sabri H. erkannt.
Ich weiß nicht, ob das politische Ideologie war oder ob er vielleicht krank oder irgendetwas anderes war. Und schwupp war er anschließend im Ruhestand. Bei der Verabschiedung gab es kei
nen Hinweis darauf, aber Folker Bittmann wurde aus dem Feuer genommen, sodass man politisch nicht weiter auf ihn schauen konnte.
Ich erinnere auch an die Thematisierung der Schließung der JVA Volkstedt und an das Hin und Her, das bis jetzt noch nicht beendet worden ist. Es soll eine JVA geschlossen werden, obwohl sich die Justiz in Sachsen-Anhalt das gar nicht leisten kann. Auch darauf hat die AfD-Fraktion den Finger gelegt. Von Ihnen gab es auch dazu keine Resonanz, dass das Thema anzupacken sei.
Ich erinnere an den September 2019, als die AfDFraktion Konsequenzen forderte, nachdem der Täter Sabri H. aus Wittenberg noch immer auf freiem Fuß durch Magdeburg lustwandelte, wo er bis zum heutigen Tage lachend Fußball spielt, obwohl er in Wittenberg einen Deutschen totgeschlagen hat.
Dazu habe ich von Ihnen keinen Aufschrei gehört. Wir stellen fest: Täter unterschiedlicher Couleur werden hier unterschiedlich behandelt.
Im Fall des Täters, der - Gott sei Dank - noch in Halle sitzt bzw. der jetzt verlegt worden ist, gibt es einen riesigen entrüsteten Aufschrei. Das alles wirkt völlig unglaubhaft. Lassen Sie das einmal so dahingestellt sein.
Im Fall von Marcus H. - der rote Faden führt mich immer wieder zu diesem zurück - gab es so viel Pleiten, Pech und Pannen, dass das Justizministerium eigentlich mehrfach hätte geschlossen zurücktreten müssen, nicht erst heute nach der Debatte, die wir hier künstlich führen.
Vielleicht haben Sie bald genug Zeit zum Nachdenken. Sie werden zukünftig, wenn Sie als Ministerin irgendwann einmal in den Ruhestand gehen, auf jeden Fall damit leben müssen, dass Sie einen syrischen Verbrecher, Sabri H. aus Wittenberg, ungeschoren haben davonkommen lassen, einen Täter, bei dem von Anfang an um jeden Preis eine Altersfeststellung von Amts wegen durch das Ministerium verhindert worden ist,
einen Täter, der keinen Tag lang in U-Haft sitzen musste, einen Täter, der vor dem Landgericht Magdeburg nach langem Hin und Her und einem fingierten Umzug einen Monty-Python-reifen Prozess bekommen hat. Wir haben den Vater berich
ten lassen, was er dort erlebt hat; es gruselt einen noch heute. Es war ein Prozess, bei dem sich die Ankläger von Sachsen-Anhalt wirklich nicht mit Ruhm bekleckert haben.
Deshalb steht der Name der Justiz in SachsenAnhalt auch dafür, dass Gewalttäter mit Migrationshintergrund wahrscheinlich einen juristischen Freifahrtschein in Sachsen-Anhalt ausgestellt bekommen. Wir sehen darin, wie gesagt, einen Unterschied zur Handhabung des jetzt in Rede stehenden Falles, bei dem diese Entrüstung aufgepusht wird.
Mit Ihnen wird man zum Beispiel auch verbinden, dass der Fall Oury Jalloh - wir kommen wieder auf Dessau zurück - in Sachsen-Anhalt zu einer Luxusalimentierung von zwei politischen Sonderermittlern geführt hat,
nämlich von Herrn M. und von Herrn L., obwohl dieser Fall nach mittlerweile 14 Jahren als überflüssig hätte abgeschlossen werden können und sollen. Auch in diesem Fall konnten Sie als Besitzerin eines CDU-Parteibuches es sich offenbar nicht verkneifen, Ihren linken Freunden ein Geschenk zu machen. Das wollen wir auch nicht vergessen.
Blicken wir auf das Laufbahnrecht in SachsenAnhalt. Bei den Justizbeamten stellen wir fest, dass das Ministerium auch hierbei nicht imstande war, etwas zu reformieren. Den einfachen Dienst in der JVA, in der Justiz Sachsen-Anhalts, gibt es heute immer noch. Das ist eigentlich überhaupt nicht mehr zeitgemäß und wurde von uns bereits lang und breit angesprochen.
Was die gesonderte Personaloffensive betrifft: Na ja, über den Begriff und darüber, ob sie in Sachsen-Anhalt beherzt oder weniger beherzt durchgesetzt worden ist, lässt sich streiten.
Schauen wir noch auf die Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt. Sie warten bis heute auf die Hilfe des Ministeriums bei der Steigerung der Attraktivität und der Aufwertung ihres Berufes. Die Fachhochschulausbildung, die wir vorgeschlagen haben, ist von Ihrem Haus abgelehnt worden.
Machen wir weiter. Was scheiterte vor einem Jahr - ich fasse das wegen der begrenzten Redezeit nur noch zusammen -? - Die Zwangsräumung der linksautonomen Hafenstraße in Halle, politisch liebevoll Hasi genannt. Unvergessen bleibt dabei die Diskussion im Landtag darüber, wie eine Gerichtsvollzieherin der Justiz damals allein im Regen stehen gelassen wurde.
Auch hierbei hat sich der Rechtsstaat in SachsenAnhalt völlig zum Clown gemacht.
In Anbetracht der Redezeit reicht es erst einmal. Aber keine Sorge: Ich fordere jetzt nicht noch einmal Ihren Rücktritt, Frau Ministerin. Warum fordere ich ihn nicht? - Ich habe es schon angedeutet, ich werde mich als Mitglied der AfDFraktion nicht in diesen Chor der Heuchelei einreihen lassen.
Sie, liebe CDU, müssen mit dem Entwicklungsweg, den Sie im letzten Jahr gegangen sind, selbst ins Reine kommen. Darauf müssen wir Sie nicht fortlaufend hinweisen.
Solange es so weitergeht, brauchen wir den Rücktritt nicht zu fordern. Sie erledigen sich als CDU-Fraktion von selbst, indem Sie Ihren Kurs weiter manifestieren und weiterfahren, jedes Jahr unter diesem wässrigen an Links-Grün angelehnten Merkel-Druck und -Kurs stetig ein bisschen mehr. Das Schlimme ist nur: Wir weisen Sie in dieser Legislaturperiode ständig darauf hin, aber Sie merken das in Ihrer abgehobenen Arroganz selber nicht mehr.
Deshalb, Frau Ministerin Keding, tut es mir leid. Sie sind bei diesem Gang der CDU weiter nach links und zu Laissez-faire einfach nur eine Symbolfigur. Wenn Sie gehen sollten, dann sind Sie das selbst gemachte politische Opfer Ihrer eigenen Partei, die es aufgegeben hat, den geraden christlich-konservativen Kurs Ihrer Vorgänger fortzusetzen oder zu diesem Kurs zurückzufinden.
Im Grunde genommen sind Sie eine gefallene Führungsfigur oder zumindest eine angeschlagene Führungsfigur. Sie sind ein Opfer des verfallenen ehemaligen Kurses der Volkspartei CDU, den sie nicht mehr fortführt.
Den alten, für Law and Order stehenden Volkskurs der CDU haben Sie doch schon längst verworfen und hinter sich gelassen. Deshalb haben wir den Kurs mittlerweile übernommen. Das zahlt sich aus. Sie verlieren dadurch, wie gesagt, immer mehr an Punkten.
Deshalb verwechseln Sie nicht fortlaufend, wenn Sie wieder gegen die AfD wettern, Ursache und Wirkung. Denn wenn Sie wieder gegen die AfD ins Feld ziehen, dann überlegen Sie sich einmal, warum wir überhaupt dank des UrsacheWirkungs-Prinzips mit fast 25 % der Wählerstimmen in den Landtag eingezogen sind.
Im Prinzip wettert die neue verfallende Laissezfaire-CDU gegen ihre eigene damals starke und geachtete CDU. Das ist das, was ich analysiere. Ich möchte das Ganze nicht weiter vertiefen. Deshalb rede ich, wie ich es parlamentarisch für richtig halte, in Bildern und weise Sie offen mit dem Finger darauf hin, damit beim Bürger und beim Wähler so viel wie möglich von Ihrem Verhalten und von dem, was Sie alles verzapft haben, ankommt.
Der letzte Satz, ja. - Wie gesagt: Klären Sie Ihre Baustellen selbst. Bringen Sie dem Bürger selbst bei, was im Justizressort und an anderer Stelle zurückliegend gegen die Wand gefahren wurde. Kommen Sie mit sich selbst ins Reine. Dann wird es vielleicht auch wieder etwas mit ordentlicher Politik in Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, vielen Dank. - Jetzt ganz unaufgeregt vom Thema GEZ-Gebühren zu anderen Gebühren, die wir auch nicht gern aufbringen.“ Bußgeldkatalog entschärfen - Verkehrssicherheit stärken, Bürgervertrauen zurückgewinnen“ - so lautet der Antrag der AfD in diesem Plenum.
Sehr geehrter Herr Präsident! Wie uns aufgefallen ist, wurde mitten im Coronagetümmel und zufällig zum unsäglichen Datum des 20. April 2020 der neue Bußgeldkatalog des Verkehrsministers
Scheuer von der CSU durch den Bundesrat in Berlin gemogelt. Wahrscheinlich hat es wegen Corona zunächst kaum einer gemerkt. Vielleicht dachte man auch, wie es schon des Öfteren üblich war, wie wir feststellen konnten, wir winken das leise durch, und wenn es dann erst mal da ist, dann werden die Bürger den neuen Bußgeldkatalog schon schlucken. Wegen Corona merkt vielleicht auch keiner etwas.
Aber das war eine Fehlkalkulation, wie wir es an den ersten Reaktionen erkennen konnten. Kurz danach regte sich bundesweit bereits erster enormer Widerstand. Verkehrsminister Herr
Scheuer merkte das auch; er spürte das und er zauderte deshalb auch voller Unbehagen.
Eine Petition ist deswegen gerade im Umlauf, die in den ersten Tagen schon mehrere Hunderttausend Unterschriften zu verzeichnen hat. Das ist schon erstaunlich und auch weg- und richtungsweisend. Im Bundestag gibt es ebenfalls massiven Widerstand, der von der AfD-Fraktion im Bundestag getragen wird.
Solch übergreifender Gegenwind sind die Etablierten nicht gewohnt. Deshalb liegt dieser unverschämte Bußgeldkatalog, wie man ihn nennen kann, gegenwärtig auch auf Eis, und das zu Recht. Die Bürger - das muss man sagen - sind noch viel zu zahm und zu geduldig im Umgang mit solchen Entscheidungen von Politikern, die sich solche Dreistigkeiten wie diesen Bußgeldkatalog ausdenken und regelmäßig, fast Jahr für Jahr, immer wieder die Gebühren für uns Kraftfahrer erhöhen.
Die Art und Weise, wie die Bußgeldsätze seit der Wiedervereinigung fast im Jahrestakt immer wieder angehoben werden, ist schon ein Unding. Das Ganze beruht - das muss ich dazu sagen; Achtung, passen Sie auf - auf einem Ermächtigungsgesetz. Der Verkehrsminister kann sich durch das Erlassen einer Rechtsverordnung munter bei uns Kraftfahrern bedienen. Das wissen die wenigsten Kraftfahrer draußen. Darum machen wir es an dieser Stelle einmal transparent. Er denkt sich immer fantasievollere Beiträge aus, die nur durch den Bundesrat gewinkt werden müssen. Und wer
im Bundesrat gegenwärtig die Lufthoheit hat, das wissen wir alle. Die grüne Ideologie hat dort Vorrang und regiert dort fleißig mit. Das sehen wir auch an solchen Eskapaden, wie sie gegenwärtig diskutiert werden, nämlich das Pauschalverbot für Motorradfahrer, an Wochenende eine Ausfahrt machen zu können. Das wird im Bereich des Bundesrates ausgekocht und das ist völlig inakzeptabel.
Diesen Einfluss können wir regelmäßig spüren und damit hat wirklich auch einmal Schluss zu sein. Auch die CDU muss einmal Kreuz zeigen. Jahr für Jahr gehen mit steigender Tendenz Millionenbeträge der Kraftfahrer über den Bußgeldtisch. Das alles geht am Bundestag vorbei. Das Parlament bleibt außen vor und kann es nicht kontrollieren. Damit muss zukünftig Schluss sein.
Eine parlamentarische Kontrolle dieser Willkürpreise und dieser Festlegung durch das Parlament ist gegenwärtig praktisch nicht möglich. Beim Bürger sind diese Machenschaften, diese Abläufe nicht weiter bekannt. Deshalb klärt die AfD auf und trägt auch noch draußen, wie, wo und unter welchen Bedingungen ein solcher Bußgeldkatalog verabschiedet wird.
Dieser Geldbeschaffung auf Kosten der Kraftfahrer - so kann man es auch nennen - muss endlich das Handwerk gelegt werden. Damit hat Schluss zu sein. Wie gesagt, wir tragen das nach außen, genau.
- Das hat etwas mit der Akzeptanz von Regeln zu tun; darauf gehe ich noch ein, lieber Herr Grüne. - Das, was gegenwärtig gegen die Kraftfahrer läuft, hat nichts mehr mit Verkehrserziehung oder mit der Verbesserung der Verkehrssicherheitslage im Straßenverkehr zu tun. Das ist einfach nur eine Geldbeschaffungsmaßnahme; die Einnahmen
werden auch unverhohlen in den Haushalt eingestellt.
Ich komme auf Sie zurück, liebe GRÜNE. Das ist ein ideologischer Feldzug zur Ausrottung des verbrennungsmotorbetriebenen Individualverkehrs.
Das ist ein Stück vom Ganzen.
Und die Politik hat offenbar zum Ziel, ohne großen Aufwand, ohne großen Widerspruch und unverschämt und frech den Pendlern und Arbeitnehmern ins Portemonnaie zu fassen und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nebenbei wird noch ideologisch zur Staatsjagd auf unsere Führerscheine geblasen.
Ich habe den Eindruck, erst wenn der letzte Pkw mit Verbrennungsmotor stillgelegt worden ist, das letzte Motorrad in der Garage entstempelt steht und der letzte Führerschein bei Ihnen am Beschlagnahmeprotokoll hängt, dann werden Sie Ruhe geben, vorher nicht.
Deshalb frage mich, wohin wir inzwischen geraten sind. Schämt sich von Ihnen niemand mehr, dem Händler, dem Familienvater, der früh zur Arbeit fährt und eine Familie ernähren muss, der Mutter oder dem Rentner für kleine Fahrlässigkeitsverstöße - es sind nämlich zu 90 % Fahrlässigkeitsdelikte -
inzwischen oftmals mehr als einen Tagesverdienst abzuknöpfen, die Rente einzuschrumpfen und sie parallel dazu mit Flensburger Punkten zu überziehen?
An dieser Stelle vermisse ich Ihre überall sonst so angepriesene Angemessenheit. Die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit werden überall erwähnt; nur beim Bußgeldkatalog, beim Feldzug gegen den Kraftfahrer, wird das nicht erwähnt.
Während einerseits Straftäter, die draußen anderen den Schädel einschlagen, ohne auch nur einen Tag den viel gerühmten wehrhaften Rechtsstaat aus einer JVA heraus betrachten zu müssen, im Land unterwegs sind, würden Sie andererseits ohne Bedenken lieber einen Kraftfahrer einbuchten, der sich weigert, ein Bußgeldticket zu bezahlen. Den holen Sie ab. Das heißt dann Ersatzfreiheitsstrafe oder Erzwingungshaft.
Gegenwärtig schafft diese Politik immer mehr mobile Blitzer an; dafür fließt immer mehr Geld in den Haushalt. Was ist denn das für eine Prioritätenverschiebung? Die Bußgeldeinnahmen planen Sie immer unverfrorener, wie ich es vorhin gesagt habe, im Haushalt mit Millionenbeträgen ein. Das geht gar nicht.
Wenn wir auf die Statistik seit der Wiedervereinigung schauen, dann stellen wir fest, dass der Straßenverkehr Jahr für Jahr eigentlich immer sicherer geworden ist, sodass immer wieder erhöhte Bußgeldsätze überhaupt keinen Sinn machen. Würde es draußen auf den Straßen wie in Wildwest losgehen, dann würde man noch Verständnis haben und bestimmte Sachen erklären können. Aber das geht eben nicht mehr.
Wo sind eigentlich die Zeiten, als für das Falschparken - ich kenne es selbst - noch 5 DM genommen wurden und bei einem Fahrlässigkeitsverstoß, bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Park- und Zulassungsverstößen noch im punktefreien Verwarngeldbereich bis 75 DM - später waren es 35 € - agiert worden ist? Das merken wir als Kraftfahrer eigentlich überhaupt nicht mehr.
Der erzieherische Charakter war mit diesen milden Mitteln ausreichend gegeben. Also ich kenne es noch: Das persönliche Anhalten durch den Schutzmann, durch den Verkehrspolizeibeamten, das Reden mit dem Bürger: „Sie haben etwas falsch gemacht“, das Ausdiskutieren und das Bezahlen vor Ort hatte bei den niedrigen Sätzen einen verkehrserzieherischen Charakter. Heute fährt man als Kraftfahrer durch die Landschaft und wird automatisiert von irgendwelchen Maschinen und als Anhänger getarnten Blitzern erfasst, die irgendwo drei Tage lang mit einem vollgeladenen Akku stehen und dann abgeholt werden.
Dann bekommt man einen völlig entpersonifizierten Bußgeldbescheid. Die Bußgeldstellen reagieren überhaupt nicht mehr auf einen Widerspruch. Man hat den Eindruck, man ist in einem automatisierten Verfahren gefangen, in dem nur noch irgendwelche Amtsgerichte entscheiden und in dem sich vorher mit einem Verkehrsverstoß überhaupt keiner mehr auseinandersetzt. Es geht nur noch um das Einfangen, Abkassieren und darum, das Bezahlen zu erzwingen. Das hat mit verkehrserzieherischem Charakter null zu tun.
Wenn ich heute jemandem erzähle, wie das damals war - also mit den 5 DM, dem Anhalten und der Schutzmann hat gesagt „Du hast da was falsch gemacht“; das hat mehr gewirkt, als von einem Automaten irgendwo weggeblitzt zu werden, wo man überhaupt keinen Menschen mehr sieht -, klingt das heutzutage wie eine Geschichte aus einem fernen vergessenen Land. Das war aber vor wenigen Jahren in Deutschland noch üblich. Natürlich trägt auch die Personalpolitik, also das Abschrumpfen der Polizei, dazu bei, dass man draußen keinen Beamten mehr sieht, sondern nur noch Automaten, die einen „wegschießen“.
Sorgen wir dafür, dass dieser neue, von Preisfrechheiten nur so strotzende Bußgeldkatalog entschärft wird. Der darf auch nicht mehr mit Verschleierung, mit Verzögerung und etwas Makulatur von Herrn Scheuer in den nächsten Tagen durch die Hintertür kommen.
Deshalb erinnere ich noch - das mache ich jetzt - an diese großen Plakatkampagnen unserer Bundesregierung bei der Wiedervereinigung, als an den Autobahnen noch zu lesen war: „Freie Fahrt für freie Bürger“. Das war ein Spruch zur Wendezeit, an den ich mich wirklich gern erinnere. Genau da will die AfD wieder hin. „Freie Fahrt für freie Bürger“. - Das war ein Ausdruck der damals erhobenen freiheitlichen Bürgerrechte, die heute wahrscheinlich der willkürlichen Drangsalierung gewichen sind.
Von freier Fahrt und freien Bürgern spüren wir doch gar nichts mehr. Die freie Fahrt wurde von Ihnen nämlich zur Geschichte erklärt. Deshalb sorgen wir von der AfD dafür, dass die Politik langsam wieder einmal auf den Gedanken kommt, die ständigen Anhebungen der Bußgeldsätze in den letzten Jahren auf ein erträgliches und akzeptables Maß zurückzudrehen.
Die Senkung der Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020 erfolgte ja praktisch über Nacht. Man kann darüber diskutieren, ob das jetzt Sinn oder weniger Sinn macht. Aber daran zeigt sich, dass Lösungen auch sofort und schnell erfolgen können.
- Ja. - Niemand hätte etwas dagegen, wenn sich die Politik wieder auf Bußgeldsätze besinnt, wie wir sie in den 90er-Jahren kannten. Da Sie offensichtlich nicht von allein darauf kommen, hilft die AfD jetzt eben auch bundesweit, also nicht bloß im Land Sachsen-Anhalt, sondern im Bundestag, etwas nach. Denn auch mit gesenkten Bußgeldpreisen kann man den Kraftfahrer animieren, sich an Verkehrsregeln zu halten.
Wenn es nämlich um das Strafrecht und um Verurteilungen geht, dann hört man Ihre Experten auch immer nur argumentieren, dass es nicht auf die Härte und die Länge der Strafe ankommt. Das höre ich regelmäßig in den Ausschüssen, wenn sich dort die Zivilgesellschaft zu Wort meldet, also die ganzen Vereine. Dann werden tausend Gründe aufgeführt, immer Milde und Verständnis walten zu lassen.
Seltsam, dass Sie davon nichts hören wollen, wenn es um den Kraftfahrer, sein Portemonnaie und sein sauer verdientes Geld geht. Dann wird draufgehauen ohne Ende und abkassiert. Dann werden Punkte verteilt und Fahrverbote verhängt. Das ist völlig inakzeptabel und nicht mehr verhältnismäßig.
Genau deshalb akzeptieren auch immer weniger Bürger draußen das Dauerargument - ich habe es vorhin hier schon gehört - im Straßenverkehr, wenn es um Geldbußen und Abkassieren geht: Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden.
Über das Zustandekommen dieser Regeln können wir uns auch einmal unterhalten. Herr Webel kann etwas dazu sagen, wie Beschilderungen zustande kommen und wie sie nicht zustande kommen, wer da Einfluss nimmt, wann ein Schild hinkommt und wann es wieder wegkommt. Meist kommt es nicht mehr weg, wenn es erst einmal irgendwo steht. Darüber können wir uns auch separat unterhalten.
Der aktuelle Bußgeldkatalog erhält von uns, von der AfD, die Rote Karte. - Vielen Dank.
Alles klar, vielen Dank.
Die haben alle Hunger und essen schon zu Mittag, die Jungs.
Vielen Dank für das Wort. - In dem Antrag der AfD-Fraktion geht es darum, das Ende des Schießsports zu verhindern und die Aussetzung der 12/18er-Regelung - jeder, der vom Fach kommt, weiß, was damit gemeint ist - im Rahmen der Coronalage.
In unserem Antrag steht: Wir fordern die Landesregierung und in diesem Fall den Innenminister auf, im Rahmen seiner Weisungskompetenz die Auslegung des Merkmals der regelmäßigen Ausübung des Schießsports nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Waffengesetzes mindestens bis Ende 2021 nicht von jährlichen Mindesttrainingseinheiten abhängig zu machen und insbesondere vom Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen nicht vorhandener Trainingsmöglichkeiten abzusehen.
Unser Antrag - der Herr Präsident erwähnte es eingangs - hat innerhalb weniger Tage zwecks Anpassung verschiedene Phasen durchlaufen. Das hatte auch damit etwas zu tun, dass die Landesregierung am Wochenende in Bezug auf den Breitensport auf öffentlichen Plätzen reagiert hat
und die Schießplätze davon zum Teil betroffen waren oder auch nicht. Deshalb hat sich unser Antrag etwas in der Form verändert.
Wie kommt es zur Antragstellung durch unsere AfD-Fraktion? - Dazu eine Vorgeschichte. Ende März wurden die bekannten Verbote zur Coronalage auf Verordnungsbasis - ich sage immer: wie per Lenin-Dekret - verkündet. Die Gaststätten schlossen in Sachsen-Anhalt, die Geschäfte schlossen, die Sportplätze schlossen und auch die Schießanlagen der Schützenvereine wurden verriegelt und verschlossen.
Bei den Schützen tauchten danach berechtigte Sorgen und Fragen auf - ich habe selbst genug davon gehört - nach dem Motto: Wenn ich jetzt bis auf Weiteres nicht monatlich schießen darf, was wird dann zum Jahresende aus meiner Waffenbesitzkarte und meinen teuren zusammengesparten Waffen? Kommt dann eine Einziehungswelle von Waffenbesitzkarten und Waffen durch die unteren Waffenbehörden über uns? Stehen die dann bei uns vor der Tür, weil wir die monatlichen Schießpflichten nicht erfüllen konnten? Hier ist mittlerweile alles willkürlich möglich, so reden die Leute, und man ist in der Landes- und der Bundespolitik gegenüber den Schützen sehr misstrauisch. Daher gilt es, wieder Vertrauen aufzubauen. Solche Meinungen haben die Sportschützen, wie gesagt, mittlerweile an jeder Ecke, und das ist traurig genug, finde ich.
Wir haben die Befürchtung, dass mittlerweile selbst die CDU für die Sportschützen solche Fußangeln auslegen könnte, wie man es von den LINKEN und den GRÜNEN gewohnt ist. Es gilt, dies abzuwenden und wieder Vertrauen herzustellen.
Zur Erinnerung fasse ich noch einmal zusammen: Die Sportschützen müssen pro Monat einmal auf den Schießplatz, um nachzuweisen, dass sie regelmäßig ihrem Bedürfnis nach Waffenbesitz nachkommen. Sollte einmal ein Monatstraining durch Unfall, Urlaubsreise oder was auch immer ausfallen, ist der Schütze verpflichtet, in diesem Kalenderjahr 18 Trainings nachzuweisen.
Am 17. März wurde die Verordnung herausgegeben. Ab diesem Datum konnte niemand mehr auf den Schießplatz gehen. Teilweise haben manche Schützen im März noch schießen können, manche nicht. Sie haben sich auf die letzten zwei Märzwochenenden verlassen. Der April ist komplett ausgefallen. Vom Mai ist die Hälfte auch schon wieder herum. Das heißt, drei Monate sind ins Land gegangen, in denen die Schießplätze geschlossen waren und die Schützen nicht schießen konnten. Keiner weiß, was er jetzt überhaupt schießen muss. Wie ist die 12/18er-Regelung zu beachten oder auch nicht? Es kann nicht sein,
dass man aus nicht verschuldeten Gründen Strafrunden laufen muss wie beim Biathlon. Darauf gilt es heute eine klare Antwort zu bekommen.
Wie verhält es sich nun aber, wenn die Landesregierung im März gesagt hat: Schütze, du darfst bis auf Weiteres nicht schießen. Ich verbiete dir das Betreten und Nutzen der Schießsportanlagen. Es wird abgeschlossen. Diese Problematik ist nicht ursächlich bei den Schützen zu suchen. Der Schütze würde gern sein Bedürfnis nachweisen, er darf es aber nicht. Er darf nicht auf die Schießplätze.
Um dieses drohende Problem zu klären, habe ich am 13. April eine entsprechende Anfrage per Mail an die untere Waffenbehörde in meinem Landkreis geschickt, schriftlich eingereicht mit der Bitte um Beantwortung. Die Frage kann von uns allen heute nicht als belanglos abgetan werden; denn die untere Waffenbehörde antwortete mir am 23. April, nach zehn Tagen Überlegen, Grübeln, Nachdenken.
In der Antwort steht: Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Da dieses Thema, das Sie ansprechen, die Sportschützen im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt betrifft, werden wir Ihre Frage an die obere Waffenbehörde im Landesverwaltungsamt zur Klärung weiterreichen. Eine Antwort werden wir Ihnen nach Rückmeldung des Landesverwaltungsamtes unaufgefordert zukommen lassen.
Jetzt können Sie raten. Bis heute, 8. Mai 2020, habe ich noch keine Antwort bekommen. Sie merken, diese Problematik, die wir in unserem Antrag angesprochen haben, ist aus dem Erlass der Verordnung der Landesregierung geboren und die Mitarbeiter der unteren und auch der oberen Waffenbehörde selbst trauen sich nicht, darauf zu antworten. Das Thema ist ihnen eine Nummer zu groß und auch zu heiß. Das Innenministerium ist hierbei also in der Pflicht.
Das ist keine Kleinigkeit oder Pillepalle, was man mit einem Wisch abtun kann. Es ist wichtig, was unsere AfD-Fraktion anspricht und heute hier thematisiert. Deshalb, Herr Innenminister, sollten Sie uns Sportschützen heute eine ordentliche und akzeptable Antwort geben. Weisen Sie eine faire Regelung mit Hand und Fuß an, damit die Sportschützen nicht wie Rechtsbrecher dastehen und in eine Situation kommen, die sie nicht verschuldet haben und zum Jahreswechsel vielleicht noch enteignet werden und das so gehandhabt wird, wie das vielleicht Rot-Grün gern tun würde. Das passt nicht zur CDU.
Lassen Sie also wieder Vertrauen wachsen. Solche Entwicklungen, die negativ für die Schützen sind, können wir parlamentarisch nicht zulassen. In den letzten Wochen haben wir gegen die Coro
nawillkürverordnung demonstriert. Man sieht auch den Unmut bei der Bevölkerung. Der wächst von Woche zu Woche. Den Kurs muss man wieder korrigieren.
Am Wochenende wurde zum Beispiel - deshalb auch unsere Wechsel bei diesen Anträgen - die Zweierobergrenze bei Sportbetreibung im Freien von Ihnen aufgehoben und auf fünf Personen erweitert. Man sieht irgendwie, man strampelt in die richtige Richtung, dass man im Freien Sport treiben darf. Aber es ist alles noch halbherzig, finden wir.
Am Montag kam hinzu, dass Freiluftschießstätten wieder durch Schützenvereine mit fünf Personen genutzt werden können. Das ist auch eine Regelung, die bei den Schützenvereinen auf Unmut trifft. Eine Aufsichtsperson und vier Schützen können auf die Anlage. Die Schießbahnen haben meist Abstände von zwei Metern, manchmal haben sie auch zehn, acht, zwölf Schießbahnen. Warum kann das nicht als Kapazität genutzt werden, um die Staus abzuarbeiten? Das Ganze zeigt, in welchem Dilemma sich die Schützen aufgrund dieser Verordnung befinden und wie sie in die Situation hineingerudert worden sind.
Es gilt, aus dieser verfahrenen Situation herauszukommen. Es ist mittlerweile ein kleiner Lichtblick, dass die Freiluftschießanlagen auf der Basis mit dieser Fünfpersonenregelung geöffnet worden sind. Ich denke, man kann auch geschlossene Schießanlagen für Schützenvereine wieder öffnen; denn ich wüsste nicht, dass die Raumzellenschießanlagen der Polizei auch gesperrt sind.
Unabhängig davon muss heute unbedingt - ich habe es eingangs erklärt - eine Antwort auf die wichtige 12/18er-Regelung mit den Trainingsschießeinheiten pro Jahr gegeben werden. Keiner weiß in diesem Jahr, wie viele Trainings er machen muss. Er schlittert unverschuldet durch Unwissenheit in eine Situation. Die gilt es abzuwenden.
Deshalb ist es inakzeptabel, dass den Sportschützen für die Zeit, in er es ihnen verboten war zu trainieren, anschließend noch eine 18erRegelung reingedrückt wird, um die drei ausgefallenen Monate auszubügeln. Es gilt auch, zum Jahresende, wenn eventuell Eingriffshandlungen der Verwaltungsbehörden kommen - - Verwaltungsgerichtsprozesse sind überflüssig. Es gilt, diese abzuwenden und eine klare, rechtssichere Position für die Sportschützen zu schaffen. - Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, vielen Dank. - Sehr geehrte Kollegen im Landtag! Als Bürger, der in der DDR aufgewachsen ist, habe ich natürlich eine besondere Sensibilität entwickelt, wenn es um den Inlandsgeheimdienst geht. Es ist auch gut so, dass wir aufmerksam darauf schauen.
Der Gesetzentwurf wird sicherlich in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden, wie es Herr Erben eben schon angekündigt hat. Dem schließen wir uns an.
Dort werden wir über Sicherheitsüberprüfungen von Personen diskutieren, über sensible Bereiche, Altersgrenzen für die Beobachtung und datenschutzrechtliche Vorschriften, die bei der Übermittlung nach Berlin und zurück beachtet werden müssen. Das werden wir kritisch diskutieren und als Opposition begleiten.
Solange der Verfassungsschutz neutral ausgerichtet und als Mittel zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingesetzt wird, solange findet er auch die 100-prozentige Unterstützung der AfD-Fraktion.
Gefährlich wird es aber, wenn immer lauter werdende Stimmen zu hören sind, wie etwa die in einem Zitat aus der Zeitschrift „Die Zeit“, in dem Politiker eines immer stärker werdenden Schlages gegenwärtig fordern: Politiker wollen keine AfDMitglieder im Staatsdienst dulden. Wer AfD-Mitglied sei, dürfe nicht im öffentlichen Dienst tätig sein, sagen Politiker von CDU, SPD und FDP. Weiter heißt es, die Partei habe eine demokratiefeindliche Grundhaltung. - Ich bitte Sie! Wer legt denn so etwas fest? - Nachzulesen ist dies in
einem Artikel von „Die Zeit online“ vom 22. Februar 2020, veröffentlicht um 11:21 Uhr.
Oder denken Sie an unseren Innenminister Holger Stahlknecht, der zufällig vor wichtigen Wahlen die Opposition zum angeblichen Prüffall macht und damit den Verfassungsschutz zur Erniedrigung oder Diffamierung der Opposition instrumentalisiert.
Warum also das Ganze? - Um Mitglieder, Kandidaten oder auch Sympathisanten der AfD vor Wahlen stark zu verunsichern und abzu
schrecken, an der politischen Gestaltung teilzunehmen. Der Verfassungsschutz darf auf keinen Fall dafür vereinnahmt werden, die politische Opposition zu diffamieren, zu zersetzen, einzuschüchtern, um gegebenenfalls eingefahrene, alte politische Strukturen zu schützen.
Früher gab es einmal eine Richtlinie des MfS mit der Nr. 1/76, in der es zur Diffamierung des politischen Gegners um das Anlegen von operativen Vorgängen ging.
Das wollen wir nicht wiederhaben. Aber man muss, wenn man im Osten geboren ist, zwangsläufig an so etwas denken, wenn man die gegenwärtige Entwicklung beobachtet. Dazu passt auch eine Parlamentsreform, über die am Freitag abgestimmt werden soll.
Eine neue Honecker-Mielke-Ära wollen wir auf keinen Fall wiederhaben. Sehe ich das falsch? - Das wollen wir nicht, oder? - Sehen Sie! Bei einer Beobachtung von Bürgern, nur weil sie eine von der Koalition abweichende politische Überzeugung vertreten, bekommen wir bei uns in der Fraktion gleich das Honecker-Mielke-Sodbrennen. Das wollen wir nicht.
Werfen wir einen Blick in den Gesetzentwurf, dann fällt einem auf, dass bei den Begrifflichkeiten zu den Gefahren für die Gesellschaft nirgends der Begriff „linksextrem“ zu finden ist. Ich habe ihn jedenfalls nicht gefunden. Vielleicht ist er aber irgendwo versteckt.
Es ist die Rede vom „Rechtsextremismus, von islamistischem Extremismus und von anderweitigen Feldern des Extremismus“. Was sind denn anderweitige Felder des Extremismus? - Das kann doch nur der Linksextremismus sein, oder? Warum wird er dann nicht mit Namen und Adresse in diesem Gesetzentwurf genannt? Warum hat man diese begriffliche Umschiffung gefunden?
Ist der Linksextremismus etwa schon in der Koalition angekommen, so frage ich mich. Wird er deshalb begrifflich vermieden, um Busenfreunde oder Koalitionen nicht zu verärgern? - Das kann ja sein. All das erweckt den Eindruck, dass sie
immer stärker alle Mittel nutzen, um mit linken Extremisten immer enger zu paktieren und um uns als konservative Opposition mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zukünftig auszuschalten. Das kann es irgendwie nicht sein.
Dazu passt auch, wie gesagt, die Parlamentsreform. Das ist so ein Gesamtpaket, mit dem man die Oppositionsrechte zukünftig beschneiden will. Das geht überhaupt nicht! Dazu darf auch nicht gehören die Ausnutzung des Verfassungsschutzes oder die Entfernung von Personen, die der AfD angehören, aus dem öffentlichen Dienst.
Wir sehen hier künftig einen sehr starken Eingriff in die Oppositionsrechte. In diese Richtung kann es sich nicht weiter entwickeln. Dieser Appell richtet sich auch an die CDU. All das ist ein Gesamtpaket und lässt bei uns natürlich die Alarmglocken läuten.
Wir unterstützen einen Verfassungsschutz - das habe ich schon gesagt -, der die Errungenschaften unserer meinungsvielfältigen freiheitlichdemokratischen Grundordnung schützt. Wir lehnen ihn aber ab, wenn er die politischen Gegner im Visier hat, die sich gegen den vorgegebenen politischen Meinungseinheitsbrei, den wir mittlerweile überall finden, wehren.
Wir werden also kritisch auf die Behandlung des Gesetzentwurfes im Ausschuss achten. Ich sage Ihnen: Denken Sie an unsere Worte, die ich heute mahnend in den Raum stelle. Denn jeder von Ihnen, der heute noch mitjubelt, könnte morgen vielleicht nachdenken und linienuntreu werden und übermorgen unter der Lupe des Verfassungsschutzes stehen. Wer weiß, was mit Lars-Jörn Zimmer zukünftig noch passieren wird? - Wir werden schauen, wie schnell das gehen kann. Wir haben Sie gewarnt.
Deshalb bitte ich darum, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen - auch wir sind dafür -, und dort werden wir ihn kritisch diskutieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Schulenburg, in den Vorreden ist schon gesagt worden, dass Herr Maaßen, Ihr Parteikollege, als Verharmloser des Rechtsextremismus betitelt worden ist. Sie sehen, das zielt auch auf die AfD ab. Wenn Links und Grün dann einmal mit der AfD fertig sein sollten - ist Ihnen bewusst, dass dann als Nächste vielleicht auch die CDU auf die Agenda rückt, die dann kleingemacht werden soll?
Würden Sie uns bei der Ausschussarbeit darin unterstützen, dass in diesem Gesetzentwurf auch der Begriff des Linksextremismus auftauchen sollte?
Das hat sich eigentlich erübrigt. Genau das steht eben nicht darin und müsste aufgenommen werden, um das ausgewogen zu gestalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Den aktuellen Debattenantrag der LINKEN „Medienvielfalt in Sachsen-Anhalt - für demokratische Willensbildung unverzichtbar“ möchte ich nutzen, um nicht nur auf die schreibenden Medien wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ und die „Volksstimme“ einzugehen, sondern generell auch auf die sendenden Medien.
Wir sind der antragstellenden LINKEN deshalb auch sehr dankbar für diesen Antrag; denn Sie glauben nicht, wie oft uns wir uns in der AfDOpposition über unsere druckenden und sendenden Medien in der Vergangenheit unterhalten haben.
Wir haben auch schon in der Vergangenheit überlegt, zu diesem Thema eine Debatte zu starten.
Nun haben es die LINKEN gemacht. Das ist auch gut so; denn was meinen Sie, was vielleicht hier im Plenum wieder los wäre, wenn die Debatte von uns kommen würde.
Deshalb vielen Dank, liebe Linksopposition. Lassen Sie uns hier einsteigen ins Thema. Ihr Antrag spricht uns auch aus dem Herzen. Schauen wir uns die Medienvielfalt und deren Bedeutung für die demokratische Willensbildung in Sachsen-Anhalt etwas genauer an.
Wer von Ihnen kann sich noch an die Eröffnung - jetzt mache ich mal einen kleinen Ausflug in die Vergangenheit - des Berliner Friedrichstadtpalastes am 27. April 1984 erinnern? Die ältere Generation weiß das noch, mit Fernsehübertragung, Saus und Braus zur besten Sendezeit. In der ersten Reihe saß damals, nach der Sanierung, die ganze SED-Politbüro-Prominenz.
Der Abend wurde moderiert von dem damals bekannten Entertainer O. F. Weidling. Der machte am Anfang der Sendung ein paar politische Witze. Der SED-Boss Günter Mittag saß in der ersten Reihe, verzog keine Miene. Kurz danach hatte O. F. Weidling ein DDR-weites Auftrittsverbot. Er ging daran wenig später zugrunde und starb.
Nun werden Sie sagen: Das war damals, da hatten wir noch eine staatliche Kulturkommission und die Sender und Zeitungen waren fest in den Zügeln der SED usw. Die „Volksstimme“ war damals Bezirksorgan der SED für den Bezirk Magdeburg. Die „Freiheit“ damals, was jetzt die „Mitteldeutsche Zeitung“ ist, war das Bezirksorgan der SED für den Bezirk Halle.
Das wird nicht wieder passieren, werden Sie sagen. - Und wenn das nicht wieder passiert, liebe Kollegen, möchte ich Sie fragen: Dann müsste doch theoretisch zum Beispiel die Journalistin Katrin Huß immer noch beim MDR die Sendung „MDR um vier“ moderieren, oder nicht?
Leider hat ihr damals, im Jahr 2016, ein Interview mit einem kritischen Zeitgeist das berufliche Genick gebrochen, die Kündigung folgte. Öffentlich drang diese Meinungsmache, diese Kündigung vom MDR aus Leipzig, damals, vor vier Jahren, gar nicht so nach außen durch.
Drei Jahre später, da sah das schon anders aus, liebe Kollegen. - Wer hat nicht immer gern in der Vergangenheit unseren Lieblingssachsen mit seinem 311er Wartburg durch die Lande fahren gesehen? - Ich habe es gern gesehen.
Ein paar kritische Zoten hat der immer hinter seinem Wartburg-Lenkrad gemacht.
Und zack, jetzt ist er beim MDR auch beruflich weg vom Fenster und der Vertrag wurde nicht verlängert. Die Sendung wurde vom Äther genommen. Uwe Steimle, das war dieser kritische Kopf, der von Frau Willes Rotlichtkollektiv in Leipzig hinausbefördert worden ist.
Zu Uwe Steimle läuft mittlerweile eine Petition - heute früh habe ich im Internet nachgelesen -, die auch ich im Übrigen unterzeichnet habe, weil das, was sich der MDR da erlaubt hat, nicht hinnehmbar ist. Diese Petition ist erfolgreich. Heute früh waren es 50 000 Unterschriften. Das, was der MDR mit Uwe Steimle abgezogen hat, ist einfach nicht hinnehmbar.
Liebe Kollegen, auch vom MDR, die da hinten in der Box sitzen, ich muss schon anmerken: Die gegenwärtige Intendantenetage des MDR, an der hätte der Günter Mittag von 1984 aus dem Friedrichstadtpalast heute wieder eine richtig große Freude. Sie sehen, liebe LINKE, Ihr Debattenantrag ist brennend aktuell, auch wenn wir von der AfD ihm eine völlig andere Richtung geben als Sie.
Denn Ihre guten alten Zeiten, wo ein Journalist einen festen Klassenstandpunkt zur Berufsausübung vorweisen musste, die scheinen heute wieder offenbarer und aktueller denn je zu sein.
Dazu ein Beispiel, wer heute wieder fest im Sattel der medialen Entscheidungsebene sitzt. Ich habe den Namen schon genannt: Karola Wille, Jahrgang 1959, 1977, mit 18 Jahren, Eintritt in die SED, dann Studium in Jena, dann weitere Verwendung an der Uni Leipzig. Passend zu Frau Wille ein Zitat der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 20. Oktober 2011.
Sie schrieb: Am dortigen Institut für internationale Studien, welches den Klassenfeind, die Bundesrepublik Deutschland, fest im Blick hatte, veröffentliche Karola Wille zusammen mit einem Geheimdienstoffizier im besonderen Einsatz die Zusammenfassung zur internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD, in welcher unter anderem zu lesen war: Im politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals nimmt der Revanchismus einen gewichtigen Platz ein.
Diese Intendantin ist heute verantwortlich für das, was der MDR täglich auf uns ablässt.
Frau Wille duldet zum Beispiel, dass Journalisten wie ein Daniel Tautz offen mit der Antifa sympathisieren oder sich ein Peter Komarowski von