Anke Rehlinger

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Infrastrukturabgabe, Pkw-Maut, AusländerMaut, Dobrindt-Chaos, Bezeichnungen gibt es viele, sie treffen mehr oder minder zu. Im Ergebnis ist es sicherlich eine politische Bewertung. Es ist auch eine Bewertung, die die Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen haben. Ich persönlich bin zu der Auffassung gelangt, dass all das, was bislang vorgelegt worden ist, Murks ist, und deshalb im Grunde genommen nicht unterstützt werden kann.
Ich weiß aber auch, dass es im Koalitionsvertrag der beiden Koalitionspartner auf Bundesebene steht. Wir werden sehen, welchen Gang das dort nimmt. Wir sind hier jedoch nicht im Deutschen Bundestag, sondern wir sind nun mal im saarländischen Landtag und haben deshalb eine Positionierung aus Sicht der Saarländerinnen und Saarländer vorzunehmen.
Natürlich haben wir ein Mitwirkungsrecht im Bundesrat, davon gilt es Gebrauch zu machen, zunächst einmal in inhaltlicher Hinsicht. Man kann grundsätzlich zu der Auffassung kommen - ich würde der viel abgewinnen -, dass man dem Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, überhaupt nicht zustimmen kann. Wenn es in der Sache nicht zu verhindern ist, dann müssen wir zumindest in der Detailfrage, von der wir insbesondere betroffen sind, eine vernünftige Regelung finden und darüber sprechen, wie es mit der Erhebung der Maut in den Grenzregionen aussieht. Beide Wege muss man zunächst einmal beschreiten, damit man sowohl in dem einen als auch in dem anderen Fall gewappnet ist.
Klar ist bei allen grundsätzlichen Dingen, die man nach meiner Auffassung gut vertretbar gegen die Maut insgesamt vorbringen kann, dass das die Union mittlerweile auch selbst tut. Schäuble hat eines der gewichtigsten Argumente vorgebracht. Denjenigen, die tatsächlich sagen, es ist gerechtfertigt und es ist sinnvoll, die Nutzer der Infrastruktur über eine solche Maut zur Erhaltung mit heranzuziehen, wird nämlich der Teppich unter den Füßen weggezogen, wenn der Bundesfinanzminister zu dem Ergebnis kommt, dass genau das, was man einführt, überhaupt nicht zu dem vertretbaren Ziel führt, weil es nämlich eigentlich keinen Cent in die eigene Kasse spült. Damit ist sozusagen das letzte Argument in der Sache auch noch verloren gegangen. Aber das scheint viele, insbesondere im Süden dieses Landes, in Bayern, null Komma null zu interessieren. So, wie sie beim Betreuungsgeld mit dem Kopf durch die Wand gegangen sind, so wollen sie hier auch bei der Maut vorgehen.
Das ist nicht sachgerecht, das ist unlogisch und wird auch auf dem Rücken vieler ausgetragen. Alleine deshalb muss man hier schon ins Grübeln kommen, auch innerhalb der eigenen Reihen, innerhalb der Koalition ohnehin, insbesondere wenn man negativ davon betroffen ist. Ich zumindest finde, was dort an Diskussionen stattfindet, ist nicht mitzutragen, vor allem auch das nicht, was tatsächlich umgesetzt werden soll, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Denn wenn nichts anderes übrig bleibt als ein bürokratisches Monster, das nichts in die Kassen spült und gleichzeitig dem europäischen Gedanken entgegenläuft, muss man sich doch ernsthaft fragen,
warum das auf den Weg gebracht werden soll. Nur weil es sich irgendjemand in Bayern einmal ausgedacht hat, damals in der Tat noch mit einem Wortbestandteil vornedran, Ausländer-Maut? Ich sage ausdrücklich: auch genau so gewählt. Die Wortwahl war nicht zufällig. Erstens.
Zweitens hatten die sich darüber geärgert, dass die in Österreich auf ihrer Seite eine Maut eingeführt haben. Nur weil die sich geärgert haben und einen Wahlkampf machen wollten, in dem das Wort „Ausländer“ vorkommt, diskutieren wir heute über diesen Müll. Ich kann nur sagen, das ist nicht nur schädlich in einer Region, das ist auch schädlich für Politik und Demokratie in diesem Land!
Dann will ich auch noch einmal eines deutlich machen für unser kleines Bundesland hier. Wir sind doch wirklich unterwegs und machen uns nicht immer nur Mut damit, sondern sehen es auch als eine Vision und eine Perspektive für die Zukunft zu sagen: Ja, unumstritten sind wir in einer Randlage Deutschlands, aber eben im Herzen Europas. Aus dieser Herzkammerfunktion wollen wir auch Stärke ableiten, wollen wir Entwicklungsperspektiven für dieses Land auf den Weg bringen und arbeiten im Übrigen hart daran. Jeder, der in diesem Geschäft unterwegs ist, weiß, wie hart es ist, daran zu arbeiten, grenzüberschreitende Beziehungen in Gang zu setzen, am Laufen zu halten und tatsächlich einen effektiven Nutzen daraus zu ziehen, der mehr als nur darin besteht, sich zweimal im Jahr in irgendwelchen Gremien zu treffen und die deutsch-französische Freundschaft, die deutsch-luxemburgische oder die deutsch-belgische Freundschaft zu beschwören. Das ist harte Arbeit.
Viele Menschen in diesem Land, sei es im Ehrenamt, sei es aber auch auf der wirtschaftlichen Schiene, in den Schulen oder wo auch immer, haben daran gearbeitet, in mühevoller Kleinarbeit mit viel persönlichem Einsatz. Die haben einen guten Boden dafür bereitet, dass wir konstruktiv über viele Fragen miteinander reden können. Dies bringt uns dann an Stellen, wo es auch wirklich mit einem wirtschaftlichen Nutzen für dieses Land verbunden sein kann, voran, was wir vielfach auch jetzt schon erleben können.
Das Saarland hat mehr als 160 Kilometer Grenze zu Frankreich und zu Luxemburg. Das zeigt, wie wichtig solche Fragestellungen auch für unser Land sind. Die Besucherinnen und Besucher der Landeshauptstadt kommen zu fast einem Drittel aus Frankreich. Die Fluggäste am Flughafen in Saarbrücken - wir wollen das ja auch noch ausweiten - stammen jetzt schon zu 25 Prozent aus Frankreich. 9 von 10 Berufspendlern in dieser Region kommen aus Frank
reich und fahren hier über unsere Straßen. Die Handelstouristen habe ich genannt, also zum Einkaufen, aber eben auch im Tourismusbereich.
Wir ziehen einen riesengroßen Vorteil daraus, gerade auch in dieser Region und gerade auch in der Landeshauptstadt, dass wir freie und offene Grenzen in diesem Land haben, dass niemand aufgehalten wird, weil er seinen Ausweis zeigen muss, Stichwort Freizügigkeit, und auch niemand an der Grenze, die vorher einmal abgeschafft worden ist, jetzt quasi wieder anhalten muss, um den Wegezoll zu entrichten. Ich finde, diesen Wert sollen und dürfen wir uns nicht aus den Händen schlagen lassen. Auch deshalb muss man in dieser Frage eine klare Position beziehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ja, es geht um individuelle Fragen. Es geht aber auch um harte wirtschaftliche Interessen. Wir werden bei dieser Maut drauflegen. In Berlin wird niemand etwas einnehmen und wir werden auch noch drauflegen. Das ist das Ergebnis des Maut-Murks, der aus dem Hause Dobrindt kommt. Ich finde, so einem Maut-Murks kann man deshalb nicht zustimmen.
Ich will nicht darauf eingehen. Sie war ja schon gestoppt, dann hat man eine Kompromisslösung gesucht und gefunden. Ob es ein guter Kompromiss ist, dazu habe ich meine Meinung noch einmal gesagt. Wir werden jetzt daran arbeiten, es in der Sache zu verhindern. Parallel dazu werden wir versuchen, Vorschläge zu unterbreiten, um, wenn es nicht verhindert werden kann, zumindest nicht die Zeche dafür zu zahlen.
Ich sage aber auch in aller Ausdrücklichkeit: Das wird gar nicht einfach werden. Es gibt Vorschläge von Rheinland-Pfalz. Von uns ist angesprochen worden, wie man es machen kann. In Frankreich ist es so, dass Teile des Autobahnsystems jeweils an der Grenze davon ausgenommen worden sind. Es gab die ehemalige Lösung in Österreich. Alles das werden wir uns ankucken.
Aber man muss auch immer sehen, dass es nachher zu dem Bild, zu den Straßenverläufen und zu den tatsächlichen Verhältnissen hier im Saarland passt. Es nützt ja nichts, sich auf eine 30-KilometerLösung zu verständigen, und die A 620 als Einfallstor und als wichtige Zuwegung für die Landeshauptstadt wäre nicht erfasst. Wem wäre denn damit geholfen in diesem Land? Deshalb brauchen wir eine kluge Regelung. Vielleicht kann sie auch an objektiven Kriterien und weniger an Kilometerfragen anset
zen. Wichtige Handelszentren, Mittelstädte oder Oberzentren, alles das wird man sich ansehen müssen. Aber es ist immer nur Flickschusterei an einem System, das dem Grunde nach krank ist.
Aber wir werden beides vorbereiten, denn es geht um wichtige Interessen dieses Landes. Es geht auch um die zentrale Frage, ob die Vision, als Grenzregion in diesem Land aktiv sein zu können und daraus einen Nutzen ziehen zu können, weiterhin gegeben ist, oder ob sie durch so etwas beeinträchtigt wird. Auch deshalb lohnt es, an dieser Frage zu arbeiten. Es lohnt aber auch, politisch dafür zu streiten, dass wir diese Flickschusterei gar nicht brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist, glaube ich, heute nach dem Hochschulgesetz das zweite Gesetz, das mit sehr viel Arbeit im Vorfeld zu tun hatte. Natürlich sind alle Gesetze immer intensiv zu beraten. Aber ich glaube, wenn so umfassend in der Gesetzesarbeit vorgegangen wird, dann macht das immer einen besonderen Einsatz aller Beteiligten deutlich. Das gilt in dem Fall hier sicherlich für die Abgeordneten des Hauses, die an dieser Stelle eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt haben, genauso aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sowie auch die vielen Akteure, die im Vorfeld schon mit eingebunden waren.
Insofern will ich an der Stelle zunächst einmal mit einem herzlichen Wort des Dankes an all diejenigen starten, die sich konstruktiv - und ich sehe auch diese Debatte als einen konstruktiven Beitrag - in die Überarbeitung des saarländischen ÖPNV-Gesetzes mit eingebracht haben. Die vielen Vorschläge haben das Gesetz an vielen Stellen auch besser gemacht und deswegen ein herzliches Dankeschön.
Ich sage das auch deshalb, weil an dieser Stelle gerade auch die Akteursvielfalt, die es gibt, die unterschiedlichen Ebenen, die zusammenspielen, und vor allem die unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb dieser Ebenen die Arbeit nicht viel einfacher
gemacht haben. Natürlich - ich war bei der Anhörung nicht dabei, aber ich kenne das Ergebnis der externen Anhörung - führt das dazu, dass an vielen Stellen viele Dinge gerne anders geregelt worden wären, als sie jetzt vielleicht drinstehen. Aber teilweise sind es sogar sich widersprechende Forderungen, die vorgetragen und als Kritik formuliert wurden. Deshalb ist es auch natürlich, dass nicht alles eins zu eins übernommen werden kann, weil damit die Sinnhaftigkeit der einzelnen Regelungen teilweise infrage gestellt würde.
Deshalb ist es auch gut, dass das kein Expertengesetz ist, sondern ein Gesetz, das von der Mehrheit in diesem Hause getragen wird, ein Gesetz, das auch politisch reflektiert ist, in dem die unterschiedlichen Interessenlagen noch einmal nebeneinander gelegt worden sind und dann auch eine entsprechende Abwägung vorgenommen worden ist. Dabei gibt es natürlich eine ganz entscheidende Interessenlage, nämlich die der Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs verbunden mit der Frage, was getan werden muss, damit der ÖPNV im Saarland noch nutzerfreundlicher wird, als er es jetzt schon ist. Ich nenne ausdrücklich noch eine zweite Gruppe, deren Interessenlage wir mit zu vertreten haben, nämlich die Beschäftigten im ÖPNV. Das sind für mich die zwei relevanten Gruppen, um die es letztendlich geht. Wir schützen nicht Strukturen, sondern wir versuchen, Dinge für Menschen besser zu machen, egal, ob sie Nutzer oder ob sie Beschäftigte sind. Das ist zumindest für mich die Leitlinie für dieses Gesetz gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es sind eben die Grundzüge dieses Gesetzes schon dargestellt worden, was in der Struktur passiert ist und was im Einzelnen noch gemacht werden muss, auch wer mit wem zusammenarbeitet. Das will ich jetzt nicht zum vierten Mal wiederholen. Ich will aber noch einmal - weil es eben auch zumindest bei dem einen oder anderen Redebeitrag deutlich geworden ist - darauf hinweisen, was das Gesetz eigentlich regelt, was es nicht regelt, und wo das, was jetzt nicht geregelt wird, anschließend festgeschrieben sein wird. Nicht ganz zu vernachlässigen ist auch, was überhaupt der finanzielle Rahmen ist - den kann man ja nun einmal nicht ausblenden, wenn man Realpolitik betreibt -, der uns gewisse Grenzen setzt.
An dieser Stelle sei noch einmal gesagt, dieses Gesetz regelt im Großen die Struktur, wie zusammengearbeitet werden soll, mit der klaren Zielrichtung hin zu mehr Zusammenarbeit, hin auch zu einer größeren Verbindlichkeit. Um ehrlich zu sein, der Zusammenschluss, den es bisher gegeben hat, war ein auf vertraglicher Grundlage aufgestellter Zusammenschluss, der quasi auch jederzeit gekündigt werden könnte, eigentlich eine abenteuerliche Konstruk
tion der Vergangenheit, wenn man sich das noch einmal überlegt, eine Konstruktion, die vielleicht auch deutlich macht, dass man sich damals gar nicht so recht getraut hat und immer eine Hintertür offenhalten wollte. Diese Hintertür - das ist sicherlich längst überfällig - muss zugeschlagen werden, indem man jetzt klar gesetzlich regelt, dass wir es hier mit einem in Zukunft noch stärker zusammenarbeitenden Verbund der Aufgabenträger zu tun haben. Das schafft Klarheit, es zeigt aber vor allem auch, wie die Richtung sein wird.
Ja, Tarifverbund und Weiterentwicklung zu einem echten Verbund, das ist nach wie vor das Ziel, aber ich finde, wenn man zu schnell losläuft, kann man auch auf die Nase fallen. Deshalb sollte man erst ein paar vernünftige, ein paar stabile Schritte machen. Dieser Gesetzentwurf ist ein vernünftiger, ein stabiler Schritt in die richtige Richtung und überfordert niemanden, sondern er nimmt alle mit. Wir gehen dann gemeinsam dorthin, wo wir auch hinwollen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Daneben gibt es den Kooperations- und Dienstleistungsvertrag, weil natürlich klar ist, dass auch wir vor allem den Nutzerinnen und Nutzern nicht nur Strukturantworten geben sollen. Um ehrlich zu sein, wahrscheinlich interessiert es denjenigen, der heute Morgen in den Bus von Großrosseln nach Völklingen eingestiegen ist, überhaupt nicht, wie die Struktur aussieht, die wir heute beschließen. Ihn interessiert, ob diese Struktur vernünftig aufgestellt ist, ob sie funktioniert und ob sie zu Ergebnissen führt, die den ÖPNV für ihn zu einem attraktiven Angebot macht. Das haben wir hier in diesem Gesetz zu regeln.
Die Frage aber, ob er tatsächlich ein attraktives Angebot darstellt, ist im Wesentlichen in dem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag zu regeln, also quasi untergesetzlich, da stehen alle Detailausformungen drin. Da wird die konkretere Arbeitsweise geregelt. Es wird auch darüber gesprochen werden, was wir mit E-Ticketing machen, ob wir dort auch noch innovativer werden können und wer welchen Beitrag dazu leisten wird. Auch wird er eine Antwort darauf geben, wie wir das Job-Ticket ausgestalten können. Natürlich brauchen wir dort auch Verbesserungen, damit es attraktiver wird. Wie können wir das Kurzstreckenthema vernünftiger regeln, wie kann die Wabenstruktur an der Stelle so ausgestaltet werden, dass die Unwuchten, die sie jetzt hat das wird niemand in Abrede stellen -, besser sortiert werden können, all das wird dort geregelt werden.
Das gehört nicht in ein Gesetz, um es deutlich zu sagen, denn es geht dort um Formen der Leistungserbringung im Sinne von Leistungsaustausch. Da hängt nun mal überall ein Preisschildchen dran. Da
kann man ins Gesetz schreiben, so viel man will. Aber es muss erst einmal definiert werden, was es kostet. Derjenige, der es bezahlen muss, muss auch die Antwort darauf geben, ob er den Preis, der verlangt wird, auch bezahlt. Erst wenn das geklärt ist, kann man einen Vertrag daraus machen.
Deshalb ist es richtig, all diese Fragen dann auch an der Stelle zu klären, wo sie hingehören - nicht in diesem Gesetz. Aber die wichtige Botschaft ist, sie werden geklärt und sie werden den Saarländerinnen und Saarländern auch zu Verbesserungen im ÖPNV verhelfen, aufbauend auf der neuen Struktur, die wir heute auf den Weg bringen. Deshalb geht die Kritik an diesem Gesetz, dass das dort jetzt nicht drinsteht, fehl. Denn das, was dort angesprochen wurde, gehört gar nicht ins Gesetz und wird an anderer Stelle geregelt werden. Das ist die Botschaft für die Saarländerinnen und Saarländer.
Noch ein paar Anmerkungen zur Frage der Finanzen. Der Hinweis, wir bräuchten Klarheit bei den Regionalisierungsmitteln, trifft nun mal zu. Neben der Frage der Regionalisierungsmittel ist auch entscheidend, welche Ausgaben wir in Zukunft haben, wo wir uns durch Ausschreibungen binden und wie viel freie Masse man letztlich hat, um das Geld für Verbesserungen ausgeben zu können. Auch wir haben keinen Mangel an Ideen. Mir wäre es auch am liebsten, wir hätten quasi im gesamten Land nur eine einzige Wabe mit einem Preis, der bezahlbar ist für alle. Auch das ist eine Vision, hinter die ich mich wunderbar stellen kann. Nur, ich oder wer auch immer bekommt dafür eine Rechnung ins Haus geschickt. Man kann das doch nur ernsthaft vertreten, wenn man auch garantiert sagen kann, dass die Rechnung, die dafür präsentiert wird, auch bezahlt werden kann. Über alles andere kann man reden, nur machen darf man es nicht. Denn wir müssen die Dinge bezahlen, die wir bestellen. Das ist ein Grundsatz, an den ich mich halten will.
Deshalb ist es nicht ganz einfach und auch nicht immer vergnügungssteuerpflichtig, jetzt eine Liste zu erstellen von Dingen, die man zur Verbesserung des ÖPNV für sinnvoll erachtet, die Punkte hintereinander aufzuschreiben und zu sagen, was sie kosten, plus die Forderungen, die von anderen Stellen an uns herangetragen werden. Wie können wir zum Beispiel der Landeshauptstadt mit Blick auf die Saarbahn weiterhelfen, wo es gerechtfertigt und notwendig ist? Das wird auch geschehen, ich kann das an der Stelle sagen. Dann gibt es andere Forderungen über die Reaktivierung von Bahnstrecken. Auch das kostet Geld. Ich befürchte und weiß es sogar, dass die Liste der durchaus nachvollziehbaren Wünsche viel länger ist, als Geld zur Verfügung steht.
Deshalb muss man seriöserweise bei den Punkten, die man auflistet, dazusagen, was es jeweils kostet, und dies auch politisch gewichten. Erst am Ende des Tages wird man entscheiden können, was davon machbar ist.
Was man nicht tun kann, ist, das Geld drei Mal auszugeben. Was der Kollege Ulrich eben hier vorgeschlagen hat, ist nur zu machen bei einer zumindest Verdoppelung, wenn nicht gar Verdreifachung der Regionalisierungsmittel. Da dies aber nicht ansteht, werden wir uns an meine eben beschriebene Methode halten müssen. Insofern ist wenigstens der Vorschlag der PIRATEN ein ehrlicher, weil er das Geld nicht drei Mal ausgibt. Das andere wird nicht funktionieren. Insofern ist das, was ich beschrieben habe, der richtige Weg, und den sollten wir gemeinsam weitergehen.
Ich verzichte darauf, noch mal die Strukturen darzustellen. Ich glaube, es ist hinlänglich erklärt worden, wie wir dort miteinander in Zukunft arbeiten wollen, um tatsächlich Synergien heben zu können. Wir werden die tarifpolitischen Zielsetzungen an anderer Stelle, wenn wir zusammengerechnet haben, sicherlich noch mal vortragen. Ich will nur noch einen Punkt aufgreifen, der nicht so sehr im Fokus stand, wo wir aber durchaus Verbesserungen, die wir jetzt schon bewirken konnten, auf den Weg gebracht haben, wo ich aber glaube, dass sie an anderer Stelle ebenfalls noch auf den Weg gebracht werden müssen. Das ist die Lage der Beschäftigten.
Wir haben es zusammen mit Rheinland-Pfalz geschafft, bei der Vergabe der Regionalbahnverkehre vernünftige Vereinbarungen zu treffen beim Thema Personalübernahme für den Fall, dass es einen Wechsel bei den Leistungserbringern gibt. Dahinter steht der Gedanke, dass, wenn es nun schon mal die Vorgaben gibt, hier in ein Ausschreibungsverfahren zu gehen, was dann auch Markt erzeugen soll, eine solche Ausschreibungsrendite nicht auf dem Rücken der Beschäftigten generiert werden darf. Was hier für den schienengebundenen Nahverkehr oder auch den Fernverkehr gilt, soll auch im öffentlichen Personennahverkehr und bei Busausschreibungen gelten. Deshalb haben wir eine entsprechende Regelung hier aufgegriffen.
Danach ist in den Nahverkehrsplänen sicherzustellen, dass die Anforderungen zur Einhaltung sozialer Standards bei der Vergabe der Verkehrsleistungen definiert werden müssen. Dazu zählt auch, wie das Arbeitsverhältnis auszugestalten ist. Ich glaube, das ist eine Sicherheit, die die Beschäftigten zu Recht bei uns einfordern. Das ist auch eine Sicherheit, die wir ihnen an dieser Stelle, soweit wir es können, auch geben sollten. Ich bin aber darüber hinaus davon überzeugt, dass wir hier noch eine Veränderung
im Personenbeförderungsgesetz auf Bundesebene brauchen, um das noch mal fester ausschreiben zu können, als dies bisher der Fall war. Nur dann können wir es ganz fest und ganz sicher machen, damit die Beschäftigten an der Stelle nicht bei den Ausschreibungen auf der Strecke bleiben. Bei den Schienenpersonennahverkehren haben wir es hinbekommen, bei den Bussen sollte dies gleichermaßen erfolgen. Nur dann können wir sozialverträglich in das System der Ausschreibungen übergehen.
Das Thema Buszuschüsse hat nichts mit diesem Gesetz zu tun. Das ist einfach nur eine Förderpraxis, bei der wir uns der Förderpraxis anderer Bundesländer angeschlossen haben.
Ich glaube, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt nach vorne ist. Ich möchte mich auch der Formulierung anschließen, dass es die Grundlage dafür bietet, weitere deutliche Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg zu bringen. Das wollen wir ganz konkret mit den entsprechenden Vereinbarungen und Verträgen in den nächsten Wochen und Monaten auch tun, damit die Saarländerinnen und Saarländer das auch unmittelbar erfahren. Ich bin allerdings kein Prophet, wenn ich sage, es wird sicherlich in den nächsten Jahren weitere Novellierungen des ÖPNV-Gesetzes geben. Wir würden sie gerne unterstützen im Sinne derer, die auf Mobilität in diesem Land angewiesen sind. Es ist so wie immer: Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden kann. - Herzlichen Dank und Glück auf.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht heute in der Regierungserklärung und der sich anschließenden Debatte um die Frage, welches Verhandlungsergebnis erzielt werden konnte, wie dieses Verhandlungsergebnis zu beurteilen ist und welche Chancen und Perspektiven daraus erwachsen. Das ist quasi die Aufgabenstellung, die heute hier zu erledigen ist.
Aus meiner Sicht will ich dazu sagen, dass man das, was am 14. Oktober dieses Jahres gefunden worden ist, durchaus als einen sehr tragfähigen Kompromiss zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit dieses Landes bezeichnen kann. Vor diesem Hintergrund kann man auch sagen, dass am 14. Oktober ein guter Tag für die Menschen an der Saar war, weil wir einen Beitrag geleistet haben zur Zukunftssicherung und zur Eigenständigkeit dieses Landes
Ich glaube, das braucht man weder zu überhöhen noch muss man es irgendwie kleinreden. Es ist genau das, nicht mehr und nicht weniger. Es geht um eine Perspektive, um eine Chance und eine Möglichkeit, die wir uns erkämpft und erstritten haben und die wir mit guten Argumenten für uns erarbeitet haben. Ich glaube, es geht neben dem, was dort an Ergebnissen und damit als Grundlage für die Zukunft erarbeitet worden ist, auch noch um etwas anderes, das neben den Einzelergebnissen in dieser Zeit durchaus auch einen Wert haben kann. Es geht nämlich darum, dass klar und deutlich geworden ist, dass die Politik handlungsfähig ist - die Große Koalition in diesem Lande, wie wir uns mit der Verwaltung in unserem Rücken in diesen Verhandlungen aufgestellt haben, aber auch die Große Koalition in Berlin, wie sie den Bund repräsentiert hat, genauso wie die bündische Gemeinschaft, sprich die 16 Bundeslän
der. Sie alle zusammen unter einen Hut zu bringen bei der Ausgangssituation der unterschiedlichsten Interessenlagen, die es natürlicherweise in diesem Zusammenhang nun einmal gibt, und dann tatsächlich ein Ergebnis erzielen zu können, das ist Ausweis von Handlungsfähigkeit in der Politik.
Ich finde, das ist ein Wert in diesen Zeiten, in denen der Politik immer wieder genau das Gegenteil vorgeworfen wird, dass sie nämlich nicht in der Lage sei, Probleme zu lösen, dass sie immer nur streite und nichts zu Papier bringen könne. Das Gegenteil wurde hier zutage gefördert. Die Politik hat sich in höchstem Maße bei einer höchst komplexen Materie als handlungsfähig erwiesen. Auch das ist in dieser Zeit, in der Angstmacher unterwegs sind, etwas, was man nicht gering schätzen sollte.
Ich finde auch, damit ist noch lange nicht alles an Problemen und Herausforderungen, die wir jetzt schon kennen, für immer und ewig gelöst, vor allem auch nicht die Herausforderungen, die wir erst noch erkennen werden. Es ist aber etwas viel Besseres erreicht worden, nämlich das, wonach wir immer gefragt haben. Wir sparen jetzt. Wir halten die Schuldenbremse ein. Die Frage war aber, wofür wir das tun und wie es nach 2020 weitergeht. Man muss doch den Menschen in diesem Land, den Beschäftigten, aber auch allen anderen, die in irgendeiner Art und Weise von diesem Konsolidierungskurs betroffen sind, sagen, warum man es macht und wie es im Einzelnen weitergehen wird.
Ein Grund, warum immer wieder strittig darüber diskutiert worden ist, ob ein solcher Konsolidierungskurs Sinn macht, war die Tatsache, dass man nicht wusste, ob er Erfolg hat, wie es weitergehen wird oder ob alles noch viel schlimmer werden würde. Wir sind jetzt in der Lage, auf genau diese Fragen Antworten zu geben. Ich glaube, diese Antworten sind notwendig, um die Akzeptanz in den nächsten Jahren, die mit dem, was wir noch alles vor der Brust haben, überhaupt nicht einfacher werden, hochzuhalten und die Menschen mitnehmen zu können bei diesem Kurs, dieses Land nicht nur in seiner Eigenständigkeit zu sichern, sondern vor allem zukunftsfest zu machen. Auch das ist ein Wert, der über die Einzelergebnisse und über die Spiegelstriche, die in diesem Kompromiss verhandelt worden sind, am heutigen Tag festzustellen ist.
Es verleiht damit auch etwas, was sich nicht in Euro und Cent ausdrücken lässt, es verleiht nämlich die Fähigkeit, mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken und an die Eigenständigkeit, an die eigene Kraft, an die eigene Entwicklungsperspektive in unserem schönen Bundesland glauben zu können. Mut und Zuversicht werden mit diesem Kompromiss auch be
gründet, und auch das ist etwas, was deutlich über Euro und Cent hinausgeht und auch Teil dieses Ergebnisses ist.
Natürlich ist es in den nächsten Jahren an uns, die Antwort darauf zu geben, was wir aus dieser uns jetzt gegebenen Chance für dieses Land machen. Diese Antwort gibt es heute noch nicht. Da gibt es auch unterschiedliche Antworten, und der Kurs der nächsten Jahre wird im Übrigen auch erst bestimmt werden. Da haben auch die Saarländerinnen und Saarländer noch ein Wörtchen mitzureden. Aber das Entscheidende ist doch, dass wir noch in der Lage sein werden, selbst am Steuer zu stehen und den Kurs in diesem Land zu halten. Auch das ist wichtig für die Saarländerinnen und Saarländer, denn die Entscheidungen an der Saar und für die Saar werden auch in Zukunft in diesem Land getroffen werden können, und das ist gut so.
Die Einigung war kein Spaziergang, das ist von vielen beschrieben worden. Ich war selbst mit dabei. Es ging um viele Sachfragen, unterschiedliche Interessenlagen. Es ging auch um Befindlichkeiten, das macht es nicht immer einfacher. Man kann in der Sache viel miteinander diskutieren, aber wenn man an diesen Punkt kommt, wird es immer schwierig. Trotzdem ist es tatsächlich gelungen.
Wir haben es auch mit Phasen zu tun gehabt, in denen man in der Tat nicht mehr genau wusste, ob das so rauskommt. Das beziehe ich nicht nur auf die beiden Tage, den Donnerstag und den Freitag, als sich das zugespitzt hat, sondern auch auf die gesamte Zeit vornedran. Es war nicht immer klar, dass es zu einem solchen Kompromiss kommen kann. Ich will es vielleicht mit einem kleinen Lächeln auf den Lippen sagen: Wenn man in einer solchen Verhandlungsphase manchmal den Eindruck hat, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht, ist es gut, wenn man einen Förster hat. Bei uns heißt der Förster mit Vornamen Wolfgang,
und er hat einen Kollegen, Dr. Elmar Braun. Bei allem politischen Verhandlungsgeschick muss man auch immer eine Verhandlungsgrundlage haben, mit der man in politische Gespräche hineingeht. Das ist eben hinreichend dargestellt worden, dass wir das erfreulicherweise und Gott sei Dank auch hatten. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es bei dem, was wir heute tun, nicht darum - wie ich es im Radio gehört habe -, sich als Große Koalition auf die Schulter zu klopfen. Es geht vielmehr um das, was ich im ersten Teil angesprochen habe, nämlich den Menschen zu sagen, dass wir eine Perspektive für
sie erarbeitet haben. Das halte ich für eine wichtige Botschaft. Es geht auch darum zu sagen, wer das alles erreicht hat. Das sind mehr als nur zwei Personen in Berlin gewesen, es haben viele hintendran gestanden, die gesamte Mitarbeiterebene insbesondere des Finanzministeriums, zwei davon sind heute namentlich im Besonderen und völlig zu Recht auch gewürdigt worden. Aber es sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung gewesen mit ihren Beiträgen, mit ihren Bemühungen zur Unterstützung unseres Konsolidierungskurses.
Und ich sage ausdrücklich noch einmal: Es sind auch die Gewerkschaften gewesen, die diesen Weg mitgegangen sind und uns unterstützt haben und uns die Gelegenheit gegeben haben, in Berlin einen soliden Eindruck zu hinterlassen. Denn es gehört zu der Geschichte mit dazu, dass die Bereitschaft zu einem Kompromiss und die frühen Zusagen, dass diesem Bundesland auf jeden Fall geholfen werden muss, nichts ist, was uns in den Schoß gefallen ist. Vielmehr hat es etwas damit zu tun, dass wir mit der Ernsthaftigkeit, mit der wir in den letzten Jahren Politik gemacht haben, dafür auch den Boden bereitet haben, dass man uns das abgenommen hat und gesagt hat: Die haben hier nicht alles über Bord geworfen und wollen jetzt Geld von uns. Nein, sie haben sich angestrengt, sie haben ihre Vorleistung erbracht, sie haben das solide gemacht. Deshalb lassen wir sie nicht im Regen stehen. - Deshalb geht es hier auch nicht um Almosen, sondern um einen Ausgleich, der uns zusteht. Das gehört auch dazu, wenn man die Geschichte der letzten Monate und der gesamten Verhandlungsphase hier erzählt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Natürlich ist damit nicht alles geregelt. Es liegt noch eine große Kraftanstrengung vor uns, insbesondere in den Jahren 2018/19, in denen wir es noch mit dem alten Regime zu tun haben, dann ab 2020, in den Folgejahren. Es geht bei dem gefundenen Kompromiss natürlich nicht nur um die ganz große Lösung, wie die Gelder in der Linie verteilt werden, vertikal und horizontal, sondern es geht durchaus auch in einem beachtlichen Umfang um das, was daneben noch vereinbart worden ist. Und da ist eben ein Punkt angesprochen worden, den ich noch einmal aufgreifen will. Auch wenn die Summe dazu noch nicht im Einzelnen festgelegt ist, wird sie in der Höhe ein Ausmaß haben, das hinter dem Verteilungsvolumen, das wir bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen zur Verfügung haben werden, nicht viel zurückbleiben wird. Sie wird eine Bedeutung haben, die man auch nicht gering schätzen darf. Da geht es nämlich darum, dass den Kommunen, vor allem den finanzschwachen Kommunen in diesem Land, geholfen werden soll, wenn es darum geht, in ihre Schulen zu investieren, in die Bildungsinfrastruktur
zu investieren. Im Saarland wären es 160 Schulen, die davon profitieren könnten. Ich halte es an dieser Stelle für wichtig festzuhalten, dass - obwohl der Punkt strittig gestellt worden ist und strittig diskutiert worden ist - es gelungen ist, im Kompromiss festzuschreiben, dass es um die finanzschwachen Kommunen in diesem Land geht. Auch das ist ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Die Stärkeren sollten nicht noch stärker gemacht werden, sondern es geht darum, ein gleiches Bildungsniveau in allen Bundesländern zu erreichen. Es geht darum, denen zu helfen, denen geholfen werden muss. Deshalb ist das ein ganz wesentlicher Punkt, nichts, was nur als kleiner Anhang zu betrachten wäre. Wir werden das zu erwarten haben, wenn die konkreten Zahlen dazu festgelegt werden können.
Systematisch betrachtet ist es in der Tat ein Aufweichen des Kooperationsverbotes. Die SPD hätte sich an dieser Stelle sogar noch mehr als ein Aufweichen vorstellen können,
aber es ist immerhin der richtige Schritt in die richtige Richtung.
Nun kann man natürlich das Thema dogmatisch betrachten. Ich finde aber, wenn es um Investitionen in die Zukunft dieses Landes geht, nämlich um Investitionen in Kinder und Bildung, sollte man nicht die Dogmatik über das Wohl der Kinder stellen. Deshalb sage ich: Wenn der Bund die Absicht hat, uns, den Ländern oder auch den Kommunen, Geld zu geben, damit wir in Bildung investieren können, sollten wir dieses Geld nehmen. Und wenn es dafür Hürden gibt, sollten wir sie abbauen. Deshalb brauchen wir diesen ersten Schritt, und wenn es nach mir geht, soll es auch noch weitere Schritte geben, um das Kooperationsverbot ganz aufheben zu können.
Bei viel Licht gibt es aber immer auch Schatten. Ich sehe bei der Bewertung die Infrastrukturgesellschaft, wie sie jetzt angedacht ist, eher auf der Schattenseite. Aber so sind Kompromisse nun einmal gestrickt. Ich bedauere es, aber es ist nun einmal so gekommen, und nun ist es an uns, an dieser Stelle das Beste aus den Vorfestlegungen zu machen. In der Sache: Es sollen keine unnötigen Schnittstellen geschaffen werden, Abstimmungsmodalitäten erschwert werden und alles, was dazugehört. Das wird man sicherlich ordentlich abarbeiten müssen, vor allem auch mit Blick auf die Betroffenen in den Landesbetrieben. Damit meine ich natürlich insbesondere unseren Landesbetrieb für Straßenbau. Es kann nicht sein, dass die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei diesem Kompromiss unter die Räder kommen. Dazu gibt es auch schon Zusagen. Es geht letztlich darum, dass unsere Mitarbeiter im
Saarland auch im Saarland arbeiten können sollen, wenn sie es wollen. Dafür werden wir uns einsetzen, dafür werden wir auch kämpfen. Ich glaube, das ist der richtige Weg, um zu verhindern, dass der Kompromiss auf dem Rücken der Menschen, die hier viel geleistet haben für die Infrastruktur des Landes, ausgetragen wird.
Es geht in den Festlegungen, die jetzt zu treffen sind, aber auch um grundsätzliche Fragen, nämlich wie wir es jetzt mit der Privatisierung halten. In der Tat muss man nach den Debatten, die dazu im letzten Jahr geführt worden sind, genau aufpassen, was an welcher Stelle vereinbart wird. Besprochen ist, dass es ganz klar eine Eigentümerstruktur gibt, bei der oben 100 Prozent Bund steht.
Das ist die Ausgangsposition, und ich halte es für eine ganz wesentliche Aussage, dass wir, zumindest was die Eigentumsverhältnisse der öffentlichen Straßeninfrastruktur in diesem Land angeht, eben keine Privatisierung dulden werden. Bei allen anderen Fragen gibt es in der Tat ein paar Fallstricke; das wird man sich ansehen müssen, hie und da wird man auch einen Riegel vorschieben müssen. Ich zumindest bin der Auffassung - insoweit sehe ich aber auch keinen Streitpunkt innerhalb der Landesregierung -, dass der Staat sein Straßenmonopol nicht privatisieren darf und vor allem nicht der auf Rendite schielenden Finanzbranche überlassen darf, damit die damit ihre Geschäfte machen kann. Ich finde, dafür darf man keinesfalls Tür und Tor öffnen, noch nicht einmal ein Hintertürchen darf man dafür öffnen. Das gilt es jetzt in den Verhandlungen auch durchzusetzen. Klar ist, dass wir eine öffentliche Infrastruktur brauchen, und es sollte nicht der Weg dafür bereitet werden, dass sie in private Hände kommt.
Ich glaube, wir haben mit diesem Kompromiss ein Instrument in der Hand, mit dem sich die Zukunft gestalten lässt. Das wird auch gelingen, wenn wir uns weiterhin so diszipliniert verhalten, wie wir das in den letzten Jahren - und nur für die kann ich sprechen - getan haben.
Herr Kollege Hilberer, Sie haben gesagt, wir müssten entscheiden, wo wir zukünftig investieren, wo wir nicht mehr investieren, wir müssten Prioritäten setzen und wir müssten den Leuten auch sagen, dass wir Dinge nicht mehr machen können - als würde das irgendwann in der fernen Zukunft in diesem Land notwendig werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass das, was Sie gesagt haben, in der Sache zutreffend ist, aber dass es auch genau das ist, was jeden Tag in der saarländischen Landesregierung stattfindet. Wir haben bewiesen, dass wir genau das können und dass wir genau das tun, wie unbequem es auch immer sein und zu welchen Debatten in die
sem Haus es auch führen mag, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ja, es geht auch darum, dass wir uns Spielräume schaffen. Die Frage ist, Spielräume wofür. Ich bin auch der Auffassung, dass der Spielraum genutzt werden muss, um, sobald wir einen ausgeglichenen Haushalt haben, in die Schuldentilgung zu gehen. Wir haben eben ja gehört, dass dieses Land rund 14 Milliarden Euro Schulden hat, damit auch einen Schuldendienst von rund 500 Millionen Euro, den wir jedes Jahr leisten müssen. Dieses Geld könnten wir gut gebrauchen, um davon Lehrer zu bezahlen, um damit Polizisten einzustellen oder die Landstraßen zu sanieren. Deshalb macht es natürlich Sinn, den Schuldenberg abzubauen, damit wir dieses verlorene Geld des Schuldendienstes wieder zurückgewinnen, um damit echte Investitionen in diesem Land auf den Weg bringen zu können.
Wir müssen auch daran arbeiten, dass das Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse umgesetzt wird. Deshalb stimme ich denen zu, die gesagt haben, wir müssten in diesem Land mehr investieren. Genau dafür haben wir jetzt die Spielräume geschaffen, dies übrigens gerade durch die nicht erfolgte Zweckbindung der Mittel ausschließlich für den Schuldendienst, weder für Zinsen noch für die Tilgung. Vielmehr wird es möglich sein, damit auch zu investieren im Sinne nachholender Investitionen. Das ist wie beim Eigenheim: Man kann eine Zeit lang auf gewisse Schönheitsreparaturen verzichten. Aber irgendwann ist der Zeitpunkt gekommen, ab dem man definitiv noch einmal investieren muss. Ich finde, dieser Zeitpunkt kommt immer näher, bei einigen Stellen war er schon erreicht. Deshalb ist es gut, dass wir diesen Handlungsspielraum gewonnen haben und dass wir damit auch in die Infrastruktur in diesem Land investieren können. Denn nur dann machen die Festlegungen - auch die der Schuldenbremse - Sinn.
Der ursprüngliche Gedanke ist ja, dass es generationengerecht ist, die Schuldenbremse festzuschreiben, weil wir nachfolgenden Generationen keine Schuldenberge hinterlassen wollen. Ja, abstrakt betrachtet ist das richtig. Ich finde, das ist aber nur dann richtig, wenn man einen zweiten Gedanken hinzufügt, der da lautet: Wir wollen den nachfolgenden Generationen deswegen aber auch keine marode Infrastruktur hinterlassen. Der ursprüngliche Gedanke stimmt nur, wenn man ihn in dieser Version vorträgt. Deshalb müssen wir dringend investieren. Aber auch dafür haben wir jetzt Spielräume geschaffen und können das in Zukunft auch tun.
Ich gebe Ihnen recht: Ja, das sind Investitionen in Stein, in Mörtel und in Asphalt. Aber es sind auch In
vestitionen in die Sicherheit dieses Landes. Diese Feststellung gilt mit Bezug auf Polizistinnen und Polizisten hinsichtlich Gewalt- und Straftaten. Es geht aber auch um soziale Sicherheit in diesem Land, die, wenn sie nicht gegeben ist, die Menschen verunsichern kann. Es geht auch um Investitionen in die Bildung, in Lehrerinnen und Lehrer, in die Betreuung, aber auch in die Infrastruktur, die wir bei klassischer Betrachtung nie mitdenken, beispielsweise um Investitionen in das Internet. Genauso geht es aber auch um Investitionen in die Schaffung von Wirtschaftsräumen und in die Wirtschaft selbst, die es fitzumachen gilt.
Alle diese Spielräume haben wir geschaffen, und alle diese Spielräume brauchen wir auch, um unser Bundesland, wie wir uns das alle miteinander wünschen, zu dem liebenswerten Stück Heimat zu machen, in dem sozialer Fortschritt und sozialer Zusammenhalt gleichermaßen jeden Tag gelebt werden. Das wird funktionieren - da bin ich mir sicher -, wenn wir den Mut und die Zuversicht nicht aufgeben, sondern uns diese bewahren. Deshalb ist das, was wir hier nun erreicht haben, keineswegs der Endpunkt all unserer Bemühungen, sondern Ausgangspunkt für eine engagierte und selbstbewusste Landespolitik. Diese gilt es in den nächsten Jahren zu gestalten. Wir feiern im nächsten Jahr den 60. Geburtstag dieses Landes. Ich finde, diesem 60. Geburtstag sollten viele weitere schöne Geburtstage folgen. Und deshalb sage ich: Ad multos annos für unser schönes Bundesland! - Herzlich Dank und Glück auf!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren sind Innenstädte, Stadtteile und Gemeindezentren zunehmend von Erneuerungsbedarf, Leerstand und sinkender Bereitschaft zum Wohnen betroffen, was sich wiederum negativ auf die Standortqualität und die Attraktivität
innerörtlicher Geschäfts- und Wohnlagen auswirkt. Auch wenn die sich aus dieser Problematik ergebenden Anforderungen primär lokale Aufgaben sind, ist es so, dass viele Kommunen insbesondere angesichts ihrer Haushaltssituation diese Herausforderung nicht in dem Umfang angehen können, wie es sich die Betroffenen vor Ort von ihnen wünschen.
Diesem Umstand Rechnung tragend haben seit 2005 insgesamt zehn Bundesländer Rechtsinstitute nach dem Vorbild der nordamerikanischen „Business Improvement Districts“ (BID) geschaffen. Im Saarland wurde am 26.09.2007 ebenfalls ein BIDGesetz verabschiedet, das Gesetz für Bündnisse für Investition und Dienstleistung. Dieses Gesetz war zunächst bis zum Jahr 2015 befristet. Wir haben es dann grundsätzlich entfristet. Saarländische BIDs entstehen auf Initiative der privaten Grundeigentümer vor Ort mit dem Ziel der Umfeldverbesserung. Die abschließende Entscheidung, ob ein solches BID eingerichtet wird, obliegt der Gemeinde. Die Gründung wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vollzogen. Die Laufzeit beträgt zunächst einmal fünf Jahre, es sei denn, die Betroffenen sprechen sich für eine Verlängerung aus.
Man kann feststellen, dass im Saarland jetzt nicht in größerem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Zumindest aber wurde in der Landeshauptstadt Saarbrücken im Stadtteil Burbach ein solches BID auf den Weg gebracht. Weitere Bündnisse waren beziehungsweise sind in Planung, wurden jedoch nicht realisiert. Trotz der geringen Inanspruchnahme des BID-Gesetzes haben sich die IHK Saarland und die Landeshauptstadt Saarbrücken für eine Fortführung und eine Novellierung des Gesetzes ausgesprochen, da alleine der Umstand, dass es ein solches Gesetz gibt, in zahlreichen Kommunen wertvolle Impulse gegeben und fruchtbare Diskussionen über mögliche Wege zur Revitalisierung der Innenstädte angeregt habe.
Dieser Argumentation hat sich die Landesregierung angeschlossen. Wir konnten allerdings nicht ohne Weiteres einfach durch Entfristung dieses Gesetz unverändert fortbestehen lassen, sondern es musste im Wesentlichen aus drei Gründen inhaltlich überarbeitet werden. Der erste Grund ist eine klarstellende Formulierung im Gesetz aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Rechtsprechung zur Stimmberechtigung von Wohnungseigentümergemeinschaften, zweitens die Beseitigung weiterer Problembereiche, die sich aus der Anwendungspraxis ergeben haben wie die Behandlung von Wohneigentum oder die Ausgestaltung des Antragsverfahrens, drittens die Herstellung der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der EU.
Alle diese Regelungsnotwendigkeiten wurden in mehreren Expertenrunden mit den Wirtschaftskammern, mit der kommunalen Seite und den Verbän
den der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sowie mit Vertretern von Einzelhandel und Dienstleistung im Saarland besprochen. Die inhaltlichen und redaktionellen Änderungen waren am Ende allerdings so zahlreich, dass wir entschieden haben, das Gesetz in Form eines Ablösungsgesetzes vorzulegen, damit ein entsprechendes Gesetz auch nachvollziehbar und lesbar ist und der gesamte Wortlaut dieses Gesetzes infolgedessen auch neu beschlossen wird.
Das saarländische BID-Gesetz sieht bisher eine Befreiungsmöglichkeit für Wohneigentum von der Abgabenpflicht auf Antrag vor. In der Praxis hat sich diese Regelung eher als untauglich erweisen, weil der Aufgabenträger ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zu erstellen hat. Dieses wird öffentlich ausgelegt, dem kann wiederum der Eigentümer widersprechen. Erst nachdem dann wieder die Anzahl derer ermittelt ist, die widersprochen haben, kann man überprüfen, ob die Finanzierung auch mit der geringeren Anzahl der Eigentümer tragfähig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss wieder ein neues Finanzierungskonzept ausgelegt werden. Dem kann ebenfalls widersprochen und anschließend wiederum überprüft werden, ob die finanzielle Tragfähigkeit gegeben ist. Dies kann alles in eine Endlosschleife münden und dazu führen, dass es an dieser Stelle nie tatsächlich zur Gründung eines BID kommt. Das war letztlich auch die Begründung dafür, dass hier eine entsprechende gesetzliche Änderung vorgenommen wurde.
Eine weitere Änderung hat sich ergeben bezüglich der künftigen Berechnung der Quoren und der Behandlung von Wohnungs-, Mit- und Teileigentum. Diese Regelungen sind nunmehr klarer und eindeutiger und tragen mit dazu bei, dass die Legitimationsbasis bei der entsprechenden Gründung erhöht wird und eine stärkere Verankerung vor Ort stattfinden kann.
Schließlich wurde auch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft gestrichen. Somit wird jetzt vielmehr auch auf die Abgabenpflicht statt auf eine Mitgliedschaft abgestellt. Auch dies dient dazu, dass die Regelungen im Folgenden klarer ausgestaltet werden können. Europarechtskonforme Formulierungen der Definition des Aufgabenträgers waren schließlich eine letzte Motivation, den Gesetzestext zu überarbeiten. Künftig kann jede natürliche oder juristische Person Aufgabenträger eines BIDs sein, unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit sind die Hindernisse des alten Gesetzes beseitigt und mehr Spielräume geschaffen für BIDs, um positive Entwicklungen in Stadt- und Ortszentren anzustoßen. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte geht in der Tat etwas über die Frage der bloßen Erstellung eines Infrastrukturberichtes hinaus. Ich finde es eigentlich auch gut, dass wir sie an diesem Ort, in diesem Hause führen, denn dadurch wird den Saarländerinnen und Saarländern noch einmal klar, dass es um nicht weniger geht als um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes. Jedermann ist sicherlich daran interessiert, diese Frage positiv zu beantworten. Es gibt aber offensichtlich unterschiedliche Auffassungen darüber, wie man die Zukunftsfähigkeit sichern kann.
Ich sehe drei Punkte, die angesprochen worden sind. Das eine ist das Thema Infrastruktur, das in der Sache noch am nächsten an der Überschrift dran ist. Dann gibt es zweitens das Thema Schuldenbremse und drittens die Einnahmesituation. Man kann die Schuldenbremse für richtig oder für falsch halten, Tatsache ist, dass sie im Grundgesetz steht jetzt, heute und hier. Und wir haben Verantwortung zu tragen für das Regierungshandeln heute und hier.
Fakt ist auch, dass die Zahlung der Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro jährlich für dieses Bundesland an die Einhaltung der Vorgaben, wie sie mit der Schuldenbremse verbunden sind, geknüpft ist. Wenn man heute feststellen kann, dass man für morgen nicht ändern kann, dass im Grundgesetz etwas anderes steht, und dass man außerdem nicht auf 260 Euro Millionen Euro pro Jahr ver
zichten kann, dann muss man auch sagen, was für eine Politik man heute und hier macht.
Ich sage, beides ist gesetzt. Ich kann es in der Zeit nicht ändern, unabhängig davon, ob es sinnvoll wäre oder nicht. Ich finde, dann gehört es zu verantwortungsvoller Realpolitik dazu, dass man sich an dem orientiert, was ist, dass wir nämlich diese 260 Millionen brauchen und dass die Schuldenbremse nun einmal im Grundgesetz steht.
Wenn man heute erklären würde, man wolle sich nicht daran halten, wäre der Umkehrschluss, dass die 260 Millionen nicht gezahlt würden. Und dann müsste man den Saarländerinnen und Saarländern erklären, was es für den saarländischen Landeshaushalt bedeutet, wenn dieses Geld fehlt. Deswegen wiederhole ich: Wir haben uns an den Fakten zu orientieren. Politische Wunschvorstellungen kann jeder haben, aber Realpolitik am heutigen Tage muss sich an dem orientieren, was uns das Gesetz vorgibt.
In die Zukunft geblickt muss natürlich auch eines klar sein. Ich habe das schon an anderer Stelle gesagt, deshalb kann ich es hier wiederholen: Die Schuldenbremse darf natürlich nicht zu einer dauerhaften Investitionsbremse führen. Im Übrigen ist das Saarland nicht alleine bei der Frage, ob es eine Investitionslücke aus den vergangenen Jahren gibt oder nicht. Das wird für andere Bundesländer ebenso errechnet. Wir befinden uns da zwar nicht in guter Gesellschaft, aber wir befinden uns nun einmal in dieser Gesellschaft.
Natürlich muss man dem Gedanken Rechnung tragen, der der Schuldenbremse zugrunde liegt, dass es ein Stück weit um Generationengerechtigkeit geht. Es geht darum, dass man den nachfolgenden Generationen keine sich immer weiter aufbauenden Schuldenberge überlassen will. Das ist ein sehr guter Gedanke. Isoliert betrachtet kann er aber in Zukunft auch gefährlich werden. Denn ein zweiter Gedanke muss zwingend hinzugenommen werden, nämlich der, dass es genauso generationenungerecht wäre, den nachfolgenden Generationen eine marode Infrastruktur zu hinterlassen. Denn auch marode Infrastruktur ist eine Form von Schulden. Deshalb ist es nur richtig, wenn man beides zusammen denkt, aber eben auf der Zeitschiene. Genau das tun wir in diesem Hause, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Eben wurde auf die Straßenverkehrsinfrastruktur abgestellt. Da muss man eines sagen: Der Bund hat erkannt, dass in den letzten Jahren zu wenig in die Erhaltung unserer Straßeninfrastruktur investiert worden ist, und zwar in die Bundesfernstraßen, also
in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Deshalb hat er die Mittel vom Jahr 2011 bis heute mehr als verdoppelt. Wir hatten im Jahr 2011 etwas mehr als 30 Millionen Euro, im Jahr 2016 haben wir weit über 70 Millionen Euro, die der Bund zur Verfügung stellt, damit wieder in die Infrastruktur investiert werden kann.
Ich halte es auch für richtig und notwendig, dass dies geschieht, es stellt uns allerdings in den nachfolgenden Jahren vor eine große Herausforderung. Denn der Bund hat ebenfalls kommuniziert - und ich glaube daran, dass es so sein wird -, dass dies nicht ein einmaliger Peak war, sondern dass dieser Investitionshochlauf verstetigt werden soll. Das bedeutet, dass wir vor der großen Herausforderung stehen, dieses Geld tatsächlich auch verbauen zu können, mit allen realen Problemen, die damit einhergehen.
Wir müssen das Planungsrecht schaffen und die Planunterlagen erstellen. Wir müssen auch die Auftragsvergabe auf den Weg bringen und gleichzeitig den Verkehrsfluss in diesem Land aufrechterhalten. Der Anzahl an Euro, die man pro Jahr verbauen kann, sind natürliche Grenzen gesetzt. Es ist gut, dass wir das Geld haben, es wird uns aber in diesem Land noch vor ganz andere Herausforderung stellen. Ich halte es jedoch für ein wichtiges Signal, denn es wird in die Zukunft dieses Landes, in die Infrastruktur, investiert. Das ist wichtig. Das hilft uns im Saarland, insbesondere mit unserer großen Dichte an Autobahnen.
Ich mache keinen Hehl daraus und habe es an vielen anderen Stellen schon gesagt, dass wir natürlich nicht nur über die Bundesstraßen zu sprechen haben, sondern auch über die Situation der Landstraßen. - Ja, hier brauchen wir mehr Geld, als uns derzeit zur Verfügung steht.
Ein Vergleich, den ich in diesem Zusammenhang immer gebrauche, ist der des Eigenheims. Man kann gewisse Reparaturarbeiten am Eigenheim eine gewisse Zeit verschieben, aber irgendwann kommt der Punkt, an dem es anfängt, ins Haus zu regnen. Deshalb ist das Verschieben nicht unendlich möglich, sondern wir brauchen eine vernünftige Perspektive, wie lange man es verantworten kann, dass die Mittel, die jetzt notwendig sind, nicht erbracht werden. Das muss auf Sicht besser werden. Wir müssen nämlich nicht nur in die Bundesstraßen investieren, sondern auch in die Landstraßen. Deshalb und aus vielen anderen Gründen ist es so wichtig, dass wir bei den derzeit laufenden Gesprächen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen erfolgreich sind.
Ja, wir befinden uns auf der Zielgeraden, was diesen Punkt angeht. Die Ministerpräsidentin hat darauf hingewiesen. Ich halte es für einen großen Zwischenerfolg, dass wir es geschafft haben, dass an
erkannt wird, dass wir diese Unterstützung auch in Zukunft brauchen - im Sinne der bündischen Gemeinschaft, aber eben auch durch eine Mitfinanzierung durch den Bund -, und dies in einer Größenordnung, die uns die notwendigen Spielräume schafft, um die Sinnhaftigkeit des Konsolidierungsprozesses auch in Zukunft fortsetzen zu können. Wir sparen ja nicht um des Sparens Willen, sondern wir versuchen, den Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schaffen.
Damit wollen wir zwei Dinge erreichen, dass wir erstens irgendwann in der Lage sind, den Schuldenberg zurückzuführen. Das ist ja Sinn der Übung. Wir haben 14 Milliarden Euro Schulden. Das ist ja alles noch vertretbar, solange die Zinsen so niedrig sind, wie sie nun einmal sind. Aber wir haben ein erhebliches Zinsschwankungsrisiko. Deshalb ist es klug, dafür Sorge zu tragen, dass Spielräume geschaffen werden, um endlich in die Tilgung zu kommen.
Wichtig ist auch - und das wird sicherlich noch eine Debatte mit dem Bund erforderlich machen -, dass wir viele Dinge, die wir uns im Wege der Konsolidierung verkniffen haben oder die wir auf der Zeitschiene geschoben haben im Sinne einer nachholenden Investition, dass diese Dinge dann, wenn wir die Freiräume dafür haben - wenn wir das erreicht haben, wo wir hinkommen wollen, wenn die Zusagen gemacht werden, dass die Bund-Länder-Finanzbeziehungen so geordnet werden, wie wir es für dieses Saarland brauchen -, auch getätigt werden können. Das ist das Ziel, an dem wir arbeiten.
Wir wollen den Schuldenberg reduzieren. Wir wollen die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wahren. Das kriegen wir nur hin, wenn wir in alle notwendigen Bereiche investieren. Dafür schaffen wir die Freiräume, und dafür ist das, was zurzeit verhandelt wird, so immens wichtig, damit das in diesem Land organisiert werden kann. Niemand wird, wenn er auf der Zielgeraden ist, aufhören und aussteigen. Vielmehr muss man dann beißen und muss auch zu Ende laufen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es sind auch keine Almosen, die wir da bekommen, sondern das steht uns ein Stück weit zu, weil sich das teilweise auch aus der Steuerstruktur ergibt. Einwohnersaldo wird an dieser Stelle genannt, fehlende Unternehmenssteuern - da wir nun einmal als eines der letzten der alten Bundesländer dazugestoßen sind - und die Doppelbesteuerungsabkommen tun ihr Übriges, um diese Struktur auch in Zukunft so fortzuschreiben. Wenn man daran nichts ändert, muss man es ausgleichen, und darum geht es auch, wenn wir in diese Verhandlungen mit hineingehen.
Man muss vor allem auch dem Eindruck entgegentreten, wir wären eine strukturschwache Region. Wir sind mitnichten eine strukturschwache Region. Wir
sind eine Region im Strukturwandel, den wir allerdings außerordentlich erfolgreich bewältigen, sonst würden wir nicht, obwohl wir bei der Finanzkraft auf dem letzten Platz liegen, bei der Wirtschaftskraft auf Platz 5 liegen. Das spricht dafür, dass wir im Strukturwandel erfolgreich sind, und das wollen wir auch in Zukunft fortsetzen.
Was wir bei allem Problembewusstsein nicht machen dürfen, ist, dass wir das, was wir hier alle gemeinsam erreicht haben, schlechtreden. Ich habe heute noch einmal gehört, dass der Flughafen Saarbrücken infrage gestellt werden soll -
Ich gehe nur auf die Punkte ein, die angesprochen worden sind. Herr Kollege Hilberer hat den Flughafen - - Sie haben es nicht angesprochen oder habe ich das überhört? - Der Kollege Hilberer hat doch an der Stelle noch einmal den Flughafen infrage gestellt. Dazu kann ich nur sagen, wir befinden uns auf dem Weg, dafür Sorge zu tragen, dass wir diese wichtige Infrastruktur, die für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort notwendig ist, erhalten können, und zwar ohne jährlich viel Geld hineinzustecken. Auch dort befinden wir uns auf einem guten Weg und auch dort sollten wir nicht abbiegen, bevor wir über die Ziellinie gelaufen sind. Auch da muss man Kurs halten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und was ich gar nicht unwidersprochen stehen lassen kann, ist, wenn hier gesagt wird: „Wir haben demnächst ZF nicht mehr hier, wir haben Bosch nicht mehr hier, wir haben die Stahlindustrie nicht mehr. Was ist denn dann?“ Ich glaube, man kann sich nicht hier vorne hinstellen und so l’art pour l’art, leicht dahinparliert, den Abgesang für 35.000 Beschäftigte in diesem Land vortragen! Kolleginnen und Kollegen, wir kämpfen gemeinsam jeden Tag um jeden Arbeitsplatz in diesem Land,
das kann man hier nicht schon quasi preisgeben.
Genau! Ich nehme gerne eine Zwischenfrage entgegen. Ich habe über das gesprochen, was der Kollege Hilberer gesagt hat.
Ja, hat er gesagt.
Ich gehe nur darauf ein. - Ich würde gerne noch das Thema Einnahmesituation ansprechen. Natürlich gibt es dazu unterschiedliche Ansichten. Ich gehöre auch zu denen, die sagen, wir müssen alle relevanten Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Ich gehöre aber auch zu denen, die sagen, wir müssen tatsächlich reflektieren. Auch an der Stelle müssen wir unser konkretes politisches Handeln an dem orientieren, was möglich ist und was nicht möglich ist. Was im Übrigen im Umkehrschluss nicht heißt, dass man nicht dafür Sorge tragen will und möglicherweise auch politisch dafür kämpfen will, dass sich die Rahmenbedingungen an der einen oder anderen Stelle so ändern, dass nicht nur die Einnahmebasis verbessert wird, sondern dass auch ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit in diesem Land geleistet werden kann, indem man zum Beispiel die eine oder andere Steuer abschafft, sprich der Ausgestaltung der Abgeltungssteuer etwas entgegentritt, oder die eine oder andere Steuer in diesem Land noch einmal einführt. Das sind aber politische Debatten, die nicht hier und heute zu führen sind, sondern in anderen politischen Gremien, und worüber auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande zu entscheiden haben.
Wir kämpfen hier und heute um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes im Sinne einer verantwortlichen Realpolitik. Das sind wir den Saarländerinnen und Saarländern schuldig. Das ist der Auftrag und dem werden wir auch gerecht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In einem Industrieland wie dem Saarland ist es absolut notwendig, gut ausgebildete und hoch qualifizierte Nachwuchskräfte gerade im Bereich der Ingenieurinnen und Ingenieure zu haben. Die Ingenieurausbildung im Saarland ist damit auch ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftesicherung. Deshalb wollen wir natürlich insgesamt mehr Menschen für den Ingenieurberuf begeistern, ihnen die Berührungsängste mit technisch-wissenschaftlichen
Inhalten nehmen. Die Entwicklung des Ingenieurberufs, wie wir ihn heute kennen, wurde ganz maßgeblich von Deutschland aus beeinflusst. Der Ingenieur ist sozusagen ein urdeutscher Titel, der mit 150 Jahren Technikgeschichte einhergeht. Mit dem Bologna-Prozess wurde der akademische Grad „Diplomingenieur“ allerdings abgeschafft. Wie das zu bewerten ist, wäre sicherlich im Rahmen einer anderen Debatte zu diskutieren. Heute geht es darum, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass wir den entsprechenden Vorgaben gerecht werden können.
Die Berufsbezeichnung Ingenieur als solche, einzeln und isoliert, blieb aber auch nach dem Abschluss des Bologna-Prozesses erhalten und wird in den 16 Ingenieurgesetzen der Länder separat geregelt, in denen wiederum festgehalten ist, wer sich überhaupt Ingenieur nennen darf. Wir behandeln heute in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ingenieurgesetzes. Dieses Ingenieurgesetz ist ein reines Titelschutz-Gesetz. Es legt fest, welche Berufsqualifikationen zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigen. Es regelt nicht, welche Voraussetzungen oder Beschränkungen für eine Berufszulassung oder Berufsausübung es gibt. Das wiederum wird in einer anderen gesetzlichen Grundlage geregelt. Man darf die Bezeichnung Ingenieur führen, wenn man einen entsprechenden akademischen Grad hat und wenn man in einem naturwissenschaftlich-technischen Bereich ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren Dauer absolviert hat.
Dass überhaupt eine Änderung des Ingenieurgesetzes erforderlich geworden ist, hat mit umfangreichen Veränderungen an der Berufsanerkennungsrichtlinie zu tun, die im Sommer 2013 durch eine neue Richtlinie ersetzt wurde. Die veränderte Richtlinie bezweckt, die Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Berufsqualifikationen im Interesse der Betroffenen zu erleichtern und zu beschleunigen. Mit dieser Reform möchte die EU die Arbeitsmärkte flexibilisieren, die Erbringung von Dienstleistungen erleichtern, die automatische Anerkennung von Berufsabschlüssen verstärken und die Verwaltungsverfahren vereinfachen. Außerdem sollen die EU-Bürgerinnen und -bürger besser über ihre Rechte informiert werden und mehr Unterstützung bei die Anerkennung ihrer Qualifikation erhalten. Dieses Recht darf wiederum nicht durch nationale Vorschriften der Mitgliedsstaaten behindert oder eingeschränkt werden, denn die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikation zwischen den Mitgliedsstaaten ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen freien Personen- und Dienstleistungsverkehr.
Unter den für den Anwendungsbereich der Richtlinie zentralen Begriff des reglementierten Berufes fallen
alle beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Aufnahme oder Ausübung direkt oder indirekt durch Rechtsoder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Dazu gehört auch das Ingenieurgesetz des Saarlandes. Da die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen, ist das saarländische Ingenieurgesetz entsprechend zu überarbeiten und an die Richtlinie anzupassen. Ich sage das zur Herleitung, warum wir heute dieses Gesetz überhaupt auf der Tagesordnung haben.
Bedauerlicherweise muss man feststellen, dass viele Länder schon vorgeprescht waren und es deshalb zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich war, ein einheitliches Gesetz, zumindest ein an einem Mustergesetz orientiertes Gesetz für jedes einzelne Land, auf den Weg zu bringen. Deshalb haben wir jetzt 16 in Teilen auch unterschiedliche Ingenieurgesetze.
In dem heute von uns eingebrachten Änderungsgesetz gehen wir allerdings ausdrücklich nicht über das hinaus, was von der EU gefordert ist, um das ohnehin bereits komplizierte Verfahren nicht noch komplizierter zu machen. Geändert wird demnach lediglich § 2 Abs. 3 des saarländischen Ingenieurgesetzes, welches das Führen der Berufsbezeichnung aufgrund ausländischer Berufsqualifikationen regelt. Es ist, obwohl vormals von den Ländern im Einzelnen anders angegangen, der erklärte Wille der unterschiedlichen Bundesländer, doch noch ein einheitliches Mustergesetz zu machen. Ich weise deshalb jetzt schon darauf hin, dass, wenn dieser Wille tatsächlich mit Vehemenz verfolgt wird, wir uns möglicherweise noch einmal damit zu befassen haben. Dann soll nämlich im Jahr 2017 ein entsprechender Entwurf vorliegen, der wiederum zur Vereinheitlichung der Rechtslage beitragen wird.
Zur Anpassung des Ingenieurgesetzes an die Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt besteht aufgrund des Auslaufens der Umsetzungsfrist keine Alternative. Weder für den Staat noch für die Wirtschaft oder für die Bürger ergeben sich finanzielle Mehrbelastungen. Ich bitte Sie daher, dem vorgelegten Entwurf des Änderungsgesetzes Ihre Zustimmung zu geben. Ich habe allerdings nicht die Hoffnung, dass wir mit diesem Gesetz die saarländische Bevölkerung über den Saarländischen Rundfunk begeistern können, sondern eher einen Beleg dafür liefern, dass manchmal viel Bürokratismus auch vieler Worte der Erklärung bedarf, warum etwas getan werden muss. Im Ingenieurbereich müssen die Dinge jedoch klar und deutlich geregelt sein, deshalb müssen wir dieses Gesetz auf den Weg bringen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Gründung des Saarländischen Verkehrsverbundes SaarVV sind nunmehr gut zehn Jahre vergangen. In diesen zehn Jahren haben die Nutzer des ÖPNV den Vorteil schätzen gelernt, alle Nahverkehrsmittel auf Schiene und Straße mit einem Fahrschein nutzen zu können, statt mehrere Fahrscheine zu unterschiedlichen Tarifen kaufen zu müssen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln an ihr Ziel zu gelangen.
Trotz der vielen positiven Effekte eines solchen gemeinsamen Tarifs für das ganze Land kann man aber nicht übersehen, dass das nach langjährigen Geburtswehen 2005 vereinbarte Verbundsystem nun doch einen erheblichen Überarbeitungsbedarf aufweist - im System selbst, aber nicht zuletzt auch, weil sich seither die rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene grundlegend geändert haben. Damit der ÖPNV für die Bürger im Saarland weiterhin attraktiv bleibt, brauchen wir regelmäßige Verbindungen, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und Übergangssicherheit, Pünktlichkeit und aktuelle Fahrgastinformationen. Wir brauchen aber natürlich auch ein überschaubares und allgemein verständliches Fahrpreissystem.
Das sind sozusagen die berechtigten Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr. Das ÖPNV-Gesetz ist e i n Instrument, e i n Baustein, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Vertragsverhandlungen, Verträge, die miteinander abgeschlossen werden, Vereinbarungen, die getroffen werden, sind andere Instrumente. Ich betone das, weil ja auch debattiert wird, was alles in dieses Gesetz hineingehört. Man muss dabei auch auf alles das hinweisen, das nicht in dieses Gesetz hineingehört, sondern auf anderem Wege zu regeln ist. Diese Feststellung ist allerdings nicht damit gleichzusetzen, dass das nun gar nicht geregelt würde, weil es nicht in diesem Gesetz steht. In das Gesetz gehört einfach schlicht und ergreifend manches gar nicht
hinein. Das heißt aber nicht, dass das nun nicht geregelt wird. Ich glaube, das muss man an dieser Stelle für das grundsätzliche Verständnis noch einmal festhalten.
Abgesehen von den ökologischen Gesichtspunkten ist es gerade auch aufgrund des demografischen Wandels notwendig, dass das Land in der Lage ist, die eben beschriebenen Anforderungen an den ÖPNV zu erfüllen. Deshalb haben wir ja auch schon im Jahr 2012 in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, die rechtlichen Grundlagen des ÖPNV-Gesetzes zu evaluieren und zu novellieren sowie den Saarländischen Verkehrsverbund zu einem Verbund der Aufgabenträger weiterzuentwickeln. Genau das wird mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt: Wir geben damit einen einheitlichen Rahmen für die zeitgemäße Ausgestaltung des Nahverkehrs vor. Noch einmal: Wir geben einen Rahmen vor. Die Ausgestaltung dieses Rahmens findet mit ganz anderen Mitteln statt. Bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs waren sowohl die Aufgabenträger für den ÖPNV auf der Straße, die Kreise und der Zweckverband auf dem Gebiet des Regionalverbandes, als auch die Verkehrsunternehmen im SaarVV beteiligt.
Sie erinnern sich an die Diskussion, die hier immer wieder geführt wurde: Wann kommt denn das ÖPNV-Gesetz? - Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir natürlich erst dann Rahmen und Strukturen schaffen können, wenn wir wissen, wie viel Geld uns zur Verfügung steht. Das ist nun zumindest für den Part der Regionalisierungsmittel in der letzten Woche abschließend vorgelegt worden, und Sie sehen: Wir haben umgehend auch das ÖPNV-Gesetz geliefert.
Man muss allerdings wissen, dass damit, auch wenn es bei diesen Mitteln nun auf der langen Zeitschiene zumindest leichte Zuwächse für das Land gibt, die Bäume noch lange nicht in den Himmel wachsen. Denn auch in diesem Zusammenhang sind mehrere Stellschrauben zu bedenken. So sind die Trassenpreise, selbst wenn sie in der Dynamisierung gedeckelt werden, ein erheblicher limitierender Faktor. Man wird daher auch nicht alles, was auf unserer Wunschliste steht, mit diesen Zahlungsflüssen in den kommenden Jahren realisieren können. Einen Vorteil hat das aber auf jeden Fall: Wir haben, was diesen einzelnen und gewiss speziellen Punkt der Regionalisierungsmittel angeht, nun zumindest Klarheit und können uns somit ans Werk machen, umgehend die Strukturen zu schaffen, die notwendig sind, um einen attraktiven ÖPNV in diesem Land zu gestalten.
Verbesserungsbedarf beim ÖPNV im Saarland sehen wir unter anderem bei der Zusammenarbeit der
Aufgabenträger untereinander und bei der Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträgern und den Unternehmen. Diesbezüglich ist unser Ziel, die Strukturen zu verschlanken, aber auch für mehr Effizienz in der neu ausgestalteten Zusammenarbeit zu sorgen. Damit das geschehen kann, müssen auch die Aufgaben etwas präziser gefasst und klarer voneinander getrennt zugewiesen werden, damit jeder weiß, wer an welcher Stelle was zu erledigen hat.
Deshalb sehen die Regelungen im neuen ÖPNVGesetz einen Verbund der Aufgabenträger vor. Was ist der Ausgangspunkt? Bisher haben die Aufgabenträger jeweils ihren eigenen Busverkehr organisiert und mithin eher nebeneinanderher gearbeitet. Nunmehr verpflichten wir die Aufgabenträger für Straße und Schiene, ihre Aufgaben gemeinsam im Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) wahrzunehmen. Damit verschlanken wir die bestehenden Strukturen und tragen so auch zur besseren und effizienteren Aufgabenwahrnehmung bei.
Damit das funktioniert, muss man auch die notwendige Struktur schaffen. Der Zweckverband der Aufgabenträger erhält daher einen neuen Unterbau. Die heutige Verkehrsmanagementgesellschaft Saar wird in eine Geschäftsstelle des ZPS überführt werden. Die Aufgabenträger übertragen dem ZPS Aufgaben, die sie bisher einzeln durchgeführt haben. Damit wird auch diese Aufgabenwahrnehmung effizienter werden können.
Dazu gehört - das ist ein ganz breites Bündel an Aufgaben - die Übertragung der Vergabeverfahren im Bus- und Schienenbereich, die sich zunehmend schwieriger gestalten. Deshalb ist es massiv sinnvoll, dass sie effizient aus einer Hand erledigt werden. Weiterhin gehören dazu die Entwurfserarbeitung der Nahverkehrspläne, die Mittelbewirtschaftung im Bereich der vergünstigten Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, das Qualitätsmanagement im Bus- und Schienenbereich und die Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen im Verbund. Durch die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben im ZPS schaffen wir einen wichtigen Baustein für einen einheitlichen ÖPNV aus einem Guss. Damit schaffen wir zukunftsfähige Strukturen hin zu der von uns sehr bewusst angestrebten Weiterentwicklung, hin zu einem echten, tatsächlichen Verbund des Nahverkehrs hier bei uns im Saarland.
Wir ermöglichen es auch, dass dem Aufgabenträgerverbund weitere Aufgaben übertragen werden können. Dies könnte etwa die Übertragung der Zuständigkeit für die Landeseisenbahnaufsicht sein, die bisher im Ministerium angesiedelt ist. Das wäre ein weiterer wichtiger neuer Baustein für die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen dem Verbund der Aufgabenträger und dem Verbund der Verkehrs
unternehmen. Dazu wird dem Zweckverband vorgegeben, insbesondere die Fortentwicklung des Verbundtarifs mitzugestalten. Die Aufgabenträger sichern sich Mitwirkungsrechte, die in einem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmensverbund festgelegt werden.
Ein besonders wichtiger Punkt für den Kunden - das ist ja immer besonders im Fokus der öffentlichen Debatte - ist die Überarbeitung der Waben- und Tarifstruktur im Saar VV. Natürlich gibt es dort Verbesserungsbedarf, es gibt immer wieder Abgrenzungsschwierigkeiten, es gibt immer wieder Fragestellungen, ob der Zuschnitt der ein oder anderen Wabe sinnvoll ist oder nicht. Natürlich gibt es auch Wünsche. Natürlich geht es darum, dafür zu sorgen, dass der öffentliche Personennahverkehr auch zukünftig bezahlbar sein wird. Aber die Leistung, die erbracht wird, muss nicht nur bezahlbar sein, sondern sie muss eben auch bezahlt werden! Deshalb ist neben vielen Wünschen und Notwendigkeiten eines nicht aus dem Blick zu verlieren, nämlich die Tatsache, dass dafür die finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Aufgabenträger nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Das sind sozusagen die beiden Leitplanken, innerhalb derer die Debatten, die ich eben angesprochen habe und die alle noch anstehen werden, die gerade nicht mit diesem Gesetz erledigt sein sollen, zu führen sein werden.
Lösungen für die problematischen Wabenbereiche in den einzelnen Landkreisen werden aktuell untersucht, damit man dort sinnhafte Vorschläge unterbreiten und vor allem ihre finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen berechnen kann. Wir werden als Aufgabenträger auch gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen die unübersichtliche Tarifstruktur im Saar VV überarbeiten und mit neuen Abrechnungsmechanismen wie Handy und auch E-Ticketing die Nutzungshemmnisse im ÖPNV mindern, ihn also nutzerfreundlicher ausgestalten unter Einbeziehung aller technischen Möglichkeiten, die es heute gibt.
Grundlage dafür ist das gemeinsame Call- und Abocenter des Saar VV, das die Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern gegründet haben und das seit Januar 2016 alle Leistungen rund um die Fahrplan- und Tarifauskunft und Aboverwaltung zentral gebündelt anbietet.
Ich weiß. - Ein wichtiger Punkt, der ebenfalls in diesem Gesetz mit verankert wird, ist das Thema Barrierefreiheit. Ich halte das für ein wichtiges Signal für
die Nutzerinnen und Nutzer, dass Barrierefreiheit hier realisiert wird.
Ein weiteres wichtiges Signal geht an die Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr, denn ein moderner öffentlicher Personennahverkehr kann nur als solcher bezeichnet werden, wenn die Menschen, die da in den Bussen am Lenkrad sitzen, auch anständig bezahlt werden. Auch das wird in diesem Bereich mit geregelt werden. Auch das ist ein wichtiges Signal, das mit diesem Gesetz gegeben wird.
Wir werden mit diesem ÖPNV-Gesetz so, wie es jetzt gestaltet ist, einen vernünftigen Rahmen dafür schaffen, dass die Nutzer einen attraktiven Verkehrsverbund vorfinden, in dem die kundengerechte Gestaltung eines attraktiven Nahverkehrsangebotes als kontinuierlicher Prozess ermöglicht wird. Wir haben einen neuen gesetzlichen Rahmen geschaffen, mit dem das Handwerkszeug zur Verfügung steht, in dem aber auch in unseren Kooperationsund Dienstleistungsverträgen zwischen dem Aufgabenträgerverbund und dem Verkehrsverbund die entsprechenden Ausgestaltungen noch stattfinden müssen. Deshalb: Der Rahmen steht, die Ausführung und Ausfüllung wird allerdings in den nächsten Wochen und Monaten noch viel Zeit und Engagement aller Beteiligten erfordern. Ich bitte Sie, den Weg freizumachen, damit wir den Rahmen haben, um den öffentlichen Personennahverkehr in diesem Land zukunftsfähig zu machen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh und sehr dankbar, dass wir heute in Zweiter Lesung das Mittelstandsförderungsgesetz auf den Weg bringen können. Ja, vielleicht war es nicht innerhalb der ersten 100 Tage, aber, Kollege Ulrich, der Hinweis sei mir erlaubt: Es lag nach Einbringung, nach der Ersten Lesung allein ein ganzes Jahr hier im Landtag.
Am 15. Juli 2015 hat es Ihnen schon vorgelegen. Insofern muss man auch ein bisschen auf die Zeitschiene kucken.
Aber das ist nur eine Randnotiz angesichts der Bedeutung, die dieses Gesetz für die saarländische Wirtschaft, für den saarländischen Mittelstand hat. Wenn man es fassen will, kann man zunächst einmal quantitative Kriterien heranziehen. Sie sind eben schon genannt worden. Wir haben im Saarland rund 40.000 Unternehmungen, die von diesem Gesetz und von den Rahmenbedingungen, die wir ihnen zur Verfügung stellen, betroffen sind. Es sind 60 Prozent aller Beschäftigten, die im saarländischen Mittelstand ihr Auskommen finden, ihren Lohn verdienen. Und es sind 80 Prozent aller Auszubildenden, denen der Weg in ein späteres Berufsleben durch den saarländischen Mittelstand eröffnet wird.
Wenn man es qualitativ fassen will, fällt einem relativ schnell viel Positives dazu ein. Begriffe wie Qualität, Verlässlichkeit, Jobmotor oder Innovationsschmiede - alles das wird immer wieder mit dem saarländischen Mittelstand verbunden. Aber alles das scheint den Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN nicht wirklich zu interessieren. Er hätte vielleicht noch ein bisschen zuhören können, dann hätte ich ihm den einen oder anderen Punkt auch noch erläutern kön
nen, warum er so oder anders im Gesetz steht. Aber ich freue mich, dass sich alle anderen im saarländischen Landtag sehr wohl dafür interessieren, warum wir was für unseren saarländischen Mittelstand machen und vor allem, wie wir ihn nach vorne bringen wollen.
Es gibt einen dritten Punkt, den man ansprechen muss, dass nämlich der saarländische Mittelstand im Wettbewerb - und das ist für viele Mittelständler auch in diesem Land ein weltweiter Wettbewerb, der findet nicht nur unmittelbar vor der Haustür statt, sondern da geht es um Konkurrenz zu Unternehmen, die überall auf der Welt ihren Standort haben strukturelle Nachteile hat gegenüber anderen, vor allem größeren Unternehmungen. Das hat etwas mit Finanzierung zu tun, mit Fachkräftegewinnung, auch damit, dass gerade Mittelständler nicht über ganze Abteilungen verfügen, die diese Fragestellungen systematisch bearbeiten, sondern dass oft der Chef im Betrieb dies abends nach 20.00 Uhr erledigt und dafür seine Zeit braucht. Er braucht deshalb umso mehr Unterstützung, wenn wir ihn nach vorne bringen wollen.
Deshalb haben wir uns dieses Gesetz vorgenommen und haben es grundlegend überarbeitet. Viel ist eingeflossen von dem, was insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer mir immer wieder berichten, wenn ich in ihren Betrieben unterwegs bin, wenn ich sie auf entsprechenden Veranstaltungen vor Ort treffe. Es hat vor allem auch eine Erweiterung der Verbindlichkeit stattgefunden. Denn vormals war das Mittelstandsförderungsgesetz so ausgelegt, dass es ausschließlich das Land verpflichtet hat. Aber wenn wir einmal den Teil der öffentlichen Auftragsvergaben nehmen, dann zeigt sich, dass es vielfach die Kommunen sind, die große Auftragsvolumina vergeben. Deshalb ist es auch richtig, dass alles, was hier drinsteht, nicht nur das Land bindet, sondern auch die kommunale Seite in ihrem Verhalten solche Vorgaben finden, die im Besonderen an der Mittelstandsfreundlichkeit ausgerichtet sind. Und es ist auch richtig, die Freien Berufe hier einzubeziehen. Auch das ist, wie ich finde, eine notwendige Erweiterung.
Wir haben das vor allem auch entschlackt. Wir haben nicht einfach enumerativ alles Mögliche aufgezählt, sondern die Grundsätze der Förderpraktiken aufgelistet. Insofern bin ich dankbar, dass durch den Abänderungsantrag noch deutlicher herausgearbeitet worden ist, dass der Grundsatz, dass man sich am Prinzip der Guten Arbeit auszurichten hat, natürlich bei der Mittelstandsfreundlichkeit geradezu systemimmanent ist. Das ist keineswegs Ideologie, sondern betriebliche Notwendigkeit, wenn man sich vor Augen hält, dass man das, wenn man künftig gute Fachkräfte gewinnen will, ohnehin berücksichtigen
muss. Deshalb ist das im Sinne des Grundsatzes so gut aufgenommen.
Nun aber, Kollege Hilberer, darüber hinausgehende, weitere Kriterien aufzunehmen, das würde den Rahmen sprengen. Das wäre systemfremd. Ich muss aber auch betonen: Jetzt in den Raum zu stellen, dass sich die Wirtschaftspolitik in diesem Land, weil das nicht dort drinstehe, nicht am Grundsatz der Guten Arbeit orientiere, ist schlichtweg falsch. Das Gegenteil trifft zu. Wir tun das aber an der richtigen Stelle, nämlich dort, wo es direkt und unmittelbar seine Wirkung entfaltet. Als Beispiel dafür sei die Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Förderung großer industrieller Betriebe in diesem Land genannt. Darin habe ich genau das Prinzip der Guten Arbeit umgesetzt: Unternehmen, die mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer in ihrem Betrieb haben, sind von einer Förderung durch dieses Land ausgeschlossen. Denn wir wollen gute Arbeitsplätze fördern, nicht aber prekäre Beschäftigung. Setzen wir also das Prinzip der Guten Arbeit um, tun wir das an den Stellen, an denen das auch Wirkung entfaltet, und schreiben das nicht einfach nur als „weiße Salbe“ irgendwo nieder, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das, was wir konkret reingeschrieben haben, orientiert sich an praxisrelevanten Beispielen. Dabei ist die Vergabepraxis ein Thema, das vor Ort, in den Betrieben, angesprochen wird. Das ist für viele, die sich an Vergaben beteiligen, in der Tat ein schwieriges Thema. Es muss für die Vergabepraxis klare Regelungen geben. Vor allem aber müssen die Regelungen so ausgestaltet sein, dass diejenigen, die sich daran beteiligen wollen, dafür auch Chancen und Möglichkeiten erhalten. Wir haben diesbezüglich eine Regelung gefunden, wonach es, wenn das heute so verabschiedet wird, demnächst verpflichtend ist, dass derjenige, der einen öffentlichen Auftrag zu vergeben hat, möglichst kleine Teil- und Fachlose ausschreiben soll. Es soll niemand hier aus dem Saarland ohne Not ausgeschlossen sein, weil der Auftrag für ihn schlicht und ergreifend zu groß ist, weil er die Maschinen dafür nicht hat, weil er dafür nicht genug Beschäftigte hat. Es soll vermieden werden, dass dieser Auftrag dann möglicherweise von einem Unternehmen von außerhalb des Saarlandes übernommen wird. Das wäre ein Ergebnis, das wir nicht wollen, das die hiesigen Unternehmen nicht wollen, das auch die Kommunen nicht wollen. Wir wollen vielmehr mit dem Geld, das die öffentliche Hand in diesem Land ausgibt, die Arbeitsplätze saarländischer Beschäftigter gesichert sehen und auch saarländischen Unternehmerinnen und Unternehmern das Einkommen sichern. Wir wollen aber natürlich auch dazu beitragen, dass auf diesem Wege über die Gewerbesteuer entsprechen
de Rückflüsse erfolgen. Die aufgenommene Regelung, kleinere Teil- und Fachlose als verbindliche Vorgabe vorzusehen, ist also ein wichtiger, ein praxisrelevanter Punkt, damit die Aufträge hier im Land bleiben.
Wir haben auch darauf geachtet, dass die Sicherheitsleistungen nicht so groß sind, dass hierdurch wiederum hiesige Betriebe ausgeschlossen würden. Das ist ein Risiko, das die öffentliche Hand eingehen muss. Gerade auch für neugegründete Unternehmen entsteht insoweit schnell ein Problem. Wir haben daher eine Freistellung bis zu einem Auftragsvolumen von 250.000 Euro aufgenommen. Auch das dürfte helfen.
Auch die Vereinbarung einer mittelstandsfreundlichen Zahlungsweise hilft. Nun ist es wohl nicht der allerhäufigste Fall, dass Unternehmen in Insolvenz geraten, weil die öffentliche Hand nicht rechtzeitig zahlt. Es gibt in der Republik aber auch solche Fälle. Deshalb ist es gut, dass wir die Vorgabe aufgenommen haben, dass die öffentliche Hand innerhalb von 30 Tagen bezahlen muss. Das ist notwendig, um in den Unternehmen eine vernünftige Geschäftsführung zu sichern und zu ermöglichen. Auch das ist ein sehr praxisrelevanter Punkt. Diese Regelung ist mehr als nur „weiße Salbe“; es sind nicht nur Worte, sondern Taten, die in diesem Gesetz festgeschrieben worden sind.
Ich will zum Thema Vergabe noch erweitern: Wenn eine Vergabe stattfindet, führt dies gelegentlich dazu, dass es über diese Vergabe noch einmal Diskussionen gibt. Wir haben für die Fälle, in denen ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird, die Vergabekammer, die das Verfahren außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüft. Das ist, wie ich finde, ein sehr bewährtes Instrumentarium. Für Fälle, die unterhalb des Schwellenwertes bleiben, haben wir diese Möglichkeit aber nicht. Bislang war es den Unternehmerinnen und Unternehmern dann nur möglich, sich ihr Recht über die ordentlichen Gerichte zu erstreiten. Das ist mit einem hohen Prozessrisiko verbunden, bedeutet zudem viel Arbeit und einen großen Aufwand. Das hat gerade auch die kleineren Unternehmen davon abgehalten, das, was sie als richtig und gerechtfertigt erachtet haben, für sich zu erstreiten. Diesen Mangel haben wir geheilt, indem wir in diesem Land eine Nachprüfungsstelle als sehr niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit geschaffen haben, bei der solche Überprüfungen analog der Vergabekammer stattfinden können. Auch das ist ein, wie ich finde, sehr konkreter Ansatz, um gerade kleineren Unternehmen zu helfen, ihr Recht zu bekommen. Das schafft im Übrigen auch Rechtssicherheit und Klarheit für diejenigen, die Vergaben durchzuführen haben. Auch das ist also mehr als „weiße Salbe“, auch dies ist etwas sehr Handfestes.
Lassen Sie mich auch noch auf das Thema Clearingstelle eingehen. Ich hatte ehrlich gesagt gar nicht so richtig verstanden, was die GRÜNEN wollten, als ich ihren Antrag gelesen habe. Mittlerweile habe ich es etwas besser verstanden. Ich habe eigentlich den Eindruck, dass Sie Angst vor dem haben, was die Clearingstelle macht,
dass Sie Angst haben vor dem, was die Clearingstelle auch mit Überlegungen und Positionen, die gelegentlich auch von Ihrer Partei vertreten werden, machen könnte. Ich meine aber, dass Angst selten ein guter Berater ist.
Deshalb bin ich stolz darauf, dass wir das geschafft haben, was Sie als Makel bezeichnet haben, nämlich dass wir es als einziges Bundesland geschafft haben, ein Initiativrecht einzurichten. Ich bin stolz darauf, dass wir das hinbekommen haben. Denn man muss, wenn man vernünftige Gründe für ein bestimmtes Rechtsetzungsvorhaben hat, wenn man das abgewogen hat und zum Schluss kommt, dass es notwendig ist, keine Angst davor haben, dass sich das jemand noch einmal vorknöpfen könnte, dass sich das jemand genauer anschaut, dass darüber eine Debatte geführt wird. Deshalb ist unser Ansatz kein Makel, sondern im Gegenteil etwas sehr Positives, worauf wir stolz sein sollten. Wir sollten keinesfalls darauf verzichten, wie Sie das in Ihrem Abänderungsantrag fordern.
Es ist auch angesichts der Tatsache, dass die GRÜNEN ja eigentlich sehr basisdemokratisch aufgestellt sind, etwas befremdlich,
dass Sie nun plötzlich sagen, dass niemand mehr etwas von außen hineinbringen darf.
Die haben zum Beispiel das Verbandsklagerecht!
Es geht hier um ein Mittelstandsförderungsgesetz. Wenn es um die Frage einer mittelstandsfreundlichen Politik geht, ist es doch sinnvoll, dass diejenigen, um die es geht, auch als erste gefragt werden. Jeder hier im Raum weiß doch, was manchmal durch Halbsätze, selbst wenn sie keinen ideologi
schen Hintergrund haben, sondern einfach als Überlegung geäußert werden, an Bürokratie ausgelöst werden kann. Genau das will ich verhindern: unnütze Bürokratie, durch irgendwelche Halbsätze ausgelöst. Wenn das vermieden werden kann, indem wir diejenigen, die nachher als Rechtsanwender dieses Gesetzes damit umgehen müssen, frühzeitig in einem Prozess beteiligen, so halte ich das für sachgerecht und klug. Deshalb ist das auch so in diesen Gesetzentwurf aufgenommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir können sagen, dass wir das, zusammen mit der Nachprüfstelle und der Clearingstelle, in der konkreten Ausgestaltung nun nicht alles neu erfunden haben. Einige Elemente, die es andernorts in der Republik, teilweise auch in anderen Mittelstandsförderungsgesetzen gibt, haben wir aufgenommen. Wir sind aber einen Schritt weiter gegangen, denn wir haben nicht nur das eine oder das andere gemacht, sondern beides, plus die praxisrelevanten Beispiele, die ich Ihnen genannt habe. Ich glaube, wir haben damit etwas Gutes gemacht, denn wir haben vernünftige Rahmenbedingungen formuliert für den saarländischen Mittelstand, der einen wichtigen Beitrag dafür leistet, dass die saarländische Wirtschaft vorankommt, wodurch auch die Zukunftsfähigkeit dieses Landes gesichert wird. Das ist nun zum ersten Mal nach 1976 überarbeitet worden. Ich habe ja eine gewisse Sympathie für das Jahr 1976, es war aber notwendig, das nun zu verändern. Damit haben wir auch einen guten Beitrag für eine gute Zukunft geleistet. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine ganz wesentliche Erkenntnis bei der
Runde durch die Landkreise mit den relevanten touristischen Akteuren vor Ort war, dass wir, wenn wir wirklich neben den Erfolgen, die wir schon erreicht haben, weitere Erfolge im Tourismusbereich erzielen wollen, ganz gezielt am Tourismusbewusstsein der Saarländerinnen und Saarländer arbeiten müssen, damit klar wird, welche Potenziale wir haben, welche Schönheit dieses Land hat und dass diese Schönheit nicht nur einen Wert für uns als Heimat besitzt, sondern dass diese Schönheit auch einen Wert besitzt im Sinne touristischer Vermarktung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich mir die ein oder andere Rede hier anhöre, scheint mir das hier der geeignete Ort zu sein, um tatsächlich etwas im Sinne von Tourismusbewusstsein zu tun. Der ein oder andere steht hier und spricht über das Land, als wäre hier alles Bruch und Dalles. So werden wir sicher niemals ein erfolgreiches Tourismusland werden, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich bin im Gegenteil der Auffassung, dass wir sehr stolz sein können auf dieses Land bei dem, was im Tourismus erreicht worden ist. Ich sage ganz bewusst, das ist kein Erfolg der letzten zwei oder der letzten vier Jahre, sondern das ist ein Erfolg des langen Arbeitens daran. Viel von dem, was man jetzt an Früchten ernten kann, ist in den Vorjahren gesät worden. Das kann man auch sagen mit Blick auf meine Vorgänger in diesem Amt, die sich mit einer Vision und einem Bewusstsein für die Schönheit dieses Landes auf den Weg gemacht haben, mit einem Bewusstsein, was die echten, wichtigen, harten Themen sind, mit denen man Wertschöpfung in diesem Land betreiben kann, und nicht nur mit der Frage, wie man seine Ideologie umsetzen kann. Das zahlt sich heute aus, aber es verpflichtet uns auch, auf diesem Weg weiterzugehen, damit es sich in der Zukunft noch mehr für uns auszahlt. Das ist Gegenstand der Tourismusstrategie und nichts anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist eben gesagt worden, Tourismus ist mittlerweile viel mehr als nur: „Schön, dass man es hat, es ist aber auch nicht schlimm, wenn man es nicht hat.“ Es ist vielmehr ein harter Standortvorteil geworden, wenn es darum geht, die Attraktivität dieses Landes nach außen hin zu dokumentieren. Wir reden viel darüber, wie man Fachkräfte in dieses Land bekommen kann. Die Unternehmen machen sich Gedanken darüber, wie sie Führungskräfte in dieses Land holen können. Da ist es auch ein Faktor, wie das Land sich präsentiert. Es muss sich von der besten Seite präsentieren, nicht nur was Rahmenbedingungen wie den Arbeitsplatz angeht - das ist selbstverständlich - oder wenn es darum geht, ob es Kitaplätze und Schulen gibt, wie die Vereinsstruktur und das
Kulturprogramm in diesem Land ist. Auch andere Faktoren sind wichtig, und da spielt der Tourismus mit eine ganz entscheidende Rolle, wenn es darum geht, diese Region als eine attraktive Region zum Arbeiten, aber eben auch zum Leben darzustellen.
Tourismus leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel, auch das ist völlig zu Recht eben gesagt worden. Die Anzahl der Arbeitsplätze beträgt 33.000! Ich will das nur mal sagen. Natürlich können wir viel darüber diskutieren, wie die Situation der Menschen ist, die in diesen Branchen arbeiten, ob das besser werden kann. Das wollen wir auch. Im Übrigen: Diejenigen, die dort in Zukunft Arbeitsplätze bekommen wollen, müssen aus eigenem Interesse schon daran arbeiten, dass sich die Arbeitsverhältnisse dort verbessern. Aber zunächst einmal sind es 33.000 Arbeitsplätze. Wir kämpfen ja zu Recht um jeden Arbeitsplatz in der Stahlindustrie und wollen darin auch nicht nachlassen. Ich will es aber einmal ins Verhältnis setzen: Dort kämpfen wir um 22.000 Arbeitsplätze, von denen wir sagen, es sind gute Arbeitsplätze, weil man gut davon leben kann. Aber es gibt eben auch 33.000 Arbeitsplätze in der Tourismusbranche. Das zeigt mittlerweile, wie breit aufgestellt man ist und wie wichtig es ist, hier in Zukunft mit weiteren Erfolgen auftrumpfen zu können.
Und das Ganze ist kein Minusgeschäft, sondern es gibt natürlich auch steuerliche Rückflüsse, die Zahl ist genannt worden: 100 Millionen Euro. Ich finde, das muss auch denen bewusst sein, die in Zukunft verantwortlich zu entscheiden haben, nicht nur in diesem Parlament, nicht nur im Ministerium, sondern auch beim Landkreis, in den Kommunen, in den Ortsräten. Man muss sich fragen, wofür man zukünftig sein Geld ausgibt. Da ist es ein hartes Argument, dass das Geld nicht nur in die Verschönerung des Ortes geht, sondern dass damit eben auch Rückflüsse verbunden sind, die es einem dann wieder möglich machen, andere Dinge vor Ort zu erledigen, sodass sich jeder vernünftig rechtfertigen kann, wenn er Investitionen in den Tourismus auf den Weg bringt.
Die Leitideen sind alle geschildert worden. Ich will für die Tourismusstrategie auf eines ganz besonders hinweisen. Wir hatten im vorletzten Jahr bei den Übernachtungszahlen die höchste Zuwachsrate aller Bundesländer. Das ist das Ergebnis einer wichtigen Infrastrukturentscheidung in diesem Land am Bostalsee. Es ist eine, die im Übrigen nicht nur solitär für sich steht und wirkt, sondern darüber hinaus genau das auslöst, was wir eigentlich wollen. Wenn wir öffentliches Geld in die Hand nehmen und in Infrastruktur investieren, reizen wir auch wiederum private Investitionen in die touristische Infrastruktur an. Denn es geht letztendlich darum, diesen Hebeleffekt zu erreichen. Wir allein werden natürlich mit 9 Millio
nen Euro nicht den Tourismusbetrieb in diesem Land organisieren können, aber sie sind notwendig, um deutlich zu machen, dass dieses Land auf Tourismus setzt. Wir haben die Gelder explizit nicht gekürzt, sondern sie sind in den letzten Jahren gleich geblieben. Wir machen damit deutlich, dass das für uns ein Zukunftsthema ist. Wir sehen uns damit in der Lage, so viel zu investieren, dass auch andere erkennen, dass hier ein gutes privates Investitionsumfeld herrscht. Alle, die das in den letzten Jahren auf hoch professionellem Niveau getan haben, haben sich nicht verkalkuliert, sondern deren Rechnung ist aufgegangen - ich nenne die Hotels, die Freizeiteinrichtungen, die hier auf den Weg gebracht worden sind. Das zusammen macht eine vernünftige Politik aus, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Allein nur darauf zu setzen, dass die öffentliche Hand das organisiert, wird nicht funktionieren. Wenn man in der Opposition ist, kann man sich gut hier hinstellen und sagen, wir müssten alles finanzieren und es bedürfe keiner Kofinanzierung. Aber wenn ich allein die Forderungen des heutigen Tages, die hier zusätzlich über das, was ohnehin finanziert werden muss, erhoben wurden, zusammenrechne, kann ich die Regionalisierungsmittel zweimal ausgeben, und sie reichen immer noch nicht. Sie haben hier ein Wunschkonzert veranstaltet. Im Himmel ist Jahrmarkt. Ich würde aber gerne dafür sorgen, dass vor allem hier im Saarland die Welt in Ordnung ist. Und das geht nur, wenn man das auch bezahlen kann, was man auf den Weg bringt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass man jetzt noch mal eine Bestandsanalyse macht und kuckt, wo wir hin wollen. Wir haben gesagt, wir wollen gar nicht um jeden Preis wachsen. Das trifft auch gar nicht den Nerv der Menschen, die zu uns kommen. Wir wissen, die Touristen werden immer reiseerfahrener, ihre Ansprüche werden immer höher, und deshalb muss die Werthaltigkeit des Angebots immer größer werden. Das drückt sich in Servicequalität und Dienstleistung aus, aber auch darin, dass Nachhaltigkeitsaspekte zum Beispiel der Unterbringung in besonderem Maße erfüllt sind. Deshalb haben wir gesagt, lasst uns doch dem Motto folgen „Klasse statt Masse“, lasst uns dafür sorgen, dass mit dem vorhandenen Potenzial die Wertschöpfung erhöht wird.
Beispiel Wanderwege. Wir haben mittlerweile im Saarland die höchste Anzahl höchstprämierter Wanderwege in Deutschland. Die müssen wir in Ordnung halten, das ist schon eine schwierige Aufgabe. Aber wir müssen vor allem dafür sorgen, dass entlang dieser Wanderwege noch mehr Möglichkeiten geschaffen werden, damit die Menschen, die das im
Übrigen auch gerne wollen, ihr Geld entlang der Wanderwege ausgeben können. Allein nur, dass sie ihr Butterbrot einpacken und ihr Erfrischungsgetränk dabeihaben, bildet noch keine Wertschöpfung ab, diese entsteht vielmehr erst, wenn sie tatsächlich auch Einkehrmöglichkeiten haben. Ich glaube, das ist das Ziel, das wir miteinander verfolgen müssen, dass die Menschen noch mehr Möglichkeiten haben, in diesem Land etwas von ihrem guten Geld zu lassen, so sie es denn wollen. Deshalb wollen wir diese Strategie im Rahmen der bekannten Themen, aber durchaus auch angereizt durch neue Themen, verfolgen.
In der Vergangenheit waren viele im Bereich des Tourismus als Pioniere unterwegs. Diese Pionierarbeit ist erfolgreich geleistet worden. Ich finde, dass hier mit ganz wenig Personal, was die Tourismusvermarktung im Land angeht, hervorragende Arbeit geleistet wird. Es könnten sich manch andere Bundesländer ein echtes Beispiel an dem nehmen, was hier von den touristischen Akteuren auf den Weg gebracht wird. Deshalb will ich, statt hier Schelte zu verteilen, ein herzliches Dankeschön sagen an diejenigen, die hier mit ganz großem professionellem Engagement den Tourismus in vielen Jahren nach vorne gebracht haben, bei der Tourismuszentrale, im Wirtschaftsministerium, in den Landkreisen und Kommunen, aber auch bei den privatwirtschaftlichen touristischen Akteuren. Sie haben an die Zukunft geglaubt. Sie haben daran geglaubt, dass dieses Land touristisches Potenzial hat. Wir sollten das genauso tun und die Chancen, die darin stecken, auch nutzen. Wir tun das, die Tourismusstrategie 2025 ist Ausfluss dessen. - Herzlichen Dank und Glück auf.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ehemalige SPD-Bundesministerin Käte Strobel hat 1959 festgestellt, dass Politik eine viel zu ernste Sache ist, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte.
Wenn ich mich heute in unserem Parlament umsehe, ist dem ja auch ein entsprechender Erkenntnisgewinn gefolgt. Wir haben immerhin eine recht hohe Frauenquote im saarländischen Landtag erreicht, im Übrigen die zweithöchste nach Thüringen. Das war aber nicht das einzige Thema, das 1959 auf der Tagesordnung stand und das man ansprechen muss. Vor allem war 1959 der Anteil der Frauen außerordentlich niedrig, was sozialversicherungspflichtige Beschäftigung betrifft. Sie lag nämlich gerade mal bei 23 Prozent. Wenn ich das als Bezugsgröße nehme, könnte man natürlich zu dem Schluss gelangen, dass mit Blick auf das Jahr 2014 ein Anteil von 67,6 Prozent durchaus ein frauenpolitischer Erfolg sein könnte. In absoluten Zahlen betrachtet ist es das sicherlich auch. Es ist in dieser Frage zumindest ein Fortschritt erzielt worden. Man muss aber hinzufügen, dass nicht nur die absoluten Zahlen wichtig sind, sondern eben auch ein Blick auf die Ausgestaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nottut, denn nicht jede Arbeit, die sich in 67,6
Prozent ausdrückt, trägt tatsächlich dazu bei, dass die Frauen zukünftig in der Lage sein werden, a) von dem zu leben, was sie erwirtschaften, und b) auch später einmal in Rente von dem leben zu können, was sie erwirtschaftet haben. Deshalb: Ja, es ist eine positive Entwicklung, aber eben nur ein Zwischenschritt.
An dieser Stelle muss es weitergehen, und genau deshalb befassen wir uns nicht nur hier im Parlament, sondern an jedem Tag, an dem diese Regierung tätig ist, mit der Frage, wie wir für bessere Ausbildungs-, bessere Arbeitsverhältnisse sorgen können und dafür, dass mehr Leute, vor allem auch mehr Frauen in Zukunft von guter Arbeit leben können.
Nicht nur die Frage, wie sind diese 67 Prozent zusammengesetzt, sondern auch die Frage, wie stehen wir im Verhältnis zu anderen Bundesländern da, ist eben schon angesprochen worden. Ich glaube, es wird auch deutlich, dass wir hier nicht nur einen Schönwetter-Antrag vorgelegt haben oder Schönwetter-Reden halten, sondern dass es sich um eine nüchterne Bestandsanalyse handelt, die uns klarmacht, an welcher Stelle in Zukunft gearbeitet werden muss. Und da kann und darf uns die Tatsache, dass das Saarland Schlusslicht aller Bundesländer ist, wenn es um die Frauenerwerbstätigkeit geht, nicht zufriedenstellen, sondern sie muss uns jeden Tag immer wieder aufs Neue antreiben, denn auch die Frauen im Saarland haben ihre Chancen verdient in unserem Chancenreich, und dafür wollen wir arbeiten, meine Damen und Herren.
Und ja, man kann es vielleicht gar nicht mehr hören, ich sage es aber immer wieder und ständig: Wir haben die am besten ausgebildete Frauengeneration! Diese Feststellung ist fast schon abgenutzt, weil wir es so oft sagen. Aber dass die Kluft zwischen dem, was wir an eigentlich vorhandenen Möglichkeiten festzustellen haben, und dem, was tatsächlich daraus gemacht wird, so groß ist, rechtfertigt es, immer und immer wieder darauf hinzuweisen. Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass gerade wir hier im Saarland das Land im Westen Deutschlands sind, das von der demografischen Entwicklung am heftigsten betroffen sein wird. Daher müssen wir doch besondere Anstrengungen an den Tag legen, um die Potenziale, die sich aus dieser gut ausgebildeten Frauengeneration ergeben, auch auszuschöpfen.
Wir haben dafür auch schon einiges getan. Eben wurde ja gesagt, das alles sei noch nicht konkret. Ich will dem ausdrücklich widersprechen! Was könnte, meine sehr verehrten Damen und Herren, konkreter sein als die staatliche Vorgabe, wie viel Lohn
gezahlt werden muss, wenn man einen öffentlichen Auftrag erhalten will? Das ist konkrete Politik zugunsten eines jeden Beschäftigten, aber mit einem besonderen Profit für die Frauen, denn sie waren es, die in diesem Land am schlechtesten bezahlt waren, unter 8,50 Euro, unter 8,74 Euro. Das sind wir mit ganz konkreter Politik in diesem Land angegangen, und zwar noch bevor die Große Koalition im Bund das auf den Weg gebracht hat. Im Niedriglohnsektor ein Frauenanteil von 70 Prozent - gerade diese Frauen waren es, die davon profitiert haben. Das sollte man an dieser Stelle nicht kleinreden. So sieht konkrete Politik für die Menschen in diesem Land aus, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir haben aber nicht nur nach denjenigen geschaut, die bereits erwerbstätig sind, sondern auch nach denjenigen, die trotz guter Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bisher keine Chance hatten. 15 Millionen Euro! Und wir haben ja schon gehört, dass Frauen die Hauptprofiteurinnen sind, wenn es um die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit geht.
Und ja, es sind insbesondere die Alleinerziehenden, die davon profitieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es für eine große Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft, für eine Verwerfung in unserer Gesellschaft, dass man, wenn man alleinerziehend ist, zur größten Gruppe unter den von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten gehört. Diejenigen, die ohnehin schon viel zu schultern haben, die alleine Verantwortung tragen, sind auch noch diejenigen, die am Arbeitsmarkt die schlechtesten Perspektiven haben. Um sie müssen wir uns kümmern! Das darf so nicht bleiben, und deshalb ist es richtig, dass wir uns mit großem und besonderem Engagement um die Langzeitarbeitslosigkeit kümmern.
Es ist ja auch kein Geheimnis, dass insbesondere ich nach wie vor den Aktiv-Passiv-Transfer als geeignetes Mittel ansehe, um diesem Ziel gerecht zu werden. Es gibt wahrscheinlich niemanden in diesem Land, dem es mehr leidtut, dass wir das bei besten Voraussetzungen - denn wir hatten alle notwendigen Partner im Boot - nicht realisieren können. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine verpasste Chance in unserem Chancenreich. Ich werde aber nicht aufhören, dafür zu kämpfen, dass wir diese Chance hier im Saarland erhalten zugunsten derjenigen, die diese Chance nun wirklich verdient haben.
Wir haben es bereits gesagt: Das Thema Altersarmut spielt in der Konsequenz ebenfalls eine Rolle. Denn diejenigen, die heute nicht genügend verdienen, werden definitiv am Ende ihres Erwerbslebens
nicht genug haben, um damit ihren Lebensalltag zu gestalten. Die Lösung dieses Problems aber allein im Arbeitsmarkt zu suchen wird nicht funktionieren. Das wurde eben völlig zu Recht so dargestellt. Es sind eben die Rahmenbedingungen insgesamt, die ein positives Umfeld darstellen müssen, damit wir den Prozess auch weiterhin gelingend fortsetzen können.
Damit sind wir natürlich auch beim Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Thema ist ja mittlerweile nicht mehr nur eindimensional zu bewerten hinsichtlich der Frage, wie man Kindererziehung und Beruf unter einen Hut bekommt, sondern zusätzlich hinsichtlich der Frage, wie man Pflege und Beruf unter einen Hut bekommt.
Bei den Betreuungsstrukturen hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan: Wir haben mittlerweile eine Verdoppelung der Ganztagsschulen erreicht. Wir haben in einer großen Kraftanstrengung den Ausbau der Krippenplätze in diesem Land betrieben. Wir sind eines der Bundesländer, die hierbei die beste Struktur aufweisen. Das sollte uns nun aber gewiss nicht veranlassen, die Hände in den Schoß zu legen. Ganz im Gegenteil, auf diesem guten Weg gilt es auch künftig mit aller Konsequenz voranzuschreiten. Auch das ist konkrete Politik für die Frauen in diesem Land!