Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 49. Landtagssitzung. Wegen eines ganztägigen Termins in Brüssel ist Frau Vizepräsidentin Isolde Ries für die heutige Sitzung entschuldigt. Herr Minister Klaus Bouillon und Herr Minister Ulrich Commerçon müssen im Laufe des Tages an ihren Fachministerkonferenzen teilnehmen und daher diese Sitzung entsprechend früher verlassen.
Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Studenten der Universität des Saarlandes - ich sehe, Sie haben Ihren Präsidenten mitgebracht -, die die Vorlesung „Einführung in das deutsche Recht und Rechtsterminologie“ besuchen, unter Leitung von Frau Alexandra Heinen begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast sind. Herr Präsident, liebe Studentinnen und Studenten und liebe Alexandra Heinen, herzlich willkommen!
Ich darf heute Morgen noch einmal den Hinweis geben, dass in der Mittagspause die sogenannte Friedenskette geplant ist. Wo das stattfindet, werden wir wetterbedingt noch zeitnah entscheiden.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 49. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu den Punkten 1 und 6 der Tagesordnung. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 1 und 6 wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
Zu Punkt 7 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Landesplanerische Ausschlusswirkung von Vorranggebieten für Windenergie wieder herstellen - Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindern“, Drucksache 15/1856, hat die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1863 den Antrag „Klimawandel bremsen, Energiewende fördern statt blockieren!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1863 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig, sodass der Punkt aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 7 beraten wird.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung, dem Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion betreffend „Härtefallkommissionsverordnung humanitärer gestalten - Arbeit der Härtefallkommission anerkennen und stärken“, Drucksache 15/1852, haben die DIE LINKELandtagsfraktion und die PIRATEN-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1860 den Antrag „Handlungsspielräume für eine humane Vorgehensweise bei Abschiebungen ausschöpfen“ und die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/ 1861 den Antrag „Bessere Vernetzung von Innenministerium und Härtefallkommission - Kommunikation auf Augenhöhe herstellen“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/1860 und 15/1861 als Punkte 16 und 17 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke. Das ist einstimmig, sodass sie in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 8 beraten werden.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Polizei ins Internet bringen Online-Streife einführen“, Drucksache 15/1855, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1864 den Antrag „lnternetkriminalität wirksam begegnen - Online-Präsenz der Polizei weiter stärken“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1864 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig der Fall. Er wird dann gemeinsam mit Punkt 9 beraten.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes müssen weitere Maßnahmen folgen; für einen nachhaltigen Strukturwandel auf dem Milchmarkt“, Drucksache 15/1857, hat die B 90/GRÜNELandtagsfraktion mit der Drucksache 15/1862 den Antrag „Milchmenge reduzieren statt Betriebe zu ruinieren!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1862 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand
Zu Punkt 13 der Tagesordnung. Zwischenzeitlich hat die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion ihren Antrag „Dem Vorsorgeprinzip folgen - Glyphosat verbieten“ als Drucksache 15/1851 - neu - eingebracht.
Zu Punkt 14 der Tagesordnung. Die Landesregierung hat die Anfrage des Herrn Abgeordneten Hubert Ulrich betreffend Anwendung von Glyphosat und Kontrollen auf Rückstände gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung inzwischen schriftlich beantwortet. Die Antwort ist gestern eingegangen und als Drucksache 15/1865 bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Damit entfallen die Voraussetzungen einer mündlichen Beantwortung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Mithin ist Punkt 14
Mündliche Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B 90/GRÜNE) betreffend: Anwendung von Glyphosat und Kontrollen auf Rückstände gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 15/1792)
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Ich stelle dann fest, dass Punkt 14 von der Tagesordnung abgesetzt ist.
Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen des Landtages des Saarlandes (Drucksache 15/1847)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Änderung der Geschäftsordnung (Drucksache 15/1848 - neu 2)
Die Fraktionen haben mich gebeten, die Vorlagen zu begründen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute liegen der Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagsgesetzes und des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes sowie die Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Fraktionen haben mich wie gesagt ge
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Sie wissen, es war ein Herzensanliegen meines Vorgängers Hans Ley, die neuen Regeln für das Parlament auf den Weg zu bringen. Die Ergebnisse von heute tragen seine Handschrift. Deshalb herzlichen Dank an alle Fraktionen, dass sie in den Zeitabläufen dieser besonderen Situation Rechnung getragen haben.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist eng mit der Änderung der Geschäftsordnung verbunden und im Wesentlichen eine Folge davon. Das Gesetz wird sozusagen geordnet. Die Regelungsinhalte der Geschäftsordnung über die Konstituierung des Landtages werden künftig richtigerweise im Landtagsgesetz angesiedelt. Andererseits finden sich im Landtagsgesetz Regelungen über die Zusammensetzung von Fraktionen, die künftig zutreffender im Fraktionsrechtsstellungsgesetz enthalten sein sollen. Zu guter Letzt kommt der Gesetzgeber einer Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes nach und lässt für Betroffene von Untersuchungsausschüssen künftig auf deren Wunsch Rechtsbeistand zu.
Die vorliegenden Änderungen der Geschäftsordnung lassen sich nicht mit wenigen Worten umschreiben. Es hat ein intensiver Diskussionsprozess zwischen den Fraktionen stattgefunden, um die unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Regierung und Opposition, aber auch zwischen kleinen und großen Fraktionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Ich freue mich sehr, dass ein fairer Ausgleich der Interessen von Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen gefunden worden ist.
Die Änderungen lassen sich in mehrere Themenbereiche gliedern. Erstens. Das sind zunächst die Änderungen, die die praktische Anwendung der Geschäftsordnung betreffen, die zum Teil stillschweigend auch schon seit Längerem im Sinne der Vorschläge gehandhabt wurden. Beispielhaft sei die Umstellung auf elektronische Dokumente erwähnt, die es zur Zeit des Erlasses der bisherigen Geschäftsordnung noch nicht gab, oder die Festschreibung von Einreichungsfristen für Vorlagen, die seit Jahren ohnehin berücksichtigt werden. In diesen Themenbereich fällt auch der Erlass einer insgesamt für den Landtag geltenden Geheimschutzordnung. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Verfahren, bedarfsbezogen für einzelne Ausschüsse Geheimschutzordnungen zu erlassen, zu schwerfällig ist.
Der zweite Themenkomplex betrifft das Verhältnis der die Regierung tragenden Mehrheitsfraktionen zu den Oppositionsfraktionen. In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel geregelt, dass künftig bereits eine Fraktion oder ein Viertel der Ausschussmitglieder die Einberufung einer Ausschusssitzung erzwin
gen kann. In diesen Zusammenhang gehört auch die Einführung der Kurzintervention, die es ermöglicht, zu Debattenbeiträgen ein Statement von bis zu drei Minuten Dauer abzugeben, ohne dass es auf die Fraktionsredezeit angerechnet wird, was sicherlich der Lebendigkeit einer Debatte Rechnung trägt. In diesen Zusammenhang gehört auch die detaillierte Regelung der Redezeitordnung, die eine zwischen den Fraktionen ausgewogene, an den Rechten des einzelnen Abgeordneten orientierte Verteilung der Redezeit pro Tagesordnungspunkt festschreibt.
Der dritte Themenbereich betrifft die Verhaltensregeln der Abgeordneten. Es ist seit langem ein berechtigtes Anliegen der Öffentlichkeit, dass Abgeordnete ihre Tätigkeiten neben dem Mandat und die daraus erzielten Einkünfte offenlegen. Berechtigt ist diese Forderung deshalb, weil es für die Bürgerinnen und Bürger offen erkennbar sein muss, ob und in welchen Interessenkonflikten Abgeordnete stehen können. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Die Mitglieder der saarländischen Landtages haben auch bisher nie ihre Verhältnisse und finanziellen Verhältnisse verschleiert. Die bislang geltenden Veröffentlichungspflichten haben einen zuverlässigen Rückschluss auf die Tätigkeiten der Abgeordneten neben ihrem Mandat zugelassen. Man konnte auch bisher schon eindeutig feststellen, ob aus solchen Tätigkeiten Einkünfte erzielt wurden oder nicht.
Wir folgen heute dem Deutschen Bundestag. Er hat vor ein paar Jahren seine Verhaltensregeln novelliert und eingehendere Veröffentlichungspflichten normiert. Zwischenzeitlich sind auch die Rechtsstreitigkeiten ausgestanden; es ist höchstrichterlich geklärt, dass diese Veröffentlichungspflichten mit der Freiheit des Abgeordnetenmandates im Einklang stehen. Das ist ein guter Grund für den saarländischen Landtag, sich an diesen Vorgaben zu orientieren und sie sich zu eigen zu machen. Mit der Verabschiedung dieser Geschäftsordnung werden die Regeln des Bundestages auch für den saarländischen Landtag gelten.
Ich glaube, damit setzen die Mitglieder des saarländischen Landtages ein Signal. Sie verlangen nicht nur von anderen Transparenz - sie wollen später unter Tagesordnungspunkt 5 dieser Sitzung das Gesetz zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland verabschieden -, sondern sind auch bereit, selbst in Bezug auf ihr Mandat transparent zu sein.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen. Die von mir vorgestellten Neuregelungen sind - das habe ich schon erwähnt - Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses der Fraktionen untereinander. In nahezu allen Punkten konnten Kompromisse erzielt werden. Die Fraktion DIE LINKE hat in einem
Punkt nicht zugestimmt. Sie hält es für notwendig, die Redezeit der Regierung auf die Redezeit der sie tragenden Mehrheitsfraktionen anzurechnen. Da dieser Auffassung nicht gefolgt wurde, hat sie angekündigt, den Gesetzentwürfen zustimmen zu wollen und sich bei der Geschäftsordnung zu enthalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir abschließend noch eine wertende Bemerkung. Ich gehöre seit 1999 diesem Parlament an. In dieser Zeit sind Diskussionen über Reformen der Geschäftsordnung nie erfolgreich abgeschlossen worden. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass mein Vorgänger das noch gerne selbst zu Ende gebracht hätte. Umso mehr danke ich heute nochmals allen Fraktionen. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass sich ein Parlament rund neun Monate vor einer Landtagswahl einstimmig auf eine neue Geschäftsordnung verständigt und alle Fraktionen aufeinander zugegangen sind. Dies zeigt, dass im saarländischen Landtag der Streit in der Sache von einem fairen Umgang miteinander geprägt ist. Ich hoffe, dass es auch so bleiben wird. Als Landtagspräsident erlaube ich mir deshalb die Anmerkung: Das wird heute ein starkes, gemeinsames und demokratisches Signal an alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sein. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kolleginnen, ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1847. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1847 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1847 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.
In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 83 des Landtagsgesetzes mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke, das ist einstimmig; daher ist die Zweidrittelmehrheit klar übertroffen.
Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1847 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung Drucksache 15/1848 - neu 2. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1848 - neu 2 - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1848 - neu 2 - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig angenommen ist.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Neuregelung des Saarländischen Hochschulrechts (Drucksache 15/1835)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freut es mich, dass unser Gesetzentwurf heute Morgen ein solch reges Interesse findet. Ich freue mich, dass der Präsident der Universität, Herr Professor Linneweber, hier ist. Ich habe auch die beiden Vorsitzenden der Personalräte der Universität gesehen - Herrn Zeimetz und Herrn Weber. Auch die Frauenbeauftragte Frau Jung ist da. Es sind außerdem noch etliche Studierende der Rechtswissenschaft unter der Leitung von Alexandra Heinen hier. Das zeigt, dass großes Interesse am Hochschulrecht besteht. Von der HTW habe ich noch niemanden gesehen. Ich hoffe, dass ich niemanden beim Überblick vergessen habe. Wenn doch, dann entschuldigen Sie das bitte ganz herzlich.