Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die zweite Landtagssitzung. Im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zweiten Sitzung für heute, 10.00 Uhr, einberufen.
PRÄSIDIUM: Präsident L e y (CDU) Vorläufige Schriftführerin M a u r e r (PIRATEN) Vorläufiger Schriftführer T h u l (SPD) Erste Vizepräsidentin R i e s (SPD) Zweiter Vizepräsident L i n s l e r (DIE LINKE) Erster Schriftführer N e y s e s (PIRATEN) Zweite Schriftführerin D r. P e t e r (B 90/GRÜNE) Vierter Schriftführer J o s t (SPD) Fünfter Schriftführer H a n s (CDU)
REGIERUNG: Ministerpräsidentin, auch zuständig für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Technologie, K r a m p - K a r r e n b a u e r (CDU) Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr M a a s (SPD) Minister für Finanzen und Europa T o s c a n i (CDU) Ministerin für Inneres und Sport B a c h m a n n (CDU) Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie S t o r m Ministerin der Justiz sowie Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz R e h l i n g e r (SPD) Minister für Bildung und Kultur C o m m e r ç o n (SPD)
Zeitpunkt und Tagesordnung der heutigen Sitzung..................................................... 12
1. Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes.......... 12
2. Amtseid der Ministerpräsidentin gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes................................................... 13
Ministerpräsidentin K r a m p - K a r r e n b a u e r.................................................... 13
4. Zustimmung des Landtages zur Ernennung der Minister/innen gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes............................................................ 14
5. Amtseid von Mitgliedern der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes........................ 14
6. Erste und Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (Drucksache 15/02 - neu)........................ 15
Aufhebung der Beratungsfrist zur Zweiten Lesung....................................................... 15
7. Wahl der/des Ersten und Zweiten Vizepräsidentin/Vizepräsidenten gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes.................. 15
8. Wahl der/des Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Schriftführerin/ Schriftführers gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes, § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 11 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages.... 16
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die zweite Landtagssitzung. Im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zweiten Sitzung für heute, 10.00 Uhr, einberufen.
Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes
Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes bestimmt, dass die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl - das sind 26 Stimmen - vom Landtag gewählt wird. Ich bitte um Vorschläge für die Wahl. - Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Klaus Meiser.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schlage Ihnen für die Wahl zur Ministerpräsidentin Frau Abgeordnete Annegret Kramp-Karrenbauer vor. Vielen Dank.
Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Dies ist nicht der Fall. Für die Wahl zur Ministerpräsidentin ist Frau
Nach § 67 des Gesetzes über den Landtag kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Deshalb frage ich: Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist der Fall. Sie müssen es nicht begründen. Herr Neyses hat die Hand gehoben. Dann muss schriftlich gewählt werden.
Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen am Eingang zu Zimmer 30 ausgehändigt. Das ist von mir aus gesehen links, von Ihnen aus gesehen rechts. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig angezeichnet wird.
Ich darf es wiederholen, damit es jeder verstanden hat: Wahlzettel und Umschläge werden am Eingang von Zimmer 30 ausgehändigt. Das ist von Ihnen aus gesehen der Raum vorne rechts. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig angezeichnet wird. Ich bitte, den Umschlag mit dem Wahlzettel in die Wahlurne, die hier vorne aufgebaut ist, einzuwerfen. Für die Wahl darf ich wiederum die beiden jüngsten Mitglieder des Landtages bitten, das Amt des Schriftführers auszuüben. Ich bitte die vorläufigen Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns in der Abstimmung. Das gibt mir Gelegenheit, zwei Gäste bei uns willkommen zu heißen. Ich heiße herzlich willkommen den früheren Ministerpräsidenten des Saarlandes Peter Müller und den Präsidenten unseres Verfassungsgerichtshofes Prof. Dr. Roland Rixecker.
Ich bitte um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall.