Uwe Junge
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.............. 7756 Abg. Wolfgang Schwarz, SPD:......... 7757 Abg. Dirk Herber, CDU:............. 7758 Nicole Steingaß, Staatssekretärin:...... 7759
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/13573 –................ 7760
Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz Fortschreibung 2019 (Drucksache 18/13304) Besprechung des Berichts der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13528 –........... 7760
Überweisung zur Besprechung – Drucksache 17/13304 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.................... 7760
Grundwerte der EU schützen – Bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit müssen effektive Mechanismen greifen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13577 –........... 7760
Überweisung des Antrags – Drucksache 17/13577 – an den Ausschuss für Europafragen und Eine Welt................ 7760
Drucksachen 17/12488/13088/13561 –.. 7760
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Religiös, kulturell und auch politisch motivierter Terror wütet in europäischen Großstädten und offenbart das vollkommene Scheitern moralisierender und beschwichtigender Politik der vergangenen Jahre. Egal ob Paris, Wien, Berlin, Frankfurt oder Ingelheim: Wo Fäuste, Steine und Brandsätze fliegen, stehen unsere Einsatzkräfte in der ersten Reihe, um Leben, Rechte und Besitz der Bürger zu schützen. Deshalb sind wir unserer Polizei, den Feuerwehren und den Ordnungs- und Rettungsdiensten grundsätzlich Dank und Anerkennung schuldig.
Frau Ministerpräsidentin hat das gestern in ihrer Regierungserklärung noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Wenn sie nicht in regionalen Großlagen Überstunden anhäufen oder zur Beruhigung linksextremistischer Hotspots in die Republik geschickt werden, schlichten sie Streitigkeiten, retten Katzen aus Bäumen, löschen angezündete Autos unliebsamer Politiker oder versorgen Verletzte. Sie arbeiten auf Zuruf bei jedem Wetter und widrigsten Bedingungen ohne politische, religiöse, kulturelle oder andere Vorbehalte. Für sie sind alle Menschen gleich, und für sie geben sie alles, wenn es sein muss, auch ihr Leben.
Unsere Einsatzkräfte sind die Helden des immer bedrohlicher werdenden Alltags. Man sollte meinen, eine Gesellschaft, die für sich selbst ein solch hohes Maß an moralischer Überlegenheit in Anspruch nimmt, würde eine solche Aufopferung und Pflichtbewusstsein zu schätzen und zu würdigen wissen. Doch ist das wirklich so?
Bis an das Ende der 60er-Jahre war der Uniformträger eine Respektperson. Dann begann mit den 68ern der schleichende Verfall und die Verächtlichmachung jeder staatlichen Autorität. Ich selbst wurde als Uniformträger schon in den 80er-Jahren als junger Soldat auf offener Straße in Düsseldorf angespuckt.
Mit der Abschaffung von Wehrpflicht und des Zivildienstes lernten junge Generationen nicht mehr, was es bedeutet, Uniform zu tragen, auch einen Ehrendienst für andere zu leisten und Verantwortung zu übernehmen, auch wenn es schwer fällt. Das Resultat ist Respektlosigkeit gegenüber allem und jedem, was nicht zum eigenen Interessenkreis gehört. Wer anders denkt und anders handelt, der wird verhetzt, der wird zum Problem erklärt und zur Ausgrenzung freigegeben.
In einer Zeit, in der die Kompromissfindung mittels Dialog zu einer unbequemen Last geworden ist, rücken Radikalisierung und Gewalt immer mehr in den Vordergrund. Die gesellschaftliche Ordnung wird durch Radikale jeder Couleur zunehmend destabilisiert. Die Leidtragenden sind dann jene, die den undankbaren und oft auch schlecht bezahlten Auftrag haben, die Ordnung aufrechtzuerhalten. Je nach Motivation der Aggressoren werden unsere Einsatzkräfte zum Hassobjekt kulturfremder Parallelgesellschaften oder zum Symbol eines aus ihrer Sicht verachtungswürdigen Systems, das wir freiheitlich demokratische Grundordnung nennen.
Meine Damen und Herren, wer die Bilder von „Liebig 34“, Ingelheim, der sogenannten Partyszene in Frankfurt und Stuttgart wahrgenommen hat, wer den grausamen menschenverachtenden Angriff auf einen Polizeibeamten in Andernach nicht ignorieren kann, der kann nicht bestreiten, dass unsere Einsatzkräfte längst in einer Realität angekommen sind, die von den Medien und auch von der Politik immer noch verharmlost und verleugnet wird. Stattdessen wird mit haltlosen Rassismusvorwürfen um sich geworfen oder gleich einmal die Polizei zur Entsorgung freigegeben.
Meine Damen und Herren, es ist genau diese Haltung, die die Pflichterfüllung unserer Einsatzkräfte herabwürdigt und mit Dreck bewirft. Kollegen, es ist an der Zeit, dass wir unseren Einsatzkräften den Respekt zollen, den sie sich jeden Tag eigentlich schon längst verdient haben. Wir müssen unsere Bürger dafür gewinnen, sich mit den Menschen zu solidarisieren, die täglich für ihre Sicherheit und Gesundheit einstehen und nicht mit jenen, die dem nächstbesten Polizisten aus Wut, Hass oder ideologischer Verblendung Pflastersteine an den Kopf werfen wollen.
Die schwarz-grüne hessische Landesregierung hat mit der blau-weiß-roten Schutzschleife eine Kampagne ins Leben gerufen, die es jedem Bürger ermöglicht – auch uns –, den Einsatzkräften sichtbar Respekt zu zollen und in der Öffentlichkeit offen Solidarität zu zeigen. Die Schleife in der Öffentlichkeit selbst zu tragen oder am eigenen Fahrzeug angebracht, erzeugt bereits eine positive Außenwirkung.
Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass die Altfraktionen dazu neigen, unsere Anträge pauschal abzulehnen, aber hier geht es einmal nicht um die AfD. Es geht um die Menschen, die jeden Tag einen anspruchsvollen, gesellschaftlich ungeheuer wichtigen Dienst frei von jeglicher politischer Agenda erfüllen.
Wenn sich die roten oder braunen Schläger und Verfassungsfeinde in unserem Land den Antifa-Pin oder „All Cops Are Bastards“-Buttons an ihre Jacken heften oder andere Spinner mit der Reichskriegsflagge herumlaufen, dann sollten die Rechtschaffenden und die Demokraten diesen Leuten auch in der Öffentlichkeit mit einer deutlichen Sympathiesymbolik für Staat und Exekutive begegnen, meine Damen und Herren.
Gönnen Sie unseren Helden – ich nenne sie bewusst so – und Rheinland-Pfalz die Schutzschleife als offizielles Symbol der Solidarität mit unseren Einsatzkräften, und unterstützen Sie unseren Antrag.
Danke schön.
Herr Präsident! Ich danke Ihnen für die guten Worte, für das Eingangsstatement, das dann in die Gedenkminute – von uns beantragt – gemündet ist. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass in der richtigen Aufzählung der Gewalt gegen unseren Staat und unsere Polizeibeamten auch die linksextremistische Gewalt ihren Platz gefunden hätte.
Kolleginnen und Kollegen, Politik heißt nicht nur, Modellrechnungen anzustellen, sondern darüber hinaus nachzudenken, wie man sich auf das, was man erwartet, sinnvoll, angemessen und zeitgerecht vorbereitet.
Siebeneinhalb Monate sind seit dem ersten Lockdown vergangen, aber die Regierungen in Bund und Land agieren weiter so, als stünden wir am Anfang der Pandemie. Statt Lehren aus dem bisherigen Infektionsgeschehen zu ziehen, wird mit einem euphemistisch genannten „Lockdown light“ erneut eine handfeste Existenzbedrohung für das Hotelund Gaststättengewerbe herbeigeführt, obwohl laut aktuellen Daten des RKI 85 % der COVID-19-Infektionen mit Todesfolge dort nicht ihren Ursprung haben.
Lassen Sie mich betonen, COVID-19 ist eine ernste Krankheit. Die Folgeschäden können schwerwiegend sein. Es ist aber kein Killervirus. Es sterben die Menschen in den Altenheimen. Die wenigsten infizieren sich an den gut durchorganisierten und desinfizierten Biertheken, den Restaurants, nicht im Kino oder Theater; denn dort hat man sich wie nirgendwo anders auf die Umsetzung der Hygieneregeln mit viel Engagement bestens vorbereitet.
Von den versprochenen Schnelltests für Schulen und Altenheime ist aber bis heute nichts zu sehen. Frau Ministerpräsidentin, das, was Sie angesprochen haben, haben wir nachgeprüft. Das ist nicht der Fall. Dabei wäre der besondere Schutz von Risikogruppen in Alters- und Pflegeheimen mit Vor-Ort-Antigentests eine weitaus geeignetere Maßnahme gewesen als ein zweiter Lockdown.
Gastronomie und Hotellerie haben Sie jetzt mit 75 % der Novemberumsätze aus dem Jahr 2019 kurzfristig ruhiggestellt. Die Langzeitschäden sind dennoch kaum zu reparieren.
Das Vertrauen der Wirtschaft in das Krisenmanagement der Regierenden schwindet. Nach einer Befragung des ifo Instituts warnen die Unternehmer vor Aktionismus, einer unnötigen Dämpfung der Konjunktur und einer mangelnden Balance zwischen Gesundheitsschutz auf der einen Seite und der funktionierenden Wirtschaft auf der anderen Seite.
Genauso wenig wie man mit Kanonen auf Spatzen schießt, können wir in jedem Herbst beim Anstieg der Infektionskrankheiten das öffentliche Leben herunterfahren und
dann mit steuerfinanzierten Rettungspaketen die unverhältnismäßigen Eingriffe wieder kompensieren. Das hält keine Volkswirtschaft aus, meine Damen und Herren.
Im Zentrum staatlichen Handelns muss das Bemühen stehen, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und jedem Patienten eine bestmögliche Versorgung im Erkrankungsfall zu ermöglichen.
Nicht die positiven SARS-CoV-2-PCR-Testzahlen dürfen dabei handlungsleitend sein, sondern die tatsächlichen Krankheits- und Behandlungsfälle. Entscheidend ist nicht, wie viele sich mit diesem Virus infizieren. Entscheidend ist, wie viele daran wirklich schwer erkranken.
Politik muss versuchen, das Risiko, an COVID-19 zu versterben, nach besten Kräften zu minimieren. Gänzlich beseitigen lässt sich dieses Risiko wohl nicht. Das sollten Politik und Wissenschaft den Bürgern auch deutlich sagen. Der Staat ist nicht dazu da, seinen Bürgern eine Vollkaskoversicherung gegen jedes Lebensrisiko anzubieten. Wenn er es dennoch versucht, wird er den demokratischen Pfad verlassen und autoritäre Züge annehmen. Tendenzen in diese Richtung sind bereits erkennbar. Der Unmut wächst, meine Damen und Herren.
Als rechtliche Grundlage der gegenwärtigen CoronaEinschränkungen wird regelmäßig das Infektionsschutzgesetz und insbesondere § 5 herangezogen. In einem offenen Brief der „Anwälte für Aufklärung“ vom 5. November bezweifeln diese, dass das Infektionsschutzgesetz überhaupt eine Rechtsgrundlage für die einschneidenden Beschränkungen der gesamten Bevölkerung bietet. Ja sie merken an, dass nie zuvor in der Geschichte nahezu das gesamte Leben und die gesamte Wirtschaft heruntergefahren wurde, um Seuchen und Epidemien zu bekämpfen, sondern man habe immer Kranke beobachtet und gegebenenfalls isoliert, nie jedoch die gesamte gesunde Bevölkerung.
Die Anwälte, denen ich wohl unterstellen darf, dass sie wissen, wovon sie sprechen,
berufen sich auf das Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz und das darin verankerte Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das den Staat verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nur solche Maßnahmen zu ergreifen, die überhaupt geeignet sind, den angestrebten Zweck zu erreichen.
Meine Damen und Herren, das Zauberwort heißt Verhältnismäßigkeit. Die Einhaltung dieser Verhältnismäßigkeit darf mittlerweile bezweifelt werden.
Ich verstehe ihre Sorge, und ich teile sie auch, weil wir alle
noch nicht den Stein der Weisen gefunden haben. So hoffnungsvoll die aktuellen Nachrichten über die Entwicklung eines Impfstoffs auch sind, seine tatsächliche flächendeckende Wirkung muss er im Jahr 2021 erst noch unter Beweis stellen. Dennoch haben wir allen Grund, auf die jetzt schon erbrachte Leistung von BioNTech hier in RheinlandPfalz, in Mainz, stolz zu sein, meine Damen und Herren.
Eines aber scheint doch mittlerweile auch klar zu sein. Die Schließung sämtlicher Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie der Gastronomie ist und war schädlich und eben unverhältnismäßig.
Wir sprechen immer so lax von „Eingriffe in die Grundrechte“. Was aber heißt das eigentlich? Ich liste die betroffenen Grundrechte einmal auf, um die Dimension zu verdeutlichen. Betroffen sind die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Kunstfreiheit, die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre, die Berufswahl- und Berufsausübungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Eigentumsrecht, speziell das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, die Fortbewegungsfreiheit, die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsorts, das Recht auf Bildung, die Betätigungsfreiheit der politischen Parteien, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Meine Damen und Herren, gibt es irgendein Grundrecht, welches nicht betroffen ist? Hier müssen wir dringend fragen: Muss das wirklich sein? Befinden wir uns derzeit nicht auf dem besten Weg, neben den Grundrechten auch noch die verfassungsmäßige Ordnung, Gewaltenteilung und Kontrolle aufzuweichen?
Juristen, Verbände und Gerichte fordern seit Monaten, insbesondere aber seit Ende Oktober 2020 eine Beteiligung der Parlamente auf Bundes- und Landesebene an den Inhalten, der Abfassung und der Entscheidung über die sogenannten Corona-Verordnungen. Notstandsverordnungen – nichts anderes ist doch § 5 des Infektionsschutzgesetzes – dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Dafür bedürfen sie nämlich einer parlamentarischen Debatte und einer Verabschiedung. Die fehlt bis heute sowohl auf Bundeswie auch auf Landesebene.
Meine Damen und Herren, wenn das gefordert wird, dann hilft es nicht, Frau Ministerpräsidentin, jede Demonstration gegen die Maßnahmen wieder völlig unverhältnismäßig mit Nazis und Antisemitismus in Verbindung zu bringen, wie Sie es eben wieder getan haben, meine Damen und Herren.
Ich würde mir wünschen, dass Ihr öffentlich-rechtlicher Rundfunk das Nichteinhalten der Hygieneregeln in Belarus genauso kritisiert wie zu Recht in Leipzig und anderswo.
In Zeiten allgemeiner Angst und Furcht besteht bei vielen Menschen die Tendenz, die Regierung relativ kritiklos als Beschützer zu verstehen. Das aber erhöht die Gefahr, dass sich die Exekutive zunehmend widerspruchslos mit Mitteln, die dem Rechtsstaat, dem Föderalismus und dem Parlamentarismus zuwiderlaufen, in Szene setzen kann; in Wahlkampfzeiten eine durchaus willkommene Gelegenheit, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.
Es ist aber die Aufgabe des Parlaments, falls erforderlich parteiübergreifend, den Regierungen ihre verfassungsmäßigen Grenzen aufzuzeigen. Die geplante öffentliche Information des Ältestenrats in Rheinland-Pfalz durch die Landesregierung halten wir deshalb für völlig unzureichend.
Frau Ministerpräsidentin, wenn Sie glauben, uns mit Regierungserklärungen hinreichend beteiligt zu haben, und der Herr Landtagspräsident meint, das Parlament sei bisher eingebunden gewesen, dann sage ich Ihnen, nein, das ist zu wenig.
Parlamente, wir hier haben zu entscheiden und dürfen nicht nur angehört werden. Informationen ersetzen doch keine Beteiligung. Dann würde es eine Pressemitteilung genauso erledigen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht das im Übrigen ganz genauso. Er schlägt in einem aktuellen Gutachten dem Bundestag vor, Notfallverordnungen unter einen – das ist der entscheidende Begriff – Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen oder Rechtsverordnungen als durch den Bundestag aufhebbar zu gestalten. Eine derartige parlamentarische Beteiligung wäre doch auch für unseren Landtag zielführend.
Es obliegt aber zunächst dem Bundestag, hier vorab im Infektionsschutzgesetz sinnvolle Grenzen für Umfang und Dauer von Notfallverordnungen festzusetzen und damit Missbrauchspotenzial auf Landesebene vorzubeugen.
Schaut man sich aber den in der Diskussion befindlichen Gesetzesänderungsentwurf zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag an, muss man als rechtsstaatsverbundener Demokrat zu der erschütternden Erkenntnis kommen, dass sich die Bundesregierung eher umfangreiche, wenig konkretisierte Ermächtigungsgrundlagen gesetzlich verankern lassen möchte als durch konsequente Grenzdefinition den ausufernden Grundrechtseinschränkungen Einhalt zu gebieten.
Dass auf Grundlage solcher Willkürregelungen, sollten sie tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, auf Landesebene wenig Gutes zu erwarten ist, liegt auf der Hand. Sie werden am morgigen Donnerstag die Gelegenheit bekommen, zu ei
nem diesbezüglichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 22 Farbe zu bekennen.
Meine Damen und Herren, die Grenzen des Zumutbaren sind schon lange überschritten. Lassen Sie Augenmaß und Verhältnismäßigkeit wieder Ihr Handeln bestimmen, und sorgen Sie dafür, dass das Parlament seine demokratische Kontrollfunktion wieder wahrnehmen kann.
Dann werden Sie uns als kritische Oppositionspartei auch in Krisenzeiten an Ihrer Seite sehen.
Danke schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Haushalt ist ein schwieriger Haushalt in einer schwierigen Zeit; eine schwierige Zeit für so viele in unserem Land. Für den Arbeitnehmer, der in Kurzarbeit geschickt wurde und nicht weiß, wie sicher sein Arbeitsplatz ist. Für den Arbeitgeber, der Ungewissheit über den Fortbestand seines Unternehmens hat, verbunden mit der quälenden Frage, wie es mit seinen Mitarbeitern weitergeht. Eine schwierige Zeit auch für die Familien, die sich bis heute komplett umstrukturieren mussten. Für alle im Gesundheitssystem Tätigen, die sich um die Erkrankten kümmern und dabei selbst die Gefahr einer Ansteckung in Kauf nehmen und nahmen.
An all jene, die gerade in dieser herausfordernden Zeit großartige Leistung erbringen, sei an dieser Stelle unser besonderer Dank gerichtet, meine Damen und Herren.
Doch mit den immer wieder salbungsvollen und wiederkehrenden Worten allein ist es nicht getan. Es kommt für uns darauf an, die Bürger dieses Landes in die Lage zu versetzen, die Krise gut und sicher zu bewältigen.
Nachdem für das Jahr 2020 nunmehr zwei Nachtragshaushalte verabschiedet wurden, die nur teilweise dazu dienten, die Krise zu bewältigen, ist der Haushaltsentwurf 2021 nun der erneute strukturelle Versuch, mit Weitsicht auf die Krise zu reagieren. Betrachten wir hierzu zunächst die Rahmenbedingungen des vorliegenden Haushalts.
Innerhalb des Entwurfs entsteht ein Finanzierungsdefizit von über 1,2 Milliarden Euro. Da durch die unnötige Einsetzung eines Sondervermögens viele Ausgaben für das
Jahr 2021 in das Jahr 2020 fallen, ist es notwendig, sich das Finanzierungsdefizit im Haushaltsjahr 2020 in Erinnerung zu rufen. Das beträgt bereits 3,5 Milliarden Euro.
Innerhalb von zwei Jahren leistet sich das Land also eine Neuverschuldung von ca. 4,7 Milliarden Euro. Die im Kern für den deutschen Sparer eigentlich katastrophale Niedrigzinspolitik führt so zu jährlichen Haushaltsentlastungen im dreistelligen Millionenbereich. Vor diesem Hintergrund muss trotz oder gerade wegen Corona hinterfragt werden, inwieweit eine solch exorbitante Verschuldung notwendig ist oder eben doch vermeidbar wäre.
In dem vorliegenden Haushalt kommt es in fast allen Bereichen zu Ausgabensteigerungen. Während auf der einen Seite der Haushalt mit fast 5 Milliarden Euro Neuverschuldung finanziert wird, wird auf der anderen Seite abermals – wie bereits beim ersten und zweiten Nachtragshaushalt – die Haushaltssicherungsrücklage von 1 Milliarde Euro nicht angetastet. Die Leidtragenden, die diesen Schuldenberg dann erben werden, spielen in den Überlegungen der Landesregierung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle.
Das Sondervermögen hat nur bedingt mit der Bewältigung der Pandemie zu tun. Es kommt in weiten Teilen strukturell eher wie ein unnötiger Parallelhaushalt daher. Die Ausnahme – die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Rücklagen, Fonds und Sondervermögen – ist auch in einer Notlagesituation unzulässig. Wir werden das Landesverfassungsgericht um Klärung und Entscheidung bitten.
Meine Damen und Herren, es macht bis heute den Eindruck, als sei die Corona-Krise den Regierenden in Bund und Land wie gerufen gekommen.
So ist es auch erklärbar, dass die Krise an der einen oder anderen Stelle sehr gerne dramatisiert wird.
So stehen nun Haushaltsmittel zur Verfügung, um zum Teil auch gute Forderungen zu erfüllen, die wir bereits lange vorher aufgestellt hatten.
Wenn wir den kürzlich beschlossenen Sonderhaushalt mit einbeziehen, dann haben wir im Haushalt 2021 erst einmal ausreichend Mittel, zum Beispiel für den Breitbandausbau, die regionale Wirtschaftsstruktur, das Tourismusmarketing, die Modernisierung überbetrieblicher Bildungsstätten und vieles mehr. Wir brauchen allerdings nicht nur genügend Geld, sondern insbesondere in der Wirtschaft auch die richtigen Konzepte.
Bei dem angebotenen Füllhorn ist aber bezeichnend, wofür die Landesregierung eben nicht mehr Geld zur Verfügung stellen will. Mit 384 Millionen Euro ist der Landeszuschuss zum Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) einer der größten Posten im Landeshaushalt 2021. Er ist aber
nun ein schrumpfender Posten; denn der Ansatz für 2020 waren doch noch 388 Millionen Euro. Also soll es nächstes Jahr 4 Millionen Euro weniger für den LBM geben, und dies, obwohl der Personalaufwand des LBM steigt, nämlich um 9,7 Millionen Euro.
Das Landesstraßenbauprogramm soll bei einer Summe von 126 Millionen Euro auf dem Stand des Jahres 2020 eingefroren werden. Meine Damen und Herren, bei einem Anstieg der Straßenbaupreise von zuletzt 2,5 % im Jahr ist das eine reale Kürzung, und das, nachdem schon die Haushalte 2018, 2019 und 2020 Kürzungen hinnehmen mussten.
Bei einer repräsentativen Umfrage von Infratest im letzten Dezember sahen 71 % der Befragten den schlechten Zustand der Straßen und Brücken in Rheinland-Pfalz als großes oder sehr großes Problem an. Die IHK forderten zuletzt mit Blick auf den großen Sanierungsstau sogar eine Verdoppelung der jährlichen Mittel für den Landesstraßenbau.
In schlechtem Zustand sind allerdings nicht nur die Landstraßen, ganz im Gegenteil, die kommunalen Straßen sehen häufig noch desolater aus. Der Landesrechnungshof kam jüngst zu dem Schluss, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen einen Sanierungsstau von mindestens 1,1 Milliarden Euro vor sich herschieben. Die Landesregierung zeigt sich davon unbeeindruckt und erhöht die Zuweisung an die Kommunen nicht.
Bei der Einbringung des Haushalts vor zwei Jahren habe auch ich an dieser Stelle festgestellt: Der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz geht es glänzend. – Natürlich war das damals eine Momentaufnahme, aber wie grundlegend sich das Bild innerhalb von zwei Jahren ändern kann, das hatte niemals jemand geahnt.
Die Verschlechterung der Wirtschaftslage begann bereits lange vor der Corona-Krise. Während das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Rheinland-Pfalz 2018 noch um 1,7 % zulegte, schrumpfte es bereits 2019 um 1,3 % und trug damit die rote Laterne in Deutschland. Dann kam die Corona-Krise. Das deutsche BIP brach in den ersten beiden Quartalen zusammengerechnet um mehr als 12 % ein. Das ist der mit Abstand größte Rückgang in der Nachkriegsgeschichte.
Die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz lag im August 30 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Allein im April wurde für 309.000 Beschäftigte im Land Kurzarbeit eingeführt. Apropos Kurzarbeit bzw. Arbeitslosigkeit: Frau Ministerin, dass wir Massenarbeitslosigkeit weitgehend vermieden haben, stimmt so doch einfach nicht. Arbeitslosigkeit wurde vielfach nur zur Kurzarbeit umdeklariert.
Nach dem scharfen Einbruch durch den – wie wir heute wissen – unnötigen Lockdown gab es eine zügige Erholung nur deshalb, weil die restriktiven Maßnahmen aufgehoben wurden. Auch die Hilfen des Bundes für Unternehmen mögen dazu beigetragen haben, dass viele Firmen liquide bleiben und nach dem Lockdown schnell wieder die Produktion steigern konnten.
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern hat Rheinland-Pfalz übrigens wenig dazu beigetragen, die Liquidität der Firmen zu stützen, was sich jetzt als Wettbewerbsnachteil herausstellen wird.
Aktuell deutet allerdings einiges darauf hin, dass die Phase der schnellen Erholung bereits endet, obwohl wir noch lange nicht das Vorkrisenniveau erreicht haben. Die wirtschaftliche Erholung wird auch dadurch gebremst, dass einige Branchen immer noch stark durch die CoronaVerordnungen eingeschränkt werden, was insbesondere Gaststätten, Hotels und das Veranstaltungsgewerbe betrifft.
Im Tourismussektor zeigt sich exemplarisch die große Verunsicherung der Bürger. Im Juni lag die Zahl der Übernachtungsgäste im Land um 42 % unter dem Vorjahresniveau, obwohl wir im Juni und Juli kaum Corona-Fälle hatten. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die TourismusWerbekampagne „Deine Goldene Zeit in Rheinland-Pfalz“ vollkommen verpufft.
Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit hat die Krise das Eigenkapital vieler Unternehmen belastet. Aufträge etwa für den rheinland-pfälzischen Maschinenbau brechen ein. Leider hat sich auch Rheinland-Pfalz an der Kampagne gegen Verbrenner beteiligt, etwa bei der unklugen Diskussion um Dieselfahrverbote.
Dennoch darf es an dieser Stelle nicht darum gehen, Wirtschaft und Gesundheit gegeneinander auszuspielen. Wir müssen aber doch sehen, dass nur eine leistungsfähige Wirtschaft ein funktionierendes Gesundheitssystem dauerhaft finanzieren kann.
Trotz zuletzt leicht verbesserter Zahlen geht die Landesregierung davon aus, dass die Zahl der Arbeitslosen steigen wird, Einstellungen nur verhalten erfolgen werden und sich die Chancen von Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, weiter verschlechtern werden.
Diese Einschätzung muss man wohl teilen. Die Zahlen, die der Haushalt diesbezüglich offenbart, sind besorgniserregend; denn die Zuweisungen des Bundes an die Kommunen im Bereich der Grundsicherung steigen etwa um rund 70 Millionen Euro auf mehr als 392 Millionen Euro.
Das umfasst unter anderem auch Leistungen für Unterkunft und Heizung. Umso erstaunlicher, wenn es dann im Einzelplan 12 vollmundig heißt – ich zitiere –: „In den nächsten Jahren soll bedarfsgerecht eine Vielzahl neuer Sozialmietwohnungen errichtet werden.“
Nun, die Wahrheit ist: Die Landesregierung kennt den Bedarf an sozial geförderten Mietwohnungen gar nicht; denn unsere Forderung nach einer entsprechenden Studie wurde abgelehnt, vermutlich weil eine Sozialstudie das ganze
Ausmaß des Scheiterns der Landesregierung in diesem Bereich offenbart hätte.
Ganze 2.705 Sozialmietwohnungen sollen gefördert werden. Zur Erinnerung: Allein in dieser Legislaturperiode läuft die Belegungs- und Mietpreisbindung für ca. 18.000 Sozialwohnungen aus. Damit steht fest, dass der Bestand an Sozialmietwohnungen auch weiterhin rückläufig sein wird.
Wie man dabei auf den Gedanken kommen kann, dass das bedarfsgerecht sein könnte, bleibt ein Rätsel.
Erfreulich ist hingegen, dass die Mittel für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen um 650.000 Euro erhöht werden. Eine Erhöhung in ähnlichen Größenordnungen hatte meine Fraktion bereits im letzten Doppelhaushalt vergebens gefordert. Besser jetzt als nie.
Grundsätzlich zu begrüßen sind ebenfalls die zusätzlichen Mittel zur Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Auch das ist eine Forderung, die wir bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen erhoben haben.
Auf den ersten Blick wirkt auch die Aufstockung der Mittel für Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz um knapp 40 Millionen Euro auf nunmehr rund 195 Millionen Euro erfreulich. Berücksichtigt man aber, dass hiervon allein 68 Millionen Euro auf Maßnahmen aus dem Bereich Krankenhausstrukturfonds entfallen, wird deutlich, dass die Landesregierung am grundsätzlichen Problem, nämlich der zu geringen Investitionsförderung der Krankenhäuser, wie sie im Krankenhauszukunftsgesetz festgestellt wurde, wenig zu ändern bereit ist.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung betont gerne, wenngleich viel zu spät, wie wichtig die Digitalisierung für das Land ist. Die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland und somit natürlich auch die von RheinlandPfalz hängen im hohen Maße von ihr ab. Einigkeit! Die Landesregierung wird nicht müde, ihre selbst herbeigeredeten Erfolge gebetsmühlenartig zu wiederholen. Der Netzinfrastrukturwechsel von Kupfer zu Glasfaser sei überall im Land im vollen Gange, betont Randolf Stich im Mai beim Runden Tisch „Breitband“. Beim Runden Tisch „Mobilfunk“ versprach man 1.500 neue Mobilfunkstandorte bis 2021. Erst kürzlich stellte das Digitalisierungskabinett die KI-Strategie der Landesregierung vor.
Nun könnte man in Ehrfurcht erstarren, wenn nicht eine kurze Medienrecherche erhebliche Zweifel an dieser selbst erstellten Erfolgsbilanz der Landesregierung aufkommen lassen würde. Ich zitiere: „Deutschland im Datenstau – Der verschlafene Glasfaserausbau“ titelt das ZDF. Viele Deutsche leben immer noch im Funkloch.
Die F.A.Z. und die Neue Zürcher Zeitung berichten im August, dass im Gesundheitsamt Trier Faxgerät und Bleistift
statt Computer die Einsatzmittel seien, um Ergebnisse von Corona-Tests zu übermitteln.
So wird eine jahrelang verschleppte Digitalisierung zum Gesundheitsrisiko bilanziert, schreibt die Neue Zürcher Zeitung, deren journalistische Glaubwürdigkeit um einiges höher zu bewerten ist als die der heimischen Michelpresse.
Runde Tische mögen zwar für PR-Fotos taugen, zu einer Verbesserung der Situation tragen sie allerdings wenig bei. Sie sind bloßer Aktionismus.
Im Haushalt stehen für die Digitalisierung insgesamt über 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Budgets reichen dabei von 200.000 bis hin zu über 170 Millionen Euro in 12 Einzelplänen. Die Digitalisierung erfolgt also häppchenweise, verteilt auf viele unterschiedliche Ressorts. Eine einheitliche und erfolgsorientierte Digitalisierungsstrategie sieht wahrlich anders aus. Kleckern statt klotzen.
Bereits in der Vergangenheit forderte die AfD-Fraktion eine klare Digitalstrategie mit klaren Schwerpunkten. Der Breitbandausbau muss absolute Priorität haben; denn ohne diesen sind alle anderen Bemühungen vergebens.
Um all dies zu koordinieren oder koordinieren zu können, braucht es eine funktionierende Digitalagentur. Das ist im Übrigen ein Vorschlag unserer Fraktion seit der ersten Stunde. Statt eine einheitliche Strategie zu verfolgen, stopft die Landesregierung aber lediglich da Löcher, wo sie offensichtlich sind.
Meine Damen und Herren, zur Familienpolitik lesen wir im vorliegenden Haushaltsentwurf Folgendes: Es ist „notwendig, dass (...) Eltern die Hilfe und Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein gutes Familienleben gestalten und ihre Kinder bestmöglich fördern zu können. Dazu gehören zuallererst eine sichtbare Wertschätzung aller Familien und die Anerkennung ihrer Erziehungsleistungen.“ Bingo, jawohl, hätte von uns sein können, aber bei Ihnen folgt dann leider nur heiße Luft.
Die AfD hat auf Bundesebene und unsere Fraktion in diesem Landtag immer wieder ganz konkrete Vorschläge hierzu eingebracht, beispielsweise mit dem Landeserziehungsgeld; denn Familien, meine Damen und Herren, haben nicht erst in der Corona-Krise bewiesen, dass sie das Fundament unserer Gesellschaft bilden und absolut systemrelevant sind.
Bezeichnend, dass Sie das erst jetzt bemerken.
Von den wohlklingenden Ankündigungen aus dem Vorwort finden wir entsprechend wenig bis gar nichts unter den einzelnen Haushaltstiteln. Insgesamt scheint dieser Landesregierung einmal mehr Regenbogenpolitik und Vielfaltsrhetorik wichtiger zu sein als eine gute Kitaqualität und
eine grundsätzliche Stärkung von Familien mit Kindern.
Typisch Rot-Grün investieren Sie zum einen in gesellschaftliche Randgruppen und versuchen zum anderen mit immer mehr Geld und Sozialarbeiterstunden Probleme zu verschleiern, die durch Ihr eigenes Regierungshandeln überhaupt erst entstanden sind.
Leidtragende sind am Ende rund 2 Millionen Eltern und Kinder in Rheinland-Pfalz, die in den meisten Fällen nicht mehr staatliche Obhut benötigen, sondern endlich bessere Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Familienleben brauchen.
Meine Damen und Herren, unsere Kinder brauchen – damit komme ich zur Bildung – eine gute Bildung, eine, die sich vom Niveau her nach oben und nicht nach unten orientiert.
Gute Bildung korreliert nicht zwangsläufig mit hohen Ausgaben; denn obwohl in Rheinland-Pfalz auf verschiedenen Feldern in den letzten Jahrzehnten immer mehr Geld in die Hand genommen wurde, sank das Leistungsniveau beständig. Neu veranschlagt sind 140 Planstellen für die Unterrichtsversorgung, weitere 40 Planstellen für Feuerwehrlehrkräfte im Grundschulbereich, die Erweiterung des Vertretungspools um 100 Stellen, 20 zusätzliche Stellen für die Sprachförderung.
Aber immer mehr löst das Problem nicht.
Ich will das an zwei Beispielen verdeutlichen. Mehr Lehrer: Ja, das ist grundsätzlich wünschenswert. Eine bessere Schüler-Lehrer-Relation schafft grundsätzlich die Vorraussetzung dafür, dass der Lehrer mehr auf die einzelnen Schüler eingehen kann.
Ein paar Zahlen: 1949 hatten wir in Rheinland-Pfalz in der Volksschule eine Klassengröße von durchschnittlich 47 Schülern. In den 80er-Jahren hatten wir schon ein wesentlich besseres Schüler-Lehrer-Verhältnis, aber im Vergleich zu heute immer noch dürftig. Heute haben wir in Rheinland-Pfalz bundesweit die kleinsten Grundschulklassen, nämlich 18,5 Kinder pro Klasse. Frau Ahnen hat es gestern angesprochen.
Beste Voraussetzungen also,
sollte man meinen.
Umso erschreckender ist das Abschneiden von RheinlandPfalz beim Bildungstrend. Jeder vierte Grundschüler ist am Ende der vierten Klasse nicht in der Lage, Wörter wie „Mama“, „Milch“ oder „Mond“ in der richtigen alphabetischen Reihenfolge zu ordnen. Das war in den 80er-Jahren noch anders.
Zweites Beispiel: Sprachförderung. Die Ausgaben steigen permanent, von 2018 bis 2020 von 39 Millionen auf fast 42 Millionen und jetzt auf 50 Millionen Euro. Also gegenüber dem Jahr 2020 ein Anstieg von 20 %. Das heißt, obwohl immer mehr Geld für die Sprachförderung ausgegeben wird, ist es insbesondere an der sogenannten Realschule plus, also den neuen Hauptschulen, immer schwerer, einen stoffvermittelnden Unterricht durchzuführen.
Die Realschule plus in Betzdorf ist nur die Spitze des Eisbergs. Erwin Lenz, Mitglied im Vorstand des Landeselternbeirats, stellte höflich, aber treffend fest – ich zitiere –: „Das Thema Migration und Inklusion ist aus unserer Sicht in den Schulen überhaupt nicht zufriedenstellend gelöst.“
Ich sage einmal etwas deutlicher: In den beiden Feldern Migration und Inklusion hat die Landesregierung vollständig versagt.
Obwohl die Probleme erheblich und steigend sind, wird die Einschleusung von immer mehr Migrantenkindern ohne Rücksicht auf Verluste und auch zum Schaden unserer Kinder weiter forciert. Es geht nicht darum, dass ein Schüler an der Realschule plus einmal eine Aufgabe nicht lösen kann, sondern es geht um ganz banale Dinge, die nicht mehr vermittelbar sind, meine Damen und Herren.
Ich zitiere aus der Überlastungsanzeige der Realschule plus Betzdorf über die fünfte Klasse: Das aktuelle Thema „wörtliche Rede“ beansprucht schon ganze 13 Unterrichtsstunden. Und dennoch können viele Schülerinnen und Schüler nicht erklären, dass das Erkennungsmerkmal für die wörtliche Rede das Anführungszeichen ist. – Es geht weiter: Eine Teilnahme am Regelunterricht bedeutet für die Kinder ein Höchstmaß an Überforderung und Frustration. – Ich hatte Spaß an der Schule, meine Damen und Herren.
Das ist kein Zeichen mehr von mangelnder Unterrichtsvermittlung, das grenzt schon an kollektive Verdummung.
An einer anderen Stelle – das korreliert genau mit dieser Situation – wird gesagt, die Gewaltbereitschaft sei enorm. Folge: Steigende Ausgaben bei der Schulsozialarbeit. Das
heißt, Sie schaffen mit Ihrer Politik ständig neue Probleme, die Sie dann versuchen, mit immer mehr Geld zu lösen, und feiern sich dann auch noch selbst.
Unser Lösungsansatz ist ein anderer. Deutsch vor Regelunterricht, um mindestens die Basisvoraussetzungen zu schaffen, meine Damen und Herren.
Angesichts des dramatischen Niveauverlusts in Jahrzehnten wäre es angebracht, sich wenigstens an den Grundschulen auf das Wesentliche zu konzentrieren: Lesen, Schreiben, Rechnen. Stattdessen werden weitere Projekte vorangetrieben, die erhebliche Ressourcen verschlingen. Frau Ministerin Hubig hat sich im letzten Plenum damit gebrüstet, die sogenannte Demokratieerziehung zu einem Schwerpunkt in den Schulen gemacht zu haben. Ganz nett, aber Sie werden den Niveauverlust an den Grundschulen nicht stoppen, wenn Sie diese immer weiter überfrachten, meine Damen und Herren.
Bleiben wir bei den Kernfähigkeiten, die es diesen Kindern später vielleicht ermöglichen, ihren niedrigen Lebensstandard selbst zu erwirtschaften und Steuern zu zahlen, damit wenigstens Ihre Diäten gesichert werden. Viel mehr wird man von dieser Generation nicht erwarten können.
Sie werden die Probleme nur dann lösen, wenn Sie den Mut zu einer echten Bildungswende aufbringen. Um den Niveauverlust zu stoppen, führt kein Weg an einer Strukturreform vorbei. Wir bleiben dabei: Wir fordern die Wiederherstellung eines dreigliedrigen Schulsystems mit der Differenzierung der Realschule plus als eine Realschule sowie eine Handwerks- und Gewerbeschule (HGS). Die HGS soll einen wesentlichen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels leisten.
Außerdem müssen Meisterausbildung und Aufstiegsfortbildung endlich kostenfrei sein. Wir reden hier von einer Bildungsinvestition von 1,5 Millionen Euro, meine Damen und Herren. Das sind eigentlich Peanuts.
Das Stichwort „Überakademisierung“ wurde schon genannt. Die Landesregierung treibt die Öffnung der Hochschulen immer weiter voran. Künftig soll ein Studium auch dann aufgenommen werden können, wenn weder Abitur noch Berufspraxis vorliegen. Eine Ausbildung genügt, und das vor dem Hintergrund, dass die Zahlen der Studenten in den letzten 20 Jahren von 80.000 auf über 120.000 gestiegen sind, ein Zuwachs von über 50 %.
Mit dieser weiteren Öffnung wird es noch schwerer werden, bessere Rahmenbedingungen für die Studenten zu schaffen. Wenn es um die Ausgabe pro Student geht, liegt Rheinland-Pfalz derzeit unter 16 Bundesländern auf Platz 14. Für uns gilt daher: Qualität vor Quantität, Mut zu niedrigeren Studentenzahlen, Stärkung der dualen Ausbil
dung.
Meine Damen und Herren, uns ist Transparenz wichtig. Das gilt auch für Gewalt im Bildungsbereich. Am 24. September 2020 berichtete der SWR unter dem Titel „Gewalt gegen Lehrer in Rheinland-Pfalz nimmt zu“ über eine bundesweite Befragung, in der auch landesspezifische Daten für Rheinland-Pfalz ermittelt wurden. Wir nehmen Gewalt gegen Lehrer sehr ernst, aber nur wenn wir die genauen Zahlen kennen, ist es möglich, sich ein Lagebild über das tatsächliche Ausmaß zu verschaffen. Deshalb müssen die Schulen proaktiv abgefragt werden. Meine Damen und Herren, Gewalt gegen Lehrer ist genauso verwerflich wie die Gewalt gegen Sicherheits- und Rettungskräfte.
Meine Damen und Herren, gerade in den letzten fünf Jahren hat das Sicherheitsgefühl der Bürger auch in RheinlandPfalz erheblich abgenommen. Die permanente, leider allzu gern verschleierte Zunahme von Ausländerkriminalität einerseits und der systematische kampagnenartige Versuch der Kriminalisierung und Diffamierung der Polizei führen zu Vertrauensverlust gegenüber unseren Sicherheitskräften, dem wir uns entschieden entgegenstellen wollen.
Ich bin froh, dass die im Vorfeld vorverurteilende sogenannte Rassismusstudie nunmehr als wissenschaftlich breit angelegte Polizeistudie ohne Zeitdruck beauftragt werden soll und damit das Vertrauen, welches insbesondere unsere Bürgerpolizei in Rheinland-Pfalz verdient hat, angemessen Berücksichtigung findet.
Minister Lewentz hat im letzten Plenum die Personalentwicklung vor allem der Polizei für das Jahr 2024 mit einer Zielgröße von 10.000 Köpfen in Aussicht gestellt und folgt damit unserer Forderung seit Beginn der Legislaturperiode. Das ist grundsätzlich gut, aber bitte, wir brauchen nicht 10.000 Köpfe, sondern 10.000 Vollzeitäquivalente.
Ob dieser Ansatz reichen wird, wird die weitere Lageentwicklung in Rheinland-Pfalz zeigen, insbesondere die Entwicklung im Bereich der Überstunden, die in erster Linie einer immer noch zu dünnen Personaldecke geschuldet ist.
Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass Rheinland-Pfalz zu einem der unattraktivsten Arbeitgeber für Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Berufsfeuerwehrleute gehört. Im Bereich der Ausrüstung und Bewaffnung sind durchaus Fortschritte erzielt worden. So haben wir die Beschaffung der Taser, der Bodycam, neuer Schutzwesten, der Sturmgewehre, besserer Kommunikationsmittel und jetzt auch die Umrüstung der Streifenwagenflotte von A4 auf A6 gerne mitgetragen.
Natürlich trägt die Verbesserung der Ausrüstung auch mittelbar zur Attraktivitätssteigerung bei, aber wirklich spürbar, auch für die Familien unserer Beamten, die einen Teil
der täglichen Dienstbelastung mittragen, wären längst fällige Verbesserungen im Bereich der Fürsorge, wie in der Besoldung, der Zulagenanpassung und der Gesundheitsvorsorge für unsere Beamten.
Meine Damen und Herren, eine zufriedene Familie – ich weiß, wovon ich spreche – ist als Rückhalt für jeden im operativen Dienst eingesetzten Beamten von unschätzbarer Wichtigkeit. Sind die Versorgung und Alimentierung im Extremfall sicher, wird auch der Beamte extreme Einsatzbelastungen besser verkraften können.
Deshalb wollen wir die Dynamisierung der Besoldungsgruppen, die Anpassung der Zulagen und deren Ruhegehaltsfähigkeit erneut einbringen. Die freie Heilfürsorge, eindringlich von uns gefordert, wird in vielen Bundesländern und im Bund für Polizeibeamte und Berufsfeuerwehrleute gewährt, weil sich der Dienstherr dort nicht nur moralisch, sondern bei der Gefährlichkeit der Aufgabe auch konkret für die Gesundheitsfreiheit, für die kostenfreie Gesunderhaltung seiner Staatsdiener verantwortlich fühlt.
Haushaltstechnisch sprechen wir hier über 1,8 bis 1,9 Millionen Euro im Jahr, aber für den einzelnen Beamten geht es um 150 bis 250 Euro netto mehr. Ich glaube, das können wir unseren Beamten durchaus gönnen.
Meine Damen und Herren, wir haben im Plenum mehrfach über die Personalsituation unserer freiwilligen und hauptamtlichen Feuerwehren, über die Notwendigkeit der Nachwuchswerbung, über Ausrüstungsmängel und schließlich über die Ausbildungssituation an der Landesfeuerwehrschule in Koblenz gesprochen. Da ist etwas passiert, das will ich gern konstatieren.
Wie bei der Polizei und den Justizvollzugsbeamten haben Sie auch bei den Berufsfeuerwehren die freie Heilfürsorge, die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen und Rettungssanitätszulagen leider abgelehnt. Die Berufsfeuerwehren in Rheinland-Pfalz decken mit ihren gut ausgebildeten Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern ein weites Aufgabenspektrum ab, werden jedoch trotz jahrelanger Fachausbildung im Vergleich zu anderen Beamtengruppen weitaus schlechter besoldet.
Eine andere Baustelle ist die Wasserschutzpolizei in Rheinland-Pfalz. Unsere Schiffsflotte ist mit einem Durchschnittsalter von über 26 Jahren insbesondere auch im Vergleich zu unseren Nachbarn stark überaltert. Es patrouillieren Boote auf unseren Gewässern, die über 40 Jahre alt sind, wie die WSP II in Koblenz mit 42 Jahren oder die WSP VII in Ludwigshafen, um jetzt einmal zwei Beispiele zu nennen.
Auch wenn durch viel Eigeninitiative der Besatzungen und kurzfristige Notfallinstandsetzungen die Einsatzbereitschaft leidlich aufrechterhalten werden kann, so mangelt es doch an einem berechenbaren Regenerationsplan, um die Durchhaltefähigkeit dieser Einsatzkräfte langfristig si
cherzustellen. Auch hier werden wir Anträge einbringen und Haushaltsanpassungen fordern.
Meine Damen und Herren, ebenfalls in das Innenressort fällt der Bereich der Kommunen. Die Kritik, insbesondere an der Finanzlage der Kommunen, ist bereits breit gestreut. Ich bin sicher, dass die kommunalen Spitzenverbände am Freitag, also morgen, bei der Anhörung im Innenausschuss meinen jetzigen Beitrag deutlich hörbar ergänzen werden.
Renommierte Finanzwissenschaftler, der Landesrechnungshof, alle, die sich neutral mit dem Sachverhalt beschäftigt haben, kommen letztlich zu einem geradezu vernichtenden Urteil über den Zustand der kommunalen Finanzlage.
Corona hat die Finanzlage der Kommunen vielleicht noch weiter verschlechtert, desolat war sie jedoch vorher schon.
Während andere Bundesländer Programme wie etwa die Hessenkasse einsetzen, um damit auf der einen Seite die Verschuldung der Kommunen in den Griff zu bekommen und auf der anderen Seite Maßnahmen einleiten, die die Kommunen strukturell besser für die Zukunft aufstellen, geschah hier genau nichts.
Wir werden daher im Zuge der Haushaltsgesetzgebung Vorschläge vorlegen, die Kommunen finanziell besser zu stellen, insbesondere im Bereich der Schlüsselzuweisungen.
Zum Abschluss – ich kann es Ihnen nicht ersparen – ein paar Worte zur eigentlichen Generationenkatastrophe, die die Schieflage unserer Finanzen noch am nachhaltigsten negativ beeinträchtigen wird. Ein enormes Einsparpotenzial besteht aus unserer Sicht weiterhin in den Haushaltsbereichen Migration und Integration. Nicht nur, dass in Rheinland-Pfalz inzwischen mehr als 12.500 – ich wiederhole 12.500 – ausreisepflichtige Ausländer leben, die eigentlich längst hätten abgeschoben werden müssen, nein, neuerdings bietet die Landesregierung dieser Klientel auch noch landeseigene Sprachkurse an, was an sich schon ein Widerspruch in sich ist.
Wofür, frage ich Sie, prüft das Bundesamt für Migration die Schutzbedürftigkeit eines Asylbewerbers, wenn dieser im Endergebnis sowieso ein Bleiberecht inklusive Rundumversorgung bekommt? Die Landesregierung verstärkt mit ihren grün gestrickten Alleingängen völlig falsche Erwartungshaltungen. Wir sagen dagegen ganz klar: Auch Integration braucht Steuerung, Rechtsstaatlichkeit und Augenmaß. – Am Ende darf es nicht egal sein, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht in Deutschland ist.
Jeder Euro, den Sie hier zu Unrecht ausgeben, fehlt unseren
Bürgern, fehlt unseren Kindern und fehlt unseren Rentnern, meine Damen und Herren.
Denn eine Duldung – um das einmal zu sagen, ohne Sie belehren zu wollen,
Sie wissen das alle – ist noch lange keine Eintrittskarte zum Sozialstaat, sondern eine zeitweise Aussetzung der Ausreisepflicht, nichts anderes. Ausreise statt Sprachkurse, das wäre der aus meiner Sicht rechtmäßige Weg.
Auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise sowie der jüngsten Ereignisse in Griechenland möchte ich an dieser Stelle Transparenz schaffen, welche gigantischen Kostenbelastungen die Asylmigration, wie wir sie seit 2015 erleben, für die öffentliche Hand bedeutet. Die laufenden Ausgaben für Unterbringung, Versorgung und Integration für derzeit 83.000 Asylzuwanderer in Rheinland-Pfalz lässt sich auf über 1 Milliarde Euro pro Jahr beziffern, verteilt – zugegeben – auf Bund, Land und Kommunen.
Nähme eine Kommune auf eigene Faust Migranten aus Griechenland auf, müsste sie die entsprechenden Kosten alleine tragen. Im Durchschnitt wären das 2.000 Euro pro Person und Monat, aufs Jahr gerechnet also 24.000 Euro. Meine Damen und Herren, diese Zahl haben wir nicht aus der Luft gegriffen, sondern sie stammt unmittelbar aus dem Integrationsministerium und ist ein Beweis dafür, dass die tatsächlichen Asylausgaben in Rheinland-Pfalz noch weitaus höher liegen dürften als bislang angenommen. Ein sprichwörtliches Milliardengrab, das mit jedem Jahr tiefer wird.
Ich will Ihnen dazu nur eine Vergleichszahl nennen. Die Vergleichszahl heißt: Die Durchschnittsrente in Deutschland liegt nach über 40 Berufsjahren bei knapp über 1.000 Euro, Tendenz fallend, meine Damen und Herren. Das muss man den Menschen doch einmal erklären.
Frau Spiegel hätte sogar mit ihren jüngsten MoriaUmsiedlungsfantasien weitere 120 Millionen Euro Zusatzausgaben pro Jahr billigend in Kauf genommen. Eine Schande, wenn man gleichzeitig um jeden Euro für die Versorgung unserer Sicherheitskräfte kämpfen muss, meine Damen und Herren.
Zum wiederholten Male hat der Rechnungshof – Herr Braun, der Rechnungshof steht nicht im Verdacht, rechtsradikal zu sein – in seinem aktuellen Bericht die Abrechnungspraxis bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern schwer
gerügt. In vielen Fällen fehlen Belege oder Altersnachweise. Trotzdem wurden Kosten in vollem Umfang erstattet. Die Landesregierung ignoriert hier seit Jahren bewusst jede Sorgfaltspflicht und Haushaltsdisziplin. Aus meiner Sicht erfüllt das den zu prüfenden Tatbestand der Veruntreuung von Steuergeldern.
Dasselbe Bild – ich komme langsam zum Schluss – bei den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende. Meine Damen und Herren, die Belegzahlen sinken und die Ausgaben bleiben oder steigen weiter. Unfassbar! Dieser Haushalt hinterlässt unweigerlich den Eindruck, dass das Integrationsministerium einmal gesicherte Steuergelder auch ohne real existierende Bedarfe dauerhaft für sich beschlagnahmen möchte.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir lassen uns, liebe Frau Ahnen, nicht davon beeindrucken, wenn Sie versuchen, jegliche Kritik am Haushalt und an den angeblich erreichten Fortschritten als Hass und Hetze zu diffamieren. Das ist einfach zu billig, tut mir leid.
Wir freuen uns dennoch auf die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen und werden umfangreiche Änderungen dieses Haushalts zum Wohle unseres Landes vorstellen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Bei wie vielen Kommunen funktionierte keines der Warnsysteme?
2. Welche Befugnisse im Rahmen des Warntags liegen wo in der Zuständigkeit der rheinland-pfälzischen Landesregierung?
3. Gab es bereits Beschwerden von Kommunen an die Landesregierung, dass sie in der Wartung, Instandsetzung und Installation von Warnsystemen finanzieller Unterstützung bedürfen?
4. Wie viel Geld gibt die Landesregierung im Jahr für die Wartung, Instandsetzung und Installation von verschiedenen Warnsystemen aus?
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Minister. Sie haben jetzt im Nachgang noch einiges zu den Maßnahmen gesagt, die Sie ergreifen wollen. Gibt es ein Gesamtkonzept, das diesen Warntag vielleicht auf eine erfolgreiche Spur bringen kann? Vor allen Dingen, was kann das Land tun, und welche Maßnahmen wollen Sie noch ergreifen?
Herr Minister, ich habe keine Zweifel daran, dass Sie diese Dinge nachbereiten werden. Können wir dann davon ausgehen, dass Sie ohne Aufforderung aus dem Parlament oder von uns im Innenausschuss zu den Ergebnissen und den daraus folgenden Maßnahmen vortragen werden?
.............. 7285, 7293 Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD:....... 7286, 7287........................... 7293 Abg. Marcus Klein, CDU:............ 7288, 7294
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Vor nicht ganz vier Monaten war das Camp Moria schon einmal Gegenstand einer Aktuellen Debatte in diesem Landtag, gewiss unter etwas anderen Vorzeichen.
Damals wie heute forderten Integrationsministerin Spiegel und mithin die Landesregierung eine Aufnahme von Asylbegehrenden nach Deutschland und Rheinland-Pfalz. Doch während es sich seinerzeit noch um maximal 5.000 angeblich besonders Schutzbedürftige handelte, forderte Frau Spiegel den Bundesinnenminister inzwischen auf, mindestens 5.000 und mehr Personen ungeachtet ihres Schutzstatus und Alters direkt nach Deutschland auszufliegen.
Ganz so klar ist das allerdings nicht; denn noch am 9. September war nur von 1.000 Migranten die Rede, wovon Rheinland-Pfalz ein Kontingent von 50 Personen übernehmen könnte. Frau Spiegel, vielleicht bringen Sie heute endlich Klarheit in dieses unwürdige Zahlenspiel, zumal sich mittlerweile Merkel und Seehofer auf über 1.500 nicht nur minderjährige Migranten verständigt haben sollen.
Ich denke, es ist das Mindeste, die Bürger unseres Landes
über die zusätzlichen Belastungen unterschiedlichster Art nicht im Unklaren zu lassen.
Richten wir aber den Blick nach Griechenland auf die Insel Lesbos. Oder wollen wir Samos schon mit einbeziehen? Was sich auf Lesbos in der Nacht vom 9. September ereignet hat, ist einerseits unbestritten eine humanitäre Katastrophe für die vielen unschuldig Betroffenen, deren Obdach und Habe größtenteils vernichtet wurden.
Andererseits ist aber genau dieser Brand auch ein ungeheuerlicher krimineller Vorgang, der als solcher benannt, beurteilt und auf keinen Fall verharmlost werden darf.
Wir reden hier von vorsätzlicher Brandstiftung, Gewalt gegen griechische Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, Plünderungen und brutalsten Ausschreitungen. Was die regierungstragenden Fraktionen vermutlich wieder schönreden werden unter dem Stichwort „Verzweiflung“, nenne ich eine bewusste und hochgradig aggressive Grenzüberschreitung zur moralischen Erpressung Europas und insbesondere Deutschlands.
Wenn wir die Begehung von Verbrechen als wirksames Druckmittel von Zuwanderung akzeptieren, dann prognostiziere ich Ihnen, dass weitere Brandstifter diesem fatalen Beispiel folgen werden und wir in den nächsten Monaten ähnliche Bilder aus anderen Camps in der Ägäis und auch in Deutschland sehen werden.
Motto: „Was mir nicht gefällt, das brenne ich einfach nieder, zwinge meinem Gastgeber zum Handeln und beweise, dass der Zweck eben doch jedes Mittel heiligt.“
Wieder handelt Deutschland ohne jede europäische Unterstützung, unbeeindruckt nach dem Grundsatz „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“; denn selbst Ihre grünen Brüder und Schwestern in Österreich haben das als Kardinalfehler begriffen und lehnen die Aufnahme von Migranten ab. Ja, selbst die griechische Regierung nennt Ihr zügelloses Helfersyndrom gefährlich.
Meine Damen und Herren, trotzdem benötigen, wie jetzt, viele Tausend obdachlos gewordene Migranten auf Lesbos schnelle und unkomplizierte Hilfe. Die Lösung kann aber doch nicht ernsthaft darin bestehen, allen Betroffenen ein Flugticket nach Deutschland in die Hand zu drücken und sie am besten auch noch mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel auszustatten.
Wer solche oder ähnliche Forderungen aufstellt, der handelt nicht nur verantwortungslos, sondern gegen jeden gesunden Menschenverstand. Damit lösen Sie doch kein einziges der bestehenden Probleme, sondern Sie schaffen weitere.
Sie unterschätzen erneut die gigantische Signalwirkung, die eine solche Umsiedlungsaktion auf Millionen Migrationswillige in den sogenannten Asylherkunftsländern hätte, die ihr Leben kriminellen Schleppern anvertrauen werden, nur um auf die griechischen Inseln zu gelangen. Die Entsendung des Technischen Hilfswerks mit Hilfsgütern ist der richtige Schritt; die Entsendung von Passagiermaschinen ist der falsche Schritt.
Noch etwas: Bei zwei Dritteln aller Zuwanderer auf Lesbos handelt es sich um abgelehnte oder illegale Asylbewerber. Diese Personen haben substanziell kein Recht, weiter in die Europäischen Union zu reisen,
weshalb die EU die griechischen Behörden endlich bei der Abschiebung unterstützen muss und gleichzeitig mehr finanzielle Rückkehrunterstützung gewähren sollte.
Herr Baldauf, Ihre Forderungen sind aller Ehren wert, aber es gibt keinen gemeinsamen europäischen Asylkonsens, geschweige denn irgendeinen funktionierenden Verteilmechanismus innerhalb Europas. Ich sage Ihnen, an dieser Situation wird sich auch nichts ändern; denn die Mitgliedstaaten Osteuropas werden sich auch in Zukunft aus gutem Grund weigern, eine selbstzerstörerische Willkommenskultur zu übernehmen, wie sie Ihre Kanzlerin seit 2015 erfolglos und zum Schaden des deutschen Volkes propagiert hat.
Mehr in der zweiten Runde. Danke schön.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Klein, Humanität vor Ort: Ja. Signalwirkung an alle Migrationswilligen der Welt: Nein.
Genau das ist aber das Signal, das wir aussenden, und es ist völlig unerheblich, ob es 1.000, 1.500 oder 5.000 sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Camp Moria ist seit Jahren Symbol gescheiterter Migrationspolitik. Ursprünglich sollte dieses Auffanglager der Umsetzung der sogenannten EU-Türkei-Deals dienen. Aus böswilliger Rache für verweigerte EU-Milliarden ließ der türkische Sultan Tausende Migrationswillige an die griechische Grenze karren und ermunterte sie dazu, notfalls auch gewaltsam in die EU vorzudringen.
Dieser Vorfall hat sich tief ins kollektive Bewusstsein der Griechen eingegraben. Die Inselbevölkerung reagiert mit zunehmender Skepsis und Ablehnung auf permanente Zuwanderungsströme.